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V/0460/2018

Unternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift / Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ambulante Dienste Klarastift GmbH

Vorlagen 17.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 38

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

2666 Zeichen

V/0460/2018 
V/0460/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Unternehmensgruppe Altenzentrum Klarastift / Änderung des Gesellschaftsvertrages der 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Gesellschaftsvertrag der Ambulante Dienste K larastift GmbH  wird in Paragraph 3 Absatz 1 
Satz 1 „Gemeinnützigkeit“ um den Zweck der Mildtätigkeit ergänzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der städt. Haushalt ist nicht betroffen. 
 
 
Begründung: 
Die kommunal verwaltete Stiftung Magdalenenhospital ist alleinige Gesellschafterin der Unterne h-
mensgruppe „Klarastift“. Gemäß § 6 ihrer Stiftungssatzung wird sie durch den Rat der Stadt Münster 
und den Oberbürgermeister als Vorstand vertreten. Mit dieser Vorlage wird der Vorstandsbeschluss 
zur Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Ambulante Dienste Klarastift GmbH getroffen. 
 
Die beabsichtige Ergänzung des § 3 des Gesellschaftsvertrage s ist auf die Betriebsprüfung der G e-
sellschaft im Jahr 2016 zurückzuführen. Im Bericht über die Betriebsprüfung der Jahre 2010 bis 2013 
vom 12.08.2016 hat das Finanzamt für Groß - und Konzernbetriebsprüfung Münster empfohlen, die 
Satzung der Ambulante Dienste Klarastift GmbH um die Verfolgung mildtätiger Zwecke zu ergänzen. 
Die gemeinnützigen Satzungszwecke der Gesellschaft werden durch Zweckbetriebe gem. § 68 A b-
gabenordnung (AO), ambulante Pflege, umgesetzt. Damit verbunden wird der in § 53 AO genannte 
Personenkreis unterstützt. Die Unterstützung der dort g enannten Personen bedingt die Verfolgung 
mildtätiger Zwecke gem. § 53 AO. Die Verfolgung mildtätiger Zwecke  ist damit als Förderzweck in 
den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. 
Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen 
 
01.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Westphal 
Telefon: 492-5902 
Westphal@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0460/2018 
 
Mit Ergänzung um mildtätige Zwecke lautet § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages der Amb u-
lante Dienste Klarastift GmbH zukünftig wie folgt: 
 
Gemeinnützigkeit 
„Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im 
Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.“ 
 
Der Aufsichtsrat der Ambulante Dienste Klarastift gGmbH hat die Anpassung des Gesellschaftsve r-
trages in seiner Sitzung am 14.11.2017 einstimmig beschlossen. 
 
 
I. V.        
 
 
 
gez. 
Cornelia Wilkens       
Stadträtin

Anlage A

944 Zeichen

Anlage A zur V/0460/2018 
Kurzüberblick 
Erweiterung des Gesellschaftsvertrages der Ambulante Dienste Klarastift GmbH um den Zweck 
der Mildtätigkeit. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Optimierung für die Betriebsführung des Altenzentrums Klarastift. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0460/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37