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V/1045/2018

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung - Finanzbeschluss für Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel

Vorlagen 15.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 22

Anlage A

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Ansehen

Anlage Dringlichkeitsentscheidung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3917 Zeichen

Anlage A zur V/1045/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Holunderweg 30 Betreuungsplätze in Sprakel im Bezirk Nord inte-
rimsweise bis zur Herstellung der dauerhaften Kita geschaffen. Für das Herrichten, Anliefern und 
Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von 144.870 € 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutsch-land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreu-ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert. 
Mit der Errichtung der Interimskita am Holunderweg werden kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in 
Sprakel bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  Teilw. 
Für das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen 2019 zusätzliche Bau-
kosten in Höhe von 144.870 € 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage Dringlichkeitsentscheidung

5718 Zeichen

SS7\s1u ||| MÜNSTER
DER OBERBÜRGERMEISTER

AMT FÜR KINDER, JUGENDLICHE
UND FAMILIEN

Dringlichkeitsentscheidung D/0016/2018

Betreff:

Finanzbeschluss für die Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf
Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

1. Die Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Standort
Holunderweg in Sprakel erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien
zur Beschlussfassung der Anmietvorlage (gesonderte nichtöffentliche Vorlage des
Amtes für Immobilienmanagement, V/0995/2018).

2. Die für das Herrichten, Anliefern und Montieren einer Pavillonanlage anfallenden,
zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 144:870 Euro werden zur Verfügung
gestellt.

Il. Finanzielle Auswirkungen:

Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll aus wirtschaftlichen Erwägungen in
Abweichung von der bisherigen Planung eine andere Pavillonanlage genutzt werden. Für
das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche
Baukosten in Höhe von 144.870 €.

Mit Beschluss des Rates vom 19.09.2018 (V/0699/2018) sind bereits Investitionskosten in
Höhe von 267.650 € genehmigt worden; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von
147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in
Höhe von max. 120.000 €.

III. Mittelbereitstellung / Finanzierung

Teilfinanzplan

ii

j
ı
\
Fi
|
|
#

Betrag

H h.- B
Nr. Bezeichnung us emerkungen
jahr €
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
08 Auszahlungen
für Baumaßnahmen " .
Investitionsmaß- 5100 Kita Holunderweg 2019 147.650 | Beschlossen
nahme- - mit
V/0699/2018
2019 +144.870 | Zusätzlicher
Mittelbedarf
Zwischensumme 292.520
Zeile 11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2019 120.000 | Beschlossen
= mit '
V/0699/2018
Summe 412.520
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019
veranschlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der
allgemeinen Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach

Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Betrag von 292.520 € von der Maßnahme
Nr. 0210 in die neue Maßnahme „5100 — Kita Holunderweg“ verlagern und für die
Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige
Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für 2019 ff.

erfolgt.

Begründung:

3
F

1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung:

Der Bedarf an Plätzen in Kindertagesbetreuung. ist in der. öffentlichen Vorlage
V/0699/2018 „Interimsmaßnahme zur "Sicherstellung des Rechtsarispruchs auf
Kindertagesbetreuung - Errichtungsbeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon am
Holunderweg in Sprakel“ dargestellt worden. Die Kinderzahlen in Sprakel sind zum
Kitajahr 2018/2019 um 17 ü3 - und 22 u3 - Kinder angestiegen. Die kleinräumige
Bevölkerungsprognose weist einen kontinuierlichen Anstieg .der Kinderzahlen auch in
. den nächsten Jahren aus, so dass bis zur Errichtung der notwendigen dauerhaften
Kindertageseinrichtung eine Interimslösung (Pavillon) geschaffen werden muss. Die’
Interimseinrichtung soll zum neuen Kitajahr am 01.08.2019 in Betrieb gehen. Der Rat hat
die Errichtung der Kita mit Beschluss vom 19.09.2018 beschlossen.

Die in der Begründung zum Errichtungsbeschluss dargestellte Maßnahmenplanung sah
vor, dass eine am Standort vorhandene Pavillonanlage entsprechend angepasst werden
sollte. Die parallel laufende Mietvorlage der Immobilienverwaltung wurde nicht
beschlossen, vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, zu. prüfen, ob wirtschaftliche
Alternativen bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung der Maßnahme
in anderer Form wirtschaftlicher erfolgen kann. Zur Umsetzung dieser Maßnahme legt die
immobilienverwaltung der Politik im Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement am 22.11.2018 eine entsprechende Vorlage vor.

