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V/0922/2010

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW

Vorlagen 29.12.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.02.2011, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

1314 Zeichen

V/0922/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 (Anlage) wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW ge-
nehmigt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung war geboten, da die Bezirksregierung Münster kommunalaufsichts-
rechtliche Bedenken gegen die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Regionalverkehr 
Münsterland GmbH (RVM) geltend gemacht hatte und die Genehmigungsfähigkeit des Gesell-
schaftsvertrages durch die Bezirksregierung und damit das Inkraftsetzen zum 01.01.2010 von der 
Abgabe einer Erklärung in Form einer Dringlichkeitsentscheidung durch alle kommunalen Gesell-
schafter abhängig gemacht hatte. 
 
Im Übrigen wird auf die Begründung in der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. 
 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0922/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.01.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2011 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0922/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37