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V/0681/2020

Überörtliche Prüfung 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) - Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen

Vorlagen 13.07.2020

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Stadt_Münster_Kennzahlenset_Bericht_2019

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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GESAMT-Stellungnahmen zu Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW

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Stadt_Münster_Gesamtbericht_2019

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Stadt_Münster_Kennzahlenset_Bericht_2019

23025 Zeichen

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 1 von 16 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
gpa-Kennzahlenset der Stadt 
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 2 von 16 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Inhalte, Ziele und Methodik 3 
 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 4 
 gpa-Kennzahlenset 6

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 3 von 16 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die 
einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und 
steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu-
sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen,  um den 
Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen.  
Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die 
gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Prüfungsbericht erstellt. Analysen, Empfehlungen 
sowie Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsbe-
richten bekannt. Sie sind zudem übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Service, 
Handlungsmöglichkeiten und Gute Beispiele veröffentlicht. Sofern wir das dargestellte Hand-
lungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen und Empfehlungen im 
jeweils genannten Teilbericht. 
Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili-
tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich-
barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen 
geführten Gespräche.  
Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü-
gung. So können die Städte die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die 
Städte können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushalts-
pläne und Jahresabschlüsse integrieren.  
Unter www.gpanrw.de steht das Kennzahlenset ebenfalls zur Verfügung.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 4 von 16 
 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 
Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert 
nach den Handlungsfeldern - 
 die Werte der jeweiligen Stadt,  
 die interkommunalen Vergleichswerte, 
 die Anzahl der Vergleichswerte sowie 
 das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich. 
Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat, 
enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich 
die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn-
zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und 
geben in der Spalte „Stadt 2011 / 2012“ den Hinweis „k. A.“. Der Zusatz „k. A.“ deutet somit 
nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der Kommune hin. 
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa -Kenn-
zahlenset folgende Vergleichswerte dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie 
 drei Viertelwerte.  
Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste 
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber 
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen 
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. D er 
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent 
darüber liegen. 
Die Zahl der in den interkommunalen Vergleich eingegangenen Daten gibt einen Hinweis auf 
die statistische Sicherheit der Vergleichswerte. Von der gpaNRW durchgeführte Auswertung en 
haben gezeigt, dass sich beim weitaus überwiegenden Teil der Kennzahlen schon nach Einbe-
ziehung von 12 bis 15 Vergleichswerten die statistischen Lageparameter ausreichend stabili-
siert haben.  
Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt 
basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund-
daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Die gpaNRW hat Daten 
aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben. Wir stellen die Vergleichswerte der Stadt aus beiden 
Jahren tabellarisch dar. Sofern ausreichend Vergleichswerte vorliegen, bezieht der interkommu-
nale Vergleich sich auf das Jahr 2018. Den interkommunalen Vergleich 2017 hat die gpaNRW 
den Städten in diesen Fällen separat zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Wert der Stadt bezieht 
sich ebenfalls auf das angegebene Vergleichsjahr. Das unten dargestellte gpa-Kennzahlenset 
bildet den Stand vom 12. Februar 2020 ab.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 5 von 16 
Sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat, ist der betreffende Teilbericht in der 
Spalte benannt.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 6 von 16 
 gpa-Kennzahlenset  
gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte - Interkommunaler Vergleich 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Haushaltssituation 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 20,4 21,08 k.A. -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 2018 Finanzen 
Eigenkapitalquote 2 in Prozent 59,3 56,35 k.A. -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17 2018 Finanzen 
Verbindlichkeiten je EW* in Euro k.A. 2.915 k.A. 484 4.270 5.030 6.047 10.194 17 2018 Finanzen 
Jahresergebnis je EW in Euro -69 30,03 k.A. -362 13,52 31,79 63,09 286 17 2018 Finanzen 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je 
EW in Euro -12 99,28 k.A. -143 164 186 253 364 17 2018 Finanzen 
Gesamtjahresergebnis je EW in Euro** k.A. 86,29 k.A. -477 -219 -161 -52,41 30,95 18 2015 Finanzen 
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent** k.A. 18,71 k.A. -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18 2015 Finanzen 
Gesamteigenkapitalquote 2 in Prozent** k.A. 49,52 k.A. -21,64 15,40 25,61 31,39 71,38 18 2015 Finanzen 
Gesamtverbindlichkeiten je EW in Euro** k.A. 4.284 k.A. 3.066 5.313 6.625 8.431 9.743 18 2015 Finanzen 
Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit 
je EW in Euro (Gesamtabschluss)** k.A. 382 k.A. -59,67 144 263 327 773 17 2015 Finanzen 
Zahlungsabwicklung im engeren Sinne 
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsab-
wicklung k.A.  27.641  28.428  23.817 28.004 35.749 40.719 63.376 23 2018 Zahlungs-
abwicklung 
Aufwendungen Zahlungsabwicklung je Ein-
zahlung in Euro k.A.  3,00  2,97  1,25 2,07 2,22 2,91 3,55 23 2018 Zahlungs-
abwicklung 
Vollstreckung

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
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Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je 
Vollzeit-Stelle Vollstreckung k.A.  3.313  3.271  1.282 1.891 2.182 2.463 3.474 20 2018 Zahlungs-
abwicklung 
Aufwendungen je abgewickelte Vollstre-
ckungsforderung in Euro k.A.  26,03  26,44  22,80 32,44 39,56 47,68 60,70 20 2018 Zahlungs-
abwicklung 
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Pro-
zent k.A.  74,52  80,72  42,16 53,15 65,96 77,18 89,10 21 2018 Zahlungs-
abwicklung 
Einwohnermeldeaufgaben 
Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufga-
ben 2.533  2.234  2.328  1.171 1.899 2.212 2.459 3.906 20 2018 ./. 
Personenstandswesen 
Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen 310  372  378  219 255 293 347 464 21 2018 ./. 
Kfz-Zulassung 
Fälle je Vollzeit-Stelle Kfz-Zulassung 4.231  5.213  5.467  2.216 2.702 2.966 3.242 5.467 19 2018 ./. 
Hilfe zur Erziehung 
Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je EW von 0 
bis unter 21 Jahre in Euro k. A. 513  617 513 681 861 955 1.245 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je EW von 
0 bis unter 21 Jahre in Euro k. A.  642  697 642 802 938 1.031 1.306 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall 
in Euro 26.522  26.901  26.518 19.770 24.144 25.110 28.123 33.650 21 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen 
Hilfe zur Erziehung gesamt in Prozent 54,60  53,06  54,24 40,98 48,87 53,21 55,71 65,84 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den 
stationären Hilfefällen Hilfe zur Erziehung ge-
samt in Prozent 
43,10  46,74  43,82  26,48 34,98 41,43 44,62 52,21 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 8 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Hilfefälle Hilfe zur Erziehung je 1.000 EW von 
0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE gesamt) 16,80  23,85  26,27 23,85 31,28 34,66 39,67 54,31 23 2017 Hilfe zur 
Erziehung 
Tagesbetreuung für Kinder 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je EW 
von 0 bis unter 6 Jahre in Euro 2.461  2.306  3.356  2.428 2.657 2.851 3.272 4.586 23 2018 ./. 
Verhältnis Elternbeiträge zu den Aufwendun-
gen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbei-
tragsquote) in Prozent 
14,80  13,60  14,40  5,96 10,40 12,00 14,10 16,90 19 2018 ./. 
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kin-
dertageseinrichtungen je Platz in Euro 3.591 2.838  4.342  3.344 3.933 4.342 4.660 5.822 19 2018 ./. 
Kinder- und Jugendarbeit 
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je EW 
von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 223  290  303  77 132 166 204 303 23 2018 ./. 
Hilfe zur Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je EW 
ab 65 Jahren in Euro  k.A.   206 202 176 205 222 273 302 18 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je 
Leistungsbezieher in Euro 7.797   6.452 7.670 5.939 7.581 9.307 10.068 12.181 17 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außer-
halb von Einrichtungen je Leistungsbezieher 
außerhalb von Einrichtungen in Euro 
4.555   3.353 3.344 3.344 4.493 6.089 8.079 10.240 17 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen je Leistungsbezieher in Einrichtun-
gen in Euro  
10.258   9.248 11.576 6.274 8.354 10.215 10.699 13.269 17 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege 
außerhalb von Einrichtungen an den Leis-
tungsbeziehern Hilfe zur Pflege gesamt in 
Prozent (Ambulante Quote) 
 43,20  47,44 47,45 8,77 20,55 26,74 29,45 47,45 18 2018 Hilfe zur 
Pflege

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 9 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur 
Pflege je Leistungsbezieher in Euro k.A.   204 275 14 217 270 306 438 16 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb 
von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbear-
beitung  
153   k.A. k.A.  65 101 122 170 223 14 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrich-
tungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung  177   k.A. k.A.  94,50 118 146 170 208 14 2018 Hilfe zur 
Pflege 
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 
Transferaufwendungen Grundsicherung für 
Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je 
Leistungsbezieher in Euro 
2.491  2.667  2.691  2.128 2.384 2.491 2.598 3.011 19 2018 
Grundsi-
cherung 
für Arbeit-
suchende 
nach dem 
SGB II 
Transferaufwendungen Grundsicherung für 
Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach 
§ 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in 
Euro 
k.A.  56,97  48,75  33,93 40,49 49,94 53,44 90,31 19 2018 
Grundsi-
cherung 
für Arbeit-
suchende 
nach dem 
SGB II 
Wohngeld 
Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 886  623  711  256 436 651 795 1.510 23 2018 ./. 
Ausbildungsförderung 
Fälle je Vollzeit-Stelle BaföG 520  426  445  120 213 280 349 445 22 2018 ./. 
Eingliederungshilfe 
Transferaufwendungen Eingliederungshilfe 
ohne Behindertenfahrdienst je EW in Euro 7,50 14,41 18,95 4,53 14,13 18,44 27,22 65,98 22 2018 ./. 
Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 10 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle Hilfen 
nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII k.A.***** 335 320 162 213 249 292 436 23 2018 ./. 
Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach dem Dritten 
und Vierten Kapitel SGB XII 239 231 224 113 138 164 189 286 23 2018 ./. 
Öffentlicher Gesundheitsdienst 
Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je 
EW in Euro 19,72  17,47  18,22  12,11 16,91 19,07 22,83 30,23 21 2018 ./. 
Personalaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 14,63  15,46  15,77  9,13 13,81 15,77 18,42 22,27 21 2018 ./. 
Transferaufwendungen Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 6,11  4,26  4,30  1,04 3,34 4,95 6,93 12,29 21 2018 ./. 
Sachaufwendungen Öffentlicher Gesundheits-
dienst je EW in Euro 2,67  0,85  0,81  0,32 0,81 1,55 2,16 4,56 21 2018 ./. 
Erträge Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW 
in Euro 3,90  4,50  4,20  1,09 2,64 3,80 4,52 6,18 21 2018 ./. 
Aufwendungen Öffentlicher Gesundheitsdienst 
je EW in Euro 23,62  21,96  22,42  14,68 21,32 23,73 26,01 36,41 21 2018 ./. 
Erträge aus Gebühren Öffentlicher Gesund-
heitsdienst je EW in Euro 1,05  1,28  1,14  0,55 0,98 1,14 1,41 2,24 21 2018 ./. 
Erträge aus Zuwendungen je EW in Euro 2,13  2,27  2,26  0,00 1,11 1,63 2,09 3,46 21 2018 ./. 
Vollzeit-Stellen Öffentlicher Gesundheitsdienst 
je 100.000 EW 21,30  21,27  21,21  10,77 18,73 21,77 25,87 32,62 21 2018 ./. 
Schulen Flächenmanagement 
Bruttogrundfläche Schule je Schüler in qm k.A. k.A. 13,20 11,88 12,99 13,89 16,05 17,21 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Grundschulen je Klasse in 
qm 309 k.A. 382 243 306 341 384 450 23 2018 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
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Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Bruttogrundfläche Hauptschulen je Klasse in 
qm 408 k.A. 213 213 390 449 546 1.382 22 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Realschulen je Klasse in 
qm 354 k.A. 218 190 295 343 371 502 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Sekundarschulen je Klasse 
in qm*** k.A. k.A. 833 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Gymnasien je Klasse in qm 259 k.A. 242 238 292 331 346 387 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Gesamtschulen je Klasse in 
qm k.A. k.A. 571 292 339 369 447 571 23 2018 ./. 
Schulen Bewirtschaftung 
Aufwendungen Gesamtreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro 10,74 k.A. k.A. 6,95 10,64 13,99 15,72 25,20 19 2018 ./. 
Aufwendungen Eigenreinigung je qm Reini-
gungsfläche in Euro 13,83 k.A. k.A. 9,69 14,79 19,43 27,80 32,83 20 2018 ./. 
Aufwendungen Fremdreinigung  je qm Reini-
gungsfläche in Euro 9,62 k.A. k.A. 6,63 9,51 10,74 13,50 18,71 18 2018 ./. 
Anteil Eigenreinigung an Gesamtreinigung in 
Prozent 27 k.A. k.A. 0,00 4,72 23,91 69,81 100 22 2018 ./. 
Aufwendungen Hausmeisterdienste je qm 
Bruttogrundfläche in Euro 6,38 k.A. 10,06 3,78 7,03 9,07 10,15 25,97 21 2018 ./. 
Wärmeverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
kWh 99 k.A. 122 65,79 90,31 100 120 200 18 2018 ./. 
Stromverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
kWh 14,0 k.A. 20,64 10,67 14,11 15,32 19,07 30,77 18 2018 ./. 
Wasserverbrauch je qm Bruttogrundfläche in 
Liter 173 k.A. 276 139 145 159 213 276 18 2018 ./. 
Schülerbeförderung

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
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Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Aufwendungen Schülerbeförderung je Schüler 
in Euro 164 187 185 70,48 116 128 154 185 23 2018 ./. 
Schulsekretariate 
Personalaufwendungen Schulsekretariate je 
Schüler in Euro 99 127 132 67,88 88,45 97,56 110 165 23 2018 ./. 
Sport Flächenmanagement 
Bruttogrundfläche Sporthallen je 1.000 EW in 
qm 355 k.A. 199 127 207 289 366 499 23 2018 ./. 
Bruttogrundfläche Schulsporthallen je Klasse 
in qm 69,6 k.A. 42,35 21,77 46,55 69,93 75,60 108 23 2018 ./. 
Bauaufsicht 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bau-
genehmigung k.A.  142  122  70,17 97,80 110 132 200 19 2018 Bauauf-
sicht 
Anteil Rücknahme von Bauanträgen an den 
Bauanträgen insgesamt in Genehmigungsver-
fahren (normal und vereinfacht) in Prozent 
k.A.  5,11  4,64  0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 2018 Bauauf-
sicht 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales 
Genehmigungsverfahren) in Tagen k.A.  k.A.  k.A.  53,00 118 158 222 295 15 2018 Bauauf-
sicht 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (einfaches 
Genehmigungsverfahren) in Tagen   k.A.  k.A.  k.A.  81,00 109 132 149 189 13 2018 Bauauf-
sicht 
Verkehrsflächen 
Verkehrsfläche je EW in qm 39,84  41,22 41,25 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 2017 Verkehrs-
flächen 
Anteil Verkehrsfläche an Gemeindefläche in 
Prozent k.A,  4,24  k.A.  3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 2017 Verkehrs-
flächen 
Durchschnittlicher Bilanzwert je qm Verkehrs-
fläche in Euro k.A.  40,41  k.A.  11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 2017 Verkehrs-
flächen

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 13 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen in 
Prozent 
(gpa-Richtwert: 50 Prozent)**** 
49,10  56,80  k.A.  40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20 2017 Verkehrs-
flächen 
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrs-
fläche in Euro 
(gpa-Richtwert: 1,30 Euro)**** 
0,95  1,01 0,99 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 2017 Verkehrs-
flächen 
Aufwendungen Erhaltung je qm Verkehrsflä-
che in Euro k.A.  0,87 0,86 0,36 0,50 0,67 0,76 0,94 21 2017 Verkehrs-
flächen 
Reinvestitionsquote Verkehrsflächen in Pro-
zent 
(gpa-Richtwert: 100 Prozent)**** 
26,98  40,72  k.A.  8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20 2017 Verkehrs-
flächen 
Friedhofswesen 
Kommunale Beisetzungen je 1.000 qm Fried-
hofsfläche k.A.  1,26  k.A.  1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 2017 Friedhofs-
wesen 
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt 
in Prozent k.A.  108  k.A.  58,38 79,28 89,09 96,00 111 22 2017 Friedhofs-
wesen 
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent k.A.  107  k.A.  44,17 66,97 85,54 102 125 20 2017 Friedhofs-
wesen 
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wege-
flächen in Euro k.A.  1,13  k.A.  1,13 1,80 2,14 3,40 5,57 17 2017 Friedhofs-
wesen 
Straßenbeleuchtung 
Aufwendungen Straßenbeleuchtung je 1.000 
qm beleuchtete Verkehrsfläche in Euro k.A.  k.A.  k.A.  319 421 557 691 964 16 2018 ./. 
Leuchtenstandorte je 1.000 qm beleuchtete 
Verkehrsfläche k.A.  k.A.  k.A.  2,05 2,70 2,99 3,19 4,32 17 2018 ./. 
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche 
in Euro 
k.A.  k.A.  k.A.  145 192 347 492 778 17 2018 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 14 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 1.000 
qm beleuchtete Verkehrsfläche in kWh k.A.  k.A.  k.A.  479 630 909 1.100 5.063 17 2018 ./. 
Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch-
tung je Leuchtenstandort in Euro 100  k.A.  160  46,21 69,02 113 154 248 22 2018 ./. 
Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 
Leuchtenstandort in kWh 228  190  181  165 252 308 337 1.328 22 2018 ./. 
Park- und Gartenanlagen 
Fläche Park- und Gartenanlagen je EW in qm 12,16  12,30 12,16 5,80 9,04 10,80 14,16 23,73 19 2018 ./. 
Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je 
qm in Euro 1,21  1,06 1,03 0,20 0,86 1,41 1,83 2,71 18 2018 ./. 
Spiel- und Bolzplätze 
Fläche Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18 
Jahre in qm 14,54  12,94 12,79 5,78 8,11 11,95 12,68 16,49 20 2018 ./. 
Aufwendungen Spiel- und Bolzplätze je qm in 
Euro 4,92  5,37 5,52 2,37 3,58 4,53 6,00 10,32 17 2018 ./. 
Straßenbegleitgrün 
Fläche Straßenbegleitgrün je EW in qm 3,30  3,39  3,24  2,38 3,03 4,14 5,50 10,19 18 2018 ./. 
Aufwendungen Straßenbegleitgrün je qm in 
Euro k.A.  k.A.  k.A.  1,09 1,66 2,28 3,76 5,26 14 2018 ./. 
Vermessungs- und Katasterwesen 
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je EW in Euro 18,43 k.A. 24,33 13,32 20,40 23,48 29,98 39,35 21 2018 ./. 
Aufwendungen Vermessungs- und Kataster-
wesen je ha in Euro 177 k.A. 252 203 308 510 612 1.070 21 2018 ./. 
Personalaufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je EW in Euro 15,84 k.A. 23,61 12,94 18,77 21,73 27,45 38,39 22 2018 ./.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 15 von 16 
Handlungsfeld / Kennzahl Münster 
2011 / 2012 
Münster 
2017 
Münster 
2018 Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vergleichs- 
jahr 
Teilbe-
richt 
Personalaufwendungen Vermessungs- und 
Katasterwesen je Vollzeit-Stelle in Euro 58.779 k.A. 93.574 88.927 90.369 92.365 93.961 98.246 22 2018 ./. 
Vollzeit-Stellen Vermessungs- und Kataster-
wesen  je 10.000 EW 2,69 k.A. 2,52 1,46 2,02 2,40 2,93 4,18 22 2018 ./. 
Übernommene Teilungsvermessungen je Voll-
zeit-Stelle  45,5 k.A. 31,35 10,35 27,36 38,82 50,55 57,00 22 2018 ./. 
Durch Teilungsvermessungen neu gebildete 
Flurstücke je Vollzeit-Stelle  218 k.A. 172 50 101 159 189 262 22 2018 ./. 
Übernommene Gebäudeobjekte je Vollzeit-
Stelle  617 k.A. 510 79 203 276 430 742 22 2018 ./. 
* EW = Einwohner 
** Bei den Kennzahlen des Gesamtabschlusses lagen nicht ausreichend Vergleichswerte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vor. Die gpaNRW stellt daher den Wert der Stadt und den 
interkommunalen Vergleich für das Jahr 2015 dar.  
*** Es liegen nicht ausreichend Vergleichswerte für einen interkommunalen Vergleich vor. 
**** Hintergründe und Definitionen der einzelnen Richtwerte stehen im Teilbericht Verkehrsflächen. 
***** Kennzahl wurde 2011/12 noch nicht erhoben.

  Stadt Münster    gpa-Kennzahlenset    050.010.050_03364 
Seite 16 von 16 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

Beschlussvorlage

4186 Zeichen

V/0681/2020 
V/0681/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Überörtliche Prüfung 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) - Stellungnahme 
zu den Feststellungen und Empfehlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat der Stadt Münster schließt sich gemäß § 105 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der 
Stellungnahme der Verwaltung zu den von der gpaNRW getroffenen Feststellungen und Empfehlu n-
gen an. 
 
 
Begründung: 
 
I. Ausgangslage 
 
Die gpaNRW hat in der Zeit von September 2018 bis Dezember 2019 die überörtliche Prüfung 2019 
der Stadt Münster gemäß § 105 GO NRW durchgeführt. 
 
Geprüft wurden die Bereiche  
 
• Finanzen,  
 
• Hilfe zur Erziehung, 
 
• Hilfe zur Pflege,  
 
• Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II,  
 
• Verkehrsflächen,  
 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
27.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0681/2020 
• Friedhofswesen,  
 
• Bauaufsicht und  
 
• Zahlungsabwicklung.  
 
Für den interkommunalen Vergleich wurden dabei grundsätzlich die Daten des Jahres 2017 sowie, 
soweit bereits verfügbar, des Jahres 2018 verwendet. 
 
Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.02.2020 
durch den Präsidenten der gpaNRW sowie zwei beteiligte Prüfer im Einzelnen vorgestellt worden. 
 
Der Prüfungsbericht wurde der Verwaltu ng in digitaler Form am 21.02.2020 zugeleitet. Er ist im 
Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage verfügbar. Darüber hinaus wird den Geschäft s-
stellen der Fraktionen, den Ratsgruppen sowie den fraktionslosen Ratsmitgliedern jeweils ein Druc k-
exemplar des Berichtes zur Verfügung gestellt. 
 
Nach der Neufassung der GO NRW durch das 2. NKF -Weiterentwicklungsgesetz sind in § 105 GO 
NRW nunmehr geänderte Beratungs- und Dokumentationspflichten zu den im Prüfungsbericht enthal-
tenen Feststellungen und Empfehlung der gpaNRW zu beachten.  
 
So regelt § 105 Abs. 5 und 6 GO NRW, dass der Oberbürgermeister den Prüfungsbericht dem Rec h-
nungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und dabei zu allen Feststellungen und Empfehlungen 
Stellung zu nehmen hat. Der Rechnungs prüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis 
seiner Beratungen. Anschließend beschließt der Rat über die gegenüber der gpaNRW und der Au f-
sichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Fes t-
stellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rec h-
nungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden. 
 
 
II. Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen 
 
Die Ergebnisse dieser überörtlichen Prüfung hat die gpaNRW in einer Man agementübersicht kompri-
miert wiedergegeben. Vgl. dazu die Seiten 3 – 7 des Vorberichts zum Prüfungsbericht. Im Rahmen 
ihrer gesamten Prüfung hat sie keine Beanstandungen getroffen. Zu den von ihr formulierten Fest-
stellungen und Empfehlungen nimmt die Verwaltung im Einzelnen Stellung. Diese Stellungnahmen 
sind – dem Aufbau des Prüfungsberichtes folgend – für die jeweiligen Prüfungsfelder in der als Anl a-
ge beigefügten Zusammenstellung nach dem von der gpaNRW übermittelten Muster dargestellt.  
 
Zusammenfassend kann dazu festgehalten werden, dass die weit überwiegende Anzahl der dort g e-
troffenen Feststellungen und Empfehlungen seitens der Verwaltung akzeptiert sind und ihre Umse t-
zung erfolgen wird bzw. bereits erfolgt ist oder von der Verwaltung geprüft wird. 
 
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, sich ihrer Stellungnahme zu den von der 
gpaNRW getroffenen Feststellungen und Empfehlungen anzuschließen. Im Nachgang zur Beschluss-
fassung durch den Rat wird die Verwaltung gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW  diese Stellungnahme der 
gpaNRW und der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde zuleiten.  
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage:   Zusammenstellung der Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen der 
gpaNRW

Anlage A

1522 Zeichen

Anlage A zur V/0681/2020 
Kurzüberblick 
 
Überörtliche Prüfung der Stadt Münster 2019 durch die gpaNRW – Stellungnahme zu den Fest-
stellungen und Empfehlungen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
 
Beschluss der Stellungnahme der Verwaltung zu den von der gpaNRW formulierten Feststellun-
gen und Empfehlungen aus dem Prüfungsbericht 
 
Zielerreichung: 
 
Der Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen. Die Feststellungen und Empfehlungen der 
gpaNRW werden seitens der Verwaltung in weit überwiegender Anzahl akzeptiert. Ihre Umset-
zung wird erfolgen bzw. ist bereits erfolgt oder wird von der Verwaltung geprüft. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Rat über die gegenüber der gpaNRW und der Auf-
sichtsbehörde abzugebende Stellungnahme. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

GESAMT-Stellungnahmen zu Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW

98708 Zeichen

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 1 von 49 
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 
Beratung im RPA am 19.08.2020 der Stadt Münster 
Handlungsfeld: Haushaltssituation 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung 
Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung wird 
nicht umgesetzt, 
weil... 
F1 Haushalts-
status 
7 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtli-
chen Maßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis 
2022 negative Jahresergebnisse, einen Verzehr der 
Ausgleichsrücklage und eine Verringerung der allge-
meinen Rücklage. 
Die Feststellung trifft zu.     
F2 Ist-Ergebnisse 8 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag 
aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013 
können die erzielten Erträge die Aufwendungen der 
Stadt decken. 
Die Feststellung trifft zu.     
F3 Plan-
Ergebnisse 
12 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der 
mittelfristigen Planung ausschließlich negative Jahres-
ergebnisse. Sie plant vorwiegend risikoarm. Dies gilt 
auch für den Planungszeitraum der mittelfristigen 
Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die 
gpaNRW in der Planung der Stadt nicht. 
Die Feststellung trifft zu.     
F4 Eigenkapital 15 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 
Eigenkapital von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt 
damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. 
Die Plandaten gehen allerdings davon aus, dass das 
Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken 
wird. 
Die Feststellung trifft zu.  
Die Annahme zur Redu-
zierung des Eigenkapi-
tals beruht auf den Plan-
daten für die Jahre 2018 
– 2022.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 2 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung 
Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung wird 
nicht umgesetzt, 
weil... 
F5 Schulden und 
Vermögen 
18 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommuna-
len Vergleich gering. Geplante Investitionen im Bereich 
der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich 
erforderliche Investitionen in das Straßenvermögen 
werden den Haushalt der Stadt künftig belasten. 
Die Feststellung trifft zu. 
In den nächsten Jahren 
wird der Schwerpunkt der 
Investitionen im Bereich 
der Schulen und Kinder-
tagesstätten liegen.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 3 von 49 
Handlungsfeld: Haushaltssteuerung 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung 
Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung wird 
nicht umgesetzt, 
weil... 
F1 Informationen 
zur Haushalts-
situation 
26 Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der 
Haushaltssatzung ein. Den Jahresabschluss 
2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist 
feststellen. Dies gilt ebenfalls für die Auf- und Feststel-
lung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen 
Städten, die bisher überhaupt einen Gesamtabschluss 
2017 vorlegen konnten. 
Die Feststellung trifft zu.     
F2 Informationen 
zur Haushalts-
situation 
26 Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informatio-
nen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft 
vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und 
Finanzausschuss wird regelmäßig über die finanzielle 
Situation der Stadt berichtet. 
Die Feststellung trifft zu.     
F3 
E3 
Wirkung der 
kommunalen 
Haushaltssteu-
erung 
27 
29 
Der Verlauf der kommunalen Haushaltssteuerung im 
Vergleich zum Verlauf der Jahresergebnisse 
verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die 
sich einer direkten Steuerung entziehen, erheblich zur 
Verbesserung der Haushaltssituation beitragen. 
Die Feststellung trifft zu. 
Insbesondere die positive 
Entwicklung im Bereich 
der Erträge aus Steuern 
hat in den letzten Jahren 
zur Verbesserung der 
Haushaltssituation beige-
tragen. 
Die Stadt Münster 
sollte ihre Haushalts-
konsolidierung konse-
quent fortsetzen und 
die bisher erzielten 
Erfolge weiter aus-
bauen. Ziel sollte sein, 
dass insbesondere 
die beeinflussbaren 
Bereiche zu einer 
nachhaltigen Entlas-
tung der Jahresergeb-
nisse beitragen. 
Die Stadt Münster 
wird auch weiterhin 
die notwendigen 
Maßnahmen er-
greifen, um ihre 
haushaltsrechtliche 
Eigenständigkeit zu 
bewahren.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 4 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung 
Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung wird 
nicht umgesetzt, 
weil... 
F4 
E4 
Ermächti-
gungsübertra-
gungen 
30 
32 
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte kon-
sumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen 
in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der 
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. 
Auch investive Auszahlungsermächtigungen überträgt 
sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre 
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen 
jährlich nur zu ca. 45 Prozent aus. Grundsätze über 
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragun-
gen regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung 
Insbesondere die Über-
tragung nicht in Anspruch 
genommener investiver 
Auszahlungsermächti-
gungen ist in den letzten 
Jahren deutlich ange-
stiegen.  
Dies ist im Wesentlichen 
auf den Umstand zurück-
zuführen, dass der zu-
sätzliche Bedarf an 
Infrastruktur einer „wach-
senden Stadt“ (z. B. 
Schulen, KiTas) nicht in 
dem vorgesehenen 
Zeitraum erfüllt werden 
konnte. 
Die gpaNRW empfiehlt 
der Stadt Münster, 
investive Haushaltser-
mächtigungen 
künftig in einem gerin-
geren Umfang in 
Folgejahre zu übertra-
gen. Aus Gründen 
der Haushaltstranspa-
renz sollte sie investive 
Maßnahmen gegebe-
nenfalls neu 
und künftig bei der 
Haushaltsplanung 
realitätsnäher veran-
schlagen. 
Die Empfehlung 
zur Übertragung 
der investiven 
Haushaltsermäch-
tigungen wurde im 
Jahreswechsel 
2019/2020 bereits 
berücksichtigt. 
Eine realitätsnahe 
Veranschlagung 
investiver Maß-
nahmen wird auch 
zukünftig im Rah-
men der Haus-
haltsplanung ange-
strebt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 5 von 49 
Handlungsfeld: Kommunale Abgaben 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung 
Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F1 
E1 
Gebühren 33 Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten 
Leistungen in ausreichendem Umfang Gebühren. 
Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung 
kostendeckender Gebühren schöpft sie dabei 
weitestgehend aus. 
Die Feststellung trifft 
zu. 
Die Stadt Münster sollte 
im Bereich der Straßen-
reinigung den von der 
Stadt zu tragenden 
Öffentlichkeitsanteil 
regelmäßig dahingehend 
überprüfen, ob dieser 
noch den tatsächlichen 
örtlichen Verhältnissen 
entspricht. Ein geringerer 
Anteil entlastet den 
Haushalt der Stadt. 
Der im Bereich der Stra-
ßenreinigung von der 
Stadt zu tragende Öffent-
lichkeitsanteil wird re-
gelmäßig hinsichtlich der 
örtlichen Verhältnisse 
überprüft. 
Zudem wird dies regel-
mäßig von der örtlichen 
Rechnungsprüfung im 
Rahmen der Prüfung der 
Gebührenrechnung 
hinterfragt.  
  
F2 
E2 
Steuern 34 
35 
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteu-
ern letztmalig 2015 angehoben. 
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich 
diese niedrig dar. Insbesondere die Grundsteuer B 
bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskon-
solidierung. 
Die Feststellung trifft 
zu. 
Falls die in der Ergebnis-
planung prognostizierten 
Defizite eintreten, sollte 
die Stadt Münster mittel- 
bis langfristig Erhöhun-
gen des Hebesatzes der 
Grundsteuer 
B in Betracht ziehen. 
Dies insbesondere für 
den Fall, dass anderwei-
tige Konsolidierungsbe-
mühungen nicht zum 
gewünschten Erfolg 
führen. 
 Sollten die prog-
nostizierten Defizi-
te eintreten oder 
sich noch weiter 
erhöhen und an-
derweitige Mög-
lichkeiten zur 
Konsolidierung 
nicht gegeben sein, 
ist mittel- bis lang-
fristig eine Erhö-
hung der Hebesät-
ze in Betracht zu 
ziehen.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 6 von 49 
Handlungsfeld: Hilfe zur Erziehung 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F1 Hilfe zur  
Erziehung 
6 Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen 
kreisfreien Städten überwiegend strukturell begünstigt. 
Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedri-
gen Anteil Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie 
die vergleichsweise geringste Jugendarbeitslosigkeit 
auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehen-
der mit SGB II Bezug erhöhend auf die Aufwendungen 
der Hilfe zur Erziehung wirken. 
nicht steuerungsfähig     
F2 Hilfe zur  
Erziehung 
8 Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendli-
chen und Familien der Stadt Münster fußt auf zehn 
Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung 
ermöglichen. 
keine     
F3 Hilfe zur  
Erziehung 
9 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) 
der Stadt Münster ist im gleichen Dezernat wie das Amt 
für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch 
sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
keine     
F4 Hilfe zur  
Erziehung 
9 Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen 
Dienst (ASD) – in Münster Kommunaler Sozialdienst 
(KSD) - eine dezentrale, sozialräumlich orientierte 
Aufbauorganisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf 
Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den Bezir-
ken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine ge-
meinsame Abteilungsleitung und detaillierte Verfah-
rensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung 
keine

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 7 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F5 
E5 
Hilfe zur  
Erziehung 
11 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht 
über ein standardisiertes Internes Kontrollsystem (IKS). 
Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. 
keine Die Stadt Münster sollte für 
das Jugendamt ein stan-
dardisiertes Konzept für ein 
IKS erstellen, um eine 
rechtmäßige, transparente 
und wirtschaftliche Aufga-
benerfüllung zu gewähr-
leisten und Risiken entge-
genzuwirken. Die bereits 
vorhandenen Bestandteile 
und Standards sollten 
weiterentwickelt, ergänzt 
und zu einem Konzept 
zusammengeführt werden 
 Empfehlung 
wird geprüft im 
Sime einer 
Zusammenfüh-
rung und ggf.  
Erweiterung 
vorhandener 
IKS Elemente 
 
F6 Hilfe zur  
Erziehung 
12 Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und 
prozessunabhängige Kontrollen. Dies ist im Hinblick 
auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer 
rechtmäßigen Aufgabenerledigung positiv zu sehen. 
Keine     
F7 Hilfe zur  
Erziehung 
13 Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrol-
ling installiert. Es erfolgen Auswertungen steuerungsre-
levanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientie-
ren. Es gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden 
regelmäßig in Berichten dokumentiert. Darin werden 
Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begrün-
det. Diese Berichte bilden gemeinsam mit dem Fach-
controllingreport eine gute Steuerungsgrundlage und 
schaffen Transparenz. 
Keine

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 8 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F8 Hilfe zur  
Erziehung 
14 Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrol-
ling und betrachtet die Wirksamkeit von Hilfen. Der 
Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt 
und ausgewertet, und es werden monatliche Fachcon-
trolling-Reports erstellt. Die Auswertungen bieten eine 
gute Grundlage für eine effektive Steuerung. 
 
Keine     
F9 Hilfe zur  
Erziehung 
15 Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der 
Hilfen zur Erziehung Standards, Prozesse und Abläufe 
sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitäts-
handbuch hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in 
das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt worden und 
die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies 
bildet zusammen eine gute Grundlage für eine einheit-
liche und qualifizierte Bearbeitung 
 
Keine     
F10 Hilfe zur 
Erziehung 
15 Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle 
wichtigen Abläufe, Prozesse, Zuständigkeiten und 
Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei 
der Durchführung des Hilfeplanerfahrens nach § 36 
SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der gpaNRW 
für erforderlich gehaltenen Mindeststandards 
 
keine

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 9 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F11 
E11 
Hilfe zur  
Erziehung 
18 Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktua-
tion im Bereich des KSD zu verzeichnen. Bei ihrer 
Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bis-
lang geplante Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuati-
onen dahingegen noch nicht. 
In Sachen Personal-
bedarfsbemessung 
werden aktuelle 
gesetzliche Vorga-
ben diskutiert. Eine 
Umsetzung sollte 
wenn möglich zeit-
gleich erfolgen  
Die Stadt Münster könnte 
auf der Grundlage ihrer 
Erfahrungswerte über die 
ungeplanten Fluktuationen 
der vergangenen Jahre 
eine Quote bilden, die sie 
künftig zusätzlich zu der 
geplanten Fluktuation bei 
ihrer Personalbedarfspla-
nung berücksichtigt. 
 Wird geprüft 
ggf. in einem 
ersten Schritt 
Verstetigung 
von Springer-
kräften 
 
F12 Hilfe zur  
Erziehung 
18 Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster 
liegen im Zeitraum 2015 bis 2018 unter dem Richtwert 
der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommuna-
len Vergleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt 
Münster bei den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit 
den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein. 
 
keine     
F13 Hilfe zur  
Erziehung 
20 Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Ju-
gendhilfe in Münster liegen in den betrachteten Jahren 
2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 
140 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Vergleich 
2017 und 2018 positioniert sich die Stadt Münster 
oberhalb des Medians der Vergleichsstädte. 
 
keine     
F14 Hilfe zur  
Erziehung 
22 Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standar-
disierter und verbindlicher  Prozesse. Allerdings ist die 
frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
nicht zwingend vorgeschrieben. 
 
Erledigt, durch Ko-
operationsvereinba-
rung WiJu/ KSD

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 10 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F15 Hilfe zur  
Erziehung 
23 Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbe-
träge je Einwohner unter 21 Jahren. Obwohl sich der 
Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um 
rund 100 Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht 
hat, bildet die Stadt im interkommunalen Vergleich in 
beiden Jahren das Minimum ab.  
 
keine     
F16 Hilfe zur  
Erziehung 
26 Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Ver-
gleich die geringsten Aufwendungen je Einwohner 
unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im 
Folgejahr ergibt sich für die Stadt Münster im inter-
kommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste 
Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen 
dahingegen in beiden Jahren auf vergleichsweise 
hohem Niveau. 
Kostenintensive 
Diagnostik, um hohe 
Wirksamkeit und 
verringerte Abbrüche 
ambulanter Hilfen zu 
gewährleisten und 
nachgewiesen über 
WIMES. Ergänzend  
Rückführungskon-
zept mit parallelen 
ambulanten Hilfen. 
    
F17 Hilfe zur  
Erziehung 
28 Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle 
seit 2016 kontinuierlich erhöht. Im interkommunalen 
Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren 
Anteil ambulanter Hilfefälle als die Hälfte der Ver-
gleichsstädte. 
Grundsatz: Ambulant 
vor stationär.  
UMA bedingte Ver-
änderungen, weil 
mehrheitlich stationä-
re Hilfeformen erfor-
derlich waren

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 11 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F18 Hilfe zur  
Erziehung 
30 Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an 
den stationären Hilfefällen ist in Münster bei den min-
derjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter 
Hinzunahme der volljährigen Hilfeempfänger in Voll-
zeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. § 33 SGB VIII 
nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In 
Münster liegt der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den 
stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hilfe-
empfänger bei über 50 Prozent. 
 
UMA bedingte Ver-
änderungen 
    
F19 Hilfe zur  
Erziehung 
30 Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeit-
pflegefällen an den stationären Hilfefällen als die meis-
ten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den 
kostenintensiven stationären Hilfen regelmäßig die 
geringsten Aufwendungen verursachen, wirkt sich der 
hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf 
den Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung aus. 
 
Konsequente 
Steuerung 
    
F20 Hilfe zur  
Erziehung 
31 Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 
2018 um 34 Prozent erhöht. Dies ist vor allem auf die 
gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten min-
derjährigen Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Inter-
kommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 und 
2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Fall-
dichte wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag und die 
Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 
Jahre aus. 
 
keine

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 12 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F21 
E21 
Hilfe zur  
Erziehung 
33 
34 
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen 
Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere Aufwendungen je 
Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer 
gestiegenen Falldichte haben sich die Aufwendungen 
je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Damit bildet 
die Stadt Münster das Maximum. 
keine Die Stadt Münster sollte 
die Ursache für die ver-
gleichsweise hohen Auf-
wendungen nach § 31 
SGB VIII untersuchen und 
diese Erkenntnisse für eine 
Reduzierung der Aufwen-
dungen nutzen 
 Wird geprüft.  
Standards der 
Hilfe sind gut 
entwickelt (Fall-
dichte, Laufzeit, 
Abbruchquote) 
und werden in 
zukünftigen 
Entgeltverhand-
lungen themati-
siert. 
 
F22 Hilfe zur  
Erziehung 
35 Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII von 2017 auf 2018 
rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf 
zurückzuführen, dass die Stadt Münster auf eine Ver-
ringerung, hin zu einer adäquaten Beratungsintensität 
durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 
SGB VIII hingewirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen 
Anteils professioneller Pflegefamilien in Münster erge-
ben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 
für die Stadt höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei 
den meisten Vergleichsstädten. 
 
Konsequente und 
erfolgreiche Steue-
rung wird fortgesetzt

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 13 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F23 
E23 
Hilfe zur  
Erziehung 
37 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die 
Stadt Münster zwar die geringste Falldichte, 2018 aber 
auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf.  
keine Die Stadt Münster sollte 
ihre 2018 extrem hohen 
Aufwendungen nach § 34 
SGB VIII je Hilfefall zum 
Anlass nehmen, um ihre 
bestehenden Entgelt- und 
Vertragsvereinbarungen 
mit Trägern auf den Prüf-
stand zu stellen. Ziel sollte 
sein, die hohen Aufwen-
dungen für Hilfefälle nach § 
34 SGB VIII zu verringern.  
 wird geprüft, ob 
eine Umsetzung 
möglich ist. Ein 
umfangreiches 
qualitatives 
Leistungsange-
bot zieht auch 
höhere Entgelte 
nach sich. 
Aktuell erfolgt 
schon eine 
Kostensteige-
rung auf Grund 
veränderter 
Betriebserlaub-
nispraxis Sei-
tens des LWL. 
 
F24 Hilfe zur  
Erziehung 
37 Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 
2018 in Münster kurze Laufzeiten auf. So hatten in 
2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Mona-
ten. Damit bildet die Stadt Münster das Maximum ab. 
Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen nach § 34 
SGB VIII längere Laufzeiten.  
Der Anteil kurzfristiger 
Abklärungsfälle und 
UMA Fälle verzerren 
diesen Wert. Im Rah-
men der WIMES Aus-
wertungen liegt der 
Median bei fachlich 
angemessenen 20 – 22 
Monaten

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F25 
E25 
Hilfe zur  
Erziehung 
37 
38 
Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkon-
zept mit dem sie Fallzahlen und Transferaufwendungen 
noch besser steuern kann 
Aktuell noch kein 
verstetigtes Konzept 
Die Stadt Münster sollte 
ein Konzept erarbeiten, 
aus dem konkrete Vorga-
ben für ein Rückkehrma-
nagement hervorgehen. 
Sie sollte den bestehenden 
Prozess im Rahmen des 
Hilfeplanverfahrens ent-
sprechend erweitern. 
 
 Wird geprüft im 
Hinblick auf eine 
Konzeptverste-
tigung 
 
F26 Hilfe zur 
Erziehung 
40 Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 
35a SGB VIII sind in Münster vor allem durch den 
verstärkten Einsatz von Integrationshel-
fern/Schulbegleitungen gestiegen. Die Aufwendungen 
je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau.  
 
keine     
F27 Hilfe zur  
Erziehung 
43 Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a 
SGB VIII für Integrationshelfer/ Schulbegleitungen 
durch die Einrichtung von klassenbezogenen und 
schulbezogenen Poollösungen von 2017 auf 2018 
deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch 
Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie 
Ausfälle von Integrationshelfern besser kompensiert 
werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante 
Ausweitung der Poollösungen sinnvoll.  
 
Steuerungsanstren-
gungen werden 
fortgesetzt

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 15 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F28 Hilfe zur  
Erziehung 
44 Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt 
Münster 2018 sowohl im ambulanten wie auch im 
stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je 
Hilfefall auf einen vergleichsweise niedrigen Wert zu 
senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselbstän-
digungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen 
 
Erfolgreiche Steue-
rung 
    
F29 
E29 
Hilfe zur  
Erziehung 
47 
50 
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge sind in Münster höher als in den 
meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, 
den Flüchtlingen eine schnelle Verselbständigung zu 
ermöglichen.  
keine Die Stadt Münster sollte 
ihre bestehenden Entgelt- 
und Vertragsvereinbarun-
gen mit Trägern, bei denen 
die Stadt unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge 
unterbringt, auf den Prüf-
stand stellen. Ziel sollte 
sein, die hohen Aufwen-
dungen für unbegleitete 
minderjährige Flüchtlinge 
je Hilfefall weiter zu verrin-
gern.  
Bewusste Steige-
rung des Anteils 
weniger kostenin-
tensiven  Leistun-
gen gem. 13.3 
SGB VIII für UMA 
weitere Kosten-
reduzierungen 
werden geprüft 
 
F30  
E 30 
Hilfe zur  
Erziehung 
52 
53 
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 
SGB VIII je Fall bei einer kurzen Verweildauer 2017 
und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der 
Vergleichsstädte.  
In den Jahren 
2017/2018 zusätzli-
che Bereitstellungs-
kosten für eine mög-
liche UMA Aufnahme  
Da die hohen fallbezoge-
nen Aufwendungen der 
Stadt Münster für Inobhut-
nahmen nach § 42 SGB 
VIII nicht auf lange Ver-
weildauern zurückzuführen 
sind, sollte die Stadt die 
Ursachen feststellen und 
Möglichkeiten prüfen, die 
Aufwendungen zu senken  
Bereitstellungskos-
ten sind seit 2019 
nicht mehr not-
wendig und ab-
schmelzende 
Kostensätze (nach 
Dauer) im Rahmen 
des Clearingver-
fahrens für UMA

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 16 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F31 Hilfe zur  
Erziehung 
54 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlingen geringere Auf-
wendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.  
 
keine

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 17 von 49 
Handlungsfeld:  Hilfe zur Pflege 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F1 Hilfe zur Pflege 6 In Münster sind die demografischen Bedingungen 
heute sehr günstig. Für die Zukunft ist allerdings mit 
einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versor-
gung angewiesenen Anteils der Bevölkerung zu rech-
nen. Langfristig resultieren daraus bezüglich der Hilfe 
zur Pflege belastende Rahmenbedingungen. 
Die Feststellung trifft zu.     
F 2 Hilfe zur Pflege 8 Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur 
Sozialstruktur sind in Münster insgesamt sehr positiv. 
Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozi-
alstruktur der einzelnen Stadtteile. 
Die Feststellung trifft zu.     
F 3 Hilfe zur Pflege 10 Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neube-
gutachtung sichergestellt, dass im Laufe des Jahres 
2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pfle-
gegrad eingestuft werden konnten. 
Die Feststellung trifft zu.     
F 4 Hilfe zur Pflege 11 In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbe-
zieher von Hilfe zur Pflegte bezogen auf 1.000 Einwoh-
ner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien 
Städte. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erhebli-
chen Fallzahlenrückgang. 
Die Feststellung trifft zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 18 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F5 Hilfe zur Pflege 11 Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann 
seinen individuellen Pflegebedarf nicht aus Leistungen 
der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzie-
ren. 
Die Feststellung trifft zu.     
F6 Hilfe zur Pflege 14 Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreis-
freien Städten am höchsten. Diese Quote unterliegt in 
weiteren Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfakto-
ren. Dennoch konnte die Stadt Münster die ambulante 
Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf gleichem 
Niveau halten. 
Die Feststellung trifft zu.     
F7 Hilfe zur Pflege 16 Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leis-
tungsbezug ist grundsätzlich ein Belastungsfaktor für 
die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der 
Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen den-
noch moderat aus, weil der niedrige Anteil pflegebe-
dürftiger Senioren entlastend wirkt. 
Die Feststellung trifft zu.     
F8 Hilfe zur Pflege 16 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungs-
bezieher insgesamt relativ niedrig. Doch besteht ein 
erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und 
stationärer Hilfe in der Positionierung im interkommu-
nalen Vergleich: Die Transferaufwendungen sind au-
ßerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtun-
gen sehr hoch. 
Die Feststellung trifft zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 19 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung umge-
setzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F9 
E9 
Hilfe zur Pflege 16 
20 
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast 
sechsmal so hohe Transferaufwendungen verur-
sacht wie eine ambulante Versorgung, ist der 
Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ von besonderer 
finanzwirtschaftlicher Bedeutung. 
Die Feststellung trifft zu. Die Stadt Münster sollte 
trotz der bereits hohen 
ambulanten Quote die 
Versorgung außerhalb von 
Einrichtungen weiter stär-
ken, um die finanzwirt-
schaftliche Belastung 
in der Hilfe zur Pflege 
insgesamt zu begrenzen. 
Der Ausbau ambulan-
ter Versorgungsstruktu-
ren entspricht der 
kommunalen Zielset-
zung und Beschlussla-
ge (u.a. Ratsbeschluss 
vom 11.09.2019 zur 
Vorlage V/0699/2019; 
hier wird die Verwal-
tung u.a. beauftragt, 
alternative Angebots-
formen wie Wohn- und 
Hausgemeinschaften 
und Quartiersangebote 
zur Sicherung einer 
umfassenden Pflege zu 
unterstützen.)

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 20 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
 
F10 
E10.1 
E10.2 
 
Hilfe zur Pflege 
 
16 
23 
24 
 
 
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertrags-
schwerpunkt deutlich bei der Hilfe zur Pflege in 
Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die 
Bearbeitung im Bereich der ambulanten Hilfe 
verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung 
von Unterhaltsforderungen und -erträgen hält die 
Stadt Münster die Grundsätze ordnungsgemäßer 
Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächli-
che Zahlungen, nicht jedoch bereits bestehende 
Forderungen verbucht. 
 
Die Feststellung trifft 
zu. 
1. Die Stadt Münster sollte 
Unterhaltsansprüche für 
Zeiträume der Hilfegewäh-
rung bis einschließlich 
Dezember 2019 auch 
nach Inkrafttreten der 
neuen Rechtslage weiter-
verfolgen. Den Untergang 
von Ansprüchen durch 
Verjährung sollte sie kon-
sequent vermeiden. 
2. Die Stadt Münster sollte 
die Praxis bei der Verbu-
chung von Unterhaltser-
trägen rechtskonform 
gestalten und bereits For-
derungen gegenüber dem 
Unterhaltspflichtigen ein-
buchen. 
 
 
 
1. Die bis zum 
31.12.2019 entste-
henden Unter-
haltsansprüche 
werden weiterver-
folgt. 
Sollten freiwillige 
Zahlungen nicht 
eingehen, werden 
diese gerichtlich 
geltend gemacht. 
 
2. Die Empfehlung 
wird umgesetzt. 
Bzgl. der Verfah-
renspraxis bei der 
Verbuchung von 
Unterhaltszahlun-
gen wird auf das 
anliegende Ergeb-
nisprotokoll des 
Abstimmungsge-
sprächs mit dem 
Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
vom 20.02.2019 
hingewiesen.   
  
F11 Hilfe zur Pflege 25 In der Stadt Münster erfüllen Organisation und 
Personaleinsatz für die Hilfe zur Pflege im Gro-
ßen und Ganzen die Voraussetzungen für eine 
effektive und rechtmäßige Aufgabenwahrneh-
mung. 
Die Feststellung trifft 
zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 21 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F12 
E12 
Hilfe zur Pflege 25 
28 
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungs-
fachstellen erscheint insgesamt vorteilhaft. Durch 
die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit 
zunehmendem Umfang von Stellenvakanzen der 
organisatorische und individuelle Einarbeitungs-
aufwand erheblich. 
Die Feststellung trifft 
zu. 
Die Stadt Münster sollte 
auf eine ausreichende 
Personalausstattung in den 
Leistungssachgebieten 
achten. Damit das Konzept 
der Einheitssachbearbei-
tung nicht kontraproduktiv 
wird, sollten Vakanzen und 
der daraus resultierende 
Einarbeitungsaufwand so 
weit wie möglich minimiert 
werden 
wird umge-
setzt; per-
manenter 
Umset-
zungspro-
zess 
  
 
F13 
E13 
Hilfe zur Pflege 25 
28 
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der 
Digitalisierung. Die eingesetzte Fachanwendung 
unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. 
Maßnahmen des EGovernments sind grundsät z-
lich vorgesehen, konkrete Planungen für deren 
Umsetzung im Sozialamt liegen aber noch nicht 
vor. 
Die vorhandenen 
Möglichkeiten der 
Fachanwendung 
können teilweise 
noch optimaler g e-
nutzt werden. En t-
sprechende Sch u-
lungen sind geplant.  
Wegen der hohen Aufg a-
benkomplexität sollten IT -
Werkzeuge die Leistung s-
sachgebiete effektiv unte r-
stützen. Die Stadt Münster 
sollte zeitnah prüfen, wie 
sich die gegenwärtige 
Unterstützung verbessern 
lässt. Zudem sollte dieser 
Bereich des Sozialamtes 
mit Priorität in den Ma ß-
nahmenkatalog für da s E -
Government aufgenommen 
werden. 
 Umsetzung ist 
beabsichtigt; die 
Digitalisierung der 
Aktenbestände des 
Sozialamtes soll 
spätestens zum 
Ende des 2. Qua r-
tals 2024 abg e-
schlossen sein 
(Beschluss des 
Verwaltungsvor-
standes am 
12.11.2019). Die 
konkrete Umse t-
zungsplanung für 
das Sozialamt wird 
folgen; ein Zeitplan 
hierfür liegt aber 
zurzeit noch nicht 
vor.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 22 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-
Bericht 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Empfehlung 
umge-
setzt/erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F 14 
E14 
Hilfe zur Pflege 28 Eine Differenzierung der Stellenanteile nach 
ambulanter und stationärer Hilfe zur Pflege war 
wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertret-
barem Aufwand nichtmöglich. Die nachfolgenden 
interkommunalen Vergleiche sind daher nach-
richtlich ohne Einbeziehung der Daten für die 
Stadt Münster dargestellt. 
Die Feststellung trifft 
zu. 
Die Stadt Münster sollte zeit-
nah die Stellenbeschreibungen 
aktualisieren. Dabei sollte es 
künftig möglich sein, die voll-
zeitverrechneten Stellenanteile 
großer Aufgabenblöcke wie der 
Hilfe zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen bzw. in Einrich-
tungen direkt aus den Stellen-
beschreibungen abzuleiten. 
 wird geprüft  
F 15 
E15 
Hilfe zur Pflege 32  
33 
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege 
gängige Controlling-Instrumente wie Zieldefinitio-
nen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit 
und Steuerungsrelevanz ließe sich jedoch ver-
bessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse 
über den Erfolg von Beratungsaktivitäten. 
Die Feststellung ist 
plausibel. 
Die Stadt Münster sollte zu 
bisher nur inhaltlich definierten 
Zielen zeitnah Planwerte fest-
legen. Zudem sollte die Stadt 
prüfen, ob mit wenigen weite-
ren Kennzahlen steuerungsre-
levante Informationen verbes-
sern lassen. So sind zum 
Beispiel Wirkungskennzahlen 
sinnvoll, die Erkenntnisse über 
den Erfolg von Beratung und 
Zugangssteuerung liefern. 
 Die Möglichkeiten zur 
Umsetzung der 
Empfehlung werden 
geprüft. 
 
F16 
E16 
Hilfe zur Pflege 33 
35 
 
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der 
Stadt Münster mehrere Organisationseinheiten 
eingebunden, die jeweils einen spezifischen 
Beitrag in der Gesamtaufgabe Fallsteuerung 
leisten. 
Die Feststellung trifft 
zu. 
Die Stadt Münster sollte versu-
chen, auch mit dem Universi-
tätsklinikum ein standardisier-
tes Übergangsmanagement für 
Patienten, die in eine stationä-
re Pflegeeinrichtung entlassen 
werden sollen, zu vereinbaren. 
 Die Möglichkeiten zur 
Umsetzung der 
Empfehlung werden 
geprüft.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 23 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-
Bericht 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung wird nicht 
umgesetzt, weil... 
F17 
E17 
 
 
Hilfe zur Pflege 33 
35 
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im 
„Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ hervorzu-
heben. Diese fördern für den Personenkreis im 
Grundsicherungs-Bezug Teilhabe, Selbstbestim-
mung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur 
Pflege wird damit ein nennenswerter Beitrag zur 
"Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet. 
Die Feststellung 
trifft zu. 
Für das Projekt „Fallmanagement 
zur Teilhabe im Alter“ sollte die 
Stadt Münster prüfen, ob in 
Bezug auf die Hilfe zur Pflege 
Wirkungskennzahlen gebildet 
und Maßnahmenerfolge gemes-
sen werden können. 
  Zwischen den Beratungs-
leistung und späterem 
Einsetzen von Hilfe zur 
Pflege kann lässt sich 
lediglich ein schwacher 
Zusammenhang anneh-
men. Die Zielrichtung 
bezieht sich auf möglichst 
unmittelbare, jedoch eher 
kleinere Maßnahmen, den 
Ratsuchenden helfen, sich 
mehr Raum für Teilhabe 
und Selbständigkeit zu 
erschließen (Verbesserung 
der Lebensqualität unter 
der Bedingung von Ein-
kommensarmut). 
F18 
E18 
Hilfe zur Pflege 35 
37 
Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster 
leistet einen wichtigen Beitrag im individuellen 
Beratungs- und Hilfeprozess. 
Die Feststellung 
trifft zu. 
Eine genauere Dokumentation 
und anonymisierte Auswertung 
der Beratungsaktivitäten sollte 
die Erfolgskontrolle stärker un-
terstützen. Dies ist insbesondere 
vor dem Hintergrund der im 
Haushalt definierten Produktziele 
sinnvoll. 
 Die Möglich-
keiten zur 
Umsetzung 
der Empfeh-
lung werden 
geprüft.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 24 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Empfehlung umge-
setzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F19 
E19 
Hilfe zur Pflege 37 
39 
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfs-
planung aktiven Einfluss auf die Entwicklung des 
Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende 
Strukturen und ein wirksames Instrumentarium, 
um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steu-
ern. 
Die Feststellung 
trifft zu. 
Die Stadt Münster sollte die 
bewährte Praxis in der Steuerung 
der Pflegelandschaft beibehalten. 
Insbesondere die im Konsens 
aller maßgeblichen Akteure 
festgelegten Strategien sind ein 
wichtiger Faktor für eine langfris-
tig verlässliche und bedarfsge-
rechte Versorgung. 
Die Empfehlung ist 
bereits umgesetzt. 
  
F20 
E20 
Hilfe zur Pflege 37 
39 
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die 
sich insbesondere aus der erwarteten Zunahme 
des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung 
bei gleichzeitig drohendem Fachkräftemangel im 
Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre 
Planung ein. 
Die Feststellung 
trifft zu. 
Hinsichtlich der für die Zukunft 
absehbaren Versorgungseng-
pässe sollte die Stadt frühzeitig 
unter möglichst aktiver Einbin-
dung der Pflegeanbieter Lösun-
gen erarbeiten. Dies gilt vor 
allem für den ambulanten Sektor, 
in dem eine Unterversorgung 
teilweise bereits vorkommt. 
 Die Möglich-
keiten zur 
Umsetzung 
der Empfeh-
lung werden 
geprüft. 
 
F21 Hilfe zur Pflege 37 Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster 
nach heutigem Stand relativ hoch. Dies korres-
pondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise 
geringen Anteil pflegebedürftiger Menschen an 
den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist 
jedoch wahrscheinlich durch die Rolle der Stadt 
als Mitversorger des Umlandes zu erklären. 
Die Feststellung 
trifft zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 25 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite im 
gpa-
Bericht 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur 
Feststellung Empfehlung der gpaNRW Empfehlung umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F22 
E22 
Hilfe zur Pflege 40 
41 
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten 
Quartiersentwicklung große Aufmerksamkeit. 
Aus dem eingesetzten Instrument des Sozial Moni-
torings werden wichtige Erkenntnisse für zielge-
naue Hilfen und Angebote gewonnen. 
Die Feststellung 
trifft zu. 
Die Stadt Münster sollte die 
methodische Analyse der sozial-
räumlichen Entwicklung fortset-
zen und die Belange der Pflege 
im Rahmen des Gesamtkonzep-
tes weiterhin einbeziehen. 
Die Empfehlung der 
gpaNRW entspricht der 
Beschlusslage (Ratsbe-
schluss vom 22.03.2017 
zur Vorlage 
V/0908/2016/1). Zu den 
Leitlinien des Beschlus-
ses gehören insbesonde-
re die Förderung von 
ambulanten Wohn- und 
Pflegearrangements im 
vertrauten Quartier sowie 
die Versorgungssicher-
heit auch mit Pflege und 
Hilfen im Alltag im ge-
wohnten oder gewünsch-
ten Wohnviertel.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 26 von 49 
Handlungsfeld: Grundsicherung für Arbeitssuchende 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemer-
kung zur 
Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung wird nicht umgesetzt, 
weil... 
F1 Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
7 Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrol-
ling in der Stadt Münster schafft ausrei-
chende Transparenz für alle Beteiligten 
und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen. 
Das Budget des Jobcenters wird regelmä-
ßig überwacht. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
    
F2 Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
8 Die Stadt Münster verfügt über gute Grund-
lagen, um die Leistungsgewährung zu 
steuern. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
    
F3 Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
9 Die Stadt Münster erzielt unter allen Ver-
gleichsstädten in Relation zur Einwohner-
zahl die geringsten Aufwendungen der 
Grundsicherung für Arbeitsuchende für 
Unterkunft und Heizung. Die Aufwendun-
gen je Leistungsbezieher liegen aufgrund 
des angespannten Wohnungsmarkts auf 
hohem Niveau. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
    
F4 Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
9 Die Überprüfung der Angemessenheit der 
Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer 
Dezernatsverfügung ausführlich beschrie-
ben. Bei Überschreitung der Angemessen-
heitswerte wird im Bedarfsfall ein Kosten-
senkungsverfahren eingeleitet. Diese 
Hinweise bieten eine gute Hilfestellung zur 
gesetzeskonformen Gewährung von Leis-
tungen in der Praxis. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 27 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemer-
kung zur 
Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW Empfehlung 
wird umge-
setzt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/Beschl
ussvor-
schlag der 
Verwaltung 
Empfehlung wird nicht umgesetzt, 
weil … 
F5 Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
9 Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen 
und Guthaben aus Betriebs- und Heizkos-
tenabrechnungen über einen langen Zeit-
raum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht 
auf die Leistungen der Grundsicherung für 
Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung 
angerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3 
Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im 
Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht 
reduziert. Eine jährliche Anforderung der 
Abrechnungen durch die Sachbearbeitung 
wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die 
Vorgehensweise bereits korrigiert. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
    
F6 
E6.1 
E6.2 
Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
13 
17 
Die Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für einmalige Leis-
tungen stellen sich in Münster unauffällig dar. 
Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfügung 
und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von 
einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB 
II gemacht. 
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. 
Eine Differenzierung nach weiteren Kriterien 
wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden 
Gegenstand bei Mobiliar wurden ermittelt. Im 
Bereich des Hausrats wurde nur eine Ge-
samtsumme festgelegt. Diese Hinweise 
bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur 
bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
6.1 Die Staffelung der Pauscha-
len sollte weitergehend nach der 
Struktur der Bedarfsgemein-
schaft differenziert werden. 
Denkbar wäre u. a. eine ergän-
zende Betrachtung nach dem 
Alter der Mitglieder der Bedarfs-
gemeinschaft oder dem Status 
(z. B. Alleinstehende oder allein-
erziehende Personen, Partner 
oder Kind). 
 
6.2 Bei einmaligen Beihilfen nach 
§ 24 Abs. 3 SGB II sollten für  
jeden Gegenstand im Bereich 
Hausrat Einzelpreise ermittelt 
werden. Zur besseren Entschei-
dung des konkreten Bedarfs im 
Einzelfall sollten diese Werte 
dann als Ergänzung in die Ar-
beitshilfe aufgenommen werden. 
  1. eine weitergehende Differenzierung 
dem Sinn der Pauschale widerspre-
chen würde. Für jede Person in der 
Bedarfsgemeinschaft wird bei der 
Erstausstattung für Möbel/Hausrat ein 
Pauschalbetrag berücksichtigt, mit dem 
der individuelle Bedarf gedeckt werden 
kann. Die Erbringung in Form von 
Pauschalbeträgen ist im SGB II vorge-
sehen.  
2. eine Veröffentlichung der Einzelprei-
se dem Ziel der Pauschalierung wider-
sprechen würde. Die Pauschalbeträge 
für Hausrat (ohne Mobiliar) wurden 
unter Berücksichtigung aller notwendi-
gen Haushaltsgegenstände und dem 
tatsächlichen Preis für Neuerwerb 
ermittelt. Die Berechnung kann in 
gerichtlichen Verfahren vorgelegt 
werden. Das Verfahren der Pauschalie-
rung hat sich in der Praxis bewährt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 28 von 49 
      Vorschlag der Verwaltung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemer-
kung zur 
Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW Empfehlung 
wird umge-
setzt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/Beschl
ussvor-
schlag der 
Verwaltung 
Empfehlung wird nicht umgesetzt, 
weil … 
F7 
E7 
Grundsiche-
rung für 
Arbeitssu-
chende 
13 
17 
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits 
der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewäh-
rung von einmaligen Leistungen gemäß § 24 
Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die 
Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung 
zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, 
der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist, 
wird grundsätzlich gegeben. Eine klare Ab-
grenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und 
§ 24 Abs. 1 SGB II findet allerdings nicht 
statt. 
Die Fest-
stellung 
trifft zu. 
Zur besseren Abgrenzung der 
Leistungsarten sollte in den 
Arbeitshinweisen an exponierter 
Stelle darauf verwiesen werden, 
dass die Ersatzbeschaffung als 
Bundesleistung in Form eines 
Darlehns nach § 24 Abs. 1 SGB 
II zu gewähren ist. Diese Klar-
stellung kann das Risiko minimie-
ren, dass die Leistungsarten 
durch die Sachbearbeitung falsch 
ausgewählt werden und die Stadt 
Münster fälschlicherweise als 
Kostenträger belastet wird. Un-
terstützt werden kann dies durch 
einen Hinweis zur korrekten 
Erfassung der Leistung im Fach-
verfahren. 
Die Empfeh-
lung wird bei 
der nächsten 
Bearbeitung 
der Arbeits-
hilfe umge-
setzt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 29 von 49 
Handlungsfeld: Verkehrsflächen 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemer-
kung zur 
Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht um-
gesetzt, weil... 
F1 
E1 
Verkehrs-
flächen 
6 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmana-
gements, den die Stadt Münster mit dem Projekt 
TIMM verfolgt, hat sich bewährt. 
 Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM 
langfristig zu etablieren und die Mana-
gementsysteme zur Erhaltung der 
Verkehrsflächen sukzessive auszu-
bauen und zu optimieren, sollte die 
Stadt Münster die personellen und 
finanziellen Ressourcen für das Projekt 
verstetigen. 
 
 Zu lfd. Nr. 1, 2, 4 und 5: 
 
Dem Rat wird in einer gesonder-
ten Vorlage die Verstetigung des 
Tiefbau Infrastruktur 
Management Münster – TIMM 
und die Einrichtung der hierfür 
erforderlichen 2,5 Stellen emp-
fohlen. Weiterhin wird empfohlen, 
eine Zustandserfassung und –
bewertung für das gesamte 
Verkehrsflächennetz, vergleich-
bar zur Kanalzustandsuntersu-
chung und –bewertung durchzu-
führen sowie die hierfür erforder-
lichen 1,5 Stellen einzurichten. 
Mit Beschluss der Vorlage kön-
nen die Feststellungen und 
Empfehlungen der gpaNRW (lfd. 
Nummer 1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 13, 
14, 15, 16) umgesetzt werden. 
 
 
 
F2 
E2 
Verkehrs-
flächen 
7 Die Stadt Münster verfügt über eine gute Daten-
lage zu ihren Verkehrsflächen. Alle wesentlichen 
Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden 
laufend erweitert und aktualisiert. 
 Die Aufwendungen und Investitionen 
sollten entsprechend der Erhaltungs-
strategien für die unterschiedlichen 
Straßenkategorien und ggf. Nutzungen 
erfasst werden. Dies ermöglicht im 
operativen Erhaltungsmanagement das 
Controlling der strategischen Ausrich-
tung und die Überprüfung, ob die 
gesetzten Ziele erreicht werden konn-
ten. 
 
  
F4 
E4 
Verkehrs-
flächen 
9 
10 
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und 
Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre Verkehrs-
flächen. Damit liegen ihr die für die strategische 
und operative Steuerung erforderlichen Finanz-
daten vor. 
 Eine weitere Differenzierung der Kos-
tenrechnung nach den Straßenkatego-
rien, für die eine Erhaltungsstrategie 
definiert ist, ermöglicht es der Stadt, 
die Kosten auszuwerten und die Zieler-
reichung zu überprüfen.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 30 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemerkung 
zur Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F5 Verkehrs-
flächen 
10 Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert 
ihres Verkehrsflächenvermögens zu erhalten. Mit 
dem strategischen und operativen Erhaltungs-
management hat die Stadt optimale Vorausset-
zung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und 
aktiv zu steuern. Die Amtssteuerung des Amtes 
für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich be-
zeichnen. 
     
F9 Verkehrs-
flächen 
18 Eine Zustandserfassung und -bewertung für das 
gesamte Verkehrsflächennetz liegt in Münster 
nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den 
gesetzlichen Anforderungen an eine körperliche 
Inventur nicht gerecht. 
 
   Zu lfd. Nr. 9, 10, 12, 13 und 16: 
 
siehe lfd. Nr. 1 
 
F10 Verkehrs-
flächen 
19 Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für 
Mobilität und Tiefbau intensiv daran, die Grund-
lagen für die körperliche Inventur zu schaffen. 
Damit wird sie zukünftig nicht nur den rechtlichen 
Anforderungen gerecht, sondern will den tatsäch-
lichen technischen Wert ihrer Verkehrsflächen 
ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich besse-
re Datenbasis als es bislang über Zustandserfas-
sungen und daraus abgeleiteten Bewertungen 
möglich war. 
 
    
F12 Verkehrs-
flächen 21 
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert 
des Verkehrsflächenvermögens kontinuierlich 
verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht 
gelungen, diesem Substanzverlust von inzwi-
schen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegen-
zuwirken.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 31 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemerkung 
zur Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F13 
E13 
Verkehrs-
flächen 
24 Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in 
Münster eine beginnende Überalterung. Der 
Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit 
erfasst und bewertet. Aus den bereits vorliegen 
Informationen lässt sich jedoch ein noch immer 
guter Zustand des Hauptverkehrsstraßennetzes 
ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch 
bereits eine leichte Verschlechterung. 
 
 Um ihr Erhaltungsmanagement 
langfristig und nachhaltig aufstellen 
und betreiben zu können, sollte die 
Stadt Münster die netzweite Zu-
standserfassung und -bewertung 
zeitnah umsetzen und zukünftig 
regelmäßig fortschreiben. So kann 
aus der Entwicklung des tatsächli-
chen Zustandes der Erfolg der ge-
wählten Erhaltungsstrategie abgelei-
tet werden. 
   
F16 
E16 
Verkehrs-
flächen 
33 Die strategische Ausrichtung und Planung der 
Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbedarfe über 
den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen 
unter Einbeziehung der weiteren Anlagen des 
Infrastrukturvermögens ist vorbildlich. 
 Ausgehend von ihrer Erhaltungsstra-
tegie für die Verkehrsflächen sollte 
die Stadt Münster die Reinvestitionen 
entsprechend der ermittelten Bedarfe 
erhöhen und soweit erforderlich die 
Nutzungsdauern im Rahmen der 
rechtlichen Möglichkeiten verlängern.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 32 von 49 
 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemerkung 
zur Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F14 
E14 
Verkehrs-
flächen 
26 
31 
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Ver-
kehrsflächen liegen seit der Einführung des NKF 
auf einem konstanten Niveau von durchschnitt-
lich 0,94 Euro je qm. Damit setzt die Stadt Müns-
ter nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert 
der FGSV für eine nachhaltige wirtschaftliche 
Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein. 
 Um den Wert der Verkehrsflächen 
dauerhaft zu erhalten ist eine ange-
messene und nachhaltige Unterhal-
tung erforderlich. Sowohl der Ver-
gleich zum Richtwert und die Analyse 
der eingesetzten Aufwendungen 
nach Erhaltungsmaßnahmen als 
auch die Berechnung des erforderli-
chen Finanzbedarfs im Rahmen der 
Lebenszykluskostenbetrachtung des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau 
indiziert, dass die Mittel für die nach-
haltige Instandsetzung angemessen 
erhöht werden sollten. 
 Zu lfd. Nr. 14 und 15: 
 
siehe lfd. Nr. 1 
 
Ergänzend: 
Mit der Fortführung des TIMM 
sollen der Finanzbedarf für die 
kommunale Straßenerhaltung und 
der Reinvestitionsbedarf aus der 
gewählten Erhaltungsstrategie, der 
Lebenszyklusbetrachtung und der 
netzweiten Zustandserfassung und 
–bewertung näher ermittelt werden. 
Darüber hinaus wird erwartet, dass 
durch den Aufbau eines strategi-
schen Erhaltungsmanagements die 
Mittel der Straßenerhaltung opti-
miert eingesetzt werden können. 
Derzeit ist trotz der deutlichen 
Unterschreitung gegenüber dem 
Richtwert der FGSV eine moderate 
jährliche Erhöhung der kon-
sumtiven Mittel sowie eine modera-
te jährliche Steigerung der Rein-
vestitionen ausreichend. Vor Ab-
schluss einer netzweiten Finanz-
bedarfsprognose mit TIMM ist eine 
valide Prognose mit zu großen 
Unsicherheiten behaftet, so dass 
die bisherige Vorgehensweise 
vorerst fortgeführt werden soll. 
 
 
F15 Verkehrs-
flächen 
31 Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der 
letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbilanz bei 
nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Rein-
vestitionen in den vergangenen Jahren aufgrund 
der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens 
und auch aus technischer Sicht angemessen, 
führte die Differenz zu den Abschreibungen zu 
einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen 
158 Mio. Euro.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 33 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemerkung 
zur Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F3 Verkehrs-
flächen 
8 In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen 
steuerungsrelevanten Daten und Informationen 
vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwi-
schen implementiert, allerdings noch nicht für 
den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv 
herauszustellen ist, dass die Stadt Münster ein 
strategisches und operatives Erhaltungsma-
nagement aufbaut. Hierbei legt sie anhand der 
Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstra-
tegie für die Straßenkategorie fest. Im operativen 
Erhaltungsmanagement werden die Instandset-
zungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz- 
und mittelfristigen Zeitraum definiert und die 
Zustandsdaten kontrolliert. 
   Zu lfd. Nr. 3, 6 und 7 
 
Das Modul zum Aufgrabungsma-
nagement liegt Amt 66 seit Anfang 
2019 vor, jedoch stand zu diesem 
Zeitpunkt die erforderliche Hard-
ware (Token) noch nicht zur Verfü-
gung. Ebenfalls hatten neue daten-
schutzrechtliche Anforderungen 
einen Testbetrieb in 2019 verhin-
dert. Nachdem Anfang 2020 die 
Probleme gelöst waren, alle Schu-
lungen für den Testbetrieb stattge-
funden hatten, mussten die Arbei-
ten aufgrund der Corona-Pandemie 
auf unbestimmte Zeit verschoben 
werden. Soweit die Hardware 
wieder zur Verfügung steht, kann 
der Testbetrieb starten. Diese 
Verzögerung wirkt sich nachteilig 
auf den Ausbau Breitband, Schulen 
ans Netz und weiße Flecken aus.  
Die 2 Stellen für das Aufgra-
bungsmanagement konnten auf-
grund des Personalkosten-Deckels 
bisher nicht eingerichtet werden. 
Die 2 Stellen werden zum Stellen-
plan 2021 erneut beantragt und 
sind erforderlich, um die beschrie-
benen Vorteile realisieren zu kön-
nen. 
 
 
 
F6 
E6.1 
E6.2 
Verkehrs-
flächen 
12 
13 
15 
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess 
definiert und beschrieben. Dieser gewährleistet 
grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine 
ordnungsgemäße Wiederherstellung der Aufgra-
bungen. Allerdings führt die knappe Personal-
ausstattung wie aber auch die fehlende Frei-
schaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als 
Teil der Straßendatenbank dazu, dass der Pro-
zessablauf in der Praxis nicht in Gänze eingehal-
ten werden kann. Insbesondere die Kontrollen 
können nur noch in einem zu geringen Umfang 
durchgeführt werden. 
 1. Die Stadt Münster sollte zeitnah 
die Voraussetzungen schaffen, um 
die neue Aufgrabungsdatenbank in 
der Straßendatenbank in den Echt-
betrieb nehmen zu können. 
2. Die Stadt Münster sollte die zwei 
Stellen für das Aufgrabungsma-
nagement – wie in der Neuorganisa-
tion vorgesehen - zeitnah besetzen. 
Nur so kann die erforderliche Kontrol-
le der Aufgrabungen gewährleistet 
werden. 
  
F7 Verkehrs-
flächen 
13 Die neue Datenbank sichert eine verbesserte 
Abstimmung aller Beteiligten bereits während der 
Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle 
eigenen Maßnahmen zu integrieren und in das 
Qualitätssicherungsmanagement zu implementie-
ren.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 34 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW 
Bemerkung 
zur Feststel-
lung 
Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F8 
E8.1 
E8.2 
Verkehrs-
flächen 
16 
18 
18 
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für 
die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und 
Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten 
Austausch und gewährleistet die Verbindung von 
technischen und kaufmännischen Aspekten. 
 1. Um den Abgleich der Datenbe-
stände zwischen Anlagenbuchhal-
tung und Straßendatenbank aktuell 
für die Grundlagenermittlung des 
Erhaltungsmanagements aber auch 
zukünftig im Rahmen der laufenden 
Datenpflege zu gewährleisten, sollte 
die Stadt prüfen, ob die eingerichte-
ten Stellen hierfür nicht dauerhaft 
verstetigt werden. 
2. Die Anlagenbuchhaltung und die 
Straßendatenbank sollten zukünftig 
wie geplant über eine Schnittstelle 
miteinander verbunden werden. 
 Zu lfd. Nr. 8 
 
Die Schnittstelle ist bereits umge-
setzt. Der Datenabgleich ist jedoch 
noch nicht abgeschlossen. Das 
Projekt Abgleich LOGO und SAP 
ist derzeit bis zum 31.03.2021 
befristet. Der personelle Bedarf 
wird im Rahmen der Organisati-
onsüberprüfung des Sachgebiets 
Finanzen in Abstimmung mit dem 
Personal- und Organisationsamt 
ermittelt. 
 
F11 Verkehrs-
flächen 
20 Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in 
Nordrhein-Westfalen benötigt Münster eine 
entsprechend große Verkehrsfläche, um das 
Stadtgebiet mit den Außenbezirken zu erschlie-
ßen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger 
starken Nutzungsintensität wie in stark verdichte-
ten Gebieten. Tendenziell begünstigende Fakto-
ren wie ein hoher Anteil an Wirtschaftswegen und 
eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil 
Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die 
Waage. 
Die Feststel-
lung trifft zu. 
    
F17 Verkehrs-
flächen 
34 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der 
Finanzmittelbeschaffung und erhebt Straßenbau-
beiträge von ihren Bürgern. 
Die Feststel-
lung trifft zu. 
    
F18 Verkehrs-
flächen 
34 Durch die Vereinbarung von Erschließungsver-
trägen sichert sich die Stadt eine hohe Drittfinan-
zierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. 
Die Drittfinanzierungsquote wird hierdurch bei 
künftigen Maßnahmen steigen. 
Die Feststel-
lung trifft zu.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 35 von 49 
Handlungsfeld: Friedhofswesen 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F1 Friedhofs-
wesen 
7 Die Produktverantwortung für das Friedhofs-
wesen und alle damit verbundenen Aufgaben 
sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Pro-
zesse sind eindeutig geregelt, so dass ein 
guter Informationsfluss zwischen den Akteu-
ren gewährleistet ist. 
Organisationsstruktur und Arbeitsprozes-
se im Friedhofswesen werden ständig im 
Rahmen des amtsinternen kontinuierli-
chen Verbesserungsprozesses „OptiMa“ 
weitentwickelt. Ziel ist es, die betriebli-
chen Abläufe und Informationsflüsse 
organisatorisch weiterzuentwickeln, um 
den ständig wachsenden Anforderungen 
gerecht zu werden. 
    
F2 Friedhofs-
wesen 
7 Durch die strategischen und operativen 
Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre 
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorge-
geben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept 
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus 
dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschreibung 
aus 1996 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber 
zeitnah erstellt werden. 
Das Friedhofsentwicklungskonzept wird 
zurzeit durch das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit aktualisiert 
und überarbeitet. 
    
F3 Friedhofs-
wesen 
8 Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des 
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungs-
konzept erstellen zu lassen. Hierdurch kön-
nen die Planungsgrundlagen für die Entwick-
lung insbesondere der Stadtteilfriedhöfe und 
den hier benötigten Flächen weiter optimiert 
werden. 
Das Friedhofsentwicklungskonzept wird 
zurzeit durch das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit aktualisiert 
und überarbeitet. Hier werden die ge-
samtstädtische und stadtteilspezifische 
Bevölkerungsentwicklung ebenso wie 
das veränderte Bestattungsverhalten 
Berücksichtigung finden.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 36 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F4 Friedhofs-
wesen 
9 Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie 
auch eines Grünflächeninformations- und 
Managementsystems ergibt sich eine umfas-
sende und systematisierte Datenlage, mit der 
die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung 
und Organisation unterstützt wird. 
Das im Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit eingesetzte digitale Fried-
hofsinformationssystem ist unabdingbare 
Grundlage für die Steuerung und Pla-
nung des Friedhofswesens und wird 
ständig weiterentwickelt. 
    
F5 Friedhofs-
wesen 
9 In der Stadt Münster besteht im Friedhofswe-
sen eine spürbare Konkurrenzsituation. Eine 
aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher beson-
ders wichtig und wird von der Stadt umfang-
reich betrieben. 
Durch Medienpräsenz und Veranstaltun-
gen auf den städtischen Friedhöfen wird 
das pietätvolle Thema „städtische Fried-
höfe“ und die damit verbundenen Ange-
bote in das öffentliche Bewusstsein 
gerufen. 
    
F6 Friedhofs-
wesen 
11 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe 
kostendeckend zu betreiben. 
Die Friedhöfe in Deutschland befinden 
sich, nicht zuletzt bedingt durch das 
veränderte Bestattungsverhalten, in einer 
schwierigen finanziellen Situation. Mithil-
fe eines umfangreichen und nachfrage-
orientierten Angebots und betriebswirt-
schaftlicher Steuerungsmechanismen 
soll es auch weiterhin gelingen, die 
städtischen Friedhöfe kostendeckend zu 
betrieben. 
    
F7 Friedhofs-
wesen 
12 Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebüh-
ren berücksichtigt die Stadt Münster alle 
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit 
der Infrastrukturumlage werden die grabgrö-
ßenunabhängigen Kosten zu gleichen Antei-
len auf die verschiedenen Grabarten im 
Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation 
verteilt. 
Die Infrastrukturumlage trägt mit zur 
nutzungsorientierten und rechtlich nach-
vollziehbaren Verteilung der Kosten des 
Friedhofswesens bei und wird auch 
weiterhin bei der Gebührenermittlung 
angewendet werden.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 37 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F8 
E8 
Friedhofs-
wesen 
13 
15 
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei 
etwa der Hälfte aller kommunalen Bestattun-
gen genutzt. Dies führte in den vergangenen 
Jahren zu regelmäßigen Kostenunterde-
ckungen. Mit der Gebührenanpassung im 
Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine Kos-
tenüberdeckung erzielt werden. 
 Die Stadt Münster sollte 
mit Blick auf die Wirtschaft-
lichkeit überprüfen, ob der 
Erhalt aller Trauerhallen 
langfristig zielführend sein 
kann 
 Das Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit 
hat ein Kon-
zept entwickelt, 
die Attraktivität 
der städtischen 
Trauerhallen 
zu steigern und 
somit die 
Nutzungszah-
len zu erhöhen. 
Die Schließung 
von Trauerhal-
len wäre eine 
erhebliche 
Belastung für 
die Hinterblie-
benen und 
sollte nur in 
Ausnahmefäl-
len praktiziert 
werden. 
 
F9 Friedhofs-
wesen 
18 Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich 
ein geringer Anteil der Gesamtfläche als 
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrach-
tung zeigen sich dabei deutliche Unterschie-
de zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf 
dem die Grabflächen nur einen sehr geringen 
Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei 
denen dieser Anteil auch interkommunal 
überdurchschnittlich ist. 
Auf dem Waldfriedhof Lauheide ist die 
geringere Belegungsdichte durch den 
typischen Charakter eines Waldfriedhofs 
bedingt. Dies ist so beabsichtigt und 
unterstreicht die Einzigartigkeit. Dies 
wurde im Jahr 2014 durch die Verleihung 
der Auszeichnung „Schönster Friedhof 
Deutschlands“ gewürdigt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 38 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Hand-
lungs-
feld/Them
a 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststel-
lung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird geprüft/ 
Beschlussvorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F10 Friedhofs-
wesen 
19 Mit dem Wandel der Bestattungs-
kultur und der steigenden Nachfra-
ge nach weniger flächenintensiven 
Grabarten und dem gleichzeitigen 
Auslaufen der Ruhefristen bei den 
Erdgräbern, wird sich der Flächen-
bedarf zukünftig weiter verringern. 
Demgegenüber stehen in Münster 
aufgrund der wachsenden Bevölke-
rung auch steigende Sterbefallzah-
len. Insofern ist ein vorausschau-
endes Flächenmanagement von 
großer Bedeutung. 
Das Flächenmanagement 
und der Flächenbedarf sind 
ein zentrales Thema des 
Friedhofentwicklungskon-
zepts, das zurzeit weiterent-
wickelt wird. 
    
F11 
E11.1 
E11.2 
Friedhofs-
wesen 
23 
25 
Die Stadt Münster weist im inter-
kommunalen Vergleich die gerings-
ten Unterhaltungskosten für die 
Grün- und Wegeflächen je qm auf. 
Begünstigt wird der Wert durch die 
Größe und Gestaltung des Wald-
friedhofs Lauheide, der eine sehr 
kostengünstige Pflege ermöglicht. 
 1. Die Stadt Münster sollte die Unter-
haltungskosten getrennt nach den 
definierten Flächeninhalten bzw. 
Leistungen erfassen. So kann sie die 
Datengrundlagen und damit auch die 
Steuerung der Pflegeleistungen 
weiter optimieren. 
2. Mit dem Pflegeklassenkonzept 
sollte die Stadt die Pflegeziele, die 
Flächengestaltung und die jeweiligen 
Pflegeleistungen und Pflegeintensitä-
ten für die einzelnen Friedhöfe wie 
auch die Flächeninhalte definieren. 
Mit abgestuften Pflegestandards 
innerhalb der Friedhöfe können die 
Flächen entsprechend ihrer Nutzung 
und Frequentierung in der Gestaltung 
und Pflegeintensität variieren 
 1. Die geringsten Unterhal-
tungskosten im interkom-
munalen Bereich sind nicht 
nur durch die Größe und 
Gestaltung des Waldfried-
hofs Lauheide bedingt, 
sondern in großem Maße 
auch durch die konsequen-
te Anwendung betriebs-
wirtschaftlicher Steue-
rungsinstrumente. 
2. Das Pflegeklassenkon-
zept wird zurzeit im Amt für 
Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit entwickelt 
und sukzessive mit Hilfe 
des digitalen Grünflächen-
managementsystems 
eingeführt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 39 von 49 
Handlungsfeld: Bauaufsicht 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs
lungs-
feld/Them
a 
Seite 
im  
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F1 Bau-
aufsicht 
7 Die Stadt Münster konnte die gesetzlich 
vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhal-
ten und bietet damit Ansatzpunkte für Be-
schwerden oder verwaltungsgerichtliche 
Klagen. Durch eine fristgerechte Aufgabener-
ledigung könnte die Stadt derartige Angriffs-
punkte reduzieren. 
In den letzten Jahren sind keine Untätigkeitskla-
gen gegen die Stadt Münster erhoben worden. 
Die Anzahl der schriftlichen Beschwerden pro 
Jahr liegt im einstelligen Bereich. Ungeachtet 
dessen wird durch zusätzlich bereitgestelltes 
Personal angestrebt die Fristen einzuhalten. 
    
F2 Bau-
aufsicht 
7 Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad er-
hebt die Stadt und bildet diese jährlich im 
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuier-
lich verfolgen, ob die Gebühren kostende-
ckend sind.  
Schriftliche Regelungen, die einheitliche 
Ermessenentscheidungen gewährleisten, 
liegen nicht vor. 
Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichts-
behörden sind in der AVerwGebO NRW verbind-
lich festgelegt. Diese orientieren sich z.B. an 
durch den Landesgesetzgeber festgelegten 
Rohbaurichtwerten multipliziert mit einem eben-
falls festgesetzten Prozentsatz. Eine vollständige 
Kostendeckung kann die Kommune hierdurch 
nicht erreichen. 
Ein einheitliches Verwaltungshandeln wird durch 
das beim Bauordnungsamt praktizierte 4- bzw. 6-
Augen-Prinzip erreicht. 
    
F3 
E3 
 
Bau-
aufsicht 
8 
9 
Die Stadt Münster muss weniger Anträge 
zurückweisen als drei Viertel der Vergleichs-
kommunen. Um dieses Ziel zu erreichen, 
setzt die Stadt Münster mehr Personal für 
eine intensive Bauberatung ein. 
Das Bauordnungsamt hat im Haushaltsplan zum 
Produkt 100101 folgendes Qualitätsziel definiert: 
Der Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge an 
der Gesamtzahl der eingereichten Bauanträge 
soll nicht mehr als 5% betragen. Dieses Ziel kann 
nur mit einer intensiven Bauberatung und daher 
höherem Personaleinsatz erreicht werden. 
Die Stadt Münster sollte ihren 
Internetauftritt an die neue 
Landesbauordnung anpassen 
und zeitnah wieder online 
stellen. Der hierfür erforderli-
che Ressourceneinsatz sollte 
bereitgestellt werden, da dies 
in der Folge zu einer Entlas-
tung der Bauberatung führen 
kann. 
 Krankheitsbe-
dingt ist die 
maßgebliche 
Stelle langjäh-
rig nicht be-
setzt. Eine 
personelle 
Verstärkung ist 
bewilligt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 40 von 49 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im  
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F4 Bauaufsicht 9 Die Stadt Münster hat eindeutige Entschei-
dungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet 
den Gesamtprozess noch überwiegend in 
Form einer Papierakte. 
Das Bauordnungsamt wird im Rahmen des OZG-
Prozesses die digitale Bauakte einführen. Hierzu 
bedarf es jedoch noch einiger Prozesse auf 
Landesebene (Einführung Bauportal NRW im 
Laufe des Jahres 2020) und kommunaler Ebene 
(Mitwirkung citeq an KDN-Projekten), das Bereit-
stellen einer Schnittstelle zwischen dem Baupor-
tal und der Software INPRO sowie eine neue 
technische Ausstattung (z.B. Serverkapazitäten 
für das DMS-System und größere Bildschirme). 
    
