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V/0872/2012

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 02.01.2013

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V-0872-2012-Anlage-1-Plangebiet

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Ansehen

V-0872-2012-Anlage-2-Nutzungskonzept-Schallschutz

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0872-2012-Anlage-1-Plangebiet

233 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0872/2012 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße - Plangebiet / Maßstab 1:2000 STADT M TÜNS ER

V-0872-2012-Anlage-2-Nutzungskonzept-Schallschutz

4136 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0872/2012

D

HOCHHAUS BERLINER PLATZ 39 IN 48143 MÜNSTER u u

Beschreibung/ Erläuterung zum Nutzungskonzept

Die Nutzung des geplanten 15-geschossigen Gebäudes (Höhe 45 m), Berliner Platz
39, ist wie folgt geplant:

Erdgeschoss und 1.Obergeschoss werden gewerblich genutzt, mit folgenden
Flächen:

"= Gastronomie mit ca. 185 m? Nutzfläche im Erdgeschoss sowie Nebenräumen
im Kellergeschoss und 1.Obergeschoss.

= kleinere Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit maximal ca. 130 m?
Nutzfläche. Mögliche Nutzung dieser Flächen könnten ein Bäcker, ein
Waschsalon, ein Friseur o.ä. sein.

"= Im 1.Obergeschoss sind zwei Büroflächen mit insgesamt ca. 313 m?
Nutzfläche vorgesehen.

=" Ferner ist im Erdgeschoss eine 2-geschossige Eingangshalle mit Rezeption
für die Erschließung der 13 Wohnetagen platziert; die Rezeption ist
entsprechend dem Bedarf besetzt und erbringt Serviceleistungen für die
Bewohner.

"= In den 13 Geschossen oberhalb der Gewerbenutzung sind insgesamt
maximal 156 Appartements mit je 25,5 m? bzw. je 28,0 m? Grundfläche
geplant. Diese Wohnungsgrößen sind in absehbarer Zukunft die
nachhaltigsten am Wohnungsmarkt (50% Single-Haushalte in Münster).

"= Das Gebäude ist so geplant, dass ab dem 4.Obergeschoss Verbindungen
zwischen den 1-Zimmer-Appartements möglich sind und Wohnungsgrößen
von 50 m? bis maximal 150 m? Wohnfläche realisiert werden können. Dies
halten wir für notwendig, um in Zukunft auf geänderte Nachfragen des
Marktes reagieren zu können.

= Die Zugänglichkeit des Objektes sowie der Wohnungen sind auf die Belange
gehandicapter Personen abgestimmt.

"= Für das Gebäude sind baurechtlich entsprechend den Stellplatzrichtlinien
der Stadt Münster 42 PKW Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze können
nach Rücksprache mit der WBl (Herrn Kötterheinrich) im Parkhaus an der
Bahnhofstrasse nachgewiesen werden. Durch eine entsprechende
Schrankensteuerung sind diese Parkplätze jederzeit nutzbar.

= Im Untergeschoss des Gebäudes ist ein ausreichend großer Fahrradkeller für
die Bewohner des Hauses vorgesehen. Der Fahrradkeller ist ebenerdig über
einen separaten Aufzug anfahrbar.

aufgestellt: Münster, 19.11.2012 Deilmann
Planungsgesellschaft mbH
Deilmannhof
Rothenburg 14-16

48143 Münster

Geschäftsführer
Andreas Deilmann
Dipl.-Ing., Architekt

Tel. 02 51/4 82 70-0
Fax. 02 51/4 82 70-10
info@deilmann.com
w jeilmann.com

Amtsgericht Münster
HRB 6260
USt-Id. DE 126 127 972

Seite 1 (2)

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0872/2012

HOCHHAUS BERLINER PLATZ 39 IN 48143 MÜNSTER ll

Schallschutzmaßnahmen

Für das Bauvorhaben ist der baurechtlich erforderliche Schallschutznachweis
nach DIN 4109 “Schallschutz im Hochbau“ aufzustellen.

Aufgrund der Lage des Gebäudes zu den Verkehrswegen ist die Betrachtung
des Schallschutzes gegen Verkehrslärm für das Bauvorhaben kritisch.

Im Innern der Aufenthaltsräume nach DIN 4109 (Wohn- und Schlafräume)
darf der Beurteilungspegel innen nach 22:00 Uhr Lr £ 25 dB (A) nicht
überschreiten. Einzelne Geräuschspitzen sollen diesen Wert um nicht mehr
als 10 dB (A) überschreiten. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen
werden folgende Maßnahmen vorgesehen:

Einbau von nur zu Reinigungszwecken öffenbaren Fenstern mit einem
entsprechenden Schalldämm-Maß nach Richtlinie VDI 2719.

Zur Sicherstellung des hygienischen Luftwechsels wird in allen Wohnungen
der Einbau einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen.

Bei der Planung und Ausführung der Lüftungsanlagen ist ein maximal
zulässiger Störpegel in den Wohn- und Schlafräumen von max. LAF £ 30 dB
(A) zu gewährleisten. Aus energetischen Gründen wird die Be- und
Entlüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad größer 80
%) ausgerüstet. Dies entspricht den KfW 55 - Förderrichtlinien, die für das
geplante Bauvorhaben in Anspruch genommen werden sollen.

aufgestellt: Münster, 12.12.2012

Deilmann
Planungsgesellschaft mbH
Deilmannhof

Rothenburg 14-16

48143 Münster

Geschäftsführer:
Andreas Deilmann
Dipl.-Ing., Architekt

Tel. 02 51/482 70-0
Fax. 02 51/4 82 70-10
info@deilmann.com
www.deilmann.com

Amtsgericht Münster

HRB 6260
USt-Id. DE 126 127 972

Seite 2 (2)

Beschlussvorlage

5836 Zeichen

V/0872/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558:  
Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße 
- Beschluss zur Aufstellung - 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Für den Bereich zwischen Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße ist gemäß § 2 
(1) i.V. mit § 12  und § 13a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwic k-
lung aufzustellen, der zur Errichtung eines Hochhaus -Projektes die überbaubaren Grun d-
stücksflächen, dessen städtebauliches Volumen und Nutzung  sowie Verkehrsflächen fes t-
setzt. 
 
Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 145, Flurstück 683, Teile der Flurstücke 564, 567 
 
2.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB durch-
zuführen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
1.)  Beim Plangebiet handelt es sich um das Kopfgrundstück zwischen Von -Steuben-Straße und 
Bahnhofstraße. Es ist bislang mit einem etwa 12 m hohen ehemaligen Kino -Gebäude bebaut 
und liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 356: Hauptbahnhof (Wolb e-
cker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße / H a-
fenstraße / Hansaring), der hier Kerngebiet (MK) und den Ausschluss von Vergnügungsstätten 
festsetzt. 
 
Investoren beabsichtigen, in dieser exponierten Lage am Hauptbahnhof einen Hochhaus -
Neubau zu errichten. In der Vorlage V/0428/2011/1 wurde die st adtstrukturelle und städtebau-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0872/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0872/2012 
liche Beurteilung eines Hochhauses am Berliner Platz bereits ausführlich dargelegt. Der Au s-
schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 13.12.2011 die 
Eignung des Grundstücks Berliner Platz 39 grundsätzlich anerkannt und eine Bauhöhe von 45 
m empfohlen. Die angedachte studentische Wohnnutzung wurde als standortverträglich ang e-
sehen, sei aber durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept weiter zukunftsfähig zu entwickeln. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, ein en Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan vorzubereiten und weitere Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag 
(Durchführungsvertrag) mit den Vorhabenträgern zu regeln. 
Zur Sitzung des ASSVW am 08.03.2012 wurde das Hochhaus -Konzept vom Investor noc h-
mals  geprüft und in Alternativen vorgestellt (beide Gebäuderiegel in einheitlicher oder versetz-
ter Höhe). Zudem wurde die Flexibilität der Grundrisse und das Wohnungsangebot  (Misc h-
struktur Studenten und Senioren) erneut diskutiert. D er Ausschuss bekräftigte schließlich, 
dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf Basis der 45 m-Variante voranzutreiben sei.  
  
Von den Investoren wurde aktuell ein Nutzungskonzept (Anlage 2) eingereicht, das sowohl die 
Art der Nutzung als auch die mögliche Kombination von Wohnungseinheiten im Sinne der per-
spektivischen Nachfrage auf dem Markt darlegt. Die Investoren beabsichtigen, das Hochhaus 
in einer „2-Scheiben“-Architektur zu errichten. Das Hochhaus-Projekt soll im KfW 55-Standard 
errichtet werden. Außenwohnbereiche wie Balkone sind nicht vorgesehen.  
Um die beste Lösung für den Standort zu finden, sind die Fernwirkung des Hochhausstando r-
tes im Stadtbild, der architektonische Anspruch und eine ggfs. städtebaulich spannungsreiche-
re Höhendifferenzierung im Laufe des Bauleitplanverfahrens weiter zu präzisieren und a b-
schließend zu beurteilen. 
  
Städtebauliche Gründe sprechen für eine Wohnraumentwicklung am Berliner Platz, insbeso n-
dere für Zielgruppen wie z.B. Studenten und Senioren (Nähe Hauptbahnhof, zentr aler Bus-
bahnhof, fußläufige Innenstadtnähe, Grüngürtel Promenade etc.). Das Gesamtquartier Bah n-
hof kann und soll durch zusätzlichen Wohnraum belebt und attraktiver werden (siehe Vorlage 
V/0006/2012 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklu ng im Bereich Wo h-
nen“). 
Aufgrund aktuell vorliegender Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen in Münster haben die 
Investoren auf Wunsch der Planungsverwaltung bereits vor Einstieg in das Bebauungsplan -
Verfahren ein Immissionsgutachten erstellen lassen, um  die grundsätzliche Eignung des 
Standorts Berliner Platz für ein Wohnprojekt zu prüfen.  
Das Ergebnis zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Kerngebiete von 65 dB(A) 
tags und 55 dB(A) nachts insbesondere an den Gebäudefronten Von -Steuben-Straße und 
Berliner Platz um 5 bis 10 dB(A) – abnehmend mit der Höhe des Gebäudes – überschritten 
werden. Hieraus folgt, dass im Falle der Wohnnutzung die technische Ausstattung des G e-
bäudes den Lärm ausreichend abschirmen muss; dies ist bei Umsetzung des gepl anten KfW 
55-Standards mit kontrollierter Be - und Entlüftung gegeben (Festschreibung der Anforderu n-
gen im Durchführungsvertrag).  
.  
2.) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB 
(Nachverdichtung). Der rechtlich mögli che Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung soll 
aber aufgrund der Bedeutung des Projekts nicht ausgeübt werden. 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 
2. Nutzungskonzept / Schallschutzmaßnahmen

Beratungsverlauf (4)

22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Zur Sitzung
31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 18.1.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 24.1.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 558 (amtlicher Umring) amtlich
  • Bahnhofstraße
  • Von-Steuben-Straße
  • Engelstraße
  • Herwarthstraße
  • Hansaring
  • Von-Vincke-Straße
  • Rothenburg 14
  • Promenade

Bebauungsplan Nr. 558

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0872/2012
Typ
Vorlagen
Datum
02.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37