V/0681/2020
Überörtliche Prüfung 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) - Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen
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Stadt_Münster_Kennzahlenset_Bericht_2019
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Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 1 von 16 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG gpa-Kennzahlenset der Stadt Münster im Jahr 2019 Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 2 von 16 INHALTSVERZEICHNIS Inhalte, Ziele und Methodik 3 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 4 gpa-Kennzahlenset 6 Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 3 von 16 Inhalte, Ziele und Methodik Die gpaNRW stützt die Analysen im Wesentlichen auf Kennzahlen. Dabei haben sich für die einzelnen Handlungsfelder der Städte bestimmte Kennzahlen als besonders aussagekräftig und steuerungsrelevant herausgestellt. Diese Schlüsselkennzahlen sind im gpa-Kennzahlenset zu- sammengefasst. Wir erheben die Kennzahlen kontinuierlich in unseren Prüfungen, um den Städten eine aktuelle Standortbestimmung zu ermöglichen. Für Handlungsfelder, die wir in vorangegangenen Prüfungen untersucht haben, hat die gpaNRW in den aktuellen Prüfungen keinen Prüfungsbericht erstellt. Analysen, Empfehlungen sowie Hinweise zu Konsolidierungsmöglichkeiten sind aus den vorangegangenen Prüfungsbe- richten bekannt. Sie sind zudem übergreifend unter www.gpanrw.de in der Rubrik Service, Handlungsmöglichkeiten und Gute Beispiele veröffentlicht. Sofern wir das dargestellte Hand- lungsfeld aktuell geprüft haben, stehen Analysen sowie Feststellungen und Empfehlungen im jeweils genannten Teilbericht. Bei der Grunddatenerhebung und den Kennzahlenberechnungen hat die gpaNRW Plausibili- tätsprüfungen durchgeführt. Damit ist die Validität der Daten und die interkommunale Vergleich- barkeit der Kennzahlenwerte sichergestellt. Hierzu dienen auch die mit den Verantwortlichen geführten Gespräche. Die Definitionen der Grunddaten und Kennzahlen stellt die gpaNRW den Städten zur Verfü- gung. So können die Städte die Kennzahlen auch außerhalb der Prüfung fortschreiben. Die Städte können sie für die strategische und operative Steuerung nutzen und sie in die Haushalts- pläne und Jahresabschlüsse integrieren. Unter www.gpanrw.de steht das Kennzahlenset ebenfalls zur Verfügung. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 4 von 16 Aufbau des gpa-Kennzahlensets Das gpa-Kennzahlenset enthält aus den aktuellen Prüfungen der kreisfreien Städte - gegliedert nach den Handlungsfeldern - die Werte der jeweiligen Stadt, die interkommunalen Vergleichswerte, die Anzahl der Vergleichswerte sowie das Vergleichsjahr für den interkommunalen Vergleich. Sofern die gpaNRW die Kennzahlen bereits in einer vorangegangenen Prüfung erhoben hat, enthält die Übersicht auch diese Werte. Bei manchen Kennzahlen haben sich zwischenzeitlich die Grunddatendefinitionen geändert. Ebenso haben wir in dieser Prüfungsrunde einige Kenn- zahlen erstmals erhoben. In beiden Fällen bilden wir nur die aktuellen Kennzahlenwerte ab und geben in der Spalte „Stadt 2011 / 2012“ den Hinweis „k. A.“. Der Zusatz „k. A.“ deutet somit nicht automatisch auf eine mangelnde Datenlieferung der Kommune hin. Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir im gpa -Kenn- zahlenset folgende Vergleichswerte dar: die Extremwerte, also das Minimum und Maximum sowie drei Viertelwerte. Die Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. D er dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen. Die Zahl der in den interkommunalen Vergleich eingegangenen Daten gibt einen Hinweis auf die statistische Sicherheit der Vergleichswerte. Von der gpaNRW durchgeführte Auswertung en haben gezeigt, dass sich beim weitaus überwiegenden Teil der Kennzahlen schon nach Einbe- ziehung von 12 bis 15 Vergleichswerten die statistischen Lageparameter ausreichend stabili- siert haben. Die Kennzahlenwerte des interkommunalen Vergleichs und die zugehörigen Werte der Stadt basieren auf den jeweils aktuellsten vorliegenden Daten. Abhängig von den benötigten Grund- daten lagen während der Prüfung unterschiedliche Datenstände vor. Die gpaNRW hat Daten aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben. Wir stellen die Vergleichswerte der Stadt aus beiden Jahren tabellarisch dar. Sofern ausreichend Vergleichswerte vorliegen, bezieht der interkommu- nale Vergleich sich auf das Jahr 2018. Den interkommunalen Vergleich 2017 hat die gpaNRW den Städten in diesen Fällen separat zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Wert der Stadt bezieht sich ebenfalls auf das angegebene Vergleichsjahr. Das unten dargestellte gpa-Kennzahlenset bildet den Stand vom 12. Februar 2020 ab. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 5 von 16 Sofern die gpaNRW das Handlungsfeld aktuell geprüft hat, ist der betreffende Teilbericht in der Spalte benannt. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 6 von 16 gpa-Kennzahlenset gpa-Kennzahlenset der kreisfreien Städte - Interkommunaler Vergleich Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Haushaltssituation Eigenkapitalquote 1 in Prozent 20,4 21,08 k.A. -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17 2018 Finanzen Eigenkapitalquote 2 in Prozent 59,3 56,35 k.A. -24,43 7,70 23,37 39,81 81,22 17 2018 Finanzen Verbindlichkeiten je EW* in Euro k.A. 2.915 k.A. 484 4.270 5.030 6.047 10.194 17 2018 Finanzen Jahresergebnis je EW in Euro -69 30,03 k.A. -362 13,52 31,79 63,09 286 17 2018 Finanzen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je EW in Euro -12 99,28 k.A. -143 164 186 253 364 17 2018 Finanzen Gesamtjahresergebnis je EW in Euro** k.A. 86,29 k.A. -477 -219 -161 -52,41 30,95 18 2015 Finanzen Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent** k.A. 18,71 k.A. -37,23 -2,80 8,39 15,77 59,01 18 2015 Finanzen Gesamteigenkapitalquote 2 in Prozent** k.A. 49,52 k.A. -21,64 15,40 25,61 31,39 71,38 18 2015 Finanzen Gesamtverbindlichkeiten je EW in Euro** k.A. 4.284 k.A. 3.066 5.313 6.625 8.431 9.743 18 2015 Finanzen Cash-Flow aus laufender Verwaltungstätigkeit je EW in Euro (Gesamtabschluss)** k.A. 382 k.A. -59,67 144 263 327 773 17 2015 Finanzen Zahlungsabwicklung im engeren Sinne Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsab- wicklung k.A. 27.641 28.428 23.817 28.004 35.749 40.719 63.376 23 2018 Zahlungs- abwicklung Aufwendungen Zahlungsabwicklung je Ein- zahlung in Euro k.A. 3,00 2,97 1,25 2,07 2,22 2,91 3,55 23 2018 Zahlungs- abwicklung Vollstreckung Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 7 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung k.A. 3.313 3.271 1.282 1.891 2.182 2.463 3.474 20 2018 Zahlungs- abwicklung Aufwendungen je abgewickelte Vollstre- ckungsforderung in Euro k.A. 26,03 26,44 22,80 32,44 39,56 47,68 60,70 20 2018 Zahlungs- abwicklung Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Pro- zent k.A. 74,52 80,72 42,16 53,15 65,96 77,18 89,10 21 2018 Zahlungs- abwicklung Einwohnermeldeaufgaben Fälle je Vollzeit-Stelle Einwohnermeldeaufga- ben 2.533 2.234 2.328 1.171 1.899 2.212 2.459 3.906 20 2018 ./. Personenstandswesen Fälle je Vollzeit-Stelle Personenstandswesen 310 372 378 219 255 293 347 464 21 2018 ./. Kfz-Zulassung Fälle je Vollzeit-Stelle Kfz-Zulassung 4.231 5.213 5.467 2.216 2.702 2.966 3.242 5.467 19 2018 ./. Hilfe zur Erziehung Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro k. A. 513 617 513 681 861 955 1.245 21 2017 Hilfe zur Erziehung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro k. A. 642 697 642 802 938 1.031 1.306 21 2017 Hilfe zur Erziehung Aufwendungen Hilfe zur Erziehung je Hilfefall in Euro 26.522 26.901 26.518 19.770 24.144 25.110 28.123 33.650 21 2017 Hilfe zur Erziehung Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen Hilfe zur Erziehung gesamt in Prozent 54,60 53,06 54,24 40,98 48,87 53,21 55,71 65,84 23 2017 Hilfe zur Erziehung Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen Hilfe zur Erziehung ge- samt in Prozent 43,10 46,74 43,82 26,48 34,98 41,43 44,62 52,21 23 2017 Hilfe zur Erziehung Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 8 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Hilfefälle Hilfe zur Erziehung je 1.000 EW von 0 bis unter 21 Jahre (Falldichte HzE gesamt) 16,80 23,85 26,27 23,85 31,28 34,66 39,67 54,31 23 2017 Hilfe zur Erziehung Tagesbetreuung für Kinder Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je EW von 0 bis unter 6 Jahre in Euro 2.461 2.306 3.356 2.428 2.657 2.851 3.272 4.586 23 2018 ./. Verhältnis Elternbeiträge zu den Aufwendun- gen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbei- tragsquote) in Prozent 14,80 13,60 14,40 5,96 10,40 12,00 14,10 16,90 19 2018 ./. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kin- dertageseinrichtungen je Platz in Euro 3.591 2.838 4.342 3.344 3.933 4.342 4.660 5.822 19 2018 ./. Kinder- und Jugendarbeit Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je EW von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 223 290 303 77 132 166 204 303 23 2018 ./. Hilfe zur Pflege Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je EW ab 65 Jahren in Euro k.A. 206 202 176 205 222 273 302 18 2018 Hilfe zur Pflege Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 7.797 6.452 7.670 5.939 7.581 9.307 10.068 12.181 17 2018 Hilfe zur Pflege Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen je Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen in Euro 4.555 3.353 3.344 3.344 4.493 6.089 8.079 10.240 17 2018 Hilfe zur Pflege Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Ein- richtungen je Leistungsbezieher in Einrichtun- gen in Euro 10.258 9.248 11.576 6.274 8.354 10.215 10.699 13.269 17 2018 Hilfe zur Pflege Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen an den Leis- tungsbeziehern Hilfe zur Pflege gesamt in Prozent (Ambulante Quote) 43,20 47,44 47,45 8,77 20,55 26,74 29,45 47,45 18 2018 Hilfe zur Pflege Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 9 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro k.A. 204 275 14 217 270 306 438 16 2018 Hilfe zur Pflege Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbear- beitung 153 k.A. k.A. 65 101 122 170 223 14 2018 Hilfe zur Pflege Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrich- tungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 177 k.A. k.A. 94,50 118 146 170 208 14 2018 Hilfe zur Pflege Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Transferaufwendungen Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Leistungsbezieher in Euro 2.491 2.667 2.691 2.128 2.384 2.491 2.598 3.011 19 2018 Grundsi- cherung für Arbeit- suchende nach dem SGB II Transferaufwendungen Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro k.A. 56,97 48,75 33,93 40,49 49,94 53,44 90,31 19 2018 Grundsi- cherung für Arbeit- suchende nach dem SGB II Wohngeld Fälle je Vollzeit-Stelle Wohngeld 886 623 711 256 436 651 795 1.510 23 2018 ./. Ausbildungsförderung Fälle je Vollzeit-Stelle BaföG 520 426 445 120 213 280 349 445 22 2018 ./. Eingliederungshilfe Transferaufwendungen Eingliederungshilfe ohne Behindertenfahrdienst je EW in Euro 7,50 14,41 18,95 4,53 14,13 18,44 27,22 65,98 22 2018 ./. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 10 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Leistungsbezieher je Vollzeit-Stelle Hilfen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII k.A.***** 335 320 162 213 249 292 436 23 2018 ./. Fälle je Vollzeit-Stelle Hilfen nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII 239 231 224 113 138 164 189 286 23 2018 ./. Öffentlicher Gesundheitsdienst Fehlbetrag Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW in Euro 19,72 17,47 18,22 12,11 16,91 19,07 22,83 30,23 21 2018 ./. Personalaufwendungen Öffentlicher Gesund- heitsdienst je EW in Euro 14,63 15,46 15,77 9,13 13,81 15,77 18,42 22,27 21 2018 ./. Transferaufwendungen Öffentlicher Gesund- heitsdienst je EW in Euro 6,11 4,26 4,30 1,04 3,34 4,95 6,93 12,29 21 2018 ./. Sachaufwendungen Öffentlicher Gesundheits- dienst je EW in Euro 2,67 0,85 0,81 0,32 0,81 1,55 2,16 4,56 21 2018 ./. Erträge Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW in Euro 3,90 4,50 4,20 1,09 2,64 3,80 4,52 6,18 21 2018 ./. Aufwendungen Öffentlicher Gesundheitsdienst je EW in Euro 23,62 21,96 22,42 14,68 21,32 23,73 26,01 36,41 21 2018 ./. Erträge aus Gebühren Öffentlicher Gesund- heitsdienst je EW in Euro 1,05 1,28 1,14 0,55 0,98 1,14 1,41 2,24 21 2018 ./. Erträge aus Zuwendungen je EW in Euro 2,13 2,27 2,26 0,00 1,11 1,63 2,09 3,46 21 2018 ./. Vollzeit-Stellen Öffentlicher Gesundheitsdienst je 100.000 EW 21,30 21,27 21,21 10,77 18,73 21,77 25,87 32,62 21 2018 ./. Schulen Flächenmanagement Bruttogrundfläche Schule je Schüler in qm k.A. k.A. 13,20 11,88 12,99 13,89 16,05 17,21 23 2018 ./. Bruttogrundfläche Grundschulen je Klasse in qm 309 k.A. 382 243 306 341 384 450 23 2018 ./. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 11 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Bruttogrundfläche Hauptschulen je Klasse in qm 408 k.A. 213 213 390 449 546 1.382 22 2018 ./. Bruttogrundfläche Realschulen je Klasse in qm 354 k.A. 218 190 295 343 371 502 23 2018 ./. Bruttogrundfläche Sekundarschulen je Klasse in qm*** k.A. k.A. 833 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 2018 ./. Bruttogrundfläche Gymnasien je Klasse in qm 259 k.A. 242 238 292 331 346 387 23 2018 ./. Bruttogrundfläche Gesamtschulen je Klasse in qm k.A. k.A. 571 292 339 369 447 571 23 2018 ./. Schulen Bewirtschaftung Aufwendungen Gesamtreinigung je qm Reini- gungsfläche in Euro 10,74 k.A. k.A. 6,95 10,64 13,99 15,72 25,20 19 2018 ./. Aufwendungen Eigenreinigung je qm Reini- gungsfläche in Euro 13,83 k.A. k.A. 9,69 14,79 19,43 27,80 32,83 20 2018 ./. Aufwendungen Fremdreinigung je qm Reini- gungsfläche in Euro 9,62 k.A. k.A. 6,63 9,51 10,74 13,50 18,71 18 2018 ./. Anteil Eigenreinigung an Gesamtreinigung in Prozent 27 k.A. k.A. 0,00 4,72 23,91 69,81 100 22 2018 ./. Aufwendungen Hausmeisterdienste je qm Bruttogrundfläche in Euro 6,38 k.A. 10,06 3,78 7,03 9,07 10,15 25,97 21 2018 ./. Wärmeverbrauch je qm Bruttogrundfläche in kWh 99 k.A. 122 65,79 90,31 100 120 200 18 2018 ./. Stromverbrauch je qm Bruttogrundfläche in kWh 14,0 k.A. 20,64 10,67 14,11 15,32 19,07 30,77 18 2018 ./. Wasserverbrauch je qm Bruttogrundfläche in Liter 173 k.A. 276 139 145 159 213 276 18 2018 ./. Schülerbeförderung Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 12 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Aufwendungen Schülerbeförderung je Schüler in Euro 164 187 185 70,48 116 128 154 185 23 2018 ./. Schulsekretariate Personalaufwendungen Schulsekretariate je Schüler in Euro 99 127 132 67,88 88,45 97,56 110 165 23 2018 ./. Sport Flächenmanagement Bruttogrundfläche Sporthallen je 1.000 EW in qm 355 k.A. 199 127 207 289 366 499 23 2018 ./. Bruttogrundfläche Schulsporthallen je Klasse in qm 69,6 k.A. 42,35 21,77 46,55 69,93 75,60 108 23 2018 ./. Bauaufsicht Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bau- genehmigung k.A. 142 122 70,17 97,80 110 132 200 19 2018 Bauauf- sicht Anteil Rücknahme von Bauanträgen an den Bauanträgen insgesamt in Genehmigungsver- fahren (normal und vereinfacht) in Prozent k.A. 5,11 4,64 0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15 2018 Bauauf- sicht Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) in Tagen k.A. k.A. k.A. 53,00 118 158 222 295 15 2018 Bauauf- sicht Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (einfaches Genehmigungsverfahren) in Tagen k.A. k.A. k.A. 81,00 109 132 149 189 13 2018 Bauauf- sicht Verkehrsflächen Verkehrsfläche je EW in qm 39,84 41,22 41,25 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22 2017 Verkehrs- flächen Anteil Verkehrsfläche an Gemeindefläche in Prozent k.A, 4,24 k.A. 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22 2017 Verkehrs- flächen Durchschnittlicher Bilanzwert je qm Verkehrs- fläche in Euro k.A. 40,41 k.A. 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21 2017 Verkehrs- flächen Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 13 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen in Prozent (gpa-Richtwert: 50 Prozent)**** 49,10 56,80 k.A. 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20 2017 Verkehrs- flächen Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrs- fläche in Euro (gpa-Richtwert: 1,30 Euro)**** 0,95 1,01 0,99 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21 2017 Verkehrs- flächen Aufwendungen Erhaltung je qm Verkehrsflä- che in Euro k.A. 0,87 0,86 0,36 0,50 0,67 0,76 0,94 21 2017 Verkehrs- flächen Reinvestitionsquote Verkehrsflächen in Pro- zent (gpa-Richtwert: 100 Prozent)**** 26,98 40,72 k.A. 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20 2017 Verkehrs- flächen Friedhofswesen Kommunale Beisetzungen je 1.000 qm Fried- hofsfläche k.A. 1,26 k.A. 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23 2017 Friedhofs- wesen Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt in Prozent k.A. 108 k.A. 58,38 79,28 89,09 96,00 111 22 2017 Friedhofs- wesen Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent k.A. 107 k.A. 44,17 66,97 85,54 102 125 20 2017 Friedhofs- wesen Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wege- flächen in Euro k.A. 1,13 k.A. 1,13 1,80 2,14 3,40 5,57 17 2017 Friedhofs- wesen Straßenbeleuchtung Aufwendungen Straßenbeleuchtung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche in Euro k.A. k.A. k.A. 319 421 557 691 964 16 2018 ./. Leuchtenstandorte je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche k.A. k.A. k.A. 2,05 2,70 2,99 3,19 4,32 17 2018 ./. Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch- tung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche in Euro k.A. k.A. k.A. 145 192 347 492 778 17 2018 ./. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 14 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je 1.000 qm beleuchtete Verkehrsfläche in kWh k.A. k.A. k.A. 479 630 909 1.100 5.063 17 2018 ./. Unterhaltungsaufwendungen Straßenbeleuch- tung je Leuchtenstandort in Euro 100 k.A. 160 46,21 69,02 113 154 248 22 2018 ./. Stromverbrauch Straßenbeleuchtung je Leuchtenstandort in kWh 228 190 181 165 252 308 337 1.328 22 2018 ./. Park- und Gartenanlagen Fläche Park- und Gartenanlagen je EW in qm 12,16 12,30 12,16 5,80 9,04 10,80 14,16 23,73 19 2018 ./. Aufwendungen Park- und Gartenanlagen je qm in Euro 1,21 1,06 1,03 0,20 0,86 1,41 1,83 2,71 18 2018 ./. Spiel- und Bolzplätze Fläche Spiel- und Bolzplätze je EW unter 18 Jahre in qm 14,54 12,94 12,79 5,78 8,11 11,95 12,68 16,49 20 2018 ./. Aufwendungen Spiel- und Bolzplätze je qm in Euro 4,92 5,37 5,52 2,37 3,58 4,53 6,00 10,32 17 2018 ./. Straßenbegleitgrün Fläche Straßenbegleitgrün je EW in qm 3,30 3,39 3,24 2,38 3,03 4,14 5,50 10,19 18 2018 ./. Aufwendungen Straßenbegleitgrün je qm in Euro k.A. k.A. k.A. 1,09 1,66 2,28 3,76 5,26 14 2018 ./. Vermessungs- und Katasterwesen Aufwendungen Vermessungs- und Kataster- wesen je EW in Euro 18,43 k.A. 24,33 13,32 20,40 23,48 29,98 39,35 21 2018 ./. Aufwendungen Vermessungs- und Kataster- wesen je ha in Euro 177 k.A. 252 203 308 510 612 1.070 21 2018 ./. Personalaufwendungen Vermessungs- und Katasterwesen je EW in Euro 15,84 k.A. 23,61 12,94 18,77 21,73 27,45 38,39 22 2018 ./. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 15 von 16 Handlungsfeld / Kennzahl Münster 2011 / 2012 Münster 2017 Münster 2018 Minimum 1. Viertel- wert 2. Viertel- wert (Median) 3. Viertel- wert Maximum Anzahl Werte Vergleichs- jahr Teilbe- richt Personalaufwendungen Vermessungs- und Katasterwesen je Vollzeit-Stelle in Euro 58.779 k.A. 93.574 88.927 90.369 92.365 93.961 98.246 22 2018 ./. Vollzeit-Stellen Vermessungs- und Kataster- wesen je 10.000 EW 2,69 k.A. 2,52 1,46 2,02 2,40 2,93 4,18 22 2018 ./. Übernommene Teilungsvermessungen je Voll- zeit-Stelle 45,5 k.A. 31,35 10,35 27,36 38,82 50,55 57,00 22 2018 ./. Durch Teilungsvermessungen neu gebildete Flurstücke je Vollzeit-Stelle 218 k.A. 172 50 101 159 189 262 22 2018 ./. Übernommene Gebäudeobjekte je Vollzeit- Stelle 617 k.A. 510 79 203 276 430 742 22 2018 ./. * EW = Einwohner ** Bei den Kennzahlen des Gesamtabschlusses lagen nicht ausreichend Vergleichswerte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vor. Die gpaNRW stellt daher den Wert der Stadt und den interkommunalen Vergleich für das Jahr 2015 dar. *** Es liegen nicht ausreichend Vergleichswerte für einen interkommunalen Vergleich vor. **** Hintergründe und Definitionen der einzelnen Richtwerte stehen im Teilbericht Verkehrsflächen. ***** Kennzahl wurde 2011/12 noch nicht erhoben. Stadt Münster gpa-Kennzahlenset 050.010.050_03364 Seite 16 von 16 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de
Beschlussvorlage
4186 Zeichen
V/0681/2020 V/0681/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überörtliche Prüfung 2019 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) - Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen Beratungsfolge 19.08.2020 Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat der Stadt Münster schließt sich gemäß § 105 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) der Stellungnahme der Verwaltung zu den von der gpaNRW getroffenen Feststellungen und Empfehlu n- gen an. Begründung: I. Ausgangslage Die gpaNRW hat in der Zeit von September 2018 bis Dezember 2019 die überörtliche Prüfung 2019 der Stadt Münster gemäß § 105 GO NRW durchgeführt. Geprüft wurden die Bereiche • Finanzen, • Hilfe zur Erziehung, • Hilfe zur Pflege, • Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, • Verkehrsflächen, Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 27.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Frohne Telefon: 492-1400 FrohneK@stadt-muenster.de - 2 - V/0681/2020 • Friedhofswesen, • Bauaufsicht und • Zahlungsabwicklung. Für den interkommunalen Vergleich wurden dabei grundsätzlich die Daten des Jahres 2017 sowie, soweit bereits verfügbar, des Jahres 2018 verwendet. Die Ergebnisse der Prüfung sind in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.02.2020 durch den Präsidenten der gpaNRW sowie zwei beteiligte Prüfer im Einzelnen vorgestellt worden. Der Prüfungsbericht wurde der Verwaltu ng in digitaler Form am 21.02.2020 zugeleitet. Er ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage verfügbar. Darüber hinaus wird den Geschäft s- stellen der Fraktionen, den Ratsgruppen sowie den fraktionslosen Ratsmitgliedern jeweils ein Druc k- exemplar des Berichtes zur Verfügung gestellt. Nach der Neufassung der GO NRW durch das 2. NKF -Weiterentwicklungsgesetz sind in § 105 GO NRW nunmehr geänderte Beratungs- und Dokumentationspflichten zu den im Prüfungsbericht enthal- tenen Feststellungen und Empfehlung der gpaNRW zu beachten. So regelt § 105 Abs. 5 und 6 GO NRW, dass der Oberbürgermeister den Prüfungsbericht dem Rec h- nungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und dabei zu allen Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen hat. Der Rechnungs prüfungsausschuss unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen. Anschließend beschließt der Rat über die gegenüber der gpaNRW und der Au f- sichtsbehörde abzugebende Stellungnahme in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Fes t- stellungen und Empfehlungen in öffentlicher Sitzung, das Ergebnis aus der Vorberatung im Rec h- nungsprüfungsausschuss kann einbezogen werden. II. Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen Die Ergebnisse dieser überörtlichen Prüfung hat die gpaNRW in einer Man agementübersicht kompri- miert wiedergegeben. Vgl. dazu die Seiten 3 – 7 des Vorberichts zum Prüfungsbericht. Im Rahmen ihrer gesamten Prüfung hat sie keine Beanstandungen getroffen. Zu den von ihr formulierten Fest- stellungen und Empfehlungen nimmt die Verwaltung im Einzelnen Stellung. Diese Stellungnahmen sind – dem Aufbau des Prüfungsberichtes folgend – für die jeweiligen Prüfungsfelder in der als Anl a- ge beigefügten Zusammenstellung nach dem von der gpaNRW übermittelten Muster dargestellt. Zusammenfassend kann dazu festgehalten werden, dass die weit überwiegende Anzahl der dort g e- troffenen Feststellungen und Empfehlungen seitens der Verwaltung akzeptiert sind und ihre Umse t- zung erfolgen wird bzw. bereits erfolgt ist oder von der Verwaltung geprüft wird. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Rat vor, sich ihrer Stellungnahme zu den von der gpaNRW getroffenen Feststellungen und Empfehlungen anzuschließen. Im Nachgang zur Beschluss- fassung durch den Rat wird die Verwaltung gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW diese Stellungnahme der gpaNRW und der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde zuleiten. gez. Markus Lewe Anlage: Zusammenstellung der Stellungnahmen zu den Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Anlage A
1522 Zeichen
Anlage A zur V/0681/2020 Kurzüberblick Überörtliche Prüfung der Stadt Münster 2019 durch die gpaNRW – Stellungnahme zu den Fest- stellungen und Empfehlungen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Information des Rates und der Bevölkerung Teilziele: Beschluss der Stellungnahme der Verwaltung zu den von der gpaNRW formulierten Feststellun- gen und Empfehlungen aus dem Prüfungsbericht Zielerreichung: Der Prüfungsbericht enthält keine Beanstandungen. Die Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW werden seitens der Verwaltung in weit überwiegender Anzahl akzeptiert. Ihre Umset- zung wird erfolgen bzw. ist bereits erfolgt oder wird von der Verwaltung geprüft. Finanzierung Produktgruppe: PG 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW beschließt der Rat über die gegenüber der gpaNRW und der Auf- sichtsbehörde abzugebende Stellungnahme. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
GESAMT-Stellungnahmen zu Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
98708 Zeichen
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 1 von 49
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019
Beratung im RPA am 19.08.2020 der Stadt Münster
Handlungsfeld: Haushaltssituation
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung
Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung wird
nicht umgesetzt,
weil...
F1 Haushalts-
status
7 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtli-
chen Maßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis
2022 negative Jahresergebnisse, einen Verzehr der
Ausgleichsrücklage und eine Verringerung der allge-
meinen Rücklage.
Die Feststellung trifft zu.
F2 Ist-Ergebnisse 8 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag
aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013
können die erzielten Erträge die Aufwendungen der
Stadt decken.
Die Feststellung trifft zu.
F3 Plan-
Ergebnisse
12 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der
mittelfristigen Planung ausschließlich negative Jahres-
ergebnisse. Sie plant vorwiegend risikoarm. Dies gilt
auch für den Planungszeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die
gpaNRW in der Planung der Stadt nicht.
Die Feststellung trifft zu.
F4 Eigenkapital 15 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017
Eigenkapital von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt
damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung.
Die Plandaten gehen allerdings davon aus, dass das
Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken
wird.
Die Feststellung trifft zu.
Die Annahme zur Redu-
zierung des Eigenkapi-
tals beruht auf den Plan-
daten für die Jahre 2018
– 2022.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 2 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung
Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung wird
nicht umgesetzt,
weil...
F5 Schulden und
Vermögen
18 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommuna-
len Vergleich gering. Geplante Investitionen im Bereich
der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich
erforderliche Investitionen in das Straßenvermögen
werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.
Die Feststellung trifft zu.
In den nächsten Jahren
wird der Schwerpunkt der
Investitionen im Bereich
der Schulen und Kinder-
tagesstätten liegen.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 3 von 49
Handlungsfeld: Haushaltssteuerung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung
Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung wird
nicht umgesetzt,
weil...
F1 Informationen
zur Haushalts-
situation
26 Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der
Haushaltssatzung ein. Den Jahresabschluss
2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist
feststellen. Dies gilt ebenfalls für die Auf- und Feststel-
lung des Entwurfs des Gesamtabschlusses
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen
Städten, die bisher überhaupt einen Gesamtabschluss
2017 vorlegen konnten.
Die Feststellung trifft zu.
F2 Informationen
zur Haushalts-
situation
26 Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informatio-
nen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft
vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und
Finanzausschuss wird regelmäßig über die finanzielle
Situation der Stadt berichtet.
Die Feststellung trifft zu.
F3
E3
Wirkung der
kommunalen
Haushaltssteu-
erung
27
29
Der Verlauf der kommunalen Haushaltssteuerung im
Vergleich zum Verlauf der Jahresergebnisse
verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die
sich einer direkten Steuerung entziehen, erheblich zur
Verbesserung der Haushaltssituation beitragen.
Die Feststellung trifft zu.
Insbesondere die positive
Entwicklung im Bereich
der Erträge aus Steuern
hat in den letzten Jahren
zur Verbesserung der
Haushaltssituation beige-
tragen.
Die Stadt Münster
sollte ihre Haushalts-
konsolidierung konse-
quent fortsetzen und
die bisher erzielten
Erfolge weiter aus-
bauen. Ziel sollte sein,
dass insbesondere
die beeinflussbaren
Bereiche zu einer
nachhaltigen Entlas-
tung der Jahresergeb-
nisse beitragen.
Die Stadt Münster
wird auch weiterhin
die notwendigen
Maßnahmen er-
greifen, um ihre
haushaltsrechtliche
Eigenständigkeit zu
bewahren.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 4 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung
Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung wird
nicht umgesetzt,
weil...
F4
E4
Ermächti-
gungsübertra-
gungen
30
32
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte kon-
sumtive Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen
in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Auch investive Auszahlungsermächtigungen überträgt
sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen
jährlich nur zu ca. 45 Prozent aus. Grundsätze über
Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragun-
gen regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung
Insbesondere die Über-
tragung nicht in Anspruch
genommener investiver
Auszahlungsermächti-
gungen ist in den letzten
Jahren deutlich ange-
stiegen.
Dies ist im Wesentlichen
auf den Umstand zurück-
zuführen, dass der zu-
sätzliche Bedarf an
Infrastruktur einer „wach-
senden Stadt“ (z. B.
Schulen, KiTas) nicht in
dem vorgesehenen
Zeitraum erfüllt werden
konnte.
Die gpaNRW empfiehlt
der Stadt Münster,
investive Haushaltser-
mächtigungen
künftig in einem gerin-
geren Umfang in
Folgejahre zu übertra-
gen. Aus Gründen
der Haushaltstranspa-
renz sollte sie investive
Maßnahmen gegebe-
nenfalls neu
und künftig bei der
Haushaltsplanung
realitätsnäher veran-
schlagen.
Die Empfehlung
zur Übertragung
der investiven
Haushaltsermäch-
tigungen wurde im
Jahreswechsel
2019/2020 bereits
berücksichtigt.
Eine realitätsnahe
Veranschlagung
investiver Maß-
nahmen wird auch
zukünftig im Rah-
men der Haus-
haltsplanung ange-
strebt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 5 von 49
Handlungsfeld: Kommunale Abgaben
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung
Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F1
E1
Gebühren 33 Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten
Leistungen in ausreichendem Umfang Gebühren.
Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung
kostendeckender Gebühren schöpft sie dabei
weitestgehend aus.
Die Feststellung trifft
zu.
Die Stadt Münster sollte
im Bereich der Straßen-
reinigung den von der
Stadt zu tragenden
Öffentlichkeitsanteil
regelmäßig dahingehend
überprüfen, ob dieser
noch den tatsächlichen
örtlichen Verhältnissen
entspricht. Ein geringerer
Anteil entlastet den
Haushalt der Stadt.
Der im Bereich der Stra-
ßenreinigung von der
Stadt zu tragende Öffent-
lichkeitsanteil wird re-
gelmäßig hinsichtlich der
örtlichen Verhältnisse
überprüft.
Zudem wird dies regel-
mäßig von der örtlichen
Rechnungsprüfung im
Rahmen der Prüfung der
Gebührenrechnung
hinterfragt.
F2
E2
Steuern 34
35
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteu-
ern letztmalig 2015 angehoben.
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich
diese niedrig dar. Insbesondere die Grundsteuer B
bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskon-
solidierung.
Die Feststellung trifft
zu.
Falls die in der Ergebnis-
planung prognostizierten
Defizite eintreten, sollte
die Stadt Münster mittel-
bis langfristig Erhöhun-
gen des Hebesatzes der
Grundsteuer
B in Betracht ziehen.
Dies insbesondere für
den Fall, dass anderwei-
tige Konsolidierungsbe-
mühungen nicht zum
gewünschten Erfolg
führen.
Sollten die prog-
nostizierten Defizi-
te eintreten oder
sich noch weiter
erhöhen und an-
derweitige Mög-
lichkeiten zur
Konsolidierung
nicht gegeben sein,
ist mittel- bis lang-
fristig eine Erhö-
hung der Hebesät-
ze in Betracht zu
ziehen.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 6 von 49
Handlungsfeld: Hilfe zur Erziehung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F1 Hilfe zur
Erziehung
6 Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen
kreisfreien Städten überwiegend strukturell begünstigt.
Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedri-
gen Anteil Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie
die vergleichsweise geringste Jugendarbeitslosigkeit
auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehen-
der mit SGB II Bezug erhöhend auf die Aufwendungen
der Hilfe zur Erziehung wirken.
nicht steuerungsfähig
F2 Hilfe zur
Erziehung
8 Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendli-
chen und Familien der Stadt Münster fußt auf zehn
Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung
ermöglichen.
keine
F3 Hilfe zur
Erziehung
9 Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)
der Stadt Münster ist im gleichen Dezernat wie das Amt
für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch
sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
keine
F4 Hilfe zur
Erziehung
9 Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen
Dienst (ASD) – in Münster Kommunaler Sozialdienst
(KSD) - eine dezentrale, sozialräumlich orientierte
Aufbauorganisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf
Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den Bezir-
ken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine ge-
meinsame Abteilungsleitung und detaillierte Verfah-
rensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung
keine
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 7 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F5
E5
Hilfe zur
Erziehung
11 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht
über ein standardisiertes Internes Kontrollsystem (IKS).
Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden.
keine Die Stadt Münster sollte für
das Jugendamt ein stan-
dardisiertes Konzept für ein
IKS erstellen, um eine
rechtmäßige, transparente
und wirtschaftliche Aufga-
benerfüllung zu gewähr-
leisten und Risiken entge-
genzuwirken. Die bereits
vorhandenen Bestandteile
und Standards sollten
weiterentwickelt, ergänzt
und zu einem Konzept
zusammengeführt werden
Empfehlung
wird geprüft im
Sime einer
Zusammenfüh-
rung und ggf.
Erweiterung
vorhandener
IKS Elemente
F6 Hilfe zur
Erziehung
12 Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und
prozessunabhängige Kontrollen. Dies ist im Hinblick
auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer
rechtmäßigen Aufgabenerledigung positiv zu sehen.
Keine
F7 Hilfe zur
Erziehung
13 Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrol-
ling installiert. Es erfolgen Auswertungen steuerungsre-
levanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientie-
ren. Es gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden
regelmäßig in Berichten dokumentiert. Darin werden
Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begrün-
det. Diese Berichte bilden gemeinsam mit dem Fach-
controllingreport eine gute Steuerungsgrundlage und
schaffen Transparenz.
Keine
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 8 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F8 Hilfe zur
Erziehung
14 Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrol-
ling und betrachtet die Wirksamkeit von Hilfen. Der
Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt
und ausgewertet, und es werden monatliche Fachcon-
trolling-Reports erstellt. Die Auswertungen bieten eine
gute Grundlage für eine effektive Steuerung.
Keine
F9 Hilfe zur
Erziehung
15 Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der
Hilfen zur Erziehung Standards, Prozesse und Abläufe
sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitäts-
handbuch hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in
das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt worden und
die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies
bildet zusammen eine gute Grundlage für eine einheit-
liche und qualifizierte Bearbeitung
Keine
F10 Hilfe zur
Erziehung
15 Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle
wichtigen Abläufe, Prozesse, Zuständigkeiten und
Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei
der Durchführung des Hilfeplanerfahrens nach § 36
SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der gpaNRW
für erforderlich gehaltenen Mindeststandards
keine
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 9 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F11
E11
Hilfe zur
Erziehung
18 Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktua-
tion im Bereich des KSD zu verzeichnen. Bei ihrer
Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bis-
lang geplante Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuati-
onen dahingegen noch nicht.
In Sachen Personal-
bedarfsbemessung
werden aktuelle
gesetzliche Vorga-
ben diskutiert. Eine
Umsetzung sollte
wenn möglich zeit-
gleich erfolgen
Die Stadt Münster könnte
auf der Grundlage ihrer
Erfahrungswerte über die
ungeplanten Fluktuationen
der vergangenen Jahre
eine Quote bilden, die sie
künftig zusätzlich zu der
geplanten Fluktuation bei
ihrer Personalbedarfspla-
nung berücksichtigt.
Wird geprüft
ggf. in einem
ersten Schritt
Verstetigung
von Springer-
kräften
F12 Hilfe zur
Erziehung
18 Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster
liegen im Zeitraum 2015 bis 2018 unter dem Richtwert
der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommuna-
len Vergleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt
Münster bei den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit
den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein.
keine
F13 Hilfe zur
Erziehung
20 Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Ju-
gendhilfe in Münster liegen in den betrachteten Jahren
2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von
140 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Vergleich
2017 und 2018 positioniert sich die Stadt Münster
oberhalb des Medians der Vergleichsstädte.
keine
F14 Hilfe zur
Erziehung
22 Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standar-
disierter und verbindlicher Prozesse. Allerdings ist die
frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
nicht zwingend vorgeschrieben.
Erledigt, durch Ko-
operationsvereinba-
rung WiJu/ KSD
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F15 Hilfe zur
Erziehung
23 Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbe-
träge je Einwohner unter 21 Jahren. Obwohl sich der
Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um
rund 100 Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht
hat, bildet die Stadt im interkommunalen Vergleich in
beiden Jahren das Minimum ab.
keine
F16 Hilfe zur
Erziehung
26 Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Ver-
gleich die geringsten Aufwendungen je Einwohner
unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im
Folgejahr ergibt sich für die Stadt Münster im inter-
kommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste
Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen
dahingegen in beiden Jahren auf vergleichsweise
hohem Niveau.
Kostenintensive
Diagnostik, um hohe
Wirksamkeit und
verringerte Abbrüche
ambulanter Hilfen zu
gewährleisten und
nachgewiesen über
WIMES. Ergänzend
Rückführungskon-
zept mit parallelen
ambulanten Hilfen.
F17 Hilfe zur
Erziehung
28 Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle
seit 2016 kontinuierlich erhöht. Im interkommunalen
Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren
Anteil ambulanter Hilfefälle als die Hälfte der Ver-
gleichsstädte.
Grundsatz: Ambulant
vor stationär.
UMA bedingte Ver-
änderungen, weil
mehrheitlich stationä-
re Hilfeformen erfor-
derlich waren
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F18 Hilfe zur
Erziehung
30 Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an
den stationären Hilfefällen ist in Münster bei den min-
derjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter
Hinzunahme der volljährigen Hilfeempfänger in Voll-
zeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. § 33 SGB VIII
nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In
Münster liegt der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den
stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hilfe-
empfänger bei über 50 Prozent.
UMA bedingte Ver-
änderungen
F19 Hilfe zur
Erziehung
30 Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeit-
pflegefällen an den stationären Hilfefällen als die meis-
ten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den
kostenintensiven stationären Hilfen regelmäßig die
geringsten Aufwendungen verursachen, wirkt sich der
hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf
den Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung aus.
Konsequente
Steuerung
F20 Hilfe zur
Erziehung
31 Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis
2018 um 34 Prozent erhöht. Dies ist vor allem auf die
gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten min-
derjährigen Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Inter-
kommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 und
2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Fall-
dichte wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag und die
Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21
Jahre aus.
keine
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F21
E21
Hilfe zur
Erziehung
33
34
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen
Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere Aufwendungen je
Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer
gestiegenen Falldichte haben sich die Aufwendungen
je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Damit bildet
die Stadt Münster das Maximum.
keine Die Stadt Münster sollte
die Ursache für die ver-
gleichsweise hohen Auf-
wendungen nach § 31
SGB VIII untersuchen und
diese Erkenntnisse für eine
Reduzierung der Aufwen-
dungen nutzen
Wird geprüft.
Standards der
Hilfe sind gut
entwickelt (Fall-
dichte, Laufzeit,
Abbruchquote)
und werden in
zukünftigen
Entgeltverhand-
lungen themati-
siert.
F22 Hilfe zur
Erziehung
35 Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII von 2017 auf 2018
rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf
zurückzuführen, dass die Stadt Münster auf eine Ver-
ringerung, hin zu einer adäquaten Beratungsintensität
durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2
SGB VIII hingewirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen
Anteils professioneller Pflegefamilien in Münster erge-
ben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018
für die Stadt höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei
den meisten Vergleichsstädten.
Konsequente und
erfolgreiche Steue-
rung wird fortgesetzt
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F23
E23
Hilfe zur
Erziehung
37 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die
Stadt Münster zwar die geringste Falldichte, 2018 aber
auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf.
keine Die Stadt Münster sollte
ihre 2018 extrem hohen
Aufwendungen nach § 34
SGB VIII je Hilfefall zum
Anlass nehmen, um ihre
bestehenden Entgelt- und
Vertragsvereinbarungen
mit Trägern auf den Prüf-
stand zu stellen. Ziel sollte
sein, die hohen Aufwen-
dungen für Hilfefälle nach §
34 SGB VIII zu verringern.
wird geprüft, ob
eine Umsetzung
möglich ist. Ein
umfangreiches
qualitatives
Leistungsange-
bot zieht auch
höhere Entgelte
nach sich.
Aktuell erfolgt
schon eine
Kostensteige-
rung auf Grund
veränderter
Betriebserlaub-
nispraxis Sei-
tens des LWL.
F24 Hilfe zur
Erziehung
37 Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen
2018 in Münster kurze Laufzeiten auf. So hatten in
2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Mona-
ten. Damit bildet die Stadt Münster das Maximum ab.
Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen nach § 34
SGB VIII längere Laufzeiten.
Der Anteil kurzfristiger
Abklärungsfälle und
UMA Fälle verzerren
diesen Wert. Im Rah-
men der WIMES Aus-
wertungen liegt der
Median bei fachlich
angemessenen 20 – 22
Monaten
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F25
E25
Hilfe zur
Erziehung
37
38
Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkon-
zept mit dem sie Fallzahlen und Transferaufwendungen
noch besser steuern kann
Aktuell noch kein
verstetigtes Konzept
Die Stadt Münster sollte
ein Konzept erarbeiten,
aus dem konkrete Vorga-
ben für ein Rückkehrma-
nagement hervorgehen.
Sie sollte den bestehenden
Prozess im Rahmen des
Hilfeplanverfahrens ent-
sprechend erweitern.
Wird geprüft im
Hinblick auf eine
Konzeptverste-
tigung
F26 Hilfe zur
Erziehung
40 Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach §
35a SGB VIII sind in Münster vor allem durch den
verstärkten Einsatz von Integrationshel-
fern/Schulbegleitungen gestiegen. Die Aufwendungen
je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau.
keine
F27 Hilfe zur
Erziehung
43 Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a
SGB VIII für Integrationshelfer/ Schulbegleitungen
durch die Einrichtung von klassenbezogenen und
schulbezogenen Poollösungen von 2017 auf 2018
deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch
Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie
Ausfälle von Integrationshelfern besser kompensiert
werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante
Ausweitung der Poollösungen sinnvoll.
Steuerungsanstren-
gungen werden
fortgesetzt
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
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gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F28 Hilfe zur
Erziehung
44 Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt
Münster 2018 sowohl im ambulanten wie auch im
stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je
Hilfefall auf einen vergleichsweise niedrigen Wert zu
senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselbstän-
digungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen
Erfolgreiche Steue-
rung
F29
E29
Hilfe zur
Erziehung
47
50
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minder-
jährige Flüchtlinge sind in Münster höher als in den
meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel,
den Flüchtlingen eine schnelle Verselbständigung zu
ermöglichen.
keine Die Stadt Münster sollte
ihre bestehenden Entgelt-
und Vertragsvereinbarun-
gen mit Trägern, bei denen
die Stadt unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
unterbringt, auf den Prüf-
stand stellen. Ziel sollte
sein, die hohen Aufwen-
dungen für unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
je Hilfefall weiter zu verrin-
gern.
Bewusste Steige-
rung des Anteils
weniger kostenin-
tensiven Leistun-
gen gem. 13.3
SGB VIII für UMA
weitere Kosten-
reduzierungen
werden geprüft
F30
E 30
Hilfe zur
Erziehung
52
53
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42
SGB VIII je Fall bei einer kurzen Verweildauer 2017
und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der
Vergleichsstädte.
In den Jahren
2017/2018 zusätzli-
che Bereitstellungs-
kosten für eine mög-
liche UMA Aufnahme
Da die hohen fallbezoge-
nen Aufwendungen der
Stadt Münster für Inobhut-
nahmen nach § 42 SGB
VIII nicht auf lange Ver-
weildauern zurückzuführen
sind, sollte die Stadt die
Ursachen feststellen und
Möglichkeiten prüfen, die
Aufwendungen zu senken
Bereitstellungskos-
ten sind seit 2019
nicht mehr not-
wendig und ab-
schmelzende
Kostensätze (nach
Dauer) im Rahmen
des Clearingver-
fahrens für UMA
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
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gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F31 Hilfe zur
Erziehung
54 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlingen geringere Auf-
wendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.
keine
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Handlungsfeld: Hilfe zur Pflege
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F1 Hilfe zur Pflege 6 In Münster sind die demografischen Bedingungen
heute sehr günstig. Für die Zukunft ist allerdings mit
einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versor-
gung angewiesenen Anteils der Bevölkerung zu rech-
nen. Langfristig resultieren daraus bezüglich der Hilfe
zur Pflege belastende Rahmenbedingungen.
Die Feststellung trifft zu.
F 2 Hilfe zur Pflege 8 Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur
Sozialstruktur sind in Münster insgesamt sehr positiv.
Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozi-
alstruktur der einzelnen Stadtteile.
Die Feststellung trifft zu.
F 3 Hilfe zur Pflege 10 Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neube-
gutachtung sichergestellt, dass im Laufe des Jahres
2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pfle-
gegrad eingestuft werden konnten.
Die Feststellung trifft zu.
F 4 Hilfe zur Pflege 11 In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbe-
zieher von Hilfe zur Pflegte bezogen auf 1.000 Einwoh-
ner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien
Städte. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erhebli-
chen Fallzahlenrückgang.
Die Feststellung trifft zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F5 Hilfe zur Pflege 11 Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann
seinen individuellen Pflegebedarf nicht aus Leistungen
der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzie-
ren.
Die Feststellung trifft zu.
F6 Hilfe zur Pflege 14 Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreis-
freien Städten am höchsten. Diese Quote unterliegt in
weiteren Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfakto-
ren. Dennoch konnte die Stadt Münster die ambulante
Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf gleichem
Niveau halten.
Die Feststellung trifft zu.
F7 Hilfe zur Pflege 16 Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leis-
tungsbezug ist grundsätzlich ein Belastungsfaktor für
die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der
Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen den-
noch moderat aus, weil der niedrige Anteil pflegebe-
dürftiger Senioren entlastend wirkt.
Die Feststellung trifft zu.
F8 Hilfe zur Pflege 16 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungs-
bezieher insgesamt relativ niedrig. Doch besteht ein
erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und
stationärer Hilfe in der Positionierung im interkommu-
nalen Vergleich: Die Transferaufwendungen sind au-
ßerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtun-
gen sehr hoch.
Die Feststellung trifft zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung umge-
setzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F9
E9
Hilfe zur Pflege 16
20
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast
sechsmal so hohe Transferaufwendungen verur-
sacht wie eine ambulante Versorgung, ist der
Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ von besonderer
finanzwirtschaftlicher Bedeutung.
Die Feststellung trifft zu. Die Stadt Münster sollte
trotz der bereits hohen
ambulanten Quote die
Versorgung außerhalb von
Einrichtungen weiter stär-
ken, um die finanzwirt-
schaftliche Belastung
in der Hilfe zur Pflege
insgesamt zu begrenzen.
Der Ausbau ambulan-
ter Versorgungsstruktu-
ren entspricht der
kommunalen Zielset-
zung und Beschlussla-
ge (u.a. Ratsbeschluss
vom 11.09.2019 zur
Vorlage V/0699/2019;
hier wird die Verwal-
tung u.a. beauftragt,
alternative Angebots-
formen wie Wohn- und
Hausgemeinschaften
und Quartiersangebote
zur Sicherung einer
umfassenden Pflege zu
unterstützen.)
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F10
E10.1
E10.2
Hilfe zur Pflege
16
23
24
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertrags-
schwerpunkt deutlich bei der Hilfe zur Pflege in
Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die
Bearbeitung im Bereich der ambulanten Hilfe
verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung
von Unterhaltsforderungen und -erträgen hält die
Stadt Münster die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächli-
che Zahlungen, nicht jedoch bereits bestehende
Forderungen verbucht.
Die Feststellung trifft
zu.
1. Die Stadt Münster sollte
Unterhaltsansprüche für
Zeiträume der Hilfegewäh-
rung bis einschließlich
Dezember 2019 auch
nach Inkrafttreten der
neuen Rechtslage weiter-
verfolgen. Den Untergang
von Ansprüchen durch
Verjährung sollte sie kon-
sequent vermeiden.
2. Die Stadt Münster sollte
die Praxis bei der Verbu-
chung von Unterhaltser-
trägen rechtskonform
gestalten und bereits For-
derungen gegenüber dem
Unterhaltspflichtigen ein-
buchen.
1. Die bis zum
31.12.2019 entste-
henden Unter-
haltsansprüche
werden weiterver-
folgt.
Sollten freiwillige
Zahlungen nicht
eingehen, werden
diese gerichtlich
geltend gemacht.
2. Die Empfehlung
wird umgesetzt.
Bzgl. der Verfah-
renspraxis bei der
Verbuchung von
Unterhaltszahlun-
gen wird auf das
anliegende Ergeb-
nisprotokoll des
Abstimmungsge-
sprächs mit dem
Amt für Finanzen
und Beteiligungen
vom 20.02.2019
hingewiesen.
F11 Hilfe zur Pflege 25 In der Stadt Münster erfüllen Organisation und
Personaleinsatz für die Hilfe zur Pflege im Gro-
ßen und Ganzen die Voraussetzungen für eine
effektive und rechtmäßige Aufgabenwahrneh-
mung.
Die Feststellung trifft
zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 21 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F12
E12
Hilfe zur Pflege 25
28
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungs-
fachstellen erscheint insgesamt vorteilhaft. Durch
die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit
zunehmendem Umfang von Stellenvakanzen der
organisatorische und individuelle Einarbeitungs-
aufwand erheblich.
Die Feststellung trifft
zu.
Die Stadt Münster sollte
auf eine ausreichende
Personalausstattung in den
Leistungssachgebieten
achten. Damit das Konzept
der Einheitssachbearbei-
tung nicht kontraproduktiv
wird, sollten Vakanzen und
der daraus resultierende
Einarbeitungsaufwand so
weit wie möglich minimiert
werden
wird umge-
setzt; per-
manenter
Umset-
zungspro-
zess
F13
E13
Hilfe zur Pflege 25
28
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der
Digitalisierung. Die eingesetzte Fachanwendung
unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal.
Maßnahmen des EGovernments sind grundsät z-
lich vorgesehen, konkrete Planungen für deren
Umsetzung im Sozialamt liegen aber noch nicht
vor.
Die vorhandenen
Möglichkeiten der
Fachanwendung
können teilweise
noch optimaler g e-
nutzt werden. En t-
sprechende Sch u-
lungen sind geplant.
Wegen der hohen Aufg a-
benkomplexität sollten IT -
Werkzeuge die Leistung s-
sachgebiete effektiv unte r-
stützen. Die Stadt Münster
sollte zeitnah prüfen, wie
sich die gegenwärtige
Unterstützung verbessern
lässt. Zudem sollte dieser
Bereich des Sozialamtes
mit Priorität in den Ma ß-
nahmenkatalog für da s E -
Government aufgenommen
werden.
Umsetzung ist
beabsichtigt; die
Digitalisierung der
Aktenbestände des
Sozialamtes soll
spätestens zum
Ende des 2. Qua r-
tals 2024 abg e-
schlossen sein
(Beschluss des
Verwaltungsvor-
standes am
12.11.2019). Die
konkrete Umse t-
zungsplanung für
das Sozialamt wird
folgen; ein Zeitplan
hierfür liegt aber
zurzeit noch nicht
vor.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 22 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-
Bericht
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Empfehlung
umge-
setzt/erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F 14
E14
Hilfe zur Pflege 28 Eine Differenzierung der Stellenanteile nach
ambulanter und stationärer Hilfe zur Pflege war
wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertret-
barem Aufwand nichtmöglich. Die nachfolgenden
interkommunalen Vergleiche sind daher nach-
richtlich ohne Einbeziehung der Daten für die
Stadt Münster dargestellt.
Die Feststellung trifft
zu.
Die Stadt Münster sollte zeit-
nah die Stellenbeschreibungen
aktualisieren. Dabei sollte es
künftig möglich sein, die voll-
zeitverrechneten Stellenanteile
großer Aufgabenblöcke wie der
Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen bzw. in Einrich-
tungen direkt aus den Stellen-
beschreibungen abzuleiten.
wird geprüft
F 15
E15
Hilfe zur Pflege 32
33
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege
gängige Controlling-Instrumente wie Zieldefinitio-
nen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit
und Steuerungsrelevanz ließe sich jedoch ver-
bessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse
über den Erfolg von Beratungsaktivitäten.
Die Feststellung ist
plausibel.
Die Stadt Münster sollte zu
bisher nur inhaltlich definierten
Zielen zeitnah Planwerte fest-
legen. Zudem sollte die Stadt
prüfen, ob mit wenigen weite-
ren Kennzahlen steuerungsre-
levante Informationen verbes-
sern lassen. So sind zum
Beispiel Wirkungskennzahlen
sinnvoll, die Erkenntnisse über
den Erfolg von Beratung und
Zugangssteuerung liefern.
Die Möglichkeiten zur
Umsetzung der
Empfehlung werden
geprüft.
F16
E16
Hilfe zur Pflege 33
35
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der
Stadt Münster mehrere Organisationseinheiten
eingebunden, die jeweils einen spezifischen
Beitrag in der Gesamtaufgabe Fallsteuerung
leisten.
Die Feststellung trifft
zu.
Die Stadt Münster sollte versu-
chen, auch mit dem Universi-
tätsklinikum ein standardisier-
tes Übergangsmanagement für
Patienten, die in eine stationä-
re Pflegeeinrichtung entlassen
werden sollen, zu vereinbaren.
Die Möglichkeiten zur
Umsetzung der
Empfehlung werden
geprüft.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 23 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-
Bericht
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung wird nicht
umgesetzt, weil...
F17
E17
Hilfe zur Pflege 33
35
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im
„Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ hervorzu-
heben. Diese fördern für den Personenkreis im
Grundsicherungs-Bezug Teilhabe, Selbstbestim-
mung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur
Pflege wird damit ein nennenswerter Beitrag zur
"Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet.
Die Feststellung
trifft zu.
Für das Projekt „Fallmanagement
zur Teilhabe im Alter“ sollte die
Stadt Münster prüfen, ob in
Bezug auf die Hilfe zur Pflege
Wirkungskennzahlen gebildet
und Maßnahmenerfolge gemes-
sen werden können.
Zwischen den Beratungs-
leistung und späterem
Einsetzen von Hilfe zur
Pflege kann lässt sich
lediglich ein schwacher
Zusammenhang anneh-
men. Die Zielrichtung
bezieht sich auf möglichst
unmittelbare, jedoch eher
kleinere Maßnahmen, den
Ratsuchenden helfen, sich
mehr Raum für Teilhabe
und Selbständigkeit zu
erschließen (Verbesserung
der Lebensqualität unter
der Bedingung von Ein-
kommensarmut).
F18
E18
Hilfe zur Pflege 35
37
Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster
leistet einen wichtigen Beitrag im individuellen
Beratungs- und Hilfeprozess.
Die Feststellung
trifft zu.
Eine genauere Dokumentation
und anonymisierte Auswertung
der Beratungsaktivitäten sollte
die Erfolgskontrolle stärker un-
terstützen. Dies ist insbesondere
vor dem Hintergrund der im
Haushalt definierten Produktziele
sinnvoll.
Die Möglich-
keiten zur
Umsetzung
der Empfeh-
lung werden
geprüft.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 24 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-Bericht Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Empfehlung umge-
setzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F19
E19
Hilfe zur Pflege 37
39
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfs-
planung aktiven Einfluss auf die Entwicklung des
Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende
Strukturen und ein wirksames Instrumentarium,
um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steu-
ern.
Die Feststellung
trifft zu.
Die Stadt Münster sollte die
bewährte Praxis in der Steuerung
der Pflegelandschaft beibehalten.
Insbesondere die im Konsens
aller maßgeblichen Akteure
festgelegten Strategien sind ein
wichtiger Faktor für eine langfris-
tig verlässliche und bedarfsge-
rechte Versorgung.
Die Empfehlung ist
bereits umgesetzt.
F20
E20
Hilfe zur Pflege 37
39
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die
sich insbesondere aus der erwarteten Zunahme
des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung
bei gleichzeitig drohendem Fachkräftemangel im
Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre
Planung ein.
Die Feststellung
trifft zu.
Hinsichtlich der für die Zukunft
absehbaren Versorgungseng-
pässe sollte die Stadt frühzeitig
unter möglichst aktiver Einbin-
dung der Pflegeanbieter Lösun-
gen erarbeiten. Dies gilt vor
allem für den ambulanten Sektor,
in dem eine Unterversorgung
teilweise bereits vorkommt.
Die Möglich-
keiten zur
Umsetzung
der Empfeh-
lung werden
geprüft.
F21 Hilfe zur Pflege 37 Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster
nach heutigem Stand relativ hoch. Dies korres-
pondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise
geringen Anteil pflegebedürftiger Menschen an
den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist
jedoch wahrscheinlich durch die Rolle der Stadt
als Mitversorger des Umlandes zu erklären.
Die Feststellung
trifft zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 25 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite im
gpa-
Bericht
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur
Feststellung Empfehlung der gpaNRW Empfehlung umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F22
E22
Hilfe zur Pflege 40
41
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten
Quartiersentwicklung große Aufmerksamkeit.
Aus dem eingesetzten Instrument des Sozial Moni-
torings werden wichtige Erkenntnisse für zielge-
naue Hilfen und Angebote gewonnen.
Die Feststellung
trifft zu.
Die Stadt Münster sollte die
methodische Analyse der sozial-
räumlichen Entwicklung fortset-
zen und die Belange der Pflege
im Rahmen des Gesamtkonzep-
tes weiterhin einbeziehen.
Die Empfehlung der
gpaNRW entspricht der
Beschlusslage (Ratsbe-
schluss vom 22.03.2017
zur Vorlage
V/0908/2016/1). Zu den
Leitlinien des Beschlus-
ses gehören insbesonde-
re die Förderung von
ambulanten Wohn- und
Pflegearrangements im
vertrauten Quartier sowie
die Versorgungssicher-
heit auch mit Pflege und
Hilfen im Alltag im ge-
wohnten oder gewünsch-
ten Wohnviertel.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 26 von 49
Handlungsfeld: Grundsicherung für Arbeitssuchende
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemer-
kung zur
Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung wird nicht umgesetzt,
weil...
F1 Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
7 Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrol-
ling in der Stadt Münster schafft ausrei-
chende Transparenz für alle Beteiligten
und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen.
Das Budget des Jobcenters wird regelmä-
ßig überwacht.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
F2 Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
8 Die Stadt Münster verfügt über gute Grund-
lagen, um die Leistungsgewährung zu
steuern.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
F3 Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
9 Die Stadt Münster erzielt unter allen Ver-
gleichsstädten in Relation zur Einwohner-
zahl die geringsten Aufwendungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende für
Unterkunft und Heizung. Die Aufwendun-
gen je Leistungsbezieher liegen aufgrund
des angespannten Wohnungsmarkts auf
hohem Niveau.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
F4 Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
9 Die Überprüfung der Angemessenheit der
Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer
Dezernatsverfügung ausführlich beschrie-
ben. Bei Überschreitung der Angemessen-
heitswerte wird im Bedarfsfall ein Kosten-
senkungsverfahren eingeleitet. Diese
Hinweise bieten eine gute Hilfestellung zur
gesetzeskonformen Gewährung von Leis-
tungen in der Praxis.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 27 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemer-
kung zur
Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW Empfehlung
wird umge-
setzt
Empfehlung
wird ge-
prüft/Beschl
ussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung wird nicht umgesetzt,
weil …
F5 Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
9 Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen
und Guthaben aus Betriebs- und Heizkos-
tenabrechnungen über einen langen Zeit-
raum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht
auf die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung
angerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3
Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im
Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht
reduziert. Eine jährliche Anforderung der
Abrechnungen durch die Sachbearbeitung
wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die
Vorgehensweise bereits korrigiert.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
F6
E6.1
E6.2
Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
13
17
Die Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für einmalige Leis-
tungen stellen sich in Münster unauffällig dar.
Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfügung
und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von
einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB
II gemacht.
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt.
Eine Differenzierung nach weiteren Kriterien
wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden
Gegenstand bei Mobiliar wurden ermittelt. Im
Bereich des Hausrats wurde nur eine Ge-
samtsumme festgelegt. Diese Hinweise
bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur
bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
6.1 Die Staffelung der Pauscha-
len sollte weitergehend nach der
Struktur der Bedarfsgemein-
schaft differenziert werden.
Denkbar wäre u. a. eine ergän-
zende Betrachtung nach dem
Alter der Mitglieder der Bedarfs-
gemeinschaft oder dem Status
(z. B. Alleinstehende oder allein-
erziehende Personen, Partner
oder Kind).
6.2 Bei einmaligen Beihilfen nach
§ 24 Abs. 3 SGB II sollten für
jeden Gegenstand im Bereich
Hausrat Einzelpreise ermittelt
werden. Zur besseren Entschei-
dung des konkreten Bedarfs im
Einzelfall sollten diese Werte
dann als Ergänzung in die Ar-
beitshilfe aufgenommen werden.
1. eine weitergehende Differenzierung
dem Sinn der Pauschale widerspre-
chen würde. Für jede Person in der
Bedarfsgemeinschaft wird bei der
Erstausstattung für Möbel/Hausrat ein
Pauschalbetrag berücksichtigt, mit dem
der individuelle Bedarf gedeckt werden
kann. Die Erbringung in Form von
Pauschalbeträgen ist im SGB II vorge-
sehen.
2. eine Veröffentlichung der Einzelprei-
se dem Ziel der Pauschalierung wider-
sprechen würde. Die Pauschalbeträge
für Hausrat (ohne Mobiliar) wurden
unter Berücksichtigung aller notwendi-
gen Haushaltsgegenstände und dem
tatsächlichen Preis für Neuerwerb
ermittelt. Die Berechnung kann in
gerichtlichen Verfahren vorgelegt
werden. Das Verfahren der Pauschalie-
rung hat sich in der Praxis bewährt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 28 von 49
Vorschlag der Verwaltung
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemer-
kung zur
Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW Empfehlung
wird umge-
setzt
Empfehlung
wird ge-
prüft/Beschl
ussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung wird nicht umgesetzt,
weil …
F7
E7
Grundsiche-
rung für
Arbeitssu-
chende
13
17
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits
der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewäh-
rung von einmaligen Leistungen gemäß § 24
Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die
Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung
zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf,
der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist,
wird grundsätzlich gegeben. Eine klare Ab-
grenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und
§ 24 Abs. 1 SGB II findet allerdings nicht
statt.
Die Fest-
stellung
trifft zu.
Zur besseren Abgrenzung der
Leistungsarten sollte in den
Arbeitshinweisen an exponierter
Stelle darauf verwiesen werden,
dass die Ersatzbeschaffung als
Bundesleistung in Form eines
Darlehns nach § 24 Abs. 1 SGB
II zu gewähren ist. Diese Klar-
stellung kann das Risiko minimie-
ren, dass die Leistungsarten
durch die Sachbearbeitung falsch
ausgewählt werden und die Stadt
Münster fälschlicherweise als
Kostenträger belastet wird. Un-
terstützt werden kann dies durch
einen Hinweis zur korrekten
Erfassung der Leistung im Fach-
verfahren.
Die Empfeh-
lung wird bei
der nächsten
Bearbeitung
der Arbeits-
hilfe umge-
setzt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 29 von 49
Handlungsfeld: Verkehrsflächen
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemer-
kung zur
Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht um-
gesetzt, weil...
F1
E1
Verkehrs-
flächen
6 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmana-
gements, den die Stadt Münster mit dem Projekt
TIMM verfolgt, hat sich bewährt.
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM
langfristig zu etablieren und die Mana-
gementsysteme zur Erhaltung der
Verkehrsflächen sukzessive auszu-
bauen und zu optimieren, sollte die
Stadt Münster die personellen und
finanziellen Ressourcen für das Projekt
verstetigen.
Zu lfd. Nr. 1, 2, 4 und 5:
Dem Rat wird in einer gesonder-
ten Vorlage die Verstetigung des
Tiefbau Infrastruktur
Management Münster – TIMM
und die Einrichtung der hierfür
erforderlichen 2,5 Stellen emp-
fohlen. Weiterhin wird empfohlen,
eine Zustandserfassung und –
bewertung für das gesamte
Verkehrsflächennetz, vergleich-
bar zur Kanalzustandsuntersu-
chung und –bewertung durchzu-
führen sowie die hierfür erforder-
lichen 1,5 Stellen einzurichten.
Mit Beschluss der Vorlage kön-
nen die Feststellungen und
Empfehlungen der gpaNRW (lfd.
Nummer 1, 2, 4, 5, 9, 10, 12, 13,
14, 15, 16) umgesetzt werden.
F2
E2
Verkehrs-
flächen
7 Die Stadt Münster verfügt über eine gute Daten-
lage zu ihren Verkehrsflächen. Alle wesentlichen
Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden
laufend erweitert und aktualisiert.
Die Aufwendungen und Investitionen
sollten entsprechend der Erhaltungs-
strategien für die unterschiedlichen
Straßenkategorien und ggf. Nutzungen
erfasst werden. Dies ermöglicht im
operativen Erhaltungsmanagement das
Controlling der strategischen Ausrich-
tung und die Überprüfung, ob die
gesetzten Ziele erreicht werden konn-
ten.
F4
E4
Verkehrs-
flächen
9
10
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und
Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre Verkehrs-
flächen. Damit liegen ihr die für die strategische
und operative Steuerung erforderlichen Finanz-
daten vor.
Eine weitere Differenzierung der Kos-
tenrechnung nach den Straßenkatego-
rien, für die eine Erhaltungsstrategie
definiert ist, ermöglicht es der Stadt,
die Kosten auszuwerten und die Zieler-
reichung zu überprüfen.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 30 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemerkung
zur Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F5 Verkehrs-
flächen
10 Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert
ihres Verkehrsflächenvermögens zu erhalten. Mit
dem strategischen und operativen Erhaltungs-
management hat die Stadt optimale Vorausset-
zung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und
aktiv zu steuern. Die Amtssteuerung des Amtes
für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich be-
zeichnen.
F9 Verkehrs-
flächen
18 Eine Zustandserfassung und -bewertung für das
gesamte Verkehrsflächennetz liegt in Münster
nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den
gesetzlichen Anforderungen an eine körperliche
Inventur nicht gerecht.
Zu lfd. Nr. 9, 10, 12, 13 und 16:
siehe lfd. Nr. 1
F10 Verkehrs-
flächen
19 Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für
Mobilität und Tiefbau intensiv daran, die Grund-
lagen für die körperliche Inventur zu schaffen.
Damit wird sie zukünftig nicht nur den rechtlichen
Anforderungen gerecht, sondern will den tatsäch-
lichen technischen Wert ihrer Verkehrsflächen
ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich besse-
re Datenbasis als es bislang über Zustandserfas-
sungen und daraus abgeleiteten Bewertungen
möglich war.
F12 Verkehrs-
flächen 21
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert
des Verkehrsflächenvermögens kontinuierlich
verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht
gelungen, diesem Substanzverlust von inzwi-
schen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegen-
zuwirken.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 31 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemerkung
zur Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F13
E13
Verkehrs-
flächen
24 Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in
Münster eine beginnende Überalterung. Der
Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit
erfasst und bewertet. Aus den bereits vorliegen
Informationen lässt sich jedoch ein noch immer
guter Zustand des Hauptverkehrsstraßennetzes
ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch
bereits eine leichte Verschlechterung.
Um ihr Erhaltungsmanagement
langfristig und nachhaltig aufstellen
und betreiben zu können, sollte die
Stadt Münster die netzweite Zu-
standserfassung und -bewertung
zeitnah umsetzen und zukünftig
regelmäßig fortschreiben. So kann
aus der Entwicklung des tatsächli-
chen Zustandes der Erfolg der ge-
wählten Erhaltungsstrategie abgelei-
tet werden.
F16
E16
Verkehrs-
flächen
33 Die strategische Ausrichtung und Planung der
Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbedarfe über
den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen
unter Einbeziehung der weiteren Anlagen des
Infrastrukturvermögens ist vorbildlich.
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstra-
tegie für die Verkehrsflächen sollte
die Stadt Münster die Reinvestitionen
entsprechend der ermittelten Bedarfe
erhöhen und soweit erforderlich die
Nutzungsdauern im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten verlängern.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 32 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemerkung
zur Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F14
E14
Verkehrs-
flächen
26
31
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Ver-
kehrsflächen liegen seit der Einführung des NKF
auf einem konstanten Niveau von durchschnitt-
lich 0,94 Euro je qm. Damit setzt die Stadt Müns-
ter nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert
der FGSV für eine nachhaltige wirtschaftliche
Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein.
Um den Wert der Verkehrsflächen
dauerhaft zu erhalten ist eine ange-
messene und nachhaltige Unterhal-
tung erforderlich. Sowohl der Ver-
gleich zum Richtwert und die Analyse
der eingesetzten Aufwendungen
nach Erhaltungsmaßnahmen als
auch die Berechnung des erforderli-
chen Finanzbedarfs im Rahmen der
Lebenszykluskostenbetrachtung des
Amtes für Mobilität und Tiefbau
indiziert, dass die Mittel für die nach-
haltige Instandsetzung angemessen
erhöht werden sollten.
Zu lfd. Nr. 14 und 15:
siehe lfd. Nr. 1
Ergänzend:
Mit der Fortführung des TIMM
sollen der Finanzbedarf für die
kommunale Straßenerhaltung und
der Reinvestitionsbedarf aus der
gewählten Erhaltungsstrategie, der
Lebenszyklusbetrachtung und der
netzweiten Zustandserfassung und
–bewertung näher ermittelt werden.
Darüber hinaus wird erwartet, dass
durch den Aufbau eines strategi-
schen Erhaltungsmanagements die
Mittel der Straßenerhaltung opti-
miert eingesetzt werden können.
Derzeit ist trotz der deutlichen
Unterschreitung gegenüber dem
Richtwert der FGSV eine moderate
jährliche Erhöhung der kon-
sumtiven Mittel sowie eine modera-
te jährliche Steigerung der Rein-
vestitionen ausreichend. Vor Ab-
schluss einer netzweiten Finanz-
bedarfsprognose mit TIMM ist eine
valide Prognose mit zu großen
Unsicherheiten behaftet, so dass
die bisherige Vorgehensweise
vorerst fortgeführt werden soll.
F15 Verkehrs-
flächen
31 Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der
letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbilanz bei
nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Rein-
vestitionen in den vergangenen Jahren aufgrund
der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens
und auch aus technischer Sicht angemessen,
führte die Differenz zu den Abschreibungen zu
einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen
158 Mio. Euro.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 33 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemerkung
zur Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F3 Verkehrs-
flächen
8 In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen
steuerungsrelevanten Daten und Informationen
vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwi-
schen implementiert, allerdings noch nicht für
den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv
herauszustellen ist, dass die Stadt Münster ein
strategisches und operatives Erhaltungsma-
nagement aufbaut. Hierbei legt sie anhand der
Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstra-
tegie für die Straßenkategorie fest. Im operativen
Erhaltungsmanagement werden die Instandset-
zungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz-
und mittelfristigen Zeitraum definiert und die
Zustandsdaten kontrolliert.
Zu lfd. Nr. 3, 6 und 7
Das Modul zum Aufgrabungsma-
nagement liegt Amt 66 seit Anfang
2019 vor, jedoch stand zu diesem
Zeitpunkt die erforderliche Hard-
ware (Token) noch nicht zur Verfü-
gung. Ebenfalls hatten neue daten-
schutzrechtliche Anforderungen
einen Testbetrieb in 2019 verhin-
dert. Nachdem Anfang 2020 die
Probleme gelöst waren, alle Schu-
lungen für den Testbetrieb stattge-
funden hatten, mussten die Arbei-
ten aufgrund der Corona-Pandemie
auf unbestimmte Zeit verschoben
werden. Soweit die Hardware
wieder zur Verfügung steht, kann
der Testbetrieb starten. Diese
Verzögerung wirkt sich nachteilig
auf den Ausbau Breitband, Schulen
ans Netz und weiße Flecken aus.
Die 2 Stellen für das Aufgra-
bungsmanagement konnten auf-
grund des Personalkosten-Deckels
bisher nicht eingerichtet werden.
Die 2 Stellen werden zum Stellen-
plan 2021 erneut beantragt und
sind erforderlich, um die beschrie-
benen Vorteile realisieren zu kön-
nen.
F6
E6.1
E6.2
Verkehrs-
flächen
12
13
15
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess
definiert und beschrieben. Dieser gewährleistet
grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine
ordnungsgemäße Wiederherstellung der Aufgra-
bungen. Allerdings führt die knappe Personal-
ausstattung wie aber auch die fehlende Frei-
schaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als
Teil der Straßendatenbank dazu, dass der Pro-
zessablauf in der Praxis nicht in Gänze eingehal-
ten werden kann. Insbesondere die Kontrollen
können nur noch in einem zu geringen Umfang
durchgeführt werden.
1. Die Stadt Münster sollte zeitnah
die Voraussetzungen schaffen, um
die neue Aufgrabungsdatenbank in
der Straßendatenbank in den Echt-
betrieb nehmen zu können.
2. Die Stadt Münster sollte die zwei
Stellen für das Aufgrabungsma-
nagement – wie in der Neuorganisa-
tion vorgesehen - zeitnah besetzen.
Nur so kann die erforderliche Kontrol-
le der Aufgrabungen gewährleistet
werden.
F7 Verkehrs-
flächen
13 Die neue Datenbank sichert eine verbesserte
Abstimmung aller Beteiligten bereits während der
Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle
eigenen Maßnahmen zu integrieren und in das
Qualitätssicherungsmanagement zu implementie-
ren.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 34 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW
Bemerkung
zur Feststel-
lung
Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F8
E8.1
E8.2
Verkehrs-
flächen
16
18
18
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für
die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und
Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten
Austausch und gewährleistet die Verbindung von
technischen und kaufmännischen Aspekten.
1. Um den Abgleich der Datenbe-
stände zwischen Anlagenbuchhal-
tung und Straßendatenbank aktuell
für die Grundlagenermittlung des
Erhaltungsmanagements aber auch
zukünftig im Rahmen der laufenden
Datenpflege zu gewährleisten, sollte
die Stadt prüfen, ob die eingerichte-
ten Stellen hierfür nicht dauerhaft
verstetigt werden.
2. Die Anlagenbuchhaltung und die
Straßendatenbank sollten zukünftig
wie geplant über eine Schnittstelle
miteinander verbunden werden.
Zu lfd. Nr. 8
Die Schnittstelle ist bereits umge-
setzt. Der Datenabgleich ist jedoch
noch nicht abgeschlossen. Das
Projekt Abgleich LOGO und SAP
ist derzeit bis zum 31.03.2021
befristet. Der personelle Bedarf
wird im Rahmen der Organisati-
onsüberprüfung des Sachgebiets
Finanzen in Abstimmung mit dem
Personal- und Organisationsamt
ermittelt.
F11 Verkehrs-
flächen
20 Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in
Nordrhein-Westfalen benötigt Münster eine
entsprechend große Verkehrsfläche, um das
Stadtgebiet mit den Außenbezirken zu erschlie-
ßen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger
starken Nutzungsintensität wie in stark verdichte-
ten Gebieten. Tendenziell begünstigende Fakto-
ren wie ein hoher Anteil an Wirtschaftswegen und
eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil
Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die
Waage.
Die Feststel-
lung trifft zu.
F17 Verkehrs-
flächen
34 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der
Finanzmittelbeschaffung und erhebt Straßenbau-
beiträge von ihren Bürgern.
Die Feststel-
lung trifft zu.
F18 Verkehrs-
flächen
34 Durch die Vereinbarung von Erschließungsver-
trägen sichert sich die Stadt eine hohe Drittfinan-
zierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen.
Die Drittfinanzierungsquote wird hierdurch bei
künftigen Maßnahmen steigen.
Die Feststel-
lung trifft zu.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 35 von 49
Handlungsfeld: Friedhofswesen
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F1 Friedhofs-
wesen
7 Die Produktverantwortung für das Friedhofs-
wesen und alle damit verbundenen Aufgaben
sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Pro-
zesse sind eindeutig geregelt, so dass ein
guter Informationsfluss zwischen den Akteu-
ren gewährleistet ist.
Organisationsstruktur und Arbeitsprozes-
se im Friedhofswesen werden ständig im
Rahmen des amtsinternen kontinuierli-
chen Verbesserungsprozesses „OptiMa“
weitentwickelt. Ziel ist es, die betriebli-
chen Abläufe und Informationsflüsse
organisatorisch weiterzuentwickeln, um
den ständig wachsenden Anforderungen
gerecht zu werden.
F2 Friedhofs-
wesen
7 Durch die strategischen und operativen
Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorge-
geben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus
dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschreibung
aus 1996 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber
zeitnah erstellt werden.
Das Friedhofsentwicklungskonzept wird
zurzeit durch das Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit aktualisiert
und überarbeitet.
F3 Friedhofs-
wesen
8 Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des
Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungs-
konzept erstellen zu lassen. Hierdurch kön-
nen die Planungsgrundlagen für die Entwick-
lung insbesondere der Stadtteilfriedhöfe und
den hier benötigten Flächen weiter optimiert
werden.
Das Friedhofsentwicklungskonzept wird
zurzeit durch das Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhaltigkeit aktualisiert
und überarbeitet. Hier werden die ge-
samtstädtische und stadtteilspezifische
Bevölkerungsentwicklung ebenso wie
das veränderte Bestattungsverhalten
Berücksichtigung finden.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 36 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F4 Friedhofs-
wesen
9 Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie
auch eines Grünflächeninformations- und
Managementsystems ergibt sich eine umfas-
sende und systematisierte Datenlage, mit der
die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung
und Organisation unterstützt wird.
Das im Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit eingesetzte digitale Fried-
hofsinformationssystem ist unabdingbare
Grundlage für die Steuerung und Pla-
nung des Friedhofswesens und wird
ständig weiterentwickelt.
F5 Friedhofs-
wesen
9 In der Stadt Münster besteht im Friedhofswe-
sen eine spürbare Konkurrenzsituation. Eine
aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher beson-
ders wichtig und wird von der Stadt umfang-
reich betrieben.
Durch Medienpräsenz und Veranstaltun-
gen auf den städtischen Friedhöfen wird
das pietätvolle Thema „städtische Fried-
höfe“ und die damit verbundenen Ange-
bote in das öffentliche Bewusstsein
gerufen.
F6 Friedhofs-
wesen
11 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe
kostendeckend zu betreiben.
Die Friedhöfe in Deutschland befinden
sich, nicht zuletzt bedingt durch das
veränderte Bestattungsverhalten, in einer
schwierigen finanziellen Situation. Mithil-
fe eines umfangreichen und nachfrage-
orientierten Angebots und betriebswirt-
schaftlicher Steuerungsmechanismen
soll es auch weiterhin gelingen, die
städtischen Friedhöfe kostendeckend zu
betrieben.
F7 Friedhofs-
wesen
12 Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebüh-
ren berücksichtigt die Stadt Münster alle
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit
der Infrastrukturumlage werden die grabgrö-
ßenunabhängigen Kosten zu gleichen Antei-
len auf die verschiedenen Grabarten im
Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation
verteilt.
Die Infrastrukturumlage trägt mit zur
nutzungsorientierten und rechtlich nach-
vollziehbaren Verteilung der Kosten des
Friedhofswesens bei und wird auch
weiterhin bei der Gebührenermittlung
angewendet werden.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 37 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F8
E8
Friedhofs-
wesen
13
15
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei
etwa der Hälfte aller kommunalen Bestattun-
gen genutzt. Dies führte in den vergangenen
Jahren zu regelmäßigen Kostenunterde-
ckungen. Mit der Gebührenanpassung im
Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine Kos-
tenüberdeckung erzielt werden.
Die Stadt Münster sollte
mit Blick auf die Wirtschaft-
lichkeit überprüfen, ob der
Erhalt aller Trauerhallen
langfristig zielführend sein
kann
Das Amt für
Grünflächen,
Umwelt und
Nachhaltigkeit
hat ein Kon-
zept entwickelt,
die Attraktivität
der städtischen
Trauerhallen
zu steigern und
somit die
Nutzungszah-
len zu erhöhen.
Die Schließung
von Trauerhal-
len wäre eine
erhebliche
Belastung für
die Hinterblie-
benen und
sollte nur in
Ausnahmefäl-
len praktiziert
werden.
F9 Friedhofs-
wesen
18 Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich
ein geringer Anteil der Gesamtfläche als
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrach-
tung zeigen sich dabei deutliche Unterschie-
de zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf
dem die Grabflächen nur einen sehr geringen
Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei
denen dieser Anteil auch interkommunal
überdurchschnittlich ist.
Auf dem Waldfriedhof Lauheide ist die
geringere Belegungsdichte durch den
typischen Charakter eines Waldfriedhofs
bedingt. Dies ist so beabsichtigt und
unterstreicht die Einzigartigkeit. Dies
wurde im Jahr 2014 durch die Verleihung
der Auszeichnung „Schönster Friedhof
Deutschlands“ gewürdigt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 38 von 49
Lfd.
Nr.
Hand-
lungs-
feld/Them
a
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststel-
lung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird geprüft/
Beschlussvorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F10 Friedhofs-
wesen
19 Mit dem Wandel der Bestattungs-
kultur und der steigenden Nachfra-
ge nach weniger flächenintensiven
Grabarten und dem gleichzeitigen
Auslaufen der Ruhefristen bei den
Erdgräbern, wird sich der Flächen-
bedarf zukünftig weiter verringern.
Demgegenüber stehen in Münster
aufgrund der wachsenden Bevölke-
rung auch steigende Sterbefallzah-
len. Insofern ist ein vorausschau-
endes Flächenmanagement von
großer Bedeutung.
Das Flächenmanagement
und der Flächenbedarf sind
ein zentrales Thema des
Friedhofentwicklungskon-
zepts, das zurzeit weiterent-
wickelt wird.
F11
E11.1
E11.2
Friedhofs-
wesen
23
25
Die Stadt Münster weist im inter-
kommunalen Vergleich die gerings-
ten Unterhaltungskosten für die
Grün- und Wegeflächen je qm auf.
Begünstigt wird der Wert durch die
Größe und Gestaltung des Wald-
friedhofs Lauheide, der eine sehr
kostengünstige Pflege ermöglicht.
1. Die Stadt Münster sollte die Unter-
haltungskosten getrennt nach den
definierten Flächeninhalten bzw.
Leistungen erfassen. So kann sie die
Datengrundlagen und damit auch die
Steuerung der Pflegeleistungen
weiter optimieren.
2. Mit dem Pflegeklassenkonzept
sollte die Stadt die Pflegeziele, die
Flächengestaltung und die jeweiligen
Pflegeleistungen und Pflegeintensitä-
ten für die einzelnen Friedhöfe wie
auch die Flächeninhalte definieren.
Mit abgestuften Pflegestandards
innerhalb der Friedhöfe können die
Flächen entsprechend ihrer Nutzung
und Frequentierung in der Gestaltung
und Pflegeintensität variieren
1. Die geringsten Unterhal-
tungskosten im interkom-
munalen Bereich sind nicht
nur durch die Größe und
Gestaltung des Waldfried-
hofs Lauheide bedingt,
sondern in großem Maße
auch durch die konsequen-
te Anwendung betriebs-
wirtschaftlicher Steue-
rungsinstrumente.
2. Das Pflegeklassenkon-
zept wird zurzeit im Amt für
Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit entwickelt
und sukzessive mit Hilfe
des digitalen Grünflächen-
managementsystems
eingeführt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 39 von 49
Handlungsfeld: Bauaufsicht
Lfd.
Nr.
Handlungs
lungs-
feld/Them
a
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F1 Bau-
aufsicht
7 Die Stadt Münster konnte die gesetzlich
vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhal-
ten und bietet damit Ansatzpunkte für Be-
schwerden oder verwaltungsgerichtliche
Klagen. Durch eine fristgerechte Aufgabener-
ledigung könnte die Stadt derartige Angriffs-
punkte reduzieren.
In den letzten Jahren sind keine Untätigkeitskla-
gen gegen die Stadt Münster erhoben worden.
Die Anzahl der schriftlichen Beschwerden pro
Jahr liegt im einstelligen Bereich. Ungeachtet
dessen wird durch zusätzlich bereitgestelltes
Personal angestrebt die Fristen einzuhalten.
F2 Bau-
aufsicht
7 Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad er-
hebt die Stadt und bildet diese jährlich im
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuier-
lich verfolgen, ob die Gebühren kostende-
ckend sind.
Schriftliche Regelungen, die einheitliche
Ermessenentscheidungen gewährleisten,
liegen nicht vor.
Gebühren für Amtshandlungen der Bauaufsichts-
behörden sind in der AVerwGebO NRW verbind-
lich festgelegt. Diese orientieren sich z.B. an
durch den Landesgesetzgeber festgelegten
Rohbaurichtwerten multipliziert mit einem eben-
falls festgesetzten Prozentsatz. Eine vollständige
Kostendeckung kann die Kommune hierdurch
nicht erreichen.
Ein einheitliches Verwaltungshandeln wird durch
das beim Bauordnungsamt praktizierte 4- bzw. 6-
Augen-Prinzip erreicht.
F3
E3
Bau-
aufsicht
8
9
Die Stadt Münster muss weniger Anträge
zurückweisen als drei Viertel der Vergleichs-
kommunen. Um dieses Ziel zu erreichen,
setzt die Stadt Münster mehr Personal für
eine intensive Bauberatung ein.
Das Bauordnungsamt hat im Haushaltsplan zum
Produkt 100101 folgendes Qualitätsziel definiert:
Der Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge an
der Gesamtzahl der eingereichten Bauanträge
soll nicht mehr als 5% betragen. Dieses Ziel kann
nur mit einer intensiven Bauberatung und daher
höherem Personaleinsatz erreicht werden.
Die Stadt Münster sollte ihren
Internetauftritt an die neue
Landesbauordnung anpassen
und zeitnah wieder online
stellen. Der hierfür erforderli-
che Ressourceneinsatz sollte
bereitgestellt werden, da dies
in der Folge zu einer Entlas-
tung der Bauberatung führen
kann.
Krankheitsbe-
dingt ist die
maßgebliche
Stelle langjäh-
rig nicht be-
setzt. Eine
personelle
Verstärkung ist
bewilligt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 40 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F4 Bauaufsicht 9 Die Stadt Münster hat eindeutige Entschei-
dungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet
den Gesamtprozess noch überwiegend in
Form einer Papierakte.
Das Bauordnungsamt wird im Rahmen des OZG-
Prozesses die digitale Bauakte einführen. Hierzu
bedarf es jedoch noch einiger Prozesse auf
Landesebene (Einführung Bauportal NRW im
Laufe des Jahres 2020) und kommunaler Ebene
(Mitwirkung citeq an KDN-Projekten), das Bereit-
stellen einer Schnittstelle zwischen dem Baupor-
tal und der Software INPRO sowie eine neue
technische Ausstattung (z.B. Serverkapazitäten
für das DMS-System und größere Bildschirme).
F5 Bauaufsicht 10 Die Stadt Münster hat einen schlanken Pro-
zessablauf. Mit Prozessoptimierungen arbei-
tet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene
aber überflüssige Abläufe zu lokalisieren und
zu verschlanken.
Um die notwendigen Prozesse mit entsprechen-
der Expertise laufend optimieren zu können ist
eine Stelle „Baugenehmigungskoordination,
Schwerpunkt Projektsteuerung und –controlling“
geschaffen worden. Die Ausschreibung ist inzwi-
schen erfolgt. Mit einer Besetzung in 2020 wird
gerechnet.
F6 Bauaufsicht 11 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan
Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von Bau-
anträgen gesetzt und wertet die Zielerrei-
chung jährlich aus.
Die zur Zielerreichung notwendigen Stellen sind
in 2019/2020 ausgeschrieben worden (Dauer-
ausschreibung). Die Stellen konnten jedoch
aufgrund von Fluktuation und Fachkräftemangel
im Bereich Architekten/Bauingenieure noch nicht
vollständig besetzt werden.
F7 Bauaufsicht 14 Die Stadt Münster erreicht in der Sachbear-
beitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe
Personaleinsatz bei den förmlichen Bauvor-
anfragen und Vorbescheiden kann hier dazu
beitragen, dass bei den Baugenehmigungen
nur noch geringer Prüfungsaufwand anfällt.
Sofern einem Bauantrag eine Bauvoranfrage
vorausgeht erfolgt ein Teil der Prüfung (Pla-
nungsrecht) bereits in diesem Rahmen und muss
beim folgenden Bauantrag in der Regel nicht
erneut geprüft werden.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 41 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F8
E8.1
E8.2
Bauaufsicht 17
18
19
Die Stadt Münster orientiert sich
bei der Aktenführung auch künftig
an der Papierakte. Damit nutzt sie
derzeit noch wenige Vorteile, die
sich durch eine Digitalisierung
ergeben könnten.
Zurzeit können nur die durch die Software
INPRO erzeugten eigenen Schreiben digital
bereitgestellt werden. Da für Baugenehmi-
gungen jedoch noch das gesetzliche Schrif-
terfordernis gilt, werden diese in Papierform
verschickt. Eingehende Bauanträge ein-
schließlich der Bauvorlagen (Bauzeichnun-
gen) können erst dann in digitaler Form
angenommen werden, wenn die technischen
Voraussetzungen (z.B. Bauportal, Schnittstel-
le, technische Ausstattung) erfüllt sind und im
Haushalt die erforderlichen investiven Mittel
zur Verfügung gestellt werden.
1. Zur Vermeidung von Dop-
pelarbeiten sollte die Bauauf-
sicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen.
Die Ämterbeteiligung sollte sie
grundsätzlich digital durchfüh-
ren.
2. Die Stadt Münster sollte
prüfen, ob sie durch die Digita-
lisierung eingehender Bauan-
träge nebst Anlagen Synergie-
effekte bei der Laufzeit erzielen
kann.
1. Stellungnahmen
erfolgen weitgehend
digital. Eine vollstän-
dig digitale Beteili-
gung kann erst mit
Einführung der e-
Bauakte erfolgen.
2. Die Prüfung erfolgt
bereits im Hinblick
auf die Vorgaben des
OZG.
F9
E9
Bauaufsicht 19
20
Die Stadt Münster schreibt regel-
mäßig zahlreiche Kennzahlen fort.
Sie hat konkrete Ziele definiert und
überprüft anhand ihrer Kennzahlen,
ob sie die Ziele erreicht.
Dieser Prozess soll durch die Stellenbeset-
zung kontinuierlich optimiert werden. (sh.
Bemerkung zu F5)
Die Stadt Münster sollte prü-
fen, ob sie durch die Digitalisie-
rung eingehender Bauanträge
nebst Anlagen Synergieeffekte
bei der Laufzeit erzielen kann.
landesgesetzli-
che Regelun-
gen zur Be-
richtspflicht der
Bauaufsichts-
behörden
fehlen.
F10 Bauaufsicht 21 Die Stadt Münster hält wesentlich
mehr Personal für die Bauberatung
vor als Vergleichskommunen.
Der Beratungsbedarf ist durch den Faktor
stark wachsende Stadt (Wohnbedarfe, Infra-
struktur etc.) wesentlich höher als bei Ver-
gleichskommunen. Zudem dient die Beratung
im Vorfeld von Bauvorhaben bzw. begleitend
dem Ziel das Stadt- und Ortsbild qualitätsvoll
zu gestalten. Hierbei handelt es sich um
einen weichen Standortfaktor, welcher erheb-
lich zur positiven Wahrnehmung der Stadt
Münster durch Bewohner, Besucher, Investo-
ren etc. beiträgt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
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Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfeh-
lung um-
gesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F11
E11
Bauaufsicht 23 Die Stadt Münster dokumentiert
ihre Bauüberwachungen bisher
nicht im System, sodass eine
Auswertung nicht möglich ist.
Objektive Kriterien für Ermes-
senentscheidungen sind nicht
dokumentiert.
Im Baugenehmigungsverfahren INPRO
werden lediglich die Rohbauabnahme und
die sog. Schlussabnahme dokumentiert. Eine
zusätzliche Erfassung der Bauüberwa-
chungstermine ist in der Software nicht vor-
gesehen. Dies erfolgt lediglich handschriftlich
in der Bauakte. Die Anzahl der Bauüberwa-
chungen ist lediglich gebührenrelevant, ein
zusätzlicher Nutzen einer solchen Erfassung
für die Bauherrin bzw. den Bauherrn besteht
nicht.
Die Stadt Münster sollte ihre
Bauüberwachungen entspre-
chend der unterschiedlichen
gesetzlich vorgegebenen
Bauüberwachungsarten zentral
erfassen, sodass sie die An-
zahl der durchgeführten Bau-
überwachungen nachhalten
und auswerten kann. Hierzu
sollte sie auch ihre Ermes-
sensentscheidungen für oder
gegen eine Bauüberwachung
dokumentieren.
Erfolgt idR nur bei
größeren Bauvorha-
ben. Eine klarstellen-
de Dienstanweisung
wird erarbeitet.
F12
E12
Bauaufsicht 24 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter der Bauaufsicht dokumentieren
durchgeführte Bauzustandsbesich-
tigungen nicht im System. Sie
unterscheiden nicht zwischen
gesetzlich vorgeschriebenen und
freiwilligen Rohbau- und Schluss-
abnahmen.
Die Bauzustandsbesichtigungen werden im
System dokumentiert (sh. Bemerkung zu
F11).
Die Stadt Münster sollte die
durchgeführten Bauzustands-
besichtigungen sowie ihre
Ermessensentscheidungen für
oder gegen eine Bauzustands-
besichtigung an zentraler Stelle
dokumentieren.
Die empfohlene
Dokumentation
erfolgt in den jeweili-
gen Bauakten, nicht
jedoch an zentraler
Stelle. Eine zahlen-
mäßige Dokumenta-
tion wird geprüft. Die
Ermessenentschei-
dung muss jedoch in
der jeweiligen Akte
erfolgen, eine Aggre-
gation an zentraler
Stelle bringt keine
Vorteile für die tägli-
che Arbeit.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 43 von 49
Handlungsfeld: Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Lfd.
Nr.
Handlungs
lungs-
feld/Them
a
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Fest-
stellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F1
E1
Zahlungs-
abwicklung
5 Der Abgleich der Finanzmittelkonten
mit den Bankkonten ergab keinen
Unterschiedsbetrag.
Keine Bemerkungen aus
Sicht der Verwaltung
erforderlich.
Die Stadt Münster sollte ihre Wech-
selgeld- und Handvorschüsse sowie
ihre Schulgirokonten als liquide Mittel
in den Tagesabschluss aufnehmen.
Die Empfehlung wird mit dem
Tagesabschluss ab 01.07.20
aufgenommen und ist damit
umgesetzt.
F2 Zahlungs-
abwicklung
7 Die Stadt Münster erreicht beim
Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung
und Vollstreckung“ mit 98 Prozent
einen überdurchschnittlichen Wert.
Keine Bemerkungen aus
Sicht der Verwaltung
erforderlich.
F3 Zahlungs-
abwicklung
7 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmä-
ßigkeit erreicht die Zahlungsabwick-
lung und Vollstreckung der Stadt
Münster den Maximalwert.
Keine Bemerkungen aus
Sicht der Verwaltung
erforderlich.
F4
E4.1
E4.2
Zahlungs-
abwicklung
8
9
10
Die Stadt Münster positioniert sich im
Teilerfüllungsgrad Organisation mit
einem überdurchschnittlichen Wert.
Die schriftlichen Regelungen der
Stadt Münster für die Zahlungsab-
wicklung und Vollstreckung bieten
eine positive Unterstützung für alle
Beschäftigten. In einzelnen Punkten
zeigen sich dennoch Entwicklungs-
möglichkeiten.
Keine Bemerkungen aus
Sicht der Verwaltung
erforderlich.
1. Die Stadt Münster sollte in Einzel-
fällen auch auf die Möglichkeit eines
Telefoninkassos zurückgreifen.
2. Die Stadt Münster sollte die Nie-
derschlagungen vollständig zentrali-
sieren. Allerdings
sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3
KomHVO NRW orientieren. Durch
den perspektivischen Wegfall der
Niederschlagungen in den dezentra-
len Fachbereichen
sollte Münster die dort hierfür nicht
mehr benötigten Stellenanteile
konsequent einsparen.
1. In Einzelfällen ist bereits
eine telefonische Kontaktauf-
nahme zu Schuldnern erfolgt.
2. Seit 01.01.20 sind die Nie-
derschlagungen in der Stadt
Münster vollständig zentrali-
siert. Eine entsprechende
Geschäftsanweisung regelt die
Details.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 44 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung umge-
setzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F5 Zahlungsab-
wicklung
10 In der Stadt Münster befindet sich
derzeit ein umfangreiches Berichts-
wesen im Aufbau.
Die geplanten Kennzahlen werden
die Steuerungsmöglichkeiten verbes-
sern.
Das Berichtswesen ist aufgebaut
und befindet sich derzeit in der
Qualitätssicherung.
F6 Zahlungsab-
wicklung
11 Aus den Erkenntnissen der laufen-
den Prüfung durch die gpaNRW hat
die Stadt bereits Kennzahlen in ihr im
Aufbau befindliches Berichtswesen
zum Forderungsmanagement
(FOM) übernommen.
Keine Bemerkungen aus Sicht
der Verwaltung erforderlich.
F7 Zahlungsab-
wicklung
11 Bei der Digitalisierung ergibt sich in
Münster mit einem Erfüllungsgrad
von 47 Prozent
(Median 59 Prozent) noch deutliches
Optimierungspotenzial. Die Stadt ist
bereits dabei, einige Prozesse zu
digitalisieren. Eine Vollstreckungs-
software setzt sie dabei noch nicht
ein.
Das Projekt ‚Digitale Rech-
nungsbearbeitung‘ bei der Stadt
Münster war zum Zeitpunkt der
Prüfung durch die GPA bereits
gestartet. Die Rechnungsbear-
beitung soll dadurch vollständig
digitalisiert werden .Die Vollstre-
ckungssoftware soll im Jahr 2020
eingeführt werden.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 45 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung umge-
setzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F8
E8.1
E8.2
E8.3
Zahlungsab-
wicklung
12
12
13
13
Die Stadt Münster arbeitet bereits an
einem verwaltungsweiten Workflow,
um ihren Rechnungseingangswork-
flow zu digitalisieren. Hierdurch
können sich für die Zahlungsabwick-
lung Synergieeffekte ergeben.
Keine Bemerkungen aus Sicht
der Verwaltung erforderlich.
1. Sobald die benötigten Vorausset-
zungen vorliegen, sollte die Stadt
Münster ihren Rechnungsworkflow
vollständig papierlos durchführen und
Papierrechnungen nach dem Ein-
scannen vernichten.
2. Die Stadt Münster sollte für eine
zügigere und effizientere Bearbeitung
in der Vollstreckung und zur Nutzung
der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah
eine Vollstreckungssoftware in ihrer
Vollstreckung einsetzen.
3. Mit Implementierung einer Voll-
streckungssoftware sollte die Stadt
Münster prüfen, ob sie durch den
Einsatz von Tablet-PCs im Außen-
dienst der Vollstreckung Synergieef-
fekte erzielen kann. Dem sollte sie
eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
vorschalten.
1. Mit dem bereits
erwähnten Projekt
‚Digitale Rechnungs-
bearbeitung‘ wird die
Empfehlung der GPA
vollumfänglich aufge-
griffen. Die Umstellung
der Gesamtverwaltung
wird in den Jahren
2021/2022 erfolgen.
2. Die Vollstreckungs-
software soll im Jahr
2020 eingeführt wer-
den.
3. Nach der Implemen-
tierung der Vollstre-
ckungssoftware wird in
einem nächsten Schritt
geprüft, in welchem
Umfang der Collenda-
Public- Debt-Manager
auch im Außendienst
vor Ort verwendet
werden kann. Dazu
sind bereits Hospitatio-
nen mit z.B. Köln
vereinbart. Dort läuft
eine entsprechende
Pilotphase.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 46 von 49
Handlungsfeld: Zahlungsabwicklung im engeren Sinne
Lfd.
Nr.
Hand-
lungs-
feld/The
ma
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird ge-
prüft/
Beschluss-
vorschlag
der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F1 Zah-
lungsab-
wicklung
i.e.S.
14 Die Stadt Münster hat relativ
hohe Aufwendungen für die
Bearbeitung der Einzahlungen
auf den Geschäftskonten. Die
meisten Kommunen erledigen
diese Aufgabe wirtschaftlicher
Der Erkenntnisgehalt der Kennzahl „Aufwendungen je Einzahlung in
Euro“ erschließt sich nicht. Mit der tatsächlichen Bearbeitung der
Einzahlungen sind in der Stadt Münster nur wenige Mitarbeiterinnen /
Mitarbeiter beschäftigt. In der GPA-Definition, welche Aufgabenberei-
che zur Zahlungsabwicklung dazugehören, sind neben der Bearbei-
tung der Einzahlungen eine Vielzahl weiterer Aufgaben genannt,
nämlich:
• Zahlläufe einschließlich Freigabe von Zahlläufen und Abbuchungs-
läufe durchführen,
• Ein- und Auszahlungen (Bank und Barkasse) buchen, Kontoauszü-
ge verarbeiten,
• Bank- und Kassenkonten mit Finanzrechnungskonten abstimmen,
• Barkasse führen, zentrale Tätigkeiten in Zusammenhang mit Zahl-
stellen und Handkassen,
• Tages-, Zwischen- und Jahresabschlüsse,
• offene-Posten-Verwaltung,
• Überzahlungen bearbeiten, ungeklärte Einzahlungen/Auszahlungen
klären,
• Belegablage und Archivierung für die Zahlungsabwicklung (nicht die
Ablage für die Geschäftsbuchführung),
• Liquidität sicherstellen, kurzfristige Liquiditätsplanung,
• Mahnläufe offener Forderungen,
• ggf. anfallende Tätigkeiten in Zusammenhang mit Stundungen,
Niederschlagungen und
Erlass von Forderungen sowie
• Wertgegenstände verwahren, Hinterlegungen.
Unklar ist für die Verwaltung weiterhin, warum eine Kennzahl gebildet
wird, die sich nur auf einen (relativ kleinen) Aufgabenbereich bezieht,
aber sämtliche Aufwendungen dazu in Bezug setzt.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 47 von 49
Lfd.
Nr.
Hand-
lungs-
feld/The
ma
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung
wird geprüft/
Beschluss-
vorschlag der
Verwaltung
Empfehlung
wird nicht
umgesetzt,
weil...
F2 Zah-
lungsab-
wicklung
i.e.S.
14 Der Personaleinsatz in der Zah-
lungsabwicklung ist in Relation
zur Einwohnerzahl unauffällig.
Dennoch hat die Stadt Münster
höhere Aufwendungen je Einzah-
lung als 75Prozent der Ver-
gleichskommunen.
Siehe Bemerkung zur Feststellung F1.
Ergänzend: Auch der Erkenntnisgehalt der Kennzahl „Aufwen-
dungen je Einzahlung“ erschließt sich nicht. Die Bearbeitung
der Einzahlungen ist lediglich eine Teilaufgabe unter vielen
weiteren Aufgaben der Zahlungsabwicklung. Diese Teilaufgabe
ins Verhältnis zu allen Aufwendungen zu setzen, ist nicht nach-
vollziehbar. Es ist auch nicht klar, warum nur Bezug auf die
Einzahlungen, nicht aber auf die Auszahlungen, die ebenfalls in
der Zahlungsabwicklung erfolgen, genommen wird.
F3 Zah-
lungsab-
wicklung
i.e.S.
16 Die erhöhten Aufwendungen je
Einzahlung sind durch eine
unterdurchschnittliche Leistungs-
kennzahl begründet. Mehr als die
Hälfte der Vergleichskommunen
bearbeiten mehr Einzahlungen je
Vollzeit-Stelle als die Stadt
Münster.
Siehe Bemerkung zu den Feststellungen F1 und F2.
F4
E4
Zah-
lungsab-
wicklung
i.e.S.
18
20
Die Stadt Münster weist bei den
meisten Forderungsarten einen
vergleichsweise hohen
Anteil an SEPA-
Lastschriftmandaten aus. Opti-
mierungsmöglichkeiten bieten
sich insbesondere bei der VHS.
Der Anteil der SEPA-Lastschriftmandate ist bei der VHS des-
halb niedrig, weil es sich im Regelfall um Einmalzahlungen für
Kursgebühren handelt.
Die Stadt Münster
sollte für die Buchung
von VHS – Kursen die
geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten
zeitnah umsetzen, um
den Aufwand in der
Zahlungsabwicklung zu
reduzieren.
Die Empfeh-
lung wird
geprüft.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 48 von 49
Lfd.
Nr.
Handlungs-
feld/Thema
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der
gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F5 Zahlungsab-
wicklung
i.e.S.
20 Der hohe Anteil von Lastschriften an den
Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung der Stadt Münster entlastend aus.
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich.
F6
E6
Zahlungsab-
wicklung
i.e.S.
21
23
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten
Ein- und Auszahlungen den Minimalwert der
Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in
Münster durchgeführten Arbeitsschritte wir-
ken.
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich.
Die Stadt Münster
sollte versuchen, durch
entsprechende Vorga-
ben in der Finanzsoft-
ware den Anteil der
automatisiert eingele-
senen Daten an den
Zahlungseingängen
weiter zu erhöhen.
Etwa 90 % der Daten
an den Zahlungsein-
gängen werden
automatisiert einge-
lesen. Die Verwal-
tung wird prüfen, wie
dieser Anteil erhöht
werden kann.
F7 Zahlungsab-
wicklung
i.e.S.
23 In Münster fallen bezogen auf die Einwohner
weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen.
Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote
mit den Mahnungen auf.
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich.
F8 Zahlungsab-
wicklung
i.e.S.
24 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die
Stadt kostendeckend.
Keine Bemerkungen aus Sicht der Verwal-
tung erforderlich.
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW
Seite 49 von 49
Handlungsfeld: Vollstreckung im engeren Sinne
Lfd.
Nr.
Hand-
lungs-
feld/Them
a
Seite
im
gpa-
Be-
richt
Feststellung der gpaNRW Bemerkung zur Feststellung Empfehlung der gpaNRW
Vorschlag der Verwaltung
Empfehlung
umgesetzt/
erledigt
Empfehlung wird
geprüft/
Beschlussvor-
schlag der
Verwaltung
Empfeh-
lung wird
nicht
umge-
setzt,
weil...
F1 Voll-
streckung
25 Die Stadt Münster gehört zu den Städten
mit dem geringsten Personaleinsatz in der
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedri-
ge Aufwendungen je abgewickelter Voll-
streckungsforderung.
Keine Bemerkungen aus Sicht der
Verwaltung erforderlich.
F2 Voll-
streckung
25 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre
Vollstreckungsforderungen noch wirtschaft-
licher ab als die Stadt Münster.
Keine Bemerkungen aus Sicht der
Verwaltung erforderlich.
F3
E3.1
E3.2
Voll-
streckung
27
28
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstre-
ckungsankündigungen die volle Pfän-
dungsgebühr. Sie verzichtet allerdings auf
die Erstattung des Portos. Eine Optimie-
rungsmöglichkeit wäre, den Schuldner
darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger
Zahlung nur die halbe Pfändungsgebühr zu
entrichten hat.
Nach Implementierung der Software
werden die Vorschläge ggf. umgesetzt.
1. Die Stadt Münster sollte die
Schuldner bei den Pfändungsan-
kündigungen darauf hinweisen,
dass die Gebühren niedriger aus-
fallen, wenn der Außendienst sich
nicht an Ort und Stelle begeben
muss.
2. Die Stadt Münster sollte bei der
Zahlungsaufforderung und Voll-
streckungsankündigung durch den
Vollziehungsbeamten auch das
zugehörige Porto erheben.
Die Vorschläge
werden geprüft.
Siehe auch F3.
F4 Voll-
streckung
31 Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018
zu den Städten mit den höchsten Leis-
tungswerten bei den abgewickelten Voll-
streckungsforderungen je Vollzeit-Stelle.
Gleichzeitig weist sie eine hohe Erfolgs-
quote und geringe Rückstände auf.
Keine Bemerkungen aus Sicht der
Verwaltung erforderlich.
Stadt_Münster_Gesamtbericht_2019
721356 Zeichen
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Vorbericht der Stadt Münster
im Jahr 2019
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster 3
Managementübersicht 3
Ausgangslage der Stadt Münster 8
Strukturelle Situation 8
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prüfungen 9
Überörtliche Prüfung 10
Grundlagen 10
Prüfungsbericht 10
Prüfungsmethodik 12
Kennzahlenvergleich 12
Strukturen 12
Konsolidierungsmöglichkeiten 13
gpa-Kennzahlenset 13
Prüfungsablauf 14
Anlage: Ergänzende Tabellen 15
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt
Münster
Managementübersicht
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster stellt die gpaNRW nachfolgend zu-
nächst die Haushaltssituation dar und geht dann auf die einzelnen Handlungsmöglichkeiten,
Empfehlungen und Feststellungen der einzelnen Handlungsfelder ein.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
gering Handlungsbedarf hoch
Haushaltssituation
Der Handlungsbedarf der Stadt Münster, ihre Haushaltssituation zu verbessern, ist gegeben, im
interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte jedoch vergleichsweise gering . Die Stadt
unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie konnte in den letzten Jahren fast durch-
gängig positive Jahresergebnisse erzielen. Dadurch konnte sie die Ausgleichsrücklage zum
Jahresende 2017 auf rund 79 Mio. Euro aufstocken und verfügt über eine relativ gute Eigenk a-
pitalausstattung.
Die Plandaten bis 2022 weisen jedoch Defizite aus. Sollten diese wie geplant eintreten, würde
dies zu einem Verzehr der Ausgleichsrücklage sowie der Verringerung der allgemeinen Rückla-
ge im Jahr 2022 führen. Handlungsbedarf für die Stadt Münster sieht die gpaNRW daher darin,
die guten Ergebnisse zu verstetigen. Weitere Überschüsse sind erforderlich, um die Eige nkapi-
talausstattung mittelfristig wieder auf den Stand der Eröffnungsbilanz aufzustocken und Liquidi-
tätskredite vermeiden zu können.
Positiv ist die interkommunal niedrige Verschuldung. Geplante Investitionen im B ereich der
Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche Investitionen in das Straßenver-
mögen werden den Haushalt der Stadt aber künftig belasten. Weitere Überschüsse könnt en zur
Finanzierung der umfangreichen Investitionen beitragen und erforderliche Kreditfinanzierungen
verringern.
Handlungsmöglichkeiten, Empfehlungen und Feststellungen in den einzelnen
Handlungsfeldern
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirt-
schaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss wird regelmäßig
über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. Im Falle von Fehlentwicklungen können so
rechtzeitig Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 4 von 34
Einnahmeseitig sieht die gpaNRW nur wenige Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulation und
Erhebung von Gebühren. Bei der Straßenreinigung könnte ein geringerer Öffentlichkeitsanteil
den Haushalt entlasten.
Im Bereich der Realsteuern liegt insbesondere der Hebesatz der Grundsteuer B unter den
Vergleichsstädten auf niedrigem Niveau. Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten
mehrjährigen Defizite eintreten sollten und nicht durch andere Konsolidierungsmaßnahmen
auszugleichen sind, bietet sich hier noch Ertragspotenzial.
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben ordnungsgemäß und gut
organisiert. Der Personaleinsatz ist in Relation zur Einwohnerzahl unauffällig. Da relativ wenig
Einzahlungen zu bearbeiten sind, entstehen höhere Aufwendungen je Einzahlung als in 75 Pro-
zent der Vergleichskommunen. Der hohe Anteil von Lastschriften wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung entlastend aus. Positiv ist, dass die Stadt Münster die wenigsten ungeklärten Ein - und
Auszahlungen aufweist und im Mahnwesen eine hohe Erfolgsquote erreicht. Um die Steue-
rungsmöglichkeiten noch zu verbessern, baut die Stadt aktuell ein Berichtswesen für diesen
Bereich auf. Entwicklungsmöglichkeiten zeigen sich noch bei der Digitalisierung.
Die Vollstreckung der Stadt Münster erreicht bei einem geringen Personaleinsatz hohe Leis-
tungswerte, niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung und dadurch
einen hohen Aufwandsdeckungsgrad. Auch die Erfolgsquote ist deutlich überdurchschnittlich.
Die Zahl der rückständigen Forderungen ist gering. Ein Manko ist allerdings die fehlende Vol l-
streckungssoftware. Diese könnte das Verfahren durch die elektronische Überleitung von Voll -
streckungsaufträgen beschleunigen und vereinfachen sowie zusätzliche Auswertungen ermög-
lichen.
Auf der Aufwandsseite sind insbesondere die Transferaufwendungen für die erzieherischen
Hilfen in den letzten Jahren deutlich angestiegen. In Relation zur Einwohnerzahl hat die Stadt
Münster dennoch unter allen Vergleichsstädten den geringsten Fehlbetrag und die niedrigsten
Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung. Sie profitiert dabei von der niedrigen Falldichte,
die von den positiven strukturellen Rahmenbedingungen mit einer geringen Kinderarmut un d
Jugendarbeitslosigkeit begünstigt ist. Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster dagege n
relativ hoch. Bei der differenzierten Betrachtung liegen diese insbesondere im ambulanten Be-
reich auf hohem Niveau, bei stationären Hilfefällen dagegen niedriger als in den meisten Ver-
gleichsstädten. Dabei wirkt sich positiv aus, dass die Stadt im stationären Bereich in hohem
Maße die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen nutzt. Bei der B e-
trachtung der einzelnen Hilfearten liegen die fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster
2017 bei fast allen Hilfearten auf hohem Niveau. Deutlich verringern konnte sie ihre Aufwen-
dungen 2018 insbesondere bei den Integrationshilfen/Schulbegleitungen sowie den Hi lfen für
junge Volljährige. Die Steuerung in diesem Bereich ist gut ausgeprägt. Neben einem Finanz-
controlling gibt es auch ein Fachcontrolling anhand steuerungsrelevanter Kennzahlen. Dadurch
kann die Wirksamkeit von Hilfen anhand eines Zielerreichungsgrades bewertet werden. Pro-
zesse, Standards und Abläufe hat die Stadt Münster in einem Qualitätshandbuch beschrieb en.
Die Hilfe zur Pflege hat in Münster ebenfalls eine erhebliche Bedeutung für den städtischen
Haushalt. Die Transferaufwendungen für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflege-
wohngeld betragen zusammen mehr als 17 Mio. Euro pro Jahr. Auch hier weist Münster grun d-
sätzlich vorteilhafte Rahmenbedingungen auf: Die Bevölkerungsanteile von Senioren und Pfle-
gebedürftigen sind geringer als den anderen Vergleichsstädten, werden aber auch hier per-
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 5 von 34
spektivisch ansteigen. Trotz der guten Einkommenssituation ist der Anteil der Pf legebedürfti-
gen, die ihre Versorgung nicht vollständig aus den Leistungen der Pflegeversicherung und den
Selbsthilfemöglichkeiten finanzieren können, in Münster am höchsten. Daher liegt die Zahl der
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege in Relation zur Einwohnerzahl ab 65 Jahren auf mittle-
rem Niveau.
Die Aufwendungen der Stadt Münster für die Hilfe zur Pflege stellen sich interkommunal je Ein-
wohner und auch je Fall moderat dar. Es wirkt sich positiv aus, dass hier fast jeder zweite Leis-
tungsbezieher außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden kann. Die ambu-
lante Quote ist in keiner anderen Stadt so hoch. Gleichzeitig sind die Transferaufwendungen für
einen ambulanten Hilfefall in Münster am geringsten. Bei den stationären Hilfefällen liegen die
Aufwendungen dagegen auf hohem Niveau, ebenso wie das Pflegewohngeld. Die Pflege in
einer Einrichtung einschließlich Pflegewohngeld belastet den Haushalt der Stadt Münster pro
Fall und Jahr mit über 16.000 Euro mehr als eine ambulante Versorgung in der eigenen Woh -
nung. Umso bedeutender ist die Stärkung der ambulanten Quote, um die finanzielle Belastung
der Stadt möglichst gering zu halten. Im Mittelpunkt ihrer strategischen Ausrichtung steh t daher
eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung, die den Pflegebedürftigen ein weitgehend
selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Organisatorisch stellt das in Münster praktizierte Modell der Einheitssachbearbeitung unter den
Sozialämtern der kreisfreien Städte einen Sonderfall dar. Damit dieses Konzept nicht kontra-
produktiv wirkt, sollten Stellenvakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand
nach Möglichkeit minimiert werden. Zudem sollte die Stadt eine verbesserte IT-Unterstützung
für diesen Bereich anstreben. Ein Finanz- und Fachcontrolling mit Kennzahlen und Ziel definitio-
nen setzt die Stadt Münster auch in diesem Bereich bereits ein. Positiv ist ebenso, dass s ie
über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die Entwicklung des Pflegeangebots nimmt.
Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende profitiert die Stadt Münster von ihrer posi-
tiven Sozialstruktur. Denn sie weist unter allen Vergleichsstädten die mit Abstand niedrigste
SGB II-Quote auf. Dadurch hat sie auch die geringsten Transferaufwendungen für Unterkunft
und Heizung je Einwohner zu leisten. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund
des angespannten Wohnungsmarktes dagegen auf hohem Niveau. Die Stadt verfügt über ein
schlüssiges Konzept zur Überprüfung der Angemessenheit der Kosten. Die festgelegten Richt-
werte werden regelmäßig überprüft. Die Aufwendungen für einmalige Leistungen stellen sich
interkommunal unauffällig dar. Die Verfügungen der Ämter 50 und 59 zu den einmaligen Leis-
tungen bieten eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Leistungsgewährung.
Insbesondere der Erhalt des Infrastrukturvermögens stellt die kreisfreien Städte vor große Her-
ausforderungen. Im Bereich der Verkehrsflächen stellt sich die Stadt Münster dieser Heraus-
forderung auf besondere Weise. Das in 2018 gestartete Projekt „Tiefbau Infrastruktur Manage-
ment Münster“ (TIMM) soll eine ganzheitliche Betrachtung des Infrastrukturmanagements über
den gesamten Lebenszyklus gewährleisten. Dabei sollen die planerischen, technischen und
kaufmännischen Belange berücksichtigt werden. Organisatorisch hilft dabei die dezentrale A n-
lagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und Tiefbau, die Verbindung von
technischen und kaufmännischen Aspekten zu gewährleisten. Die bereits seit Jahren praktizier-
te nachhaltige Erhaltungsstrategie mit einem frühzeitigen Eingreifen und angemessenen In-
standhaltungsmaßnahmen soll durch TIMM weiter optimiert werden.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 6 von 34
Strategisches Ziel der Stadt Münster ist der bilanzielle und technische Werterhalt des Verkehrs-
flächenvermögens. In bilanzieller Hinsicht ist ihr dies bisher nicht vollständig gelungen. Da die
Stadt in den letzten zehn Jahren nur rund 30 Prozent des Wertverlusts reinvestiert hat, ist der
Bilanzwert der Verkehrsflächen in diesem Zeitraum um rund 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent
zurückgegangen. Der tatsächliche Zustand zeigt sich demgegenüber noch sehr positiv, belegt
allerdings auch bereits leichte Verschlechterungen in den vergangenen Jahren. Die Unterhal-
tungsaufwendungen der Stadt Münster von durchschnittlich 0,94 Euro je qm pro Jahr liegen
gegenüber den Vergleichsstädten zwar auf einem relativ guten und konstanten Niveau. Sie
erreichen aber nicht den Richtwert1 für eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung von 1,30
Euro je qm Verkehrsfläche. Um den Werterhalt und den guten Zustand der Verkehrsflächen
langfristig sicherzustellen, wird die Stadt Münster den Ressourceneinsatz daher erhöhen müs-
sen.
Aufgrund der Veränderung der Bestattungskultur und rückläufiger Beisetzungen ist in vielen
Städten auch im Bereich des Friedhofswesens Handlungsbedarf gegeben. Die steigende
Nachfrage nach weniger flächenintensiven und pflegeärmeren Bestattungsformen führt häufig
zu Flächenüberhängen, die ein Umdenken in der Friedhofsplanung erfordern. Auch in Münster
gibt es auf den kommunalen Friedhöfen seit Jahren deutlich mehr Urnen- als Sargbestattungen .
Eine Reduzierung der Friedhofsflächen ist hier jedoch nicht angedacht. Vor dem Hintergrund
der wachsenden Bevölkerung sowie prognostizierter steigender Sterbezahlen hat sich die Stadt
zum Ziel gesetzt, die Friedhofslandschaft in ihrer aktuellen Struktur zu erhalten. Um die ausrei-
chende Versorgung mit Friedhofsflächen dauerhaft zu gewährleisten, beabsichtigt sie zudem,
ein Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen.
Münster ist eine der wenigen Städte, die im Friedhofswesen noch kostendeckende Gebühren
erzielen. Hierzu tragen auch die geringen Unterhaltungskosten je qm für die Grün- und Wege-
flächen bei, die im interkommunalen Vergleich den Minimalwert bilden. Begünstigt wird der
Kennzahlenwert durch die Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr
kostengünstige Pflege ermöglicht. Auf die geringe Auslastung der Trauerhallen hat die Stadt auf
zwei Friedhöfen bereits mit der Einrichtung von Kolumbarien reagiert. An zwei weiteren Stand-
orten sollen 2020 Umgestaltungen mit dem Ziel der Attraktivitätssteigerung vorgenommen wer-
den. Sollten die Nutzungszahlen dennoch weiter zurückgehen, sollte auch eine Reduzierung
der Trauerhallen in Betracht gezogen werden.
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und Manage-
mentsystems verfügt die Friedhofsverwaltung über eine umfassende und systematisierte Daten-
lage, mit der sie aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird. Mit einer aktiven Öf fent-
lichkeitsarbeit wird sie der bestehenden Konkurrenzsituation zu den konfessionellen Friedhöfen
gerecht, um die Nachfrage auf den städtischen Friedhöfen zu erhalten bzw. auszubauen.
Bei der Bauaufsicht der Stadt Münster kommt der Bauberatung eine hohe Bedeutung zu. Die
auf die Bauberatung entfallenden Stellenanteile sind hier deutlich höher als in den Vergleichs-
städten. Die Stadt sieht darin ein Qualitätsmerkmal für die Bürgerfreundlichkeit. Zudem sieht si e
die Funktion der Bauberatung auch als prägend für die Erhaltung des Stadtbildes an. Die posit i-
ve Wirkung zeigt sich in einem sehr geringen Anteil zurückgewiesener Bauanträge.
1 Richtwert basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der
Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom – Ausgabe 2019).
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 7 von 34
Die ausführliche Beratung und auch der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bau-
voranfragen und Vorbescheiden können dazu beitragen, dass die Stadt Münster bei der Sac h-
bearbeitung von Baugenehmigungen überdurchschnittliche Leistungswerte erreicht. Im verein-
fachten Baugenehmigungsverfahren, auf das in Münster rund 80 Prozent der Bauanträge ent-
fallen, verfügt die Bauaufsicht über einen effektiven Prozessablauf.
Die Fristen zur Überprüfung der Vollständigkeit von einer Woche gemäß § 72 Abs. 1 BauO
NRW 2000 nach Eingang eines Bauantrages sowie die Sechs-Wochen-Frist im Bauge nehmi-
gungsverfahren nach § 68 Abs. 8 BauO NRW kann die Stadt Münster dennoch nicht immer
einhalten. Damit bietet sie Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen .
Da die Stadt aufgrund neuer Baugebiete mit einer steigenden Anzahl von Bauanträgen rechnet,
hat sie für 2019 sieben neue Vollzeit-Stellen für die Bauaufsicht vorgesehen. Dies kann zur
künftigen Einhaltung der Fristen beitragen.
Weitere Verbesserungen könnte die Stadt erreichen, wenn sie die Vorteile der Digitalisierung
stärker nutzen würde. Auch für die Bauaufsicht hat die Stadt Münster bereits Ziele definiert und
sie erhebt Kennzahlen, um die Zielerreichung zu überprüfen.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 8 von 34
Ausgangslage der Stadt Münster
Strukturelle Situation
Das folgende Balkendiagramm zeigt die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Münster .
Diese prägen die Ausgangslage der Kommune. Die Strukturmerkmale ermitteln wir aus allg e-
mein zugänglichen Datenquellen2. Das Diagramm enthält als Y-Achse den Mittelwert der Kom-
munen im jeweiligen Prüfsegment, hier der kreisfreien Städte. Eine Ausnahme bildet das
Merkmal Bevölkerungsentwicklung. Hier ist der Indexwert der heutige Bevölkerungsstand der
abgebildeten Kommune.
Münster ist eine stark wachsende Stadt. Innerhalb von nur sechs Jahren hat sich die Einwoh-
nerzahl um mehr als 20.000 auf 313.559 zum Jahresende 2017 erhöht. Die Prognosen von
IT.NRW gehen davon aus, dass der Bevölkerungszuwachs langfristig anhalten wird. Demnach
könnte Münster bis zum Jahr 2040 annähernd 350.000 Einwohner haben.
Der Bevölkerungszuwachs stellt die Stadt vor organisatorische und finanzielle Herausforderun-
gen. Es muss nicht nur Wohnraum geschaffen, sondern auch Schulen und Kindertagesstätten
2 IT.NRW, Bertelsmann-Stiftung, Gesellschaft für Konsumforschung (GfK)
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 9 von 34
müssen gebaut bzw. erweitert werden. Der Haushalt sieht daher für die kommenden Jahre ein
umfangreiches Investitionsprogramm vor.
Flächenmäßig ist Münster die zweitgrößte kreisfreie Stadt in NRW. Nur Köln hat ein noch grö-
ßeres Stadtgebiet. Durch die große Fläche errechnet sich eine für dieses Vergleichssegment
geringe Einwohnerdichte von 1.034 Einwohnern je km². Diese wird lediglich von der Stadt
Hamm unterschritten. Große Flächen können sich bei verschiedenen Aspekten belastend aus-
wirken, wie z.B. beim zu unterhaltenden Straßen- und Wegenetz, den notwendigen Feuerwehr-
standorten oder der Schülerbeförderung.
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Antei l
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In keiner anderen Vergleichsstadt ist
der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter so hoch wie in Münster. Gleichzeitig ist die
SGB II-Quote die mit Abstand niedrigste. In allen anderen kreisfreien Städten in NRW sind an-
teilig wesentlich mehr Menschen auf soziale Leistungen angewiesen.
Dies schlägt sich positiv in der Kaufkraft der Münsteraner nieder. Nur vier der Vergleichsstädte
haben ein höheres Einkommensniveau in ihrer Bevölkerung. Auch beim Bruttoinlandsprodukt
(je Erwerbstätigem), das einen Hinweis auf die wirtschaftliche Stärke der Kommune gibt, er-
reicht Münster den fünfthöchsten Wert.
Dennoch erreicht Münster bei den Deckungsmitteln, die ein Indikator für die Ertragskraft des
kommunalen Haushalts sind, nur einen unterdurchschnittlichen Wert. Sie setzen sich aus den
Steuererträgen und Schlüsselzuweisungen je Einwohner zusammen. Grund ist, dass Münster
deutlich weniger Schlüsselzuweisungen erhält als die meisten Vergleichsstädte. Der in die Be-
darfsbemessung einfließende Soziallastenansatz führt für Münster zu geringeren Beträgen.
Entsprechend hat die Stadt auf der Aufwandsseite auch nur geringere Soziallasten zu tragen.
Die Stadt Münster weist damit bei den meisten dargestellten Strukturmerkmalen eher positive
Ausprägungen auf. Insgesamt wirken sich die Rahmenbedingungen damit begünstigend auf die
Kommune aus.
Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen Prü-
fungen
Die Stadt Münster hat die Feststellungen und Empfehlungen aus den Berichten der vorange-
gangenen überörtlichen Prüfungen innerhalb der zuständigen Fachbereiche analysiert. Diese
haben die Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlungen geprüft und die Ergebnisse in ihre we i-
tere Arbeit einfließen lassen.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
Seite 10 von 34
Überörtliche Prüfung
Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW
rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die finanzwirtschaftliche Analyse steht
dabei im Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage der Kommunen und
der gesetzliche Anspruch, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen. Schwerpunkt der
Prüfung sind Vergleiche von Kennzahlen. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeord-
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die gan ze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu be-
rücksichtigen. Die Auswahl stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit kommunalen Praktikern ab.
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung.
Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozes sen
- zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu
leisten.
Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:
Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen über die strukturellen Rahmenbedingungen
der Kommune, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststel-
lungen und Empfehlungen, zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik.
Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
Das gpa-Kennzahlenset für die Stadt Münster stellen wir im Anhang zur Verfügung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfungsbericht als Feststellung. Damit
kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die
eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune
erforderlich machen oder gemacht haben, werden im Prüfungsbericht mit einem Zusatz ge-
kennzeichnet.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfungsbericht als
Empfehlung aus.
Unabhängig davon nimmt die Kommune zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prü-
fungsberichts nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf
Basis von KGSt-Durchschnittswerten3. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin.
3 KGSt-Bericht Nr. 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2017/2018) und KGSt-Bericht 9/2018 „Kosten eines Arbeitsplatzes (2018/2019)
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Prüfungsmethodik
Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist die prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen wir
Kennzahlen in den Kommunen und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine
einheitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung
unterhalb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Pro-
dukte und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht
unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb Aufga-
benblöcke mit den dazu gehörenden Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort.
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende
Werte dar:
die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und
drei Viertelwerte.
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vi er-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber
liegen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen
Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der
dritte Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent
darüber liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller kreisfreien Städte einbezogen.
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formell en
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Wir machen den haushaltsbezogenen Hand-
lungsbedarf transparent. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
Strukturen
Die Haushaltswirtschaft in den Kommunen hängt von verschiedenen externen und internen
Einflussfaktoren ab. Diese können zum Teil unmittelbar gesteuert werden. Es gibt jedoch auch
Einflüsse, die struktureller Natur und somit nicht oder nur langfristig beeinflussbar sind. Unter
Strukturmerkmalen versteht die gpaNRW verschiedene, von außen auf die Kommune ein-
wirkende, Einflussfaktoren. Faktoren, die Ergebnisse kommunalpolitischer Beschlüsse sind,
zählen nicht dazu, da diese ausdrücklich der Willensbildung unterliegen. Dennoch beeinflussen
sie das Gesamtbild einer Kommune. Wir gehen darauf - soweit möglich und erforderlich – in
den Teilberichten sowie unter „Ausgangslage der Kommune“ ein.
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Konsolidierungsmöglichkeiten
Die gpaNRW macht den unterschiedlichen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Kom-
munen transparent und zeigt Ansätze für Veränderungen auf.
Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich s ehr
unterschiedlich. Die gpaNRW zeigt in einzelnen Handlungsfelder auf, wie dieser redu ziert wer-
den kann. Orientierung bieten Richtwerte oder der Überblick über die Streuung der Werte, ins-
besondere im Vergleich zu den Viertelwerten.
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen.
gpa-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die in vorangegangenen Prüfungen betrachtet wurden. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien
Städte erhoben haben.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Kommunen eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren
Prüfungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Kon-
solidierungsmöglichkeiten können die Kommunen sie für ihre interne Steuerung nutzen.
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Prüfungsablauf
Die Prüfung in Münster hat die gpaNRW von September 2018 bis Dezember 2019 durchge-
führt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Münster
hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser
Basis haben wir die Daten analysiert.
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Münster grundsätzlich die D a-
ten des Jahres 2017. Soweit die erforderlichen Daten für das Jahr 2018 rechtzeitig zur Verfü-
gung gestellt werden konnten, beziehen wir auch dieses Jahr in die Analysen ein. Wenn ausrei-
chend Vergleichswerte für 2018 vorliegen, werden ergänzend auch interkommunale Vergleiche
abgebildet.
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Kommune berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung Dirk Hungermann
Finanzen Mario Deckers
Hilfe zur Erziehung Maike Wendt
Hilfe zur Pflege Michael Neumann
Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem SGB II Marcel Entrup
Verkehrsflächen Stephanie Ackermann
Friedhofswesen Stephanie Ackermann
Bauaufsicht Thomas Scharf
Zahlungsabwicklung Thomas Scharf
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Zusätzlich sind die Ergebnisse auch mi t den
zuständigen Beigeordneten besprochen worden.
Herne, den 19.02.2020
gez. gez.
Thomas Nauber Dirk Hungermann
Abteilungsleitung Projektleitung
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019
– Haushaltssituation
Feststellung
Haushaltstatus
F1 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen M aßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis 2022 negative Jahr esergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage und
eine Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Ist-Ergebnisse
F2 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken.
Plan-Ergebnisse
F3 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfris tigen Planung ausschließlich negative Jahresergebnisse. Sie plan t vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den Pla-
nungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der Planung der Stadt nicht.
Eigenkapital
F4 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapital von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten gehen
allerdings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird.
Schulden und Vermögen
F5 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich g ering. Geplante Investitionen im Bereich der Schulen und Kind ertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche
Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.
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Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Handlungsfelder
Feststellung Empfehlung
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jah-
resabschluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies
gilt ebenfalls für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt
einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten.
F2
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haus-
haltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzaus-
schuss wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet.
F3
Der Verlauf des kommunalen Steuerungstrends im Vergleich zum Verlauf der Jah-
resergebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer di-
rekten Steuerung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation
beitragen.
E3
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen und
die bisher erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass insbesondere
die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jahresergeb-
nisse beitragen.
F4
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Aus-
zahlungsermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungser-
mächtigungen überträgt sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent
aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung.
E4
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigungen
künftig in einem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus Gründen
der Haushaltstransparenz sollte sie investive Maßnahmen gegebenenfalls neu
und künftig bei der Haushaltsplanung realitätsnäher veranschlagen.
Kommunale Abgaben
F1
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem
Umfang Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender
Gebühren schöpft sie dabei weitestgehend aus.
E1
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt zu
tragenden Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob dieser
noch den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein geringerer Anteil
entlastet den Haushalt der Stadt.
F2
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben.
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die
Grundsteuer B bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung.
E2
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die
Stadt Münster mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer
B in Betracht ziehen. Dies insbesondere für den Fall, dass anderweitige Konsoli-
dierungsbemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
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Feststellung Empfehlung
Hilfe zur Erziehung
F1
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend
strukturell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen
Anteil Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste
Jugendarbeitslosigkeit auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit
SGB II Bezug erhöhend auf die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung wirken.
F2
Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt
Münster fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermögli-
chen.
F3
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im
gleichen Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch
sind Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
F4
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster
Kommunaler Sozialdienst (KSD) - eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Auf-
bauorganisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar.
Zwischen den Bezirken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame
Abteilungsleitung und detaillierte Verfahrensstandards sorgen für eine einheitliche
Bearbeitung.
F5 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes In-
ternes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. E5
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein
IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabener-
füllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhandenen
Bestandteile und Standards sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu einem Kon-
zept zusammengeführt werden.
F6
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrol-
len. Dies ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer
rechtmäßigen Aufgabenerledigung positiv zu sehen.
F7
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen
Auswertungen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren.
Es gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten doku-
mentiert. Darin werden Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begründet.
Diese Berichte bilden gemeinsam mit dem Fachcontrollingreport eine gute Steue-
rungsgrundlage und schaffen Transparenz.
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Feststellung Empfehlung
F8
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirk-
samkeit von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und
ausgewertet, und es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Aus-
wertungen bieten eine gute Grundlage für eine effektive Steuerung.
F9
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards,
Prozesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshand-
buch hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren
eingepflegt worden und die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bil-
det zusammen eine gute Grundlage für eine einheitliche und qualifizierte Bearbei-
tung.
F10
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse,
Zuständigkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der
Durchführung des Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster
die von der gpaNRW für erforderlich gehaltenen Mindeststandards.
F11
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu
verzeichnen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang ge-
plante Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht.
E11
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die unge-
planten Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künftig
zusätzlich zu der geplanten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung berück-
sichtigt.
F12
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis
2018 unter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen
Vergleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Ver-
gleichsstädte mit den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein.
F13
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den
betrachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfe-
planfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt
Münster oberhalb des Medians der Vergleichsstädte.
F14
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher
Prozesse. Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
nicht zwingend vorgeschrieben.
F15
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21
Jahren. Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund
100 Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommu-
nalen Vergleich in beiden Jahren das Minimum ab.
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Feststellung Empfehlung
F16
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwen-
dungen je Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr
ergibt sich für die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweit-
niedrigste Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in bei-
den Jahren auf vergleichsweise hohem Niveau.
F17
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich er-
höht. Im interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren
Anteil ambulanter Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte.
F18
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist
in Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hin-
zunahme der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V.
m. § 33 SGB VIII nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster
liegt der Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der
volljährigen Hilfeempfänger bei über 50 Prozent.
F19
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationä-
ren Hilfefällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den
kostenintensiven stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verur-
sachen, wirkt sich der hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den
Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung aus.
F20
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht.
Dies ist vor allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjäh-
rigen Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt
Münster 2017 und 2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt
sich positiv auf den Fehlbetrag und die Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis
unter 21 Jahre aus.
F21
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 hö-
here Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer ge-
stiegenen Falldichte haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro
erhöht. Damit bildet die Stadt Münster das Maximum.
E21
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendun-
gen nach § 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzie-
rung der Aufwendungen nutzen.
F22
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB
VIII von 2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zu-
rückzuführen, dass die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten
Beratungsintensität durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII
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Feststellung Empfehlung
hingewirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien
in Münster ergeben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt
höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei den meisten Vergleichsstädten.
F23 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die ge-
ringste Falldichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf. E23
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB
VIII je Hilfefall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertrags-
vereinbarungen mit Trägern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die ho-
hen Aufwendungen für Hilfefälle nach § 34 SGB VIII zu verringern.
F24
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzei-
ten auf. So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten.
