V/0872/2012
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0872-2012-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0872/2012 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße - Plangebiet / Maßstab 1:2000 STADT M TÜNS ER
V-0872-2012-Anlage-2-Nutzungskonzept-Schallschutz
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0872/2012 D HOCHHAUS BERLINER PLATZ 39 IN 48143 MÜNSTER u u Beschreibung/ Erläuterung zum Nutzungskonzept Die Nutzung des geplanten 15-geschossigen Gebäudes (Höhe 45 m), Berliner Platz 39, ist wie folgt geplant: Erdgeschoss und 1.Obergeschoss werden gewerblich genutzt, mit folgenden Flächen: "= Gastronomie mit ca. 185 m? Nutzfläche im Erdgeschoss sowie Nebenräumen im Kellergeschoss und 1.Obergeschoss. = kleinere Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss mit maximal ca. 130 m? Nutzfläche. Mögliche Nutzung dieser Flächen könnten ein Bäcker, ein Waschsalon, ein Friseur o.ä. sein. "= Im 1.Obergeschoss sind zwei Büroflächen mit insgesamt ca. 313 m? Nutzfläche vorgesehen. =" Ferner ist im Erdgeschoss eine 2-geschossige Eingangshalle mit Rezeption für die Erschließung der 13 Wohnetagen platziert; die Rezeption ist entsprechend dem Bedarf besetzt und erbringt Serviceleistungen für die Bewohner. "= In den 13 Geschossen oberhalb der Gewerbenutzung sind insgesamt maximal 156 Appartements mit je 25,5 m? bzw. je 28,0 m? Grundfläche geplant. Diese Wohnungsgrößen sind in absehbarer Zukunft die nachhaltigsten am Wohnungsmarkt (50% Single-Haushalte in Münster). "= Das Gebäude ist so geplant, dass ab dem 4.Obergeschoss Verbindungen zwischen den 1-Zimmer-Appartements möglich sind und Wohnungsgrößen von 50 m? bis maximal 150 m? Wohnfläche realisiert werden können. Dies halten wir für notwendig, um in Zukunft auf geänderte Nachfragen des Marktes reagieren zu können. = Die Zugänglichkeit des Objektes sowie der Wohnungen sind auf die Belange gehandicapter Personen abgestimmt. "= Für das Gebäude sind baurechtlich entsprechend den Stellplatzrichtlinien der Stadt Münster 42 PKW Stellplätze notwendig. Diese Stellplätze können nach Rücksprache mit der WBl (Herrn Kötterheinrich) im Parkhaus an der Bahnhofstrasse nachgewiesen werden. Durch eine entsprechende Schrankensteuerung sind diese Parkplätze jederzeit nutzbar. = Im Untergeschoss des Gebäudes ist ein ausreichend großer Fahrradkeller für die Bewohner des Hauses vorgesehen. Der Fahrradkeller ist ebenerdig über einen separaten Aufzug anfahrbar. aufgestellt: Münster, 19.11.2012 Deilmann Planungsgesellschaft mbH Deilmannhof Rothenburg 14-16 48143 Münster Geschäftsführer Andreas Deilmann Dipl.-Ing., Architekt Tel. 02 51/4 82 70-0 Fax. 02 51/4 82 70-10 info@deilmann.com w jeilmann.com Amtsgericht Münster HRB 6260 USt-Id. DE 126 127 972 Seite 1 (2) Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0872/2012 HOCHHAUS BERLINER PLATZ 39 IN 48143 MÜNSTER ll Schallschutzmaßnahmen Für das Bauvorhaben ist der baurechtlich erforderliche Schallschutznachweis nach DIN 4109 “Schallschutz im Hochbau“ aufzustellen. Aufgrund der Lage des Gebäudes zu den Verkehrswegen ist die Betrachtung des Schallschutzes gegen Verkehrslärm für das Bauvorhaben kritisch. Im Innern der Aufenthaltsräume nach DIN 4109 (Wohn- und Schlafräume) darf der Beurteilungspegel innen nach 22:00 Uhr Lr £ 25 dB (A) nicht überschreiten. Einzelne Geräuschspitzen sollen diesen Wert um nicht mehr als 10 dB (A) überschreiten. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen werden folgende Maßnahmen vorgesehen: Einbau von nur zu Reinigungszwecken öffenbaren Fenstern mit einem entsprechenden Schalldämm-Maß nach Richtlinie VDI 2719. Zur Sicherstellung des hygienischen Luftwechsels wird in allen Wohnungen der Einbau einer mechanischen Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen. Bei der Planung und Ausführung der Lüftungsanlagen ist ein maximal zulässiger Störpegel in den Wohn- und Schlafräumen von max. LAF £ 30 dB (A) zu gewährleisten. Aus energetischen Gründen wird die Be- und Entlüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad größer 80 %) ausgerüstet. Dies entspricht den KfW 55 - Förderrichtlinien, die für das geplante Bauvorhaben in Anspruch genommen werden sollen. aufgestellt: Münster, 12.12.2012 Deilmann Planungsgesellschaft mbH Deilmannhof Rothenburg 14-16 48143 Münster Geschäftsführer: Andreas Deilmann Dipl.-Ing., Architekt Tel. 02 51/482 70-0 Fax. 02 51/4 82 70-10 info@deilmann.com www.deilmann.com Amtsgericht Münster HRB 6260 USt-Id. DE 126 127 972 Seite 2 (2)
Beschlussvorlage