F5 Bauaufsicht 10 Die Stadt Münster hat einen schlanken Pro-
zessablauf. Mit Prozessoptimierungen arbei-
tet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene 
aber überflüssige Abläufe zu lokalisieren und 
zu verschlanken. 
Um die notwendigen Prozesse mit entsprechen-
der Expertise laufend optimieren zu können ist 
eine Stelle „Baugenehmigungskoordination, 
Schwerpunkt Projektsteuerung und –controlling“ 
geschaffen worden. Die Ausschreibung ist inzwi-
schen erfolgt. Mit einer Besetzung in 2020 wird 
gerechnet. 
    
F6 Bauaufsicht 11 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan 
Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von Bau-
anträgen gesetzt und wertet die Zielerrei-
chung jährlich aus. 
Die zur Zielerreichung notwendigen Stellen sind 
in 2019/2020 ausgeschrieben worden (Dauer-
ausschreibung). Die Stellen konnten jedoch 
aufgrund von Fluktuation und Fachkräftemangel 
im Bereich Architekten/Bauingenieure noch nicht 
vollständig besetzt werden. 
 
    
F7 Bauaufsicht 14 Die Stadt Münster erreicht in der Sachbear-
beitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe 
Personaleinsatz bei den förmlichen Bauvor-
anfragen und Vorbescheiden kann hier dazu 
beitragen, dass bei den Baugenehmigungen 
nur noch geringer Prüfungsaufwand anfällt. 
Sofern einem Bauantrag eine Bauvoranfrage 
vorausgeht erfolgt ein Teil der Prüfung (Pla-
nungsrecht) bereits in diesem Rahmen und muss 
beim folgenden Bauantrag in der Regel nicht 
erneut geprüft werden.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im  
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F8 
E8.1 
E8.2 
Bauaufsicht 17 
18 
19 
Die Stadt Münster orientiert sich 
bei der Aktenführung auch künftig 
an der Papierakte. Damit nutzt sie 
derzeit noch wenige Vorteile, die 
sich durch eine Digitalisierung 
ergeben könnten. 
Zurzeit können nur die durch die Software 
INPRO erzeugten eigenen Schreiben digital 
bereitgestellt werden. Da für Baugenehmi-
gungen jedoch noch das gesetzliche Schrif-
terfordernis gilt, werden diese in Papierform 
verschickt. Eingehende Bauanträge ein-
schließlich der Bauvorlagen (Bauzeichnun-
gen) können erst dann in digitaler Form 
angenommen werden, wenn die technischen 
Voraussetzungen (z.B. Bauportal, Schnittstel-
le, technische Ausstattung) erfüllt sind und im 
Haushalt die erforderlichen investiven Mittel 
zur Verfügung gestellt werden. 
1.  Zur Vermeidung von Dop-
pelarbeiten sollte die Bauauf-
sicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen. 
Die Ämterbeteiligung sollte sie 
grundsätzlich digital durchfüh-
ren. 
2. Die Stadt Münster sollte 
prüfen, ob sie durch die Digita-
lisierung eingehender Bauan-
träge nebst Anlagen Synergie-
effekte bei der Laufzeit erzielen 
kann. 
 1. Stellungnahmen 
erfolgen weitgehend 
digital. Eine vollstän-
dig digitale Beteili-
gung kann erst mit 
Einführung der e-
Bauakte erfolgen. 
2. Die Prüfung erfolgt 
bereits im Hinblick 
auf die Vorgaben des 
OZG. 
 
F9 
E9 
Bauaufsicht 19 
20 
Die Stadt Münster schreibt regel-
mäßig zahlreiche Kennzahlen fort. 
Sie hat konkrete Ziele definiert und 
überprüft anhand ihrer Kennzahlen, 
ob sie die Ziele erreicht. 
Dieser Prozess soll durch die Stellenbeset-
zung kontinuierlich optimiert werden. (sh. 
Bemerkung zu F5) 
 
 
Die Stadt Münster sollte prü-
fen, ob sie durch die Digitalisie-
rung eingehender Bauanträge 
nebst Anlagen Synergieeffekte 
bei der Laufzeit erzielen kann. 
  landesgesetzli-
che Regelun-
gen zur Be-
richtspflicht der 
Bauaufsichts-
behörden 
fehlen. 
F10 Bauaufsicht 21 Die Stadt Münster hält wesentlich 
mehr Personal für die Bauberatung 
vor als Vergleichskommunen. 
Der Beratungsbedarf ist durch den Faktor 
stark wachsende Stadt (Wohnbedarfe, Infra-
struktur etc.) wesentlich höher als bei Ver-
gleichskommunen. Zudem dient die Beratung 
im Vorfeld von Bauvorhaben bzw. begleitend 
dem Ziel das Stadt- und Ortsbild qualitätsvoll 
zu gestalten. Hierbei handelt es sich um 
einen weichen Standortfaktor, welcher erheb-
lich zur positiven Wahrnehmung der Stadt 
Münster durch Bewohner, Besucher, Investo-
ren etc. beiträgt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im  
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfeh-
lung um-
gesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F11 
E11 
Bauaufsicht 23 Die Stadt Münster dokumentiert 
ihre Bauüberwachungen bisher 
nicht im System, sodass eine 
Auswertung nicht möglich ist. 
Objektive Kriterien für Ermes-
senentscheidungen sind nicht 
dokumentiert. 
Im Baugenehmigungsverfahren INPRO 
werden lediglich die Rohbauabnahme und 
die sog. Schlussabnahme dokumentiert. Eine 
zusätzliche Erfassung der Bauüberwa-
chungstermine ist in der Software nicht vor-
gesehen. Dies erfolgt lediglich handschriftlich 
in der Bauakte. Die Anzahl der Bauüberwa-
chungen ist lediglich gebührenrelevant, ein 
zusätzlicher Nutzen einer solchen Erfassung 
für die Bauherrin bzw. den Bauherrn besteht 
nicht.  
Die Stadt Münster sollte ihre 
Bauüberwachungen entspre-
chend der unterschiedlichen 
gesetzlich vorgegebenen 
Bauüberwachungsarten zentral 
erfassen, sodass sie die An-
zahl der durchgeführten Bau-
überwachungen nachhalten 
und auswerten kann. Hierzu 
sollte sie auch ihre Ermes-
sensentscheidungen für oder 
gegen eine Bauüberwachung 
dokumentieren. 
 Erfolgt idR nur bei 
größeren Bauvorha-
ben. Eine klarstellen-
de Dienstanweisung 
wird erarbeitet. 
 
F12 
E12 
Bauaufsicht 24 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Bauaufsicht dokumentieren 
durchgeführte Bauzustandsbesich-
tigungen nicht im System. Sie 
unterscheiden nicht zwischen 
gesetzlich vorgeschriebenen und 
freiwilligen Rohbau- und Schluss-
abnahmen. 
Die Bauzustandsbesichtigungen werden im 
System dokumentiert (sh. Bemerkung zu 
F11).  
Die Stadt Münster sollte die 
durchgeführten Bauzustands-
besichtigungen sowie ihre 
Ermessensentscheidungen für 
oder gegen eine Bauzustands-
besichtigung an zentraler Stelle 
dokumentieren. 
 Die empfohlene 
Dokumentation 
erfolgt in den jeweili-
gen Bauakten, nicht 
jedoch an zentraler 
Stelle. Eine zahlen-
mäßige Dokumenta-
tion wird geprüft. Die 
Ermessenentschei-
dung muss jedoch in 
der jeweiligen Akte 
erfolgen, eine Aggre-
gation an zentraler 
Stelle bringt keine 
Vorteile für die tägli-
che Arbeit.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 43 von 49 
Handlungsfeld: Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 
Lfd. 
Nr. 
Handlungs
lungs-
feld/Them
a 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F1 
E1 
Zahlungs-
abwicklung 
5 Der Abgleich der Finanzmittelkonten 
mit den Bankkonten ergab keinen 
Unterschiedsbetrag. 
Keine Bemerkungen aus 
Sicht der Verwaltung 
erforderlich. 
Die Stadt Münster sollte ihre Wech-
selgeld- und Handvorschüsse sowie 
ihre Schulgirokonten als liquide Mittel 
in den Tagesabschluss aufnehmen. 
Die Empfehlung wird mit dem 
Tagesabschluss ab 01.07.20 
aufgenommen und ist damit 
umgesetzt. 
  
F2 Zahlungs-
abwicklung 
7 Die Stadt Münster erreicht beim 
Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung 
und Vollstreckung“ mit 98 Prozent 
einen überdurchschnittlichen Wert. 
Keine Bemerkungen aus 
Sicht der Verwaltung 
erforderlich. 
    
F3 Zahlungs-
abwicklung 
7 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmä-
ßigkeit erreicht die Zahlungsabwick-
lung und Vollstreckung der Stadt 
Münster den Maximalwert. 
Keine Bemerkungen aus 
Sicht der Verwaltung 
erforderlich. 
    
F4 
E4.1 
E4.2 
Zahlungs-
abwicklung 
8 
9 
10 
Die Stadt Münster positioniert sich im 
Teilerfüllungsgrad Organisation mit 
einem überdurchschnittlichen Wert. 
Die schriftlichen Regelungen der 
Stadt Münster für die Zahlungsab-
wicklung und Vollstreckung bieten 
eine positive Unterstützung für alle 
Beschäftigten. In einzelnen Punkten 
zeigen sich dennoch Entwicklungs-
möglichkeiten. 
Keine Bemerkungen aus 
Sicht der Verwaltung 
erforderlich. 
1. Die Stadt Münster sollte in Einzel-
fällen auch auf die Möglichkeit eines 
Telefoninkassos zurückgreifen. 
2. Die Stadt Münster sollte die Nie-
derschlagungen vollständig zentrali-
sieren. Allerdings 
sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3 
KomHVO NRW orientieren. Durch 
den perspektivischen Wegfall der 
Niederschlagungen in den dezentra-
len Fachbereichen 
sollte Münster die dort hierfür nicht 
mehr benötigten Stellenanteile 
konsequent einsparen. 
1. In Einzelfällen ist bereits 
eine telefonische Kontaktauf-
nahme zu Schuldnern erfolgt. 
2. Seit 01.01.20 sind die Nie-
derschlagungen in der Stadt 
Münster vollständig zentrali-
siert. Eine entsprechende 
Geschäftsanweisung regelt die 
Details.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung umge-
setzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
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Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F5 Zahlungsab-
wicklung 
10 In der Stadt Münster befindet sich 
derzeit ein umfangreiches Berichts-
wesen im Aufbau. 
Die geplanten Kennzahlen werden 
die Steuerungsmöglichkeiten verbes-
sern. 
Das Berichtswesen ist aufgebaut 
und befindet sich derzeit in der 
Qualitätssicherung. 
    
F6 Zahlungsab-
wicklung 
11 Aus den Erkenntnissen der laufen-
den Prüfung durch die gpaNRW hat 
die Stadt bereits Kennzahlen in ihr im 
Aufbau befindliches Berichtswesen 
zum Forderungsmanagement 
(FOM) übernommen. 
Keine Bemerkungen aus Sicht 
der Verwaltung erforderlich. 
    
F7 Zahlungsab-
wicklung 
11 Bei der Digitalisierung ergibt sich in 
Münster mit einem Erfüllungsgrad 
von 47 Prozent 
(Median 59 Prozent) noch deutliches 
Optimierungspotenzial. Die Stadt ist 
bereits dabei, einige Prozesse zu 
digitalisieren. Eine Vollstreckungs-
software setzt sie dabei noch nicht 
ein. 
Das Projekt ‚Digitale Rech-
nungsbearbeitung‘ bei der Stadt 
Münster war zum Zeitpunkt der 
Prüfung durch die GPA bereits 
gestartet. Die Rechnungsbear-
beitung soll dadurch vollständig 
digitalisiert werden .Die Vollstre-
ckungssoftware soll im Jahr 2020 
eingeführt werden.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
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Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung umge-
setzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
prüft/ 
Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F8 
E8.1 
E8.2 
E8.3 
Zahlungsab-
wicklung 
12 
12 
13 
13 
Die Stadt Münster arbeitet bereits an 
einem verwaltungsweiten Workflow, 
um ihren Rechnungseingangswork-
flow zu digitalisieren. Hierdurch 
können sich für die Zahlungsabwick-
lung Synergieeffekte ergeben. 
Keine Bemerkungen aus Sicht 
der Verwaltung erforderlich. 
1. Sobald die benötigten Vorausset-
zungen vorliegen, sollte die Stadt 
Münster ihren Rechnungsworkflow 
vollständig papierlos durchführen und 
Papierrechnungen nach dem Ein-
scannen vernichten. 
2. Die Stadt Münster sollte für eine 
zügigere und effizientere Bearbeitung 
in der Vollstreckung und zur Nutzung 
der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah 
eine Vollstreckungssoftware in ihrer 
Vollstreckung einsetzen. 
3. Mit Implementierung einer Voll-
streckungssoftware sollte die Stadt 
Münster prüfen, ob sie durch den 
Einsatz von Tablet-PCs im Außen-
dienst der Vollstreckung Synergieef-
fekte erzielen kann. Dem sollte sie 
eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
vorschalten. 
1. Mit dem bereits 
erwähnten Projekt 
‚Digitale Rechnungs-
bearbeitung‘ wird die 
Empfehlung der GPA 
vollumfänglich aufge-
griffen. Die Umstellung 
der Gesamtverwaltung 
wird in den Jahren 
2021/2022 erfolgen. 
2. Die Vollstreckungs-
software soll im Jahr 
2020 eingeführt wer-
den. 
3. Nach der Implemen-
tierung der Vollstre-
ckungssoftware wird in 
einem nächsten Schritt 
geprüft, in welchem 
Umfang der Collenda-
Public- Debt-Manager 
auch im Außendienst 
vor Ort verwendet 
werden kann. Dazu 
sind bereits Hospitatio-
nen mit z.B.  Köln 
vereinbart. Dort läuft 
eine entsprechende 
Pilotphase.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 46 von 49 
Handlungsfeld: Zahlungsabwicklung im engeren Sinne 
Lfd. 
Nr. 
Hand-
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Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird ge-
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Beschluss-
vorschlag 
der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F1 Zah-
lungsab-
wicklung 
i.e.S. 
14 Die Stadt Münster hat relativ 
hohe Aufwendungen für die 
Bearbeitung der Einzahlungen 
auf den Geschäftskonten. Die 
meisten Kommunen erledigen 
diese Aufgabe wirtschaftlicher 
Der Erkenntnisgehalt der Kennzahl „Aufwendungen je Einzahlung in 
Euro“ erschließt sich nicht. Mit der tatsächlichen Bearbeitung der 
Einzahlungen sind in der Stadt Münster nur wenige Mitarbeiterinnen / 
Mitarbeiter beschäftigt. In der GPA-Definition, welche Aufgabenberei-
che zur Zahlungsabwicklung dazugehören, sind neben der Bearbei-
tung der Einzahlungen eine Vielzahl weiterer Aufgaben genannt, 
nämlich: 
• Zahlläufe einschließlich Freigabe von Zahlläufen und Abbuchungs-
läufe durchführen, 
• Ein- und Auszahlungen (Bank und Barkasse) buchen, Kontoauszü-
ge verarbeiten, 
• Bank- und Kassenkonten mit Finanzrechnungskonten abstimmen, 
• Barkasse führen, zentrale Tätigkeiten in Zusammenhang mit Zahl-
stellen und Handkassen, 
• Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse,  
• offene-Posten-Verwaltung, 
• Überzahlungen bearbeiten, ungeklärte Einzahlungen/Auszahlungen 
klären, 
• Belegablage und Archivierung für die Zahlungsabwicklung (nicht die 
Ablage für die Geschäftsbuchführung), 
• Liquidität sicherstellen, kurzfristige Liquiditätsplanung, 
• Mahnläufe offener Forderungen, 
• ggf. anfallende Tätigkeiten in Zusammenhang mit Stundungen, 
Niederschlagungen und 
Erlass von Forderungen sowie 
• Wertgegenstände verwahren, Hinterlegungen. 
 
Unklar ist für die Verwaltung weiterhin, warum eine Kennzahl gebildet 
wird, die sich nur auf einen (relativ kleinen) Aufgabenbereich bezieht, 
aber sämtliche Aufwendungen dazu in Bezug setzt.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Hand-
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Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung 
wird geprüft/ 
Beschluss-
vorschlag der  
Verwaltung 
Empfehlung 
wird nicht 
umgesetzt, 
weil... 
F2 Zah-
lungsab-
wicklung 
i.e.S. 
14 Der Personaleinsatz in der Zah-
lungsabwicklung ist in Relation 
zur Einwohnerzahl unauffällig. 
Dennoch hat die Stadt Münster 
höhere Aufwendungen je Einzah-
lung als 75Prozent der Ver-
gleichskommunen. 
Siehe Bemerkung zur Feststellung F1. 
Ergänzend: Auch der Erkenntnisgehalt der Kennzahl „Aufwen-
dungen je Einzahlung“ erschließt sich nicht. Die Bearbeitung 
der Einzahlungen ist lediglich eine Teilaufgabe unter vielen 
weiteren Aufgaben der Zahlungsabwicklung. Diese Teilaufgabe 
ins Verhältnis zu allen Aufwendungen zu setzen, ist nicht nach-
vollziehbar. Es ist auch nicht klar, warum nur Bezug auf die 
Einzahlungen, nicht aber auf die Auszahlungen, die ebenfalls in 
der Zahlungsabwicklung erfolgen, genommen wird. 
    
F3 Zah-
lungsab-
wicklung 
i.e.S. 
16 Die erhöhten Aufwendungen je 
Einzahlung sind durch eine 
unterdurchschnittliche Leistungs-
kennzahl begründet. Mehr als die 
Hälfte der Vergleichskommunen 
bearbeiten mehr Einzahlungen je 
Vollzeit-Stelle als die Stadt 
Münster. 
Siehe Bemerkung zu den Feststellungen F1 und F2.     
F4 
E4 
Zah-
lungsab-
wicklung 
i.e.S. 
18 
20 
Die Stadt Münster weist bei den 
meisten Forderungsarten einen 
vergleichsweise hohen 
Anteil an SEPA-
Lastschriftmandaten aus. Opti-
mierungsmöglichkeiten bieten 
sich insbesondere bei der VHS. 
Der Anteil der SEPA-Lastschriftmandate ist bei der VHS des-
halb niedrig, weil es sich im Regelfall um Einmalzahlungen für 
Kursgebühren handelt.  
Die Stadt Münster 
sollte für die Buchung 
von VHS – Kursen die 
geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten 
zeitnah umsetzen, um 
den Aufwand in der 
Zahlungsabwicklung zu 
reduzieren. 
 Die Empfeh-
lung wird 
geprüft.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
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Lfd. 
Nr. 
Handlungs-
feld/Thema 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der 
gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F5 Zahlungsab-
wicklung 
i.e.S. 
20 Der hohe Anteil von Lastschriften an den 
Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung der Stadt Münster entlastend aus. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich. 
    
F6 
E6 
Zahlungsab-
wicklung 
i.e.S. 
21 
23 
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten 
Ein- und Auszahlungen den Minimalwert der 
Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in 
Münster durchgeführten Arbeitsschritte wir-
ken. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich. 
Die Stadt Münster 
sollte versuchen, durch 
entsprechende Vorga-
ben in der Finanzsoft-
ware den Anteil der 
automatisiert eingele-
senen Daten an den 
Zahlungseingängen 
weiter zu erhöhen. 
 Etwa 90 % der Daten 
an den Zahlungsein-
gängen werden 
automatisiert einge-
lesen. Die Verwal-
tung wird prüfen, wie 
dieser Anteil erhöht 
werden kann. 
 
F7 Zahlungsab-
wicklung 
i.e.S. 
23 In Münster fallen bezogen auf die Einwohner 
weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen. 
Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote 
mit den Mahnungen auf. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich. 
    
F8 Zahlungsab-
wicklung 
i.e.S. 
24 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die 
Stadt kostendeckend. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich.

  Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW  
Seite 49 von 49 
Handlungsfeld: Vollstreckung im engeren Sinne 
Lfd. 
Nr. 
Hand-
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feld/Them
a 
Seite 
im 
gpa-
Be-
richt 
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW 
Vorschlag der Verwaltung 
Empfehlung 
umgesetzt/ 
erledigt 
Empfehlung wird 
geprüft/ 
Beschlussvor-
schlag der  
Verwaltung 
Empfeh-
lung wird 
nicht 
umge-
setzt, 
weil... 
F1 Voll-
streckung  
25 Die Stadt Münster gehört zu den Städten 
mit dem geringsten Personaleinsatz in der 
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedri-
ge Aufwendungen je abgewickelter Voll-
streckungsforderung. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der 
Verwaltung erforderlich. 
    
F2 Voll-
streckung 
25 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre 
Vollstreckungsforderungen noch wirtschaft-
licher ab als die Stadt Münster. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der 
Verwaltung erforderlich. 
    
F3 
E3.1 
E3.2 
Voll-
streckung 
27 
28 
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstre-
ckungsankündigungen die volle Pfän-
dungsgebühr. Sie verzichtet allerdings auf 
die Erstattung des Portos. Eine Optimie-
rungsmöglichkeit wäre, den Schuldner 
darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger 
Zahlung nur die halbe Pfändungsgebühr zu 
entrichten hat. 
Nach Implementierung der Software 
werden die Vorschläge ggf. umgesetzt.  
1. Die Stadt Münster sollte die 
Schuldner bei den Pfändungsan-
kündigungen darauf hinweisen, 
dass die Gebühren niedriger aus-
fallen, wenn der Außendienst sich 
nicht an Ort und Stelle begeben 
muss. 
2. Die Stadt Münster sollte bei der 
Zahlungsaufforderung und Voll-
streckungsankündigung durch den 
Vollziehungsbeamten auch das 
zugehörige Porto erheben. 
 Die Vorschläge 
werden geprüft. 
Siehe auch F3. 
 
F4 Voll-
streckung 
31 Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 
zu den Städten mit den höchsten Leis-
tungswerten bei den abgewickelten Voll-
streckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. 
Gleichzeitig weist sie eine hohe Erfolgs-
quote und geringe Rückstände auf. 
Keine Bemerkungen aus Sicht der 
Verwaltung erforderlich.

Stadt_Münster_Gesamtbericht_2019

721356 Zeichen

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 1 von 34 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Vorbericht der Stadt Münster 
im Jahr 2019

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 2 von 34 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster 3  
Managementübersicht 3 
 Ausgangslage der Stadt Münster 8 
Strukturelle Situation 8 
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 9  
 Überörtliche Prüfung 10 
Grundlagen 10 
Prüfungsbericht 10 
 Prüfungsmethodik 12 
Kennzahlenvergleich 12 
Strukturen 12 
Konsolidierungsmöglichkeiten 13 
gpa-Kennzahlenset 13 
 Prüfungsablauf 14 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 15

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 3 von 34 
 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt 
Münster  
Managementübersicht 
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster stellt die gpaNRW nachfolgend zu-
nächst die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten, 
Empfehlungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein. 
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Haushaltssituation 
  gering Handlungsbedarf hoch 
Haushaltssituation     
Der Handlungsbedarf der Stadt Münster, ihre Haushaltssituation zu verbessern, ist gegeben, im 
interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte jedoch vergleichsweise gering . Die Stadt 
unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie konnte in den letzten Jahren fast durch-
gängig positive Jahresergebnisse erzielen. Dadurch konnte sie die Ausgleichsrücklage zum 
Jahresende 2017 auf rund 79 Mio. Euro aufstocken und verfügt über eine relativ gute Eigenk a-
pitalausstattung.    
Die Plandaten bis 2022 weisen jedoch Defizite aus. Sollten diese wie geplant eintreten, würde 
dies zu einem Verzehr der Ausgleichsrücklage sowie der Verringerung der allgemeinen Rückla-
ge im Jahr 2022 führen. Handlungsbedarf für die Stadt Münster sieht die gpaNRW daher darin, 
die guten Ergebnisse zu verstetigen. Weitere Überschüsse sind erforderlich, um die Eige nkapi-
talausstattung mittelfristig wieder auf den Stand der Eröffnungsbilanz aufzustocken und Liquidi-
tätskredite vermeiden zu können.  
Positiv ist die interkommunal niedrige Verschuldung. Geplante Investitionen im B ereich der 
Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche Investitionen in das Straßenver-
mögen werden den Haushalt der Stadt aber künftig belasten. Weitere Überschüsse könnt en zur 
Finanzierung der umfangreichen Investitionen beitragen und erforderliche Kreditfinanzierungen 
verringern.  
Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen 
Handlungsfeldern 
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirt-
schaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss wird regelmäßig 
über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. Im Falle von Fehlentwicklungen können so 
rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 4 von 34 
Einnahmeseitig sieht die gpaNRW nur wenige Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und 
Erhebung von Gebühren. Bei der Straßenreinigung könnte ein geringerer Öffentlichkeitsanteil 
den Haushalt entlasten.  
Im Bereich der Realsteuern liegt insbesondere der Hebesatz der Grundsteuer B unter den 
Vergleichsstädten auf niedrigem Niveau. Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten 
mehrjährigen Defizite eintreten sollten und nicht durch andere Konsolidierungsmaßnahmen 
auszugleichen sind, bietet sich hier noch Ertragspotenzial.   
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben ordnungsgemäß und gut 
organisiert. Der Personaleinsatz ist in Relation zur Einwohnerzahl unauffällig. Da relativ wenig 
Einzahlungen zu bearbeiten sind, entstehen höhere Aufwendungen je Einzahlung als in 75 Pro-
zent der Vergleichskommunen. Der hohe Anteil von Lastschriften wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung entlastend aus. Positiv ist, dass die Stadt Münster die wenigsten ungeklärten Ein - und 
Auszahlungen aufweist und im Mahnwesen eine hohe Erfolgsquote erreicht. Um die Steue-
rungsmöglichkeiten noch zu verbessern, baut die Stadt aktuell ein Berichtswesen für diesen 
Bereich auf. Entwicklungsmöglichkeiten zeigen sich noch bei der Digitalisierung. 
Die Vollstreckung der Stadt Münster erreicht bei einem geringen Personaleinsatz hohe Leis-
tungswerte, niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung und dadurch 
einen hohen Aufwandsdeckungsgrad. Auch die Erfolgsquote ist deutlich überdurchschnittlich.  
Die Zahl der rückständigen Forderungen ist gering. Ein Manko ist allerdings die fehlende Vol l-
streckungssoftware. Diese könnte das Verfahren durch die elektronische Überleitung von Voll -
streckungsaufträgen beschleunigen und vereinfachen sowie zusätzliche Auswertungen ermög-
lichen. 
Auf der Aufwandsseite sind insbesondere die Transferaufwendungen für die erzieherischen 
Hilfen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. In Relation zur Einwohnerzahl hat die Stadt 
Münster dennoch unter allen Vergleichsstädten den geringsten Fehlbetrag und die niedrigsten 
Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung. Sie profitiert dabei von der niedrigen Falldichte, 
die von den positiven strukturellen Rahmenbedingungen mit einer geringen Kinderarmut un d 
Jugendarbeitslosigkeit begünstigt ist. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster dagege n 
relativ hoch. Bei der differenzierten Betrachtung liegen diese insbesondere im ambulanten Be-
reich auf hohem Niveau, bei stationären Hilfefällen dagegen niedriger als in den meisten Ver-
gleichsstädten. Dabei wirkt sich positiv aus, dass die Stadt im stationären Bereich in hohem 
Maße die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen nutzt. Bei der B e-
trachtung der einzelnen Hilfearten liegen die fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster 
2017 bei fast allen Hilfearten auf hohem Niveau. Deutlich verringern konnte sie ihre Aufwen-
dungen 2018 insbesondere bei den Integrationshilfen/Schulbegleitungen sowie den Hi lfen für 
junge Volljährige. Die Steuerung in diesem Bereich ist gut ausgeprägt. Neben einem Finanz-
controlling gibt es auch ein Fachcontrolling anhand steuerungsrelevanter Kennzahlen. Dadurch 
kann die Wirksamkeit von Hilfen anhand eines Zielerreichungsgrades bewertet werden. Pro-
zesse, Standards und Abläufe hat die Stadt Münster in einem Qualitätshandbuch beschrieb en. 
Die Hilfe zur Pflege hat in Münster ebenfalls eine erhebliche Bedeutung für den städtischen 
Haushalt. Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflege-
wohngeld betragen zusammen mehr als 17 Mio. Euro pro Jahr. Auch hier weist Münster grun d-
sätzlich vorteilhafte Rahmenbedingungen auf: Die Bevölkerungsanteile von Senioren und Pfle-
gebedürftigen sind geringer als den anderen Vergleichsstädten, werden aber auch hier per-

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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spektivisch ansteigen. Trotz der guten Einkommenssituation ist der Anteil der Pf legebedürfti-
gen, die ihre Versorgung nicht vollständig aus den Leistungen der Pflegeversicherung und den 
Selbsthilfemöglichkeiten finanzieren können, in Münster am höchsten. Daher liegt die Zahl der 
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege in Relation zur Einwohnerzahl ab 65 Jahren auf mittle-
rem Niveau.  
Die Aufwendungen der Stadt Münster für die Hilfe zur Pflege stellen sich interkommunal je Ein-
wohner und auch je Fall moderat dar. Es wirkt sich positiv aus, dass hier fast jeder zweite  Leis-
tungsbezieher außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden kann. Die ambu-
lante Quote ist in keiner anderen Stadt so hoch. Gleichzeitig sind die Transferaufwendungen für 
einen ambulanten Hilfefall in Münster am geringsten. Bei den stationären Hilfefällen liegen die 
Aufwendungen dagegen auf hohem Niveau, ebenso wie das Pflegewohngeld. Die Pflege in 
einer Einrichtung einschließlich Pflegewohngeld belastet den Haushalt der Stadt Münster pro 
Fall und Jahr mit über 16.000 Euro mehr als eine ambulante Versorgung in der eigenen Woh -
nung. Umso bedeutender ist die Stärkung der ambulanten Quote, um die finanzielle Belastung 
der Stadt möglichst gering zu halten. Im Mittelpunkt ihrer strategischen Ausrichtung steh t daher 
eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung, die den Pflegebedürftigen ein weitgehend 
selbstbestimmtes Leben ermöglicht. 
Organisatorisch stellt das in Münster praktizierte Modell der Einheitssachbearbeitung unter den 
Sozialämtern der kreisfreien Städte einen Sonderfall dar. Damit dieses Konzept nicht kontra-
produktiv wirkt, sollten Stellenvakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand 
nach Möglichkeit minimiert werden. Zudem sollte die Stadt eine verbesserte IT-Unterstützung 
für diesen Bereich anstreben. Ein Finanz- und Fachcontrolling mit Kennzahlen und Ziel definitio-
nen setzt die Stadt Münster auch in diesem Bereich bereits ein. Positiv ist ebenso, dass s ie 
über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die Entwicklung des Pflegeangebots nimmt.  
Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende profitiert die Stadt Münster von ihrer posi-
tiven Sozialstruktur. Denn sie weist unter allen Vergleichsstädten die mit Abstand niedrigste 
SGB II-Quote auf. Dadurch hat sie auch die geringsten Transferaufwendungen für Unterkunft 
und Heizung je Einwohner zu leisten. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund 
des angespannten Wohnungsmarktes dagegen auf hohem Niveau. Die Stadt verfügt über ein 
schlüssiges Konzept zur Überprüfung der Angemessenheit der Kosten. Die festgelegten Richt-
werte werden regelmäßig überprüft. Die Aufwendungen für einmalige Leistungen stellen sich 
interkommunal unauffällig dar. Die Verfügungen der Ämter 50 und 59 zu den einmaligen Leis-
tungen bieten eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Leistungsgewährung. 
Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große Her-
ausforderungen. Im Bereich der Verkehrsflächen stellt sich die Stadt Münster dieser Heraus-
forderung auf besondere Weise. Das in 2018 gestartete Projekt „Tiefbau Infrastruktur Manage-
ment Münster“ (TIMM) soll eine ganzheitliche Betrachtung des Infrastrukturmanagements über 
den gesamten Lebenszyklus gewährleisten. Dabei sollen die planerischen, technischen und 
kaufmännischen Belange berücksichtigt werden. Organisatorisch hilft dabei die dezentrale A n-
lagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und Tiefbau, die Verbindung von  
technischen und kaufmännischen Aspekten zu gewährleisten. Die bereits seit Jahren praktizier-
te nachhaltige Erhaltungsstrategie mit einem frühzeitigen Eingreifen und angemessenen In-
standhaltungsmaßnahmen soll durch TIMM weiter optimiert werden.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Strategisches Ziel der Stadt Münster ist der bilanzielle und technische Werterhalt des Verkehrs-
flächenvermögens. In bilanzieller Hinsicht ist ihr dies bisher nicht vollständig gelungen. Da die 
Stadt in den letzten zehn Jahren nur rund 30 Prozent des Wertverlusts reinvestiert hat, ist der 
Bilanzwert der Verkehrsflächen in diesem Zeitraum um rund 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent 
zurückgegangen. Der tatsächliche Zustand zeigt sich demgegenüber noch sehr positiv, belegt 
allerdings auch bereits leichte Verschlechterungen in den vergangenen Jahren. Die Unterhal-
tungsaufwendungen der Stadt Münster von durchschnittlich 0,94 Euro je qm pro Jahr liegen 
gegenüber den Vergleichsstädten zwar auf einem relativ guten und konstanten Niveau. Sie 
erreichen aber nicht den Richtwert1 für eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung von 1,30 
Euro je qm Verkehrsfläche. Um den Werterhalt und den guten Zustand der Verkehrsflächen 
langfristig sicherzustellen, wird die Stadt Münster den Ressourceneinsatz daher erhöhen müs-
sen.  
Aufgrund der Veränderung der Bestattungskultur und rückläufiger Beisetzungen ist in vielen 
Städten auch im Bereich des Friedhofswesens Handlungsbedarf gegeben. Die steigende 
Nachfrage nach weniger flächenintensiven und pflegeärmeren Bestattungsformen führt häufig 
zu Flächenüberhängen, die ein Umdenken in der Friedhofsplanung erfordern. Auch in Münster 
gibt es auf den kommunalen Friedhöfen seit Jahren deutlich mehr Urnen- als Sargbestattungen . 
Eine Reduzierung der Friedhofsflächen ist hier jedoch nicht angedacht. Vor dem Hintergrund 
der wachsenden Bevölkerung sowie prognostizierter steigender Sterbezahlen hat sich die Stadt 
zum Ziel gesetzt, die Friedhofslandschaft in ihrer aktuellen Struktur zu erhalten. Um die ausrei-
chende Versorgung mit Friedhofsflächen dauerhaft zu gewährleisten, beabsichtigt sie zudem, 
ein Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen.      
Münster ist eine der wenigen Städte, die im Friedhofswesen noch kostendeckende Gebühren 
erzielen. Hierzu tragen auch die geringen Unterhaltungskosten je qm für die Grün- und Wege-
flächen bei, die im interkommunalen Vergleich den Minimalwert bilden. Begünstigt wird der 
Kennzahlenwert durch die Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr 
kostengünstige Pflege ermöglicht. Auf die geringe Auslastung der Trauerhallen hat die Stadt auf 
zwei Friedhöfen bereits mit der Einrichtung von Kolumbarien reagiert. An zwei weiteren Stand-
orten sollen 2020 Umgestaltungen mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung vorgenommen wer-
den. Sollten die Nutzungszahlen dennoch weiter zurückgehen, sollte auch eine Reduzierung 
der Trauerhallen in Betracht gezogen werden.   
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und Manage-
mentsystems verfügt die Friedhofsverwaltung über eine umfassende und systematisierte Daten-
lage, mit der sie aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. Mit einer aktiven Öf fent-
lichkeitsarbeit wird sie der bestehenden Konkurrenzsituation zu den konfessionellen Friedhöfen 
gerecht, um die Nachfrage auf den städtischen Friedhöfen zu erhalten bzw. auszubauen.  
Bei der Bauaufsicht der Stadt Münster kommt der Bauberatung eine hohe Bedeutung zu. Die 
auf die Bauberatung entfallenden Stellenanteile sind hier deutlich höher als in den Vergleichs-
städten. Die Stadt sieht darin ein Qualitätsmerkmal für die Bürgerfreundlichkeit. Zudem sieht si e 
die Funktion der Bauberatung auch als prägend für die Erhaltung des Stadtbildes an. Die posit i-
ve Wirkung zeigt sich in einem sehr geringen Anteil zurückgewiesener Bauanträge.  
 
1 Richtwert basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für  Straßen- und Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der 
Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Ausgabe 2019).

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Die ausführliche Beratung und auch der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bau-
voranfragen und Vorbescheiden können dazu beitragen, dass die Stadt Münster bei der Sac h-
bearbeitung von Baugenehmigungen überdurchschnittliche Leistungswerte erreicht. Im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren, auf das in Münster rund 80 Prozent der Bauanträge ent-
fallen, verfügt die Bauaufsicht über einen effektiven Prozessablauf.  
Die Fristen zur Überprüfung der Vollständigkeit von einer Woche gemäß § 72 Abs. 1 BauO 
NRW 2000 nach Eingang eines Bauantrages sowie die Sechs-Wochen-Frist im Bauge nehmi-
gungsverfahren nach § 68 Abs. 8 BauO NRW kann die Stadt Münster dennoch nicht immer 
einhalten. Damit bietet sie Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen . 
Da die Stadt aufgrund neuer Baugebiete mit einer steigenden Anzahl von Bauanträgen rechnet, 
hat sie für 2019 sieben neue Vollzeit-Stellen für die Bauaufsicht vorgesehen.  Dies kann zur 
künftigen Einhaltung der Fristen beitragen. 
Weitere Verbesserungen könnte die Stadt erreichen, wenn sie die Vorteile der Digitalisierung 
stärker nutzen würde. Auch für die Bauaufsicht hat die Stadt Münster bereits Ziele definiert und 
sie erhebt Kennzahlen, um die Zielerreichung zu überprüfen.

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 Ausgangslage der Stadt Münster  
Strukturelle Situation 
Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster . 
Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allg e-
mein zugänglichen Datenquellen2. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom-
munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das  
Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der 
abgebildeten Kommune. 
 
 
Münster ist eine stark wachsende Stadt. Innerhalb von nur sechs Jahren hat sich die Einwoh-
nerzahl um mehr als 20.000 auf 313.559 zum Jahresende 2017 erhöht. Die Prognosen von 
IT.NRW gehen davon aus, dass der Bevölkerungszuwachs langfristig anhalten wird. Demnach 
könnte Münster bis zum Jahr 2040 annähernd 350.000 Einwohner haben.  
Der Bevölkerungszuwachs stellt die Stadt vor organisatorische und finanzielle Herausforderun-
gen. Es muss nicht nur Wohnraum geschaffen, sondern auch Schulen und Kindertagesstätten 
 
2 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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müssen gebaut bzw. erweitert werden. Der Haushalt sieht daher für die kommenden Jahre ein 
umfangreiches Investitionsprogramm vor. 
Flächenmäßig ist Münster die zweitgrößte kreisfreie Stadt in NRW. Nur Köln hat ein noch grö-
ßeres Stadtgebiet. Durch die große Fläche errechnet sich eine für dieses Vergleichssegment 
geringe Einwohnerdichte von 1.034 Einwohnern je km². Diese wird lediglich von der Stadt 
Hamm unterschritten. Große Flächen können sich bei verschiedenen Aspekten belastend aus-
wirken, wie z.B. beim zu unterhaltenden Straßen- und Wegenetz, den notwendigen Feuerwehr-
standorten oder der Schülerbeförderung.  
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Antei l 
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In keiner anderen Vergleichsstadt ist 
der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter so hoch wie in Münster. Gleichzeitig ist die 
SGB II-Quote die mit Abstand niedrigste. In allen anderen kreisfreien Städten in NRW sind an-
teilig wesentlich mehr Menschen auf soziale Leistungen angewiesen.  
Dies schlägt sich positiv in der Kaufkraft der Münsteraner nieder. Nur vier der Vergleichsstädte 
haben ein höheres Einkommensniveau in ihrer Bevölkerung. Auch beim Bruttoinlandsprodukt 
(je Erwerbstätigem), das einen Hinweis auf die wirtschaftliche Stärke der Kommune gibt, er-
reicht Münster den fünfthöchsten Wert.  
Dennoch erreicht Münster bei den Deckungsmitteln, die ein Indikator für die Ertragskraft des 
kommunalen Haushalts sind, nur einen unterdurchschnittlichen Wert. Sie setzen sich aus den 
Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen je Einwohner zusammen. Grund ist, dass Münster 
deutlich weniger Schlüsselzuweisungen erhält als die meisten Vergleichsstädte. Der in die Be-
darfsbemessung einfließende Soziallastenansatz führt für Münster zu geringeren Beträgen. 
Entsprechend hat die Stadt auf der Aufwandsseite auch nur geringere Soziallasten zu tragen. 
Die Stadt Münster weist damit bei den meisten dargestellten Strukturmerkmalen eher positive 
Ausprägungen auf. Insgesamt wirken sich die Rahmenbedingungen damit begünstigend auf die 
Kommune aus. 
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü-
fungen 
Die Stadt Münster hat die Feststellungen und Empfehlungen aus den Berichten der vorange-
gangenen überörtlichen Prüfungen innerhalb der zuständigen Fachbereiche analysiert. Diese 
haben die Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlungen geprüft und die Ergebnisse in ihre we i-
tere Arbeit einfließen lassen.

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 Überörtliche Prüfung 
Grundlagen 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW 
rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht 
dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und 
der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der 
Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). 
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung 
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die gan ze 
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu be-
rücksichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab. 
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. 
Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozes sen 
- zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu 
leisten. 
Prüfungsbericht 
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten: 
 Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse 
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen 
der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel-
lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik. 
 Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete. 
Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Münster stellen wir im Anhang zur Verfügung.  
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht. 
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit 
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die 
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune 
erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz ge-
kennzeichnet. 
 
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als 
Empfehlung aus. 
Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü-
fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.

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Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die 
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten. 
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf 
Basis von KGSt-Durchschnittswerten3. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. 
  
 
3 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018) und KGSt-Bericht 9/2018 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2018/2019)

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 Prüfungsmethodik 
Kennzahlenvergleich 
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir 
Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine  
einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung 
unterhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro-
dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht 
unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufga-
benblöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort. 
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende 
Werte dar:  
 die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und 
 drei Viertelwerte.  
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vi er-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber 
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen 
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der 
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent 
darüber liegen. 
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen.  
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formell en 
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand-
lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. 
Strukturen 
Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen 
Einflussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch 
Einflüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter 
Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein-
wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind, 
zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen 
sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in 
den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.

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Konsolidierungsmöglichkeiten 
Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom-
munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf. 
Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich s ehr 
unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser redu ziert wer-
den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins-
besondere im Vergleich zu den Viertelwerten.  
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und 
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen. 
gpa-Kennzahlenset  
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien 
Städte erhoben haben. 
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren 
Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon-
solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.

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 Prüfungsablauf 
Die Prüfung in Münster hat die gpaNRW von September 2018 bis Dezember 2019  durchge-
führt.  
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und 
mit der Stadt Münster
 hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser 
Basis haben wir die Daten analysiert. 
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Münster grundsätzlich die D a-
ten des Jahres 2017. Soweit die erforderlichen Daten für das Jahr 2018 rechtzeitig zur Verfü-
gung gestellt werden konnten, beziehen wir auch dieses Jahr in die Analysen ein. Wenn ausrei-
chend Vergleichswerte für 2018 vorliegen, werden ergänzend auch interkommunale Vergleiche 
abgebildet.
  
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können. 
Geprüft haben: 
Leitung der Prüfung   Dirk Hungermann 
Finanzen    Mario Deckers 
Hilfe zur Erziehung   Maike Wendt 
Hilfe zur Pflege    Michael Neumann 
Grundsicherung für Arbeitssuchende  
nach dem SGB II    Marcel Entrup 
Verkehrsflächen   Stephanie Ackermann 
Friedhofswesen    Stephanie Ackermann 
Bauaufsicht    Thomas Scharf 
Zahlungsabwicklung   Thomas Scharf  
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in 
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Zusätzlich sind die Ergebnisse auch mi t den 
zuständigen Beigeordneten besprochen worden. 
Herne, den 19.02.2020 
gez. gez. 
Thomas Nauber Dirk Hungermann 
Abteilungsleitung Projektleitung

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 Anlage: Ergänzende Tabellen  
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019
 – Haushaltssituation  
 Feststellung 
Haushaltstatus 
F1 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen M aßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis 2022 negative Jahr esergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage und 
eine Verringerung der allgemeinen Rücklage. 
Ist-Ergebnisse 
F2 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken. 
Plan-Ergebnisse 
F3 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfris tigen Planung ausschließlich negative Jahresergebnisse. Sie plan t vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den Pla-
nungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der Planung der Stadt nicht. 
Eigenkapital 
F4 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapital  von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten gehen 
allerdings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird. 
Schulden und Vermögen 
F5 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich g ering. Geplante Investitionen im Bereich der Schulen und Kind ertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche 
Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder 
Feststellung Empfehlung 
Haushaltssteuerung 
F1 
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jah-
resabschluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies 
gilt ebenfalls für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt 
einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten. 
  
F2 
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haus-
haltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzaus-
schuss wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. 
  
F3 
Der Verlauf des kommunalen Steuerungstrends im Vergleich zum Verlauf der Jah-
resergebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer di-
rekten Steuerung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation 
beitragen. 
E3 
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen und 
die bisher erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass insbesondere 
die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jahresergeb-
nisse beitragen. 
F4 
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Aus-
zahlungsermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der 
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungser-
mächtigungen überträgt sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre 
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent 
aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen 
regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung. 
E4 
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigungen 
künftig in einem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus Gründen 
der Haushaltstransparenz sollte sie investive Maßnahmen gegebenenfalls neu 
und künftig bei der Haushaltsplanung realitätsnäher veranschlagen. 
Kommunale Abgaben 
F1 
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem 
Umfang Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender 
Gebühren schöpft sie dabei weitestgehend aus. 
E1 
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt zu 
tragenden Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob dieser 
noch den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein geringerer Anteil 
entlastet den Haushalt der Stadt. 
F2 
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben. 
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die 
Grundsteuer B bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung.  
E2 
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die 
Stadt Münster mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer 
B in Betracht ziehen. Dies insbesondere für den Fall, dass anderweitige Konsoli-
dierungsbemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen.

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Feststellung Empfehlung 
Hilfe zur Erziehung 
F1 
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend 
strukturell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen 
Anteil Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste 
Jugendarbeitslosigkeit auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit 
SGB II Bezug erhöhend auf die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung wirken. 
  
F2 
Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt 
Münster fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermögli-
chen. 
  
F3 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im 
gleichen Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch 
sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
  
F4 
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster 
Kommunaler Sozialdienst (KSD) -   eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Auf-
bauorganisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar. 
Zwischen den Bezirken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame 
Abteilungsleitung und detaillierte Verfahrensstandards sorgen für eine einheitliche 
Bearbeitung. 
  
F5 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes In-
ternes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. E5 
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein 
IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabener-
füllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhandenen 
Bestandteile und Standards sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden. 
F6 
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrol-
len. Dies ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer 
rechtmäßigen Aufgabenerledigung positiv zu sehen. 
  
F7 
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen 
Auswertungen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren. 
Es gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten doku-
mentiert. Darin werden Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begründet. 
Diese Berichte bilden gemeinsam mit dem Fachcontrollingreport eine gute Steue-
rungsgrundlage und schaffen Transparenz.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 18 von 34 
Feststellung Empfehlung 
F8 
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirk-
samkeit von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und 
ausgewertet, und es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Aus-
wertungen bieten eine gute Grundlage für eine effektive Steuerung. 
  
F9 
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards, 
Prozesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshand-
buch hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren 
eingepflegt worden und die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bil-
det zusammen eine gute Grundlage für eine einheitliche und qualifizierte Bearbei-
tung. 
  
F10 
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse, 
Zuständigkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der 
Durchführung des Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster 
die von der gpaNRW für erforderlich gehaltenen Mindeststandards.  
  
F11 
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu 
verzeichnen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang ge-
plante Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht. 
E11 
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die unge-
planten Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künftig 
zusätzlich zu der geplanten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung berück-
sichtigt. 
F12 
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis 
2018 unter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen 
Vergleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Ver-
gleichsstädte mit den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein. 
  
F13 
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den 
betrachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfe-
planfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt 
Münster oberhalb des Medians der Vergleichsstädte. 
  
F14 
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher 
Prozesse. Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe 
nicht zwingend vorgeschrieben. 
  
F15 
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21 
Jahren. Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund 
100 Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommu-
nalen Vergleich in beiden Jahren das Minimum ab.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 19 von 34 
Feststellung Empfehlung 
F16 
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwen-
dungen je Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr 
ergibt sich für die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweit-
niedrigste Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in bei-
den Jahren auf vergleichsweise hohem Niveau. 
  
F17 
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich er-
höht. Im interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren 
Anteil ambulanter Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte. 
  
F18 
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist 
in Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hin-
zunahme der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. 
m. § 33 SGB VIII nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster 
liegt der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der 
volljährigen Hilfeempfänger bei über 50 Prozent.  
  
F19 
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationä-
ren Hilfefällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den 
kostenintensiven stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verur-
sachen, wirkt sich der hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den 
Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung aus. 
  
F20 
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht. 
Dies ist vor allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjäh-
rigen Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt 
Münster 2017 und 2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt 
sich positiv auf den Fehlbetrag und die Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis 
unter 21 Jahre aus. 
  
F21 
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 hö-
here Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer ge-
stiegenen Falldichte haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro 
erhöht. Damit bildet die Stadt Münster das Maximum. 
E21 
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendun-
gen nach § 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzie-
rung der Aufwendungen nutzen. 
F22 
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB 
VIII von 2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zu-
rückzuführen, dass die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten 
Beratungsintensität durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
hingewirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien 
in Münster ergeben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt 
höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei den meisten Vergleichsstädten. 
F23 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die ge-
ringste Falldichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf. E23 
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB 
VIII je Hilfefall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertrags-
vereinbarungen mit Trägern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die ho-
hen Aufwendungen für Hilfefälle nach § 34 SGB VIII zu verringern. 
F24 
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzei-
ten auf. So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten. 
Damit bildet die Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den 
Hilfefällen nach § 34 SGB VIII längere Laufzeiten. 
  
F25 Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und 
Transferaufwendungen noch besser steuern kann. E25 
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für 
ein Rückkehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im 
Rahmen des Hilfeplanverfahrens entsprechend erweitern. 
F26 
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster 
vor allem durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen 
gestiegen. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau. 
  
F27 
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezo-
genen Poollösungen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. 
Durch Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrati-
onshelfern besser kompensiert werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die ge-
plante Ausweitung der Poollösungen sinnvoll. 
  
F28 
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambu-
lanten wie auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf 
einen vergleichsweise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige 
Verselbständigungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen.   
  
F29 
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in 
Münster höher als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den 
Flüchtlingen eine schnelle Verselbständigung zu ermöglichen. 
E29 
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen 
mit Trägern, bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter-
bringt, auf den Prüfstand stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall weiter zu verringern. 
F30 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen E30 Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
Verweildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichs-
städte. 
nach § 42 SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind, sollte die 
Stadt die Ursachen feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwendungen zu 
senken. 
F31 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen geringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.     
Hilfe zur Pflege 
F1 
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die Zukunft 
ist allerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versorgung angewie-
senen Anteils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren daraus bezüglich 
der Hilfe zur Pflege belastende Rahmenbedingungen. 
  
F2 
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster 
insgesamt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozialstruk-
tur der einzelnen Stadtteile. 
  
F3 
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass im 
Laufe des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad einge-
stuft werden konnten. 
  
F4 
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege 
bezogen auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien Städ-
te. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang. 
  
F5 Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflegebe-
darf nicht aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzieren.   
F6 
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten. Diese 
Quote unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren. Dennoch 
konnte die Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf 
gleichem Niveau halten. 
  
F7 
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich ein 
Belastungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe zur 
Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der niedrige 
Anteil pflegebedürftiger Senioren entlastend wirkt. 
  
F8 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ nied-
rig. Doch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stationärer

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
Hilfe in der Positionierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferaufwendungen 
sind außerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr hoch.   
F9 
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferaufwen-
dungen verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambulant vor 
stationär’ von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung. 
E9 
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung 
außerhalb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung 
in der Hilfe zur Pflege insgesamt zu begrenzen. 
F10 
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich bei der Hilfe zur 
Pflege in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im Bereich der 
ambulanten Hilfe verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung von Unterhaltsfor-
derungen und -erträgen hält die Stadt Münster die Grundsätze ordnungsgemäßer 
Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächliche Zahlungen, nicht jedoch bereits 
bestehende Forderungen verbucht. 
E10.1 
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung 
bis einschließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage 
weiterverfolgen. Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie kon-
sequent vermeiden. 
  E10.2 
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen 
rechtskonform gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflich-
tigen einbuchen. 
F11 
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur Pfle-
ge im Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und rechtmäßige 
Aufgabenwahrnehmung. 
  
F12 
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt vorteil-
haft. Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem Umfang 
von Stellenvakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungsaufwand 
erheblich. 
E12 
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leis-
tungssachgebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht 
kontraproduktiv wird, sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbei-
tungsaufwand so weit wie möglich minimiert werden. 
F13 
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte 
Fachanwendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des E-
Governments sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren Umset-
zung im Sozialamt liegen aber noch nicht vor. 
E13 
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssach-
gebiete effektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die 
gegenwärtige Unterstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des 
Sozialamtes mit Priorität in den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufge-
nommen werden. 
F14 
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur 
Pflege war wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht 
möglich. Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich 
ohne Einbeziehung der Daten für die Stadt Münster dargestellt. 
E14 
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei 
sollte es künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufga-
benblöcke wie der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrich-
tungen direkt aus den Stellenbeschreibungen abzuleiten. 
F15 Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente wie 
Zieldefinitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsrelevanz E15 Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwer-
te festlegen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
ließe sich jedoch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über den Erfolg 
von Beratungsaktivitäten. 
steuerungsrelevante Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wir-
kungskennzahlen sinnvoll, die Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und 
Zugangssteuerung liefern. 
F16 
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisati-
onseinheiten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamtauf-
gabe Fallsteuerung leisten. 
E16 
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein stan-
dardisiertes Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeein-
richtung entlassen werden sollen, zu vereinbaren. 
F17 
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe im 
Alter“ hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsicherungs-
Bezug Teilhabe, Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege 
wird damit ein nennenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet. 
E17 
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster 
prüfen, ob in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und 
Maßnahmenerfolge gemessen werden können. 
F18 Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag im 
individuellen Beratungs- und Hilfeprozess.  E18 
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivi-
täten sollte die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem 
Hintergrund der im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll. 
F19 
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die 
Entwicklung des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und ein 
wirksames Instrumentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steuern. 
E19 
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft 
beibehalten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgeleg-
ten Strategien sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und be-
darfsgerechte Versorgung. 
F20 
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwarteten 
Zunahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig drohendem 
Fachkräftemangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre Planung ein. 
E20 
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt 
frühzeitig unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbei-
ten. Dies gilt vor allem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung 
teilweise bereits vorkommt. 
F21 
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch. Dies 
korrespondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebedürftiger 
Menschen an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch wahrscheinlich 
durch die Rolle der Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklären. 
  
F22 
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große Auf-
merksamkeit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden wich-
tige Erkenntnisse für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen. 
E22 
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwick-
lung fortsetzen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes 
weiterhin einbeziehen. 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Kosten der Unterkunft 
F1 Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausrei-
chende Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 24 von 34 
Feststellung Empfehlung 
Das Budget des Jobcenters wird regelmäßig überwacht. 
F2 Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu 
steuern.      
F3 
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohnerzahl 
die geringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft 
und Heizung. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des ange-
spannten Wohnungsmarkts auf hohem Niveau. 
  
F4 
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in 
einer Dezernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Ange-
messenheitswerte wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. 
Diese Hinweise bieten eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung 
von Leistungen in der Praxis. 
  
F5 
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkos-
tenabrechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht 
auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Hei-
zung angerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen. 
Bedarfe im Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anfor-
derung der Abrechnungen durch die Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In 
2019 hat sie die Vorgehensweise bereits korrigiert.  
  
F6 
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige 
Leistungen stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernats-
verfügung und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 
24 Abs. 3 SGB II gemacht.  
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren 
Kriterien wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wur-
den ermittelt. Im Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt. 
Diese Hinweise bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Ge-
währung in der Praxis.  
E6.1 
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Bedarfs-
gemeinschaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Betrach-
tung nach dem Alter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Status (z.B. 
Alleinstehende oder alleinerziehende Person, Partner oder Kind).  
  E6.2 
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand im 
Bereich Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung des 
konkreten Bedarfs im Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in die 
Arbeitshilfe mit aufgenommen werden.  
F7 Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die E7 Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 25 von 34 
Feststellung Empfehlung 
Gewährung von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur 
für die Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergän-
zungsbedarf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gege-
ben. Eine klare Abgrenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II 
findet allerdings nicht statt.   
exponierter Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als Bun-
desleistung in Form eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren ist. 
Diese Klarstellung kann das Risiko minimieren, dass die Leistungsarten durch die 
Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden und die Stadt Münster fälschlicher-
weise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden kann dies durch einen 
Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.  
Verkehrsflächen 
F1 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit 
dem Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt. E1 
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Manage-
mentsysteme zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und zu 
optimieren, sollte die Stadt Münster die personellen und finanziellen Ressourcen 
für das Projekt verstetigen. 
F2 
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle 
wesentlichen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und 
aktualisiert.  
E2 
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstrate-
gien für die unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst wer-
den. Dies ermöglicht im operativen Erhaltungsmanagement das Controlling der 
strategischen Ausrichtung und die Überprüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht 
werden konnten. 
F3 
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und 
Informationen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert, 
allerdings noch nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustel-
len ist, dass die Stadt Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanage-
ment aufbaut. Hierbei legt sie anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhal-
tungsstrategie für die Straßenkategorie fest. Im operativen Erhaltungsmanagement 
werden die Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz- und mittel-
fristigen Zeitraum definiert und die Zustandsdaten kontrolliert. 
  
F4 
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre 
Verkehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung 
erforderlichen Finanzdaten vor. 
E4 
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien, für 
die eine Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten aus-
zuwerten und die Zielerreichung zu überprüfen. 
F5 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu 
erhalten. Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt 
optimale Voraussetzung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern. 
Die Amtssteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.  
  
F6 Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser 
gewährleistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wie- E6.1 Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue Auf-
grabungsdatenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu kön-

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
derherstellung der Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung 
wie aber auch die fehlende Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil 
der Straßendatenbank dazu, dass der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze 
eingehalten werden kann. Insbesondere die Kontrollen können nur noch in einem zu 
geringen Umfang durchgeführt werden. 
nen. 
  E6.2 
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie in 
der Neuorganisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforderliche 
Kontrolle der Aufgrabungen gewährleistet werden. 
F7 
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits 
während der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle eigenen Maßnahmen 
zu integrieren und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren. 
  
F8 
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobili-
tät und Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die 
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten. 
E8.1 
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Straßen-
datenbank aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements aber 
auch zukünftig im Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten, sollte die 
Stadt prüfen, ob die eingerichteten Stellen hierfür nicht dauerhaft verstetigt werden. 
  E8.2 Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant 
über eine Schnittstelle miteinander verbunden werden. 
F9 
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt 
in Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforde-
rungen an eine körperliche Inventur nicht gerecht. 
  
F10 
Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran, 
die Grundlagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird sie zukünftig nicht 
nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen techni-
schen Wert ihrer Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere 
Datenbasis als es bislang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Be-
wertungen möglich war. 
  
F11 
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Müns-
ter eine entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbe-
zirken zu erschließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nut-
zungsintensität wie in stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Fakto-
ren wie ein hoher Anteil an Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein 
hoher Anteil Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die Waage.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 27 von 34 
Feststellung Empfehlung 
F12 
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens 
kontinuierlich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem 
Substanzverlust von inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken. 
  
F13 
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalte-
rung. Der Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus 
den bereits vorliegen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand 
des Hauptverkehrsstraßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch 
bereits eine leichte Verschlechterung. 
E13 
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betreiben 
zu können, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –
bewertung zeitnah umsetzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann aus 
der Entwicklung des tatsächlichen Zustandes der Erfolg der gewählten Erhaltungs-
strategie abgeleitet werden. 
F14 
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung 
des NKF auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit 
setzt die Stadt Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für 
eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein. 
E14 
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene und 
nachhaltige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert und die 
Analyse der eingesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen als auch 
die Berechnung des erforderlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Lebenszyklus-
kostenbetrachtung des Amtes für Mobilität und Tiefbau indiziert, dass die Mittel für 
die nachhaltige Instandsetzung angemessen erhöht werden sollten. 
F15 
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröff-
nungsbilanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den 
vergangenen Jahren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und 
auch aus technischer Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen 
zu einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen 158 Mio. Euro. 
  
F16 
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitions-
bedarfe über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung 
der weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich. 
E16 
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt 
Münster die Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und 
soweit erforderlich die Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten 
verlängern 
F17 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt 
Straßenbaubeiträge von ihren Bürgern.   
F18 
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe 
Drittfinanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote 
wird hierdurch bei künftigen Maßnahmen steigen. 
  
Friedhofswesen 
F1 
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Auf-
gaben sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so 
dass ein guter Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
F2 
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre 
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept 
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschrei-
bung aus 1997 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden. 
  
F3 
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hier-
durch können die Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadt-
teilfriedhöfe und den hier benötigten Flächen weiter optimiert werden. 
  
F4 
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und 
Managementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit 
der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. 
  
F5 
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation. 
Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt 
umfangreich betrieben. 
  
F6 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.   
F7 
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle 
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die 
grabgrößenunabhängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabar-
ten im Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation verteilt. 
  
F8 
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestat-
tungen genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenun-
terdeckungen. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder 
eine Kostenüberdeckung erzielt werden. 
E8 Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der 
Erhalt aller Trauerhallen langfristig zielführend sein kann. 
F9 
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als 
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unter-
schiede zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen 
sehr geringen Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch 
interkommunal überdurchschnittlich ist. 
  
F10 
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger 
flächenintensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei 
den Erdgräbern, wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegen-
über stehen in Münster aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Ster-

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
befallzahlen. Insofern ist ein vorausschauendes Flächenmanagement von großer 
Bedeutung. 
F11 
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungs-
kosten für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die 
Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige 
Pflege ermöglicht. 
E11.1 
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten 
Flächeninhalten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen und 
damit auch die Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren. 
  E11.2 
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächengestal-
tung und die jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die einzelnen 
Friedhöfe wie auch die Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften Pflegestandards 
innerhalb der Friedhöfe können die Flächen entsprechend ihrer Nutzung und Fre-
quentierung in der Gestaltung und Pflegeintensität variieren. 
Bauaufsicht 
F1 
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhal-
ten und bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche 
Klagen. Durch eine fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige 
Angriffspunkte reduzieren. 
  
F2 
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im 
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kosten-
deckend sind. Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen 
gewährleisten, liegen nicht vor. 
  
F3 
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Ver-
gleichskommunen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für 
eine intensive Bauberatung ein. 
E3 
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung 
anpassen und zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressourcen-
einsatz sollte bereitgestellt werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung der 
Bauberatung führen kann. 
F4 Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet 
den Gesamtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte.   
F5 
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen 
arbeitet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu 
lokalisieren und zu verschlanken. 
  
F6 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von 
Bauanträgen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
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Feststellung Empfehlung 
F7 
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen über-
durchschnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmli-
chen Bauvoranfragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den 
Baugenehmigungen nur noch geringer Prüfaufwand anfällt. 
  
F8 
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierak-
te. Damit nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung 
ergeben könnten. 
E8.1 
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digital 
durchführen. 
  E8.2 Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender Bau-
anträge nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann. 
F9 Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete 
Ziele definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht. E9 Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prü-
fung entwickelten Kennzahlen erweitern. 
F10 Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die 
Vergleichskommunen.   
F11 
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System, 
sodass eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentschei-
dungen sind nicht dokumentiert. 
E11 
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschiedli-
chen gesetzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, sodass 
sie die Anzahl der durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und auswerten 
kann. Hierzu sollte sie auch ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine 
Bauüberwachung dokumentieren. 
F12 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte 
Bauzustandsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen 
gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen. 
E12 
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie 
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung an 
zentraler Stelle dokumentieren. 
Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“ 
F1 Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unter-
schiedsbetrag. E1 Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre 
Schulgirokonten als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen. 
F2 Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung“ mit 98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert.   
F3 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Münster den Maximalwert.   
F4 Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem 
überdurchschnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die E4.1 Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefonin-
kassos zurückgreifen.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 31 von 34 
Feststellung Empfehlung 
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle 
Beschäftigten. In einzelnen Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkei-
ten.  
  E4.2 
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. Aller-
dings sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch den 
perspektivischen Wegfall der Niederschlagungen in den dezentralen Fachberei-
chen sollte Münster die dort hierfür nicht mehr benötigten Stellenanteile konse-
quent einsparen. 
F5 In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Auf-
bau. Die geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern.   
F6 
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt 
bereits Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungs-
management (FOM) übernommen. 
  
F7 
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Pro-
zent (Median 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist be-
reits dabei, einige Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie 
dabei noch nicht ein. 
  
F8 
Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren 
Rechnungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zah-
lungsabwicklung Synergieeffekte ergeben. 
E8.1 
Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren 
Rechnungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen 
nach dem Einscannen vernichten. 
  E8.2 
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der Voll-
streckung und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Vollstre-
ckungssoftware in ihrer Vollstreckung einsetzen. 
  E8.3 
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prüfen, 
ob sie durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung Sy-
nergieeffekte erzielen kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
vorschalten. 
Zahlungsabwicklung i.e.S. 
F1 
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzah-
lungen auf den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe 
wirtschaftlicher

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 32 von 34 
Feststellung Empfehlung 
F2 
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl 
unauffällig. Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als 
75 Prozent der Vergleichskommunen. 
  
F3 
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche 
Leistungskennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbei-
ten mehr Einzahlungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster. 
  
F4 
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise 
hohen Anteil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten 
sich insbesondere bei der VHS. 
E4 
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungsabwick-
lung zu reduzieren. 
F5 Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungs-
abwicklung der Stadt Münster entlastend aus.   
F6 
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimal-
wert der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Ar-
beitsschritte wirken. 
E6 
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Fi-
nanzsoftware den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungs-
eingängen weiter zu erhöhen. 
F7 
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen 
Vergleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mah-
nungen auf. 
  
F8 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend.   
Vollstreckung 
F1 
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der 
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Voll-
streckungsforderung. 
  
F2 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirt-
schaftlicher ab als die Stadt Münster.   
F3 
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfän-
dungsgebühr. Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimie-
rungsmöglichkeit wäre, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger 
Zahlung nur die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten hat. 
E3.1 
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf 
hinweisen, dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich 
nicht an Ort und Stelle begeben muss. 
  E3.2 Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankün-
digung durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erheben.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 33 von 34 
Feststellung Empfehlung 
F4 
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leis-
tungswerten bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. 
Gleichzeitig weist sie eine hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf.

  Stadt Münster    Vorbericht    050.010.050_03364 
Seite 34 von 34 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
Seite 1 von 45 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Finanzen der Stadt Münster 
im Jahr 2019

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Haushaltssituation 3 
Haushaltssteuerung 3 
Kommunale Abgaben 4 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Haushaltssituation 6 
Haushaltsstatus 7 
Ist-Ergebnisse 8 
Plan-Ergebnisse 12 
Gewerbesteuer 13 
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 14 
Schlüsselzuweisungen 14 
Personalaufwendungen 14 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15 
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 15 
Eigenkapital 15 
Schulden und Vermögen 18 
 Haushaltssteuerung 26 
Informationen zur Haushaltssituation 26 
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 27 
Ermächtigungsübertragungen 30 
 Kommunale Abgaben 33 
Beiträge 33 
Gebühren 33 
Steuern 34 
 Anlagen: Ergänzende Tabellen 36

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
Seite 3 von 45 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Finan-
zen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar. 
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Haushaltssituation 
  gering Handlungsbedarf hoch 
Haushaltssituation     
Der Handlungsbedarf der Stadt Münster, ihre Haushaltssituation zu verbessern, ist gegeben, im 
interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte jedoch vergleichsweise gering . Die Stadt 
unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie plant allerdings einen Verzehr de r Aus-
gleichsrücklage und eine Verringerung der allgemeinen Rücklage. 
Positiv ist, dass es der Stadt Münster in den letzten Jahren gelungen ist, nahezu ausschließlich 
positive Jahresergebnisse zu erzielen. Auch im Jahresabschluss 2017 weist sie einen Jahres-
überschuss aus. In den Folgejahren bis 2022 plant sie jedoch ausschließlich negati ve Jahres-
ergebnisse.  
Handlungsbedarf für die Stadt Münster sieht die gpaNRW darin, die guten Ergebnisse der Ver-
gangenheit zu bestätigen und zu verstetigen. Regelmäßige Überschüsse sind erforderlich, um 
das Eigenkapital der Stadt sukzessive wieder zu erhöhen. Dies mit der Zielsetzung, die E igen-
kapitalausstattung der Stadt mittelfristig wieder auf den Stand der Eröffnungsbilanz aufzusto-
cken. Zudem benötigt die Stadt Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, um Kr edi-
te zur Liquiditätssicherung zu vermeiden. Diese sind auch erforderlich, um Investitionen finan-
zieren zu können. Reinvestitionsbedarfe in das Straßenvermögen erfordern in Münster entspre-
chende Finanzmittel. Soweit der Stadt keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, wird sie an-
stehende Investitionen nur über neue Kredite finanzieren können. 
Haushaltssteuerung 
Die Haushaltssteuerung der Stadt Münster erfüllt im Wesentlichen die diesbezüglichen gesetzli-
chen Vorgaben. Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer 
Haushaltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss 
wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. Die Stadt greift hierzu a uf ein 
funktionierendes Berichtswesen und Controlling zurück. Hierdurch hat sie in der Vergangenheit 
deutliche Konsolidierungserfolge erzielen können. Diese gilt es in der Zukunft weiter auszubau-
en. 
Durch die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen kann die Stad Münster Aufwandssteige-
rungen zumindest teilweise kompensieren. Eigene Anstrengungen sind aber weiterhin erforder-
lich, um die Sanierung des Haushalts fortzuführen. Anders als in der Planung ausgewiesen

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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muss es Ziel der Stadt sein, auch in der Zukunft positive Jahresabschlüsse zu erreichen. Die 
Stadt kann sich dabei nicht alleine auf die Entwicklung der Steuererträge und der Erträge aus 
dem kommunalen Finanzausgleich verlassen. 
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte Haushaltsermächtigungen in höherem Umfang 
in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Mi t Er-
mächtigungsübertragungen sollte sie künftig zurückhaltender umgehen, zumal sie ihre Hau s-
haltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent ausschöpft
. 
Kommunale Abgaben 
Die gpaNRW sieht bei der Stadt Münster nur wenige Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulati -
on und Erhebung von Gebühren. Ein geringerer von der Stadt zu tragender Öffentlichkeitsanteil 
im Bereich der Straßenreinigung könnte den Haushalt der Stadt entlasten. 
Neben allgemeinen Konsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt in der Vergangenheit auch von 
einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B Gebrauch gemacht. Bei ausbleibenden 
weiteren Konsolidierungserfolgen besteht bei dieser Ertragsposition noch weiteres Potenzial.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
Seite 5 von 45 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen: 
 Haushaltssituation: Inwieweit besteht ein Handlungsbedarf die Haushaltssituation zu ver-
bessern? 
 Haushaltswirtschaftliche Steuerung: Liegen der Stadt die wesentlichen Informationen zur 
Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vor? Hat die Stadt ein Finanzcontrolling? Wie wirkt 
sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung aus? Wie geht sie mit Ermächtigungsübertra-
gungen um? 
 Haushaltskonsolidierung: Welche Möglichkeiten gibt es bei den kommunalen Abgaben? 
Weitere Handlungsmöglichkeiten beschreiben wir in den anderen Teilberichten. 
Wir analysieren hierzu die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Zusätz-
lich bezieht die gpaNRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesam t-
abschlüsse ein. 
Die Prüfung stützt sich auf Kennzahlen zur Bewertung der Haushaltswirtschaft. In der Ana lyse 
und Bewertung berücksichtigt die gpaNRW die individuelle Situation der Stadt. 
In der Anlage dieses Teilberichtes liefern zusätzliche Tabellen ergänzende Informationen. Diese 
zeigen nach der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen das NKF-
Kennzahlenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bilanz-)Posten und 
ergänzende Berechnungen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
Seite 6 von 45 
 Haushaltssituation 
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf für die Stadt zu 
einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. 
Die gpaNRW bewertet die Haushaltssituation nach rechtlichen und strukturellen Gesichtspunk-
ten: 
 Haushaltsstatus, 
 Ist- und Plan-Daten zur Ergebnisrechnung, 
 Eigenkapitalausstattung, 
 Schulden- und Vermögenssituation. 
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, ist in den interkommu-
nalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen, Son-
dervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen. 
Wir haben die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert: 
Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse 
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss 
(JA) 
Gesamtabschluss 
(GA) 
In dieser Prüfung 
berücksichtigt 
2013 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2014 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2015 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2016 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA 
2017 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA 
2018 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl 
2019 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl 
Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2012. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit dem 
Jahr 2013. 
Die im Haushalt 2019 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2022 hat die gpaNRW ebenfalls be-
rücksichtigt.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Haushaltsstatus 
 Feststellung 
Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie plant allerdings ab  
2018 bis 2022 negative Jahresergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage und eine 
Verringerung der allgemeinen Rücklage. 
Der Haushaltsstatus soll nicht die Handlungsfähigkeit einer Kommune einschränken. Dies wäre 
der Fall, wenn eine Kommune aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen ist. Hierzu zählt 
die Genehmigung eines Haushaltssanierungsplanes oder Haushaltssicherungskonzeptes sowie 
einer geplanten Verringerung der allgemeinen Rücklage. Damit aufsichtsrechtliche Maßnahmen 
nicht erforderlich werden oder beendet werden können, bedarf es rechtlich ausgeglichener 
Haushalte nach § 75 Abs. 2 GO NRW. 
Haushaltsstatus im Zeitverlauf 
Haushaltsstatus 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Ausgeglichener Haushalt X X  X X   
Fiktiv ausgeglichener Haushalt   X   X X 
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Ist) 
Grundzahlen/ Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Jahresergebnis 28.895  24.416  -12.155  10.698  9.364  
Ausgleichsrücklage 41.644  66.060  53.905  64.603  79.167  
Allgemeine Rücklage 671.842  668.769  669.976  672.568  668.674  
Veränderung der allgemeinen Rücklage 
gem. § 43 Abs. 3 GemHVO (Verrech-
nungssaldo) 
-27.187  -3.074  1.208  2.592  1.305  
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Plan) 
Grundzahlen/ Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresergebnis -16.418  -3.123  -23.467  -22.589  -32.790  
Ausgleichsrücklage* 62.749  59.626  36.160  13.570  0  
Allgemeine Rücklage 668.674  668.674  668.674  668.674  649.455  
Veränderung der Ausgleichsrücklage 
durch das Jahresergebnis 
-16.418  -3.123  -23.467  -22.589  -13.570  
Veränderung der allgemeinen Rücklage 
durch das Jahresergebnis 
0  0  0  0  -19.219  
*Die gpaNRW berücksichtigt das Jahresergebnis bereits bei der Ausgleichsrücklage des laufenden Jahres.

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Mit den zum 01. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung NRW 
haben sich auch die Regelungen bezüglich der Zuführung von Jahresabschlüssen an die Rück-
lagen geändert. Die Zuführungsmöglichkeit an die Ausgleichsrücklage ist an die Voraussetzung 
gebunden, dass die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent 
der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Kommune aufweist. Darüber hinaus ist ein Jah-
resüberschuss zunächst der allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüs-
sen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der 
Ergebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde. Für Münster ergibt sich hieraus 
zunächst keine Änderung. Falls die Stadt entgegen der Planung Überschüsse erzielt, könnte si e 
diese weiter der Ausgleichsrücklage zuführen, solange sie vorher die allgemeine Rücklage nicht 
verringern musste. 
Ist-Ergebnisse 
 Feststellung 
Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahre n der Be-
trachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken. 
Der Haushalt muss gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn 
die Erträge die Aufwendungen decken. Das Jahresergebnis sollte positiv sein. 
Jahres- und Gesamtjahresergebnisse in Tausend Euro 
 
Im Betrachtungszeitraum verschlechtern sich die Jahresergebnisse der Stadt Münster tenden-
ziell, bleiben aber mit Ausnahme von 2015 positiv. Das Gesamtjahresergebnis hat sich dage-
gen im Eckjahresvergleich der Jahre 2013 und 2017 positiv entwickelt. Die Ergebniss e 2015 mit 
rund minus 12,2 Mio. Euro bzw. rund minus 1,4 Mio. Euro stellen die mit Abstand schlechtesten 
Werte in der Zeitreihe dar. Neben der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben unter 
anderem auch die Konsolidierungsbemühungen der Stadt dazu geführt, dass sich diese Werte 
bis 2017 deutlich verbessert haben. 2017 beläuft sich das Jahresergebnis auf rund 9,4 Mio. 
Euro. Der Gesamtabschluss 2017 stellt sich mit einem positiven Ergebnis von rund 26,9 Mio. 
Euro gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt deutlich besser dar. Das Ressourcenaufkommen

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des Konzerns Stadt reicht demnach aus, um den Ressourcenverbrauch zu decken. Dies steht 
im Einklang mit dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit. 
Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Das mit rund 9,4 Mio. Euro positive Jahresergebnis 2017 führt dazu, dass sich die Stadt Müns-
ter bezogen auf das Jahresergebnis je Einwohner im interkommunalen Vergleich über dem 
Medianwert positioniert. Mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen weisen demnach ein 
schlechteres Jahresergebnis je Einwohner aus. 
Die meisten Städte konnten der gpaNRW bereits die Jahresergebnisse 2018 zur Verfügung 
stellen. Diese sind in der folgenden Tabelle informativ abgebildet. Eine Einordnung der Stadt 
Münster konnte aufgrund des ausstehenden Jahresabschlusses 2018 zum Prüfungszeitpunkt 
noch nicht erfolgen. 
Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2018 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
./. -362 13,52 31,79 63,09 286 17

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Gesamtjahresergebnis je Einwohner in Euro 20151 
 
Der Vergleich enthält Werte von 18 Städten. 
Im interkommunalen Vergleich der Gesamtjahresergebnisse 2015 je Einwohner positioniert sic h 
die Stadt Münster noch besser, obwohl hier das einzige defizitäre Jahr in den Vergleich ei n-
fließt. Hier liegt die Stadt mit ihrem Wert über dem 3. Viertelwert und gehört somit trotz eines 
negativen Wertes zu den 25 Prozent der Vergleichskommunen mit den besten Jahresergebnis-
sen. 
Im Rahmen der Analyse der Jahresergebnisse ist zudem die Betrachtung der Fehlbetragsquote 
im Zeitablauf von großer Bedeutung. Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehl-
betrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Diesbezüglich hat es die Stadt Mün ster im 
betrachteten Zeitraum geschafft, lediglich 2015 einen Fehlbetrag von rund 12,2 Mio. Euro aus-
weisen zu müssen. In den übrigen Jahren hat die Stadt Überschüsse von insgesamt rund 73 
Mio. Euro erzielt. Die Fehlbetragsquote liegt 2015 bei 1,65 Prozent. Die Stadt Münster positio-
niert sich mit dieser Quote im interkommunalen Vergleich im unteren Viertel. Der 2015 erfolgte 
Eigenkapitalverzehr ist aufgrund der ansonsten positiven Ergebnisse als unkritisch anzusehen. 
Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge und Aufwendungen der 
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Diese Positionen sind zum einen abhän-
gig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Würde die aktuelle Hochkonjunkturphase en-
den, würde dies die Jahresergebnisse der Kommunen belasten. Die Erträge und Aufwendun-
gen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs und damit die Jahresergebnisse könn en 
zudem schwanken, wenn einzelne Unternehmen hohe Nachzahlungen leisten oder diesen hohe 
Beträge zu erstatten sind. Des Weiteren können Sondereffekte die strukturelle Haushaltsituati-
on überlagern. Die Jahresergebnisse geben daher nur bedingt einen Hinweis auf die strukturel-
le Haushaltssituation. 
 
1 Die Stadt Münster verfügt bereits über einen bestätigten Gesamtabschluss 2016 und einen aufgestellten Gesamtabschluss 2017. Für 
diese Jahre liegen jedoch noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor. Aus die sem Grund beziehen sich die Vergleiche zu den Ge-
samtabschlüssen in diesem Bericht auf das Haushaltsjahr 2015. Darüber hinaus vorlieg ende Werte werden gegebenenfalls separat 
dargestellt.

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Aus diesem Grund haben wir in einer Modellrechnung Folgendes betrachtet: Wie wäre das 
Jahresergebnis 2017, wenn Schwankungen nivelliert und Sondereffekte bereinigt wären? An-
stelle der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzaus-
gleichs haben wir Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre (2013 bis 2017) eingerechnet. S on-
dereffekte, die das Jahresergebnis 2017 wesentlich beeinflusst haben, haben wir nicht identifi-
ziert. Das Ergebnis dieser Modellrechnung bezeichnen wir als „strukturelles Ergebnis“. 
Modellrechnung „strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2017“ 
  
Jahresergebnis 9.364  
Bereinigungen Gewerbesteuer und Finanzausgleich 451.049  
Bereinigungen Sondereffekte 0  
= bereinigtes Jahresergebnis -441.685  
Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer und Finanzausgleich) 427.572  
= strukturelles Ergebnis -14.113  
Im Vergleich zur letzten Prüfung hat sich das „strukturelle Ergebnis“ um rund 20 Mio. verbes-
sert. Seinerzeit hat die gpaNRW für 2012 ein „strukturelles Ergebnis“ von rund minus 34 Mio. 
Euro ermittelt. 
Dennoch ist das von uns berechnete „strukturelle Ergebnis“ nach wie vor schlechter als das 
Jahresergebnis der Stadt.
 
Das liegt daran, dass die letzten Jahresergebnisse der Stadt von hohen Steuererträgen und von 
hohen Erträgen des kommunalen Finanzausgleichs profitieren. Ohne diese außerordentlich 
positive Entwicklung wäre die Ist-Situation der Stadt Münster deutlich schlechter. So s ind die 
Durchschnittswerte des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der Jahre 2013 bis 2017 
rund 18 Mio. Euro niedriger als der Anteil an der Einkommensteuer von rund 1 58 Mio. Euro, 
den die Stadt 2017 erhalten hat. Darüber hinaus sind die Durchschnittswerte der Gewerbesteu-
ererträge sowie weiterer Erträge und Aufwendungen des Finanzausgleichs insgesamt um rund 
sechs Mio. Euro niedriger als die tatsächlichen Positionen des Jahres 2017. Zu berück sichtigen 
ist hierbei jedoch, dass die Stadt 2017 keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat. 
Für die Bewertung der Haushaltssituation ist die Frage, ob das „strukturelle Ergebnis“ ein exak-
tes Bild der Ist-Ergebnisse wiedergibt oder nicht, von nachrangiger Bedeutung. Die gpaNRW 
sieht die Stadt Münster, Stand Jahresabschluss 2017, noch immer in einer strukturell  defizitären 
Haushaltssituation. Das bedeutet, dass die Stadt im Falle eines konjunkturellen Abschwungs 
und zurückgehender Steuererträge mit negativen Jahresergebnissen rechnen müsste. 
Die weitere Entwicklung der Jahresergebnisse und inwieweit Handlungsbedarf zu Verbesse-
rung der Haushaltssituation besteht, stellen wir im Kapitel Plan-Ergebnisse dar.

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Plan-Ergebnisse 
 Feststellung 
Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfristigen Planung ausschließlich ne-
gative Jahresergebnisse. Sie plant vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den Planungs-
zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der 
Planung der Stadt nicht. 
Eine Kommune ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen 
Haushalt zu erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiederer-
langen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haus- 
haltsausgleich finden und umsetzen. 
Jahresergebnisse in Tausend Euro 
 
Die Stadt Münster plant ausschließlich negative Jahresergebnisse. Nach dem aktuellen Haus-
haltsplan 2019 plant die Stadt für 2022 mit einem Defizit von 32.789.750
 Euro. Im Betrach-
tungszeitraum waren die Jahresergebnisse der Stadt jeweils deutlich besser als geplant. 
Um haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen erkennen zu können, haben wir zunächst 
das um Sondereffekte und Schwankungen bereinigte letzte Ist-Ergebnis mit dem Erge bnis des 
letzten Planjahres der mittelfristigen Finanzplanung verglichen und anschließend die Entwick-
lungen analysiert.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Vergleich Ist-Ergebnis 2017 und Plan-Ergebnis 2022 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro 
 Grundzahlen 
2017 
*(Durchschnitt 
2013 bis 2017) 
2022  Differenz 
Jährliche 
Änderung in 
Prozent 
Erträge 
Gewerbesteuer 310.069 
(279.891) 310.000 -69 
(30.109) 
0,0 
(2,1) 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 157.584 
(139.892) 200.000 42.416 
(60.108) 
4,9 
(7,4) 
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 34.848 45.000 10.152 5,2 
Schlüsselzuweisungen vom Land 0 
(22.752) 16.700 16.700 
(-6.052) 
./. 
(-6,0) 
Übrige Erträge 672.409 691.352 18.943 0,6 
Aufwendungen 
Personalaufwendungen 259.615 316.290 56.676 4,0 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen 
122.388 140.435 18.047 2,8 
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 22.486 
(20.543) 0 -22.486 
(-20.543) 
-100,0 
(-100,0) 
Übrige Aufwendungen 761.362 839.117 77.756 2,0 
*Im Klammerzusatz Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 für die schwankungsanfälligen Positionen. 
Wir unterscheiden allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Allgemeine 
haushaltswirtschaftliche Risiken sind auf generelle Unsicherheiten bei Planwerten zurückzufüh-
ren. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken entstehen durch fehlerhafte, nicht nachvoll-
ziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsdaten. Das ist der Fall, wenn sich die 
Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte bzw. Ist-Daten, Umsetzungskon-
zepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen stützen. 
In unseren Analysen konzentrieren wir uns vorrangig auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche 
Risiken bzw. Chancen. Diese beziehen wir in die Bewertung der Plan-Ergebnis se ein. 
Gewerbesteuer 
Für 2022 rechnet die Stadt Münster mit Gewerbesteuererträgen auf dem Niveau von 2017 . Für 
2019 kalkuliert die Stadt mit 320 Mio. Euro und damit mit leicht höheren Erträgen. Die Kalkulati-
on beruht auf der, sich zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung abzeichnenden, positiven 
Entwicklung der Gewerbesteuererträge für 2018. Die Stadt erwartet auf dieser Grundlage eine 
weitere Zunahme der Gewerbesteuererträge 2019. Die Fortschreibung bis 2022 erfolgt rückläu-
fig und gleichbleibend mit jeweils 310 Mio. Euro und somit unterhalb der Steigerungsraten der 
Orientierungsdaten vom 02. August 2018. Bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungsz eit-
raums werden seitens der Stadt keine wesentlichen Veränderungen erwartet. 
Die gpaNRW sieht in den Planungen der Gewerbesteuererträge kein zusätzliches Risiko.

