V/0302/2026
Einrichtung von Familiengrundschulzentren
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Beschlussvorlage
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V/0302/2026 V/0302/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Einrichtung von Familiengrundschulzentren Beratungsfolge 28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.06.2026 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.07.2026 Hauptausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Förderrichtlinie zu den Familiengrundschulzentren (FGZ) zur Kenntnis und befürwortet eine Antragstellung für neu einzurichtende FGZ für die Grundschulen Eichendorffschule Angelmodde Melanchthonschule Norbertschule Michaelschule 2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die genannten Grundschulen bei Vorliegen positiver Schul- konferenzbeschlüsse bis zum 30.09.2026 eine Antragstellung beim Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für den Förderzeitraum 01.02.2027 bis 31.07.2029 vorzunehmen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Fall einer Bewilligung FGZ -Leitungsstellen an den teil- nehmenden Schulen (angegliedert an die Träger des Offenen Ganztages) und eine Koordinie- rungsstelle beim Schulträger vom Land mit jeweils bis zu 80 % gefördert werden. Der erforderli- che Eigenanteil ist im Rahmen vorhandener Ressourcen des Amtes für Schule und Weiterbil- dung sicherzustellen. Amt für Schule und Weiterbildung 22.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt -muenster.de - 2 - V/0302/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produkt- gruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 150.190 Landesförderung entspricht 80% der Ge- samtausgaben; 0,8 x 187.733 € = 150.186 € 2028 163.840 Landesförderung entspricht 80% der Ge- samtausgaben; 0,8 x 204.800 € = 163.840 € 2029 95.570 Landesförderung entspricht 80% der Ge- samtausgaben; 0,8 x 119.467 € = 95.574 € 11 Personalaufwen- dungen 2027 52.800 1,0 VZÄ-Koordinierungsstelle (11/12 × 57.600 € = 52.800 €) 2028 57.600 1,0 VZÄ-Koordinierungsstelle (57.600 €) 2029 33.600 1,0 VZÄ-Koordinierungsstelle (7/12 × 57.600 € = 33.600 €) Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2027 29.330 Angebote FGZ (4 × 8.000 € × 11/12 = 29.333 €) 13 2028 32.000 Angebote FGZ (4 × 8.000 € = 32.000 €) 13 2029 18.670 Angebote FGZ (4 × 8.000 € × 7/12 = 18.667 €) 15 Transferaufwen- dungen 2027 105.600 4 Leitungsstellen mit je 0,5 VZÄ (4 × 28.800 € × 11/12 = 105.600 €) 2028 115.200 4 Leitungsstellen mit je 0,5 VZÄ (4 × 28.800 € = 115.200 €) 2029 67.200 4 Leitungsstellen mit je 0,5 VZÄ (4 × 28.800 € × 7/12 = 67.200 €) Saldo 2027 37.540 Eigenanteil 2028 40.960 Eigenanteil 2029 23.900 Eigenanteil Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Eigenanteil der Stadt Münster beträgt mindestens 20 Prozent. Es ist zu beachten, dass die tatsächlich anfallenden eigenen städtischen Personalausgaben von der jeweiligen Entgeltgruppe sowie dem individuellen Beschäftigungsumfang abhängen. Die in der Tabelle ausgewiesenen Aufwendungen ergeben sich aus den für die FGZ vorgesehenen Personal- und Sachkosten. Für die Gesamtkoordination der FGZ wird beim Schulträger eine Koor- dinierungsstelle eingerichtet (ab 2 FGZ = 0,5 Stelle, ab 4 FGZ = 1,0 Stelle). Die zuwendungsfähigen Personalausgaben für diese Koordinierungsstelle betragen 57.600 Euro pro Jahr. Für das Haus- - 3 - V/0302/2026 haltsjahr 2027 werden anteilig 11 Monate berücksichtigt, was 52.800 Euro entspricht. Für das Haushaltsjahr 2028 werden die vollen 12 Monate berücksichtigt, entsprechend 57.600 Euro, und für das Haushaltsjahr 2029 werden anteilig 7 Monate berücksichtigt, entsprechend 33.600 Euro. Die Leitungsstellen an den einzelnen FGZ sind jeweils mit 0,5 VZÄ angesetzt und an die Träger des Offenen Ganztags angebunden. Die landesseitig zuwendungsfähigen Personalausgaben pro 0,5 VZÄ betragen 28.800 Euro pro Jahr. Die Berechnung orientiert sich an diesen Beträgen. Für das Haushaltsjahr 2027 werden Kosten anteilig für 11 Monate berücksichtigt, was für vier Leitungsstel- len insgesamt 105.600 Euro ergibt. Für das Haushaltsjahr 2028 werden die vollen 12 Monate be- rechnet, was 115.200 Euro entspricht, und für das Haushaltsjahr 2029 werden die Kosten anteilig für 7 Monate berechnet, entsprechend 67.200 Euro. Die Sach- und Personalkosten für die Durchführung der konkreten Angebote an den Familiengrund- schulzentren betragen pro FGZ bis zu 8.000 Euro jährlich. Bei vier FGZ ergibt dies für das Haus- haltsjahr 2027 anteilig 11 Monate einen Betrag von 29.333 Euro, für das Haushaltsjahr 2028 die vollen 12 Monate 32.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2029 anteilig 7 Monate 18.667 Euro. Die Gesamtausgaben in der Tabelle ergeben sich demnach aus der Summe von Koordinierungs- stelle, Leitungsstellen und Angeboten für jedes Haushaltsjahr. Die Landesförderung deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ab. Sollte das Programm landesseitig nicht über Mitte 2029 hinaus weiter gefördert werden, läuft das Pro- jekt zu diesem Zeitpunkt aus und wird nicht fortgeführt. Begründung: Zu 1 Im Februar 2026 hat das Land NRW eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, mit der im Laufe des Schuljahres 2026/2027 der Aufbau und der Betrieb von FGZ im Rahmen des Startchancen - Programms1 ermöglicht und Schulen in herausfordernden Lagen zusätzlich unterstützt werden. Familiengrundschulzentren bestehen in NRW seit einigen Jahren auf der Grundlage sehr unter- schiedlicher Förderprogramme2. Grundlegend war die Arbeit der Stadt Gelsenkirchen, die das Kon- zept der Kita-Familienzentren auf Grundschulen übertrug und dabei wissenschaftlich begleitet wurde (2014 bis 2018). Ziel dieser ersten Familiengrundschulzentren war es, die Präventionskette nach der Kitazeit fortzusetzen, die Bildungschancen von Schulkindern zu verbessern und zum Abbau her- kunftsbedingter Bildungsbenachteiligung beizutragen3. Seit 2020 werden Familiengrundschulzentren in einigen Kommunen über das Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ gefördert (vornehm- lich in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln), 2021 schloss sich ein Förderprogramm des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) an, von dem zunächst ausschließlich Kommunen im Be- reich des Regionalverbands Ruhr profitieren durften, ab 2023 auch Kommunen in den Regierungsbe- zirken Detmold und Köln. Derzeit werden 122 FGZ in 31 Kommunen gefördert. Mit der nun aufgeleg- 1 Das Land NRW setzt im Rahmen dieser Förderrichtlinie Bundesmittel aus dem Startchancenprogramm ein. 2 Vgl. hierzu die Ausführungen auf https://familiengrundschulzentren.nrw/familiengrundschulzentren/fachdiskurs/ (zuletzt abgerufen 05.2026). 3 Siehe vorherige Fußnote. - 4 - V/0302/2026 ten neuen Förderrichtlinie wird der Kreis der aus Mitteln des MSB geförderten FGZ ausgeweitet und bietet für die Stadt Münster die Chance, dieses erfolgreiche Konzept im Rahmen des Startchancen- programms an einigen Grundschulstandorten realisieren zu können. Familiengrundschulzentren fördern den Aufbau eines multiprofessionellen und multiperspektivischen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quartier und bündeln verschiedene, insbesondere prä- ventive Angebote an einer Offenen Ganztagsgrundschule. Sie bilden damit sozialräumliche Knoten- punkte und eine Anlaufstelle für Familien. FGZ fördern die Entwicklung von Schulen zu Orten der Begegnung, Beratung und Bildung für Kinder und ihre Familien. Sie