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V/0872/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 558: Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße - Beschluss zur Aufstellung - Beratungsfolge 22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 31.01.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 06.02.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.) Für den Bereich zwischen Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße ist gemäß § 2 (1) i.V. mit § 12 und § 13a BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwic k- lung aufzustellen, der zur Errichtung eines Hochhaus -Projektes die überbaubaren Grun d- stücksflächen, dessen städtebauliches Volumen und Nutzung sowie Verkehrsflächen fes t- setzt. Innerhalb des Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 145, Flurstück 683, Teile der Flurstücke 564, 567 2.) Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) BauGB durch- zuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1.) Beim Plangebiet handelt es sich um das Kopfgrundstück zwischen Von -Steuben-Straße und Bahnhofstraße. Es ist bislang mit einem etwa 12 m hohen ehemaligen Kino -Gebäude bebaut und liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans Nr. 356: Hauptbahnhof (Wolb e- cker Straße / Von -Vincke-Straße / Engelstraße / Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße / H a- fenstraße / Hansaring), der hier Kerngebiet (MK) und den Ausschluss von Vergnügungsstätten festsetzt. Investoren beabsichtigen, in dieser exponierten Lage am Hauptbahnhof einen Hochhaus - Neubau zu errichten. In der Vorlage V/0428/2011/1 wurde die st adtstrukturelle und städtebau- Vorlagen-Nr.: V/0872/2012 Auskunft erteilt: Frau Philipp Ruf: 492 61 21 E-Mail: Philipp@stadt-muenster.de Datum: 07.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0872/2012 liche Beurteilung eines Hochhauses am Berliner Platz bereits ausführlich dargelegt. Der Au s- schuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat am 13.12.2011 die Eignung des Grundstücks Berliner Platz 39 grundsätzlich anerkannt und eine Bauhöhe von 45 m empfohlen. Die angedachte studentische Wohnnutzung wurde als standortverträglich ang e- sehen, sei aber durch ein nachhaltiges Nutzungskonzept weiter zukunftsfähig zu entwickeln. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein en Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorzubereiten und weitere Einzelheiten in einem städtebaulichen Vertrag (Durchführungsvertrag) mit den Vorhabenträgern zu regeln. Zur Sitzung des ASSVW am 08.03.2012 wurde das Hochhaus -Konzept vom Investor noc h- mals geprüft und in Alternativen vorgestellt (beide Gebäuderiegel in einheitlicher oder versetz- ter Höhe). Zudem wurde die Flexibilität der Grundrisse und das Wohnungsangebot (Misc h- struktur Studenten und Senioren) erneut diskutiert. D er Ausschuss bekräftigte schließlich, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf Basis der 45 m-Variante voranzutreiben sei. Von den Investoren wurde aktuell ein Nutzungskonzept (Anlage 2) eingereicht, das sowohl die Art der Nutzung als auch die mögliche Kombination von Wohnungseinheiten im Sinne der per- spektivischen Nachfrage auf dem Markt darlegt. Die Investoren beabsichtigen, das Hochhaus in einer „2-Scheiben“-Architektur zu errichten. Das Hochhaus-Projekt soll im KfW 55-Standard errichtet werden. Außenwohnbereiche wie Balkone sind nicht vorgesehen. Um die beste Lösung für den Standort zu finden, sind die Fernwirkung des Hochhausstando r- tes im Stadtbild, der architektonische Anspruch und eine ggfs. städtebaulich spannungsreiche- re Höhendifferenzierung im Laufe des Bauleitplanverfahrens weiter zu präzisieren und a b- schließend zu beurteilen. Städtebauliche Gründe sprechen für eine Wohnraumentwicklung am Berliner Platz, insbeso n- dere für Zielgruppen wie z.B. Studenten und Senioren (Nähe Hauptbahnhof, zentr aler Bus- bahnhof, fußläufige Innenstadtnähe, Grüngürtel Promenade etc.). Das Gesamtquartier Bah n- hof kann und soll durch zusätzlichen Wohnraum belebt und attraktiver werden (siehe Vorlage V/0006/2012 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklu ng im Bereich Wo h- nen“). Aufgrund aktuell vorliegender Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen in Münster haben die Investoren auf Wunsch der Planungsverwaltung bereits vor Einstieg in das Bebauungsplan - Verfahren ein Immissionsgutachten erstellen lassen, um die grundsätzliche Eignung des Standorts Berliner Platz für ein Wohnprojekt zu prüfen. Das Ergebnis zeigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für Kerngebiete von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts insbesondere an den Gebäudefronten Von -Steuben-Straße und Berliner Platz um 5 bis 10 dB(A) – abnehmend mit der Höhe des Gebäudes – überschritten werden. Hieraus folgt, dass im Falle der Wohnnutzung die technische Ausstattung des G e- bäudes den Lärm ausreichend abschirmen muss; dies ist bei Umsetzung des gepl anten KfW 55-Standards mit kontrollierter Be - und Entlüftung gegeben (Festschreibung der Anforderu n- gen im Durchführungsvertrag). . 2.) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB (Nachverdichtung). Der rechtlich mögli che Verzicht auf eine frühzeitige Bürgeranhörung soll aber aufgrund der Bedeutung des Projekts nicht ausgeübt werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss 2. Nutzungskonzept / Schallschutzmaßnahmen
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Bebauungsplan Nr. 558 (amtlicher Umring) amtlich
- Bahnhofstraße
- Von-Steuben-Straße
- Engelstraße
- Herwarthstraße
- Hansaring
- Von-Vincke-Straße
- Rothenburg 14
- Promenade
Bebauungsplan Nr. 558
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Von-Steuben-Straße / Berliner Platz / Bahnhofstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0872/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37