V/1045/2018
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung - Finanzbeschluss für Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel
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Anlage A
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Anlage A zur V/1045/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Holunderweg 30 Betreuungsplätze in Sprakel im Bezirk Nord inte- rimsweise bis zur Herstellung der dauerhaften Kita geschaffen. Für das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von 144.870 € Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Interimskita am Holunderweg werden kurzfristig die u3- und ü3-Bedarfe in Sprakel bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Teilw. Für das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen 2019 zusätzliche Bau- kosten in Höhe von 144.870 € Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage Dringlichkeitsentscheidung
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SS7\s1u ||| MÜNSTER DER OBERBÜRGERMEISTER AMT FÜR KINDER, JUGENDLICHE UND FAMILIEN Dringlichkeitsentscheidung D/0016/2018 Betreff: Finanzbeschluss für die Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Errichtung einer zweigruppigen Pavillonanlage als Interimskita am Standort Holunderweg in Sprakel erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien zur Beschlussfassung der Anmietvorlage (gesonderte nichtöffentliche Vorlage des Amtes für Immobilienmanagement, V/0995/2018). 2. Die für das Herrichten, Anliefern und Montieren einer Pavillonanlage anfallenden, zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 144:870 Euro werden zur Verfügung gestellt. Il. Finanzielle Auswirkungen: Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll aus wirtschaftlichen Erwägungen in Abweichung von der bisherigen Planung eine andere Pavillonanlage genutzt werden. Für das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von 144.870 €. Mit Beschluss des Rates vom 19.09.2018 (V/0699/2018) sind bereits Investitionskosten in Höhe von 267.650 € genehmigt worden; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 147.650 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 120.000 €. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan ii j ı \ Fi | | # Betrag H h.- B Nr. Bezeichnung us emerkungen jahr € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen " . Investitionsmaß- 5100 Kita Holunderweg 2019 147.650 | Beschlossen nahme- - mit V/0699/2018 2019 +144.870 | Zusätzlicher Mittelbedarf Zwischensumme 292.520 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2019 120.000 | Beschlossen = mit ' V/0699/2018 Summe 412.520 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 veranschlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der allgemeinen Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung den Betrag von 292.520 € von der Maßnahme Nr. 0210 in die neue Maßnahme „5100 — Kita Holunderweg“ verlagern und für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für 2019 ff. erfolgt. Begründung: 3 F 1. Ausgangslage und Eilbedürftigkeit der Entscheidung: Der Bedarf an Plätzen in Kindertagesbetreuung. ist in der. öffentlichen Vorlage V/0699/2018 „Interimsmaßnahme zur "Sicherstellung des Rechtsarispruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungsbeschluss für einen 2-Gruppen-Pavillon am Holunderweg in Sprakel“ dargestellt worden. Die Kinderzahlen in Sprakel sind zum Kitajahr 2018/2019 um 17 ü3 - und 22 u3 - Kinder angestiegen. Die kleinräumige Bevölkerungsprognose weist einen kontinuierlichen Anstieg .der Kinderzahlen auch in . den nächsten Jahren aus, so dass bis zur Errichtung der notwendigen dauerhaften Kindertageseinrichtung eine Interimslösung (Pavillon) geschaffen werden muss. Die’ Interimseinrichtung soll zum neuen Kitajahr am 01.08.2019 in Betrieb gehen. Der Rat hat die Errichtung der Kita mit Beschluss vom 19.09.2018 beschlossen. Die in der Begründung zum Errichtungsbeschluss dargestellte Maßnahmenplanung sah vor, dass eine am Standort vorhandene Pavillonanlage entsprechend angepasst werden sollte. Die parallel laufende Mietvorlage der Immobilienverwaltung wurde nicht beschlossen, vielmehr wurde die Verwaltung beauftragt, zu. prüfen, ob wirtschaftliche Alternativen bestehen. Die Prüfung hat ergeben, dass die Durchführung der Maßnahme in anderer Form wirtschaftlicher erfolgen kann. Zur Umsetzung dieser Maßnahme legt die immobilienverwaltung der Politik im Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 22.11.2018 eine entsprechende Vorlage vor. Um den Zeitpunkt der Inbetriebnahme (01.08.2019) halten zu können und um mit dem zukünftigen Träger der Einrichtung vor der Inbetriebnahme wesentliche erforderliche Details wie die Bestellung der Inneneinrichtung abzustimmen, muss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien noch im November 2018 mit der Trägerausschreibung beginnen. Nur dann ist noch eine Beschlussfassung der politischen Gremien im April 2019 zur Trägerschaft der Einrichtung möglich. Auf eine Entscheidung in der regulären Beratungskette im Dezember (05.12. Haupt- und Finanzausschuss; 12.12.2018 Rat) kann leider nicht gewartet werden, da die erforderlichen Zeitketten für die Trägerausschreibung dann nicht mehr eingehalten werden können. 