sollen dazu beitragen, gelingende Bildungsbiografien zu ermöglichen und herkunftsbedingte Bil- dungsungleichheit zu reduzieren. Die FGZ halten ein sozialraumorientiertes Angebot an Familienbil- dung und -beratung bereit und sorgen für einen niedrigschwelligen Zugang der Familien zu unter- schiedlichen Unterstützungsleistungen, wie z. B. Aktivierung von Eltern am Schulleben teilzunehmen und Stärkung ihrer Erziehungskom- petenz durch niedrigschwellige Angebote (z.B. Elterncafé) Vernetzung von Kita / Grundschule und Grundschule / weiterführende Schule Informations- und Beratungsangebote für Eltern. Zielgruppe in diesem Projekt bilden insbesondere Eltern und Grundschulkinder. Eltern stehen dabei besonders im Fokus. „Der Einfluss der Eltern auf den Schulerfolg ihrer Kinder ist größer als der von Lehrern und Unterricht zusammen. Er beträgt etwa zwei Drittel.“4 Die neue Förderrichtlinie des Landes ermöglicht nun den Aufbau und Betrieb von insgesamt weiteren 54 FGZ an Startchancen-Schulen vom 01.08.2026 bis 31.07.2029. Der Aufbau ist zweischrittig geplant. Zum 01.08.2026 können zunächst 15 neue FGZ an den Start gehen, zum 01.02.2027 dann weitere 39. Am Startchancen-Programm des Bundes nehmen in Münster folgende Grundschulen teil: Melanchthonschule Norbertschule Grundschule Kinderhaus-West Michaelschule Eichendorffschule Gottfried-von-Cappenberg-Schule Die Startchancen-Schulen werden begleitet von der unteren Schulaufsicht und dem Regionalen Bil- dungsnetzwerk Münster im Amt für Schule und Weiterbildung, das auch die Zielfindungsworkshops der Schulen im Startchancen-Programm moderiert hat. In diesem Zusammenhang findet ein regelmäßiger Austausch der Startchancen -Schulen mit der Schulaufsicht und der Schulverwaltung statt, in dem auch über die neuen Fördermöglichkeiten ge- sprochen wurde. 4 Vgl. Timm, Adolf/Prof. Dr. Hurrelmann, Klaus/Jermer, Eva/Prof. Sacher, Werner: „Die Gesetze des Schuler- folgs“, 2018; s. dazu auch „Abschlussbericht des Projektes Familienzentren in Grundschulen“ der Stadt Gelsen- kirchen. - 5 - V/0302/2026 Zu 2 Es können nur neue Standorte an Offenen Ganztagsgrundschulen gefördert werden, die am Start- chancen-Programm teilnehmen und noch kein Familiengrundschulzentrum sind. Damit sind nach dem Wortlaut der Förderrichtlinie sowohl die Albert -Schweitzer-Schule als auch die Grundschule Kinder- haus-West nicht antragsberechtigt. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine Förderschule, die auch einen Primarbereich und Offenen Ganz- tag mit Einbindung eines Trägers hat und für die gerade die in der Förderrichtlinie genannten Ziele für die dortigen Kinder und Eltern/Erziehungsberechtigten besonders wichtig erscheinen. Gleiches gilt für die Grundschule Kinderhaus-West, die als gebundene Ganztagsschule mit hohem Sozialindex eben- falls in hohem Maße Interesse hat und auch profitieren könnte. Die Schulverwaltung hat deshalb explizit bei der Bezirksregierung um eine Antragsberechtigung der Grundschule und der Förderschule geworben. Auch nach Rückkopplung mit dem Ministerium für Schule und Bildung blieb dies jedoch erfolglos: Die Förderung neuer FGZ wird ausdrücklich an den Offenen Ganztag einer Grundschule gekoppelt. Begründet wird dies damit, dass dieser in Koopera- tion mit Trägern der freien Jugendhilfe organisiert ist und somit dem Konzept des Startchancen - Programms entspricht. Demensprechend muss der Förderantrag auch durch den OGS-Träger unter- zeichnet sein. Damit scheiden leider die Teilnahme der Grundschule Kinderhaus -West als gebundene Ganztags- grundschule sowie der Albert-Schweitzer-Schule als Förderschule aus. Nach Abstimmung im Kreis der Startchancen-Schulen haben die Eichendorffschule Angelmodde, die Melanchthonschule, die Norbertschule