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Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 
Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern hat die Stadt für 2019 mit insgesamt 222 
Mio. Euro veranschlagt. Sie leisten somit neben der Gewerbesteuer einen erheblichen Beitrag 
zum angestrebten Haushaltsausgleich. Den Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer 2019 von 174 Mio. Euro, den Ansatz für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
2019 von 47,7 Mio. Euro sowie die entsprechenden Ansätze für die Folgejahre hat die Stadt auf  
folgenden Grundlagen berechnet: 
 Orientierungsdaten 2019 bis 2022, 
 Entwicklung der Ist-Ergebnisse bei den Gemeindeanteilen in den letzten Jahren, 
 vorsichtige Prognose zur künftigen Entwicklung des Gemeindeanteils. 
Die Stadt Münster hat danach deutlich ansteigende, aber nicht die nach den Orientierungsdaten 
maximal möglichen Ansätze veranschlagt. 
Die gpaNRW sieht in den Planungen der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern ein 
hohes allgemeines Planungsrisiko. Es besteht individuell durch Veränderung der Schlüsselzah-
len, auch wenn sich diese zuletzt in Münster ausschließlich positiv entwickelt hab en. Die Erträ-
ge aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sind zusätzlich stark konjunkturell abhän-
gig. Neben diesen allgemeinen Planungsrisiken sieht die gpaNRW keine zusätzlich in Kauf 
genommenen Risiken bei der Planung. 
Schlüsselzuweisungen 
Die Stadt Münster plant für 2019 Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage der Modellrechnung 
zum GFG 2019. Die Fortschreibung für 2020 und die Folgejahre erfolgt deutlich darunter und 
unterhalb der Orientierungsdaten. Die Stadt berücksichtigt bei ihrer mittelfristigen Planu ng die 
steigende eigene Steuerkraft. Für 2020 plant die Stadt mit Schlüsselzuweisungen von 16,7 Mio. 
Euro. Die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 prognostizieren für Münster 
Zuweisungen von 2,2 Mio. Euro. Grund hierfür ist die hohe eigene Steuerkraft der Stadt in der 
maßgeblichen Referenzperiode. In der Haushaltsplanung 2020 hat die Stadt diesen Umstand 
entsprechend berücksichtigt und den Haushaltsansatz angepasst. 
Solange sich die eigene Steuerkraft der Stadt stabil entwickelt, sieht die gpaNRW in der Pos iti-
on Schlüsselzuweisungen keine zusätzlich in Kauf genommenen Risiken. Allgemeine Planungs-
risiken bestehen beispielsweise in einer sich verschlechternden konjunkturellen Entwicklung, 
Änderungen an den Grundsätzen der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und einer Ver-
schlechterung der Haushaltslage des Landes. 
Personalaufwendungen 
Bei der Planung der Personal- und Versorgungsaufwendungen berücksichtigt die Stadt a lle 
verfügbaren Informationen bezüglich der individuellen Veränderungen bei den Beschä ftigten 
(z.B. Stufensteigungen, altersbedingte Fluktuation, Einstellungen). Die Personalaufwendungen 
2019 hat die Stadt auf der Basis einer Prognose des 2018 zu erwartenden Aufwands ermittelt 
und die bekannten Tarif- und Besoldungserhöhungen berücksichtigt. Für die Folgejahre hat sie

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den Personalaufwand oberhalb der Orientierungsdaten mit Erhöhungen um 2,3 bis 2,6 Prozent 
fortgeschrieben. 
Die gpaNRW sieht keine zusätzlichen Risiken in der Planung der Personalaufwendungen de r 
Stadt. 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Die 2022 eingeplanten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit 140 Mio . Euro 
rund 18 Mio. Euro über dem Jahresergebnis 2017. Allein bis 2019 erwartet die Stadt einen An-
stieg der Aufwendungen um 14 Mio. Euro bzw. 11 Prozent. Die eingeplante Steigerung bis 
2022 beläuft sich auf weitere 4,5 Mio. Euro bzw. 3,3 Prozent. Mit diesen eingeplanten Steige-
rungsraten bewegt sich die Stadt Münster insgesamt im Rahmen der Orientierungsdaten. 
Die gpaNRW sieht daher in der Planung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  
kein zusätzliches Risiko. 
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 
Die Planwerte der Stadt Münster stimmen mit der Berechnungsmethode des § 6 Gemeindefi-
nanzreformgesetz überein. Aufgrund des Solidarpakts II werden die Kosten der deutschen Ein-
heit unter anderem durch einen von den Kommunen zu leistenden Zuschlag zur Gewerbesteu-
erumlage finanziert. Zum 31. Dezember 2019 läuft diese Regelung aus. Durch das Gesetz zur 
fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen 
und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit vom 20. Dezem-
ber 2018 wurde der nach § 6 Absatz 5 GFRG zu leistende Erhöhungsbetrag vorzeitig bereits für 
2019 abgeschafft. Die Stadt Münster berücksichtigt die Umlage in ihren Planungen nicht mehr. 
Nachlaufend erfolgen allerdings noch die Abrechnungen der Einheitslasten des Jahres 2018 in 
2020 und des Jahres 2019 in 2021. Hierfür hat die Stadt keine Haushaltsmittel eingeplant, da 
sie diesbezüglich mit Erstattungen rechnet. Ein zusätzliches Risiko ist die Stadt bei der Haus-
haltsplanung nicht eingegangen. 
Eigenkapital 
 Feststellung 
Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapital von rund 749 Mio. Euro aus 
und verfügt damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten gehen aller-
dings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird. 
Eine Kommune sollte positives Eigenkapital haben und darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht 
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbote-
nen Überschuldung entfernt.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Eigenkapital in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Eigenkapital 1 714.792  736.134  725.187  738.478  749.147  
Eigenkapital 2 2.042.203  2.042.526  2.012.409  2.003.762  2.002.302  
Das Eigenkapital der Stadt Münster entwickelt sich im Eckjahresvergleich (2012 bis 2017) 
positiv und nimmt um insgesamt rund 36,1 Mio. Euro zu (Eigenkapital 1). Positiv hervorzuhebe n 
ist, dass die Stadt Münster in der Lage ist, ein hohes Eigenkapital auszuweisen. Eine Über-
schuldung der Stadt ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Dennoch hat die Stadt ihr Eigen-
kapital gegenüber dem in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Wert von rund 833 Mio. Euro 
auf 749 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 verringert. Ihre Ausgleichsrücklage hat die Stadt 
seit 2012 um 66,4 Mio. Euro erhöht und somit mehr als versechsfacht. Die allgemeine Rücklage 
hat sich im gleichen Zeitraum um rund 30,4 Mio. Euro verringert. 
Der dauerhafte Verbrauch an Eigenkapital ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen 
Gerechtigkeit vereinbar. Die Stadt plant mittelfristig ausschließlich negative Jahres ergebnisse 
und somit den weiteren Verzehr von Eigenkapital. Wenn diese eintreten, würde sich das Eigen-
kapital bis Ende 2022 auf rund 649 Mio. Euro verringern. Die Ausgleichsrücklage wird 2022 
komplett aufgezehrt sein. Der Bestand der allgemeinen Rücklage würde sich durch d en Jahres-
fehlbetrag 2022 um rund 19 Mio. Euro verringern. Das Eigenkapital der Stadt läge 2022 mit 
rund 649 Mio. Euro um rund 184 Mio. Euro unter dem in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenem 
Wert.  
Aktuell stellt sich Eigenkapitalausstattung unter den Vergleichsstädten relativ gut dar: 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

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Annähernd 75 Prozent der Vergleichsstädte weisen eine schwächere Eigenkapitalausstattung 
auf. Unter Berücksichtigung der Sonderposten (Eigenkapitalquote 2) liegt die Quote noch deut-
lich darüber. Weniger als 25 Prozent der Vergleichskommunen weisen demnach ein höheres 
Eigenkapital aus. 
Die Stadt Münster verfügt über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Sie ist dadurch von 
dem gesetzlichen Überschuldungsverbot (§ 75 Abs. 7 Satz 1 GO NRW) weit entfernt. Die 
gpaNRW hat im Berichtsteil Jahresergebnisse und Rücklagen die weitere Entwicklung auf Basis 
der geplanten Jahresergebnisse beschrieben. 
Für 2018 verändern sich die Kennzahlenwerte der Vergleichsstädte nur unwesentlich: 
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2018 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
./. -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent 2015 
 
Auch die Gesamteigenkapitalquote 1 stellt sich für 2015 positiv dar und liegt mit 17,89 Prozent 
im Vergleich über dem 3. Viertelwert der Vergleichskommunen von 15,77 Prozent.

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Schulden und Vermögen 
 Feststellung 
Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich gering. Geplante Inves-
titionen im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderlic he Inves-
titionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten. 
Schulden und hohe Reinvestitionsbedarfe begrenzen aktuelle und zukünftige Handlungsspiel-
räume und können dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit widersprechen. Je niedriger 
sie ausfallen, desto unabhängiger ist die Haushaltswirtschaft einer Kommune. 
Zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für 
den Gebührenausgleich. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tra-
gen, beziehen wir die Schulden aus dem Gesamtabschluss ein. 
Gesamtschulden in Tausend Euro

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Gesamtschulden je Einwohner in Euro 2015 
 
Der Vergleich enthält Werte von 18 Städten. 
Sowohl die Verbindlichkeiten (plus 72 Mio. Euro) der Stadt Münster (Konzern) als auch die 
Rückstellungen (plus 37 Mio. Euro) steigen im Eckjahresvergleich (2013 bis 2017). Ursächli ch 
hierfür sind in erster Linie ein Anstieg bei den Investitionskrediten sowie die Erhöhung der Pen-
sionsrückstellungen. Weitere Hinweise hierzu finden sich im Berichtsabschnitt Rückstel lungen. 
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich spielen in Münster lediglich eine untergeordnete 
Rolle. Insgesamt weist die Stadt Münster vergleichsweise geringe Gesamtschulden je Einwoh-
ner aus. 
Verbindlichkeiten 
Verbindlichkeiten in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Gesamtverbindlichkeiten 
(Konzern) 
1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963 
   davon  
   Investitionskredite 1.042.197 1.025.660 1.043.004 1.075.803 1.095.514 
   davon  
   Liquiditätskredite 31.353 12.477 13.845 14.029 39.818 
Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der Stadt Münster 
Verbindlichkeiten 857.179 822.057 827.585 843.760 909.132 
   davon  
   Investitionskredite 736.207 723.745 729.517 749.881 776.442 
   davon  
   Liquiditätskredite 31.353 12.477 13.845 13.969 39.780

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt Münster belaufen sich 2015 auf 4.058 Euro je Einwoh-
ner. Bei 18 Vergleichskommunen liegt Münster mit diesem Wert unter dem 1. Viertelwert. Led ig-
lich drei Städte weisen geringere Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner aus. Hiervon entfallen 
2.739 Euro auf den Kernhaushalt der Stadt. Dieser Wert liegt ebenfalls unter dem 1. Viertelwert. 
Die Belastung durch den Gesamthaushalt bzw. die einzubeziehenden Beteiligungen ändert 
demnach nicht die Positionierung der Stadt im Vergleich. 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind seit 2013 leicht u m rund 8,5 
Mio. Euro angestiegen. Im betrachteten Zeitraum hat die Stadt im rechtlich zulässigen Umfang 
vermehrt Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit getroffen. Für Investitionen lieg en 
die Verbindlichkeiten des Konzerns Stadt zum 31. Dezember 2017 bei rund 1,096 Mrd. Euro. 
Auch hier zeigt sich eine steigende Entwicklung. Insgesamt betragen die Verbindlichkeiten aus 
Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung rund 1,136 Mrd. Euro. Dies entspricht 
rund 106 Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2017.
 Die Stadt rechnet 
mit großen Herausforderungen an die weiter wachsende Stadt. Die damit verbundene bedarfs-
gerechte Anpassung der Angebote und Einrichtungen wird aus ihrer Sicht zwangsläufig zu ei-
nem Anstieg der Gesamtverschuldung führen. Auch der Bestand an Liquiditätskrediten wird aus 
Sicht der Stadt in den nächsten Jahren ansteigen.

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Insgesamt betragen die Verbindlichkeiten 2015 rund 1,2 Mrd. Euro. Hiervon entfallen rund 828 
Mio. Euro auf den Kernhaushalt der Stadt. Dies entspricht rund 87 Prozent der Auszahlungen 
aus laufender Verwaltungstätigkeit in diesem Jahr. 
2017 belaufen sich die Verbindlichkeiten des Kernhaushalts der Stadt Münster auf 909 Mio. 
Euro. Dies entspricht einem Anteil von 68 Prozent an den Gesamtverbindlichkeiten in diesem 
Jahr. Einwohnerbezogen positioniert sich die Stadt mit diesem Wert im interkommunalen Ver-
gleich wie folgt: 
Verbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2017 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum 
2.915 461 2.926 4.804 6.019 9.750 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
Salden der Finanzrechnung (künftiger Finanzierungsbedarf) 
Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro 
Grundzahlen 2018 2019 2020 2021 2022 
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit 
12.844  30.758  11.063  13.860  4.492  
+ Saldo aus Investitionstätigkeit -166.078  -180.510  -192.893  -184.691  -143.076  
= Finanzmittelüberschuss /-
fehlbetrag 
-153.234  -149.752  -181.830  -170.831  -138.584  
 + Saldo aus Finanzierungstätig-
keit 
146.454  158.947  181.830  170.831  138.584  
= Änderung des Bestandes an 
eigenen Finanzmitteln 
-6.780  9.196  0  0  0  
Die Stadt Münster plant 2018 bis 2022 ausschließlich positive Salden aus laufender Verwal-
tungstätigkeit. Diese Mittel kann die Stadt anteilig zur Finanzierung ihrer Investitionstätigkeit 
einsetzen. Über darüberhinausgehende Mittel zur Senkung bestehender Verbindlichkeiten ver-
fügt die Stadt nicht. Zur Finanzierung von Investitionen plant sie daher weiterhin die Aufnahme 
von Fremdkapital. Der Handlungsspielraum für zukünftige Generationen wird hierdurch weiter 
verringert. In der Ergebnisplanung hat die gpaNRW keine wesentlichen zusätzlichen Risi ken 
festgestellt. Wenn die Ergebnisrechnung annähernd so verläuft wie geplant, wird es auch in der

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Finanzrechnung zu keinen großen Abweichungen kommen. Hiervon ausgenommen sind die im 
Bericht dargestellten Risiken, wie etwa die Zahlungsverpflichtungen für künftig entstehende 
Pensionszahlungen. 
Rückstellungen 
Rückstellungen in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Pensionsrückstellungen 463.102  481.972  499.398  522.333  550.916  
Instandhaltungsrückstellungen 6.530  6.798  3.374  2.121  1.382  
Sonstige Rückstellungen 52.621  37.936  37.868  36.892  40.669  
Summe der Rückstellungen 522.253  526.706  540.641  561.346  592.966  
Die Stadt Münster hat für die zukünftigen Pensionslasten Rückstellungen gebildet. Unter den 
Wertpapieren des Anlagevermögens bilanziert die Stadt zum 31. Dezember 2017 rund 13,4 
Mio. Euro Fondsvermögen (Westfälischer Versorgungsrücklagenfonds – WVR-Fonds) bei der 
Landesbank Hessen-Thüringen Helaba. Zudem investierte die Stadt in der Vergangenheit in 
einen Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) als Sanierungs- und Pensionsrückl age. 
Diesem Fonds werden aktuell keine weiteren Mittel zugeführt. Das bilanzierte Vermögen beläuft 
sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 6,9 Mio. Euro. Die Pensionsrückstellungen werden 
bei entstehenden Pensionszahlungen hauptsächlich die Aufwandsseite über die ertragswirksa-
me Auflösung kompensieren. Die Zahlungsverpflichtungen werden die zukünftige Selbstfinan-
zierungskraft der Stadt ohne weitere Vorsorge belasten und Kreditmittel zur Finanzierung erfor-
dern. Dies stellt ein Haushaltsrisiko dar. Die Stadt hat sich intensiv mit der Thematik auseinan-
dergesetzt. Neben einer Erhöhung der jährlichen Zuführungen an den WVR-Fonds auf sechs 
Mio. Euro wird der Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung derzeit geprüft. 
Die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen entwickeln sich im Eckjahresvergleich rückläufig.  
Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Rückstellungen entfallen ausschließlich auf Maß-
nahmen im Hochbau. 
Unter den sonstigen Rückstellungen bildet die Stadt zum 31. Dezember 2017 in erster Linie 
folgende Rückstellungen ab: 
 Risikovorsorge für mögliche Wechselkursschwankungen bei Schweizer Franken-Kredite 
(Investitions- und Liquiditätskredite) rund 13,4 Mio. Euro, 
 Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden und Urlaub rund 15,3 Mio. Euro, 
 Rückstellungen für Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen rund 7,8 Mi-
o. Euro. 
Die seit 2013 erfolgten Rückstellungszuführungen, insbesondere die Zuführungen zu Pensions-
rückstellungen, belasten den Haushalt der Stadt Münster im Durchschnitt mit jährlich rund 18 
Mio. Euro.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Reinvestitionsbedarfe beim Gebäude- und Infrastrukturvermögen 
Die Höhe der Verbindlichkeiten und des Vermögens stehen in Beziehung zueinander. Investi ti-
onsmaßnahmen werden in der Regel durch Kreditaufnahmen finanziert. Städte, die in der Ver-
gangenheit viel investiert haben, haben dadurch tendenziell höhere Verbindlichkeiten gegen-
über einer Stadt, die vergleichsweise wenig investiert hat, aufgebaut. Nicht durchgeführte Inves-
titionen können hingegen zu geringeren Verbindlichkeiten führen. 
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet auf einen Sanierungsbedarf hin. Absehba-
re Reinvestitionen müssen finanziert werden. Je schlechter der Zustand des Anlagevermögens 
ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger Haushaltsbelastungen. 
Als Indikator für den Zustand des Anlagevermögens ziehen wir die Altersstruktur heran. Die 
Altersstruktur schätzen wir anhand der Kennzahl Anlagenabnutzungsgrad ein. Den Anlagenab-
nutzungsgrad errechnen wir aus Daten der Anlagenbuchhaltung. Dazu setzen wir die Restnut-
zungsdauer der einzelnen Anlagegüter ins Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer. Hieraus ergibt 
sich, zu welchem Anteil die Vermögensgegenstände bereits abgenutzt sind. 
Sofern uns genauere Informationen über den Zustand des Vermögens zur Verfügung stehen, 
ziehen wir diese heran. So haben wir Informationen zur Altersstruktur des Straßenvermögens 
aus der Prüfung der Verkehrsflächen übernommen. Der dort für Verkehrsflächen ermittelte An-
lagenabnutzungsgrad entspricht mit 56,80 Prozent nahezu dem nach der Anlagenbuchhaltung 
ermittelten Wert für das Straßenvermögen. Bezüglich des tatsächlichen Zustands der Verkehrs -
flächen wird auf den entsprechenden Teilbericht verwiesen.
 
Anlagenabnutzungsgrade in Prozent 
Vermögensgegen-
stand 
(Durchschnittliche) 
GND Münster 
Durchschnittliche 
RND 
Münster 
Anlagen- 
abnutzungsgrad 
Restbuchwert in 
Tausend Euro zum 
31.12.2017 (Anla-
genbuchhaltung) 
Schulgebäude 41 32 21,95 255.719 
Übrige Gebäude 46 31 32,61 244.318 
Straßen 50 21 58,00 520.249 
Abwasserkanäle 80 * * 612.694 
* Für den Bereich der Abwasserkanäle lag zum Zeitpunkt der Prüfung lediglich eine komprimierte Darstellung aus der 
Anlagenbuchhaltung vor. Die Bereitstellung einer detaillierten Übersicht war nach Aussage der Stadt nicht möglich. Im 
Folgenden wird daher die städtischerseits vorgenommene Einschätzung des Zustands des Kanalvermögens wieder-
gegeben. 
Die Anlagenabnutzungsgrade der städtischen Gebäude erreichen in der Stadt Münster ge-
messen an der durchschnittlichen Restnutzungsdauer nur ein Drittel der durchschnittlichen Ge-
samtnutzungsdauer, die der Schulgebäude weniger als ein Viertel. Bei den Schulgebäuden 
werden lediglich rund 5,7 Mio. Euro der Restbuchwerte zum 31. Dezember 2017 nach Ablauf 
von zehn Jahren vollständig abgenutzt sein. Nach Ablauf von 20 Jahren erhöht sich dieser Wert 
auf rund 27,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 11 Prozent. Bei den übrigen Gebäu-

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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den belaufen sich diese Werte auf rund 6,9 Mio. Euro und rund 56,2 Mio. Euro, was einem An-
teil von 23 Prozent entspricht. Insgesamt befinden sich die Gebäude der Stadt Münster gem es-
sen am Anlagenabnutzungsgrad in einem guten Zustand. Ein hoher Investitionsbedarf ist hier 
kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten. 
Die Anlagenabnutzung bei den Straßen erreicht in Münster gemessen an der durchschnittlichen 
Restnutzungsdauer mehr als 50 Prozent der Gesamtnutzungsdauer. In einem Umfang von ru nd 
14,4 Mio. Euro werden Vermögenswerte im Bereich der Straßen in den nächsten zehn Jahren 
abgeschrieben sein. Bis zum Ablauf von 25 Jahren erhöht sich dieser Wert bereits auf rund 
246,8 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtrestwert der Straßen von rund 47 
Prozent. Erforderliche Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt 
auch künftig belasten. Eine Finanzierung mit vorhandenen liquiden Mitteln wird nur in einem 
geringen Umfang möglich sein. Dieser Umstand erschwert einen Schuldenabbau ebenso wie 
die Realisierung künftiger Zahlungsverpflichtungen aus gebildeten Rückstellungen. 
Der Zustand des Kanalnetzes ist aus Sicht der Stadt gut. Erforderliche Erhaltungsm aßnahmen 
und Reinvestitionen konnten zeitnah und weitestgehend vollumfänglich durchgeführt werden.  
Die Investitionsquote 2017 insgesamt beträgt in der Stadt Münster 128 Prozent. Die Summe der 
Investitionen übersteigt somit den Werteverzehr in diesem Jahr. 
Bei der Betrachtung einzelner Vermögenspositionen greift die Formel Bruttoinvestitio-
nen/Werteverzehr allerdings zu kurz. Sie berücksichtigt nicht Investitionen, die sich über mehr e-
re Jahre erstrecken und erst in Folgejahren aktiviert werden. Diese Investitionen (z.B. in Ge-
bäude oder Infrastrukturvermögen) werden zunächst bei der Position Anlagen im Bau bilan ziert. 
Ist der Vermögensgegenstand fertiggestellt, wird er aktiviert. Dann wird der entsprechende Wert 
von der Position Anlagen im Bau umgebucht. Daher berechnet die gpaNRW für die Vermö-
gensgegenstände differenzierte Investitionsquoten als durchschnittliche Investitionsquoten der 
Jahre 2008 bis 2017. 
Die differenzierten Investitionsquoten stellen sich in Münster wie folgt dar: 
 Bebaute Grundstücke insgesamt 100 Prozent, 
 Schulen 99 Prozent, 
 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 64 Prozent, 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 37 Prozent. 
Werterhaltende Investitionen sollten das Ziel sein. Temporär kann es jedoch gerechtfertigt sein, 
nicht vollumfänglich in den Werterhalt zu reinvestieren. Dies zum Beispiel wegen Haushal ts-
konsolidierung oder Rückbau von Infrastruktur aus Gründen der demografischen Entwicklung. 
Die Stadt Münster plant 2018 bis 2022 Baumaßnahmen mit einem Volumen von rund 933 Mio. 
Euro. Hiervon entfallen rund 163 Mio. Euro auf Maßnahmen an den Verkehrsflächen und -
anlagen, 134 Mio. Euro auf Investitionen im Abwasserbereich und rund 379 Mio. Euro auf Bau-
maßnahmen an Schulen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Insgesamt belaufen sich die Investitionen der Stadt auf rund 1,375 Mrd. Euro. Damit liegen sie  
deutlich über dem in diesem Zeitraum zu erwartenden Werteverzehr und sind geeignet, das 
dauerhaft benötigte Anlagevermögen langfristig zu erhalten.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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 Haushaltssteuerung 
Im folgenden Abschnitt stellt die gpaNRW fest, ob der Stadt Münster die wesentlichen Informa-
tionen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Zudem analysieren wir, wie si ch die 
haushaltswirtschaftliche Steuerung der Stadt auswirkt. 
Informationen zur Haushaltssituation 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jahresab-
schluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies gilt eben falls 
für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2017. Die Stadt Münster 
gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt einen Gesamtabschluss 2017 
vorlegen konnten. 
 Feststellung 
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirt-
schaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss wird regel-
mäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. 
Eine Kommune sollte über aktuelle Informationen zur Haushaltssituation verfügen. Die 
gpaNRW hält es daher für wichtig, dass Kommunen die Fristen für die Anzeige der Haushalts-
satzung nach § 80 Abs. 5 S. 2 GO NRW sowie für die Aufstellung und Feststellung der Jahres- 
und Gesamtabschlüsse (§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 96 Abs. 1 GO NRW, § 116 Abs. 8 GO 
NRW bzw. § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW) einhalten. 
Unabhängig hiervon sollten die Fachbereichs- bzw. Amtsleitungen einer Kommune für ihre je-
weiligen Zuständigkeitsbereiche über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert sei n. 
Hierüber sollten sie unterjährig der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister und der 
Kämmerin / dem Kämmerer berichten. Zudem sollten sie sie über die voraussichtliche Ent wick-
lung bis zum Ende des Haushaltsjahres informieren. 
Darüber hinaus sollte eine Oberbürgermeisterin / ein Oberbürgermeister bzw. eine Kämmerin  / 
ein Kämmerer den Verwaltungsvorstand und den Rat über den Stand der Haushaltsbewirt-
schaftung und über die voraussichtliche Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres infor-
mieren. Die Entscheidungsträger müssen in der Lage sein, rechtzeitig Maßnahmen zu ergrei-
fen, wenn Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten. 
Der Rat der Stadt Münster hat den Haushalt 2019 am 12. Dezember 2018 beschlossen. Der 
Oberbürgermeister konnte daraufhin die Haushaltssatzung nahezu fristgerecht bei der Bezirks-
regierung Münster anzeigen. Im Haushaltsplan 2019 weist die Stadt entsprechend den haus-
haltsrechtlichen Vorgaben das Jahresergebnis des Vorvorjahres aus. Den Jahresabschluss 
2017 hat der Rat der Stadt im April 2019 festgestellt. Die Frist nach § 96 Absatz 1 GO NRW 
kann sie somit nicht einhalten. Die Gemeindeordnung sieht vor, den Jahresabschluss bis spä-
testens 31. Dezember des Folgejahres festzustellen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 
2018 war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abgeschlossen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Die Stadt Münster gehört zu den sieben kreisfreien Städten, die bis zum Redaktionsschlus s 
dieses Berichtes einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten. Den Entwurf des Gesamtab-
schlusses 2017 hat die Stadt allerdings erst im März 2019
 aufgestellt. Der Oberbürgermeister 
hat den Entwurf zudem erst im April 2019 dem Rat zugeleitet. Die Gemeindeordnung sieht vor, 
den Gesamtabschluss bis zum 30. September des Folgejahres aufzustellen und bis zum 31. 
Dezember des Folgejahres festzustellen. 
Die Stadt Münster verfügt über ein dezentrales Finanzcontrolling in verschiedenen Organis ati-
onseinheiten, insbesondere in Ämtern mit einem hohen Finanzvolumen. Darüber hinaus befin-
det sich ein flächendeckendes zentrales Finanzcontrolling derzeit im Aufbau. 
Im Rahmen des Finanzcontrollings wird ab dem 2. Quartal eines Jahres monatlich gegenüber 
dem Kämmerer über den jeweils aktuellen Stand der Bewirtschaftung berichtet. Gegenstand 
des Finanzberichts sind die stadtweiten Erträge und Aufwendungen nach der Gliederung des 
Ergebnisplans auf der Ebene von Eckwerten. Der monatliche Finanzbericht wird zentral  von der 
Fachstelle "Haushaltsmanagement" innerhalb des Amtes für Finanzen und Beteiligungen er-
stellt. Eine fachliche Einordnung der Zahlen durch die betroffenen Ämter und Einrichtungen 
erfolgt grundsätzlich nicht. Der Bericht enthält Informationen über den Umfang der noch zu er-
zielenden Erträge bzw. zur Verfügung stehenden Aufwendungen (prozentual und absolut). 
Ausgangspunkt sind dabei die Ansätze des Ergebnisplans. Prognosewerte zum Ende des 
Haushaltsjahres werden in dem Finanzbericht nicht explizit aufgeführt; bei Bedarf werden si e 
von den betroffenen Ämtern angefordert. 
Einmal jährlich wird dem Haupt- und Finanzausschuss über die unterjährige Entwicklung der 
Erträge und Aufwendungen sowie sich abzeichnende wesentliche Veränderungen im Vergleich 
zur Planung bei einzelnen Haushaltspositionen berichtet. Der Bericht erfolgt in der Regel zum 2. 
Quartal. Zudem wird dem Haupt- und Finanzausschuss einmal im Jahr (in der Regel im Mai) 
über die Schulden- und Liquiditätssituation der Stadt Münster berichtet. 
Auf Grundlage der monatlichen Finanzberichte an den Kämmerer werden bei Bedarf weiterge-
hende Informationen zu den Ursachen und Erwartungen bei den betroffenen Ämtern und Ein-
richtungen eingeholt, um gegebenenfalls die notwendigen Schritte (z. B. haushaltswirts chaftli-
che Sperre, über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, Nachtragssatzung) einzuleiten. 
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 
 Feststellung 
Der Verlauf der kommunalen Haushaltssteuerung im Vergleich zum Verlauf der Jahreser-
gebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer direkten Steue-
rung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen. 
Eine Kommune hat nach § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen 
und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Insofern ist es für sie ein e 
dauernde Aufgabe, ihre finanzielle Leistungskraft und den Umfang ihres Aufgabenbestandes in 
Einklang zu bringen. Eine Kommune sollte daher durch (Konsolidierungs-)Maßnahmen ihren 
Haushalt entlasten. So kann sie eigene Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiederer-
langen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen der 
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitver-
lauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsmaßnahmen . 
Die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jahresergebnisse wird überlagert. 
Um diese wieder offenzulegen, bereinigt die gpaNRW die Jahresergebnisse um die Erträge und 
Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sowie um Sondereffekte. 
Als Sondereffekte berücksichtigt die gpaNRW bei der Stadt Münster Erträge aus der Auflösung 
von Rückstellungen. 
Die folgende Grafik macht die Wirkung des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnis se 
von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Die Berechnung der bereinigten Jahresergebnisse 
stellt die gpaNRW im Anhang in den Tabellen 11 und 12 dar. 
Bereinigte Jahresergebnisse ohne „Sozialleistungen“ in Tausend Euro 
 
2011 bis 2017 Ist-Ergebnisse, ab 2018 Planwerte 
Die Trendkurve der bereinigten Jahresergebnisse nimmt nach einer anfänglichen Verbesserung 
in 2012 einen negativen Verlauf. Von 2011 bis 2017 verschlechtern sich diese um rund 5 2,7 
Mio. Euro. Sie entwickeln sich damit gegenläufig zu den Ist-Ergebnissen. Diese verbe ssern sich 
ab 2011 kontinuierlich. 2017 ist das Jahresergebnis rund 52 Mio. Euro besser als sechs Jahre 
zuvor. Die positive Ergebnisentwicklung basiert damit wesentlich auf der Gewerbesteuer und 
dem Finanzausgleich. 
Daneben verzeichnet die Stadt Münster Konsolidierungserfolge bei den nicht bereinigten Haus-
haltspositionen. Der Stadt ist es seit 2011 gelungen, die Erträge in diesen Bereichen um rund
 
261 Mio. Euro bzw. rund 71,4 Prozent zu steigern. Den größten Anteil daran haben 
 Grundsteuern A und B sowie sonstige Gemeindesteuern (rund 13,4 Mio. Euro), 
 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (rund 17,1 Mio. Euro),

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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 Kostenerstattungen und –umlagen (rund 168 Mio. Euro) sowie 
 Zuwendungen und allgemeine Umlagen (rund 54,3 Mio. Euro). 
Die Aufwendungen haben im gleichen Zeitraum stärker zugenommen (um rund 311 Mio. Euro).  
Die Steigerungsrate von 40,3 Prozent ist allerdings geringer als bei den Erträgen. Belasten d 
wirken hier insbesondere 
 die Transferaufwendungen (rund 240 Mio. Euro), 
 die Personal- und Versorgungsaufwendungen (rund 77,7 Mio. Euro) sowie 
 die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rund 21,2 Mio. Euro). 
Die Erhöhungen bei den Kostenerstattungen und den Transferaufwendungen beruhen insbe-
sondere auf der seit 2012 erfolgten Integration der Aufgaben des Jobcenters in den Kernhaus-
halt der Stadt. 
Zu berücksichtigen ist, dass die Landschaftsumlage sowie die Teilergebnisse der Produktber ei-
che Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe maßgeblich Einf luss auf die 
Jahresergebnisse haben. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung 
sozialer Leistungen und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst werden. Die 
gpaNRW stellt deshalb das bereinigte Jahresergebnis differenziert dar. 
Bei Herausrechnung der „Sozialleistungen“ ist das bereinigte Jahresergebnis 2017 rund 274 
Mio. Euro weniger negativ. Die zusätzlich herausgerechneten Positionen haben daran ein en 
unterschiedlich großen Anteil: 
 Landschaftsumlage: 83,3 Mio. Euro 
 Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: 93,4 Mio. Euro 
 Produktbereich 05 - Soziale Leistungen: 96,8 Mio. Euro 
Allerdings: Auch ohne Berücksichtigung der „Sozialleistungen“ verschlechtert sich das bereinig-
te Jahresergebnis. 2017 ist es rund 20,8 Mio. Euro niedriger als im Basisjahr 2011. Konsolidie-
rungserfolge werden aufgrund negativer Entwicklungen bei anderen Haushaltspositionen in der 
Haushaltssteuerung nicht sichtbar. Dazu tragen insbesondere folgende Entwicklungen bei: 
 Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind 2017 rund 37 Prozent (rund 77,7 Mio. 
Euro) höher als sechs Jahre zuvor. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen 
Steigerung von 6,2 Prozent. 
 Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um rund 21,2 Mio. Euro. Dies 
bedeutet eine durchschnittliche jährliche Zunahme von 3,5 Prozent. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen und die bisher 
erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren 
Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen.

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Von 2017 auf 2018 gehen die bereinigten Jahresergebnisse deutlich zurück. Hier zeigt sic h der 
Übergang von den Ist- zu den Planwerten. In den vergangenen Jahren sind die Jahresergeb-
nisse meist besser als ursprünglich geplant ausgefallen. Auch 2018 wird besser als erwartet 
abschließen. Der Rückgang der bereinigten Jahresergebnisse ist daher Ausdruck einer vorsich-
tigen Planung der Stadt. 
Ab 2019 sinkt die Trendkurve kontinuierlich. Dies entspricht der Haushaltsplanung der Stadt, 
die ebenfalls von sich verschlechternden Jahresergebnissen ausgeht. 
Ermächtigungsübertragungen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Auszahlungs-
ermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien 
Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungsermächtigungen überträgt sie in 
einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre Haushaltsermächtigungen für investive 
Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer 
der Ermächtigungsübertragungen regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung. 
Eine Kommune sollte ihre Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurech-
nenden Höhe planen. Einzahlungen und Auszahlungen sollte sie in Höhe der im Haushaltsjahr 
voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagen. Die jeweiligen Ansät ze 
sollten Kommunen sorgfältig schätzen, soweit sie sie nicht errechnen kann. Diese allgemeinen 
Planungsgrundsätze sind in § 11 Abs. 1 KomHVO geregelt. 
Eine Kommune hat nach § 22 Abs. 1 KomHVO Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der 
Ermächtigungsübertragungen zu regeln. 
In den folgenden Tabellen stellen wir die Höhe der Ermächtigungen dar, die die Stadt Münster 
im konsumtiven Bereich übertragen hat. Des Weiteren zeigen wir auf, wie sich die Ansätze 
hierdurch erhöht haben und zu welchem Anteil diese von der Stadt in Anspruch genommen 
wurden. 
Ordentliche Aufwendungen im Zeitverlauf 
Grund- und Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Haushaltsansatz in Tausend Euro 928.056 960.295 998.333 1.079.460 1.130.516 
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 14.423 11.728 12.432 15.451 20.935 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 1,55 1,22 1,25 1,43 1,85 
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 942.480 972.023 1.010.766 1.094.911 1.151.451 
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 914.180 952.291 1.021.256 1.078.845 1.145.532 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener 
Ansatz in Prozent 
97,00 97,97 101 98,53 99,49 
Die Stadt Münster hat nur 2015 mehr Aufwendungen geleistet, als sie im Haushaltsplan veran-
schlagt hatte. Ihre Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagte sie in der  
Regel in ausreichender Höhe.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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In den Jahren 2013 bis 2017 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich rund 15 Mio. Euro ins 
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um rund 1,5 Prozent erhöht. Im inter-
kommunalen Vergleich übertragt die Stadt konsumtive Aufwandsermächtigungen in einem 
überdurchschnittlichen Umfang. 
Im Vergleich „Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner 2017“ 
positioniert sich die Stadt wie folgt: 
Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner in Euro 2017 
 
Der Vergleich enthält Werte von 23 kreisfreien Städten. Lediglich drei Städte haben im V er-
gleichsjahr mehr Aufwandsermächtigungen übertragen als Münster. 
Konsumtive Auszahlungsermächtigungen überträgt die Stadt in einem leicht höheren Um fang. 
In den Jahren 2013 bis 2017 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich rund 17 Mio. Euro ins 
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um durchschnittlich rund 1,6 Prozent 
erhöht. 
Ermächtigungsübertragungen (Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) je Einwohner in 
Euro 2017 
 
Der Vergleich enthält Werte von 22 Städten.  
Investive Auszahlungen im Zeitverlauf 
Grund- und Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Haushaltsansatz in Tausend Euro 77.693 63.787 83.916 161.900 200.111 
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 43.692 64.506 57.212 65.072 81.686 
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 56,24 101 68,18 40,19 40,82 
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 121.385 128.294 141.128 226.971 281.798 
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 54.798 64.527 63.140 100.613 107.339 
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener 
Ansatz in Prozent 
45,14 50,30 44,74 44,33 38,09

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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In den Jahren 2013 bis 2017 hat die Stadt Münster investive Auszahlungsermächtigungen von 
jährlich durchschnittlich 62 Mio. Euro übertragen. Dieser Wert ist verglichen mit den anderen 21 
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen hoch. Mehr als 75 Prozent der Vergleichsstädte 
übertragen je Einwohner geringere investive Auszahlungsermächtigungen. 
Ermächtigungsübertragungen (investive Auszahlungen) je Einwohner in Euro 2017 
 
Der Vergleich enthält Werte von 23 Städten. 
Ihre Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen schöpfte die Stadt Münster in den 
fünf Betrachtungsjahren nur zu ca. 45 Prozent aus. Ursächlich hierfür sind laut Aussage der 
Stadt in erster Linie langfristige Planungsverfahren sowie Schwierigkeiten bei der Auftrags-
vergabe, da Firmen oftmals nicht zur Verfügung stehen.  
 Empfehlung 
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigungen künftig in ei-
nem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus Gründen der Haushaltstranspa-
renz sollte sie investive Maßnahmen gegebenenfalls neu und künftig bei der Haushaltspla-
nung realitätsnäher veranschlagen. 
Regelungen, wie mit Ermächtigungsübertragungen umgegangen werden soll, trifft die Stadt 
Münster in ihrer Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2019 regelt die Übertragbarkeit wie 
folgt: 
„Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW können Ermächtigungen für Aufwendungen 
und Auszahlungen durch Entscheidung des Stadtkämmerers übertragen wer-
den. Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich (Teilergebnispläne) bleiben bis zum 
Ende des Haushaltsjahres 2020 verfügbar. Im investiven Bereich (Teilfinanzpläne) bleibe n Er-
mächtigungsübertragungen grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck 
verfügbar. Ermächtigungsübertragungen für nicht begonnene Investitionsmaßnahmen bleiben 
bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 verfügbar.“ 
Im Rahmen der jährlichen Verfügungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden diese 
Regelungen für die Ämter und Einrichtungen präzisiert.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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 Kommunale Abgaben 
Die kommunalen Abgaben sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Städte. Sofern die 
Stadt rechtlich mögliche Potenziale ausschöpft, leistet dies einen entscheidenden Beitrag zur 
Haushaltskonsolidierung. Bereits in den letzten beiden Prüfungen haben wir die kommunalen 
Abgaben ausführlich thematisiert. Die aktuelle Prüfung beschränkt sich daher auf eine Nachbe-
trachtung. Wir haben abgefragt, ob die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten nun ausgeschöpft 
werden. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Ergebnisse der letzten Prüfun-
gen. 
Beiträge 
Die Ausführungen zu den Straßenbaubeiträgen stehen im Berichtsteil Verkehrsflächen. 
Gebühren 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem Umfang 
Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender Gebühren 
schöpft sie dabei weitestgehend aus. 
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat, soweit 
vertretbar und geboten für die von ihr erbrachten Leistungen, Gebühren und Entgelte zu erhe-
ben. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW und 6 KAG NRW. 
Bereits in den letzten überörtlichen Prüfungen hat die gpaNRW die Gebührenhaushalte intensiv 
analysiert. 
Die Stadt Münster legt in allen Bereichen in der Regel einen Kalkulationszeitraum von einem 
Jahr zugrunde. Die Abschreibungen erfolgen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten. 
Bei der Kalkulation der Gebühren bezieht die Stadt zudem kalkulatorische Zinsen ein. Vorhan-
denes Abzugskapital berücksichtigt die Stadt im Gleichklang mit den Restwerten jährlich redu-
ziert. 
Die Straßenreinigung übernimmt in Münster der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(AWM). Von den Gesamtkosten der Straßenreinigung entfallen 20 Prozent auf den von der 
Stadt zu tragenden Öffentlichkeitsanteil. Dies entspricht nach Aussage der Stadt den örtlichen 
Verhältnissen und 2018 einem Betrag von rund 1,1 Mio. Euro. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt zu tragenden 
Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob dieser noch den tatsächlichen 
örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein geringerer Anteil würde den Haushalt der Stadt  ent-
lasten.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Die Stadt Münster arbeitet in den nach § 6 des KAG NRW zu beurteilenden Aufgabenbereichen 
weitgehend kostendeckend. Kostenüberdeckungen und Unterdeckungen in den kostenrech-
nenden Einrichtungen berücksichtigt sie bei den Gebührenkalkulationen der Folgejahre ent-
sprechend den Regelungen in § 6 Abs. 2 Satz 3 des KAG NRW. 
Weitere Anhaltspunkte, die eine erneute eingehende Betrachtung erforderlich machen, haben 
sich nicht ergeben. Auf eine lediglich wiederholende Darstellung wird verzichtet. Die Fri edhofs-
gebühren werden im Berichtsteil „Friedhofswesen“ thematisiert. 
Steuern 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben. Im Ver-
gleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die Grundsteu er B 
bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung. 
Bevor eine Kommune Steuern erhöht, sollte sie andere Konsolidierungsmöglichkeiten umset-
zen. Dies ergibt sich aus § 77 GO NRW. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen 
sein und auch der Finanzierung von individuellen Standards dienen, wenn diese trotz Konsoli-
dierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel einer Kommune muss immer der 
ausgeglichene Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW sein. 
Realsteuerhebesätze 2018 im Vergleich 
  Münster 
Kreisfreie Städ-
te mit 150.000 
bis unter 
300.000 Ein-
wohnern 
Kreisfreie Städ-
te mit 300.000 
bis unter 
500.000 Ein-
wohnern 
Regierungsbe-
zirk Münster 
fiktive Sätze 
(2019) 
Grundsteuer A 255  261 269 278 217 
(223) 
Grundsteuer B 510  646 669 568 429 
(443) 
Gewerbesteuer 460  497 487 455 417 
(418) 
2015 hat die Stadt Münster die Hebesätze der Grundsteuern A und B letztmalig erhöht. Den 
Gewerbesteuerhebesatz hat sie 2011 von 440 auf 460 Punkte angehoben. Mit der Haushalts-
satzung 2019 hat die Stadt die Realsteuerhebesätze erneut unverändert festgesetzt. 
Mit diesen Hebesätzen liegt die Stadt im obenstehenden Vergleich unter den Durchschnittswer-
ten der kreisfreien Städte gleicher Größenklasse bzw. beim Hebesatz der Gewerbesteuer im 
Vergleich zum Regierungsbezirk leicht darüber. Weitere Erhöhungen wären demnach durchaus 
möglich, ohne im Hinblick auf die berücksichtigten Vergleichskommunen in einen Nachteil zu 
geraten.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Erträge aus der Grundsteuer B je Einwohner in Euro 2017 im interkommunalen Vergleich 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
196 143 200 214 235 292 23 
Bei den Erträgen aus der Grundsteuer B je Einwohner positioniert sich die Stadt Münster eben-
falls im unteren Viertel der Vergleichskommunen (kreisfreie Städte). Mehr als 75 Prozent dies er 
Kommunen erzielen 2017 höhere Erträge je Einwohner. Moderate Erhöhungen wären demnach 
auch mögliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. 
2018 haben sich die Erträge in den Vergleichsstädten nochmals erhöht:  
Erträge aus der Grundsteuer B je Einwohner in Euro 2018 im interkommunalen Vergleich 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
./. 144 208 229 240 306 17 
Den Jahresabschluss 2018 konnte die Stadt Münster zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht 
vorlegen. Die Erträge aus der Grundsteuer B waren der Stadt jedoch bereits bekannt. Demnach 
erzielt die Stadt 2018 bei der Grundsteuer B 199 Euro je Einwohner. 
 Empfehlung 
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die S tadt Münster 
mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in Betracht ziehen. 
Dies insbesondere für den Fall, dass anderweitige Konsolidierungsbemühungen nicht zum 
gewünschten Erfolg führen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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 Anlagen: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation 
 Haushaltssituation 
Haushaltsstatus 
F1 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen M aßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis 2022 negative Jahr esergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage 
und eine Verringerung der allgemeinen Rücklage. 
Ist-Ergebnisse 
F2 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken. 
Plan-Ergebnisse 
F3 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfris tigen Planung ausschließlich negative Jahresergebnisse. Sie p lant vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den 
Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der Planung der Stadt nicht. 
Eigenkapital 
F4 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapita l von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt damit über eine  relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten 
gehen allerdings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird. 
Schulden und Vermögen 
F5 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich gering. Geplante Investitionen im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche 
Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssteuerung 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jah-
resabschluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies 
gilt ebenfalls für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt 
einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten. 
  
F2 
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haus-
haltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzaus-
schuss wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. 
  
F3 
Der Verlauf des kommunalen Steuerungstrends im Vergleich zum Verlauf der Jah-
resergebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer 
direkten Steuerung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation 
beitragen. 
E3 
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen 
und die bisher erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass ins-
besondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung 
der Jahresergebnisse beitragen. 
F4 
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Aus-
zahlungsermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der 
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungser-
mächtigungen überträgt sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre 
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent 
aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen 
regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung. 
E4 
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigun-
gen künftig in einem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus 
Gründen der Haushaltstransparenz sollte sie investive Maßnahmen gegebe-
nenfalls neu und künftig bei der Haushaltsplanung realitätsnäher veran-
schlagen.

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Kommunale Abgaben 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem 
Umfang Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender 
Gebühren schöpft sie dabei weitestgehend aus. 
E1 
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt 
zu tragenden Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob 
dieser noch den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein gerin-
gerer Anteil entlastet den Haushalt der Stadt. 
F2 
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben. 
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die 
Grundsteuer B bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung.  
E2 
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die 
Stadt Münster mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grund-
steuer B in Betracht ziehen. Dies insbesondere für den Fall, dass anderwei-
tige Konsolidierungsbemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen. 
Tabelle 4: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation 
Aufwandsdeckungsgrad 102 94,43 98,31 101 104 109 23 
Eigenkapitalquote 1 21,08 -39,08 -5,06 9,10 21,74 67,62 23 
Eigenkapitalquote 2 56,35 -24,71 11,76 30,51 40,93 81,96 23 
Fehlbetragsquote ./. Siehe Anmerkung im Tabellenfuß 
Vermögenslage 
Infrastrukturquote 44,38 15,10 21,92 28,66 34,24 44,38 23 
Abschreibungsintensität 7,01 2,43 4,27 5,61 6,11 19,08 23 
Drittfinanzierungsquote 59,97 9,97 43,86 51,47 62,46 145 23 
Investitionsquote 128 16,63 52,54 80,94 130 221 23 
Finanzlage 
Anlagendeckungsgrad 2 97,30 45,36 63,15 72,47 81,56 99,81 23

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Liquidität 2. Grades 161 8,36 15,52 19,14 28,44 391 23 
Dynamischer Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
42,79 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß 
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 3,13 0,89 11,82 14,42 17,23 27,37 23 
Zinslastquote 2,00 0,76 1,41 2,07 2,50 3,80 23 
Ertragslage 
Netto-Steuerquote 48,97 26,99 32,26 35,92 41,09 52,06 23 
Zuwendungsquote 10,40 10,40 24,16 29,21 33,79 46,40 23 
Personalintensität 22,96 15,63 18,53 20,14 22,64 25,55 23 
Sach- und Dienstleistungsintensität 10,83 7,90 13,31 15,54 17,25 21,49 23 
Transferaufwandsquote 51,10 32,45 38,46 41,35 49,93 61,36 23 
Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Kommune tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen. 
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Kommunen, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die keine Effektivverschuldung haben, lässt sich die Kenn-
zahl nicht sinnvoll berechnen.  
Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund weisen wir keinen Vergleich bei diesen beiden Kennzah-
len aus. 
Tabelle 5: Berechnung Durchschnittswerte in Tausend Euro (strukturelles Ergebnis) 
Ergebnisse der Vorjahre 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschnitts-
werte 
Jahresergebnis  28.895 24.416 -12.155 10.698 9.364   
Gewerbesteuer  256.319 255.494 267.386 310.190 310.069 279.891 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer  120.844 127.771 144.288 148.974 157.584 139.892 
Ausgleichsleistungen  13.653 15.280 17.182 17.517 19.279 16.582

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Ergebnisse der Vorjahre 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschnitts-
werte 
Schlüsselzuweisungen vom Land  34.298 37.885 12.278 29.297 0 22.752 
Allgemeine Umlagen vom Land  19.126 8.596 5.533 7.710 10.097 10.212 
Summe der Erträge 444.240 445.025 446.668 513.689 497.028 469.330 
Gewerbesteuerumlage  18.945 19.761 21.109 22.771 23.493 21.216 
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten  18.404 19.197 20.505 22.121 22.486 20.543 
Summe der Aufwendungen 37.349 38.958 41.614 44.892 45.979 41.758 
Saldo 406.890 406.067 405.054 468.797 451.049 427.571 
Tabelle 6: Eigenkapital in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Eigenkapital 714.792 736.134 725.187 738.478 749.147 
Eigenkapital 1 714.792 736.134 725.187 738.478 749.147 
Sonderposten für Zuwendungen 637.730 630.181 626.624 620.284 626.181 
Sonderposten für Beiträge 689.681 676.211 660.598 645.001 626.974 
Eigenkapital 2 2.042.203 2.042.526 2.012.409 2.003.762 2.002.302 
Bilanzsumme 3.472.257 3.444.918 3.441.817 3.464.603 3.553.532 
Tabelle 7: Schulden in Tausend Euro 
  2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 736.207 723.745 729.517 749.881 776.442 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.353 12.477 13.845 13.969 39.780

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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  2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
6.528 1.117 780 649 625 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.875 417 2.188 2.220 1.933 
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 78,81 109 1.828 2.099 71,39 
Sonstige Verbindlichkeiten 23.031 32.451 32.133 20.286 31.322 
Erhaltene Anzahlungen 57.105 51.742 47.294 54.656 58.959 
Verbindlichkeiten 857.179 822.057 827.585 843.760 909.132 
Rückstellungen 522.253 526.706 540.641 561.346 592.966 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.315 2.692 2.451 1.878 2.115 
Schulden 1.381.746 1.351.455 1.370.677 1.406.984 1.504.214 
Tabelle 8: Gesamtschulden in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten  1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963 
Rückstellungen 666.967 658.033 684.239 679.902 703.719 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 12.529 8.822 11.812 11.419 12.220 
Gesamtschulden  1.944.115 1.889.777 1.922.244 1.970.702 2.051.903 
Tabelle 9: Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro  
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.042.197 1.025.660 1.043.004 1.075.803 1.095.514 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.353 12.477 13.845 14.029 39.818

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
7.608 2.097 780 649 625 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.337 95.195 85.309 57.150 58.759 
Sonstige Verbindlichkeiten 98.124 87.493 83.255 131.750 141.248 
Gesamtverbindlichkeiten  1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963 
Tabelle 10: Anlagevermögen (Gesamtabschluss) in Tausend Euro 
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017 
Anlagevermögen 3.680.677 3.663.436 3.662.765 3.688.803 3.726.979 
   davon Gebäudevermögen 1.090.061 1.104.453 1.136.777 1.174.409 1.199.671 
   davon Entwässerungs- und  
   Abwasserbeseitigungsanlagen 705.740 699.538 693.939 680.495 671.582 
   davon Straßenvermögen 584.260 574.126 559.289 548.346 529.196

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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Tabelle 11: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro (Wirkungen der kommunalen Haushaltssteuerung) 
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Jahresergebnis -43.101  -20.208  28.895  24.416  -12.155  10.698  9.364  -16.418  -3.123  -23.467  -22.589  -32.790  
Gewerbesteuer 285.135  241.139  256.319  255.494  267.386  310.190  310.069  290.000  320.000  310.000  310.000  310.000  
Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer 
103.391  116.849  120.844  127.771  144.288  148.974  157.584  162.000  174.000  182.000  192.000  200.000  
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 22.778  22.877  22.993  23.744  27.011  27.825  34.848  43.000  47.700  43.000  44.000  45.000  
Ausgleichsleistungen 12.318  17.202  13.653  15.280  17.182  17.517  19.279  19.490  20.520  20.720  20.920  21.120  
Schlüsselzuweisungen vom Land 0  0  34.298  37.885  12.278  29.297  0  25.350  21.200  16.700  16.700  16.700  
Allgemeine Umlagen vom Land 0  0  19.126  8.596  5.533  7.710  10.097  15.380  23.300  10.000  10.000  0  
Summe der Erträge 423.623  398.067  467.233  468.769  473.679  541.514  531.877  555.220  606.720  582.420  593.620  592.820  
Gewerbesteuerumlage 22.474  19.163  18.945  19.761  21.109  22.771  23.493  22.100  24.400  23.600  23.600  23.600  
Finanzierungsbeteiligung Einheitslas-
ten 
22.531  18.635  18.404  19.197  20.505  22.121  22.486  21.100  20.200  0  0  0  
Summe der Aufwendungen 45.005  37.798  37.349  38.958  41.614  44.892  45.979  43.200  44.600  23.600  23.600  23.600  
Saldo der Bereinigungen 378.618  360.268  429.883  429.811  432.065  496.622  485.897  512.020  562.120  558.820  570.020  569.220  
Saldo der Sondereffekte 2.115  3.730  9.238  7.224  9.940  0  0  0  0  0  0  0  
Bereinigtes Jahresergebnis -423.834  -384.207  -410.227  -412.620  -454.160  -485.924  -476.533  -528.438  -565.243  -582.287  -592.609  -602.010  
Abweichung vom Basisjahr 0  39.627  13.607  11.214  -30.326  -62.090  -52.700  -104.604  -141.409  -158.453  -168.776  -178.176

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
Seite 44 von 45 
Tabelle 12: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse ohne "Sozialleistungen" in Tausend Euro  
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 
Bereinigtes Jahresergebnis -423.834  -384.207  -410.227  -412.620  -454.160  -485.924  -476.533  -528.438  -565.243  -582.287  -592.609  -602.010  
Landschaftsumlage 55.296  68.701  64.395  68.496  71.434  74.846  83.347  82.558  84.600  88.000  87.700  90.300  
Teilergebnis Produktbereich Soziale 
Leistungen 
-98.945  -88.461  -90.563  -100.938  -93.116  -94.739  -96.824  -112.181  -122.089  -120.407  -122.740  -124.599  
Teilergebnis Produktbereich Kinder-, 
Jugend-, Familienhilfe -87.419  -78.105  -89.955  -90.320  -91.242  -112.634  -93.392  -119.459  -132.676  -134.023  -134.191  -133.198  
Bereinigtes Jahresergebnis ohne 
„Sozialleistungen“ 
-182.174  -148.939  -165.314  -152.866  -198.367  -203.704  -202.970  -214.241  -225.878  -239.856  -247.979  -253.912  
Abweichung vom Basisjahr ohne 
„Sozialleistungen“ 
0  33.235  16.861  29.308  -16.193  -21.530  -20.795  -32.066  -43.704  -57.682  -65.804  -71.738

  Stadt Münster    Finanzen    050.010.050_03364 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Hilfe zur Erziehung der Stadt 
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Hilfe zur Erziehung 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Strukturen 6 
 Steuerung und Organisation 8 
Gesamtsteuerung und Strategie 8 
Organisation 9 
 Internes Kontrollsystem (IKS) 11 
Prozesskontrollen 12 
Finanzcontrolling 13 
Fachcontrolling 14 
 Verfahrensstandards 15 
Prozess- und Qualitätsstandards 15 
 Personaleinsatz 18 
 Leistungsgewährung 22 
Fallsteuerung 22 
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 23 
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 33 
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 47 
 Andere Aufgaben der Jugendhilfe 51 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 55

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
 im Prüfgebiet Hilfe 
zur Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Hilfe zur Erziehung 
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten strukturell durch eine ge-
ringe Kinderarmut und Jugendarbeitslosigkeit begünstigt. Die Stadt verzeichnet im B ereich der 
Hilfen zur Erziehung den niedrigsten Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren.  
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, die vor allem aus Leistungen an freie Träger für die 
Leistungserbringung der Hilfen bestehen, wirken sich erheblich auf den Fehlbetrag aus. Auf die 
Aufwendungen wirken sich wiederum die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus. 
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung sind in Münster einwohnerbezogen vergleichswe ise 
niedrig. Die Stadt Münster bildet 2017 das Minimum ab. Außerdem hat Münster interkommunal 
verglichen die niedrigste HzE-Falldichte. Zusätzlich wird im stationären Bereich in hohem Maße 
die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen genutzt. Diese Faktoren 
begünstigen den Fehlbetrag.  
Ungünstig wirken sich der vergleichsweise niedrige Anteil ambulanter Hilfefälle sowie di e hohen 
HzE-Aufwendungen der Stadt Münster je Hilfefall aus. Bei der differenzierten Betrachtung sind 
die Aufwendungen je Hilfefall bei den ambulanten Hilfen höher als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Dahingegen hat die Stadt bei den stationären Hilfen geringere Aufwendungen je 
Hilfefall als die Hälfte der kreisfreien Städte.  
Bei der Einordnung der Stadt Münster im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien 
Städten ergeben sich 2017 bei allen betrachteten Hilfearten Sozialpädagogische Familienhilfe 
nach § 31 SGB VIII, Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, Heim- und sonstigen Unterbringung 
nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, junge Volljährige nach § 41 
SGB VIII), den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie den Inobhutnahmen nach §§ 
42, 42a SGB VIII höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei den Vergleichsstädten. Durch gesu n-
kene Aufwendungen je Hilfefall kann die Stadt Münster im Jahr 2018 ihre Kennzahlenwerte  so-
wie ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich bei der Vollzeitpflege, den Integrationshil-
fen/Schulbegleitungen, den jungen Volljährigen sowie bei den Einzelbetrachtungen zu den In-
obhutnahmen nach § 42 und § 42a SGB VIII verbessern. 
Die Stadt Münster hat eine Gesamtstrategie in Form von zehn Amtszielen entwickelt. Die Errei-
chung der Ziele wird regelmäßig gemessen.  
Die Steuerung im Fachbereich ist sehr gut ausgeprägt. Es wird ein intensives Finanz- u nd 
Fachcontrolling durchgeführt. In quartalsweise erstellten Finanzberichten und monatlichen 
Fachcontrollingreports werden für die Hilfen zur Erziehung steuerungsrelevante Kenn zahlen

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 4 von 64 
ausgewertet und analysiert. Die Kennzahlen sind an den Zielen orientiert und es gibt dafür Ziel-
werte. Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen in Form eines Zielerrei-
chungsgrades ermittelt. Ein systematisiertes Internes Kontrollsystem hat die Stadt nicht, aller-
dings sind einige Elemente vorhanden. Weiterhin hat die Stadt Münster die Prozesse, Stan-
dards und Abläufe im Qualitätshandbuch beschrieben.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 5 von 64 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach 
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt SGB VIII §§ 27 bis 35, 35a, 41 Sozialgesetzbuch VIII 
(SGB VIII) und Drittes Kapitel, Erster Abschnitt §§ 42 und 42a SGB VIII. 
Die Hilfe zur Erziehung und die vorläufigen Maßnahmen sind in der Finanzstatistik 1 der Produkt-
gruppe 363 „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ zugeordnet. 
Nicht betrachtet werden die eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe der Produktgruppe 367. 
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII in 
Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe zur Er-
ziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1 SGB VIII ein 
Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erzie-
hung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. 
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das Ergebnis perspektivisch verbessern können. 
Dazu werden Erträge und Aufwendungen sowie Fallzahlenentwicklung und Personalausstat-
tung analysiert. 
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichtigu ng 
fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung. 
Mittels interkommunalen Kennzahlenvergleichen steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für die 
tiefergehende Analyse werten wir örtliche Unterlagen und Ergebnisse aus Gesprächen aus. 
Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten der Leistungsorganisation, der Leistungs-
erbringung und der Angebotssteuerung des Jugendamtes in ihre Betrachtung ein. 
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt die 
gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert, der den Anteil des Falles im 
Kalenderjahr abbildet. Abweichende Zählweisen gelten für die Erfassung von Verweildauer und 
Betreuungsdauer, zu denen die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendigung der Hilfege-
währung berücksichtigt wird. Zu Rückführungen, unplanmäßiger Beendigung, Inobhutnahmen 
und Versorgungszeiten von Inobhutnahmen wird die absolute Fallzahl im jeweiligen Kalender-
jahr erfasst. 
 
  
 
1 nach den Vorschriften über die Zuordnung von Aufgaben und Le istungen zu den Produktgruppen (ZOVPG)

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Strukturen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend struktu-
rell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen Anteil Schulabgän-
ger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste Jugendarbeitslosigkei t auf. 
Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit SGB II Bezug erhöhend auf die Auf-
wendungen der Hilfe zur Erziehung wirken. 
Strukturkennzahlen 
Kennzahl Münster Mini-
mum 
1. Viertel-
wert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
An-
zahl 
Werte 
Anteil der Einwohner 0 bis unter 21 
Jahre an der Gesamtbevölkerung in 
Prozent 
19,31 17,81 19,06 19,65 20,21 21,34 23 
Anteil Arbeitslose SGB II von 15 bis 
unter 25 Jahre bezogen auf alle zi-
vilen Erwerbspersonen dieser Al-
tersgruppe (Arbeitslosenquote 15-
24 Jahre) in Prozent 
3,70 3,70 6,75 8,00 9,95 11,70 22 
Anteil Alleinerziehende Bedarfsge-
meinschaften SGB II an den Be-
darfsgemeinschaften SGB II ge-
samt in Prozent 
18,77 14,79 16,68 17,39 18,70 20,00 22 
Schulabgänger ohne Abschluss je 
100 Schulabgänger allgemeinbil-
dende Schulen 
5,93 3,76 5,57 6,10 7,13 10,03 22 
Anteil der 0 bis unter 21-jährigen an der Gesamtbevölkerung in Prozent 
Der Anteil an Einwohnern von 0 bis unter 21 Jahren an der Gesamtbevölkerung liegt in der 
Stadt Münster etwas unter dem Median der Vergleichskommunen. Dies wirkt sich leicht belas-
tend auf die einwohnerbezogenen Kennzahlen in diesem Bericht aus.  
Die Einwohnerzahlen der Stadt Münster sind auf Wachstumskurs. Auch die Jugendeinwohne r-
zahlen werden von der Stadt trotz des demografischen Wandels zukünftig eher steigend erwar-
tet. Diese Entwicklung ist in Münster überwiegend auf eine Erhöhung der Geburtenzahlen einen 
Anstieg der Studierenden und der Beschäftigungszahlen zurückzuführen. In den vergangenen 
Jahren wirkte sich auch die erhöhte Zuwanderung von Zuflucht suchenden Menschen erhöhend 
auf die Einwohnerzahlen der Stadt Münster aus. 
Jugendarbeitslosenquote und Jugendamtstyp 
Die Stadt Münster hat die vergleichsweise niedrigste Jugendarbeitslosenquote. Dies kann s ich 
positiv auf das Leistungsspektrum des Jugendamtes und die Hilfen zur Erziehung auswirken.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Die Jugendarbeitslosenquote betrifft mit den über 15-jährigen Kindern und Jugendlichen jedoch 
nur einen Teil der Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erziehung ist.  
Die Stadt Münster ist dem Jugendamtstyp 2 und der Belastungsklasse 3 nach der Statis tik der 
AKJ TU Dortmund2 zugeordnet. Das bedeutet eine geringe Kinderarmut. Studien haben, gemäß 
dem Bericht Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ, ergeben, dass die familiäre Lebenss i-
tuation, zu der auch eine materielle Belastung gehört, sich auf das Aufwachsen von Kindern 
auswirkt.3 Armut und damit verbundene schwierige Lebenslagen wirken sich auf Risiken in der 
Erziehung aus. Deshalb kann man bei der Stadt Münster insgesamt von einer geringen str uktu-
rellen Belastung der ganzen Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erziehung ist, ausgehen. 
Schulabgänger ohne Abschluss 
Ein hoher Anteil an Schulabgängern ohne Schulabschluss kann sich negativ auf  das Leistungs-
spektrum des Jugendamtes und die Hilfen zur Erziehung auswirken. Allerdings ist hier mit de n 
über 15jährigen Kinder und Jugendlichen nur ein Teil der für die Hilfen zur Erziehung maßgebli-
chen Zielgruppe betroffen. In der Stadt Münster ist die Anzahl an Schulabgängern ohne Ab-
schluss 2017 vergleichsweise niedrig. Mit weniger als sechs von 100 Schulabgän gern ohne 
Schulabschluss zählt die Stadt Münster 2017 zur Hälfte der Vergleichsstädte mit der ge ringeren 
an Anzahl Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen.  
Anteil Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften an den SGB II Bedarfsgemein-
schaften 
Der Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug ist in der Stadt 
Münster mit rund 19 Prozent höher als bei 75 Prozent der kreisfreien Städte. Laut dem Berich t 
Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ wirken sich der Familienstatus und der Tr ansferleis-
tungsbezug auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung aus. Laut diesem Bericht der 
AKJ werden ambulante und stationäre Hilfen vermehrt von Alleinerziehenden in Anspruch ge -
nommen. Gleiches gilt noch verstärkt bei gleichzeitigem Bezug von Transferleistungen. Da der 
Anteil der Alleinerziehenden mit Transferleistungen in Münster hoch ist, kann sich dies für die 
Hilfen zur Erziehung negativ auswirken.  
Umgang mit den Strukturen 
Der Stadt Münster sind diese Strukturen bekannt und sie bezieht sie in die Planungen mit ein. 
Der jährliche erscheinende Kinder- und Jugendhilfereport der Stadt Münster beinhaltet einen 
Sozialraumreport, in dem die Stadt Münster die Entwicklung der sozialen Infrastruktur in Bezirk e 
unterteilt darstellt. Er führt auch die bezirkliche Entwicklung der ambulanten und stationären Hil-
fefälle der Hilfe zur Erziehung auf. 
 
 
2 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deut sches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund 
3 Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 akjstat

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Steuerung und Organisation 
Die Aufgabenerledigung und das Ergebnis der Hilfe zur Erziehung werden durch die angestr eb-
ten Ziele, die Intensität der Steuerung, die Form der Organisation und den aufgewendeten Res-
sourceneinsatz geprägt. 
Gesamtsteuerung und Strategie 
 Feststellung 
Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt Münster 
fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermöglichen. 
Eine Stadt sollte über eine von Politik, Verwaltungsführung und Jugendamt getragene Ge-
samtstrategie für den Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung verfügen. Die Entwicklung der Ge-
samtstrategie sollte die gesamte Kinder-, Jugend und Familienhilfe und weitere angrenzende 
Aufgabenbereiche einbeziehen. Am Gesamtziel ist zu messen, welche Ressourcen erforderlich 
sind, um das vereinbarte Ziel und die gewünschten Wirkungen zu erreichen. Die Gesamtsteue-
rung sollte sicherstellen, dass eine Kommune ihre gesetzten Ziele durch geeignete Maßnahmen 
erreicht. Bei Abweichungen muss sie zeitnah nachsteuern und Maßnahmen anpassen. 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster verfügt über eine Ge-
samtstrategie, die in Form von Amtszielen beschrieben sind. Die Amtsziele sind eine strategi-
sche und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, zum einen f ür die 
eigene praktische Arbeit der Dachstellen und Einrichtungen des Amtes. Zum anderen dienen 
sie auch als Orientierung und verdeutlichen das gemeinsame Anliegen für die Förderung und 
Kooperation mit den freien Trägern. 
Die Amtsziele lauten: 
 1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen 
 2. Vernetzung als Erfolgsfaktor 
 3. Prävention 
 4. Schutz von Kindern und Jugendlichen 
 5. Partizipation 
 6. Chancengleichheit 
 7. Geschlechterdifferenzierung / Gender 
 8. Individuelle Hilfen 
 9. Bildung ermöglichen - Leben lernen 
 10. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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In Ihrem Amtszielreport, der Bestandteil des jährlich erscheinenden Kinder- und Jugendhil fere-
ports der Stadt Münster ist, benennt das Jugendamt konkrete, praktische Beispiele, die verdeut-
lichen, wie die Leitziele des Amtes im jeweiligen Berichtsjahr in der praktischen Arbeit um ge-
setzt wurden.4 
Organisation 
 Feststellung 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im gleichen 
Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch sind Synergieef-
fekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster Kommunaler 
Sozialdienst (KSD) -   eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Aufbauorganisation einge-
richtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den Bezirken erfolgen 
regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame Abteilungsleitung und detaillierte Verfah-
rensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung.  
Eine gute Organisation zeichnet sich durch klare Strukturen und Zuständigkeiten sowie opti-
mierte Abläufe aus.  
Die Abteilung 51.4 „Familien und Erziehungshilfen“ bei der Stadt Münster ist neben der Abtei-
lung 51.1 „Tagesbetreuung für Kinder“, der Abteilung 51.2 „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendso-
zialarbeit“, der Abteilung 51.3 „Kommunaler Sozialdienst (KSD)“ und der Abteilung 51.5 „ Con-
trolling und zentraler Service“, dem „Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)“ zuge-
ordnet. Das Amt 51 ist wiederum beim Dezernat für Bildung, Jugend und Familie angesiedelt. In 
diesem befindet sich auch das „Amt für Schule und Weiterbildung“. Da es sich hier teilweise um 
dieselbe Zielgruppe handelt, sind gemeinsame Maßnahmen sowie Vernetzungen möglich und 
es können Synergien genutzt werden. In Münster erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen 
den Bereichen Jugend und Schule mit gemeinsamen Projekten.   
Der Aufbau des Amtes Kinder, Jugendliche und Familien ist bedarfsorientiert abgestimmt. Der 
KSD ist einer eigenen Abteilung 51.3 angesiedelt. Er leistet praktische Sozialarbeit vor Ort, als 
Ratgeber und Partner bei allen Themen, die für Familien, Kinder und Jugendliche wichtig sind 
oder werden können. Der KSD ist in der Stadt Münster insbesondere für Erziehungsfragen und 
Erziehungsprobleme, Kinderschutz bei Gewalt und massiver Vernachlässigung, Konflikte in Fa-
milie und Schule, den Bereich Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie für Wohnprob-
leme und drohende Obdachlosigkeit zuständig.  
Der KSD ist sozialräumlich organisiert, er unterteilt sich in fünf Bezirke: 
 Bezirk Mitte, 
 Bezirk West, 
 
4 Kinder- und Jugendhilfereport 2018, Seite 6 ff

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 10 von 64 
 Bezirk Nord, 
 Bezirk Ost/Südost und 
 Bezirk Hiltrup. 
Der KSD für den Bezirk Mitte ist zentral im Jugendamt der Stadt Münster untergebracht. Die 
vier weiteren KSD-Bezirke sind in Dependancen in den Bezirken untergebracht. 
Die Stadt Münster hat für die Hilfen zur Erziehung folgende Spezialdienste eingerichtet: 
 Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder (in enger Kooperation mit dem Sozialdienst katholi-
scher Frauen e.V. Münster), 
 Fachdienst Heimerziehung, 
 Fachdienst Eingliederungshilfen und 
 bezirksübergreifender Fachdienst UMA 5. 
Zum Informationsaustausch finden wöchentliche Teambesprechungen und regelmäßige Be-
sprechungen zwischen den Bezirksleitungen mit der Abteilungsleitung statt. Zudem wird dr eimal 
jährlich eine gemeinsame Abteilungsbesprechung durchgeführt. Alle wichtigen Informationen 
wie das Qualitätshandbuch sind auf einem für alle Beschäftigten zugänglichen Laufwerk zentral 
abgelegt.  
Die Stadt Münster hat sechs Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (AG 78) eingerichtet, 
an denen neben Vertretern des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
auch Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Vertreter der Träger geförderter 
Maßnahmen teilnehmen.  Eine AG 78, die sog. AG 6, befasst sich ausschließlich mit den Hi lfen 
zur Erziehung. 
  
 
5 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Internes Kontrollsystem (IKS) 
 Feststellung 
Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes Internes 
Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. 
Ein wirksames internes Kontrollsystem soll eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame Auf-
gabenerledigung und eine ordnungsgemäße interne und externe Rechnungslegung sicherstel-
len und Vermögensschäden verhindern. Bestehende Risiken bei der Aufgabenerledigung soll-
ten durch eine Stadt ermittelt sowie bewertet und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Hierzu 
sollten verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und Kontrollen in-
stalliert werden.  
Die Stadt Münster hat kein schriftlich formuliertes Konzept über ein Internes Kontrollsystem 
(IKS) im Jugendamt. Es werden nicht systematisch Risiken ermittelt, bewertet und Gegenmaß-
nahmen erarbeitet. Es sind allerdings einzelne Elemente eines IKS und Voraussetzungen daf ür 
vorhanden. Diese werden im Folgenden näher beschrieben. 
Das Finanz- und das Fachcontrolling schätzen die zukünftigen finanziellen und fachlichen Risi-
ken regelmäßig im Rahmen ihrer Berichterstattung ein und entwickeln auf dieser Grundlage 
Steuerungsmaßnahmen. 
Die Prozessabläufe und Entscheidungen sind im System erkennbar. Es wurde noch nicht voll-
ständig auf eine elektronische Aktenführung umgestellt, aber die Eingaben, wie Daten, Fristen,  
Hilfeplanung etc. erfolgen grundsätzlich im System. Die wichtigsten Angaben über Hil fearten, 
Zielvereinbarungen, Laufzeiten der Hilfe, nächste Fortschreibung, Träger, Pflegefamilie, etc. 
sind im System hinterlegt und einsehbar. Eine automatische Wiedervorlage ist hinterlegt . Auch 
die Teamleitung/Bezirksleitung kann sich alle Fälle mit Fristen und Wiedervorlagen anz eigen 
lassen. Alle Eingaben werden im System gespeichert und protokolliert, auch mit Zeitpunkten 
und Nutzerangaben.   
Es ist geregelt, wer ab welchen Wertgrenzen über einen Fall entscheidet. Zusätzlich ist eine 
Kostenhierarchie und Freigabeberechtigung vorhanden. Die Befugnisse sind im Finanzpro-
gramm und im Fachverfahren LogoData hinterlegt.  
Obwohl es bei der Stadt Münster schon viele Regelungen gibt, fehlen für ein standardisiertes 
IKS aber noch verbindliche in ein Konzept zusammengeführte Verfahrensanweisungen und 
Maßnahmen.  
Für ein standardisiertes IKS sind folgende Bereiche mindestens verbindlich und schriftlich zu 
regeln:  
 Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten für die einzelnen Bausteine des IKS, 
 Einheitliche Abläufe und Prozesse, 
 Beurteilung und Bewertung von fachlichen, finanziellen und Korruptionsrisiken sowie Per-
sonal- und IT-Risiken,

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. –verminderung, 
 Festlegung von Priorisierungen in der Bearbeitung, 
 Regelmäßige Anpassung der Prozesse und Abläufe an neue Risiken, 
 Prozessintegrierte Kontrollen, technische Plausibilitätsprüfungen, Vier-Augen-Pri nzip, 
 Vorgaben zu regelmäßigen stichprobenhaften prozessunabhängigen Kontrollen. Festle-
gung von Standards und Hilfsmitteln,  
 Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Prozesskontrollen und 
 IT-Berechtigungskonzept.  
Einige dieser Bausteine sind bei der Stadt Münster bereits vorhanden. Diese könnten ergänzt, 
weiterentwickelt und zu einem Konzept für ein IKS zusammengeführt werden.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstel-
len, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleis-
ten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhandenen Bestandteile und Standards 
sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden.  
Prozesskontrollen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen. Dies 
ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer rechtmäßigen Aufga-
benerledigung positiv zu sehen. 
Im Rahmen der Umsetzung des IKS sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, technische 
Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Mit den Prozess-
kontrollen sollte erreicht werden, dass die Beachtung und Einhaltung von festgelegten Vorga-
ben für den Workflow und die Verfahrensstandards sowie die rechtmäßige Aufgabenerledigung 
nachvollzogen werden können. 
Bei der Stadt Münster gibt es im System und in den Verfahrensstandards prozessintegrierte 
Kontrollen. Im Fachverfahren LogoData ist eine Reihenfolge der Fallbearbeitung hinterlegt, die 
zwingend eingehalten werden muss. Diese orientiert sich an den Verfahrensstandards, die im 
KSD-Handbuch festgelegt sind. Die elektronische Wiedervorlage sichert die rechtzeitige Weiter-
bearbeitung bzw. Fortschreibung des Falls. Auch die Teamleitung sowie die Bezirksleitung kan n 
sich alle Fälle mit Wiedervorlage und Fristen ansehen. 
Durch ein im Programm hinterlegtes Vier-Augen-Prinzip und die festgelegte Kostenhierar chie 
sind Kontrollen im Prozess vorhanden. Jeder Fall wird von der Bezirksleitung freigegeben.  
Die Stadt Münster führt prozessunabhängige Kontrollen durch. Deren Durchführung hat die 
Stadt Münster per Dienstanweisung geregelt. Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen gibt es

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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keine besonderen Regelungen. Die Amtsleitung legt dabei vorab die Kriterien fest. Das Fach-
controlling der Stadt Münster führt einmal jährlich blockweise prozessunabhängige Kontrollen 
durch. Es werden zwölf HzE-Fälle einer jährlich wechselnden Hilfeart aus unterschiedlichen 
KSD–Teams und von wechselnden Fachkräften geprüft. Inhalte der Revision sind insbesondere 
die Einhaltung der Verfahrensstandards. 
Finanzcontrolling 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen Auswertu n-
gen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren. Es gibt Zielwerte 
für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten dokumentiert. Darin werden Ent-
wicklungen dargestellt und Abweichungen begründet. Diese Berichte bilden gemeinsam mi t 
dem Fachcontrollingreport eine gute Steuerungsgrundlage und schaffen Transparenz.   
Ein produktorientiertes Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Fina nz-, 
Fall- und Stellendaten herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Be-
richten für die Steuerungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen 
sollte gemessen werden, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen 
sollten als Grundlage für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte er-
stellt werden. Hierdurch wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Ent-
wicklung der Aufwendungen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zie-
len können durch einen Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden. Ein wir k-
sames Finanzcontrolling setzt einen eng verzahnten Austausch zwischen dem Fachamt und der 
Finanzabteilung sowie eine Schnittstelle zwischen Fachsoftware und Finanzsoftware voraus. 
Das Finanzcontrolling der Stadt Münster ist im Jugendamt in der Abteilung 51.5 „Controlling 
und zentraler Service“ angesiedelt. Im Haushalt werden innerhalb des Produktes 06 „Kinder -, 
Jugend- und Familienhilfe“ für die Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen 
für Familien“ Kennzahlen ausgewiesen. Die Kennzahlen wurden aus dem amtsinternen Finanz-
controlling im Jugendamt erarbeitet und werden zu Steuerungszwecken verwendet.  
Die Kennzahlen sind auf die Amtsziele des Jugendamtes und die Handlungsziele der jeweilige n 
Produktgruppen ausgerichtet. Es gibt Zielwerte für die Kennzahlen und es werden Entwicklun-
gen aufgezeigt. Das Steuerungssystem der Ziele und Kennzahlen dient der Erreichung der  stra-
tegischen Ziele und der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. Es sind im Haushaltsplan un-
ter anderem Kennzahlen zum Anteil ambulanter Hilfen und zum Anteil der ambulanten Fälle zu 
allen Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII Hilfearten enthalten. Auch Kennzahle n zum 
Aufwandsdeckungsgrad und des Teilergebnisses je Einwohner werden im Haushalt dargestellt.  
Es ist ein regelmäßiges Berichtswesen vorhanden. Einmal im Jahr wird ein Kinder- un d Jugend-
hilfereport für die politischen Gremien gefertigt, ergänzt durch den HzE-Bericht (Fachbericht), 
der im Drei-Jahres-Turnus erstellt wird. Zudem findet alle zwei Wochen ein enger Austausch 
zwischen dem Finanz- und dem Fachcontrolling statt.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Fachcontrolling 
 Feststellung 
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirksamkeit 
von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und ausgewertet, und 
es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Auswertungen bieten eine gute 
Grundlage für eine effektive Steuerung.   
Eine Stadt sollte ein Fachcontrolling für die Hilfen zur Erziehung eingerichtet haben. Dieses soll 
die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerreichung sowie die Einhaltung von Verf ah-
rens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine kontinu -
ierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. 
Die Stadt Münster hat ein Fachcontrolling im Jugendamt eingerichtet, das organisatorisch als 
Stabsstelle bei der Amtsleitung angesiedelt ist. Die Ergebnisse des Fachcontrollings wer den in 
monatlichen Reports zusammengeführt und aufbereitet. 
Bereits seit einigen Jahren arbeitet die Stadt Münster im Fachcontrolling mit dem Programm 
WIMES. Die WIMES-Methode ist ein Verfahren zur Evaluation der Wirksamkeit von Hilf en zur 
Erziehung. Die Stadt Münster nutzt die Evaluationserkenntnisse zu Steuerungszwecken .  
Die Stadt hat Standards zu den Laufzeiten der Erziehungshilfen festgelegt. Sie stellt mittels kur-
zer Bewilligungszeiträume sicher, dass die Hilfen nicht länger als nötig und passgenau geführt 
werden. 
Die Stadt erfasst alle Leistungsanbieter in ihrem Fachverfahren LogoData. Das Anbieterver-
zeichnis enthält Leistungen und Preise. Die KSD-Beschäftigen dokumentieren ihre Erf ahrungen 
mit dem jeweiligen Leistungsanbieter schriftlich. Die Abteilungsleitung nutzt diese Informationen 
als Grundlage für die regelmäßig stattfindenden Qualitätsgespräche mit den Trägern.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Verfahrensstandards 
Prozess- und Qualitätsstandards 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards, Pro-
zesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshandbuch hinterlegt. 
Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt worden und die 
Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bildet zusammen eine gute Grundlage 
für eine einheitliche und qualifizierte Bearbeitung. 
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern. Sie sind eine zwin-
gende Voraussetzung für eine strukturierte, zielgerichtete und nachvollziehbare Fallsteuerung 
durch die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). 
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung schriftlich beschreiben. Hierz u 
gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie Fristen. Diese Prozess- un d 
Qualitätsstandards sollten allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. 
Die Stadt Münster hat für Hilfen zur Erziehung ein Prozess- bzw. Qualitätshandbuch entwi-
ckelt, in dem Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Standards definiert und gere-
gelt sind, das sogenannte KSD-Handbuch. 
Die Stadt Münster setzt bereits langjährig die Jugendamtssoftware LogoData inklusive des Con-
trollingmoduls ein. Alle Arbeitsschritte der Antragsbearbeitung, des Hilfeplanverfahrens und der 
Bewilligung werden durch das Programm abgedeckt. Alle Vordrucke sind hinterlegt und werden 
im System ausgefüllt. Es können zusätzlich auch Dokumente hochgeladen werden. Alle Pro-
zesse und Entscheidungen sind nachvollziehbar im System zu sehen, so dass auch eine V er-
tretung durch Kollegen oder eine Kontrolle durch den Vorgesetzten problemlos möglich sind. 
Das Verfahren kann online vor Ort genutzt werden. Es enthält zusätzliche Informationen, wie 
zum Beispiel eine Ressourcenkarte mit den sozialen, materiellen und infrastrukturelle n Res-
sourcen des Kindes bzw. des Jugendlichen.  
Hilfeplanverfahren 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse, Zustän-
digkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der Durchführung des 
Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der gpaNRW für er-
forderlich gehaltenen Mindeststandards.  
Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII ist die Durchführung eines 
Hilfeplanverfahrens nach § 36 Abs. 2 SGB VIII vorgesehen, in dem die Personensorgeberech-
tigten und das Kind/der Jugendliche zu beteiligen sind. 
Eine schriftliche Prozessbeschreibung des Hilfeplanverfahrens sollte die Zuständigkeiten, die 
Abläufe, die Fristen, die Fortschreibung des Hilfeplans und die beteiligten Personen verbindlich

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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regeln. Die Einhaltung der Regelungen sollte regelmäßig durch die Vorgesetzten überprüft wer-
den. Die gpaNRW hält für das schriftlich zu dokumentierende Hilfeplanverfahren folgende Min-
deststandards für erforderlich: 
 Nach einer Meldung sollte eine zeitnahe Kontaktaufnahme erfolgen und bei Krisen umge-
hend interveniert werden. 
 Die Personensorgeberechtigten und Minderjährigen/Volljährigen werden beraten und in-
formiert. 
 Die fallverantwortliche Fachkraft schätzt den erzieherischen Bedarf ein und ermittelt eine 
geeignete Hilfe sowie einen passenden Leistungserbringer. 
 Mehrere Fachkräfte (mindestens drei) reflektieren den erzieherischen Bedarf und die im 
Einzelfall geeignete und erforderliche Hilfe in einer Teamkonferenz. 
 Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sollte beachtet und die Wirtschaftliche Jugendhilfe 
eingebunden werden. Bei mehreren grundsätzlich in Frage kommenden Anbietern wird 
der wirtschaftlichste ausgewählt. 
 Der Personensorgeberechtigte und der Minderjährige/Volljährige werden über die in der 
Teamkonferenz ermittelten geeigneten Hilfeangebote informiert. 
 Zur Ausgestaltung der Hilfe wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und 
dem Minderjährigen/Volljährigen ein Hilfeplan erstellt. 
 Eine verbindliche Leistungsentscheidung wird getroffen. 
 Die Hilfe wird entsprechend der Zielvereinbarung im Hilfeplan durchgeführt. 
 Die Familie erhält, soweit erforderlich, ergänzende Beratung und Unterstützung zur Ver-
besserung der Erziehungsbedingungen. 
 Der Hilfeplan wird regelmäßig und zeitnah überprüft. 
 Bei stationären Hilfen werden mögliche Rückkehroptionen geprüft. 
Bei der Stadt Münster findet im Hilfeplanverfahren nach der Klärung des Bedarfes durch die 
fallführende Fallkraft innerhalb der Teams eine kollegiale Fallberatung statt. Die wirtschaftliche 
Jugendhilfe ist bei diesem Prozessschritt noch nicht eingebunden. 
In der Fallkonferenz wird über die Ziele der Hilfe und die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger, 
Umfang, Laufzeit) beraten. Nach Bedarf nehmen zusätzlich zum Team und zur Bezirksleitung 
auch die entsprechenden Spezialdienste (z.B. PKD oder Heimfachdienst) teil. Die Wirtschaftli-
che Jugendhilfe ist nur bei Fällen nach § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Müt-
ter/Väter und Kinder, aber nicht bei anderen Hilfearten, verpflichtend in die Fallkonferenz einge-
bunden.  
Der Hilfeplan wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und dem Minderjähri-
gen/Volljährigen erstellt. Das Wunsch- und Wahlrecht der Personensorgeberechtigten wir d in 
die Entscheidung einbezogen. In allen Phasen erfolgt eine intensive Beratung der Personensor-
geberechtigten und des Kindes bzw. des Jugendlichen, um eine hohe Akzeptanz zu erwirken .