Damit bildet die Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den
Hilfefällen nach § 34 SGB VIII längere Laufzeiten.
F25 Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und
Transferaufwendungen noch besser steuern kann. E25
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für
ein Rückkehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im
Rahmen des Hilfeplanverfahrens entsprechend erweitern.
F26
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster
vor allem durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen
gestiegen. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau.
F27
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezo-
genen Poollösungen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen.
Durch Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrati-
onshelfern besser kompensiert werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die ge-
plante Ausweitung der Poollösungen sinnvoll.
F28
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambu-
lanten wie auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf
einen vergleichsweise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige
Verselbständigungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen.
F29
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in
Münster höher als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den
Flüchtlingen eine schnelle Verselbständigung zu ermöglichen.
E29
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen
mit Trägern, bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter-
bringt, auf den Prüfstand stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall weiter zu verringern.
F30 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen E30 Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen
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Feststellung Empfehlung
Verweildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichs-
städte.
nach § 42 SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind, sollte die
Stadt die Ursachen feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwendungen zu
senken.
F31 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flücht-
lingen geringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.
Hilfe zur Pflege
F1
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die Zukunft
ist allerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versorgung angewie-
senen Anteils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren daraus bezüglich
der Hilfe zur Pflege belastende Rahmenbedingungen.
F2
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster
insgesamt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozialstruk-
tur der einzelnen Stadtteile.
F3
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass im
Laufe des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad einge-
stuft werden konnten.
F4
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege
bezogen auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien Städ-
te. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang.
F5 Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflegebe-
darf nicht aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzieren.
F6
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten. Diese
Quote unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren. Dennoch
konnte die Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf
gleichem Niveau halten.
F7
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich ein
Belastungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe zur
Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der niedrige
Anteil pflegebedürftiger Senioren entlastend wirkt.
F8 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ nied-
rig. Doch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stationärer
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Feststellung Empfehlung
Hilfe in der Positionierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferaufwendungen
sind außerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr hoch.
F9
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferaufwen-
dungen verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambulant vor
stationär’ von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung.
E9
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung
außerhalb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung
in der Hilfe zur Pflege insgesamt zu begrenzen.
F10
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich bei der Hilfe zur
Pflege in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im Bereich der
ambulanten Hilfe verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung von Unterhaltsfor-
derungen und -erträgen hält die Stadt Münster die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächliche Zahlungen, nicht jedoch bereits
bestehende Forderungen verbucht.
E10.1
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung
bis einschließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage
weiterverfolgen. Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie kon-
sequent vermeiden.
E10.2
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen
rechtskonform gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflich-
tigen einbuchen.
F11
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur Pfle-
ge im Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und rechtmäßige
Aufgabenwahrnehmung.
F12
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt vorteil-
haft. Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem Umfang
von Stellenvakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungsaufwand
erheblich.
E12
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leis-
tungssachgebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht
kontraproduktiv wird, sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbei-
tungsaufwand so weit wie möglich minimiert werden.
F13
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte
Fachanwendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des E-
Governments sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren Umset-
zung im Sozialamt liegen aber noch nicht vor.
E13
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssach-
gebiete effektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die
gegenwärtige Unterstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des
Sozialamtes mit Priorität in den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufge-
nommen werden.
F14
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur
Pflege war wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht
möglich. Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich
ohne Einbeziehung der Daten für die Stadt Münster dargestellt.
E14
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei
sollte es künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufga-
benblöcke wie der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrich-
tungen direkt aus den Stellenbeschreibungen abzuleiten.
F15 Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente wie
Zieldefinitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsrelevanz E15 Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwer-
te festlegen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
ließe sich jedoch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über den Erfolg
von Beratungsaktivitäten.
steuerungsrelevante Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wir-
kungskennzahlen sinnvoll, die Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und
Zugangssteuerung liefern.
F16
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisati-
onseinheiten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamtauf-
gabe Fallsteuerung leisten.
E16
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein stan-
dardisiertes Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeein-
richtung entlassen werden sollen, zu vereinbaren.
F17
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe im
Alter“ hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsicherungs-
Bezug Teilhabe, Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege
wird damit ein nennenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet.
E17
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster
prüfen, ob in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und
Maßnahmenerfolge gemessen werden können.
F18 Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag im
individuellen Beratungs- und Hilfeprozess. E18
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivi-
täten sollte die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem
Hintergrund der im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll.
F19
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die
Entwicklung des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und ein
wirksames Instrumentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steuern.
E19
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft
beibehalten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgeleg-
ten Strategien sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und be-
darfsgerechte Versorgung.
F20
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwarteten
Zunahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig drohendem
Fachkräftemangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre Planung ein.
E20
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt
frühzeitig unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbei-
ten. Dies gilt vor allem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung
teilweise bereits vorkommt.
F21
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch. Dies
korrespondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebedürftiger
Menschen an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch wahrscheinlich
durch die Rolle der Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklären.
F22
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große Auf-
merksamkeit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden wich-
tige Erkenntnisse für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen.
E22
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwick-
lung fortsetzen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes
weiterhin einbeziehen.
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II – Kosten der Unterkunft
F1 Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausrei-
chende Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen.
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Feststellung Empfehlung
Das Budget des Jobcenters wird regelmäßig überwacht.
F2 Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu
steuern.
F3
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohnerzahl
die geringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft
und Heizung. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des ange-
spannten Wohnungsmarkts auf hohem Niveau.
F4
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in
einer Dezernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Ange-
messenheitswerte wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet.
Diese Hinweise bieten eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung
von Leistungen in der Praxis.
F5
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkos-
tenabrechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht
auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Hei-
zung angerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen.
Bedarfe im Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anfor-
derung der Abrechnungen durch die Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In
2019 hat sie die Vorgehensweise bereits korrigiert.
F6
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige
Leistungen stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernats-
verfügung und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach §
24 Abs. 3 SGB II gemacht.
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren
Kriterien wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wur-
den ermittelt. Im Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt.
Diese Hinweise bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Ge-
währung in der Praxis.
E6.1
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Bedarfs-
gemeinschaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Betrach-
tung nach dem Alter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Status (z.B.
Alleinstehende oder alleinerziehende Person, Partner oder Kind).
E6.2
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand im
Bereich Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung des
konkreten Bedarfs im Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in die
Arbeitshilfe mit aufgenommen werden.
F7 Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die E7 Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an
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Feststellung Empfehlung
Gewährung von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur
für die Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergän-
zungsbedarf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gege-
ben. Eine klare Abgrenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II
findet allerdings nicht statt.
exponierter Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als Bun-
desleistung in Form eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren ist.
Diese Klarstellung kann das Risiko minimieren, dass die Leistungsarten durch die
Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden und die Stadt Münster fälschlicher-
weise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden kann dies durch einen
Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.
Verkehrsflächen
F1 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit
dem Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt. E1
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Manage-
mentsysteme zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und zu
optimieren, sollte die Stadt Münster die personellen und finanziellen Ressourcen
für das Projekt verstetigen.
F2
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle
wesentlichen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und
aktualisiert.
E2
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstrate-
gien für die unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst wer-
den. Dies ermöglicht im operativen Erhaltungsmanagement das Controlling der
strategischen Ausrichtung und die Überprüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht
werden konnten.
F3
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und
Informationen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert,
allerdings noch nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustel-
len ist, dass die Stadt Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanage-
ment aufbaut. Hierbei legt sie anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhal-
tungsstrategie für die Straßenkategorie fest. Im operativen Erhaltungsmanagement
werden die Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz- und mittel-
fristigen Zeitraum definiert und die Zustandsdaten kontrolliert.
F4
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre
Verkehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung
erforderlichen Finanzdaten vor.
E4
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien, für
die eine Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten aus-
zuwerten und die Zielerreichung zu überprüfen.
F5
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu
erhalten. Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt
optimale Voraussetzung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern.
Die Amtssteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.
F6 Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser
gewährleistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wie- E6.1 Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue Auf-
grabungsdatenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu kön-
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
derherstellung der Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung
wie aber auch die fehlende Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil
der Straßendatenbank dazu, dass der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze
eingehalten werden kann. Insbesondere die Kontrollen können nur noch in einem zu
geringen Umfang durchgeführt werden.
nen.
E6.2
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie in
der Neuorganisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforderliche
Kontrolle der Aufgrabungen gewährleistet werden.
F7
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits
während der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle eigenen Maßnahmen
zu integrieren und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren.
F8
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobili-
tät und Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten.
E8.1
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Straßen-
datenbank aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements aber
auch zukünftig im Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten, sollte die
Stadt prüfen, ob die eingerichteten Stellen hierfür nicht dauerhaft verstetigt werden.
E8.2 Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant
über eine Schnittstelle miteinander verbunden werden.
F9
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt
in Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforde-
rungen an eine körperliche Inventur nicht gerecht.
F10
Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran,
die Grundlagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird sie zukünftig nicht
nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen techni-
schen Wert ihrer Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere
Datenbasis als es bislang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Be-
wertungen möglich war.
F11
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Müns-
ter eine entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbe-
zirken zu erschließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nut-
zungsintensität wie in stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Fakto-
ren wie ein hoher Anteil an Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein
hoher Anteil Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die Waage.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
F12
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens
kontinuierlich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem
Substanzverlust von inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken.
F13
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalte-
rung. Der Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus
den bereits vorliegen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand
des Hauptverkehrsstraßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch
bereits eine leichte Verschlechterung.
E13
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betreiben
zu können, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –
bewertung zeitnah umsetzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann aus
der Entwicklung des tatsächlichen Zustandes der Erfolg der gewählten Erhaltungs-
strategie abgeleitet werden.
F14
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung
des NKF auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit
setzt die Stadt Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für
eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein.
E14
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene und
nachhaltige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert und die
Analyse der eingesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen als auch
die Berechnung des erforderlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Lebenszyklus-
kostenbetrachtung des Amtes für Mobilität und Tiefbau indiziert, dass die Mittel für
die nachhaltige Instandsetzung angemessen erhöht werden sollten.
F15
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröff-
nungsbilanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den
vergangenen Jahren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und
auch aus technischer Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen
zu einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen 158 Mio. Euro.
F16
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitions-
bedarfe über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung
der weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich.
E16
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt
Münster die Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und
soweit erforderlich die Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
verlängern
F17 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt
Straßenbaubeiträge von ihren Bürgern.
F18
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe
Drittfinanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote
wird hierdurch bei künftigen Maßnahmen steigen.
Friedhofswesen
F1
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Auf-
gaben sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so
dass ein guter Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist.
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Feststellung Empfehlung
F2
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschrei-
bung aus 1997 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden.
F3
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hier-
durch können die Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadt-
teilfriedhöfe und den hier benötigten Flächen weiter optimiert werden.
F4
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und
Managementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit
der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird.
F5
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation.
Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt
umfangreich betrieben.
F6 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.
F7
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die
grabgrößenunabhängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabar-
ten im Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation verteilt.
F8
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestat-
tungen genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenun-
terdeckungen. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder
eine Kostenüberdeckung erzielt werden.
E8 Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der
Erhalt aller Trauerhallen langfristig zielführend sein kann.
F9
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unter-
schiede zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen
sehr geringen Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch
interkommunal überdurchschnittlich ist.
F10
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger
flächenintensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei
den Erdgräbern, wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegen-
über stehen in Münster aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Ster-
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Feststellung Empfehlung
befallzahlen. Insofern ist ein vorausschauendes Flächenmanagement von großer
Bedeutung.
F11
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungs-
kosten für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die
Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige
Pflege ermöglicht.
E11.1
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten
Flächeninhalten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen und
damit auch die Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren.
E11.2
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächengestal-
tung und die jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die einzelnen
Friedhöfe wie auch die Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften Pflegestandards
innerhalb der Friedhöfe können die Flächen entsprechend ihrer Nutzung und Fre-
quentierung in der Gestaltung und Pflegeintensität variieren.
Bauaufsicht
F1
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhal-
ten und bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche
Klagen. Durch eine fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige
Angriffspunkte reduzieren.
F2
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kosten-
deckend sind. Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen
gewährleisten, liegen nicht vor.
F3
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Ver-
gleichskommunen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für
eine intensive Bauberatung ein.
E3
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung
anpassen und zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressourcen-
einsatz sollte bereitgestellt werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung der
Bauberatung führen kann.
F4 Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet
den Gesamtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte.
F5
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen
arbeitet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu
lokalisieren und zu verschlanken.
F6 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von
Bauanträgen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
F7
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen über-
durchschnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmli-
chen Bauvoranfragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den
Baugenehmigungen nur noch geringer Prüfaufwand anfällt.
F8
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierak-
te. Damit nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung
ergeben könnten.
E8.1
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digital
durchführen.
E8.2 Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender Bau-
anträge nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann.
F9 Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete
Ziele definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht. E9 Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prü-
fung entwickelten Kennzahlen erweitern.
F10 Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die
Vergleichskommunen.
F11
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System,
sodass eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentschei-
dungen sind nicht dokumentiert.
E11
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschiedli-
chen gesetzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, sodass
sie die Anzahl der durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und auswerten
kann. Hierzu sollte sie auch ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine
Bauüberwachung dokumentieren.
F12
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte
Bauzustandsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen
gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen.
E12
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung an
zentraler Stelle dokumentieren.
Erfüllungsgrade „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ und „Digitalisierung“
F1 Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unter-
schiedsbetrag. E1 Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre
Schulgirokonten als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen.
F2 Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung“ mit 98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert.
F3 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Münster den Maximalwert.
F4 Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem
überdurchschnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die E4.1 Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefonin-
kassos zurückgreifen.
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Feststellung Empfehlung
Zahlungsabwicklung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle
Beschäftigten. In einzelnen Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkei-
ten.
E4.2
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. Aller-
dings sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch den
perspektivischen Wegfall der Niederschlagungen in den dezentralen Fachberei-
chen sollte Münster die dort hierfür nicht mehr benötigten Stellenanteile konse-
quent einsparen.
F5 In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Auf-
bau. Die geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern.
F6
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt
bereits Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungs-
management (FOM) übernommen.
F7
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Pro-
zent (Median 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist be-
reits dabei, einige Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie
dabei noch nicht ein.
F8
Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren
Rechnungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zah-
lungsabwicklung Synergieeffekte ergeben.
E8.1
Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren
Rechnungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen
nach dem Einscannen vernichten.
E8.2
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der Voll-
streckung und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Vollstre-
ckungssoftware in ihrer Vollstreckung einsetzen.
E8.3
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prüfen,
ob sie durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung Sy-
nergieeffekte erzielen kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
vorschalten.
Zahlungsabwicklung i.e.S.
F1
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzah-
lungen auf den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe
wirtschaftlicher
Stadt Münster Vorbericht 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
F2
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl
unauffällig. Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als
75 Prozent der Vergleichskommunen.
F3
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche
Leistungskennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbei-
ten mehr Einzahlungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster.
F4
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise
hohen Anteil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten
sich insbesondere bei der VHS.
E4
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungsabwick-
lung zu reduzieren.
F5 Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungs-
abwicklung der Stadt Münster entlastend aus.
F6
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimal-
wert der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Ar-
beitsschritte wirken.
E6
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Fi-
nanzsoftware den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungs-
eingängen weiter zu erhöhen.
F7
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen
Vergleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mah-
nungen auf.
F8 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend.
Vollstreckung
F1
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Voll-
streckungsforderung.
F2 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirt-
schaftlicher ab als die Stadt Münster.
F3
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfän-
dungsgebühr. Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimie-
rungsmöglichkeit wäre, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger
Zahlung nur die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten hat.
E3.1
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf
hinweisen, dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich
nicht an Ort und Stelle begeben muss.
E3.2 Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankün-
digung durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erheben.
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Feststellung Empfehlung
F4
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leis-
tungswerten bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle.
Gleichzeitig weist sie eine hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen der Stadt Münster
im Jahr 2019
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Haushaltssituation 3
Haushaltssteuerung 3
Kommunale Abgaben 4
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Haushaltssituation 6
Haushaltsstatus 7
Ist-Ergebnisse 8
Plan-Ergebnisse 12
Gewerbesteuer 13
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 14
Schlüsselzuweisungen 14
Personalaufwendungen 14
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 15
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 15
Eigenkapital 15
Schulden und Vermögen 18
Haushaltssteuerung 26
Informationen zur Haushaltssituation 26
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung 27
Ermächtigungsübertragungen 30
Kommunale Abgaben 33
Beiträge 33
Gebühren 33
Steuern 34
Anlagen: Ergänzende Tabellen 36
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Finan-
zen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Haushaltssituation
gering Handlungsbedarf hoch
Haushaltssituation
Der Handlungsbedarf der Stadt Münster, ihre Haushaltssituation zu verbessern, ist gegeben, im
interkommunalen Vergleich der kreisfreien Städte jedoch vergleichsweise gering . Die Stadt
unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie plant allerdings einen Verzehr de r Aus-
gleichsrücklage und eine Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Positiv ist, dass es der Stadt Münster in den letzten Jahren gelungen ist, nahezu ausschließlich
positive Jahresergebnisse zu erzielen. Auch im Jahresabschluss 2017 weist sie einen Jahres-
überschuss aus. In den Folgejahren bis 2022 plant sie jedoch ausschließlich negati ve Jahres-
ergebnisse.
Handlungsbedarf für die Stadt Münster sieht die gpaNRW darin, die guten Ergebnisse der Ver-
gangenheit zu bestätigen und zu verstetigen. Regelmäßige Überschüsse sind erforderlich, um
das Eigenkapital der Stadt sukzessive wieder zu erhöhen. Dies mit der Zielsetzung, die E igen-
kapitalausstattung der Stadt mittelfristig wieder auf den Stand der Eröffnungsbilanz aufzusto-
cken. Zudem benötigt die Stadt Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, um Kr edi-
te zur Liquiditätssicherung zu vermeiden. Diese sind auch erforderlich, um Investitionen finan-
zieren zu können. Reinvestitionsbedarfe in das Straßenvermögen erfordern in Münster entspre-
chende Finanzmittel. Soweit der Stadt keine anderen Mittel zur Verfügung stehen, wird sie an-
stehende Investitionen nur über neue Kredite finanzieren können.
Haushaltssteuerung
Die Haushaltssteuerung der Stadt Münster erfüllt im Wesentlichen die diesbezüglichen gesetzli-
chen Vorgaben. Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer
Haushaltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss
wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet. Die Stadt greift hierzu a uf ein
funktionierendes Berichtswesen und Controlling zurück. Hierdurch hat sie in der Vergangenheit
deutliche Konsolidierungserfolge erzielen können. Diese gilt es in der Zukunft weiter auszubau-
en.
Durch die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen kann die Stad Münster Aufwandssteige-
rungen zumindest teilweise kompensieren. Eigene Anstrengungen sind aber weiterhin erforder-
lich, um die Sanierung des Haushalts fortzuführen. Anders als in der Planung ausgewiesen
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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muss es Ziel der Stadt sein, auch in der Zukunft positive Jahresabschlüsse zu erreichen. Die
Stadt kann sich dabei nicht alleine auf die Entwicklung der Steuererträge und der Erträge aus
dem kommunalen Finanzausgleich verlassen.
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte Haushaltsermächtigungen in höherem Umfang
in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Mi t Er-
mächtigungsübertragungen sollte sie künftig zurückhaltender umgehen, zumal sie ihre Hau s-
haltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent ausschöpft
.
Kommunale Abgaben
Die gpaNRW sieht bei der Stadt Münster nur wenige Handlungsmöglichkeiten bei der Kalkulati -
on und Erhebung von Gebühren. Ein geringerer von der Stadt zu tragender Öffentlichkeitsanteil
im Bereich der Straßenreinigung könnte den Haushalt der Stadt entlasten.
Neben allgemeinen Konsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt in der Vergangenheit auch von
einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B Gebrauch gemacht. Bei ausbleibenden
weiteren Konsolidierungserfolgen besteht bei dieser Ertragsposition noch weiteres Potenzial.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Im Prüfgebiet Finanzen beantwortet die gpaNRW folgende Fragen:
Haushaltssituation: Inwieweit besteht ein Handlungsbedarf die Haushaltssituation zu ver-
bessern?
Haushaltswirtschaftliche Steuerung: Liegen der Stadt die wesentlichen Informationen zur
Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vor? Hat die Stadt ein Finanzcontrolling? Wie wirkt
sich die haushaltswirtschaftliche Steuerung aus? Wie geht sie mit Ermächtigungsübertra-
gungen um?
Haushaltskonsolidierung: Welche Möglichkeiten gibt es bei den kommunalen Abgaben?
Weitere Handlungsmöglichkeiten beschreiben wir in den anderen Teilberichten.
Wir analysieren hierzu die Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse. Zusätz-
lich bezieht die gpaNRW die Berichte der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse und Gesam t-
abschlüsse ein.
Die Prüfung stützt sich auf Kennzahlen zur Bewertung der Haushaltswirtschaft. In der Ana lyse
und Bewertung berücksichtigt die gpaNRW die individuelle Situation der Stadt.
In der Anlage dieses Teilberichtes liefern zusätzliche Tabellen ergänzende Informationen. Diese
zeigen nach der Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen das NKF-
Kennzahlenset NRW, die Zusammensetzung und Entwicklung einzelner (Bilanz-)Posten und
ergänzende Berechnungen.
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Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Stadt zur Gestaltung ihres Leis-
tungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf für die Stadt zu
einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht.
Die gpaNRW bewertet die Haushaltssituation nach rechtlichen und strukturellen Gesichtspunk-
ten:
Haushaltsstatus,
Ist- und Plan-Daten zur Ergebnisrechnung,
Eigenkapitalausstattung,
Schulden- und Vermögenssituation.
Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, ist in den interkommu-
nalen Vergleich die Schulden-, Finanz- und Ertragslage der verbundenen Unternehmen, Son-
dervermögen und Mehrheitsbeteiligungen einzubeziehen. In den jeweiligen Kapiteln zur Haus-
haltssituation vergleicht die gpaNRW daher die Kennzahlen aus den Gesamtabschlüssen.
Wir haben die Haushaltssituation auf folgenden Grundlagen analysiert:
Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse
Haushaltsjahr Haushaltsplan (HPl) Jahresabschluss
(JA)
Gesamtabschluss
(GA)
In dieser Prüfung
berücksichtigt
2013 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA
2014 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA
2015 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA
2016 bekannt gemacht festgestellt bestätigt HPl / JA / GA
2017 bekannt gemacht festgestellt aufgestellt HPl / JA / GA
2018 bekannt gemacht aufgestellt noch offen HPl
2019 bekannt gemacht noch offen noch offen HPl
Das Vergleichsjahr in der letzten überörtlichen Prüfung war 2012. Deshalb beginnt die Zeitreihe dieser Prüfung mit dem
Jahr 2013.
Die im Haushalt 2019 enthaltene mittelfristige Ergebnisplanung bis einschließlich 2022 hat die gpaNRW ebenfalls be-
rücksichtigt.
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Haushaltsstatus
Feststellung
Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen. Sie plant allerdings ab
2018 bis 2022 negative Jahresergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage und eine
Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Der Haushaltsstatus soll nicht die Handlungsfähigkeit einer Kommune einschränken. Dies wäre
der Fall, wenn eine Kommune aufsichtsrechtlichen Maßnahmen unterworfen ist. Hierzu zählt
die Genehmigung eines Haushaltssanierungsplanes oder Haushaltssicherungskonzeptes sowie
einer geplanten Verringerung der allgemeinen Rücklage. Damit aufsichtsrechtliche Maßnahmen
nicht erforderlich werden oder beendet werden können, bedarf es rechtlich ausgeglichener
Haushalte nach § 75 Abs. 2 GO NRW.
Haushaltsstatus im Zeitverlauf
Haushaltsstatus 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Ausgeglichener Haushalt X X X X
Fiktiv ausgeglichener Haushalt X X X
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Ist)
Grundzahlen/ Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Jahresergebnis 28.895 24.416 -12.155 10.698 9.364
Ausgleichsrücklage 41.644 66.060 53.905 64.603 79.167
Allgemeine Rücklage 671.842 668.769 669.976 672.568 668.674
Veränderung der allgemeinen Rücklage
gem. § 43 Abs. 3 GemHVO (Verrech-
nungssaldo)
-27.187 -3.074 1.208 2.592 1.305
Jahresergebnisse und Rücklagen in Tausend Euro (Plan)
Grundzahlen/ Kennzahlen 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresergebnis -16.418 -3.123 -23.467 -22.589 -32.790
Ausgleichsrücklage* 62.749 59.626 36.160 13.570 0
Allgemeine Rücklage 668.674 668.674 668.674 668.674 649.455
Veränderung der Ausgleichsrücklage
durch das Jahresergebnis
-16.418 -3.123 -23.467 -22.589 -13.570
Veränderung der allgemeinen Rücklage
durch das Jahresergebnis
0 0 0 0 -19.219
*Die gpaNRW berücksichtigt das Jahresergebnis bereits bei der Ausgleichsrücklage des laufenden Jahres.
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Mit den zum 01. Januar 2019 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung NRW
haben sich auch die Regelungen bezüglich der Zuführung von Jahresabschlüssen an die Rück-
lagen geändert. Die Zuführungsmöglichkeit an die Ausgleichsrücklage ist an die Voraussetzung
gebunden, dass die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent
der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Kommune aufweist. Darüber hinaus ist ein Jah-
resüberschuss zunächst der allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüs-
sen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der
Ergebnisrechnung die allgemeine Rücklage reduziert wurde. Für Münster ergibt sich hieraus
zunächst keine Änderung. Falls die Stadt entgegen der Planung Überschüsse erzielt, könnte si e
diese weiter der Ausgleichsrücklage zuführen, solange sie vorher die allgemeine Rücklage nicht
verringern musste.
Ist-Ergebnisse
Feststellung
Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahre n der Be-
trachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken.
Der Haushalt muss gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn
die Erträge die Aufwendungen decken. Das Jahresergebnis sollte positiv sein.
Jahres- und Gesamtjahresergebnisse in Tausend Euro
Im Betrachtungszeitraum verschlechtern sich die Jahresergebnisse der Stadt Münster tenden-
ziell, bleiben aber mit Ausnahme von 2015 positiv. Das Gesamtjahresergebnis hat sich dage-
gen im Eckjahresvergleich der Jahre 2013 und 2017 positiv entwickelt. Die Ergebniss e 2015 mit
rund minus 12,2 Mio. Euro bzw. rund minus 1,4 Mio. Euro stellen die mit Abstand schlechtesten
Werte in der Zeitreihe dar. Neben der positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben unter
anderem auch die Konsolidierungsbemühungen der Stadt dazu geführt, dass sich diese Werte
bis 2017 deutlich verbessert haben. 2017 beläuft sich das Jahresergebnis auf rund 9,4 Mio.
Euro. Der Gesamtabschluss 2017 stellt sich mit einem positiven Ergebnis von rund 26,9 Mio.
Euro gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt deutlich besser dar. Das Ressourcenaufkommen
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des Konzerns Stadt reicht demnach aus, um den Ressourcenverbrauch zu decken. Dies steht
im Einklang mit dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit.
Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Das mit rund 9,4 Mio. Euro positive Jahresergebnis 2017 führt dazu, dass sich die Stadt Müns-
ter bezogen auf das Jahresergebnis je Einwohner im interkommunalen Vergleich über dem
Medianwert positioniert. Mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen weisen demnach ein
schlechteres Jahresergebnis je Einwohner aus.
Die meisten Städte konnten der gpaNRW bereits die Jahresergebnisse 2018 zur Verfügung
stellen. Diese sind in der folgenden Tabelle informativ abgebildet. Eine Einordnung der Stadt
Münster konnte aufgrund des ausstehenden Jahresabschlusses 2018 zum Prüfungszeitpunkt
noch nicht erfolgen.
Jahresergebnis je Einwohner in Euro 2018
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
./. -362 13,52 31,79 63,09 286 17
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Gesamtjahresergebnis je Einwohner in Euro 20151
Der Vergleich enthält Werte von 18 Städten.
Im interkommunalen Vergleich der Gesamtjahresergebnisse 2015 je Einwohner positioniert sic h
die Stadt Münster noch besser, obwohl hier das einzige defizitäre Jahr in den Vergleich ei n-
fließt. Hier liegt die Stadt mit ihrem Wert über dem 3. Viertelwert und gehört somit trotz eines
negativen Wertes zu den 25 Prozent der Vergleichskommunen mit den besten Jahresergebnis-
sen.
Im Rahmen der Analyse der Jahresergebnisse ist zudem die Betrachtung der Fehlbetragsquote
im Zeitablauf von großer Bedeutung. Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehl-
betrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Diesbezüglich hat es die Stadt Mün ster im
betrachteten Zeitraum geschafft, lediglich 2015 einen Fehlbetrag von rund 12,2 Mio. Euro aus-
weisen zu müssen. In den übrigen Jahren hat die Stadt Überschüsse von insgesamt rund 73
Mio. Euro erzielt. Die Fehlbetragsquote liegt 2015 bei 1,65 Prozent. Die Stadt Münster positio-
niert sich mit dieser Quote im interkommunalen Vergleich im unteren Viertel. Der 2015 erfolgte
Eigenkapitalverzehr ist aufgrund der ansonsten positiven Ergebnisse als unkritisch anzusehen.
Die Jahresergebnisse werden oft durch die schwankenden Erträge und Aufwendungen der
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Diese Positionen sind zum einen abhän-
gig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Würde die aktuelle Hochkonjunkturphase en-
den, würde dies die Jahresergebnisse der Kommunen belasten. Die Erträge und Aufwendun-
gen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs und damit die Jahresergebnisse könn en
zudem schwanken, wenn einzelne Unternehmen hohe Nachzahlungen leisten oder diesen hohe
Beträge zu erstatten sind. Des Weiteren können Sondereffekte die strukturelle Haushaltsituati-
on überlagern. Die Jahresergebnisse geben daher nur bedingt einen Hinweis auf die strukturel-
le Haushaltssituation.
1 Die Stadt Münster verfügt bereits über einen bestätigten Gesamtabschluss 2016 und einen aufgestellten Gesamtabschluss 2017. Für
diese Jahre liegen jedoch noch nicht ausreichend Vergleichswerte vor. Aus die sem Grund beziehen sich die Vergleiche zu den Ge-
samtabschlüssen in diesem Bericht auf das Haushaltsjahr 2015. Darüber hinaus vorlieg ende Werte werden gegebenenfalls separat
dargestellt.
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Aus diesem Grund haben wir in einer Modellrechnung Folgendes betrachtet: Wie wäre das
Jahresergebnis 2017, wenn Schwankungen nivelliert und Sondereffekte bereinigt wären? An-
stelle der tatsächlichen Erträge und Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzaus-
gleichs haben wir Durchschnittswerte der letzten fünf Jahre (2013 bis 2017) eingerechnet. S on-
dereffekte, die das Jahresergebnis 2017 wesentlich beeinflusst haben, haben wir nicht identifi-
ziert. Das Ergebnis dieser Modellrechnung bezeichnen wir als „strukturelles Ergebnis“.
Modellrechnung „strukturelles Ergebnis in Tausend Euro 2017“
Jahresergebnis 9.364
Bereinigungen Gewerbesteuer und Finanzausgleich 451.049
Bereinigungen Sondereffekte 0
= bereinigtes Jahresergebnis -441.685
Hinzurechnungen (Durchschnittswerte Gewerbesteuer und Finanzausgleich) 427.572
= strukturelles Ergebnis -14.113
Im Vergleich zur letzten Prüfung hat sich das „strukturelle Ergebnis“ um rund 20 Mio. verbes-
sert. Seinerzeit hat die gpaNRW für 2012 ein „strukturelles Ergebnis“ von rund minus 34 Mio.
Euro ermittelt.
Dennoch ist das von uns berechnete „strukturelle Ergebnis“ nach wie vor schlechter als das
Jahresergebnis der Stadt.
Das liegt daran, dass die letzten Jahresergebnisse der Stadt von hohen Steuererträgen und von
hohen Erträgen des kommunalen Finanzausgleichs profitieren. Ohne diese außerordentlich
positive Entwicklung wäre die Ist-Situation der Stadt Münster deutlich schlechter. So s ind die
Durchschnittswerte des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der Jahre 2013 bis 2017
rund 18 Mio. Euro niedriger als der Anteil an der Einkommensteuer von rund 1 58 Mio. Euro,
den die Stadt 2017 erhalten hat. Darüber hinaus sind die Durchschnittswerte der Gewerbesteu-
ererträge sowie weiterer Erträge und Aufwendungen des Finanzausgleichs insgesamt um rund
sechs Mio. Euro niedriger als die tatsächlichen Positionen des Jahres 2017. Zu berück sichtigen
ist hierbei jedoch, dass die Stadt 2017 keine Schlüsselzuweisungen erhalten hat.
Für die Bewertung der Haushaltssituation ist die Frage, ob das „strukturelle Ergebnis“ ein exak-
tes Bild der Ist-Ergebnisse wiedergibt oder nicht, von nachrangiger Bedeutung. Die gpaNRW
sieht die Stadt Münster, Stand Jahresabschluss 2017, noch immer in einer strukturell defizitären
Haushaltssituation. Das bedeutet, dass die Stadt im Falle eines konjunkturellen Abschwungs
und zurückgehender Steuererträge mit negativen Jahresergebnissen rechnen müsste.
Die weitere Entwicklung der Jahresergebnisse und inwieweit Handlungsbedarf zu Verbesse-
rung der Haushaltssituation besteht, stellen wir im Kapitel Plan-Ergebnisse dar.
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Plan-Ergebnisse
Feststellung
Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfristigen Planung ausschließlich ne-
gative Jahresergebnisse. Sie plant vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den Planungs-
zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der
Planung der Stadt nicht.
Eine Kommune ist gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen
Haushalt zu erreichen. Nur dann kann sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiederer-
langen. Ist ein Haushalt defizitär, muss die Kommune geeignete Maßnahmen für den Haus-
haltsausgleich finden und umsetzen.
Jahresergebnisse in Tausend Euro
Die Stadt Münster plant ausschließlich negative Jahresergebnisse. Nach dem aktuellen Haus-
haltsplan 2019 plant die Stadt für 2022 mit einem Defizit von 32.789.750
Euro. Im Betrach-
tungszeitraum waren die Jahresergebnisse der Stadt jeweils deutlich besser als geplant.
Um haushaltswirtschaftliche Risiken und Chancen erkennen zu können, haben wir zunächst
das um Sondereffekte und Schwankungen bereinigte letzte Ist-Ergebnis mit dem Erge bnis des
letzten Planjahres der mittelfristigen Finanzplanung verglichen und anschließend die Entwick-
lungen analysiert.
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Vergleich Ist-Ergebnis 2017 und Plan-Ergebnis 2022 - wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
Grundzahlen
2017
*(Durchschnitt
2013 bis 2017)
2022 Differenz
Jährliche
Änderung in
Prozent
Erträge
Gewerbesteuer 310.069
(279.891) 310.000 -69
(30.109)
0,0
(2,1)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 157.584
(139.892) 200.000 42.416
(60.108)
4,9
(7,4)
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 34.848 45.000 10.152 5,2
Schlüsselzuweisungen vom Land 0
(22.752) 16.700 16.700
(-6.052)
./.
(-6,0)
Übrige Erträge 672.409 691.352 18.943 0,6
Aufwendungen
Personalaufwendungen 259.615 316.290 56.676 4,0
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen
122.388 140.435 18.047 2,8
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 22.486
(20.543) 0 -22.486
(-20.543)
-100,0
(-100,0)
Übrige Aufwendungen 761.362 839.117 77.756 2,0
*Im Klammerzusatz Durchschnitt der Jahre 2013 bis 2017 für die schwankungsanfälligen Positionen.
Wir unterscheiden allgemeine und zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken. Allgemeine
haushaltswirtschaftliche Risiken sind auf generelle Unsicherheiten bei Planwerten zurückzufüh-
ren. Zusätzliche haushaltswirtschaftliche Risiken entstehen durch fehlerhafte, nicht nachvoll-
ziehbare oder offensichtlich sehr optimistische Planungsdaten. Das ist der Fall, wenn sich die
Planwerte nicht oder nur unzureichend auf Erfahrungswerte bzw. Ist-Daten, Umsetzungskon-
zepte sowie sonstige zurzeit objektiv absehbare Entwicklungen stützen.
In unseren Analysen konzentrieren wir uns vorrangig auf zusätzliche haushaltswirtschaftliche
Risiken bzw. Chancen. Diese beziehen wir in die Bewertung der Plan-Ergebnis se ein.
Gewerbesteuer
Für 2022 rechnet die Stadt Münster mit Gewerbesteuererträgen auf dem Niveau von 2017 . Für
2019 kalkuliert die Stadt mit 320 Mio. Euro und damit mit leicht höheren Erträgen. Die Kalkulati-
on beruht auf der, sich zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung abzeichnenden, positiven
Entwicklung der Gewerbesteuererträge für 2018. Die Stadt erwartet auf dieser Grundlage eine
weitere Zunahme der Gewerbesteuererträge 2019. Die Fortschreibung bis 2022 erfolgt rückläu-
fig und gleichbleibend mit jeweils 310 Mio. Euro und somit unterhalb der Steigerungsraten der
Orientierungsdaten vom 02. August 2018. Bis zum Ende des mittelfristigen Finanzplanungsz eit-
raums werden seitens der Stadt keine wesentlichen Veränderungen erwartet.
Die gpaNRW sieht in den Planungen der Gewerbesteuererträge kein zusätzliches Risiko.
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Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
Die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern hat die Stadt für 2019 mit insgesamt 222
Mio. Euro veranschlagt. Sie leisten somit neben der Gewerbesteuer einen erheblichen Beitrag
zum angestrebten Haushaltsausgleich. Den Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer 2019 von 174 Mio. Euro, den Ansatz für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
2019 von 47,7 Mio. Euro sowie die entsprechenden Ansätze für die Folgejahre hat die Stadt auf
folgenden Grundlagen berechnet:
Orientierungsdaten 2019 bis 2022,
Entwicklung der Ist-Ergebnisse bei den Gemeindeanteilen in den letzten Jahren,
vorsichtige Prognose zur künftigen Entwicklung des Gemeindeanteils.
Die Stadt Münster hat danach deutlich ansteigende, aber nicht die nach den Orientierungsdaten
maximal möglichen Ansätze veranschlagt.
Die gpaNRW sieht in den Planungen der Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern ein
hohes allgemeines Planungsrisiko. Es besteht individuell durch Veränderung der Schlüsselzah-
len, auch wenn sich diese zuletzt in Münster ausschließlich positiv entwickelt hab en. Die Erträ-
ge aus der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sind zusätzlich stark konjunkturell abhän-
gig. Neben diesen allgemeinen Planungsrisiken sieht die gpaNRW keine zusätzlich in Kauf
genommenen Risiken bei der Planung.
Schlüsselzuweisungen
Die Stadt Münster plant für 2019 Schlüsselzuweisungen auf der Grundlage der Modellrechnung
zum GFG 2019. Die Fortschreibung für 2020 und die Folgejahre erfolgt deutlich darunter und
unterhalb der Orientierungsdaten. Die Stadt berücksichtigt bei ihrer mittelfristigen Planu ng die
steigende eigene Steuerkraft. Für 2020 plant die Stadt mit Schlüsselzuweisungen von 16,7 Mio.
Euro. Die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2020 prognostizieren für Münster
Zuweisungen von 2,2 Mio. Euro. Grund hierfür ist die hohe eigene Steuerkraft der Stadt in der
maßgeblichen Referenzperiode. In der Haushaltsplanung 2020 hat die Stadt diesen Umstand
entsprechend berücksichtigt und den Haushaltsansatz angepasst.
Solange sich die eigene Steuerkraft der Stadt stabil entwickelt, sieht die gpaNRW in der Pos iti-
on Schlüsselzuweisungen keine zusätzlich in Kauf genommenen Risiken. Allgemeine Planungs-
risiken bestehen beispielsweise in einer sich verschlechternden konjunkturellen Entwicklung,
Änderungen an den Grundsätzen der Verteilung der Schlüsselzuweisungen und einer Ver-
schlechterung der Haushaltslage des Landes.
Personalaufwendungen
Bei der Planung der Personal- und Versorgungsaufwendungen berücksichtigt die Stadt a lle
verfügbaren Informationen bezüglich der individuellen Veränderungen bei den Beschä ftigten
(z.B. Stufensteigungen, altersbedingte Fluktuation, Einstellungen). Die Personalaufwendungen
2019 hat die Stadt auf der Basis einer Prognose des 2018 zu erwartenden Aufwands ermittelt
und die bekannten Tarif- und Besoldungserhöhungen berücksichtigt. Für die Folgejahre hat sie
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den Personalaufwand oberhalb der Orientierungsdaten mit Erhöhungen um 2,3 bis 2,6 Prozent
fortgeschrieben.
Die gpaNRW sieht keine zusätzlichen Risiken in der Planung der Personalaufwendungen de r
Stadt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Die 2022 eingeplanten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen liegen mit 140 Mio . Euro
rund 18 Mio. Euro über dem Jahresergebnis 2017. Allein bis 2019 erwartet die Stadt einen An-
stieg der Aufwendungen um 14 Mio. Euro bzw. 11 Prozent. Die eingeplante Steigerung bis
2022 beläuft sich auf weitere 4,5 Mio. Euro bzw. 3,3 Prozent. Mit diesen eingeplanten Steige-
rungsraten bewegt sich die Stadt Münster insgesamt im Rahmen der Orientierungsdaten.
Die gpaNRW sieht daher in der Planung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
kein zusätzliches Risiko.
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten
Die Planwerte der Stadt Münster stimmen mit der Berechnungsmethode des § 6 Gemeindefi-
nanzreformgesetz überein. Aufgrund des Solidarpakts II werden die Kosten der deutschen Ein-
heit unter anderem durch einen von den Kommunen zu leistenden Zuschlag zur Gewerbesteu-
erumlage finanziert. Zum 31. Dezember 2019 läuft diese Regelung aus. Durch das Gesetz zur
fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen
und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds Deutsche Einheit vom 20. Dezem-
ber 2018 wurde der nach § 6 Absatz 5 GFRG zu leistende Erhöhungsbetrag vorzeitig bereits für
2019 abgeschafft. Die Stadt Münster berücksichtigt die Umlage in ihren Planungen nicht mehr.
Nachlaufend erfolgen allerdings noch die Abrechnungen der Einheitslasten des Jahres 2018 in
2020 und des Jahres 2019 in 2021. Hierfür hat die Stadt keine Haushaltsmittel eingeplant, da
sie diesbezüglich mit Erstattungen rechnet. Ein zusätzliches Risiko ist die Stadt bei der Haus-
haltsplanung nicht eingegangen.
Eigenkapital
Feststellung
Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapital von rund 749 Mio. Euro aus
und verfügt damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten gehen aller-
dings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird.
Eine Kommune sollte positives Eigenkapital haben und darf gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW nicht
überschuldet sein. Je mehr Eigenkapital sie hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbote-
nen Überschuldung entfernt.
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Eigenkapital in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Eigenkapital 1 714.792 736.134 725.187 738.478 749.147
Eigenkapital 2 2.042.203 2.042.526 2.012.409 2.003.762 2.002.302
Das Eigenkapital der Stadt Münster entwickelt sich im Eckjahresvergleich (2012 bis 2017)
positiv und nimmt um insgesamt rund 36,1 Mio. Euro zu (Eigenkapital 1). Positiv hervorzuhebe n
ist, dass die Stadt Münster in der Lage ist, ein hohes Eigenkapital auszuweisen. Eine Über-
schuldung der Stadt ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Dennoch hat die Stadt ihr Eigen-
kapital gegenüber dem in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Wert von rund 833 Mio. Euro
auf 749 Mio. Euro zum 31. Dezember 2017 verringert. Ihre Ausgleichsrücklage hat die Stadt
seit 2012 um 66,4 Mio. Euro erhöht und somit mehr als versechsfacht. Die allgemeine Rücklage
hat sich im gleichen Zeitraum um rund 30,4 Mio. Euro verringert.
Der dauerhafte Verbrauch an Eigenkapital ist nicht mit dem Grundsatz der intergenerativen
Gerechtigkeit vereinbar. Die Stadt plant mittelfristig ausschließlich negative Jahres ergebnisse
und somit den weiteren Verzehr von Eigenkapital. Wenn diese eintreten, würde sich das Eigen-
kapital bis Ende 2022 auf rund 649 Mio. Euro verringern. Die Ausgleichsrücklage wird 2022
komplett aufgezehrt sein. Der Bestand der allgemeinen Rücklage würde sich durch d en Jahres-
fehlbetrag 2022 um rund 19 Mio. Euro verringern. Das Eigenkapital der Stadt läge 2022 mit
rund 649 Mio. Euro um rund 184 Mio. Euro unter dem in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenem
Wert.
Aktuell stellt sich Eigenkapitalausstattung unter den Vergleichsstädten relativ gut dar:
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
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Annähernd 75 Prozent der Vergleichsstädte weisen eine schwächere Eigenkapitalausstattung
auf. Unter Berücksichtigung der Sonderposten (Eigenkapitalquote 2) liegt die Quote noch deut-
lich darüber. Weniger als 25 Prozent der Vergleichskommunen weisen demnach ein höheres
Eigenkapital aus.
Die Stadt Münster verfügt über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Sie ist dadurch von
dem gesetzlichen Überschuldungsverbot (§ 75 Abs. 7 Satz 1 GO NRW) weit entfernt. Die
gpaNRW hat im Berichtsteil Jahresergebnisse und Rücklagen die weitere Entwicklung auf Basis
der geplanten Jahresergebnisse beschrieben.
Für 2018 verändern sich die Kennzahlenwerte der Vergleichsstädte nur unwesentlich:
Eigenkapitalquote 1 in Prozent 2018
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
./. -38,97 -4,47 4,11 22,32 67,26 17
Gesamteigenkapitalquote 1 in Prozent 2015
Auch die Gesamteigenkapitalquote 1 stellt sich für 2015 positiv dar und liegt mit 17,89 Prozent
im Vergleich über dem 3. Viertelwert der Vergleichskommunen von 15,77 Prozent.
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Schulden und Vermögen
Feststellung
Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich gering. Geplante Inves-
titionen im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderlic he Inves-
titionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.
Schulden und hohe Reinvestitionsbedarfe begrenzen aktuelle und zukünftige Handlungsspiel-
räume und können dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit widersprechen. Je niedriger
sie ausfallen, desto unabhängiger ist die Haushaltswirtschaft einer Kommune.
Zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten, die Rückstellungen und die Sonderposten für
den Gebührenausgleich. Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tra-
gen, beziehen wir die Schulden aus dem Gesamtabschluss ein.
Gesamtschulden in Tausend Euro
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Gesamtschulden je Einwohner in Euro 2015
Der Vergleich enthält Werte von 18 Städten.
Sowohl die Verbindlichkeiten (plus 72 Mio. Euro) der Stadt Münster (Konzern) als auch die
Rückstellungen (plus 37 Mio. Euro) steigen im Eckjahresvergleich (2013 bis 2017). Ursächli ch
hierfür sind in erster Linie ein Anstieg bei den Investitionskrediten sowie die Erhöhung der Pen-
sionsrückstellungen. Weitere Hinweise hierzu finden sich im Berichtsabschnitt Rückstel lungen.
Die Sonderposten für den Gebührenausgleich spielen in Münster lediglich eine untergeordnete
Rolle. Insgesamt weist die Stadt Münster vergleichsweise geringe Gesamtschulden je Einwoh-
ner aus.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Gesamtverbindlichkeiten
(Konzern)
1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963
davon
Investitionskredite 1.042.197 1.025.660 1.043.004 1.075.803 1.095.514
davon
Liquiditätskredite 31.353 12.477 13.845 14.029 39.818
Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes der Stadt Münster
Verbindlichkeiten 857.179 822.057 827.585 843.760 909.132
davon
Investitionskredite 736.207 723.745 729.517 749.881 776.442
davon
Liquiditätskredite 31.353 12.477 13.845 13.969 39.780
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Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2015
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Die Gesamtverbindlichkeiten der Stadt Münster belaufen sich 2015 auf 4.058 Euro je Einwoh-
ner. Bei 18 Vergleichskommunen liegt Münster mit diesem Wert unter dem 1. Viertelwert. Led ig-
lich drei Städte weisen geringere Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner aus. Hiervon entfallen
2.739 Euro auf den Kernhaushalt der Stadt. Dieser Wert liegt ebenfalls unter dem 1. Viertelwert.
Die Belastung durch den Gesamthaushalt bzw. die einzubeziehenden Beteiligungen ändert
demnach nicht die Positionierung der Stadt im Vergleich.
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind seit 2013 leicht u m rund 8,5
Mio. Euro angestiegen. Im betrachteten Zeitraum hat die Stadt im rechtlich zulässigen Umfang
vermehrt Zinsvereinbarungen über eine mehrjährige Laufzeit getroffen. Für Investitionen lieg en
die Verbindlichkeiten des Konzerns Stadt zum 31. Dezember 2017 bei rund 1,096 Mrd. Euro.
Auch hier zeigt sich eine steigende Entwicklung. Insgesamt betragen die Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung rund 1,136 Mrd. Euro. Dies entspricht
rund 106 Prozent der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2017.
Die Stadt rechnet
mit großen Herausforderungen an die weiter wachsende Stadt. Die damit verbundene bedarfs-
gerechte Anpassung der Angebote und Einrichtungen wird aus ihrer Sicht zwangsläufig zu ei-
nem Anstieg der Gesamtverschuldung führen. Auch der Bestand an Liquiditätskrediten wird aus
Sicht der Stadt in den nächsten Jahren ansteigen.
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Insgesamt betragen die Verbindlichkeiten 2015 rund 1,2 Mrd. Euro. Hiervon entfallen rund 828
Mio. Euro auf den Kernhaushalt der Stadt. Dies entspricht rund 87 Prozent der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit in diesem Jahr.
2017 belaufen sich die Verbindlichkeiten des Kernhaushalts der Stadt Münster auf 909 Mio.
Euro. Dies entspricht einem Anteil von 68 Prozent an den Gesamtverbindlichkeiten in diesem
Jahr. Einwohnerbezogen positioniert sich die Stadt mit diesem Wert im interkommunalen Ver-
gleich wie folgt:
Verbindlichkeiten je Einwohner in Euro 2017
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum
2.915 461 2.926 4.804 6.019 9.750
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Salden der Finanzrechnung (künftiger Finanzierungsbedarf)
Salden der Finanzrechnung in Tausend Euro
Grundzahlen 2018 2019 2020 2021 2022
Saldo aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit
12.844 30.758 11.063 13.860 4.492
+ Saldo aus Investitionstätigkeit -166.078 -180.510 -192.893 -184.691 -143.076
= Finanzmittelüberschuss /-
fehlbetrag
-153.234 -149.752 -181.830 -170.831 -138.584
+ Saldo aus Finanzierungstätig-
keit
146.454 158.947 181.830 170.831 138.584
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
-6.780 9.196 0 0 0
Die Stadt Münster plant 2018 bis 2022 ausschließlich positive Salden aus laufender Verwal-
tungstätigkeit. Diese Mittel kann die Stadt anteilig zur Finanzierung ihrer Investitionstätigkeit
einsetzen. Über darüberhinausgehende Mittel zur Senkung bestehender Verbindlichkeiten ver-
fügt die Stadt nicht. Zur Finanzierung von Investitionen plant sie daher weiterhin die Aufnahme
von Fremdkapital. Der Handlungsspielraum für zukünftige Generationen wird hierdurch weiter
verringert. In der Ergebnisplanung hat die gpaNRW keine wesentlichen zusätzlichen Risi ken
festgestellt. Wenn die Ergebnisrechnung annähernd so verläuft wie geplant, wird es auch in der
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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Finanzrechnung zu keinen großen Abweichungen kommen. Hiervon ausgenommen sind die im
Bericht dargestellten Risiken, wie etwa die Zahlungsverpflichtungen für künftig entstehende
Pensionszahlungen.
Rückstellungen
Rückstellungen in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Pensionsrückstellungen 463.102 481.972 499.398 522.333 550.916
Instandhaltungsrückstellungen 6.530 6.798 3.374 2.121 1.382
Sonstige Rückstellungen 52.621 37.936 37.868 36.892 40.669
Summe der Rückstellungen 522.253 526.706 540.641 561.346 592.966
Die Stadt Münster hat für die zukünftigen Pensionslasten Rückstellungen gebildet. Unter den
Wertpapieren des Anlagevermögens bilanziert die Stadt zum 31. Dezember 2017 rund 13,4
Mio. Euro Fondsvermögen (Westfälischer Versorgungsrücklagenfonds – WVR-Fonds) bei der
Landesbank Hessen-Thüringen Helaba. Zudem investierte die Stadt in der Vergangenheit in
einen Versorgungs- und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) als Sanierungs- und Pensionsrückl age.
Diesem Fonds werden aktuell keine weiteren Mittel zugeführt. Das bilanzierte Vermögen beläuft
sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 6,9 Mio. Euro. Die Pensionsrückstellungen werden
bei entstehenden Pensionszahlungen hauptsächlich die Aufwandsseite über die ertragswirksa-
me Auflösung kompensieren. Die Zahlungsverpflichtungen werden die zukünftige Selbstfinan-
zierungskraft der Stadt ohne weitere Vorsorge belasten und Kreditmittel zur Finanzierung erfor-
dern. Dies stellt ein Haushaltsrisiko dar. Die Stadt hat sich intensiv mit der Thematik auseinan-
dergesetzt. Neben einer Erhöhung der jährlichen Zuführungen an den WVR-Fonds auf sechs
Mio. Euro wird der Einstieg in eine Rückdeckungsversicherung derzeit geprüft.
Die gebildeten Instandhaltungsrückstellungen entwickeln sich im Eckjahresvergleich rückläufig.
Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Rückstellungen entfallen ausschließlich auf Maß-
nahmen im Hochbau.
Unter den sonstigen Rückstellungen bildet die Stadt zum 31. Dezember 2017 in erster Linie
folgende Rückstellungen ab:
Risikovorsorge für mögliche Wechselkursschwankungen bei Schweizer Franken-Kredite
(Investitions- und Liquiditätskredite) rund 13,4 Mio. Euro,
Rückstellungen für Altersteilzeit, Überstunden und Urlaub rund 15,3 Mio. Euro,
Rückstellungen für Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen rund 7,8 Mi-
o. Euro.
Die seit 2013 erfolgten Rückstellungszuführungen, insbesondere die Zuführungen zu Pensions-
rückstellungen, belasten den Haushalt der Stadt Münster im Durchschnitt mit jährlich rund 18
Mio. Euro.
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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Reinvestitionsbedarfe beim Gebäude- und Infrastrukturvermögen
Die Höhe der Verbindlichkeiten und des Vermögens stehen in Beziehung zueinander. Investi ti-
onsmaßnahmen werden in der Regel durch Kreditaufnahmen finanziert. Städte, die in der Ver-
gangenheit viel investiert haben, haben dadurch tendenziell höhere Verbindlichkeiten gegen-
über einer Stadt, die vergleichsweise wenig investiert hat, aufgebaut. Nicht durchgeführte Inves-
titionen können hingegen zu geringeren Verbindlichkeiten führen.
Ein schlechter Zustand des Anlagevermögens deutet auf einen Sanierungsbedarf hin. Absehba-
re Reinvestitionen müssen finanziert werden. Je schlechter der Zustand des Anlagevermögens
ist, umso höher ist das Risiko zukünftiger Haushaltsbelastungen.
Als Indikator für den Zustand des Anlagevermögens ziehen wir die Altersstruktur heran. Die
Altersstruktur schätzen wir anhand der Kennzahl Anlagenabnutzungsgrad ein. Den Anlagenab-
nutzungsgrad errechnen wir aus Daten der Anlagenbuchhaltung. Dazu setzen wir die Restnut-
zungsdauer der einzelnen Anlagegüter ins Verhältnis zur Gesamtnutzungsdauer. Hieraus ergibt
sich, zu welchem Anteil die Vermögensgegenstände bereits abgenutzt sind.
Sofern uns genauere Informationen über den Zustand des Vermögens zur Verfügung stehen,
ziehen wir diese heran. So haben wir Informationen zur Altersstruktur des Straßenvermögens
aus der Prüfung der Verkehrsflächen übernommen. Der dort für Verkehrsflächen ermittelte An-
lagenabnutzungsgrad entspricht mit 56,80 Prozent nahezu dem nach der Anlagenbuchhaltung
ermittelten Wert für das Straßenvermögen. Bezüglich des tatsächlichen Zustands der Verkehrs -
flächen wird auf den entsprechenden Teilbericht verwiesen.
Anlagenabnutzungsgrade in Prozent
Vermögensgegen-
stand
(Durchschnittliche)
GND Münster
Durchschnittliche
RND
Münster
Anlagen-
abnutzungsgrad
Restbuchwert in
Tausend Euro zum
31.12.2017 (Anla-
genbuchhaltung)
Schulgebäude 41 32 21,95 255.719
Übrige Gebäude 46 31 32,61 244.318
Straßen 50 21 58,00 520.249
Abwasserkanäle 80 * * 612.694
* Für den Bereich der Abwasserkanäle lag zum Zeitpunkt der Prüfung lediglich eine komprimierte Darstellung aus der
Anlagenbuchhaltung vor. Die Bereitstellung einer detaillierten Übersicht war nach Aussage der Stadt nicht möglich. Im
Folgenden wird daher die städtischerseits vorgenommene Einschätzung des Zustands des Kanalvermögens wieder-
gegeben.
Die Anlagenabnutzungsgrade der städtischen Gebäude erreichen in der Stadt Münster ge-
messen an der durchschnittlichen Restnutzungsdauer nur ein Drittel der durchschnittlichen Ge-
samtnutzungsdauer, die der Schulgebäude weniger als ein Viertel. Bei den Schulgebäuden
werden lediglich rund 5,7 Mio. Euro der Restbuchwerte zum 31. Dezember 2017 nach Ablauf
von zehn Jahren vollständig abgenutzt sein. Nach Ablauf von 20 Jahren erhöht sich dieser Wert
auf rund 27,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 11 Prozent. Bei den übrigen Gebäu-
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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den belaufen sich diese Werte auf rund 6,9 Mio. Euro und rund 56,2 Mio. Euro, was einem An-
teil von 23 Prozent entspricht. Insgesamt befinden sich die Gebäude der Stadt Münster gem es-
sen am Anlagenabnutzungsgrad in einem guten Zustand. Ein hoher Investitionsbedarf ist hier
kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten.
Die Anlagenabnutzung bei den Straßen erreicht in Münster gemessen an der durchschnittlichen
Restnutzungsdauer mehr als 50 Prozent der Gesamtnutzungsdauer. In einem Umfang von ru nd
14,4 Mio. Euro werden Vermögenswerte im Bereich der Straßen in den nächsten zehn Jahren
abgeschrieben sein. Bis zum Ablauf von 25 Jahren erhöht sich dieser Wert bereits auf rund
246,8 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil am Gesamtrestwert der Straßen von rund 47
Prozent. Erforderliche Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt
auch künftig belasten. Eine Finanzierung mit vorhandenen liquiden Mitteln wird nur in einem
geringen Umfang möglich sein. Dieser Umstand erschwert einen Schuldenabbau ebenso wie
die Realisierung künftiger Zahlungsverpflichtungen aus gebildeten Rückstellungen.
Der Zustand des Kanalnetzes ist aus Sicht der Stadt gut. Erforderliche Erhaltungsm aßnahmen
und Reinvestitionen konnten zeitnah und weitestgehend vollumfänglich durchgeführt werden.
Die Investitionsquote 2017 insgesamt beträgt in der Stadt Münster 128 Prozent. Die Summe der
Investitionen übersteigt somit den Werteverzehr in diesem Jahr.
Bei der Betrachtung einzelner Vermögenspositionen greift die Formel Bruttoinvestitio-
nen/Werteverzehr allerdings zu kurz. Sie berücksichtigt nicht Investitionen, die sich über mehr e-
re Jahre erstrecken und erst in Folgejahren aktiviert werden. Diese Investitionen (z.B. in Ge-
bäude oder Infrastrukturvermögen) werden zunächst bei der Position Anlagen im Bau bilan ziert.
Ist der Vermögensgegenstand fertiggestellt, wird er aktiviert. Dann wird der entsprechende Wert
von der Position Anlagen im Bau umgebucht. Daher berechnet die gpaNRW für die Vermö-
gensgegenstände differenzierte Investitionsquoten als durchschnittliche Investitionsquoten der
Jahre 2008 bis 2017.
Die differenzierten Investitionsquoten stellen sich in Münster wie folgt dar:
Bebaute Grundstücke insgesamt 100 Prozent,
Schulen 99 Prozent,
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 64 Prozent,
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 37 Prozent.
Werterhaltende Investitionen sollten das Ziel sein. Temporär kann es jedoch gerechtfertigt sein,
nicht vollumfänglich in den Werterhalt zu reinvestieren. Dies zum Beispiel wegen Haushal ts-
konsolidierung oder Rückbau von Infrastruktur aus Gründen der demografischen Entwicklung.
Die Stadt Münster plant 2018 bis 2022 Baumaßnahmen mit einem Volumen von rund 933 Mio.
Euro. Hiervon entfallen rund 163 Mio. Euro auf Maßnahmen an den Verkehrsflächen und -
anlagen, 134 Mio. Euro auf Investitionen im Abwasserbereich und rund 379 Mio. Euro auf Bau-
maßnahmen an Schulen.
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Insgesamt belaufen sich die Investitionen der Stadt auf rund 1,375 Mrd. Euro. Damit liegen sie
deutlich über dem in diesem Zeitraum zu erwartenden Werteverzehr und sind geeignet, das
dauerhaft benötigte Anlagevermögen langfristig zu erhalten.
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Haushaltssteuerung
Im folgenden Abschnitt stellt die gpaNRW fest, ob der Stadt Münster die wesentlichen Informa-
tionen zur Steuerung ihrer Haushaltswirtschaft vorliegen. Zudem analysieren wir, wie si ch die
haushaltswirtschaftliche Steuerung der Stadt auswirkt.
Informationen zur Haushaltssituation
Feststellung
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jahresab-
schluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies gilt eben falls
für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2017. Die Stadt Münster
gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt einen Gesamtabschluss 2017
vorlegen konnten.
Feststellung
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haushaltswirt-
schaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzausschuss wird regel-
mäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet.
Eine Kommune sollte über aktuelle Informationen zur Haushaltssituation verfügen. Die
gpaNRW hält es daher für wichtig, dass Kommunen die Fristen für die Anzeige der Haushalts-
satzung nach § 80 Abs. 5 S. 2 GO NRW sowie für die Aufstellung und Feststellung der Jahres-
und Gesamtabschlüsse (§ 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW, § 96 Abs. 1 GO NRW, § 116 Abs. 8 GO
NRW bzw. § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 9 Satz 2 GO NRW) einhalten.
Unabhängig hiervon sollten die Fachbereichs- bzw. Amtsleitungen einer Kommune für ihre je-
weiligen Zuständigkeitsbereiche über den Stand der Haushaltsbewirtschaftung informiert sei n.
Hierüber sollten sie unterjährig der Oberbürgermeisterin / dem Oberbürgermeister und der
Kämmerin / dem Kämmerer berichten. Zudem sollten sie sie über die voraussichtliche Ent wick-
lung bis zum Ende des Haushaltsjahres informieren.
Darüber hinaus sollte eine Oberbürgermeisterin / ein Oberbürgermeister bzw. eine Kämmerin /
ein Kämmerer den Verwaltungsvorstand und den Rat über den Stand der Haushaltsbewirt-
schaftung und über die voraussichtliche Entwicklung bis zum Ende des Haushaltsjahres infor-
mieren. Die Entscheidungsträger müssen in der Lage sein, rechtzeitig Maßnahmen zu ergrei-
fen, wenn Ziele der Haushaltsplanung in Gefahr geraten.
Der Rat der Stadt Münster hat den Haushalt 2019 am 12. Dezember 2018 beschlossen. Der
Oberbürgermeister konnte daraufhin die Haushaltssatzung nahezu fristgerecht bei der Bezirks-
regierung Münster anzeigen. Im Haushaltsplan 2019 weist die Stadt entsprechend den haus-
haltsrechtlichen Vorgaben das Jahresergebnis des Vorvorjahres aus. Den Jahresabschluss
2017 hat der Rat der Stadt im April 2019 festgestellt. Die Frist nach § 96 Absatz 1 GO NRW
kann sie somit nicht einhalten. Die Gemeindeordnung sieht vor, den Jahresabschluss bis spä-
testens 31. Dezember des Folgejahres festzustellen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
2018 war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht abgeschlossen.
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Die Stadt Münster gehört zu den sieben kreisfreien Städten, die bis zum Redaktionsschlus s
dieses Berichtes einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten. Den Entwurf des Gesamtab-
schlusses 2017 hat die Stadt allerdings erst im März 2019
aufgestellt. Der Oberbürgermeister
hat den Entwurf zudem erst im April 2019 dem Rat zugeleitet. Die Gemeindeordnung sieht vor,
den Gesamtabschluss bis zum 30. September des Folgejahres aufzustellen und bis zum 31.
Dezember des Folgejahres festzustellen.
Die Stadt Münster verfügt über ein dezentrales Finanzcontrolling in verschiedenen Organis ati-
onseinheiten, insbesondere in Ämtern mit einem hohen Finanzvolumen. Darüber hinaus befin-
det sich ein flächendeckendes zentrales Finanzcontrolling derzeit im Aufbau.
Im Rahmen des Finanzcontrollings wird ab dem 2. Quartal eines Jahres monatlich gegenüber
dem Kämmerer über den jeweils aktuellen Stand der Bewirtschaftung berichtet. Gegenstand
des Finanzberichts sind die stadtweiten Erträge und Aufwendungen nach der Gliederung des
Ergebnisplans auf der Ebene von Eckwerten. Der monatliche Finanzbericht wird zentral von der
Fachstelle "Haushaltsmanagement" innerhalb des Amtes für Finanzen und Beteiligungen er-
stellt. Eine fachliche Einordnung der Zahlen durch die betroffenen Ämter und Einrichtungen
erfolgt grundsätzlich nicht. Der Bericht enthält Informationen über den Umfang der noch zu er-
zielenden Erträge bzw. zur Verfügung stehenden Aufwendungen (prozentual und absolut).
Ausgangspunkt sind dabei die Ansätze des Ergebnisplans. Prognosewerte zum Ende des
Haushaltsjahres werden in dem Finanzbericht nicht explizit aufgeführt; bei Bedarf werden si e
von den betroffenen Ämtern angefordert.
Einmal jährlich wird dem Haupt- und Finanzausschuss über die unterjährige Entwicklung der
Erträge und Aufwendungen sowie sich abzeichnende wesentliche Veränderungen im Vergleich
zur Planung bei einzelnen Haushaltspositionen berichtet. Der Bericht erfolgt in der Regel zum 2.
Quartal. Zudem wird dem Haupt- und Finanzausschuss einmal im Jahr (in der Regel im Mai)
über die Schulden- und Liquiditätssituation der Stadt Münster berichtet.
Auf Grundlage der monatlichen Finanzberichte an den Kämmerer werden bei Bedarf weiterge-
hende Informationen zu den Ursachen und Erwartungen bei den betroffenen Ämtern und Ein-
richtungen eingeholt, um gegebenenfalls die notwendigen Schritte (z. B. haushaltswirts chaftli-
che Sperre, über- oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung, Nachtragssatzung) einzuleiten.
Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung
Feststellung
Der Verlauf der kommunalen Haushaltssteuerung im Vergleich zum Verlauf der Jahreser-
gebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer direkten Steue-
rung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen.
Eine Kommune hat nach § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ihre Haushaltswirtschaft so zu planen
und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Insofern ist es für sie ein e
dauernde Aufgabe, ihre finanzielle Leistungskraft und den Umfang ihres Aufgabenbestandes in
Einklang zu bringen. Eine Kommune sollte daher durch (Konsolidierungs-)Maßnahmen ihren
Haushalt entlasten. So kann sie eigene Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiederer-
langen.
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Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen der
Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitver-
lauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsmaßnahmen .
Die Wirkung der kommunalen Haushaltssteuerung auf die Jahresergebnisse wird überlagert.
Um diese wieder offenzulegen, bereinigt die gpaNRW die Jahresergebnisse um die Erträge und
Aufwendungen der Gewerbesteuer und des Finanzausgleichs sowie um Sondereffekte.
Als Sondereffekte berücksichtigt die gpaNRW bei der Stadt Münster Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen.
Die folgende Grafik macht die Wirkung des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnis se
von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Die Berechnung der bereinigten Jahresergebnisse
stellt die gpaNRW im Anhang in den Tabellen 11 und 12 dar.
Bereinigte Jahresergebnisse ohne „Sozialleistungen“ in Tausend Euro
2011 bis 2017 Ist-Ergebnisse, ab 2018 Planwerte
Die Trendkurve der bereinigten Jahresergebnisse nimmt nach einer anfänglichen Verbesserung
in 2012 einen negativen Verlauf. Von 2011 bis 2017 verschlechtern sich diese um rund 5 2,7
Mio. Euro. Sie entwickeln sich damit gegenläufig zu den Ist-Ergebnissen. Diese verbe ssern sich
ab 2011 kontinuierlich. 2017 ist das Jahresergebnis rund 52 Mio. Euro besser als sechs Jahre
zuvor. Die positive Ergebnisentwicklung basiert damit wesentlich auf der Gewerbesteuer und
dem Finanzausgleich.
Daneben verzeichnet die Stadt Münster Konsolidierungserfolge bei den nicht bereinigten Haus-
haltspositionen. Der Stadt ist es seit 2011 gelungen, die Erträge in diesen Bereichen um rund
261 Mio. Euro bzw. rund 71,4 Prozent zu steigern. Den größten Anteil daran haben
Grundsteuern A und B sowie sonstige Gemeindesteuern (rund 13,4 Mio. Euro),
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (rund 17,1 Mio. Euro),
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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Kostenerstattungen und –umlagen (rund 168 Mio. Euro) sowie
Zuwendungen und allgemeine Umlagen (rund 54,3 Mio. Euro).
Die Aufwendungen haben im gleichen Zeitraum stärker zugenommen (um rund 311 Mio. Euro).
Die Steigerungsrate von 40,3 Prozent ist allerdings geringer als bei den Erträgen. Belasten d
wirken hier insbesondere
die Transferaufwendungen (rund 240 Mio. Euro),
die Personal- und Versorgungsaufwendungen (rund 77,7 Mio. Euro) sowie
die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rund 21,2 Mio. Euro).
