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V/0488/2023

Einführung des Deutschlangtickets

Vorlagen 21.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2023, TOP 33

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1419 Zeichen

Anlage A zur V/0488/2023 
Kurzüberblick 
Der Beschluss regelt die Ausstattung freifahrtberechtiger und selbstzahlender Schüler*innen an 
städtischen Schulen mit dem 49 €-Ticket (Deutschland-Ticket) im Rahmen des Landesmodells 
NRW.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel einer klima- und umweltgerechten, nachhaltigen Stadt unterstützt. 
Das Teilziel ist, einen hohen Bindungsgrad junger schulpflichtiger Menschen an den ÖPNV zu 
erreichen. 
Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen zum 01.02.2024. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Schulgesetz NRW, Schülerfahrkostenverordnung NRW 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Beschluss verfolgt Effekte, die für den Umwelt- und Klimaschutz relevant sind. Mit dem Be-
schluss soll die nahhaltige Nutzung des ÖPNV als sinnvolle Mobilitätsalternative erreicht werden.

Beschlussvorlage

11770 Zeichen

V/0488/2023 
V/0488/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Einführung des Deutschlandtickets für freifahrtberechtigte und selbstzahlende Schüler*innen/ 
Teilnahme am Landesmodell 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   20.09.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   20.09.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für freifahrtberechtigte Schüler*innen und selbstzahlende Schüler*innen mit Wohnadresse in 
Münster, die eine städtische Schule in Münster besuchen, wird das Deutschlandticket einge-
führt. 
 
2. Zur Einführung des Deutschlandtickets wird die Teilnahme am Landesmodell nach gemeinsa-
mem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Mi-
nisteriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
vom 02. Juni 2023 beschlossen. Das Ticket wird zum 01.02.2024 eingeführt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vertragspartnern Stadtwerke Münster GmbH, Regio-
nalverkehr Münsterland GmbH und WB Westfalenbus GmbH die bestehenden goCard-Verträge 
an die Regelungen des Landesmodells anzupassen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Teilnahme am Landesmodell beinhaltet eine Fortführung der aus dem goCardAbo bestehenden 
finanziellen Verpflichtungen der Schulträgerin sowie des von den freifahrtberechtigten Schülerinnen 
und Schülern zu erbringenden Eigenanteils. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
29.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wimmer 
Telefon: 492-4050 
WimmerWo@stadt-
muenster.de

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V/0488/2023 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € *) Bemerkungen 
Produktgruppe 0302 "Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte" 
Zeile 13 Aufwendungen 
für Sach - und 
Dienstleistungen 
2024 6.400.000 Ansatz unter 
Berücksichtigung 
von Tarifsteige-
rungen  
   2025 6.560.000 s. o. 
   2026 6.724.000 s. o. 
   2027  6.892.000 s. o. 
 
*)  Teilbetrag innerhalb der Schülerfahrkosten für die Teilnahme am Landesmodell (alle beteiligten 
Verkehrsträger) 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2024 bei der 
Produktgruppe 0302 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte“ veranschlagt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der 
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die 
Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1. und 2. 
 
Nach der Entscheidung von Bundestag und Bundesrat zum 9. Gesetz zur Änderung des Regionalisie-
rungsgesetzes für die Einführung des Deutschlandtickets (D-Ticket) wurde das deutschlandweit gülti-
ge Ticket für die Nutzung des Nahverkehrs als Abonnement zum Monatspreis von zunächst 49,00 € 
zum 1. Mai 2023 eingeführt. 
 
Mit gemeinsamen R underlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, 
des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 
des Landes Nordrhein -Westfalen vom 02.06.2023 wurde das D -Ticket für freifahrtberechtigte und 
selbstzahlende Schüler*innen geregelt.  
 
Freifahrtberechtige Schüler*innen erhalten im Rahmen des Landesmodells das D -Ticket nach den 
Regelungen des Schulgesetzes und der Schülerfahrkostenverordnung, die bisher erhobenen Eigen-
anteile (in Münster  aktuell 12,00 € bzw. 6,00 €) sind von den Nutzenden weiterhin aufzubringen. 
Selbstzahlende Schüler*innen, die keinen Beförderungsanspruch nach Schülerfahrkostenverordnung 
haben, können das Ticket unter Zuzahlung eines Eigenanteils von zunächst 29,00 € erwerben.  
 