sowie die Michaelschule Interesse angemeldet und werden den für die Antragstellung erforderlichen Schulkonferenzbeschluss herbeiführen. Zuwendungen nach der Förderrichtlinie können Städte und Gemeinden erhalten, wenn sie mindes- tens über zwei Offene Ganztagsgrundschulen verfügen, die am Startchancen-Programm teilnehmen. Weitere Voraussetzungen sind: • ein positives Votum der Schulkonferenz, der Schulleitung, der unteren Schulaufsicht und des Trägers des Offenen Ganztages. • Der/die Antragsteller/in verpflichtet sich zur Durchführung von Maßnahmen, die unter die Eck- punkte im Sinne der Richtlinie über die Förderung von FGZ fallen. Dies sind z.B. Aufbau und Verstetigung eines multiprofessionellen Netzwerks zur Unterstützung von Familien im Quar- tier, Bündelung präventiver Angebote an der Grundschule wie auch die Verstetigung der An- gebote. • Das FGZ benötigt eine eigene Leitung, die mit Schulleitung und OGS-Träger den Entwick- lungsprozess des FGZ initiiert, organisiert und evaluiert. Die Leitung des FGZ und die Leitung des Jugendhilfeträgers für die jeweilige OGS können in einer Hand liegen. • Neu eingerichtete FGZ im Rahmen des Startchancen -Programms verpflichten sich, am Be- richtswesen des Startchancen-Programms mitzuwirken und die angeforderten Daten zu lie- - 6 - V/0302/2026 fern. Sie richten ihre Maßnahme insbesondere am Orientierungspapier zur Verwendung der Chancenbudgets an den Startchancen-Schulen (Säule II) aus. Die Begleitung und der Aufbau der FGZ wird zusammen mit den beteiligten Schulen, den Trägern des Offenen Ganztages, der Schulaufsicht und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien an das Regionale Bildungsnetzwerk Münster angebunden. So liegen die Steuerungs - und Umsetzungspro- zesse des Startchancenprogramms, in das die FGZ eingebunden sind, an einer Stelle. Zu 3 Für die Durchführung der Maßnahme fördert das Land: ➢ Personalausgaben für Stellen, die zur Koordinierung des Programms beim Zuwendungsemp- fänger dienen (bei einer Förderung von bis zu drei FGZ sind Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle und ab vier FGZ bis zu einer ganzen Stelle förderfähig; zuwen- dungsfähige Personalausgaben sind mit bis zu 28.800 Euro pro 0,5 Stelle zu bemessen), ➢ Personalausgaben für Stellen, die zur Leitung des Programms im jeweiligen Familiengrund- schulzentrum dienen (förderfähig sind Personalausgaben in Höhe von bis zu einer halben Stelle; zuwendungsfähige Personalausgaben sind mit bis zu 28.800 Euro pro 0,5 Stelle zu bemessen) sowie ➢ Personal- und Sachausgaben für die Durchführung von konkreten Angeboten in den FGZ (der Förderbetrag pro Familiengrundschulzentrum beläuft sich auf bis zu 8.000 Euro jährlich). Gefördert werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Mindestens 20 % der zu- wendungsfähigen Gesamtausgaben sind als Eigenanteil zu erbringen. Unter der Annahme, dass eine Bewilligung für 4 FGZ erfolgt, würde dies die Einrichtung einer Voll- zeitstelle für die kommunale Gesamtkoordination bedeuten, wovon 80 % landesseitig gefördert wer- den. Der Eigenanteil liegt bei 20 % für rd. 2 Jahre, das entspricht etwa 8 Wochenstunden, die lt. För- derrichtlinie ausdrücklich auch aus dem Bestand aufgebracht werden können, was die Schulverwal- tung als machbar einschätzt. Die Leitungsstellen in den Grundschulen sollen an die Träger des offenen Ganztages angebunden werden. Bei 80 % -iger Landesförderung sind als Eigenanteil dann je Schule die Aufwendungen für 20% je 0,5 Stelle aufzubringen, was ebenfalls aus lfd. Mitteln des Amtes für Schule und Weiterbildung ermöglicht werden soll. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0302/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2026
- Erstellt
- 06.05.2026 09:15