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Über die Fallkonferenz, das Hilfeplangespräch und weitere Gespräche werden Protokolle digital 
erstellt.   
Im Qualitätshandbuch ist festgeschrieben, dass eine Fortschreibung des Hilfeplanes spätestens 
nach sechs Monaten erfolgen soll. Durch eine elektronische Wiedervorlage soll die rechtzeitige 
Fortschreibung gewährleistet werden. Die Laufzeiten der Hilfen sind im System für die Fach-
kraft, aber auch für die Bezirksleitung erkennbar.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Personaleinsatz 
Zum Personaleinsatz im Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung betrachtet die gpaNRW schwer-
punktmäßig die Stellenausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirtschaft-
lichen Jugendhilfe (WiJu). 
Die gpaNRW berücksichtigt die im Vergleichsjahr besetzten Ist-Stellen. Diese sind als V ollzeit-
Stellen erfasst. Nicht durchgängig besetzte Stellen sind entsprechend der tatsächlichen Anw e-
senheit eingeflossen. Langzeiterkrankungen sind bereinigt. Eine Langzeiterkrankung liegt dann 
vor, wenn der Ausfall im Betrachtungsjahr länger als sechs Monate dauert. Vertretungskräfte f ür 
krankheitsbedingte Ausfälle sind berücksichtigt. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu verzeich-
nen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang geplante Fluktuatio-
nen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht. 
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben im Prüfge-
biet Hilfe zur Erziehung qualitativ gut bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ 
als auch qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarf s-
planung notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Außerdem sollte 
die Stadt ihr Personal auch qualitativ gut einarbeiten, qualifizieren und fortbilden. 
Beim Kommunalen Sozialdienst (KSD) verzeichnet die Stadt Münster seit 2018 eine höhere 
Fluktuation als in den Vorjahren. Die Stadt versucht, der Fluktuation entgegenzuwirken, indem 
sie die zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsverträge schnellstmöglich, aber spätestens nach 
zwei Jahren entfristet. Die Stadt setzt zwischen ein bis drei Vollzeit-Stellen als so g. Springer-
stellen ein, um dadurch entstehende Personalausfälle besser kompensieren zu können.  
Das Jugendamt verfügt über eine Personalbedarfsplanung und berücksichtigt dabei die geplan-
ten Fluktuationen, aber noch nicht die ungeplante Fluktuation. Aus den Erfahrungswerten der 
letzten Jahre ließe sich eine Quote der ungeplanten Fluktuationen ermitteln, die die Stadt Müns-
ter vorsorglich miteinrechnen könnte.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die ungeplanten 
Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künftig zusätzlich zu der ge-
planten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt. 
Allgemeiner Sozialer Dienst 
 Feststellung 
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis 2018 un-
ter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017  
und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den w e-
nigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Für die Stellenausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes hat die gpaNRW einen Personal-
richtwert ermittelt. Der Personalrichtwert ist ein Erfahrungswert aus vorausgegangen überörtl i-
chen Prüfungen. Dieser liegt bei 30 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-Stelle. Der 
Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung des ASD im interkommun a-
len Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen. 
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle ASD 2015 bis 2018 
 
Die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle ASD hat sich in der Stadt Münster jährlich erhöht. 
Gleichwohl liegt Münster in allen Jahren unterhalb des Personalrichtwertes von 30 Hilfepl anfäl-
len je Vollzeit-Stelle ASD. 
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle ASD 2017

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
29 20 31 34 38 44 18 
Nach Angabe der Stadt Münster sind die niedrigen Kennzahlenwerte auf folgende Faktoren zu-
rückzuführen: 
 Die ASD-Beschäftigten haben durch die zusätzliche Eingabe von Falldaten in WIMES ei-
nen doppelten Erfassungsaufwand, der zeitliche Ressourcen bindet. 
 Die ASD-Beschäftigten sind zusätzlich auch für die Fälle nach § 13 Abs. 3 SGB VIII so-
wie für Wohnungslosen-Notfälle zuständig. 
 Die Stadt Münster legt großen Wert auf eine gute Einarbeitung und Qualifizierung ihrer 
Beschäftigten und plant dafür entsprechende Zeiten bei ihren ASD-Beschäftigten ein. Die 
Stadt hat für den ASD, genannt KSD, ein Einarbeitungskonzept entwickelt, das konse-
quent angewendet wird. Außerdem nehmen alle Beschäftige des KSD einmal an der aus 
drei Blöcken bestehenden Veranstaltung „Grundlagen der systemischen Beratung" teil.  
Um neu in den KSD einsteigenden Fachkräften einen guten Start zu ermöglichen, lässt 
die Stadt Münster diese Beschäftigten an dem Lehrgang „Neu im ASD“ teilnehmen. Die 
Weiterbildungsreihe wird in Kooperation des Landesjugendamtes Westfalen (LWL) mit 
dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und der Fachhochschule Münster durchgeführt. 
Die Inhalte werden den Teilnehmern verteilt auf acht Blöcke à jeweils zwei Tagen vermit-
telt.  
Wirtschaftliche Jugendhilfe 
 Feststellung 
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den be-
trachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfeplanfällen. 
Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt Münster oberha lb 
des Medians der Vergleichsstädte.  
Für die Stellenausstattung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hat die gpaNRW einen Perso nal-
richtwert ermittelt. Dieser liegt bei 140 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit -Stelle. Der 
Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung der WiJu im interkomm una-
len Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen. 
In der Stadt Münster hat sich der Personaleinsatz der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für sachbe-
arbeitende Tätigkeiten im Zeitraum 2015 bis 2018 von 8,06 Vollzeit-Stellen auf 10,38 Vollzei t-
Stellen erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der HzE-Hilfefälle im Betrachtungszeitraum von 1.120 
Fällen um 42 Prozent auf 1.591 Fälle angestiegen. 2018 hat die Stadt ihren Personaleinsatz ge-
genüber dem Vorjahr um 1,50 Vollzeit-Stellen erhöht. Die Zahl der HzE-Fälle ist von 2017 auf  
2018 um 155 Fälle gestiegen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle WiJu 2015 bis 2018 
 
Seit 2016 liegt die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe in der 
Stadt Münster über dem Personalrichtwert. 
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe 2017
 
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe 2018 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
153 119 126 144 177 206 18 
Die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe hat sich in Münster sich 
von 2017 auf 2018 um neun Fälle verringert.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 22 von 64 
 Leistungsgewährung 
Fallsteuerung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Prozesse. 
Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht zwingend vor-
geschrieben. 
Jeder Hilfefall sollte in einem strukturierten Prozess gesteuert und betreut werden. Dieser sollte 
unter Berücksichtigung der vorgegebenen Verfahrensstandards folgende Schritte umfassen: 
 fachliche Zugangssteuerung, 
 Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der geeigneten und notwendigen Hilfe, 
 frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, insbesondere zu Fragen der 
sachlichen Zuständigkeit (Kostenerstattungsansprüche), 
 Auswahl eines passenden Leistungserbringers, z.B. mit Unterstützung eines Anbieterver-
zeichnisses, in dem die Leistungserbringer mit Angeboten und Kosten sowie den bisheri-
gen Erfahrungswerten aus einer Zusammenarbeit enthalten sind, 
 enger Kontakt mit dem Leistungserbringer auf der Grundlage der Vereinbarungen in der 
Hilfeplanung mit dem Ziel anstreben, die Wirkung der Hilfe regelmäßig zu evaluieren und 
einem unplanmäßigen Abbruch der Hilfe entgegenzuwirken, 
 Laufzeit der Hilfe auf das notwendige Maß begrenzen und soweit fachlich vertretbar eine 
zeitnahe Anpassung bzw. schrittweise Reduzierung der Hilfe einleiten. 
Die Stadt Münster steuert und betreut alle Hilfefälle in einem strukturierten Prozess. Dieser ist 
im sog. „KDS-Handbuch“ vorgegeben und mit Abläufen, Zuständigkeiten, Fristen und Bearbei-
tungsdauern genau hinterlegt. 
Es beginnt zunächst mit einer Klärungsphase im Erstkontakt. Die Beschäftigten des KSD prüfen 
zunächst die örtliche und bezirkliche Zuständigkeit. Im nächsten Schritt wird die sachliche Zu-
ständigkeit geprüft.  
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird der entsprechende Prozess durchgeführt. An-
sonsten erfolgen entweder eine Beratung bzw. anderweitige Unterstützung oder es wird ein Fall 
für Hilfen zur Erziehung angelegt. Es kommt dann der Prozess für die Hilfen zur Erziehung in 
Form des festgelegten Ablaufs des Hilfeplanverfahrens zum Einsatz.  
Die Fachkraft prüft den erzieherischen Bedarf und erstellt eine sozialpädagogische Diagnose. 
Anschließend fertigt die zuständige Fachkraft eine Teamvorlage und stellt ihre Diagnose im 
Team vor. Dort wird der Fall umfassend reflektiert und die notwendige und geeignete Hilfe aus-
gewählt. In diesen Prozess ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Münster nicht eingebun-
den. Nach Ansicht der gpaNRW sollte die Wirtschaftliche Jugendhilfe früh und kontinuierlich  in 
das Hilfeplanverfahren eingebunden werden, damit frühzeitig Fragen der Zuständigk eit und

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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eventuelle Kostenerstattungsansprüche geprüft werden können (siehe Empfehlung zum Hilfe-
planverfahren). 
Für die ambulanten Hilfen arbeitet die Stadt Münster derzeit mit acht Trägern zusammen. Die 
Träger haben ein unterschiedliches Angebotsportfolio. Die Auswahl des Leistungserbringers 
richtet sich nach dem Hilfebedarf und der Verfügbarkeit. Falls die Leistungen der Träger glei ch-
ermaßen geeignet sind, wird der fachlich und finanziell geeignetste Anbieter gewählt. Die ambu-
lanten und stationären Leistungserbringer sind in der Jugendamtssoftware in einem Anbieter-
verzeichnis hinterlegt, so dass ein Überblick über angebotene Leistungen und Kosten besteht. 
Etwa sechs bis acht Wochen nach der Hilfeeinleitung erfolgt eine erste Wirksamke itsmessung, 
um gegebenenfalls frühzeitig nachsteuern zu können. Drei Monate nach der Hilfeeinleitung be-
richten die Leistungserbringer der Stadt Münster über den Fortschritt der Leistungserbringung. 
Sechs Monate nach Hilfebeginn findet das nächste Hilfeplangespräch statt. Die Stadt Münster 
hat die Laufzeiten der Hilfen auf zwölf Monate festgelegt. Die ambulanten Hilfen können danach 
maximal noch zweimal à jeweils drei Monate verlängert werden. 
Zur Auswahl des Trägers verfügt die Stadt Münster in ihrem Fachverfahren über ein Anbieter-
verzeichnis, das kontinuierlich aktualisiert wird.  
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21 Jahren. 
Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund 100 Euro je Ein-
wohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommunalen Vergleich in beiden 
Jahren das Minimum ab.  
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten. 
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheitlich 
definiert. Das diesem Bericht zugrundeliegende ordentliche Ergebnis für Hilfen zur Erziehung i st 
nicht mit dem ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftli che 
Hilfen für Familien – im Haushaltsplan der Stadt Münster gleichzusetzen. Der Fehlbetrag Hilfen 
zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen Leistungsverrechnun-
gen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen Ergebnis enthalten sind. 
Entwicklung Fehlbetrag HzE in Euro 
2015 2016 2017 2018 
32.920.540 43.168.632 30.863.884 37.345.186 
Der absolute Fehlbetrag HzE hat sich in Münster innerhalb des betrachteten Zeitraumes um 
rund 13 Prozent erhöht. 2016 lag der Fehlbetrag HzE gegenüber den angrenzenden Jahren be-
sonders hoch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Stadt Münster in diesem Jahr schon 
hohe Aufwendungen für UMA hatte. Die entsprechenden Kostenerstattungen vom Land NRW

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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sind jedoch erst im Jahresergebnis 2017 enthalten. Durch diese Erträge ergibt sich 2017 ein 
ausnahmsweise niedriger Fehlbetrag. 
Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 
2015 2016 2017 2018 
575 726 513 617 
Der Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre hat sich im Eckjahresvergleich um  
rund sieben Prozent erhöht. 
Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen, die sich wie 
folgt verteilen: 
 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
617 617 710 877 1.039 1.360 18 
Die Stadt Münster hat interkommunal verglichen 2017 und 2018 einwohnerbezogen den ge-
ringsten Fehlbetrag bei den Hilfen zur Erziehung.

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Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2017 
 
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der obigen Kennzahlen im interkommunalen 
Vergleich ab. Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar. 
Dabei bildet ein Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb einen 
niedrigeren Wert als der Index ab.  
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf. Die 
einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre““ und 
„Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre“ werden von den Kennzahlen 
„Falldichte HzE gesamt“ und „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ beeinflusst.  
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter Hilfefälle 
an den Hilfefällen HzE gesamt“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den 
stationären Hilfefällen“ aus. Die „Falldichte HzE gesamt“ ist in erheblichem Maße von den 
Steuerungsleistungen des Jugendamtes abhängig.  
Das Netzdiagramm zeigt für Münster überwiegend entlastende Ausprägungen auf den 
„Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren in Euro“.  Positiv wirken sich die 
niedrigen  „Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren in Euro“, die geringe 
„Falldichte HzE gesamt“ sowie der hohe „Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären 
Hilfefällen HzE in Prozent“aus. Dahingegen indizieren die vergleichsweise teuren 
„Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro“ sowie der unter dem Median liegende prozentuale 
Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE eine höhere Belastung der Stadt Münst er 
gegenüber den Vergleichsstädten. 
Die einzelnen Kennzahlen werden im Folgenden näher dargestellt und analysiert.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahlen in der Zeitreihe der Jahre 201 5 bis 2018 wird in 
Tabelle 3 im Anhang zu diesem Berichtsteil dargestellt. 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambulan-
ten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII. 
Soweit für ambulante erzieherische Hilfen eigenes Personal für die Leistungserbringun g einge-
setzt wird (eigener ambulanter Dienst), werden die Personalkosten auf der Grundlage der 
KGSt-Arbeitsplatzkosten entsprechend der Vollzeit-Stellenanteile und der Entgeltgruppe in d ie 
Aufwendungen eingerechnet. 
Soweit Kinder/Jugendliche in eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe betreut werden, sind 
die Aufwendungen für die Betreuungskosten auf der Grundlage der internen Leistungsverrech-
nungen (iLV) zu berücksichtigen. Sollten keine iLV ausgewiesen sein, wird ersatzweise ein fikti-
ver Tagessatz analog von in den eigenen Einrichtungen untergebrachten auswärtigen Kindern/ 
Jugendlichen in die Aufwendungen eingerechnet. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwendungen je 
Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr ergibt sich für die 
Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste Kennzahlenwert. 
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in beiden Jahren auf vergleichsweise ho-
hem Niveau. 
Die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung der Stadt Münster haben sich von 2015 bis 2018 um 
rund 16 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Aufwandssteigerung von rund 61 Prozent. Insbe-
sondere die zunehmenden kostenintensiven stationären Hilfen belasten das Ergebnis. 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 2017

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
697 679 815 894 1.019 1.211 19 
Die Stadt Münster hat interkommunal verglichen 2017 die niedrigsten und 2018 die zweitnied-
rigsten Aufwendungen bei der Hilfe zur Erziehung je Einwohner unter 21 Jahren. 
Entscheidend für die Beurteilung sind aber neben dem Einwohnerbezug auch die Aufwendun-
gen je Hilfefall. Im Jahr 2017 wurden in Münster insgesamt 1.436 Hilfefälle bearbeitet, davon 
762 ambulant und 674 stationär.  
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall 2017

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
26.518 20.578 23.736 25.147 27.294 33.643 19 
Die Aufwendungen HzE je Hilfefall liegen 2017 und 2018 dahingegen höher als bei meh r als der 
Hälfte der Vergleichskommunen.  
Nachfolgend betrachten wir die Aufwendungen je Hilfefall für das Jahr 2017 getrennt nach am-
bulanten und stationären Aufwendungen je Hilfefall.  
Ambulante Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert  
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 16.396 6.372 10.439 12.173 14.369 20.917 21 
2018 16.972 6.854 10.488 12.369 14.370 21.376 19 
Die Stadt Münster hat bei den ambulanten HzE-Aufwendungen 2017 und 2018 höhere Aufwen-
dungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichsstädte.   
Stationäre Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall 
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert  
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 38.778 32.665 38.472 40.790 43.982 47.769 21 
2018 37.834 30.861 37.865 41.005 46.130 49.883 19 
Die stationären Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in Münster 2017 niedriger als bei 
mehr als der Hälfte der kreisfreien Städte. 2018 erreicht Münster einen geringeren Kennzahlen-
wert als 75 Prozent der Vergleichsstädte. 
Anteil ambulanter Hilfefälle 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich erhöht. Im 
interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren Anteil ambulanter 
Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte.  
Entwicklung Anteil ambulanter Hilfefällen an den Hilfefällen HzE in Prozent 
2015 2016 2017 2018 
54,11 52,64 53,06 54,24

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen mit Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII in Prozent 
2017 
 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
54,24 40,76 52,46 54,65 56,96 68,86 21 
Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Münster 2017 und 2018 einen geringfügig niedr ige-
ren Anteil ambulanter Hilfen an den gesamten Hilfefällen HzE als die Hälfte der Vergleichs-
städte. Dabei wurden 2017 762 ambulante Hilfefälle und insgesamt 1.436 Hilfefälle zugrunde 
gelegt. 2018 sind 863 von 1.591 Hilfefällen ambulant.  
Grundsätzlich ist ein höherer Anteil ambulanter Hilfen bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte 
erstrebenswert, da dadurch kostenintensive stationäre Hilfefälle vermieden werden können. Die 
Stadt Münster hat gleichzeitig aber die geringste Falldichte und im stationären Bereich niedrige 
Aufwendungen je Hilfefall. Deshalb erreicht Münster trotz des niedrigeren Anteils ambulanter 
Hilfen die geringsten einwohnerbezogenen Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung und e rzielt 
ein gutes Ergebnis im interkommunalen Vergleich.  
Die Stadt Münster ist sich bewusst, dass sie einen niedrigen Anteil ambulanter Hilfefälle hat und 
versucht dem seit einiger Zeit durch unterschiedliche Maßnahmen entgegenzusteuern. 2017 
und 2018 konnte der Anteil bereits etwas erhöht werden. Es gibt die Maßgabe, dass ambulante

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Hilfen vorrangig zu gewähren sind. Bis vor einigen Jahren sah eine Haushaltsvorgabe der S tadt 
Münster einen ambulanten Anteil an den Hilfefällen HzE von 55 Prozent vor. Diesen Wert hat 
die Stadt mittlerweile angepasst, der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leist ungen 
soll dauerhaft mindestens über 50 Prozent liegen. Die Stadt hat bei der Wirkungsmess ung ihrer 
Hilfen festgestellt, dass es inzwischen aufgrund der Komplexität von Familienproblemen ver-
mehrt erforderlich ist, Kinder und Jugendliche für eine gewisse Zeit stationär unterzubringen.  In 
den Fällen, in denen eine Rückkehr ins Elternhaus möglich scheint, erhalten die Eltern par allel 
eine ambulante Unterstützung.  
Anteil Vollzeitpflegefälle 
 Feststellung 
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist in 
Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hinzunahme 
der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. § 33 SGB VIII 
nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster liegt der Anteil  der Vollzeit-
pflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hilfeempfänger bei über 
50 Prozent.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den kostenin tensiven 
stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verursachen, wirkt sich der 
hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den Fehlbetrag der Hilfen zur  Erziehung 
aus. 
Entwicklung der Hilfefälle in Vollzeitpflege 2015 bis 2018 
 2015 2016 2017 2018 
stationäre Hilfefälle gesamt 514 620 674 728 
davon Hilfefälle Vollzeitpflege nach § 33 SGB 
VIII 
273 315 315 319 
davon Hilfefälle Vollzeitpflege nach §§ 33 i. V. 
m. 41 SGB VIII 
17 19 25 58 
Entwicklung Anteil Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen in der Stadt Münster in Prozent 
 2015 2016 2017 2018 
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII 53,11 50,81 46,74 43,82 
Anteil Vollzeitpflegefälle nach §§ 33 und 41 SGB VIII 56,42 53,87 50,45 51,79 
Der Anteil an Vollzeitpflegefällen nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist im  be-
trachteten Vierjahreszeitraum rückläufig. Seit 2015 hat er sich um rund 17 Prozent reduziert. 
Auch der Anteil einschließlich der Vollzeitpflegefälle nach §§ 33 i.V.m. 41 SGB VIII hat sic h von 
2015 bis 2018 um rund acht Prozent reduziert. Da die absoluten Zahlen der Vollzeitpflegefäll e

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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angestiegen sind, ist der prozentuale Rückgang durch die starke Erhöhung der Gesamtzahl der 
stationären Hilfefälle begründet.  
Unter Hinzunahme der Vollzeitpflegefälle nach § 41 SGB VIII liegt der Anteil der Vollzei tpflege-
fälle an den stationären Hilfefällen in Münster in allen betrachten Jahren bei über 50 Prozent. 
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen, die sich folgen-
dermaßen verteilen: 
  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
43,82 26,49 36,46 42,35 45,05 51,61 21 
Falldichte HzE 
 Feststellung 
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht. Dies ist vor 
allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 
(UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 und 2018 die

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag und die 
Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre aus.  
Die Kennzahl bildet die Anzahl der Hilfefälle Hilfen zur Erziehung §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII 
mit Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII im Verhältnis zu 1.000 Einwohnern in der Alters-
gruppe von 0 bis unter 21 Jahren ab. 
Falldichte HzE in der Stadt Münster 
2015 2016 2017 2018 
19,58 22,01 23,85 26,27 
Die Falldichte HzE hat sich in der Stadt Münster von 2015 bis 2018 um rund 34 Prozent erhöht.  
Falldichte HzE 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen, die sich wie 
folgt verteilen: 
 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
26,27 26,27 32,92 36,26 40,60 51,11 18

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend die beeinflussenden Hilfen. Bei den ambulanten  
Hilfen sind dies die Hilfen nach §§ 27 Abs. 2 und 3, 31, 32, 35a und 41 SGB VIII. Bei den statio-
nären Hilfen untersucht die gpaNRW die Hilfen nach §§ 33, 34, 35a und 41 SGB VIII. 
Die gpaNRW hat die einzelnen Hilfearten bei den kreisfreien Städten erfasst und s ie im inter-
kommunalen Vergleich ausgewertet. Die gpaNRW stellt nachfolgend nur die Hilfearten nach  
§§ 27 bis 41 SGB VIII mit einem Anteil von mindestens fünf Prozent an den gesamten Hz E-Auf-
wendungen vertiefend dar. In Münster sind dies 2018 folgende Hilfearten: 
 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII, 
 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, 
 Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII, 
 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und 
 Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII. 
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII (SPFH) 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere Auf-
wendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer gestiegenen Falldichte 
haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Damit bildet die Stadt 
Münster das Maximum.  
Die SPFH ist eine klassische Familienhilfe und damit die intensivste Form der ambulanten Hil-
fen. Sie sollte das gesamte Familiensystem in den Blick nehmen. Dies bedeutet, dass al le im 
Haushalt lebenden Personen, Eltern und Kinder, aber auch getrennt lebende Elternteile, in die 
Hilfe einbezogen werden können. 
Ziel der Hilfe soll sein, das Selbsthilfepotential der Familie wieder herzustellen oder zu stärken. 
Die SPFH-Aufwendungen der Stadt Münster haben sich von 2013 bis 2018 von 2,9 Mio. Euro 
um rund 1,3 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 45 Pro-
zent. Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 31 SGB VIII in folgendem Umfang:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 34 von 64 
Aufwendungen Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 18 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
18.665 6.950 9.569 11.827 12.176 18.665 15 
Die Stadt Münster hat 2017 bei der SPFH höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Pro zent der 
kreisfreien Städte. Durch die Erhöhung der Aufwendungen um 1.953 Euro je Hilfefall bildet die 
Stadt Münster 2018 das Maximum ab. 
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018 
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendungen nach  
§ 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzierung der Aufwendungen 
nutzen. 
Falldichte Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII  
Jahr Münster Minimum 1. Vier-
telwert 
2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 3,35 0,03 2,92 4,73 7,71 9,87 18 
2018 3,72 1,65 4,06 6,28 8,17 11,15 15 
Die Stadt Münster weist bei der SPFH nach § 31 SGB VIII 2017 eine geringere Falldi chte auf 
als die meisten der Vergleichskommunen. Trotz gestiegener Falldichte im Folgejahr verbessert 
die Stadt Münster 2018 ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich. Da die Falldichte der

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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SPFH in den anderen kreisfreien Städten überproportional gestiegen ist, zählt die Stadt Münster 
in diesem Jahr zum Viertel der Städte mit der niedrigsten Falldichte.   
Positiv ist auch die vergleichsweise kurze Betreuungsdauer der SPFH je Hilfefall. In Münster 
liegt der Anteil der Hilfe mit einer Betreuungszeit bis maximal 18 Monate 2017 bei rund 76 Pro-
zent und damit höher als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Der Median liegt bei 69 Prozen t. 
2018 verbessert die Stadt Münster ihren Anteil mit einer Betreuungszeit bis maximal 18 Monate 
auf 95 Prozent. Damit bildet Münster im interkommunalen Vergleich 2018 das Maximum ab . Der 
Median liegt 2018 bei 66 Prozent. Die positive Entwicklung bestätigt die guten Steuerungsleis-
tungen des Jugendamtes der Stadt Münster. Die Stadt Münster hat mit Hilfe der Ergebnisse aus 
dem WIMES Verfahren die Wirksamkeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SG B 
VIII analysiert und festgestellt, dass die Abbruchquote in den vergangenen Jahren bei max imal 
zehn Prozent lag.   
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII 
 Feststellung 
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII v on 
2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, das s 
die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten Beratungsintensität durch 
die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII hingewirkt hat. Aufgrund des weiter-
hin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien in Münster ergeben sich im interkommuna-
len Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei de n 
meisten Vergleichsstädten. 
Vollzeitpflege umfasst die Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen außerhalb des Elternhau-
ses in einer Pflegefamilie. Neben der normalen Pflegefamilie gibt es verschiedene Formen der 
Vollzeitpflege, z.B. Sonderpädagogischen Pflegestellen für verhaltens- und entwicklungs auffäl-
lige Kinder/Jugendliche. 
Eine Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Bei einer auf Dauer an-
gelegten Unterbringung in einer Pflegefamilie außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches 
wird nach Ablauf von zwei Jahren das Jugendamt der auswärtigen Pflegefamilie örtlich zustän-
dig. Dieses hat gegenüber dem abgebenden Jugendamt einen Kostenerstattungsanspruch 
nach § 86 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 S. 3 SGB VIII. 
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 33 SGB VIII in folgendem Umfang:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 22 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
17.572 10.805 13.754 15.694 17.496 29.436 20 
Die hohen Aufwendungen sind in Münster vor allem darauf zurückzuführen, dass mehr als die 
Hälfte der Hilfefälle in professionellen Erziehungsstellen bzw. sonderpädagogisch qualifizierten 
Pflegefamilien untergebracht ist. Die Aufwendungen für diese Vollzeitpflegefälle nach § 33 Satz 
2 SGB VIII belaufen sich jährlich auf rund 26.000 Euro je Hilfefall. Ein Teil dieser Aufwendun gen 
entfällt auf die Personalaufwendungen der Träger, die die Pflegefamilien im Sinne von § 33 
Satz 2 SGB VIII betreuen. Die Anzahl der von einer Person betreuten Pflegefamilien k ann dabei 
zwischen zehn, 15 und 20 variieren. Der Betreuungsschlüssel 1:10 oder 1:20 beschreibt bei-
spielsweise die Beratungsintensität durch den Träger bei der Pflegefamilie. Der Betreuungs-
schlüssel 1:10 entspricht mindestens alle vier Wochen einem Beratungskontakt; 1:20 entspricht 
mindestens alle acht Wochen einem Beratungskontakt. 2016 lag der Anteil in Münster mit einer 
Betreuungsintensität von 1:10 bei 81 Prozent, der Anteil mit einer Betreuungsintens ität von 1:15 
bei 16 Prozent und der Anteil mit einer Betreuungsintensität von 1:20 bei drei Prozent. Der 
Stadt ist es durch Gegensteuerungsmaßnahmen 2018 gelungen, den Anteil mit einer Betreu-
ungsintensität von 1:10 auf 45 Prozent zu verringern und die Anteile der Betreuungsintensi täten 
von 1:15 (auf 39 Prozent) und 1:20 (auf 16 Prozent) deutlich zu steigern. 6  
Zudem wirken Zusatzkosten wie z.B. für Nachhilfen, Therapien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld 
erhöhend auf die Aufwendungen nach § 33 SGB VIII je Hilfefall. 
 
6 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, S. 55

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 20 18 
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar. 
Falldichte Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII  
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 5,23 3,40 5,61 6,62 8,18 10,02 23 
2018 5,27 3,24 5,27 6,82 8,19 9,96 21 
Die Stadt Münster zählt bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 2017 und 2018 zum Vierte l 
der Vergleichsstädte, die die niedrigste Falldichte aufweisen.  
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII 
 Feststellung 
Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die geringste Fall-
dichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf. 
 Feststellung 
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzeiten auf. 
So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Damit bildet die 
Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen nach § 34 
SGB VIII längere Laufzeiten. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und Trans-
feraufwendungen noch besser steuern kann. 
Heimerziehung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in spezie llen 
Formen von Wohngruppen/Wohngemeinschaften stattfinden. 
Die Leistungen nach § 34 SGB VIII bilden in Münster die größte Aufwandsposition im Aufga-
bengebiet der Hilfen zur Erziehung. Die Aufwendungen haben sich innerhalb des Betrachtungs -
zeitraums 2015 bis 2018 um 4,8 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von rund 53 
Prozent. 2017 entfallen 21 Prozent, 2018 rund 18 Prozent der Aufwendungen nach § 34 SGB 
VIII auf UMA.  
2017 leistet die Stadt Münster Hilfen nach § 34 SGB VIII im Umfang von rund 13,2 Mio. E uro. 
2018 steigen die Aufwendungen um etwa 0,8 Mio. Euro auf rund 14,0 Mio. Euro.  
Die Stadt Münster hat bei der Hilfeart nach § 34 SGB VIII in allen betrachteten Jahren Aufwen-
dungen für UMA. Sie sind im Betrachtungszeitraum von rund 1,1 Euro um 1,4 Mio. Euro auf 2,5 
Mio. Euro gestiegen. 2017 wendete die Stadt Münster rund 2,8 Mio. Euro für die Unterbringung 
von UMA nach § 34 SGB VIII auf. 2018 sind diese Aufwendungen um 0,3 Mio. Euro gesunken.  
Die Zahl der gesamten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII als auch die Zahl der UMA-Fälle in Heim-
unterbringung ist in Münster seit 2017 rückläufig.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 38 von 64 
Aufwendungen Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII in Euro je Hilfefall 
2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
73.995 52.160 59.955 65.303 67.904 73.995 19 
Die Aufwendungen je Hilfefall nach § 34 SGB VIII haben sich in Münster von 2015 bis 2018 u m 
14.940 Euro erhöht. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 
mehr als acht Prozent. Von 2017 auf 2018 ist der Kennzahlenwert um 7.913 Euro und damit 
rund zwölf Prozent je Hilfefall gestiegen.  
Die Stadt Münster hat 2017 bei der Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 
SGB VIII höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichsstädte. 2018 bildet 
Münster das neue Maximum ab.  
Nach Angaben der Stadt Münster resultieren die gestiegen Aufwendungen bei den Hilfen nach 
§ 34 SGB VIII aus mit den freien Trägern verhandelten Entgeltsteigerungen. Diese werden min-
destens in Höhe der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Außerdem nimmt in 
Münster die Zahl der sog. „systemherausfordernden Kinder und Jugendlichen“ zu, für die die 
Stadt Münster häufig monatliche Zahlungen im fünfstelligen Bereich leistet. 7  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB VIII je Hilfe-
fall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen mit Trä-
gern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für Hilfefälle 
nach § 34 SGB VIII zu verringern. 
 
7 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, Seite 11

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 39 von 64 
Um die Aufwendungen die Hilfen nach § 34 SGB VIII zu verringern, hat die Stadt Münster im 
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 folgende Maßnahmen eingeleitet: 
 Die Stadt Münster will Kinder und Jugendliche in Heimerziehung und sonstigen betreuten 
Wohnformen nach § 34 SGB VIII möglichst wohnortnah unterbringen. Bis zur Umstellung 
sollte der Anteil der in Münster untergebrachten Neufälle bei 80 Prozent liegen. Die Stadt 
hat diese Zielkennzahl auf 60 Prozent angepasst, da ihr dies neben fachlichen Spielräu-
men für neue Träger und neue Konzepte auch finanzielle Spielräume ermöglicht. 
 Als weitere Grundsatzentscheidung wurde festgelegt, dass bei der Gewährung von Leis -
tungen gem. § 34 SGB VIII im Intensivsatz keine weiteren Zusatzleistungen gewährt wer-
den.8 
Positiv auf die Fallzahlen wirkt sich aus, dass die Hilfen nach § 34 SGB VIII in Münster überwi e-
gend kurze Laufzeiten haben. So weisen 77 Prozent der in 2018 beendeten Hilfen nac h § 34 
SGB VIII eine Laufzeit von unter 12 Monaten auf. Der Median liegt bei 53 Prozent. Weitere 13 
Prozent liefen in Münster bis zu 24 Monate und nur rund zehn Prozent über 24 Monate. 
Fallzahlen und Transferaufwendungen lassen sich durch ein aktives Rückführungsmanagem ent 
optimierter steuern. Ein entsprechendes Konzept kann beispielsweise folgendes beinhalten:   
 Voraussetzungen einer Rückführung, 
 Ausschlusskriterien einer Rückführung, 
 Rahmenbedingungen für eine Rückführung, 
 Darstellung des gesamten Rückführungsprozesses. 
Die Stadt Münster verfügt zwar nicht über ein Rückführungskonzept, sie betreibt jedoch bereits 
eine intensive Elternarbeit. Familien, für deren Kind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens eine 
Rückführung als Ziel angestrebt wird, erhalten zeitgleich eine Familienunterstützung in Form ei-
ner ambulanten Hilfe. Durch die Elternarbeit ist es der Stadt Münster gelungen, die Verweil-
dauer der stationären Unterbringung auf durchschnittlich 18 Monate zu senken. Die Stadt 
Münster beachtet zudem die Qualität der Elternarbeit bei der Auswahl des freien Trägers. Rah-
menbedingungen und Vorgaben, wie eine erfolgreiche Rückführung angestrebt werden kann, 
gibt es allerdings nicht. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für ein Rück-
kehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im Rahmen des Hilfe-
planverfahrens entsprechend erweitern. 
 
8 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, Seite 54

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 40 von 64 
Falldichte Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 3,30 3,30 5,96 7,16 8,24 10,07 22 
2018 3,12 3,12 5,56 6,44 7,64 9,58 20 
Die Zahl der Hilfefälle nach § 34 SGB VIII ist in Münster von 2017 auf 2018 gesunken. In Folge 
dessen hat sich die Falldichte verringert. Interkommunal verglichen weist die Sta dt Münster bei 
den Hilfen nach § 34 SGB VIII 2017 und 2018 die niedrigste Falldichte auf.   
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII 
 Feststellung 
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster vor all em 
durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen gestiegen. Die Auf-
wendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau. 
Kinder- und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB  VIII, 
wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem  
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Ge-
sellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 
Der Anspruch sollte in einem zweistufigen Verfahren überprüft werden. Dieses sieht zunächs t 
die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, ein es 
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes oder psychologischen Psychothera-
peuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und 
Jugendlichen verfügt, vor. Zusätzlich sollte durch die fallzuständige Fachkraft des Allgemeinen 
Sozialen Dienstes geprüft werden, ob durch eine möglicherweise festgestellte seelische Stö-
rung eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt und ein Anspruch auf Eingliederungshilfe be-
gründet ist. 
In der Stadt Münster werden die Aufgaben nach § 35a SGB VIII von einem auf diese Aufgaben 
spezialisierten Fachdienst Eingliederungshilfe wahrgenommen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 41 von 64 
Aufwendungen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
20.820 3.339 12.221 18.086 20.895 31.940 20 
Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII je Hilfefall liegen i n Münster 
2017 am Median der Vergleichsstädte. Die Aufwendungen steigen in Münster von 2017 auf 
2018 um 1.162 Euro je Hilfefall. Gleichzeitig verzeichnen die meisten kreisfreien  Städte 
sinkende Aufwendungen nach § 35a SGB VIII je Hilfefall. In Folge dessen zählt die Stadt 
Münster 2018 zum Viertel der Vergleichsstädte mit den teuersten Hilfefällen nach § 35a SGB 
VIII.  
Die Entwicklung der Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018 dar . 
Falldichte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII  
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 4,30 1,64 3,51 4,52 6,40 9,13 23 
2018 5,15 1,54 3,95 5,15 7,36 11,42 21 
Die Falldichte der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist in Münster von 2017 auf 20 18 ge-
stiegen. Auch in den meisten anderen kreisfreien Städten hat sich die Falldichte der Eingliede-
rungshilfe nach § 35a SGB VIII erhöht. Interkommunal verglichen zählt die Stadt Münster 2017 
zur Hälfte der kreisfreien Städte mit den niedrigeren Kennzahlenwerten. 2018 positi oniert sich 
die Stadt am Median der Vergleichsstädte.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 42 von 64 
Die Stadt Münster hat 2017 rund 5,1 Mio. Euro und 2018 rund 6,5 Mio. Euro für diese Hilfeart 
aufgewendet. Der Anteil der ambulanten Aufwendungen nach § 35a SGB VIII liegt in beiden  
Jahren bei rund 87 Prozent. Da in Münster die ambulanten Aufwendungen und Hilfefälle d er 
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII überwiegen, analysiert die gpaNRW diese näher.  
Ambulante Aufwendungen nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
18.664 1.551 9.151 10.626 17.249 24.772 20 
Die ambulanten Aufwendungen nach § 35a SGB VIII je Hilfefall haben sich in Münster von 2015 
bis 2018 um 27 Prozent erhöht. Dies ist vor allem auf den Zuwachs an Fällen und Aufwendun-
gen bei den Integrationshelfern/Schulbegleitungen zurückzuführen. Die Zahl dieser Hilfefälle ist 
von 2015 bis 2018 von 90 Fällen um 187 Prozent auf 258 Fälle gestiegen, mit weiterhin steigen-
der Tendenz. Die Aufwendungen für Integrationshelfer/Schulbegleitungen haben sich im selben 
Zeitraum von 1,9 Mio. Euro auf rund 4,3 Mio. Euro erhöht.  
Ambulante Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer/Schulbegleitung in Euro je 
Hilfefall  
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertelwert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 21.395 12.533 16.829 17.917 21.194 36.263 15 
2018 16.635 7.864 15.571 17.344 22.016 38.037 16

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 43 von 64 
Die Stadt Münster hat ihre Aufwendungen für Integrationshelfer/Schulbegleitungen von 2017 
auf 2018 um 4.760 Euro je Hilfefall verringert. Durch diese positive Entwicklung verbessert die 
Stadt Münster 2018 ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich deutlich. 2017 zähl te die 
Stadt Münster zum Viertel der kreisfreien Städte mit den höchsten Aufwendungen je Hilfefall für 
Integrationshelfer/Schulbegleitungen. 2018 erreicht die Stadt einen niedrigeren Kennzahlenwert 
als mehr als die Hälfte der Vergleichsstädte.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer/Schul-
begleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezogenen Pool lösun-
gen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch Poollösungen kön-
nen Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrationshelfern besser kompensiert wer-
den. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante Ausweitung der Poollösungen sinnvoll.  
In ihrem HzE –Bericht Münster 2017 bis 2019 stellt die Stadt Ihr Vorgehen bei den Eingliede-
rungshilfen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer ausführlich vor 9: 
Hilfen nach § 35a SGB VIII für Integrationshilfen/Schulbegleitungen wurden in den ersten Jah-
ren zunächst ausschließlich als Individualhilfen gewährt. Um dem sich deutlich abze ichnenden 
Personalmangel an Integrationshelfern/Schulbegleitungen zu begegnen und die Kostenentwick-
lung zu begrenzen, ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Kooperation mit dem 
städtischen Sozialamt, den Schulen, dem Schulträger sowie den freien Trägern der Jugendhilfe 
eingegangen, um die Möglichkeiten von Synergieeffekten zu nutzen. Die Stadt hat seit dem 
Schuljahr 2017/2018 verschiedene Möglichkeiten, die Integrationshilfen/Schulbegleitungen im 
Pool zu erbringen, erprobt und umgesetzt. 
Seit Anfang 2018 hat die Stadt Münster das klassenbezogene Poolen verpflichtend umgesetzt. 
Dabei wird bei jeder Hilfe individuell überprüft, ob in der Klasse weitere Schulbegleitungen ein-
gesetzt sind, so dass grundsätzlich die erforderliche Unterstützungsleistung durch die bere its in 
der Klasse tätige Schulbegleitung zu erbringen ist. Fachlich begründete Einzelfälle, die einer 
1:1-Betreuung bedürfen, sind im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem Träger weiterhin möglich. 
Erst nach Abschluss dieser individuellen Prüfung kann das klassenbezogene Poolen für das 
Schuljahr umgesetzt werden. Zum Stichtag 31.05.19 wurde durch die Lebenshilfe die Schulbe-
gleitung für 62 Kinder im klassenbezogenem Pool erbracht. 
Seit 2017 erprobt die Stadt Münster mit der Gesamtschule Mitte und dem Träger Lebenshilfe 
e.V. im Rahmen eines Modellprojektes das schulbezogene Poolen.  
Für das Modellprojekt wurden folgende Ziele definiert: 
 Nutzung von Synergieeffekten, 
 flexibler, bedarfsgerechter Einsatz von Schulbegleitern zur Realisierung des Individualan-
spruchs, 
 verbesserte Absicherung und Erhöhung der Attraktivität der Schulbegleitertätigkeit durch 
Festanstellung, 
 
9 HzE – Bericht Münster 2017 bis 2019, S. 40f.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 44 von 64 
 Gesamtsteuerung in Kooperation der Ämter 51/50, 
 operative Steuerung der Schulbegleiter an einer Schule durch den Träger, 
 verstärkte Qualifizierung (durch Schulung und Unterstützung) an Schulen (Qualitätsge-
winn beim Personal), 
 Reduktion von Stigmatisierung, 
 Schaffung einer Win-Win-Situation für Kinder, Schule, Träger, Kostenträger. 
Im Projektzeitraum ist es der Stadt Münster gelungen, die Aufwendungen je Hilfefall in Einver-
nehmen mit den beteiligten Kooperationspartnern zu senken.  
Im Rahmen der Hilfeplanung entwickelte sich positiv, dass die fachlichen Ziele der Eingliede-
rung nach § 35a SGB VIII wieder in den Vordergrund traten, ohne dass diese Gespräche von 
anderen Themen (wie z.B. der Diskussion über für die Schulbegleitung nicht mehr auskömmli-
che Stundenbewilligung nach Reduzierung des Hilfeumfangs) überlagert wurden. 
In dem Modellzeitraum wurde aber auch deutlich, dass das schulbezogene Poolen nur gelin gen 
kann, wenn die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten gegeben ist. Nach Einschätzung der 
Stadt Münster sollte die Schule ein Inklusionskonzept haben, dass die Integrationshelfer/ Schul-
begleitungen in den Schulalltag mit einbezieht und sie als Bestandteil der Schule ansieht. Au-
ßerdem hat die Stadt festgestellt, dass regelmäßige fall- und fallübergreifende Rücksprachen 
mit den Sonderpädagogen und Lehrern genauso erforderlich für ein Gelingen sind wie di e Be-
reitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten. 
Insgesamt bewertet die Stadt Münster die Erfahrungen mit dem Modellprojekt als ausgespro-
chen positiv. Das schulbezogene Poolen soll in der Stadt Münster unter Einbeziehung der Er-
fahrungen aus dem Modellprojekt ausgeweitet werden.  
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 
 Feststellung 
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambulanten wie 
auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf einen vergleichs-
weise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselbständigungsarb eit 
der Stadt Münster zurückzuführen.   
Junge Menschen können auch nach Vollendung der Volljährigkeit Leistungen zur Persönlich-
keitsentwicklung nach den §§ 28 bis 35a SGB VIII erhalten. Diese werden in der Regel nur bis 
zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, können aber in begründeten Einzelfällen auch 
darüber hinaus gewährt werden. 
Die Aufwendungen der Stadt Münster für Hilfen nach § 41 SGB VIII haben sich von 2015 bis 
2018 um rund 4.2 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von rund 118 Prozent. Im 
selben Zeitraum hat die Zahl der Hilfefälle um rund 134 Prozent zugenommen. Der Anteil UMA 
liegt 2017 bei 42 Prozent, 2018 bei 32 Prozent.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 45 von 64 
Die Zahl der ambulanten Hilfefälle hat sich innerhalb von vier Jahren um 31 Fälle erhöht. Das 
entspricht einer Steigerung von 62 Prozent. Die Zahl der stationären Fälle ist von 2015 bi s 2018 
um 183 Prozent gestiegen. Ursächlich für den Fallzahlenanstieg sind sowohl die UMA- Fälle als 
auch eine allgemein steigende Tendenz bei den Hilfen für junge Volljährige.  
Die Stadt Münster hat Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der volljährigen Hilfeempfänger n ied-
rig zu halten. Im Hilfeplanverfahren werden frühzeitig Ziele zur Verselbstständigung vereinbart. 
Jugendliche, die nach § 34 SGB VIII stationär untergebracht sind, werden schon frühzeitig vor 
Erreichen der Volljährigkeit von der zuständigen Fachkraft sukzessive bei der Verselbs tändi-
gung unterstützt. Ziel ist die Verselbständigung bzw. der Übergang in Hilfen nach § 13 Abs. 3 
SGB VIII.  
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 41 SGB VIII in folgendem Umfang: 
Aufwendungen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017  
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 20 kreisfreien Städten eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
26.703 18.941 26.845 29.465 32.233 37.974 18 
Die Aufwendungen der Stadt Münster nach § 41 SGB VIII haben sich von 2017 auf 2018 um 
7.878 Euro je Hilfefall verringert. Die Positionierung der Stadt Münster im interkommunalen Ver-
gleich verbessert sich dadurch von 2017 auf 2018 deutlich.  
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis  2018 
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 46 von 64 
Ambulante Aufwendungen nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Die Stadt Münster hat ihre ambulanten Aufwendungen nach § 41 SGB VIII je Hilfefall von 2017 
auf 2018 um 2.318 Euro je Hilfefall verringert. Im interkommunalen Vergleich 2017 ordnet sich 
die Stadt Münster bei der Hälfte der Vergleichsstädte mit den höheren Kennzahlenwerten ein. 
Durch die gesunkenen Aufwendungen je Hilfefall im Folgejahr verbessert sich die 
Positionierung der Stadt Münster im interkommunalen Vergleich.  
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
8.554 3.959 5.840 8.507 10.119 31.938 20

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 47 von 64 
Stationäre Aufwendungen nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen. 
2018 verändert sich die Positionierung der Stadt Münster im der interkommunale Vergleich  wie 
folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
33.637 27.391 39.238 43.853 46.480 60.391 18 
Die stationären Aufwendungen nach § 41 SGB VIII haben sich in der Stadt Münster von 2017 
auf 2018 um 10.471 Euro je Hilfefall verringert. 
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
 Feststellung 
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Münster hö-
her als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den Flüchtlingen ein e 
schnelle Verselbständigung zu ermöglichen.  
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) erhalten im Anschluss an eine vorläufige Inobh ut-
nahme nach § 42a SGB VIII bzw. sich anschließender Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ent-
sprechend ihrem „erzieherischen Bedarf“ Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Diese Hil-
fen sind in den zuvor dargestellten Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, soweit UMA Hi lfen erhal-
ten haben. 
An dieser Stelle wird noch einmal ein Überblick über die wesentlichen Hilfen für UMA gegeb en. 
Durch die Flüchtlingswelle sind insbesondere die Jahre 2016 und 2017 betroffen. 
Die Stadt Münster hat für die Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen bezirks-
übergreifenden Fachdienst UMA eingerichtet. Der Fachdienst ist für folgende Aufgaben zustän-
dig:

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 48 von 64 
 Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII, 
 Erstversorgung und Altersfeststellung,  
 Meldungen an zuständige Behörden, 
 Durchführung des Clearing-Verfahrens und  
 ggf. Überführung in ein HzE-Regelangebot. 
Anteil Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind die Werte von 23 kreisfreien Städten eingefloss en. 
2018 verändert sich der prozentuale Anteil für UMA an den Hilfefällen HzE folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
9,43 3,14 7,61 8,91 10,60 17,55 21 
Der hohe Anteil UMA an den gesamten HzE-Hilfefällen resultiert in Münster aus der insgesamt 
geringen Anzahl an HzE-Hilfefällen. Dies bestätigt auch die niedrige HzE-Falldichte der Stadt 
Münster.  
Die HzE-Aufwendungen der Stadt Münster für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben 
sich im Zeitraum 2015 bis 2018 mehr als vervierfacht, und zwar vorrangig bei den stationären 
Aufwendungen. 2017 wendete die Stadt Münster rund 7,4 Mio. Euro für UMA auf, im Folgejahr 
noch rund 6,9 Mio. Euro. Im ambulanten Bereich gewährte die Stadt Münster von 2015 bis 2018 
Erziehungshilfen für UMA nach §§ 27 Abs. 2 und 3, 30 und 41 SGB VIII. Stationäre Unterbrin-
gungen von UMA erfolgten nach §§ 33, 34 und 41 SGB VIII.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 49 von 64 
Aufwendungen HzE für UMA in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.  
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
47.323 25.672 32.407 34.516 37.105 81.858 19 
Die Aufwendungen der Stadt Münster für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall s ind 
von 2017 auf 2018 um 2.687 Euro je Hilfefall gestiegen. Interkommunal verglichen hat Münster 
2017 und 2018 bei den UMA höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichs-
städte- 
Der überwiegende Anteil der Aufwendungen für UMA entfällt in Münster, wie auch in den Ver-
gleichsstädten, auf die Hilfeart Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 
bzw. ab Volljährigkeit auf die stationäre Unterbringung nach § 41 SGB VIII. 2017 lag dies er An-
teil in Münster bei 93 Prozent und 2018 bei 91 Prozent. 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration v on UMA so 
früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen auszugleichen und gelingende Entwicklungs- 
und Bildungsbiographien zu eröffnen. 
Die Stadt Münster legt ihren Fokus bei den UMA auf eine schnelle Verselbständigung. Die Hil-
fen für UMA sind daher möglichst niederschwellig. Zielsetzung der gemeinsamen Anstrengung 
ist es, junge Menschen in für sie geeignete Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen z u 
vermitteln. Dieser Anteil wird weiter steigen. So wurden beispielsweise die Angebote der Ju-
gendberufsbildung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII durch den Caritasverband und die Bischof-Her-
mann-Stiftung (Kettelerhaus) jüngst weiter ausgebaut. 
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 201 8 
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 50 von 64 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen mit Träg ern, 
bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringt, auf den Prüfstand 
stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
je Hilfefall weiter zu verringern.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
 Seite 51 von 64 
 Andere Aufgaben der Jugendhilfe 
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII 
Die Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII sind im 
Zeitraum 2015 bis 2018 um rund 36 Prozent gestiegen. Auf dem Höchststand der Flüchtlings-
welle in 2016 hatte die Stadt Münster mit rund 4,1 Mio. Euro ausnahmsweise wesentlich höhere 
Aufwendungen für Inobhutnahmen als in den anderen Jahren des Betrachtungszeitraumes.  
Aufwendungen nach §§ 42, 42a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen. 
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
9.451 2.223 3.718 4.451 7.594 15.370 18 
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018 
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar. 
Falldichte Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII 
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertelwert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 8,66 2,34 5,90 8,01 10,06 17,35 22 
2018 6,42 1,68 5,06 6,49 9,64 20,52 19

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Die Falldichte der Stadt Münster bei den Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII hat sich von 
2017 auf 2018 verringert. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 eine höhere 
Falldichte als die Vergleichsstädte. Durch geringere Fallzahlen im Folgejahr positioniert sich  die 
Stadt 2018 unterhalb des Medians. 
Entwicklung der Fallzahlen der Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII 
 2015 2016 2017 2018 
Inobhutnahmen gesamt 314 375 406 302 
davon Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 88 130 143 129 
davon vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 226 245 263 173 
Die Fallzahlen der Inobhutnahmen steigen von 2015 bis 2017 insgesamt stark an. In diesen 
Jahren machen sich dabei die vorläufigen Inobhutnahmen der UMA nach § 42a SGB VIII sehr 
bemerkbar. 2018 sinkt die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent. Der 
Trend ist sowohl bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII als auch bei den Inobhutnahmen 
von UMA nach § 42a SGB VIII rückläufig.  
Verweildauer Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII 2017 
Kennzahl Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Me-
dian) 
3. Viertel-
wert Maximum 
An-
zahl 
Werte 
Anteil der Inobhutnahmen 
mit einer Verweildauer bis 
24 Stunden an den Inobhut-
nahmen nach §§ 42, 42a 
SGB VIII in Prozent 
12,32 1,03 6,64 12,15 20,26 56,13 14 
Anteil der Inobhutnahmen 
mit einer Verweildauer über 
24 Stunden bis 1 Monat an 
den Inobhutnahmen §§ 42, 
42a SGB VIII in Prozent 
59,36 8,97 37,24 49,74 59,45 70,09 15 
Anteil der Inobhutnahmen 
mit einer Verweildauer über 
1 Monat an den Inobhutnah-
men §§ 42, 42a SGB VIII in 
Prozent 
28,33 8,28 19,49 28,33 38,38 70,23 15 
Die Stadt Münster hat 2017 vergleichsweise kurze Verweildauern bei den Inobhutnahmen nach 
§§ 42,42a SGB VIIII. Die Stadt wertet die Verweildauern regelmäßig aus. Im Regelfall werden 
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a in Münster innerhalb von zehn Werktagen beendet.  
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen Ver-
weildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichsstädte.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung kurz-
fristig außerhalb der Familie unterzubringen. Eine Kommune sollte deshalb die Inobhutnahm e 
eines Kindes oder Jugendlichen schnellstmöglich durch die Rückführung in die Herkunftsf amilie 
bzw. durch Gewährung von Hilfen zur Erziehung beenden. Für das Verfahren der Inobhut-
nahme sollten bei der Stadt schriftlich festgelegte Prozessbeschreibungen mit Fristen und V er-
antwortlichkeiten vorliegen. 
Inobhutnahmen von Kindern/Jugendlichen erfolgen z.B. in Bereitschaftspflegestellen und Ju-
gendschutzstellen.  
Die Zahl der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII steigt bei der Stadt Münster im Zeitraum 
2015 bis 2017 von Jahr zu Jahr an. 2018 ist die Tendenz erstmals wieder rückläufig.  
Aufwendungen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII in Euro je Fall 
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 15.275 1.401 2.716 4.877 8.899 30.223 21 
2018 14.591 999 3.024 4.461 9.863 16.802 19 
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im interkommunalen Vergleich 
2017 und 2018 deutlich höhere Aufwendungen je Fall als 75 Prozent der Vergleichsstädte.  
Die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015  
bis 2018 in der Tabelle 5 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar. 
Die Stadt Münster wertet auch die Verweildauern für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sepa-
rat aus. Die Stadt hat als Ziel für die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII festgelegt, dass diese 
Inobhutnahmen in mindestens 90 Prozent der Fälle längstens zehn Werktage dauern. 2017 hat 
die Stadt dieses Ziel in 79 Prozent der Fälle und 2018 in 88 Prozent der Fälle erreicht. Aus-
kunftsgemäß dauern die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII in Münster durchschnittlich 5,5 
Werktage. 
 Empfehlung 
Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen nach § 42 
SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind, sollte die Stadt die Ursache n 
feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwendungen zu senken.  
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 
Minderjährige Ausländer, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind vom Jugendamt 
nach § 42a Abs. 1 SGB VIII vorläufig in Obhut zu nehmen. Eine vorläufige Inobhutnahme d au-
ert bis zur Klärung möglicher Ausschließungsgründe. Diese können eine Familienzusammen-
führung, der Gesundheitszustand und das Wohl des Kindes sein. Hierzu ist in einem Einschät-
zungsverfahren nach § 42a Abs. 2 SGB VIII ein Erstscreening durchzuführen. Liegen Aus-

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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schließungsgründe nicht vor, muss innerhalb von sieben Werktagen eine Anmeldung zum Ver-
teilungsverfahren bei der Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjäh-
riger erfolgen. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese beim Landesjugendamt des Land-
schaftsverbandes Rheinland. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ge-
ringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.   
Die Stadt Münster leistete Hilfen nach § 42a SGB VIII in folgendem Umfang: 
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach § 42a 
SGB VIII in Euro je Fall  
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert  
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 6.076 2.419 4.507 8.418 13.674 16.919 18 
2018 5.618 2.014 4.520 6.117 8.856 30.832 14 
Die Aufwendungen für vorläufige Inobhutnahmen von UMA nach § 42a SGB VIII sind im inter-
kommunalen Vergleich der Jahre 2017 und 2018 in den meisten kreisfreien Städten rückläuf ig. 
Dies trifft auch auf die Inobhutnahmen für UMA in der Stadt Münster zu. In beiden Jahren hat 
die Stadt Münster geringere Aufwendungen nach § 42a SGB VIII je Fall als die Hälfte der Ver-
gleichsstädte. 
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 20 18 
in der Tabelle 5 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 -  Hilfe zur Erziehung  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend 
strukturell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen Anteil 
Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste Jugendar-
beitslosigkeit auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit SGB II Bezug 
erhöhend auf die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung wirken. 
  
F2 Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt Müns-
ter fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermöglichen.   
F3 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im glei-
chen Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch sind 
Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich. 
  
F4 
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster Kom-
munaler Sozialdienst (KSD) -   eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Aufbauorga-
nisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den 
Bezirken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame Abteilungsleitung 
und detaillierte Verfahrensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung. 
  
F5 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes Inter-
nes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. E5 
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein 
IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgaben-
erfüllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhan-
denen Bestandteile und Standards sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu ei-
nem Konzept zusammengeführt werden. 
F6 
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen. 
Dies ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer rechtmäßi-
gen Aufgabenerledigung positiv zu sehen. 
  
F7 
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen Aus-
wertungen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren. Es 
gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten dokumentiert.

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Feststellung  Empfehlung 
Darin werden Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begründet. Diese Berichte 
bilden gemeinsam mit dem Fachcontrollingreport eine gute Steuerungsgrundlage und 
schaffen Transparenz. 
F8 
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirksam-
keit von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und ausge-
wertet, und es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Auswertungen 
bieten eine gute Grundlage für eine effektive Steuerung. 
  
F9 
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards, 
Prozesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshandbuch 
hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt 
worden und die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bildet zusammen 
eine gute Grundlage für eine einheitliche und qualifizierte Bearbeitung. 
  
F10 
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse, 
Zuständigkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der Durch-
führung des Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der 
gpaNRW für erforderlich gehaltenen Mindeststandards.  
  
F11 
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu ver-
zeichnen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang geplante 
Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht. 
E11 
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die un-
geplanten Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künf-
tig zusätzlich zu der geplanten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung be-
rücksichtigt. 
F12 
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis 2018 
unter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Ver-
gleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Vergleichs-
städte mit den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein. 
  
F13 
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den 
betrachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfe-
planfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt 
Münster oberhalb des Medians der Vergleichsstädte. 
  
F14 
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Pro-
zesse. Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht 
zwingend vorgeschrieben.

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 Feststellung  Empfehlung 
F15 
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21 Jah-
ren. Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund 100 
Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommunalen 
Vergleich in beiden Jahren das Minimum ab. 
  
F16 
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwendun-
gen je Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr ergibt 
sich für die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste 
Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in beiden Jahren auf 
vergleichsweise hohem Niveau. 
  
F17 
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich erhöht. 
Im interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren Anteil am-
bulanter Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte. 
  
F18 
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist in 
Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hinzu-
nahme der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. § 
33 SGB VIII nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster liegt der 
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hil-
feempfänger bei über 50 Prozent.  
  
F19 
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären 
Hilfefällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den kostenin-
tensiven stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verursachen, 
wirkt sich der hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den Fehlbetrag der 
Hilfen zur Erziehung aus. 
  
F20 
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht. Dies 
ist vor allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjährigen 
Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster 
2017 und 2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt sich positiv 
auf den Fehlbetrag und die Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 
aus. 
  
F21 
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere 
Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer gestiegenen 
Falldichte haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Da-
mit bildet die Stadt Münster das Maximum. 
E21 
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendun-
gen nach § 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzie-
rung der Aufwendungen nutzen.

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 Feststellung  Empfehlung 
F22 
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 
von 2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zurückzu-
führen, dass die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten Bera-
tungsintensität durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII hinge-
wirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien in Müns-
ter ergeben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt höhere 
Aufwendungen je Hilfefall als bei den meisten Vergleichsstädten. 
  
F23 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die geringste 
Falldichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf. E23 
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB 
VIII je Hilfefall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertrags-
vereinbarungen mit Trägern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die ho-
hen Aufwendungen für Hilfefälle nach § 34 SGB VIII zu verringern. 
F24 
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzeiten 
auf. So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Damit bil-
det die Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen 
nach § 34 SGB VIII längere Laufzeiten. 
  
F25 Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und 
Transferaufwendungen noch besser steuern kann. E25 
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für 
ein Rückkehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im 
Rahmen des Hilfeplanverfahrens entsprechend erweitern. 
F26 
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster vor 
allem durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen gestie-
gen. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau. 
  
F27 
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezoge-
nen Poollösungen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch 
Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrationshelfern 
besser kompensiert werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante Auswei-
tung der Poollösungen sinnvoll. 
  
F28 
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambulan-
ten wie auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf einen 
vergleichsweise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselb-
ständigungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen.

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 Feststellung  Empfehlung 
F29 
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Müns-
ter höher als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den Flücht-
lingen eine schnelle Verselbständigung zu ermöglichen. 
E29 
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen 
mit Trägern, bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter-
bringt, auf den Prüfstand stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für 
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall weiter zu verringern. 
F30 
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen 
Verweildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichs-
städte. 
E30 
Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnah-
men nach § 42 SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind, 
sollte die Stadt die Ursachen feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwen-
dungen zu senken. 
F31 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlin-
gen geringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.

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Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW 
 2015 2016 2017 2018 
Einwohner gesamt  302.178 310.039 311.846 313.559 
Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre 44.909 46.361 46.876 47.023 
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 57.210 59.460 60.215 60.563 
Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 12.301 13.099 13.339 13.540 
Tabelle 3: Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 
 2015 2016 2017 2018 
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro 
Aufwendungen HzE gesamt in Euro 26.216.969 32.627.248 38.629.813 42.190.546 
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 458 549 642 697 
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 23.408 24.925 26.901 26.518 
Aufwendungen ambulante Hilfen gesamt in Euro 9.118.198 11.000.568 12.493.760 14.647.119 
Aufwendungen ambulante Hilfen je Hilfefall in Euro 15.047 15.966 16.396 16.972 
Aufwendungen stationäre Hilfen gesamt in Euro 17.098.771 21.626.679 26.136.053 27.543.428 
Aufwendungen stationäre Hilfen je Hilfefall in Euro 33.266 34.882 38.778 37.834 
Falldichte HzE  
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre) 19,58 22,01 23,85 26,27 
Anteil ambulanter Hilfen in Prozent 
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt in Prozent 54,11 52,64 53,06 54,24 
Anteil der Vollzeitpflegefälle in Prozent 
Anteil Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen in Prozent 53,11 50,81 46,74 43,82

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Tabelle 4: Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII 
 2015 2016 2017 2018 
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII 
Aufwendungen SPFH nach § 31 SGB VIII gesamt in Euro 2.899.798 3.405.754 3.375.726 4.199.530 
Anzahl der Hilfefälle nach § 31 SGB VIII 178 209 202 225 
Aufwendungen SPFH nach § 31 SGB VIII in Euro je Hilfefall 16.291 16.295 16.712 18.665 
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 
Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gesamt in Euro 4.239.623 5.114.219 5.787.257 5.605.424 
Anzahl der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII 273 315 315 319 
Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII in Euro je Hilfefall 15.530 16.236 18.372 17.572 
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 
Aufwendungen Heimerziehung  nach § 34 SGB VIII gesamt in Euro 9.153.581 11.800.725 13.150.232 13.984.993 
Anzahl der Hilfefälle nach § 34 SGB VIII 155 206 199 189 
Aufwendungen Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in Euro je Hilfefall 59.055 57.285 66.082 73.995 
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendli-
che nach § 35a SGB VIII gesamt in Euro  2.804.388 3.889.063 5.091.382 6.495.808 
Anzahl der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII 161 199 259 312 
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendli-
che nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 17.419 19.543 19.658 20.820 
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 
Aufwendungen Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII gesamt in Euro 3.588.831 4.613.606 6.916.250 7.823.952 
Anzahl der Hilfefälle nach § 41 SGB VIII 125 136 200 293 
Aufwendungen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall  28.711 33.924 34.581 26.703 
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 18 bis unter 21  10,16 10,38 14,99 21,64

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 2015 2016 2017 2018 
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) 
Aufwendungen für UMA in Euro 1.383.347 5.547.727 7.522.745 7.098.473 
Anzahl der Hilfefälle 35 111 168 150 
Aufwendungen für UMA in Euro je Hilfefall  39.809 50.092 44.885 47.323 
Tabelle 5: Andere Aufgaben der Jugendhilfe 
 2015 2016 2017 2018 
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII  
Aufwendungen für Inobhutnahmen gesamt in Euro  1.819.950 1.826.180 2.184.294 1.882.289 
Anzahl der Inobhutnahmen 88 130 143 129 
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen UMA gesamt in Euro 280.986 2.245.552 1.597.873 971.836 
Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen  226 245 263 173

  Stadt Münster    Hilfe zur Erziehung    050.010.050_03364 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Hilfe zur Pflege der Stadt 
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Hilfe zur Pflege 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Strukturen 6 
Demografische Entwicklung 6 
Soziale Strukturen 8 
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze I bis III 10 
 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 11 
Leistungsbezieher 11 
Ambulante Quote 14 
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 16 
 Organisation und Personaleinsatz 25 
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 25 
Personal- und Leistungskennzahlen 28 
 Steuerung und Controlling 32 
Fach- und Finanzcontrolling 32 
Steuerung der Leistungsgewährung 33 
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 35 
Steuerung der Pflegelandschaft 37 
Quartiersmanagement 40 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 42

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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   Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Hilfe 
zur Pflege stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Hilfe zur Pflege 
Wie in allen nordrhein-westfälischen Kommunen ist auch in der Stadt Münster die Hilfe zur 
Pflege ein erheblicher haushaltswirtschaftlicher Belastungsfaktor. Die Transferaufwendungen 
für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld liegen in den letzten zwei Jah-
ren bei mehr als 17 Mio. Euro pro Jahr. Generell verursachen Sozialleistungen Aufwendun gen, 
die einem nur sehr begrenzten Steuerungseinfluss durch die Stadt unterliegen. Gleichwohl ge-
bietet das genannte finanzwirtschaftliche Volumen dort steuernd einzugreifen, wo es möglich 
ist. 
Die maßgeblichen strukturellen Rahmenbedingungen fallen in der Stadt Münster in der gegen-
wärtigen Situation sehr positiv aus. Der Anteil älterer und hochbetagter Menschen und damit 
der Bevölkerungsgruppe, in der das Risiko von Pflegebedürftigkeit drastisch ansteigt, ist hier im 
interkommunalen Vergleich am geringsten. Einkommensbezogene Merkmale wie die hohe 
Kaufkraft und die niedrigste Arbeitslosen- und SGB II-Quote unter den kreisfreien Stä dten wir-
ken ebenfalls entlastend. Dennoch kommen in den nächsten zwei Jahrzehnten durch einen 
deutlichen Einwohnerzuwachs in der Altersgruppe mit signifikant hohem Pflegerisiko erhebliche 
Herausforderungen auf die Stadt zu.  
In Münster leben relativ wenige Senioren, von denen wiederum ein recht geringer Teil als pfle-
gebedürftig gilt: Der Anteil Pflegebedürftiger im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung an 
den Einwohnern ab 65 Jahren ist hier am niedrigsten. Doch ist andererseits der Prozentsatz der 
Pflegebedürftigen, die ihre Versorgung nicht vollständig aus den Leistungen der Pfleg eversiche-
rung und den Selbsthilfemöglichkeiten finanzieren können, hier so hoch wie in keiner an deren 
kreisfreien Stadt. Da die Einkommenssituation der Münsteraner im statistischen Durchschnitt 
gut ist, müssen andere Ursachen für den hohen Anteil an SGB XII-Leistungsbeziehern eine 
Rolle spielen. Eine differenzierte Betrachtung der Transferaufwendungen zeigt ein gegenläufi-
ges Bild: Die ambulante Pflege ist für die Stadt als Sozialhilfeträger im interkommunalen Ver-
gleich am günstigsten, doch gehört Münster zu den Städten mit den höchsten Transferaufwen-
dungen bei der stationären Versorgung.   
Weil nahezu jeder zweite Leistungsbezieher außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung v er-
sorgt werden kann, sind die Transferaufwendungen je Fall insgesamt noch moderat. Die Pf lege 
in einer Einrichtung belastet den Haushalt der Stadt Münster pro Fall und Jahr einschließlic h 
Pflegewohngeld durchschnittlich mit über 16.000 Euro mehr als eine ambulante Versorgung in 
der eigenen Wohnung. Umso bedeutender ist die Stärkung der ambulanten Quote als wichtiger  
Faktor zur Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Belastung der Stadt.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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Für eine sach- und bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche Leistungsgewährung ist neben der 
rechtskonformen Fallbearbeitung eine erfolgreiche Pflege- und Wohnberatung elementar wich-
tig. Diese sollte obligatorisch vor jedem Hilfeverfahren eine Beratung der Pflegebedürftigen 
durchführen und im laufenden Fall regelmäßig überprüfen, ob die Hilfen noch passgenau sind. 
Insbesondere sollte über Heimnotwendigkeit erst nach Durchführung eines Beratungsgesprä-
ches entschieden werden.  
Fallübergreifend und strategisch nutzt die Stadt Münster mit der verbindlichen Pflegeplanung 
ein wirksames Instrument. Es bestehen Strukturen und Netzwerke, um im Konsens mit den 
maßgeblichen Akteuren in Münster die Interessenlagen von Pflegebedürftigen, Pflegeanbietern 
und Einrichtungsträgern sowie der Stadt als Sozialhilfeträger auszutarieren. Im Mittelpunkt der 
strategischen Ausrichtung steht dabei eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung, die den 
Pflegebedürftigen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht. 
Sowohl das individuelle Hilfeverfahren als auch die Angebotssteuerung sollten durch ein geeig-
netes Controllingkonzept unterstützt werden. Dabei ist die Fokussierung auf ausgewählte steue-
rungsrelevante Informationen sinnvoll. Dies wären beispielsweise Wirkungskennzahlen, mit 
denen sich verlässliche Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangssteuerung 
gewinnen lassen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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   Inhalte, Ziele und Methodik 
Das Handlungsfeld Hilfe zur Pflege umfasst nach Definition der gpaNRW die folgenden Aufga-
benfelder: 
 Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII inklusive der Übergangsregelungen 
nach § 138 SGB XII, 
 Hilfe zur Pflege für Bestandsfälle unterhalb des Pflegegrades 2 nach anderen Rechts-
grundlagen, 
 Pflege- und Wohnberatung, 
 Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW),  
 Investitionskostenzuschüsse für teilstationäre Dienste (§ 13 APG NRW) und 
 Investitionskostenzuschüsse für ambulante Dienste (§ 12 APG NRW). 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Risiken für den Haushalt aufmerksam zu machen, Steuerungs- und 
Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie auf Wirkungskontrollen hinzuweisen, um die 
Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten.  
Neben kennzahlengestützten Finanz- und Leistungsvergleichen bezieht die gpaNRW aufbau- 
und ablauforganisatorische Regelungen in die Prüfung ein. Die vergleichende Darstellung der 
Kennzahlen schafft Transparenz und ermöglicht eine Standortbestimmung unter den kreisfreien 
Städten in NRW.  
Welchen steuernden Einfluss die Kommune auf die Gestaltung der Hilfe zur Pflege ausübt, 
betrachtet die gpaNRW in unterschiedlichen Zusammenhängen. Diese Prüfung bezieht neben 
dem Fach- und Finanzcontrolling die individuelle Hilfesteuerung selbst sowie die Steu erung der 
Pflegelandschaft in die Analyse ein. Dazu führt die gpaNRW Interviews mit den Verantwortli-
chen und wertet Verfahrensabläufe aus.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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   Strukturen 
Demografische Entwicklung 
 Feststellung 
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die Zukunft ist al-
lerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versorgung angewiesenen An-
teils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren daraus bezüglich der Hilfe zur Pfle-
ge belastende Rahmenbedingungen. 
Die Bedeutung der Hilfe zur Pflege nimmt wegen der wachsenden Alterung der Gesellschaft zu. 
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein. 
Neben der demografischen Entwicklung wirken sich die gesellschaftlichen Entwicklungen auf 
die Art der Leistung, die Betreuung und die Unterbringung in der Hilfe zur Pflege aus. Der Anteil 
der ausschließlich durch Familienangehörige oder Nachbarn versorgten pflegebedürftigen Men-
schen wird mittel- bis langfristig abnehmen. Einige der Gründe sind:  
 Die Anzahl älterer Menschen nimmt tatsächlich und prozentual zu. 
 Der Anteil älterer Menschen ohne familiären Hintergrund steigt. 
 Die Familienstrukturen sind anders als früher (weniger Kinder, räumliche Entfernung). 
 Der Anteil berufstätiger Frauen steigt, so dass die Möglichkeit zur ganztägigen Pflege 
abnimmt. 
 Pflegebedürftige möchten länger in ihren Wohnungen bleiben und können das auch 
durch professionelle Unterstützung. 
 Der Anteil dementer oder hochbetagter Pflegebedürftiger in Einrichtungen wächst. 
 Die Angebotsstruktur der Träger ist unterschiedlich ausgeprägt. 
Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in der Stadt Münster 
Grundzahlen 2014  2015 2016 2017 2018 2025 2040 
Einwohner unter 45 
Jahren 
172.118  172.894  178.798  179.711  180.674  193.929  198.397  
Einwohner ab 45 bis 
unter 65 Jahren 
76.842  77.971  79.304  79.668  79.844  78.148  80.089  
Einwohner ab 65 Jahren 
bis unter 80 Jahren  
35.898  36.046  36.145  36.109  36.132  40.162  53.059  
Einwohner ab 80 Jahren 14.850  15.267  15.792  16.358  16.909  19.844  25.596  
Einwohner gesamt 299.708 302.178  310.039  311.846  313.559  332.083 357.141 
 Quelle: IT.NRW; Einwohnerzahlen für 2014 bis 2018 nach Bevölkerungsfortschreibung (Basis Zensus 2011) zum  
 31. Dezember des Vorjahres, für 2025 und 2040 lt. Bevölkerungsvorausberechnung (Basisvariante) 2018-2040.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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Anteile der Bevölkerung ab 65 Jahren und ab 80 Jahren in Prozent 
Kennzahlen  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2018 
16,92 16,92 20,43 21,12 21,92 23,69 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2018 
5,39 4,98 6,15 6,51 6,71 7,43 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2025 
18,07 17,59 21,12 22,22 23,27 24,91 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2025 
5,98 5,69 6,75 7,10 7,54 8,48 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 65 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2040 
22,02 20,95 24,30 25,91 27,31 30,97 22 
Anteil der Bevölkerung 
ab 80 Jahren an der 
Gesamtbevölkerung 
2040 
7,17 6,06 7,65 8,10 8,72 10,09 22 
 
Wie im Kapitel Ausgangslage der Stadt Münster beschrieben, ist die strukturelle Situation der 
Stadt recht positiv zu bewerten. Münster ist eine wachsende und insgesamt „junge“ Stadt, wo-
bei Letzteres vorrangig auf die sehr hohe Zahl 18- bis 30jähriger Einwohner zurückzuführen ist. 
Als großer Universitätsstandort wird Münster in diesem Merkmal nur von der Städteregion 
Aachen übertroffen, wo der relative Einwohneranteil in dieser Altersgruppe noch höher ausfällt.  
Der prozentuale Anteil der älteren Menschen ab 65 Jahren ist gegenwärtig der niedrigste unter 
den kreisfreien NRW-Städten. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege ist jedoch auch die Bevölke-
rungsentwicklung bedeutsam. So wird die Altersgruppe der Senioren von 65 bis unter 80 Jah-
ren bis 2040 um rund 47 Prozent, die Altersgruppe der ab 80jährigen Menschen sogar um mehr 
als 50 Prozent anwachsen. Die entspricht in absoluten Zahlen einer Zunahme von etwa 16.900 
Personen zwischen 65 und 80 Jahren und etwa 8.700 Personen ab 80 Jahren. Insgesamt wird 
sich die Bevölkerungsgruppe mit signifikant hohem Pflegerisiko voraussichtlich um 25.600 
Menschen vergrößern.  
Zwar weist Münster mit nur 16,6 Prozent heute den geringsten Anteil Pflegebedürftiger an den 
Einwohnern ab 65 Jahren auf (vgl. Abschnitt Leistungsbezieher). Landläufig ausgedrückt sind 
die Münsteraner Senioren statistisch gesehen überdurchschnittlich fit. Doch selbst wenn der 
Anteil langfristig auf diesem niedrigen Niveau bleiben würde: 16,6 Prozent von 25.600 Men-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 8 von 46 
schen ab 65 Jahren – dies bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten Bedingungen in gut 20 
Jahren über 4.200 Personen mehr als heute pflegerisch versorgt werden müssen. Diese Zahl 
wird vermutlich letztlich noch deutlich höher ausfallen, weil vor allem die Anzahl der Hochbetag-
ten zunimmt. Angesichts des altersbedingt überproportionalen Risikos von Pflegebedürftigk eit 
ist der genannte Wert von 16,6 Prozent für diese Altersgruppe sicher zu niedrig angesetzt.    
Aller Voraussicht nach wird die Zahl der Menschen in Münster, die auf Pflege angewiesen sind, 
also erheblich ansteigen. Gleichzeitig werden immer weniger in der Lage sein, zuhause die 
Pflege von Angehörigen zu gewährleisten. Auf diese Entwicklung nehmen neben der Alters-
struktur verschärfend auch Veränderungen in den familiären Strukturen Einfluss. 
In der Konsequenz sind deutliche Versorgungslücken im familiären Umfeld bei gleichzeitig 
wachsendem Bedarf an Pflegeleistungen zu erwarten. Hinzu kommen Probleme auf der Ange-
botsseite, insbesondere der Fachkräftemangel in der Pflege. Insofern dürfen die heutigen güns-
tigen demografischen Faktoren nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt Münster – wie 
letztlich alle Kommunen – bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflegeversorgung und 
deren Finanzierung in der Zukunft vor erheblichen Herausforderungen steht. 
Soziale Strukturen 
 Feststellung 
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster insge-
samt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozialstruktur der einzel-
nen Stadtteile. 
Inwieweit heute und auch zukünftig Pflegebedürftige in der Stadt Münster Leistungen der Hilfe 
zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach dem Siebten Kapitel SGB XII sowie Pflege-
wohngeld in Anspruch nehmen müssen, hängt auch von den sozialen Strukturen innerhalb der 
Stadt ab. Indikatoren hierfür sind zum einen die SGB II-Quote, die Kaufkraft der Einwohner u nd 
die Arbeitslosenquote.  
Die aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Grundrente weisen zudem da-
rauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Altersarmut zunehmen wird. Immer weniger 
Menschen können somit für ihren eigenen Pflegebedarf aufkommen, was zu einer Steigerung 
der Kosten bei der Hilfe zur Pflege in den Kommunen beitragen wird.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 9 von 46 
Soziale Strukturen 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
SGB II-Quote in Prozent1)  8,3 8,3 13,1 15,9 18,4 24,8 22 
Kaufkraft je Einwohner in 
Euro (GfK) 2) 
24.406 18.866 21.502 22.347 24.228 27.853 22 
Arbeitslosenquote in  
Prozent1) 
5,0 5,0 7,6 8,8 10,4 13,7 22 
1) Stand Dezember 2017; Quelle: Bundesagentur für Arbeit 
2) Stand Kaufkraftbericht 2019 (Jahr der Veröffentlichung); Quelle: GfK Geomarketing GmbH 
Die gegenwärtigen sozialen Strukturen sind sehr positiv. Die Stadt Münster hat im Vergleich der 
kreisfreien Städte die niedrigste SGB II-Quote und Arbeitslosenquote und zählt zu den 25 Pro-
zent der Städte mit der höchsten Kaufkraft.  
Innerhalb des Stadtgebietes besteht jedoch eine starke Ungleichverteilung in den Sozialstruktu-
ren. Dies ist allerdings keine außergewöhnliche Situation, sondern typisches Merkmal vieler 
Großstädte. So sind auch in Münster einige Quartiere und Straßenzüge mit besonders ungüns-
tigen Sozialdaten belastet. Diese ergeben sich insbesondere durch weit überdurchschnittliche 
materielle Abhängigkeiten (Bezug von Transferleistungen, signifikant erhöhtes Arm utsrisiko). 
Dabei fällt die Spanne zwischen "belasteten" und "privilegierten" Stadtteilen sehr hoch aus.  
In der Gesamtbetrachtung steht dem belastenden Faktor signifikant zunehmender Pflegebe-
dürftigkeit in Münster aber eine ökonomisch günstige Situation der Bevölkerung entgegen. Für 
die Stadt resultiert daraus ein wichtiger Entlastungseffekt. Die vorhandenen Selbsthilfemöglic h-
keiten verringern die Wahrscheinlichkeit, dass pflegebedürftige Menschen auch zwingend sozi-
alhilfebedürftig werden. 
Dieser Effekt darf allerdings nicht mit einer tatsächlichen Entlastung des Haushalts bei den 
Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege gleichgesetzt werden. Er sorgt lediglich dafür, dass die 
finanzwirtschaftlichen Mehrbelastungen, die bei wachsender Pflegebedürftigkeit eintreten wer-
den, weniger dramatisch ausfallen als in Städten mit insgesamt ungünstigen Sozialstrukturen. 
Weniger als belastender Faktor, sondern als sozialgeografische Rahmenbedingung ist zu be-
rücksichtigen, dass Münster Oberzentrum für ein großes ländliches Umland ist. Die Stadt entfal-
tet damit aufgrund ihrer Infrastruktur gerade auch für ältere oder pflegebedürftige Menschen 
eine Sogwirkung aus einem relativ großen Einzugsbereich.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 10 von 46 
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze I bis III 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass im Laufe 
des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad eingestuft werden 
konnten.  
Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben eine grundlegende Neustrukturierung des Siebten 
Kapitels im SGB XII vollzogen. Durch die gesetzlichen Änderungen sind u.a. ein neuer Pflege-
bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt worden. Die Pflegebedürf -
tigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 allein nach dem Grad der Selbständigkeit im Alltag beur-
teilt.  
Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze ist die Anzahl der Leistungsbezieher insbesondere au-
ßerhalb von Einrichtungen rückläufig. Weil die Pflegeversicherung nach dem SGB XI höher e 
Leistungen erbringt, fallen Leistungsbezieher aus dem SGB XII-Bezug. Daneben ergibt sich 
durch das Pflegestärkungsgesetz III eine Verlagerung von Leistungsbeziehern nach dem Sieb-
ten Kapitel in das Neunte Kapitel SGB XII. Dies betrifft im Wesentlichen Leistungsbe zieher der 
ehemaligen Pflegestufe 0. Dieser Personenkreis musste 2017 neu begutachtet werden. Bis  das 
von Amts wegen zu betreibende Verfahren zur Feststellung des Pflegegrades und Pflegebe-
darfs abgeschlossen war, wurden gemäß § 138 SGB XII die vorherigen Leistungen weiterge -
währt. Soweit eine erneute Begutachtung keinen Pflegegrad ergab, kamen verschiedene An-
spruchsgrundlagen in Betracht.1  
Die Stadt Münster hat frühzeitig Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Übergang in die 
neue Rechtssystematik im Laufes des Jahres 2017 vollständig zu vollziehen. Damit konnte 
sichergestellt werden, dass alle betroffenen Leistungsberechtigten zeitgerecht in den richtigen 
Pflegegrad eingestuft waren und die daraus resultierende Leistung nach dem SGB XII erhielten. 
Übergangsfälle nach § 138 SGB XII, in denen die am 31. Dezember 2016 zustehenden Leis-
tungen bis zur abschließenden Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegeri-
schen Bedarfs im Jahr 2017 weitergewährt wurden, kamen in Münster nicht vor. 
  
 
1  Dazu gehören die §§ 27, 70, 71 und 73 SGB XII, vgl. Handlungsempfehl ungen der Konferenz der obersten Landesozialbehörde 
(KOLS): Auswirkungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes des Zweite n und Dritten Pflegestärkungsgesetzes auf die Hilfe zu r 
Pflege nach dem SGB XII

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 11 von 46 
   Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 
Leistungsbezieher 
 Feststellung 
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege bezogen auf 
1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien Städte. Von 2017 auf 2018 
kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang. 
 Feststellung 
Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflegebedarf nicht 
aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzieren. 
Als Leistungsbezieher versteht die gpaNRW eine statistische Größe, für die wir Jahresdurch-
schnittswerte zugrunde gelegt haben. Der aus dem Jahresdurchschnitt gewonnene Wert ent-
spricht dem Jahresverlauf und somit der durchschnittlichen Anzahl der Hilfeempfänger in einem 
Jahr.  
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 12 von 46 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
32,0 21,4 24,4 26,4 31,4 42,0 19 
Die Kennzahlenausprägung bei den Leistungsbeziehern von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwoh-
ner ab 65 Jahren 2018 (nachfolgend Leistungsdichte) wird wesentlich beeinflusst durch  
 das Einkommensniveau und 
 die Anzahl der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI. 
Die Kaufkraft je Einwohner sowie die SGB II- und Arbeitslosenquoten (vgl. Abschnitt Soziale 
Strukturen) werden als Indikatoren für das durchschnittliche Einkommensniveau herangezogen. 
Allein von diesen Merkmalen ausgehend wäre für Münster im Vergleich der kreisfreien Städte 
bei der Leistungsdichte eine sehr gute Position in der Nähe des Minimums zu erwarten. 
Die Pflegestärkungsgesetze haben in der Pflegeversicherung nach dem SGB XI bereits im ers-
ten Jahr nach Inkrafttreten der letzten Stufe (PSG III) sowohl zu einem Anstieg der Leistung s-
bezieher-Zahlen als auch zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt. Insbesondere P er-
sonen mit demenziellen Erkrankungen können inzwischen in einen Pflegegrad eingestuft wer-
den und sind nach dem SGB XI pflegebedürftig und leistungsberechtigt. Wir setzen z ur Analyse 
die Anzahl der Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu den Einwohnern ab 65 Jahren: 2  
Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren 2017 
Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
16,2 16,2 19,3 20,3 22,8 24,7 19 
Quelle: Landespflegestatistik 2017 (Veröffentlichung alle zwei Jahre; keine Vergleichswerte für 2018) 
Unabhängig von der Frage der Sozialhilfebedürftigkeit zeigt sich zunächst, dass der Anteil der 
Senioren, deren Pflegebedürftigkeit festgestellt worden ist, in der Stadt Münster am niedrigsten 
ist. Die älteren Menschen sind hier also seltener pflegebedürftig – oder plakativ ausgedrückt: 
„fitter“ – als in den anderen kreisfreien Städten. 
Statistisch ist dies ein weiterer Faktor, der zusammen mit den günstigen sozioökonomischen 
Merkmalen zu einer sehr niedrige Leistungsdichte in Münster führen müsste. Die tatsächliche 
Wirkung dieser Faktoren fällt aber offenbar zu gering aus. Für eine 2017 überdurchschnittliche 
und 2018 noch genau auf dem Median liegende Leistungsdichte muss es Faktoren geben, die 
die positiven Effekte mindestens teilweise aufzehren. 
 