Die Erhöhungen bei den Kostenerstattungen und den Transferaufwendungen beruhen insbe-
sondere auf der seit 2012 erfolgten Integration der Aufgaben des Jobcenters in den Kernhaus-
halt der Stadt.
Zu berücksichtigen ist, dass die Landschaftsumlage sowie die Teilergebnisse der Produktber ei-
che Soziale Leistungen sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe maßgeblich Einf luss auf die
Jahresergebnisse haben. Diese Positionen stehen im Zusammenhang mit der Finanzierung
sozialer Leistungen und können von der Stadt nur eingeschränkt beeinflusst werden. Die
gpaNRW stellt deshalb das bereinigte Jahresergebnis differenziert dar.
Bei Herausrechnung der „Sozialleistungen“ ist das bereinigte Jahresergebnis 2017 rund 274
Mio. Euro weniger negativ. Die zusätzlich herausgerechneten Positionen haben daran ein en
unterschiedlich großen Anteil:
Landschaftsumlage: 83,3 Mio. Euro
Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe: 93,4 Mio. Euro
Produktbereich 05 - Soziale Leistungen: 96,8 Mio. Euro
Allerdings: Auch ohne Berücksichtigung der „Sozialleistungen“ verschlechtert sich das bereinig-
te Jahresergebnis. 2017 ist es rund 20,8 Mio. Euro niedriger als im Basisjahr 2011. Konsolidie-
rungserfolge werden aufgrund negativer Entwicklungen bei anderen Haushaltspositionen in der
Haushaltssteuerung nicht sichtbar. Dazu tragen insbesondere folgende Entwicklungen bei:
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind 2017 rund 37 Prozent (rund 77,7 Mio.
Euro) höher als sechs Jahre zuvor. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen
Steigerung von 6,2 Prozent.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen um rund 21,2 Mio. Euro. Dies
bedeutet eine durchschnittliche jährliche Zunahme von 3,5 Prozent.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen und die bisher
erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass insbesondere die beeinflussbaren
Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung der Jahresergebnisse beitragen.
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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Von 2017 auf 2018 gehen die bereinigten Jahresergebnisse deutlich zurück. Hier zeigt sic h der
Übergang von den Ist- zu den Planwerten. In den vergangenen Jahren sind die Jahresergeb-
nisse meist besser als ursprünglich geplant ausgefallen. Auch 2018 wird besser als erwartet
abschließen. Der Rückgang der bereinigten Jahresergebnisse ist daher Ausdruck einer vorsich-
tigen Planung der Stadt.
Ab 2019 sinkt die Trendkurve kontinuierlich. Dies entspricht der Haushaltsplanung der Stadt,
die ebenfalls von sich verschlechternden Jahresergebnissen ausgeht.
Ermächtigungsübertragungen
Feststellung
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Auszahlungs-
ermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der anderen kreisfreien
Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungsermächtigungen überträgt sie in
einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre Haushaltsermächtigungen für investive
Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer
der Ermächtigungsübertragungen regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung.
Eine Kommune sollte ihre Aufwendungen in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurech-
nenden Höhe planen. Einzahlungen und Auszahlungen sollte sie in Höhe der im Haushaltsjahr
voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge veranschlagen. Die jeweiligen Ansät ze
sollten Kommunen sorgfältig schätzen, soweit sie sie nicht errechnen kann. Diese allgemeinen
Planungsgrundsätze sind in § 11 Abs. 1 KomHVO geregelt.
Eine Kommune hat nach § 22 Abs. 1 KomHVO Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragungen zu regeln.
In den folgenden Tabellen stellen wir die Höhe der Ermächtigungen dar, die die Stadt Münster
im konsumtiven Bereich übertragen hat. Des Weiteren zeigen wir auf, wie sich die Ansätze
hierdurch erhöht haben und zu welchem Anteil diese von der Stadt in Anspruch genommen
wurden.
Ordentliche Aufwendungen im Zeitverlauf
Grund- und Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Haushaltsansatz in Tausend Euro 928.056 960.295 998.333 1.079.460 1.130.516
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 14.423 11.728 12.432 15.451 20.935
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 1,55 1,22 1,25 1,43 1,85
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 942.480 972.023 1.010.766 1.094.911 1.151.451
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 914.180 952.291 1.021.256 1.078.845 1.145.532
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener
Ansatz in Prozent
97,00 97,97 101 98,53 99,49
Die Stadt Münster hat nur 2015 mehr Aufwendungen geleistet, als sie im Haushaltsplan veran-
schlagt hatte. Ihre Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagte sie in der
Regel in ausreichender Höhe.
Stadt Münster Finanzen 050.010.050_03364
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In den Jahren 2013 bis 2017 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich rund 15 Mio. Euro ins
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um rund 1,5 Prozent erhöht. Im inter-
kommunalen Vergleich übertragt die Stadt konsumtive Aufwandsermächtigungen in einem
überdurchschnittlichen Umfang.
Im Vergleich „Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner 2017“
positioniert sich die Stadt wie folgt:
Ermächtigungsübertragungen (ordentliche Aufwendungen) je Einwohner in Euro 2017
Der Vergleich enthält Werte von 23 kreisfreien Städten. Lediglich drei Städte haben im V er-
gleichsjahr mehr Aufwandsermächtigungen übertragen als Münster.
Konsumtive Auszahlungsermächtigungen überträgt die Stadt in einem leicht höheren Um fang.
In den Jahren 2013 bis 2017 hat sie Ermächtigungen von durchschnittlich rund 17 Mio. Euro ins
Folgejahr übertragen. Die Planansätze hat sie hierdurch um durchschnittlich rund 1,6 Prozent
erhöht.
Ermächtigungsübertragungen (Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit) je Einwohner in
Euro 2017
Der Vergleich enthält Werte von 22 Städten.
Investive Auszahlungen im Zeitverlauf
Grund- und Kennzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Haushaltsansatz in Tausend Euro 77.693 63.787 83.916 161.900 200.111
Ermächtigungsübertragungen in Tausend Euro 43.692 64.506 57.212 65.072 81.686
Ansatzerhöhungsgrad in Prozent 56,24 101 68,18 40,19 40,82
Fortgeschriebener Ansatz in Tausend Euro 121.385 128.294 141.128 226.971 281.798
Ist-Ergebnis in Tausend Euro 54.798 64.527 63.140 100.613 107.339
Grad der Inanspruchnahme fortgeschriebener
Ansatz in Prozent
45,14 50,30 44,74 44,33 38,09
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In den Jahren 2013 bis 2017 hat die Stadt Münster investive Auszahlungsermächtigungen von
jährlich durchschnittlich 62 Mio. Euro übertragen. Dieser Wert ist verglichen mit den anderen 21
kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen hoch. Mehr als 75 Prozent der Vergleichsstädte
übertragen je Einwohner geringere investive Auszahlungsermächtigungen.
Ermächtigungsübertragungen (investive Auszahlungen) je Einwohner in Euro 2017
Der Vergleich enthält Werte von 23 Städten.
Ihre Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen schöpfte die Stadt Münster in den
fünf Betrachtungsjahren nur zu ca. 45 Prozent aus. Ursächlich hierfür sind laut Aussage der
Stadt in erster Linie langfristige Planungsverfahren sowie Schwierigkeiten bei der Auftrags-
vergabe, da Firmen oftmals nicht zur Verfügung stehen.
Empfehlung
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigungen künftig in ei-
nem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus Gründen der Haushaltstranspa-
renz sollte sie investive Maßnahmen gegebenenfalls neu und künftig bei der Haushaltspla-
nung realitätsnäher veranschlagen.
Regelungen, wie mit Ermächtigungsübertragungen umgegangen werden soll, trifft die Stadt
Münster in ihrer Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2019 regelt die Übertragbarkeit wie
folgt:
„Gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW können Ermächtigungen für Aufwendungen
und Auszahlungen durch Entscheidung des Stadtkämmerers übertragen wer-
den. Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich (Teilergebnispläne) bleiben bis zum
Ende des Haushaltsjahres 2020 verfügbar. Im investiven Bereich (Teilfinanzpläne) bleibe n Er-
mächtigungsübertragungen grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck
verfügbar. Ermächtigungsübertragungen für nicht begonnene Investitionsmaßnahmen bleiben
bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 verfügbar.“
Im Rahmen der jährlichen Verfügungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden diese
Regelungen für die Ämter und Einrichtungen präzisiert.
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Kommunale Abgaben
Die kommunalen Abgaben sind ein wichtiges Finanzierungsinstrument für die Städte. Sofern die
Stadt rechtlich mögliche Potenziale ausschöpft, leistet dies einen entscheidenden Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung. Bereits in den letzten beiden Prüfungen haben wir die kommunalen
Abgaben ausführlich thematisiert. Die aktuelle Prüfung beschränkt sich daher auf eine Nachbe-
trachtung. Wir haben abgefragt, ob die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten nun ausgeschöpft
werden. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Ergebnisse der letzten Prüfun-
gen.
Beiträge
Die Ausführungen zu den Straßenbaubeiträgen stehen im Berichtsteil Verkehrsflächen.
Gebühren
Feststellung
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem Umfang
Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender Gebühren
schöpft sie dabei weitestgehend aus.
Eine Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat, soweit
vertretbar und geboten für die von ihr erbrachten Leistungen, Gebühren und Entgelte zu erhe-
ben. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW und 6 KAG NRW.
Bereits in den letzten überörtlichen Prüfungen hat die gpaNRW die Gebührenhaushalte intensiv
analysiert.
Die Stadt Münster legt in allen Bereichen in der Regel einen Kalkulationszeitraum von einem
Jahr zugrunde. Die Abschreibungen erfolgen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten.
Bei der Kalkulation der Gebühren bezieht die Stadt zudem kalkulatorische Zinsen ein. Vorhan-
denes Abzugskapital berücksichtigt die Stadt im Gleichklang mit den Restwerten jährlich redu-
ziert.
Die Straßenreinigung übernimmt in Münster der Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(AWM). Von den Gesamtkosten der Straßenreinigung entfallen 20 Prozent auf den von der
Stadt zu tragenden Öffentlichkeitsanteil. Dies entspricht nach Aussage der Stadt den örtlichen
Verhältnissen und 2018 einem Betrag von rund 1,1 Mio. Euro.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt zu tragenden
Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob dieser noch den tatsächlichen
örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein geringerer Anteil würde den Haushalt der Stadt ent-
lasten.
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Die Stadt Münster arbeitet in den nach § 6 des KAG NRW zu beurteilenden Aufgabenbereichen
weitgehend kostendeckend. Kostenüberdeckungen und Unterdeckungen in den kostenrech-
nenden Einrichtungen berücksichtigt sie bei den Gebührenkalkulationen der Folgejahre ent-
sprechend den Regelungen in § 6 Abs. 2 Satz 3 des KAG NRW.
Weitere Anhaltspunkte, die eine erneute eingehende Betrachtung erforderlich machen, haben
sich nicht ergeben. Auf eine lediglich wiederholende Darstellung wird verzichtet. Die Fri edhofs-
gebühren werden im Berichtsteil „Friedhofswesen“ thematisiert.
Steuern
Feststellung
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben. Im Ver-
gleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die Grundsteu er B
bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung.
Bevor eine Kommune Steuern erhöht, sollte sie andere Konsolidierungsmöglichkeiten umset-
zen. Dies ergibt sich aus § 77 GO NRW. Steuererhöhungen können in Einzelfällen angemessen
sein und auch der Finanzierung von individuellen Standards dienen, wenn diese trotz Konsoli-
dierungsbedarf weiter aufrechterhalten werden sollen. Ziel einer Kommune muss immer der
ausgeglichene Haushalt gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW sein.
Realsteuerhebesätze 2018 im Vergleich
Münster
Kreisfreie Städ-
te mit 150.000
bis unter
300.000 Ein-
wohnern
Kreisfreie Städ-
te mit 300.000
bis unter
500.000 Ein-
wohnern
Regierungsbe-
zirk Münster
fiktive Sätze
(2019)
Grundsteuer A 255 261 269 278 217
(223)
Grundsteuer B 510 646 669 568 429
(443)
Gewerbesteuer 460 497 487 455 417
(418)
2015 hat die Stadt Münster die Hebesätze der Grundsteuern A und B letztmalig erhöht. Den
Gewerbesteuerhebesatz hat sie 2011 von 440 auf 460 Punkte angehoben. Mit der Haushalts-
satzung 2019 hat die Stadt die Realsteuerhebesätze erneut unverändert festgesetzt.
Mit diesen Hebesätzen liegt die Stadt im obenstehenden Vergleich unter den Durchschnittswer-
ten der kreisfreien Städte gleicher Größenklasse bzw. beim Hebesatz der Gewerbesteuer im
Vergleich zum Regierungsbezirk leicht darüber. Weitere Erhöhungen wären demnach durchaus
möglich, ohne im Hinblick auf die berücksichtigten Vergleichskommunen in einen Nachteil zu
geraten.
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Erträge aus der Grundsteuer B je Einwohner in Euro 2017 im interkommunalen Vergleich
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
196 143 200 214 235 292 23
Bei den Erträgen aus der Grundsteuer B je Einwohner positioniert sich die Stadt Münster eben-
falls im unteren Viertel der Vergleichskommunen (kreisfreie Städte). Mehr als 75 Prozent dies er
Kommunen erzielen 2017 höhere Erträge je Einwohner. Moderate Erhöhungen wären demnach
auch mögliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.
2018 haben sich die Erträge in den Vergleichsstädten nochmals erhöht:
Erträge aus der Grundsteuer B je Einwohner in Euro 2018 im interkommunalen Vergleich
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
./. 144 208 229 240 306 17
Den Jahresabschluss 2018 konnte die Stadt Münster zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht
vorlegen. Die Erträge aus der Grundsteuer B waren der Stadt jedoch bereits bekannt. Demnach
erzielt die Stadt 2018 bei der Grundsteuer B 199 Euro je Einwohner.
Empfehlung
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die S tadt Münster
mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grundsteuer B in Betracht ziehen.
Dies insbesondere für den Fall, dass anderweitige Konsolidierungsbemühungen nicht zum
gewünschten Erfolg führen.
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Anlagen: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssituation
Haushaltssituation
Haushaltsstatus
F1 Die Stadt Münster unterliegt keinen aufsichtsrechtlichen M aßnahmen. Sie plant allerdings ab 2018 bis 2022 negative Jahr esergebnisse, einen Verzehr der Ausgleichsrücklage
und eine Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Ist-Ergebnisse
F2 Lediglich 2015 weist die Stadt einen Jahresfehlbetrag aus. In den übrigen Jahren der Betrachtung ab 2013 können die erzielten Erträge die Aufwendungen der Stadt decken.
Plan-Ergebnisse
F3 Die Stadt Münster plant ab 2018 bis zum Ende der mittelfris tigen Planung ausschließlich negative Jahresergebnisse. Sie p lant vorwiegend risikoarm. Dies gilt auch für den
Planungszeitraum der mittelfristigen Finanzplanung. Ein zusätzliches Risiko sieht die gpaNRW in der Planung der Stadt nicht.
Eigenkapital
F4 Die Stadt Münster weist zum 31. Dezember 2017 Eigenkapita l von rund 749 Mio. Euro aus und verfügt damit über eine relativ gute Eigenkapitalausstattung. Die Plandaten
gehen allerdings davon aus, dass das Eigenkapital bis 2022 um rund 98 Mio. Euro sinken wird.
Schulden und Vermögen
F5 Die Schulden der Stadt Münster sind im interkommunalen Vergleich gering. Geplante Investitionen im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten sowie zusätzlich erforderliche
Investitionen in das Straßenvermögen werden den Haushalt der Stadt künftig belasten.
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Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Haushaltssteuerung
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster hält die Frist für die Anzeige der Haushaltssatzung ein. Den Jah-
resabschluss 2017 konnte die Stadt nicht in der gesetzlichen Frist feststellen. Dies
gilt ebenfalls für die Auf- und Feststellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses
2017. Die Stadt Münster gehört aber zu den wenigen Städten, die bisher überhaupt
einen Gesamtabschluss 2017 vorlegen konnten.
F2
Der Stadt Münster liegen die wesentlichen Informationen zur Steuerung ihrer Haus-
haltswirtschaft vor. Sowohl dem Kämmerer als auch dem Haupt- und Finanzaus-
schuss wird regelmäßig über die finanzielle Situation der Stadt berichtet.
F3
Der Verlauf des kommunalen Steuerungstrends im Vergleich zum Verlauf der Jah-
resergebnisse verdeutlicht, dass die Erträge und Aufwendungen, die sich einer
direkten Steuerung entziehen, erheblich zur Verbesserung der Haushaltssituation
beitragen.
E3
Die Stadt Münster sollte ihre Haushaltskonsolidierung konsequent fortsetzen
und die bisher erzielten Erfolge weiter ausbauen. Ziel sollte sein, dass ins-
besondere die beeinflussbaren Bereiche zu einer nachhaltigen Entlastung
der Jahresergebnisse beitragen.
F4
Die Stadt Münster überträgt nicht ausgeschöpfte konsumtive Aufwands- und Aus-
zahlungsermächtigungen in größerem Umfang in Folgejahre als die Mehrzahl der
anderen kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch investive Auszahlungser-
mächtigungen überträgt sie in einem hohen Umfang. Dennoch schöpft sie ihre
Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen jährlich nur zu ca. 45 Prozent
aus. Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen
regelt die Stadt in ihrer Haushaltssatzung.
E4
Die gpaNRW empfiehlt der Stadt Münster, investive Haushaltsermächtigun-
gen künftig in einem geringeren Umfang in Folgejahre zu übertragen. Aus
Gründen der Haushaltstransparenz sollte sie investive Maßnahmen gegebe-
nenfalls neu und künftig bei der Haushaltsplanung realitätsnäher veran-
schlagen.
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Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Kommunale Abgaben
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen in ausreichendem
Umfang Gebühren. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Erhebung kostendeckender
Gebühren schöpft sie dabei weitestgehend aus.
E1
Die Stadt Münster sollte im Bereich der Straßenreinigung den von der Stadt
zu tragenden Öffentlichkeitsanteil regelmäßig dahingehend überprüfen, ob
dieser noch den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen entspricht. Ein gerin-
gerer Anteil entlastet den Haushalt der Stadt.
F2
Die Stadt Münster hat die Hebesätze der Realsteuern letztmalig 2015 angehoben.
Im Vergleich der kreisfreien Städte stellen sich diese niedrig dar. Insbesondere die
Grundsteuer B bietet bei Bedarf noch Potenzial zur Haushaltskonsolidierung.
E2
Falls die in der Ergebnisplanung prognostizierten Defizite eintreten, sollte die
Stadt Münster mittel- bis langfristig Erhöhungen des Hebesatzes der Grund-
steuer B in Betracht ziehen. Dies insbesondere für den Fall, dass anderwei-
tige Konsolidierungsbemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen.
Tabelle 4: NKF-Kennzahlenset NRW in Prozent 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad 102 94,43 98,31 101 104 109 23
Eigenkapitalquote 1 21,08 -39,08 -5,06 9,10 21,74 67,62 23
Eigenkapitalquote 2 56,35 -24,71 11,76 30,51 40,93 81,96 23
Fehlbetragsquote ./. Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Vermögenslage
Infrastrukturquote 44,38 15,10 21,92 28,66 34,24 44,38 23
Abschreibungsintensität 7,01 2,43 4,27 5,61 6,11 19,08 23
Drittfinanzierungsquote 59,97 9,97 43,86 51,47 62,46 145 23
Investitionsquote 128 16,63 52,54 80,94 130 221 23
Finanzlage
Anlagendeckungsgrad 2 97,30 45,36 63,15 72,47 81,56 99,81 23
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Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Liquidität 2. Grades 161 8,36 15,52 19,14 28,44 391 23
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
42,79 Siehe Anmerkung im Tabellenfuß
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 3,13 0,89 11,82 14,42 17,23 27,37 23
Zinslastquote 2,00 0,76 1,41 2,07 2,50 3,80 23
Ertragslage
Netto-Steuerquote 48,97 26,99 32,26 35,92 41,09 52,06 23
Zuwendungsquote 10,40 10,40 24,16 29,21 33,79 46,40 23
Personalintensität 22,96 15,63 18,53 20,14 22,64 25,55 23
Sach- und Dienstleistungsintensität 10,83 7,90 13,31 15,54 17,25 21,49 23
Transferaufwandsquote 51,10 32,45 38,46 41,35 49,93 61,36 23
Die Fehlbetragsquote berechnet die gpaNRW nur, wenn eine Kommune tatsächlich einen Fehlbetrag ausweist. Weist sie einen Überschuss aus, lässt sich die Kennzahl nicht sinnvoll be-
rechnen.
Dynamischer Verschuldungsgrad: Bei Kommunen, die einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausweisen oder die keine Effektivverschuldung haben, lässt sich die Kenn-
zahl nicht sinnvoll berechnen.
Die Aussagekraft des Vergleichs beider Kennzahlen ist insofern eingeschränkt und führt zu Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund weisen wir keinen Vergleich bei diesen beiden Kennzah-
len aus.
Tabelle 5: Berechnung Durchschnittswerte in Tausend Euro (strukturelles Ergebnis)
Ergebnisse der Vorjahre 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschnitts-
werte
Jahresergebnis 28.895 24.416 -12.155 10.698 9.364
Gewerbesteuer 256.319 255.494 267.386 310.190 310.069 279.891
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 120.844 127.771 144.288 148.974 157.584 139.892
Ausgleichsleistungen 13.653 15.280 17.182 17.517 19.279 16.582
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Ergebnisse der Vorjahre 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschnitts-
werte
Schlüsselzuweisungen vom Land 34.298 37.885 12.278 29.297 0 22.752
Allgemeine Umlagen vom Land 19.126 8.596 5.533 7.710 10.097 10.212
Summe der Erträge 444.240 445.025 446.668 513.689 497.028 469.330
Gewerbesteuerumlage 18.945 19.761 21.109 22.771 23.493 21.216
Finanzierungsbeteiligung Einheitslasten 18.404 19.197 20.505 22.121 22.486 20.543
Summe der Aufwendungen 37.349 38.958 41.614 44.892 45.979 41.758
Saldo 406.890 406.067 405.054 468.797 451.049 427.571
Tabelle 6: Eigenkapital in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Eigenkapital 714.792 736.134 725.187 738.478 749.147
Eigenkapital 1 714.792 736.134 725.187 738.478 749.147
Sonderposten für Zuwendungen 637.730 630.181 626.624 620.284 626.181
Sonderposten für Beiträge 689.681 676.211 660.598 645.001 626.974
Eigenkapital 2 2.042.203 2.042.526 2.012.409 2.003.762 2.002.302
Bilanzsumme 3.472.257 3.444.918 3.441.817 3.464.603 3.553.532
Tabelle 7: Schulden in Tausend Euro
2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 736.207 723.745 729.517 749.881 776.442
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.353 12.477 13.845 13.969 39.780
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2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
6.528 1.117 780 649 625
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.875 417 2.188 2.220 1.933
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 78,81 109 1.828 2.099 71,39
Sonstige Verbindlichkeiten 23.031 32.451 32.133 20.286 31.322
Erhaltene Anzahlungen 57.105 51.742 47.294 54.656 58.959
Verbindlichkeiten 857.179 822.057 827.585 843.760 909.132
Rückstellungen 522.253 526.706 540.641 561.346 592.966
Sonderposten für den Gebührenausgleich 2.315 2.692 2.451 1.878 2.115
Schulden 1.381.746 1.351.455 1.370.677 1.406.984 1.504.214
Tabelle 8: Gesamtschulden in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten 1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963
Rückstellungen 666.967 658.033 684.239 679.902 703.719
Sonderposten für den Gebührenausgleich 12.529 8.822 11.812 11.419 12.220
Gesamtschulden 1.944.115 1.889.777 1.922.244 1.970.702 2.051.903
Tabelle 9: Gesamtverbindlichkeiten in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.042.197 1.025.660 1.043.004 1.075.803 1.095.514
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.353 12.477 13.845 14.029 39.818
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Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
7.608 2.097 780 649 625
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 85.337 95.195 85.309 57.150 58.759
Sonstige Verbindlichkeiten 98.124 87.493 83.255 131.750 141.248
Gesamtverbindlichkeiten 1.264.619 1.222.922 1.226.193 1.279.381 1.335.963
Tabelle 10: Anlagevermögen (Gesamtabschluss) in Tausend Euro
Grundzahlen 2013 2014 2015 2016 2017
Anlagevermögen 3.680.677 3.663.436 3.662.765 3.688.803 3.726.979
davon Gebäudevermögen 1.090.061 1.104.453 1.136.777 1.174.409 1.199.671
davon Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen 705.740 699.538 693.939 680.495 671.582
davon Straßenvermögen 584.260 574.126 559.289 548.346 529.196
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Tabelle 11: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse in Tausend Euro (Wirkungen der kommunalen Haushaltssteuerung)
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Jahresergebnis -43.101 -20.208 28.895 24.416 -12.155 10.698 9.364 -16.418 -3.123 -23.467 -22.589 -32.790
Gewerbesteuer 285.135 241.139 256.319 255.494 267.386 310.190 310.069 290.000 320.000 310.000 310.000 310.000
Gemeindeanteil an der Einkommens-
teuer
103.391 116.849 120.844 127.771 144.288 148.974 157.584 162.000 174.000 182.000 192.000 200.000
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 22.778 22.877 22.993 23.744 27.011 27.825 34.848 43.000 47.700 43.000 44.000 45.000
Ausgleichsleistungen 12.318 17.202 13.653 15.280 17.182 17.517 19.279 19.490 20.520 20.720 20.920 21.120
Schlüsselzuweisungen vom Land 0 0 34.298 37.885 12.278 29.297 0 25.350 21.200 16.700 16.700 16.700
Allgemeine Umlagen vom Land 0 0 19.126 8.596 5.533 7.710 10.097 15.380 23.300 10.000 10.000 0
Summe der Erträge 423.623 398.067 467.233 468.769 473.679 541.514 531.877 555.220 606.720 582.420 593.620 592.820
Gewerbesteuerumlage 22.474 19.163 18.945 19.761 21.109 22.771 23.493 22.100 24.400 23.600 23.600 23.600
Finanzierungsbeteiligung Einheitslas-
ten
22.531 18.635 18.404 19.197 20.505 22.121 22.486 21.100 20.200 0 0 0
Summe der Aufwendungen 45.005 37.798 37.349 38.958 41.614 44.892 45.979 43.200 44.600 23.600 23.600 23.600
Saldo der Bereinigungen 378.618 360.268 429.883 429.811 432.065 496.622 485.897 512.020 562.120 558.820 570.020 569.220
Saldo der Sondereffekte 2.115 3.730 9.238 7.224 9.940 0 0 0 0 0 0 0
Bereinigtes Jahresergebnis -423.834 -384.207 -410.227 -412.620 -454.160 -485.924 -476.533 -528.438 -565.243 -582.287 -592.609 -602.010
Abweichung vom Basisjahr 0 39.627 13.607 11.214 -30.326 -62.090 -52.700 -104.604 -141.409 -158.453 -168.776 -178.176
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Tabelle 12: Berechnung bereinigte Jahresergebnisse ohne "Sozialleistungen" in Tausend Euro
Grundzahlen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bereinigtes Jahresergebnis -423.834 -384.207 -410.227 -412.620 -454.160 -485.924 -476.533 -528.438 -565.243 -582.287 -592.609 -602.010
Landschaftsumlage 55.296 68.701 64.395 68.496 71.434 74.846 83.347 82.558 84.600 88.000 87.700 90.300
Teilergebnis Produktbereich Soziale
Leistungen
-98.945 -88.461 -90.563 -100.938 -93.116 -94.739 -96.824 -112.181 -122.089 -120.407 -122.740 -124.599
Teilergebnis Produktbereich Kinder-,
Jugend-, Familienhilfe -87.419 -78.105 -89.955 -90.320 -91.242 -112.634 -93.392 -119.459 -132.676 -134.023 -134.191 -133.198
Bereinigtes Jahresergebnis ohne
„Sozialleistungen“
-182.174 -148.939 -165.314 -152.866 -198.367 -203.704 -202.970 -214.241 -225.878 -239.856 -247.979 -253.912
Abweichung vom Basisjahr ohne
„Sozialleistungen“
0 33.235 16.861 29.308 -16.193 -21.530 -20.795 -32.066 -43.704 -57.682 -65.804 -71.738
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Hilfe zur Erziehung der Stadt
Münster im Jahr 2019
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Hilfe zur Erziehung 3
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Strukturen 6
Steuerung und Organisation 8
Gesamtsteuerung und Strategie 8
Organisation 9
Internes Kontrollsystem (IKS) 11
Prozesskontrollen 12
Finanzcontrolling 13
Fachcontrolling 14
Verfahrensstandards 15
Prozess- und Qualitätsstandards 15
Personaleinsatz 18
Leistungsgewährung 22
Fallsteuerung 22
Fehlbetrag und Einflussfaktoren 23
Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 33
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 47
Andere Aufgaben der Jugendhilfe 51
Anlage: Ergänzende Tabellen 55
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
im Prüfgebiet Hilfe
zur Erziehung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Hilfe zur Erziehung
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten strukturell durch eine ge-
ringe Kinderarmut und Jugendarbeitslosigkeit begünstigt. Die Stadt verzeichnet im B ereich der
Hilfen zur Erziehung den niedrigsten Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren.
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, die vor allem aus Leistungen an freie Träger für die
Leistungserbringung der Hilfen bestehen, wirken sich erheblich auf den Fehlbetrag aus. Auf die
Aufwendungen wirken sich wiederum die Anzahl der Hilfeplanfälle und die Kosten je Fall aus.
Die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung sind in Münster einwohnerbezogen vergleichswe ise
niedrig. Die Stadt Münster bildet 2017 das Minimum ab. Außerdem hat Münster interkommunal
verglichen die niedrigste HzE-Falldichte. Zusätzlich wird im stationären Bereich in hohem Maße
die Vollzeitpflege für die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen genutzt. Diese Faktoren
begünstigen den Fehlbetrag.
Ungünstig wirken sich der vergleichsweise niedrige Anteil ambulanter Hilfefälle sowie di e hohen
HzE-Aufwendungen der Stadt Münster je Hilfefall aus. Bei der differenzierten Betrachtung sind
die Aufwendungen je Hilfefall bei den ambulanten Hilfen höher als bei 75 Prozent der Ver-
gleichsstädte. Dahingegen hat die Stadt bei den stationären Hilfen geringere Aufwendungen je
Hilfefall als die Hälfte der kreisfreien Städte.
Bei der Einordnung der Stadt Münster im Kennzahlenvergleich mit den anderen kreisfreien
Städten ergeben sich 2017 bei allen betrachteten Hilfearten Sozialpädagogische Familienhilfe
nach § 31 SGB VIII, Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, Heim- und sonstigen Unterbringung
nach § 34 SGB VIII, Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII, junge Volljährige nach § 41
SGB VIII), den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie den Inobhutnahmen nach §§
42, 42a SGB VIII höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei den Vergleichsstädten. Durch gesu n-
kene Aufwendungen je Hilfefall kann die Stadt Münster im Jahr 2018 ihre Kennzahlenwerte so-
wie ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich bei der Vollzeitpflege, den Integrationshil-
fen/Schulbegleitungen, den jungen Volljährigen sowie bei den Einzelbetrachtungen zu den In-
obhutnahmen nach § 42 und § 42a SGB VIII verbessern.
Die Stadt Münster hat eine Gesamtstrategie in Form von zehn Amtszielen entwickelt. Die Errei-
chung der Ziele wird regelmäßig gemessen.
Die Steuerung im Fachbereich ist sehr gut ausgeprägt. Es wird ein intensives Finanz- u nd
Fachcontrolling durchgeführt. In quartalsweise erstellten Finanzberichten und monatlichen
Fachcontrollingreports werden für die Hilfen zur Erziehung steuerungsrelevante Kenn zahlen
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ausgewertet und analysiert. Die Kennzahlen sind an den Zielen orientiert und es gibt dafür Ziel-
werte. Im Rahmen des Fachcontrollings wird die Wirksamkeit von Hilfen in Form eines Zielerrei-
chungsgrades ermittelt. Ein systematisiertes Internes Kontrollsystem hat die Stadt nicht, aller-
dings sind einige Elemente vorhanden. Weiterhin hat die Stadt Münster die Prozesse, Stan-
dards und Abläufe im Qualitätshandbuch beschrieben.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Hilfe zur Erziehung umfasst nach der Definition der gpaNRW die Hilfen nach
dem Zweiten Kapitel, Vierter Abschnitt SGB VIII §§ 27 bis 35, 35a, 41 Sozialgesetzbuch VIII
(SGB VIII) und Drittes Kapitel, Erster Abschnitt §§ 42 und 42a SGB VIII.
Die Hilfe zur Erziehung und die vorläufigen Maßnahmen sind in der Finanzstatistik 1 der Produkt-
gruppe 363 „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ zugeordnet.
Nicht betrachtet werden die eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe der Produktgruppe 367.
Wesentliche Rechtsgrundlage für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung ist das SGB VIII in
Verbindung mit den dazu ergangenen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen. Auf Hilfe zur Er-
ziehung besteht für die Personensorgeberechtigten und ihr Kind nach § 27 Abs. 1 SGB VIII ein
Rechtsanspruch, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erzie-
hung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die das Ergebnis perspektivisch verbessern können.
Dazu werden Erträge und Aufwendungen sowie Fallzahlenentwicklung und Personalausstat-
tung analysiert.
Im Fokus der Betrachtung steht ein wirtschaftlicher Ressourceneinsatz unter Berücksichtigu ng
fachlicher Standards der Aufgabenerfüllung.
Mittels interkommunalen Kennzahlenvergleichen steigt die gpaNRW in die Analyse ein. Für die
tiefergehende Analyse werten wir örtliche Unterlagen und Ergebnisse aus Gesprächen aus.
Darüber hinaus bezieht die gpaNRW Besonderheiten der Leistungsorganisation, der Leistungs-
erbringung und der Angebotssteuerung des Jugendamtes in ihre Betrachtung ein.
Die Erträge und Aufwendungen beziehen sich auf das Haushaltsjahr. Die Falldaten ermittelt die
gpaNRW schwerpunktmäßig über einen Jahresdurchschnittswert, der den Anteil des Falles im
Kalenderjahr abbildet. Abweichende Zählweisen gelten für die Erfassung von Verweildauer und
Betreuungsdauer, zu denen die Anzahl der Monate vom Beginn bis zur Beendigung der Hilfege-
währung berücksichtigt wird. Zu Rückführungen, unplanmäßiger Beendigung, Inobhutnahmen
und Versorgungszeiten von Inobhutnahmen wird die absolute Fallzahl im jeweiligen Kalender-
jahr erfasst.
1 nach den Vorschriften über die Zuordnung von Aufgaben und Le istungen zu den Produktgruppen (ZOVPG)
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Strukturen
Feststellung
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend struktu-
rell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen Anteil Schulabgän-
ger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste Jugendarbeitslosigkei t auf.
Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit SGB II Bezug erhöhend auf die Auf-
wendungen der Hilfe zur Erziehung wirken.
Strukturkennzahlen
Kennzahl Münster Mini-
mum
1. Viertel-
wert
2. Vier-
telwert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
An-
zahl
Werte
Anteil der Einwohner 0 bis unter 21
Jahre an der Gesamtbevölkerung in
Prozent
19,31 17,81 19,06 19,65 20,21 21,34 23
Anteil Arbeitslose SGB II von 15 bis
unter 25 Jahre bezogen auf alle zi-
vilen Erwerbspersonen dieser Al-
tersgruppe (Arbeitslosenquote 15-
24 Jahre) in Prozent
3,70 3,70 6,75 8,00 9,95 11,70 22
Anteil Alleinerziehende Bedarfsge-
meinschaften SGB II an den Be-
darfsgemeinschaften SGB II ge-
samt in Prozent
18,77 14,79 16,68 17,39 18,70 20,00 22
Schulabgänger ohne Abschluss je
100 Schulabgänger allgemeinbil-
dende Schulen
5,93 3,76 5,57 6,10 7,13 10,03 22
Anteil der 0 bis unter 21-jährigen an der Gesamtbevölkerung in Prozent
Der Anteil an Einwohnern von 0 bis unter 21 Jahren an der Gesamtbevölkerung liegt in der
Stadt Münster etwas unter dem Median der Vergleichskommunen. Dies wirkt sich leicht belas-
tend auf die einwohnerbezogenen Kennzahlen in diesem Bericht aus.
Die Einwohnerzahlen der Stadt Münster sind auf Wachstumskurs. Auch die Jugendeinwohne r-
zahlen werden von der Stadt trotz des demografischen Wandels zukünftig eher steigend erwar-
tet. Diese Entwicklung ist in Münster überwiegend auf eine Erhöhung der Geburtenzahlen einen
Anstieg der Studierenden und der Beschäftigungszahlen zurückzuführen. In den vergangenen
Jahren wirkte sich auch die erhöhte Zuwanderung von Zuflucht suchenden Menschen erhöhend
auf die Einwohnerzahlen der Stadt Münster aus.
Jugendarbeitslosenquote und Jugendamtstyp
Die Stadt Münster hat die vergleichsweise niedrigste Jugendarbeitslosenquote. Dies kann s ich
positiv auf das Leistungsspektrum des Jugendamtes und die Hilfen zur Erziehung auswirken.
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Die Jugendarbeitslosenquote betrifft mit den über 15-jährigen Kindern und Jugendlichen jedoch
nur einen Teil der Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erziehung ist.
Die Stadt Münster ist dem Jugendamtstyp 2 und der Belastungsklasse 3 nach der Statis tik der
AKJ TU Dortmund2 zugeordnet. Das bedeutet eine geringe Kinderarmut. Studien haben, gemäß
dem Bericht Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ, ergeben, dass die familiäre Lebenss i-
tuation, zu der auch eine materielle Belastung gehört, sich auf das Aufwachsen von Kindern
auswirkt.3 Armut und damit verbundene schwierige Lebenslagen wirken sich auf Risiken in der
Erziehung aus. Deshalb kann man bei der Stadt Münster insgesamt von einer geringen str uktu-
rellen Belastung der ganzen Altersgruppe, die Adressat der Hilfen zur Erziehung ist, ausgehen.
Schulabgänger ohne Abschluss
Ein hoher Anteil an Schulabgängern ohne Schulabschluss kann sich negativ auf das Leistungs-
spektrum des Jugendamtes und die Hilfen zur Erziehung auswirken. Allerdings ist hier mit de n
über 15jährigen Kinder und Jugendlichen nur ein Teil der für die Hilfen zur Erziehung maßgebli-
chen Zielgruppe betroffen. In der Stadt Münster ist die Anzahl an Schulabgängern ohne Ab-
schluss 2017 vergleichsweise niedrig. Mit weniger als sechs von 100 Schulabgän gern ohne
Schulabschluss zählt die Stadt Münster 2017 zur Hälfte der Vergleichsstädte mit der ge ringeren
an Anzahl Schülern, die die Schule ohne Abschluss verlassen.
Anteil Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften an den SGB II Bedarfsgemein-
schaften
Der Anteil der alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften mit SGB II-Bezug ist in der Stadt
Münster mit rund 19 Prozent höher als bei 75 Prozent der kreisfreien Städte. Laut dem Berich t
Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 der AKJ wirken sich der Familienstatus und der Tr ansferleis-
tungsbezug auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung aus. Laut diesem Bericht der
AKJ werden ambulante und stationäre Hilfen vermehrt von Alleinerziehenden in Anspruch ge -
nommen. Gleiches gilt noch verstärkt bei gleichzeitigem Bezug von Transferleistungen. Da der
Anteil der Alleinerziehenden mit Transferleistungen in Münster hoch ist, kann sich dies für die
Hilfen zur Erziehung negativ auswirken.
Umgang mit den Strukturen
Der Stadt Münster sind diese Strukturen bekannt und sie bezieht sie in die Planungen mit ein.
Der jährliche erscheinende Kinder- und Jugendhilfereport der Stadt Münster beinhaltet einen
Sozialraumreport, in dem die Stadt Münster die Entwicklung der sozialen Infrastruktur in Bezirk e
unterteilt darstellt. Er führt auch die bezirkliche Entwicklung der ambulanten und stationären Hil-
fefälle der Hilfe zur Erziehung auf.
2 Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deut sches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund
3 Monitor Hilfen zur Erziehung 2018 akjstat
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Steuerung und Organisation
Die Aufgabenerledigung und das Ergebnis der Hilfe zur Erziehung werden durch die angestr eb-
ten Ziele, die Intensität der Steuerung, die Form der Organisation und den aufgewendeten Res-
sourceneinsatz geprägt.
Gesamtsteuerung und Strategie
Feststellung
Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt Münster
fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermöglichen.
Eine Stadt sollte über eine von Politik, Verwaltungsführung und Jugendamt getragene Ge-
samtstrategie für den Aufgabenbereich Hilfe zur Erziehung verfügen. Die Entwicklung der Ge-
samtstrategie sollte die gesamte Kinder-, Jugend und Familienhilfe und weitere angrenzende
Aufgabenbereiche einbeziehen. Am Gesamtziel ist zu messen, welche Ressourcen erforderlich
sind, um das vereinbarte Ziel und die gewünschten Wirkungen zu erreichen. Die Gesamtsteue-
rung sollte sicherstellen, dass eine Kommune ihre gesetzten Ziele durch geeignete Maßnahmen
erreicht. Bei Abweichungen muss sie zeitnah nachsteuern und Maßnahmen anpassen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster verfügt über eine Ge-
samtstrategie, die in Form von Amtszielen beschrieben sind. Die Amtsziele sind eine strategi-
sche und fachliche Orientierung für die Kinder- und Jugendhilfe in Münster, zum einen f ür die
eigene praktische Arbeit der Dachstellen und Einrichtungen des Amtes. Zum anderen dienen
sie auch als Orientierung und verdeutlichen das gemeinsame Anliegen für die Förderung und
Kooperation mit den freien Trägern.
Die Amtsziele lauten:
1. Familien sollen sich in Münster wohl fühlen
2. Vernetzung als Erfolgsfaktor
3. Prävention
4. Schutz von Kindern und Jugendlichen
5. Partizipation
6. Chancengleichheit
7. Geschlechterdifferenzierung / Gender
8. Individuelle Hilfen
9. Bildung ermöglichen - Leben lernen
10. Ressourcenoptimierung/Qualitätsmanagement
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In Ihrem Amtszielreport, der Bestandteil des jährlich erscheinenden Kinder- und Jugendhil fere-
ports der Stadt Münster ist, benennt das Jugendamt konkrete, praktische Beispiele, die verdeut-
lichen, wie die Leitziele des Amtes im jeweiligen Berichtsjahr in der praktischen Arbeit um ge-
setzt wurden.4
Organisation
Feststellung
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im gleichen
Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch sind Synergieef-
fekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
Feststellung
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster Kommunaler
Sozialdienst (KSD) - eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Aufbauorganisation einge-
richtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den Bezirken erfolgen
regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame Abteilungsleitung und detaillierte Verfah-
rensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung.
Eine gute Organisation zeichnet sich durch klare Strukturen und Zuständigkeiten sowie opti-
mierte Abläufe aus.
Die Abteilung 51.4 „Familien und Erziehungshilfen“ bei der Stadt Münster ist neben der Abtei-
lung 51.1 „Tagesbetreuung für Kinder“, der Abteilung 51.2 „Kinder- und Jugendarbeit/Jugendso-
zialarbeit“, der Abteilung 51.3 „Kommunaler Sozialdienst (KSD)“ und der Abteilung 51.5 „ Con-
trolling und zentraler Service“, dem „Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51)“ zuge-
ordnet. Das Amt 51 ist wiederum beim Dezernat für Bildung, Jugend und Familie angesiedelt. In
diesem befindet sich auch das „Amt für Schule und Weiterbildung“. Da es sich hier teilweise um
dieselbe Zielgruppe handelt, sind gemeinsame Maßnahmen sowie Vernetzungen möglich und
es können Synergien genutzt werden. In Münster erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen
den Bereichen Jugend und Schule mit gemeinsamen Projekten.
Der Aufbau des Amtes Kinder, Jugendliche und Familien ist bedarfsorientiert abgestimmt. Der
KSD ist einer eigenen Abteilung 51.3 angesiedelt. Er leistet praktische Sozialarbeit vor Ort, als
Ratgeber und Partner bei allen Themen, die für Familien, Kinder und Jugendliche wichtig sind
oder werden können. Der KSD ist in der Stadt Münster insbesondere für Erziehungsfragen und
Erziehungsprobleme, Kinderschutz bei Gewalt und massiver Vernachlässigung, Konflikte in Fa-
milie und Schule, den Bereich Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie für Wohnprob-
leme und drohende Obdachlosigkeit zuständig.
Der KSD ist sozialräumlich organisiert, er unterteilt sich in fünf Bezirke:
Bezirk Mitte,
Bezirk West,
4 Kinder- und Jugendhilfereport 2018, Seite 6 ff
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Bezirk Nord,
Bezirk Ost/Südost und
Bezirk Hiltrup.
Der KSD für den Bezirk Mitte ist zentral im Jugendamt der Stadt Münster untergebracht. Die
vier weiteren KSD-Bezirke sind in Dependancen in den Bezirken untergebracht.
Die Stadt Münster hat für die Hilfen zur Erziehung folgende Spezialdienste eingerichtet:
Fachdienst Adoptiv- und Pflegekinder (in enger Kooperation mit dem Sozialdienst katholi-
scher Frauen e.V. Münster),
Fachdienst Heimerziehung,
Fachdienst Eingliederungshilfen und
bezirksübergreifender Fachdienst UMA 5.
Zum Informationsaustausch finden wöchentliche Teambesprechungen und regelmäßige Be-
sprechungen zwischen den Bezirksleitungen mit der Abteilungsleitung statt. Zudem wird dr eimal
jährlich eine gemeinsame Abteilungsbesprechung durchgeführt. Alle wichtigen Informationen
wie das Qualitätshandbuch sind auf einem für alle Beschäftigten zugänglichen Laufwerk zentral
abgelegt.
Die Stadt Münster hat sechs Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII (AG 78) eingerichtet,
an denen neben Vertretern des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
auch Vertreter anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Vertreter der Träger geförderter
Maßnahmen teilnehmen. Eine AG 78, die sog. AG 6, befasst sich ausschließlich mit den Hi lfen
zur Erziehung.
5 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
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Internes Kontrollsystem (IKS)
Feststellung
Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes Internes
Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden.
Ein wirksames internes Kontrollsystem soll eine rechtmäßige, wirtschaftliche und wirksame Auf-
gabenerledigung und eine ordnungsgemäße interne und externe Rechnungslegung sicherstel-
len und Vermögensschäden verhindern. Bestehende Risiken bei der Aufgabenerledigung soll-
ten durch eine Stadt ermittelt sowie bewertet und Gegenmaßnahmen getroffen werden. Hierzu
sollten verbindliche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen und Kontrollen in-
stalliert werden.
Die Stadt Münster hat kein schriftlich formuliertes Konzept über ein Internes Kontrollsystem
(IKS) im Jugendamt. Es werden nicht systematisch Risiken ermittelt, bewertet und Gegenmaß-
nahmen erarbeitet. Es sind allerdings einzelne Elemente eines IKS und Voraussetzungen daf ür
vorhanden. Diese werden im Folgenden näher beschrieben.
Das Finanz- und das Fachcontrolling schätzen die zukünftigen finanziellen und fachlichen Risi-
ken regelmäßig im Rahmen ihrer Berichterstattung ein und entwickeln auf dieser Grundlage
Steuerungsmaßnahmen.
Die Prozessabläufe und Entscheidungen sind im System erkennbar. Es wurde noch nicht voll-
ständig auf eine elektronische Aktenführung umgestellt, aber die Eingaben, wie Daten, Fristen,
Hilfeplanung etc. erfolgen grundsätzlich im System. Die wichtigsten Angaben über Hil fearten,
Zielvereinbarungen, Laufzeiten der Hilfe, nächste Fortschreibung, Träger, Pflegefamilie, etc.
sind im System hinterlegt und einsehbar. Eine automatische Wiedervorlage ist hinterlegt . Auch
die Teamleitung/Bezirksleitung kann sich alle Fälle mit Fristen und Wiedervorlagen anz eigen
lassen. Alle Eingaben werden im System gespeichert und protokolliert, auch mit Zeitpunkten
und Nutzerangaben.
Es ist geregelt, wer ab welchen Wertgrenzen über einen Fall entscheidet. Zusätzlich ist eine
Kostenhierarchie und Freigabeberechtigung vorhanden. Die Befugnisse sind im Finanzpro-
gramm und im Fachverfahren LogoData hinterlegt.
Obwohl es bei der Stadt Münster schon viele Regelungen gibt, fehlen für ein standardisiertes
IKS aber noch verbindliche in ein Konzept zusammengeführte Verfahrensanweisungen und
Maßnahmen.
Für ein standardisiertes IKS sind folgende Bereiche mindestens verbindlich und schriftlich zu
regeln:
Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten für die einzelnen Bausteine des IKS,
Einheitliche Abläufe und Prozesse,
Beurteilung und Bewertung von fachlichen, finanziellen und Korruptionsrisiken sowie Per-
sonal- und IT-Risiken,
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Maßnahmen zur Risikovermeidung bzw. –verminderung,
Festlegung von Priorisierungen in der Bearbeitung,
Regelmäßige Anpassung der Prozesse und Abläufe an neue Risiken,
Prozessintegrierte Kontrollen, technische Plausibilitätsprüfungen, Vier-Augen-Pri nzip,
Vorgaben zu regelmäßigen stichprobenhaften prozessunabhängigen Kontrollen. Festle-
gung von Standards und Hilfsmitteln,
Schriftliche Dokumentation der Ergebnisse der Prozesskontrollen und
IT-Berechtigungskonzept.
Einige dieser Bausteine sind bei der Stadt Münster bereits vorhanden. Diese könnten ergänzt,
weiterentwickelt und zu einem Konzept für ein IKS zusammengeführt werden.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein IKS erstel-
len, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung zu gewährleis-
ten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhandenen Bestandteile und Standards
sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu einem Konzept zusammengeführt werden.
Prozesskontrollen
Feststellung
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen. Dies
ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer rechtmäßigen Aufga-
benerledigung positiv zu sehen.
Im Rahmen der Umsetzung des IKS sollten prozessintegrierte Kontrollmaßnahmen, technische
Plausibilitätsprüfungen und prozessunabhängige Kontrollen vorhanden sein. Mit den Prozess-
kontrollen sollte erreicht werden, dass die Beachtung und Einhaltung von festgelegten Vorga-
ben für den Workflow und die Verfahrensstandards sowie die rechtmäßige Aufgabenerledigung
nachvollzogen werden können.
Bei der Stadt Münster gibt es im System und in den Verfahrensstandards prozessintegrierte
Kontrollen. Im Fachverfahren LogoData ist eine Reihenfolge der Fallbearbeitung hinterlegt, die
zwingend eingehalten werden muss. Diese orientiert sich an den Verfahrensstandards, die im
KSD-Handbuch festgelegt sind. Die elektronische Wiedervorlage sichert die rechtzeitige Weiter-
bearbeitung bzw. Fortschreibung des Falls. Auch die Teamleitung sowie die Bezirksleitung kan n
sich alle Fälle mit Wiedervorlage und Fristen ansehen.
Durch ein im Programm hinterlegtes Vier-Augen-Prinzip und die festgelegte Kostenhierar chie
sind Kontrollen im Prozess vorhanden. Jeder Fall wird von der Bezirksleitung freigegeben.
Die Stadt Münster führt prozessunabhängige Kontrollen durch. Deren Durchführung hat die
Stadt Münster per Dienstanweisung geregelt. Für die Ausgestaltung dieser Kontrollen gibt es
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keine besonderen Regelungen. Die Amtsleitung legt dabei vorab die Kriterien fest. Das Fach-
controlling der Stadt Münster führt einmal jährlich blockweise prozessunabhängige Kontrollen
durch. Es werden zwölf HzE-Fälle einer jährlich wechselnden Hilfeart aus unterschiedlichen
KSD–Teams und von wechselnden Fachkräften geprüft. Inhalte der Revision sind insbesondere
die Einhaltung der Verfahrensstandards.
Finanzcontrolling
Feststellung
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen Auswertu n-
gen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren. Es gibt Zielwerte
für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten dokumentiert. Darin werden Ent-
wicklungen dargestellt und Abweichungen begründet. Diese Berichte bilden gemeinsam mi t
dem Fachcontrollingreport eine gute Steuerungsgrundlage und schaffen Transparenz.
Ein produktorientiertes Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Fina nz-,
Fall- und Stellendaten herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Be-
richten für die Steuerungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen
sollte gemessen werden, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen
sollten als Grundlage für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte er-
stellt werden. Hierdurch wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Ent-
wicklung der Aufwendungen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zie-
len können durch einen Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden. Ein wir k-
sames Finanzcontrolling setzt einen eng verzahnten Austausch zwischen dem Fachamt und der
Finanzabteilung sowie eine Schnittstelle zwischen Fachsoftware und Finanzsoftware voraus.
Das Finanzcontrolling der Stadt Münster ist im Jugendamt in der Abteilung 51.5 „Controlling
und zentraler Service“ angesiedelt. Im Haushalt werden innerhalb des Produktes 06 „Kinder -,
Jugend- und Familienhilfe“ für die Produktgruppe 0605 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen
für Familien“ Kennzahlen ausgewiesen. Die Kennzahlen wurden aus dem amtsinternen Finanz-
controlling im Jugendamt erarbeitet und werden zu Steuerungszwecken verwendet.
Die Kennzahlen sind auf die Amtsziele des Jugendamtes und die Handlungsziele der jeweilige n
Produktgruppen ausgerichtet. Es gibt Zielwerte für die Kennzahlen und es werden Entwicklun-
gen aufgezeigt. Das Steuerungssystem der Ziele und Kennzahlen dient der Erreichung der stra-
tegischen Ziele und der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung. Es sind im Haushaltsplan un-
ter anderem Kennzahlen zum Anteil ambulanter Hilfen und zum Anteil der ambulanten Fälle zu
allen Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII Hilfearten enthalten. Auch Kennzahle n zum
Aufwandsdeckungsgrad und des Teilergebnisses je Einwohner werden im Haushalt dargestellt.
Es ist ein regelmäßiges Berichtswesen vorhanden. Einmal im Jahr wird ein Kinder- un d Jugend-
hilfereport für die politischen Gremien gefertigt, ergänzt durch den HzE-Bericht (Fachbericht),
der im Drei-Jahres-Turnus erstellt wird. Zudem findet alle zwei Wochen ein enger Austausch
zwischen dem Finanz- und dem Fachcontrolling statt.
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Fachcontrolling
Feststellung
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirksamkeit
von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und ausgewertet, und
es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Auswertungen bieten eine gute
Grundlage für eine effektive Steuerung.
Eine Stadt sollte ein Fachcontrolling für die Hilfen zur Erziehung eingerichtet haben. Dieses soll
die Wirksamkeit der Hilfen und die qualitative Zielerreichung sowie die Einhaltung von Verf ah-
rens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für eine kontinu -
ierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Die Stadt Münster hat ein Fachcontrolling im Jugendamt eingerichtet, das organisatorisch als
Stabsstelle bei der Amtsleitung angesiedelt ist. Die Ergebnisse des Fachcontrollings wer den in
monatlichen Reports zusammengeführt und aufbereitet.
Bereits seit einigen Jahren arbeitet die Stadt Münster im Fachcontrolling mit dem Programm
WIMES. Die WIMES-Methode ist ein Verfahren zur Evaluation der Wirksamkeit von Hilf en zur
Erziehung. Die Stadt Münster nutzt die Evaluationserkenntnisse zu Steuerungszwecken .
Die Stadt hat Standards zu den Laufzeiten der Erziehungshilfen festgelegt. Sie stellt mittels kur-
zer Bewilligungszeiträume sicher, dass die Hilfen nicht länger als nötig und passgenau geführt
werden.
Die Stadt erfasst alle Leistungsanbieter in ihrem Fachverfahren LogoData. Das Anbieterver-
zeichnis enthält Leistungen und Preise. Die KSD-Beschäftigen dokumentieren ihre Erf ahrungen
mit dem jeweiligen Leistungsanbieter schriftlich. Die Abteilungsleitung nutzt diese Informationen
als Grundlage für die regelmäßig stattfindenden Qualitätsgespräche mit den Trägern.
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Verfahrensstandards
Prozess- und Qualitätsstandards
Feststellung
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards, Pro-
zesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshandbuch hinterlegt.
Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt worden und die
Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bildet zusammen eine gute Grundlage
für eine einheitliche und qualifizierte Bearbeitung.
Verbindliche Verfahrensstandards helfen, die Prozessqualität zu sichern. Sie sind eine zwin-
gende Voraussetzung für eine strukturierte, zielgerichtete und nachvollziehbare Fallsteuerung
durch die Fachkräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
Eine Stadt sollte Standards und Abläufe der Aufgabenerfüllung schriftlich beschreiben. Hierz u
gehören Prozesse, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie Fristen. Diese Prozess- un d
Qualitätsstandards sollten allen Mitarbeitern zur Verfügung stehen.
Die Stadt Münster hat für Hilfen zur Erziehung ein Prozess- bzw. Qualitätshandbuch entwi-
ckelt, in dem Prozesse, Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Standards definiert und gere-
gelt sind, das sogenannte KSD-Handbuch.
Die Stadt Münster setzt bereits langjährig die Jugendamtssoftware LogoData inklusive des Con-
trollingmoduls ein. Alle Arbeitsschritte der Antragsbearbeitung, des Hilfeplanverfahrens und der
Bewilligung werden durch das Programm abgedeckt. Alle Vordrucke sind hinterlegt und werden
im System ausgefüllt. Es können zusätzlich auch Dokumente hochgeladen werden. Alle Pro-
zesse und Entscheidungen sind nachvollziehbar im System zu sehen, so dass auch eine V er-
tretung durch Kollegen oder eine Kontrolle durch den Vorgesetzten problemlos möglich sind.
Das Verfahren kann online vor Ort genutzt werden. Es enthält zusätzliche Informationen, wie
zum Beispiel eine Ressourcenkarte mit den sozialen, materiellen und infrastrukturelle n Res-
sourcen des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Hilfeplanverfahren
Feststellung
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse, Zustän-
digkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der Durchführung des
Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der gpaNRW für er-
forderlich gehaltenen Mindeststandards.
Für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII ist die Durchführung eines
Hilfeplanverfahrens nach § 36 Abs. 2 SGB VIII vorgesehen, in dem die Personensorgeberech-
tigten und das Kind/der Jugendliche zu beteiligen sind.
Eine schriftliche Prozessbeschreibung des Hilfeplanverfahrens sollte die Zuständigkeiten, die
Abläufe, die Fristen, die Fortschreibung des Hilfeplans und die beteiligten Personen verbindlich
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regeln. Die Einhaltung der Regelungen sollte regelmäßig durch die Vorgesetzten überprüft wer-
den. Die gpaNRW hält für das schriftlich zu dokumentierende Hilfeplanverfahren folgende Min-
deststandards für erforderlich:
Nach einer Meldung sollte eine zeitnahe Kontaktaufnahme erfolgen und bei Krisen umge-
hend interveniert werden.
Die Personensorgeberechtigten und Minderjährigen/Volljährigen werden beraten und in-
formiert.
Die fallverantwortliche Fachkraft schätzt den erzieherischen Bedarf ein und ermittelt eine
geeignete Hilfe sowie einen passenden Leistungserbringer.
Mehrere Fachkräfte (mindestens drei) reflektieren den erzieherischen Bedarf und die im
Einzelfall geeignete und erforderliche Hilfe in einer Teamkonferenz.
Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sollte beachtet und die Wirtschaftliche Jugendhilfe
eingebunden werden. Bei mehreren grundsätzlich in Frage kommenden Anbietern wird
der wirtschaftlichste ausgewählt.
Der Personensorgeberechtigte und der Minderjährige/Volljährige werden über die in der
Teamkonferenz ermittelten geeigneten Hilfeangebote informiert.
Zur Ausgestaltung der Hilfe wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und
dem Minderjährigen/Volljährigen ein Hilfeplan erstellt.
Eine verbindliche Leistungsentscheidung wird getroffen.
Die Hilfe wird entsprechend der Zielvereinbarung im Hilfeplan durchgeführt.
Die Familie erhält, soweit erforderlich, ergänzende Beratung und Unterstützung zur Ver-
besserung der Erziehungsbedingungen.
Der Hilfeplan wird regelmäßig und zeitnah überprüft.
Bei stationären Hilfen werden mögliche Rückkehroptionen geprüft.
Bei der Stadt Münster findet im Hilfeplanverfahren nach der Klärung des Bedarfes durch die
fallführende Fallkraft innerhalb der Teams eine kollegiale Fallberatung statt. Die wirtschaftliche
Jugendhilfe ist bei diesem Prozessschritt noch nicht eingebunden.
In der Fallkonferenz wird über die Ziele der Hilfe und die geeignete Hilfe (Leistungsart, Träger,
Umfang, Laufzeit) beraten. Nach Bedarf nehmen zusätzlich zum Team und zur Bezirksleitung
auch die entsprechenden Spezialdienste (z.B. PKD oder Heimfachdienst) teil. Die Wirtschaftli-
che Jugendhilfe ist nur bei Fällen nach § 19 SGB VIII - Gemeinsame Wohnformen für Müt-
ter/Väter und Kinder, aber nicht bei anderen Hilfearten, verpflichtend in die Fallkonferenz einge-
bunden.
Der Hilfeplan wird gemeinsam mit dem Personensorgeberechtigten und dem Minderjähri-
gen/Volljährigen erstellt. Das Wunsch- und Wahlrecht der Personensorgeberechtigten wir d in
die Entscheidung einbezogen. In allen Phasen erfolgt eine intensive Beratung der Personensor-
geberechtigten und des Kindes bzw. des Jugendlichen, um eine hohe Akzeptanz zu erwirken .
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Über die Fallkonferenz, das Hilfeplangespräch und weitere Gespräche werden Protokolle digital
erstellt.
Im Qualitätshandbuch ist festgeschrieben, dass eine Fortschreibung des Hilfeplanes spätestens
nach sechs Monaten erfolgen soll. Durch eine elektronische Wiedervorlage soll die rechtzeitige
Fortschreibung gewährleistet werden. Die Laufzeiten der Hilfen sind im System für die Fach-
kraft, aber auch für die Bezirksleitung erkennbar.
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Personaleinsatz
Zum Personaleinsatz im Handlungsfeld Hilfe zur Erziehung betrachtet die gpaNRW schwer-
punktmäßig die Stellenausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in der Wirtschaft-
lichen Jugendhilfe (WiJu).
Die gpaNRW berücksichtigt die im Vergleichsjahr besetzten Ist-Stellen. Diese sind als V ollzeit-
Stellen erfasst. Nicht durchgängig besetzte Stellen sind entsprechend der tatsächlichen Anw e-
senheit eingeflossen. Langzeiterkrankungen sind bereinigt. Eine Langzeiterkrankung liegt dann
vor, wenn der Ausfall im Betrachtungsjahr länger als sechs Monate dauert. Vertretungskräfte f ür
krankheitsbedingte Ausfälle sind berücksichtigt.
Feststellung
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu verzeich-
nen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang geplante Fluktuatio-
nen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht.
Eine Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben im Prüfge-
biet Hilfe zur Erziehung qualitativ gut bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ
als auch qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarf s-
planung notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt. Außerdem sollte
die Stadt ihr Personal auch qualitativ gut einarbeiten, qualifizieren und fortbilden.
Beim Kommunalen Sozialdienst (KSD) verzeichnet die Stadt Münster seit 2018 eine höhere
Fluktuation als in den Vorjahren. Die Stadt versucht, der Fluktuation entgegenzuwirken, indem
sie die zunächst auf ein Jahr befristeten Arbeitsverträge schnellstmöglich, aber spätestens nach
zwei Jahren entfristet. Die Stadt setzt zwischen ein bis drei Vollzeit-Stellen als so g. Springer-
stellen ein, um dadurch entstehende Personalausfälle besser kompensieren zu können.
Das Jugendamt verfügt über eine Personalbedarfsplanung und berücksichtigt dabei die geplan-
ten Fluktuationen, aber noch nicht die ungeplante Fluktuation. Aus den Erfahrungswerten der
letzten Jahre ließe sich eine Quote der ungeplanten Fluktuationen ermitteln, die die Stadt Müns-
ter vorsorglich miteinrechnen könnte.
Empfehlung
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die ungeplanten
Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künftig zusätzlich zu der ge-
planten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt.
Allgemeiner Sozialer Dienst
Feststellung
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis 2018 un-
ter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017
und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Vergleichsstädte mit den w e-
nigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein.
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Für die Stellenausstattung des Allgemeinen Sozialen Dienstes hat die gpaNRW einen Personal-
richtwert ermittelt. Der Personalrichtwert ist ein Erfahrungswert aus vorausgegangen überörtl i-
chen Prüfungen. Dieser liegt bei 30 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit-Stelle. Der
Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung des ASD im interkommun a-
len Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen.
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle ASD 2015 bis 2018
Die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle ASD hat sich in der Stadt Münster jährlich erhöht.
Gleichwohl liegt Münster in allen Jahren unterhalb des Personalrichtwertes von 30 Hilfepl anfäl-
len je Vollzeit-Stelle ASD.
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle ASD 2017
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
29 20 31 34 38 44 18
Nach Angabe der Stadt Münster sind die niedrigen Kennzahlenwerte auf folgende Faktoren zu-
rückzuführen:
Die ASD-Beschäftigten haben durch die zusätzliche Eingabe von Falldaten in WIMES ei-
nen doppelten Erfassungsaufwand, der zeitliche Ressourcen bindet.
Die ASD-Beschäftigten sind zusätzlich auch für die Fälle nach § 13 Abs. 3 SGB VIII so-
wie für Wohnungslosen-Notfälle zuständig.
Die Stadt Münster legt großen Wert auf eine gute Einarbeitung und Qualifizierung ihrer
Beschäftigten und plant dafür entsprechende Zeiten bei ihren ASD-Beschäftigten ein. Die
Stadt hat für den ASD, genannt KSD, ein Einarbeitungskonzept entwickelt, das konse-
quent angewendet wird. Außerdem nehmen alle Beschäftige des KSD einmal an der aus
drei Blöcken bestehenden Veranstaltung „Grundlagen der systemischen Beratung" teil.
Um neu in den KSD einsteigenden Fachkräften einen guten Start zu ermöglichen, lässt
die Stadt Münster diese Beschäftigten an dem Lehrgang „Neu im ASD“ teilnehmen. Die
Weiterbildungsreihe wird in Kooperation des Landesjugendamtes Westfalen (LWL) mit
dem Landesjugendamt Rheinland (LVR) und der Fachhochschule Münster durchgeführt.
Die Inhalte werden den Teilnehmern verteilt auf acht Blöcke à jeweils zwei Tagen vermit-
telt.
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Feststellung
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den be-
trachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfeplanfällen.
Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt Münster oberha lb
des Medians der Vergleichsstädte.
Für die Stellenausstattung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hat die gpaNRW einen Perso nal-
richtwert ermittelt. Dieser liegt bei 140 Hilfeplanfällen nach § 36 SGB VIII je Vollzeit -Stelle. Der
Personalrichtwert dient als Orientierung für die Personalausstattung der WiJu im interkomm una-
len Vergleich. Er kann eine eigene Stellenbemessung nicht ersetzen.
In der Stadt Münster hat sich der Personaleinsatz der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für sachbe-
arbeitende Tätigkeiten im Zeitraum 2015 bis 2018 von 8,06 Vollzeit-Stellen auf 10,38 Vollzei t-
Stellen erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der HzE-Hilfefälle im Betrachtungszeitraum von 1.120
Fällen um 42 Prozent auf 1.591 Fälle angestiegen. 2018 hat die Stadt ihren Personaleinsatz ge-
genüber dem Vorjahr um 1,50 Vollzeit-Stellen erhöht. Die Zahl der HzE-Fälle ist von 2017 auf
2018 um 155 Fälle gestiegen.
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Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle WiJu 2015 bis 2018
Seit 2016 liegt die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe in der
Stadt Münster über dem Personalrichtwert.
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe 2017
Hilfeplanfälle §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe 2018
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
153 119 126 144 177 206 18
Die Zahl der Hilfeplanfälle je Vollzeit-Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe hat sich in Münster sich
von 2017 auf 2018 um neun Fälle verringert.
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Leistungsgewährung
Fallsteuerung
Feststellung
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Prozesse.
Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht zwingend vor-
geschrieben.
Jeder Hilfefall sollte in einem strukturierten Prozess gesteuert und betreut werden. Dieser sollte
unter Berücksichtigung der vorgegebenen Verfahrensstandards folgende Schritte umfassen:
fachliche Zugangssteuerung,
Feststellung des erzieherischen Bedarfs und der geeigneten und notwendigen Hilfe,
frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, insbesondere zu Fragen der
sachlichen Zuständigkeit (Kostenerstattungsansprüche),
Auswahl eines passenden Leistungserbringers, z.B. mit Unterstützung eines Anbieterver-
zeichnisses, in dem die Leistungserbringer mit Angeboten und Kosten sowie den bisheri-
gen Erfahrungswerten aus einer Zusammenarbeit enthalten sind,
enger Kontakt mit dem Leistungserbringer auf der Grundlage der Vereinbarungen in der
Hilfeplanung mit dem Ziel anstreben, die Wirkung der Hilfe regelmäßig zu evaluieren und
einem unplanmäßigen Abbruch der Hilfe entgegenzuwirken,
Laufzeit der Hilfe auf das notwendige Maß begrenzen und soweit fachlich vertretbar eine
zeitnahe Anpassung bzw. schrittweise Reduzierung der Hilfe einleiten.
Die Stadt Münster steuert und betreut alle Hilfefälle in einem strukturierten Prozess. Dieser ist
im sog. „KDS-Handbuch“ vorgegeben und mit Abläufen, Zuständigkeiten, Fristen und Bearbei-
tungsdauern genau hinterlegt.
Es beginnt zunächst mit einer Klärungsphase im Erstkontakt. Die Beschäftigten des KSD prüfen
zunächst die örtliche und bezirkliche Zuständigkeit. Im nächsten Schritt wird die sachliche Zu-
ständigkeit geprüft.
Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung wird der entsprechende Prozess durchgeführt. An-
sonsten erfolgen entweder eine Beratung bzw. anderweitige Unterstützung oder es wird ein Fall
für Hilfen zur Erziehung angelegt. Es kommt dann der Prozess für die Hilfen zur Erziehung in
Form des festgelegten Ablaufs des Hilfeplanverfahrens zum Einsatz.
Die Fachkraft prüft den erzieherischen Bedarf und erstellt eine sozialpädagogische Diagnose.
Anschließend fertigt die zuständige Fachkraft eine Teamvorlage und stellt ihre Diagnose im
Team vor. Dort wird der Fall umfassend reflektiert und die notwendige und geeignete Hilfe aus-
gewählt. In diesen Prozess ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Münster nicht eingebun-
den. Nach Ansicht der gpaNRW sollte die Wirtschaftliche Jugendhilfe früh und kontinuierlich in
das Hilfeplanverfahren eingebunden werden, damit frühzeitig Fragen der Zuständigk eit und
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eventuelle Kostenerstattungsansprüche geprüft werden können (siehe Empfehlung zum Hilfe-
planverfahren).
Für die ambulanten Hilfen arbeitet die Stadt Münster derzeit mit acht Trägern zusammen. Die
Träger haben ein unterschiedliches Angebotsportfolio. Die Auswahl des Leistungserbringers
richtet sich nach dem Hilfebedarf und der Verfügbarkeit. Falls die Leistungen der Träger glei ch-
ermaßen geeignet sind, wird der fachlich und finanziell geeignetste Anbieter gewählt. Die ambu-
lanten und stationären Leistungserbringer sind in der Jugendamtssoftware in einem Anbieter-
verzeichnis hinterlegt, so dass ein Überblick über angebotene Leistungen und Kosten besteht.
Etwa sechs bis acht Wochen nach der Hilfeeinleitung erfolgt eine erste Wirksamke itsmessung,
um gegebenenfalls frühzeitig nachsteuern zu können. Drei Monate nach der Hilfeeinleitung be-
richten die Leistungserbringer der Stadt Münster über den Fortschritt der Leistungserbringung.
Sechs Monate nach Hilfebeginn findet das nächste Hilfeplangespräch statt. Die Stadt Münster
hat die Laufzeiten der Hilfen auf zwölf Monate festgelegt. Die ambulanten Hilfen können danach
maximal noch zweimal à jeweils drei Monate verlängert werden.
Zur Auswahl des Trägers verfügt die Stadt Münster in ihrem Fachverfahren über ein Anbieter-
verzeichnis, das kontinuierlich aktualisiert wird.
Fehlbetrag und Einflussfaktoren
Feststellung
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21 Jahren.
Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund 100 Euro je Ein-
wohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommunalen Vergleich in beiden
Jahren das Minimum ab.
Eine Stadt sollte den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung unter Berücksichtigung einer bedarfsge-
rechten Versorgung durch geeignete Steuerungsmaßnahmen so niedrig wie möglich halten.
Die gpaNRW hat das Produkt Hilfen zur Erziehung im Rahmen der Datenerfassung einheitlich
definiert. Das diesem Bericht zugrundeliegende ordentliche Ergebnis für Hilfen zur Erziehung i st
nicht mit dem ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe 0605 - Erzieherische und wirtschaftli che
Hilfen für Familien – im Haushaltsplan der Stadt Münster gleichzusetzen. Der Fehlbetrag Hilfen
zur Erziehung beinhaltet das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen Leistungsverrechnun-
gen für Gebäudeaufwendungen, sofern diese nicht im ordentlichen Ergebnis enthalten sind.
Entwicklung Fehlbetrag HzE in Euro
2015 2016 2017 2018
32.920.540 43.168.632 30.863.884 37.345.186
Der absolute Fehlbetrag HzE hat sich in Münster innerhalb des betrachteten Zeitraumes um
rund 13 Prozent erhöht. 2016 lag der Fehlbetrag HzE gegenüber den angrenzenden Jahren be-
sonders hoch. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Stadt Münster in diesem Jahr schon
hohe Aufwendungen für UMA hatte. Die entsprechenden Kostenerstattungen vom Land NRW
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sind jedoch erst im Jahresergebnis 2017 enthalten. Durch diese Erträge ergibt sich 2017 ein
ausnahmsweise niedriger Fehlbetrag.
Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro
2015 2016 2017 2018
575 726 513 617
Der Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre hat sich im Eckjahresvergleich um
rund sieben Prozent erhöht.
Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen, die sich wie
folgt verteilen:
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
617 617 710 877 1.039 1.360 18
Die Stadt Münster hat interkommunal verglichen 2017 und 2018 einwohnerbezogen den ge-
ringsten Fehlbetrag bei den Hilfen zur Erziehung.
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Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung 2017
Der Index (blaue Linie) bildet den Median der obigen Kennzahlen im interkommunalen
Vergleich ab. Die rote Linie stellt die Positionierung der Stadt im Verhältnis zum Index dar.
Dabei bildet ein Wert der Stadt außerhalb des Index einen höheren und innerhalb einen
niedrigeren Wert als der Index ab.
Die Kennzahlen des dargestellten Netzdiagramms weisen deutliche Zusammenhänge auf. Die
einwohnerbezogenen Kennzahlen „Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre““ und
„Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre“ werden von den Kennzahlen
„Falldichte HzE gesamt“ und „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ beeinflusst.
Auf die „Aufwendungen HzE je Hilfefall“ wirken sich wiederum der „Anteil ambulanter Hilfefälle
an den Hilfefällen HzE gesamt“ und der „Anteil der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den
stationären Hilfefällen“ aus. Die „Falldichte HzE gesamt“ ist in erheblichem Maße von den
Steuerungsleistungen des Jugendamtes abhängig.
Das Netzdiagramm zeigt für Münster überwiegend entlastende Ausprägungen auf den
„Fehlbetrag HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren in Euro“. Positiv wirken sich die
niedrigen „Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahren in Euro“, die geringe
„Falldichte HzE gesamt“ sowie der hohe „Anteil Hilfefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären
Hilfefällen HzE in Prozent“aus. Dahingegen indizieren die vergleichsweise teuren
„Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro“ sowie der unter dem Median liegende prozentuale
Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen HzE eine höhere Belastung der Stadt Münst er
gegenüber den Vergleichsstädten.
Die einzelnen Kennzahlen werden im Folgenden näher dargestellt und analysiert.
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Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahlen in der Zeitreihe der Jahre 201 5 bis 2018 wird in
Tabelle 3 im Anhang zu diesem Berichtsteil dargestellt.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung
Die Aufwendungen Hilfe zur Erziehung umfassen die Transferaufwendungen für die ambulan-
ten und stationären Hilfen nach den §§ 27 bis 35, 35a und 41 SGB VIII.
Soweit für ambulante erzieherische Hilfen eigenes Personal für die Leistungserbringun g einge-
setzt wird (eigener ambulanter Dienst), werden die Personalkosten auf der Grundlage der
KGSt-Arbeitsplatzkosten entsprechend der Vollzeit-Stellenanteile und der Entgeltgruppe in d ie
Aufwendungen eingerechnet.
Soweit Kinder/Jugendliche in eigenen Einrichtungen der Erziehungshilfe betreut werden, sind
die Aufwendungen für die Betreuungskosten auf der Grundlage der internen Leistungsverrech-
nungen (iLV) zu berücksichtigen. Sollten keine iLV ausgewiesen sein, wird ersatzweise ein fikti-
ver Tagessatz analog von in den eigenen Einrichtungen untergebrachten auswärtigen Kindern/
Jugendlichen in die Aufwendungen eingerechnet.
Feststellung
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwendungen je
Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr ergibt sich für die
Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste Kennzahlenwert.
Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in beiden Jahren auf vergleichsweise ho-
hem Niveau.
Die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung der Stadt Münster haben sich von 2015 bis 2018 um
rund 16 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Aufwandssteigerung von rund 61 Prozent. Insbe-
sondere die zunehmenden kostenintensiven stationären Hilfen belasten das Ergebnis.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 2017
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
697 679 815 894 1.019 1.211 19
Die Stadt Münster hat interkommunal verglichen 2017 die niedrigsten und 2018 die zweitnied-
rigsten Aufwendungen bei der Hilfe zur Erziehung je Einwohner unter 21 Jahren.
Entscheidend für die Beurteilung sind aber neben dem Einwohnerbezug auch die Aufwendun-
gen je Hilfefall. Im Jahr 2017 wurden in Münster insgesamt 1.436 Hilfefälle bearbeitet, davon
762 ambulant und 674 stationär.
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall 2017
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In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
26.518 20.578 23.736 25.147 27.294 33.643 19
Die Aufwendungen HzE je Hilfefall liegen 2017 und 2018 dahingegen höher als bei meh r als der
Hälfte der Vergleichskommunen.
Nachfolgend betrachten wir die Aufwendungen je Hilfefall für das Jahr 2017 getrennt nach am-
bulanten und stationären Aufwendungen je Hilfefall.
Ambulante Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 16.396 6.372 10.439 12.173 14.369 20.917 21
2018 16.972 6.854 10.488 12.369 14.370 21.376 19
Die Stadt Münster hat bei den ambulanten HzE-Aufwendungen 2017 und 2018 höhere Aufwen-
dungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichsstädte.
Stationäre Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung in Euro je Hilfefall
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 38.778 32.665 38.472 40.790 43.982 47.769 21
2018 37.834 30.861 37.865 41.005 46.130 49.883 19
Die stationären Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in Münster 2017 niedriger als bei
mehr als der Hälfte der kreisfreien Städte. 2018 erreicht Münster einen geringeren Kennzahlen-
wert als 75 Prozent der Vergleichsstädte.
Anteil ambulanter Hilfefälle
Feststellung
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich erhöht. Im
interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren Anteil ambulanter
Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte.
Entwicklung Anteil ambulanter Hilfefällen an den Hilfefällen HzE in Prozent
2015 2016 2017 2018
54,11 52,64 53,06 54,24
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Anteil ambulanter Hilfefälle an den Hilfefällen mit Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII in Prozent
2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
54,24 40,76 52,46 54,65 56,96 68,86 21
Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Münster 2017 und 2018 einen geringfügig niedr ige-
ren Anteil ambulanter Hilfen an den gesamten Hilfefällen HzE als die Hälfte der Vergleichs-
städte. Dabei wurden 2017 762 ambulante Hilfefälle und insgesamt 1.436 Hilfefälle zugrunde
gelegt. 2018 sind 863 von 1.591 Hilfefällen ambulant.
Grundsätzlich ist ein höherer Anteil ambulanter Hilfen bei einer gleichzeitig niedrigen Falldichte
erstrebenswert, da dadurch kostenintensive stationäre Hilfefälle vermieden werden können. Die
Stadt Münster hat gleichzeitig aber die geringste Falldichte und im stationären Bereich niedrige
Aufwendungen je Hilfefall. Deshalb erreicht Münster trotz des niedrigeren Anteils ambulanter
Hilfen die geringsten einwohnerbezogenen Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung und e rzielt
ein gutes Ergebnis im interkommunalen Vergleich.
Die Stadt Münster ist sich bewusst, dass sie einen niedrigen Anteil ambulanter Hilfefälle hat und
versucht dem seit einiger Zeit durch unterschiedliche Maßnahmen entgegenzusteuern. 2017
und 2018 konnte der Anteil bereits etwas erhöht werden. Es gibt die Maßgabe, dass ambulante
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Hilfen vorrangig zu gewähren sind. Bis vor einigen Jahren sah eine Haushaltsvorgabe der S tadt
Münster einen ambulanten Anteil an den Hilfefällen HzE von 55 Prozent vor. Diesen Wert hat
die Stadt mittlerweile angepasst, der Anteil der ambulanten Leistungen an allen HzE-Leist ungen
soll dauerhaft mindestens über 50 Prozent liegen. Die Stadt hat bei der Wirkungsmess ung ihrer
Hilfen festgestellt, dass es inzwischen aufgrund der Komplexität von Familienproblemen ver-
mehrt erforderlich ist, Kinder und Jugendliche für eine gewisse Zeit stationär unterzubringen. In
den Fällen, in denen eine Rückkehr ins Elternhaus möglich scheint, erhalten die Eltern par allel
eine ambulante Unterstützung.
Anteil Vollzeitpflegefälle
Feststellung
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist in
Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hinzunahme
der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. § 33 SGB VIII
nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster liegt der Anteil der Vollzeit-
pflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hilfeempfänger bei über
50 Prozent.
Feststellung
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären Hilfe-
fällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den kostenin tensiven
stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verursachen, wirkt sich der
hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den Fehlbetrag der Hilfen zur Erziehung
aus.
Entwicklung der Hilfefälle in Vollzeitpflege 2015 bis 2018
2015 2016 2017 2018
stationäre Hilfefälle gesamt 514 620 674 728
davon Hilfefälle Vollzeitpflege nach § 33 SGB
VIII
273 315 315 319
davon Hilfefälle Vollzeitpflege nach §§ 33 i. V.
m. 41 SGB VIII
17 19 25 58
Entwicklung Anteil Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen in der Stadt Münster in Prozent
2015 2016 2017 2018
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII 53,11 50,81 46,74 43,82
Anteil Vollzeitpflegefälle nach §§ 33 und 41 SGB VIII 56,42 53,87 50,45 51,79
Der Anteil an Vollzeitpflegefällen nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist im be-
trachteten Vierjahreszeitraum rückläufig. Seit 2015 hat er sich um rund 17 Prozent reduziert.
Auch der Anteil einschließlich der Vollzeitpflegefälle nach §§ 33 i.V.m. 41 SGB VIII hat sic h von
2015 bis 2018 um rund acht Prozent reduziert. Da die absoluten Zahlen der Vollzeitpflegefäll e
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
Seite 31 von 64
angestiegen sind, ist der prozentuale Rückgang durch die starke Erhöhung der Gesamtzahl der
stationären Hilfefälle begründet.
Unter Hinzunahme der Vollzeitpflegefälle nach § 41 SGB VIII liegt der Anteil der Vollzei tpflege-
fälle an den stationären Hilfefällen in Münster in allen betrachten Jahren bei über 50 Prozent.
Anteil Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen, die sich folgen-
dermaßen verteilen:
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
43,82 26,49 36,46 42,35 45,05 51,61 21
Falldichte HzE
Feststellung
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht. Dies ist vor
allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 und 2018 die
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag und die
Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre aus.
Die Kennzahl bildet die Anzahl der Hilfefälle Hilfen zur Erziehung §§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII
mit Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII im Verhältnis zu 1.000 Einwohnern in der Alters-
gruppe von 0 bis unter 21 Jahren ab.
Falldichte HzE in der Stadt Münster
2015 2016 2017 2018
19,58 22,01 23,85 26,27
Die Falldichte HzE hat sich in der Stadt Münster von 2015 bis 2018 um rund 34 Prozent erhöht.
Falldichte HzE 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen, die sich wie
folgt verteilen:
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
26,27 26,27 32,92 36,26 40,60 51,11 18
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII
Vertiefend betrachtet die gpaNRW nachfolgend die beeinflussenden Hilfen. Bei den ambulanten
Hilfen sind dies die Hilfen nach §§ 27 Abs. 2 und 3, 31, 32, 35a und 41 SGB VIII. Bei den statio-
nären Hilfen untersucht die gpaNRW die Hilfen nach §§ 33, 34, 35a und 41 SGB VIII.
Die gpaNRW hat die einzelnen Hilfearten bei den kreisfreien Städten erfasst und s ie im inter-
kommunalen Vergleich ausgewertet. Die gpaNRW stellt nachfolgend nur die Hilfearten nach
§§ 27 bis 41 SGB VIII mit einem Anteil von mindestens fünf Prozent an den gesamten Hz E-Auf-
wendungen vertiefend dar. In Münster sind dies 2018 folgende Hilfearten:
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII,
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII,
Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII,
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII.
Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII (SPFH)
Feststellung
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere Auf-
wendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer gestiegenen Falldichte
haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Damit bildet die Stadt
Münster das Maximum.
Die SPFH ist eine klassische Familienhilfe und damit die intensivste Form der ambulanten Hil-
fen. Sie sollte das gesamte Familiensystem in den Blick nehmen. Dies bedeutet, dass al le im
Haushalt lebenden Personen, Eltern und Kinder, aber auch getrennt lebende Elternteile, in die
Hilfe einbezogen werden können.
Ziel der Hilfe soll sein, das Selbsthilfepotential der Familie wieder herzustellen oder zu stärken.
Die SPFH-Aufwendungen der Stadt Münster haben sich von 2013 bis 2018 von 2,9 Mio. Euro
um rund 1,3 Mio. Euro auf 4,2 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 45 Pro-
zent. Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 31 SGB VIII in folgendem Umfang:
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Aufwendungen Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 18 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
18.665 6.950 9.569 11.827 12.176 18.665 15
Die Stadt Münster hat 2017 bei der SPFH höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Pro zent der
kreisfreien Städte. Durch die Erhöhung der Aufwendungen um 1.953 Euro je Hilfefall bildet die
Stadt Münster 2018 das Maximum ab.
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendungen nach
§ 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzierung der Aufwendungen
nutzen.
Falldichte Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Jahr Münster Minimum 1. Vier-
telwert
2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 3,35 0,03 2,92 4,73 7,71 9,87 18
2018 3,72 1,65 4,06 6,28 8,17 11,15 15
Die Stadt Münster weist bei der SPFH nach § 31 SGB VIII 2017 eine geringere Falldi chte auf
als die meisten der Vergleichskommunen. Trotz gestiegener Falldichte im Folgejahr verbessert
die Stadt Münster 2018 ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich. Da die Falldichte der
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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SPFH in den anderen kreisfreien Städten überproportional gestiegen ist, zählt die Stadt Münster
in diesem Jahr zum Viertel der Städte mit der niedrigsten Falldichte.
Positiv ist auch die vergleichsweise kurze Betreuungsdauer der SPFH je Hilfefall. In Münster
liegt der Anteil der Hilfe mit einer Betreuungszeit bis maximal 18 Monate 2017 bei rund 76 Pro-
zent und damit höher als bei 75 Prozent der Vergleichsstädte. Der Median liegt bei 69 Prozen t.
2018 verbessert die Stadt Münster ihren Anteil mit einer Betreuungszeit bis maximal 18 Monate
auf 95 Prozent. Damit bildet Münster im interkommunalen Vergleich 2018 das Maximum ab . Der
Median liegt 2018 bei 66 Prozent. Die positive Entwicklung bestätigt die guten Steuerungsleis-
tungen des Jugendamtes der Stadt Münster. Die Stadt Münster hat mit Hilfe der Ergebnisse aus
dem WIMES Verfahren die Wirksamkeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SG B
VIII analysiert und festgestellt, dass die Abbruchquote in den vergangenen Jahren bei max imal
zehn Prozent lag.
Vollzeitpflege § 33 SGB VIII
Feststellung
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII v on
2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, das s
die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten Beratungsintensität durch
die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII hingewirkt hat. Aufgrund des weiter-
hin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien in Münster ergeben sich im interkommuna-
len Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt höhere Aufwendungen je Hilfefall als bei de n
meisten Vergleichsstädten.
Vollzeitpflege umfasst die Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen außerhalb des Elternhau-
ses in einer Pflegefamilie. Neben der normalen Pflegefamilie gibt es verschiedene Formen der
Vollzeitpflege, z.B. Sonderpädagogischen Pflegestellen für verhaltens- und entwicklungs auffäl-
lige Kinder/Jugendliche.
Eine Unterbringung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Bei einer auf Dauer an-
gelegten Unterbringung in einer Pflegefamilie außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches
wird nach Ablauf von zwei Jahren das Jugendamt der auswärtigen Pflegefamilie örtlich zustän-
dig. Dieses hat gegenüber dem abgebenden Jugendamt einen Kostenerstattungsanspruch
nach § 86 Abs. 6 i.V.m. § 37 Abs. 2 S. 3 SGB VIII.
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 33 SGB VIII in folgendem Umfang:
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 22 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
17.572 10.805 13.754 15.694 17.496 29.436 20
Die hohen Aufwendungen sind in Münster vor allem darauf zurückzuführen, dass mehr als die
Hälfte der Hilfefälle in professionellen Erziehungsstellen bzw. sonderpädagogisch qualifizierten
Pflegefamilien untergebracht ist. Die Aufwendungen für diese Vollzeitpflegefälle nach § 33 Satz
2 SGB VIII belaufen sich jährlich auf rund 26.000 Euro je Hilfefall. Ein Teil dieser Aufwendun gen
entfällt auf die Personalaufwendungen der Träger, die die Pflegefamilien im Sinne von § 33
Satz 2 SGB VIII betreuen. Die Anzahl der von einer Person betreuten Pflegefamilien k ann dabei
zwischen zehn, 15 und 20 variieren. Der Betreuungsschlüssel 1:10 oder 1:20 beschreibt bei-
spielsweise die Beratungsintensität durch den Träger bei der Pflegefamilie. Der Betreuungs-
schlüssel 1:10 entspricht mindestens alle vier Wochen einem Beratungskontakt; 1:20 entspricht
mindestens alle acht Wochen einem Beratungskontakt. 2016 lag der Anteil in Münster mit einer
Betreuungsintensität von 1:10 bei 81 Prozent, der Anteil mit einer Betreuungsintens ität von 1:15
bei 16 Prozent und der Anteil mit einer Betreuungsintensität von 1:20 bei drei Prozent. Der
Stadt ist es durch Gegensteuerungsmaßnahmen 2018 gelungen, den Anteil mit einer Betreu-
ungsintensität von 1:10 auf 45 Prozent zu verringern und die Anteile der Betreuungsintensi täten
von 1:15 (auf 39 Prozent) und 1:20 (auf 16 Prozent) deutlich zu steigern. 6
Zudem wirken Zusatzkosten wie z.B. für Nachhilfen, Therapien, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
erhöhend auf die Aufwendungen nach § 33 SGB VIII je Hilfefall.
6 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, S. 55
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Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 20 18
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
Falldichte Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 5,23 3,40 5,61 6,62 8,18 10,02 23
2018 5,27 3,24 5,27 6,82 8,19 9,96 21
Die Stadt Münster zählt bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 2017 und 2018 zum Vierte l
der Vergleichsstädte, die die niedrigste Falldichte aufweisen.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 SGB VIII
Feststellung
Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die geringste Fall-
dichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf.
Feststellung
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzeiten auf.
So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Damit bildet die
Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen nach § 34
SGB VIII längere Laufzeiten.
Feststellung
Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und Trans-
feraufwendungen noch besser steuern kann.
Heimerziehung kann zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt sein. Sie kann auch in spezie llen
Formen von Wohngruppen/Wohngemeinschaften stattfinden.
Die Leistungen nach § 34 SGB VIII bilden in Münster die größte Aufwandsposition im Aufga-
bengebiet der Hilfen zur Erziehung. Die Aufwendungen haben sich innerhalb des Betrachtungs -
zeitraums 2015 bis 2018 um 4,8 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von rund 53
Prozent. 2017 entfallen 21 Prozent, 2018 rund 18 Prozent der Aufwendungen nach § 34 SGB
VIII auf UMA.
2017 leistet die Stadt Münster Hilfen nach § 34 SGB VIII im Umfang von rund 13,2 Mio. E uro.
2018 steigen die Aufwendungen um etwa 0,8 Mio. Euro auf rund 14,0 Mio. Euro.
Die Stadt Münster hat bei der Hilfeart nach § 34 SGB VIII in allen betrachteten Jahren Aufwen-
dungen für UMA. Sie sind im Betrachtungszeitraum von rund 1,1 Euro um 1,4 Mio. Euro auf 2,5
Mio. Euro gestiegen. 2017 wendete die Stadt Münster rund 2,8 Mio. Euro für die Unterbringung
von UMA nach § 34 SGB VIII auf. 2018 sind diese Aufwendungen um 0,3 Mio. Euro gesunken.
Die Zahl der gesamten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII als auch die Zahl der UMA-Fälle in Heim-
unterbringung ist in Münster seit 2017 rückläufig.
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Aufwendungen Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII in Euro je Hilfefall
2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
73.995 52.160 59.955 65.303 67.904 73.995 19
Die Aufwendungen je Hilfefall nach § 34 SGB VIII haben sich in Münster von 2015 bis 2018 u m
14.940 Euro erhöht. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von
mehr als acht Prozent. Von 2017 auf 2018 ist der Kennzahlenwert um 7.913 Euro und damit
rund zwölf Prozent je Hilfefall gestiegen.
Die Stadt Münster hat 2017 bei der Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34
SGB VIII höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichsstädte. 2018 bildet
Münster das neue Maximum ab.
Nach Angaben der Stadt Münster resultieren die gestiegen Aufwendungen bei den Hilfen nach
§ 34 SGB VIII aus mit den freien Trägern verhandelten Entgeltsteigerungen. Diese werden min-
destens in Höhe der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst abgeschlossen. Außerdem nimmt in
Münster die Zahl der sog. „systemherausfordernden Kinder und Jugendlichen“ zu, für die die
Stadt Münster häufig monatliche Zahlungen im fünfstelligen Bereich leistet. 7
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB VIII je Hilfe-
fall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen mit Trä-
gern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für Hilfefälle
nach § 34 SGB VIII zu verringern.
7 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, Seite 11
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Um die Aufwendungen die Hilfen nach § 34 SGB VIII zu verringern, hat die Stadt Münster im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2018 folgende Maßnahmen eingeleitet:
Die Stadt Münster will Kinder und Jugendliche in Heimerziehung und sonstigen betreuten
Wohnformen nach § 34 SGB VIII möglichst wohnortnah unterbringen. Bis zur Umstellung
sollte der Anteil der in Münster untergebrachten Neufälle bei 80 Prozent liegen. Die Stadt
hat diese Zielkennzahl auf 60 Prozent angepasst, da ihr dies neben fachlichen Spielräu-
men für neue Träger und neue Konzepte auch finanzielle Spielräume ermöglicht.
Als weitere Grundsatzentscheidung wurde festgelegt, dass bei der Gewährung von Leis -
tungen gem. § 34 SGB VIII im Intensivsatz keine weiteren Zusatzleistungen gewährt wer-
den.8
Positiv auf die Fallzahlen wirkt sich aus, dass die Hilfen nach § 34 SGB VIII in Münster überwi e-
gend kurze Laufzeiten haben. So weisen 77 Prozent der in 2018 beendeten Hilfen nac h § 34
SGB VIII eine Laufzeit von unter 12 Monaten auf. Der Median liegt bei 53 Prozent. Weitere 13
Prozent liefen in Münster bis zu 24 Monate und nur rund zehn Prozent über 24 Monate.
Fallzahlen und Transferaufwendungen lassen sich durch ein aktives Rückführungsmanagem ent
optimierter steuern. Ein entsprechendes Konzept kann beispielsweise folgendes beinhalten:
Voraussetzungen einer Rückführung,
Ausschlusskriterien einer Rückführung,
Rahmenbedingungen für eine Rückführung,
Darstellung des gesamten Rückführungsprozesses.
Die Stadt Münster verfügt zwar nicht über ein Rückführungskonzept, sie betreibt jedoch bereits
eine intensive Elternarbeit. Familien, für deren Kind im Rahmen des Hilfeplanverfahrens eine
Rückführung als Ziel angestrebt wird, erhalten zeitgleich eine Familienunterstützung in Form ei-
ner ambulanten Hilfe. Durch die Elternarbeit ist es der Stadt Münster gelungen, die Verweil-
dauer der stationären Unterbringung auf durchschnittlich 18 Monate zu senken. Die Stadt
Münster beachtet zudem die Qualität der Elternarbeit bei der Auswahl des freien Trägers. Rah-
menbedingungen und Vorgaben, wie eine erfolgreiche Rückführung angestrebt werden kann,
gibt es allerdings nicht.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für ein Rück-
kehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im Rahmen des Hilfe-
planverfahrens entsprechend erweitern.
8 HzE - Bericht Münster 2017 – 2019, Seite 54
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
Seite 40 von 64
Falldichte Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 3,30 3,30 5,96 7,16 8,24 10,07 22
2018 3,12 3,12 5,56 6,44 7,64 9,58 20
Die Zahl der Hilfefälle nach § 34 SGB VIII ist in Münster von 2017 auf 2018 gesunken. In Folge
dessen hat sich die Falldichte verringert. Interkommunal verglichen weist die Sta dt Münster bei
den Hilfen nach § 34 SGB VIII 2017 und 2018 die niedrigste Falldichte auf.
Eingliederungshilfe § 35a SGB VIII
Feststellung
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster vor all em
durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen gestiegen. Die Auf-
wendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau.
Kinder- und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII,
wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem
für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Ge-
sellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Der Anspruch sollte in einem zweistufigen Verfahren überprüft werden. Dieses sieht zunächs t
die Stellungnahme eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, ein es
Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder eines Arztes oder psychologischen Psychothera-
peuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und
Jugendlichen verfügt, vor. Zusätzlich sollte durch die fallzuständige Fachkraft des Allgemeinen
Sozialen Dienstes geprüft werden, ob durch eine möglicherweise festgestellte seelische Stö-
rung eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt und ein Anspruch auf Eingliederungshilfe be-
gründet ist.
In der Stadt Münster werden die Aufgaben nach § 35a SGB VIII von einem auf diese Aufgaben
spezialisierten Fachdienst Eingliederungshilfe wahrgenommen.
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Aufwendungen Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
20.820 3.339 12.221 18.086 20.895 31.940 20
Die Aufwendungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII je Hilfefall liegen i n Münster
2017 am Median der Vergleichsstädte. Die Aufwendungen steigen in Münster von 2017 auf
2018 um 1.162 Euro je Hilfefall. Gleichzeitig verzeichnen die meisten kreisfreien Städte
sinkende Aufwendungen nach § 35a SGB VIII je Hilfefall. In Folge dessen zählt die Stadt
Münster 2018 zum Viertel der Vergleichsstädte mit den teuersten Hilfefällen nach § 35a SGB
VIII.
Die Entwicklung der Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018 dar .
Falldichte Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 4,30 1,64 3,51 4,52 6,40 9,13 23
2018 5,15 1,54 3,95 5,15 7,36 11,42 21
Die Falldichte der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist in Münster von 2017 auf 20 18 ge-
stiegen. Auch in den meisten anderen kreisfreien Städten hat sich die Falldichte der Eingliede-
rungshilfe nach § 35a SGB VIII erhöht. Interkommunal verglichen zählt die Stadt Münster 2017
zur Hälfte der kreisfreien Städte mit den niedrigeren Kennzahlenwerten. 2018 positi oniert sich
die Stadt am Median der Vergleichsstädte.
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Die Stadt Münster hat 2017 rund 5,1 Mio. Euro und 2018 rund 6,5 Mio. Euro für diese Hilfeart
aufgewendet. Der Anteil der ambulanten Aufwendungen nach § 35a SGB VIII liegt in beiden
Jahren bei rund 87 Prozent. Da in Münster die ambulanten Aufwendungen und Hilfefälle d er
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII überwiegen, analysiert die gpaNRW diese näher.
Ambulante Aufwendungen nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 23 Kommunen eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
18.664 1.551 9.151 10.626 17.249 24.772 20
Die ambulanten Aufwendungen nach § 35a SGB VIII je Hilfefall haben sich in Münster von 2015
bis 2018 um 27 Prozent erhöht. Dies ist vor allem auf den Zuwachs an Fällen und Aufwendun-
gen bei den Integrationshelfern/Schulbegleitungen zurückzuführen. Die Zahl dieser Hilfefälle ist
von 2015 bis 2018 von 90 Fällen um 187 Prozent auf 258 Fälle gestiegen, mit weiterhin steigen-
der Tendenz. Die Aufwendungen für Integrationshelfer/Schulbegleitungen haben sich im selben
Zeitraum von 1,9 Mio. Euro auf rund 4,3 Mio. Euro erhöht.
Ambulante Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer/Schulbegleitung in Euro je
Hilfefall
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertelwert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 21.395 12.533 16.829 17.917 21.194 36.263 15
2018 16.635 7.864 15.571 17.344 22.016 38.037 16
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Die Stadt Münster hat ihre Aufwendungen für Integrationshelfer/Schulbegleitungen von 2017
auf 2018 um 4.760 Euro je Hilfefall verringert. Durch diese positive Entwicklung verbessert die
Stadt Münster 2018 ihre Positionierung im interkommunalen Vergleich deutlich. 2017 zähl te die
Stadt Münster zum Viertel der kreisfreien Städte mit den höchsten Aufwendungen je Hilfefall für
Integrationshelfer/Schulbegleitungen. 2018 erreicht die Stadt einen niedrigeren Kennzahlenwert
als mehr als die Hälfte der Vergleichsstädte.
Feststellung
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer/Schul-
begleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezogenen Pool lösun-
gen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch Poollösungen kön-
nen Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrationshelfern besser kompensiert wer-
den. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante Ausweitung der Poollösungen sinnvoll.
In ihrem HzE –Bericht Münster 2017 bis 2019 stellt die Stadt Ihr Vorgehen bei den Eingliede-
rungshilfen nach § 35a SGB VIII für Integrationshelfer ausführlich vor 9:
Hilfen nach § 35a SGB VIII für Integrationshilfen/Schulbegleitungen wurden in den ersten Jah-
ren zunächst ausschließlich als Individualhilfen gewährt. Um dem sich deutlich abze ichnenden
Personalmangel an Integrationshelfern/Schulbegleitungen zu begegnen und die Kostenentwick-
lung zu begrenzen, ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien eine Kooperation mit dem
städtischen Sozialamt, den Schulen, dem Schulträger sowie den freien Trägern der Jugendhilfe
eingegangen, um die Möglichkeiten von Synergieeffekten zu nutzen. Die Stadt hat seit dem
Schuljahr 2017/2018 verschiedene Möglichkeiten, die Integrationshilfen/Schulbegleitungen im
Pool zu erbringen, erprobt und umgesetzt.
Seit Anfang 2018 hat die Stadt Münster das klassenbezogene Poolen verpflichtend umgesetzt.
Dabei wird bei jeder Hilfe individuell überprüft, ob in der Klasse weitere Schulbegleitungen ein-
gesetzt sind, so dass grundsätzlich die erforderliche Unterstützungsleistung durch die bere its in
der Klasse tätige Schulbegleitung zu erbringen ist. Fachlich begründete Einzelfälle, die einer
1:1-Betreuung bedürfen, sind im Bedarfsfall in Abstimmung mit dem Träger weiterhin möglich.
Erst nach Abschluss dieser individuellen Prüfung kann das klassenbezogene Poolen für das
Schuljahr umgesetzt werden. Zum Stichtag 31.05.19 wurde durch die Lebenshilfe die Schulbe-
gleitung für 62 Kinder im klassenbezogenem Pool erbracht.
Seit 2017 erprobt die Stadt Münster mit der Gesamtschule Mitte und dem Träger Lebenshilfe
e.V. im Rahmen eines Modellprojektes das schulbezogene Poolen.
Für das Modellprojekt wurden folgende Ziele definiert:
Nutzung von Synergieeffekten,
flexibler, bedarfsgerechter Einsatz von Schulbegleitern zur Realisierung des Individualan-
spruchs,
verbesserte Absicherung und Erhöhung der Attraktivität der Schulbegleitertätigkeit durch
Festanstellung,
9 HzE – Bericht Münster 2017 bis 2019, S. 40f.
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Gesamtsteuerung in Kooperation der Ämter 51/50,
operative Steuerung der Schulbegleiter an einer Schule durch den Träger,
verstärkte Qualifizierung (durch Schulung und Unterstützung) an Schulen (Qualitätsge-
winn beim Personal),
Reduktion von Stigmatisierung,
Schaffung einer Win-Win-Situation für Kinder, Schule, Träger, Kostenträger.
Im Projektzeitraum ist es der Stadt Münster gelungen, die Aufwendungen je Hilfefall in Einver-
nehmen mit den beteiligten Kooperationspartnern zu senken.
Im Rahmen der Hilfeplanung entwickelte sich positiv, dass die fachlichen Ziele der Eingliede-
rung nach § 35a SGB VIII wieder in den Vordergrund traten, ohne dass diese Gespräche von
anderen Themen (wie z.B. der Diskussion über für die Schulbegleitung nicht mehr auskömmli-
che Stundenbewilligung nach Reduzierung des Hilfeumfangs) überlagert wurden.
In dem Modellzeitraum wurde aber auch deutlich, dass das schulbezogene Poolen nur gelin gen
kann, wenn die Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten gegeben ist. Nach Einschätzung der
Stadt Münster sollte die Schule ein Inklusionskonzept haben, dass die Integrationshelfer/ Schul-
begleitungen in den Schulalltag mit einbezieht und sie als Bestandteil der Schule ansieht. Au-
ßerdem hat die Stadt festgestellt, dass regelmäßige fall- und fallübergreifende Rücksprachen
mit den Sonderpädagogen und Lehrern genauso erforderlich für ein Gelingen sind wie di e Be-
reitstellung von entsprechenden Räumlichkeiten.
Insgesamt bewertet die Stadt Münster die Erfahrungen mit dem Modellprojekt als ausgespro-
chen positiv. Das schulbezogene Poolen soll in der Stadt Münster unter Einbeziehung der Er-
fahrungen aus dem Modellprojekt ausgeweitet werden.
Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Feststellung
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambulanten wie
auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf einen vergleichs-
weise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselbständigungsarb eit
der Stadt Münster zurückzuführen.
Junge Menschen können auch nach Vollendung der Volljährigkeit Leistungen zur Persönlich-
keitsentwicklung nach den §§ 28 bis 35a SGB VIII erhalten. Diese werden in der Regel nur bis
zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, können aber in begründeten Einzelfällen auch
darüber hinaus gewährt werden.
Die Aufwendungen der Stadt Münster für Hilfen nach § 41 SGB VIII haben sich von 2015 bis
2018 um rund 4.2 Mio. Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von rund 118 Prozent. Im
selben Zeitraum hat die Zahl der Hilfefälle um rund 134 Prozent zugenommen. Der Anteil UMA
liegt 2017 bei 42 Prozent, 2018 bei 32 Prozent.
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Die Zahl der ambulanten Hilfefälle hat sich innerhalb von vier Jahren um 31 Fälle erhöht. Das
entspricht einer Steigerung von 62 Prozent. Die Zahl der stationären Fälle ist von 2015 bi s 2018
um 183 Prozent gestiegen. Ursächlich für den Fallzahlenanstieg sind sowohl die UMA- Fälle als
auch eine allgemein steigende Tendenz bei den Hilfen für junge Volljährige.
Die Stadt Münster hat Maßnahmen ergriffen, um die Zahl der volljährigen Hilfeempfänger n ied-
rig zu halten. Im Hilfeplanverfahren werden frühzeitig Ziele zur Verselbstständigung vereinbart.
Jugendliche, die nach § 34 SGB VIII stationär untergebracht sind, werden schon frühzeitig vor
Erreichen der Volljährigkeit von der zuständigen Fachkraft sukzessive bei der Verselbs tändi-
gung unterstützt. Ziel ist die Verselbständigung bzw. der Übergang in Hilfen nach § 13 Abs. 3
SGB VIII.
Die Stadt Münster leistet Hilfen nach § 41 SGB VIII in folgendem Umfang:
Aufwendungen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 20 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
26.703 18.941 26.845 29.465 32.233 37.974 18
Die Aufwendungen der Stadt Münster nach § 41 SGB VIII haben sich von 2017 auf 2018 um
7.878 Euro je Hilfefall verringert. Die Positionierung der Stadt Münster im interkommunalen Ver-
gleich verbessert sich dadurch von 2017 auf 2018 deutlich.
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
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Ambulante Aufwendungen nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Die Stadt Münster hat ihre ambulanten Aufwendungen nach § 41 SGB VIII je Hilfefall von 2017
auf 2018 um 2.318 Euro je Hilfefall verringert. Im interkommunalen Vergleich 2017 ordnet sich
die Stadt Münster bei der Hälfte der Vergleichsstädte mit den höheren Kennzahlenwerten ein.
Durch die gesunkenen Aufwendungen je Hilfefall im Folgejahr verbessert sich die
Positionierung der Stadt Münster im interkommunalen Vergleich.
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
8.554 3.959 5.840 8.507 10.119 31.938 20
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Stationäre Aufwendungen nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 verändert sich die Positionierung der Stadt Münster im der interkommunale Vergleich wie
folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
33.637 27.391 39.238 43.853 46.480 60.391 18
Die stationären Aufwendungen nach § 41 SGB VIII haben sich in der Stadt Münster von 2017
auf 2018 um 10.471 Euro je Hilfefall verringert.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Feststellung
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Münster hö-
her als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den Flüchtlingen ein e
schnelle Verselbständigung zu ermöglichen.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) erhalten im Anschluss an eine vorläufige Inobh ut-
nahme nach § 42a SGB VIII bzw. sich anschließender Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ent-
sprechend ihrem „erzieherischen Bedarf“ Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Diese Hil-
fen sind in den zuvor dargestellten Hilfen zur Erziehung berücksichtigt, soweit UMA Hi lfen erhal-
ten haben.
An dieser Stelle wird noch einmal ein Überblick über die wesentlichen Hilfen für UMA gegeb en.
Durch die Flüchtlingswelle sind insbesondere die Jahre 2016 und 2017 betroffen.
Die Stadt Münster hat für die Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen bezirks-
übergreifenden Fachdienst UMA eingerichtet. Der Fachdienst ist für folgende Aufgaben zustän-
dig:
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Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII,
Erstversorgung und Altersfeststellung,
Meldungen an zuständige Behörden,
Durchführung des Clearing-Verfahrens und
ggf. Überführung in ein HzE-Regelangebot.
Anteil Hilfefälle für UMA an den Hilfefällen HzE in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind die Werte von 23 kreisfreien Städten eingefloss en.
2018 verändert sich der prozentuale Anteil für UMA an den Hilfefällen HzE folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
9,43 3,14 7,61 8,91 10,60 17,55 21
Der hohe Anteil UMA an den gesamten HzE-Hilfefällen resultiert in Münster aus der insgesamt
geringen Anzahl an HzE-Hilfefällen. Dies bestätigt auch die niedrige HzE-Falldichte der Stadt
Münster.
Die HzE-Aufwendungen der Stadt Münster für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben
sich im Zeitraum 2015 bis 2018 mehr als vervierfacht, und zwar vorrangig bei den stationären
Aufwendungen. 2017 wendete die Stadt Münster rund 7,4 Mio. Euro für UMA auf, im Folgejahr
noch rund 6,9 Mio. Euro. Im ambulanten Bereich gewährte die Stadt Münster von 2015 bis 2018
Erziehungshilfen für UMA nach §§ 27 Abs. 2 und 3, 30 und 41 SGB VIII. Stationäre Unterbrin-
gungen von UMA erfolgten nach §§ 33, 34 und 41 SGB VIII.
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Aufwendungen HzE für UMA in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
47.323 25.672 32.407 34.516 37.105 81.858 19
Die Aufwendungen der Stadt Münster für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall s ind
von 2017 auf 2018 um 2.687 Euro je Hilfefall gestiegen. Interkommunal verglichen hat Münster
2017 und 2018 bei den UMA höhere Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der Vergleichs-
städte-
Der überwiegende Anteil der Aufwendungen für UMA entfällt in Münster, wie auch in den Ver-
gleichsstädten, auf die Hilfeart Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
bzw. ab Volljährigkeit auf die stationäre Unterbringung nach § 41 SGB VIII. 2017 lag dies er An-
teil in Münster bei 93 Prozent und 2018 bei 91 Prozent.
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe und Integration v on UMA so
früh wie möglich zu fördern, Benachteiligungen auszugleichen und gelingende Entwicklungs-
und Bildungsbiographien zu eröffnen.
Die Stadt Münster legt ihren Fokus bei den UMA auf eine schnelle Verselbständigung. Die Hil-
fen für UMA sind daher möglichst niederschwellig. Zielsetzung der gemeinsamen Anstrengung
ist es, junge Menschen in für sie geeignete Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen z u
vermitteln. Dieser Anteil wird weiter steigen. So wurden beispielsweise die Angebote der Ju-
gendberufsbildung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII durch den Caritasverband und die Bischof-Her-
mann-Stiftung (Kettelerhaus) jüngst weiter ausgebaut.
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 201 8
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
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Seite 50 von 64
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen mit Träg ern,
bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterbringt, auf den Prüfstand
stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
je Hilfefall weiter zu verringern.
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Andere Aufgaben der Jugendhilfe
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII
Die Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII sind im
Zeitraum 2015 bis 2018 um rund 36 Prozent gestiegen. Auf dem Höchststand der Flüchtlings-
welle in 2016 hatte die Stadt Münster mit rund 4,1 Mio. Euro ausnahmsweise wesentlich höhere
Aufwendungen für Inobhutnahmen als in den anderen Jahren des Betrachtungszeitraumes.
Aufwendungen nach §§ 42, 42a SGB VIII in Euro je Hilfefall 2017
In den interkommunalen Vergleich sind Werte von 21 kreisfreien Städten eingeflossen.
2018 positioniert sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
9.451 2.223 3.718 4.451 7.594 15.370 18
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 2018
in der Tabelle 4 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
Falldichte Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertelwert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 8,66 2,34 5,90 8,01 10,06 17,35 22
2018 6,42 1,68 5,06 6,49 9,64 20,52 19
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Die Falldichte der Stadt Münster bei den Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII hat sich von
2017 auf 2018 verringert. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster 2017 eine höhere
Falldichte als die Vergleichsstädte. Durch geringere Fallzahlen im Folgejahr positioniert sich die
Stadt 2018 unterhalb des Medians.
Entwicklung der Fallzahlen der Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a SGB VIII
2015 2016 2017 2018
Inobhutnahmen gesamt 314 375 406 302
davon Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 88 130 143 129
davon vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII 226 245 263 173
Die Fallzahlen der Inobhutnahmen steigen von 2015 bis 2017 insgesamt stark an. In diesen
Jahren machen sich dabei die vorläufigen Inobhutnahmen der UMA nach § 42a SGB VIII sehr
bemerkbar. 2018 sinkt die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr um 26 Prozent. Der
Trend ist sowohl bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII als auch bei den Inobhutnahmen
von UMA nach § 42a SGB VIII rückläufig.
Verweildauer Inobhutnahmen nach §§ 42,42a SGB VIII 2017
Kennzahl Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Me-
dian)
3. Viertel-
wert Maximum
An-
zahl
Werte
Anteil der Inobhutnahmen
mit einer Verweildauer bis
24 Stunden an den Inobhut-
nahmen nach §§ 42, 42a
SGB VIII in Prozent
12,32 1,03 6,64 12,15 20,26 56,13 14
Anteil der Inobhutnahmen
mit einer Verweildauer über
24 Stunden bis 1 Monat an
den Inobhutnahmen §§ 42,
42a SGB VIII in Prozent
59,36 8,97 37,24 49,74 59,45 70,09 15
Anteil der Inobhutnahmen
mit einer Verweildauer über
1 Monat an den Inobhutnah-
men §§ 42, 42a SGB VIII in
Prozent
28,33 8,28 19,49 28,33 38,38 70,23 15
Die Stadt Münster hat 2017 vergleichsweise kurze Verweildauern bei den Inobhutnahmen nach
§§ 42,42a SGB VIIII. Die Stadt wertet die Verweildauern regelmäßig aus. Im Regelfall werden
Inobhutnahmen nach §§ 42, 42a in Münster innerhalb von zehn Werktagen beendet.
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Feststellung
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen Ver-
weildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichsstädte.
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Bei einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Maß-
nahme, um ein Kind oder einen Jugendlichen bei dringender Gefahr oder Selbstmeldung kurz-
fristig außerhalb der Familie unterzubringen. Eine Kommune sollte deshalb die Inobhutnahm e
eines Kindes oder Jugendlichen schnellstmöglich durch die Rückführung in die Herkunftsf amilie
bzw. durch Gewährung von Hilfen zur Erziehung beenden. Für das Verfahren der Inobhut-
nahme sollten bei der Stadt schriftlich festgelegte Prozessbeschreibungen mit Fristen und V er-
antwortlichkeiten vorliegen.
Inobhutnahmen von Kindern/Jugendlichen erfolgen z.B. in Bereitschaftspflegestellen und Ju-
gendschutzstellen.
Die Zahl der Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII steigt bei der Stadt Münster im Zeitraum
2015 bis 2017 von Jahr zu Jahr an. 2018 ist die Tendenz erstmals wieder rückläufig.
Aufwendungen Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII in Euro je Fall
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 15.275 1.401 2.716 4.877 8.899 30.223 21
2018 14.591 999 3.024 4.461 9.863 16.802 19
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII im interkommunalen Vergleich
2017 und 2018 deutlich höhere Aufwendungen je Fall als 75 Prozent der Vergleichsstädte.
Die Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015
bis 2018 in der Tabelle 5 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
Die Stadt Münster wertet auch die Verweildauern für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII sepa-
rat aus. Die Stadt hat als Ziel für die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII festgelegt, dass diese
Inobhutnahmen in mindestens 90 Prozent der Fälle längstens zehn Werktage dauern. 2017 hat
die Stadt dieses Ziel in 79 Prozent der Fälle und 2018 in 88 Prozent der Fälle erreicht. Aus-
kunftsgemäß dauern die Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII in Münster durchschnittlich 5,5
Werktage.
Empfehlung
Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnahmen nach § 42
SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind, sollte die Stadt die Ursache n
feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwendungen zu senken.
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII
Minderjährige Ausländer, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, sind vom Jugendamt
nach § 42a Abs. 1 SGB VIII vorläufig in Obhut zu nehmen. Eine vorläufige Inobhutnahme d au-
ert bis zur Klärung möglicher Ausschließungsgründe. Diese können eine Familienzusammen-
führung, der Gesundheitszustand und das Wohl des Kindes sein. Hierzu ist in einem Einschät-
zungsverfahren nach § 42a Abs. 2 SGB VIII ein Erstscreening durchzuführen. Liegen Aus-
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schließungsgründe nicht vor, muss innerhalb von sieben Werktagen eine Anmeldung zum Ver-
teilungsverfahren bei der Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjäh-
riger erfolgen. In Nordrhein-Westfalen befindet sich diese beim Landesjugendamt des Land-
schaftsverbandes Rheinland.
Feststellung
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ge-
ringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.
Die Stadt Münster leistete Hilfen nach § 42a SGB VIII in folgendem Umfang:
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nach § 42a
SGB VIII in Euro je Fall
Jahr Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2017 6.076 2.419 4.507 8.418 13.674 16.919 18
2018 5.618 2.014 4.520 6.117 8.856 30.832 14
Die Aufwendungen für vorläufige Inobhutnahmen von UMA nach § 42a SGB VIII sind im inter-
kommunalen Vergleich der Jahre 2017 und 2018 in den meisten kreisfreien Städten rückläuf ig.
Dies trifft auch auf die Inobhutnahmen für UMA in der Stadt Münster zu. In beiden Jahren hat
die Stadt Münster geringere Aufwendungen nach § 42a SGB VIII je Fall als die Hälfte der Ver-
gleichsstädte.
Die Entwicklung der vorstehenden Kennzahl stellen wir in der Zeitreihe der Jahre 2015 bis 20 18
in der Tabelle 5 im Anhang zu diesem Berichtsteil dar.
Stadt Münster Hilfe zur Erziehung 050.010.050_03364
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 - Hilfe zur Erziehung
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster ist im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten überwiegend
strukturell begünstigt. Die Stadt weist eine geringe Kinderarmut, einen niedrigen Anteil
Schulabgänger ohne Schulabschluss sowie die vergleichsweise geringste Jugendar-
beitslosigkeit auf. Dahingegen kann der hohe Anteil Alleinerziehender mit SGB II Bezug
erhöhend auf die Aufwendungen der Hilfe zur Erziehung wirken.
F2 Die Gesamtstrategie des Amtes für Kinder, Jugendlichen und Familien der Stadt Müns-
ter fußt auf zehn Amtszielen, die der Stadt eine gute Gesamtsteuerung ermöglichen.
F3
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt 51) der Stadt Münster ist im glei-
chen Dezernat wie das Amt für Schule und Weiterbildung angesiedelt. Dadurch sind
Synergieeffekte für die gleiche Zielgruppe möglich.
F4
Die Stadt Münster hat für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) – in Münster Kom-
munaler Sozialdienst (KSD) - eine dezentrale, sozialräumlich orientierte Aufbauorga-
nisation eingerichtet. Der KSD ist in fünf Bezirksbüros vor Ort erreichbar. Zwischen den
Bezirken erfolgen regelmäßige Abstimmungen. Eine gemeinsame Abteilungsleitung
und detaillierte Verfahrensstandards sorgen für eine einheitliche Bearbeitung.
F5 Die Stadt Münster verfügt im Jugendamt bislang nicht über ein standardisiertes Inter-
nes Kontrollsystem (IKS). Einzelne Bausteine eines IKS sind jedoch vorhanden. E5
Die Stadt Münster sollte für das Jugendamt ein standardisiertes Konzept für ein
IKS erstellen, um eine rechtmäßige, transparente und wirtschaftliche Aufgaben-
erfüllung zu gewährleisten und Risiken entgegenzuwirken. Die bereits vorhan-
denen Bestandteile und Standards sollten weiterentwickelt, ergänzt und zu ei-
nem Konzept zusammengeführt werden.
F6
Die Stadt Münster nutzt bereits prozessintegrierte und prozessunabhängige Kontrollen.
Dies ist im Hinblick auf die Einhaltung von Verfahrensstandards und einer rechtmäßi-
gen Aufgabenerledigung positiv zu sehen.
F7
Die Stadt Münster hat im Jugendamt ein Finanzcontrolling installiert. Es erfolgen Aus-
wertungen steuerungsrelevanter Kennzahlen, die sich an den Zielen orientieren. Es
gibt Zielwerte für diese Kennzahlen. Sie werden regelmäßig in Berichten dokumentiert.
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Feststellung Empfehlung
Darin werden Entwicklungen dargestellt und Abweichungen begründet. Diese Berichte
bilden gemeinsam mit dem Fachcontrollingreport eine gute Steuerungsgrundlage und
schaffen Transparenz.
F8
Das Jugendamt der Stadt Münster hat ein Fachcontrolling und betrachtet die Wirksam-
keit von Hilfen. Der Zielerreichungsgrad wird für einzelne Hilfen ermittelt und ausge-
wertet, und es werden monatliche Fachcontrolling-Reports erstellt. Die Auswertungen
bieten eine gute Grundlage für eine effektive Steuerung.
F9
Die Stadt Münster hat für den Aufgabenbereich der Hilfen zur Erziehung Standards,
Prozesse und Abläufe sowie Zuständigkeiten und Fristen in ihrem Qualitätshandbuch
hinterlegt. Außerdem sind die Prozesse in das eingesetzte Fachverfahren eingepflegt
worden und die Bearbeitung erfolgt überwiegend elektronisch. Dies bildet zusammen
eine gute Grundlage für eine einheitliche und qualifizierte Bearbeitung.
F10
Die Stadt Münster hat in ihrem Qualitätshandbuch alle wichtigen Abläufe, Prozesse,
Zuständigkeiten und Fristen transparent und nachvollziehbar geregelt. Bei der Durch-
führung des Hilfeplanerfahrens nach § 36 SGB VIII erfüllt die Stadt Münster die von der
gpaNRW für erforderlich gehaltenen Mindeststandards.
F11
Die Stadt Münster hat seit 2018 verstärkt eine Fluktuation im Bereich des KSD zu ver-
zeichnen. Bei ihrer Personalbedarfsplanung berücksichtigt die Stadt bislang geplante
Fluktuationen, die ungeplanten Fluktuationen dahingegen noch nicht.
E11
Die Stadt Münster könnte auf der Grundlage ihrer Erfahrungswerte über die un-
geplanten Fluktuationen der vergangenen Jahre eine Quote bilden, die sie künf-
tig zusätzlich zu der geplanten Fluktuation bei ihrer Personalbedarfsplanung be-
rücksichtigt.
F12
Die zu bearbeitenden Fallzahlen des ASD in Münster liegen im Zeitraum 2015 bis 2018
unter dem Richtwert der gpaNRW von 30 Hilfeplanfällen. Im interkommunalen Ver-
gleich 2017 und 2018 ordnet sich die Stadt Münster bei den 25 Prozent der Vergleichs-
städte mit den wenigsten Hilfeplanfällen je Vollzeit-Stelle ASD ein.
F13
Die zu bearbeitenden Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Münster liegen in den
betrachteten Jahren 2016 bis 2018 über dem Richtwert der gpaNRW von 140 Hilfe-
planfällen. Im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 positioniert sich die Stadt
Münster oberhalb des Medians der Vergleichsstädte.
F14
Die Stadt Münster bearbeitet die Fälle anhand standardisierter und verbindlicher Pro-
zesse. Allerdings ist die frühzeitige Einbindung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe nicht
zwingend vorgeschrieben.
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Feststellung Empfehlung
F15
Die Stadt Münster hat 2017 und 2018 niedrige Fehlbeträge je Einwohner unter 21 Jah-
ren. Obwohl sich der Fehlbetrag der Stadt Münster von 2017 auf 2018 um rund 100
Euro je Einwohner unter 21 Jahren erhöht hat, bildet die Stadt im interkommunalen
Vergleich in beiden Jahren das Minimum ab.
F16
Die Stadt Münster hat 2017 im interkommunalen Vergleich die geringsten Aufwendun-
gen je Einwohner unter 21 Jahren. Durch höhere Aufwendungen im Folgejahr ergibt
sich für die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich 2018 nur der zweitniedrigste
Kennzahlenwert. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen dahingegen in beiden Jahren auf
vergleichsweise hohem Niveau.
F17
Die Stadt Münster hat ihren Anteil ambulanter Hilfefälle seit 2016 kontinuierlich erhöht.
Im interkommunalen Vergleich hat Münster 2017 und 2018 einen geringeren Anteil am-
bulanter Hilfefälle als die Hälfte der Vergleichsstädte.
F18
Der Anteil der Vollzeitpflegefälle nach § 33 SGB VIII an den stationären Hilfefällen ist in
Münster bei den minderjährigen Hilfeempfängern seit 2015 rückläufig. Unter Hinzu-
nahme der volljährigen Hilfeempfänger in Vollzeitpflege nach § 41 SGB VIII i. V. m. §
33 SGB VIII nimmt der Anteil an Vollzeitpflegefällen seit 2018 zu. In Münster liegt der
Anteil der Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen inklusive der volljährigen Hil-
feempfänger bei über 50 Prozent.
F19
Die Stadt Münster hat einen höheren Anteil an Vollzeitpflegefällen an den stationären
Hilfefällen als die meisten Vergleichsstädte. Da die Vollzeitpflegefälle bei den kostenin-
tensiven stationären Hilfen regelmäßig die geringsten Aufwendungen verursachen,
wirkt sich der hohe Anteil an Vollzeitpflegefällen begünstigend auf den Fehlbetrag der
Hilfen zur Erziehung aus.
F20
Die HzE-Falldichte hat sich in Münster von 2015 bis 2018 um 34 Prozent erhöht. Dies
ist vor allem auf die gestiegene Zahl der Hilfefälle von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen (UMA) zurückzuführen. Interkommunal verglichen hat die Stadt Münster
2017 und 2018 die niedrigste Falldichte HzE. Die geringe Falldichte wirkt sich positiv
auf den Fehlbetrag und die Aufwendungen HzE je Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre
aus.
F21
Die Stadt Münster hat bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) 2017 höhere
Aufwendungen je Hilfefall als 75 Prozent der geprüften Städte. Bei einer gestiegenen
Falldichte haben sich die Aufwendungen je Hilfefall 2018 auf 18.665 Euro erhöht. Da-
mit bildet die Stadt Münster das Maximum.
E21
Die Stadt Münster sollte die Ursache für die vergleichsweise hohen Aufwendun-
gen nach § 31 SGB VIII untersuchen und diese Erkenntnisse für eine Reduzie-
rung der Aufwendungen nutzen.
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Feststellung Empfehlung
F22
Die Aufwendungen je Hilfefall sind in Münster bei der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
von 2017 auf 2018 rückläufig. Die positive Entwicklung ist vor allem darauf zurückzu-
führen, dass die Stadt Münster auf eine Verringerung, hin zu einer adäquaten Bera-
tungsintensität durch die Träger, in den Hilfefällen nach § 33 Satz 2 SGB VIII hinge-
wirkt hat. Aufgrund des weiterhin hohen Anteils professioneller Pflegefamilien in Müns-
ter ergeben sich im interkommunalen Vergleich 2017 und 2018 für die Stadt höhere
Aufwendungen je Hilfefall als bei den meisten Vergleichsstädten.
F23 Bei der Heimerziehung nach § 34 SGB VIII weist die Stadt Münster zwar die geringste
Falldichte, 2018 aber auch die höchsten Aufwendungen je Hilfefall auf. E23
Die Stadt Münster sollte ihre 2018 extrem hohen Aufwendungen nach § 34 SGB
VIII je Hilfefall zum Anlass nehmen, um ihre bestehenden Entgelt- und Vertrags-
vereinbarungen mit Trägern auf den Prüfstand zu stellen. Ziel sollte sein, die ho-
hen Aufwendungen für Hilfefälle nach § 34 SGB VIII zu verringern.
F24
Die beendeten Hilfefälle nach § 34 SGB VIII weisen 2018 in Münster kurze Laufzeiten
auf. So hatten in 2018 rund 77 Prozent eine Laufzeit von unter 12 Monaten. Damit bil-
det die Stadt Münster das Maximum ab. Die anderen Städte hatten bei den Hilfefällen
nach § 34 SGB VIII längere Laufzeiten.
F25 Die Stadt Münster besitzt bislang kein Rückkehrkonzept mit dem sie Fallzahlen und
Transferaufwendungen noch besser steuern kann. E25
Die Stadt Münster sollte ein Konzept erarbeiten, aus dem konkrete Vorgaben für
ein Rückkehrmanagement hervorgehen. Sie sollte den bestehenden Prozess im
Rahmen des Hilfeplanverfahrens entsprechend erweitern.
F26
Die Aufwendungen für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII sind in Münster vor
allem durch den verstärkten Einsatz von Integrationshelfern/Schulbegleitungen gestie-
gen. Die Aufwendungen je Hilfefall liegen 2018 auf relativ hohem Niveau.
F27
Die Stadt Münster hat Ihre Aufwendungen nach § 35a SGB VIII für Integrationshel-
fer/Schulbegleitungen durch die Einrichtung von klassenbezogenen und schulbezoge-
nen Poollösungen von 2017 auf 2018 deutlich gesenkt. Dies ist positiv zu sehen. Durch
Poollösungen können Synergieeffekte erzeugt sowie Ausfälle von Integrationshelfern
besser kompensiert werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die geplante Auswei-
tung der Poollösungen sinnvoll.
F28
Bei den Hilfen für junge Volljährige ist es der Stadt Münster 2018 sowohl im ambulan-
ten wie auch im stationären Bereich gelungen, ihre Aufwendungen je Hilfefall auf einen
vergleichsweise niedrigen Wert zu senken. Dies ist vor allem auf frühzeitige Verselb-
ständigungsarbeit der Stadt Münster zurückzuführen.
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Feststellung Empfehlung
F29
Die Aufwendungen je Hilfefall für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in Müns-
ter höher als in den meisten Vergleichsstädten. Die Stadt verfolgt das Ziel, den Flücht-
lingen eine schnelle Verselbständigung zu ermöglichen.
E29
Die Stadt Münster sollte ihre bestehenden Entgelt- und Vertragsvereinbarungen
mit Trägern, bei denen die Stadt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter-
bringt, auf den Prüfstand stellen. Ziel sollte sein, die hohen Aufwendungen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge je Hilfefall weiter zu verringern.
F30
Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII je Fall bei einer kurzen
Verweildauer 2017 und 2018 höhere Aufwendungen als 75 Prozent der Vergleichs-
städte.
E30
Da die hohen fallbezogenen Aufwendungen der Stadt Münster für Inobhutnah-
men nach § 42 SGB VIII nicht auf lange Verweildauern zurückzuführen sind,
sollte die Stadt die Ursachen feststellen und Möglichkeiten prüfen, die Aufwen-
dungen zu senken.
F31 Die Stadt Münster hat für Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlin-
gen geringere Aufwendungen je Fall als die meisten Vergleichsstädte.
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Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung zum 31.12. nach IT.NRW
2015 2016 2017 2018
Einwohner gesamt 302.178 310.039 311.846 313.559
Einwohner von 0 bis unter 18 Jahre 44.909 46.361 46.876 47.023
Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre 57.210 59.460 60.215 60.563
Einwohner von 18 bis unter 21 Jahre 12.301 13.099 13.339 13.540
Tabelle 3: Einflussfaktoren Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung
2015 2016 2017 2018
Aufwendungen Hilfe zur Erziehung in Euro
Aufwendungen HzE gesamt in Euro 26.216.969 32.627.248 38.629.813 42.190.546
Aufwendungen HzE je EW von 0 bis unter 21 Jahre in Euro 458 549 642 697
Aufwendungen HzE je Hilfefall in Euro 23.408 24.925 26.901 26.518
Aufwendungen ambulante Hilfen gesamt in Euro 9.118.198 11.000.568 12.493.760 14.647.119
Aufwendungen ambulante Hilfen je Hilfefall in Euro 15.047 15.966 16.396 16.972
Aufwendungen stationäre Hilfen gesamt in Euro 17.098.771 21.626.679 26.136.053 27.543.428
Aufwendungen stationäre Hilfen je Hilfefall in Euro 33.266 34.882 38.778 37.834
Falldichte HzE
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 0 bis unter 21 Jahre) 19,58 22,01 23,85 26,27
Anteil ambulanter Hilfen in Prozent
Anteil ambulante Hilfefälle an den Hilfefällen gesamt in Prozent 54,11 52,64 53,06 54,24
Anteil der Vollzeitpflegefälle in Prozent
Anteil Vollzeitpflegefälle an den stationären Hilfefällen in Prozent 53,11 50,81 46,74 43,82
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Tabelle 4: Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB VIII
2015 2016 2017 2018
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
Aufwendungen SPFH nach § 31 SGB VIII gesamt in Euro 2.899.798 3.405.754 3.375.726 4.199.530
Anzahl der Hilfefälle nach § 31 SGB VIII 178 209 202 225
Aufwendungen SPFH nach § 31 SGB VIII in Euro je Hilfefall 16.291 16.295 16.712 18.665
Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII
Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII gesamt in Euro 4.239.623 5.114.219 5.787.257 5.605.424
Anzahl der Hilfefälle nach § 33 SGB VIII 273 315 315 319
Aufwendungen Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII in Euro je Hilfefall 15.530 16.236 18.372 17.572
Heimerziehung, sonst. betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII
Aufwendungen Heimerziehung nach § 34 SGB VIII gesamt in Euro 9.153.581 11.800.725 13.150.232 13.984.993
Anzahl der Hilfefälle nach § 34 SGB VIII 155 206 199 189
Aufwendungen Heimerziehung nach § 34 SGB VIII in Euro je Hilfefall 59.055 57.285 66.082 73.995
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendli-
che nach § 35a SGB VIII gesamt in Euro 2.804.388 3.889.063 5.091.382 6.495.808
Anzahl der Hilfefälle nach § 35a SGB VIII 161 199 259 312
Aufwendungen Eingliederungshilfe für seel. behinderte Kinder und Jugendli-
che nach § 35a SGB VIII in Euro je Hilfefall 17.419 19.543 19.658 20.820
Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
Aufwendungen Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII gesamt in Euro 3.588.831 4.613.606 6.916.250 7.823.952
Anzahl der Hilfefälle nach § 41 SGB VIII 125 136 200 293
Aufwendungen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII in Euro je Hilfefall 28.711 33.924 34.581 26.703
Falldichte (Anzahl der Hilfefälle je 1.000 Einwohner von 18 bis unter 21 10,16 10,38 14,99 21,64
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2015 2016 2017 2018
Hilfe zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA)
Aufwendungen für UMA in Euro 1.383.347 5.547.727 7.522.745 7.098.473
Anzahl der Hilfefälle 35 111 168 150
Aufwendungen für UMA in Euro je Hilfefall 39.809 50.092 44.885 47.323
Tabelle 5: Andere Aufgaben der Jugendhilfe
2015 2016 2017 2018
Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII
Aufwendungen für Inobhutnahmen gesamt in Euro 1.819.950 1.826.180 2.184.294 1.882.289
Anzahl der Inobhutnahmen 88 130 143 129
Vorläufige Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII
Aufwendungen vorläufige Inobhutnahmen UMA gesamt in Euro 280.986 2.245.552 1.597.873 971.836
Anzahl der vorläufigen Inobhutnahmen 226 245 263 173
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Hilfe zur Pflege der Stadt
Münster im Jahr 2019
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Hilfe zur Pflege 3
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Strukturen 6
Demografische Entwicklung 6
Soziale Strukturen 8
Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze I bis III 10
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 11
Leistungsbezieher 11
Ambulante Quote 14
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen 16
Organisation und Personaleinsatz 25
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege 25
Personal- und Leistungskennzahlen 28
Steuerung und Controlling 32
Fach- und Finanzcontrolling 32
Steuerung der Leistungsgewährung 33
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung 35
Steuerung der Pflegelandschaft 37
Quartiersmanagement 40
Anlage: Ergänzende Tabellen 42
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Hilfe
zur Pflege stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Hilfe zur Pflege
Wie in allen nordrhein-westfälischen Kommunen ist auch in der Stadt Münster die Hilfe zur
Pflege ein erheblicher haushaltswirtschaftlicher Belastungsfaktor. Die Transferaufwendungen
für die eigentliche Hilfe zur Pflege sowie für das Pflegewohngeld liegen in den letzten zwei Jah-
ren bei mehr als 17 Mio. Euro pro Jahr. Generell verursachen Sozialleistungen Aufwendun gen,
die einem nur sehr begrenzten Steuerungseinfluss durch die Stadt unterliegen. Gleichwohl ge-
bietet das genannte finanzwirtschaftliche Volumen dort steuernd einzugreifen, wo es möglich
ist.
Die maßgeblichen strukturellen Rahmenbedingungen fallen in der Stadt Münster in der gegen-
wärtigen Situation sehr positiv aus. Der Anteil älterer und hochbetagter Menschen und damit
der Bevölkerungsgruppe, in der das Risiko von Pflegebedürftigkeit drastisch ansteigt, ist hier im
interkommunalen Vergleich am geringsten. Einkommensbezogene Merkmale wie die hohe
Kaufkraft und die niedrigste Arbeitslosen- und SGB II-Quote unter den kreisfreien Stä dten wir-
ken ebenfalls entlastend. Dennoch kommen in den nächsten zwei Jahrzehnten durch einen
deutlichen Einwohnerzuwachs in der Altersgruppe mit signifikant hohem Pflegerisiko erhebliche
Herausforderungen auf die Stadt zu.
