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V/0223/2015

1.Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Hornstraße 2. Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen

Vorlagen 27.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8902 Zeichen

V/0223/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Dauerhafte Übernahme der Trägerschaft der städtischen Kindertageseinrichtung Hornstraße 2. 
Einrichtung von Planstellen in städtischen Kindertageseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordn ung und E -Government
 Vorberatung 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  
Der Rat der Stadt Münster überträgt die bis 2016 befristete Trägerschaft für die städtischen Kinder-
tageseinrichtung Hornstraße dauerhaft an die Stadt Münster.  
 
2.  
Der Rat stimmt zu, dass die bisher befristet bis 2015 bzw. 2016 im Teilergebnisplan 0601 „Förde-
rung von Kindern in Tagesbetreuung“ eingerichteten Planstellen für die städtischen Kindertages-
einrichtungen wie folgt dauerhaft bzw. verlängert eingerichtet werden. 
 
2.1  
Für die städt.Kita Hornstraße werden die bisherigen 14,17 Personalstellen dauerhaft eingerichtet. 
 
2.2  
Für die Interimsmaßnahme im Pavillon-Gebäude der städtischen Kita Am Edelbach werden die 
bisherigen 2,77 Stellen befristet für drei weitere Jahre vorgesehen. Sollte der Betrieb am Standort 
vorher beendet werden, sind die Planstellen einzusparen, es sei denn sie werden im Zuge des 
Ausbaus der Kindertagesbetreuung für andere Standorte benötigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0223/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Reuter-Humpohl 
Ruf: 
492-5131 
E-Mail: 
Reuter-Humpohl@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0223/2015 
 
2.3  
Für die Interimsmaßnahme im Pavillon-Gebäude der Kindertageseinrichtung Wilkinghege werden 
für drei weitere Jahre  die bisher 2,77 Planstellen benötigt. Sollte der Betrieb am Standort vorher 
beendet werden, sind die Planstellen einzusparen, es sei denn sie werden im Zuge des Ausbaus 
der Kindertagesbetreuung für andere Standorte benötigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Ab Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016 fallen für das Haushaltsjahr 2015 Personalkosten 
in Höhe von 381.855,00 € an. Für 2016ff. fallen Personalkosten p. a. von 939.363 € an.  Dem 
stehen Erträge aus Zuwendungen des Landes (KiBiz) sowie aus öffentlich-rechtlichen Leistungs-
entgelten (Elternbeiträgen) von für 2015 insgesamt 146.179 € für 2015 und 356.092 € für 2016f 
gegenüber.   
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilergebnisplan 
Erträge 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 060
1 
Förderung von Kindern in 
tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen* 
2015 
2016f. 
120.809 
294.291 
 
 04 Öffentlich-rechtliche Lei s-
tungsentgelte* 
2015 
2016f. 
25.370 
61.801 
 
Aufwendungen 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 060
1 
Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen** 
 
2015 
2016f. 
381.855 
939.363 
 
Saldo   2015 
2016f. 
235.676 
583.271 
 
 
* Eine teilweise Refinanzierung der Personalaufwendungen für die städtischen Kindertagesein-
richtungen erfolgt neben den Landeszuschüssen durch die Einnahme öffentlich rechtlicher Leis-
tungsentgelte (Elternbeiträge). Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbei-
träge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder die Kindertageseinrich-
tungen jeweils besuchen. Die o. g. Werte sind insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulati-
on.  
 
** Personalaufwendungen für städtische Kindertageseinrichtungen. Im Gesamtansatz sind alle 
Personalaufwendungen der Abteilung Tagesbetreuung für Kinder enthalten (Pädagogisches Per-
sonal und Verwaltung). Bei der Vergabe der Einrichtung an einen freien Träger fielen entspre-
chende Aufwendungen im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an.