2 Zur methodischen Vereinfachung haben wir als Vergleichsgruppe die Me nschen ab 65 Jahren festgelegt – also die Altersgruppe, in der 
das Risiko einer Pflegebedürftigkeit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weit ü berproportional hoch ist. Da auch Menschen unter 65 
Jahren pflegebedürftig sind (in Münster lt. Pflegestatistik 2015: 1.101 von in sgesamt 6.933 Pflegebedürftigen sind jünger als 65 Jahre), 
kommt es hier zu einer gewissen statistischen Verzerrung, die aber gleiche rmaßen für alle geprüften Städten gilt und für die hier ge-
troffenen Kernaussagen nicht von maßgeblicher Bedeutung ist.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 13 von 46 
Hier kommen vor allem die durchschnittlichen Kosten des einzelnen Pflegefalles in Betracht. 
Ein hohes Pflegekostenniveau führt bei ansonsten unveränderten Bedingungen zu einem 
schnelleren Aufzehren der Selbsthilfemöglichkeiten. Damit erhöht sich der Anteil der Pflegebe-
dürftigen, die auf SGB XII-Leistungen angewiesen sind. Ein aussagefähiger Indikator für das 
Kostenniveau der Pflege in einer Stadt sind die fallbezogenen Transferaufwendungen. Wie wir 
im Abschnitt Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen aufzeigen, gehört Münster zu dem Vier-
tel der kreisfreien Städte mit den insgesamt niedrigsten Transferaufwendungen. Dennoch gibt 
es hier im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten besonders viele Menschen, die mit den 
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und ihren Selbsthilfemöglichkeiten a us 
Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht alleine decken können. Und von diesen pflegebe-
dürftigen Menschen ist wiederum jeder Fünfte – und damit der höchste Anteil im Vergleich der 
kreisfreien Städte – auf Hilfe zur Pflege angewiesen: 
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege an den Pflegebedürftigen nach dem SGB XI 20173  
 
Bis zu diesem Punkt haben wir nur die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB XII zu 
einer Vergleichsgruppe – also den Einwohnern ab 65 Jahren bzw. den Pflegebedürftigen insge-
samt – ins Verhältnis gesetzt. Diese personenzahlbezogene Sichtweise zeigt ein für die Stadt 
eher belastendes Ergebnis. Doch ist zur Gesamtbewertung der Situation die nachfolgend be-
handelte Betrachtung der Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen mit einzube ziehen. 
Zudem spielt die Steuerungsleistung der Stadt eine wichtige Rolle. Generell wird der gesamte 
Bereich sozialer Hilfen zwar in erheblichem Umfang von externen Faktoren bestimmt und ent-
zieht sich in Teilen einer aktiven Steuerung. Angesichts des absoluten Haushaltsvolum ens der 
Hilfe zur Pflege ist dennoch geboten zu untersuchen, wo steuernd eingegriffen werden und so 
das Wirtschaftlichkeitsprinzip im engeren Sinne umgesetzt werden kann. Wie die Stadt Münster 
den Zugang der hilfebedürftigen Menschen, die Vernetzung im Stadtbezirk und die Angebots-
entwicklung der Pflegeinfrastruktur sowie der präventiven Angebote regelt, wird später im  Kapi-
 
3 Vgl. Tabelle Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren 2017; keine Vergleichswerte für 2018

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 14 von 46 
tel „Steuerung der Leistungsgewährung“ behandelt. Zuvor unterziehen wir die Struktur der Fall-
konstellationen einer näheren Betrachtung. 
Ambulante Quote  
 Feststellung 
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten. Diese Quote 
unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren. Dennoch konnte die 
Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf gleichem Niveau 
halten.  
Die zunehmende Versorgung und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen im vertrauten So-
zialraum spiegelt den Wunsch der Betroffenen und deren Angehörigen wider. Die Pflege im 
häuslichen Umfeld und die Bedarfsdeckung im Sinne einer passgenauen Hilfe stehen dabei im 
Vordergrund. Sie ist der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim aus sozialen und auch 
aus finanziellen Aspekten vorzuziehen. 
Die ambulante Quote drückt das Verhältnis der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtu ngen 
zur Anzahl der Leistungsbezieher insgesamt aus: 
Ambulante Quote 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 15 von 46 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
47,4 11,6 21,6 28,6 32,2 47,4 19 
Unter den kreisfreien Städten weist Münster die höchste ambulante Quote auf. Allerdings ist s ie 
für das Jahr 2017 durch den Umstellungsprozess aufgrund des Pflegestärkungsgesetz III nur 
eine grobe Orientierungsgröße. Das Jahr 2018 bietet repräsentativere Werte. Wir haben festge-
stellt, dass die ambulante Quote bei dem überwiegenden Teil der kreisfreien Städte im V er-
gleich 2017/2018 abnimmt. Einher geht dies mit einem Rückgang der Leistungsbezieher außer-
halb von Einrichtungen bei einer ungefähr gleichbleibenden Anzahl von Leistungsbezieher n in 
Einrichtungen. Hintergrund sind die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze. In der Stadt 
Münster ist die Quote entgegen dem Trend allerdings praktisch gleichgeblieben.  
Die ambulante Quote korrespondiert mit dem jeweiligen Anteil der Menschen ab 65 Jahren, die 
Hilfe außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen erhalten. Die nachfolgende Tabelle 
zeigt, dass in Münster in der relevanten Altersgruppe sehr viele Menschen ambulante Hilfe zur 
Pflege beziehen; hier wird das Maximum im interkommunalen Vergleich erreicht. Bei der statio-
nären Pflege ist es genau umgekehrt: In keiner anderen kreisfreien Stadt ist der Anteil der über 
65jährigen, die auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen angewiesen sind, so gering. 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen 2018  
Kennzahlen  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Leistungsbezieher Hilfe 
zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen je 1.000 
EW ab 65 Jahren  
12,50 1,59 5,28 7,18 8,09 12,50 18 
Leistungsbezieher Hilfe 
zur Pflege in Einrichtun-
gen je 1.000 EW ab 65 
Jahren 
13,84 13,84 17,73 18,45 20,80 36,09 18 
Bei dieser Analyse ist zu berücksichtigen, dass in der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster 
nur die Leistungsbezieher nach dem SGB XII betrachtet werden. Setzt man die Gesamtheit der 
Pflegebedürftigen nach dem SGB XI bezüglich ambulanter und vollstationärer Pflege ins Ver-
hältnis, so zeigt sich: Weniger als ein Drittel aller pflegebedürftigen Menschen in Münster wird in 
einer Einrichtung versorgt, bei allen anderen reichen ambulante Pflegeleistungen aus. In der 
Gesamtheit liegt die ambulante Quote bei rund 69 Prozent.4 
Wenn immer mehr Pflegebedürftige zuhause versorgt werden und die entsprechenden Aufwen-
dungen aus eigenen Mitteln und den Leistungen der Pflegeversicherung decken können, so 
 
4 Vgl. IT.NRW, Pflegestatistik für Dezember 2017: Von 8.478 Leistungsem pfängern der Pflegeversicherung wurden 2.640 (= 31,1 Pro-
zent) in vollstationärer Pflege versorgt.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 16 von 46 
kann sich dies negativ auf die hier betrachtete, nur auf SGB XII-Leistungsbezieher bezogene 
Quote auswirken. Das ist der Fall, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher in Einrichtungen 
gleichzeitig nicht steigt. Insofern muss für eine sachgerechte Bewertung der Situation beachte t 
werden, dass eine niedrige ambulante Quote nicht mit der Verletzung des Grundsatzes ‘ambu-
lant vor stationär’ und eine hohe Quote wie in der Stadt Münster nicht unmittelbar mit unge-
wöhnlicher Steuerungsleistung gleichzusetzen ist.   
Gleichwohl sollte ein vorrangiges Ziel der Stadt sein, dass ein möglichst hoher Anteil der Leis-
tungsbezieher ambulant versorgt werden kann. Zudem muss es Ziel sein, alle Pflegebedürfti-
gen, die zuhause versorgt werden, umfassend zu beraten, um eine zukünftige Heimaufnahme 
und einen damit eventuellen Bezug von Hilfe zur Pflege zu verhindern. Inwiefern dies der Stadt 
gelingt, wird in dem Kapitel „Steuerung der Leistungsgewährung“ näher analysiert. Aus der 
Perspektive der überörtlichen Prüfung setzen wir dabei eine ordnungsgemäße und rechtskon-
forme Einzelfallbearbeitung gewissermaßen als Konstante voraus und fokussieren uns auf eine 
strukturelle Betrachtung. 
Wie sich die bisher auf der Ebene von Personenzahlen analysierte Situation in der Hilfe zur 
Pflege finanzwirtschaftlich auswirkt, stellen wir im folgenden Abschnitt dar. 
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 
 Feststellung 
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich ein Belas-
tungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe zur Pflege je Ein-
wohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der niedrige Anteil pflegebedürftiger 
Senioren entlastend wirkt. 
 Feststellung 
Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ niedrig. Doch 
besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Hilfe in der Positi-
onierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferaufwendungen sind außerhalb von Ein-
richtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr hoch.   
 Feststellung 
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferaufwendungen 
verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ von 
besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung. 
 Feststellung 
Bei der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich auf der Hilfe zur Pfle-
ge in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im Bereich der ambulanten 
Hilfe verbessert werden könnte. In der Finanzbuchhaltung werden als Ertrag erst die tat-
sächlichen Zahlungseingänge, nicht aber die zuvor bestehenden Forderungen erfasst. Dies 
entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat die Stadt das Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege 
bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist der Grundsatz des 
Nachrangs der Sozialhilfe zu beachten. Der Sozialhilfeträger muss im Fall von Leistungen für

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 17 von 46 
die Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 SGB XII i.V.m. § 94 SGB  
XII die Unterhaltspflichtigen zum Unterhalt heranziehen. 
Im Folgenden werden die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten 
Kapitel SGB XII sowie die Erträge aus der Unterhaltsheranziehung betrachtet. Die Transferauf-
wendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sind in diesem Vergleich nicht enthalten. 
Aufwendungen für Transferleistungen 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:  
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
206 174 203 224 280 358 21 
Wir haben aufgezeigt, dass sich die Stadt Münster unter dem Gesichtspunkt der Leistungsdich-
te in einer ungünstigeren Situation befindet als die Rahmenbedingungen vermuten lassen. 
Dennoch fallen die Transferaufwendungen je Einwohner ab 65 Jahren und auch je Leistungs-
bezieher gesamt moderat aus und liegen im Bereich des 1. Viertelwertes.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 18 von 46 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2018 
 
Im Jahr 2017 betrugen die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher 6.452 Euro. Es hat 
demnach eine deutliche Steigerung in Höhe von 1.218 Euro, dies entspricht 19 Prozent, stattge-
funden. 
Eine ambulante Versorgung ist im Regelfall wesentlich günstiger als eine stationäre Unterbrin-
gung. Gemessen an den fallbezogenen Transferaufwendungen beträgt der wirtschaftliche Vor-
teil üblicherweise mehrere Tausend Euro pro Jahr. Daher wirkt eine hohe ambulante Quote 
generell entlastend auf die einwohnerbezogenen Transferaufwendungen. Wir werden nachfol-
gend untersuchen, welchen Einfluss die Hilfe außerhalb und in Einrichtungen jeweils auf die 
Kennzahlenausprägung hat. Dies insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die Ursache für die 
festgestellte deutliche Aufwandssteigerung je Leistungsbezieher innerhalb eines Jahres eindeu-
tig einer der beiden Leistungsarten zugeordnet werden kann.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 19 von 46 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher     
außerhalb von Einrichtungen in Euro 2018 
 
Bei den Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bildet die 
Stadt Münster das Minimum. Auch 2017 war der Kennzahlenwert bereits sehr niedrig. Mit einer 
absoluten Veränderung um neun Euro ist die Kennzahlenausprägung 2018 im Vergleich zum 
Vorjahr praktisch gleichgeblieben. 
Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass für die moderaten Aufwendungen in der Hilfe zur Pflege 
insgesamt die Kombination der höchsten ambulanten Quote mit den niedrigsten Transferauf-
wendungen je Leistungsbezieher bei der pflegerischen Versorgung außerhalb von Einrichtun-
gen verantwortlich ist. Wir untersuchen nachfolgend die Auswirkung der Kostensituation in der 
stationären Pflege auf die Gesamtsituation.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 20 von 46 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Leistungsbezieher in Einrichtungen 
in Euro 2018 
 
Die Kennzahlenausprägung bei den Aufwendungen für die stationäre Versorgung identifiziert 
die Heimunterbringung in der Stadt Münster als Kostentreiber. Für einen Leistungsbezieher von 
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen fallen Transferaufwendungen an, die zu den höchsten unter 
den kreisfreien Städten gehören. Dabei ist es innerhalb eines Jahres zu einer erheblichen Stei-
gerung gekommen: 2017 lagen die Transferaufwendungen noch bei 9.248 Euro. Die Erhöhung 
beträgt damit mehr als 2.300 Euro oder 25 Prozent. 
Die bereits festgestellte Steigerung der Aufwendungen von 19 Prozent je Leistungsbezieher 
insgesamt ist also eindeutig der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zuzurechnen. 
Gleichwohl verursacht jeder einzelne Fall stationärer Versorgung pro Jahr um mehr als 8.200 
Euro höhere Aufwendungen als ambulante Pflege. Hinzu kommen die Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld, das mit knapp 8.200 Euro je Leistungsempfänger die Stadt noch einmal genauso 
belastet wie die eigentliche Hilfe zur Pflege. Vor diesem Hintergrund bekommt die Tatsache, 
dass die Stadt Münster die höchste ambulante Quote unter den kreisfreien Städten aufweist, 
noch einmal besondere Bedeutung. Mit einer beispielweise am Median liegenden Quote würde 
bereits eine dramatische finanzielle Mehrbelastung der Stadt ausgelöst. Denn im Durchschnitt 
entlastet jeder Einzelfall, in dem die Stadt durch entsprechende Beratung eine Heimaufnahme 
abwenden und in Richtung einer angemessenen und sachgerechten ambulanten Versorgung 
steuern kann, den Haushalt um jährlich rund 16.400 Euro. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung außer-
halb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung in der Hilfe zur 
Pflege insgesamt zu begrenzen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 21 von 46 
Aufwendungen für Pflegewohngeld 
Aufwendungen für Pflegewohngeld 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für stationä-
re Einrichtungen je EW 
ab 65 Jahren in Euro 
120 95 154 173 192 237 19 
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für stationä-
re Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher Pflege-
wohngeld gesamt in Euro  
8.185 5.850 6.325 6.912 7.612 8.375 19 
Anders als in vielen anderen kreisfreien Städten ist es in Münster in den letzten Jahren zu ei-
nem eher moderaten Anstieg der Gesamtaufwendungen gekommen. Von 2014 bis 2018 haben 
sich die Aufwendungen von 6,16 Mio. Euro auf 6,34 Mio. Euro erhöht, dies entspricht einer 
Steigerung von rund drei Prozent. Anders formuliert ist das Pflegewohngeld bereits seit länge-
rem auf einem hohen Niveau. Nach Angaben der Verwaltung sind die Einrichtungen in der 
Stadt Münster schon seit Jahren in einem guten baulichen Zustand und bieten hohe Standards 
hinsichtlich Ausstattung und räumlichem Zuschnitt. Investitionen der Träger zur Erfüllung stren-
gerer baulicher Mindestvorgaben für Pflegeeinrichtungen, die unmittelbare Auswirkungen auf 
das Pflegewohngeld haben, haben bereits früh stattgefunden. Bis zum 31. Juli 2018 bestan d 
eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Vorgaben. Es ist zu erwarten, dass das Niveau 
des Pflegewohngeldes auch in den anderen Städten deutlich steigt, wenn sich auch die letzten, 
erst spät durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auswirken werden. 
Darüber hinaus ist mit der Einführung des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) eine V ielzahl 
von Änderungen zur Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionskosten umgesetzt wor-
den. Deren Auswirkungen können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Bisher sind 
noch nicht für alle Einrichtungen die Investitionskosten nach dem neuen Verfahren festgesetzt 
worden. Insbesondere fehlen Erfahrungswerte bezüglich der Auswirkungen auf die Höhe der 
Investitionskosten für Mieteinrichtungen. 
Insofern kann die recht ungünstige Position der Stadt Münster bei den Kennzahlen zum Pfle-
gewohngeld etwas relativiert werden: Diese spiegelt lediglich wider, dass letztlich durch gesetz-
liche Vorgaben inzwischen ohnehin verpflichtende Standards in der Heimunterbringung hier 
früher umgesetzt worden sind. Zudem ist die Höhe des Pflegewohngeldes durch die Kommune 
nur bedingt steuerbar. 
Erträge aus Unterhaltsheranziehung 
Werden Leistungen nach dem SGB XII gewährt, gehen die bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsan-
sprüche der Leistungsberechtigten gegen Verwandte ersten Grades auf den Träger der Sozial-
hilfe über. Dass die Sozialhilfeträger dem Grunde nach verpflichtet sind, die übergegangenen

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 22 von 46 
Unterhaltsansprüche zu überprüfen und zu verfolgen, ergibt sich aus dem in § 2 SGB XII veran-
kerten Nachrangprinzip der Sozialhilfe.  
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2018 
 
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb und in Einrichtungen in Euro 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Erträge aus Unterhalts-
heranziehung für Hilfe 
zur Pflege außerhalb von 
Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb 
von Einrichtungen in 
Euro 
21,40 0,00 0,00 6,23 22,10 233 12 
Erträge aus Unterhalts-
heranziehung für Hilfe 
zur Pflege in Einrichtun-
gen je Leistungsbezieher 
in Einrichtungen in Euro  
504 17 301 338 429 648 14 
In mehreren kreisfreien Städten werden die Angehörigen der Leistungsbezieher außerhalb von 
Einrichtungen nicht zum Unterhalt herangezogen. Dies ist kritisch zu beurteilen. Ein Verzicht auf 
die Unterhaltsheranziehung bei gleichzeitiger Gewährung von Hilfe zur Pflege außerhalb von  
Einrichtungen ist nicht gesetzeskonform. Auch wenn der Aufwand der Bearbeitung oftmals nicht 
in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Erträgen, die erzielt werden können, steht, führt eine 
Unterhaltsheranziehung darüber hinaus oftmals zu einem sorgsameren Umgang beim Beantra-
gen von Leistungen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 23 von 46 
Die Stadt Münster erzielt in der Gesamtheit Unterhaltserträge, die genau im Mittelfeld der kreis-
freien Städte liegen. Dabei fällt der auf den einzelnen Leistungsbezieher entfallende Ertrag b ei 
der ambulanten Hilfe im interkommunalen Vergleich niedrig, bei der stationären Versorgung 
aber weit überdurchschnittlich aus. Der Gesamtertrag aus der Überprüfung und Heranziehung 
Unterhaltspflichtiger entstammt also zum weitaus größten Teil aus der Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen. Doch ist zunächst entscheidend, dass die Stadt Münster insoweit rechtskonform 
arbeitet, indem sie auch die Unterhaltsbearbeitung bei der ambulanten Hilfe in den Blick nimmt. 
Die dort geringen Unterhaltsleistungen im Einzelfall sind jedoch ein Anhaltspunkt dafür, dass 
dieser Bereich intensiver geprüft werden sollte. Insbesondere angesichts einer hohen ambulan-
ten Quote werden auch geringe Beträge im Einzelfall nennenswert den Gesamtertrag zum Posi-
tiven beeinflussen. 
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 29. November 2019 hat das Angehörigen-Entlas-
tungsgesetz abschließend das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unterhaltsverpflichtete 
Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern sind vom Sozialhilfeträger mit Wirkung ab dem            
01. Januar 2020 erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Zah-
lung von Unterhaltsleistungen heranzuziehen.  
Durch die ab 2020 geltende Rechtslage ist davon auszugehen, dass die meisten Unterhalts-
schuldner von den Unterhaltsansprüchen freigestellt bzw. nicht mehr herangezogen werden. 
Neben der finanziellen Mehrbelastung der Kommunen durch den Wegfall eines Großteils der 
Unterhaltserträge resultieren daraus zwei weitere nennenswerte Auswirkungen: 
Aufgrund der gesetzlich normierten Vermutung, dass Unterhaltspflichtige im Regelfall nicht die 
Jahreseinkommensgrenze überschreiten, tritt einerseits eine erhebliche Entlastung in der Fall-
bearbeitung ein. Denn es liegt künftig in der Entscheidung des Sozialhilfeträgers, bei Anhalts-
punkten für ein höheres Einkommen Unterhaltspflichtige zur Auskunft zu verpflichten. Anderer-
seits kann eben dieser Grundsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfe zur 
Pflege eher als bisher in Anspruch genommen wird.  
Ungeachtet der grundlegenden gesetzlichen Änderungen hat die gpaNRW in der Prüfung die 
bislang geltende Rechtslage als Maßstab angelegt. Bestehende Unterhaltsansprüche für den 
Zeitraum der Hilfegewährung bis zum 31. Dezember 2019 können unter Beachtung von Verjäh-
rungsfristen auch nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes verfolgt werden. 
Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn die Unterhaltspflicht mit rechtswahrender Mittei-
lung zwar dem Grunde nach, wegen ausstehender Einkommens- und Vermögensüberprüfung 
aber noch nicht der Höhe nach festgestellt worden ist. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung bis ein-
schließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage weiterverfolgen. 
Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie konsequent vermeiden.  
Ausweis der Forderungen und Erträge aus der Unterhaltsheranziehung 
Gemäß § 23 Abs. 1 und § 33 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kom-
munen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen  - 
KomHVO NRW) sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind die der Kommu-
ne zustehenden Forderungen vollständig zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zah-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 24 von 46 
lungseingang ist zu überwachen. Zudem müssen die Vermögensgegenstände und die Schul-
den zum Abschlussstichtag einzeln bewertet sein. 
Die Stadt Münster stellt Forderungen, die durch übergeleitete Unterhaltsansprüche begründet 
werden, erst dann zum Soll, wenn ein tatsächlicher Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Die 
Stadt hat sich aus arbeitsökonomischen Gründen für diese Vorgehensweise entschieden. An-
dernfalls müssten häufig Forderungen und Erträge eingebucht werden, die im Nachhinein wie-
der berichtigt werden müssten. Diese Vorgehensweise steht jedoch nicht im Einklang mit § 23 
Abs.1 und § 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. 
Zudem werden Unterhaltsforderungen, die nicht ins System eingebucht wurden, nicht automati-
siert angemahnt. Hierdurch besteht das Risiko, dass Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt 
werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen rechtskon-
form gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einbuchen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 25 von 46 
   Organisation und Personaleinsatz  
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 
 Feststellung 
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur Pflege im 
Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und rechtmäßige Aufgaben-
wahrnehmung. 
 Feststellung 
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt vorteilhaft. 
Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem Umfang von Stellen-
vakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungsaufwand erheblich.  
 Feststellung 
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte Fachan-
wendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des E-Governments 
sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren Umsetzung im Sozialamt lie-
gen aber noch nicht vor. 
 
Die Organisation und der Personaleinsatz im Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege sollen eine 
effektive, effiziente und rechtmäßige Aufgabenerledigung ermöglichen. Das setzt u.a. folgende 
Rahmenbedingungen voraus: 
 Die Organisation der Hilfegewährung und erforderliche Arbeitsprozesse sind strategisch 
und fachlich ausgerichtet. 
 Aktuelle Arbeitshilfen, Stellen- und Prozessbeschreibungen unterstützen optimal e Ar-
beitsabläufe. 
 Es sind Standards zur Aufgabenerledigung vorhanden und dokumentiert.  
 Es gibt Personalressourcen und eine Auslastungssteuerung. 
 Ein Wissensmanagement ist eingerichtet. 
 Die Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen. 
 Eine aufgabengerechte Fachsoftware wird genutzt. 
Die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist in der Stadt Münster organisatorisch 
dem Dezernat 5 (Soziales, Integration, Kultur und Sport) und dort dem Sozialamt zugeordnet. 
Zentraler Standort ist das Verwaltungsgebäude Hafenstraße 8, Nebenstellen werden nicht un-
terhalten.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 26 von 46 
Innerhalb des Sozialamtes verteilen sich die Hilfegewährung und alle damit in Zusammenhang 
stehenden Aufgaben auf zwei Abteilungen:5 
 In Abteilung 50.1 (Finanzen, Planung, Inklusion, Interne Dienste) ist die strategische 
Steuerung mit allen fallübergreifenden Planungsaufgaben angesiedelt. 
 Abteilung 50.3 (Leistungen nach dem SGB XII, BAFöG, Betreuungsrecht, Heimaufsicht) 
ist für die Leistungsgewährung zuständig. 
In Bezug auf das SGB XII setzt Abteilung 50.3 konsequent das Konzept der Einheitssachbear-
beitung um. Dieses Organisationsmodell bildet eine Ausnahme unter den Sozialämtern der 
kreisfreien Städte. In vier Fachstellen (50.31 bis 50.34) wird das gesamte Leistungsspektrum 
aus dem 3. bis zum 9. Kapitel SGB XII sowie das Pflegewohngeld bearbeitet. Auslösende Über-
legungen für das Organisationskonzept waren insbesondere die Erwartung von Synergieeffek -
ten wegen zahlreicher Überschneidungen in den Leistungsarten sowie eine höhere Bürger-
freundlichkeit. Letztere wird vor allem durch eine grundsätzlich dauerhaft bestehende 1:1-
Beziehung zwischen Leistungsbeziehern und Ansprechpartnern im Sozialamt angestrebt. Die-
ser Grundsatz wird lediglich aus organisatorischen Gründen durchbrochen, etwa bei einer Neu-
verteilung der Fallzahlen zwischen oder innerhalb von Organisationseinheiten sowie Ä nderun-
gen in der Stellenbesetzung durch Fluktuation. Da die Zuordnung von Leistungsbeziehern und 
Ansprechpartnern bezirksbezogen ist, kann es zudem durch Wohnungswechsel im Stadtgebiet 
zu Veränderungen kommen. Weitere Argumente für die Einheitssachbearbeitung sind nach 
Erfahrung des Fachamtes eine deutlich höhere Flexibilität des Personaleinsatzes insbesondere 
in Vertretungssituationen sowie durch das erworbene breite Wissensspektrum stärk er motivierte 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
Als fünfte in die Fallbearbeitung involvierte Fachstelle innerhalb der Abteilung 50.3 übernimmt 
50.35 (Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen) die Aufgaben Fallmanage-
ment, Bedarfsfeststellung und Pflegegutachten sowie Pflege- und Wohnberatung. 
Eine standardisierte und einheitliche Fallbearbeitung in der Hilfe zur Pflege ist durch eine enge 
Kooperation zwischen den vier Leistungs-Fachstellen und der Fachstelle 50.35 gewährleis tet. 
Im konkreten Einzelfall erfolgt die Zusammenarbeit formalisiert, indem die jeweilige Leis tungs-
Fachstelle abhängig von Fallsituation und Hilfebedarf Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und/oder 
Pflegefachkräfte beauftragt. Insbesondere bei komplexen oder "außergewöhnlichen" Fällen 
kommt das Instrument der Fallkonferenz zur Anwendung. Arbeitsprozesse werden in der Sach-
bearbeitung generell durch intern dokumentierte Entscheidungskriterien und Maßnahmen zur 
Standardisierung und Qualitätssicherung (Arbeitsanweisungen, Verfügungen, Vordrucke) unter-
stützt. Zur Sicherstellung der Fachaufsicht werden nach dem Zufallsprinzip fünf Prozent al ler 
Fälle monatlich als Stichprobe ausgewählt und einer Revision unterzogen. Dass Entscheidun-
gen immer nach gleichen Maßstäben und Kriterien getroffen werden, wird zudem durch regel-
mäßige und darüber hinaus anlassabhängige Dienstbesprechungen gewährleistet. 
In der Prüfung von Leistungsansprüchen und der Leistungsgewährung sind 40 Verwaltungskräf-
te eingesetzt. Etwa ein Viertel davon ist teilzeitbeschäftigt. Die Stadtverwaltung Münster bietet 
 
5 Hier ist die organisatorische Situation zum Zeitpunkt der Daten- und  Informationserhebung in der Prüfung dargestellt. Zum 01.07.2 019 
wurde eine Neuorganisation des Sozialamtes umgesetzt. Da die organisatorisch en Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf di e 
Prüfung bzw. deren Ergebnisse haben, wurde darauf verzichtet, in die sem Bericht auch die neue Organisationsstruktur darzustellen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 27 von 46 
auch für den Bereich der Hilfe zur Pflege im Rahmen der aufgabenspezifischen Grenzen (Prä-
senz während der Sprechzeiten usw.) die Möglichkeit der Heimarbeit.  
Als Fallschlüssel in der Einheits-Sachbearbeitung wurde eine "Grundfallzahl" von 180 Fällen je 
Vollzeit-Stelle festgelegt. Um den Unterschieden zwischen den bearbeiteten Leistungsarten 
hinsichtlich Komplexität und Zeitaufwand Rechnung zu tragen, wird die tatsächliche Fallbelas-
tung der einzelnen Stellen individuell per Punktesystem festgelegt. Kern des Systems ist die 
Fallgewichtung nach Leistungsarten. So zählt beispielsweise ein Fall in der Hilfe zur Pflege 13 
Punkte, in der Grundsicherung zehn Punkte und ein Pflegewohngeldfall neun Punkte. Bei Kom-
binationsfällen, typischerweise etwa bei stationärer Versorgung die originäre Hilfe z ur Pflege in 
Einrichtungen sowie das Pflegewohngeld, gilt nur der höhere Punktwert. Hintergrund ist, dass  
die Anspruchsvoraussetzungen immer für den Gesamtfall geprüft werden. Einzelne Leistungs-
typen, die grundsätzlich auch nicht-kombiniert vorkommen können, wirken sich in diesen Kom-
binationsfällen damit letztlich nur in Gestalt zusätzlicher Hilfeartenschlüssel aus. Das Punkte-
system ist in der eingesetzten Fachsoftware hinterlegt. Die entsprechenden Auswertungen wer-
den der Abteilungsleitung 50.3 einmal monatlich zur Verfügung gestellt. Regelmäßig ist eine 
Neuverteilung zwischen den Stellen in der Leistungssachbearbeitung auf Grundlage der ge-
wichteten Fallzahl einmal jährlich vorgesehen. Bei Bedarf, insbesondere wenn sich deutliche 
Ungleichgewichte der Fallbelastung je Stelle entwickelt haben, wird unterjährig angepasst.  
Nach Angaben der Verwaltung sind seit Jahren Stellen in mehr oder minder erheblichen Um-
fang nicht besetzt. Zum Zeitpunkt der Prüfung betraf dies zwei Stellen, im Laufe des Jahres 
2018 waren jedoch zeitweise sieben Stellen gleichzeitig von Vakanzen betroffen. Die Ursache 
liegt vorrangig in Fluktuation, aber auch Langzeiterkrankungen spielen eine Rolle. Auffällig hohe 
krankheitsbedingte Ausfälle sind allerdings nicht zu verzeichnen. Über das normalerwei se zu 
erwartende Maß hinausgehende Bearbeitungsrückstände oder Überstunden ließen sich bisher 
im Regelfall vermeiden, dies allerdings um den Preis einer sehr hohen Arbeitsbelastung.  
Grundsätzlich wird das Konzept der Einheitssachbearbeitung von der Verwaltung positiv bewer-
tet. Gleichwohl gibt es auch nachteilige Aspekte: Die große Aufgabenspanne bei gleichzeitig 
notwendiger Tiefe des Fachwissens stellt eine Herausforderung für die Beschäftigten dar. Für 
neue Kräfte findet ein strukturierter Einarbeitungsprozess durch Kolleginnen und Kollegen, er-
gänzt um Supervision und regelmäßiges Feedback durch die jeweilige Sachgebietsleitung, 
statt. Bedarfsgerechte Fortbildungsmöglichkeiten sind nach Einschätzung des Fachbereichs 
gegeben. Die Stadt Münster hat eine verwaltungsweite Personalentwicklungsplanung erstellt, 
ein spezifisches Konzept für Amt 50 liegt jedoch nicht vor. In der Praxis ist mit einer Einarbei-
tungsphase von bis zu zwei Jahren zu rechnen, bis eine Verwaltungskraft hinreichend erfahren  
und zur weitestgehend selbständigen Sachbearbeitung befähigt ist. Aus Fluktuation und Einar-
beitungsdauer resultiert, dass sich de facto dauerhaft rund ein Viertel des Personalbestandes in  
der Einarbeitungsphase befindet. Damit haben nur drei Viertel der Verwaltungskräfte den Status 
"erfahren und selbständig einsetzfähig", sind aber zusätzlich durch den Einarbeitungsaufwand 
belastet.  
Optimierungsbedarf gibt es in Teilbereichen der eingesetzten Fachsoftware. Nach Einschätzung 
des Fachbereichs wird eine strukturierte Fallbearbeitung nicht vollständig und hinreichend un-
terstützt. Im Kontext der Digitalisierung und Einführung des E-Governments in der Hilfe zur 
Pflege gibt es zwar Überlegungen zur Einführung von E-Akten, Online-Anträgen und ei nem 
Dokumenten-Managementsystem, konkrete Umsetzungspläne für das Sozialamt der Stadt 
Münster liegen jedoch noch nicht vor.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 28 von 46 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leistungssach-
gebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht kontraproduktiv wi rd, 
sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand so weit wie möglich 
minimiert werden. 
 Empfehlung 
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssachgebiete ef -
fektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die gegenwärtige Un-
terstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des Sozialamtes mit Priorität in 
den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufgenommen werden.  
Personal- und Leistungskennzahlen 
 Feststellung 
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur Pflege war 
wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die nachfol-
genden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich ohne Einbeziehung der Daten  
für die Stadt Münster dargestellt.  
Die Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der Hilfe zur 
Pflege effektiv und qualitativ bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch 
qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarfsplanung 
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt.  
In der Stadt Münster wird bei der Leistungsgewährung und der Unterhaltsheranziehung Ein-
heitssachbearbeitung praktiziert. Nach Angaben der Verwaltung war eine aufgabenbezogene 
Differenzierung von Stellenanteilen nach der in dieser Prüfung vorgesehen Methodik mit ver-
tretbarem Aufwand nicht leistbar. Eine Ausnahme innerhalb des geprüften Aufgabenbereichs  
bildet nur die Pflege- und Wohnberatung. Münster gehört daher zu dem Teil der kreisfreien 
Städte, für die keine gesonderte Kennzahlenberechnung nach ambulanter und stationärer Hilfe 
zur Pflege möglich ist. Wir beschränken uns daher nachfolgend auf die nachrichtliche Darstel-
lung des interkommunalen Vergleichs der kreisfreien Städte, für die entsprechende Daten vor-
lagen. Dies verschafft der Stadt Münster eine Orientierung für künftige eigene Analysen. 
Stellenbeschreibungen für die Einheitssachbearbeitung liegen zwar vor, sind aber nicht mehr  
aktuell. So beziehen sie sich teilweise formal auf heute nicht mehr geltende Rechtsgrundlagen 
für bestimmte Leistungen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei sollte e s 
künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufgabenblöcke wie der 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen direkt aus den Stellen-
beschreibungen abzuleiten.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 29 von 46 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen 
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2018 
Kennzahl  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur Pfle-
ge außerhalb von Ein-
richtungen je 10.000 EW 
ab 65 Jahren  
k.A. 0,41 0,51 0,73 1,05 1,42 14 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 
2018 
 
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 2018  
Kennzahl  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur Pfle-
ge in Einrichtungen je 
10.000 EW ab 65 Jahren  
k.A. 0,94 1,42 1,68 2,11 3,32 15

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 30 von 46 
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2018 
 
Pflege- und Wohnberatung 
Vollzeit-Stellen Pflege- und Wohnberatung 2018 
Kennzahl  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Pflege- und 
Wohnberatung je 10.000 
EW ab 65 Jahren  
0,39 0,16 0,44 0,70 1,23 1,41 17 
Eine qualifizierte und am Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ ausgerichtete Pflege- und Wohnbe-
ratung hat als erste Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wich-
tige Funktion.  
In der Stadt Münster gibt es zwei Pflegestützpunkte: Die Pflege- und Wohnberatung im Sozial-
amt (Informationsbüro Pflege) und eine Beratungsstelle in Trägerschaft der AOK. Die Personal-
kosten der kommunalen Pflege- und Wohnberatung sind mischfinanziert. Für die eigentliche 
Pflegeberatung wird eine Vollzeit-Stelle vorgehalten, die zu 100% Prozent aus dem Haushalt 
der Stadt Münster getragen wird. Hinzu kommen 1,54 vollzeitverrechnete Stellen in der Wohn-
beratung, zu denen die Stadt sowie der Fördermittelausgleichfonds der Pflegeversicherung 
jeweils die Hälfte der Kosten beisteuern. Die erforderliche fachliche Qualifizierung i st durch den 
Einsatz von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen und eine Pflegefachkraft sichergestellt. Die 
Stadt Münster liegt mit der Stellenausstattung für diesen Aufgabenbereich leicht unter dem 1. 
Viertelwert. Daneben ist jedoch die in dieser Prüfung nicht zu beziffernde Personalausstattung 
des Pflegestützpunktes der AOK zu berücksichtigen. Zudem gehören Elemente der Pflege- un d 
Wohnberatung zum Aufgabenspektrum der Fachstelle 50.35 (Soziale Dienste für Pflegebedürf-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 31 von 46 
tige und ältere Menschen). Darauf gehen wir im Abschnitt Steuerung der Leistungsgewährung 
näher ein. Die entsprechenden Stellenanteile konnten in der Prüfung nicht mit angemessenem 
Aufwand beziffert werden und sind im obigen interkommunalen Vergleich daher nicht berück-
sichtigt. Die personelle Ausstattung für die Aufgaben der Pflege- und Wohnberatung liegt inso-
fern faktisch über den hier genannten 0,39 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohnern ab 6 5 Jahren. 
Die freien Einrichtungsträger sind über entsprechende Arbeitskreise in die Aktivitäten der Pfle-
ge- und Wohnberatung eingebunden. Von der Verwaltung wird die Kooperation im planerischen 
und strategischen Bereich sowie auch im operativen Bereich als gut eingeschätzt. 
Interkommunale Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Pflege- und Wohnberatung findet 
nicht im engeren Sinne, etwa in Gestalt einer gemeinsamen Stelle mit benachbarten Kreisen 
oder Kommunen, statt. Ein überregionaler fachlicher Austausch erfolgt jedoch unter anderem 
über die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW mit Sitz in Dortmu nd. 
Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 
Vollzeit-Stellen Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 2018  
Kennzahl  Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung Unterhaltsher-
anziehungsfälle Hilfe zur 
Pflege je 10.000 EW ab 
65 Jahren  
k.A. 0,20 0,42 0,47 0,58 0,93 16 
 
Die Unterhaltsprüfung und -heranziehung für die Hilfe zur Pflege wird bei der Stadt Münster im 
Auftrag des Sozialamtes vollständig durch das Jobcenter bearbeitet. Ebenso wie die Leistungs-
sachgebiete des Sozialamtes praktiziert auch die Fachgruppe Unterhaltsheranziehung des Job-
centers Einheitssachbearbeitung. Eine gesonderte Nennung der vollzeitverrechneten Stellenan-
teile, die auf Unterhaltsangelegenheiten in der Hilfe zur Pflege entfallen, ist hier ebenfalls nicht 
mit vertretbarem Aufwand möglich. Von einer Stellenbetrachtung wird hier daher abgesehen, 
die vorstehende Tabelle dient lediglich zur Orientierung ohne Einbeziehung der Date n aus 
Münster.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 32 von 46 
   Steuerung und Controlling 
Die Steuerung der Hilfe zur Pflege betrachten wir in unterschiedlichen Zusammenhängen:   
 Fach- und Finanzcontrolling, 
 Steuerung der Leistungsgewährung und 
 Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung,  
 Steuerung der Pflegelandschaft und 
 Quartiersmanagement. 
Fach- und Finanzcontrolling  
 Feststellung 
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente wie Zieldefi-
nitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsrelevanz ließe sich je-
doch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über den Erfolg von Beratungsak-
tivitäten. 
Eine Kommune sollte Kennzahlen erheben, für die jeweils ein Zielwert festgelegt ist. Die Pla-
nungen in der Kämmerei und im Sozialamt sollte übereinstimmen. Soll- und Ist-Werte soll te die 
Kommune in festgelegten Zeitabständen analysieren und daraus Maßnahmen entwickeln. Zu-
dem sollte ein Berichtswesen installiert sein. 
Im Sozialamt der Stadt Münster liegt die Zuständigkeit für das dezentrale Controlling bei der 
Leitung der Fachstelle 50.14. Der Zugang zu steuerungsrelevanten Daten und Informationen zu 
Fällen und Personen erfolgt direkt innerhalb der Fachstelle 50.14 über die dortige dezentrale IT-
Stelle. Haushalts- und Finanzdaten liefert die Fachstelle 50.11 (Rechnungsstelle). Zur Vernet-
zung der jeweiligen Aufgaben und findet eine themenbezogene Zusammenarbeit zwischen 
Sozialplanung und Controlling statt. Zum Zeitpunkt der Prüfung war eine Planstelle im Stellen-
plan ausgewiesen, deren Inhalt und Aufgabe die Implementierung eines internen Kontrollsys-
tems im Sozialamt ist. 
Explizite Vorgaben oder Ziele zur Haushaltskonsolidierung sind für die Hilfe zur Pflege bisher 
nicht formuliert. Die Stadt Münster nimmt nicht an interkommunalen Kennzahlenvergleichen 
statt. Eine besondere Software für Controllingaufgaben wird nicht eingesetzt. Über alle Aufga-
benbereiche des Sozialamts werden im jährlichen Rhythmus Statistikberichte (Überblicksdar-
stellungen) erstellt, die auch die Hilfe zur Pflege einbeziehen. 
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Haushalt künftig auf Produktgruppen- bzw. Produktebene 
ein kleines Kennzahlenset zur Hilfe zur Pflege abzubilden. Für das Produkt 050301 Beratung 
und Leistung bei Pflegebedürftigkeit unter der Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer so-
zialer Bedarfe sind für das Haushaltsjahr 2019 Ziele inhaltlich definiert worden. Die konkrete 
Festlegung von Zielkennzahlen wie etwa Erfüllungsgraden steht derzeit noch aus. Damit fehlt 
derzeit noch die Voraussetzung, um die Zielerreichung messbar zu machen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 33 von 46 
So soll der Anteil der in vollstationären Einrichtungen versorgten Menschen ab 65 Jahren einen 
noch festzulegenden Prozentsatz nicht übersteigen. Zumindest inhaltlich hat die Stadt damit 
den in der individuellen Hilfefallsteuerung, der Angebotssteuerung und dem Quartiersmanage-
ment maßgeblichen Aspekt des selbstbestimmten Lebens im eigenen Wohnumfeld und den 
Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ ideal verknüpft.  
Darüber hinaus sind Ziele bezüglich der Bearbeitungsdauer von Anträgen und zur gesetzlichen 
Regelprüfung der Pflegeeinrichtungen formuliert und bereits mit Planwerten versehen worden. 
Die erreichten Zielwerte zu diesen Basiszielen sind im Haushalt 2019 bereits ausgewiesen.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwerte festle-
gen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen steuerungsrelevan-
te Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wirkungskennzahlen sinnvol l, die 
Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangssteuerung liefern. 
Steuerung der Leistungsgewährung  
 Feststellung 
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisationseinhei-
ten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamtaufgabe Fallsteue rung 
leisten. 
 Feststellung 
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ 
hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsicherungs-Bezug Teilhabe, 
Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege wird damit ein nen-
nenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet.  
Zu einer optimalen Zugangssteuerung der Hilfe zur Pflege gehört ein geregeltes Hilfeverfahren. 
Über das Hilfeverfahren muss die Kommune eine individuelle, bedarfsgerechte und wirtschaftli-
che Leistungserbringung gewährleisten. Dazu zählt für die gpaNRW insbesondere: 
 eine leistungsrechtliche Prüfung des Hilfeanspruchs, 
 ein strukturiertes (softwaregestütztes) Hilfeverfahren, 
 der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’, 
 eine passgenaue Bedarfsdeckung,  
 der Einsatz von Pflegefachkräften, 
 die Förderung präventiver Maßnahmen,   
 eine regelmäßige Überprüfung der Hilfegewährung und 
 die rechtmäßige Heranziehung von Unterhaltspflichtigen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 34 von 46 
In der Ausgestaltung der Hilfefallsteuerung lassen sich alle Belange vom Recht der Hilfesu-
chenden auf passgenaue Versorgung bis hin zum Ziel des Sozialhilfeträgers, die Hilfen wirt-
schaftlich bereitzustellen, angemessen austarieren. 
Aus der Perspektive der Hilfesuchenden oder deren Angehöriger ist zunächst eine angemesse-
ne, verständliche und über verschiedene Quellen gut zugängliche Information wichtig. Die ent-
sprechenden Informationen bereitzustellen und als Kontakt für Hilfesuchende bzw. Angehörige 
zur Verfügung zu stehen, ist in der Stadt Münster Aufgabe mehrerer Organisationseinheiten. 
Im Vergleich zur Mehrheit der kreisfreien Städte liegt hier eine Besonderheit in der organisatori -
schen Trennung von Pflegeberatung und Wohnberatung, zudem spielen die Sozialen Diens te 
für Pflegebedürftige und ältere Menschen (Fachstelle 50.35) eine aktive Rolle. Die Aufgaben-
verteilung in der Pflege- und Wohnberatung stellt sich zwischen den beteiligten Stellen wie folgt 
dar: 
 Das mit einer Vollzeit-Stelle besetzte Informationsbüro Pflege führt Pflegeberatung  im 
engeren Sinne als zentrales Angebot und erste Kontaktmöglichkeit durch. Ziel ist es, eine 
Orientierung über mögliche Hilfen zu verschaffen und zunächst ergebnisoffen zu beraten. 
Im Regelfall kann Auskunft über aktuell freie Kapazitäten in der Kurzzeit- und vollstatio-
nären Pflege gegeben werden. Umfassende Informationen zum Thema Pflege sind auf 
der Internetseite der Stadt abrufbar. Das Büro existiert seit mehr als 25 Jahren und hat 
nach Einschätzung der Verwaltung einen sehr hohen Bekanntheitsgrad bei Bürgerinnen 
und Bürgern sowie Krankenhäusern und Seniorenzentren. 
 Die personell mit 1,54 Vollzeit-Stellen ausgestattete Wohnberatung erstreckt sich auf alle 
Informationen zur Anpassung oder zum Umbau einzelner Wohnbereiche einschließlich 
der Finanzierung sowie die Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln und Hausnotruf. Die 
Beratung beinhaltet Hausbesuche und die Unterstützung bei der Suche nach individuel-
len Lösungen. 
 Die Sozialen Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen bieten umfassende Bera-
tung insbesondere für ältere, pflege- bzw. hilfsbedürftige Menschen mit geringem Ein-
kommen an. Auf dieser Ebene berücksichtigt das Beratungskonzept konsequent das 
Prinzip ‘ambulant vor stationär’. In dieser Fachstelle ist auch das Fallmanagement veror-
tet, das im Auftrag der leistungsgewährenden Fachstellen den Hilfe- und Pflegebedarf 
feststellt. Von einer Bezifferung der Arbeitszeitanteile, die in Fachstelle 50.35 auf Aufga-
ben der Pflege- und Wohnberatung im engeren Sinne entfallen, wurde in der Prüfung ab-
gesehen. 
Für Menschen, die im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt pflegerisch versorgt 
werden müssen, ist ein funktionierendes Entlassmanagement mit Pflegeüberleitung von Bedeu-
tung. Die Kooperation mit Münsteraner Krankenhäusern wird von der Stadt als insgesamt gut 
bezeichnet. Mit fünf Kliniken wurde verbindlich vereinbart, dass die städtische Pflegefachk raft 
durch den Sozialdienst des Krankenhauses über die Entlassung von Patienten in eine stationä-
re Pflegeeinrichtung in Kenntnis zu setzen ist. Dem Sozialamt werden bei Bedarf Patientenbö -
gen zugeleitet, die allerdings nicht den Informationsumfang von Pflegeüberleitungsbögen im 
engeren Sinne haben. Verbesserungsfähig ist in diesem Punkt die Kommunikation mit dem 
Universitätsklinikum Münster: Größe und organisatorische Komplexität der Klinik erschweren 
die Vereinbarung eines standardisierten Prozesses bei der Entlassung pflegebedürftiger Patien-
ten bzw. den verlässlichen Informationsfluss im Einzelfall.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 35 von 46 
Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege findet eine individuelle Hilfepla-
nung und Beurteilung des Hilfefalles durch das Fallmanagement in der Fachstelle 50.35 (Sozia-
le Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen) einschließlich Festlegung des Leistungs-
umfangs statt. Laufende Fälle werden einmal jährlich daraufhin überprüft, ob der festgestellte 
Bedarf noch besteht bzw. ob die gewählten Maßnahmen zur passgenauen Bedarfsdeckung 
weiterhin geeignet sind.  
Die Stadt Münster finanziert als freiwillige Aufgabe des Projekt "Fallmanagement zur Teilhabe 
im Alter" ("FMTiA") als Modul des umfassenden Programms Teilhabe im Alter. Für dieses spe-
zialisierte Fallmanagement stehen 0,75 Vollzeit-Stellen zur Verfügung. Der Aufgabenschwer-
punkt liegt darin, für Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, Strukturen zur Teil-
habe, Selbstbestimmung und Aktivierung zu schaffen. In Bezug auf die Fallsteuerung in der 
Hilfe zur Pflege werden damit wichtige präventive Komponenten abgedeckt. Strategie und Z iele 
sind im weiteren Sinne mit prophylaktischen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe ver-
gleichbar, jedoch weniger konkret normiert. Die Teilnahme am Fallmanagement ist für die Leis-
tungsberechtigten freiwillig. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein standardisiertes 
Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeeinrichtung entlassen 
werden sollen, zu vereinbaren. 
 Empfehlung 
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster prüfen, ob 
in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und Maßnahmenerfolge ge-
messen werden können. 
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 
 Feststellung 
Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag im ind ividu-
ellen Beratungs- und Hilfeprozess.  
Die Kommune sollte über eine trägerunabhängige (kommunale) Pflege- und Wohnberatung 
verfügen und dafür qualifiziertes Personal einsetzen. Eine gut aufgestellte Pflege- und Woh nbe-
ratung sollte folgende Faktoren erfüllen: 
 Einsatz von Pflegefachkräften, 
 enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Sachbearbeitung HzP, 
 vorgeschaltete Beratungsgespräche zu Beginn des Hilfeverfahrens,  
 Beratung sowohl telefonisch als auch persönlich, 
 Durchführung von Hausbesuchen, 
 Dokumentation der Beratung, 
 Beratung beinhaltet die Themen Pflege und Wohnen,

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 36 von 46 
 bei allen Beratungen steht der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ im Fokus,  
 Informationen im Internet zur Pflege- und Wohnberatung und 
 Auf- und Ausbau eines örtlichen Netzwerkes. 
Wie im Berichtsabschnitt Personal und Organisation anhand des Kennzahlenwertes gezeigt, 
setzt die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich eher wenig Personal für die Aufgaben 
der trägerunabhängigen Pflege- und Wohnberatung ein; allerdings sind zusätzlich die Elemente 
der Pflege- und Wohnberatung im Aufgabenspektrum der Fachstelle 50.35 zu berücksichtigen, 
deren Stellenvolumen nicht quantifiziert wurde. Mit dem insgesamt eingesetzten Personal kann 
die Stadt den Bürgern kostenfreie Informationen und Beratungen insbesondere über die The-
men 
 Pflegeversicherungsgesetz, 
 ambulante Dienste, 
 Essen auf Rädern, 
 Hausnotruf, 
 Entlastungsleistungen im Alltag, 
 Tagespflege, 
 vollstationäre Pflege, 
 Kurzzeit - und Verhinderungspflege, 
 Wohnraumanpassung und  
 Freizeitaktivitäten 
zur Verfügung stellen. Der eigentlichen Beratung gehen verschiedene Maßnahmen voraus, um 
die Menschen zu erreichen, denen Pflegebedürftigkeit droht. Auf dieser ersten Ebene informiert 
die Stadt über unterschiedliche Kanäle: Gängige Internet-Suchmaschinen verweisen bei E inga-
be der Begriffe „Münster“ und „Pflege“ schon unter den ersten Treffern auf die Internetpräsenz 
des städtischen Informationsbüros Pflege auf der Domain www.stadt-muenster.de. Daneben 
werden klassische Medien wie Broschüren oder Flyer aufgelegt. Punktuell und themenbezo gen 
besteht ein Austausch mit dem Quartiersmanagement. 
Die Unterstützung der Hilfesuchenden durch die Pflege- und Wohnberatung erfolgt in Form von 
telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächen im Sozialamt, Unterstützung bei Anträ-
gen, Bereitstellung einschlägiger Informationen jeglicher Art sowie Hausbesuchen. Eine syste-
matische Zusammenarbeit der Pflege- und Wohnberatung mit der Leistungssachbearbeitung, 
etwa durch Einbindung in die Antragstellung oder Teilnahme an Hilfeplangesprächen, is t zwi-
schen den Leistungsfachstellen und der Fachstelle 50.35 umgesetzt. 
Aktivitäten der Netzwerkarbeit bestehen unter anderem in Form der Geschäftsführung für zwei 
Arbeitskreise, die dem Informationsbüro Pflege obliegt. Zum einen ist dies der „Arbeitskreis 
Beratung“, in dem neben den örtlichen Pflegeberaterinnen und -beratern auch Fachkräfte der 
Krankenhaussozialdienste und der gerontopsychiatrischen Beratungsstelle vertreten sind. Zum

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 37 von 46 
anderen handelt es sich um den „Arbeitskreis Tagespflege“ mit Vertreterinnen und Vertretern 
der Tagespflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird ein regelmäßiger Austausch mit weiteren 
Pflegeanbietern gepflegt. 
Von einer über statistische Eckdaten hinausgehenden Dokumentation aller durchgeführten  Be-
ratungen sieht die Stadt Münster bisher ab. Eine Dokumentation in Kombination mit entspre-
chenden anonymisierten Auswertungen würde hilfreiche Informationen liefern: So ließe sich 
beispielsweise erkennen, welche Personen (Geschlecht, Alter, Herkunft usw.) mit welchen 
Problemstellungen in welchem Umfang Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen 
haben. Hierüber kann die Stadt Entwicklungen und Veränderungen im Bedarf der Hilfesuchen-
den analysieren und die Beratungsaktivitäten mittelfristig entsprechend ausgestalten. Di eser 
Punkt schließt den Kreis zur Empfehlung zum Fach- und Finanzcontrolling, unter stärkerer Nut-
zung von Wirkungskennzahlen zu steuern. 
Dokumentationsaufgaben sollen selbstverständlich nicht aus einem Selbstzweck heraus P erso-
nalressourcen binden; eine Abwägung zwischen dem Mehraufwand einer obligatorischen Do-
kumentation und dem daraus entstehenden Nutzen ist daher unerlässlich. 
 Empfehlung 
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivitäten soll-
te die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der 
im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll. 
Steuerung der Pflegelandschaft 
 Feststellung 
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die Entwickl ung 
des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und ein wirksames Instru-
mentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steuern. 
 Feststellung 
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwarteten Zu-
nahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig drohendem Fachkräf-
temangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre Planung ein. 
 Feststellung 
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch. Dies kor-
respondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebedürftiger Menschen 
an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch wahrscheinlich durch die Rolle der 
Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklären. 
Die Steuerung der Pflegelandschaft erfolgt in den Kommunen über die kommunale Pflegepla-
nung. Diese soll Trends und Handlungsbedarfe aufzeigen, weiterführende Diskussionen initiie-
ren und somit eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur fördern. Die Stadt sollte eine koordinie-
rende Rolle in der Demografie- und Sozialraumplanung einnehmen.  
Die Stadt muss zudem auf ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflegeplätzen achten. 
Kurzzeitpflegeplätze müssen in einem angemessenen Umfang in der Stadt vorhanden sein.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 38 von 46 
In der Stadt Münster ist die Pflegeplanung organisatorisch der Fachstelle Sozialplanung in der 
Abteilung 50.1 zugeordnet. Das Sozialamt deckt den gesamten Katalog der Kapitel 3 bis 9 des 
SGB XII planerisch ab. Als gegenwärtig wichtigstes strategisches und programmatisc hes Ziel 
aus Planungssicht in Bezug auf die Hilfe zur Pflege nennt die Stadt die bedarfs- und bedürfni s-
gerechte, wohnortnahe Versorgung mit Pflegeleistungen, die ein weitgehend selbstbestimmtes 
Leben ermöglichen. 
Zwischen Politik, Verwaltung und Leistungsanbietern verläuft die Zusammenarbeit seit Jahren 
konstruktiv und zeichnet sich durch einen weitestgehenden Konsens in Belangen der Pflegebe-
darfsplanung aus. Bei den örtlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege besteht eine hohe In-
novationsbereitschaft, beispielsweise in Bezug auf Quartiersmanagement.  
Die Planung unterliegt einer jährlichen Überprüfung und Fortschreibung. Im Bereich der senio-
rengerechten Quartiersentwicklung erfolgen laufende Anpassungen über den Austausch unter 
den Projektbeteiligten. Die Entwicklung eines Evaluationsdesigns ist beabsichtigt. Mitwirkende 
an der Pflegeplanung sind insbesondere die 
 Konferenz Alter und Pflege, 
 WTG-Behörde, 
 Anbietervertreter und deren Umfeld 
 Stadtplanung und 
 Bauordnung.  
Netzwerkarbeit ist ein elementarer Aspekt einer erfolgreichen Pflegeplanung. Nach Einschät-
zung der Stadt Münster funktionieren Kooperation und Vernetzung zwischen den relevanten 
Akteuren erfolgreich. In der altersgerechten Quartiersentwicklung liegt ein zusätzliches Koope-
rationsfeld, das die Zusammenarbeit im enger gefassten Handlungsfeld Pflege begünstigt und 
fördert. Dies wird zwar nicht gezielt seitens der Stadt gesteuert, ist aber ein durchaus erwünsch-
ter Nebeneffekt. 
Die Pflegelandschaft in Münster zeigt eine relativ große Trägervielfalt. Sie ist aber vor allem  
durch Einrichtungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, mehrheitlich konfessionellen Trä-
gern, geprägt. Die nach Angaben der Stadt dort verlässlich bestehende Tarifbindung verursacht 
zwar höhere Kosten, denen aber aus Sicht der Verwaltung als WTG-Behörde eine hohe Quali-
tät der Einrichtungen gegenübersteht. Die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen 
Stadt und Trägern werden als gut bezeichnet. Seit Jahren besteht Konsens darüber, dass kein 
Bedarf an einer Kapazitätsausweitung bei vollstationären Pflegeplätzen besteht. Im  ambulanten 
Bereich richtet sich die Steuerung – am Bedarf orientiert – stetig in Richtung Angebotserweite-
rung aus. Allerdings sind die ambulanten Dienste Steuerungseinflüssen durch die Stadt insge-
samt weniger aufgeschlossen als die lokalen Einrichtungsträger. 
Als mittel- bis langfristig größten Risikofaktor für die bedarfsgerechte Versorgung nennt die 
Stadt Münster den sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Pflegesektor. Zwar bestehen der-
zeit noch keine erheblichen Versorgungsengpässe, eine Tendenz zur Unterversorgung ist in der 
ambulanten Pflege aber bereits erkennbar. Vor allem bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 
ist die Bedarfsdeckung schon jetzt nicht mehr in vollem Umfang sicherzustellen. F ür Menschen

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 39 von 46 
mit Anspruch auf SGB XII-Leistungen ist die Situation etwas günstiger, weil im Rahmen des 
Fallmanagements eine obligatorische Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle Soziale 
Dienste für ältere und pflegebedürftige Menschen erfolgt. Für Pflegebedürftige außerhalb des 
Leistungsbezuges steht grundsätzlich dieselbe Beratung zur Verfügung, doch muss dieser Per-
sonenkreis dazu von sich aus aktiv Kontakt zur Pflege- und Wohnberatung aufnehmen. 
Die Stadt nutzt seit 2015 die Möglichkeiten der verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6 
APG zur Angebotssteuerung für den vollstationären Sektor, seit 2018 allerdings nur noch für 
den Teilbereich der stationären Dauerpflege ohne Kurzzeitpflege. In den bisher beschlossenen 
Pflegebedarfsplänen ist für den Planungszeitraum bis 2021 kein Bedarf an zusätzlichen v ollsta-
tionären Pflegeplätzen ausgewiesen. Vereinzelten Anfragen interessierter auswärtiger Investo-
ren konnte mit Hinweis auf den Pflegebedarfsplan begegnet werden. Der bestehende Konsens 
in der Planung mit örtlichen Angebotsträgern führte in den letzten Jahren dazu, dass led iglich 
kleinere Um- und Ergänzungsbaumaßnahmen stattfanden. Da die Stadt Münster keine Investi-
tionskostenzuschüsse mehr gewährt, würde das wirtschaftliche Risiko eventueller echter K apa-
zitätserweiterungen vollständig den Trägern auferlegt. Da die Kapazitätsreserven mittelfristig 
jedoch aller Voraussicht nach ausgeschöpft sein werden, ist zu klären, wie lange die derzeitige 
Strategie aufrechterhalten werden kann. 
Außer auf der strategischen und planerischen Ebene sollte der Sozialhilfeträger auch operat iv 
Überblick über vorhandene ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote haben. 
Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um kurzfristig zu planen und zielgenaue Hilfe sicherstel-
len zu können. Die Stadt Münster verfügt über strukturierte Informationen zur Anzahl der Anbie-
ter und deren Verortung im Stadtgebiet. Zudem werden dem Informationsbüro Pflege zweimal 
wöchentlich freie Platzkapazitäten in der stationären und teilstationären Versorgung sowie der 
Kurzzeitpflege gemeldet. Für den nicht-ambulanten Bereich steht insofern ein nahezu tagesak-
tuelles Instrument zur Auslastungs- und individuellen Hilfefallsteuerung zur Verfügung. In der 
Vergangenheit hat das Sozialamt sich bemüht, eine vergleichbare Informationsstruktur auch für 
ambulante Hilfen aufzubauen. Hinreichende Aktualität der Informationen war wegen der hohen 
Anforderungen an die Kooperationsbereitschaft aller Anbieter ambulanter Leistungen jedoch 
nicht sicherzustellen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft beibe-
halten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgelegten Strategien 
sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung. 
 Empfehlung 
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt frühzeitig 
unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbeiten. Dies gilt vor al-
lem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung teilweise bereits vorkommt.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
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Pflegeplatzdichte 
Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung. 
Anzahl stationärer Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze (Pflegeplatzdichte) 2018 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1.  
Viertelwert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Stationäre Pflegeplätze je 
1.000 EW 
8,44 7,66 8,80 9,45 10,75 12,20 16 
Stationäre Pflegeplätze je 
1.000 EW ab 65 Jahren 
49,89 37,94 43,16 46,05 50,40 56,68 16 
Kurzeitpflegeplätze je 
1.000 EW ab 65 Jahren 
5,28 0,33 3,44 4,18 4,66 6,25 15 
Die Anzahl der stationären Pflegeplätze liegt in Münster im Vergleich der kreisfreien Städte 
beim Gesamt-Einwohnerbezug unter dem 1. Viertelwert. Dies korrespondiert mit dem geringen 
Seniorenanteil an der Gesamtbevölkerung und dem wiederum geringen Anteil der Pflegebedürf-
tigen an den älteren Menschen. Bezogen auf diese „Ziel-Altersgruppe“ jedoch erscheint die 
Versorgungsdichte recht hoch: Hier wird der 3. Viertelwert fast erreicht. Auch die Zahl der Kurz -
zeitpflege ist auf einem hohen Niveau. Die statistisch gesehen sehr geringe Pflegebedürftigkeit 
der älteren Münsteraner Bevölkerung würde eine geringere Pflegeplatzdichte erwarten lassen . 
Jedoch führt die bereits erwähnte Bedeutung der Stadt für die Mitversorgung eines größeren 
Umlandes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entscheidende Rolle beim Pflegeplatzan gebot. 
Quartiersmanagement 
 Feststellung 
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große Aufmerksam-
keit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden wichtige Erkenntnisse 
für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen. 
Das Quartiersmanagement sollte in der Kommune bzw. in den Stadtteilen eine ständige Ver-
bindung zwischen den Bürgern und der Stadtverwaltung schaffen. Es sollte pflegebedürftige  
Menschen, Nachbarn, Vereine und Initiativen im „Quartier“ beraten und für die Kommune eine 
koordinierende, kooperative und vermittelnde Rolle einnehmen. 
In der Stadt Münster werden siedlungsgeografische Aspekte ausdrücklich in die Quartiersent-
wicklung einbezogen. Sie beschränkt sich nicht auf die Themen Alter und Pflege, sondern be-
zieht im Sinne eines ganzheitlichen Konzeptes individuelle Merkmale und Besonderheiten des 
jeweiligen Quartiers ein. Diese Merkmale werden durch die Lage im Stadtgebiet, die Bebau-
ungsstruktur, charakteristische Wohnbedingungen, demografische Strukturen und weitere Fak-
toren bestimmt. Insofern geht die ganzheitliche Betrachtungsweise weit über die in dieser Prü-
fung behandelten Aspekte der Hilfe zur Pflege hinaus, bezieht diese aber dennoch explizit ein. 
So wird beispielsweise bei Bedarf auch auf individuelle Beratung und Hilfefallsteuerung ausge-
richtete Pflege- und Wohnberatung mindestens nachrichtlich in Angelegenheiten des Quar-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 41 von 46 
tiersmanagements eingebunden. Darüber hinaus sind Verwaltung und Quartiersmanagement 
über die Stelle der Sozial- und Pflegeplanung verknüpft. 
Strategisch wird das Quartiersmanagement über einen Masterplan gesteuert, aus dem derzeit 
insgesamt neun konkrete Vorhaben abgeleitet sind. Sechs dieser Vorhaben sind umgesetzt, 
drei befinden sich im Planungsstadium. Die Stadt wird in den Prozessen unter anderem von 
Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Beteiligten, etwa örtlichen Wohnungs-
bauunternehmen, unterstützt. In Bezug auf das Thema Pflege liegt der Schwerpunkt auf de r 
Schaffung quartiersbezogener Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte. Bereits in den letz ten 
Jahren sind in Münster unterschiedliche neue Wohnformen für Senioren und pflegebedürftige 
Menschen entstanden. Explizites Ziel bleibt es, eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versor-
gung mit Pflegeleistungen sicherzustellen, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermögli-
chen. Es besteht Konsens zwischen der Stadt Münster und Angebotsträgern pflegerischer Ver-
sorgung, dass die Kapazitäten an vollstationären Pflegeplätzen nicht erweitert werden sollen. 
Stattdessen wird eine stetige, am Bedarf orientierte Ausweitung nichtstationärer, in Quartiers-
konzepte eingebundener Versorgungsangebote angestrebt. 
Idealerweise sollten Wirkungen von Prozessen und Maßnahmen der Quartiersentwicklung 
messbar, mindestens aber beschreibbar sein. Erste Erfolge lassen sich nach Angaben der 
Verwaltung erkennen, allerdings derzeit nur auf Basis von Beobachtungen bezüglich eintret en-
der Veränderungsprozesse in den Quartieren. Ein systematisches Evaluationskonzept zur Er-
hebung und Bewertung valider Informationen ist derzeit noch nicht vorhanden. Gut ausgestaltet 
ist dagegen bereits die wissenschaftlich fundierte Informationserhebung zum Status quo von 
Stadtteilen und ausgewählten Quartieren. Die Stadt Münster hat ein Sozialmonitoring imple-
mentiert, dass derzeit auf Basis der Jahre 2014 bis 2016 quartiersbezogen die Entwicklung 
relevanter sozialer Verhältnisse aufzeigt. Damit ist eine wichtige methodische Vorauss etzung 
für die Schaffung zielgenauer Hilfen und Unterstützungsangebote erfüllt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwicklung fortset-
zen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes weiterhin einbeziehen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 42 von 46 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung Hilfe zur Pflege 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die 
Zukunft ist allerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versor-
gung angewiesenen Anteils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren 
daraus bezüglich der Hilfe zur Pflege belastende Rahmenbedingungen. 
  
F2 
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster 
insgesamt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozial-
struktur der einzelnen Stadtteile. 
  
F3 
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass 
im Laufe des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad 
eingestuft werden konnten. 
  
F4 
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege 
bezogen auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien 
Städte. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang. 
  
F5 
Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflege-
bedarf nicht aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzie-
ren. 
  
F6 
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten. 
Diese Quote unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren. 
Dennoch konnte die Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen 
den Trend auf gleichem Niveau halten. 
  
F7 
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich 
ein Belastungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe 
zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der nied-
rige Anteil pflegebedürftiger Senioren entlastend wirkt. 
  
F8 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ 
niedrig. Doch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stati-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 43 von 46 
onärer Hilfe in der Positionierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferauf-
wendungen sind außerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr 
hoch.  
  
F9 
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferauf-
wendungen verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambu-
lant vor stationär’ von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung. 
E9 
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung 
außerhalb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung in 
der Hilfe zur Pflege insgesamt zu begrenzen. 
F10 
 
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich bei der Hilfe 
zur Pflege in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im 
Bereich der ambulanten Hilfe verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung von 
Unterhaltsforderungen und -erträgen hält die Stadt Münster die Grundsätze ord-
nungsgemäßer Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächliche Zahlungen, 
nicht jedoch bereits bestehende Forderungen verbucht. 
E10.
1 
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung bis 
einschließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage weiter-
verfolgen. Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie konsequent 
vermeiden. 
E10.
2 
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen rechts-
konform gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen 
einbuchen. 
F11 
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur 
Pflege im Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und recht-
mäßige Aufgabenwahrnehmung. 
  
F12 
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt 
vorteilhaft. Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem 
Umfang von Stellenvakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungs-
aufwand erheblich. 
E12 
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leistungs-
sachgebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht kontra-
produktiv wird, sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand 
so weit wie möglich minimiert werden. 
F13 
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte 
Fachanwendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des 
E-Governments sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren 
Umsetzung im Sozialamt liegen aber noch nicht vor. 
E13 
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssachge-
biete effektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die ge-
genwärtige Unterstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des Sozial-
amtes mit Priorität in den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufgenommen 
werden. 
F14 
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur 
Pflege war wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht 
möglich. Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich 
ohne Einbeziehung der Daten für die Stadt Münster dargestellt. 
E14 
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei sollte 
es künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufgabenblöcke 
wie der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen direkt aus 
den Stellenbeschreibungen abzuleiten. 
F15 
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente 
wie Zieldefinitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsre-
levanz ließe sich jedoch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über 
den Erfolg von Beratungsaktivitäten. 
E15 
Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwerte 
festlegen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen steue-
rungsrelevante Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wirkungs-
kennzahlen sinnvoll, die Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangs-

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 44 von 46 
 
 
steuerung liefern. 
F16 
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisati-
onseinheiten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamt-
aufgabe Fallsteuerung leisten. 
 
E16 
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein standardi-
siertes Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeeinrichtung 
entlassen werden sollen, zu vereinbaren. 
F17 
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe 
im Alter“ hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsiche-
rungs-Bezug Teilhabe, Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe 
zur Pflege wird damit ein nennenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe" 
geleistet. 
E17 
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster 
prüfen, ob in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und Maß-
nahmenerfolge gemessen werden können. 
F18 Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag 
im individuellen Beratungs- und Hilfeprozess.  E18 
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivitä-
ten sollte die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem 
Hintergrund der im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll. 
F19 
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die 
Entwicklung des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und 
ein wirksames Instrumentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steu-
ern. 
E19 
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft 
beibehalten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgelegten 
Strategien sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und bedarfsgerech-
te Versorgung. 
F20 
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwar-
teten Zunahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig 
drohendem Fachkräftemangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre 
Planung ein. 
E20 
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt 
frühzeitig unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbeiten. 
Dies gilt vor allem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung teilweise 
bereits vorkommt. 
F21 
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch. 
Dies korrespondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebe-
dürftiger Menschen an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch 
wahrscheinlich durch die Rolle der Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklä-
ren. 
  
F22 
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große 
Aufmerksamkeit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden 
wichtige Erkenntnisse für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen. 
E22 
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwicklung 
fortsetzen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes weiterhin 
einbeziehen.

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 45 von 46 
 
Tabelle 2: Aufwendungen Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Münster 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2.776.237 3.067.273 3.473.561 2.668.766 2.217.108 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 9.043.850 9.298.052 9.421.289 8.157.778 8.498.606 
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII gesamt 11.820.087 12.365.325 12.894.850 10.826.544 10.715.714 
Tabelle 3: Aufwendungen Pflegewohngeld in Euro Stadt Münster 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Pflegewohngeld 6.158.152 6.237.121 6.089.204 6.317.495 6.343.379 
Tabelle 4: Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Münster 
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 
Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Erträge aus Un-
terhaltsheranziehung in Euro 9.179 14.247 23.645 20.480 14.186 
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Erträge aus Unterhaltsheran-
ziehung in Euro 371.632 327.576 330.205 321.796 370.282 
Summe der Erträge aus Unterhaltsheranziehung in Euro 380.811 341.823 353.850 342.276 384.468

  Stadt Münster    Hilfe zur Pflege    050.010.050_03364 
Seite 46 von 46 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
Seite 1 von 18 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Grundsicherung für Arbeits-
suchende nach dem SGB II 
der Stadt Münster im Jahr 
2019

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
Seite 2 von 18 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 3  
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Strukturen 5 
 Steuerung und Controlling 7 
Fach- und Finanzcontrolling 7 
Steuerung der Leistungsgewährung 8 
 Kosten für Unterkunft und Heizung 9 
 Einmalige Leistungen 13 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 16

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
Seite 3 von 18 
 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
 im Prüfgebiet Grund-
sicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfas-
send dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 
Die sozialen Strukturen in der Stadt Münster sind besser als bei der Mehrzahl der anderen 
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Anzahl der SGB II-Leistungsbezieher 
in den letzten Jahren bis 2017 in Münster aufgrund der Flüchtlingswelle gestiegen  ist, hat die 
Stadt mit Abstand die niedrigste SGB II-Quote. Die Lage auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt 
ist angespannt. Die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnraum stieg u.a. an, weil geflüchtete 
Menschen in geeigneten Wohnungen untergebracht werden mussten. Dies führt ab 2019 zu ei-
ner deutlichen Erhöhung der angemessenen Bruttokaltmiete, was zukünftig die Transferaufwen-
dungen für Unterkunft und Heizung negativ beeinflussen wird. 
Das Fach- und Finanzcontrolling der Stadt Münster ist so aufgebaut, dass sowohl die stadt inter-
nen Stellen als auch die politischen Gremien mit ausreichenden Informationen versorgt werden. 
Die notwendige Transparenz ist damit gegeben.  
Um die Leistungsgewährung steuern zu können, liegt ein schlüssiges Konzept vor. Durch e ine 
regelmäßige Überprüfung der festgelegten Richtwerte in einem Turnus von zwei Jahren wurde 
ab 2019 wieder eine Fortschreibung dieser Werte vorgenommen. Die Steuerung wird durch gut 
strukturierte Dezernatsverfügungen unterstützt.  
Die Stadt Münster erzielt im Jahr 2018 und auch 2017 den Minimalwert der Vergleichskom mu-
nen bei den Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung 
je Einwohner. Dies korrespondiert mit der geringen SGB II-Quote der Stadt. Je Leistungsbezie-
her liegen die Aufwendungen bedingt durch das hohe Mietniveau relativ hoch.  
Bei den Transferaufwendungen für einmalige Leistungen positioniert sich Münster im Mittel feld 
der Vergleichsstädte. Im Jahr 2017 waren die einmaligen Leistungen deutlich höher als 201 8. 
Ursache war der Rechtskreiswechsel von vielen Menschen vom Asylbewerberleistungsgesetz 
zum SGB II. Es kam hierdurch zu einem vermehrten Zuzug von Menschen nach Münster, die 
über keinen eigenen Hausstand verfügten. Dadurch entstanden Bedarfe an einer Erstausstat-
tung. 
Die Verfügungen der Ämter 50 und 59 der Stadt Münster zu den einmaligen Leistungen bieten 
eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
Seite 4 von 18 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW beschränkt sich in diesem Prüfgebiet auf die Leistungen der kommunalen Träger 
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in 
der zurzeit geltenden Fassung. Das sind im Wesentlichen die Kosten für Unterkunft und H ei-
zung sowie einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. 
Wir betrachten, wie der einzelne Leistungsfall den kommunalen Haushalt belastet. Dabei legt 
die gpaNRW ihr Hauptaugenmerk auf die Kennzahlen „Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro“ und „Transferauf-
wendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 
3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro“. Wir untersuchen: Welche Faktoren wirken auf die Kenn-
zahlen ein? Wie stark machen sich diese Faktoren in der jeweiligen Kommune bemerkbar? 
Kann die Kommune sie beeinflussen, evtl. sogar steuern? Kann die Kommune durch gezielt e 
Steuerung ihren Haushalt entlasten?  
Das SGB II sieht in der derzeitigen Fassung eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist 
grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in  
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II genannten Leistungen verantwortlich:  
 Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, 
 Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22, 27 Abs. 3 SGB II,  
 abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II und 
 Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II. 
Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des S GB II 
wahr. Sie sind anstelle der Bundesagentur für Arbeit Aufgabenträger und haben insoweit 
Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind sechs kreis-
freie Städte Optionskommunen. 
Die gpaNRW geht davon aus, dass sich Faktoren wie z.B. das lokale Mietniveau und der lokale 
Wohnungsmarkt sowie die Leistungsgewährung durch die Jobcenter auf die Kosten für  Unter-
kunft auswirken.  
Ziel der gpaNRW ist es,  
 transparent zu machen, welche Finanzressourcen die Kommunen einsetzen,  
 auf Einflussfaktoren und deren Ursachen hinzuweisen sowie 
zu untersuchen, ob die Leistungsgewährung ziel- und kennzahlengestützt erfolgt und durc h 
Richtlinien des Trägers die bedarfsgerechte Versorgung der Leistungsberechtigten gesteuert 
wird. Dazu stellt die gpaNRW zunächst die örtlichen Strukturen dar und analysiert mithilf e von 
Wirtschaftlichkeitskennzahlen die maßgeblichen Einflussfaktoren der Kosten für Unterkunft und 
Heizung sowie die einmaligen Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. Zudem betrachten wir, ob 
und wie die Kommune die Leistungsgewährung steuert.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
Seite 5 von 18 
 Strukturen 
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune nicht oder nicht zeitnah ändern. Sie be-
einflussen die Sozialaufwendungen und sind auch Einflussfaktoren für die Kosten für Unterk unft 
nach dem SGB II. Dabei sind u.a. folgende Einflüsse bedeutsam: 
 das lokale Mietniveau und die damit verbundenen Angemessenheitsgrenzen, 
 der lokale Wohnungsmarkt und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum sowie 
 die SGB II-Quote.  
In den kommunalen Aufwendungen spiegeln sich zudem die unterschiedlichen SGB II-Ante ile in 
der Bevölkerung wider. Sie können als ein Indikator der Strukturschwäche betrachtet werden. 
Die damit einhergehenden Aufwendungen belasten die Haushalte der kreisfreien Städte. Der 
Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach § 22 Absatz 1 SGB II. 
Strukturkennzahlen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1. 
Viertelwert 
2. 
Viertelwert 
(Median) 
3. 
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
SGB-II Quote in Pro-
zent 1) 
8,4 8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22 
Schulabgänger ohne 
Schulabschluss je 100 
Schulabgänger des 
Schuljahres 
2015/2016 
5,3 3,3 4,8 5,4 6,5 11,8 22 
Kaufkraft je Einwohner 
in Euro (GfK) 2)  
24.110  18.463  20.949  21.777  23.553  27.067  22 
Monatlicher Bestand 
Bedarfsgemeinschaft 
mit Zahlungsanspruch 
auf Kosten für Unter-
kunft im Jahresdurch-
schnitt 
10.806  5.916  10.785  14.939  23.904  58.119  22 
Monatlicher Zahlungs-
anspruch je Bedarfs-
gemeinschaft für Kos-
ten für Unterkunft in 
Euro im Jahresdurch-
schnitt 
453  391  404  420  450  502  22 
1)Stand Dezember 2016;  
2)Stand Kaufkraftbericht 2018

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Die sozialen Strukturen in der Stadt Münster sind besser als bei der Mehrzahl der anderen 
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die SGB II-Quote ist die mit Abstand niedrigste. In 
allen anderen kreisfreien Städten in NRW sind anteilig wesentlich mehr Menschen auf soziale 
Leistungen angewiesen. 
Anzahl der SGB II Leistungsbezieher von 2015 bis 2018 Stadt Münster 
2015 2016 2017 2018 
21.100 21.294 22.336 21.411 
Bis 2017 ist die Zahl der Leistungsbezieher in Münster deutlich angestiegen. Dies liegt primär 
an den geflüchteten Menschen.  
Die Nettoeinkünfte (Kaufkraft je Einwohner) werden als Indikator für das Einkommensniveau 
bzw. die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen herangezogen. Die 
Nettoeinkünfte sind in Münster im Vergleich zu den anderen Städten überdurchschnittlic h. Nur 
vier der Vergleichsstädte haben ein höheres Einkommensniveau in der Bevölkerung. Dies hat 
z.B. Auswirkungen auf das anrechenbare Einkommen bei einem Bezug von sozialen Leistun-
gen. 
Münster gehört zu den 50 Prozent der Städte mit dem geringsten Anteil an Schülern und Schü-
lerinnen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass 
Münster zukünftig einen geringeren Anteil an Menschen mit einem erschwerten Zugang zum 
Arbeitsmarkt hat. 
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Ant eil 
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In keiner anderen Vergleichsstadt ist 
der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter so hoch wie in Münster. Der monatliche Be-
stand an Bedarfsgemeinschaften mit Zahlungsanspruch auf Kosten für Unterkunft im Jahres-
durchschnitt ist in Münster aber vergleichsweise gering. Dies korreliert mit der unterdurch-
schnittlichen SGB II Quote. 
Vergleichsweise hoch ist der monatliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft für Kosten 
der Unterkunft. Dies entspricht im Wesentlichen der maximal angemessenen Nettokaltmiete, die 
in Münster überdurchschnittlich ist. Nach eigenen Beobachtungen des Jobcenters der Stad t 
Münster hat sich der Druck auf den Münsteraner Wohnungsmarkt in den letzten Jahren erhöht. 
Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum stieg u.a. an, weil geflüchtete Menschen in ge-
eigneten Wohnungen untergebracht werden mussten. Die Lage auf dem Münsteraner W oh-
nungsmarkt ist angespannt.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Steuerung und Controlling 
Die Steuerung und das Controlling der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und 
Heizung betrachten wir zum einen im Zusammenhang mit dem Fach- und Finanzcontrolling und 
zum anderen in Bezug auf die Leistungsgewährung.  
Fach- und Finanzcontrolling  
 Feststellung 
Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausreichende 
Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen. Das Budget des 
Jobcenters wird regelmäßig überwacht. 
 
Ein Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-, Fall- un d Stellendaten 
herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Berichten für die Steue-
rungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen sollte gemessen w er-
den, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen sollten als Grundlage 
für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte erstellt werden. Hierdurch 
wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendun-
gen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zielen können durch einen 
Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden.  
Darüber hinaus sollte die Stadt ein Fachcontrolling für die Grundsicherung für Arbeitssuchende  
eingerichtet haben. Dieses soll die Wirksamkeit der Leistungen und die qualitat ive Zielerrei-
chung sowie die Einhaltung von Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergeb-
nisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. 
Seit dem 01. Januar 2012 hat die Stadt Münster als zugelassener kommunaler Träger die allei-
nige Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen. 
Ausgangspunkt der Ziele des Jobcenters in Münster sind die gesetzlich festgelegten Ziele ge-
mäß § 48b Abs. 3 SGB II. Diese Ziele werden in einer Zielvereinbarung zwischen dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und der Stadt Münster operationalisier t. 
Ebenfalls Bestandteil der Zielvereinbarung sind die gemeinsamen Schwerpunkte in der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende des Landes Nordrhein-Westfalens für das Jahr 2018. Die Bun-
des- und Landesziele werden mit den kommunalen Zielen der Stadt Münster in Einklang ge-
bracht. Zu den kommunalen strategischen Zielen der Stadt Münster gehören u.a.: 
 Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren, Integrationschancen 
verbessern und soziale Teilhabe ermöglichen, 
 Integration geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung gestalten sowie 
 Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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In der Stadt Münster ist die Aufgabe Controlling organisatorisch in der Fachstelle Finanzen u nd 
zentrale Dienste zusammengefasst. Eine enge Zusammenarbeit ist gewährleistet. Die relevan-
ten Informationen zu Steuerung, Statistik und Haushalt sind damit an einer Stelle gebündelt, 
stehen aber bei Bedarf dezentral den Sachgebieten zur Verfügung. 
Um die finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Münster im Blick zu beha lten, er-
folgt eine Kontrolle der Transferaufwendungen des Jobcenters durch die Fachstelle Finanzen 
und zentrale Dienste. Des Weiteren wird die Quote der Stattgaben in Widerspruchsverfahren, 
Anerkenntnisse und Stattgaben in Klageverfahren regelmäßig betrachtet.  
Sofern sich ein Risiko abzeichnet, dass die Haushaltsansätze nicht eingehalten werden können 
oder andere Auffälligkeiten bestehen, erfolgt ein Austausch. Gegenmaßnahmen werden geprüft 
und bei Möglichkeit ergriffen. Da es sich bei den Kosten der Unterkunft um eine Pflichtleistung 
handelt, sind die Handlungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Sofern nötig, werden die Haushaltsan-
sätze für zukünftige Haushaltspläne angepasst. 
Steuerung der Leistungsgewährung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu steuern.   
 
Die Kommune sollte über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unter-
kunftskosten verfügen. Für Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizkos-
ten) hat die Kommune Richtwerte festgelegt. Bei der Anwendung der Richtwerte wird die sozial-
gerichtliche Rechtsprechung zur „Produkttheorie“ beachtet. Diese besagt, dass die beiden Fak-
toren Wohnungsgröße und Wohnungsstandard – ausgedrückt durch Quadratmeterpreis – nicht 
je für sich betrachtet angemessen sein müssen, sondern insgesamt eine angemessene Woh-
nungsmiete (Referenzmiete) ergeben. 
Die Stadt Münster hat ein Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Bedarfe der Un-
terkunft in den Leistungskreisen SGB II und SGB XII entwickelt. Angemessene Nettokaltm ieten 
und kalte Betriebskosten werden aus dem qualifizierten Mietspiegel bzw. dem Betriebskosten-
spiegel für Nordrhein-Westfalen des Deutschen Mieterbundes e.V. abgeleitet. Unter Berück-
sichtigung der getroffenen Feststellungen werden die angemessenen Unterkunftskosten (Brut-
tokaltmiete ohne Heizkosten) festgelegt. Hiermit verfügt sie über ein schlüssiges Konzept. Da-
tengrundlagen und Herleitungen von Richtwerten im schlüssigen Konzept waren nicht Ge gen-
stand der Prüfung der gpaNRW. 
In einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren findet eine Überprüfung und Aktualisierung 
statt.  
Zudem wurde eine Dezernatsverfügung und zusätzliche Anlagen entwickelt, die die Sachbear-
beitung unterstützen, die Leistungen gesetzeskonform zu gewähren. Entscheidung en für jeden 
denkbaren Einzelfall können hierdurch nicht abgeleitet werden. Die Prüfung der Sachverhalte 
erfolgt in Münster anhand von Einzelfallentscheidungen, bei denen pflichtgemäßes Ermessen 
ausgeübt wird und die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Produkttheorie beachtet wird. 
Ob tatsächlich ausreichend angemessener Wohnraum in Münster vorhanden ist, ist durch eine 
Fachanwendung eines externen Anbieters überprüfbar.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Kosten für Unterkunft und Heizung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohner zahl die ge-
ringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung. 
Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des angespannten Wohnungs-
markts auf hohem Niveau. 
 Feststellung 
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer De-
zernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Angemessenheitswerte 
wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Diese Hinweise bieten eine 
gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Leistungen in der Praxis. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenab-
rechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht auf die Leis-
tungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung angerechnet 
und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im Einzelfall wurden 
hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anforderung der Abrechnungen durch die 
Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die Vorgehensweise bereits korri-
giert. 
Ziel jeder Kommune sollte es sein, die Aufwendungen bei bedarfsgerechter Versorgung so 
niedrig wie möglich zu halten. Das kann bei der Leistungsgewährung beispielsweise erreic ht 
werden durch eine möglichst niedrige Angemessenheitsgrenze, eine wirtschaftliche Durchset-
zung der Angemessenheitsgrenzen oder die Überprüfung der Neben- und Betriebskostenab-
rechnung. Ein Anspruch auf Heizkosten besteht zunächst jeweils in Höhe der tatsächlichen 
Kosten. Wird ein festgelegter Grenzwert überschritten, so sollte von der Kommune eine Einzel-
fallprüfung durchgeführt werden.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro 2018  
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19
 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
191 191 280 315 353 428 22 
Die Stadt Münster erzielt im Jahr 2018 und auch 2017 den Minimalwert der Vergleichskommu-
nen bei den Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und 
Heizung je Einwohner. Dies korrespondiert mit der geringen SGB II-Quote der Stadt. 
Die Richtwerte für die Mietobergrenzen sind ab 2019 in Münster durch die turnusmäßige Über-
prüfung und Aktualisierung angehoben worden, zum Beispiel von 465,50 Euro auf 492,50 Euro  
als Bruttokaltmiete für eine Ein-Personen Bedarfsgemeinschaft. Daher ist zukünftig mi t höheren 
Kosten für Unterkunft und Heizung zu rechnen.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je 
Leistungsbezieher in Euro 2018 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
2.667 2.165 2.404 2.473 2.620 2.866 22 
Die Stadt Münster gehört 2018 zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Trans-
feraufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Leis-
tungsbezieher. Ursache hierfür sind die hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Woh-
nung. 
Werden diese Richtwerte überschritten, wird ein Verfahren zur Absenkung der Kosten für Unter-
kunft eingeleitet. Dieses ist in einer Dezernatsverfügung der Stadt Münster beschrieben. 1 Im 
Laufe des Jahres 2019 wurde dieses Verfahren weitergehend konkretisiert und u.a. um persön-
liche Gespräche mit der Sachbearbeitung und weitere Unterstützungsangebote ergänzt. Eben-
falls werden in der Verfügung Ausnahmen für den Verzicht auf die Aufforderung zur Senkung 
benannt.  
Für die Prüfung und Bearbeitung einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurden in der Ver-
fügung Hinweise über die Anrechnung von Rückzahlungen und Guthaben gegeben. Laut Rück-
meldung des Jobcenters der Stadt Münster wurden die Standards für die Anforderung von Ab-
rechnung und dessen Bearbeitung in den letzten Jahren gesenkt. Dies geschah aufgrund von 
erheblichen personellen Engpässen und hohem Arbeitsaufkommen.  
  
 
1 Vgl. Dezernatsverfügung Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II, § 35 SGB XII bzw. §§ 2/3 AsylbLG, Stand April 2018

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Folgende Regelungen wurden u.a. getroffen: 
 Nur die vom Leistungsbezieher eingereichten Abrechnungen werden geprüft und bear-
beitet. Eine jährliche Anforderung der fehlenden Abrechnungen durch die Sachbearbei-
tung wurde nicht vorgegeben.   
 Ermittelte Rückzahlungen und Guthaben werden erst ab einem Wert von 50,00 Euro be-
darfsmindernd berücksichtigt oder bei Erforderlichkeit ein Rückforderungsverfahren 
durchgeführt.   
Die Stadt Münster verstößt durch diese Regelungen gegen den § 22 Absatz 3 Sozialgesetz-
buch II. Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen 
sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung 
oder der Gutschrift. Bei fehlender Mitwirkung des Leistungsbeziehers wäre die Durchführung 
eines Rückforderungsverfahrens notwendig. Die Festlegung einer Nichtprüfungsgrenze von 
50,00 Euro ist nicht vorgesehen. Problematisch ist dieses insbesondere, da hierdurch die 
Transferaufwendungen trotz Nachweis über einen geringeren tatsächlichen Bedarf im Einzelfall 
nicht gesenkt wurden sowie mögliche Erträge aus Rückforderungsverfahren nicht generiert wer-
den konnten.  
Durch die fehlende Anforderung der jährlichen Abrechnungen besteht zudem das erhöhte Ri-
siko, dass vorhandene Rückzahlungen und Guthaben nicht erkannt werden und damit ebenfalls 
Erträge aus Rückforderungsverfahren ausbleiben.    
Ab 2019 müssen die Abrechnungen von der Sachbearbeitung wieder jährlich angefordert wer-
den. Eine Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben erfolgt dabei auch bei Werten 
unter 50,00 Euro. 
Die Angemessenheitsprüfung der warmen Betriebskosten erfolgt getrennt von der Prüfung der 
Angemessenheit der Unterkunftskosten. Für die Überprüfung der Angemessenheit der Heizkos-
ten sind ebenfalls eine Dezernatsverfügung und weitere Anlagen vorhanden. 2 Münster hat aus 
dem bundesweiten Heizspiegel dazu Nichtprüfungsgrenzen aus dem Produkt des Verbrauchs-
wertes des Heizspiegels mit der angemessenen Wohnfläche differenziert nach Brennstoffart 
festgelegt. Alle Verbräuche unter diesem Wert werden nicht im Einzelfall geprüft. Im Umkehr-
schluss werden alle Fälle über dem Grenzwert im Einzelfall geprüft und ggf. wird der Leistungs-
bezieher zur Kostensenkung aufgefordert. 
  
 
2 Dezernatsverfügung Heizkosten/ Kosten für Warmwasserbereitung , Stand 10. Januar 2017

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Einmalige Leistungen  
 Feststellung 
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen 
stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfügung und Anla-
gen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht.  
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren Kriterien 
wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wurden ermittelt. Im 
Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt. Diese Hinweise bieten ins-
gesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.  
 
 Feststellung 
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewährung 
von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die Erstausstat-
tung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den 
Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gegeben. Eine klare Abgrenzung von  
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II findet allerdings nicht statt.    
 
Die Kommune sollte mit Vorgaben sicherstellen, dass eine bedarfsgerechte Gewährung von 
einmaligen Leistungen stattfindet. So sollte die Kommune für die Erstausstattungen Ric htwerte 
festlegen. Zur Ermittlung der Höhe der Leistung im Einzelfall sollte eine Staffelung der Richt-
werte nach weiteren Kriterien (u.a. Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen) vorgenom -
men werden. Zwischen der Gewährung einer Erstausstattung als Beihilfe nach § 24 Abs. 3 SGB 
II durch die Kommune und der Ersatzbeschaffung als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II durc h 
den Bund als Kostenträger sollten klare Abgrenzungen vorgenommen werden.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach  
§ 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19
 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
56,97 33,18 51,86 56,73 61,12 104 22 
Zur Unterstützung der Sachbearbeitung gibt es bei der Stadt Münster eine Dezernatsverfügung 
zu den einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II. 3 Exemplarisch wird von der gpaNRW 
auf die Regelungen zur Richtlinie für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haus-
haltsgeräten eingegangen.  
Münster setzt gesonderte Pauschalen für Hausrat und Mobiliar an. Die Wohnungserstausstat-
tungspauschalen staffeln sich nur nach Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die 
Staffelung der Richtwerte wird also durch die Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemein-
schaft vorgegeben. Eine weitere Differenzierung der Pauschalen wird nicht vorgenommen.  
 
3 Vgl. Dezernatsverfügung Einmalige Bedarf, Stand 21. Dezember 2018

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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Von Vorteil ist, dass die Stadt Münster für den notwendigen durchschnittlichen Bedarf für di e 
Wohnungserstausstattung für jeden Gegenstand bei Mobiliar Einzelpreise im Rahmen der Hin-
weise benannt hat. Bei Hausrat erfolgt keine Differenzierung auf die einzelnen Gegenstände. 
So werden die Bedarfe zwar grundsätzlich durch festgelegte Pauschalen berücksichtigt, im  Ein-
zelfall können diese allerdings nicht direkt an den konkreten Bedarf im Bereich Hausrat  ange-
passt werden. Reduzierungen der Pauschalen um bereits vorhandene Gegenstände müssen 
durch jede/n Mitarbeiter/in manuell ermittelt werden. Hierdurch entsteht das erhöhte Risiko für 
eine fehlende einheitliche Sachbearbeitung. 
In den Arbeitshinweisen wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewährung von einma-
ligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die Erstausstattung möglich 
ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den Regelbedarfen  
zu bestreiten ist, ist damit grundsätzlich gegeben. 
 Empfehlung 
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Bedarfsgemein-
schaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Betrachtung nach dem Alter 
der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Status (z.B. Alleinstehende oder allei ner-
ziehende Person, Partner oder Kind).   
 Empfehlung 
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand im Bereich 
Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung des konkreten Bedarfs im 
Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in die Arbeitshilfe mit aufgenommen wer-
den.  
 Empfehlung 
Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an exponierter 
Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als Bundesleistung in Form ei-
nes Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren ist. Diese Klarstellung kann das Risiko 
minimieren, dass die Leistungsarten durch die Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden 
und die Stadt Münster fälschlicherweise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden  
kann dies durch einen Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Grundsicherung für Arbeitssuchende 
nach dem SGB II 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausreichende 
Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen. Das Budget 
des Jobcenters wird regelmäßig überwacht. 
  
F2 Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu steu-
ern.      
F3 
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohnerzahl die 
geringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und 
Heizung. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des angespannten 
Wohnungsmarkts auf hohem Niveau. 
  
F4 
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer 
Dezernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Angemessenheits-
werte wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Diese Hinweise bie-
ten eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Leistungen in der 
Praxis. 
  
F5 
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkosten-
abrechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht auf 
die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung an-
gerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im 
Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anforderung der Ab-
rechnungen durch die Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die 
Vorgehensweise bereits korrigiert.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Feststellung  Empfehlung 
F6 
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leis-
tungen stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfü-
gung und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 
3 SGB II gemacht.  
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren Krite-
rien wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wurden ermit-
telt. Im Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt. Diese Hinweise 
bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.  
E6.1 
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Be-
darfsgemeinschaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Be-
trachtung nach dem Alter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Sta-
tus (z.B. Alleinstehende oder alleinerziehende Person, Partner oder Kind).  
  E6.2 
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand 
im Bereich Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung 
des konkreten Bedarfs im Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in 
die Arbeitshilfe mit aufgenommen werden.  
F7 
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewäh-
rung von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die 
Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbe-
darf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gegeben. Eine 
klare Abgrenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II findet aller-
dings nicht statt.   
E7 
Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an 
exponierter Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als 
Bundesleistung in Form eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren 
ist. Diese Klarstellung kann das Risiko minimieren, dass die Leistungsarten 
durch die Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden und die Stadt Münster 
fälschlicherweise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden kann dies 
durch einen Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.