In Münster leben relativ wenige Senioren, von denen wiederum ein recht geringer Teil als pfle-
gebedürftig gilt: Der Anteil Pflegebedürftiger im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung an
den Einwohnern ab 65 Jahren ist hier am niedrigsten. Doch ist andererseits der Prozentsatz der
Pflegebedürftigen, die ihre Versorgung nicht vollständig aus den Leistungen der Pfleg eversiche-
rung und den Selbsthilfemöglichkeiten finanzieren können, hier so hoch wie in keiner an deren
kreisfreien Stadt. Da die Einkommenssituation der Münsteraner im statistischen Durchschnitt
gut ist, müssen andere Ursachen für den hohen Anteil an SGB XII-Leistungsbeziehern eine
Rolle spielen. Eine differenzierte Betrachtung der Transferaufwendungen zeigt ein gegenläufi-
ges Bild: Die ambulante Pflege ist für die Stadt als Sozialhilfeträger im interkommunalen Ver-
gleich am günstigsten, doch gehört Münster zu den Städten mit den höchsten Transferaufwen-
dungen bei der stationären Versorgung.
Weil nahezu jeder zweite Leistungsbezieher außerhalb einer stationären Pflegeeinrichtung v er-
sorgt werden kann, sind die Transferaufwendungen je Fall insgesamt noch moderat. Die Pf lege
in einer Einrichtung belastet den Haushalt der Stadt Münster pro Fall und Jahr einschließlic h
Pflegewohngeld durchschnittlich mit über 16.000 Euro mehr als eine ambulante Versorgung in
der eigenen Wohnung. Umso bedeutender ist die Stärkung der ambulanten Quote als wichtiger
Faktor zur Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Belastung der Stadt.
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Für eine sach- und bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche Leistungsgewährung ist neben der
rechtskonformen Fallbearbeitung eine erfolgreiche Pflege- und Wohnberatung elementar wich-
tig. Diese sollte obligatorisch vor jedem Hilfeverfahren eine Beratung der Pflegebedürftigen
durchführen und im laufenden Fall regelmäßig überprüfen, ob die Hilfen noch passgenau sind.
Insbesondere sollte über Heimnotwendigkeit erst nach Durchführung eines Beratungsgesprä-
ches entschieden werden.
Fallübergreifend und strategisch nutzt die Stadt Münster mit der verbindlichen Pflegeplanung
ein wirksames Instrument. Es bestehen Strukturen und Netzwerke, um im Konsens mit den
maßgeblichen Akteuren in Münster die Interessenlagen von Pflegebedürftigen, Pflegeanbietern
und Einrichtungsträgern sowie der Stadt als Sozialhilfeträger auszutarieren. Im Mittelpunkt der
strategischen Ausrichtung steht dabei eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung, die den
Pflegebedürftigen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Sowohl das individuelle Hilfeverfahren als auch die Angebotssteuerung sollten durch ein geeig-
netes Controllingkonzept unterstützt werden. Dabei ist die Fokussierung auf ausgewählte steue-
rungsrelevante Informationen sinnvoll. Dies wären beispielsweise Wirkungskennzahlen, mit
denen sich verlässliche Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangssteuerung
gewinnen lassen.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Das Handlungsfeld Hilfe zur Pflege umfasst nach Definition der gpaNRW die folgenden Aufga-
benfelder:
Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII inklusive der Übergangsregelungen
nach § 138 SGB XII,
Hilfe zur Pflege für Bestandsfälle unterhalb des Pflegegrades 2 nach anderen Rechts-
grundlagen,
Pflege- und Wohnberatung,
Pflegewohngeld (§ 14 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen - APG NRW),
Investitionskostenzuschüsse für teilstationäre Dienste (§ 13 APG NRW) und
Investitionskostenzuschüsse für ambulante Dienste (§ 12 APG NRW).
Ziel der gpaNRW ist es, auf Risiken für den Haushalt aufmerksam zu machen, Steuerungs- und
Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie auf Wirkungskontrollen hinzuweisen, um die
Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung möglichst niedrig zu halten.
Neben kennzahlengestützten Finanz- und Leistungsvergleichen bezieht die gpaNRW aufbau-
und ablauforganisatorische Regelungen in die Prüfung ein. Die vergleichende Darstellung der
Kennzahlen schafft Transparenz und ermöglicht eine Standortbestimmung unter den kreisfreien
Städten in NRW.
Welchen steuernden Einfluss die Kommune auf die Gestaltung der Hilfe zur Pflege ausübt,
betrachtet die gpaNRW in unterschiedlichen Zusammenhängen. Diese Prüfung bezieht neben
dem Fach- und Finanzcontrolling die individuelle Hilfesteuerung selbst sowie die Steu erung der
Pflegelandschaft in die Analyse ein. Dazu führt die gpaNRW Interviews mit den Verantwortli-
chen und wertet Verfahrensabläufe aus.
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Strukturen
Demografische Entwicklung
Feststellung
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die Zukunft ist al-
lerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versorgung angewiesenen An-
teils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren daraus bezüglich der Hilfe zur Pfle-
ge belastende Rahmenbedingungen.
Die Bedeutung der Hilfe zur Pflege nimmt wegen der wachsenden Alterung der Gesellschaft zu.
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu sein.
Neben der demografischen Entwicklung wirken sich die gesellschaftlichen Entwicklungen auf
die Art der Leistung, die Betreuung und die Unterbringung in der Hilfe zur Pflege aus. Der Anteil
der ausschließlich durch Familienangehörige oder Nachbarn versorgten pflegebedürftigen Men-
schen wird mittel- bis langfristig abnehmen. Einige der Gründe sind:
Die Anzahl älterer Menschen nimmt tatsächlich und prozentual zu.
Der Anteil älterer Menschen ohne familiären Hintergrund steigt.
Die Familienstrukturen sind anders als früher (weniger Kinder, räumliche Entfernung).
Der Anteil berufstätiger Frauen steigt, so dass die Möglichkeit zur ganztägigen Pflege
abnimmt.
Pflegebedürftige möchten länger in ihren Wohnungen bleiben und können das auch
durch professionelle Unterstützung.
Der Anteil dementer oder hochbetagter Pflegebedürftiger in Einrichtungen wächst.
Die Angebotsstruktur der Träger ist unterschiedlich ausgeprägt.
Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in der Stadt Münster
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018 2025 2040
Einwohner unter 45
Jahren
172.118 172.894 178.798 179.711 180.674 193.929 198.397
Einwohner ab 45 bis
unter 65 Jahren
76.842 77.971 79.304 79.668 79.844 78.148 80.089
Einwohner ab 65 Jahren
bis unter 80 Jahren
35.898 36.046 36.145 36.109 36.132 40.162 53.059
Einwohner ab 80 Jahren 14.850 15.267 15.792 16.358 16.909 19.844 25.596
Einwohner gesamt 299.708 302.178 310.039 311.846 313.559 332.083 357.141
Quelle: IT.NRW; Einwohnerzahlen für 2014 bis 2018 nach Bevölkerungsfortschreibung (Basis Zensus 2011) zum
31. Dezember des Vorjahres, für 2025 und 2040 lt. Bevölkerungsvorausberechnung (Basisvariante) 2018-2040.
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Anteile der Bevölkerung ab 65 Jahren und ab 80 Jahren in Prozent
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2018
16,92 16,92 20,43 21,12 21,92 23,69 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2018
5,39 4,98 6,15 6,51 6,71 7,43 22
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2025
18,07 17,59 21,12 22,22 23,27 24,91 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2025
5,98 5,69 6,75 7,10 7,54 8,48 22
Anteil der Bevölkerung
ab 65 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2040
22,02 20,95 24,30 25,91 27,31 30,97 22
Anteil der Bevölkerung
ab 80 Jahren an der
Gesamtbevölkerung
2040
7,17 6,06 7,65 8,10 8,72 10,09 22
Wie im Kapitel Ausgangslage der Stadt Münster beschrieben, ist die strukturelle Situation der
Stadt recht positiv zu bewerten. Münster ist eine wachsende und insgesamt „junge“ Stadt, wo-
bei Letzteres vorrangig auf die sehr hohe Zahl 18- bis 30jähriger Einwohner zurückzuführen ist.
Als großer Universitätsstandort wird Münster in diesem Merkmal nur von der Städteregion
Aachen übertroffen, wo der relative Einwohneranteil in dieser Altersgruppe noch höher ausfällt.
Der prozentuale Anteil der älteren Menschen ab 65 Jahren ist gegenwärtig der niedrigste unter
den kreisfreien NRW-Städten. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege ist jedoch auch die Bevölke-
rungsentwicklung bedeutsam. So wird die Altersgruppe der Senioren von 65 bis unter 80 Jah-
ren bis 2040 um rund 47 Prozent, die Altersgruppe der ab 80jährigen Menschen sogar um mehr
als 50 Prozent anwachsen. Die entspricht in absoluten Zahlen einer Zunahme von etwa 16.900
Personen zwischen 65 und 80 Jahren und etwa 8.700 Personen ab 80 Jahren. Insgesamt wird
sich die Bevölkerungsgruppe mit signifikant hohem Pflegerisiko voraussichtlich um 25.600
Menschen vergrößern.
Zwar weist Münster mit nur 16,6 Prozent heute den geringsten Anteil Pflegebedürftiger an den
Einwohnern ab 65 Jahren auf (vgl. Abschnitt Leistungsbezieher). Landläufig ausgedrückt sind
die Münsteraner Senioren statistisch gesehen überdurchschnittlich fit. Doch selbst wenn der
Anteil langfristig auf diesem niedrigen Niveau bleiben würde: 16,6 Prozent von 25.600 Men-
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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schen ab 65 Jahren – dies bedeutet, dass bei ansonsten unveränderten Bedingungen in gut 20
Jahren über 4.200 Personen mehr als heute pflegerisch versorgt werden müssen. Diese Zahl
wird vermutlich letztlich noch deutlich höher ausfallen, weil vor allem die Anzahl der Hochbetag-
ten zunimmt. Angesichts des altersbedingt überproportionalen Risikos von Pflegebedürftigk eit
ist der genannte Wert von 16,6 Prozent für diese Altersgruppe sicher zu niedrig angesetzt.
Aller Voraussicht nach wird die Zahl der Menschen in Münster, die auf Pflege angewiesen sind,
also erheblich ansteigen. Gleichzeitig werden immer weniger in der Lage sein, zuhause die
Pflege von Angehörigen zu gewährleisten. Auf diese Entwicklung nehmen neben der Alters-
struktur verschärfend auch Veränderungen in den familiären Strukturen Einfluss.
In der Konsequenz sind deutliche Versorgungslücken im familiären Umfeld bei gleichzeitig
wachsendem Bedarf an Pflegeleistungen zu erwarten. Hinzu kommen Probleme auf der Ange-
botsseite, insbesondere der Fachkräftemangel in der Pflege. Insofern dürfen die heutigen güns-
tigen demografischen Faktoren nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt Münster – wie
letztlich alle Kommunen – bei der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflegeversorgung und
deren Finanzierung in der Zukunft vor erheblichen Herausforderungen steht.
Soziale Strukturen
Feststellung
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster insge-
samt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozialstruktur der einzel-
nen Stadtteile.
Inwieweit heute und auch zukünftig Pflegebedürftige in der Stadt Münster Leistungen der Hilfe
zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach dem Siebten Kapitel SGB XII sowie Pflege-
wohngeld in Anspruch nehmen müssen, hängt auch von den sozialen Strukturen innerhalb der
Stadt ab. Indikatoren hierfür sind zum einen die SGB II-Quote, die Kaufkraft der Einwohner u nd
die Arbeitslosenquote.
Die aktuellen politischen Diskussionen um die Einführung einer Grundrente weisen zudem da-
rauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die Altersarmut zunehmen wird. Immer weniger
Menschen können somit für ihren eigenen Pflegebedarf aufkommen, was zu einer Steigerung
der Kosten bei der Hilfe zur Pflege in den Kommunen beitragen wird.
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Soziale Strukturen 2018
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
SGB II-Quote in Prozent1) 8,3 8,3 13,1 15,9 18,4 24,8 22
Kaufkraft je Einwohner in
Euro (GfK) 2)
24.406 18.866 21.502 22.347 24.228 27.853 22
Arbeitslosenquote in
Prozent1)
5,0 5,0 7,6 8,8 10,4 13,7 22
1) Stand Dezember 2017; Quelle: Bundesagentur für Arbeit
2) Stand Kaufkraftbericht 2019 (Jahr der Veröffentlichung); Quelle: GfK Geomarketing GmbH
Die gegenwärtigen sozialen Strukturen sind sehr positiv. Die Stadt Münster hat im Vergleich der
kreisfreien Städte die niedrigste SGB II-Quote und Arbeitslosenquote und zählt zu den 25 Pro-
zent der Städte mit der höchsten Kaufkraft.
Innerhalb des Stadtgebietes besteht jedoch eine starke Ungleichverteilung in den Sozialstruktu-
ren. Dies ist allerdings keine außergewöhnliche Situation, sondern typisches Merkmal vieler
Großstädte. So sind auch in Münster einige Quartiere und Straßenzüge mit besonders ungüns-
tigen Sozialdaten belastet. Diese ergeben sich insbesondere durch weit überdurchschnittliche
materielle Abhängigkeiten (Bezug von Transferleistungen, signifikant erhöhtes Arm utsrisiko).
Dabei fällt die Spanne zwischen "belasteten" und "privilegierten" Stadtteilen sehr hoch aus.
In der Gesamtbetrachtung steht dem belastenden Faktor signifikant zunehmender Pflegebe-
dürftigkeit in Münster aber eine ökonomisch günstige Situation der Bevölkerung entgegen. Für
die Stadt resultiert daraus ein wichtiger Entlastungseffekt. Die vorhandenen Selbsthilfemöglic h-
keiten verringern die Wahrscheinlichkeit, dass pflegebedürftige Menschen auch zwingend sozi-
alhilfebedürftig werden.
Dieser Effekt darf allerdings nicht mit einer tatsächlichen Entlastung des Haushalts bei den
Aufwendungen für die Hilfe zur Pflege gleichgesetzt werden. Er sorgt lediglich dafür, dass die
finanzwirtschaftlichen Mehrbelastungen, die bei wachsender Pflegebedürftigkeit eintreten wer-
den, weniger dramatisch ausfallen als in Städten mit insgesamt ungünstigen Sozialstrukturen.
Weniger als belastender Faktor, sondern als sozialgeografische Rahmenbedingung ist zu be-
rücksichtigen, dass Münster Oberzentrum für ein großes ländliches Umland ist. Die Stadt entfal-
tet damit aufgrund ihrer Infrastruktur gerade auch für ältere oder pflegebedürftige Menschen
eine Sogwirkung aus einem relativ großen Einzugsbereich.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze I bis III
Feststellung
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass im Laufe
des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad eingestuft werden
konnten.
Die Pflegestärkungsgesetze I bis III haben eine grundlegende Neustrukturierung des Siebten
Kapitels im SGB XII vollzogen. Durch die gesetzlichen Änderungen sind u.a. ein neuer Pflege-
bedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungssystem eingeführt worden. Die Pflegebedürf -
tigkeit wird seit dem 1. Januar 2017 allein nach dem Grad der Selbständigkeit im Alltag beur-
teilt.
Aufgrund der Pflegestärkungsgesetze ist die Anzahl der Leistungsbezieher insbesondere au-
ßerhalb von Einrichtungen rückläufig. Weil die Pflegeversicherung nach dem SGB XI höher e
Leistungen erbringt, fallen Leistungsbezieher aus dem SGB XII-Bezug. Daneben ergibt sich
durch das Pflegestärkungsgesetz III eine Verlagerung von Leistungsbeziehern nach dem Sieb-
ten Kapitel in das Neunte Kapitel SGB XII. Dies betrifft im Wesentlichen Leistungsbe zieher der
ehemaligen Pflegestufe 0. Dieser Personenkreis musste 2017 neu begutachtet werden. Bis das
von Amts wegen zu betreibende Verfahren zur Feststellung des Pflegegrades und Pflegebe-
darfs abgeschlossen war, wurden gemäß § 138 SGB XII die vorherigen Leistungen weiterge -
währt. Soweit eine erneute Begutachtung keinen Pflegegrad ergab, kamen verschiedene An-
spruchsgrundlagen in Betracht.1
Die Stadt Münster hat frühzeitig Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Übergang in die
neue Rechtssystematik im Laufes des Jahres 2017 vollständig zu vollziehen. Damit konnte
sichergestellt werden, dass alle betroffenen Leistungsberechtigten zeitgerecht in den richtigen
Pflegegrad eingestuft waren und die daraus resultierende Leistung nach dem SGB XII erhielten.
Übergangsfälle nach § 138 SGB XII, in denen die am 31. Dezember 2016 zustehenden Leis-
tungen bis zur abschließenden Feststellung des Pflegegrades und des notwendigen pflegeri-
schen Bedarfs im Jahr 2017 weitergewährt wurden, kamen in Münster nicht vor.
1 Dazu gehören die §§ 27, 70, 71 und 73 SGB XII, vgl. Handlungsempfehl ungen der Konferenz der obersten Landesozialbehörde
(KOLS): Auswirkungen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes des Zweite n und Dritten Pflegestärkungsgesetzes auf die Hilfe zu r
Pflege nach dem SGB XII
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Leistungsbezieher
Feststellung
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege bezogen auf
1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien Städte. Von 2017 auf 2018
kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang.
Feststellung
Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflegebedarf nicht
aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzieren.
Als Leistungsbezieher versteht die gpaNRW eine statistische Größe, für die wir Jahresdurch-
schnittswerte zugrunde gelegt haben. Der aus dem Jahresdurchschnitt gewonnene Wert ent-
spricht dem Jahresverlauf und somit der durchschnittlichen Anzahl der Hilfeempfänger in einem
Jahr.
Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwohner ab 65 Jahren 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
32,0 21,4 24,4 26,4 31,4 42,0 19
Die Kennzahlenausprägung bei den Leistungsbeziehern von Hilfe zur Pflege je 1.000 Einwoh-
ner ab 65 Jahren 2018 (nachfolgend Leistungsdichte) wird wesentlich beeinflusst durch
das Einkommensniveau und
die Anzahl der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI.
Die Kaufkraft je Einwohner sowie die SGB II- und Arbeitslosenquoten (vgl. Abschnitt Soziale
Strukturen) werden als Indikatoren für das durchschnittliche Einkommensniveau herangezogen.
Allein von diesen Merkmalen ausgehend wäre für Münster im Vergleich der kreisfreien Städte
bei der Leistungsdichte eine sehr gute Position in der Nähe des Minimums zu erwarten.
Die Pflegestärkungsgesetze haben in der Pflegeversicherung nach dem SGB XI bereits im ers-
ten Jahr nach Inkrafttreten der letzten Stufe (PSG III) sowohl zu einem Anstieg der Leistung s-
bezieher-Zahlen als auch zu einem Anstieg der Leistungsausgaben geführt. Insbesondere P er-
sonen mit demenziellen Erkrankungen können inzwischen in einen Pflegegrad eingestuft wer-
den und sind nach dem SGB XI pflegebedürftig und leistungsberechtigt. Wir setzen z ur Analyse
die Anzahl der Pflegebedürftigen ins Verhältnis zu den Einwohnern ab 65 Jahren: 2
Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren 2017
Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl Werte
16,2 16,2 19,3 20,3 22,8 24,7 19
Quelle: Landespflegestatistik 2017 (Veröffentlichung alle zwei Jahre; keine Vergleichswerte für 2018)
Unabhängig von der Frage der Sozialhilfebedürftigkeit zeigt sich zunächst, dass der Anteil der
Senioren, deren Pflegebedürftigkeit festgestellt worden ist, in der Stadt Münster am niedrigsten
ist. Die älteren Menschen sind hier also seltener pflegebedürftig – oder plakativ ausgedrückt:
„fitter“ – als in den anderen kreisfreien Städten.
Statistisch ist dies ein weiterer Faktor, der zusammen mit den günstigen sozioökonomischen
Merkmalen zu einer sehr niedrige Leistungsdichte in Münster führen müsste. Die tatsächliche
Wirkung dieser Faktoren fällt aber offenbar zu gering aus. Für eine 2017 überdurchschnittliche
und 2018 noch genau auf dem Median liegende Leistungsdichte muss es Faktoren geben, die
die positiven Effekte mindestens teilweise aufzehren.
2 Zur methodischen Vereinfachung haben wir als Vergleichsgruppe die Me nschen ab 65 Jahren festgelegt – also die Altersgruppe, in der
das Risiko einer Pflegebedürftigkeit im Vergleich zur Gesamtbevölkerung weit ü berproportional hoch ist. Da auch Menschen unter 65
Jahren pflegebedürftig sind (in Münster lt. Pflegestatistik 2015: 1.101 von in sgesamt 6.933 Pflegebedürftigen sind jünger als 65 Jahre),
kommt es hier zu einer gewissen statistischen Verzerrung, die aber gleiche rmaßen für alle geprüften Städten gilt und für die hier ge-
troffenen Kernaussagen nicht von maßgeblicher Bedeutung ist.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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Hier kommen vor allem die durchschnittlichen Kosten des einzelnen Pflegefalles in Betracht.
Ein hohes Pflegekostenniveau führt bei ansonsten unveränderten Bedingungen zu einem
schnelleren Aufzehren der Selbsthilfemöglichkeiten. Damit erhöht sich der Anteil der Pflegebe-
dürftigen, die auf SGB XII-Leistungen angewiesen sind. Ein aussagefähiger Indikator für das
Kostenniveau der Pflege in einer Stadt sind die fallbezogenen Transferaufwendungen. Wie wir
im Abschnitt Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen aufzeigen, gehört Münster zu dem Vier-
tel der kreisfreien Städte mit den insgesamt niedrigsten Transferaufwendungen. Dennoch gibt
es hier im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten besonders viele Menschen, die mit den
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und ihren Selbsthilfemöglichkeiten a us
Einkommen und Vermögen den Bedarf nicht alleine decken können. Und von diesen pflegebe-
dürftigen Menschen ist wiederum jeder Fünfte – und damit der höchste Anteil im Vergleich der
kreisfreien Städte – auf Hilfe zur Pflege angewiesen:
Anteil der Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege an den Pflegebedürftigen nach dem SGB XI 20173
Bis zu diesem Punkt haben wir nur die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB XII zu
einer Vergleichsgruppe – also den Einwohnern ab 65 Jahren bzw. den Pflegebedürftigen insge-
samt – ins Verhältnis gesetzt. Diese personenzahlbezogene Sichtweise zeigt ein für die Stadt
eher belastendes Ergebnis. Doch ist zur Gesamtbewertung der Situation die nachfolgend be-
handelte Betrachtung der Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen mit einzube ziehen.
Zudem spielt die Steuerungsleistung der Stadt eine wichtige Rolle. Generell wird der gesamte
Bereich sozialer Hilfen zwar in erheblichem Umfang von externen Faktoren bestimmt und ent-
zieht sich in Teilen einer aktiven Steuerung. Angesichts des absoluten Haushaltsvolum ens der
Hilfe zur Pflege ist dennoch geboten zu untersuchen, wo steuernd eingegriffen werden und so
das Wirtschaftlichkeitsprinzip im engeren Sinne umgesetzt werden kann. Wie die Stadt Münster
den Zugang der hilfebedürftigen Menschen, die Vernetzung im Stadtbezirk und die Angebots-
entwicklung der Pflegeinfrastruktur sowie der präventiven Angebote regelt, wird später im Kapi-
3 Vgl. Tabelle Anteil der Pflegebedürftigen nach dem SGB XI an den Einwohnern ab 65 Jahren 2017; keine Vergleichswerte für 2018
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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tel „Steuerung der Leistungsgewährung“ behandelt. Zuvor unterziehen wir die Struktur der Fall-
konstellationen einer näheren Betrachtung.
Ambulante Quote
Feststellung
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten. Diese Quote
unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren. Dennoch konnte die
Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen den Trend auf gleichem Niveau
halten.
Die zunehmende Versorgung und Teilhabe von pflegebedürftigen Menschen im vertrauten So-
zialraum spiegelt den Wunsch der Betroffenen und deren Angehörigen wider. Die Pflege im
häuslichen Umfeld und die Bedarfsdeckung im Sinne einer passgenauen Hilfe stehen dabei im
Vordergrund. Sie ist der stationären Unterbringung in einem Pflegeheim aus sozialen und auch
aus finanziellen Aspekten vorzuziehen.
Die ambulante Quote drückt das Verhältnis der Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtu ngen
zur Anzahl der Leistungsbezieher insgesamt aus:
Ambulante Quote 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
47,4 11,6 21,6 28,6 32,2 47,4 19
Unter den kreisfreien Städten weist Münster die höchste ambulante Quote auf. Allerdings ist s ie
für das Jahr 2017 durch den Umstellungsprozess aufgrund des Pflegestärkungsgesetz III nur
eine grobe Orientierungsgröße. Das Jahr 2018 bietet repräsentativere Werte. Wir haben festge-
stellt, dass die ambulante Quote bei dem überwiegenden Teil der kreisfreien Städte im V er-
gleich 2017/2018 abnimmt. Einher geht dies mit einem Rückgang der Leistungsbezieher außer-
halb von Einrichtungen bei einer ungefähr gleichbleibenden Anzahl von Leistungsbezieher n in
Einrichtungen. Hintergrund sind die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze. In der Stadt
Münster ist die Quote entgegen dem Trend allerdings praktisch gleichgeblieben.
Die ambulante Quote korrespondiert mit dem jeweiligen Anteil der Menschen ab 65 Jahren, die
Hilfe außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen erhalten. Die nachfolgende Tabelle
zeigt, dass in Münster in der relevanten Altersgruppe sehr viele Menschen ambulante Hilfe zur
Pflege beziehen; hier wird das Maximum im interkommunalen Vergleich erreicht. Bei der statio-
nären Pflege ist es genau umgekehrt: In keiner anderen kreisfreien Stadt ist der Anteil der über
65jährigen, die auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen angewiesen sind, so gering.
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen 2018
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Leistungsbezieher Hilfe
zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen je 1.000
EW ab 65 Jahren
12,50 1,59 5,28 7,18 8,09 12,50 18
Leistungsbezieher Hilfe
zur Pflege in Einrichtun-
gen je 1.000 EW ab 65
Jahren
13,84 13,84 17,73 18,45 20,80 36,09 18
Bei dieser Analyse ist zu berücksichtigen, dass in der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
nur die Leistungsbezieher nach dem SGB XII betrachtet werden. Setzt man die Gesamtheit der
Pflegebedürftigen nach dem SGB XI bezüglich ambulanter und vollstationärer Pflege ins Ver-
hältnis, so zeigt sich: Weniger als ein Drittel aller pflegebedürftigen Menschen in Münster wird in
einer Einrichtung versorgt, bei allen anderen reichen ambulante Pflegeleistungen aus. In der
Gesamtheit liegt die ambulante Quote bei rund 69 Prozent.4
Wenn immer mehr Pflegebedürftige zuhause versorgt werden und die entsprechenden Aufwen-
dungen aus eigenen Mitteln und den Leistungen der Pflegeversicherung decken können, so
4 Vgl. IT.NRW, Pflegestatistik für Dezember 2017: Von 8.478 Leistungsem pfängern der Pflegeversicherung wurden 2.640 (= 31,1 Pro-
zent) in vollstationärer Pflege versorgt.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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kann sich dies negativ auf die hier betrachtete, nur auf SGB XII-Leistungsbezieher bezogene
Quote auswirken. Das ist der Fall, wenn die Anzahl der Leistungsbezieher in Einrichtungen
gleichzeitig nicht steigt. Insofern muss für eine sachgerechte Bewertung der Situation beachte t
werden, dass eine niedrige ambulante Quote nicht mit der Verletzung des Grundsatzes ‘ambu-
lant vor stationär’ und eine hohe Quote wie in der Stadt Münster nicht unmittelbar mit unge-
wöhnlicher Steuerungsleistung gleichzusetzen ist.
Gleichwohl sollte ein vorrangiges Ziel der Stadt sein, dass ein möglichst hoher Anteil der Leis-
tungsbezieher ambulant versorgt werden kann. Zudem muss es Ziel sein, alle Pflegebedürfti-
gen, die zuhause versorgt werden, umfassend zu beraten, um eine zukünftige Heimaufnahme
und einen damit eventuellen Bezug von Hilfe zur Pflege zu verhindern. Inwiefern dies der Stadt
gelingt, wird in dem Kapitel „Steuerung der Leistungsgewährung“ näher analysiert. Aus der
Perspektive der überörtlichen Prüfung setzen wir dabei eine ordnungsgemäße und rechtskon-
forme Einzelfallbearbeitung gewissermaßen als Konstante voraus und fokussieren uns auf eine
strukturelle Betrachtung.
Wie sich die bisher auf der Ebene von Personenzahlen analysierte Situation in der Hilfe zur
Pflege finanzwirtschaftlich auswirkt, stellen wir im folgenden Abschnitt dar.
Finanz- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen
Feststellung
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich ein Belas-
tungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe zur Pflege je Ein-
wohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der niedrige Anteil pflegebedürftiger
Senioren entlastend wirkt.
Feststellung
Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ niedrig. Doch
besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Hilfe in der Positi-
onierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferaufwendungen sind außerhalb von Ein-
richtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr hoch.
Feststellung
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferaufwendungen
verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ von
besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung.
Feststellung
Bei der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich auf der Hilfe zur Pfle-
ge in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im Bereich der ambulanten
Hilfe verbessert werden könnte. In der Finanzbuchhaltung werden als Ertrag erst die tat-
sächlichen Zahlungseingänge, nicht aber die zuvor bestehenden Forderungen erfasst. Dies
entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Als örtlicher Träger der Sozialhilfe hat die Stadt das Ziel, die Aufwendungen der Hilfe zur Pflege
bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Dabei ist der Grundsatz des
Nachrangs der Sozialhilfe zu beachten. Der Sozialhilfeträger muss im Fall von Leistungen für
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die Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen nach § 2 Abs. 2 SGB XII i.V.m. § 94 SGB
XII die Unterhaltspflichtigen zum Unterhalt heranziehen.
Im Folgenden werden die Transferaufwendungen für die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten
Kapitel SGB XII sowie die Erträge aus der Unterhaltsheranziehung betrachtet. Die Transferauf-
wendungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe sind in diesem Vergleich nicht enthalten.
Aufwendungen für Transferleistungen
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 18 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
206 174 203 224 280 358 21
Wir haben aufgezeigt, dass sich die Stadt Münster unter dem Gesichtspunkt der Leistungsdich-
te in einer ungünstigeren Situation befindet als die Rahmenbedingungen vermuten lassen.
Dennoch fallen die Transferaufwendungen je Einwohner ab 65 Jahren und auch je Leistungs-
bezieher gesamt moderat aus und liegen im Bereich des 1. Viertelwertes.
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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2018
Im Jahr 2017 betrugen die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher 6.452 Euro. Es hat
demnach eine deutliche Steigerung in Höhe von 1.218 Euro, dies entspricht 19 Prozent, stattge-
funden.
Eine ambulante Versorgung ist im Regelfall wesentlich günstiger als eine stationäre Unterbrin-
gung. Gemessen an den fallbezogenen Transferaufwendungen beträgt der wirtschaftliche Vor-
teil üblicherweise mehrere Tausend Euro pro Jahr. Daher wirkt eine hohe ambulante Quote
generell entlastend auf die einwohnerbezogenen Transferaufwendungen. Wir werden nachfol-
gend untersuchen, welchen Einfluss die Hilfe außerhalb und in Einrichtungen jeweils auf die
Kennzahlenausprägung hat. Dies insbesondere in Bezug auf die Frage, ob die Ursache für die
festgestellte deutliche Aufwandssteigerung je Leistungsbezieher innerhalb eines Jahres eindeu-
tig einer der beiden Leistungsarten zugeordnet werden kann.
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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Leistungsbezieher
außerhalb von Einrichtungen in Euro 2018
Bei den Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bildet die
Stadt Münster das Minimum. Auch 2017 war der Kennzahlenwert bereits sehr niedrig. Mit einer
absoluten Veränderung um neun Euro ist die Kennzahlenausprägung 2018 im Vergleich zum
Vorjahr praktisch gleichgeblieben.
Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass für die moderaten Aufwendungen in der Hilfe zur Pflege
insgesamt die Kombination der höchsten ambulanten Quote mit den niedrigsten Transferauf-
wendungen je Leistungsbezieher bei der pflegerischen Versorgung außerhalb von Einrichtun-
gen verantwortlich ist. Wir untersuchen nachfolgend die Auswirkung der Kostensituation in der
stationären Pflege auf die Gesamtsituation.
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Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Transferaufwendungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Leistungsbezieher in Einrichtungen
in Euro 2018
Die Kennzahlenausprägung bei den Aufwendungen für die stationäre Versorgung identifiziert
die Heimunterbringung in der Stadt Münster als Kostentreiber. Für einen Leistungsbezieher von
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen fallen Transferaufwendungen an, die zu den höchsten unter
den kreisfreien Städten gehören. Dabei ist es innerhalb eines Jahres zu einer erheblichen Stei-
gerung gekommen: 2017 lagen die Transferaufwendungen noch bei 9.248 Euro. Die Erhöhung
beträgt damit mehr als 2.300 Euro oder 25 Prozent.
Die bereits festgestellte Steigerung der Aufwendungen von 19 Prozent je Leistungsbezieher
insgesamt ist also eindeutig der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zuzurechnen.
Gleichwohl verursacht jeder einzelne Fall stationärer Versorgung pro Jahr um mehr als 8.200
Euro höhere Aufwendungen als ambulante Pflege. Hinzu kommen die Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld, das mit knapp 8.200 Euro je Leistungsempfänger die Stadt noch einmal genauso
belastet wie die eigentliche Hilfe zur Pflege. Vor diesem Hintergrund bekommt die Tatsache,
dass die Stadt Münster die höchste ambulante Quote unter den kreisfreien Städten aufweist,
noch einmal besondere Bedeutung. Mit einer beispielweise am Median liegenden Quote würde
bereits eine dramatische finanzielle Mehrbelastung der Stadt ausgelöst. Denn im Durchschnitt
entlastet jeder Einzelfall, in dem die Stadt durch entsprechende Beratung eine Heimaufnahme
abwenden und in Richtung einer angemessenen und sachgerechten ambulanten Versorgung
steuern kann, den Haushalt um jährlich rund 16.400 Euro.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung außer-
halb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung in der Hilfe zur
Pflege insgesamt zu begrenzen.
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Aufwendungen für Pflegewohngeld
Aufwendungen für Pflegewohngeld 2018
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für stationä-
re Einrichtungen je EW
ab 65 Jahren in Euro
120 95 154 173 192 237 19
Aufwendungen für Pfle-
gewohngeld für stationä-
re Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher Pflege-
wohngeld gesamt in Euro
8.185 5.850 6.325 6.912 7.612 8.375 19
Anders als in vielen anderen kreisfreien Städten ist es in Münster in den letzten Jahren zu ei-
nem eher moderaten Anstieg der Gesamtaufwendungen gekommen. Von 2014 bis 2018 haben
sich die Aufwendungen von 6,16 Mio. Euro auf 6,34 Mio. Euro erhöht, dies entspricht einer
Steigerung von rund drei Prozent. Anders formuliert ist das Pflegewohngeld bereits seit länge-
rem auf einem hohen Niveau. Nach Angaben der Verwaltung sind die Einrichtungen in der
Stadt Münster schon seit Jahren in einem guten baulichen Zustand und bieten hohe Standards
hinsichtlich Ausstattung und räumlichem Zuschnitt. Investitionen der Träger zur Erfüllung stren-
gerer baulicher Mindestvorgaben für Pflegeeinrichtungen, die unmittelbare Auswirkungen auf
das Pflegewohngeld haben, haben bereits früh stattgefunden. Bis zum 31. Juli 2018 bestan d
eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Vorgaben. Es ist zu erwarten, dass das Niveau
des Pflegewohngeldes auch in den anderen Städten deutlich steigt, wenn sich auch die letzten,
erst spät durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen auswirken werden.
Darüber hinaus ist mit der Einführung des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) eine V ielzahl
von Änderungen zur Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionskosten umgesetzt wor-
den. Deren Auswirkungen können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Bisher sind
noch nicht für alle Einrichtungen die Investitionskosten nach dem neuen Verfahren festgesetzt
worden. Insbesondere fehlen Erfahrungswerte bezüglich der Auswirkungen auf die Höhe der
Investitionskosten für Mieteinrichtungen.
Insofern kann die recht ungünstige Position der Stadt Münster bei den Kennzahlen zum Pfle-
gewohngeld etwas relativiert werden: Diese spiegelt lediglich wider, dass letztlich durch gesetz-
liche Vorgaben inzwischen ohnehin verpflichtende Standards in der Heimunterbringung hier
früher umgesetzt worden sind. Zudem ist die Höhe des Pflegewohngeldes durch die Kommune
nur bedingt steuerbar.
Erträge aus Unterhaltsheranziehung
Werden Leistungen nach dem SGB XII gewährt, gehen die bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsan-
sprüche der Leistungsberechtigten gegen Verwandte ersten Grades auf den Träger der Sozial-
hilfe über. Dass die Sozialhilfeträger dem Grunde nach verpflichtet sind, die übergegangenen
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Unterhaltsansprüche zu überprüfen und zu verfolgen, ergibt sich aus dem in § 2 SGB XII veran-
kerten Nachrangprinzip der Sozialhilfe.
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher in Euro 2018
Erträge aus Unterhaltsheranziehung für Hilfe zur Pflege außerhalb und in Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb und in Einrichtungen in Euro 2018
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Erträge aus Unterhalts-
heranziehung für Hilfe
zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen je Leis-
tungsbezieher außerhalb
von Einrichtungen in
Euro
21,40 0,00 0,00 6,23 22,10 233 12
Erträge aus Unterhalts-
heranziehung für Hilfe
zur Pflege in Einrichtun-
gen je Leistungsbezieher
in Einrichtungen in Euro
504 17 301 338 429 648 14
In mehreren kreisfreien Städten werden die Angehörigen der Leistungsbezieher außerhalb von
Einrichtungen nicht zum Unterhalt herangezogen. Dies ist kritisch zu beurteilen. Ein Verzicht auf
die Unterhaltsheranziehung bei gleichzeitiger Gewährung von Hilfe zur Pflege außerhalb von
Einrichtungen ist nicht gesetzeskonform. Auch wenn der Aufwand der Bearbeitung oftmals nicht
in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den Erträgen, die erzielt werden können, steht, führt eine
Unterhaltsheranziehung darüber hinaus oftmals zu einem sorgsameren Umgang beim Beantra-
gen von Leistungen.
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Die Stadt Münster erzielt in der Gesamtheit Unterhaltserträge, die genau im Mittelfeld der kreis-
freien Städte liegen. Dabei fällt der auf den einzelnen Leistungsbezieher entfallende Ertrag b ei
der ambulanten Hilfe im interkommunalen Vergleich niedrig, bei der stationären Versorgung
aber weit überdurchschnittlich aus. Der Gesamtertrag aus der Überprüfung und Heranziehung
Unterhaltspflichtiger entstammt also zum weitaus größten Teil aus der Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen. Doch ist zunächst entscheidend, dass die Stadt Münster insoweit rechtskonform
arbeitet, indem sie auch die Unterhaltsbearbeitung bei der ambulanten Hilfe in den Blick nimmt.
Die dort geringen Unterhaltsleistungen im Einzelfall sind jedoch ein Anhaltspunkt dafür, dass
dieser Bereich intensiver geprüft werden sollte. Insbesondere angesichts einer hohen ambulan-
ten Quote werden auch geringe Beträge im Einzelfall nennenswert den Gesamtertrag zum Posi-
tiven beeinflussen.
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 29. November 2019 hat das Angehörigen-Entlas-
tungsgesetz abschließend das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Unterhaltsverpflichtete
Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern sind vom Sozialhilfeträger mit Wirkung ab dem
01. Januar 2020 erst bei einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zur Zah-
lung von Unterhaltsleistungen heranzuziehen.
Durch die ab 2020 geltende Rechtslage ist davon auszugehen, dass die meisten Unterhalts-
schuldner von den Unterhaltsansprüchen freigestellt bzw. nicht mehr herangezogen werden.
Neben der finanziellen Mehrbelastung der Kommunen durch den Wegfall eines Großteils der
Unterhaltserträge resultieren daraus zwei weitere nennenswerte Auswirkungen:
Aufgrund der gesetzlich normierten Vermutung, dass Unterhaltspflichtige im Regelfall nicht die
Jahreseinkommensgrenze überschreiten, tritt einerseits eine erhebliche Entlastung in der Fall-
bearbeitung ein. Denn es liegt künftig in der Entscheidung des Sozialhilfeträgers, bei Anhalts-
punkten für ein höheres Einkommen Unterhaltspflichtige zur Auskunft zu verpflichten. Anderer-
seits kann eben dieser Grundsatz mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass Hilfe zur
Pflege eher als bisher in Anspruch genommen wird.
Ungeachtet der grundlegenden gesetzlichen Änderungen hat die gpaNRW in der Prüfung die
bislang geltende Rechtslage als Maßstab angelegt. Bestehende Unterhaltsansprüche für den
Zeitraum der Hilfegewährung bis zum 31. Dezember 2019 können unter Beachtung von Verjäh-
rungsfristen auch nach Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes verfolgt werden.
Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn die Unterhaltspflicht mit rechtswahrender Mittei-
lung zwar dem Grunde nach, wegen ausstehender Einkommens- und Vermögensüberprüfung
aber noch nicht der Höhe nach festgestellt worden ist.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung bis ein-
schließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage weiterverfolgen.
Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie konsequent vermeiden.
Ausweis der Forderungen und Erträge aus der Unterhaltsheranziehung
Gemäß § 23 Abs. 1 und § 33 Abs.1 Nr. 4 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kom-
munen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen -
KomHVO NRW) sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind die der Kommu-
ne zustehenden Forderungen vollständig zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zah-
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 24 von 46
lungseingang ist zu überwachen. Zudem müssen die Vermögensgegenstände und die Schul-
den zum Abschlussstichtag einzeln bewertet sein.
Die Stadt Münster stellt Forderungen, die durch übergeleitete Unterhaltsansprüche begründet
werden, erst dann zum Soll, wenn ein tatsächlicher Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Die
Stadt hat sich aus arbeitsökonomischen Gründen für diese Vorgehensweise entschieden. An-
dernfalls müssten häufig Forderungen und Erträge eingebucht werden, die im Nachhinein wie-
der berichtigt werden müssten. Diese Vorgehensweise steht jedoch nicht im Einklang mit § 23
Abs.1 und § 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Zudem werden Unterhaltsforderungen, die nicht ins System eingebucht wurden, nicht automati-
siert angemahnt. Hierdurch besteht das Risiko, dass Unterhaltsansprüche nicht durchgesetzt
werden.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen rechtskon-
form gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einbuchen.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 25 von 46
Organisation und Personaleinsatz
Organisation der Aufgabe Hilfe zur Pflege
Feststellung
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur Pflege im
Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und rechtmäßige Aufgaben-
wahrnehmung.
Feststellung
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt vorteilhaft.
Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem Umfang von Stellen-
vakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungsaufwand erheblich.
Feststellung
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte Fachan-
wendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des E-Governments
sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren Umsetzung im Sozialamt lie-
gen aber noch nicht vor.
Die Organisation und der Personaleinsatz im Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege sollen eine
effektive, effiziente und rechtmäßige Aufgabenerledigung ermöglichen. Das setzt u.a. folgende
Rahmenbedingungen voraus:
Die Organisation der Hilfegewährung und erforderliche Arbeitsprozesse sind strategisch
und fachlich ausgerichtet.
Aktuelle Arbeitshilfen, Stellen- und Prozessbeschreibungen unterstützen optimal e Ar-
beitsabläufe.
Es sind Standards zur Aufgabenerledigung vorhanden und dokumentiert.
Es gibt Personalressourcen und eine Auslastungssteuerung.
Ein Wissensmanagement ist eingerichtet.
Die Mitarbeiter besuchen regelmäßig Fortbildungen.
Eine aufgabengerechte Fachsoftware wird genutzt.
Die Gewährung von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ist in der Stadt Münster organisatorisch
dem Dezernat 5 (Soziales, Integration, Kultur und Sport) und dort dem Sozialamt zugeordnet.
Zentraler Standort ist das Verwaltungsgebäude Hafenstraße 8, Nebenstellen werden nicht un-
terhalten.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 26 von 46
Innerhalb des Sozialamtes verteilen sich die Hilfegewährung und alle damit in Zusammenhang
stehenden Aufgaben auf zwei Abteilungen:5
In Abteilung 50.1 (Finanzen, Planung, Inklusion, Interne Dienste) ist die strategische
Steuerung mit allen fallübergreifenden Planungsaufgaben angesiedelt.
Abteilung 50.3 (Leistungen nach dem SGB XII, BAFöG, Betreuungsrecht, Heimaufsicht)
ist für die Leistungsgewährung zuständig.
In Bezug auf das SGB XII setzt Abteilung 50.3 konsequent das Konzept der Einheitssachbear-
beitung um. Dieses Organisationsmodell bildet eine Ausnahme unter den Sozialämtern der
kreisfreien Städte. In vier Fachstellen (50.31 bis 50.34) wird das gesamte Leistungsspektrum
aus dem 3. bis zum 9. Kapitel SGB XII sowie das Pflegewohngeld bearbeitet. Auslösende Über-
legungen für das Organisationskonzept waren insbesondere die Erwartung von Synergieeffek -
ten wegen zahlreicher Überschneidungen in den Leistungsarten sowie eine höhere Bürger-
freundlichkeit. Letztere wird vor allem durch eine grundsätzlich dauerhaft bestehende 1:1-
Beziehung zwischen Leistungsbeziehern und Ansprechpartnern im Sozialamt angestrebt. Die-
ser Grundsatz wird lediglich aus organisatorischen Gründen durchbrochen, etwa bei einer Neu-
verteilung der Fallzahlen zwischen oder innerhalb von Organisationseinheiten sowie Ä nderun-
gen in der Stellenbesetzung durch Fluktuation. Da die Zuordnung von Leistungsbeziehern und
Ansprechpartnern bezirksbezogen ist, kann es zudem durch Wohnungswechsel im Stadtgebiet
zu Veränderungen kommen. Weitere Argumente für die Einheitssachbearbeitung sind nach
Erfahrung des Fachamtes eine deutlich höhere Flexibilität des Personaleinsatzes insbesondere
in Vertretungssituationen sowie durch das erworbene breite Wissensspektrum stärk er motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als fünfte in die Fallbearbeitung involvierte Fachstelle innerhalb der Abteilung 50.3 übernimmt
50.35 (Soziale Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen) die Aufgaben Fallmanage-
ment, Bedarfsfeststellung und Pflegegutachten sowie Pflege- und Wohnberatung.
Eine standardisierte und einheitliche Fallbearbeitung in der Hilfe zur Pflege ist durch eine enge
Kooperation zwischen den vier Leistungs-Fachstellen und der Fachstelle 50.35 gewährleis tet.
Im konkreten Einzelfall erfolgt die Zusammenarbeit formalisiert, indem die jeweilige Leis tungs-
Fachstelle abhängig von Fallsituation und Hilfebedarf Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und/oder
Pflegefachkräfte beauftragt. Insbesondere bei komplexen oder "außergewöhnlichen" Fällen
kommt das Instrument der Fallkonferenz zur Anwendung. Arbeitsprozesse werden in der Sach-
bearbeitung generell durch intern dokumentierte Entscheidungskriterien und Maßnahmen zur
Standardisierung und Qualitätssicherung (Arbeitsanweisungen, Verfügungen, Vordrucke) unter-
stützt. Zur Sicherstellung der Fachaufsicht werden nach dem Zufallsprinzip fünf Prozent al ler
Fälle monatlich als Stichprobe ausgewählt und einer Revision unterzogen. Dass Entscheidun-
gen immer nach gleichen Maßstäben und Kriterien getroffen werden, wird zudem durch regel-
mäßige und darüber hinaus anlassabhängige Dienstbesprechungen gewährleistet.
In der Prüfung von Leistungsansprüchen und der Leistungsgewährung sind 40 Verwaltungskräf-
te eingesetzt. Etwa ein Viertel davon ist teilzeitbeschäftigt. Die Stadtverwaltung Münster bietet
5 Hier ist die organisatorische Situation zum Zeitpunkt der Daten- und Informationserhebung in der Prüfung dargestellt. Zum 01.07.2 019
wurde eine Neuorganisation des Sozialamtes umgesetzt. Da die organisatorisch en Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf di e
Prüfung bzw. deren Ergebnisse haben, wurde darauf verzichtet, in die sem Bericht auch die neue Organisationsstruktur darzustellen.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 27 von 46
auch für den Bereich der Hilfe zur Pflege im Rahmen der aufgabenspezifischen Grenzen (Prä-
senz während der Sprechzeiten usw.) die Möglichkeit der Heimarbeit.
Als Fallschlüssel in der Einheits-Sachbearbeitung wurde eine "Grundfallzahl" von 180 Fällen je
Vollzeit-Stelle festgelegt. Um den Unterschieden zwischen den bearbeiteten Leistungsarten
hinsichtlich Komplexität und Zeitaufwand Rechnung zu tragen, wird die tatsächliche Fallbelas-
tung der einzelnen Stellen individuell per Punktesystem festgelegt. Kern des Systems ist die
Fallgewichtung nach Leistungsarten. So zählt beispielsweise ein Fall in der Hilfe zur Pflege 13
Punkte, in der Grundsicherung zehn Punkte und ein Pflegewohngeldfall neun Punkte. Bei Kom-
binationsfällen, typischerweise etwa bei stationärer Versorgung die originäre Hilfe z ur Pflege in
Einrichtungen sowie das Pflegewohngeld, gilt nur der höhere Punktwert. Hintergrund ist, dass
die Anspruchsvoraussetzungen immer für den Gesamtfall geprüft werden. Einzelne Leistungs-
typen, die grundsätzlich auch nicht-kombiniert vorkommen können, wirken sich in diesen Kom-
binationsfällen damit letztlich nur in Gestalt zusätzlicher Hilfeartenschlüssel aus. Das Punkte-
system ist in der eingesetzten Fachsoftware hinterlegt. Die entsprechenden Auswertungen wer-
den der Abteilungsleitung 50.3 einmal monatlich zur Verfügung gestellt. Regelmäßig ist eine
Neuverteilung zwischen den Stellen in der Leistungssachbearbeitung auf Grundlage der ge-
wichteten Fallzahl einmal jährlich vorgesehen. Bei Bedarf, insbesondere wenn sich deutliche
Ungleichgewichte der Fallbelastung je Stelle entwickelt haben, wird unterjährig angepasst.
Nach Angaben der Verwaltung sind seit Jahren Stellen in mehr oder minder erheblichen Um-
fang nicht besetzt. Zum Zeitpunkt der Prüfung betraf dies zwei Stellen, im Laufe des Jahres
2018 waren jedoch zeitweise sieben Stellen gleichzeitig von Vakanzen betroffen. Die Ursache
liegt vorrangig in Fluktuation, aber auch Langzeiterkrankungen spielen eine Rolle. Auffällig hohe
krankheitsbedingte Ausfälle sind allerdings nicht zu verzeichnen. Über das normalerwei se zu
erwartende Maß hinausgehende Bearbeitungsrückstände oder Überstunden ließen sich bisher
im Regelfall vermeiden, dies allerdings um den Preis einer sehr hohen Arbeitsbelastung.
Grundsätzlich wird das Konzept der Einheitssachbearbeitung von der Verwaltung positiv bewer-
tet. Gleichwohl gibt es auch nachteilige Aspekte: Die große Aufgabenspanne bei gleichzeitig
notwendiger Tiefe des Fachwissens stellt eine Herausforderung für die Beschäftigten dar. Für
neue Kräfte findet ein strukturierter Einarbeitungsprozess durch Kolleginnen und Kollegen, er-
gänzt um Supervision und regelmäßiges Feedback durch die jeweilige Sachgebietsleitung,
statt. Bedarfsgerechte Fortbildungsmöglichkeiten sind nach Einschätzung des Fachbereichs
gegeben. Die Stadt Münster hat eine verwaltungsweite Personalentwicklungsplanung erstellt,
ein spezifisches Konzept für Amt 50 liegt jedoch nicht vor. In der Praxis ist mit einer Einarbei-
tungsphase von bis zu zwei Jahren zu rechnen, bis eine Verwaltungskraft hinreichend erfahren
und zur weitestgehend selbständigen Sachbearbeitung befähigt ist. Aus Fluktuation und Einar-
beitungsdauer resultiert, dass sich de facto dauerhaft rund ein Viertel des Personalbestandes in
der Einarbeitungsphase befindet. Damit haben nur drei Viertel der Verwaltungskräfte den Status
"erfahren und selbständig einsetzfähig", sind aber zusätzlich durch den Einarbeitungsaufwand
belastet.
Optimierungsbedarf gibt es in Teilbereichen der eingesetzten Fachsoftware. Nach Einschätzung
des Fachbereichs wird eine strukturierte Fallbearbeitung nicht vollständig und hinreichend un-
terstützt. Im Kontext der Digitalisierung und Einführung des E-Governments in der Hilfe zur
Pflege gibt es zwar Überlegungen zur Einführung von E-Akten, Online-Anträgen und ei nem
Dokumenten-Managementsystem, konkrete Umsetzungspläne für das Sozialamt der Stadt
Münster liegen jedoch noch nicht vor.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 28 von 46
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leistungssach-
gebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht kontraproduktiv wi rd,
sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand so weit wie möglich
minimiert werden.
Empfehlung
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssachgebiete ef -
fektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die gegenwärtige Un-
terstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des Sozialamtes mit Priorität in
den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufgenommen werden.
Personal- und Leistungskennzahlen
Feststellung
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur Pflege war
wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Die nachfol-
genden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich ohne Einbeziehung der Daten
für die Stadt Münster dargestellt.
Die Stadt sollte die notwendigen Personalressourcen vorhalten, um die Aufgaben der Hilfe zur
Pflege effektiv und qualitativ bearbeiten zu können. Dies setzt eine sowohl quantitativ als auch
qualitativ ausreichende Personalausstattung voraus. Hierfür ist eine Personalbedarfsplanung
notwendig, die geplante und ungeplante Fluktuationen berücksichtigt.
In der Stadt Münster wird bei der Leistungsgewährung und der Unterhaltsheranziehung Ein-
heitssachbearbeitung praktiziert. Nach Angaben der Verwaltung war eine aufgabenbezogene
Differenzierung von Stellenanteilen nach der in dieser Prüfung vorgesehen Methodik mit ver-
tretbarem Aufwand nicht leistbar. Eine Ausnahme innerhalb des geprüften Aufgabenbereichs
bildet nur die Pflege- und Wohnberatung. Münster gehört daher zu dem Teil der kreisfreien
Städte, für die keine gesonderte Kennzahlenberechnung nach ambulanter und stationärer Hilfe
zur Pflege möglich ist. Wir beschränken uns daher nachfolgend auf die nachrichtliche Darstel-
lung des interkommunalen Vergleichs der kreisfreien Städte, für die entsprechende Daten vor-
lagen. Dies verschafft der Stadt Münster eine Orientierung für künftige eigene Analysen.
Stellenbeschreibungen für die Einheitssachbearbeitung liegen zwar vor, sind aber nicht mehr
aktuell. So beziehen sie sich teilweise formal auf heute nicht mehr geltende Rechtsgrundlagen
für bestimmte Leistungen.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei sollte e s
künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufgabenblöcke wie der
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen direkt aus den Stellen-
beschreibungen abzuleiten.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 29 von 46
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen und in Einrichtungen
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2018
Kennzahl Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur Pfle-
ge außerhalb von Ein-
richtungen je 10.000 EW
ab 65 Jahren
k.A. 0,41 0,51 0,73 1,05 1,42 14
Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung
2018
Vollzeit-Stellen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 2018
Kennzahl Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Hilfe zur Pfle-
ge in Einrichtungen je
10.000 EW ab 65 Jahren
k.A. 0,94 1,42 1,68 2,11 3,32 15
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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Leistungsbezieher Hilfe zur Pflege in Einrichtungen je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung 2018
Pflege- und Wohnberatung
Vollzeit-Stellen Pflege- und Wohnberatung 2018
Kennzahl Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung und Pflege-
fachkräfte Pflege- und
Wohnberatung je 10.000
EW ab 65 Jahren
0,39 0,16 0,44 0,70 1,23 1,41 17
Eine qualifizierte und am Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ ausgerichtete Pflege- und Wohnbe-
ratung hat als erste Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen eine wich-
tige Funktion.
In der Stadt Münster gibt es zwei Pflegestützpunkte: Die Pflege- und Wohnberatung im Sozial-
amt (Informationsbüro Pflege) und eine Beratungsstelle in Trägerschaft der AOK. Die Personal-
kosten der kommunalen Pflege- und Wohnberatung sind mischfinanziert. Für die eigentliche
Pflegeberatung wird eine Vollzeit-Stelle vorgehalten, die zu 100% Prozent aus dem Haushalt
der Stadt Münster getragen wird. Hinzu kommen 1,54 vollzeitverrechnete Stellen in der Wohn-
beratung, zu denen die Stadt sowie der Fördermittelausgleichfonds der Pflegeversicherung
jeweils die Hälfte der Kosten beisteuern. Die erforderliche fachliche Qualifizierung i st durch den
Einsatz von Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagogen und eine Pflegefachkraft sichergestellt. Die
Stadt Münster liegt mit der Stellenausstattung für diesen Aufgabenbereich leicht unter dem 1.
Viertelwert. Daneben ist jedoch die in dieser Prüfung nicht zu beziffernde Personalausstattung
des Pflegestützpunktes der AOK zu berücksichtigen. Zudem gehören Elemente der Pflege- un d
Wohnberatung zum Aufgabenspektrum der Fachstelle 50.35 (Soziale Dienste für Pflegebedürf-
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 31 von 46
tige und ältere Menschen). Darauf gehen wir im Abschnitt Steuerung der Leistungsgewährung
näher ein. Die entsprechenden Stellenanteile konnten in der Prüfung nicht mit angemessenem
Aufwand beziffert werden und sind im obigen interkommunalen Vergleich daher nicht berück-
sichtigt. Die personelle Ausstattung für die Aufgaben der Pflege- und Wohnberatung liegt inso-
fern faktisch über den hier genannten 0,39 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohnern ab 6 5 Jahren.
Die freien Einrichtungsträger sind über entsprechende Arbeitskreise in die Aktivitäten der Pfle-
ge- und Wohnberatung eingebunden. Von der Verwaltung wird die Kooperation im planerischen
und strategischen Bereich sowie auch im operativen Bereich als gut eingeschätzt.
Interkommunale Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Pflege- und Wohnberatung findet
nicht im engeren Sinne, etwa in Gestalt einer gemeinsamen Stelle mit benachbarten Kreisen
oder Kommunen, statt. Ein überregionaler fachlicher Austausch erfolgt jedoch unter anderem
über die Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW mit Sitz in Dortmu nd.
Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege
Vollzeit-Stellen Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege 2018
Kennzahl Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sachbe-
arbeitung Unterhaltsher-
anziehungsfälle Hilfe zur
Pflege je 10.000 EW ab
65 Jahren
k.A. 0,20 0,42 0,47 0,58 0,93 16
Die Unterhaltsprüfung und -heranziehung für die Hilfe zur Pflege wird bei der Stadt Münster im
Auftrag des Sozialamtes vollständig durch das Jobcenter bearbeitet. Ebenso wie die Leistungs-
sachgebiete des Sozialamtes praktiziert auch die Fachgruppe Unterhaltsheranziehung des Job-
centers Einheitssachbearbeitung. Eine gesonderte Nennung der vollzeitverrechneten Stellenan-
teile, die auf Unterhaltsangelegenheiten in der Hilfe zur Pflege entfallen, ist hier ebenfalls nicht
mit vertretbarem Aufwand möglich. Von einer Stellenbetrachtung wird hier daher abgesehen,
die vorstehende Tabelle dient lediglich zur Orientierung ohne Einbeziehung der Date n aus
Münster.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 32 von 46
Steuerung und Controlling
Die Steuerung der Hilfe zur Pflege betrachten wir in unterschiedlichen Zusammenhängen:
Fach- und Finanzcontrolling,
Steuerung der Leistungsgewährung und
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung,
Steuerung der Pflegelandschaft und
Quartiersmanagement.
Fach- und Finanzcontrolling
Feststellung
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente wie Zieldefi-
nitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsrelevanz ließe sich je-
doch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über den Erfolg von Beratungsak-
tivitäten.
Eine Kommune sollte Kennzahlen erheben, für die jeweils ein Zielwert festgelegt ist. Die Pla-
nungen in der Kämmerei und im Sozialamt sollte übereinstimmen. Soll- und Ist-Werte soll te die
Kommune in festgelegten Zeitabständen analysieren und daraus Maßnahmen entwickeln. Zu-
dem sollte ein Berichtswesen installiert sein.
Im Sozialamt der Stadt Münster liegt die Zuständigkeit für das dezentrale Controlling bei der
Leitung der Fachstelle 50.14. Der Zugang zu steuerungsrelevanten Daten und Informationen zu
Fällen und Personen erfolgt direkt innerhalb der Fachstelle 50.14 über die dortige dezentrale IT-
Stelle. Haushalts- und Finanzdaten liefert die Fachstelle 50.11 (Rechnungsstelle). Zur Vernet-
zung der jeweiligen Aufgaben und findet eine themenbezogene Zusammenarbeit zwischen
Sozialplanung und Controlling statt. Zum Zeitpunkt der Prüfung war eine Planstelle im Stellen-
plan ausgewiesen, deren Inhalt und Aufgabe die Implementierung eines internen Kontrollsys-
tems im Sozialamt ist.
Explizite Vorgaben oder Ziele zur Haushaltskonsolidierung sind für die Hilfe zur Pflege bisher
nicht formuliert. Die Stadt Münster nimmt nicht an interkommunalen Kennzahlenvergleichen
statt. Eine besondere Software für Controllingaufgaben wird nicht eingesetzt. Über alle Aufga-
benbereiche des Sozialamts werden im jährlichen Rhythmus Statistikberichte (Überblicksdar-
stellungen) erstellt, die auch die Hilfe zur Pflege einbeziehen.
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Haushalt künftig auf Produktgruppen- bzw. Produktebene
ein kleines Kennzahlenset zur Hilfe zur Pflege abzubilden. Für das Produkt 050301 Beratung
und Leistung bei Pflegebedürftigkeit unter der Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer so-
zialer Bedarfe sind für das Haushaltsjahr 2019 Ziele inhaltlich definiert worden. Die konkrete
Festlegung von Zielkennzahlen wie etwa Erfüllungsgraden steht derzeit noch aus. Damit fehlt
derzeit noch die Voraussetzung, um die Zielerreichung messbar zu machen.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
Seite 33 von 46
So soll der Anteil der in vollstationären Einrichtungen versorgten Menschen ab 65 Jahren einen
noch festzulegenden Prozentsatz nicht übersteigen. Zumindest inhaltlich hat die Stadt damit
den in der individuellen Hilfefallsteuerung, der Angebotssteuerung und dem Quartiersmanage-
ment maßgeblichen Aspekt des selbstbestimmten Lebens im eigenen Wohnumfeld und den
Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ ideal verknüpft.
Darüber hinaus sind Ziele bezüglich der Bearbeitungsdauer von Anträgen und zur gesetzlichen
Regelprüfung der Pflegeeinrichtungen formuliert und bereits mit Planwerten versehen worden.
Die erreichten Zielwerte zu diesen Basiszielen sind im Haushalt 2019 bereits ausgewiesen.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwerte festle-
gen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen steuerungsrelevan-
te Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wirkungskennzahlen sinnvol l, die
Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangssteuerung liefern.
Steuerung der Leistungsgewährung
Feststellung
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisationseinhei-
ten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamtaufgabe Fallsteue rung
leisten.
Feststellung
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“
hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsicherungs-Bezug Teilhabe,
Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe zur Pflege wird damit ein nen-
nenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe" geleistet.
Zu einer optimalen Zugangssteuerung der Hilfe zur Pflege gehört ein geregeltes Hilfeverfahren.
Über das Hilfeverfahren muss die Kommune eine individuelle, bedarfsgerechte und wirtschaftli-
che Leistungserbringung gewährleisten. Dazu zählt für die gpaNRW insbesondere:
eine leistungsrechtliche Prüfung des Hilfeanspruchs,
ein strukturiertes (softwaregestütztes) Hilfeverfahren,
der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’,
eine passgenaue Bedarfsdeckung,
der Einsatz von Pflegefachkräften,
die Förderung präventiver Maßnahmen,
eine regelmäßige Überprüfung der Hilfegewährung und
die rechtmäßige Heranziehung von Unterhaltspflichtigen.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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In der Ausgestaltung der Hilfefallsteuerung lassen sich alle Belange vom Recht der Hilfesu-
chenden auf passgenaue Versorgung bis hin zum Ziel des Sozialhilfeträgers, die Hilfen wirt-
schaftlich bereitzustellen, angemessen austarieren.
Aus der Perspektive der Hilfesuchenden oder deren Angehöriger ist zunächst eine angemesse-
ne, verständliche und über verschiedene Quellen gut zugängliche Information wichtig. Die ent-
sprechenden Informationen bereitzustellen und als Kontakt für Hilfesuchende bzw. Angehörige
zur Verfügung zu stehen, ist in der Stadt Münster Aufgabe mehrerer Organisationseinheiten.
Im Vergleich zur Mehrheit der kreisfreien Städte liegt hier eine Besonderheit in der organisatori -
schen Trennung von Pflegeberatung und Wohnberatung, zudem spielen die Sozialen Diens te
für Pflegebedürftige und ältere Menschen (Fachstelle 50.35) eine aktive Rolle. Die Aufgaben-
verteilung in der Pflege- und Wohnberatung stellt sich zwischen den beteiligten Stellen wie folgt
dar:
Das mit einer Vollzeit-Stelle besetzte Informationsbüro Pflege führt Pflegeberatung im
engeren Sinne als zentrales Angebot und erste Kontaktmöglichkeit durch. Ziel ist es, eine
Orientierung über mögliche Hilfen zu verschaffen und zunächst ergebnisoffen zu beraten.
Im Regelfall kann Auskunft über aktuell freie Kapazitäten in der Kurzzeit- und vollstatio-
nären Pflege gegeben werden. Umfassende Informationen zum Thema Pflege sind auf
der Internetseite der Stadt abrufbar. Das Büro existiert seit mehr als 25 Jahren und hat
nach Einschätzung der Verwaltung einen sehr hohen Bekanntheitsgrad bei Bürgerinnen
und Bürgern sowie Krankenhäusern und Seniorenzentren.
Die personell mit 1,54 Vollzeit-Stellen ausgestattete Wohnberatung erstreckt sich auf alle
Informationen zur Anpassung oder zum Umbau einzelner Wohnbereiche einschließlich
der Finanzierung sowie die Versorgung mit Hilfs- und Pflegemitteln und Hausnotruf. Die
Beratung beinhaltet Hausbesuche und die Unterstützung bei der Suche nach individuel-
len Lösungen.
Die Sozialen Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen bieten umfassende Bera-
tung insbesondere für ältere, pflege- bzw. hilfsbedürftige Menschen mit geringem Ein-
kommen an. Auf dieser Ebene berücksichtigt das Beratungskonzept konsequent das
Prinzip ‘ambulant vor stationär’. In dieser Fachstelle ist auch das Fallmanagement veror-
tet, das im Auftrag der leistungsgewährenden Fachstellen den Hilfe- und Pflegebedarf
feststellt. Von einer Bezifferung der Arbeitszeitanteile, die in Fachstelle 50.35 auf Aufga-
ben der Pflege- und Wohnberatung im engeren Sinne entfallen, wurde in der Prüfung ab-
gesehen.
Für Menschen, die im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt pflegerisch versorgt
werden müssen, ist ein funktionierendes Entlassmanagement mit Pflegeüberleitung von Bedeu-
tung. Die Kooperation mit Münsteraner Krankenhäusern wird von der Stadt als insgesamt gut
bezeichnet. Mit fünf Kliniken wurde verbindlich vereinbart, dass die städtische Pflegefachk raft
durch den Sozialdienst des Krankenhauses über die Entlassung von Patienten in eine stationä-
re Pflegeeinrichtung in Kenntnis zu setzen ist. Dem Sozialamt werden bei Bedarf Patientenbö -
gen zugeleitet, die allerdings nicht den Informationsumfang von Pflegeüberleitungsbögen im
engeren Sinne haben. Verbesserungsfähig ist in diesem Punkt die Kommunikation mit dem
Universitätsklinikum Münster: Größe und organisatorische Komplexität der Klinik erschweren
die Vereinbarung eines standardisierten Prozesses bei der Entlassung pflegebedürftiger Patien-
ten bzw. den verlässlichen Informationsfluss im Einzelfall.
Stadt Münster Hilfe zur Pflege 050.010.050_03364
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Sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege findet eine individuelle Hilfepla-
nung und Beurteilung des Hilfefalles durch das Fallmanagement in der Fachstelle 50.35 (Sozia-
le Dienste für Pflegebedürftige und ältere Menschen) einschließlich Festlegung des Leistungs-
umfangs statt. Laufende Fälle werden einmal jährlich daraufhin überprüft, ob der festgestellte
Bedarf noch besteht bzw. ob die gewählten Maßnahmen zur passgenauen Bedarfsdeckung
weiterhin geeignet sind.
Die Stadt Münster finanziert als freiwillige Aufgabe des Projekt "Fallmanagement zur Teilhabe
im Alter" ("FMTiA") als Modul des umfassenden Programms Teilhabe im Alter. Für dieses spe-
zialisierte Fallmanagement stehen 0,75 Vollzeit-Stellen zur Verfügung. Der Aufgabenschwer-
punkt liegt darin, für Menschen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, Strukturen zur Teil-
habe, Selbstbestimmung und Aktivierung zu schaffen. In Bezug auf die Fallsteuerung in der
Hilfe zur Pflege werden damit wichtige präventive Komponenten abgedeckt. Strategie und Z iele
sind im weiteren Sinne mit prophylaktischen Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe ver-
gleichbar, jedoch weniger konkret normiert. Die Teilnahme am Fallmanagement ist für die Leis-
tungsberechtigten freiwillig.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein standardisiertes
Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeeinrichtung entlassen
werden sollen, zu vereinbaren.
