V/0922/2010
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
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Beschlussvorlage
1314 Zeichen
V/0922/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW Beratungsfolge 15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Dringlichkeitsentscheidung vom 15.12.2010 (Anlage) wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW ge- nehmigt. Begründung: Die Dringlichkeitsentscheidung war geboten, da die Bezirksregierung Münster kommunalaufsichts- rechtliche Bedenken gegen die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) geltend gemacht hatte und die Genehmigungsfähigkeit des Gesell- schaftsvertrages durch die Bezirksregierung und damit das Inkraftsetzen zum 01.01.2010 von der Abgabe einer Erklärung in Form einer Dringlichkeitsentscheidung durch alle kommunalen Gesell- schafter abhängig gemacht hatte. Im Übrigen wird auf die Begründung in der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. I. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage Vorlagen-Nr.: V/0922/2010 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 04.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0922/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37