Um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme (01.08.2019) halten zu können und um mit dem
zukünftigen Träger der Einrichtung vor der Inbetriebnahme wesentliche erforderliche
Details wie die Bestellung der Inneneinrichtung abzustimmen, muss das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien noch im November 2018 mit der Trägerausschreibung
beginnen. Nur dann ist noch eine Beschlussfassung der politischen Gremien im April
2019 zur Trägerschaft der Einrichtung möglich. Auf eine Entscheidung in der regulären
Beratungskette im Dezember (05.12. Haupt- und Finanzausschuss; 12.12.2018 Rat)
kann leider nicht gewartet werden, da die erforderlichen Zeitketten für die
Trägerausschreibung dann nicht mehr eingehalten werden können.

2. Naßnahmeplanung:

Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll die dort vorhandene angemietete
Pavillonanlage, die bis vor einem Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt
wurde, kömplett demontiert und abtransportiert werden.

An dieser Stelle wird eine andere Pavillonanlage montiert und für den Betrieb einer zwei
gruppigen Kindertageseinrichtung hergerichtet.

3. Fazit:

Mit der oben ausgeführten Maßnahme werden weitere dringend benötigte Plätze für u3-
und ü3- Kinder im Wohnbereich Sprakel geschaffen Zur sofortigen Umsetzung der

Maßnahme ist daher jetzt eine Entscheidung herbeizuführen, da sonst die Versorgung

der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht sichergestellt ist.

gez. gez.
Markus Lewe . Dr. Michael Jung
Oberbürgermeister . Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion

im Rat der Stadt Münster

Münster, den 07.11.2018 “Münster, 21.11.2018

Beschlussvorlage

3625 Zeichen

V/1045/2018 
V/1045/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung - Finanzbeschluss für Interimsmaßnahme zur 
Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in 
Sprakel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat genehmigt die am __.11.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Finanzbeschluss für 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am 
Holunderweg in Sprakel.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll aus wirtschaftlichen Erwägungen in Abwe i-
chung von der bisherigen Planung eine andere Pavillonanlage genutzt werden. Für das Herrichten, 
Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von 144.870 
€. 
 
Mit Beschluss des Rates vom 19.09.2018 (V/0699/2018) sind bereits Investitionskosten in Höhe von 
267.650 € genehmigt worden; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 147.650 € und Finanzmi t-
tel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 120.000 €.   
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
15.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Braun 
Telefon: 492 51 03 
BraunO@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1045/2018 
 08 Auszahlungen  
für Baumaßnahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme- 
5100  Kita Holunderweg 2019 147.650 Beschlossen 
mit 
V/0699/2018 
   2019 +144.870 Zusätzlicher 
Mittelbedarf 
Zwischensumme    292.520  
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2019 120.000 Beschlossen 
mit 
V/0699/2018 
Summe    412.520  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 vera n-
schlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der allgemeinen 
Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach Beschluss dieser Vor-
lage wird die Verwaltung den Betrag von 292.520 € von der Maßnahm e Nr. 0210 in die neue Ma ß-
nahme „5100 – Kita Holunderweg“ verlagern und für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 
entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Darstellung der veränderten Maßnahme und die damit verbundene Entscheidung über zusätzl i-
che Baukosten ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage). 
 
Eine Beschlussfassung durch die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, u m den Zeitpunkt der 
Inbetriebnahme der Kita in Sprakel (01.08.2019) halten zu können und um mit dem zukünftigen Tr ä-
ger der Einrichtung vor der Inbetriebnahme wesentliche erforderliche Details wie die Bestellung der 
Inneneinrichtung abzustimmen. Dafür muss das  Amt für Kinder, Jugendliche und Familien noch im 
November 2018 mit der Trägerausschreibung beginnen. Nur dann ist noch eine Beschlussfassung 
der politischen Gremien im April 2019 zur Trägerschaft der Einrichtung möglich. Auf eine Entsche i-
dung in der regulären Beratungskette im Dezember (05.12. Haupt- und Finanzausschuss; 12.12.2018 
Rat) kann leider nicht gewartet werden, da die erforderlichen Zeitketten für die Trägerausschreibung 
dann nicht mehr eingehalten werden können. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 Dringlichkeitsentscheidung

Beratungsverlauf (2)

05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Holunderweg 30

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Details

Aktenzeichen
V/1045/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37