Empfehlung
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster prüfen, ob
in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und Maßnahmenerfolge ge-
messen werden können.
Steuerung des Hilfeangebotes durch die Pflege- und Wohnberatung
Feststellung
Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag im ind ividu-
ellen Beratungs- und Hilfeprozess.
Die Kommune sollte über eine trägerunabhängige (kommunale) Pflege- und Wohnberatung
verfügen und dafür qualifiziertes Personal einsetzen. Eine gut aufgestellte Pflege- und Woh nbe-
ratung sollte folgende Faktoren erfüllen:
Einsatz von Pflegefachkräften,
enge Zusammenarbeit zwischen Pflegefachkräften und Sachbearbeitung HzP,
vorgeschaltete Beratungsgespräche zu Beginn des Hilfeverfahrens,
Beratung sowohl telefonisch als auch persönlich,
Durchführung von Hausbesuchen,
Dokumentation der Beratung,
Beratung beinhaltet die Themen Pflege und Wohnen,
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bei allen Beratungen steht der Grundsatz ‘ambulant vor stationär’ im Fokus,
Informationen im Internet zur Pflege- und Wohnberatung und
Auf- und Ausbau eines örtlichen Netzwerkes.
Wie im Berichtsabschnitt Personal und Organisation anhand des Kennzahlenwertes gezeigt,
setzt die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich eher wenig Personal für die Aufgaben
der trägerunabhängigen Pflege- und Wohnberatung ein; allerdings sind zusätzlich die Elemente
der Pflege- und Wohnberatung im Aufgabenspektrum der Fachstelle 50.35 zu berücksichtigen,
deren Stellenvolumen nicht quantifiziert wurde. Mit dem insgesamt eingesetzten Personal kann
die Stadt den Bürgern kostenfreie Informationen und Beratungen insbesondere über die The-
men
Pflegeversicherungsgesetz,
ambulante Dienste,
Essen auf Rädern,
Hausnotruf,
Entlastungsleistungen im Alltag,
Tagespflege,
vollstationäre Pflege,
Kurzzeit - und Verhinderungspflege,
Wohnraumanpassung und
Freizeitaktivitäten
zur Verfügung stellen. Der eigentlichen Beratung gehen verschiedene Maßnahmen voraus, um
die Menschen zu erreichen, denen Pflegebedürftigkeit droht. Auf dieser ersten Ebene informiert
die Stadt über unterschiedliche Kanäle: Gängige Internet-Suchmaschinen verweisen bei E inga-
be der Begriffe „Münster“ und „Pflege“ schon unter den ersten Treffern auf die Internetpräsenz
des städtischen Informationsbüros Pflege auf der Domain www.stadt-muenster.de. Daneben
werden klassische Medien wie Broschüren oder Flyer aufgelegt. Punktuell und themenbezo gen
besteht ein Austausch mit dem Quartiersmanagement.
Die Unterstützung der Hilfesuchenden durch die Pflege- und Wohnberatung erfolgt in Form von
telefonischen oder persönlichen Beratungsgesprächen im Sozialamt, Unterstützung bei Anträ-
gen, Bereitstellung einschlägiger Informationen jeglicher Art sowie Hausbesuchen. Eine syste-
matische Zusammenarbeit der Pflege- und Wohnberatung mit der Leistungssachbearbeitung,
etwa durch Einbindung in die Antragstellung oder Teilnahme an Hilfeplangesprächen, is t zwi-
schen den Leistungsfachstellen und der Fachstelle 50.35 umgesetzt.
Aktivitäten der Netzwerkarbeit bestehen unter anderem in Form der Geschäftsführung für zwei
Arbeitskreise, die dem Informationsbüro Pflege obliegt. Zum einen ist dies der „Arbeitskreis
Beratung“, in dem neben den örtlichen Pflegeberaterinnen und -beratern auch Fachkräfte der
Krankenhaussozialdienste und der gerontopsychiatrischen Beratungsstelle vertreten sind. Zum
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anderen handelt es sich um den „Arbeitskreis Tagespflege“ mit Vertreterinnen und Vertretern
der Tagespflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird ein regelmäßiger Austausch mit weiteren
Pflegeanbietern gepflegt.
Von einer über statistische Eckdaten hinausgehenden Dokumentation aller durchgeführten Be-
ratungen sieht die Stadt Münster bisher ab. Eine Dokumentation in Kombination mit entspre-
chenden anonymisierten Auswertungen würde hilfreiche Informationen liefern: So ließe sich
beispielsweise erkennen, welche Personen (Geschlecht, Alter, Herkunft usw.) mit welchen
Problemstellungen in welchem Umfang Beratung und Unterstützung in Anspruch genommen
haben. Hierüber kann die Stadt Entwicklungen und Veränderungen im Bedarf der Hilfesuchen-
den analysieren und die Beratungsaktivitäten mittelfristig entsprechend ausgestalten. Di eser
Punkt schließt den Kreis zur Empfehlung zum Fach- und Finanzcontrolling, unter stärkerer Nut-
zung von Wirkungskennzahlen zu steuern.
Dokumentationsaufgaben sollen selbstverständlich nicht aus einem Selbstzweck heraus P erso-
nalressourcen binden; eine Abwägung zwischen dem Mehraufwand einer obligatorischen Do-
kumentation und dem daraus entstehenden Nutzen ist daher unerlässlich.
Empfehlung
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivitäten soll-
te die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der
im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll.
Steuerung der Pflegelandschaft
Feststellung
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die Entwickl ung
des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und ein wirksames Instru-
mentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steuern.
Feststellung
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwarteten Zu-
nahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig drohendem Fachkräf-
temangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre Planung ein.
Feststellung
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch. Dies kor-
respondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebedürftiger Menschen
an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch wahrscheinlich durch die Rolle der
Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklären.
Die Steuerung der Pflegelandschaft erfolgt in den Kommunen über die kommunale Pflegepla-
nung. Diese soll Trends und Handlungsbedarfe aufzeigen, weiterführende Diskussionen initiie-
ren und somit eine auskömmliche Pflegeinfrastruktur fördern. Die Stadt sollte eine koordinie-
rende Rolle in der Demografie- und Sozialraumplanung einnehmen.
Die Stadt muss zudem auf ein bedarfsgerechtes Angebot an stationären Pflegeplätzen achten.
Kurzzeitpflegeplätze müssen in einem angemessenen Umfang in der Stadt vorhanden sein.
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In der Stadt Münster ist die Pflegeplanung organisatorisch der Fachstelle Sozialplanung in der
Abteilung 50.1 zugeordnet. Das Sozialamt deckt den gesamten Katalog der Kapitel 3 bis 9 des
SGB XII planerisch ab. Als gegenwärtig wichtigstes strategisches und programmatisc hes Ziel
aus Planungssicht in Bezug auf die Hilfe zur Pflege nennt die Stadt die bedarfs- und bedürfni s-
gerechte, wohnortnahe Versorgung mit Pflegeleistungen, die ein weitgehend selbstbestimmtes
Leben ermöglichen.
Zwischen Politik, Verwaltung und Leistungsanbietern verläuft die Zusammenarbeit seit Jahren
konstruktiv und zeichnet sich durch einen weitestgehenden Konsens in Belangen der Pflegebe-
darfsplanung aus. Bei den örtlichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege besteht eine hohe In-
novationsbereitschaft, beispielsweise in Bezug auf Quartiersmanagement.
Die Planung unterliegt einer jährlichen Überprüfung und Fortschreibung. Im Bereich der senio-
rengerechten Quartiersentwicklung erfolgen laufende Anpassungen über den Austausch unter
den Projektbeteiligten. Die Entwicklung eines Evaluationsdesigns ist beabsichtigt. Mitwirkende
an der Pflegeplanung sind insbesondere die
Konferenz Alter und Pflege,
WTG-Behörde,
Anbietervertreter und deren Umfeld
Stadtplanung und
Bauordnung.
Netzwerkarbeit ist ein elementarer Aspekt einer erfolgreichen Pflegeplanung. Nach Einschät-
zung der Stadt Münster funktionieren Kooperation und Vernetzung zwischen den relevanten
Akteuren erfolgreich. In der altersgerechten Quartiersentwicklung liegt ein zusätzliches Koope-
rationsfeld, das die Zusammenarbeit im enger gefassten Handlungsfeld Pflege begünstigt und
fördert. Dies wird zwar nicht gezielt seitens der Stadt gesteuert, ist aber ein durchaus erwünsch-
ter Nebeneffekt.
Die Pflegelandschaft in Münster zeigt eine relativ große Trägervielfalt. Sie ist aber vor allem
durch Einrichtungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, mehrheitlich konfessionellen Trä-
gern, geprägt. Die nach Angaben der Stadt dort verlässlich bestehende Tarifbindung verursacht
zwar höhere Kosten, denen aber aus Sicht der Verwaltung als WTG-Behörde eine hohe Quali-
tät der Einrichtungen gegenübersteht. Die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen
Stadt und Trägern werden als gut bezeichnet. Seit Jahren besteht Konsens darüber, dass kein
Bedarf an einer Kapazitätsausweitung bei vollstationären Pflegeplätzen besteht. Im ambulanten
Bereich richtet sich die Steuerung – am Bedarf orientiert – stetig in Richtung Angebotserweite-
rung aus. Allerdings sind die ambulanten Dienste Steuerungseinflüssen durch die Stadt insge-
samt weniger aufgeschlossen als die lokalen Einrichtungsträger.
Als mittel- bis langfristig größten Risikofaktor für die bedarfsgerechte Versorgung nennt die
Stadt Münster den sich abzeichnenden Fachkräftemangel im Pflegesektor. Zwar bestehen der-
zeit noch keine erheblichen Versorgungsengpässe, eine Tendenz zur Unterversorgung ist in der
ambulanten Pflege aber bereits erkennbar. Vor allem bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
ist die Bedarfsdeckung schon jetzt nicht mehr in vollem Umfang sicherzustellen. F ür Menschen
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mit Anspruch auf SGB XII-Leistungen ist die Situation etwas günstiger, weil im Rahmen des
Fallmanagements eine obligatorische Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle Soziale
Dienste für ältere und pflegebedürftige Menschen erfolgt. Für Pflegebedürftige außerhalb des
Leistungsbezuges steht grundsätzlich dieselbe Beratung zur Verfügung, doch muss dieser Per-
sonenkreis dazu von sich aus aktiv Kontakt zur Pflege- und Wohnberatung aufnehmen.
Die Stadt nutzt seit 2015 die Möglichkeiten der verbindlichen Bedarfsplanung nach § 7 Abs. 6
APG zur Angebotssteuerung für den vollstationären Sektor, seit 2018 allerdings nur noch für
den Teilbereich der stationären Dauerpflege ohne Kurzzeitpflege. In den bisher beschlossenen
Pflegebedarfsplänen ist für den Planungszeitraum bis 2021 kein Bedarf an zusätzlichen v ollsta-
tionären Pflegeplätzen ausgewiesen. Vereinzelten Anfragen interessierter auswärtiger Investo-
ren konnte mit Hinweis auf den Pflegebedarfsplan begegnet werden. Der bestehende Konsens
in der Planung mit örtlichen Angebotsträgern führte in den letzten Jahren dazu, dass led iglich
kleinere Um- und Ergänzungsbaumaßnahmen stattfanden. Da die Stadt Münster keine Investi-
tionskostenzuschüsse mehr gewährt, würde das wirtschaftliche Risiko eventueller echter K apa-
zitätserweiterungen vollständig den Trägern auferlegt. Da die Kapazitätsreserven mittelfristig
jedoch aller Voraussicht nach ausgeschöpft sein werden, ist zu klären, wie lange die derzeitige
Strategie aufrechterhalten werden kann.
Außer auf der strategischen und planerischen Ebene sollte der Sozialhilfeträger auch operat iv
Überblick über vorhandene ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote haben.
Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um kurzfristig zu planen und zielgenaue Hilfe sicherstel-
len zu können. Die Stadt Münster verfügt über strukturierte Informationen zur Anzahl der Anbie-
ter und deren Verortung im Stadtgebiet. Zudem werden dem Informationsbüro Pflege zweimal
wöchentlich freie Platzkapazitäten in der stationären und teilstationären Versorgung sowie der
Kurzzeitpflege gemeldet. Für den nicht-ambulanten Bereich steht insofern ein nahezu tagesak-
tuelles Instrument zur Auslastungs- und individuellen Hilfefallsteuerung zur Verfügung. In der
Vergangenheit hat das Sozialamt sich bemüht, eine vergleichbare Informationsstruktur auch für
ambulante Hilfen aufzubauen. Hinreichende Aktualität der Informationen war wegen der hohen
Anforderungen an die Kooperationsbereitschaft aller Anbieter ambulanter Leistungen jedoch
nicht sicherzustellen.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft beibe-
halten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgelegten Strategien
sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung.
Empfehlung
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt frühzeitig
unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbeiten. Dies gilt vor al-
lem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung teilweise bereits vorkommt.
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Pflegeplatzdichte
Die Pflegeplatzdichte verdeutlicht die Ausprägung der Angebote stationärer Versorgung.
Anzahl stationärer Pflegeplätze und Kurzzeitpflegeplätze (Pflegeplatzdichte) 2018
Kennzahlen Münster Mini-
mum
1.
Viertelwert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Stationäre Pflegeplätze je
1.000 EW
8,44 7,66 8,80 9,45 10,75 12,20 16
Stationäre Pflegeplätze je
1.000 EW ab 65 Jahren
49,89 37,94 43,16 46,05 50,40 56,68 16
Kurzeitpflegeplätze je
1.000 EW ab 65 Jahren
5,28 0,33 3,44 4,18 4,66 6,25 15
Die Anzahl der stationären Pflegeplätze liegt in Münster im Vergleich der kreisfreien Städte
beim Gesamt-Einwohnerbezug unter dem 1. Viertelwert. Dies korrespondiert mit dem geringen
Seniorenanteil an der Gesamtbevölkerung und dem wiederum geringen Anteil der Pflegebedürf-
tigen an den älteren Menschen. Bezogen auf diese „Ziel-Altersgruppe“ jedoch erscheint die
Versorgungsdichte recht hoch: Hier wird der 3. Viertelwert fast erreicht. Auch die Zahl der Kurz -
zeitpflege ist auf einem hohen Niveau. Die statistisch gesehen sehr geringe Pflegebedürftigkeit
der älteren Münsteraner Bevölkerung würde eine geringere Pflegeplatzdichte erwarten lassen .
Jedoch führt die bereits erwähnte Bedeutung der Stadt für die Mitversorgung eines größeren
Umlandes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine entscheidende Rolle beim Pflegeplatzan gebot.
Quartiersmanagement
Feststellung
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große Aufmerksam-
keit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden wichtige Erkenntnisse
für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen.
Das Quartiersmanagement sollte in der Kommune bzw. in den Stadtteilen eine ständige Ver-
bindung zwischen den Bürgern und der Stadtverwaltung schaffen. Es sollte pflegebedürftige
Menschen, Nachbarn, Vereine und Initiativen im „Quartier“ beraten und für die Kommune eine
koordinierende, kooperative und vermittelnde Rolle einnehmen.
In der Stadt Münster werden siedlungsgeografische Aspekte ausdrücklich in die Quartiersent-
wicklung einbezogen. Sie beschränkt sich nicht auf die Themen Alter und Pflege, sondern be-
zieht im Sinne eines ganzheitlichen Konzeptes individuelle Merkmale und Besonderheiten des
jeweiligen Quartiers ein. Diese Merkmale werden durch die Lage im Stadtgebiet, die Bebau-
ungsstruktur, charakteristische Wohnbedingungen, demografische Strukturen und weitere Fak-
toren bestimmt. Insofern geht die ganzheitliche Betrachtungsweise weit über die in dieser Prü-
fung behandelten Aspekte der Hilfe zur Pflege hinaus, bezieht diese aber dennoch explizit ein.
So wird beispielsweise bei Bedarf auch auf individuelle Beratung und Hilfefallsteuerung ausge-
richtete Pflege- und Wohnberatung mindestens nachrichtlich in Angelegenheiten des Quar-
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tiersmanagements eingebunden. Darüber hinaus sind Verwaltung und Quartiersmanagement
über die Stelle der Sozial- und Pflegeplanung verknüpft.
Strategisch wird das Quartiersmanagement über einen Masterplan gesteuert, aus dem derzeit
insgesamt neun konkrete Vorhaben abgeleitet sind. Sechs dieser Vorhaben sind umgesetzt,
drei befinden sich im Planungsstadium. Die Stadt wird in den Prozessen unter anderem von
Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und weiteren Beteiligten, etwa örtlichen Wohnungs-
bauunternehmen, unterstützt. In Bezug auf das Thema Pflege liegt der Schwerpunkt auf de r
Schaffung quartiersbezogener Wohn- und Pflegeversorgungskonzepte. Bereits in den letz ten
Jahren sind in Münster unterschiedliche neue Wohnformen für Senioren und pflegebedürftige
Menschen entstanden. Explizites Ziel bleibt es, eine bedürfnisgerechte, wohnortnahe Versor-
gung mit Pflegeleistungen sicherzustellen, die ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ermögli-
chen. Es besteht Konsens zwischen der Stadt Münster und Angebotsträgern pflegerischer Ver-
sorgung, dass die Kapazitäten an vollstationären Pflegeplätzen nicht erweitert werden sollen.
Stattdessen wird eine stetige, am Bedarf orientierte Ausweitung nichtstationärer, in Quartiers-
konzepte eingebundener Versorgungsangebote angestrebt.
Idealerweise sollten Wirkungen von Prozessen und Maßnahmen der Quartiersentwicklung
messbar, mindestens aber beschreibbar sein. Erste Erfolge lassen sich nach Angaben der
Verwaltung erkennen, allerdings derzeit nur auf Basis von Beobachtungen bezüglich eintret en-
der Veränderungsprozesse in den Quartieren. Ein systematisches Evaluationskonzept zur Er-
hebung und Bewertung valider Informationen ist derzeit noch nicht vorhanden. Gut ausgestaltet
ist dagegen bereits die wissenschaftlich fundierte Informationserhebung zum Status quo von
Stadtteilen und ausgewählten Quartieren. Die Stadt Münster hat ein Sozialmonitoring imple-
mentiert, dass derzeit auf Basis der Jahre 2014 bis 2016 quartiersbezogen die Entwicklung
relevanter sozialer Verhältnisse aufzeigt. Damit ist eine wichtige methodische Vorauss etzung
für die Schaffung zielgenauer Hilfen und Unterstützungsangebote erfüllt.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwicklung fortset-
zen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes weiterhin einbeziehen.
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung Hilfe zur Pflege
Feststellung Empfehlung
F1
In Münster sind die demografischen Bedingungen heute sehr günstig. Für die
Zukunft ist allerdings mit einer massiven Zunahme des auf pflegerische Versor-
gung angewiesenen Anteils der Bevölkerung zu rechnen. Langfristig resultieren
daraus bezüglich der Hilfe zur Pflege belastende Rahmenbedingungen.
F2
Die für die Hilfe zur Pflege relevanten Merkmale zur Sozialstruktur sind in Münster
insgesamt sehr positiv. Allerdings besteht ein erhebliches Gefälle in der Sozial-
struktur der einzelnen Stadtteile.
F3
Die Stadt Münster hat durch eine frühzeitige Neubegutachtung sichergestellt, dass
im Laufe des Jahres 2017 alle Leistungsberechtigten in den richtigen Pflegegrad
eingestuft werden konnten.
F4
In der Stadt Münster liegt die Anzahl der Leistungsbezieher von Hilfe zur Pflege
bezogen auf 1.000 Einwohner ab 65 Jahren genau im Mittelfeld der kreisfreien
Städte. Von 2017 auf 2018 kam es zu einem erheblichen Fallzahlenrückgang.
F5
Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen kann seinen individuellen Pflege-
bedarf nicht aus Leistungen der Pflegeversicherung und eigenen Mitteln finanzie-
ren.
F6
Die ambulante Quote ist in Münster unter den kreisfreien Städten am höchsten.
Diese Quote unterliegt in weiten Teilen nur begrenzt steuerbaren Einflussfaktoren.
Dennoch konnte die Stadt Münster die ambulante Quote 2018 und 2017 gegen
den Trend auf gleichem Niveau halten.
F7
Die hohe Zahl pflegebedürftiger Menschen im Leistungsbezug ist grundsätzlich
ein Belastungsfaktor für die Stadt Münster. Die Transferaufwendungen in der Hilfe
zur Pflege je Einwohner ab 65 Jahren fallen dennoch moderat aus, weil der nied-
rige Anteil pflegebedürftiger Senioren entlastend wirkt.
F8 Ebenso sind die Transferaufwendungen je Leistungsbezieher insgesamt relativ
niedrig. Doch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen ambulanter und stati-
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onärer Hilfe in der Positionierung im interkommunalen Vergleich: Die Transferauf-
wendungen sind außerhalb von Einrichtungen sehr niedrig, in Einrichtungen sehr
hoch.
F9
Weil ein Hilfefall in Einrichtungen in Münster fast sechsmal so hohe Transferauf-
wendungen verursacht wie eine ambulante Versorgung, ist der Grundsatz ‘ambu-
lant vor stationär’ von besonderer finanzwirtschaftlicher Bedeutung.
E9
Die Stadt Münster sollte trotz der bereits hohen ambulanten Quote die Versorgung
außerhalb von Einrichtungen weiter stärken, um die finanzwirtschaftliche Belastung in
der Hilfe zur Pflege insgesamt zu begrenzen.
F10
In der Unterhaltsheranziehung liegt der Ertragsschwerpunkt deutlich bei der Hilfe
zur Pflege in Einrichtungen. Dies deutet darauf hin, dass die Bearbeitung im
Bereich der ambulanten Hilfe verbessert werden könnte. Bei der Verbuchung von
Unterhaltsforderungen und -erträgen hält die Stadt Münster die Grundsätze ord-
nungsgemäßer Buchführung nicht ein. Es werden erst tatsächliche Zahlungen,
nicht jedoch bereits bestehende Forderungen verbucht.
E10.
1
Die Stadt Münster sollte Unterhaltsansprüche für Zeiträume der Hilfegewährung bis
einschließlich Dezember 2019 auch nach Inkrafttreten der neuen Rechtslage weiter-
verfolgen. Den Untergang von Ansprüchen durch Verjährung sollte sie konsequent
vermeiden.
E10.
2
Die Stadt Münster sollte die Praxis bei der Verbuchung von Unterhaltserträgen rechts-
konform gestalten und bereits Forderungen gegenüber dem Unterhaltspflichtigen
einbuchen.
F11
In der Stadt Münster erfüllen Organisation und Personaleinsatz für die Hilfe zur
Pflege im Großen und Ganzen die Voraussetzungen für eine effektive und recht-
mäßige Aufgabenwahrnehmung.
F12
Die Einheitssachbearbeitung in den Leistungsfachstellen erscheint insgesamt
vorteilhaft. Durch die hohe Aufgabenkomplexität wächst jedoch mit zunehmendem
Umfang von Stellenvakanzen der organisatorische und individuelle Einarbeitungs-
aufwand erheblich.
E12
Die Stadt Münster sollte auf eine ausreichende Personalausstattung in den Leistungs-
sachgebieten achten. Damit das Konzept der Einheitssachbearbeitung nicht kontra-
produktiv wird, sollten Vakanzen und der daraus resultierende Einarbeitungsaufwand
so weit wie möglich minimiert werden.
F13
Verbesserungsspielraum besteht hinsichtlich der Digitalisierung. Die eingesetzte
Fachanwendung unterstützt die Arbeitsprozesse nicht optimal. Maßnahmen des
E-Governments sind grundsätzlich vorgesehen, konkrete Planungen für deren
Umsetzung im Sozialamt liegen aber noch nicht vor.
E13
Wegen der hohen Aufgabenkomplexität sollten IT-Werkzeuge die Leistungssachge-
biete effektiv unterstützen. Die Stadt Münster sollte zeitnah prüfen, wie sich die ge-
genwärtige Unterstützung verbessern lässt. Zudem sollte dieser Bereich des Sozial-
amtes mit Priorität in den Maßnahmenkatalog für das E-Government aufgenommen
werden.
F14
Eine Differenzierung der Stellenanteile nach ambulanter und stationärer Hilfe zur
Pflege war wegen der Einheitssachbearbeitung mit vertretbarem Aufwand nicht
möglich. Die nachfolgenden interkommunalen Vergleiche sind daher nachrichtlich
ohne Einbeziehung der Daten für die Stadt Münster dargestellt.
E14
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Stellenbeschreibungen aktualisieren. Dabei sollte
es künftig möglich sein, die vollzeitverrechneten Stellenanteile großer Aufgabenblöcke
wie der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen bzw. in Einrichtungen direkt aus
den Stellenbeschreibungen abzuleiten.
F15
Die Stadt Münster setzt in der Hilfe zur Pflege gängige Controlling-Instrumente
wie Zieldefinitionen und Kennzahlen ein. Die Aussagefähigkeit und Steuerungsre-
levanz ließe sich jedoch verbessern, etwa durch umfassendere Erkenntnisse über
den Erfolg von Beratungsaktivitäten.
E15
Die Stadt Münster sollte zu bisher nur inhaltlich definierten Zielen zeitnah Planwerte
festlegen. Zudem sollte die Stadt prüfen, ob mit wenigen weiteren Kennzahlen steue-
rungsrelevante Informationen verbessern lassen. So sind zum Beispiel Wirkungs-
kennzahlen sinnvoll, die Erkenntnisse über den Erfolg von Beratung und Zugangs-
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steuerung liefern.
F16
In die individuelle Hilfefallsteuerung sind in der Stadt Münster mehrere Organisati-
onseinheiten eingebunden, die jeweils einen spezifischen Beitrag in der Gesamt-
aufgabe Fallsteuerung leisten.
E16
Die Stadt Münster sollte versuchen, auch mit dem Universitätsklinikum ein standardi-
siertes Übergangsmanagement für Patienten, die in eine stationäre Pflegeeinrichtung
entlassen werden sollen, zu vereinbaren.
F17
Positiv sind die Aktivitäten der Stadt im Münster im „Fallmanagement zur Teilhabe
im Alter“ hervorzuheben. Diese fördern für den Personenkreis im Grundsiche-
rungs-Bezug Teilhabe, Selbstbestimmung und Aktivierung. In Bezug auf die Hilfe
zur Pflege wird damit ein nennenswerter Beitrag zur "Pflegebedarfsprophylaxe"
geleistet.
E17
Für das Projekt „Fallmanagement zur Teilhabe im Alter“ sollte die Stadt Münster
prüfen, ob in Bezug auf die Hilfe zur Pflege Wirkungskennzahlen gebildet und Maß-
nahmenerfolge gemessen werden können.
F18 Die Pflege- und Wohnberatung der Stadt Münster leistet einen wichtigen Beitrag
im individuellen Beratungs- und Hilfeprozess. E18
Eine genauere Dokumentation und anonymisierte Auswertung der Beratungsaktivitä-
ten sollte die Erfolgskontrolle stärker unterstützen. Dies ist insbesondere vor dem
Hintergrund der im Haushalt definierten Produktziele sinnvoll.
F19
Die Stadt Münster nimmt über die Pflegebedarfsplanung aktiven Einfluss auf die
Entwicklung des Pflegeangebotes. Es bestehen funktionierende Strukturen und
ein wirksames Instrumentarium, um die Pflegelandschaft bedarfsgerecht zu steu-
ern.
E19
Die Stadt Münster sollte die bewährte Praxis in der Steuerung der Pflegelandschaft
beibehalten. Insbesondere die im Konsens aller maßgeblichen Akteure festgelegten
Strategien sind ein wichtiger Faktor für eine langfristig verlässliche und bedarfsgerech-
te Versorgung.
F20
Zukünftige Herausforderungen und Risiken, die sich insbesondere aus der erwar-
teten Zunahme des pflegebedürftigen Anteils der Bevölkerung bei gleichzeitig
drohendem Fachkräftemangel im Pflegesektor ergeben, bezieht die Stadt in ihre
Planung ein.
E20
Hinsichtlich der für die Zukunft absehbaren Versorgungsengpässe sollte die Stadt
frühzeitig unter möglichst aktiver Einbindung der Pflegeanbieter Lösungen erarbeiten.
Dies gilt vor allem für den ambulanten Sektor, in dem eine Unterversorgung teilweise
bereits vorkommt.
F21
Die Pflegeplatzdichte ist in der Stadt Münster nach heutigem Stand relativ hoch.
Dies korrespondiert zwar nicht mit dem vergleichsweise geringen Anteil pflegebe-
dürftiger Menschen an den Münsteraner Einwohnern ab 65 Jahren, ist jedoch
wahrscheinlich durch die Rolle der Stadt als Mitversorger des Umlandes zu erklä-
ren.
F22
Die Stadt Münster widmet der bedarfsgerechten Quartiersentwicklung große
Aufmerksamkeit. Aus dem eingesetzten Instrument des Sozialmonitorings werden
wichtige Erkenntnisse für zielgenaue Hilfen und Angebote gewonnen.
E22
Die Stadt Münster sollte die methodische Analyse der sozialräumlichen Entwicklung
fortsetzen und die Belange der Pflege im Rahmen des Gesamtkonzeptes weiterhin
einbeziehen.
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Tabelle 2: Aufwendungen Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Münster
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen 2.776.237 3.067.273 3.473.561 2.668.766 2.217.108
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 9.043.850 9.298.052 9.421.289 8.157.778 8.498.606
Transferaufwendungen Hilfe zur Pflege 7. Kapitel SGB XII gesamt 11.820.087 12.365.325 12.894.850 10.826.544 10.715.714
Tabelle 3: Aufwendungen Pflegewohngeld in Euro Stadt Münster
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Pflegewohngeld 6.158.152 6.237.121 6.089.204 6.317.495 6.343.379
Tabelle 4: Erträge aus Unterhaltsheranziehung Hilfe zur Pflege in Euro Stadt Münster
Grundzahlen 2014 2015 2016 2017 2018
Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen – Erträge aus Un-
terhaltsheranziehung in Euro 9.179 14.247 23.645 20.480 14.186
Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen – Erträge aus Unterhaltsheran-
ziehung in Euro 371.632 327.576 330.205 321.796 370.282
Summe der Erträge aus Unterhaltsheranziehung in Euro 380.811 341.823 353.850 342.276 384.468
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Grundsicherung für Arbeits-
suchende nach dem SGB II
der Stadt Münster im Jahr
2019
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Strukturen 5
Steuerung und Controlling 7
Fach- und Finanzcontrolling 7
Steuerung der Leistungsgewährung 8
Kosten für Unterkunft und Heizung 9
Einmalige Leistungen 13
Anlage: Ergänzende Tabellen 16
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
im Prüfgebiet Grund-
sicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfas-
send dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Die sozialen Strukturen in der Stadt Münster sind besser als bei der Mehrzahl der anderen
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Auch wenn die Anzahl der SGB II-Leistungsbezieher
in den letzten Jahren bis 2017 in Münster aufgrund der Flüchtlingswelle gestiegen ist, hat die
Stadt mit Abstand die niedrigste SGB II-Quote. Die Lage auf dem Münsteraner Wohnungsmarkt
ist angespannt. Die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnraum stieg u.a. an, weil geflüchtete
Menschen in geeigneten Wohnungen untergebracht werden mussten. Dies führt ab 2019 zu ei-
ner deutlichen Erhöhung der angemessenen Bruttokaltmiete, was zukünftig die Transferaufwen-
dungen für Unterkunft und Heizung negativ beeinflussen wird.
Das Fach- und Finanzcontrolling der Stadt Münster ist so aufgebaut, dass sowohl die stadt inter-
nen Stellen als auch die politischen Gremien mit ausreichenden Informationen versorgt werden.
Die notwendige Transparenz ist damit gegeben.
Um die Leistungsgewährung steuern zu können, liegt ein schlüssiges Konzept vor. Durch e ine
regelmäßige Überprüfung der festgelegten Richtwerte in einem Turnus von zwei Jahren wurde
ab 2019 wieder eine Fortschreibung dieser Werte vorgenommen. Die Steuerung wird durch gut
strukturierte Dezernatsverfügungen unterstützt.
Die Stadt Münster erzielt im Jahr 2018 und auch 2017 den Minimalwert der Vergleichskom mu-
nen bei den Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung
je Einwohner. Dies korrespondiert mit der geringen SGB II-Quote der Stadt. Je Leistungsbezie-
her liegen die Aufwendungen bedingt durch das hohe Mietniveau relativ hoch.
Bei den Transferaufwendungen für einmalige Leistungen positioniert sich Münster im Mittel feld
der Vergleichsstädte. Im Jahr 2017 waren die einmaligen Leistungen deutlich höher als 201 8.
Ursache war der Rechtskreiswechsel von vielen Menschen vom Asylbewerberleistungsgesetz
zum SGB II. Es kam hierdurch zu einem vermehrten Zuzug von Menschen nach Münster, die
über keinen eigenen Hausstand verfügten. Dadurch entstanden Bedarfe an einer Erstausstat-
tung.
Die Verfügungen der Ämter 50 und 59 der Stadt Münster zu den einmaligen Leistungen bieten
eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW beschränkt sich in diesem Prüfgebiet auf die Leistungen der kommunalen Träger
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in
der zurzeit geltenden Fassung. Das sind im Wesentlichen die Kosten für Unterkunft und H ei-
zung sowie einmalige Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II.
Wir betrachten, wie der einzelne Leistungsfall den kommunalen Haushalt belastet. Dabei legt
die gpaNRW ihr Hauptaugenmerk auf die Kennzahlen „Transferaufwendungen der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Einwohner in Euro“ und „Transferauf-
wendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach § 24 Absatz
3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro“. Wir untersuchen: Welche Faktoren wirken auf die Kenn-
zahlen ein? Wie stark machen sich diese Faktoren in der jeweiligen Kommune bemerkbar?
Kann die Kommune sie beeinflussen, evtl. sogar steuern? Kann die Kommune durch gezielt e
Steuerung ihren Haushalt entlasten?
Das SGB II sieht in der derzeitigen Fassung eine geteilte Leistungsträgerschaft vor. Danach ist
grundsätzlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die kommunalen Träger sind für die in
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II genannten Leistungen verantwortlich:
Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II,
Kosten für Unterkunft und Heizung nach §§ 22, 27 Abs. 3 SGB II,
abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB II und
Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.
Abweichend hiervon nehmen Optionskommunen alleinverantwortlich alle Aufgaben des S GB II
wahr. Sie sind anstelle der Bundesagentur für Arbeit Aufgabenträger und haben insoweit
Rechte und Pflichten der Bundesagentur für Arbeit. In Nordrhein-Westfalen sind sechs kreis-
freie Städte Optionskommunen.
Die gpaNRW geht davon aus, dass sich Faktoren wie z.B. das lokale Mietniveau und der lokale
Wohnungsmarkt sowie die Leistungsgewährung durch die Jobcenter auf die Kosten für Unter-
kunft auswirken.
Ziel der gpaNRW ist es,
transparent zu machen, welche Finanzressourcen die Kommunen einsetzen,
auf Einflussfaktoren und deren Ursachen hinzuweisen sowie
zu untersuchen, ob die Leistungsgewährung ziel- und kennzahlengestützt erfolgt und durc h
Richtlinien des Trägers die bedarfsgerechte Versorgung der Leistungsberechtigten gesteuert
wird. Dazu stellt die gpaNRW zunächst die örtlichen Strukturen dar und analysiert mithilf e von
Wirtschaftlichkeitskennzahlen die maßgeblichen Einflussfaktoren der Kosten für Unterkunft und
Heizung sowie die einmaligen Leistungen nach § 24 Absatz 3 SGB II. Zudem betrachten wir, ob
und wie die Kommune die Leistungsgewährung steuert.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Strukturen
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune nicht oder nicht zeitnah ändern. Sie be-
einflussen die Sozialaufwendungen und sind auch Einflussfaktoren für die Kosten für Unterk unft
nach dem SGB II. Dabei sind u.a. folgende Einflüsse bedeutsam:
das lokale Mietniveau und die damit verbundenen Angemessenheitsgrenzen,
der lokale Wohnungsmarkt und die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum sowie
die SGB II-Quote.
In den kommunalen Aufwendungen spiegeln sich zudem die unterschiedlichen SGB II-Ante ile in
der Bevölkerung wider. Sie können als ein Indikator der Strukturschwäche betrachtet werden.
Die damit einhergehenden Aufwendungen belasten die Haushalte der kreisfreien Städte. Der
Bund beteiligt sich zweckgebunden an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Hei-
zung nach § 22 Absatz 1 SGB II.
Strukturkennzahlen Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
SGB-II Quote in Pro-
zent 1)
8,4 8,4 13,2 15,7 18,3 24,2 22
Schulabgänger ohne
Schulabschluss je 100
Schulabgänger des
Schuljahres
2015/2016
5,3 3,3 4,8 5,4 6,5 11,8 22
Kaufkraft je Einwohner
in Euro (GfK) 2)
24.110 18.463 20.949 21.777 23.553 27.067 22
Monatlicher Bestand
Bedarfsgemeinschaft
mit Zahlungsanspruch
auf Kosten für Unter-
kunft im Jahresdurch-
schnitt
10.806 5.916 10.785 14.939 23.904 58.119 22
Monatlicher Zahlungs-
anspruch je Bedarfs-
gemeinschaft für Kos-
ten für Unterkunft in
Euro im Jahresdurch-
schnitt
453 391 404 420 450 502 22
1)Stand Dezember 2016;
2)Stand Kaufkraftbericht 2018
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Die sozialen Strukturen in der Stadt Münster sind besser als bei der Mehrzahl der anderen
kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen. Die SGB II-Quote ist die mit Abstand niedrigste. In
allen anderen kreisfreien Städten in NRW sind anteilig wesentlich mehr Menschen auf soziale
Leistungen angewiesen.
Anzahl der SGB II Leistungsbezieher von 2015 bis 2018 Stadt Münster
2015 2016 2017 2018
21.100 21.294 22.336 21.411
Bis 2017 ist die Zahl der Leistungsbezieher in Münster deutlich angestiegen. Dies liegt primär
an den geflüchteten Menschen.
Die Nettoeinkünfte (Kaufkraft je Einwohner) werden als Indikator für das Einkommensniveau
bzw. die finanzielle Leistungsfähigkeit der Einwohner und Einwohnerinnen herangezogen. Die
Nettoeinkünfte sind in Münster im Vergleich zu den anderen Städten überdurchschnittlic h. Nur
vier der Vergleichsstädte haben ein höheres Einkommensniveau in der Bevölkerung. Dies hat
z.B. Auswirkungen auf das anrechenbare Einkommen bei einem Bezug von sozialen Leistun-
gen.
Münster gehört zu den 50 Prozent der Städte mit dem geringsten Anteil an Schülern und Schü-
lerinnen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen. Es ist also davon auszugehen, dass
Münster zukünftig einen geringeren Anteil an Menschen mit einem erschwerten Zugang zum
Arbeitsmarkt hat.
Bei der Bevölkerungsstruktur sind sowohl der Jugendanteil (unter 20jährige) als auch der Ant eil
älterer Menschen (Personen ab 65 Jahren) sehr gering. In keiner anderen Vergleichsstadt ist
der Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter so hoch wie in Münster. Der monatliche Be-
stand an Bedarfsgemeinschaften mit Zahlungsanspruch auf Kosten für Unterkunft im Jahres-
durchschnitt ist in Münster aber vergleichsweise gering. Dies korreliert mit der unterdurch-
schnittlichen SGB II Quote.
Vergleichsweise hoch ist der monatliche Zahlungsanspruch je Bedarfsgemeinschaft für Kosten
der Unterkunft. Dies entspricht im Wesentlichen der maximal angemessenen Nettokaltmiete, die
in Münster überdurchschnittlich ist. Nach eigenen Beobachtungen des Jobcenters der Stad t
Münster hat sich der Druck auf den Münsteraner Wohnungsmarkt in den letzten Jahren erhöht.
Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum stieg u.a. an, weil geflüchtete Menschen in ge-
eigneten Wohnungen untergebracht werden mussten. Die Lage auf dem Münsteraner W oh-
nungsmarkt ist angespannt.
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Steuerung und Controlling
Die Steuerung und das Controlling der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und
Heizung betrachten wir zum einen im Zusammenhang mit dem Fach- und Finanzcontrolling und
zum anderen in Bezug auf die Leistungsgewährung.
Fach- und Finanzcontrolling
Feststellung
Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausreichende
Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen. Das Budget des
Jobcenters wird regelmäßig überwacht.
Ein Finanzcontrolling sollte Transparenz in der Entwicklung von Finanz-, Fall- un d Stellendaten
herstellen und diese anhand von aussagefähigen Kennzahlen und Berichten für die Steue-
rungsebenen aufbereiten. Anhand von steuerungsrelevanten Kennzahlen sollte gemessen w er-
den, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden. Auf Basis der Kennzahlen sollten als Grundlage
für die Steuerung regelmäßige Auswertungen und Controllingberichte erstellt werden. Hierdurch
wird Transparenz zum Ressourceneinsatz und –verbrauch und zur Entwicklung der Aufwendun-
gen und Fallzahlen geschaffen. Abweichungen von den gesetzten Zielen können durch einen
Soll-Ist-Vergleich erkannt und zeitnah gegengesteuert werden.
Darüber hinaus sollte die Stadt ein Fachcontrolling für die Grundsicherung für Arbeitssuchende
eingerichtet haben. Dieses soll die Wirksamkeit der Leistungen und die qualitat ive Zielerrei-
chung sowie die Einhaltung von Verfahrens- und Qualitätsstandards überprüfen. Die Ergeb-
nisse bilden die Grundlage für eine kontinuierliche Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Seit dem 01. Januar 2012 hat die Stadt Münster als zugelassener kommunaler Träger die allei-
nige Aufgabenwahrnehmung der Grundsicherung für Arbeitsuchende übernommen.
Ausgangspunkt der Ziele des Jobcenters in Münster sind die gesetzlich festgelegten Ziele ge-
mäß § 48b Abs. 3 SGB II. Diese Ziele werden in einer Zielvereinbarung zwischen dem Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) und der Stadt Münster operationalisier t.
Ebenfalls Bestandteil der Zielvereinbarung sind die gemeinsamen Schwerpunkte in der Grund-
sicherung für Arbeitssuchende des Landes Nordrhein-Westfalens für das Jahr 2018. Die Bun-
des- und Landesziele werden mit den kommunalen Zielen der Stadt Münster in Einklang ge-
bracht. Zu den kommunalen strategischen Zielen der Stadt Münster gehören u.a.:
Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose aktivieren, Integrationschancen
verbessern und soziale Teilhabe ermöglichen,
Integration geflüchteter Menschen in Arbeit und Ausbildung gestalten sowie
Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Ausbildungsmarkt, verbessern.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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In der Stadt Münster ist die Aufgabe Controlling organisatorisch in der Fachstelle Finanzen u nd
zentrale Dienste zusammengefasst. Eine enge Zusammenarbeit ist gewährleistet. Die relevan-
ten Informationen zu Steuerung, Statistik und Haushalt sind damit an einer Stelle gebündelt,
stehen aber bei Bedarf dezentral den Sachgebieten zur Verfügung.
Um die finanzielle Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Münster im Blick zu beha lten, er-
folgt eine Kontrolle der Transferaufwendungen des Jobcenters durch die Fachstelle Finanzen
und zentrale Dienste. Des Weiteren wird die Quote der Stattgaben in Widerspruchsverfahren,
Anerkenntnisse und Stattgaben in Klageverfahren regelmäßig betrachtet.
Sofern sich ein Risiko abzeichnet, dass die Haushaltsansätze nicht eingehalten werden können
oder andere Auffälligkeiten bestehen, erfolgt ein Austausch. Gegenmaßnahmen werden geprüft
und bei Möglichkeit ergriffen. Da es sich bei den Kosten der Unterkunft um eine Pflichtleistung
handelt, sind die Handlungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Sofern nötig, werden die Haushaltsan-
sätze für zukünftige Haushaltspläne angepasst.
Steuerung der Leistungsgewährung
Feststellung
Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu steuern.
Die Kommune sollte über ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Unter-
kunftskosten verfügen. Für Kaltmiete, kalte Betriebskosten und warme Betriebskosten (Heizkos-
ten) hat die Kommune Richtwerte festgelegt. Bei der Anwendung der Richtwerte wird die sozial-
gerichtliche Rechtsprechung zur „Produkttheorie“ beachtet. Diese besagt, dass die beiden Fak-
toren Wohnungsgröße und Wohnungsstandard – ausgedrückt durch Quadratmeterpreis – nicht
je für sich betrachtet angemessen sein müssen, sondern insgesamt eine angemessene Woh-
nungsmiete (Referenzmiete) ergeben.
Die Stadt Münster hat ein Konzept zur Bestimmung der Angemessenheit der Bedarfe der Un-
terkunft in den Leistungskreisen SGB II und SGB XII entwickelt. Angemessene Nettokaltm ieten
und kalte Betriebskosten werden aus dem qualifizierten Mietspiegel bzw. dem Betriebskosten-
spiegel für Nordrhein-Westfalen des Deutschen Mieterbundes e.V. abgeleitet. Unter Berück-
sichtigung der getroffenen Feststellungen werden die angemessenen Unterkunftskosten (Brut-
tokaltmiete ohne Heizkosten) festgelegt. Hiermit verfügt sie über ein schlüssiges Konzept. Da-
tengrundlagen und Herleitungen von Richtwerten im schlüssigen Konzept waren nicht Ge gen-
stand der Prüfung der gpaNRW.
In einem regelmäßigen Turnus von zwei Jahren findet eine Überprüfung und Aktualisierung
statt.
Zudem wurde eine Dezernatsverfügung und zusätzliche Anlagen entwickelt, die die Sachbear-
beitung unterstützen, die Leistungen gesetzeskonform zu gewähren. Entscheidung en für jeden
denkbaren Einzelfall können hierdurch nicht abgeleitet werden. Die Prüfung der Sachverhalte
erfolgt in Münster anhand von Einzelfallentscheidungen, bei denen pflichtgemäßes Ermessen
ausgeübt wird und die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Produkttheorie beachtet wird.
Ob tatsächlich ausreichend angemessener Wohnraum in Münster vorhanden ist, ist durch eine
Fachanwendung eines externen Anbieters überprüfbar.
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Kosten für Unterkunft und Heizung
Feststellung
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohner zahl die ge-
ringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung.
Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des angespannten Wohnungs-
markts auf hohem Niveau.
Feststellung
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer De-
zernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Angemessenheitswerte
wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Diese Hinweise bieten eine
gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Leistungen in der Praxis.
Feststellung
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkostenab-
rechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht auf die Leis-
tungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung angerechnet
und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im Einzelfall wurden
hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anforderung der Abrechnungen durch die
Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die Vorgehensweise bereits korri-
giert.
Ziel jeder Kommune sollte es sein, die Aufwendungen bei bedarfsgerechter Versorgung so
niedrig wie möglich zu halten. Das kann bei der Leistungsgewährung beispielsweise erreic ht
werden durch eine möglichst niedrige Angemessenheitsgrenze, eine wirtschaftliche Durchset-
zung der Angemessenheitsgrenzen oder die Überprüfung der Neben- und Betriebskostenab-
rechnung. Ein Anspruch auf Heizkosten besteht zunächst jeweils in Höhe der tatsächlichen
Kosten. Wird ein festgelegter Grenzwert überschritten, so sollte von der Kommune eine Einzel-
fallprüfung durchgeführt werden.
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Ein-
wohner in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 19
Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
191 191 280 315 353 428 22
Die Stadt Münster erzielt im Jahr 2018 und auch 2017 den Minimalwert der Vergleichskommu-
nen bei den Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und
Heizung je Einwohner. Dies korrespondiert mit der geringen SGB II-Quote der Stadt.
Die Richtwerte für die Mietobergrenzen sind ab 2019 in Münster durch die turnusmäßige Über-
prüfung und Aktualisierung angehoben worden, zum Beispiel von 465,50 Euro auf 492,50 Euro
als Bruttokaltmiete für eine Ein-Personen Bedarfsgemeinschaft. Daher ist zukünftig mi t höheren
Kosten für Unterkunft und Heizung zu rechnen.
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je
Leistungsbezieher in Euro 2018
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
2.667 2.165 2.404 2.473 2.620 2.866 22
Die Stadt Münster gehört 2018 zu den 25 Prozent der Kommunen mit den höchsten Trans-
feraufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und Heizung je Leis-
tungsbezieher. Ursache hierfür sind die hohen Richtwerte für die Angemessenheit einer Woh-
nung.
Werden diese Richtwerte überschritten, wird ein Verfahren zur Absenkung der Kosten für Unter-
kunft eingeleitet. Dieses ist in einer Dezernatsverfügung der Stadt Münster beschrieben. 1 Im
Laufe des Jahres 2019 wurde dieses Verfahren weitergehend konkretisiert und u.a. um persön-
liche Gespräche mit der Sachbearbeitung und weitere Unterstützungsangebote ergänzt. Eben-
falls werden in der Verfügung Ausnahmen für den Verzicht auf die Aufforderung zur Senkung
benannt.
Für die Prüfung und Bearbeitung einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung wurden in der Ver-
fügung Hinweise über die Anrechnung von Rückzahlungen und Guthaben gegeben. Laut Rück-
meldung des Jobcenters der Stadt Münster wurden die Standards für die Anforderung von Ab-
rechnung und dessen Bearbeitung in den letzten Jahren gesenkt. Dies geschah aufgrund von
erheblichen personellen Engpässen und hohem Arbeitsaufkommen.
1 Vgl. Dezernatsverfügung Leistungen für die Unterkunft nach § 22 SGB II, § 35 SGB XII bzw. §§ 2/3 AsylbLG, Stand April 2018
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Folgende Regelungen wurden u.a. getroffen:
Nur die vom Leistungsbezieher eingereichten Abrechnungen werden geprüft und bear-
beitet. Eine jährliche Anforderung der fehlenden Abrechnungen durch die Sachbearbei-
tung wurde nicht vorgegeben.
Ermittelte Rückzahlungen und Guthaben werden erst ab einem Wert von 50,00 Euro be-
darfsmindernd berücksichtigt oder bei Erforderlichkeit ein Rückforderungsverfahren
durchgeführt.
Die Stadt Münster verstößt durch diese Regelungen gegen den § 22 Absatz 3 Sozialgesetz-
buch II. Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen
sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung
oder der Gutschrift. Bei fehlender Mitwirkung des Leistungsbeziehers wäre die Durchführung
eines Rückforderungsverfahrens notwendig. Die Festlegung einer Nichtprüfungsgrenze von
50,00 Euro ist nicht vorgesehen. Problematisch ist dieses insbesondere, da hierdurch die
Transferaufwendungen trotz Nachweis über einen geringeren tatsächlichen Bedarf im Einzelfall
nicht gesenkt wurden sowie mögliche Erträge aus Rückforderungsverfahren nicht generiert wer-
den konnten.
Durch die fehlende Anforderung der jährlichen Abrechnungen besteht zudem das erhöhte Ri-
siko, dass vorhandene Rückzahlungen und Guthaben nicht erkannt werden und damit ebenfalls
Erträge aus Rückforderungsverfahren ausbleiben.
Ab 2019 müssen die Abrechnungen von der Sachbearbeitung wieder jährlich angefordert wer-
den. Eine Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben erfolgt dabei auch bei Werten
unter 50,00 Euro.
Die Angemessenheitsprüfung der warmen Betriebskosten erfolgt getrennt von der Prüfung der
Angemessenheit der Unterkunftskosten. Für die Überprüfung der Angemessenheit der Heizkos-
ten sind ebenfalls eine Dezernatsverfügung und weitere Anlagen vorhanden. 2 Münster hat aus
dem bundesweiten Heizspiegel dazu Nichtprüfungsgrenzen aus dem Produkt des Verbrauchs-
wertes des Heizspiegels mit der angemessenen Wohnfläche differenziert nach Brennstoffart
festgelegt. Alle Verbräuche unter diesem Wert werden nicht im Einzelfall geprüft. Im Umkehr-
schluss werden alle Fälle über dem Grenzwert im Einzelfall geprüft und ggf. wird der Leistungs-
bezieher zur Kostensenkung aufgefordert.
2 Dezernatsverfügung Heizkosten/ Kosten für Warmwasserbereitung , Stand 10. Januar 2017
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Einmalige Leistungen
Feststellung
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen
stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfügung und Anla-
gen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II gemacht.
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren Kriterien
wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wurden ermittelt. Im
Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt. Diese Hinweise bieten ins-
gesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.
Feststellung
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewährung
von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die Erstausstat-
tung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den
Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gegeben. Eine klare Abgrenzung von
§ 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II findet allerdings nicht statt.
Die Kommune sollte mit Vorgaben sicherstellen, dass eine bedarfsgerechte Gewährung von
einmaligen Leistungen stattfindet. So sollte die Kommune für die Erstausstattungen Ric htwerte
festlegen. Zur Ermittlung der Höhe der Leistung im Einzelfall sollte eine Staffelung der Richt-
werte nach weiteren Kriterien (u.a. Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen) vorgenom -
men werden. Zwischen der Gewährung einer Erstausstattung als Beihilfe nach § 24 Abs. 3 SGB
II durch die Kommune und der Ersatzbeschaffung als Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II durc h
den Bund als Kostenträger sollten klare Abgrenzungen vorgenommen werden.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leistungen nach
§ 24 Absatz 3 SGB II je Leistungsbezieher in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 19
Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
56,97 33,18 51,86 56,73 61,12 104 22
Zur Unterstützung der Sachbearbeitung gibt es bei der Stadt Münster eine Dezernatsverfügung
zu den einmaligen Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II. 3 Exemplarisch wird von der gpaNRW
auf die Regelungen zur Richtlinie für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haus-
haltsgeräten eingegangen.
Münster setzt gesonderte Pauschalen für Hausrat und Mobiliar an. Die Wohnungserstausstat-
tungspauschalen staffeln sich nur nach Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die
Staffelung der Richtwerte wird also durch die Anzahl der Personen in einer Bedarfsgemein-
schaft vorgegeben. Eine weitere Differenzierung der Pauschalen wird nicht vorgenommen.
3 Vgl. Dezernatsverfügung Einmalige Bedarf, Stand 21. Dezember 2018
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Von Vorteil ist, dass die Stadt Münster für den notwendigen durchschnittlichen Bedarf für di e
Wohnungserstausstattung für jeden Gegenstand bei Mobiliar Einzelpreise im Rahmen der Hin-
weise benannt hat. Bei Hausrat erfolgt keine Differenzierung auf die einzelnen Gegenstände.
So werden die Bedarfe zwar grundsätzlich durch festgelegte Pauschalen berücksichtigt, im Ein-
zelfall können diese allerdings nicht direkt an den konkreten Bedarf im Bereich Hausrat ange-
passt werden. Reduzierungen der Pauschalen um bereits vorhandene Gegenstände müssen
durch jede/n Mitarbeiter/in manuell ermittelt werden. Hierdurch entsteht das erhöhte Risiko für
eine fehlende einheitliche Sachbearbeitung.
In den Arbeitshinweisen wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewährung von einma-
ligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die Erstausstattung möglich
ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbedarf, der aus den Regelbedarfen
zu bestreiten ist, ist damit grundsätzlich gegeben.
Empfehlung
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Bedarfsgemein-
schaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Betrachtung nach dem Alter
der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Status (z.B. Alleinstehende oder allei ner-
ziehende Person, Partner oder Kind).
Empfehlung
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand im Bereich
Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung des konkreten Bedarfs im
Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in die Arbeitshilfe mit aufgenommen wer-
den.
Empfehlung
Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an exponierter
Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als Bundesleistung in Form ei-
nes Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren ist. Diese Klarstellung kann das Risiko
minimieren, dass die Leistungsarten durch die Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden
und die Stadt Münster fälschlicherweise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden
kann dies durch einen Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem SGB II
Feststellung Empfehlung
F1
Das eingerichtete Fach- und Finanzcontrolling in der Stadt Münster schafft ausreichende
Transparenz für alle Beteiligten und klare Zielvorgaben auf allen Ebenen. Das Budget
des Jobcenters wird regelmäßig überwacht.
F2 Die Stadt Münster verfügt über gute Grundlagen, um die Leistungsgewährung zu steu-
ern.
F3
Die Stadt Münster erzielt unter allen Vergleichsstädten in Relation zur Einwohnerzahl die
geringsten Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Unterkunft und
Heizung. Die Aufwendungen je Leistungsbezieher liegen aufgrund des angespannten
Wohnungsmarkts auf hohem Niveau.
F4
Die Überprüfung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft ist in Münster in einer
Dezernatsverfügung ausführlich beschrieben. Bei Überschreitung der Angemessenheits-
werte wird im Bedarfsfall ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Diese Hinweise bie-
ten eine gute Hilfestellung zur gesetzeskonformen Gewährung von Leistungen in der
Praxis.
F5
Die Stadt Münster hat die Rückzahlungen und Guthaben aus Betriebs- und Heizkosten-
abrechnungen über einen langen Zeitraum bis zu einer Höhe von 50,00 Euro nicht auf
die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Unterkunft und Heizung an-
gerechnet und damit gegen § 22 Absatz 3 Sozialgesetzbuch II verstoßen. Bedarfe im
Einzelfall wurden hierdurch teilweise nicht reduziert. Eine jährliche Anforderung der Ab-
rechnungen durch die Sachbearbeitung wurde nicht vorgegeben. In 2019 hat sie die
Vorgehensweise bereits korrigiert.
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Feststellung Empfehlung
F6
Die Transferaufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für einmalige Leis-
tungen stellen sich in Münster unauffällig dar. Die Stadt hat mit einer Dezernatsverfü-
gung und Anlagen Vorgaben zur Gewährung von einmaligen Leistungen nach § 24 Abs.
3 SGB II gemacht.
Entsprechende Pauschalen wurden ermittelt. Eine Differenzierung nach weiteren Krite-
rien wird nicht dargestellt. Einzelpreise für jeden Gegenstand bei Mobiliar wurden ermit-
telt. Im Bereich des Hausrats wurde nur eine Gesamtsumme festgelegt. Diese Hinweise
bieten insgesamt eine gute Hilfestellung zur bedarfsgerechten Gewährung in der Praxis.
E6.1
Die Staffelung der Pauschalen sollte weitergehend nach der Struktur der Be-
darfsgemeinschaft differenziert werden. Denkbar wäre u.a. eine ergänzende Be-
trachtung nach dem Alter der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder dem Sta-
tus (z.B. Alleinstehende oder alleinerziehende Person, Partner oder Kind).
E6.2
Bei einmaligen Beihilfen nach § 24 Abs. 3 SGB II sollten für jeden Gegenstand
im Bereich Hausrat Einzelpreise ermittelt werden. Zur besseren Entscheidung
des konkreten Bedarfs im Einzelfall sollten diese Werte dann als Ergänzung in
die Arbeitshilfe mit aufgenommen werden.
F7
Im Rahmen der Arbeitshinweise wird bereits der Grundsatz aufgeführt, dass die Gewäh-
rung von einmaligen Leistungen gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II nur für die
Erstausstattung möglich ist. Die Abgrenzung zu einem Erhaltungs- und Ergänzungsbe-
darf, der aus den Regelbedarfen zu bestreiten ist, wird grundsätzlich gegeben. Eine
klare Abgrenzung von § 24 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und § 24 Abs. 1 SGB II findet aller-
dings nicht statt.
E7
Zur besseren Abgrenzung der Leistungsarten sollte in den Arbeitshinweisen an
exponierter Stelle darauf verwiesen werden, dass die Ersatzbeschaffung als
Bundesleistung in Form eines Darlehens nach § 24 Abs. 1 SGB II zu gewähren
ist. Diese Klarstellung kann das Risiko minimieren, dass die Leistungsarten
durch die Sachbearbeitung falsch ausgewählt werden und die Stadt Münster
fälschlicherweise als Kostenträger belastet wird. Unterstützt werden kann dies
durch einen Hinweis zur korrekten Erfassung der Leistung im Fachverfahren.
Stadt Münster Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 050.010.050_03364
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
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i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Verkehrsflächen der Stadt
Münster im Jahr 2019
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Verkehrsflächen 3
Inhalte, Ziele und Methodik 5
Steuerung 6
Datenlage 7
Straßendatenbank 8
Kostenrechnung 9
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling 10
Prozessbetrachtung 12
Aufbruchmanagement 12
Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement 16
Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung 20
Strukturen 20
Bilanzkennzahlen 21
Erhaltung der Verkehrsflächen 23
Alter und Zustand 24
Unterhaltung 26
Reinvestition 31
Finanzierung 34
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Ver-
kehrsflächen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Verkehrsflächen
Der Stadt Münster gelingt es in herausragender Weise, die Herausforderung der Erhaltung der
Verkehrsflächen in technischer wie bilanzieller Hinsicht anzunehmen, zukunftsfähige, nachhalti-
ge Strategien zu entwickeln und in Managementsysteme zu implementieren. Die hierfür erfor-
derlichen Datengrundlagen hat sie weitestgehend geschaffen. Mit einer netzweiten Zustandser-
fassung und –bewertung wie auch einer Differenzierung der Erhaltungsaufwendungen und In-
vestitionen nach Straßenkategorien kann sie diese noch optimieren und so weitere wichtige
Grundlagen für ihr Erhaltungsmanagement schaffen.
Mit dem in 2018 gestarteten Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster“ (TIMM) soll
eine ganzheitliche Betrachtung des Infrastrukturmanagements über den gesamten Lebenszyk-
lus gewährleistet werden. Dazu werden die planerischen, technischen und kaufmännischen
Aspekte für alle Anlagen des Infrastrukturvermögens verbunden. Organisatorisch hilft dabe i die
dezentrale Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und Tiefbau, die
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten zu gewährleisten. Die bereits seit
Jahren praktizierte nachhaltige Erhaltungsstrategie mit einem frühzeitigen Eingreif en und an-
gemessene Instandhaltungsmaßnahmen wird durch TIMM weiter optimiert und ermöglicht es
der Stadt, noch aktiver steuern und agieren anstatt nur reagieren zu können. Ziel muss es da-
her sein, die entwickelten Erhaltungsstrategien für die einzelnen Straßenkategorien auf das
gesamte Verkehrsflächennetz und später auf die weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens
zu übertragen. So können die bereits erzielten positiven Ergebnisse dieses Projektes eta bliert
und fortgeführt werden. Um das strategische und operative Erhaltungsmanagement in diesem
Sinne langfristig zu nutzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln, wird es erforderlich sein, die
finanziellen und personellen Ressourcen für dieses Projekt zu verstetigen.
Strategisches Ziel der Stadt Münster ist der bilanzielle und technische Werterhalt des Verkehrs-
flächenvermögens. In bilanzieller Hinsicht ist dies der Stadt in den vergangenen Jahren seit d er
Eröffnungsbilanz jedoch nicht gelungen. Der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens hat
sich in den zehn Jahren um 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent verringert. Der tatsächliche Zustand
zeigt sich demgegenüber noch sehr positiv, belegt allerdings auch bereits leichte Verschlechte-
rungen in den vergangenen Jahren. Dies spiegelt sich auch im Anlagenabnutzungsgrad w ider,
der mit 57 Prozent eine beginnende Überalterung des Vermögens zeigt.
Dem kontinuierlichen Vermögensverzehr konnte die Stadt Münster bisher nicht über ausrei-
chende Investitionen entgegenwirken. In den letzten zehn Jahren lag die Reinvestitionsquote im
Durchschnitt bei nur 30 Prozent. In der Vergangenheit war dies aufgrund der ausgewogenen
Altersstruktur des Vermögens aber auch aus technischer Sicht noch angemessen. Allerdings
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wird mit zunehmendem Alter des Vermögens auch der Reinvestitionsbedarf steigen. Die ge-
stiegenen Reinvestitionen der letzten Jahre, insbesondere ab dem Jahr 2017, weisen daher in
die richtige Richtung. Auch die Berechnungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau ausgehen d
von den Baujahren und den gewählten Ersatzzeitpunkten belegen ab 2028 einen deutlich er-
höhten Finanzbedarf für Reinvestitionen. Diese Berechnungen wie auch die Entwicklungen im
Projekt TIMM führten zu dem Ergebnis, dass die festgelegten Nutzungsdauern gegenüber der
tatsächlichen technischen Lebensdauer der Verkehrsflächen zu vorsichtig angesetzt wurden. Im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der gewählten Erhaltungs-
strategie der jeweiligen Straßenkategorie sollte die Stadt versuchen, die bilanzielle und tec hni-
sche Nutzungsdauer in Einklang zu bringen.
Um die festgelegte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen erreichen zu können, ist eine ausrei-
chende und angemessene Unterhaltung des Vermögens erforderlich. Die Unterhaltungsauf-
wendungen liegen im Durchschnitt der letzten elf Jahre in Münster mit 0,94 Euro je qm auf ei-
nem guten und konstanten Niveau. Allerdings fließen dennoch nur etwa 72 Prozent des nach
dem Richtwert der FGSV für eine langfristig wirtschaftliche Erhaltung erforderlichen Finanzbe-
darfs in die Verkehrsflächen. Insbesondere die Aufwendungen für die Instandsetzung sind im
Verhältnis zu den anderen Erhaltungsmaßnahmen noch zu gering und liegen nur auf dem Ni-
veau der Aufwendungen für Instandhaltungen. Bestätigt wird dies durch die eigenen ersten
Berechnungen des Amtes für Mobilität und Tiefbau auf Basis der Erhaltungsstrategie für einzel-
ne Straßenkategorien über den gesamten Lebenszyklus. Diese beinhalten ebenfalls höhere
Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Qualitätssicherung nimmt das Aufbruchmanagement eine wesentliche Rolle
ein, um das Erreichen der Nutzungsdauer nicht zu gefährden und den Zustand der Flächen zu
erhalten. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat den Prozess des Aufbruchmanagements detail-
liert beschrieben und gewährleistet damit grundsätzlich die ordnungsgemäße Wiederherstellun g
der Aufbrüche. In der Praxis kann der Prozess jedoch aufgrund der knappen Personalausstat-
tung nicht in Gänze durchgehalten werden, so dass insbesondere die Kontrollen nicht in dem
erforderlichen Maße durchgeführt werden können.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet wie die Kommunen mit ihren Verkehrsflächen
und dem entsprechenden Vermögen umgehen.
Die Verkehrsfläche definiert sich dabei abschließend aus den folgenden Anlagenbestandteilen :
Fahrbahnen (Fahrstreifen, Mehrzweckstreifen, befestigte Wirtschaftswege, Fußgänger-
zonen, Busspuren),
sonstigen Verkehrsflächen (Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Parkstreifen, Parkplät-
ze, Parkbuchten, Busbuchten, Plätze, Trennstreifen und Inseln (befestigt)) und
sonstigen Anlagenteilen (Bankette, Gräben/Mulden, Durchlässe, Regenwasserkanäle
(nur Straßenentwässerung), Straßenabläufe, Markierung, Poller, Schutzplanken).
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Risi ken
für den Haushalt und den Zustand der Verkehrsflächen aufzuzeigen. Die Darstellung der Kenn-
zahlen zu den Verkehrsflächen schafft Transparenz und sensibilisiert die Kommunen für einen
bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihrem Verkehrsflächenvermögen.
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung der Erhaltung der Verkehrsflächen. Ein
besonderes Augenmerk richten wir dabei auf den Prozess des Aufbruchmanagements und die
Schnittstellen zwischen Finanzmanagement und Verkehrsflächenmanagement.
Die örtlichen Strukturen und die Bilanzkennzahlen bilden die Ausgangslage für die nachfolgen-
de Analyse der einzelnen Einflussfaktoren auf die Erhaltung der Verkehrsflächen. Die drei we-
sentlichen Einflussfaktoren Alter, Unterhaltung und Reinvestitionen analysiert die gpaNRW da-
zu einzeln wie auch in ihrer Wirkung miteinander.
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Steuerung
Die Erhaltung der Verkehrsflächen ist eine Aufgabe, die nicht mit dem Blick auf einen kurz - oder
mittelfristigen Zeitraum betrachtet werden darf. Eine nachhaltige, systematische und somit auch
wirtschaftliche Erhaltung muss sich auf den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsfläche erstre-
cken. Bei den Verkehrsflächen muss insofern ein Zeitraum von 25 bis 50 Jahren in den Blick
genommen werden. Allein dieser zeitliche Aspekt wie aber auch die Bedeutung der Verkehr s-
flächen und die Komplexität der Einflussfaktoren auf die Erhaltung machen eine bewusste und
zielgerichtete Steuerung unabdingbar.
Ziel muss es daher sein, die wirtschaftlich sinnvollste Handlungsweise zum Werterhalt und Si-
cherstellen der Gebrauchstauglichkeit der Verkehrsflächen unter den individuellen Rahmenbe-
dingungen der Kommune zu finden. Gerade die Haushaltslage zwingt die Kommunen verstärkt
dazu, die Wirtschaftlichkeit des eigenen Handelns nachzuweisen und zu dokumentieren.
In der letzten Prüfrunde konnte die gpaNRW der Stadt Münster bereits eine gute Steuerung
ihrer Verkehrsflächen bescheinigen. Seitdem hat die Stadt ihre Managementsysteme kontinu-
ierlich weiterentwickelt. Im Fokus steht dabei das in 2017 initiierte und im April 2018 gestartete
Projekt „Tiefbau Infrastruktur Management Münster (TIMM)“. Damit soll eine ganzheitliche Be-
trachtung des Infrastrukturmanagements über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet wer-
den. Dazu werden die planerischen, technischen und kaufmännischen Aspekte für alle Anlagen
des Infrastrukturvermögens – Straßen, Kanäle, Brücken, Verkehrssteuerungs- und Parkleitsys-
tem – verbunden.
Das Projekt ist zunächst befristet auf drei Jahre angelegt. Bereits nach der Hälfte der Projekt zeit
kann das Amt für Mobilität und Tiefbau die Erfolge des Projektes darstellen.
Feststellung
Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit dem
Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt.
Ebenso wird aber deutlich, dass die Entwicklung und der Aufbau dieses Erhaltungsmanage-
ments in strategischer und operativer Hinsicht eine große Herausforderung sind. Dieser neuen
Herausforderung stellt sich die Stadt Münster in besonders guter Weise. So zielt die Vorge-
hensweise in erster Linie auf den tatsächlichen Werterhalt des Infrastrukturvermögens. Die
Arbeiten werden auch mit dem Abschluss der Projektphase und der Aufstellung der Finanz-
prognosen und der netzweiten Erhaltungsstrategie nicht abgeschlossen sein. Um das Erhal-
tungsmanagement langfristig und zukunftsorientiert zu etablieren, müssen die Informationen
regelmäßig fortgeschrieben, weiterentwickelt und den aktuellen Anforderungen und möglichen
Veränderungen angepasst werden.