Das im Runderlass beschriebene Modell bezieht sich explizit auf das Schuljahr 2023/2024. Nach Mit-
teilung des Städtetag NRW ist vorgesehen, die Umsetzung zu evaluieren, „…um daraus eine Weiter-
entwicklung mit Finanzperspektive ab dem Schuljahr 2024/ 2025 zu erarbeiten. Diese muss, nach 
Einschätzung der Geschäftsstelle, neben der Einführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und 
Schüler selbst, auch das in der Schülerfahrkostenverordnung geltende Schulträgerprinzip umfassen.“ 
(Schreiben Städtetag NRW vom 25.05.2023). 
 
Der Erlass sieht vor, dass die jeweiligen Schulträger über die Teilnahme am Landesmodell zur Ein-
führung des D -Tickets für Schüler*innen entscheiden. Als Einführungstermin hatte das Land den 
01.08.2023 vorgesehen, ein spätere Umstellung ist möglich. 
 
Das Land Nordrhein -Westfalen verfolgt mit dem Landesmodell das Ziel, einen wesentlichen 
„…Beitrag zur weiteren Verbesserung der Mobilität von Schülerinnen und Schülern, die damit schon

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V/0488/2023 
frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen…“ (gem. Runderlass v. 02.06.2023) 
zu leisten.  
 
Die vom Land mit dem Runderlass verbundene verkehrspolitische Zielsetzung, neben der Gruppe der 
freifahrtberechtigten Schüler*innen auch für S elbstzahlende die Möglichkeit des vergünstigten Er-
werbs eines Deutschlandtickets zu schaffen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese verkehrspolitische 
Zielsetzung hat Tradition. In einigen Regionen NRWs gibt es sog. Schülertickets seit 1999.  
 
Die Entscheidung des Rates der Stadt Münster zur Einführung des Schülertickets „goCardAbo“ zählt 
zwar nicht zu den ersten Tickets dieser Art, steht aber in dieser Tradition nordrhein -westfälischer 
Schülertickets. Das goCardAbo ist ebenfalls ein Angebot an alle Schüler* innen, bei einem unter-
schiedlichen Kostenbeitrag freifahrtberechtigter und selbstzahlender Schüler*innen, den ÖPNV im 
gesamten Tarifgebiet der Verkehrsunternehmen Stadtwerke Münster, Regionalverband Münsterland 
und Westfalenbus (Netz Münsterland) ohne zeitliche Beschränkung nutzen zu können. Mit der Einfüh-
rung des D -Tickets erfährt dieses Angebot mit der Ausdehnung auf den bundesweiten Nahverkehr 
eine deutliche Aufwertung und unterstützt damit für diese Nutzendengruppe die Attraktivität des 
ÖPNV insgesamt. 
 
Die Finanzierung dieses Angebotes für freifahrtberechtigte und selbstzahlende Schüler*innen erfolgt 
„…durch die bislang im System befindlichen Mittel.“ (Runderlass; Pkt. 2) Dazu zählen neben den 
Ausgleichleistungen des Landes nach § 11a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahver-
kehr in NRW (ÖPNVG NRW) auch die bisherigen Aufwendungen der öffentlichen Schulträger und 
Ersatzschulträger für die Fahrtkostenerstattung nach Schülerfahrkostenverordnung und die von den 
Anspruchsberechtigten erhobenen Eigenmittel. 
 
Für die Schulträgerin Stadt Münster entsprachen die bisherigen Aufwendungen der Fahrkostenerstat-
tung für die Ausgabe des goCardAbos im Schuljahr 2022/2023 5.990.000,00 Euro.  
 
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der städtischen Kosten für das kommende Schuljahr ist die 
Zahl der freifahrtberechtigten Schüler*innen zum Stichtag 15.10. des Schuljahres 2022/2023 multipli-
ziert mit 49,00 € (588,00 € p.a.) für das Deutschlandticket. Daraus ergibt sich die Mindestzahlung des 
jeweiligen Schulträgers. Für die Einführung des Tickets wird nach Erlass allerdings zur Bedingung 
gemacht, dass bisherige Zahlungen eines Schulträgers aus bestehenden Vertragsverhältnissen mit 
Verkehrsträgern, die 588,00 € (p.a.) je Anspruchsberechtigten übersteigen, nicht reduziert werden 
dürfen. Die Schulträgerin Stadt Münster leistet aus dem bestehenden Vertrag über das goCardAbo 
712,00 € (p.a.) je Anspruchsberechtigten an die Verkehrsträger. Auch die den Betrag von 588 € je 
Anspruchsberechtigten übersteigenden Kosten von insgesamt 124,00 € (p.a.) verbleiben nach Erlass-
lage im System der Finanzierung des Deutschlandtickets nach dem Landesmodell. 
 