  Stadt Münster    Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II    050.010.050_03364 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Verkehrsflächen der Stadt 
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Verkehrsflächen 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 5 
 Steuerung 6 
Datenlage 7 
Straßendatenbank 8 
Kostenrechnung 9 
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 10 
 Prozessbetrachtung 12 
Aufbruchmanagement 12 
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 16 
 Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 20 
Strukturen 20 
Bilanzkennzahlen 21 
 Erhaltung der Verkehrsflächen 23 
Alter und Zustand 24 
Unterhaltung 26 
Reinvestition 31 
 Finanzierung 34

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Ver-
kehrsflächen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Verkehrsflächen 
Der Stadt Münster gelingt es in herausragender Weise, die Herausforderung der Erhaltung der 
Verkehrsflächen in technischer wie bilanzieller Hinsicht anzunehmen, zukunftsfähige, nachhalti-
ge Strategien zu entwickeln und in Managementsysteme zu implementieren. Die hierfür erfor-
derlichen Datengrundlagen hat sie weitestgehend geschaffen. Mit einer netzweiten Zustandser-
fassung und –bewertung wie auch einer Differenzierung der Erhaltungsaufwendungen und In-
vestitionen nach Straßenkategorien kann sie diese noch optimieren und so weitere wichtige 
Grundlagen für ihr Erhaltungsmanagement schaffen. 
Mit dem in 2018 gestarteten Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster“ (TIMM) soll 
eine ganzheitliche Betrachtung des Infrastrukturmanagements über den gesamten Lebenszyk-
lus gewährleistet werden. Dazu werden die planerischen, technischen und kaufmännischen 
Aspekte für alle Anlagen des Infrastrukturvermögens verbunden. Organisatorisch hilft dabe i die 
dezentrale Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und Tiefbau, die 
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten zu gewährleisten. Die bereits seit 
Jahren praktizierte nachhaltige Erhaltungsstrategie mit einem frühzeitigen Eingreif en und an-
gemessene Instandhaltungsmaßnahmen wird durch TIMM weiter optimiert und ermöglicht es 
der Stadt, noch aktiver steuern und agieren anstatt nur reagieren zu können. Ziel muss es da-
her sein, die entwickelten Erhaltungsstrategien für die einzelnen Straßenkategorien auf das 
gesamte Verkehrsflächennetz und später auf die weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens 
zu übertragen. So können die bereits erzielten positiven Ergebnisse dieses Projektes eta bliert 
und fortgeführt werden. Um das strategische und operative Erhaltungsmanagement in diesem 
Sinne langfristig zu nutzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln, wird es erforderlich sein, die 
finanziellen und personellen Ressourcen für dieses Projekt zu verstetigen.  
Strategisches Ziel der Stadt Münster ist der bilanzielle und technische Werterhalt des Verkehrs-
flächenvermögens. In bilanzieller Hinsicht ist dies der Stadt in den vergangenen Jahren seit d er 
Eröffnungsbilanz jedoch nicht gelungen. Der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens hat 
sich in den zehn Jahren um 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent verringert. Der tatsächliche Zustand 
zeigt sich demgegenüber noch sehr positiv, belegt allerdings auch bereits leichte Verschlechte-
rungen in den vergangenen Jahren. Dies spiegelt sich auch im Anlagenabnutzungsgrad w ider, 
der mit 57 Prozent eine beginnende Überalterung des Vermögens zeigt.  
Dem kontinuierlichen Vermögensverzehr konnte die Stadt Münster bisher nicht über ausrei-
chende Investitionen entgegenwirken. In den letzten zehn Jahren lag die Reinvestitionsquote im  
Durchschnitt bei nur 30 Prozent. In der Vergangenheit war dies aufgrund der ausgewogenen 
Altersstruktur des Vermögens aber auch aus technischer Sicht noch angemessen. Allerdings

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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wird mit zunehmendem Alter des Vermögens auch der Reinvestitionsbedarf steigen. Die ge-
stiegenen Reinvestitionen der letzten Jahre, insbesondere ab dem Jahr 2017, weisen daher in 
die richtige Richtung. Auch die Berechnungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau ausgehen d 
von den Baujahren und den gewählten Ersatzzeitpunkten belegen ab 2028 einen deutlich er-
höhten Finanzbedarf für Reinvestitionen. Diese Berechnungen wie auch die Entwicklungen im 
Projekt TIMM führten zu dem Ergebnis, dass die festgelegten Nutzungsdauern gegenüber der 
tatsächlichen technischen Lebensdauer der Verkehrsflächen zu vorsichtig angesetzt wurden. Im 
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der gewählten Erhaltungs-
strategie der jeweiligen Straßenkategorie sollte die Stadt versuchen, die bilanzielle und tec hni-
sche Nutzungsdauer in Einklang zu bringen. 
Um die festgelegte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen erreichen zu können, ist eine ausrei-
chende und angemessene Unterhaltung des Vermögens erforderlich. Die Unterhaltungsauf-
wendungen liegen im Durchschnitt der letzten elf Jahre in Münster mit 0,94 Euro je qm auf ei-
nem guten und konstanten Niveau. Allerdings fließen dennoch nur etwa 72 Prozent des nach 
dem Richtwert der FGSV für eine langfristig wirtschaftliche Erhaltung erforderlichen Finanzbe-
darfs in die Verkehrsflächen. Insbesondere die Aufwendungen für die Instandsetzung sind im 
Verhältnis zu den anderen Erhaltungsmaßnahmen noch zu gering und liegen nur auf dem Ni-
veau der Aufwendungen für Instandhaltungen. Bestätigt wird dies durch die eigenen ersten 
Berechnungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau auf Basis der Erhaltungsstrategie für einzel-
ne Straßenkategorien über den gesamten Lebenszyklus. Diese beinhalten ebenfalls höhere 
Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen. 
Im Rahmen der Qualitätssicherung nimmt das Aufbruchmanagement eine wesentliche Rolle 
ein, um das Erreichen der Nutzungsdauer nicht zu gefährden und den Zustand der Flächen zu 
erhalten. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den Prozess des Aufbruchmanagements detail-
liert beschrieben und gewährleistet damit grundsätzlich die ordnungsgemäße Wiederherstellun g 
der Aufbrüche. In der Praxis kann der Prozess jedoch aufgrund der knappen Personalausstat-
tung nicht in Gänze durchgehalten werden, so dass insbesondere die Kontrollen nicht in dem 
erforderlichen Maße durchgeführt werden können.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet wie die Kommunen mit ihren Verkehrsflächen 
und dem entsprechenden Vermögen umgehen.  
Die Verkehrsfläche definiert sich dabei abschließend aus den folgenden Anlagenbestandteilen : 
 Fahrbahnen (Fahrstreifen, Mehrzweckstreifen, befestigte Wirtschaftswege, Fußgänger-
zonen, Busspuren), 
 sonstigen Verkehrsflächen (Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Parkstreifen, Parkplät-
ze, Parkbuchten, Busbuchten, Plätze, Trennstreifen und Inseln (befestigt)) und  
 sonstigen Anlagenteilen (Bankette, Gräben/Mulden, Durchlässe, Regenwasserkanäle 
(nur Straßenentwässerung), Straßenabläufe, Markierung, Poller, Schutzplanken). 
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Risi ken 
für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Darstellung der Kenn-
zahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die Kommunen für einen 
bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Verkehrsflächenvermögen.  
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung der Erhaltung der Verkehrsflächen. Ein 
besonderes Augenmerk richten wir dabei auf den Prozess des Aufbruchmanagements und die 
Schnittstellen zwischen Finanzmanagement und Verkehrsflächenmanagement. 
Die örtlichen Strukturen und die Bilanzkennzahlen bilden die Ausgangslage für die nachfolgen-
de Analyse der einzelnen Einflussfaktoren auf die Erhaltung der Verkehrsflächen. Die drei we-
sentlichen Einflussfaktoren Alter, Unterhaltung und Reinvestitionen analysiert die gpaNRW da-
zu einzeln wie auch in ihrer Wirkung miteinander.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Steuerung 
Die Erhaltung der Verkehrsflächen ist eine Aufgabe, die nicht mit dem Blick auf einen kurz - oder 
mittelfristigen Zeitraum betrachtet werden darf. Eine nachhaltige, systematische und somit auch 
wirtschaftliche Erhaltung muss sich auf den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsfläche erstre-
cken. Bei den Verkehrsflächen muss insofern ein Zeitraum von 25 bis 50 Jahren in den Blick 
genommen werden. Allein dieser zeitliche Aspekt wie aber auch die Bedeutung der Verkehr s-
flächen und die Komplexität der Einflussfaktoren auf die Erhaltung machen eine bewusste und 
zielgerichtete Steuerung unabdingbar. 
Ziel muss es daher sein, die wirtschaftlich sinnvollste Handlungsweise zum Werterhalt und Si-
cherstellen der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsflächen unter den individuellen Rahmenbe-
dingungen der Kommune zu finden. Gerade die Haushaltslage zwingt die Kommunen verstärkt 
dazu, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns nachzuweisen und zu dokumentieren. 
In der letzten Prüfrunde konnte die gpaNRW der Stadt Münster bereits eine gute Steuerung 
ihrer Verkehrsflächen bescheinigen. Seitdem hat die Stadt ihre Managementsysteme kontinu-
ierlich weiterentwickelt. Im Fokus steht dabei das in 2017 initiierte und im April 2018 gestartete 
Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster (TIMM)“. Damit soll eine ganzheitliche Be-
trachtung des Infrastrukturmanagements über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet wer-
den. Dazu werden die planerischen, technischen und kaufmännischen Aspekte für alle Anlagen 
des Infrastrukturvermögens – Straßen, Kanäle, Brücken, Verkehrssteuerungs- und Parkleitsys-
tem – verbunden. 
Das Projekt ist zunächst befristet auf drei Jahre angelegt. Bereits nach der Hälfte der Projekt zeit 
kann das Amt für Mobilität und Tiefbau die Erfolge des Projektes darstellen.  
 Feststellung 
Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit dem 
Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt. 
Ebenso wird aber deutlich, dass die Entwicklung und der Aufbau dieses Erhaltungsmanage-
ments in strategischer und operativer Hinsicht eine große Herausforderung sind. Dieser neuen 
Herausforderung stellt sich die Stadt Münster in besonders guter Weise. So zielt die Vorge-
hensweise in erster Linie auf den tatsächlichen Werterhalt des Infrastrukturvermögens. Die 
Arbeiten werden auch mit dem Abschluss der Projektphase und der Aufstellung der Finanz-
prognosen und der netzweiten Erhaltungsstrategie nicht abgeschlossen sein. Um das Erhal-
tungsmanagement langfristig und zukunftsorientiert zu etablieren, müssen die Informationen 
regelmäßig fortgeschrieben, weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen und möglichen 
Veränderungen angepasst werden.  
 Empfehlung 
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Managementsysteme 
zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und zu optimieren, sollte die 
Stadt Münster die personellen und finanziellen Ressourcen für das Projekt verstetigen. 
Mit der Zusammenlegung des Tiefbauamtes und der Verkehrsplanung zum Amt für Mobilität 
und Tiefbau wurde das Amt zum 1. August 2019 neu organisiert. Dabei wurden die Sachgebi ete

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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„Erhaltungsmanagement“ und „Aufgrabungsmanagement“ eingerichtet. Dem Sachgebiet „Erhal-
tungsmanagement“ sind sieben Stellen zugeordnet: drei befristete Stellen TIMM und vier Stel-
len Straßeninformationsdatenbank. Die betriebswirtschaftliche Stelle TIMM soll dauerhaft im  
Sachgebiet Finanzen verbleiben. 
Auf das Aufgrabungsmanagement geben wir im Rahmen der Prozessbetrachtung in diesem 
Bericht näher ein. 
Diese Organisation ist aus Sicht des Amtes für Mobilität und Tiefbau aber nur ein erster Schritt. 
Geplant ist eine Fachstelle „Infrastrukturmanagement“, in der die Aufgaben des Erhaltungsma-
nagements für die Straßen, Brücken, Lichtsignalanlagen und die Parkleitsysteme sowie das 
Aufgrabungsmanagement zusammengeführt werden. Damit kann die zentrale inhaltliche Aus-
richtung des Tiefbau Infrastruktur Managements Münster auch organisatorisch umgesetzt wer-
den. Aus Sicht der gpaNRW ist diese organisatorische Ausrichtung zu befürworten, da sie die 
erforderliche Abstimmung der Erhaltung der verschiedenen Infrastrukturanlagen optimal unter-
stützt. 
Datenlage 
 Feststellung 
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle wesentli-
chen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und aktualisiert.  
Die Kommune muss die für die Steuerung erforderlichen Informationen wie Flächen und Fi-
nanzdaten verwaltungsweit einheitlich und aktuell vorliegen haben. 
Die Stadt Münster hat die in ihrer Unterhaltungspflicht liegenden Straßen und Wirtschaftswege 
in der Straßendatenbank erfasst und schreibt die Daten regelmäßig fort. Der Straßenabschnitt 
ist dabei zunächst in Fahrbahn und die Nebenflächen rechts und links unterteilt. Diese Anla-
genstruktur nutzt die Stadt sowohl für die Anlagenbuchhaltung als auch das strategische Erhal-
tungsmanagement. Zusätzlich sind diese Anlagen in der Straßendatenbank nach der jeweiligen 
Nutzung differenziert. 19 unterschiedliche Nutzungen für die Fahrbahn und die Nebenflächen 
sind dazu hinterlegt. Ebenso können die Verkehrsflächen auch nach der Straßenkategorie diffe-
renziert werden.  
Die Finanzdaten liegen in Münster nur auf Ebene der Verkehrsflächen vor. Eine systematisc he 
Erhebung der Aufwendungen und Investitionen nach den Straßenkategorien und Nutzungen 
gibt es bislang nicht. In ihrem strategischen Erhaltungsmanagement hat die Stadt Münster Er-
haltungsstrategien für unterschiedliche Straßenkategorien entwickelt. Um diese entsprechend 
steuern zu können, sollten die Aufwendungen auch nach diesen Straßenkategorien getrennt 
erfasst werden. 
 Empfehlung 
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstrategien für die 
unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst werden. Dies ermöglicht im 
operativen Erhaltungsmanagement das Controlling der strategischen Ausrichtung und die 
Überprüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht werden konnten.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Positiv hervorzuheben ist, dass die Stadt Münster die Aufwendungen im Rahmen der Unterhal-
tung der Verkehrsflächen nach den durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen differenziert. Dies 
ermöglicht es, die Unterhaltungsaufwendungen nicht nur nach der Höhe insgesamt zu bewer-
ten, sondern auch in wie weit diese Mittel in die Instandsetzung und damit die nachhaltige Er-
haltung fließen. 
Straßendatenbank 
 Feststellung 
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und Informa-
tionen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert, allerdings noch 
nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustellen ist, dass die Stadt 
Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanagement aufbaut. Hierbei legt sie 
anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstrategie für die Straßenkategorie 
fest. Im operativen Erhaltungsmanagement werden die Instandsetzungs- und Erneuerungs-
programme für den kurz- und mittelfristigen Zeitraum definiert und die Zustandsdaten kon-
trolliert. 
Die Straßendatenbank bildet die wesentliche Voraussetzung, um die Erhaltung der Verkehrsflä-
chen systematisch und nachhaltig zu steuern. Um die Straßendatenbank im Sinne eines Erhal-
tungsmanagements nutzen zu können, bedarf es neben dem Aufbau mit den wesentlichen In-
formationen zu den Flächen auch einer regelmäßigen Pflege und Fortschreibung der Daten. 
Die Stadt Münster setzt seit vielen Jahren eine Straßendatenbank ein. Bereits in der letzten 
Prüfrunde konnte die gpaNRW feststellen, dass in der Datenbank alle wesentlichen steuerungs-
relevanten Informationen hinterlegt sind. Diese wurden auch in den vergangenen Jahren for tge-
schrieben, ergänzt und optimiert. So kann auch die Datenlage zu den Aufbaudaten sukzessive 
ergänzt werden. Wurden Bodengutachten erstellt, sind diese als PDF-Dokument hinterlegt. Mit 
der stadtweiten Implementierung von TIMM werden die Aufbaudaten vollständig hinterlegt wer-
den können.  
Das Aufbruchmanagement hat die Stadt Münster seit der letzten Prüfung erweitert und opti-
miert. Es ist grundsätzlich in der Straßendatenbank implementiert, allerdings durch den IT-
Dienstleister noch nicht freigeschaltet. Hierauf gehen wir in der Prozessbetrachtung zum Auf-
bruchmanagement detailliert ein. 
Auch die Informationen zu den Zustandsdaten fließen in die Straßendatenbank ein. Für die 
Hauptverkehrsstraßen und das Vorbehaltsnetz erfolgt alle vier bis fünf Jahre eine messtechni -
sche Zustandserfassung und –bewertung für Teile dieses Netzes. Für die übrigen Flächen er-
folgt durch eigene Mitarbeiter eine visuelle Zustandserfassung und –bewertung. Dazu hat die 
Stadt Münster einen ihren Anforderungen entsprechenden Schadenskatalog erstellt. Die Mitar-
beiter erfassen softwaregestützt schadhafte Flächen standardmäßig im Laufe des Jahres und 
bewerten diese, um anschließend die geeigneten Maßnahmen festzulegen. Aus den Informati-
onen der Zustandserfassungen erstellt die Stadt jährlich ein Bauprogramm. 
Da jeweils nur ein Teil des Verkehrsflächennetzes erfasst und bewertet wird, liegt eine Zu-
standserfassung und –bewertung für die gesamten Verkehrsflächen in Münster nicht vor. Um 
die Auswertungen der Zustandserfassungen der letzten Jahre aufgrund geänderter Auswer-
tungsregeln vergleichbar zu machen, hat die Stadt in 2019 eine komplette Neuauswertung der

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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letzten drei Messkampagnen beauftragt. Ein vorläufiges Ergebnis für rund 440 km des Haupt-
verkehrsstraßennetzes liegt vor. Hierauf gehen wir im Kapitel „Erhaltung der Verkehrsflächen“ 
detaillierter ein.  
Im Rahmen des Projektes TIMM hat die Stadt Münster ihr Erhaltungsmanagement weiter opti-
miert. Aus der eigenen bisherigen Strategie mit der Aufbereitung und Auswertung der durchge-
führten Maßnahmen und dem Abgleich mit technischen Regelwerken hat die Stadt Münster 
Erhaltungsstrategien für die verschiedenen Straßenkategorien entwickelt. Für die innerhalb der 
Nutzungsdauer der jeweiligen Straßenkategorie möglichen Erhaltungsmaßnahmen hat die 
Stadt Einheitspreise hinterlegt. Grundlage für die Auswahl der wirtschaftlichsten Strategie für 
die jeweilige Straßenkategorie ist dabei der jährliche Preis pro qm. Dieser ergibt sich aus d en 
Anschaffungs- und Herstellungskosten, die über Abschreibungen auf die Nutzungsdauer der 
Verkehrsfläche verteilt werden, sowie den Kosten für die betriebliche Erhaltung, die Instandhal-
tung und die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen über die gesamte Nutzungsdauer. 
Aus diesem strategischen Erhaltungsmanagement, das langfristig über den gesamten Lebens-
zyklus den konsumtiven und investiven Ressourcenbedarf ermittelt, generiert die Stadt Münster 
das operative Erhaltungsmanagement. Dieses beinhaltet für einen kurz- bis mittelfristi gen Zeit-
raum das operative Bauprogramm. Aus den Informationen der Streckenkontrollen und der sen-
sitiv visuellen und messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung erstellt die Stadt zum 
einen die To-do-Listen für die kurzfristig abzuarbeitenden Maßnahmen in der betrieblichen Er-
haltung und der Instandhaltung. Zum anderen plant sie den Bedarf und erstellt das Erhaltungs-
programm für die Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen. 
In einem nächsten Schritt verfolgt die Stadt Münster das Ziel, diese Erhaltungsstrategien  anla-
genübergreifend, d. h. für die Verkehrsflächen, Brücken, Kanäle und die Verkehrsleit- und Park -
systeme, aufeinander abzustimmen. Gelingt es, die Reinvestitionszeitpunkte und ggf. größere 
Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich auf einander fallen zu lassen, können so die notwendig en 
Finanzressourcen gesamtstädtisch reduziert werden. 
Kostenrechnung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre Ver-
kehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung erforderli-
chen Finanzdaten vor. 
Für die interne Steuerung benötigt die Kommune eine Kostenrechnung, die den Ressourcen-
einsatz für die Verkehrsflächen vollständig und transparent abbildet. Die Struktur der Kosten-
rechnung und der Straßendatenbank sollte aufeinander abgestimmt sein. 
Die Stadt Münster führt für ihre Verkehrsflächen eine Kostenrechnung. Als Kostenstellen hat 
sie die Fahrbahn und die Nebenflächen definiert. Die Kosten fließen vollständig und ggf. über 
Zuschlagssätze auf Vollkostenbasis hochgerechnet ein. Auf dieser Grundlage kann die S tadt 
die tatsächlichen Aufwendungen für die Erhaltung ihrer Verkehrsflächen darstellen und auswer-
ten. Ebenso kann sie die Unterhaltungsaufwendungen nach den jeweiligen Erhaltungsmaß-
nahmen in die betriebliche Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung differenzieren. Al ler-
dings liegt diese gute Datenlage und Auswertbarkeit nur für die Verkehrsflächen insgesamt vor.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Nach den jeweiligen Straßenkategorien, für die sie Erhaltungsstrategien definiert, diff erenziert 
die Stadt ihre Kostenrechnung nicht. (vgl. Kapitel Datenlage) 
 Empfehlung 
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien, für die eine 
Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten auszuwerten und die 
Zielerreichung zu überprüfen. 
Die Stadt hinterlegt die Kosten sukzessive in der Straßendatenbank. Eine Verknüpfung der 
Kostenrechnung zur Straßendatenbank existiert nicht. Entscheidend für die Steuerung ist, die 
Daten so detailliert wie nötig in der Straßendatenbank zu hinterlegen. Die Steuerungsrelevanz 
sollte dabei immer im Blick behalten werden. 
Zusätzlich nutzt das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Projektmanagementsoftware. Hierüber 
werden alle Projekte des Amtes mit ihren Kosten und Terminen sowie der Beschreibung der 
Maßnahme bearbeitet und verwaltet. Diese Projektmanagementsoftware hat eine Schnittstelle 
zur Finanzsoftware, so dass die Projektsteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau optimal  
unterstützt wird. 
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 
 Feststellung 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu erhalten. 
Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt optimale Vo-
raussetzungen geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern. Die Amtssteue-
rung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.  
Die Kommune sollte eine Gesamtstrategie mit Zielvorgaben zur Erhaltung und Erneuerung ihrer 
Verkehrsflächen formulieren. Die Leitziele wie Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit/ Befahr-
barkeit, Substanzerhalt und Umweltverträglichkeit ergeben sich aus dem § 9 Straßen- und We-
gegesetz NRW in Verbindung mit § 75 Abs. 1 GO NRW. Diese Leitziele sollte die Kommune 
individuell konkretisieren. Im Rahmen des operativen Controllings sollte sie die Ziele über 
Kennzahlen messbar machen und steuern.  
Aus dem strategischen Erhaltungsmanagement der Stadt Münster ergibt sich auch die Ge-
samtstrategie. Die Stadt will den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens erhalten. Die Erhal-
tungsstrategie zielt darauf ab, frühzeitig und nachhaltig zu unterhalten. Dies optimiert über den 
gesamten Lebenszyklus betrachtet den erforderlichen Finanzmitteleinsatz und versetzt di e 
Stadt in die Lage aktiv steuern und somit agieren anstatt nur reagieren zu können. 
Im Haushalt hat die Stadt für das Produkt 120101 – Bereitstellung von Verkehrsflächen – zwei 
Ziele formuliert: 
 Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch schnelle und bedarfsgerechte Reparatu-
ren. 
 Die Nutzer/Anlieger sind mit der Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen 
zufrieden. 
Hierzu ist jeweils eine Kennzahl ausgewiesen, die die Zielerreichung messbar macht.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Die Ziele der Verkehrsflächenerhaltung zeigen in Abhängigkeit von der Betrachtungsweise 
(Nutzersicht, Verkehrsträgersicht u.a.) unterschiedliche Ausprägungen. Um z. B. auch die Nut-
zersicht in den Fokus zu nehmen, identifiziert die Stadt die verschiedenen Nutzer wie z. B. 
Radverkehr und ÖPNV und versucht diese Sichten über Qualitäten zu steuern.  
Im Rahmen der Amtssteuerung hat sich das Amt für Mobilität und Tiefbau in fünf Zielkategorien  
insgesamt 13 strategische Ziele gesetzt. Über operative Ziele sind die strategischen Ziele kon-
kretisiert und messbar gemacht. Dazu sind Messgrößen definiert, die mit einem Zielwert verse-
hen sind. Für jedes operative Ziel ist eine verantwortliche Person benannt. Die Zielerreichung 
wird regelmäßig durch die Gegenüberstellung des Ist controllt. Ein möglicher Handlungsbedar f 
wird ebenso dokumentiert wie bestehende Chancen und Risiken. Liegt ein Handlungsbedarf 
vor, so entwickelt die verantwortliche Person einen Vorschlag zur Gegensteuerung. Die Ent-
scheidung obliegt der Amtsleitung. Über die Entwicklung der einzelnen Ziele wird quartalsweis e 
an die Amtsleitung, Abteilungsleitung, den Managementbeauftragten und den für das Control-
ling Verantwortlichen berichtet. 
Im Rahmen ihrer nachhaltigen Steuerung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau das Asset Ma-
nagement zur Unterstützung der Führungs- und Managementaufgaben implementiert. Es dient 
der ziel- und aufgabenorientierten Steuerung der Verkehrsflächenerhaltung unter Berücksichti -
gung der wirtschaftlichen Aspekte. Die Aufgabe und deren Organisation unter vorgegebenen 
Zielen und Standards ist Gegenstand dieses Managements. Hiermit verfolgt das Amt für Mob ili-
tät und Tiefbau das Ziel, das strategische Erhaltungsmanagement zu einem nachhaltigen As set 
Management weiterzuentwickeln. Noch offen ist in diesem Zusammenhang eine Risikoanalyse 
und -bewertung, die es als weiteren Baustein zu entwickeln gilt. Die Entwicklungen und Er geb-
nisse des Projektes TIMM greifen dabei bereits in dieses Managementsystem und können so 
die Verantwortung für die Aufgabe der Verkehrsflächenerhaltung stärken.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Prozessbetrachtung 
Aufbruchmanagement 
Aufbrüche von Verkehrsflächen gehören zwar zum kommunalen Alltag, sie sind aber immer ein 
Eingriff in das Gesamtbauwerk und bieten damit eine Angriffsfläche für langfristige F olgeschä-
den. Damit steigt durch Aufbrüche - insbesondere, wenn sie nicht fachgerecht wiederhergestellt 
werden - das Risiko eines erhöhten Erhaltungsbedarfs oder sogar einer dauerhaften Wertmin-
derung. Um die Substanz des Verkehrsflächenvermögens möglichst zu erhalten bedarf es da-
her eines professionellen Aufbruchmanagements. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser gewähr-
leistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung der 
Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung wie aber auch die fehlende 
Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil der Straßendatenbank dazu, dass 
der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze eingehalten werden kann. Insbesondere die 
Kontrollen können nur noch in einem zu geringen Umfang durchgeführt werden. 
Das Aufbruchmanagement setzt einen systematisch strukturierten und organisierten Ablaufpro-
zess voraus. Die Anzahl der Aufbrüche soll möglichst gering gehalten werden. Dazu mus s die 
Kommune in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die Aufbrüche koordinieren und bündeln 
und mit eigenen Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen kombinieren. Zudem muss sie die 
Kontrolle und Übernahme der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme in den Prozess 
integrieren, um so die ordnungsgemäße und fachgerechte Wiederherstellung des Aufbruchs 
sicher zu stellen. Dieser Prozess sollte optimaler Weise digital über die Straßendatenbank  mit 
einem webbasierten Portal ablaufen, zu dem alle Beteiligten Zugang haben.  
Die Grafik zeigt die einzelnen Teilprozesse des Aufbruchmanagements. Die gpaNRW hat in 
dieser Prüfung den Schwerpunkt auf die Kontrolle und Übernahme sowie die Gewährleistungs-
abnahme gelegt. Die Koordinierung der Aufbrüche und deren Genehmigung haben wir als we-
sentliche Voraussetzung in die Betrachtung einbezogen.

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Teilprozesse des Aufbruchmanagements 
 
Die Stadt Münster hat das Aufbruchmanagement als ein wesentliches Element ihres Erhal-
tungsmanagements definiert. Insofern sollte es erweitert, optimiert und mit der Straßendaten-
bank verbunden werden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat für das Aufgrabungsmanage-
ment die Prozesse definiert und beschrieben sowie den Prozessablauf grafisch dargestellt. Es 
gibt zwei verschiedene Prozessdarstellungen: den Aufgrabungsprozess für die Stadtwerke und 
den Aufgrabungsprozess nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Größere Maßnahmen 
bildet die Stadt über ihre Projektmanagementsoftware ab. 
Seit der letzten Prüfung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau im Rahmen der Optimierung eine 
neue Aufgrabungsdatenbank in der Straßendatenbank implementiert. Diese ist grundsätzlich 
einsatzbereit, jedoch noch nicht in Betrieb genommen, da noch offene Fragestellung u. a. be-
züglich datenschutzrechtlicher Aspekte geklärt werden müssen. Daher muss derzeit noch mit 
der alten Aufgrabungsdatenbank gearbeitet werden, die keine Verbindung zur Straßendaten-
bank besitzt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue Aufgrabungs-
datenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu können. 
Durch die neue Datenbank werden viele Prozesse erleichtert und optimiert. Zudem werden in 
der Straßendatenbank weitere für das Erhaltungsmanagement relevante Informationen an zent-
raler Stelle gebündelt. Damit können dann nicht nur alle eigenen Maßnahmen in der Abstim-
mung und Koordinierung berücksichtigt werden, auch könnte die Abstimmung bereits in der 
Planung erfolgen und nicht wie bisher erst mit bereits geplanten Maßnahmen. 
 Feststellung 
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits während 
der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt, alle eigenen Maßnahmen zu integrieren 
und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Zusätzlich zu der neuen Aufgrabungsdatenbank soll auch das Aufgrabungsmanagement orga-
nisatorisch als ein Sachgebiet eingerichtet werden. Mit der Neuorganisation zum 1. A ugust 
2019 hat die Stadt Münster dies umgesetzt. Grundsätzlich sind dem neuen Sachgebiet sechs 
Stellen zugeordnet: vier Stellen aus dem Breitbandausbau und zwei Stellen Aufgrabungen. Die 
zwei Stellen für die Aufgrabungen sind allerdings noch unbesetzt. Insofern konnte die Personal-
stärke auch mit der Neuorganisation noch nicht verbessert werden, so dass weiterhin nur der 
Breitbandausbau mit dem vorhandenen Personal betreut werden kann.  
In den Quartalsbesprechungen stimmt sich die Stadt mit den Stadtwerken zu geplanten inves ti-
ven Maßnahmen ab. Andere Versorgungsträger und Telekommunikationsunternehmen fragt die 
Stadt bei ihrerseits geplanten Maßnahmen an. Auf die derzeit noch eingesetzte, alte Aufgra-
bungsdatenbank können nur die Stadt und die Stadtwerke zugreifen. Andere Versorger und 
Telekommunikationsunternehmen melden ihre Maßnahmen per E-Mail an die dafür eingerichte-
te Mailadresse. Die neue Aufgrabungsdatenbank wird zukünftig Zugriffsrechte für alle Versorger 
und auch die ausführenden Firmen vorsehen. So können alle Versorger wie auch die Stadt 
selbst ihre Maßnahmen direkt in der Datenbank hinterlegen und der Koordinierungsprozess 
inklusive der Erstellung des Koordinierungsplans wird erleichtert und optimiert. 
Für die Genehmigung der Aufbrüche ist das Amt 66 zuständig. Aktuell wird dazu ein standardi-
sierter Vordruck genutzt. Die Stadtwerke haben eine generelle Jahresgenehmigung. In Einzel-
fällen kann es zu Versagungen oder Terminverschiebungen kommen. Die Beteiligten werden in 
diesen Fällen individuell informiert. Mit der neuen Aufgrabungsdatenbank soll zukünftig auch 
der Genehmigungsprozess in der Datenbank abgebildet werden.  
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erhält die Stadt vom Vorhabenträger eine Baubeginnanzei -
ge. Die Stadtwerke tragen den Baubeginn selber in die Datenbank ein. In der Datenbank sind 
auch alle Basisinformationen wie die ausführende Firma mit einem Ansprechpartner und der 
Ausführungszeitraum enthalten. Mit der neuen Aufgrabungsdatenbank werden die Vorhaben-
träger direkten Zugriff auf die Datenbank haben und den Baubeginn über eine entsprechende 
Eingabe anzeigen. So wird dann auch der Abgleich der Baubeginnanzeige mit der Genehmi-
gung erleichtert und die Stadt kann Maßnahmen ergreifen, sofern sie Abweichungen feststellt.  
Vorgaben zur Durchführung der Aufbrüche und zur Wiederherstellung der Flächen macht die 
Stadt Münster bereits in der Genehmigungsverfügung. Zudem hat sie ein Handbuch erstellt, 
das die technischen Vorschriften für das Wiederherstellen des Straßenoberbaus nach Aufgra-
bungen für Münster beinhaltet. Vor Beginn der Arbeiten führt die Stadt gemeinsam mit dem 
Vorhabenträger eine Trassenbegehung durch. Dabei wird der Ausgangszustand dokumentiert 
und die Durchführung und Wiederherstellung besprochen. 
Der Aufgrabungsprozess der Stadt Münster sieht grundsätzlich regelmäßige Kontrollen wäh-
rend der Ausführung vor. In der Praxis werden derzeit jedoch keine gezielten Kontrollen durch-
geführt. Da keine speziellen Kontrolleure für die Aufbrüche eingesetzt werden, kontrollieren die 
Verkehrssicherheitskontrolleure soweit es zeitlich im Rahmen ihrer Touren möglich ist die Auf-
brüche mit. Im Rahmen der Neuorganisation des Aufbruchmanagements sollten auch Auf-
bruchkontrolleure eingestellt werden. Die zwei Stellen für die Aufgrabungen sind im Rahmen 
der Neuorganisation zwar eingerichtet, aber nicht besetzt worden. Somit können die Aufgra-
bungen weiterhin nicht im erforderlichen Maße kontrolliert werden. Die Kontrolle der Aufbrüche 
dient dazu, Fehler in der Ausführung frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegensteuern zu

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können. Auch wenn die Stadt über die TVA-MS konkrete Vorgaben für die Wiederherstellung 
des Straßenoberbaus nach Aufgrabungen macht, ersetzt dies nicht die Kontrollen vor Ort.  
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie in der Neu-
organisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforderliche Kontrolle der Auf-
grabungen gewährleistet werden. 
Fehlende Kontrollen führen dazu, dass Aufbrüche nicht immer fachgerecht wiederhergestel lt 
werden. In der Konsequenz führt dies zu einer schnelleren Verschlechterung des Straßenzu-
standes. Dies stellt auch die Stadt Münster bei ihren Aufgrabungen fest. So weisen die jüngeren 
Aufgrabungen tendenziell einen schlechteren Zustand auf als vor etwa zehn Jahren. 
Stellen die Verkehrssicherheitskontrolleure Mängel fest, werden diese in der Datenbank doku-
mentiert und der Vorhabenträger informiert und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Die 
Beseitigung der Mängel wird kontrolliert. Nur in Ausnahmefällen setzt die Stadt aktuell eine Frist 
für die Beseitigung der Mängel. Zukünftig soll dies systematisch über die neue Datenbank erfol -
gen und auch entsprechend kontrolliert werden. 
Über die TVA-MS sind die Vorhabenträger verpflichtet entsprechende Nachweise wie Verdich-
tungskontrollen mit dem Antrag auf Abnahme einzureichen. Zukünftig soll dies auch regelmäßig 
kontrolliert werden. 
Nach Beendigung der Arbeiten muss der Vorhabenträger die Fertigstellung melden und einen 
Antrag auf Abnahme stellen. Bei größeren Maßnahmen erfolgt die Abnahme durch einen Vor-
Ort-Termin mit dem Versorgungsträger, der ausführenden Firma und der Stadt. Bei kleineren 
Maßnahmen übernimmt der Verkehrssicherheitskontrolleur die Abnahme. Für die Entscheidung 
über die Abnahme bezieht die Stadt die vorliegende Dokumentation des Ausgangszustandes 
mit ein. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert, welches alle Beteiligten 
abschließend unterzeichnen. Etwaige Mängel werden im Protokoll festgehalten und die Sta dt 
fordert den Vorhabenträger entsprechend auf, die Mängel zu beseitigen. Die Stadt überprüft 
und protokolliert die Beseitigung der Mängel. Die Dokumentation der Abnahme hinterlegt sie in 
der Datenbank. 
Die Straßen werden in Münster im Rahmen der Verkehrssicherung regelmäßig durch die Ver-
kehrssicherheitskontrolleure begangen. Eine explizite Kontrolle der Aufbrüche erfolgt dabei 
nicht. Die Kontrolleure haben über ihre Toughbooks Zugriff auf die Straßendatenbank. Dort sind 
die Aufbrüche allerdings nur grafisch hinterlegt. Da die Aufgrabungsdatenbank nicht mit der 
Straßendatenbank verknüpft ist, hat der Kontrolleur hierauf keinen Zugriff. Mit der neuen Auf-
grabungsdatenbank, die Bestandteil der Straßendatenbank ist, sind die Informationen zu den 
Aufbrüchen auch auf den Toughbooks der Kontrolleure abrufbar. Dies wird die Kontrolle und die 
Dokumentation – auch von eventuell festgestellten Mängeln – deutlich vereinfachen. 
Eine Gewährleistungsabnahme zum Ende der Gewährleistungsfrist führt die Stadt Münster nur 
bei großen Maßnahmen durch. Diese erfolgt analog der Abnahmekontrolle der Aufbrüche.

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Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 
 Feststellung 
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und 
Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die Verbindung 
von technischen und kaufmännischen Aspekten. 
Ein wirtschaftliches Erhaltungsmanagement der Verkehrsflächen setzt voraus, dass insbeson-
dere finanzwirtschaftliche und technische Aspekte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung 
eng miteinander abgestimmt und verbunden sind. Hierzu ist es notwendig, dass die organisato-
rischen Schnittstellenprozesse zwischen Finanz- und Verkehrsflächenmanagement i n der 
Kommune eindeutig geregelt sind und in der Praxis entsprechend bedient werden. 
Die nachfolgende Grafik zeigt die einzelnen Schnittstellenprozesse, die eine Kommune bedie-
nen muss.

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Schnittstellenprozess

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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In der Stadt Münster ist die Anlagenstruktur für die Anlagenbuchhaltung und das strategische 
Erhaltungsmanagement in der Straßendatenbank identisch. Der Straßenabschnitt ist aufgeteilt 
in die Fahrbahn und die Nebenflächen rechts und links. Für das operative Erhaltungsmanage-
ment sind die Anlagen in der Straßendatenbank zusätzlich nach der Nutzung und der Straßen-
kategorie differenziert. 
Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank werden als zwei getrennte Systeme geführt 
und sind nicht über eine Schnittstelle miteinander verbunden. Aktuell läuft noch immer ein Ab-
gleich der Datenbestände beider Systeme. Dieser Abgleich muss gewährleistet sein, um die 
Grundlagen für das nachhaltige Erhaltungsmanagement zu schaffen. Aktuell sind dafür nur 
befristete Stellen eingerichtet.  
 Empfehlung 
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Straßendatenbank 
aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements aber auch zukünftig im 
Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten, sollte die Stadt prüfen, ob die einge -
richteten Stellen hierfür nicht dauerhaft verstetigt werden. 
Zukünftig soll die Anlagenbuchhaltung auch mit den Fachdatensystemen verbunden werden. 
Dies ist als eine Aufgabe im Rahmen des Projektes TIMM definiert. Die Daten aus der Straßen-
datenbank sollen einmal jährlich in die Anlagenbuchhaltung importiert werden. 
 Empfehlung 
Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant über eine 
Schnittstelle miteinander verbunden werden. 
Eine Besonderheit im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten ist die Organisation der Anl a-
genbuchhaltung in Münster. Die Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen erfolgt dezentral 
im Amt 66. Dies gewährleistet eine direkte und enge Abstimmung sowie die Verbindung von 
fachlichem und kaufmännischem Know-How. 
Für die körperliche Inventur der Verkehrsflächen ist das Amt 66 zuständig. Nach Aussage der 
Stadt erfolgt diese im Wege der permanenten Inventur. So ist es auch in den Inventurrichtlinien 
beschrieben. Die Inventurrichtlinien ermöglichen jedoch keine ordnungsgemäße Inventur. Sie 
regeln für die Verkehrsflächen lediglich das Verfahren bei Zugängen und Abgängen, beziehen 
sich somit ausschließlich auf den Bestand. Die körperliche Inventur dient jedoch im Besonderen 
auch dazu, zu überprüfen, ob der Buchwert des Vermögens noch dem tatsächlichen Wert ent-
spricht. Daher ist für die körperliche Inventur eine Zustandserfassung und –bewertung der Ver-
kehrsflächen erforderlich.  
 Feststellung 
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt in 
Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforderungen an 
eine körperliche Inventur nicht gerecht. 
Für die Hauptverkehrsstraßen und das Vorbehaltsnetz lässt die Stadt Münster alle vier bis fünf 
Jahre eine messtechnische Zustandserfassung und –bewertung durchführen. Für die übrigen 
Flächen erfolgt durch eigene Mitarbeiter eine visuelle Zustandserfassung und –bewertung an-
hand eines eigens entwickelten Schadenskatalogs. Diese Zustandserfassungen und –bewer-
tungen erfolgen jedoch in Münster bislang nicht flächendeckend. Im Rahmen des Projektes

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TIMM hat sich das Amt für Mobilität und Tiefbau mit möglichen Verfahren der Zustandserf as-
sungen und –bewertungen kritisch auseinandergesetzt. Aufgabe und Ziel ist es, die Grundlagen 
für eine permanente Inventur zu schaffen. 
 Feststellung 
Im Rahmen von TIMM arbeitet das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran, die Grund-
lagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird die Stadt zukünftig nicht nur den 
rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen technischen Wert ihrer 
Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere Datenbasis als es bis-
lang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Bewertungen möglich war. 
Die Zustandsdaten sowie eine entsprechende Fotodokumentation hinterlegt das Fachamt in der 
Straßendatenbank. Auch die Restnutzungsdauern und die Restbuchwerte werden aus der An-
lagenbuchhaltung nach dem Jahresabschluss in die Straßendatenbank eingespielt. Die im  
Rahmen des operativen Erhaltungsmanagements geplanten Maßnahmen sind in der Straßen-
datenbank hinterlegt und werden im Rahmen der Mittelanmeldungen für die Haushaltsplanung 
berücksichtigt. Die Dokumentation im Rahmen der Haushaltsausführung erfolgt nicht über die 
Straßendatenbank. Die Rechnungen sind in der Anlagenbuchhaltung hinterlegt. Die weiterge-
hende Dokumentation zu den Rechnungen wird vom Bauleiter erstellt und in der Bauakte und 
der Projektmanagementsoftware hinterlegt. 
Ein wesentliches Element des Tiefbau Infrastruktur Management Münster ist gerade die V er-
bindung der technischen und kaufmännischen Sicht. Insofern ist die enge Abstimmung sowohl 
innerhalb des Amtes 66 zwischen Anlagenbuchhaltern und Ingenieuren als auch mit der Käm-
merei von großer Bedeutung und wird in der Praxis umgesetzt. So finden auch die haushalteri-
schen Auswirkungen Berücksichtigung bei Entscheidungen.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 
Strukturen 
 Feststellung 
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Münster eine  
entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbezirken zu er-
schließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nutzungsintensität wie in 
stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Faktoren wie ein hoher Anteil an 
Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil Hauptverkehrsstraßen 
halten sich dabei etwa die Waage.  
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune in der Regel nicht steuern oder ändern. 
Diese Strukturen können aber begünstigenden wie belastenden Einfluss auf die Erhaltung der 
Verkehrsflächen nehmen. Daher macht die gpaNRW die Strukturen transparent und greift mög-
liche individuelle Besonderheiten auf. 
Das Stadtgebiet von Münster umfasst eine Fläche von rund 303 qkm. Damit ist die Stadt flä-
chenmäßig die zweitgrößte kreisfreie Stadt in NRW. Einwohnermäßig zählt sie mit knapp  
314.000 Einwohnern ebenfalls zu den größeren kreisfreien Städten. 
In ihrem Stadtgebiet unterhält die Stadt Münster knapp 12,9 Mio. qm Verkehrsfläche. Diese 
verteilt sich auf rund 10,7 Mio. qm Straßenflächen und knapp 2,2 Mio. qm befestigte Wirt-
schaftswegeflächen. 
Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Bevölkerungsdichte in 
Einwohner je qkm 
1.028 793 1.504 2.068 2.503 3.049 23 
Verkehrsfläche in qm 
je Einwohner 
41,22 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 
Anteil Verkehrsfläche 
an Gemeindefläche in 
Prozent 
4,24 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 
Die Stadt Münster weist im Vergleich der kreisfreien Städte die zweitniedrigste Bevölkerungs-
dichte auf. Das große Stadtgebiet mit dem in den Außenbezirken ländlich geprägten Charakter 
nimmt hier entsprechenden Einfluss. Dadurch bedarf es einer entsprechend großen Verkehrs-
fläche, um das gesamte Stadtgebiet zu erschließen. Absolut betrachtet zählt Münster zu dem 
Viertel der kreisfreien Städte mit der größten Verkehrsfläche. Auch bezogen auf den Einwohner 
stellt die Stadt mehr Verkehrsfläche zur Verfügung als 75 Prozent der Vergleichskommun en. 
Durch das große Stadtgebiet und den großen Anteil von Grün- und Erholungsflächen in Müns-
ter bleibt der Anteil der Verkehrsfläche an der Gemeindefläche aber deutlich geringer als in de n 
anderen kreisfreien Städten.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Neben der Verkehrsfläche insgesamt kann auch die Flächenart bzw. die Straßenkategorie Ein-
fluss auf die Erhaltung nehmen. Die Erhaltung von Wirtschaftswegen ist grundsätzlich kosten-
günstiger als die Erhaltung von Straßen. Die befestigten Wirtschaftswege haben mit rund 17 
Prozent einen hohen Anteil an der Verkehrsfläche. Sie sind zudem auch in das überörtliche 
Radwegenetz eingebunden und genießen auch insofern in Münster besondere Bedeutung. 
Rund die Hälfte der Verkehrsfläche entfällt auf die Anlieger- und Wohnstraßen und etwa ein 
Viertel auf die Hauptverkehrsstraßen. Die Haupterschließungsstraßen sind mit einem Anteil von 
unter fünf Prozent an der Verkehrsfläche von geringerer Bedeutung. Die Hauptverkehrsstraßen 
unterliegen im Vergleich zu den Anliegerstraßen einer größeren Verkehrsbelastung, insbeson-
dere auch durch den Schwerlastverkehr. Dies erfordert zumeist einen erhöhten Ressourcenein-
satz für die Erhaltung der Flächen. Klimatische oder topgrafische Besonderheiten, aus denen 
sich eine besondere Belastung der Verkehrsflächen ableiten ließe, sind nicht ersichtli ch. 
Bilanzkennzahlen 
 Feststellung 
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens k ontinuier-
lich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem Substanzverlust v on 
inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken. 
Die Verkehrsflächen sind in der Stadt Münster zum 31. Dezember 2017 bilanziell mit einem  
Wert von gut 519 Mio. Euro ausgewiesen. Hinzu kommen noch Anlagen im Bau in Höhe von 
gut 28 Mio. Euro. 
Bilanzkennzahlen Verkehrsflächen 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Verkehrsflächenquote 
in Prozent 
15,41 3,95 8,55 10,58 15,41 25,62 21 
Durchschnittlicher  
Bilanzwert je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
40,41 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 
Die Verkehrsflächenquote zeigt den Anteil des Verkehrsflächenvermögens (Bilanzwert Ver-
kehrsflächen einschließlich Anlagen im Bau) an der Bilanzsumme. Münster bildet hier i m inter-
kommunalen Vergleich den dritten Viertelwert ab und gehört damit zu den 25 Prozent der Städ-
te mit der höchsten Quote. Hierin spiegelt sich wider, dass die Stadt Münster aufgrund der Grö-
ße des Stadtgebietes absolut betrachtet im Vergleich zu anderen Städten viel Verkehrsf läche 
unterhält. Der unterschiedliche Ausgliederungsgrad der Kommunen nimmt allerdings auf die 
Bilanzsumme und damit auch auf diese Kennzahl entsprechenden Einfluss. 
Der durchschnittliche Bilanzwert beinhaltet ausschließlich den Vermögenswert der Verkehrsflä-
chen ohne die Anlagen im Bau. Die Verkehrsflächen haben in Münster durchschnittlich einen 
höheren Wert als in mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen. Die Höhe des Bilanzwer tes 
ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, die in den einzelnen Städten unterschiedlic h 
ausgeprägt sind. Dies sind unter anderem:

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Bewertungsstrategie, 
 Herstellungskosten der Verkehrsflächen,  
 festgelegte Gesamtnutzungsdauer, 
 noch verfügbare Restnutzungsdauer und 
 Investitionstätigkeit. 
Die Herstellungskosten der Verkehrsflächen sind neben möglichen regionalen Preisuntersc hie-
den wesentlich von der Straßenart und Belastungsklasse abhängig. In Münster ist der Anteil 
von kostengünstigeren Wirtschaftswegen zwar im Vergleich zu anderen Städten relativ hoch 
aber kleiner als der Anteil von in der Herstellung eher kostenintensiveren Hauptverkehrsstra-
ßen.  
Für ihre Verkehrsflächen hat die Stadt Münster eine durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer 
von 46 Jahren festgelegt. Damit liegt sie interkommunal unter dem Median von 50 Jahren. Die 
jährlichen Abschreibungen sind höher und das Verkehrsflächenvermögen wird schneller abge-
schrieben als in der Mehrzahl der anderen Kommunen. Die Restnutzungsdauer von 20 Jahren 
und der Anlagenabnutzungsgrad von 57 Prozent zeigen eine beginnende Überalterung des 
Vermögens. Im Vergleich zu anderen Kommunen stellt sich die Altersstruktur der Verkehrsflä-
chen in Münster aber noch relativ positiv dar. Dies wirkt sich auf den durchschnittlichen Bilanz-
wert im interkommunalen Vergleich begünstigend aus. 
Auch wenn der durchschnittliche Bilanzwert der Verkehrsflächen je qm in Münster höher i st als 
in mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen, so zeigt die Entwicklung seit der Eröffnung s-
bilanz kontinuierlich sinkende Vermögenswerte. 
Entwicklung des Bilanzwertes Verkehrsflächen in Euro 
2007 2009 2011 2013 2014 2015 2016 2017 
705.982.953 676.254.462 639.141.842 609.222.715 592.985.501 575.192.678 559.141.890 547.713.744 
Seit der Eröffnungsbilanz ist der Bilanzwert der Verkehrsflächen jährlich um zwei bis drei Pro-
zent zurückgegangen. Insgesamt summiert sich die Verringerung des Verkehrsflächenvermö-
gens in den elf Jahren auf gut 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent. Somit hat die Stadt Müns ter be-
reits ein Viertel ihres Verkehrsflächenvermögens verzehrt. 
Abschreibungen und Anlagenabgänge mindern den Vermögenswert. Demgegenüber stehen 
Investitionen und Zuschreibungen, die den Vermögenswert erhöhen. Die Abschreibungen als 
regelmäßiger Werteverzehr und die Verluste aus Anlageabgängen haben das Vermögen in 
Münster also stärker verringert als durch Investitionen ein Vermögenszuwachs zu verzeichnen 
war. 
Wodurch die Entwicklung des Vermögens der Verkehrsflächen begründet war, analysieren wir 
nachfolgend näher.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Erhaltung der Verkehrsflächen 
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Kommunen. Die Kommune muss 
den Zustand und damit auch den Wert dieses Vermögens langfristig erhalten. Inwieweit sie 
dieses Ziel erreicht, hängt im Wesentlichen von den durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen 
und Reinvestitionen in die Verkehrsflächen ab. Entscheidend ist ebenso die aktuelle Ausgangs-
position bezogen auf Alter und Zustand des Vermögens. 
Für diese drei Einflussfaktoren bildet die gpaNRW Kennzahlen, die sie dann Richtwerten ge-
genüberstellt. Die Richtwerte sind als Orientierung für eine wirtschaftliche Erhaltung der Ver-
kehrsflächen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu betrachten. 
Für die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche liegt ein Wert von 1,30 Euro je m² 
zugrunde. Er basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und 
Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – 
Ausgabe 2019). Für die Reinvestitionsquote hat die gpaNRW einen Richtwert von 100 Prozent 
angesetzt. Dieser Wert beruht darauf, dass über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflä-
chen die erwirtschafteten Abschreibungen vollständig reinvestiert werden. Der Richtwert für den 
Anlagenabnutzungsgrad liegt bei 50 Prozent. Dieser ist als Durchschnittswert aller Verkehrsf lä-
chen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen.  
In dem nachfolgenden Netzdiagramm haben wir die Richtwerte indexiert und den Kennzahlen-
werten der Stadt Münster gegenübergestellt. 
Einflussfaktoren Durchschnitt 2014 - 2017

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 24 von 39 
Kennzahlen Richtwert Münster 
Unterhaltungsaufwendungen  je qm Verkehrsfläche im 4-Jahres-Durchschnitt in Euro 1,30 0,92 
Reinvestitionsquote im 4-Jahres-Durchschnitt in Prozent 100 28,67 
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent 50,00 56,80 
Die Unterhaltungsaufwendungen liegen in Münster seit Jahren auf einem vergleichsweise guten 
Niveau, erreichen den Richtwert aber nicht. Der Anlagenabnutzungsgrad zeigt eine beginnende 
Überalterung des Verkehrsflächenvermögens. Hält die Stadt Münster daher die Reinvestitions-
quote zukünftig auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre, wird Vermögen weiter verzehrt. Dies 
wird mittel- und langfristig auch den Zustand der Verkehrsflächen negativ beeinflussen.  
Nachfolgend untersucht die gpaNRW diese drei Einflussfaktoren näher. 
Alter und Zustand 
 Feststellung 
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalterung. Der 
Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus den bereits vorlie-
gen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand des Hauptverkehrsstr a-
ßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch bereits eine leichte Verschlechte -
rung. 
Die Altersstruktur des Verkehrsflächenvermögens sollte ausgeglichen sein. Dies ist der Fall, 
wenn der Anlagenabnutzungsgrad über alle Verkehrsflächen hinweg bei 50 Prozent liegt. Ent-
sprechend zur buchhalterischen Kennzahl sollte auch der tatsächliche Zustand der Verkehrsfl ä-
chen eine ausgewogene Verteilung aufweisen. 
Die Stadt Münster hat für ihre Verkehrsflächen eine durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer 
von 46 Jahren festgelegt. Zum 31.12.2017 liegt die durchschnittliche Restnutzungsdauer bei 
noch knapp 20 Jahren.  
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen 2017 in Prozent 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Anlagenabnutzungs-
grad in Prozent 
56,80 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Die durchschnittliche Restnutzungsdauer ist seit der Eröffnungsbilanz kontinuierlich zurückge-
gangen und liegt im Jahr 2017 noch bei knapp 20 Jahren. Lediglich im Jahr 2013 war ein leich-
ter, aber einmaliger Anstieg zu verzeichnen. Entsprechend ist der Anlagenabnutzungsgrad an-
gestiegen und zeigt inzwischen eine beginnende Überalterung des Verkehrsflächenvermögens. 
Dem steigenden Anlagenabnutzungsgrad konnte die Stadt Münster bisher nicht über Investi tio-
nen entgegenwirken. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem sinkenden Bilanzwert der Ver-
kehrsflächen. Insofern indiziert auch die beginnende Überalterung und die sinkende Restnut-
zungsdauer einen zukünftig steigenden Reinvestitionsbedarf. 
Neben dem Alter des Verkehrsflächenvermögens ist an dieser Stelle der Blick auch auf den 
tatsächlichen Zustand zu richten. Wie bereits im Berichtsteil Steuerung erwähnt, gibt es in 
Münster keine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz. In 
regelmäßigen Abständen werden zwar immer messtechnische Erfassungen durchgeführt (bis-
lang insgesamt sechs), diese erfolgten aber immer nur für Teile des Hauptverkehrsstraßen- und 
Vorbehaltsnetzes. Da sich die Auswertungsregeln in den letzten Jahren verändert haben, hat 
die Stadt Münster in 2019 eine komplette Neuauswertung der letzten drei Messkampagnen 
beauftragt. Nach dem vorläufigen Ergebnis für rund 440 km des Hauptverkehrsstraßennetzes 
zeigt sich folgende Schadensklassenverteilung: 
Verteilung der Schadensklassen Hauptverkehrsstraßennetz im Prozent 
 
Die Entwicklung der Zustandsklassen zeigt, dass es der Stadt Münster über ihre nachhaltig 
angelegte Erhaltungsstrategie der letzten Jahrzehnte gelungen ist, ihre Verkehrsflächen in ei-
nem guten Zustand zu halten. Durch frühzeitiges Eingreifen und nachhaltige Instandsetzunge n 
kann sie tiefergehende Schäden am Straßenkörper verhindern und so den Zustand auf einem 
guten Niveau halten. Dies stellt dann auch sicher, dass die angesetzten Nutzungsdauern von 
bis zu 60 Jahren bei einzelnen Straßenkategorien erreicht werden können.  
Bei genauerer Betrachtung der Entwicklung zeigt sich jedoch, dass der Zustand der Verkehrs-
flächen in 2013 zwar gegenüber 2009 leicht verbessert werden konnte, in 2017 aber insgesamt 
schlechter ist als in 2009. Dies spiegelt die Entwicklung der zur Verfügung stehenden und ein-

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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gesetzten Unterhaltungsaufwendungen in den jeweiligen Jahren wider. Nach dem Jahr 2013 
lagen diese bis 2017 unter bzw. bei gerade einmal 0,90 Euro je qm. Erst in 2017 konnte die 
Stadt wieder 1,01 Euro je qm in die Unterhaltung ihrer Verkehrsflächen fließen lassen. Einfluss 
auf die Zustandsentwicklung nehmen neben den konsumtiven Maßnahmen auch die Reinvesti-
tionen. Auch diese waren insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 mit nur etwa 23 Prozent 
geringer als in den Jahren davor und danach.  
Diese Entwicklung ist ein Indiz dafür, dass obwohl die Unterhaltungsaufwendungen in Münster 
seit vielen Jahren auf einem konstanten und guten Niveau liegen, dennoch nicht ausreic hen, 
um den Zustand wirklich dauerhaft zu erhalten. Wenngleich die Verschlechterung noch gering 
ausfällt, so gilt es dennoch, sie genau zu beobachten und insbesondere zu einem jetzt noch 
frühen Zeitpunkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Verkehrsflächen 
nicht weiter zu verschlechtern und soweit möglich und geboten auch wieder zu verbessern. 
Dementsprechend müssen die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen und der Reinvestitionen - 
soweit es die haushalterische Lage ermöglicht – an den tatsächlichen Erfordernissen ausgerich-
tet werden. Mit der Entwicklung ihrer Erhaltungsstrategien und der netzweiten Implementierung 
wird das Amt für Mobilität und Tiefbau zukünftig die erforderlichen konsumtiven und investiv en 
Finanzbedarfe noch genauer beziffern können. 
 Empfehlung 
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betreiben zu kön-
nen, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –bewertung zeitnah um-
setzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann sie aus der Entwicklung des tat-
sächlichen Zustandes den Erfolg der gewählten Erhaltungsstrategie ableiten. 
In der Vergangenheit wurden aufgrund der finanziellen Beschränkungen Unterhaltungsschwer-
punkte im Hauptverkehrsstraßennetz gesetzt. Daher geht die Stadt davon aus, dass sich der 
Zustand des untergeordneten Netzes ebenfalls verschlechtert, zumindest aber nicht verbessert 
hat. 
Unterhaltung 
 Feststellung 
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung des NKF 
auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit setzt die Stadt 
Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für eine nachhaltige wirt-
schaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein. 
Um die festgesetzte Gesamtnutzungsdauer der Verkehrsfläche zu erreichen ist eine entspre-
chende auskömmliche Unterhaltung erforderlich. Wie hoch die Unterhaltungsaufwendungen im 
Einzelfall sein müssen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Orientierung  bie-
tet der Richtwert von 1,30 Euro je qm. 
Die Stadt Münster konnte die Unterhaltungsaufwendungen nicht nur insgesamt, sondern auch 
differenziert nach den Erhaltungsmaßnahmen ermitteln. Danach ergeben sich für den Betrach-
tungszeitraum folgende Aufwendungen:

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Unterhaltungsaufwendungen im Zeitverlauf in Euro 
Aufwandsart 2014  2015 2016 2017 2018 
Personalaufwendungen inkl. Sach- und 
Gemeinkostenzuschlag 1.775.383 1.820.016 1.828.706 1.843.952 1.679.015 
Erhaltungsaufwendungen 8.910.975 9.341.968 9.491.982 11.148.173 11.153.494 
davon Eigenleistungen 2.372.975 2.450.968 2.505.982 2.558.173 2.631.494 
Eigenleistung betriebliche Erhaltung 625.439 651.140 669.066 677.377 698.828 
Eigenleistung Instandhaltung 1.490.386 1.541.138 1.576.526 1.608.356 1.654.686 
Eigenleistung Instandsetzung 257.150 258.690 260.390 272.440 277.980 
davon Fremdleistungen 6.538.000 6.891.000 6.986.000 8.590.000 8.522.000 
Fremdleistung betriebliche Erhaltung 1.168.000 1.240.000 1.302.000 1.366.000 1.743.000 
Fremdleistung Instandhaltung 1.981.000 2.239.000 2.121.000 2.834.000 2.578.000 
Fremdleistung Instandsetzung 3.389.000 3.412.000 3.563.000 4.390.000 4.201.000 
Unterhaltungsaufwendungen 10.686.358 11.161.984 11.320.688 12.992.125 12.832.509 
Aufwendungen für Instandhaltungsrückstellungen, Erträge aus der Auflösung dieser Rückstel-
lungen und Fremdvergaben für Ingenieurleistung fallen in Münster im Betrachtungszeitraum 
nicht an. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich folgendes Bild: 
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche in Euro 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Unterhaltungsaufwen-
dungen je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
1,01 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 
 
Im interkommunalen Vergleich gehört Münster zu den 25 Prozent der Städte mit den höchsten 
Unterhaltungsaufwendungen je qm. Nur zwei Städte setzen im Vergleichsjahr mehr Finanzres-
sourcen für die Unterhaltung je qm Verkehrsfläche ein. Die Verteilung der Werte zeigt, dass der 
Maximalwert ein Ausreißer mit einem großen Abstand zum nächsten Vergleichswert ist. Dieser 
Maximalwert ist erheblich von in dem Vergleichsjahr gebildeten Instandhaltungsrückstellungen 
geprägt und insofern zu relativieren. 
Auch wenn sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich gut positioniert, liegen die 
Unterhaltungsaufwendungen im Vergleichsjahr noch immer gut 22 Prozent unterhalb des 
Richtwertes. Dabei gestaltet sich die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen im Jahr 2017 posi-

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 28 von 39 
tiver als in den anderen Jahren des Betrachtungszeitraums. Im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 
2018 liegen die Unterhaltungsaufwendungen je qm bei 0,93 Euro. Damit hat die Stadt in den 
letzten fünf Jahren nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für eine nachhaltige 
Verkehrsflächenerhaltung erforderlichen Finanzbedarfs eingesetzt. Unter Berücksichtigu ng der 
Ergebnisse aus der letzten Prüfrunde lassen sich die Unterhaltungsaufwendungen seit der Ein-
führung des NKF darstellen. 
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche in Euro 
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 
0,85 1,06 0,88 0,95 1,03 0,94 0,87 0,90 0,89 1,01 0,99 
Die durchschnittlich in den letzten elf Jahren eingesetzten Unterhaltungsaufwendungen unter-
scheiden sich nicht von dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre. Das Niveau der einge-
setzten finanziellen Ressourcen für die Unterhaltung der Verkehrsflächen ist demnach seit der 
Einführung des NKF auf einem konstanten Niveau. Allerdings bedeutet es ebenso, dass konti-
nuierlich im Vergleich zum Richtwert von 1,30 Euro je qm zu wenig Finanzmittel in die Unterhal-
tung der Verkehrsflächen geflossen ist. 
Neben der Höhe der Unterhaltungsaufwendungen insgesamt ist es im Sinne eines nachhaltigen 
Erhaltungsmanagements von wesentlicher Bedeutung zu analysieren für welche Erhaltungs-
maßnahmen die zur Verfügung stehenden Finanzressourcen eingesetzt wurden. 
Der manuelle Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau übernimmt in Münster ausschließl ich 
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Erhaltung und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen 
wie die Beschilderungen und die Regulierung von Kleinstflächen im Pflasterbereich. All erdings 
wird in Münster nicht wie in anderen Städten die gesamte betriebliche Erhaltung über Eigenl eis-
tungen abgewickelt. Auch hier sind z. B. für Mäh- und Reinigungsarbeiten Fremdfirmen beauf-
tragt. Somit ist der Anteil der Eigenleistungen mit rund 23 Prozent vergleichsweise gering.  Der 
höchste Anteil der Eigenleistung liegt dabei in der Instandhaltung.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen 
Erhaltungsmaßnahmen 2014  2015 2016 2017 2018 
Erhaltungsaufwendungen in Euro 8.910.975 9.341.968 9.491.982 11.148.173 11.153.494 
Betriebliche Erhaltung      
Aufwendungen betriebliche Erhaltung in Euro 1.793.439 1.891.140 1.971.066 2.043.377 2.441.828 
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 20,13 20,24 20,77 18,33 21,89 
Aufwendungen betriebliche Erhaltung je qm 
Verkehrsfläche in Euro 
0,15 0,15 0,16 0,16 0,19 
Instandhaltung      
Aufwendungen Instandhaltung in Euro 3.471.386 3.780.138 3.697.526 4.442.356 4.232.686 
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 38,96 40,46 38,95 39,85 37,95 
Aufwendungen Instandhaltung je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
0,28 0,30 0,29 0,35 0,33 
Instandsetzung      
Aufwendungen Instandsetzung in Euro 3.646.150 3.670.690 3.823.390 4.662.440 4.478.980 
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 40,92 39,29 40,28 41,82 40,16 
Aufwendungen Instandhaltung je qm Ver-
kehrsfläche in Euro 
0,30 0,29 0,30 0,36 0,35 
Während die Aufwendungen für die betriebliche Erhaltung konstant bei etwa 20 Prozent der 
Erhaltungsaufwendungen liegen, verteilen sich die übrigen 80 Prozent zu etwa gleichen Antei-
len auf die Instandhaltung und die Instandsetzung. 
Da die meisten der kreisfreien Städte ihre Erhaltungsaufwendungen nicht nach den verschiede-
nen Erhaltungsmaßnahmen differenzieren können, ist ein interkommunaler Vergleich nicht 
möglich. Erste Tendenzen lassen sich aber aus der Verteilung der vorliegenden Vergleichswer-
te ableiten. 
Aufwendungen betriebliche Erhaltung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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Aufwendungen Instandhaltung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017 
 
Aufwendungen Instandsetzung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017 
 
Im Sinne einer nachhaltigen Erhaltung der Verkehrsflächen ist davon auszugehen, dass die 
Aufwendungen für die Instandsetzung den größten Anteil an den Erhaltungsaufwendungen 
haben. In Münster liegen aber die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung auf 
einem annähernd gleichen Niveau. Sofern es sich bei den Instandhaltungsmaßnahmen um 
frühzeitige und daher noch kleine Reparaturen handelt, die eine Ausweitung des Schadens an 
der Fläche verhindern, ist diese auch als nachhaltig mit Blick auf das Erreichen der Nutzun gs-
dauer zu werten. Ungünstig gestalten sich aber solche Instandhaltungsmaßnahmen, die aus 
einem bloßen Reagieren auf vorhandene Schäden resultieren und somit zu kleinflächigen Flick-
stellen im Straßenbild führen.  
Im Vergleich dazu dienen die Instandsetzungsmaßnahmen der nachhaltigen Erhaltung der Ver-
kehrsflächen. Bezogen auf die einzelne Straße werden diese Maßnahmen nicht jährlich, son-
dern zu festgelegten Zeitpunkten im gesamten Lebenszyklus durchgeführt. Für das gesamte 
Verkehrsflächennetz mit den unterschiedlichen Baujahren, Kategorien und Zustandswerten 
werden jährlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat in der Entwicklung des strategischen und operativen Er-
haltungsmanagements Erhaltungsstrategien für die jeweiligen Straßenkategorien definiert. Da-
bei sind die Aufwendungen für die betriebliche Erhaltung und die Instandhaltung als Fixkosten 
mit einem jährlich konstanten Ansatz berücksichtigt. Die Instandsetzungsmaßnahmen sind zu 
festgelegten Zeitpunkten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg berücksichtigt. Aus einer 
exemplarischen Berechnung für eine Hauptverkehrsstraße zeigt sich, dass über die gesamte 
Nutzungsdauer gesehen, der Anteil der Instandsetzung deutlich über dem Anteil der Instandhal-
tung liegt.  
Mit der flächendeckenden Umsetzung der Erhaltungsstrategien kann das Amt für Mobilität und 
Tiefbau somit den konsumtiven und investiven Finanzbedarf für die Verkehrsflächen für die 
gesamte Nutzungsdauer einschätzen. Im operativen Erhaltungsmanagement wird der Bedarf 
anhand von Zustandskontrollen und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklung für den kurz- 
und mittelfristigen Zeitraum konkretisiert.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 31 von 39 
 Empfehlung 
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene und nachhal-
tige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert und die Analyse der ein-
gesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen als auch die Berechnung des erfo r-
derlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Lebenszykluskostenbetrachtung des Amtes für Mo-
bilität und Tiefbau indiziert, dass die Mittel für die nachhaltige Instandsetzung angemessen 
erhöht werden sollten.  
Ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement setzt voraus, dass der Ressourceneinsatz f ür die 
Unterhaltung langfristig geplant wird. Im Vordergrund sollte dabei der wirtschaftliche und bau-
technische Bedarf stehen, der mit dem gesamtstädtischen haushalterischen Handlungsspiel-
raum abgeglichen werden muss. Geringere Unterhaltungsaufwendungen entlasten zwar den 
Haushalt kurzfristig, auf lange Sicht führt dies jedoch in der Regel zu Mehrbelastungen. Um-
fangreichere Maßnahmen werden erforderlich oder Maßnahmen müssen früher durchgeführt 
werden, so dass der Haushalt langfristig stärker belastet wird. 
Insofern sollte sich die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen an dem ermittelten Ressourcen-
bedarf aus den Erhaltungsstrategien anhand der Lebenszyklusbetrachtung des Amtes f ür Mobi-
lität und Tiefbau orientieren. 
Reinvestition 
 Feststellung 
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbi-
lanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den vergangenen Jah-
ren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und auch aus technischer 
Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen zu einem bilanziellen Wert-
verlust von inzwischen 158 Mio. Euro. 
Über den gesamten Lebenszyklus hinweg sollen die erwirtschafteten Abschreibungen vollstän-
dig über Reinvestitionen wieder in die Verkehrsflächen fließen. Das heißt, dass die Reinvesti ti-
onsquote über den gesamten Lebenszyklus aller Verkehrsflächen 100 Prozent betragen  sollte. 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2017 Reinvestitionen in Höhe von knapp 11,5 Mio. Euro getä-
tigt. Demgegenüber standen Abschreibungen von gut 26,1 Mio. Euro und Verluste aus Anlage-
abgängen von ca. 2,1 Mio. Euro. 
Die nachfolgend dargestellte Reinvestitionsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Reinvesti -
tionen zuzüglich der Erträge aus Zuschreibungen zu den Abschreibungen und den Verlusten 
aus Anlageabgängen. 
Reinvestitionen in Prozent 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Reinvestitionsquote in 
Prozent 
40,72 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 32 von 39 
 
Im Jahr 2017 stellt sich die Reinvestitionsquote für die Stadt Münster deutlich positiver dar als in 
den Vorjahren. Im Durchschnitt der letzten vier Jahre ergibt sich eine Reinvestitionsquote von 
ca. 29 Prozent. 
Die steigenden Mittel für Reinvestitionen ab dem Jahr 2017 sind als positives Ergebnis aus den 
Arbeiten des Amtes für Mobilität und Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Politik zu werten. Die 
in den Infrastrukturberichten dargestellte Notwendigkeit, die Mittel für Reinvestitionen zu erhö-
hen, wurde von der Politik mitgetragen. 
Reinvestitionsquote 
Aufwendungen/Reinvestitionen 2014  2015 2016 2017 
Abschreibungen in Euro 25.316.868 25.920.752 25.780.544 26.148.206 
Verluste aus Anlageabgängen in Euro 1.146.124 2.134.422 2.011.961 2.095.857 
Summe Wertverlust 26.462.992 28.055.174 27.792.505 28.244.063 
Reinvestitionen in Euro 6.000.000 6.500.000 7.800.000 11.500.000 
Reinvestitionsquote in Prozent 22,7 23,2 28,1 40,7 
Bereits in der letzten Prüfrunde hat die gpaNRW die Reinvestitionsquote untersucht. Für die 
ersten sechs Jahre nach der Eröffnungsbilanz konnten wir eine Reinvestitionsquote von durch-
schnittlich knapp 30 Prozent ermitteln. Zu dem damaligen Zeitpunkt war die geringe Rein vestiti-
onsquote mit Blick auf die ausgewogene Altersstruktur des Vermögens akzeptabel. Die sinken-
den Vermögenswerte und das zunehmende Alter machen jedoch deutlich, dass die Stadt zu-
künftig mehr reinvestieren muss, um den Vermögensverzehr nicht weiter fortschreiten zu las-
sen.  
Die Reinvestitionsquote und insbesondere der angestrebte Richtwert von 100 Prozent sind 
selbstverständlich über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen zu verstehen. Die 
Entwicklung der letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbilanz zeigt jedoch bereits Tendenzen 
auf. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind nur etwa 29 Prozent der Abschreibungen über 
Reinvestitionen wieder in das Verkehrsflächenvermögen geflossen. Der Stadt Münster ist es 
bislang demnach nicht gelungen den Substanz- und Vermögenswert ihrer Verkehrsflächen zu 
erhalten. Dies spielgelt sich auch in der Verringerung des Bilanzwertes der Verkehrsflächen um 
25 Prozent seit der Eröffnungsbilanz wider. 
Die Zustandsentwicklung der Verkehrsflächen zeigt tendenziell zwar auch eine leichte Ver-
schlechterung, diese ist jedoch nicht so deutlich ausgeprägt wie es die Entwicklung des Bilanz-
wertes vermuten ließe. Insofern unterstützt und bestärkt die gpaNRW das Amt für Mobilität und 
Tiefbau in ihrem Vorhaben den tatsächlichen technischen Wert ihrer Verkehrsflächen zu ermit-

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 33 von 39 
teln und auf dieser Grundlage sowie der Betrachtung der Lebenszykluskosten eine nachhaltige 
Strategie für den Erhalt des Verkehrsflächenvermögens technisch wie bilanziell aufzubauen.  
Da der Werterhalt des Vermögens oberstes Ziel im Rahmen des strategischen Erhaltungsma-
nagements in Münster ist, hat das Amt 66 die Entwicklung des Vermögens und die Differenz 
zwischen Abschreibungen und Reinvestitionen untersucht. Anhand der Baujahre und der fest-
gesetzten Nutzungsdauer hat sie die Ersatzzeitpunkte und die Kosten für die Ersatzinvestitio-
nen bestimmt. Auch diese Berechnung führte zu dem Ergebnis, dass die geringe Reinvestiti-
onsquote aus technischer Sicht in der Vergangenheit gerechtfertigt war. In den zukünftigen 
Jahren wird aber der Reinvestitionsbedarf deutlich ansteigen. Ab 2028 wären Reinvestition en 
von ca. 57 Mio. Euro jährlich erforderlich. Kaufmännisch betrachtet hätten somit die erwirtschaf-
teten Abschreibungen für die erforderlichen Reinvestitionen künftiger Jahre angespart werden 
müssen.  
Als eine Ursache für die Wertverluste der vergangenen Jahre hat das Amt für Mobilität und 
Tiefbau die kürzeren Nutzungsdauern und daraus folgende höhere Abschreibungen identifiziert. 
Auch im interkommunalen Vergleich bestätigt sich, dass die Abschreibungen je qm in Münster 
höher sind als in den meisten anderen kreisfreien Städten. Mit 2,03 Euro je qm liegen die Ab-
schreibungen in Münster nur knapp unter dem dritten Viertelwert von 2,18 Euro je qm. Ein Ziel, 
das sich daher aus dem Projekt TIMM entwickelt hat, ist es, die Nutzungsdauern zu verlänge rn 
und gleichzeitig die Reinvestitionen zu erhöhen. Um im Rahmen des Infrastrukturmanagem ents 
die Lebenszykluskosten anlagenübergreifend zu optimieren, müssen wie bereits beschrieben, 
auch die Ersatzzeitpunkte der einzelnen Anlagen soweit es geht aufeinander abgestimmt wer-
den. Dies wird es ebenfalls erforderlich machen die Nutzungsdauern anzupassen.  
 Feststellung 
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbedarfe 
über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der weiteren An-
lagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich. 
 Empfehlung 
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt Münster di e 
Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und soweit erforderlich die 
Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verlängern.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 34 von 39 
 Finanzierung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt Stra-
ßenbaubeiträge von ihren Bürgern. 
Die Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat Beiträge 
zu erheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt 
des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW, 127 ff. 
Baugesetzbuch und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW. 
In welchem Umfang die Stadt Münster davon Gebrauch gemacht wurde, veranschaulicht die 
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen. 
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 
2013 2014 2015 2016 2017 
29,97 29,40 28,76 28,78 26,86 
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 2017 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
26,86 6,00 10,25 16,87 22,78 38,53 22 
Bei der Stadt Münster sind 2017 demnach rund 27 Prozent der Abschreibungen auf das Stra-
ßennetz durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbaubeiträge finan-
ziert. Dieser Wert liegt über dem 3. Viertelwert der Vergleichskommunen von rund 23 Prozent. 
Die Netto-Belastung durch Abschreibungen ist demnach in Münster geringer als in den Ver-
gleichskommunen. 
Eine wesentliche Ursache für die Deckung der Abschreibungen liegt in der Ausgestaltung der 
Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (KAG). Hier analysiert die gpaNRW nachfolgend die satzungsrechtlichen Möglichkei-
ten für die Stadt Münster. 
Erschließungsbeiträge  
 Feststellung 
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe Drittfi-
nanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote wird hier-
durch bei künftigen Maßnahmen steigen. 
Die Stadt Münster verfügt über eine Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB aus 2017 . 
Die Satzung regelt, dass zehn Prozent des beitragsfähigen Aufwands von der Stadt Münster

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 35 von 39 
getragen wird. Das Instrument der Vorausleistungen zur Vorfinanzierung der Baumaßnahmen 
für durch die Stadt erschlossene Grundstücke nutzt die Stadt Münster derzeit nicht. Erschlie-
ßungskosten rechnet sie auch über Abschnittsbildung und/oder Kostenspaltung ab. Ablösever-
einbarungen zur Abrechnung der Erschließungskosten schließt die Stadt ebenfalls ab. Für die 
Erschließung von Neubaugebieten werden vorrangig mit den Erschließungsträgern Verträge  
geschlossen. Nach Fertigstellung werden dann die Verkehrsanlagen der Stadt kostenfrei über-
tragen. 
Straßenbaubeiträge  
Die Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG datiert 
ebenfalls aus 2017. 
Der in § 1 der Satzung verwendete weitergehende Anlagenbegriff des KAG erfasst grundsätz-
lich auch Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege. Für die Abrechnung von Wirtschafts-
wegen enthält die Satzung keine Beitragssätze. Es erfolgt momentan und wohl auch zukün ftig 
kein Ausbau der eine Beitragspflicht initiieren könnte. 
Die von der Stadt Münster angesetzten Anteile der Beitragspflichtigen für Straßenbaumaßnah-
men orientieren sich fast ausnahmslos am Maximalwert des in der Mustersatzung vorgesehe-
nen Korridors. Die Stadt beschränkt hierdurch die allgemeinen Anteile der Investitionen, die 
über die Gesamtdeckung des Haushaltes finanziert werden, auf ein Minimum. 
Das Land NRW hat den Kommunen mit dem am 18. Dezember 2019 beschlossenen Gesetz 
zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) die Möglichkeit eröffnet, die 
Anlieger von Straßen finanziell zu entlasten. Zur Kompensation von Mindereinnahmen sollen 
Kommunen Mittel aus einem Förderprogramm des Landes abrufen können. Durch das Förder-
programm und die Änderung des KAG NRW haben sich die Rahmenbedingungen zur Erhe-
bung von Straßenausbaubeiträgen geändert. Diese geänderte Rechtslage sollte die Kommune 
in ihre Entscheidungen zur Höhe der Beitragssätze im Rahmen der Gestaltung der örtlichen 
Straßenbeitragssatzung einbeziehen.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 36 von 39 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Verkehrsflächen 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit 
dem Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt. E1 
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Mana-
gementsysteme zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und 
zu optimieren, sollte die Stadt Münster die personellen und finanziellen Res-
sourcen für das Projekt verstetigen. 
F2 
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle 
wesentlichen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und 
aktualisiert.  
E2 
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstra-
tegien für die unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst 
werden. Dies ermöglicht im operativen Erhaltungsmanagement das Controlling 
der strategischen Ausrichtung und die Überprüfung, ob die gesetzten Ziele er-
reicht werden konnten. 
F3 
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und 
Informationen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert, 
allerdings noch nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustellen 
ist, dass die Stadt Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanagement 
aufbaut. Hierbei legt sie anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstra-
tegie für die Straßenkategorie fest. Im operativen Erhaltungsmanagement werden die 
Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz- und mittelfristigen Zeit-
raum definiert und die Zustandsdaten kontrolliert. 
  
F4 
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre 
Verkehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung 
erforderlichen Finanzdaten vor. 
E4 
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien, 
für die eine Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten 
auszuwerten und die Zielerreichung zu überprüfen. 
F5 
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu 
erhalten. Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt 
optimale Voraussetzung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern. Die 
Amtssteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.  
  
F6 
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser 
gewährleistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wieder-
herstellung der Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung wie 
E6.1 
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue 
Aufgrabungsdatenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu 
können.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 37 von 39 
 Feststellung  Empfehlung 
aber auch die fehlende Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil der 
Straßendatenbank dazu, dass der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze einge-
halten werden kann. Insbesondere die Kontrollen können nur noch in einem zu gerin-
gen Umfang durchgeführt werden. 
  E6.2 
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie 
in der Neuorganisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforder-
liche Kontrolle der Aufgrabungen gewährleistet werden. 
F7 
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits 
während der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle eigenen Maßnahmen zu 
integrieren und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren. 
  
F8 
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobili-
tät und Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die 
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten. 
E8.1 
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Stra-
ßendatenbank aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements 
aber auch zukünftig im Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten, 
sollte die Stadt prüfen, ob die eingerichteten Stellen hierfür nicht dauerhaft ver-
stetigt werden. 
  E8.2 Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant 
über eine Schnittstelle miteinander verbunden werden. 
F9 
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt in 
Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforderun-
gen an eine körperliche Inventur nicht gerecht. 
  
F10 
Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran, 
die Grundlagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird sie zukünftig nicht 
nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen techni-
schen Wert ihrer Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere 
Datenbasis als es bislang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Bewer-
tungen möglich war. 
  
F11 
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Münster 
eine entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbezirken 
zu erschließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nutzungsintensi-
tät wie in stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Faktoren wie ein 
hoher Anteil an Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil 
Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die Waage.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
Seite 38 von 39 
 Feststellung  Empfehlung 
F12 
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens 
kontinuierlich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem 
Substanzverlust von inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken. 
  
F13 
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalte-
rung. Der Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus 
den bereits vorliegen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand 
des Hauptverkehrsstraßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch 
bereits eine leichte Verschlechterung. 
E13 
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betrei-
ben zu können, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –
bewertung zeitnah umsetzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann 
aus der Entwicklung des tatsächlichen Zustandes der Erfolg der gewählten 
Erhaltungsstrategie abgeleitet werden. 
F14 
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung 
des NKF auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit 
setzt die Stadt Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für 
eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein. 
E14 
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene 
und nachhaltige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert 
und die Analyse der eingesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen 
als auch die Berechnung des erforderlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Le-
benszykluskostenbetrachtung des Amtes für Mobilität und Tiefbau indiziert, dass 
die Mittel für die nachhaltige Instandsetzung angemessen erhöht werden sollten. 
F15 
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröff-
nungsbilanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den ver-
gangenen Jahren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und 
auch aus technischer Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen 
zu einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen 158 Mio. Euro. 
  
F16 
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbe-
darfe über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der 
weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich. 
E16 
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt 
Münster die Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und 
soweit erforderlich die Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkei-
ten verlängern 
F17 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt 
Straßenbaubeiträge von ihren Bürgern.   
F18 
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe 
Drittfinanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote 
wird hierdurch bei künftigen Maßnahmen steigen.

  Stadt Münster    Verkehrsflächen    050.010.050.03364 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
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  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Friedhofswesen der Stadt 
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Friedhofswesen 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 5 
 Steuerung und Organisation 7 
Strukturen und Prozesse 7 
Strategische und operative Ausrichtung 7 
Datenlage/ IT 9 
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 9 
 Gebühren 11 
 Flächenmanagement 16 
Ausgangslage 16 
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 18 
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 19 
 Grünpflege 22 
Ausgangslage 22 
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen 23 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 26

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Fried -
hofswesen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Friedhofswesen 
Die Stadt Münster betreibt sieben kommunale Friedhöfe, von denen sechs als Stadtteilfriedhöfe 
ringförmig um die Stadt verteilt sind. Der siebte und mit Abstand größte Friedhof ist der Wald-
friedhof Lauheide, der auf dem Gebiet der Stadt Telgte liegt. Vor dem Hintergrund der wac h-
senden Bevölkerung hat es sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die Friedhofslandschaft in ihrer 
aktuellen Struktur bestehen zu lassen und so die ausreichende Versorgung mit Friedhofsflä-
chen dauerhaft zu gewährleisten. Durch die große Fläche des Waldfriedhofes und dessen Ge-
staltung wird sie dieses Ziel für die Stadt insgesamt dauerhaft erreichen. Mit den wachsenden 
Einwohnerzahlen werden gleichzeitig auch steigende Sterbefallzahlen prognostiziert. Um die 
Auswirkungen und Entwicklungen in den Stadtteilen detailliert zu untersuchen, soll ein ak tuelles 
Friedhofsentwicklungskonzept erstellt werden. Die aktuelle Nachfragesituation kann d ie Stadt 
mit den vorhandenen Flächen – auch auf den Stadtteilfriedhöfen – abdecken und weist darüber 
hinaus noch eine Vielzahl freier Grabstellen aus.  
Die freien Grabstellen betreffen zu einem überwiegenden Teil die Erdgräber. Dies macht den in 
den vergangenen Jahren stattgefundenen Strukturwandel im Bestattungswesen deutlich. Bei  
den Sarg- und Urnenbestattungen haben sich die jeweiligen Anteile in den letzten run d 20 Jah-
ren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen in Münster fast 75 Pro-
zent als Urnenbestattung durchgeführt. 
Der Stadt Münster gelingt es, die durch die zunehmenden Urnenbestattungen freiwerdenden 
Flächen der Erdgräber pflegeleicht in das Gesamtbild der Friedhöfe zu integrieren. Somit kann 
sie das Friedhofswesen weiterhin kostendeckend betreiben. Hierzu tragen auch die geringen 
Unterhaltungskosten je qm für die Grün- und Wegeflächen bei, die im interkommunalen Ver-
gleich den Minimalwert abbilden. Hierbei wirkt sich insbesondere die Größe und Struktur des 
Waldfriedhofs begünstigend aus. 
Die Nutzung der Trauerhallen ist in Münster vergleichsweise gering. Nur bei rund der Hälfte 
aller kommunalen Bestattungen werden auch die Trauerhallen genutzt. Dies führte in der Ver-
gangenheit zu regelmäßigen Kostenunterdeckung. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 
konnte erstmals zwar wieder eine Kostenüberdeckung erzielt werden, die Nutzungsintensität ist 
aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Sofern die geplanten Attraktivitätssteigerungen der 
Trauerhallen nicht den gewünschten Erfolg bringen, sollte die Stadt Überlegungen anstellen, 
wie sie mit ihren Trauerhallen langfristig umgehen soll. Neben Umnutzungen wie sie bisher 
schon durch Innenkolumbarien erfolgt sind, darf auch ein Abriss einzelner Trauerhallen nicht 
außer Acht gelassen werden.

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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Veränderungen der Bestattungskultur einhergehend mit einem gravierenden Wandel im Nach-
frageverhalten sowie die zunehmende Konkurrenzsituation im Friedhofswesen stellen kommu -
nale Friedhofsverwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Friedhöfe weisen 
inzwischen kontinuierlich wachsende Flächenüberhänge aus.  
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Kommunen mit ihren Friedhöfen hinsicht-
lich der Flächenauslastung, aber auch der Grünflächenpflege und der Gebührenkalkulation 
verfahren.  
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweis en. 
Die Darstellung der Kennzahlen zu den kommunalen Friedhöfen schafft Transparenz und sen-
sibilisiert die Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihren Friedhöfen .  
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung und Wirtschaftlichkeit der kommunalen  
Friedhöfe. Die örtlichen Strukturen und die Kennzahlen bilden die Ausgangslage für die v.g.  
drei Prüfungsschwerpunkte.  
Ausgehend vom Gesamtkostendeckungsgrad liegt der Hauptfokus der Prüfung bei den Gebüh-
ren auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Grün-
pflege steht die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung im Mittelpunkt. Die Friedhofsflächen betrach-
ten wir unter dem Aspekt der aktuellen Auslastungs- und Belegungssituation. Wir runden unse-
re Prüfung mit einem Ausblick auf den sich voraussichtlich abzeichnenden Entwicklungs trend 
bei den städtischen Friedhofsflächen ab. 
Der gpaNRW ist bewusst, dass eine die Totenruhe achtende Gestaltung der Friedhöfe unver-
zichtbar ist. Die in der Prüfung gebildeten Kennzahlen werden global für alle Friedhöf e der Stadt 
gebildet. Es ist Aufgabe der Stadt, individuell für jeden Friedhof zu entscheiden, inwieweit die 
gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden können.

