V/0223/2015
1.Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Hornstraße 2. Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen
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Beschlussvorlage
8902 Zeichen
V/0223/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
1. Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Hornstraße 2.
Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordn ung und E -Government
Vorberatung
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.
Der Rat der Stadt Münster überträgt die bis 2016 befristete Trägerschaft für die städtischen Kinder-
tageseinrichtung Hornstraße dauerhaft an die Stadt Münster.
2.
Der Rat stimmt zu, dass die bisher befristet bis 2015 bzw. 2016 im Teilergebnisplan 0601 „Förde-
rung von Kindern in Tagesbetreuung“ eingerichteten Planstellen für die städtischen Kindertages-
einrichtungen wie folgt dauerhaft bzw. verlängert eingerichtet werden.
2.1
Für die städt.Kita Hornstraße werden die bisherigen 14,17 Personalstellen dauerhaft eingerichtet.
2.2
Für die Interimsmaßnahme im Pavillon-Gebäude der städtischen Kita Am Edelbach werden die
bisherigen 2,77 Stellen befristet für drei weitere Jahre vorgesehen. Sollte der Betrieb am Standort
vorher beendet werden, sind die Planstellen einzusparen, es sei denn sie werden im Zuge des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung für andere Standorte benötigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0223/2015
Auskunft erteilt:
Frau Reuter-Humpohl
Ruf:
492-5131
E-Mail:
Reuter-Humpohl@stadt-muenster.de
Datum:
12.05.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0223/2015
2.3
Für die Interimsmaßnahme im Pavillon-Gebäude der Kindertageseinrichtung Wilkinghege werden
für drei weitere Jahre die bisher 2,77 Planstellen benötigt. Sollte der Betrieb am Standort vorher
beendet werden, sind die Planstellen einzusparen, es sei denn sie werden im Zuge des Ausbaus
der Kindertagesbetreuung für andere Standorte benötigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Ab Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 fallen für das Haushaltsjahr 2015 Personalkosten
in Höhe von 381.855,00 € an. Für 2016ff. fallen Personalkosten p. a. von 939.363 € an. Dem
stehen Erträge aus Zuwendungen des Landes (KiBiz) sowie aus öffentlich-rechtlichen Leistungs-
entgelten (Elternbeiträgen) von für 2015 insgesamt 146.179 € für 2015 und 356.092 € für 2016f
gegenüber.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 060
1
Förderung von Kindern in
tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen*
2015
2016f.
120.809
294.291
04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte*
2015
2016f.
25.370
61.801
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung
Haush.
-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 060
1
Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 11 Personalaufwendungen**
2015
2016f.
381.855
939.363
Saldo 2015
2016f.
235.676
583.271
* Eine teilweise Refinanzierung der Personalaufwendungen für die städtischen Kindertagesein-
richtungen erfolgt neben den Landeszuschüssen durch die Einnahme öffentlich rechtlicher Leis-
tungsentgelte (Elternbeiträge). Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbei-
träge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder die Kindertageseinrich-
tungen jeweils besuchen. Die o. g. Werte sind insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulati-
on.
** Personalaufwendungen für städtische Kindertageseinrichtungen. Im Gesamtansatz sind alle
Personalaufwendungen der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder enthalten (Pädagogisches Per-
sonal und Verwaltung). Bei der Vergabe der Einrichtung an einen freien Träger fielen entspre-
chende Aufwendungen im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an.
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V/0223/2015
Begründung:
1. Ausgangslage
1.1
Die Kita Hornstraße hat ihren Betrieb planmäßig im Sommer 2013 entsprechend dem Ratsbe-
schluss V/0233/2013 wegen der kurzfristig erforderlichen Inbetriebnahme in Trägerschaft der Stadt
Münster aufgenommen. Die Einrichtung war zunächst als Übergangslösung gedacht, bis ein Ver-
marktungskonzept für das Grundstück der Josefschule vorliegt. Inzwischen steht fest, dass das
Gebäude von der städtischen Wohnungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH übernommen wird.