Nicht darin enthalten sind die sogenannten Schülerspezialverkehre (z. B. Sport - und Badefahrten, 
Taxitransporte), für die jährlich rd. 1.360.000,00 € aufgewendet werden. 
Die von den freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schülern zu leistenden Eigenanteile für das D -
Ticket werden von den am goCardAbo beteiligten Verkehrsunternehmen direkt vereinnahmt. 
 
Eine Teilnahme am Landesmodell führt de mnach nicht zu Mehrkosten im Vergleich zu den bisher 
aufgewendeten Finanzmitteln zur Bereitstellung des goCardAbos. Zukünftige Preissteigerungen beim 
D-Ticket sind in einer dem Vertrag zum goCardAbo vergleichbaren Dynamisierungsklausel zu be-
rücksichtigen. 
 
Auch eine Abwägung der Teilnahme am Landesmodell unter finanziellen Aspekten steht der Einfüh-
rung nicht entgegen. 
Zwar bestehen bei den verschiedenen möglichen Varianten der Schüler*innenbeförderung außerhalb 
des Landesmodells Einsparmöglichkeiten für den städtischen Haushalt in unterschiedlicher Höhe, die 
aber bei den Stadtwerken Münster GmbH als einem der involvierten Verkehrsunternehmen in ver-
gleichbarer Weise als Mindereinnahme zu Buche schlagen. Für den Konzern Stadt Münster ergeben 
sich bei unverände rten Verkehren nur geringfügige finanzielle Effekte, die zudem mit unterschiedli-

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V/0488/2023 
chen Leistungspaketen für die einzelnen Nutzendengruppen verbunden sind respektive ein verbillig-
tes D-Ticket für Selbstzahler*innen ausschließen. 
 
Vor diesem Hintergrund ist ei n Wechsel in der Schüler*innenbeförderung vom bisher gültigen go-
CardAbo zum D -Ticket im Rahmen des Landesmodells begründet. Den Schülerinnen und Schülern 
steht ein umfassenderes Leistungspaket bei unverändertem Eigenanteil und gleichen Kosten bei der 
Schulträgerin wie für das goCardAbo zur Verfügung. Für die Selbstzahler*innen entsteht im Vergleich 
zum goCardAbo für 22,00 € ein höherer Aufwand von 7,00 € je Monat, der über das größere Leis-
tungspaket deutlich aufgewogen wird. 
 
Der vorgesehene Einführungstermin 01.08.2023 war auf Grund der technischen und prozessualen 
Vorläufe sowie der notwendigen Systemimplementierung als Chipkarte für die Stadtwerke Münster 
als Verkehrsunternehmen, das den weitaus größten Anteil freifahrtberechtigter Schüler*innen beför-
dert, nicht mehr umsetzbar. Zudem konnte die vorherige notwendige Entscheidung der Schulträgerin 
zur Teilnahme am Landesmodell auf Grund des erst Anfang Juni vorliegenden Erlasses nicht mehr 
getroffen werden. 
Eine Einführung des Tickets ist deshalb mit Beginn des 2. Schulhalbjahres zum 01.02.2024 vorgese-
hen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3. 
 
Voraussetzung für die Umstellung vom goCardAbo zum D-Ticket nach dem Landesmodell ist die ein-
vernehmliche Anpassung des im Jahr 2011 geschlossenen Vertrages über das goCardAbo mit de n 
beteiligten Verkehrsträgern als Vertragspartner. In diesem Vertrag wird die Finanzierung und Abwick-
lung des Ticketangebotes goCardAbo für freifahrtberechtigte und selbstzahlenden Schüler*innen ge-
regelt. Wesentliche Parameter des Vertrages sind die Berechnung der Basiswerte für die Umstellung 
von der Schulwegjahreskarte und die sich aus der Entwicklung des Verhältnisses zwischen Gesamt- 
und anspruchsberechtigter Schüler*innenzahl sowie der Preisentwicklung ergebende Dynamisierung 
der Fahrkostenübernahme durch die Schulträgerin.  
Er ist ohne Anpassung, einvernehmliche Auflösung oder fristgerechte Kündigung gültig bis zum 
31.07.2024. 
Eine einvernehmliche vorzeitige Anpassung des Vertrages wird unter Berücksichtigung der seitens 
der Stadtwerke Münster reklamierten verfahrenstechnischen Vorläufe zur Umstellung zum 
01.02.2024 angestrebt. Eine fristgerechte Kündigung müsste bis zum 31.01.2024 ausgesprochen 
werden und würde zum 31.07.2024 in Kraft treten. 
 
 
Mit dieser Vorlage ist der Prüfauftrag der CDU -Ratsfraktion vom 01.06.2023 im Ausschuss für Ver-
kehr und Mobilität erledigt. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (5)

05.09.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2023 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0488/2023
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2023
Erstellt
21.08.2023 10:37