- 3 - 
V/0223/2015 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
1.1 
Die Kita Hornstraße hat ihren Betrieb planmäßig im Sommer 2013 entsprechend dem Ratsbe-
schluss V/0233/2013 wegen der kurzfristig erforderlichen Inbetriebnahme in Trägerschaft der Stadt 
Münster aufgenommen. Die Einrichtung war zunächst als Übergangslösung gedacht, bis ein Ver-
marktungskonzept für das Grundstück der Josefschule vorliegt. Inzwischen steht fest, dass das 
Gebäude von der städtischen Wohnungsgesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH übernommen wird. 
Aufgrund der vielen kurz-und mittelfristig von der Wohn-und Stadtbau als potenziellen Investor zu 
realisierenden Projekte kann  aktuell kein Zeitplan für die Realisierung dieses Projekts genannt 
werden. Allerdings hat die Wohn + Stadtbau erklärt, dass sie die Kita im Bestand erhalten will. Die 
Kita Hornstraße ist jetzt auch schon nach knapp zweijährigem Betrieb als Kindertageseinrichtung 
in städtischer Trägerschaft im Südviertel etabliert. Um eine Betreuungskontinuität für die Kinder 
und Familien sicherzustellen, sowie den Fachkräften eine Perspektive bieten zu können (unbefris-
tete Verträge) sollte schon jetzt die dauerhafte Trägerschaft durch die Stadt Münster umgesetzt 
werden. Darüber hinaus können Platzbedarfe im Innenstadtbereich mit eigenen Ressourcen einer 
Einrichtung gezielter gesteuert werden.  
 
1.2 
Im Stadtteil Coerde ist eine Erweiterung der Kita Meerwiese geplant, die den Betrieb des Pavillon-
Gebäudes in der städt. Kita Am Edelbach  auf Dauer überflüssig machen soll. Der drei Gruppen 
umfassende Erweiterungsbau soll voraussichtlich im Herbst 2016 den Betrieb aufnehmen, so dass 
sich die Betreuungssituation in Coerde voraussichtlich in 2017 entspannen wird. 
1.3 
Im Stadtteil Kinderhaus besteht aufgrund der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ein weiterer 
Bedarf an Betreuungsplätzen. Aktuell werden verschiedene Optionen zur Erweiterung und Ausbau 
der Betreuungskapazitäten im Stadtteil geprüft. Bis zu einer eventuellen  Realisierung der Projekte 
in  maximal 3 Jahren sind diese Planstellen in der städt. Kita Wilkinghege in jedem Fall erforder-
lich.  
 
2. Darstellung und Aufteilung der Personalkosten 
 
2.1. Kindertageseinrichtung Hornstraße 
 
       Für den Betrieb einer Einrichtung mit fünf Gruppen und aktuell 80 Kindern müssen mindestens 
       14,26 Stellen dauerhaft eingerichtet werden, davon 
   
 1,0   Stelle EG S 13 (Leiter/in) 
 1,0   Stelle EG S 10 (stellvertretende Leiter/in 
 11,8 Stellen EG S06 (Erzieher/in) 
 0,37 Stelle EG 04 (hauswirtschaftliche Gehilfin; refinanziert durch die Verpflegungskosten-
pauschale im Rahmen der Elternbeträge) 
 
       Personalkosten pro Jahr: 652.922,40 €

- 4 - 
V/0223/2015 
      Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft- 
      stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli- 
      chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß 
      sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern  
      unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen. 
 
 
2.2. Pavillon Kita Am Edelbach 
 
       Für den Fortbestand der Pavillongruppe müssen insgesamt 2,77 Planstellen EG S 06  
       (Erzieher/in) vorgehalten werden. 
 
       Personalkosten pro Jahr: 131.268,30 € 
 
      Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft-  
      stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli- 
      chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß 
      sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern  
      unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen. 
  
 
2.3. Pavillon Kita Wilkinghege 
 
       Für den Fortbestand der Pavillongruppe müssen insgesamt 2,77 Planstellen EG S 06 (Erzie 
       her/in) vorgehalten werden. 
 
       Personalkosten pro Jahr: 131.268,30 € 
 
      Je nach Altersstruktur der aufgenommenen Kinder ist der Einsatz von weiteren Personalkraft- 
      stunden (vorrangig Ergänzungskraftstunden S 03) erforderlich. Dieses wird über die zusätzli- 
      chen Pauschalen gem. § 21 Abs. 3 Kinderbildungsgesetzt (KiBiz) finanziert. Erfahrungsgemäß 
      sind es pro G II Gruppe 0,5 Stellen. In einer G I Gruppe mit maximal sechs Kindern  
      unter 3 Jahren sind es je nach Alter der Kinder bis zu 0,33 Stellen. 
 
 
3. Fazit 
 
Mit diesem Beschluss wird sowohl Kindern, Eltern und auch Mitarbeiter/innen eine Planungssi-
cherheit für die Zukunft gegeben und die dringend benötigten Plätze für  unter und über 3 Jahre 
alte Kinder im Stadtbezirk Mitte, Coerde und Kinderhaus gesichert. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Beigeordneter

Beratungsverlauf (6)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hornstraße 2
  • Wilkinghege
  • Edelbach
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0223/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37