Aufgrund der vielen kurz-und mittelfristig von der Wohn-und Stadtbau als potenziellen Investor zu
realisierenden Projekte kann aktuell kein Zeitplan für die Realisierung dieses Projekts genannt
werden. Allerdings hat die Wohn + Stadtbau erklärt, dass sie die Kita im Bestand erhalten will. Die
Kita Hornstraße ist jetzt auch schon nach knapp zweijährigem Betrieb als Kindertageseinrichtung
in städtischer Trägerschaft im Südviertel etabliert. Um eine Betreuungskontinuität für die Kinder
und Familien sicherzustellen, sowie den Fachkräften eine Perspektive bieten zu können (unbefris-
tete Verträge) sollte schon jetzt die dauerhafte Trägerschaft durch die Stadt Münster umgesetzt
werden. Darüber hinaus können Platzbedarfe im Innenstadtbereich mit eigenen Ressourcen einer
Einrichtung gezielter gesteuert werden.
1.2
Im Stadtteil Coerde ist eine Erweiterung der Kita Meerwiese geplant, die den Betrieb des Pavillon-
Gebäudes in der städt. Kita Am Edelbach auf Dauer überflüssig machen soll. Der drei Gruppen
umfassende Erweiterungsbau soll voraussichtlich im Herbst 2016 den Betrieb aufnehmen, so dass
sich die Betreuungssituation in Coerde voraussichtlich in 2017 entspannen wird.
1.3
Im Stadtteil Kinderhaus besteht aufgrund der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ein weiterer
Bedarf an Betreuungsplätzen. Aktuell werden verschiedene Optionen zur Erweiterung und Ausbau
der Betreuungskapazitäten im Stadtteil geprüft. Bis zu einer eventuellen Realisierung der Projekte
in maximal 3 Jahren sind diese Planstellen in der städt. Kita Wilkinghege in jedem Fall erforder-
lich.
2. Darstellung und Aufteilung der Personalkosten
2.1. Kindertageseinrichtung Hornstraße
Für den Betrieb einer Einrichtung mit fünf Gruppen und aktuell 80 Kindern müssen mindestens
14,26 Stellen dauerhaft eingerichtet werden, davon
1,0 Stelle EG S 13 (Leiter/in)
1,0 Stelle EG S 10 (stellvertretende Leiter/in
11,8 Stellen EG S06 (Erzieher/in)
0,37 Stelle EG 04 (hauswirtschaftliche Gehilfin; refinanziert durch die Verpflegungskosten-
pauschale im Rahmen der Elternbeträge)
Personalkosten pro Jahr: 652.922,40 €
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V/0223/2015
Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft-
stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli-
chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß
sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern
unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen.
2.2. Pavillon Kita Am Edelbach
Für den Fortbestand der Pavillongruppe müssen insgesamt 2,77 Planstellen EG S 06
(Erzieher/in) vorgehalten werden.
Personalkosten pro Jahr: 131.268,30 €
Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft-
stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli-
chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß
sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern
unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen.
2.3. Pavillon Kita Wilkinghege
Für den Fortbestand der Pavillongruppe müssen insgesamt 2,77 Planstellen EG S 06 (Erzie
her/in) vorgehalten werden.
Personalkosten pro Jahr: 131.268,30 €
Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft-
stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli-
chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß
sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern
unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen.
3. Fazit
Mit diesem Beschluss wird sowohl Kindern, Eltern und auch Mitarbeiter/innen eine Planungssi-
cherheit für die Zukunft gegeben und die dringend benötigten Plätze für unter und über 3 Jahre
alte Kinder im Stadtbezirk Mitte, Coerde und Kinderhaus gesichert.
i.V.
gez.
Thomas Paal
Beigeordneter
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Hornstraße 2
- Wilkinghege
- Edelbach
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0223/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37