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 Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 
Die örtlichen Friedhofsstrukturen haben einen erheblichen Einfluss auf den kommunalen Res-
sourcenbedarf im Friedhofswesen, denn die kreisfreien Städte in NRW halten Friedhöfe bz w. 
Friedhofsflächen in sehr unterschiedlichem Umfang vor. So gibt es kreisfreie Städte, die viele 
kommunale Friedhöfe haben. Andere Kommunen in diesem Segment haben wiederum nur 
wenige eigene Friedhöfe, jedoch eine Vielzahl an Friedhöfen in Trägerschaft von Dritten wie 
z.B. den Kirchen und von privaten Betreibern. 
Strukturdaten Friedhofswesen 2017 
Grundzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Anzahl der kommuna-
len Friedhöfe 
7 1 7 11 21 55 23 
Flächen der kommu-
nalen Friedhöfe in qm 
985.735 37.538 596.067 1.235.603 1.872.821 4.851.200 23 
Die Stadt Münster unterhält in ihrem Stadtgebiet sieben kommunale Friedhöfe. Die sechs 
Stadtteilfriedhöfe sind den Verstorbenen aus den jeweiligen Stadtteilen vorbehalten. Der Wald-
friedhof Lauheide, der sich auf dem Gebiet der Stadt Telgte befindet, steht allen Menschen au s 
Münster offen. Mit ca. 818.000 qm ist dieser Friedhof der mit Abstand größte kommunale Fried-
hof in der Stadt. 
Strukturkennzahlen Friedhofswesen 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil kommunaler 
Beisetzungen an der 
Gesamtsterbefallzahl 
in Prozent  
46,48 5,38 45,24 63,39 76,51 93,15 23 
Kommunale Beiset-
zungen je 1.000 qm 
Friedhofsfläche  
1,26 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 
Erholungs- und Grün-
fläche* in qm je Ein-
wohner 
670 114 180 275 423 878 23 
Anteil der Erholungs- 
und Grünfläche* an 
der Gemeindefläche in 
Prozent 
68,85 34,75 46,72 53,72 61,66 69,60 23 
* Die Erholungs- und Grünfläche umfasst Erholungsflächen, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen, Wasserflächen, 
Flächen anderer Nutzungen und Straßenbegleitgrün im Stadtgebiet unabhängig vom Eigentumsverhältnis (IT.NRW)

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Neben den sieben kommunalen Friedhöfen gibt es in Münster 15 konfessionelle Friedhöfe. Dies  
begründet auch, dass der Anteil der kommunalen Beisetzungen mit 46,5 Prozent nur knapp  
oberhalb des ersten Viertelwertes liegt. In den letzten 25 Jahren bewegt sich dieser Anteil rela-
tiv konstant zwischen ca. 42 und 50 Prozent und liegt im Durchschnitt bei knapp 46 Prozent. 
Neben dem eigentlichen Bestattungszweck sind Friedhöfe auch immer Teil der kommunalen 
Grünflächen und dienen damit der Naherholung. Das Stadtgebiet Münsters, das im Vergleich 
der kreisfreien Städte das zweitgrößte ist, ist zu 69 Prozent von Erholungs- und Gr ünflächen 
geprägt. Nur eine Stadt weist einen noch leicht höheren Anteil auf. Auch in Bezug auf den Ein-
wohner steht in nur einer kreisfreien Stadt eine noch größere Fläche zur Verfügung. Dies unter-
streicht den ländlich geprägten Charakter der Stadt Münster. Dabei zeigen sich diese ländlichen 
Strukturen insbesondere in den Außenbezirken. Die Innenstadt selbst hingegen ist eher städ-
tisch geprägt. Bei den insgesamt großen Erholungs- und Grünflächen hält die Stadt Münster nur 
geringe kommunale Grünflächen vor. Im Rahmen des kommunalen Grüns nehmen die Friedhö-
fe einen Anteil von etwa fünf Prozent ein. Die sechs auf dem Stadtgebiet Münsters liegenden  
kommunalen Friedhöfe befinden sich alle in den außenliegenden Stadtteilen und verteilen sic h 
ringförmig um die Stadt. Im Innenstadtbereich unterhält die Stadt selbst keinen Friedhof. Dam it 
dienen die Stadtteilfriedhöfe zwar auch der Naherholung im Sinne öffentlicher Grünflächen, sie 
liegen aber eingebettet in ohnehin schon durch Grünflächen geprägte Stadtteile. Auch der 
Waldfriedhof Lauheide ist umgeben von großen Frei- und Grünflächen. 
In der Vergangenheit hat sich die Bestattungskultur gewandelt. Der Trend von Sarg- zu Urnen-
beisetzungen ist auch in Münster deutlich zu erkennen. Zudem werden vermehrt pflegeärmere 
Grabarten nachgefragt. Dies führt zu einem sinkenden Flächenbedarf und damit grundsätzlich 
zu freien Flächen auf den Friedhöfen. Allerdings zählt Münster zu den stark wachsenden Städ -
ten in NRW. Lebten im Jahr 1990 noch unter 260.000 Menschen in der Stadt, sind es im Jahr 
2018 bereits über 314.000. Dies entspricht einem Anstieg von über 21 Prozent. Mit den stei-
genden Einwohnerzahlen nahmen auch die Sterbefälle – trotz einzelner rückläufiger Jahre – in 
der Tendenz zu. Von 1995 bis 2018 ist ein Anstieg um ca. 13 Prozent zu verzeichne n. Auch die 
kommunalen Beisetzungen zeigen eine, wenn auch nicht ganz so deutliche, steigende Ten-
denz. Im Vergleich zu 1995 liegen die kommunalen Beisetzungen in 2018 um rund fünf Prozent 
höher. In 2017 lag der Anteil der kommunalen Beisetzungen an den Gesamtsterbefällen über 
dem des Jahres 2018, so dass hier der Anstieg sogar bei knapp neun Prozent lag. Mit der 
wachsenden Bevölkerung gewinnen die Stadtteilfriedhöfe noch stärker an Bedeutung. Daher 
hat es sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die kommunale Friedhofslandschaft in der jetz igen Struk-
tur bestehen zu lassen.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
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 Steuerung und Organisation 
Ein modernes Friedhofsmanagement bedarf einer effizienten Steuerung und Organisation. Die-
se muss den besonderen Herausforderungen und dem wachsenden Anpassungsbedarf im 
Friedhofswesen gerecht werden. Die gpaNRW betrachtet im Folgenden die wesentlichen Ein-
flussfaktoren.  
Strukturen und Prozesse 
 Feststellung 
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Aufgaben 
sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so dass ein gute r 
Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist. 
Die Strukturen und Prozesse im Friedhofsmanagement müssen zukunftsgerichtet organisiert 
sein. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Produktverantwortung für das Friedhofswe-
sen an einer zentralen Stelle liegt. Von hier aus sollten die Aufgaben rund um das Friedhofswe-
sen koordiniert und gesteuert werden. Zuständigkeiten und Kompetenzen müssen eindeutig 
geregelt und voneinander abgegrenzt werden. Zudem sollten die strategischen und operativen 
internen Prozesse möglichst ganzheitlich, redundanz-, medienbruch- und schn ittstellenfrei or-
ganisiert, gestaltet und weitgehend digitalisiert werden. 
In der Stadt Münster liegt die Produktverantwortung für das Friedhofswesen zentral und allein-
verantwortlich im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) im Dezernat VI 
(Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit). Alle mit den Friedhöfen im 
Zusammenhang stehenden Aufgaben sind in der Abteilung 67.1 – „Betriebswirtschaft, Friedhof, 
Umweltservice“ gebündelt. Die Zuständigkeiten und Prozesse sind innerhalb der Abteilung ein-
deutig geregelt.  
Die Friedhofsverwaltung ist auf dem Waldfriedhof Lauheide untergebracht. Hier finden die An-
gehörigen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle und werden zu Fragen rund um die kommuna-
len Friedhöfe beraten. 
Strategische und operative Ausrichtung  
 Feststellung 
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre Aus-
richtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept liegt derzeit 
nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschreibung aus 1997 v or. 
Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden.  
Gerade auch wegen der langfristigen Auswirkungen friedhofsrelevanter Entscheidungen bedarf 
es hier in besonderem Maße einer strategisch ausgerichteten Steuerung. Diese sollte auf klaren 
messbaren, zukunftsorientierten Zielvorgaben durch Politik und Verwaltungsführung basieren 
und den Handlungsrahmen für das operative Friedhofsmanagement bilden. Dem Friedhofsma-
nagement obliegen dann in der Folge die Ableitung möglichst konkreter operativer Ziele und

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deren maßnahmenbezogene Umsetzung. Flankiert werden sollte das gesamte Steuerungssys-
tem durch Kennzahlen und Indikatoren zur Zielerreichung sowie ein aussagekräftiges Berichts-
wesen. Über ein regelmäßiges Berichtswesen sollte beurteilt werden, inwieweit die gesetzten 
Ziele und gesteckten Vorgaben eingehalten werden. Hiermit werden gleichzeitig auch die über -
geordneten Steuerungsebenen informiert. Zentraler Gegenstand eines solchen Berichtswesens 
sollte ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich zur Entwicklung der relevanten Steuerungs- und 
Budgetgrößen im Friedhofswesen sein. 
Die Stadt Münster hat es sich zum Ziel gesetzt, ihre Friedhofslandschaft in der derzeitigen 
Form bestehen zu lassen. Die kommunalen Friedhöfe sind integrativer Bestandteil der Müns ter-
kultur und stärken die Identifikation mit der Stadt. Eine Reduzierung der Friedhöfe oder einzel-
ner Friedhofsflächen, wie sie in vielen anderen Städten geplant und umgesetzt werden, ist in 
Münster nicht angedacht und aus Sicht der Stadt auch nicht sinnvoll. Mit der stetig wachsenden 
Bevölkerung gewinnen die Stadtteilfriedhöfe bereits jetzt und auch zukünftig eine größere Be-
deutung.  
Im Haushaltsplan hat das Amt 67 für die Produktgruppe 1302 – Friedhöfe – Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten definiert. Diese werden jährlich fortgeschrieben und im Rahmen des 
Haushaltes vom Rat beschlossen. Strategisch soll dauerhaft eine ausreichende Versorgung mit 
Friedhofsfläche sichergestellt sein und dabei eine vollständige Kostendeckung erreicht werden. 
Zu diesen beiden übergeordneten Zielen sind jeweils Zielkennzahlen definiert. Die ausreichen-
de Versorgung mit Friedhofsflächen wird an der Wiedererwerbsquote und der möglichen Erwei-
terungsfläche gemessen. Die Kostendeckung wird an dem Kostendeckungsgrad der Gebühren-
rechnung gemessen. Daneben werden verschiedene Leistungsdaten aufgeführt. Konkretisiert 
werden die Ziele dann auf der Produktebene. Danach sollen weder die Friedhofsgebühren noch 
die Pflegekosten je qm Friedhofsfläche gemessen an den allgemeinen Preissteigerungen über-
proportional steigen. Auch hierzu sind Zielkennzahlen und Leistungsdaten hinterlegt. 
Daneben erfolgt amtsintern laufend die Bedarfsplanung für jeden Friedhof. Hierzu werden auch 
die Grabverkäufe, Nutzungsrechtsverlängerungen und Bestattungen analysiert und die Ergeb-
nisse im Grabangebot entsprechend berücksichtigt. 
Mit diesen Vorgaben hat die Stadt Münster grundsätzlich ihre strategische Ausrichtung für die 
kommunalen Friedhöfe definiert. Ein Friedhofsentwicklungskonzept hat sie im Rahmen der 
Grünordnung Münster im Leitplan Friedhöfe im Jahr 1980 erstellt und dieses letztmalig in 199 7 
fortgeschrieben. Die Inhalte bilden jedoch nicht mehr die aktuelle Situation im Bestattungswe-
sen ab. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit plant, ein neues bzw. aktuali sier-
tes Konzept erstellen zu lassen. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Stadtteilfriedhöfen liegen. 
Ziel ist es, für die einzelnen Stadtteilfriedhöfe langfristige Prognosen zu erstell en, inwieweit die 
insgesamt wachsende Bevölkerung und prognostizierten steigenden Sterbefallzahlen Einfluss 
auf den Flächenbedarf der jeweiligen Friedhöfe in den Stadtteilen haben werden.  
 Feststellung 
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig-
keit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hierdurch können  die 
Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadtteilfriedhöfe und den hier 
benötigten Flächen weiter optimiert werden.

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Datenlage/ IT 
 Feststellung 
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und Mana-
gementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit der die 
Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. 
Eine aussagekräftige, friedhofsscharfe Daten- und Informationslage ist eine entscheidend e 
Voraussetzung für eine zielgerichtete Steuerung. Sie bildet sowohl die Basis und den Aus-
gangspunkt für notwendige Analysen und strategische Optimierungs- und Entwicklungskonzep-
te und Entscheidungen als auch für die operative Steuerung des Friedhofwesens. Daher sollte 
jede Kommune über eine bedarfsgerechte und aktuell gepflegte Daten- und Informationsbasis  
zu ihren Friedhöfen verfügen. Datenumfang und -tiefe sollten sich dabei streng an dem Maß -
stab „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ orientieren.  
Für das Datenmanagement, aber auch zur Unterstützung der Kernprozesse im Friedhofswesen 
sollte jeder Friedhofsträger grds. über eine geeignete, integrierte Fachsoftware verfügen.  
Für die Verwaltung der Friedhöfe setzt die Stadt Münster ein Friedhofsinformations- und Ma-
nagementsystem ein. Mit diesem Verfahren werden die Anforderungen der Friedhofsverwaltung 
vollständig abgedeckt. Eine Schnittstelle zur Finanzsoftware ist eingerichtet. 
In der Friedhofssoftware sind die Geoinformationsdaten hinterlegt, die für die Identifikation der 
Gräber und die Belegungspläne erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Flächen und 
Anzahl der Grabstellen, belegte und unbelegte Gräber oder auch Nutzungsdauern. Im Grünflä-
cheninformationssystem sind die Flächen, die Flächeninhalte und die Infrastruktur der Friedhöfe 
hinterlegt. Eine grafische Anbindung ist derzeit in Umsetzung. Sobald diese Anbi ndung erfolgt 
ist, werden die Informationen beider Systeme gemeinsam abrufbar sein. 
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 
 Feststellung 
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation. Eine ak-
tive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt umfangreich b e-
trieben. 
Zu einer guten Steuerung gehört auch, dass das Friedhofsmanagement wirkungsvolle Mark e-
tingstrategien und –maßnahmen entwickelt und umsetzt. Gerade vor dem Hintergrund zuneh-
mender Konkurrenzsituationen wird ein professionell betriebenes Marketing im Friedhof swesen 
immer wichtiger. In Zukunft wird eine regelmäßige Marktbeobachtung und Marktanalyse ver-
bunden mit einem attraktiven Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleiches gilt für die 
Öffentlichkeitsarbeit. 
In der Stadt Münster wird die Öffentlichkeitsarbeit für die kommunalen Friedhöfe durch die 
amtsinterne Organisationseinheit „Öffentlichkeitsarbeit“ betreut. Gemeinsam mit den Mitarbei-
tern des Friedhofsbereiches werden hier die verschiedenen Maßnahmen koordiniert, organi-
siert, entwickelt und aktualisiert.

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Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist für die Städte besonders wichtig, da diese bei einem Sterbe-
fall nicht den Erstkontakt mit den Angehörigen haben. Dieser findet beim Bestatter statt. Daher 
sollten die Städte ein großes Interesse daran haben, hier entsprechend gut aufgestellt zu sein. 
Insbesondere gilt dies für die Städte, bei denen eine spürbare Konkurrenzsituation vorhanden 
ist. Neben den sieben städtischen Friedhöfen existieren in Münster 15 weitere konfessionelle 
Friedhöfe. Es gibt also eine spürbare Konkurrenzsituation, wobei sich jedoch die jährlichen Be-
stattungen seit über 25 Jahren zu fast gleichen und konstanten Teilen auf die städtischen und 
konfessionellen Friedhöfe verteilen. 
Das Friedhofswesen wird auf der Homepage des Amtes 67 präsentiert. Hier sind umfangreiche 
Informationen zu den städtischen Friedhöfen hinterlegt. Neben Ansprechpartnern, Satzungen 
und Formularen finden sich auch Informationen zu den einzelnen Friedhöfen. Jeder Friedhof ist 
mit Lage und Standort, einer Bildergalerie und einem Übersichtsplan sowie den angebotenen 
Grabarten dargestellt. Außerdem wird über die jeweils aktuellen Ereignisse und Veranstaltungs-
reihen informiert. 
Zudem sind zahlreiche Printmedien in Form von Flyern und Broschüren vorhanden. Diese wer-
den zurzeit in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur überarbeitet. Die Informationen werden 
in den Bürgerbüros und bei den Bestattungsunternehmen präsentiert. 
Auf dem Waldfriedhof Lauheide gibt es regelmäßig Veranstaltungen zu friedhofsspezifische n 
Themen. Dies reicht von Beratungen zu Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten, über Fried-
hofs- und Naturführungen bis hin zu Konzert- und Vorlesungsreihen in den Friedhofskapelle n.

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 Gebühren 
 Feststellung 
Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.  
Die Kalkulation und Gestaltung der Friedhofsgebühren sollte innerhalb des bestehenden recht-
lichen Rahmens auf eine möglichst kostendeckende Refinanzierung der gebührenrelevanten 
Gesamtkosten des städtischen Friedhofswesens ausgerichtet sein. Allerdings sollte die Gebüh-
renhöhe dort ihre Grenze finden, wo sie mangels Konkurrenzfähigkeit zu einer erkennbar rück-
läufigen Nachfrageentwicklung führt. Die Stadt sollte die Zusammenhänge von Gebührenhöhe 
und Nachfrageverhalten im Blick haben. Mit der Gebührengestaltung sollte die Nachfrage der 
Leistungen stabilisiert und dennoch eine möglichst hohe Kostendeckung erreicht werden.  
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteil en: 
 
Die Stadt Münster erreicht im Vergleichsjahr 2017 für das Friedhofswesen einen Kostende-
ckungsgrad von deutlich über 100 Prozent. Nur eine Stadt weist einen noch höheren Kostende-
ckungsgrad auf. Der Kostendeckungsgrad in Münster ist in diesem Vergleichsjahr positiv durch 
die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gebührenanpassung beeinflusst. Zudem erreichten 
die Bestattungszahlen 1.240 Bestattungen den höchsten Stand der letzten 22 Jahre.

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In den Vorjahren lagen die Kostendeckungsgrade zwar ebenfalls auf einem hohen Niveau, eine 
vollständige Kostendeckung konnte jedoch nicht erreicht werden. Im Durchschnitt der Jahre 
2014 bis 2017 liegt der Kostendeckungsgrad bei ca. 99 Prozent.  
Entwicklung des Kostendeckungsgrades 
 2014  2015 2016 2017 
Gebührenrelevante Erlöse in Euro 1.900.883 1.917.948 1.960.140 2.314.865 
Gebührenrelevante Kosten in Euro 1.956.674 2.060.840 2.035.310 2.139.929 
Kostendeckungsgrad in Prozent 97,15 93,07 96,31 108 
Für die Ermittlung des Kostendeckungsgrades hat die gpaNRW jeweils das Betriebsergebnis 
der Gebührenrechnung herangezogen. Die Erlöse und Kosten beinhalten keine Über- und Un-
terdeckungen aus Vorjahren. 
Bei der Bewertung des Kostendeckungsgrades ist auch zu berücksichtigen, welchen Anteil die 
Städte aus dem allgemeinen Haushalt im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse finan-
zieren. Dieser öffentliche Grünanteil ist ebenfalls nicht in den dargestellten Kosten enth alten 
und wird direkt aus der Gesamtdeckung des Kernhaushaltes finanziert. Die Stadt Münster setzt 
seit dem Jahr 2014 nur noch einen Anteil von 7,7 Prozent als öffentlichen Grünanteil fest. Bis 
dato lag der Anteil noch bei 20,9 Prozent. Grundlage war und ist das digitale Aufmaß der Fried-
hofsflächen. Mit dem Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik war 
das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gefordert, eine Reduzierung des Grünflä-
chenanteils zu prüfen und rechtssicher umzusetzen. Infolgedessen wurden nur noch die Flä-
chen als öffentlicher Grünanteil definiert, die keinesfalls dem Friedhofsnutzer angelastet werden 
können. Dies sind z. B. Kriegsgräberanlagen, Ehrenfriedhöfe und Flächen für Denkmäler. In der 
Gebührenanpassung zum 1. Januar 2014 wurde diese Veränderung umgesetzt und der verrin-
gerte öffentliche Grünanteil auf die ansatzfähigen Kosten angewendet. Dadurch müssen seit 
dem Jahr 2014 ca. 150.000 Euro zusätzlich durch Grabnutzungsgebühren finanziert werden.  
Wie bereits zu Beginn dieses Berichtes dargestellt, ist der Anteil der Erholungs- und G rünfläche 
in Münster überdurchschnittlich hoch. Dies betrifft vorrangig die ländlich geprägten Außenbe zir-
ke der Stadt, in denen auch die städtischen Friedhöfe liegen. Som it liegen die Friedhöfe als Teil 
der öffentlichen Grünflächen in einer ohnehin schon durch Grünflächen geprägten Umgebung. 
Zudem dienen die Friedhöfe in Münster in erster Linie dem eigentlichen Bestattungszweck. 
Diese Strukturen rechtfertigen grundsätzlich einen niedrig angesetzten öffentlichen Grünanteil 
auf den Friedhöfen. 
Grabnutzungsgebühren 
 Feststellung 
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle gebüh-
renrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die grabgrößenunab-
hängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabarten im Rahmen der 
Äquivalenzziffernkalkulation verteilt.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
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Alle Nutzungsberechtigten1 sollten angemessen am Gebührenaufkommen beteiligt werden. Die 
Gebührensätze der Grabnutzungsgebühren sollten sich aus einer nachvollziehbaren Äquiva-
lenzziffernkalkulation ergeben.  
Die Stadt Münster erstellt jährliche Vor- und Nachkalkulationen. Die letzte Gebührenanpas-
sung hat die Stadt zum 1. Januar 2017 durchgeführt. Davor gab es in den Jahren 2014 und 
2008 Gebührenanpassungen. 
Als Kostenarten erfasst die Stadt alle gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Hierzu gehören 
auch die internen Leistungsverrechnungen mit anderen Ämtern. Das aufgewandte Kapital wird 
kalkulatorisch verzinst. Die Abschreibungen berechnet die Stadt Münster auf der Basis v on 
Wiederbeschaffungszeitwerten. 
Mit der Gebührenanpassung zum 1. April 2008 hat die Stadt Münster die Verrechnungssyste-
matik in der Kostenrechnung verändert. Bis dato diente ausschließlich die Fläche als Maßstab 
für die Verteilung der Kosten der Friedhofsanlagen. Mit der Gebührenanpassung wurde die 
Infrastrukturumlage eingeführt. Aus den digital aufgemessenen Flächen ergab sich ein Anteil  
der Infrastrukturflächen, wie z. B. Wege, befestigte Plätze, Parkplätze, Anlagen im Eingangsbe-
reich oder auch sanitäre Anlagen, von ca. 30 Prozent. Die Infrastrukturumlage wurde in einem 
dreistufigen Verfahren eingeführt, bei dem jeweils ein Drittel der Infrastrukturumlag e – also zehn 
Prozent – in den Gebührenanpassungen in den Jahren 2008, 2014 und 2017 berücksichtigt 
wurden. Mit der Infrastrukturumlage ist eine verursachungsgerechtere Verteilung der Gebühren 
zwischen den Grabarten verbunden. In der aktuellen Gebührenkalkulation werden 70 Prozent 
der Kosten nach den Äquivalenzziffern Grabfläche, Nutzungsdauer und zusätzlichem Aufwand 
für Umfeld/Beratung gewichtet. Für die Verteilung der grabartidentischen Kosten verwendet die 
Stadt Münster die beiden Faktoren Nutzungsdauer und zusätzlichem Aufwand für Umfeld/ 
Beratung. 
Nutzungsgebühren für Trauerhallen 
 Feststellung 
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestattungen 
genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenunterdeckungen. 
Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine Kostenüberdeckung 
erzielt werden. 
Für den Betrieb der Trauerhallen sollte eine möglichst vollständige Kostendeckung erreicht 
werden. Bei rückläufiger Trauerhallennutzung sollte die Kommune gezielte Strategien zur Ver-
besserung der Konkurrenzfähigkeit entwickeln. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Ge-
bühren auf eine Höhe zu begrenzen, die breiteren Schichten der Bevölkerung eine Nutzung der 
Trauerhallen ermöglicht. Bei dauerhaft niedriger Auslastung und gleichzeitig niedrigen Nut-
zungsgebühren sollte die Kommune konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Anzahl und 
Ausstattung der Trauerhallen im Stadtgebiet anstellen. Unter Berücksichtigung einer ausrei-
chenden bezirklichen Versorgung sollte sie die Anzahl der Trauerhallen reduzieren, um  Kosten 
zu senken. Die verbleibenden Trauerhallen sollten konkurrenzfähig aufgewertet werden. 
 
1 Person, der das Recht zur Nutzung einer Grabstätte durch den Fri edhofsträger zugewiesen worden ist.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 14 von 28 
Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt vertei len: 
 
Im Vergleichsjahr 2017 erreicht die Stadt Münster für ihre sechs Trauerhallen einen Kostende-
ckungsgrad von 107 Prozent. Damit zählt sie zu den 25 Prozent der Kommunen mi t den höchs-
ten Kostendeckungsgraden. Bei der Bewertung des Kostendeckungsgrades ist zu berücksichti-
gen, dass entsprechend eines politischen Beschlusses 50 Prozent der Kosten für die zwei gro-
ßen Trauerhallen auf dem Waldfriedhof Lauheide und dem Friedhof Hohe Ward aus der Gebüh-
renrechnung ausgegrenzt werden. Der Grund für diese Ausgrenzung liegt in der räumlichen 
Überkapazität der in den 1970er Jahren errichteten großen Gebäude. Auf beiden Friedhöfen 
hat die Stadt inzwischen Kolumbarien im Gebäude eingerichtet. Auf dem Waldfriedhof Lauheide 
entstand die erste Kolumbarienwand im Gebäude im Jahr 2017. Seit Mai 2019 wurde auch im 
Gebäude des Friedhofs Hohe Ward ein Innenkolumbarium errichtet. Die gute Nachfrage bestä-
tigt, dass diese Grabart gut angenommen wird und die Stadt mit der Umgestaltung der Gebäu-
de den richtigen Weg beschritten hat.  
Berücksichtigt ist hier jeweils das Betriebsergebnis, d. h. die Erlöse und Kosten ohne Unter- und 
Überdeckungen aus Vorjahren. In den Vorjahren schlossen die Gebührenkalkulationen für die 
Trauerhallen anders als im Vergleichsjahr 2017 jedoch mit Kostenunterdeckungen ab.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 15 von 28 
Entwicklung des Kostendeckungsgrades Trauerhallen 
 2014  2015 2016 2017 
Gebührenrelevante Erlöse in Euro 62.134 62.486 60.142 76.698 
Gebührenrelevante Kosten in Euro 67.077 66.812 71.715 71.966 
Kostendeckungsgrad in Prozent 92,63 93,52 83,86 107 
Gegenüber den Vorjahren ist in 2017 eine deutliche Steigerung der Erlöse festzustellen. Mit der 
Gebührenanpassung wurde auch die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 104 Euro auf 
124 Euro je angefangene Stunde erhöht. Gleichzeitig stiegen auch die Nutzungen der Trau er-
hallen – korrespondierend zu den gestiegenen Bestattungszahlen - gegenüber den Vorjahren 
deutlich an. 
Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen in Prozent 2017 
Kennzahl Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil Nutzungen Trau-
erhallen an den Gesamt-
beisetzungen in Prozent 
51,21 16,23 48,96 62,13 66,97 90,49 22 
Die Nutzungen der Trauerhallen im Verhältnis zu den gesamten kommunalen Beisetzungen ist 
in Münster unterdurchschnittlich. Der Anteil liegt nur leicht oberhalb des ersten Viertelwertes. 
Die vergleichsweise geringe Nutzung der Trauerhallen bestätigt sich auch in der Betrachtun g 
der Vorjahre wie auch des aktuellen Jahres 2018. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurde 
lediglich bei jeder zweiten Beisetzung auch die Trauerhalle genutzt. Die Stadt Müns ter sieht hier 
eine deutlich spürbare Konkurrenzsituation zu den privaten Bestattern. 
Im Jahr 2020 sollen daher die Trauerhallen auf dem Friedhof Angelmodde Homannstraße und 
dem Friedhof Hohe Ward umgestaltet werden. Ziel ist es, die Attraktivität der Trauerhallen zu 
steigern und so die Nutzungsintensität zu erhöhen. 
Sofern diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringt, sollte die Stadt Überlegungen 
anstellen, ob sie die wenig genutzten Trauerhallen dauerhaft alle erhalten sollte. Neben der 
Umnutzung - wie sie es bereits mit einzelnen Gebäudeteilen zu Innenkolumbarien umgesetzt 
hat – sollte aber auch der Abriss von einzelnen Trauerhallen in Betracht gezogen werden. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der Erhalt aller 
Trauerhallen langfristig zielführend sein kann.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 16 von 28 
 Flächenmanagement 
Ausgangslage  
Der Flächenbedarf hängt neben anderen wichtigen Faktoren wesentlich von der Entwicklung 
der Bevölkerung und der Sterbefälle sowie dem örtlichen Nachfrageverhalten ab. 
Für ein nachhaltiges Flächenmanagement ist es wichtig, die Entwicklungen der Vergangenheit 
zu kennen und zu analysieren und diese Erkenntnisse und Veränderungen in ein zukunftsfähi -
ges Konzept einfließen zu lassen. Von Bedeutung sind dabei neben der Bevölkerungsentwick-
lung, die Entwicklung der Sterbefälle und der kommunalen Bestattungen sowie das Grabwahl-
verhalten. 
Die Einwohnerzahl in Münster ist nach letztmaligen Rückgängen Ende der 1990er Jahre jährlich 
angestiegen. Im Eckjahresvergleich von 1995 bis 2018 zeigt sich ein Bevölkerungszuwachs von 
über 18,5 Prozent. Für die Zukunft prognostiziert IT.NRW weiterhin steigende Bevölkerungs-
zahlen für Münster. Im Jahr 2040 leben danach über 357.000 Menschen in Münster. Dies ent-
spricht einem weiteren Anstieg von fast 14 Prozent. 
Entwicklung Sterbefälle und kommunale Bestattungen 
 
Mit einer steigenden Einwohnerzahl von knapp 19 Prozent im Zeitraum von 1995 bis zum Jahr  
2018 sind auch die Sterbefälle in Münster um ca. 13 Prozent angestiegen. Die kommunalen 
Bestattungen zeigen eine ähnliche Tendenz, jedoch fällt hier die Steigerung deutlich gerin ger 
aus. So sind im Jahr 2018 trotz leicht höheren Sterbefallzahlen als im Vorjahr die kommunalen 
Bestattungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,7 Prozent zurückgegangen. Somit zeigt sich bei 
den kommunalen Bestattungen seit 1995 bis 2018 nur ein leichter Anstieg von ca. 4,8 Prozent. 
Der Anteil der kommunalen Bestattungen an den gesamten Sterbefällen liegt in der langfristigen 
Betrachtung über 23 Jahre auf einem recht stabilen Niveau von durchschnittlich rund 46 Pro-
zent.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 17 von 28 
Nach der Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW werden die Sterbefallzahlen zukünftig 
weiter ansteigen. Für das Jahr 2039 werden danach 2.974 Sterbefälle prognostiziert. Dies ent-
spricht einem weiteren Anstieg von ca. neun Prozent. 
Anteile Beisetzungen  
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil Beisetzungen Erdgräber 
am Gesamtbeisetzungsauf-
kommen in Prozent 
27,66 13,59 21,69 27,29 34,73 50,24 23 
Anteil Beisetzungen Urnengrä-
ber am Gesamtbeisetzungs-
aufkommen in Prozent 
52,02 3,85 39,48 47,93 57,79 72,60 23 
Anteil Beisetzungen weitere 
Grabarten am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Prozent 
20,32 0,00 8,83 26,82 31,63 73,08 23 
Von den kommunalen Beisetzungen wurden bei der Stadt Münster im Betrachtungsjahr 2017 
gut ein Viertel als Sargbeisetzung durchgeführt. Fast Dreiviertel aller Beisetzungen entfielen auf 
die Urnengräber. Auch bei den weiteren Grabarten handelt es sich um Urnenbeisetzungen in 
Urnenkammern oder Urnengemeinschaftsgrabstätten sowie um Aschestreufelder.  
In der zeitlichen Entwicklung zeigt sich der rasante Wandel im Bestattungswesen. 
Entwicklung der Sarg- und Urnenbestattungen in Prozent 
 
Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der Urnenbestattungen noch bei unter 23 Prozent. Bereits 
fünf Jahre später entfielen rund ein Drittel aller Bestattungen auf die Urnenbestattungen. Im 
Jahr 2007 gab es erstmals mehr Urnen- als Sargbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 18 von 28 
in Münster. Seitdem ist der Anteil der Urnenbestattungen kontinuierlich gestiegen und liegt im 
Jahr 2018 bei gut 74 Prozent. 
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 
 Feststellung 
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als  Grab-
fläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unterschiede zwi-
schen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen sehr geringen Anteil 
haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch interkommunal überdurch-
schnittlich ist. 
Wesentlicher Maßstab für ein effizientes und damit gebühren- bzw. haushaltsentlasten des 
Friedhofs- und Flächenmanagement ist die Auslastung und die Belegungsdichte der Friedhofs -
flächen. Eine höhere Flächenauslastung mit einer konzentrierten Belegung begünstigt einen 
wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb. An diesem Maßstab sollten sich die Kommunen bei künftigen 
Entscheidungen zur Friedhofsgestaltung und -planung vorrangig orientieren.  
Flächenanteile der Grabarten 2017
 
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil belegte Fläche Erd-
gräber an der Gesamtfläche 
der Friedhöfe in Prozent 
8,70 4,33 8,70 10,80 12,66 24,59 17 
Anteil belegte Fläche Urnen-
gräber inkl. Gräber an Bäu-
men an der Gesamtfläche 
der Friedhöfe in Prozent 
0,46 0,46 0,79 1,19 1,38 5,13 16 
Die gpaNRW ermittelt die Grabflächen, indem sie die belegten Grabstellen mit grabartenspezifischen Standardflächen 
multipliziert. 
Die Kennzahlen zur belegten Fläche im Verhältnis zur gesamten Friedhofsfläche machen deut-
lich, dass lediglich etwa neun Prozent der Gesamtfläche als Grabfläche belegt ist. Der überwie-
gende Teil der Flächen besteht aus Grün- und Wegeflächen.  
Dabei gestalten sich die Flächenanteile auf den Stadtteilfriedhöfen deutlich anders als auf dem 
großen Waldfriedhof Lauheide. Während der Waldfriedhof zu über 90 Prozent durch Grün- und 
Wegeflächen geprägt ist, ist auf den Stadtteilfriedhöfen der Anteil der Erdgräberfläc he mit etwa 
20 Prozent noch deutlich höher.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 19 von 28 
Flächenanteile 2017 
Kennzahlen Waldfriedhof 
Lauheide  
Stadtteil-
friedhöfe 
Anteil belegte Fläche Erdgräber an der Gesamtfläche der Friedhöfe in Prozent 6,07 20,96 
Anteil belegte Fläche Urnengräber inkl. Gräber an Bäumen an der Gesamtfläche 
der Friedhöfe in Prozent 0,34 1,16 
Die durchgeführte stichprobenhafte Besichtigung einzelner Friedhöfe bestätigt die Ergebnisse 
dieser getrennten Kennzahlenbetrachtung. Der Waldfriedhof Lauheide ist weitläufig und we-
sentlich von Grünflächen geprägt. Die Stadtteilfriedhöfe hingegen zeigen eine dichtere Bele-
gung. Dabei sind auch sogenannte „Flickenteppiche“ zu erkennen, die sich jedoch nicht flä-
chendeckend über die Friedhöfe erstrecken. 
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 
 Feststellung 
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger flächen-
intensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei den Erdgräbern, 
wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegenüber stehen in Münster 
aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Sterbefallzahlen. Insofern ist ein vo-
rausschauendes Flächenmanagement von großer Bedeutung. 
Wichtig sind nicht nur die Kenntnis über und der Umgang mit der aktuellen Auslastungssituati-
on, sondern auch die Transparenz zum Entwicklungstrend der künftigen Belegung der Friedhö-
fe. Eine solche, fortschreibungsfähige Entwicklungsprognose basierend auf validen, örtlichen 
Daten sollte dann auch die zentrale Grundlage für eine, detaillierte Friedhofsentwicklungspla-
nung bilden. 
Die Stadt Münster ist – anders als viele andere kreisfreie Städte – eine stark wachsende Stadt. 
Sie hat es sich daher zum Ziel gesetzt ihre Friedhofslandschaft in der jetzigen Struktur beizube-
halten und so die ausreichende Versorgung mit Friedhofsflächen zu gewährleisten. Die Stad t 
sieht insbesondere bei den Stadtteilfriedhöfen zukünftig eine weiter wachsende Bedeutung und 
stärkere Frequentierung. Ein Rückbau kommt daher aus Sicht der Stadt nicht in Betracht. Die 
durch das veränderte Bestattungsverhalten hin zu weniger flächenintensiveren Grabarten frei-
werdenden Flächen integriert die Stadt harmonisch und pflegeleicht in das Gesamtkonzept ihrer 
Friedhöfe. 
Die Stadt Münster analysiert regelmäßig die Bestattungszahlen, die Grabverkäufe und Nu t-
zungsrechtsverlängerung sowie das Grabwahlverhalten. Eine aktuelle Einschätzung der Nach-
fragesituation der wichtigsten Grabarten ermöglicht die folgende Tabelle.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 20 von 28 
Entwicklung der Grabarten 
Grabart Neukäufe 
2018  
Fünfjahresmittel 
der freiwerden-
den Grabstellen 
2018 bis 2022 
freie Grabstel-
len (Stichtag 
31.12.2018) 
Erdgräber 234 1.599 9.958 
Urnengräber (Reihen-, Wahlgrab und am Baum) 288 35 1.264 
weitere Grabarten (Kolumbarien, Urnengemeinschaftsgräber) 255 26 645 
Sehr auffällig ist die Entwicklung bei den Erdgräbern. Den 234 Neukäufen stehen 1. 599 frei-
werdende Erdgrabstellen gegenüber. Jedes Jahr fallen somit über 1.300 Erdgräber an die Stad t 
zurück, deren Flächen gepflegt werden müssen. Sollten die Nutzungsrechte an Erdgräbern 
verlängert werden, verringert sich die Zahl entsprechend. Zusätzlich sind neben jährl ich frei-
werdenden Grabstellen bereits jetzt über 9.900 freie Erdgrabstellen vorhanden sind. Auch hier 
zeigt die getrennte Betrachtung des Waldfriedhofes und der Stadtteilfriedhöfe entsprechende 
Unterschiede auf. 
Entwicklung Erdgräber 
Friedhöfe Neukäufe 2018  
Fünfjahresmittel der 
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022 
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018) 
Waldfriedhof Lauheide 110 644 8.424 
Stadtteilfriedhöfe 124 955 1.534 
Friedhöfe gesamt 234 1.599 9.958 
Von den bereits jetzt schon freien Erdgrabstellen befinden sich fast 85 Prozent allein auf dem 
Waldfriedhof Lauheide. Da davon auszugehen ist, dass sich der Trend zu pflegeärmeren Ur-
nenbestattungen auch weiterhin so fortsetzt, zeigt sich gegenüber dem Bestand an Erdgräbern 
ein deutlich geringerer Bedarf. 
Bei den Urnengrabstellen ist die Anzahl der Neukäufe noch höher als die der freiwerdenden  
Urnengrabstellen. Hierfür gibt es zwei Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Urnengrab-
stellen weiterhin hoch. Zum anderen laufen aktuell noch verhältnismäßig wenige Ruhefristen 
aus, so dass infolgedessen nur wenige Grabstellen freiwerden. Es ist davon auszugehe n, dass 
aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Urnengräbern in den 2000er Jahren auch 
die freiwerdenden Urnengrabstellen in den Jahren nach dem hier genannten Zeitraum zuneh-
men werden. Die aktuelle Nachfrage kann die Stadt Münster mit den 1.264 freien Urnengrab-
stellen erfüllen.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 21 von 28 
Entwicklung Urnengräber 
Friedhöfe Neukäufe 2018  
Fünfjahresmittel der 
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022 
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018) 
Waldfriedhof Lauheide 164 24 218 
Stadtteilfriedhöfe 124 11 1.046 
Friedhöfe gesamt 288 35 1.264 
Auf den Stadtteilfriedhöfen sind deutlich mehr freie Urnengrabstellen vorhanden als auf de m 
Waldfriedhof Lauheide. Auch ein steigender Bedarf an Urnengrabstellen kann jedoch auf dem 
Waldfriedhof durch die freien Erdgrabstellen problemlos realisiert werden. 
Zu den weiteren Grabarten gehören bei der Stadt Münster die Urnengemeinschaftsgräber so-
wie die Kolumbarien. Diese Bestattungsformen werden teilweise erst seit der jüngeren Vergan-
genheit angeboten. Somit werden in dem genannten Zeitraum nur wenige Grabstellen frei, da 
nur wenige Ruhezeiten auslaufen. Der Bedarf kann sowohl auf den Stadtteilfriedhöfen als auch 
auf dem Waldfriedhof Lauheide über die freien Grabstellen gedeckt werden. 
Entwicklung weitere Grabarten 
Friedhöfe Neukäufe 2018  
Fünfjahresmittel der 
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022 
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018) 
Waldfriedhof Lauheide 137 0 159 
Stadtteilfriedhöfe 118 26 486 
Friedhöfe gesamt 255 26 645 
Diese grabartspezifischen Entwicklungen werden langfristig dazu führen, dass sich die durch 
Urnen belegten Flächenanteile gegenüber jenen der Erdbestattungen erhöhen. Aufgrund des 
geringeren Flächenverbrauchs von Urnengrabstellen wird sich die durch Gräber insgesamt 
belegte Fläche weiter reduzieren. Demgegenüber steht die wachsende Einwohnerzahl der 
Stadt Münster und die prognostizierten weiter steigenden Sterbefallzahlen. Insofern ist es für 
die Stadt Münster wichtig, auch zukünftig ein vorausschauendes Flächenmanagement zu be-
treiben. Dabei muss sie den Blick insbesondere auf die einzelnen Stadtteilfriedhöfe legen, um 
der prognostizierten stärkeren Frequentierung Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gibt es mit 
dem Waldfriedhof Lauheide ausreichende Flächen, um die Versorgung mit Friedhofsflächen f ür 
Münster langfristig sicherzustellen. 
Daher erachtet es die gpaNRW für wichtig, die geplante Erstellung eines aktuellen Friedh ofs-
entwicklungskonzeptes umzusetzen. Darin sollten die einzelnen Friedhöfe detailliert m it Blick 
auf die zukünftige Entwicklung der Bestattungen in den einzelnen Stadtteilen und der damit 
erforderlichen Flächenbedarfe auf den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen untersucht werden.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 22 von 28 
 Grünpflege 
Ausgangslage  
Die örtlichen Gegebenheiten im Friedhofsgrün, insbesondere Umfang und Ausstattung der 
Grünflächen, sind prägend für die dort entstehenden Gesamtaufwendungen. Schließlich be-
stimmen das Flächenvolumen sowie die Wahl und Anordnung bzw. Gestaltung der Vegetati-
onsarten auch wesentlich den Ressourcenbedarf für die Unterhaltung und Pflege. Im Fried-
hofswesen kommt darüber hinaus dem öffentlichen Grünanteil eine besondere Bedeutung zu. 
Die dort entstehenden Kosten sind nicht gebührenrelevant und belasten somit in vollem Umfang 
den städtischen Haushalt. 
Grün und Wegeflächen/ Bäume auf den Friedhöfen 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 
1.  
Viertel-
wert 
2.  
Viertel-
wert 
(Median) 
3.  
Viertel-
wert 
Maximum Anzahl 
Werte 
Anteil Grün- und Wegeflä-
chen an der Gesamtfläche 
der Friedhöfe in Prozent 
89,68 45,69 71,06 77,34 81,78 89,68 23 
Anzahl Bäume je 1.000 qm 
Friedhofsgesamtfläche 
11 3 6 7 10 12 21 
Die städtischen Friedhöfe in Münster haben im Vergleich der kreisfreien Städte mit fast 90 Pro-
zent den höchsten Anteil der Grün- und Wegeflächen an der Gesamtfriedhofsfläche. Dies kor-
respondiert mit dem entsprechend geringen Anteil der durch Erd- und Urnengräber belegten 
Flächen. 
Deutlich geprägt wird dieser maximale Anteil der Grün- und Wegeflächen durch den mit Ab-
stand größten kommunalen Friedhof der Stadt Münster, dem Waldfriedhof Lauheide. Hier liegt 
dieser Anteil gemessen an der Friedhofsfläche bei rund 91,5 Prozent. Der Grün- und Wegeflä-
chenanteil auf den Stadtteilfriedhöfen ist zwar mit 81 Prozent immer noch hoch, liegt aber im 
interkommunalen Vergleich leicht unterhalb des dritten Viertelwertes. 
Wesentlichen Einfluss auf die Pflege und die Kosten für die Pflege nimmt die Gestaltung der 
Flächen. Damit wird bereits in der Planung der Grundstein für die spätere Pflege und Unterhal -
tung der Flächen gelegt. Da es sich bei den Friedhöfen nur selten um neu angelegte Flächen 
handelt, gewinnt die Umgestaltung dieser Flächen bzw. die Planung der Umgestaltung eine 
entsprechende Bedeutung. 
Auf den Friedhöfen in Münster stehen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten überdurch-
schnittlich viele Bäume gemessen an der Friedhofsgesamtfläche. Bäume verursachen regel-
mäßig höhere Unterhaltungskosten, die jedoch gerade bei den Urnengräbern an Bäumen über 
die Grabnutzungsgebühren mitfinanziert werden. 
Auch die Wegeflächen sind in der Regel in der Unterhaltung aufwendiger und teurer als pflege-
leicht gestaltete Rasenflächen. In Münster nehmen die Wegeflächen insgesamt einen Anteil von

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 23 von 28 
nur ca. neun Prozent der Gesamtfriedhofsfläche ein. Aber auch hier zeigen sich deutliche Un-
terschiede zwischen dem Waldfriedhof und den Stadtteilfriedhöfen. Während der Anteil der 
Wegeflächen auf dem Waldfriedhof unter acht Prozent liegt, liegt er auf den Stadtteilfriedhöfen 
bei fast 18 Prozent.   
Bei der stichprobenhaften Besichtigung einzelner Friedhöfe konnte die gpaNRW den Eindruck 
gewinnen, dass die Friedhöfe in Münster grundsätzlich so gestaltet sind, dass sie eine wirt-
schaftliche Pflege und Unterhaltung ermöglichen. 
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen  
 Feststellung 
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungskosten 
für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die Größe und 
Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige Pflege ermöglicht.  
Die Stadt sollte die Grün- und Wegeflächen so wirtschaftlich wie möglich unterhalten und  pfle-
gen. Insbesondere über die Optimierung der Gestaltung/Ausstattung der Grün- und Wegeflä-
chen, Pflegestandards und -häufigkeiten sowie die manuellen Eigen- und/oder Fremdleistungen 
kann die Kommune aktiv Einfluss auf den Ressourceneinsatz und damit auch auf die Gebüh-
renentwicklung sowie den städtischen Haushalt nehmen.  
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegefläche in Euro 2017 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt vertei len:

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 24 von 28 
 
Mit den Unterhaltungskosten für die Grün- und Wegeflächen bildet die Stadt Münster im inter-
kommunalen Vergleich den Minimalwert ab.  
Auch die Kosten für die Unterhaltung und Kontrolle der Bäume sind in Münster geringer als in 
75 Prozent der Vergleichskommunen.  
Kosten Bäume 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1.  
Viertelwert 
2.  
Viertelwert 
(Median) 
3.  
Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
Unterhaltungs- und Kon-
trollkosten je Baum in Euro 9,22 4,70 10,41 15,55 20,42 32,44 15 
Bei den Unterhaltungskosten für die Grün- und Wegeflächen je qm wirkt sich die große Fläche 
des Waldfriedhofs Lauheide begünstigend auf die Kennzahl aus. Die getrennte Ermittlung für 
den Waldfriedhof und die übrigen sechs Stadtteilfriedhöfe verdeutlicht dies. 
Unterhaltungskosten Grün- und Wegeflächen 2017 
 Waldfriedhof Lauheide  Stadtteilfriedhöfe 
Grün- und Wegefläche in qm 748.157 135.898 
Unterhaltungskosten Grün- und Wegeflächen in Euro 656.111 344.303 
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegeflächen in Euro 0,88 2,53 
Der Waldfriedhof kann aufgrund seiner Größe und Gestaltung sehr kostengünstig gepflegt wer-
den. Die Unterhaltungskosten auf den Stadtteilfriedhöfen liegen dagegen separat betrachtet 
interkommunal auf einem überdurchschnittlichen Niveau. 
Die Unterhaltung auf den Friedhöfen führt die Stadt Münster grundsätzlich mit eigenem Perso-
nal durch. Nur einzelne Leistungen wie z. B. Baumpflegearbeiten oder Garten- und Land-
schaftsbauarbeiten werden an Dritte vergeben. Ausdrücklich positiv zu bewerten ist dabei, dass 
die Stadt die eigene Leistungserbringung konsequent und laufend durch Prozess- und Abla uf-
optimierungen verbessert. Dabei gelingt es ihr, die Beschäftigten in den Optimierungsprozess 
zu integrieren und somit die Verantwortung für die zu erbringenden Produkte und die Identifika-
tion damit zu stärken.  
Die Flächen, wie auch die einzelnen Flächeninhalte und die Infrastruktur der Friedhöfe sind im 
Grünflächeninformationssystem erfasst. Die Eigenleistungen werden durch eine elektronis che 
Zeitaufzeichnung erfasst und im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung auf Vollkosten -

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 25 von 28 
basis verursachungsgerecht verrechnet. Die Pflegekosten werden dabei für jeden Friedhof er-
mittelt. Diese sind als Kostenstellen im System hinterlegt. Eine differenzierte Erfassung nach 
den einzelnen Flächeninhalten bzw. Leistungen erfolgt jedoch nicht. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten Flächenin-
halten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen und damit auch die 
Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren. 
Für jeden Friedhof hat die Stadt grafische Pflegepläne erstellt. Die zu erbringenden Pflegeleis-
tungen sind grundsätzlich zwar bekannt, definierte Pflegestandards liegen bislang aber noc h 
nicht vor. Aktuell wird ein Pflegeklassenkonzept erstellt. 
 Empfehlung 
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächengestaltung und die 
jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die einzelnen Friedhöfe wie auch die 
Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften Pflegestandards innerhalb der Friedhöfe können 
die Flächen entsprechend ihrer Nutzung und Frequentierung in der Gestaltung und Pflegein-
tensität variieren.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 26 von 28 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Friedhofswesen 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Aufga-
ben sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so dass 
ein guter Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist. 
  
F2 
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre 
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept 
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschrei-
bung aus 1997 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden. 
  
F3 
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hier-
durch können die Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadtteil-
friedhöfe und den hier benötigten Flächen weiter optimiert werden. 
  
F4 
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und 
Managementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit 
der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. 
  
F5 
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation. 
Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt 
umfangreich betrieben. 
  
F6 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.   
F7 
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle 
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die 
grabgrößenunabhängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabar-
ten im Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation verteilt. 
  
F8 
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestat-
tungen genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenun-
terdeckungen. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine 
Kostenüberdeckung erzielt werden. 
E8 Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der 
Erhalt aller Trauerhallen langfristig zielführend sein kann.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 27 von 28 
 Feststellung  Empfehlung 
F9 
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als 
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unter-
schiede zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen 
sehr geringen Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch 
interkommunal überdurchschnittlich ist. 
  
F10 
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger 
flächenintensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei 
den Erdgräbern, wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegen-
über stehen in Münster aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Ster-
befallzahlen. Insofern ist ein vorausschauendes Flächenmanagement von großer 
Bedeutung. 
  
F11 
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungs-
kosten für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die 
Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige 
Pflege ermöglicht. 
E11.1 
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten 
Flächeninhalten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen 
und damit auch die Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren. 
  E11.2 
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächenge-
staltung und die jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die 
einzelnen Friedhöfe wie auch die Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften 
Pflegestandards innerhalb der Friedhöfe können die Flächen entsprechend 
ihrer Nutzung und Frequentierung in der Gestaltung und Pflegeintensität variie-
ren.

  Stadt Münster    Friedhofswesen    050.010.050.03364 
Seite 28 von 28 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 1 von 29 
ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Bauaufsicht der Stadt  
Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Bauaufsicht 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Baugenehmigung 5 
Strukturelle Rahmenbedingungen 5 
Rechtmäßigkeit 7 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 8  
Geschäftsprozesse 9 
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 10 
Laufzeit von Bauanträgen 11 
Personaleinsatz 14 
Digitalisierung 17 
Transparenz 19 
 Bauberatung 21 
 Bauordnung 23 
Bauüberwachung 23 
Bauzustandsbesichtigungen 24 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 25

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 3 von 29 
 Managementübersicht  
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Ba u-
aufsicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Bauaufsicht 
Die Bauaufsicht der Stadt Münster verfügt über effiziente Prozessabläufe. Bei der Bearbeitung 
von Bauanträgen erreicht sie eine überdurchschnittliche Leistungskennzahl. 
Der hohe Personaleinsatz für die Bauberatung kann sich positiv auf das Genehmigungsverfah-
ren. Dafür spricht auch ein niedriger Anteil zurückgewiesener Bauanträge. 
Für die Laufzeit ihrer Bauanträge hat sich die Stadt Vorgaben im Haushaltsplan gesetzt. Die 
Zielerreichung überwacht sie jährlich. 
Entwicklungsmöglichkeiten hat die Bauaufsicht insbesondere im Bereich der Digitalisi erung. In 
den Vergleichskommunen gehen Stellungnahmen teilweise nur noch digital ein. Hierdurch und 
auch durch die digitale Versendung der Unterlagen für die Stellungnahme könnten sich die 
Laufzeiten der Bauanträge verkürzen.  
Positiv ist insbesondere die hohe Transparenz, die auf umfangreiche Grund- und Kenn zahlen 
zurückzuführen ist.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 4 von 29 
 Inhalte, Ziele und Methodik 
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben bezieht sie auch die Bereiche Bauberatung und Bauordnung mit ein.  
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen.  
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Um beispielsweise Perso-
nalkennzahlen zum Leistungsvergleich bilden zu können, wird das eingesetzte Personal ge-
trennt nach Overhead und Sachbearbeitung erfasst. Der Kennzahlenvergleich schafft den not-
wendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der kreisfreien Städte i n 
NRW.  
Über eine Prozessbetrachtung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens werden die ver-
waltungsinternen Abläufe transparent. Wenn sich daraus Optimierungsansätze ergeben, weist 
die gpaNRW darauf hin. Damit ein Bezug des Prozesses zu den ermittelten Kennzahlen herge -
stellt werden kann, wird der bis 2018 gültige Prozess dargestellt. Ab dem 01. Januar 2019 gel-
ten die Regelungen der neu gefassten Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Inhaltlich führt 
die Neufassung der Landesbauordnung zu keinen großen Unterschieden im Prozessablauf die-
ses Baugenehmigungsverfahrens. Hinweise der Stadt auf geänderte Verfahrensweisen hat die 
gpaNRW bei der Prozessbetrachtung in den Erläuterungen mit aufgenommen.  
Darüber hinaus hat die gpaNRW mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der 
Stadt im Handlungsfeld Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Digitali-
sierung und Transparenz erörtert. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Kommunen in 
diesen Bereichen die Vorgaben erfüllen, hat die gpaNRW in allen 23 kreisfreien Städten im  
Rahmen eines Interviews einheitliche Fragen gestellt. Eine tiefergehende Sachstandsabfrage 
zum Stand der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens in NRW hatte das Ministerium  
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in 
2018 durchgeführt. Soweit sich daraus Bezüge zu unserer Prüfung ergeben, hat die gpaNRW 
diese mit dargestellt. 
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung erfasst. Dabei sind die vollzeitverrechneten Stellenan-
teile ohne Trennung zwischen Beamten und Beschäftigten für die definierte Aufgabe erhoben 
worden. Eine Aufteilung fand zwischen Sachbearbeitung und Overhead statt.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 5 von 29 
 Baugenehmigung 
Mittelpunkt unserer Betrachtung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren .  
Strukturelle Rahmenbedingungen 
In Münster lebten zum 01.01.2018 nach IT.NRW 313.535 Einwohner. Die Prognosen für die 
Folgejahre steigen deutlich. Demnach kann die Stadt bis 2040 mit einem Einwohnerzu wachs 
von rund elf Prozent auf dann fast 350.000 Einwohner rechnen. Die Einwohner verteilen sich 
auf eine Fläche von 303,28 qkm. Während die Zahl der Einwohner im interkommunalen Ver-
gleich über dem Median liegt, positioniert sich Münster bei der Fläche im oberen Viertel der Ver-
gleichskommunen. 
Das Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung (BauO NRW 2018) zum 01.01.2019 könnte die 
Antragstellung gegen Ende des Jahres 2018 beeinflusst haben. Teilweise wurden Anträge be -
wusst noch 2018 gestellt, um eine Entscheidung nach altem Recht zu erhalten. Andere Anträge 
wurden hingegen bis 2019 zurückgehalten, um von der neuen Rechtslage zu profitieren . Zudem 
wirken sich auch die niedrigen Bauzinsen auf die Anzahl der Anträge aus. 
Für 2018 konnten nicht alle kreisfreien Städte die Fallzahlen liefern. Nachfolgend sind daher die 
Kennzahlen für 2017 dargestellt, da dort alle 23 kreisfreien Städte enthalten sind. Nur eine 
kreisfreie Stadt konnte die normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren 2017 nicht auf-
teilen. Im Jahr 2018 ergaben sich in den Vergleichswerten keine gravierenden Veränderungen. 
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2017 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Fälle Baugenehmigung je 
100.000 Einwohner 
662 337 445 500 593 713 23 
Fälle Baugenehmigungen 
je qkm 
6,81 4,61 8,19 8,69 11,70 18,32 23 
Anteil der Anträge im nor-
malen Genehmigungsver-
fahren an den Fällen in 
Prozent 
15,84 8,87 15,89 17,91 21,42 63,96 22 
Anteil der Anträge im ver-
einfachten Genehmi-
gungsverfahren an den 
Fällen in Prozent 
79,85 34,85 76,30 81,00 83,48 90,09 22 
Anteil der Vorlagen im 
Freistellungsverfahren an 
den Fällen in Prozent 
4,31 0,31 0,56 0,94 1,67 4,31 23 
Der Zuwachs bei der Bevölkerung spiegelt sich auch in der interkommunalen Positionierung bei 
den Baugenehmigungen je 100.000 Einwohner wider. Dabei überwiegen in Münster deutlich die

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 6 von 29 
Fälle im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Im Folgejahr ist in Münster insbesondere de r 
Anteil der Vorlagen im Freistellungsverfahren um rund 47 Prozent gestiegen. Neu ausgewi e-
sene Baugebiete verfügen über einen Bebauungsplan. Hierdurch wird das Freistellungsverfah-
ren grundsätzlich erst möglich. In mehreren Baugebieten haben sich einige Bauherren dazu 
entschieden, die Bauvorlagen einzureichen und das Gebäude gemäß § 67 BauO NRW 2000 
genehmigungsfrei zu errichten. Sollte sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen, 
könnte dies ggf. das eingesetzte Personal entlasten bzw. zu einem geringeren Personalbedarf 
führen. 
Die gpaNRW hat für diese Prüfung lediglich Grundzahlen aus den Jahren 2017 und 2018 abge-
fragt. Hieraus lässt sich zwar noch kein Trend erkennen, dennoch zeigen sich Schwankungen 
bei den Fallzahlen. 
Entwicklung der Fallzahlen für Münster 
Grundzahlen 2017 2018 
Vorlagen im Freistellungsverfahren 89 131 
Bauanträge 1.976 1.855 
Davon Bauanträge im vereinfachten Verfahren 1.649 1.472 
Davon Bauanträge im normalen Genehmigungsverfahren 327 383 
Bergbau-, Naturschutz- und Trinkwassergebiete, Denkmäler und Flughäfen sowie Bahnanlagen 
(insbesondere für den Güter- und Gefahrguttransport) beeinflussen die Arbeit der Bauaufsicht in 
den Kommunen unterschiedlich. Dies hat Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer der Geneh-
migungsverfahren. Die Anzahl der intern und extern eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnah-
men kann sich verzögernd auf die Genehmigungsverfahren auswirken. Daher sol lte die Kom-
mune proaktiv versucht, die Anzahl ihrer eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnahmen auf  ein 
notwendiges Maß zu beschränken. 
Die in Münster eingesetzte Software bietet standardmäßig keine Auswertemöglichkeiten für die 
eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnahmen. Hier wäre eine entsprechende Programmierung 
erforderlich. Die Werte der Vergleichskommunen bilden wir daher nur informatorisch ab. 
Stellungnahmen Bauaufsicht 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Intern eingeholte bauauf-
sichtliche Stellungnahmen 
je Bauantrag insgesamt 
k.A. 1,05 2,09 3,00 4,58 8,71 14 
Extern eingeholte bauauf-
sichtliche Stellungnahmen 
je Bauantrag insgesamt 
k.A. 0,05 0,08 0,12 0,25 0,68 14

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 7 von 29 
Rechtmäßigkeit 
 Feststellung 
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhalten u nd 
bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen. Durch eine 
fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige Angriffspunkte reduzieren. 
 Feststellung 
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im Haus-
haltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kostendeckend sind.  
Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen gewährleisten, li egen 
nicht vor. 
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Frist- 
und Prüfvorgaben sowie eine verursachungsgerechte Aufwandsdeckung aus. Zudem sollten die 
Bediensteten rechtssicher agieren können.  
Die Stadt Münster hält die Frist zur Überprüfung der Vollständigkeit von einer Woche gemäß  
§ 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 nach Eingang des Bauantrages nur selten ein. Die aktuelle Per-
sonalausstattung und die Fallzahlen lassen nach Aussage der Stadt derzeit keine steti ge Ein-
haltung der Frist zu. Diese Frist wurde in der ab dem 01. Januar 2019 gültigen BauO NRW in § 
71 Abs. 1 auf zwei Wochen nach Eingang des Bauantrages verlängert. Insofern bleibt abzuwar-
ten, ob sich die Situation dadurch in Münster bereits verbessert. 
Die Bearbeitungsfrist von sechs Wochen gemäß § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 nach Eingang 
eines Bauantrages hält die Stadt dagegen häufig ein. Sie hat dafür in ihrem Geschäftsbericht 
eine gleichlautende Kennzahl hinterlegt. Im Jahr 2017 hält sie gemäß ihrer Kennzahl in 6 4 Pro-
zent1 der Anträge die Sechs-Wochenfrist ein. Diese Frist hat sich auch in der ab dem 01. Ja-
nuar 2019 gültigen BauO NRW nicht verändert (§ 64 Abs. 2). Die fristgerechte Aufgabenerledi-
gung reduziert Angriffspunkte im Klageverfahren. 
Entscheidungen und Stellungnahmen gemäß § 72 Abs. 2 BauO NRW 2000 holt die Bauaufsicht 
immer gleichzeitig ein. Die Stadt benachrichtigt auch jeweils die Angrenzer gem. § 74  Abs. 3 
BauO NRW 2000, sofern eine Überprüfung von Abweichungen gemäß § 73 Abs. 1 BauO NRW 
2000 erforderlich ist. Hierzu teilt die Stadt der Bauherrschaft bereits in der Bauberatung mit, 
dass diese die Genehmigung der Angrenzer auch selbst einholen kann. In der Praxis hat sich 
diese Vorgehensweise als zeitsparend und für die Verwaltung entlastend erwiesen. 
Den Baubeginn gemäß § 77 Abs. 1 BauO NRW 2000 überwacht die Stadt ebenfalls immer. Sie 
informiert zudem die Bauherrschaft schriftlich, sofern die Frist der Baugenehmigung abz ulaufen 
droht und die Gefahr besteht, dass die Baugenehmigung erlischt. 
Eine einheitliche Ausübung von Ermessensentscheidungen der Sachbearbeiter stellt die Stadt 
über ihre Vorprüfbögen sicher. Diese nehmen die jeweiligen Bezirksleiter in Augenschein und 
zeichnen sie ab. Ermessensentscheidungen für Werbeanlagen und den Außenbereich nach  
§ 35 BauGB finden nicht in den beiden Bauaufsichtsbezirken, sondern in anderen Fachs tellen 
statt. Eine Beispielsammlung von bisher getroffenen Ermessensentscheidungen gibt den dort 
 
1 siehe auch Haushaltsplan 2019

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 8 von 29 
agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung für einheitliche Ermessensent-
scheidungen.  
Den Aufwandsdeckungsgrad der Bauaufsicht erhebt die Stadt Münster regelmäßig und schreibt 
diesen jährlich im Haushaltsplan fort. 2017 lag dieser bei 72,1 Prozent. Die gpaNRW bildet f ür 
die Bauaufsicht keinen Vergleich der Aufwandsdeckungsgrade ab. Dies liegt daran, dass  die 
Gebühren von der Rohbausumme abhängen. Diese kann die Kommune nicht beeinflussen. Ein 
interkommunaler Vergleich ist daher nicht zielführend. Eine jährliche intrakommunale Fort-
schreibung der Kennzahl durch die Stadt lässt hingegen Tendenzen und Besonderheiten erken-
nen. Auf diese kann sie in geeigneter Weise reagieren. Insofern befürwortet die gpaNRW die 
intrakommunale Fortschreibung dieser Kennzahl. 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 
 Feststellung 
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Vergleichsk om-
munen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für eine intensive Baube-
ratung ein. 
Die Kommune sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege 
der Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgewiesenen oder zurückgenommenen Bau-
anträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürgerfreundlich 
agieren. 
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil zurückgewiesener 
Bauanträge an den Bauan-
trägen insgesamt in Prozent 
2,53 0,30 2,73 5,45 10,48 30,43 20 
Anteil zurückgenommene 
Bauanträge an den Bauan-
trägen insgesamt in Prozent  
4,64 0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 
Die Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der zurückgewiesenen und zurückge-
zogenen Bauanträge so gering wie möglich zu halten. Dazu führt sie intensive Ba uberatungen 
durch und hält entsprechendes Personal dafür bereit. Diese Bauberatungen sollen dazu führen, 
dass möglichst viele Bauanträge bereits genehmigungsreif eingehen (siehe „Bauberatung“). Ein 
eigenes Beratungsteam hat die Stadt hierfür nicht eingerichtet. Die Bauberatungen nehmen die 
für die Entscheidung des Bauantrages zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter 
wahr. Den hierfür erforderlichen Stellenanteil beziffert Münster in etwa mit 20 Prozent des Stel-
lenumfangs.  
Die gpaNRW erhebt die vorgenannten Kennzahlen, da sie als Indikator für die Qualität der ein-
gereichten Bauanträge gelten können. Der geringe Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge i n 
Münster lässt darauf schließen, dass die Bauaufsicht die Bauwilligen gut berät. 2018 handelte 
es sich in absoluten Zahlen dennoch um 47 Zurückweisungen. Allerdings liegt in Münster auch

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 9 von 29 
der Anteil an normalen Genehmigungsverfahren höher als in der Hälfte der Vergleichskommu-
nen (siehe „Strukturelle Rahmenbedingungen“). Bei diesen Fällen ist in der Re gel eine höhere 
Komplexität der Antragsunterlagen gegeben. Dies erschwert es häufig, die Unterlagen vollstän-
dig beizubringen. 
Eine gute Information der Bauwilligen hängt nicht zwingend von der Höhe des Personaleinsa t-
zes in der Bauberatung ab. Die gpaNRW konnte hier keine Korrelation bzw. Abhängigkeiten 
z.B. zwischen dem Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge und dem Personaleinsatz feststel-
len. Als wichtige Informationsquellen für die Bauwilligen können ebenso und meist günstiger 
das Internet oder Beratungsbroschüren dienen. 
Auf den Internetseiten der Stadt finden sich Antragsformulare und unmittelbare Ansprechpart-
ner für die einzelnen Stadtgebiete und Fallarten. Die Anträge lassen sich am PC ausfüllen. Di e 
ausgefüllten Formulare können die Bauwilligen ausdrucken und unterschrieben sowie mit den 
notwendigen Anlagen versehen an die Stadt senden. Bei Eingabe der Adresse des zu bebau-
enden Grundstücks auf der städtischen Homepage erfahren die Bauwilligen den zuständigen 
Sachbearbeiter für die Beratung und das Antragsverfahren. Tiefergehende Möglichkeiten finden 
sich derzeit nicht auf der Homepage. Diese hat die Stadt entfernt, da eine Anpassung auf die 
neue Bauordnung notwendig wurde. Die für die Aktualisierung der Homepage notwendigen Per-
sonalressourcen sind nach Aussage der Stadt derzeit nicht vorhanden. Insofern sind die dort 
derzeit ersichtlichen Informationen eingeschränkt. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung anpassen und 
zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressourceneinsatz sollte bereitgestell t 
werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung der Bauberatung führen kann.  
Geschäftsprozesse 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den Ge-
samtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte. 
Die klare Regelung von Arbeitsabläufen und Entscheidungsbefugnissen beeinflusst den P ro-
zess. Für das Genehmigungsverfahren sollte die Bauaufsichtsbehörde deshalb eindeuti ge Pro-
zessschritte festlegen. In diesen Prozessschritten sollten die Schnittstellen auf das notwendige 
Maß beschränkt werden, da dies die Bearbeitungsdauer optimiert. Dabei sollte der Gesamtpro-
zess möglichst ohne Medienbrüche durchlaufen werden können.  
In der Stadt Münster verfügen die Sachbearbeiter der Bauaufsicht mit Hilfe der eingesetzten 
Software über Checklisten für Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung, im vereinfachten und 
normalen Genehmigungsverfahren sowie in weiteren Antragsverfahren. Diese Checklisten ent-
halten für jedes Verfahren sogenannten Vorprüfbogen. Die Verantwortungsbereiche hat Müns-
ter zudem in der Dienstanweisung „Unterschriftenregelung Bauordnungsamt“ geregelt. Die Be-
arbeitung der Bauanträge erfolgt grundsätzlich in Papierform. 
Seit über 20 Jahren verfügt die Stadt über einen Gestaltungsbeirat. Dieser setzt sich zusam men 
aus anerkannten Baufachleuten, von denen ein überwiegender Teil nicht in Münster ansässig

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 10 von 29 
ist. Diese wurden von den Architektenverbänden einstimmig vorschlagen und vom Rat be-
stimmt. Die Amtszeit der Mitglieder im Gestaltungsbeirat endet automatisch nach fünf Jahren . 
Die Stadt bindet den Gestaltungsbeirat in den Genehmigungsprozess bei Bauvorhaben von be-
sonderer Bedeutung und an besonderen historischen Orten mit ein. Dieser spricht zu geplanten 
Bauvorhaben fachtechnische Empfehlungen aus. Die finale Entscheidung über ein derartiges 
Bauvorhaben trifft der Planungsausschuss. 
In der Bauaufsicht entsteht ein Medienbruch bei der Einarbeitung der Informationen aus  der Pa-
pierakte in die Software. Perspektivisch könnte ein digitalisiertes Verfahren dazu führen, d ass 
die Eingabe personenbezogener Daten bereits durch den Antragsteller digital erfolgt und diese 
vom eingesetzten System automatisch übernommen werden. Dies könnte auch die Erfassungs-
zeit in der Fachsoftware verkürzen. Eine komplette digitale Antragstellung war durch die BauO 
NRW 2000 bisher nicht möglich, da Anträge grundsätzlich mit unterschriebenem Original ei nge-
reicht werden mussten. Auch in der aktuellen Bauordnung regelt § 70 Abs. 3 BauO NRW 2018, 
dass der Bauantrag sowie die Bauvorlagen zu unterschreiben sind. Pläne, welche die Antrag-
steller ebenfalls für das geplante Bauvorhaben einreichen müssen, können diese in der Regel 
nur in Papierform einreichen. Dies liegt insbesondere an deren Größe. Unterlagen, die größer 
als das Standardmaß Din A4 sind, können Antragsteller meist nicht selbst einscannen, da ihnen 
die technischen Möglichkeiten fehlen. Architekten und Bauingenieure könnten aber bereits über 
eine derartige Büroausstattung verfügen. Im Zuge der weiteren Digitalisierung ist abzuwarten, 
wie sich die gesetzlichen Vorgaben weiterentwickeln, so dass eine komplett digitale Aktenfüh-
rung erfolgen kann. Grundsätzlich kann jedoch ein sofortiges Einscannen der Bauakte dazu 
führen, späteren nachträglichen Digitalisierungsaufwand zu reduzieren. 
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 
Die gpaNRW hat den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für alle 23 kreis-
freien Städte nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Berichten zur B au-
aufsicht als Anlage beigefügt. Dadurch werden die verwaltungsinternen Abläufe transparent. Im 
Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten lassen sich Unterschiede schneller erkennen. Mit 
Einführung der neuen Bauordnung hat sich der Prozess an einigen Stellen bereits verändert. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen arbeitet sie 
auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu lokalisieren und zu ver-
schlanken. 
Im Baugenehmigungsverfahren sollte die Kommune ein einheitliches Vorgehen sicherstellen 
und die Beschäftigten im Wege der Korruptionsprävention schützen, damit die Verfahren 
rechtssicher abgewickelt werden können. Schnittstellen sollte die Kommune auf ein Minimum 
reduzieren und notwendige Beteiligungen in möglichst kurzer Zeit abschließen. Zudem sollte si e 
mehrfache Vollständigkeitsprüfungen oder unnötige Beteiligungen vermeiden, um das Verfah-
ren zu beschleunigen. 
Bei der Stadt Münster kann der Bauantrag auf verschiedene Arten eingehen. Neben dem Post-
weg können die Bauwilligen diesen auch unmittelbar bei der Bauaufsicht an einer zen tralen An-
laufstelle abgeben. Zu Beginn des Verfahrens sichtet der Bezirksleiter die angelegte Akte und 
gibt sie mit den entsprechenden Hinweisen an die Sachbearbeitung. Die weitere Bearbeitung

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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erfolgt fast vollumfänglich in der Sachbearbeitung. Zur Einhaltung des Vier-Augen-Pr inzips er-
folgt vor Erteilung des Bescheides eine weitere Prüfung durch den Bezirksleiter. Den Beschei d 
unterschreibt je nach Höhe der Rohbausumme der Sachbearbeiter, 1. Sachbearbeiter, Bezirks-
leiter oder Amtsleiter.  
Im Jahr 2019 beginnt die Stadt Münster mit einer Prozessoptimierung. Hierzu finden an run d 
fünf Tagen Workshops statt. Ziel soll es insbesondere sein, neue Mitarbeiter schneller in d en 
gelebten Workflow einzubinden. Zur Zielerreichung sollen daher insbesondere d ie neuen Mitar-
beiter Auffälligkeiten unmittelbar mitteilen, die beim derzeitigen standardisierten Ablauf aus ihrer 
Sicht verbesserungswürdig sind. 
Laufzeit von Bauanträgen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von Bauan-
trägen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.  
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Laufzeit in Höhe von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragseingang nicht 
überschritten werden. 
Die vorgenannte durchschnittliche Laufzeit orientiert sich an der maximalen Dauer der einfa-
chen Verfahren, die § 64 Abs. 2 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese 
Zielgröße aus Sicht der gpaNRW erreichbar sein. Wie stark der Durchschnittswert von den Ver-
fahren beeinflusst wird, die nicht zu den einfachen Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO NRW 
2018 zählen, kann erst nach Vorliegen von entsprechenden Erfahrungswerten beurteilt werden. 
Die gpaNRW hat die Laufzeit von Bauanträgen in zwei Varianten erhoben: 
 ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vor-
liegt bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides und  
 als Gesamtlaufzeit ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder 
Ablehnungsbescheides. 
In der Regel gehen Bauanträge nicht vollständig bei der Stadt ein. Die Sachbearbeitung mus s 
dann Unterlagen nachfordern. Die gpaNRW hat daher neben der Gesamtlaufzeit ab Antragsein-
gang auch die Laufzeit ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen erhoben. Erst wenn alle we-
sentlichen Unterlagen vorliegen, kann die Kommune Stellungnahmen anfordern und ggf. an-
dere Behörden beteiligen. Die Laufzeit ab Vollständigkeit konnte jedoch nur rund ein Drittel der 
kreisfreien Städte benennen. Bei der durchschnittlichen Gesamtlaufzeit konnten mehr als die 
Hälfte der kreisfreien Städte Angaben liefern. Die gpaNRW stellt daher nur die Gesamtlaufzeit 
in den interkommunalen Vergleich. 
Die in der Stadt Münster eingesetzte Software lässt eine Auswertung der Laufzeit von Bauan-
trägen in der von der gpaNRW erhobenen Systematik leider nicht zu, da entsprechende Einga-
bemasken und Datenfelder nicht zum Standard gehören. Die Werte der Vergleichskommunen 
bilden wir daher nur informatorisch ab:

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 12 von 29 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 13 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 ergibt sich folgender interkommunaler Vergleich: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
k.A. 98 116 128 145 176 14 
Nur eine Kommune liegt 2018 beim vereinfachten Genehmigungsverfahren unter dem Orientie-
rungswert von 84 Tagen. 2017 erreichte keine Kommune einen Wert unter 98 Tagen. Nachfol-
gend zeigen wir die interkommunale Verteilung bei den normalen Genehmigungsverfahren.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 13 von 29 
Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 15 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen : 
 
2017 ergibt sich aus dem interkommunalen Vergleich folgende Spannweite: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
k.A. 100 142 152 201 261 16 
Die Stadt Münster konnte die Laufzeiten nicht nach vereinfachtem und normalem Genehmi-
gungsverfahren unterscheiden. Die eingesetzte Software liefert aber den prozentualen Anteil 
über alle Genehmigungsverfahren. Die Stadt hat sich als Ziel gesetzt, 80 Prozent der baurecht-
lichen Verfahren innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu bescheiden. Dieses Service-V er-
sprechen findet sich im Produkthaushalt der Stadt wieder. 2017 hat Münster 62 Prozent der 
baurechtlichen Verfahren in sechs Wochen beschieden. Das gesteckte Ziel hat die Stadt nach 
eigener Aussage aufgrund der Vielzahl von baurechtlichen Verfahren seit rund zehn Jahren 
nicht mehr erreicht.  
Nicht einzuhalten ist die Frist von sechs Wochen insbesondere bei umfangreicheren Bauanträ-
gen, bei denen die Stadt oftmals erst nach mehreren Nachträgen eine Entscheidung treffen 
kann. Diese Bauanträge wirken sich negativ auf die Laufzeiten für ein normales Genehmigungs-
verfahren aus. 
Die hohen Grundstückswerte in Münster führen zudem häufig dazu, dass Bauherren die Grund-
stücke mit möglichst hoher Nutzungsauslastungen planen. Insofern werden die Bauvorhaben

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 14 von 29 
umfangreicher und komplexer. Dies wirkt sich ebenfalls negativ auf die Dauer der Antragsbear-
beitung aus. 
Durch Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung zum 01. Januar 2019 ergibt sich künftig eine 
Berichtspflicht der Kommunen über die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfah-
ren. Diese ist in § 91 BauO NRW 2018 geregelt. Somit wird in Zukunft die Einhaltung von Lauf-
zeiten transparenter. Zum Zeitpunkt der Prüfung liegt die vom Land NRW angekündigte Rechts-
verordnung zu Inhalt, Form und Umfang der Berichtspflicht allerdings noch nicht vor.  
Personaleinsatz 
Die gpaNRW betrachtet das gesamte Personal, das für Baugenehmigungen eingesetzt ist – 
auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst nicht direkt der Baugenehmigung zug eordnet 
hat. Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung werden die Daten vergleichbar.  
 Feststellung 
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bauvoran-
fragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den Baugenehmigungen nur 
noch geringer Prüfaufwand anfällt. 
Grundsätzlich sollte die Kommune auf veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. Veränderung 
der zu bearbeitenden Fälle, reagieren. Bei sinkenden Antragszahlen sollten dem Personal auch 
andere Aufgaben zugewiesen werden. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte die Personal-
belastung nachgehalten werden, um bei drohender Überlastung ggf. weiteres Personal unter-
stützend einsetzen oder z. B. ablauforganisatorisch reagieren zu können. 
Bei der Personalerfassung hat die gpaNRW alle Tätigkeiten in Verbindung mit de m Bauantrags-
verfahren hinzugerechnet (auch Gebührenbescheid erstellen und Antrag archivieren etc.). Da-
bei haben wir alle Vollzeit-Stellen erfasst, die in Bezug zu den erhobenen Grundzahlen „Men-
gen Baugenehmigung“ stehen. Es sind somit auch die Vollzeit-Stellen für Anzeigen und Vorla-
gen im Freistellungsverfahren enthalten. Stellenanteile für darüber hinaus anfallende zusätzli-
che Aufgaben hat die Stadt Münster herausgerechnet. Durch diese aufgabenorientierte Perso-
nalerfassung sind die erhobenen Daten vergleichbar. Da in Münster verschiedene Tätigkeiten 
wie die Bauberatung, Bearbeitung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungen vom gleichen 
Personal durchgeführt werden, hat die Stadt die Stellenanteile jeweils anteilig geschät zt.  In den 
nachfolgenden Kennzahlen sind 16,26 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung eingefloss en.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 15 von 29 
Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen : 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
142 73 92 115 132 181 21 
In Münster gehen mehrmals jährlich Anträge ein, mit denen eine Vielzahl von Wohneinhei ten 
beantragt wird. Derartige Anträge zählen wir in der vorgenannten Kennzahl nur als einen Fall , 
auch wenn hieraus ein höherer Bearbeitungsaufwand resultiert. Grundsätzlich ist davon auszu-
gehen, dass derartige Sachverhalte in den anderen kreisfreien Städten ebenso gegeben sind. 
Aufgrund des starken Wachstums kann sich dies in Münster jedoch häufen. 
Für das Jahr 2019 liegt der Stadt Münster bereits ein Antrag für rund 270 Wohneinheiten v or. 
Ein weiterer Antrag mit rund 450 Wohneinheiten hat sich bereits angekündigt. Zudem ist die 
Bauaufsicht mit einigen Großprojekten beschäftigt. Hierzu gehören beispielhaft: 
 Entwicklung neuer Baugebiete, 
 Errichtung neues „Stadthaus 3a“, 
 Neubau Forschungsgebäude Universitätskliniken,

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 16 von 29 
 Neue Gewerbebetriebe im Hansa-Business-Park 
 Umsiedlung einer großen Firma für Gase in den nördlichen Stadtbereich, 
 Hafenentwicklung Stadthafen, 
 Drei Hotels auf der Bahnhof-West-Seite sowie 
  Bebauung der Bahnhof-Ost-Seite. 
Zu der Entwicklung neuer Baugebiete zählen auch zwei große Konversionsflächen (Kasernen), 
bei denen aufgrund vertraglicher Regelung bereits bis 2022 die Bebauung abgeschlossen sein 
muss. Dies liegt in Kaufverträgen und genehmigten Zuschüssen begründet. Allein für diese bei -
den Konversionsflächen rechnet die Stadt mit über 1.000 Bauanträgen. 
Auch bei den Schulen weist die Stadt aufgrund ihres permanenten Wachstums einen erhöhten 
Baubedarf aus. Im Prüfzeitpunkt soll der Neubau einer Gesamtschule entstehen. Zudem müs-
sen Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund der größer werdenden Schülerzahlen re-
gelmäßig anbauen. Die Bauaufsicht ist hier bereits in der Phase der Standortbestimmung betei-
ligt. Danach folgt eine Machbarkeitsstudie mit Abstimmung eines möglichen Vorbescheides. 
Erst wenn diese Prozesse abgeschlossen sind, geht der eigentliche Bauantrag ein (und ab die-
sem Zeitpunkt wird erst der Bauantrag gezählt bzw. die Laufzeit beginnt). 
Im Jahr 2019 stellt die Stadt Münster auf Grundlage ihrer Kennzahlen (siehe „Transparenz“) 
und den vorgenannten erwarteten Bauanträgen und veränderten Gegebenheiten sieben neue 
Sachbearbeiter in der Bauaufsicht ein. Hiervon werden rund 5,0 Vollzeit-Stellen Bau genehmi-
gungen und 2,0 Vollzeit-Stellen Bauvoranfragen bearbeiten. Wie oben ausgeführt, rechnet die 
Stadt mit weiter steigenden Bauanträgen. Insofern wird sich die Positionierung der Stadt Müns-
ter in der vorgenannten Kennzahl noch verändern. 
Bei der mit der Stellenaufstockung verbundenen Ausschreibung wurde der Stadt der steigende 
Fachkräftemangel deutlich. Die Besetzung der neuen Vollzeit-Stellen gestaltete sich schwierig. 
Noch schwieriger ist es, ausgeschriebene Stellen aufgrund von Elternzeiten oder Langz eiter-
krankungen befristet zu besetzen. Ingenieure mit einer befristeten Einstellung konnte die Stadt 
schon seit Jahren nicht mehr einstellen. Perspektivisch sieht Münster neue Engpässe, wenn in 
den nächsten Jahren im Bereich der Bauaufsicht eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und  Mitar-
beiter aus Altersgründen ausscheiden. 
Im Vorfeld eines Bauantrages können Bauwillige bereits einen Antrag auf einen Vorbescheid 
stellen. Diese förmlichen Bauvoranfragen hat die gpaNRW ebenso erfasst, wie die daraufhin er-
gangenen positiven oder negativen Vorbescheide. Für den von der gpaNRW definierten Be-
reich der förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheide waren in Münster 2018 insgesamt 4,10 
Vollzeit-Stellen (2017: 4,15 Vollzeit-Stellen) in der Sachbearbeitung und 0,80 Vollzeit-Stellen 
(2017: 0,80 Vollzeit-Stellen) für den Overheadanteil eingesetzt.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 17 von 29 
Personaleinsatz förmliche Voranfragen/Vorbescheide 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vorbescheide je Voll-
zeit-Stelle Sachbear-
beitung förmliche Vor-
anfragen/Vorbescheide 
40 9 74 94 128 335 14 
Overhead-Anteil förmli-
che Bauvoranfra-
gen/Vorbescheide in 
Prozent 
16,33 0,55 6,07 13,40 16,60 50,00 14 
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung förmliche 
Bauvoranfragen/Vorbe-
scheide je 100.000 Ein-
wohner 
1,31 0,12 0,25 0,32 0,58 1,31 15 
Die Stadt Münster setzt sich Im Teilbereich der Bearbeitung von förmlichen Bauvoranfragen 
und Vorbescheiden von den anderen kreisfreien Städten erheblich ab. Die Stadt begründet di es 
insbesondere damit, dass viele Anfragen für den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ein-
gehen, die mit komplexen baurechtlichen Fragestellungen verbunden sind. Somit wäre ein hö-
herer Bearbeitungsaufwand je Fall gegeben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine  um-
fangreiche Prüfung im Rahmen der Voranfragen und Vorbescheide zu einer schnelleren Bear-
beitung bei den Bauanträgen führen kann. Gleichwohl zeigt der interkommunale Verglei ch, dass 
die anderen kreisfreien Städte die Aufgabe der Voranfragen und Vorbescheide mit deutlich we-
niger Personal bewerkstelligen.  
Digitalisierung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierakte. Damit 
nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung ergeben könnten . 
Ein einheitliches Dokumentenmanagement erleichtert die Fallbearbeitung und Auskunfts ertei-
lung. Geeignete spezifische Softwarelösungen sollten die Sachbearbeitung unterstützen.  
Perspektivisch sollen die 212 unteren Bauaufsichtsbehörden in NRW ein digitales Baugenehm i-
gungsverfahren nutzen. In den hierfür erforderlichen Prozess bezieht das MHKBG die drei kom -
munalen Spitzenverbände und die beiden Baukammern ein. Sechs Modellkommunen unter-
schiedlicher Struktur und Größe wirken an diesem Projekt mit. Ziel soll es sein, dass 
 Postlaufzeiten wegfallen, 
 auf Dokumente schneller zugegriffen, 
 parallel sternförmig alle notwendigen Ämter informiert und 
 unmittelbar digital auf Pläne und Akten zugegriffen werden kann.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 18 von 29 
Neue Bauanträge gehen in der Stadt Münster grundsätzlich in Papierform ein. Die Antragsan-
nahme ordnet den angelegten Akten gleich nach Eingang eine Nummer zu. Mit der Aktennum-
mer dokumentiert die Sachbearbeitung in der Software den physischen Standort der Akte. 
Dadurch ist die Akte für alle Beschäftigten leicht auffindbar. Ergänzend ver wendet die Stadt für 
die drei Fallarten Baugenehmigung, Bauvoranfragen und Werbeanlagen unterschiedliche Far-
ben bei den Aktendeckeln. 
Ergänzende Unterlagen, die per Mail eingehen, druckt die Sachbearbeitung aus. Für die interne 
Ämterbeteiligung scannt die Sachbearbeitung in Einzelfällen die benötigten Seiten de r Akte ein 
und versendet diese digital. Umfangreiche Unterlagen zu Anträgen erhält die Stadt in wen igen 
Fällen per Mail, CD oder DVD. 
Die Stellungnahmen aus der Ämterbeteiligung gehen in der Bauaufsicht in der Regel digital  und 
auf Papier ein. Die Sachbearbeitung hinterlegt diese dann in der eingesetzten Software. Durch 
die elektronische Bearbeitung konnte die Stadt nach eigener Einschätzung die Durchl aufzeiten 
der Bauanträge verkürzen. Gemessen hat sie die Durchlaufzeiten diesbezüglich jedoch nicht. 
Sie stützt die Aussage insbesondere darauf, dass die Sachbearbeitung die Bescheide bereits 
mit Eingang der elektronischen Stellungnahmen erstellt. Insofern kann die Stadt grundsätzlich 
von einer verkürzten Durchlaufzeit bei den Bauanträgen ausgehen. 
 Empfehlung 
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen ausschließlich 
digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digital durchführen. 
Die Stadt Münster verwendet bisher kein Dokumentenmanagementsystem zur Erfassung ihrer 
Bauakten. Diese werden auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens nicht digitalisi ert. Die 
Stadt begründet dies insbesondere damit, dass zum derzeitigen Stand der Technik die Einb in-
dung eines Dokumentenmanagementsystems eher in die Richtung einer eingescannten Papier-
akte geht. Mittelfristig wird im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) eine Anbindung der 
vorhandenen Software an das künftige Portal des Landes NRW angestrebt. Perspektivisch soll 
die Verwaltung durch Einführung des Building Information Management (BIM) Informationen 
über den gesamten Lebenszyklus einer gebauten Anlage vorhalten (vom ersten Entwurf über 
den Bau bis hin zur Wartung und schließlich zur Außerbetriebnahme). Hieraus lässt sich bei-
spielsweise der Weg verlegter Leitungen aufzeigen. Außerdem lassen sich dann alle Baupro-
zesse zunächst auf dem PC simulieren, bevor tatsächlich mit dem Bau begonnen wird. Insofern 
hat sich die Stadt Münster dazu entschieden, erst bei Sichtung einer lohnenswerten Alternative 
zum herkömmlichen Verfahren – unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse – eine 
entsprechende Software zu implementieren. 
Dennoch könnte die Stadt Münster Synergien bei den Laufzeiten von Bauanträgen erzielen, s o-
lange sie noch keine derartige Software im Einsatz hat. Einige Vergleichskommunen digita lisie-
ren eingereichte Bauanträge und deren Anlagen über große Scanner bereits unmittelbar nach 
dem Eingang. Eine Versendung der Akten für die interne Ämterbeteiligung und auch für die ex-
terne Beteiligung entfällt auf diese Weise. Auch die Stadt Münster erhält die Stellungnahmen 
aus der Ämterbeteiligung bereits elektronisch. Insofern würde eine regelmäßige elektronische 
Versendung der Bauakten an die zu beteiligenden Stellen ebenfalls Synergieeffe kte mit sich 
bringen.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 19 von 29 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender Bauanträge 
nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann. 
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt 
Münster zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur 
überörtlichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein. 
Transparenz 
 Feststellung 
Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete Ziele 
definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht.  
Transparent aufbereitete Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen sind Basi s für 
eine gute Steuerung. Dafür sollte die Kommune Zielwerte definieren, Qualitätsstandards vorge-
ben und aussagekräftige Kennzahlen bilden. Diese sollte die Kommune über ein Berichtswes en 
regelmäßig auswerten und das „Soll“ mit dem „Ist“ abgleichen.  
Die Stadt Münster hat sich für die Bauaufsicht zwei übergeordnete Ziele gesetzt, diese im 
Haushaltsplan und in einem internen Berichtswesen abgebildet und durch Kennzahlen messbar 
gemacht. Als erstes Ziel hat sie die Vorgabe definiert, 80 Prozent der baurechtlichen Verfah ren 
innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu bescheiden (siehe hierzu obige Ausführungen zur 
„Laufzeit von Bauanträgen“). 
Als zweites Ziel legte die Stadt fest, dass mindestens 90 Prozent der Klageverfahren einer 
rechtlichen Überprüfung standhalten. Hierbei misst sie – entgegen der Klagequote anderer 
Kommunen – nicht den Anteil der Klagen an den Anträgen. Die Stadt setzt vielmehr die Anzahl  
der gewonnenen Klagen ins Verhältnis aller Klagen im Bereich der Bauaufsicht . Mit dieser Kla-
gequote überwacht sie die Rechtssicherheit ihrer Bescheide. Die Bauaufsicht hat dieses Ziel in-
tern noch verschärft. Sie möchte höchstens zwei Prozent der Klagen verlieren. Dieses Ziel hat 
sie nach eigener Aussage in den letzten Jahren bis 2016 erreicht. Für das Jahr 2017 weis t das 
Ergebnis im Haushaltsplan 2019 einen Anteil erfolgloser Klageverfahren gegen die Stadt Müns-
ter von 97 Prozent aus. Auch wenn das interne Ziel hier nicht ganz erreicht wurde, ist es den-
noch nicht negativ zu bewerten. In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich nur um zwei 
nicht gewonnene von insgesamt 61 Klageverfahren. Die Stadt begründet den guten Zielwert mit 
besonders geschulten und langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  
Neben den zuvor abgebildeten Zielen mit den dazugehörigen Kennzahlen erfasst Münster auch 
die Kennzahl „Teilergebnis pro Einwohner in Euro“ sowie den „Aufwandsdeckungsgrad“.  
Für den Bereich der Bauberatung orientiert sich Münster zudem an den Kennzahlen 
 Anteil der abgelehnten Anträge in Prozent sowie 
 Anteil der zurückgewiesenen Anträge in Prozent. 
Der Stadt ist bewusst, dass sie eine intensivere Beratung anbietet als viele Vergleichskomm u-
nen (vgl. „Bauberatung“). Sie hat sich dabei zum Ziel gesetzt, den Anteil der abgelehnten Bau-
anträge an der Gesamtzahl der Bauanträge auf unter fünf Prozent zu halten. Zudem soll auch