2. Naßnahmeplanung: Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll die dort vorhandene angemietete Pavillonanlage, die bis vor einem Jahr für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde, kömplett demontiert und abtransportiert werden. An dieser Stelle wird eine andere Pavillonanlage montiert und für den Betrieb einer zwei gruppigen Kindertageseinrichtung hergerichtet. 3. Fazit: Mit der oben ausgeführten Maßnahme werden weitere dringend benötigte Plätze für u3- und ü3- Kinder im Wohnbereich Sprakel geschaffen Zur sofortigen Umsetzung der Maßnahme ist daher jetzt eine Entscheidung herbeizuführen, da sonst die Versorgung der Kinder trotz Rechtsanspruch nicht sichergestellt ist. gez. gez. Markus Lewe . Dr. Michael Jung Oberbürgermeister . Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münster, den 07.11.2018 “Münster, 21.11.2018
Beschlussvorlage
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V/1045/2018 V/1045/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung - Finanzbeschluss für Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel Beratungsfolge 05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat genehmigt die am __.11.2018 getroffene Dringlichkeitsentscheidung: Finanzbeschluss für Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung: Pavillon am Holunderweg in Sprakel. II. Finanzielle Auswirkungen: Auf dem städtischen Grundstück Holunderweg 80 soll aus wirtschaftlichen Erwägungen in Abwe i- chung von der bisherigen Planung eine andere Pavillonanlage genutzt werden. Für das Herrichten, Anliefern und Montieren dieser Pavillonanlage entstehen zusätzliche Baukosten in Höhe von 144.870 €. Mit Beschluss des Rates vom 19.09.2018 (V/0699/2018) sind bereits Investitionskosten in Höhe von 267.650 € genehmigt worden; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 147.650 € und Finanzmi t- tel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 120.000 €. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 15.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Braun Telefon: 492 51 03 BraunO@stadt-muenster.de - 2 - V/1045/2018 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen Investitionsmaß- nahme- 5100 Kita Holunderweg 2019 147.650 Beschlossen mit V/0699/2018 2019 +144.870 Zusätzlicher Mittelbedarf Zwischensumme 292.520 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2019 120.000 Beschlossen mit V/0699/2018 Summe 412.520 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2019 vera n- schlagt, die Auszahlung für die Investitionsmaßnahmen jedoch vollständig unter der allgemeinen Maßnahme-Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Nach Beschluss dieser Vor- lage wird die Verwaltung den Betrag von 292.520 € von der Maßnahm e Nr. 0210 in die neue Ma ß- nahme „5100 – Kita Holunderweg“ verlagern und für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. Begründung: Die Darstellung der veränderten Maßnahme und die damit verbundene Entscheidung über zusätzl i- che Baukosten ist in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellt worden (s. Anlage). Eine Beschlussfassung durch die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, u m den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Kita in Sprakel (01.08.2019) halten zu können und um mit dem zukünftigen Tr ä- ger der Einrichtung vor der Inbetriebnahme wesentliche erforderliche Details wie die Bestellung der Inneneinrichtung abzustimmen. Dafür muss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien noch im November 2018 mit der Trägerausschreibung beginnen. Nur dann ist noch eine Beschlussfassung der politischen Gremien im April 2019 zur Trägerschaft der Einrichtung möglich. Auf eine Entsche i- dung in der regulären Beratungskette im Dezember (05.12. Haupt- und Finanzausschuss; 12.12.2018 Rat) kann leider nicht gewartet werden, da die erforderlichen Zeitketten für die Trägerausschreibung dann nicht mehr eingehalten werden können. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Holunderweg 30
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Details
- Aktenzeichen
- V/1045/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37