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 20 von 29 
der Anteil der als unvollständig oder mangelhaft zurückgewiesenen Anträge an der Gesamtzahl 
der eingereichten Anträge nicht über fünf Prozent liegen. Aus den Haushaltsplänen ergibt sich, 
dass die Stadt dieses Ziel bis 2017 klar erreichte. 2018 hat sich der Anteil bei den Ablehnungen 
zwar erhöht, trotzdem liegt die Stadt auch in diesem Jahr im Bereich von fünf Prozent. 
Für den Bereich der baurechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat die Stadt drei weitere 
Ziele konkretisiert. 75 Prozent der vollständigen Bauanträge und 70 Prozent der vollständige n 
Bauvoranfragen sollen innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang entschieden sein. 
Dieses Ziel hat die Stadt in den letzten zehn Jahren nach eigener Aussage aufgrund ihrer Per-
sonalausstattung nicht mehr erreicht. Der Anteil der fristgerechten Entscheidungen belief  sich 
2017 bei den Bauanträgen auf 64 Prozent und bei den Bauvoranfragen auf 62 Prozent. Für die 
Fälle des § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann d ie 
Bauaufsicht diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu sechs Wochen verlängern. Diese Rege-
lung wurde in die neue Bauordnung (§ 64 Abs. 2 BauO NRW 2018) übernommen (siehe auch 
„Laufzeit von Bauanträgen“). 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prüfung entwi-
ckelten Kennzahlen erweitern.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 21 von 29 
 Bauberatung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die Vergleichs -
kommunen.  
Im Bereich Bauberatung gibt die Kommune Bauinteressierten im Wesentlichen Informationen 
zu planungsrechtlichen und städtebaulichen Fragen. Dabei sollten die Informationen auf di ver-
sen Kommunikationswegen verfügbar sein, um möglichst viele Bauwillige zu erreichen und so 
die Zahl der entscheidungsfähigen Anträge zu erhöhen. 
Die gpaNRW zählt bei den Vollzeit-Stellen „Sachbearbeitung Bauberatung“ alle Beratungstätig-
keiten mit, also auch persönliche und telefonische Kontakte. Diese Beratungstätigkeiten ließen 
sich nicht als vergleichbare Fallzahl erfassen. Somit nimmt die gpaNRW in der Kennzahl „Fälle 
je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauberatung“ nur auf die übrigen erhobenen Mengendaten 
Bezug. Dies sind die förmlichen Bauvoranfragen und die Auskünfte aus dem Baulastenkataster. 
Die Stadt Münster setzte im Vergleichsjahr 2018 in der Bauberatung 18,72 Vollzeit-Stellen in 
der Sachbearbeitung (2017: 17,20 Vollzeit-Stellen) und 1,70 Vollzeit-Stellen (2017 : 1,23 Voll-
zeit-Stellen) für den Overhead ein. 
Bauberatung 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung Baube-
ratung je 100.000 
Einwohner 
5,97 0,33 0,72 1,02 1,83 5,97 19 
Overhead-Anteil 
Bauberatung in Pro-
zent 
8,33 4,91 11,28 14,26 19,79 31,25 18 
Eine gute Beratung kann zu Synergien in der Bearbeitung führen. Die Positionierung im inter-
kommunalen Vergleich ist der Stadt durchaus bewusst. Sie begründet dies u.a. an ihrem Ser-
vice-Versprechen, ihre Einwohner gut zu beraten. Die Wirkung guter Information drückt sich 
beispielsweise in dem für die Stadt Münster bereits festgestellten sehr geringen Anteil zurüc k-
gewiesener Bauanträge aus. Zudem werden Anträge durch darüber hinaus gehende Beratun-
gen frühzeitiger entscheidungsreif. 
Die Stadt bietet Beratungstermine im Rahmen ihrer Sprechzeiten montags, mittwochs und don-
nerstags sowie nach Vereinbarung an. Grundsätzlich nehmen alle Sachbearbeiterinnen und 
Sachbearbeiter der Bauaufsicht Aufgaben der Beratung wahr. Die Stadt Münster setzt kei n ei-
genes Beratungsteam ein. Daraus ergibt sich auch der niedrige Overhead-Anteil für den Be-
reich der Bauberatungen. Dennoch hebt sich die Stadt Münster hier erheblich von den Ver-
gleichskommunen ab. Fraglich ist, ob die Beratung in der von Münster gelebten Breite tatsäch-
lich notwendig ist. Die Stadt Münster sieht die Funktion der Bauberatung auch als prägend für

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 22 von 29 
die Erhaltung des Stadtbildes an. So wird im Rahmen der Beratungsgespräche bei Bedarf auf 
die Bauwilligen Einfluss genommen, um auf eine mit dem Stadtbild verträgliche Bauweise hin-
zuwirken. 
Zudem fallen nach städtischer Aussage jährlich rund 2.500 Beratungsstunden außerhalb lau-
fender Verfahren an. Hierbei handelt es sich um Beratungsgespräche, bevor ein Bauantrag ge-
stellt wird. Die hierfür benötigten Stellenanteile sind wie in allen anderen Vergleichskommunen  
in den Kennzahlen enthalten.  
Einen hohen Arbeitszeitanteil benötigt die Sachbearbeitung in Münster auch für jäh rlich rund 
1.900 Akteneinsichten. Es besteht ein großes Interesse der Bürger daran, über Bauvorhaben 
ihrer Nachbarn umfassend informiert zu werden. Ob dies auch in anderen kreisfreien Städten 
derart ausgeprägt ist, haben wir im Rahmen dieser Prüfung nicht untersucht.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 23 von 29 
 Bauordnung 
Im Bereich „Bauordnung“ deckt die Kommune mögliche Gefahren auf bzw. versucht Gefahren 
auszuschließen, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können. Die gpaNRW  
zieht unterstützend für ihre Prüfung Daten des Jahres 2017 und auch des Jahres 2018 aus der 
allgemeinen Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW 2000 (§ 83 BauO NRW 2018) sowie den 
Bauzustandsbesichtigungen nach § 82 BauO NRW 2000 (§ 84 BauO NRW 2018) heran. 
Ordnungsbehördliche Verfahren umfasst unsere Prüfung nicht. 
Bauüberwachung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System, sodass 
eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentscheidungen sind 
nicht dokumentiert. 
Die Bauaufsichtsbehörde sollte für ihre Ermessensentscheidung zur Intensität der Bauüberwa-
chung einen Entscheidungskatalog mit objektiven Kriterien erstellen. Sie kann ihre E ntschei-
dung für oder gegen eine Bauüberwachung so strukturiert dokumentieren. Zudem kann sie 
rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat. 
Gemäß § 81 BauO NRW 2000 konnten die Kommunen die pflichtige Bauüberwachung auf 
Stichproben beschränken. Ab dem 01. Januar 2019 sieht § 83 BauO NRW 2018 vor, dass die 
Bauaufsichtsbehörde die Bauüberwachung durchführen kann. Insofern liegt die Bauüberwa-
chung seit diesem Jahr im Ermessen der Kommune. 
Die Stadt Münster entsendet ihre Baukontrolleure bereits unmittelbar nach Eingang der Baube-
ginnanzeige. Diese prüfen, ob die Bauherrschaft schon vor Baubeginnanzeige mit dem Bau be-
gonnen hat. Hierzu verwenden die Baukontrolleure Checklisten, die sie nach erfolgter Kontrolle 
einscannen und im System hinterlegen. Allerdings bestehen für diese Informationen in Münster 
derzeit keine globalen bzw. systemweiten Auswertemöglichkeiten.  
Die Stadt beschäftigt 2017 und 2018 fünf Baukontrolleure. Die Stellen der Baukontrolleure hat 
Münster nicht mit Ingenieuren, sondern mit Technikern (i.d.R. Meister in einem Bauberuf)  be-
setzt. Jeder von ihnen bearbeitet im Jahr rund 1.200 Arbeitsvorgänge (Bauüberwac hungster-
mine). Eine auswertbare Untergliederung der Arbeitsvorgänge in Bauüberwachungen, gesetz-
lich vorgeschriebene Rohbauabnahmen, gesetzlich vorgeschriebene Bauzustandsbesichtigun-
gen und freiwillige Bauzustandsbesichtigungen pflegen diese dabei nicht. Insofern konnte  die 
Stadt der gpaNRW hier keine weiteren Angaben liefern. 
Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung ergeben sich aus den jeweili-
gen Bauvorhaben. Die Entscheidung trifft der jeweilige Sachbearbeiter. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschiedlichen ge-
setzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, sodass sie die Anzahl der

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
Seite 24 von 29 
durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und auswerten kann. Hierzu sollte sie auch 
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung dokumentieren. 
Bauzustandsbesichtigungen 
 Feststellung 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte Bauzu-
standsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen gesetzlich vorge-
schriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen. 
Die ab 01. Januar 2019 gültige BauO NRW bestimmt in § 84, dass die Bauaufsichtsbehörde 
Bauzustandsbesichtigungen durchführt. Diese sind bei Fertigstellung des Rohbaus und bei ab-
schließender Fertigstellung erforderlich. Wie bei der zuvor gültigen BauO NRW 2000 (§ 82) kön-
nen diese weiterhin auf Stichproben beschränkt werden. Die Bauaufsichtsbehörde sollte die Er-
gebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentieren. Führt sie nur Stich-
proben durch, sollte sie die Gründe hierfür ebenfalls nachvollziehbar dokumentieren. So kann 
die Bauaufsichtsbehörde rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt 
hat. Ob freiwillige Service-Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden, sollte die Kommune 
sorgfältig unter Berücksichtigung von Kriterien wie Personalausstattung, Bürgerfreundlichkeit, 
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung etc. abwägen. 
Die Stadt Münster unterscheidet bei der Erfassung ihrer Bauzustandsbesichtigungen nicht zwi-
schen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbauabnahmen sowie gesetzlich vorge-
schriebenen und freiwilligen Schlussabnahmen. Insgesamt beziffert die Stadt die Summe de r 
beiden Abnahmearten auf 1.056 Fälle im Jahr 2017 bzw. 1.010 Fälle im Jahr 2018. Die Ergeb-
nisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentierten die Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter der Stadt Münster in den Bauakten.  
Bauzustandsbesichtigungen 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert 
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Pflichtige Bauzu-
standsbesichtigun-
gen je Vollzeit-Stelle 
Sachbearbeitung 
Bauordnung 
k.A. 9 38 123 164 400 13 
Overhead-Anteil  
Bauordnung in Pro-
zent 
23,31 2,60 7,65 10,71 12,89 23,31 19 
Auffälligkeiten ergeben sich aus dem hohen Overhead-Anteil. Die Stadt hatte allerdings Schwie-
rigkeiten bei der verursachungsgerechten Zuordnung und konnte diesen Wert nur rechnerisch 
ermitteln. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie ihre Ermes -
sensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung an zentraler Stelle doku-
mentieren.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Bauaufsicht  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhalten 
und bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen. 
Durch eine fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige Angriffspunkte 
reduzieren. 
  
F2 
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im 
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kostende-
ckend sind. Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen ge-
währleisten, liegen nicht vor. 
  
F3 
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Vergleichs-
kommunen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für eine inten-
sive Bauberatung ein. 
E3 
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung 
anpassen und zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressour-
ceneinsatz sollte bereitgestellt werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung 
der Bauberatung führen kann. 
F4 Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet 
den Gesamtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte.   
F5 
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen ar-
beitet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu lokalisie-
ren und zu verschlanken. 
  
F6 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von 
Bauanträgen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.   
F7 
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bau-
voranfragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den Baugenehmi-
gungen nur noch geringer Prüfaufwand anfällt. 
  
F8 
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierakte. 
Damit nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung erge-
ben könnten. 
E8.1 
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digi-
tal durchführen.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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 Feststellung  Empfehlung 
  E8.2 Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender 
Bauanträge nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann. 
F9 Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete 
Ziele definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht. E9 Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prü-
fung entwickelten Kennzahlen erweitern. 
F10 Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die Ver-
gleichskommunen.   
F11 
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System, so-
dass eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentscheidun-
gen sind nicht dokumentiert. 
E11 
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschied-
lichen gesetzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, so-
dass sie die Anzahl der durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und 
auswerten kann. Hierzu sollte sie auch ihre Ermessensentscheidungen für oder 
gegen eine Bauüberwachung dokumentieren. 
F12 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte 
Bauzustandsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen ge-
setzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen. 
E12 
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie 
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung 
an zentraler Stelle dokumentieren.

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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Darstellung Prozessablauf: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 2018

  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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  Stadt Münster    Bauaufsicht    050.010.050_03364 
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 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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ÜBERÖRTLICHE 
PRÜFUNG 
Zahlungsabwicklung der 
Stadt Münster im Jahr 2019

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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INHALTSVERZEICHNIS 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Managementübersicht 3 
Zahlungsabwicklung i.e.S. 3 
Vollstreckung 3 
 Inhalte, Ziele und Methodik 4 
 Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 5 
 Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und  Steuerung 7 
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 7  
Erfüllungsgrad Digitalisierung 11 
 Wirtschaftlichkeit 14 
Zahlungsabwicklung i. e. S. 14 
Vollstreckung 25 
 Anlage: Ergänzende Tabellen 36

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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 Managementübersicht 
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
 im Prüfgebiet Zah-
lungsabwicklung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.  
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor. 
Zahlungsabwicklung i.e.S. 
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben ordnungsgemäß. Die hohen 
Erfüllungsgrade belegen, dass die Organisation weitgehend den Idealvorstellungen der 
gpaNRW entspricht. Derzeit baut die Stadt ein Berichtswesen auf, durch das sich die Steue-
rungsmöglichkeiten noch verbessern werden. Entwicklungsmöglichkeiten zeigen sich noc h bei 
der Digitalisierung.  
Der Personaleinsatz ist in Relation zur Einwohnerzahl unauffällig. Da relativ weni g Einzahlun-
gen zu bearbeiten sind, entstehen höhere Aufwendungen je Einzahlung als in 75 Prozent der 
Vergleichskommunen. Der hohe Anteil von Lastschriften wirkt sich für die Zahlungsabwickl ung 
entlastend aus. 
Positiv ist, dass die Stadt Münster die wenigsten ungeklärten Ein- und Auszahlungen  aufweist. 
Im Mahnwesen erreicht sie ebenfalls eine hohe Erfolgsquote. Auf eine Kostendeckung bei Ar-
beiten für Dritte wird geachtet.  
Vollstreckung 
Die Vollstreckung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben sehr wirtschaftlich und erfolgreich. 
Die Zahl der rückständigen Forderungen ist gering. Ein Manko ist die fehlende Vollstreckungs-
software. Diese könnte das Verfahren durch die elektronische Überleitung von Vollstreckungs-
aufträgen deutlich beschleunigen und vereinfachen. Außerdem würden sich auch die Auswer-
temöglichkeiten verbessern.  
Geringes Optimierungspotenzial sieht die gpaNRW noch bei den Vollstreckungsankündigun-
gen. Hier sollte die Stadt auf die geringere Pfändungsgebühr bei Zahlung vor Einsatz des Au-
ßendienstes hinweisen und sich auch die Portokosten erstatten lassen.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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 Inhalte, Ziele und Methodik 
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen rechtmäßig, sachge-
recht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).  
Die Prüfung im Prüfgebiet Zahlungsabwicklung umfasst  
 den Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten, 
 die ordnungsmäßige Aufgabenerfüllung und effiziente Steuerung und 
 die Wirtschaftlichkeit der Personal- und Sachaufwendungen. 
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen.  
Die gpaNRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand zweier Erfüllungsgrade. Diese 
beruhen auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellen wir 45 einheitliche Fragen zu den Them en-
feldern 
 Ordnungsmäßigkeit, 
 Organisation,  
 finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling sowie  
 Digitalisierung. 
Der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz in der Zahlungsabwicklung und der Vollstre-
ckung soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Erfüllung 
der Aufgaben gewährleisten. Wir nutzen hierzu Kennzahlen, die als Orientierung für eine an-
gemessene Stellenausstattung dienen.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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 Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 
 Feststellung 
Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unterschiedsbetrag. 
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune hat entsprechend § 31 Abs. 4 der Kommunalhaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) die Finanzmittelkonten am Schluss d es 
Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages mit den Bankkonten abzuglei-
chen. Zwischen den Finanzmittelkonten und den Bankkonten darf es keinen Unterschiedsbe-
trag geben. Im Abgleich müssen sowohl alle Bankkonten als auch die Bestände der Wechsel-
geld- und Handvorschüsse enthalten sein. 
Die gpaNRW hat die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Geldinstitute erfasst, bei 
denen die Stadt Münster Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand haben wir der 
Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt. 
Die Stadt führt zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verbuchung gutzuschreibender Beträge 
bzw. der Aufträge und Umlegungen von Bank zu Bank (sog. Schwebeposten) Kontogegenbü-
cher. Die Schwebeposten lassen sich über die Listen der Bankverrechnungskonten nachwei-
sen. Bei der Ermittlung des Kassenistbestandes bleiben sie unberücksichtigt. Sie verändern 
erst im Zeitpunkt der Gutschrift bzw. der Belastung den jeweiligen Kassenbestand. 
Wechselgeldbestände, Handvorschüsse und Schulgirokonten weist Münster nicht im Tagesab-
schluss aus. Im Zeitpunkt der Prüfung unterhält die Stadt 93 Schulgirokonten. Die Schulen füh-
ren diese Girokonten eigenständig und rechnen sie jährlich mit dem Schulamt ab. Gemäß Ziffer 
2.4 der Geschäftsanweisung Handvorschüsse und Geldannahmestellen rechnet das Schulamt 
geleistete Zahlungen bei Bedarf und spätestens zum Buchungsschluss des Haushaltsjahres mi t 
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen ab. Die Stadt hat in der Bilanz eine eigene Position für 
die Schulgirokonten eingerichtet. 
Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Geschäftskonten erstreckt sich über alle liquiden 
Mittel. Hierzu gehören auch Bestände der Wechselgelder, Handvorschüsse und Schulgirokon-
ten. Diese sollen die Organisationseinheiten natürlich nicht täglich mit der Zahlungsabwicklung 
abrechnen. Dennoch sind sie als liquide Mittel zumindest mit den jeweiligen Beständen  zum 01. 
Januar eines jeden Jahres fortzuschreiben. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre Schulgirokonten 
als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen.  
Einige Vergleichskommunen halten keine Schulgirokonten vor. Insbesondere bei nur weni gen 
Bewegungen übersteigen die Aufwendungen durch Gebühren, Verwaltungs- und Prüfaufwand 
bei weitem den Nutzen dieser Girokonten. Die gpaNRW geht daher grundsätzlich davon aus, 
dass Schulen keine eigenen Girokonten vorhalten müssen.  
In der Stadt Münster erfolgen über die Schulgirokonten insbesondere dezentrale Bestellungen 
von Verbrauchsmaterialien. Dies hat die Stadt vor einigen Jahren auf die Schulen übertragen. 
Sie hat die Erfahrung gemacht, dass die Abwicklung vor Ort erheblich schneller funktion iert als

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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zentralisiert. Zudem hat sie vorher benötigtes Personal für diese Bestellungen im Bereich Per-
sonal und Organisation seinerzeit eingespart. Gemessen daran sind die in Münster ohnehin 
niedrigen Gebühren für die Schulgirokonten geringer. Daher ist die Stadt Münster zu dem Er-
gebnis gekommen, dass sie die Schulgirokonten auch künftig weiterführen wird.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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 Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und  
Steuerung 
Die gpaNRW ordnet die Antworten auf die Fragen in den Erfüllungsgraden auf einer Skala von 
0 bis 31 bzw. bei den Fragen zur Digitalisierung 0 und 12 ein. Danach gewichtet sie diese Be-
wertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich 
Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in 
Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Diese Kennzahl zeigt, in wel-
chem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Münster einer ord-
nungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht. 
Die Erfüllungsgrade sind als Anlage Tabelle 4 (Zahlungsabwicklung und Vollstreckun g) und 
Tabelle 5 (Digitalisierung) vollständig abgebildet. 
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ mit 
98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert. 
Dieser Erfüllungsgrad setzt sich aus drei Teilerfüllungsgraden zusammen, auf die nachfolgend 
eingegangen wird. 
Ordnungsmäßigkeit 
 Feststellung 
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll stre-
ckung der Stadt Münster den Maximalwert. 
Eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung kann durch eine Kom -
mune sichergestellt werden, wenn sie gemäß § 32 KomHVO NRW die 
 Zuständigkeiten, 
 Fristen, 
 Abläufe, 
 Befugnisse und 
 sonstigen Rahmenbedingungen 
 
1 nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erf üllt = 3 
2 nein = 0; ja = 1

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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schriftlich klar definiert und deren Einhaltung nachhält. 
Die Stadt Münster erreicht 100 Prozent (Median 97 Prozent). Damit entspricht sie bei der Ord-
nungsmäßigkeit der Sollvorstellung der gpaNRW. 
Die „Geschäftsanweisung gem. § 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Regelung der 
Finanzbuchhaltung für die Stadt Münster“ (aktuell § 32 KomHVO) vom 14.09.2011, gültig ab 
21.10.2011, entspricht in den von uns untersuchten Merkmalen den rechtlichen Anforderungen. 
Durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) müssen die Kommunen 
neben ihren Papierakten auch für die jeweils eingesetzte Software Löschkonzepte entwickeln. 
Die Stadt Münster hat hierzu bereits ein Projekt für ein eigenständiges Löschkonzept und des-
sen Umsetzung in Auftrag gegeben. Nicht mehr benötigte Daten kann sie dann zeitnah aus der 
eingesetzten Software entfernen. Der beständige Anstieg nicht mehr relevanter, aber Speicher-
kapazität bindender Daten führt zu einer Systemverzögerung. Diese macht sich in der tägliche n 
Arbeit bemerkbar. Insofern hat die Löschung fehlerhafter, veralteter und nichtmehr benötigter 
Daten den positiven Nebeneffekt das System zu entlasten.  
Nach derzeitigem Planungsstand wird Münster noch während der überörtlichen Prüfung im Jahr 
2019 erstmalig aktiv am Datenbestand in der eingesetzten Software Löschungen vornehmen. 
Diese Löschungen wird sie im Rahmen des Umsetzungskonzeptes entsprechend definieren 
und dokumentieren. Dem schließt sich der Erlass einer verbindlichen Regelung für die Gesamt-
verwaltung an. 
Organisation  
 Feststellung 
Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem überdurch-
schnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die Zahlungsabwick -
lung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle Beschäftigten. In einzelnen 
Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkeiten.  
Durch eine schriftliche Festlegung der Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Befugni sse 
kann eine Kommune eine effiziente und rechtssichere Aufgabenerfüllung sicherstellen. 
Die Zahlungsabwicklung wird in der Stadt Münster zentral vom Amt für Finanzen und Beteili-
gungen – Stadtkasse – wahrgenommen und verantwortet. Die Stadt hat die Vollstreckungsbe-
hörde gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) in Verbin-
dung mit § 31 KomHVO zur zentralen Stelle für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren be-
stimmt. 
Die gpaNRW hat standardisierte Fragen zur Organisation in der Stadt Münster
 gestellt. Die 
Stadt erreicht 97 Prozent (Median 88 Prozent). Der hohe Erfüllungsgrad bestätigt, dass die 
organisatorischen Regelungen der Stadt Münster die von der gpaNRW definierten Anforderun-
gen bereits weitestgehend erfüllen. Daher ergeben sich bei der Organisation in den von uns 
betrachteten Bereichen nur geringe Optimierungsmöglichkeiten: 
Die Stadt führt grundsätzlich kein Telefoninkasso durch. Sie begründet dies mit fehlendem spe -
ziell geschultem Personal. Aus Sicht der gpaNRW sollte Münster zwar nicht vorrangig auf ein

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Telefoninkasso setzen, diese Möglichkeit aber auch nicht ausschließen. Sofern der Stadt die 
Telefonnummer eines Schuldners ohnehin bekannt ist, kann sich die Angelegenheit bereits 
durch einen Anruf erledigen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Schuldner seine bishe-
rigen Zahlungen fristgerecht durchführte. Möglicherweise wurde die Zahlung dann schlichtweg 
vergessen. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefoninkassos zu-
rückgreifen. 
Die Stadt Münster hat ihre Arbeitsprioritäten in der Vollstreckung grundsätzlich bei „Außen- vor 
Innendienst“ gesetzt. Der Innendienst wird jedoch in den Fällen vorgezogen, in denen es auf-
grund des Sachverhaltes geboten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus früheren 
Vollstreckungsversuchen bekannt ist, dass eine Bearbeitung durch den Innendienst zum Erfolg 
führte. Zudem steuert der Innendienst über gesetzte Kennzeichen den Lauf eines Vollstre-
ckungsauftrages. Die Ausprägung „Außen- vor Innendienst“ begründet die Stadt mit der von ihr 
gewünschten Präsenz und Außenwirkung. Der Fokus der Vollstreckungsbehörde ist auf den 
zügigen Forderungseinzug gerichtet und stützt sich daher insbesondere auf § 21 VwVG NRW. 
Daher ist der Anteil der Sachpfändungen nach Auskunft des Fachverantwortlichen in Münster 
erheblich höher als im Landesdurchschnitt der kreisfreien Städte. Dies soll sich insbesondere 
auch bei den Autopfändungen bemerkbar machen. Die Fallzahlen hierzu hat die gpaNRW je-
doch in dieser Prüfrunde nicht erhoben, sodass wir keine Aussage hierzu treffen können. 
Aus Sicht der gpaNRW bietet eine Bearbeitung im Innendienst zusätzliche Möglichkeiten. So 
können Forderungspfändungen eine große Wirkung erzielen. 
Die Aufgaben Stundung, Niederschlagung und Erlass führt Münster derzeit weitgehend deze nt-
ral durch. Allerdings übernimmt die Zahlungsabwicklung / Stadtkasse bereits seit 2016 dies e 
Aufgabe für das Jobcenter. Ab 2020 nimmt die Zahlungsabwicklung / Stadtkasse diese Aufgabe 
auch für das Sozialamt zentralisiert wahr. Seit dem 01. September 2019 läuft zudem auch ei ne 
Pilotphase für zentrale Niederschlagungen des Steuerbereichs. Perspektivisch wird die Stadt 
den Bereich der Niederschlagung zentralisieren. Aufgrund höherer Anforderungen wird sie die 
Aufgabe der Erlasse dabei nicht zentralisieren. Die Anzahl der Erlasse liegt deutlich niedriger 
und ist daher vernachlässigbar. Die Stadt plant, die Zentralisierung in der Vollstreckung durch-
zuführen. 
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind die gesetzli-
chen Vorschriften im Sinne einer wirtschaftlicheren und zügigeren Abwicklung der Geschäf ts-
vorfälle geändert worden. So lässt die Bestimmung des § 32 Abs. 3 KomHVO ausdrücklich zu, 
dass Beschäftigte, denen die Abwicklung von Zahlungen obliegt, mit der Stundung, Nieder-
schlagung und dem Erlass von kommunalen Ansprüchen beauftragt werden können, wenn dies 
der Verwaltungsvereinfachung dient und eine ordnungsgemäße Erledigung gewährleistet ist. 
Aus Sicht der gpaNRW sollte die Stadt Münster demnach die zentrale Niederschlagung nicht in 
der Vollstreckung, sondern in der Zahlungsabwicklung ansiedeln. 
Aus Sicht der Stadt Münster ist unter dem Begriff Zahlungsabwicklung auch der Bereich der 
Vollstreckung zu subsummieren. In Münster hat die Vollstreckungsbehörde einen Überblick  
über alle laufenden Forderungen der Stadtverwaltung. Die Stadt gewährleistet dort auch das 
vom Gesetzgeber geforderte Vier-Augen-Prinzip bei den Niederschlagungen. Jeder Fall (o hne

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 10 von 45 
Wertgrenzen) ist im System vom jeweiligen Teamleiter freizugeben. Die strikte Einhaltung des 
Vier-Augen-Prinzips bewertet die gpaNRW positiv. 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen beabsichtigt, die Zentralisierung der Niedersc hlagun-
gen in der Vollstreckung personalneutral umzusetzen. Den zusätzlichen Arbeitsauf wand plant 
sie durch den Einsatz einer Vollstreckungssoftware und hiermit einhergehender Zeitersparnisse 
zu kompensieren. Eine personalneutrale Zentralisierung der Niederschlagung bewertet die 
gpaNRW ebenfalls positiv. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. All erdings sollte 
sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch den perspektivischen Weg-
fall der Niederschlagungen in den dezentralen Fachbereichen sollte Münster die dort hierfür 
nicht mehr benötigten Stellenanteile konsequent einsparen. 
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 
 Feststellung 
In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Aufbau. Di e 
geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern. 
Eine Kommune sollte produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Res-
sourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festlegen. Zudem sollte 
sie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und S trukturkenn-
zahlen) bestimmen. 
Darüber hinaus sollte sie ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufbauen. Damit 
kann sie u. a. den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen. Handlun gser-
fordernisse und Steuerungsmöglichkeiten werden erkennbar. 
Die Stadt Münster
 erreicht im Teilerfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Control-
ling 83 Prozent (Median 50 Prozent). 
Gemessen an dieser Sollvorstellung ergeben sich nur wenige Optimierungsmöglichkeiten. Seit 
2016 hat sich Münster intensiv mit Zielsetzungen auseinandergesetzt. Für die Gesamtverwal-
tung entwickelte sie die Ziele „Vermeidung der Haushaltssicherung“ und „Begrenzu ng des 
Haushaltsdefizits bis 2020“. Für das Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement be-
nannte sie die Ziele 
 „Sicherstellung der Liquidität durch ein auskömmliches Finanzergebnis“,  
 „Vollständige Ausweisung des Forderungsbestandes in der Bilanz“ und 
 „Ergebniswirksames Erfassen von Ausfallrisiken (in Form von Wertberichtigungen)“. 
In ihrem Haushaltsplan hat die Stadt diese Ziele verankert. Diese Ziele waren bis vor ein paar 
Jahren noch detaillierter. Einige Ziele hatten nach Auffassung der Stadt eine zu geringe politi-
sche Steuerungsrelevanz und wurden daher nicht weitergeführt. Dies waren beispielsweise:

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 11 von 45 
 Geschäftsvorfälle werden in mindestens 90 Prozent der Fälle innerhalb von drei Arbeits-
tagen erfasst, 
 Entwurf des Jahresabschlusses wird spätestens zum 31. März des Folgejahres dem Rat 
zur Feststellung zugeleitet und 
 Die fälligen Auszahlungen erfolgen termingerecht bzw. zumindest zu 95 Prozent inner-
halb von zwei Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt der Zahlungsfreigabe. 
Seit 2019 baut Münster ein Berichtswesen zum Forderungsmanagement (FOM) auf. Es wird 
Monats- und Jahresberichte geben. Dies soll ein fester Bestandteil werden, durch den Miss-
stände gezielt auffallen und die Stadt rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die Grun d- und 
Kennzahlen überträgt die eingesetzte Software automatisiert in das Berichtswesen. Zum Zeit-
punkt der Prüfung plausibilisiert die Stadt die Kennzahlen für das Berichtswesen. In diese Plau-
sibilisierung lässt sie auch die aus diesem Bericht hervorgehenden Kennzahlen mit einfließen. 
Hierzu gehört u.a. die SEPA – Lastschriftquote (siehe auch „SEPA – Lastschriftmandate“). Da-
rauf gestützt wird Münster perspektivisch versuchen, den Anteil an SEPA – Lastschriften bei 
Organisationseinheiten mit einer niedrigen SEPA – Lastschriftquote durch entsprechende Maß-
nahmen zu erhöhen. Zudem dient das Berichtswesen zum Forderungsmanagement auch dazu, 
die Wirtschaftlichkeit der Zahlungsabwicklung und Vollstreckungsbehörde regelm äßig zu über-
prüfen. 
 Feststellung 
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt bereits 
Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungsmanagement 
(FOM) übernommen. 
Erfüllungsgrad Digitalisierung 
 Feststellung 
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Prozen t (Me-
dian 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist bereits dabei, einige 
Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie dabei noch nicht ein. 
Eingehende Rechnungen sollten an zentraler Stelle angenommen, eingescannt und elektro-
nisch weitergeleitet werden. Diese sollten dann (e-Rechnungen und Rechnungen im pdf-
Format) angenommen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine Rechnung ist elekt-
ronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und 
empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rech-
nung ermöglicht (§ 2 E-Rechnungsverordnung). 
Auf einen Ausdruck in Papierform sollte verzichtet und die elektronische Archivier ung ange-
strebt werden. Beteiligte Organisationseinheiten und die Rechnungsprüfung sollten Zugr iff auf 
das elektronische Archiv haben. Die Vollstreckung sollte mit einer digitalen Vollstreckungsakte 
arbeiten und Amtshilfeersuchen elektronisch übermitteln. 
In der Stadt Münster gehen Rechnungen derzeit auch dezentral ein. Allerdings überarbeitet 
Münster in einem verwaltungsweiten Projekt aktuell den hiermit zusammenhängenden Work-
flow. Im Jahr 2019 scannt die Stadt Rechnungen erst nach der Bearbeitung (Buchung) ein. Erst

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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ab diesem Zeitpunkt leitet sie das Dokument elektronisch weiter. Elektronische Rechnungen 
nimmt die Stadt ebenfalls an. Diese durchlaufen allerdings ausgedruckt das Verfahren. Erst 
nach erfolgter Buchung scannt die Sachbearbeitung die Rechnungen wieder ein. Der Anteil der 
elektronisch eingehenden Rechnungen liegt in Münster derzeit bei rund 13 Prozent. Die Stadt 
teilte jedoch bereits mit, dass das Einscannen nach Überarbeitung des Workflows am Anfang 
des Verfahrens stehen wird und künftig elektronische Rechnungen nicht mehr ausgedruckt 
werden. Damit deckt sich die künftige Ausrichtung der Stadt Münster mit der Sichtweise der 
gpaNRW. Durch entsprechenden Softwareeinsatz ist es technisch grundsätzlich bereits mög-
lich, Rechnungen beim Einscannen auszulesen, sodass die benötigten Daten automatisch in 
die Finanzsoftware übertragen werden. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren Rech-
nungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zahlungsabwicklun g 
Synergieeffekte ergeben. 
Die Archivierung der Rechnungen erfolgt in Münster elektronisch und in Papierform. Auf die 
Papierrechnung wird die Stadt erst dann verzichten, wenn die technische Richtlinie zum revisi-
onssicheren Scannen eingehalten werden kann. Dies kann die Stadt im aktuellen Wor kflow 
nicht sicherstellen und bewahrt die Rechnungen daher parallel auch in Papierform auf. 
 Empfehlung 
Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren Rech-
nungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen nach dem Einscan-
nen vernichten. 
Seit 2019 hat die Stadt Münster im Mahnwesen die digitale Aktenführung eingeführt. Dabei 
digitalisiert sie alle eingehenden und ausgehenden Schreiben. Diese digitale Akte ist über di e 
eingesetzte Finanzsoftware für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahlungsabwicklung 
und Vollstreckung aufrufbar. Künftig sollen auch die von intern und extern eingehenden Klä-
rungsschreiben digitalisiert werden. 
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster leitet offene Forderungen nach Fristablauf in Papier-
form an die Vollstreckung. Hierzu druckt die Zahlungsabwicklung die Vollstreckungsaufträge 
aus der eingesetzten Finanzsoftware aus. Eine digitale Übertragung der Vollstreckungsaufträge 
ist nicht möglich, da Münster bisher keine Vollstreckungssoftware einsetzt. Die Sachbearbei-
tung kann in der Vollstreckung nur auf die Finanzsoftware zurückgreifen. Die weitere Bearbei-
tung findet in den gängigen Office-Produkten statt. Daher sind Auswertungen zum Bereich der 
Vollstreckung nur in wenigen Fällen möglich. Für die überörtliche Prüfung konnte die Stadt 
Münster lediglich Auswertungen aus der Finanzsoftware liefern. 
Durch den Einsatz einer Vollstreckungssoftware könnte Münster u.a. Vollstreckungsaufträge 
elektronisch überleiten. Hierdurch würde sich das Verfahren deutlich beschleunigen und verein-
fachen. Außerdem würden sich auch die Auswertemöglichkeiten deutlich verbessern und die 
Arbeit transparenter machen. Eine Vollstreckungssoftware und damit auch die elektronische 
Überleitung von Vollstreckungsforderungen aus der Buchhaltungssoftware nutzen bereits f ast 
alle Vergleichskommunen. Die Notwendigkeit des Einsatzes einer Vollstreckungssoftware hat 
eine externe Beratungsfirma der Stadt Münster bereits 2016 empfohlen. Zum Zeitpunkt der 
Prüfung liegt seitens der Stadt eine Absichtserklärung vor, eine Vollstreckungssoftware in Be-

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 13 von 45 
trieb zu nehmen. Von den 23 kreisfreien Städten in NRW setzt neben Münster nur eine weitere 
Kommune noch keine Vollstreckungssoftware ein. 
Der Kommunikationsstandard XAmtshilfe wurde gegen Ende des ersten Quartals 2019 bun-
desweit freigeschaltet. Es handelt sich hierbei um eine bundesweite Internetplattform für den 
Daten- und Informationsaustausch zu Amtshilfeersuchen. Über eine Vollstreckungssoftw are 
kann diese Schnittstelle die papierlose Übermittlung von Forderungen an andere Kommunen 
gewährleisten. Für die Stadt Münster bedeutet dies, dass sie ohne eine Vollstreckungssoftware 
keinen Nutzen aus dieser Schnittstelle ziehen könnte. Sowohl die eigenen als auch die Amts hil-
feersuchen anderer Kommunen sowie die Vollstreckungsersuchen der Gläubiger ohne eigene 
Vollstreckung (§ 4 VO VwVG NRW) müsste die Stadt weiterhin auf Papier bearbeiten. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der Vollstreck ung 
und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Vollstreckungssoftware in ihrer 
Vollstreckung einsetzen. 
Die Vollstreckung der Stadt Münster arbeitet derzeit noch nicht mit einer elektronischen Voll-
streckungsakte. Dies geht einher mit der fehlenden Vollstreckungssoftware. In der Folge hat die 
Stadt ihren Außendienst bisher auch nicht mit Tablet-PCs ausgestattet. Insbesondere vor dem 
Hintergrund der in Münster gelebten Praxis „Außen- vor Innendienst“ ließen sich mit einer ent-
sprechenden technischen Ausstattung einige Synergieeffekte erzielen. In den Vergleichskom-
munen haben wir Beispiele gefunden, in denen der Außendienst über Tablet-PCs auf die elekt-
ronische – und somit stets aktuelle – Vollstreckungsakte zugreifen kann.  
 Empfehlung 
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prüfen, ob sie 
durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung Synergieeffekte erzie-
len kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorschalten. 
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt 
Münster zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur 
überörtlichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 14 von 45 
 Wirtschaftlichkeit 
Zahlungsabwicklung i. e. S. 
 Feststellung 
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlungen auf 
den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe wirtschaftlicher. 
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune sollte die Einzahlungen auf den Geschäftskonten 
wirtschaftlich bearbeiten. Dafür ist ein hoher Automatisierungsgrad erforderlich. Für alle Ge-
schäftskonten sind elektronische Kontoauszüge bereit zu halten. Nicht zuordenbare Ei nzahlun-
gen auf den Geschäftskonten sind unverzüglich zu klären. Mahnläufe haben zügig nach Fäll ig-
keit zu erfolgen. Die Zahlungsabwicklung für Dritte ist wirtschaftlich wahrzunehmen.  
Aufwendungen 
 Feststellung 
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl  unauffällig. 
Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als 75 Prozent der 
Vergleichskommunen.  
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster setzte 2017 für die Bearbeitung der Einzahlungen 
auf den verschiedenen Geschäftskonten der Stadt und den weiteren Tätigkeiten gem äß unse-
rem Aufgabenkatalog 19,46 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 2,33 Vollzeit-Stellen für 
den Overhead ein. 2018 reduzierte sich die Sachbearbeitung marginal auf 18,99 Voll zeit-
Stellen. Beim Overhead gab es keine Veränderungen. Im interkommunalen Vergleich 2018  
ergibt sich folgendes Bild: 
Personal Zahlungsabwicklung 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen  
je 10.000 Einwohner 
0,68 0,35 0,63 0,69 0,90 1,10 23 
Vollzeit-Stellen  
Sachbearbeitung  
je 10.000 Einwohner 
0,61 0,34 0,57 0,64 0,75 0,97 23 
Overheadanteil  
in Prozent 
10,93 3,11 6,79 11,52 14,31 18,74 23

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Aufwendungen je Einzahlung in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
3,00 1,14 2,01 2,33 2,84 3,69 23 
Die Aufwendungen je Einzahlung resultieren aus den Personal- und Sachaufwendungen 
(Sachbearbeitung und Overhead) sowie der Zahl der Einzahlungen. Dass Münster 2018 mehr 
als drei Viertel der Vergleichskommunen aufwendete zeigt, dass in Relation zum Personalein-
satz wenig Einzahlungen zu bearbeiten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mittels Last-
schriftverfahren eingezogene Beträge bei der Kennzahlenbildung nicht als Einzahlungen b e-
rücksichtigt werden. Insofern sind auch die nachfolgend abgebildeten Kennzahlen zum Umfang 
der Lastschriften bei der Bewertung des Personaleinsatzes einzubeziehen.   
Grundsätzlich lassen sich Zeitersparnisse (und damit eine Reduzierung der Vollzeit-Stel len) 
auch durch eine Reduzierung der bestehenden Girokonten realisieren. Die Stadt Münster un-
terhält im Zeitpunkt der Prüfung bei vier Banken und der Sparkasse Girokonten. In den letzten 
Jahren hatte sie aufgrund geringer Umsätze bereits mehrere Girokonten aufgelöst. Eine zwi-
schenzeitliche Layoutänderung führte dazu, dass nur noch drei Girokonten in den Briefkopf 
passten. Aus Sicht der gpaNRW besteht auch hierfür keine Notwendigkeit. Grundsätzlich reicht 
nur eine Kontoverbindung im Briefkopf der Stadt aus. Allerdings benötigt die Stadt drei der fünf

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Girokonten zweckgebunden für Kreditkartenverträge, Schweizer Franken und die Bundesbank. 
Daneben bleiben lediglich die Sparkasse und die Volksbank.  
Einzahlungen 
 Feststellung 
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche Leistungs-
kennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbeiten mehr Einzah-
lungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster. 
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen di e 
Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein. 
Hiermit sind alle Einzahlungen auf den Geschäftskonten gemeint, die die Stadt zu verwalten 
hat. Daher sind auch die Einzahlungen auf den Geschäftskonten für Dritte im Rahmen ö.-r. 
Vereinbarungen sowie für die Abwicklung fremder Finanzmittel zu berücksichtigen. Wichtig ist, 
nicht die gebuchten Forderungen zu erfassen, da eine Einzahlung mehrere Forderungen um-
fassen kann. Auch bei den SEPA-Lastschriften wird nur der Zahlungseingang des Gesamtpa-
kets als eine Einzahlung berücksichtigt. 
Nicht zu berücksichtigen sind z. B. Schulgirokonten oder andere Konten, die in die Bewirtschaf-
tung einer Organisationseinheit übertragen wurden wie z. B. im sozialen Bereich für  die Abwick-
lung von Scheckzahlungen für Asylbewerber. 
Einzahlungen auf den Bankkonten Stadt Münster 
Grundzahlen 2017 2018 
Anzahl der Einzahlungen auf allen Bankkonten 537.903 539.844 
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Bank-
konten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 
170.816 168.573 
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Bank-
konten für Dritte 
11.176 10.985 
Anzahl der Lastschriften* in den Lastschriftläufen 487.461 508.033 
*auf Grundlage vorliegender SEPA-Lastschriftmandate

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Anzahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen. 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
27.641 21.482 28.759 35.391 39.936 65.308 23 
In beiden Jahren liegen die Einzahlungen je Vollzeit-Stelle in Münster in etwa auf gleicher Hö-
he. Die Stadt erzielt 2017 einen niedrigeren Leistungswert als 75 Prozent der Vergle ichskom-
munen. 2018 positioniert sie sich etwas höher. Sie begründet die Positionierung insbesondere 
mit Jahreszahlern bei Grundbesitz- und anderen Abgaben sowie mit zahlreichen Samm elavi-
sen, bei denen einer Einzahlung ein erheblicher Arbeitsaufwand gegenübersteht. Beispie lswei-
se zahlen die Krankenkassen teilweise hunderte Forderungen in einer Summe. Die Stadt Müns-
ter zählt im Jahr 2018 bei den drei größten Krankenkassen 352 Avise. Dazu kommen Zahlungs-
avisen von kleineren Krankenkassen und die Grundbesitzabgaben. Im Durchschni tt enthält 
jedes Avis rund 100 Kassenzeichen. Anhand einer übersandten Übersicht müssen die Teilbe-
träge einzeln den jeweiligen Forderungen zugeordnet werden. Ob derartige Sammeleinzahlun-
gen in den Vergleichsstädten in gleichem Umfang anfallen, ist aus den erhobenen Daten nicht 
abzuleiten.  
Bei der vorgenannten Kennzahl wurden 539.844 Einzahlungen zugrunde gelegt und durch die 
18,99 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung Zahlungsabwicklung dividiert. Unter zusätzlicher 
Berücksichtigung von rund 35.000 Einzelzahlungen durch die Sammelavise würde sich die 
Stadt Münster in der obigen Kennzahl mit rund 30.300 Fällen je Vollzeit-Stelle noch immer un-
terhalb des Medians der Vergleichskommunen positionieren.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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SEPA-Lastschriftmandate 
 Feststellung 
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise hohen An-
teil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich insbesondere 
bei der VHS.  
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen besteht die Möglichkeit, der Kommune eine 
Einzugsermächtigung zu erteilen. Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zah-
lungspflichtigen (Debitor) als auch der Kommune die Überwachung der Zahlungen.  
Ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area) ist die rechtliche Legitimation für den 
Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum  
Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an 
den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. 
Bei den Vergleichskommunen bilden wir an dieser Stelle ein Kreisdiagramm ab, das v erdeut-
licht, wie sich die Forderungen der Stadt auf die verschiedenen Forderungsarten verteilen. Die 
Stadt Münster konnte bei ihrer Auswertung die Forderungen für die Grundbesitzabgaben sowie 
die Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht ausweisen. Da es sich hierbei in der Regel um die 
größten Positionen handelt, kann die gpaNRW keine Übersicht über die Verteilung der Forde-
rungsarten darstellen. Die Stadt geht davon aus, perspektivisch auch diese Forderungsarten 
auswerten zu können. 
Der größte Teil der SEPA-Lastschriftmandate (abgesehen von den vorgenannten Grundbesitz-
abgaben etc.) liegt für die Bereiche Hunde- und Gewerbesteuer sowie Kindergartenbeiträge 
vor. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Forderungen in den einzelnen Forderungsar-
ten bei der Stadt bereits durch Lastschriften eingehen. 
Verteilung SEPA-Lastschriftmandate auf wiederkehrende Forderungen 2018
 
Grundzahl SEPA-Lastschriftmandate Anzahl Forderungen Prozentualer Anteil 
Gewerbesteuer 4.370 6.892 63,41 
Hundesteuer 7.630 10.750 70,98 
Vergnügungssteuer 69 251 27,49 
Kindergartenbeiträge 4.331 9.502 45,58 
Mittagsverpflegung Kita 590 1.854 31,82 
VHS 54 15.604 0,35 
Musikschule 3.135 5.286 59,31 
Nachfolgend haben wir den Anteil der jeweiligen SEPA-Lastschriftmandate bezogen auf die 
einzelnen Forderungsarten in den interkommunalen Vergleich gestellt.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Anteil SEPA-Lastschriftmandate an der jeweiligen Forderungsart in Prozent 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Gewerbesteuer 63,41 31,01 38,59 45,67 51,62 71,99 21 
Hundesteuer 70,98 33,44 40,05 47,89 54,07 70,98 22 
Vergnügungssteuer 27,49 4,92 24,23 31,59 36,03 39,39 21 
Kindergartenbeiträge 45,58 12,99 34,03 43,08 50,97 64,50 22 
Mittagsverpflegung Kita 31,82 17,76 24,38 35,49 54,36 79,49 18 
VHS 0,35 0,00 0,00 10,49 77,72 95,33 13 
Musikschule 59,31 13,91 37,56 47,50 64,81 75,70 20 
In einigen Forderungsarten weist Münster bereits einen hohen Anteil an Zahlungseingängen 
durch Lastschriften aus. Etwas niedriger positioniert sie sich bei der Vergnügungssteuer und 
der Mittagsverpflegung Kita. Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich jedoch insgesamt n ur 
um 69 Lastschriften, die für 251 Forderungen vorliegen. Auffällig niedrig liegt hingegen der 
Lastschriftenanteil bei den VHS-Beiträgen. Hier stehen im Jahr 2018 insgesamt 15.604 Forde-
rungen nur 54 Lastschriften gegenüber. In der VHS erfolgen gerade zu den Anmeldetagen in 
Münster noch viele Barzahlungen. Die eingenommenen Beträge zahlt die VHS bei der Spar-
kasse ein. Hierfür erfolgt lediglich eine einzige Sollstellung für alle Einzahlungen des Anmelde-
tages. Insofern liegt der Anteil ohne Lastschrift noch deutlich höher. Barzahlungen sind grund-
sätzlich immer nur mit hohem personellem Einsatz möglich. Zudem muss der Kunde in Münster 
extra zur VHS, um sich anzumelden. Gemäß Ziff. 5 der AGB VHS Münster kann die Zahlung 
der Kursgebühren im VHS-Infotreff in bar oder per EC-Karte erfolgen. Wird diese Möglichkeit 
nicht in Anspruch genommen, wird eine Rechnung erstellt und per Post zugesandt. Die Kursge-
bühren sind dann zum genannten Fälligkeitstermin an die Stadtkasse Münster zu überweisen. 
Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen durch das Mahn- und Vollstreckungsverfah ren zu-
sätzliche Kosten. Eine Vergleichskommune erhält von fast allen Teilnehmern an VHS – Kursen 
ein SEPA Lastschriftmandat. Damit erreicht sie auch den positiven Nebeneffekt, dass kein Fall  
im Zusammenhang mit der VHS in der Vollstreckung landet. 
Viele Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer besuchen regelmäßig Angebote der VHS. Inso-
fern kann es sinnvoll sein, wenn die VHS grundsätzlich die Möglichkeit von Mehrfachmandaten 
bewirbt. Ist ein Mandat erst einmal angelegt, lässt sich damit erheblicher Verwaltungsaufwand  
einsparen. 
Derzeit verwendet die Stadt Münster bei der Gewerbesteuer lediglich SEPA-Mandate, die i hr 
auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift zugehen. In den anderen Bereichen nimmt die Stadt 
auch per Mail eingehende SEPA-Lastschriftmandate entgegen. Die Vergleichskommunen l as-
sen teilweise auch ein vereinfachtes Verfahren über das Internet zu. Hierdurch lässt sich Ver-
waltungsaufwand reduzieren. Allerdings birgt das vereinfachte SEPA-Verfahren auch ein Risi ko 
dadurch, dass sich die Schuldner die Abbuchung leichter und länger zurückholen kön nen. 
Dadurch könnten sich neue Fälle in der Mahnung und Vollstreckung ergeben. Dies möchte die 
Stadt vermeiden. Sie setzt daher darauf, künftig eine Online-Bezahlung über die gängigen Be-
zahlplattformen einzurichten. Diese bieten den Vorteil, dass das Geld nicht einfach zurückgeho lt 
werden kann.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 20 von 45 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungsabwicklung zu re-
duzieren. 
Lastschriften 
 Feststellung 
Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsabwick -
lung der Stadt Münster entlastend aus. 
Die SEPA-Lastschriftmandate werden je nach Forderungsart mehrmals jährlich genutzt, um per 
Lastschrift die jeweiligen wiederkehrenden Forderungen einzuziehen. Daher ist die Anzahl der 
SEPA-Lastschriftmandate gegenüber der Anzahl der Lastschriften erheblich niedriger. Die Last-
schrift- oder Abbuchungsläufe erfolgen je nach Bedarf für die Hauptfälligkeiten 15. Februar, 15. 
Mai, 15. August und 15. November eines Jahres (Hebe- bzw. Steuertermine) sowie für die mo-
natlichen Abbuchungen für Kindergarten-, Mittagsverpflegung und Offene Ganztagsschule. Für 
die Volkshochschule und die Musikschule gibt es semesterabhängige Abbuchungsläufe. Das  
jeweilige Paket wird automatisiert zusammengestellt und dem entsprechenden Geldinstitut zu-
gesendet. Dort wird es verarbeitet und im Regelfall wird dem Geschäftskonto lediglich eine Ein-
zahlung über den Gesamtbetrag des Abbuchungslaufs gutgeschrieben. Neben der automati-
sierten Zuordnung von Einzahlungen zu vorliegenden Anordnungen führt ein hoher Lastschrift-
anteil zu einer Entlastung der Zahlungsabwicklung. 
Um festzustellen, wie hoch der Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten ist, wurde die Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten für die Berech-
nung des Lastschriftanteils um die Anzahl der Einzahlungen auf Verkehrsordnungswidrigkeiten 
bereinigt. Für diese Einzahlungen kommt im Regelfall kein SEPA-Lastschriftmandat in Frage.  
Den Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten haben wir wie folgt 
ermittelt: 
Anteil der Lastschriften an den gesamten Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2018 
Grundzahl Wert 
Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten 539.844 
abzgl. Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 168.573 
zzgl. Anzahl der Lastschriften in den Lastschriftläufen 508.033 
Gesamt 879.304 
Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten 57,78

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Anteil Lastschriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten in Prozent 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen. 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
57,04 18,98 43,30 49,97 56,72 60,55 17 
Rücklastschriften 
Im Umgang mit den Lastschriften ist der Anteil der Rücklastschriften von Bedeutung, weil deren 
Bearbeitung arbeitsintensiv sein kann. Die jeweiligen Zahlungspflichtigen müssen ermittelt un d 
angeschrieben werden. Eventuell ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat anzufordern. Das is t 
dann neu anzulegen. Daher ist ein niedriger Anteil an Rücklastschriften positiv. 
Anteil Rücklastschriften an Lastschriften gesamt in Prozent 2018 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
0,45 0,45 0,54 0,61 0,82 1,90 23 
Die Stadt Münster erkennt in diesem Aufgabenfeld keine Schwierigkeiten in der Bearbeitung. 
Dies zeigt sich auch in der Positionierung im interkommunalen Vergleich. 
Ungeklärte Ein- und Auszahlungen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimalwert der 
Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Arbeitsschritte wirken.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 22 von 45 
Den Anteil der automatisiert eingelesenen Zahlungseingänge könnte die Stadt hingegen 
noch erhöhen. 
Gemäß § 23 Abs. 1 KomHVO NRW sind die der Kommune zustehenden Forderungen vollstän-
dig zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zahlungseingang ist zu überwachen. Inso-
fern sind Forderungen zu erfassen, bevor der Zahlungseingang erfolgt. Voraussetzung hierfür 
ist vor allem, dass Sollstellungen durch die Organisationseinheiten unverzüglich erfolgen, so-
bald die Forderung entstanden ist. Ansonsten entstehen ungeklärte Ein- oder Auszahlungen . 
Zum Stichtag 09. Mai 2019 lagen in Münster 119 ungeklärte Ein- und 17 ungeklärte Auszahlun-
gen vor. 
Ungeklärte Zahlungseingänge und -ausgänge verursachen in der Zahlungsabwicklung einen 
höheren Arbeitsaufwand. Kommunen, die diese Werte geringhalten können, schaffen eine ge-
wisse Entlastung bei der Sachbearbeitung.  
Ungeklärte Einzahlungen und Auszahlungen je 10.000 Einwohner zum Stichtag 09. Mai 2019 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen. 
Zum Stichtag 09. November 2018 positionierte sich die Stadt Münster
 im interkommunalen 
Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
10,13 10,13 22,07 44,26 90,33 356 23 
Die Stadt Münster kann sich hier besser positionieren als die Vergleichskommunen. Dennoch 
gibt es auch in Münster Fälle, die gegen den Grundsatz – Forderungen unverzüglich zu 
erfassen – verstoßen. Bei ungeklärten Einzahlungen schreibt die Zahlungsabwicklung die 
Fachämter an und bittet um Stellungnahme. Geht nach entsprechender Frist kein Hinweis ein, 
überweist sie den Zahlungseingang zurück. Durch dieses konsequente Vorgehen erreicht 
Münster die positive Positionierung in der vorgenannten Kennzahl.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Daneben verzeichnet die Stadt 17 ungeklärte Auszahlungen am 09. Mai 2019. Diese wurden 
alle per SEPA-Lastschrift vom städtischen Girokonto eingezogen. Hiervon sind neun Auszah-
lungen von unberechtigten Dritten herbeigeführt worden. Die Stadt Münster holt grundsätzlich 
alle unberechtigten Lastschriften sofort zurück und erstattet Strafanzeige. Sie legte aber auc h 
Ausnahmen fest. So dürfen beispielsweise Telekom, Bundeskasse und Deutsche Post Auszah-
lungen anfordern. Dies funktioniert aber nur in den Fällen, in denen ein diesen Stellen bekann-
ter Text in die Buchungszeile geschrieben wird. Einige Vergleichskommunen weisen keine un-
geklärten Auszahlungen aus. Dort ist eine Abbuchung ohne vorherige Anordnung nicht möglich. 
Weitere Synergieeffekte für die Sachbearbeitung lassen sich durch einen hohen Anteil der 
automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen erzielen. Die Stadt Münster 
bewegt sich hier im Mittelfeld der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass hier noch 
Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
 
Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen in Prozent 2018 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte 
89,92 79,76 87,00 89,92 91,86 98,00 17 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Finanzsoftware 
den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen weiter zu erhö-
hen. 
Mahnläufe 
 Feststellung 
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mahnungen auf. 
Eine Kommune sollte zügig innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Fälligkeit einen autom ati-
sierten Mahnlauf generieren. Das Mahnintervall sollte mindestens monatlich sein. Die Übergabe 
an die Vollstreckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen. 
2018 versendete die Stadt Münster 67.004 Mahnungen (2017: 60.623 Mahnungen). Im Ein-
wohnerbezug ordnet sich die Stadt wie folgt ein:

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Mahnungen je 10.000 Einwohner 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen. 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
1.944 1.816 2.127 2.452 2.807 3.541 20 
In beiden Jahren kann sich die Stadt Münster bei der einwohnerbezogenen Betrachtung im 
unteren Viertel der Vergleichskommunen platzieren. Gleichzeitig ist die Stadt im Umgang mit 
ihren Mahnungen äußerst erfolgreich: 
Erfolgsquote (erste) Mahnung in Prozent 
Jahr       Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert (Medi-
an) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
2017 60,07 17,16 28,97 40,66 46,55 66,20 19 
2018 65,86 17,42 33,03 42,51 47,06 77,04 18 
2018 hat sich die Stadt im Vergleich zu 2017 deutlich verbessert. 
Zahlungsabwicklung i. e. S. für Dritte 
 Feststellung 
Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend. 
Entsprechend § 23 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) 
soll eine angemessene Entschädigung vereinbart werden. Diese ist in der Regel so zu bemes -
sen, dass die durch die Übernahme oder Durchführung entstehenden Kosten gedeckt werden.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Die nachfolgenden Einrichtungen sind hundertprozentige „Töchter“ der Stadt Münster. Diese 
bezahlen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die Stadtkasse eine Personalkostener-
stattung. In den Erträgen hat die gpaNRW diese Personalkostenerstattung ebenfalls erfasst. 
Verträge mit Dritten bestehen in Münster nicht. Für die städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe 
wird die Zahlungsabwicklung zwar tätig und erhält dafür auch eine Kostenerstattung, jedoch 
nicht für den originären Zahlungsverkehr. Insofern bilden wir die Abfallwirtschaftsbetriebe nach-
folgend nicht mit ab. 2017 sowie im Folgejahr stellen sich diese Werte für Münster wie folgt dar: 
 Zahl der Einzahlungen für Dritte 
Abwicklung durch 
Zahlungsabwicklung 
für 
Einzahlungen 2017 Belastung 2017 Einzahlung 2018 Belastung 2018 
Kommunale Daten-
zentrale (KDZ) 
100 97 103 92 
citeq 2.505 417 2.548 416 
Münster Marketing 2.682 295 2.712 267 
Theater Münster 5.889 590 5.622 616 
Summe 11.176 1.399 10.985 1.391 
Insgesamt erhält die Stadt von den Eigenbetrieben 2017 eine Personalkostenerstattung in Höhe 
von 62.537 Euro und 2018 von 65.822. Diese Beträge sind geeignet, um die entstehenden Kos-
ten zu decken.   
Vollstreckung 
 Feststellung 
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der Voll-
streckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungs for-
derung. 
Eine wirtschaftliche Bearbeitung der Vollstreckungsforderungen setzt voraus, dass schriftliche 
Regelungen zum Bearbeitungsablauf bestehen. Es sollten alle Möglichkeiten im Vollstreckungs-
Innendienst ausgeschöpft werden, bevor der Vollstreckungs-Außendienst eingesetzt wird. Auf 
Nebenforderungen im Verwaltungszwangsverfahren sollte nicht verzichtet werden. Die von 
einer Kommune versendeten Amtshilfeersuchen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die 
Vollstreckung für Dritte sollte wirtschaftlich wahrgenommen werden. 
Aufwendungen 
 Feststellung 
Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirtschaftlicher 
ab als die Stadt Münster. 
Die Vollstreckung der Stadt Münster setzte 2017 für die Bearbeitung der Vollstreckungsforde-
rungen 17,50 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 1,00 Vollzeit-Stellen für den Over-

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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head ein. 2018 ergaben sich keine Veränderungen. Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt 
sich folgendes Bild: 
Personal Vollstreckung 2018 
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert 
2. Viertel-
wert  
(Median) 
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl 
Werte 
Vollzeit-Stellen  
je 10.000 Einwohner 
0,59 0,59 0,91 1,05 1,21 1,45 23 
Vollzeit-Stellen  
Sachbearbeitung  
je 10.000 Einwohner 
0,56 0,56 0,85 0,95 1,11 1,32 23 
Overheadanteil  
in Prozent 
5,41 3,29 5,72 7,72 10,48 16,68 23 
Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung in Euro 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
26,03 23,42 29,69 37,18 43,72 55,73 20 
In Münster erfolgt die Vollstreckung in der Finanzsoftware auf Basis von Vertragskontotypen. 
Folglich werden – bis auf wenige Ausnahmen – alle überfälligen Forderungen in nur einem Voll-
streckungsauftrag aufgeführt. 
Vollstreckungsforderungen 
 Feststellung 
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfändungsgebühr.  
Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimierungsmöglichkeit wär e, 
den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger Zahlung nur die halbe Pfändungs-
gebühr zu entrichten hat.  
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Vollstreckung der Kommunen ni mmt 
die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vollstreckungsforderungen in 
Anspruch. 
Die gpaNRW hat die Vollstreckungsforderungen wie folgt definiert: 
Als Vollstreckungsforderung zählen wir jede von der Mahnung (Zahlungsabwicklung) in die 
Vollstreckung übergegangene Forderung. Jede zur Fälligkeit und nach Mahnung nicht durch 
Zahlung beglichene Forderung wird als einzelne Vollstreckungs(haupt)forderu ng gezählt. Alle 
zur Hauptforderung zählenden Nebenforderungen werden gemeinsam mit der Hauptforderung 
als eine Vollstreckungsforderung gezählt. Auch die Vollstreckungsankündigungen sind der Voll-
streckung zugehörig.  
Regelmäßig können für Vollstreckungsankündigungen keine Pfändungsgebühren erhoben wer-
den, wenn eine Kommune damit den Schuldnern gegenüber deutlich machen will, dass die 
Forderung nunmehr in die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilung übergegangen ist. Sofern 
die Vollstreckungsankündigung allerdings von einer konkreten Vollziehungskraft ( § 11 Abs. 2 
Ziff. 1 VO VwVG NRW) mit konkreten Maßnahmenankündigungen versehen wird, sind nach §  
10 Abs. 2 VO VwVG NRW Gebühren zu erheben. Das setzt voraus, dass diese Vollstreckungs-
ankündigungen selektiert und nur dort versendet werden, wo sie Erfolg versprechen.  
Grundsätzlich ist die volle Pfändungsgebühr zu erheben. Allerdings hat der Gesetzgeber in § 11 
Abs. 4 Ziff. 2 Alt. 1 VO VwVG NRW geregelt, dass die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten ist, 
wenn an den Vollziehungsbeamten gezahlt wird, bevor er sich an Ort und Stelle begeben hat. 
Die Erhebung der vollen Pfändungsgebühr würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei  
den Kommunen führen, da Einzelfallprüfungen und eventuell Erstattungen erfolgen müsst en. 
Dies bewertet die gpaNRW als nicht wirtschaftlich. Das zuständige Ministerium wurde von der 
gpaNRW hierüber informiert. 
Es sollte daher in den Fällen der konkreten Vollstreckungsankündigung zunächst die halbe 
Pfändungsgebühr angesetzt werden. Sofern diese Maßnahme erfolglos bleiben sollte, wird im 
weiteren Verfahren die volle Pfändungsgebühr angesetzt.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Vollstreckungen kündigt die Stadt Münster mit der „Zahlungsaufforderung und Vollstreckungs-
ankündigung durch den Vollziehungsbeamten“ an. Diese sind mit konkreten Maßnahmen ver-
sehen. Die Handlung einer konkreten Vollziehungskraft geht daraus hervor. Die Stadt listet  die 
Forderungen auf, die sie im Verwaltungszwangsverfahren einzuziehen hat. Hierzu gehören 
neben der eigentlichen Hauptforderung die Nebenforderungen 
 Säumniszuschläge und 
 Vollstreckungskosten. 
Die detaillierten Nebenforderungen haben die Schuldner bereits mit der vorangegangenen 
Mahnung erhalten, sodass sie in der Vollstreckungsankündigung als Summe ausgewiesen sind. 
Die Säumniszuschläge ermittelt das eingesetzte System bis zum Ausdruck des Vollstreck ungs-
auftrages, auf dem der Säumniszuschlag dann ausgewiesen wird. Mit Versendung der Vollstre-
ckungsankündigung erhebt Münster die volle Pfändungsgebühr. Die Stadt begründet dies ins-
besondere mit ihrer außendienstorientierten Ausrichtung. Ein Zahlungseingang, bevor sich der 
Außendienst an Ort und Stelle begeben hat, kommt in der Regel nicht vor. Findet jedoch eine 
Zahlung an den Vollziehungsbeamten im Büro statt, erhebt die Stadt nur die halbe Pfändungs-
gebühr.  
Obwohl die grundsätzliche Ausrichtung der gpaNRW eine andere ist (s.o.), kann es aufgrund 
des vorrangigen Außendienstes in Münster geboten sein, direkt die volle Pfändungsgebühr zu 
veranschlagen und ggf. auf den anteiligen Betrag zu verzichten. Eine Optimierung des Verfah-
rens könnte darin liegen, in der Pfändungsankündigung den Schuldner darauf hinzuweisen, 
dass nur die halbe Pfändungsgebühr anfällt, wenn dieser vor dem Einsatz des Außendienstes 
die geforderte Zahlung leistet. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf hinweisen, 
dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich nicht an Ort und Stelle 
begeben muss.  
Bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankündigung durch den Vollziehungsbeamten 
verzichtet die Stadt Münster auf das zugehörige Porto. Dieses macht sie derzeit nur bei Vol l-
streckung durch den Innendienst geltend. 
 Empfehlung 
Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankündigung 
durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erheben.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Übersicht über die Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) Stadt Münster 
Grundzahlen 2017 2018 
Am 01.Januar bestehende eigene Vf 22.903 21.278 
Am 01. Januar bestehende Vf von Dritten 7.594 6.727 
Im Jahresverlauf entstandene eigene Vf 24.466 23.056 
Im Jahresverlauf erhaltene neue Vf von Dritten 20.308 19.081 
Im Jahresverlauf abgewickelte eigene Vf 36.126 37.600 
Im Jahresverlauf abgewickelte Vf für Dritte 21.860 19.645 
Im Rahmen der Amtshilfe abgegebene eigene Vf 10.940 k.A. 
In den beiden Jahren zeigen sich nahezu vergleichbare Zu- und Abgänge. Diese vergleichen 
wir nachfolgend in Verbindung mit den zuvor aufgeführten besetzten Vollzeit-Stellen. 
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung 
Der Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit der Ressourceneinsatz für 
 Personal- und Sachaufwendungen in der Vollstreckung (KGSt), 
 die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (VollstrVergV) sowie 
 Aufwendungen für vergebene Leistungen 
durch  
 Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren, 
 Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte sowie 
 Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Vollstreckungsgläubiger nach § 4 Ver-
ordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VO VwVG NRW) 
(ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice GmbH, IHK u. a.) 
gedeckt wird. 
Folgende Zahlen fließen in den Vergleichsjahren in die Berechnung ein: 
Berechnung des Aufwandsdeckungsgrades Vollstreckung 
 2017 2018 
Summe Einzahlungen in Euro 1.157.149 1.248.432 
Summe Aufwendungen in Euro 1.523.473 1.546.638 
Aufwandsdeckungsgrad in Prozent 74,52 80,72

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Prozent 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
74,52 41,11 57,10 64,61 78,92 91,37 22 
Die Stadt Münster konnte ihre Positionierung beim Aufwandsdeckungsgrad im Jahr 2018 ver-
bessern. Dies zeigt, dass die Vollstreckung grundsätzlich effizient ist. Trotz dieser positiven 
Positionierung im interkommunalen Vergleich zeigt sich bei Betrachtung der Einzelwerte für die 
Stadt Münster ein Optimierungspotenzial.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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Nebenforderungen 2018 
Kennzahlen Münster Mini-
mum 
1. Vier-
telwert 
2. Vier-
telwert 
(Median) 
3. 
Vier-
telwert 
Maxi-
mum 
Anzahl 
Werte 
Anteil realisierte Mahngebühren an 
realisierten Nebenforderungen 
25,46 19,11 23,45 25,46 28,77 36,30 15 
Anteil realisierte Pfändungsgebüh-
ren an realisierten Nebenforderun-
gen 
37,17 8,98 19,73 25,67 34,55 39,95 14 
Anteil realisierte Verzugs- und Stun-
dungszinsen an realisierten Neben-
forderungen 
7,51 0,00 0,70 2,31 4,57 19,33 12 
Anteil realisierte Säumniszuschläge 
an realisierten Nebenforderungen 
25,51 20,09 30,63 37,08 48,56 53,93 15 
Anteil realisierte Nebenforderungen 
an realisierten Hauptforderungen 
16,90 11,33 12,34 16,04 18,51 21,31 16 
Insbesondere bei den Säumniszuschlägen liegt Münster nahe des Minimalwertes. Dies liegt 
nach Aussage der Stadt in den geringen Liegezeiten der Forderungen begründet. Durch den 
Einsatz einer Vollstreckungssoftware könnte die Stadt die Säumniszuschläge mit w eniger Auf-
wand generieren, weil das händische Nachberechnen entfällt. Die hingegen im besten Viertel 
der Vergleichskommunen liegende Platzierung bei den Pfändungsgebühren zeigt, dass die 
Stadt Münster die in den Vollstreckungsaufträgen generierten Pfändungsgebühren auch konse-
quent einfordert. 
Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen 
Die Stadt Münster konnte die Anzahl der an andere Kommunen abgegebenen eigenen Vollstre-
ckungsforderungen nicht benennen. Daher kann die gpaNRW nicht darstellen, wie hoch der 
Anteil der eigenen Amtshilfeersuchen an den bestehenden eigenen Forderungen ist. Dies liegt  
in Münster in der fehlenden Vollstreckungssoftware begründet (siehe hierzu auch „Digitalisie-
rung“). Der Median der Vergleichskommunen liegt bei rund zwölf Prozent. 
Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 
 Feststellung 
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leistungswerten 
bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Gleichzeitig weist sie ei-
ne hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf. 
Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw. 
bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle und somit von der Leistun gsebene.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 32 von 45 
Kennzahlen Vollstreckung (Innen- und Außendienst) Stadt Münster 
Kennzahlen 2017  2018 
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 3.313 3.271 
zum 01. Januar bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 1.743 1.600 
neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2.559 2.408 
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen: 
 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
3.313 1.445 2.002 2.320 2.749 3.313 20 
Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die in Münster praktizierte Vollstreckungspraxis auch e r-
folgreich ist.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 33 von 45 
Erfolgsquote Vollstreckung eigener Vollstreckungsforderungen 
Jahr Münster Minimum 1.Viertlwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum 
An-
zahl 
Werte 
2017 79,04 33,88 63,59 69,69 76,59 90,56 17 
2018 78,24 43,52 66,24 73,31 81,40 90,14 16 
Als erfolgreich abgewickelt zählen alle Vollstreckungsforderungen, die die durch Direktz ahlung, 
Aufrechnung, Ratenzahlung, Pfändung usw. abgeschlossen wurden. 
Neben den abgewickelten Vollstreckungsforderungen gibt die Anzahl der bestehenden Vollstre-
ckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Erkenntnisse über etwaige Rückstände. 
Zum 01. Januar 2018 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 21
 Werte eingeflossen. 
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
1.743 774 1.743 2.344 2.912 5.522 21 
Münster hat weniger bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle als rund Dreivi er-
tel der Vergleichskommunen. Aufgrund der hohen Leistungskennzahl bei den abgewickelten 
Vollstreckungsforderungen konnte die Stadt Münster ihre Rückstände 2018 weiter verringern .

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 34 von 45 
Neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2018 
 
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen. 
2017 positionierte sich die Stadt Münster
 im interkommunalen Vergleich wie folgt: 
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert 
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl 
Werte 
2.559 1.410 1.986 2.272 2.510 3.130 20 
Bei den neuen Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle liegt die Stadt Münster im oberen 
Viertel der Vergleichskommunen. Da sie jährlich mehr Fälle bearbeitet als neu hinzukommen , 
könnten sich die Rückstände mit dem eingesetzten Personal noch weiter reduzieren. 
Vollstreckung für Dritte 
Die für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bestimmte zentrale Stelle einer Kommune hat 
über die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben hinaus in bestimmten Fällen Aufgaben für Dritte zu 
übernehmen. Das sind vor allem 
 Amtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensge-
setz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (u. a. Gemeinden, Kreise, Landschaftsverbän-
de), 
 Vollstreckungshilfe für Gläubiger nach § 4 Ziff. 1 VO VwVG NRW i. V. m. § 2 VO VwVG 
NRW (u. a. Anstalten des öffentlichen Rechts im Sinne des § 114 a GO NRW), 
 Aufgaben auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz 
über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW). 
Für die Übernahme dieser Aufgaben hat die Kommune unterschiedliche Kostenregelungen zu 
beachten.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 35 von 45 
 Für die Amtshilfe wird entsprechend § 8 VwVfG NRW durch die ersuchende Vollstre-
ckungsbehörde keine Verwaltungsgebühr geleistet. 
 Für die Vollstreckungshilfe hat der Gläubiger der jeweiligen Kommune den derzeit gel-
tenden Kostenbeitrag von 37 Euro nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW mit Auftragserteilung 
zu zahlen. Sofern das Vollstreckungsersuchen durch die beauftragte Kommune nicht er-
folgreich war, hat der Gläubiger darüber hinaus der Vollstreckungsbehörde gemäß § 20 
Abs. 2 VwVG NRW Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht beigetrieben 
werden können. 
 Entsprechend § 23 Abs. 4 GkG NRW soll eine angemessene Entschädigung vereinbart 
werden. Diese ist in der Regel so zu bemessen, dass die durch die Übernahme oder 
Durchführung entstehenden Kosten in einer Kommune gedeckt werden. 
Die Fallzahlen für die Vollstreckung für Dritte sind in diesem Bericht zusammengefasst als V oll-
streckungsforderungen von Dritten. 
Über die Amts- und Vollstreckungshilfe hinaus hat die Stadt Münster keine weiteren Aufgaben 
in der Vollstreckung für Dritte übernommen.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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 Anlage: Ergänzende Tabellen 
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Erfüllungsgrade 
 Feststellung  Empfehlung 
F1 Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unterschiedsbe-
trag. E1 Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre 
Schulgirokonten als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen. 
F2 Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung“ mit 98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert.   
F3 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Münster den Maximalwert.   
F4 
Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem über-
durchschnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die Zah-
lungsabwicklung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle Beschäf-
tigten. In einzelnen Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkeiten.  
E4.1 Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefo-
ninkassos zurückgreifen. 
  E4.2 
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. Aller-
dings sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch 
den perspektivischen Wegfall der Niederschlagungen in den dezentralen Fach-
bereichen sollte Münster die dort hierfür nicht mehr benötigten Stellenanteile 
konsequent einsparen. 
F5 In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Aufbau. 
Die geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern.   
F6 
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt bereits 
Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungsmanagement 
(FOM) übernommen. 
  
F7 
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Prozent 
(Median 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist bereits dabei, 
einige Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie dabei noch nicht 
ein. 
  
F8 Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren E8.1 Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 37 von 45 
 Feststellung  Empfehlung 
Rechnungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zahlungs-
abwicklung Synergieeffekte ergeben. 
Rechnungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen 
nach dem Einscannen vernichten. 
  E8.2 
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der 
Vollstreckung und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Voll-
streckungssoftware in ihrer Vollstreckung einsetzen. 
  E8.3 
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prü-
fen, ob sie durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung 
Synergieeffekte erzielen kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung vorschalten. 
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Zahlungsabwicklung i.e.S.  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlungen 
auf den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe wirtschaftli-
cher 
  
F2 
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl un-
auffällig. Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als 75 
Prozent der Vergleichskommunen. 
  
F3 
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche Leis-
tungskennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbeiten 
mehr Einzahlungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster. 
  
F4 
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise hohen 
Anteil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich insbe-
sondere bei der VHS. 
E4 
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Onli-
ne-Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungs-
abwicklung zu reduzieren. 
F5 Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung der Stadt Münster entlastend aus.   
F6 
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimalwert 
der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Arbeitsschrit-
te wirken. 
E6 
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Fi-
nanzsoftware den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zah-
lungseingängen weiter zu erhöhen.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 38 von 45 
 Feststellung  Empfehlung 
F7 
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mahnungen 
auf. 
  
F8 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend.   
Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Vollstreckung  
 Feststellung  Empfehlung 
F1 
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der 
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstre-
ckungsforderung. 
  
F2 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirtschaftli-
cher ab als die Stadt Münster.   
F3 
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfändungs-
gebühr. Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimierungsmög-
lichkeit wäre, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger Zahlung nur die 
halbe Pfändungsgebühr zu entrichten hat. 
E3.1 
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf 
hinweisen, dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich 
nicht an Ort und Stelle begeben muss. 
  E3.2 
Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsan-
kündigung durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erhe-
ben. 
F4 
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leistungs-
werten bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Gleichzeitig 
weist sie eine hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 39 von 45 
Tabelle 4: Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
  Ordnungsmäßigkeit 
1 Sie haben eine Liquiditätsplanung für die Verwaltung der Zahlungsmittel 
aufgebaut.  
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 Ja, 4.3.1 und 4.3.2 GA Fibu vom 
14.09.2011 
2 Sie haben eine Dienstanweisung zum Zins- und Schuldenmanagement. vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Kredite und Derivate vom 
09.11.2012 
3 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zur Behandlung von 
Kleinbeträgen. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 5.1.1 
4 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschla-
gung und Erlass von Forderungen. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Stundungsanweisung 
5 Die schriftlichen Regelungen zu Punkt vier beinhalten auch die regel-
mäßige Überwachung aller niedergeschlagenen Forderungen. 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 
Ja, GA Stundungsanweisung Nr. 
2.2.2.2 Nachweise in Niederschla-
gungslisten in den Ämtern 
6 Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zentralen 
Stelle besteht. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 GA Fibu Nr. 2.2.2 
7 
Sie haben ein Konzept für den Prozess der Neuanlage, Änderung, 
Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanzsoft-
ware. 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 
Anwendungshandbuch und Berech-
tigungsrahmenkonzept, abgestimmt 
mit citeq 
8 Sie haben eine abschließende Regelung für die Einrichtung von Konten 
und die Auflösung bestehender Konten. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 GA Fibu Nr. 4.5.4 
9 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen für die Führung der Hand-
kassen. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Handvorschüsse und Geld-
annahmestellen vom 09.07.2018 
10 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von durch-
laufenden Geldern und fremden Finanzmitteln. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 4.5.9 
11 Sie haben schriftliche Regelungen für den Einsatz von Geldkarten, 
Debitkarten und Kreditkarten. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 JA, GA Handvorschüsse und Geld-
annahmestellen Nr. 2.2 und 3.2

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 40 von 45 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
12 
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und Zah-
lungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung der 
sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 3.3.6.3 
13 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zahlungs-
abwicklung. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 7 
14 Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von Wert-
gegenständen) und Siegel(stempel) um. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Verwahrgelass vom 
06.06.2011 
15 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zu Archivierung, Aufbe-
wahrungspflichten - Workflow. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, unterschiedliche Workflows 
16 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuld-
nerverzeichnis an. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja. 
17 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von Forde-
rungen. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, verbindliche Arbeitsanweisung 
für die Zahlungsabwicklung 
  Punktzahl Ordnungsmäßigkeit       87 87   
  Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent       100     
  Organisation 
18 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an ma-
nuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering). 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 Ja. 
19 
Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen 
(bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, Klä-
rungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.B. Lastschriften) minimiert 
wird. 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 Ja, Prüfung regelmäßig durch RPA 
20 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forderun-
gen. 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 Ja, automatische Verrechnungs-
steuerung läuft jede Nacht 
21 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahnsper-
ren. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, systemseitig vorgegeben

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
22 
Sie haben Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Vollstre-
ckungsforderungen zur Bearbeitung  (Bearbeitungsreihenfolge, Informa-
tionsbeschaffung, Prioritäten usw.). 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Außen- vor Innendienst 
23 Sie haben schriftliche Regelungen zur Teilzahlungsvereinbarung. vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja. 
24 Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft selbst 
vorzunehmen. 
vollständig 
erfüllt 3 3 9 9 Ja. 
25 
Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von 
städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwicklung 
der Zahlungen obliegt, zentralisiert. 
überwiegend 
erfüllt 2 2 4 6 
Nein, Niederschlagung soll aber 
zeitnah zentralisiert werden. Über-
wachung der Fristen erfolgt. 
26 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanweisung 
geregelt. 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Fibu Nr. 2.1.7 und 2.5 
27 Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzverfahren 
getroffen. 
vollständig 
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA und Vermerke 
28 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung getroffen. vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ja, mit Kämmerin abgestimmte 
umfassende Vermerke 
  Punktzahl Organisation       70 72   
  Erfüllungsgrad Organisation in Prozent       97     
  Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 
29 
Sie haben Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirtschaft-
lichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und überprüfen deren Einhaltung 
bedarfsorientiert 
überwiegend 
erfüllt 2 2 4 6 Ziele im Haushaltsplan, ab 2019 
Berichtswesen. 
30 
Sie haben Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und 
Strukturkennzahlen) gebildet. Diese dienen der Leitung als Steuerungs-
grundlage für das operative Leistungsgeschehen 
vollständig 
erfüllt 3 2 6 6 Ab 2019 Bericht zum Forderungs-
management (FOM) 
  Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling       10 12

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
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    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
  Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling in 
Prozent 
      83     
  Gesamtauswertung 
  Punktzahl gesamt       167 171   
  Erfüllungsgrad gesamt in Prozent       98

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 43 von 45 
Tabelle 5: Erfüllungsgrad „Digitalisierung“ 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
Digitalisierung 
  Sie haben den elektronischen Workflow eingerichtet - die eingehenden 
Rechnungen werden:           
31 an zentraler Stelle angenommen nein 0 2 0 2 Nein, zentral und dezentral 
32 eingescannt ja 1 2 2 2 Ja. 
33 elektronisch weitergeleitet ja 1 1 1 1 Ja, künftig wird der Scan am An-
fang des Workflows stehen 
  Elektronische Rechnungen (eRechnungen) werden:   
34 angenommen ja 1 1 1 1 Ja. 
35 medienbruchfrei weiter verarbeitet nein 0 1 0 1 Nein. 
36 Wie hoch ist der Anteil der elektronischen Rechnungen? offene Frage Ungefähr 13 Prozent. 
37 Welche Rechnungen gehen bereits elektronisch ein? offene Frage Grundsätzlich aus allen Bereichen. 
38 Wo bestehen aus Ihrer Sicht Hindernisse, den Anteil der elektronischen 
Rechnungen zu erhöhen? offene Frage Derzeitiger Prozess, Verbesserun-
gen sind in Bearbeitung. 
39 Die Archivierung erfolgt elektronisch ja 1 2 2 2 Ja. 
  wenn ja,   
40 Auf einen Ausdruck in Papierform wird verzichtet. nein 0 1 0 1 Nein. 
41 Die beteiligten Organisationseinheiten haben Zugriff auf das elektroni-
sche Archiv. ja 1 1 1 1 Ja. 
42 Die Rechnungsprüfung hat Zugriff auf das elektronische Archiv. ja 1 1 1 1 Ja. 
43 Die Vollstreckung arbeitet bereits mit einer elektronischen Vollstre-
ckungsakte. nein 0 2 0 2 Nein.

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 44 von 45 
    Erfüllungs- 
grad 
 Bewer-
tung / 
Skalie-
rung 
Gewich-
tung 
erreichte 
Punkte 
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews 
44 Die Außendienstmitarbeiter verfügen über Tablet PC. Auf Papierausdru-
cke wird weitest gehend verzichtet. nein 0 1 0 1 Nein. 
45 Amtshilfeersuchen können elektronisch (durch entsprechende Schnitt-
stellen) übermittelt werden. nein 0 2 0 2 
Ausgehende nein, eingehende 
teilweise (z.B. Beitragsservice hat 
elektronische Schnittstelle) 
  Punktzahl Digitalisierung      8 17   
  Erfüllungsgrad Digitalisierung in Prozent      47

  Stadt Münster    Zahlungsabwicklung    050.010.050_03364 
Seite 45 von 45 
 
 Kontakt 
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen 
Heinrichstraße 1, 44623 Herne 
Postfach 10 18 79, 44608 Herne 
t 0 23 23/14 80-0 
f 0 23 23/14 80-333 
e info@gpa.nrw.de 
i www.gpa.nrw.de

Beratungsverlauf (3)

19.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Heinrichstraße 1
  • Hafenstraße 8
  • Homannstraße
  • Hohe Ward

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0681/2020
Typ
Vorlagen
Datum
13.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37