Empfehlung
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Managementsysteme
zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und zu optimieren, sollte die
Stadt Münster die personellen und finanziellen Ressourcen für das Projekt verstetigen.
Mit der Zusammenlegung des Tiefbauamtes und der Verkehrsplanung zum Amt für Mobilität
und Tiefbau wurde das Amt zum 1. August 2019 neu organisiert. Dabei wurden die Sachgebi ete
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„Erhaltungsmanagement“ und „Aufgrabungsmanagement“ eingerichtet. Dem Sachgebiet „Erhal-
tungsmanagement“ sind sieben Stellen zugeordnet: drei befristete Stellen TIMM und vier Stel-
len Straßeninformationsdatenbank. Die betriebswirtschaftliche Stelle TIMM soll dauerhaft im
Sachgebiet Finanzen verbleiben.
Auf das Aufgrabungsmanagement geben wir im Rahmen der Prozessbetrachtung in diesem
Bericht näher ein.
Diese Organisation ist aus Sicht des Amtes für Mobilität und Tiefbau aber nur ein erster Schritt.
Geplant ist eine Fachstelle „Infrastrukturmanagement“, in der die Aufgaben des Erhaltungsma-
nagements für die Straßen, Brücken, Lichtsignalanlagen und die Parkleitsysteme sowie das
Aufgrabungsmanagement zusammengeführt werden. Damit kann die zentrale inhaltliche Aus-
richtung des Tiefbau Infrastruktur Managements Münster auch organisatorisch umgesetzt wer-
den. Aus Sicht der gpaNRW ist diese organisatorische Ausrichtung zu befürworten, da sie die
erforderliche Abstimmung der Erhaltung der verschiedenen Infrastrukturanlagen optimal unter-
stützt.
Datenlage
Feststellung
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle wesentli-
chen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und aktualisiert.
Die Kommune muss die für die Steuerung erforderlichen Informationen wie Flächen und Fi-
nanzdaten verwaltungsweit einheitlich und aktuell vorliegen haben.
Die Stadt Münster hat die in ihrer Unterhaltungspflicht liegenden Straßen und Wirtschaftswege
in der Straßendatenbank erfasst und schreibt die Daten regelmäßig fort. Der Straßenabschnitt
ist dabei zunächst in Fahrbahn und die Nebenflächen rechts und links unterteilt. Diese Anla-
genstruktur nutzt die Stadt sowohl für die Anlagenbuchhaltung als auch das strategische Erhal-
tungsmanagement. Zusätzlich sind diese Anlagen in der Straßendatenbank nach der jeweiligen
Nutzung differenziert. 19 unterschiedliche Nutzungen für die Fahrbahn und die Nebenflächen
sind dazu hinterlegt. Ebenso können die Verkehrsflächen auch nach der Straßenkategorie diffe-
renziert werden.
Die Finanzdaten liegen in Münster nur auf Ebene der Verkehrsflächen vor. Eine systematisc he
Erhebung der Aufwendungen und Investitionen nach den Straßenkategorien und Nutzungen
gibt es bislang nicht. In ihrem strategischen Erhaltungsmanagement hat die Stadt Münster Er-
haltungsstrategien für unterschiedliche Straßenkategorien entwickelt. Um diese entsprechend
steuern zu können, sollten die Aufwendungen auch nach diesen Straßenkategorien getrennt
erfasst werden.
Empfehlung
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstrategien für die
unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst werden. Dies ermöglicht im
operativen Erhaltungsmanagement das Controlling der strategischen Ausrichtung und die
Überprüfung, ob die gesetzten Ziele erreicht werden konnten.
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Positiv hervorzuheben ist, dass die Stadt Münster die Aufwendungen im Rahmen der Unterhal-
tung der Verkehrsflächen nach den durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen differenziert. Dies
ermöglicht es, die Unterhaltungsaufwendungen nicht nur nach der Höhe insgesamt zu bewer-
ten, sondern auch in wie weit diese Mittel in die Instandsetzung und damit die nachhaltige Er-
haltung fließen.
Straßendatenbank
Feststellung
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und Informa-
tionen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert, allerdings noch
nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustellen ist, dass die Stadt
Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanagement aufbaut. Hierbei legt sie
anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstrategie für die Straßenkategorie
fest. Im operativen Erhaltungsmanagement werden die Instandsetzungs- und Erneuerungs-
programme für den kurz- und mittelfristigen Zeitraum definiert und die Zustandsdaten kon-
trolliert.
Die Straßendatenbank bildet die wesentliche Voraussetzung, um die Erhaltung der Verkehrsflä-
chen systematisch und nachhaltig zu steuern. Um die Straßendatenbank im Sinne eines Erhal-
tungsmanagements nutzen zu können, bedarf es neben dem Aufbau mit den wesentlichen In-
formationen zu den Flächen auch einer regelmäßigen Pflege und Fortschreibung der Daten.
Die Stadt Münster setzt seit vielen Jahren eine Straßendatenbank ein. Bereits in der letzten
Prüfrunde konnte die gpaNRW feststellen, dass in der Datenbank alle wesentlichen steuerungs-
relevanten Informationen hinterlegt sind. Diese wurden auch in den vergangenen Jahren for tge-
schrieben, ergänzt und optimiert. So kann auch die Datenlage zu den Aufbaudaten sukzessive
ergänzt werden. Wurden Bodengutachten erstellt, sind diese als PDF-Dokument hinterlegt. Mit
der stadtweiten Implementierung von TIMM werden die Aufbaudaten vollständig hinterlegt wer-
den können.
Das Aufbruchmanagement hat die Stadt Münster seit der letzten Prüfung erweitert und opti-
miert. Es ist grundsätzlich in der Straßendatenbank implementiert, allerdings durch den IT-
Dienstleister noch nicht freigeschaltet. Hierauf gehen wir in der Prozessbetrachtung zum Auf-
bruchmanagement detailliert ein.
Auch die Informationen zu den Zustandsdaten fließen in die Straßendatenbank ein. Für die
Hauptverkehrsstraßen und das Vorbehaltsnetz erfolgt alle vier bis fünf Jahre eine messtechni -
sche Zustandserfassung und –bewertung für Teile dieses Netzes. Für die übrigen Flächen er-
folgt durch eigene Mitarbeiter eine visuelle Zustandserfassung und –bewertung. Dazu hat die
Stadt Münster einen ihren Anforderungen entsprechenden Schadenskatalog erstellt. Die Mitar-
beiter erfassen softwaregestützt schadhafte Flächen standardmäßig im Laufe des Jahres und
bewerten diese, um anschließend die geeigneten Maßnahmen festzulegen. Aus den Informati-
onen der Zustandserfassungen erstellt die Stadt jährlich ein Bauprogramm.
Da jeweils nur ein Teil des Verkehrsflächennetzes erfasst und bewertet wird, liegt eine Zu-
standserfassung und –bewertung für die gesamten Verkehrsflächen in Münster nicht vor. Um
die Auswertungen der Zustandserfassungen der letzten Jahre aufgrund geänderter Auswer-
tungsregeln vergleichbar zu machen, hat die Stadt in 2019 eine komplette Neuauswertung der
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letzten drei Messkampagnen beauftragt. Ein vorläufiges Ergebnis für rund 440 km des Haupt-
verkehrsstraßennetzes liegt vor. Hierauf gehen wir im Kapitel „Erhaltung der Verkehrsflächen“
detaillierter ein.
Im Rahmen des Projektes TIMM hat die Stadt Münster ihr Erhaltungsmanagement weiter opti-
miert. Aus der eigenen bisherigen Strategie mit der Aufbereitung und Auswertung der durchge-
führten Maßnahmen und dem Abgleich mit technischen Regelwerken hat die Stadt Münster
Erhaltungsstrategien für die verschiedenen Straßenkategorien entwickelt. Für die innerhalb der
Nutzungsdauer der jeweiligen Straßenkategorie möglichen Erhaltungsmaßnahmen hat die
Stadt Einheitspreise hinterlegt. Grundlage für die Auswahl der wirtschaftlichsten Strategie für
die jeweilige Straßenkategorie ist dabei der jährliche Preis pro qm. Dieser ergibt sich aus d en
Anschaffungs- und Herstellungskosten, die über Abschreibungen auf die Nutzungsdauer der
Verkehrsfläche verteilt werden, sowie den Kosten für die betriebliche Erhaltung, die Instandhal-
tung und die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen über die gesamte Nutzungsdauer.
Aus diesem strategischen Erhaltungsmanagement, das langfristig über den gesamten Lebens-
zyklus den konsumtiven und investiven Ressourcenbedarf ermittelt, generiert die Stadt Münster
das operative Erhaltungsmanagement. Dieses beinhaltet für einen kurz- bis mittelfristi gen Zeit-
raum das operative Bauprogramm. Aus den Informationen der Streckenkontrollen und der sen-
sitiv visuellen und messtechnischen Zustandserfassung und –bewertung erstellt die Stadt zum
einen die To-do-Listen für die kurzfristig abzuarbeitenden Maßnahmen in der betrieblichen Er-
haltung und der Instandhaltung. Zum anderen plant sie den Bedarf und erstellt das Erhaltungs-
programm für die Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen.
In einem nächsten Schritt verfolgt die Stadt Münster das Ziel, diese Erhaltungsstrategien anla-
genübergreifend, d. h. für die Verkehrsflächen, Brücken, Kanäle und die Verkehrsleit- und Park -
systeme, aufeinander abzustimmen. Gelingt es, die Reinvestitionszeitpunkte und ggf. größere
Instandsetzungsmaßnahmen zeitlich auf einander fallen zu lassen, können so die notwendig en
Finanzressourcen gesamtstädtisch reduziert werden.
Kostenrechnung
Feststellung
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre Ver-
kehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung erforderli-
chen Finanzdaten vor.
Für die interne Steuerung benötigt die Kommune eine Kostenrechnung, die den Ressourcen-
einsatz für die Verkehrsflächen vollständig und transparent abbildet. Die Struktur der Kosten-
rechnung und der Straßendatenbank sollte aufeinander abgestimmt sein.
Die Stadt Münster führt für ihre Verkehrsflächen eine Kostenrechnung. Als Kostenstellen hat
sie die Fahrbahn und die Nebenflächen definiert. Die Kosten fließen vollständig und ggf. über
Zuschlagssätze auf Vollkostenbasis hochgerechnet ein. Auf dieser Grundlage kann die S tadt
die tatsächlichen Aufwendungen für die Erhaltung ihrer Verkehrsflächen darstellen und auswer-
ten. Ebenso kann sie die Unterhaltungsaufwendungen nach den jeweiligen Erhaltungsmaß-
nahmen in die betriebliche Erhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung differenzieren. Al ler-
dings liegt diese gute Datenlage und Auswertbarkeit nur für die Verkehrsflächen insgesamt vor.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Nach den jeweiligen Straßenkategorien, für die sie Erhaltungsstrategien definiert, diff erenziert
die Stadt ihre Kostenrechnung nicht. (vgl. Kapitel Datenlage)
Empfehlung
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien, für die eine
Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten auszuwerten und die
Zielerreichung zu überprüfen.
Die Stadt hinterlegt die Kosten sukzessive in der Straßendatenbank. Eine Verknüpfung der
Kostenrechnung zur Straßendatenbank existiert nicht. Entscheidend für die Steuerung ist, die
Daten so detailliert wie nötig in der Straßendatenbank zu hinterlegen. Die Steuerungsrelevanz
sollte dabei immer im Blick behalten werden.
Zusätzlich nutzt das Amt für Mobilität und Tiefbau eine Projektmanagementsoftware. Hierüber
werden alle Projekte des Amtes mit ihren Kosten und Terminen sowie der Beschreibung der
Maßnahme bearbeitet und verwaltet. Diese Projektmanagementsoftware hat eine Schnittstelle
zur Finanzsoftware, so dass die Projektsteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau optimal
unterstützt wird.
Strategische Ausrichtung und operatives Controlling
Feststellung
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu erhalten.
Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt optimale Vo-
raussetzungen geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern. Die Amtssteue-
rung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.
Die Kommune sollte eine Gesamtstrategie mit Zielvorgaben zur Erhaltung und Erneuerung ihrer
Verkehrsflächen formulieren. Die Leitziele wie Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit/ Befahr-
barkeit, Substanzerhalt und Umweltverträglichkeit ergeben sich aus dem § 9 Straßen- und We-
gegesetz NRW in Verbindung mit § 75 Abs. 1 GO NRW. Diese Leitziele sollte die Kommune
individuell konkretisieren. Im Rahmen des operativen Controllings sollte sie die Ziele über
Kennzahlen messbar machen und steuern.
Aus dem strategischen Erhaltungsmanagement der Stadt Münster ergibt sich auch die Ge-
samtstrategie. Die Stadt will den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens erhalten. Die Erhal-
tungsstrategie zielt darauf ab, frühzeitig und nachhaltig zu unterhalten. Dies optimiert über den
gesamten Lebenszyklus betrachtet den erforderlichen Finanzmitteleinsatz und versetzt di e
Stadt in die Lage aktiv steuern und somit agieren anstatt nur reagieren zu können.
Im Haushalt hat die Stadt für das Produkt 120101 – Bereitstellung von Verkehrsflächen – zwei
Ziele formuliert:
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch schnelle und bedarfsgerechte Reparatu-
ren.
Die Nutzer/Anlieger sind mit der Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen
zufrieden.
Hierzu ist jeweils eine Kennzahl ausgewiesen, die die Zielerreichung messbar macht.
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Die Ziele der Verkehrsflächenerhaltung zeigen in Abhängigkeit von der Betrachtungsweise
(Nutzersicht, Verkehrsträgersicht u.a.) unterschiedliche Ausprägungen. Um z. B. auch die Nut-
zersicht in den Fokus zu nehmen, identifiziert die Stadt die verschiedenen Nutzer wie z. B.
Radverkehr und ÖPNV und versucht diese Sichten über Qualitäten zu steuern.
Im Rahmen der Amtssteuerung hat sich das Amt für Mobilität und Tiefbau in fünf Zielkategorien
insgesamt 13 strategische Ziele gesetzt. Über operative Ziele sind die strategischen Ziele kon-
kretisiert und messbar gemacht. Dazu sind Messgrößen definiert, die mit einem Zielwert verse-
hen sind. Für jedes operative Ziel ist eine verantwortliche Person benannt. Die Zielerreichung
wird regelmäßig durch die Gegenüberstellung des Ist controllt. Ein möglicher Handlungsbedar f
wird ebenso dokumentiert wie bestehende Chancen und Risiken. Liegt ein Handlungsbedarf
vor, so entwickelt die verantwortliche Person einen Vorschlag zur Gegensteuerung. Die Ent-
scheidung obliegt der Amtsleitung. Über die Entwicklung der einzelnen Ziele wird quartalsweis e
an die Amtsleitung, Abteilungsleitung, den Managementbeauftragten und den für das Control-
ling Verantwortlichen berichtet.
Im Rahmen ihrer nachhaltigen Steuerung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau das Asset Ma-
nagement zur Unterstützung der Führungs- und Managementaufgaben implementiert. Es dient
der ziel- und aufgabenorientierten Steuerung der Verkehrsflächenerhaltung unter Berücksichti -
gung der wirtschaftlichen Aspekte. Die Aufgabe und deren Organisation unter vorgegebenen
Zielen und Standards ist Gegenstand dieses Managements. Hiermit verfolgt das Amt für Mob ili-
tät und Tiefbau das Ziel, das strategische Erhaltungsmanagement zu einem nachhaltigen As set
Management weiterzuentwickeln. Noch offen ist in diesem Zusammenhang eine Risikoanalyse
und -bewertung, die es als weiteren Baustein zu entwickeln gilt. Die Entwicklungen und Er geb-
nisse des Projektes TIMM greifen dabei bereits in dieses Managementsystem und können so
die Verantwortung für die Aufgabe der Verkehrsflächenerhaltung stärken.
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Prozessbetrachtung
Aufbruchmanagement
Aufbrüche von Verkehrsflächen gehören zwar zum kommunalen Alltag, sie sind aber immer ein
Eingriff in das Gesamtbauwerk und bieten damit eine Angriffsfläche für langfristige F olgeschä-
den. Damit steigt durch Aufbrüche - insbesondere, wenn sie nicht fachgerecht wiederhergestellt
werden - das Risiko eines erhöhten Erhaltungsbedarfs oder sogar einer dauerhaften Wertmin-
derung. Um die Substanz des Verkehrsflächenvermögens möglichst zu erhalten bedarf es da-
her eines professionellen Aufbruchmanagements.
Feststellung
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser gewähr-
leistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wiederherstellung der
Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung wie aber auch die fehlende
Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil der Straßendatenbank dazu, dass
der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze eingehalten werden kann. Insbesondere die
Kontrollen können nur noch in einem zu geringen Umfang durchgeführt werden.
Das Aufbruchmanagement setzt einen systematisch strukturierten und organisierten Ablaufpro-
zess voraus. Die Anzahl der Aufbrüche soll möglichst gering gehalten werden. Dazu mus s die
Kommune in enger Abstimmung mit allen Beteiligten die Aufbrüche koordinieren und bündeln
und mit eigenen Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen kombinieren. Zudem muss sie die
Kontrolle und Übernahme der Aufbrüche bis hin zur Gewährleistungsabnahme in den Prozess
integrieren, um so die ordnungsgemäße und fachgerechte Wiederherstellung des Aufbruchs
sicher zu stellen. Dieser Prozess sollte optimaler Weise digital über die Straßendatenbank mit
einem webbasierten Portal ablaufen, zu dem alle Beteiligten Zugang haben.
Die Grafik zeigt die einzelnen Teilprozesse des Aufbruchmanagements. Die gpaNRW hat in
dieser Prüfung den Schwerpunkt auf die Kontrolle und Übernahme sowie die Gewährleistungs-
abnahme gelegt. Die Koordinierung der Aufbrüche und deren Genehmigung haben wir als we-
sentliche Voraussetzung in die Betrachtung einbezogen.
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Teilprozesse des Aufbruchmanagements
Die Stadt Münster hat das Aufbruchmanagement als ein wesentliches Element ihres Erhal-
tungsmanagements definiert. Insofern sollte es erweitert, optimiert und mit der Straßendaten-
bank verbunden werden. Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat für das Aufgrabungsmanage-
ment die Prozesse definiert und beschrieben sowie den Prozessablauf grafisch dargestellt. Es
gibt zwei verschiedene Prozessdarstellungen: den Aufgrabungsprozess für die Stadtwerke und
den Aufgrabungsprozess nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Größere Maßnahmen
bildet die Stadt über ihre Projektmanagementsoftware ab.
Seit der letzten Prüfung hat das Amt für Mobilität und Tiefbau im Rahmen der Optimierung eine
neue Aufgrabungsdatenbank in der Straßendatenbank implementiert. Diese ist grundsätzlich
einsatzbereit, jedoch noch nicht in Betrieb genommen, da noch offene Fragestellung u. a. be-
züglich datenschutzrechtlicher Aspekte geklärt werden müssen. Daher muss derzeit noch mit
der alten Aufgrabungsdatenbank gearbeitet werden, die keine Verbindung zur Straßendaten-
bank besitzt.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue Aufgrabungs-
datenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu können.
Durch die neue Datenbank werden viele Prozesse erleichtert und optimiert. Zudem werden in
der Straßendatenbank weitere für das Erhaltungsmanagement relevante Informationen an zent-
raler Stelle gebündelt. Damit können dann nicht nur alle eigenen Maßnahmen in der Abstim-
mung und Koordinierung berücksichtigt werden, auch könnte die Abstimmung bereits in der
Planung erfolgen und nicht wie bisher erst mit bereits geplanten Maßnahmen.
Feststellung
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits während
der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt, alle eigenen Maßnahmen zu integrieren
und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren.
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Zusätzlich zu der neuen Aufgrabungsdatenbank soll auch das Aufgrabungsmanagement orga-
nisatorisch als ein Sachgebiet eingerichtet werden. Mit der Neuorganisation zum 1. A ugust
2019 hat die Stadt Münster dies umgesetzt. Grundsätzlich sind dem neuen Sachgebiet sechs
Stellen zugeordnet: vier Stellen aus dem Breitbandausbau und zwei Stellen Aufgrabungen. Die
zwei Stellen für die Aufgrabungen sind allerdings noch unbesetzt. Insofern konnte die Personal-
stärke auch mit der Neuorganisation noch nicht verbessert werden, so dass weiterhin nur der
Breitbandausbau mit dem vorhandenen Personal betreut werden kann.
In den Quartalsbesprechungen stimmt sich die Stadt mit den Stadtwerken zu geplanten inves ti-
ven Maßnahmen ab. Andere Versorgungsträger und Telekommunikationsunternehmen fragt die
Stadt bei ihrerseits geplanten Maßnahmen an. Auf die derzeit noch eingesetzte, alte Aufgra-
bungsdatenbank können nur die Stadt und die Stadtwerke zugreifen. Andere Versorger und
Telekommunikationsunternehmen melden ihre Maßnahmen per E-Mail an die dafür eingerichte-
te Mailadresse. Die neue Aufgrabungsdatenbank wird zukünftig Zugriffsrechte für alle Versorger
und auch die ausführenden Firmen vorsehen. So können alle Versorger wie auch die Stadt
selbst ihre Maßnahmen direkt in der Datenbank hinterlegen und der Koordinierungsprozess
inklusive der Erstellung des Koordinierungsplans wird erleichtert und optimiert.
Für die Genehmigung der Aufbrüche ist das Amt 66 zuständig. Aktuell wird dazu ein standardi-
sierter Vordruck genutzt. Die Stadtwerke haben eine generelle Jahresgenehmigung. In Einzel-
fällen kann es zu Versagungen oder Terminverschiebungen kommen. Die Beteiligten werden in
diesen Fällen individuell informiert. Mit der neuen Aufgrabungsdatenbank soll zukünftig auch
der Genehmigungsprozess in der Datenbank abgebildet werden.
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten erhält die Stadt vom Vorhabenträger eine Baubeginnanzei -
ge. Die Stadtwerke tragen den Baubeginn selber in die Datenbank ein. In der Datenbank sind
auch alle Basisinformationen wie die ausführende Firma mit einem Ansprechpartner und der
Ausführungszeitraum enthalten. Mit der neuen Aufgrabungsdatenbank werden die Vorhaben-
träger direkten Zugriff auf die Datenbank haben und den Baubeginn über eine entsprechende
Eingabe anzeigen. So wird dann auch der Abgleich der Baubeginnanzeige mit der Genehmi-
gung erleichtert und die Stadt kann Maßnahmen ergreifen, sofern sie Abweichungen feststellt.
Vorgaben zur Durchführung der Aufbrüche und zur Wiederherstellung der Flächen macht die
Stadt Münster bereits in der Genehmigungsverfügung. Zudem hat sie ein Handbuch erstellt,
das die technischen Vorschriften für das Wiederherstellen des Straßenoberbaus nach Aufgra-
bungen für Münster beinhaltet. Vor Beginn der Arbeiten führt die Stadt gemeinsam mit dem
Vorhabenträger eine Trassenbegehung durch. Dabei wird der Ausgangszustand dokumentiert
und die Durchführung und Wiederherstellung besprochen.
Der Aufgrabungsprozess der Stadt Münster sieht grundsätzlich regelmäßige Kontrollen wäh-
rend der Ausführung vor. In der Praxis werden derzeit jedoch keine gezielten Kontrollen durch-
geführt. Da keine speziellen Kontrolleure für die Aufbrüche eingesetzt werden, kontrollieren die
Verkehrssicherheitskontrolleure soweit es zeitlich im Rahmen ihrer Touren möglich ist die Auf-
brüche mit. Im Rahmen der Neuorganisation des Aufbruchmanagements sollten auch Auf-
bruchkontrolleure eingestellt werden. Die zwei Stellen für die Aufgrabungen sind im Rahmen
der Neuorganisation zwar eingerichtet, aber nicht besetzt worden. Somit können die Aufgra-
bungen weiterhin nicht im erforderlichen Maße kontrolliert werden. Die Kontrolle der Aufbrüche
dient dazu, Fehler in der Ausführung frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegensteuern zu
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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können. Auch wenn die Stadt über die TVA-MS konkrete Vorgaben für die Wiederherstellung
des Straßenoberbaus nach Aufgrabungen macht, ersetzt dies nicht die Kontrollen vor Ort.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie in der Neu-
organisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforderliche Kontrolle der Auf-
grabungen gewährleistet werden.
Fehlende Kontrollen führen dazu, dass Aufbrüche nicht immer fachgerecht wiederhergestel lt
werden. In der Konsequenz führt dies zu einer schnelleren Verschlechterung des Straßenzu-
standes. Dies stellt auch die Stadt Münster bei ihren Aufgrabungen fest. So weisen die jüngeren
Aufgrabungen tendenziell einen schlechteren Zustand auf als vor etwa zehn Jahren.
Stellen die Verkehrssicherheitskontrolleure Mängel fest, werden diese in der Datenbank doku-
mentiert und der Vorhabenträger informiert und zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Die
Beseitigung der Mängel wird kontrolliert. Nur in Ausnahmefällen setzt die Stadt aktuell eine Frist
für die Beseitigung der Mängel. Zukünftig soll dies systematisch über die neue Datenbank erfol -
gen und auch entsprechend kontrolliert werden.
Über die TVA-MS sind die Vorhabenträger verpflichtet entsprechende Nachweise wie Verdich-
tungskontrollen mit dem Antrag auf Abnahme einzureichen. Zukünftig soll dies auch regelmäßig
kontrolliert werden.
Nach Beendigung der Arbeiten muss der Vorhabenträger die Fertigstellung melden und einen
Antrag auf Abnahme stellen. Bei größeren Maßnahmen erfolgt die Abnahme durch einen Vor-
Ort-Termin mit dem Versorgungsträger, der ausführenden Firma und der Stadt. Bei kleineren
Maßnahmen übernimmt der Verkehrssicherheitskontrolleur die Abnahme. Für die Entscheidung
über die Abnahme bezieht die Stadt die vorliegende Dokumentation des Ausgangszustandes
mit ein. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert, welches alle Beteiligten
abschließend unterzeichnen. Etwaige Mängel werden im Protokoll festgehalten und die Sta dt
fordert den Vorhabenträger entsprechend auf, die Mängel zu beseitigen. Die Stadt überprüft
und protokolliert die Beseitigung der Mängel. Die Dokumentation der Abnahme hinterlegt sie in
der Datenbank.
Die Straßen werden in Münster im Rahmen der Verkehrssicherung regelmäßig durch die Ver-
kehrssicherheitskontrolleure begangen. Eine explizite Kontrolle der Aufbrüche erfolgt dabei
nicht. Die Kontrolleure haben über ihre Toughbooks Zugriff auf die Straßendatenbank. Dort sind
die Aufbrüche allerdings nur grafisch hinterlegt. Da die Aufgrabungsdatenbank nicht mit der
Straßendatenbank verknüpft ist, hat der Kontrolleur hierauf keinen Zugriff. Mit der neuen Auf-
grabungsdatenbank, die Bestandteil der Straßendatenbank ist, sind die Informationen zu den
Aufbrüchen auch auf den Toughbooks der Kontrolleure abrufbar. Dies wird die Kontrolle und die
Dokumentation – auch von eventuell festgestellten Mängeln – deutlich vereinfachen.
Eine Gewährleistungsabnahme zum Ende der Gewährleistungsfrist führt die Stadt Münster nur
bei großen Maßnahmen durch. Diese erfolgt analog der Abnahmekontrolle der Aufbrüche.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Schnittstelle Finanz- und Verkehrsflächenmanagement
Feststellung
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobilität und
Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die Verbindung
von technischen und kaufmännischen Aspekten.
Ein wirtschaftliches Erhaltungsmanagement der Verkehrsflächen setzt voraus, dass insbeson-
dere finanzwirtschaftliche und technische Aspekte im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung
eng miteinander abgestimmt und verbunden sind. Hierzu ist es notwendig, dass die organisato-
rischen Schnittstellenprozesse zwischen Finanz- und Verkehrsflächenmanagement i n der
Kommune eindeutig geregelt sind und in der Praxis entsprechend bedient werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt die einzelnen Schnittstellenprozesse, die eine Kommune bedie-
nen muss.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Schnittstellenprozess
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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In der Stadt Münster ist die Anlagenstruktur für die Anlagenbuchhaltung und das strategische
Erhaltungsmanagement in der Straßendatenbank identisch. Der Straßenabschnitt ist aufgeteilt
in die Fahrbahn und die Nebenflächen rechts und links. Für das operative Erhaltungsmanage-
ment sind die Anlagen in der Straßendatenbank zusätzlich nach der Nutzung und der Straßen-
kategorie differenziert.
Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank werden als zwei getrennte Systeme geführt
und sind nicht über eine Schnittstelle miteinander verbunden. Aktuell läuft noch immer ein Ab-
gleich der Datenbestände beider Systeme. Dieser Abgleich muss gewährleistet sein, um die
Grundlagen für das nachhaltige Erhaltungsmanagement zu schaffen. Aktuell sind dafür nur
befristete Stellen eingerichtet.
Empfehlung
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Straßendatenbank
aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements aber auch zukünftig im
Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten, sollte die Stadt prüfen, ob die einge -
richteten Stellen hierfür nicht dauerhaft verstetigt werden.
Zukünftig soll die Anlagenbuchhaltung auch mit den Fachdatensystemen verbunden werden.
Dies ist als eine Aufgabe im Rahmen des Projektes TIMM definiert. Die Daten aus der Straßen-
datenbank sollen einmal jährlich in die Anlagenbuchhaltung importiert werden.
Empfehlung
Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant über eine
Schnittstelle miteinander verbunden werden.
Eine Besonderheit im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten ist die Organisation der Anl a-
genbuchhaltung in Münster. Die Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen erfolgt dezentral
im Amt 66. Dies gewährleistet eine direkte und enge Abstimmung sowie die Verbindung von
fachlichem und kaufmännischem Know-How.
Für die körperliche Inventur der Verkehrsflächen ist das Amt 66 zuständig. Nach Aussage der
Stadt erfolgt diese im Wege der permanenten Inventur. So ist es auch in den Inventurrichtlinien
beschrieben. Die Inventurrichtlinien ermöglichen jedoch keine ordnungsgemäße Inventur. Sie
regeln für die Verkehrsflächen lediglich das Verfahren bei Zugängen und Abgängen, beziehen
sich somit ausschließlich auf den Bestand. Die körperliche Inventur dient jedoch im Besonderen
auch dazu, zu überprüfen, ob der Buchwert des Vermögens noch dem tatsächlichen Wert ent-
spricht. Daher ist für die körperliche Inventur eine Zustandserfassung und –bewertung der Ver-
kehrsflächen erforderlich.
Feststellung
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt in
Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforderungen an
eine körperliche Inventur nicht gerecht.
Für die Hauptverkehrsstraßen und das Vorbehaltsnetz lässt die Stadt Münster alle vier bis fünf
Jahre eine messtechnische Zustandserfassung und –bewertung durchführen. Für die übrigen
Flächen erfolgt durch eigene Mitarbeiter eine visuelle Zustandserfassung und –bewertung an-
hand eines eigens entwickelten Schadenskatalogs. Diese Zustandserfassungen und –bewer-
tungen erfolgen jedoch in Münster bislang nicht flächendeckend. Im Rahmen des Projektes
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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TIMM hat sich das Amt für Mobilität und Tiefbau mit möglichen Verfahren der Zustandserf as-
sungen und –bewertungen kritisch auseinandergesetzt. Aufgabe und Ziel ist es, die Grundlagen
für eine permanente Inventur zu schaffen.
Feststellung
Im Rahmen von TIMM arbeitet das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran, die Grund-
lagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird die Stadt zukünftig nicht nur den
rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen technischen Wert ihrer
Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere Datenbasis als es bis-
lang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Bewertungen möglich war.
Die Zustandsdaten sowie eine entsprechende Fotodokumentation hinterlegt das Fachamt in der
Straßendatenbank. Auch die Restnutzungsdauern und die Restbuchwerte werden aus der An-
lagenbuchhaltung nach dem Jahresabschluss in die Straßendatenbank eingespielt. Die im
Rahmen des operativen Erhaltungsmanagements geplanten Maßnahmen sind in der Straßen-
datenbank hinterlegt und werden im Rahmen der Mittelanmeldungen für die Haushaltsplanung
berücksichtigt. Die Dokumentation im Rahmen der Haushaltsausführung erfolgt nicht über die
Straßendatenbank. Die Rechnungen sind in der Anlagenbuchhaltung hinterlegt. Die weiterge-
hende Dokumentation zu den Rechnungen wird vom Bauleiter erstellt und in der Bauakte und
der Projektmanagementsoftware hinterlegt.
Ein wesentliches Element des Tiefbau Infrastruktur Management Münster ist gerade die V er-
bindung der technischen und kaufmännischen Sicht. Insofern ist die enge Abstimmung sowohl
innerhalb des Amtes 66 zwischen Anlagenbuchhaltern und Ingenieuren als auch mit der Käm-
merei von großer Bedeutung und wird in der Praxis umgesetzt. So finden auch die haushalteri-
schen Auswirkungen Berücksichtigung bei Entscheidungen.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Ausgangslage für die Verkehrsflächenerhaltung
Strukturen
Feststellung
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Münster eine
entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbezirken zu er-
schließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nutzungsintensität wie in
stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Faktoren wie ein hoher Anteil an
Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil Hauptverkehrsstraßen
halten sich dabei etwa die Waage.
Strukturelle Rahmenbedingungen kann die Kommune in der Regel nicht steuern oder ändern.
Diese Strukturen können aber begünstigenden wie belastenden Einfluss auf die Erhaltung der
Verkehrsflächen nehmen. Daher macht die gpaNRW die Strukturen transparent und greift mög-
liche individuelle Besonderheiten auf.
Das Stadtgebiet von Münster umfasst eine Fläche von rund 303 qkm. Damit ist die Stadt flä-
chenmäßig die zweitgrößte kreisfreie Stadt in NRW. Einwohnermäßig zählt sie mit knapp
314.000 Einwohnern ebenfalls zu den größeren kreisfreien Städten.
In ihrem Stadtgebiet unterhält die Stadt Münster knapp 12,9 Mio. qm Verkehrsfläche. Diese
verteilt sich auf rund 10,7 Mio. qm Straßenflächen und knapp 2,2 Mio. qm befestigte Wirt-
schaftswegeflächen.
Strukturkennzahlen Verkehrsflächen 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Bevölkerungsdichte in
Einwohner je qkm
1.028 793 1.504 2.068 2.503 3.049 23
Verkehrsfläche in qm
je Einwohner
41,22 29,06 31,20 33,15 40,40 45,83 22
Anteil Verkehrsfläche
an Gemeindefläche in
Prozent
4,24 3,63 4,85 6,44 8,35 11,92 22
Die Stadt Münster weist im Vergleich der kreisfreien Städte die zweitniedrigste Bevölkerungs-
dichte auf. Das große Stadtgebiet mit dem in den Außenbezirken ländlich geprägten Charakter
nimmt hier entsprechenden Einfluss. Dadurch bedarf es einer entsprechend großen Verkehrs-
fläche, um das gesamte Stadtgebiet zu erschließen. Absolut betrachtet zählt Münster zu dem
Viertel der kreisfreien Städte mit der größten Verkehrsfläche. Auch bezogen auf den Einwohner
stellt die Stadt mehr Verkehrsfläche zur Verfügung als 75 Prozent der Vergleichskommun en.
Durch das große Stadtgebiet und den großen Anteil von Grün- und Erholungsflächen in Müns-
ter bleibt der Anteil der Verkehrsfläche an der Gemeindefläche aber deutlich geringer als in de n
anderen kreisfreien Städten.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Neben der Verkehrsfläche insgesamt kann auch die Flächenart bzw. die Straßenkategorie Ein-
fluss auf die Erhaltung nehmen. Die Erhaltung von Wirtschaftswegen ist grundsätzlich kosten-
günstiger als die Erhaltung von Straßen. Die befestigten Wirtschaftswege haben mit rund 17
Prozent einen hohen Anteil an der Verkehrsfläche. Sie sind zudem auch in das überörtliche
Radwegenetz eingebunden und genießen auch insofern in Münster besondere Bedeutung.
Rund die Hälfte der Verkehrsfläche entfällt auf die Anlieger- und Wohnstraßen und etwa ein
Viertel auf die Hauptverkehrsstraßen. Die Haupterschließungsstraßen sind mit einem Anteil von
unter fünf Prozent an der Verkehrsfläche von geringerer Bedeutung. Die Hauptverkehrsstraßen
unterliegen im Vergleich zu den Anliegerstraßen einer größeren Verkehrsbelastung, insbeson-
dere auch durch den Schwerlastverkehr. Dies erfordert zumeist einen erhöhten Ressourcenein-
satz für die Erhaltung der Flächen. Klimatische oder topgrafische Besonderheiten, aus denen
sich eine besondere Belastung der Verkehrsflächen ableiten ließe, sind nicht ersichtli ch.
Bilanzkennzahlen
Feststellung
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens k ontinuier-
lich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem Substanzverlust v on
inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken.
Die Verkehrsflächen sind in der Stadt Münster zum 31. Dezember 2017 bilanziell mit einem
Wert von gut 519 Mio. Euro ausgewiesen. Hinzu kommen noch Anlagen im Bau in Höhe von
gut 28 Mio. Euro.
Bilanzkennzahlen Verkehrsflächen 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Verkehrsflächenquote
in Prozent
15,41 3,95 8,55 10,58 15,41 25,62 21
Durchschnittlicher
Bilanzwert je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
40,41 11,50 21,06 32,50 45,16 75,93 21
Die Verkehrsflächenquote zeigt den Anteil des Verkehrsflächenvermögens (Bilanzwert Ver-
kehrsflächen einschließlich Anlagen im Bau) an der Bilanzsumme. Münster bildet hier i m inter-
kommunalen Vergleich den dritten Viertelwert ab und gehört damit zu den 25 Prozent der Städ-
te mit der höchsten Quote. Hierin spiegelt sich wider, dass die Stadt Münster aufgrund der Grö-
ße des Stadtgebietes absolut betrachtet im Vergleich zu anderen Städten viel Verkehrsf läche
unterhält. Der unterschiedliche Ausgliederungsgrad der Kommunen nimmt allerdings auf die
Bilanzsumme und damit auch auf diese Kennzahl entsprechenden Einfluss.
Der durchschnittliche Bilanzwert beinhaltet ausschließlich den Vermögenswert der Verkehrsflä-
chen ohne die Anlagen im Bau. Die Verkehrsflächen haben in Münster durchschnittlich einen
höheren Wert als in mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen. Die Höhe des Bilanzwer tes
ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig, die in den einzelnen Städten unterschiedlic h
ausgeprägt sind. Dies sind unter anderem:
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Bewertungsstrategie,
Herstellungskosten der Verkehrsflächen,
festgelegte Gesamtnutzungsdauer,
noch verfügbare Restnutzungsdauer und
Investitionstätigkeit.
Die Herstellungskosten der Verkehrsflächen sind neben möglichen regionalen Preisuntersc hie-
den wesentlich von der Straßenart und Belastungsklasse abhängig. In Münster ist der Anteil
von kostengünstigeren Wirtschaftswegen zwar im Vergleich zu anderen Städten relativ hoch
aber kleiner als der Anteil von in der Herstellung eher kostenintensiveren Hauptverkehrsstra-
ßen.
Für ihre Verkehrsflächen hat die Stadt Münster eine durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer
von 46 Jahren festgelegt. Damit liegt sie interkommunal unter dem Median von 50 Jahren. Die
jährlichen Abschreibungen sind höher und das Verkehrsflächenvermögen wird schneller abge-
schrieben als in der Mehrzahl der anderen Kommunen. Die Restnutzungsdauer von 20 Jahren
und der Anlagenabnutzungsgrad von 57 Prozent zeigen eine beginnende Überalterung des
Vermögens. Im Vergleich zu anderen Kommunen stellt sich die Altersstruktur der Verkehrsflä-
chen in Münster aber noch relativ positiv dar. Dies wirkt sich auf den durchschnittlichen Bilanz-
wert im interkommunalen Vergleich begünstigend aus.
Auch wenn der durchschnittliche Bilanzwert der Verkehrsflächen je qm in Münster höher i st als
in mehr als 50 Prozent der Vergleichskommunen, so zeigt die Entwicklung seit der Eröffnung s-
bilanz kontinuierlich sinkende Vermögenswerte.
Entwicklung des Bilanzwertes Verkehrsflächen in Euro
2007 2009 2011 2013 2014 2015 2016 2017
705.982.953 676.254.462 639.141.842 609.222.715 592.985.501 575.192.678 559.141.890 547.713.744
Seit der Eröffnungsbilanz ist der Bilanzwert der Verkehrsflächen jährlich um zwei bis drei Pro-
zent zurückgegangen. Insgesamt summiert sich die Verringerung des Verkehrsflächenvermö-
gens in den elf Jahren auf gut 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent. Somit hat die Stadt Müns ter be-
reits ein Viertel ihres Verkehrsflächenvermögens verzehrt.
Abschreibungen und Anlagenabgänge mindern den Vermögenswert. Demgegenüber stehen
Investitionen und Zuschreibungen, die den Vermögenswert erhöhen. Die Abschreibungen als
regelmäßiger Werteverzehr und die Verluste aus Anlageabgängen haben das Vermögen in
Münster also stärker verringert als durch Investitionen ein Vermögenszuwachs zu verzeichnen
war.
Wodurch die Entwicklung des Vermögens der Verkehrsflächen begründet war, analysieren wir
nachfolgend näher.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Erhaltung der Verkehrsflächen
Die Verkehrsflächen sind Teil des Infrastrukturvermögens der Kommunen. Die Kommune muss
den Zustand und damit auch den Wert dieses Vermögens langfristig erhalten. Inwieweit sie
dieses Ziel erreicht, hängt im Wesentlichen von den durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen
und Reinvestitionen in die Verkehrsflächen ab. Entscheidend ist ebenso die aktuelle Ausgangs-
position bezogen auf Alter und Zustand des Vermögens.
Für diese drei Einflussfaktoren bildet die gpaNRW Kennzahlen, die sie dann Richtwerten ge-
genüberstellt. Die Richtwerte sind als Orientierung für eine wirtschaftliche Erhaltung der Ver-
kehrsflächen über den gesamten Lebenszyklus hinweg zu betrachten.
Für die Unterhaltungsaufwendungen je m² Verkehrsfläche liegt ein Wert von 1,30 Euro je m²
zugrunde. Er basiert auf dem in dem Merkblatt der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen ermittelten Finanzbedarf der Straßenerhaltung in Kommunen (M FinStrKom –
Ausgabe 2019). Für die Reinvestitionsquote hat die gpaNRW einen Richtwert von 100 Prozent
angesetzt. Dieser Wert beruht darauf, dass über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflä-
chen die erwirtschafteten Abschreibungen vollständig reinvestiert werden. Der Richtwert für den
Anlagenabnutzungsgrad liegt bei 50 Prozent. Dieser ist als Durchschnittswert aller Verkehrsf lä-
chen über ihren gesamten Lebenszyklus zu verstehen.
In dem nachfolgenden Netzdiagramm haben wir die Richtwerte indexiert und den Kennzahlen-
werten der Stadt Münster gegenübergestellt.
Einflussfaktoren Durchschnitt 2014 - 2017
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Kennzahlen Richtwert Münster
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche im 4-Jahres-Durchschnitt in Euro 1,30 0,92
Reinvestitionsquote im 4-Jahres-Durchschnitt in Prozent 100 28,67
Anlagenabnutzungsgrad in Prozent 50,00 56,80
Die Unterhaltungsaufwendungen liegen in Münster seit Jahren auf einem vergleichsweise guten
Niveau, erreichen den Richtwert aber nicht. Der Anlagenabnutzungsgrad zeigt eine beginnende
Überalterung des Verkehrsflächenvermögens. Hält die Stadt Münster daher die Reinvestitions-
quote zukünftig auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre, wird Vermögen weiter verzehrt. Dies
wird mittel- und langfristig auch den Zustand der Verkehrsflächen negativ beeinflussen.
Nachfolgend untersucht die gpaNRW diese drei Einflussfaktoren näher.
Alter und Zustand
Feststellung
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalterung. Der
Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus den bereits vorlie-
gen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand des Hauptverkehrsstr a-
ßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch bereits eine leichte Verschlechte -
rung.
Die Altersstruktur des Verkehrsflächenvermögens sollte ausgeglichen sein. Dies ist der Fall,
wenn der Anlagenabnutzungsgrad über alle Verkehrsflächen hinweg bei 50 Prozent liegt. Ent-
sprechend zur buchhalterischen Kennzahl sollte auch der tatsächliche Zustand der Verkehrsfl ä-
chen eine ausgewogene Verteilung aufweisen.
Die Stadt Münster hat für ihre Verkehrsflächen eine durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer
von 46 Jahren festgelegt. Zum 31.12.2017 liegt die durchschnittliche Restnutzungsdauer bei
noch knapp 20 Jahren.
Anlagenabnutzungsgrad Verkehrsflächen 2017 in Prozent
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Anlagenabnutzungs-
grad in Prozent
56,80 40,00 49,50 60,11 76,67 87,50 20
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Die durchschnittliche Restnutzungsdauer ist seit der Eröffnungsbilanz kontinuierlich zurückge-
gangen und liegt im Jahr 2017 noch bei knapp 20 Jahren. Lediglich im Jahr 2013 war ein leich-
ter, aber einmaliger Anstieg zu verzeichnen. Entsprechend ist der Anlagenabnutzungsgrad an-
gestiegen und zeigt inzwischen eine beginnende Überalterung des Verkehrsflächenvermögens.
Dem steigenden Anlagenabnutzungsgrad konnte die Stadt Münster bisher nicht über Investi tio-
nen entgegenwirken. Diese Entwicklung korrespondiert mit dem sinkenden Bilanzwert der Ver-
kehrsflächen. Insofern indiziert auch die beginnende Überalterung und die sinkende Restnut-
zungsdauer einen zukünftig steigenden Reinvestitionsbedarf.
Neben dem Alter des Verkehrsflächenvermögens ist an dieser Stelle der Blick auch auf den
tatsächlichen Zustand zu richten. Wie bereits im Berichtsteil Steuerung erwähnt, gibt es in
Münster keine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz. In
regelmäßigen Abständen werden zwar immer messtechnische Erfassungen durchgeführt (bis-
lang insgesamt sechs), diese erfolgten aber immer nur für Teile des Hauptverkehrsstraßen- und
Vorbehaltsnetzes. Da sich die Auswertungsregeln in den letzten Jahren verändert haben, hat
die Stadt Münster in 2019 eine komplette Neuauswertung der letzten drei Messkampagnen
beauftragt. Nach dem vorläufigen Ergebnis für rund 440 km des Hauptverkehrsstraßennetzes
zeigt sich folgende Schadensklassenverteilung:
Verteilung der Schadensklassen Hauptverkehrsstraßennetz im Prozent
Die Entwicklung der Zustandsklassen zeigt, dass es der Stadt Münster über ihre nachhaltig
angelegte Erhaltungsstrategie der letzten Jahrzehnte gelungen ist, ihre Verkehrsflächen in ei-
nem guten Zustand zu halten. Durch frühzeitiges Eingreifen und nachhaltige Instandsetzunge n
kann sie tiefergehende Schäden am Straßenkörper verhindern und so den Zustand auf einem
guten Niveau halten. Dies stellt dann auch sicher, dass die angesetzten Nutzungsdauern von
bis zu 60 Jahren bei einzelnen Straßenkategorien erreicht werden können.
Bei genauerer Betrachtung der Entwicklung zeigt sich jedoch, dass der Zustand der Verkehrs-
flächen in 2013 zwar gegenüber 2009 leicht verbessert werden konnte, in 2017 aber insgesamt
schlechter ist als in 2009. Dies spiegelt die Entwicklung der zur Verfügung stehenden und ein-
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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gesetzten Unterhaltungsaufwendungen in den jeweiligen Jahren wider. Nach dem Jahr 2013
lagen diese bis 2017 unter bzw. bei gerade einmal 0,90 Euro je qm. Erst in 2017 konnte die
Stadt wieder 1,01 Euro je qm in die Unterhaltung ihrer Verkehrsflächen fließen lassen. Einfluss
auf die Zustandsentwicklung nehmen neben den konsumtiven Maßnahmen auch die Reinvesti-
tionen. Auch diese waren insbesondere in den Jahren 2014 und 2015 mit nur etwa 23 Prozent
geringer als in den Jahren davor und danach.
Diese Entwicklung ist ein Indiz dafür, dass obwohl die Unterhaltungsaufwendungen in Münster
seit vielen Jahren auf einem konstanten und guten Niveau liegen, dennoch nicht ausreic hen,
um den Zustand wirklich dauerhaft zu erhalten. Wenngleich die Verschlechterung noch gering
ausfällt, so gilt es dennoch, sie genau zu beobachten und insbesondere zu einem jetzt noch
frühen Zeitpunkt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Zustand der Verkehrsflächen
nicht weiter zu verschlechtern und soweit möglich und geboten auch wieder zu verbessern.
Dementsprechend müssen die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen und der Reinvestitionen -
soweit es die haushalterische Lage ermöglicht – an den tatsächlichen Erfordernissen ausgerich-
tet werden. Mit der Entwicklung ihrer Erhaltungsstrategien und der netzweiten Implementierung
wird das Amt für Mobilität und Tiefbau zukünftig die erforderlichen konsumtiven und investiv en
Finanzbedarfe noch genauer beziffern können.
Empfehlung
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betreiben zu kön-
nen, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –bewertung zeitnah um-
setzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann sie aus der Entwicklung des tat-
sächlichen Zustandes den Erfolg der gewählten Erhaltungsstrategie ableiten.
In der Vergangenheit wurden aufgrund der finanziellen Beschränkungen Unterhaltungsschwer-
punkte im Hauptverkehrsstraßennetz gesetzt. Daher geht die Stadt davon aus, dass sich der
Zustand des untergeordneten Netzes ebenfalls verschlechtert, zumindest aber nicht verbessert
hat.
Unterhaltung
Feststellung
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung des NKF
auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit setzt die Stadt
Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für eine nachhaltige wirt-
schaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein.
Um die festgesetzte Gesamtnutzungsdauer der Verkehrsfläche zu erreichen ist eine entspre-
chende auskömmliche Unterhaltung erforderlich. Wie hoch die Unterhaltungsaufwendungen im
Einzelfall sein müssen, ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Orientierung bie-
tet der Richtwert von 1,30 Euro je qm.
Die Stadt Münster konnte die Unterhaltungsaufwendungen nicht nur insgesamt, sondern auch
differenziert nach den Erhaltungsmaßnahmen ermitteln. Danach ergeben sich für den Betrach-
tungszeitraum folgende Aufwendungen:
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Unterhaltungsaufwendungen im Zeitverlauf in Euro
Aufwandsart 2014 2015 2016 2017 2018
Personalaufwendungen inkl. Sach- und
Gemeinkostenzuschlag 1.775.383 1.820.016 1.828.706 1.843.952 1.679.015
Erhaltungsaufwendungen 8.910.975 9.341.968 9.491.982 11.148.173 11.153.494
davon Eigenleistungen 2.372.975 2.450.968 2.505.982 2.558.173 2.631.494
Eigenleistung betriebliche Erhaltung 625.439 651.140 669.066 677.377 698.828
Eigenleistung Instandhaltung 1.490.386 1.541.138 1.576.526 1.608.356 1.654.686
Eigenleistung Instandsetzung 257.150 258.690 260.390 272.440 277.980
davon Fremdleistungen 6.538.000 6.891.000 6.986.000 8.590.000 8.522.000
Fremdleistung betriebliche Erhaltung 1.168.000 1.240.000 1.302.000 1.366.000 1.743.000
Fremdleistung Instandhaltung 1.981.000 2.239.000 2.121.000 2.834.000 2.578.000
Fremdleistung Instandsetzung 3.389.000 3.412.000 3.563.000 4.390.000 4.201.000
Unterhaltungsaufwendungen 10.686.358 11.161.984 11.320.688 12.992.125 12.832.509
Aufwendungen für Instandhaltungsrückstellungen, Erträge aus der Auflösung dieser Rückstel-
lungen und Fremdvergaben für Ingenieurleistung fallen in Münster im Betrachtungszeitraum
nicht an. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich folgendes Bild:
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche in Euro 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Unterhaltungsaufwen-
dungen je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
1,01 0,42 0,65 0,77 0,93 1,44 21
Im interkommunalen Vergleich gehört Münster zu den 25 Prozent der Städte mit den höchsten
Unterhaltungsaufwendungen je qm. Nur zwei Städte setzen im Vergleichsjahr mehr Finanzres-
sourcen für die Unterhaltung je qm Verkehrsfläche ein. Die Verteilung der Werte zeigt, dass der
Maximalwert ein Ausreißer mit einem großen Abstand zum nächsten Vergleichswert ist. Dieser
Maximalwert ist erheblich von in dem Vergleichsjahr gebildeten Instandhaltungsrückstellungen
geprägt und insofern zu relativieren.
Auch wenn sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich gut positioniert, liegen die
Unterhaltungsaufwendungen im Vergleichsjahr noch immer gut 22 Prozent unterhalb des
Richtwertes. Dabei gestaltet sich die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen im Jahr 2017 posi-
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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tiver als in den anderen Jahren des Betrachtungszeitraums. Im Durchschnitt der Jahre 2014 bis
2018 liegen die Unterhaltungsaufwendungen je qm bei 0,93 Euro. Damit hat die Stadt in den
letzten fünf Jahren nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für eine nachhaltige
Verkehrsflächenerhaltung erforderlichen Finanzbedarfs eingesetzt. Unter Berücksichtigu ng der
Ergebnisse aus der letzten Prüfrunde lassen sich die Unterhaltungsaufwendungen seit der Ein-
führung des NKF darstellen.
Unterhaltungsaufwendungen je qm Verkehrsfläche in Euro
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
0,85 1,06 0,88 0,95 1,03 0,94 0,87 0,90 0,89 1,01 0,99
Die durchschnittlich in den letzten elf Jahren eingesetzten Unterhaltungsaufwendungen unter-
scheiden sich nicht von dem Durchschnittswert der letzten fünf Jahre. Das Niveau der einge-
setzten finanziellen Ressourcen für die Unterhaltung der Verkehrsflächen ist demnach seit der
Einführung des NKF auf einem konstanten Niveau. Allerdings bedeutet es ebenso, dass konti-
nuierlich im Vergleich zum Richtwert von 1,30 Euro je qm zu wenig Finanzmittel in die Unterhal-
tung der Verkehrsflächen geflossen ist.
Neben der Höhe der Unterhaltungsaufwendungen insgesamt ist es im Sinne eines nachhaltigen
Erhaltungsmanagements von wesentlicher Bedeutung zu analysieren für welche Erhaltungs-
maßnahmen die zur Verfügung stehenden Finanzressourcen eingesetzt wurden.
Der manuelle Bereich des Amtes für Mobilität und Tiefbau übernimmt in Münster ausschließl ich
Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Erhaltung und kleinere Instandhaltungsmaßnahmen
wie die Beschilderungen und die Regulierung von Kleinstflächen im Pflasterbereich. All erdings
wird in Münster nicht wie in anderen Städten die gesamte betriebliche Erhaltung über Eigenl eis-
tungen abgewickelt. Auch hier sind z. B. für Mäh- und Reinigungsarbeiten Fremdfirmen beauf-
tragt. Somit ist der Anteil der Eigenleistungen mit rund 23 Prozent vergleichsweise gering. Der
höchste Anteil der Eigenleistung liegt dabei in der Instandhaltung.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen
Erhaltungsmaßnahmen 2014 2015 2016 2017 2018
Erhaltungsaufwendungen in Euro 8.910.975 9.341.968 9.491.982 11.148.173 11.153.494
Betriebliche Erhaltung
Aufwendungen betriebliche Erhaltung in Euro 1.793.439 1.891.140 1.971.066 2.043.377 2.441.828
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 20,13 20,24 20,77 18,33 21,89
Aufwendungen betriebliche Erhaltung je qm
Verkehrsfläche in Euro
0,15 0,15 0,16 0,16 0,19
Instandhaltung
Aufwendungen Instandhaltung in Euro 3.471.386 3.780.138 3.697.526 4.442.356 4.232.686
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 38,96 40,46 38,95 39,85 37,95
Aufwendungen Instandhaltung je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
0,28 0,30 0,29 0,35 0,33
Instandsetzung
Aufwendungen Instandsetzung in Euro 3.646.150 3.670.690 3.823.390 4.662.440 4.478.980
Anteil an Erhaltungsaufwendungen in Prozent 40,92 39,29 40,28 41,82 40,16
Aufwendungen Instandhaltung je qm Ver-
kehrsfläche in Euro
0,30 0,29 0,30 0,36 0,35
Während die Aufwendungen für die betriebliche Erhaltung konstant bei etwa 20 Prozent der
Erhaltungsaufwendungen liegen, verteilen sich die übrigen 80 Prozent zu etwa gleichen Antei-
len auf die Instandhaltung und die Instandsetzung.
Da die meisten der kreisfreien Städte ihre Erhaltungsaufwendungen nicht nach den verschiede-
nen Erhaltungsmaßnahmen differenzieren können, ist ein interkommunaler Vergleich nicht
möglich. Erste Tendenzen lassen sich aber aus der Verteilung der vorliegenden Vergleichswer-
te ableiten.
Aufwendungen betriebliche Erhaltung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Aufwendungen Instandhaltung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017
Aufwendungen Instandsetzung Verkehrsfläche je m² Verkehrsfläche in Euro 2017
Im Sinne einer nachhaltigen Erhaltung der Verkehrsflächen ist davon auszugehen, dass die
Aufwendungen für die Instandsetzung den größten Anteil an den Erhaltungsaufwendungen
haben. In Münster liegen aber die Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung auf
einem annähernd gleichen Niveau. Sofern es sich bei den Instandhaltungsmaßnahmen um
frühzeitige und daher noch kleine Reparaturen handelt, die eine Ausweitung des Schadens an
der Fläche verhindern, ist diese auch als nachhaltig mit Blick auf das Erreichen der Nutzun gs-
dauer zu werten. Ungünstig gestalten sich aber solche Instandhaltungsmaßnahmen, die aus
einem bloßen Reagieren auf vorhandene Schäden resultieren und somit zu kleinflächigen Flick-
stellen im Straßenbild führen.
Im Vergleich dazu dienen die Instandsetzungsmaßnahmen der nachhaltigen Erhaltung der Ver-
kehrsflächen. Bezogen auf die einzelne Straße werden diese Maßnahmen nicht jährlich, son-
dern zu festgelegten Zeitpunkten im gesamten Lebenszyklus durchgeführt. Für das gesamte
Verkehrsflächennetz mit den unterschiedlichen Baujahren, Kategorien und Zustandswerten
werden jährlich Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
Das Amt für Mobilität und Tiefbau hat in der Entwicklung des strategischen und operativen Er-
haltungsmanagements Erhaltungsstrategien für die jeweiligen Straßenkategorien definiert. Da-
bei sind die Aufwendungen für die betriebliche Erhaltung und die Instandhaltung als Fixkosten
mit einem jährlich konstanten Ansatz berücksichtigt. Die Instandsetzungsmaßnahmen sind zu
festgelegten Zeitpunkten über die gesamte Nutzungsdauer hinweg berücksichtigt. Aus einer
exemplarischen Berechnung für eine Hauptverkehrsstraße zeigt sich, dass über die gesamte
Nutzungsdauer gesehen, der Anteil der Instandsetzung deutlich über dem Anteil der Instandhal-
tung liegt.
Mit der flächendeckenden Umsetzung der Erhaltungsstrategien kann das Amt für Mobilität und
Tiefbau somit den konsumtiven und investiven Finanzbedarf für die Verkehrsflächen für die
gesamte Nutzungsdauer einschätzen. Im operativen Erhaltungsmanagement wird der Bedarf
anhand von Zustandskontrollen und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklung für den kurz-
und mittelfristigen Zeitraum konkretisiert.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
Seite 31 von 39
Empfehlung
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene und nachhal-
tige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert und die Analyse der ein-
gesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen als auch die Berechnung des erfo r-
derlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Lebenszykluskostenbetrachtung des Amtes für Mo-
bilität und Tiefbau indiziert, dass die Mittel für die nachhaltige Instandsetzung angemessen
erhöht werden sollten.
Ein nachhaltiges Erhaltungsmanagement setzt voraus, dass der Ressourceneinsatz f ür die
Unterhaltung langfristig geplant wird. Im Vordergrund sollte dabei der wirtschaftliche und bau-
technische Bedarf stehen, der mit dem gesamtstädtischen haushalterischen Handlungsspiel-
raum abgeglichen werden muss. Geringere Unterhaltungsaufwendungen entlasten zwar den
Haushalt kurzfristig, auf lange Sicht führt dies jedoch in der Regel zu Mehrbelastungen. Um-
fangreichere Maßnahmen werden erforderlich oder Maßnahmen müssen früher durchgeführt
werden, so dass der Haushalt langfristig stärker belastet wird.
Insofern sollte sich die Höhe der Unterhaltungsaufwendungen an dem ermittelten Ressourcen-
bedarf aus den Erhaltungsstrategien anhand der Lebenszyklusbetrachtung des Amtes f ür Mobi-
lität und Tiefbau orientieren.
Reinvestition
Feststellung
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbi-
lanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den vergangenen Jah-
ren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und auch aus technischer
Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen zu einem bilanziellen Wert-
verlust von inzwischen 158 Mio. Euro.
Über den gesamten Lebenszyklus hinweg sollen die erwirtschafteten Abschreibungen vollstän-
dig über Reinvestitionen wieder in die Verkehrsflächen fließen. Das heißt, dass die Reinvesti ti-
onsquote über den gesamten Lebenszyklus aller Verkehrsflächen 100 Prozent betragen sollte.
Die Stadt Münster hat im Jahr 2017 Reinvestitionen in Höhe von knapp 11,5 Mio. Euro getä-
tigt. Demgegenüber standen Abschreibungen von gut 26,1 Mio. Euro und Verluste aus Anlage-
abgängen von ca. 2,1 Mio. Euro.
Die nachfolgend dargestellte Reinvestitionsquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Reinvesti -
tionen zuzüglich der Erträge aus Zuschreibungen zu den Abschreibungen und den Verlusten
aus Anlageabgängen.
Reinvestitionen in Prozent 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Reinvestitionsquote in
Prozent
40,72 8,48 25,69 38,70 51,52 91,89 20
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
Seite 32 von 39
Im Jahr 2017 stellt sich die Reinvestitionsquote für die Stadt Münster deutlich positiver dar als in
den Vorjahren. Im Durchschnitt der letzten vier Jahre ergibt sich eine Reinvestitionsquote von
ca. 29 Prozent.
Die steigenden Mittel für Reinvestitionen ab dem Jahr 2017 sind als positives Ergebnis aus den
Arbeiten des Amtes für Mobilität und Tiefbau in Zusammenarbeit mit der Politik zu werten. Die
in den Infrastrukturberichten dargestellte Notwendigkeit, die Mittel für Reinvestitionen zu erhö-
hen, wurde von der Politik mitgetragen.
Reinvestitionsquote
Aufwendungen/Reinvestitionen 2014 2015 2016 2017
Abschreibungen in Euro 25.316.868 25.920.752 25.780.544 26.148.206
Verluste aus Anlageabgängen in Euro 1.146.124 2.134.422 2.011.961 2.095.857
Summe Wertverlust 26.462.992 28.055.174 27.792.505 28.244.063
Reinvestitionen in Euro 6.000.000 6.500.000 7.800.000 11.500.000
Reinvestitionsquote in Prozent 22,7 23,2 28,1 40,7
Bereits in der letzten Prüfrunde hat die gpaNRW die Reinvestitionsquote untersucht. Für die
ersten sechs Jahre nach der Eröffnungsbilanz konnten wir eine Reinvestitionsquote von durch-
schnittlich knapp 30 Prozent ermitteln. Zu dem damaligen Zeitpunkt war die geringe Rein vestiti-
onsquote mit Blick auf die ausgewogene Altersstruktur des Vermögens akzeptabel. Die sinken-
den Vermögenswerte und das zunehmende Alter machen jedoch deutlich, dass die Stadt zu-
künftig mehr reinvestieren muss, um den Vermögensverzehr nicht weiter fortschreiten zu las-
sen.
Die Reinvestitionsquote und insbesondere der angestrebte Richtwert von 100 Prozent sind
selbstverständlich über die gesamte Nutzungsdauer der Verkehrsflächen zu verstehen. Die
Entwicklung der letzten zehn Jahre seit der Eröffnungsbilanz zeigt jedoch bereits Tendenzen
auf. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind nur etwa 29 Prozent der Abschreibungen über
Reinvestitionen wieder in das Verkehrsflächenvermögen geflossen. Der Stadt Münster ist es
bislang demnach nicht gelungen den Substanz- und Vermögenswert ihrer Verkehrsflächen zu
erhalten. Dies spielgelt sich auch in der Verringerung des Bilanzwertes der Verkehrsflächen um
25 Prozent seit der Eröffnungsbilanz wider.
Die Zustandsentwicklung der Verkehrsflächen zeigt tendenziell zwar auch eine leichte Ver-
schlechterung, diese ist jedoch nicht so deutlich ausgeprägt wie es die Entwicklung des Bilanz-
wertes vermuten ließe. Insofern unterstützt und bestärkt die gpaNRW das Amt für Mobilität und
Tiefbau in ihrem Vorhaben den tatsächlichen technischen Wert ihrer Verkehrsflächen zu ermit-
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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teln und auf dieser Grundlage sowie der Betrachtung der Lebenszykluskosten eine nachhaltige
Strategie für den Erhalt des Verkehrsflächenvermögens technisch wie bilanziell aufzubauen.
Da der Werterhalt des Vermögens oberstes Ziel im Rahmen des strategischen Erhaltungsma-
nagements in Münster ist, hat das Amt 66 die Entwicklung des Vermögens und die Differenz
zwischen Abschreibungen und Reinvestitionen untersucht. Anhand der Baujahre und der fest-
gesetzten Nutzungsdauer hat sie die Ersatzzeitpunkte und die Kosten für die Ersatzinvestitio-
nen bestimmt. Auch diese Berechnung führte zu dem Ergebnis, dass die geringe Reinvestiti-
onsquote aus technischer Sicht in der Vergangenheit gerechtfertigt war. In den zukünftigen
Jahren wird aber der Reinvestitionsbedarf deutlich ansteigen. Ab 2028 wären Reinvestition en
von ca. 57 Mio. Euro jährlich erforderlich. Kaufmännisch betrachtet hätten somit die erwirtschaf-
teten Abschreibungen für die erforderlichen Reinvestitionen künftiger Jahre angespart werden
müssen.
Als eine Ursache für die Wertverluste der vergangenen Jahre hat das Amt für Mobilität und
Tiefbau die kürzeren Nutzungsdauern und daraus folgende höhere Abschreibungen identifiziert.
Auch im interkommunalen Vergleich bestätigt sich, dass die Abschreibungen je qm in Münster
höher sind als in den meisten anderen kreisfreien Städten. Mit 2,03 Euro je qm liegen die Ab-
schreibungen in Münster nur knapp unter dem dritten Viertelwert von 2,18 Euro je qm. Ein Ziel,
das sich daher aus dem Projekt TIMM entwickelt hat, ist es, die Nutzungsdauern zu verlänge rn
und gleichzeitig die Reinvestitionen zu erhöhen. Um im Rahmen des Infrastrukturmanagem ents
die Lebenszykluskosten anlagenübergreifend zu optimieren, müssen wie bereits beschrieben,
auch die Ersatzzeitpunkte der einzelnen Anlagen soweit es geht aufeinander abgestimmt wer-
den. Dies wird es ebenfalls erforderlich machen die Nutzungsdauern anzupassen.
Feststellung
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbedarfe
über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der weiteren An-
lagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich.
Empfehlung
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt Münster di e
Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und soweit erforderlich die
Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten verlängern.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Finanzierung
Feststellung
Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt Stra-
ßenbaubeiträge von ihren Bürgern.
Die Kommune hat die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung zu beachten. Sie hat Beiträge
zu erheben. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt
des Infrastrukturvermögens zu beteiligen. Dies ergibt sich aus den §§ 77 GO NRW, 127 ff.
Baugesetzbuch und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW.
In welchem Umfang die Stadt Münster davon Gebrauch gemacht wurde, veranschaulicht die
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen.
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent
2013 2014 2015 2016 2017
29,97 29,40 28,76 28,78 26,86
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent 2017
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
26,86 6,00 10,25 16,87 22,78 38,53 22
Bei der Stadt Münster sind 2017 demnach rund 27 Prozent der Abschreibungen auf das Stra-
ßennetz durch die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbaubeiträge finan-
ziert. Dieser Wert liegt über dem 3. Viertelwert der Vergleichskommunen von rund 23 Prozent.
Die Netto-Belastung durch Abschreibungen ist demnach in Münster geringer als in den Ver-
gleichskommunen.
Eine wesentliche Ursache für die Deckung der Abschreibungen liegt in der Ausgestaltung der
Straßenbaubeitragssatzung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-
Westfalen (KAG). Hier analysiert die gpaNRW nachfolgend die satzungsrechtlichen Möglichkei-
ten für die Stadt Münster.
Erschließungsbeiträge
Feststellung
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe Drittfi-
nanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote wird hier-
durch bei künftigen Maßnahmen steigen.
Die Stadt Münster verfügt über eine Erschließungsbeitragssatzung nach dem BauGB aus 2017 .
Die Satzung regelt, dass zehn Prozent des beitragsfähigen Aufwands von der Stadt Münster
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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getragen wird. Das Instrument der Vorausleistungen zur Vorfinanzierung der Baumaßnahmen
für durch die Stadt erschlossene Grundstücke nutzt die Stadt Münster derzeit nicht. Erschlie-
ßungskosten rechnet sie auch über Abschnittsbildung und/oder Kostenspaltung ab. Ablösever-
einbarungen zur Abrechnung der Erschließungskosten schließt die Stadt ebenfalls ab. Für die
Erschließung von Neubaugebieten werden vorrangig mit den Erschließungsträgern Verträge
geschlossen. Nach Fertigstellung werden dann die Verkehrsanlagen der Stadt kostenfrei über-
tragen.
Straßenbaubeiträge
Die Satzung der Stadt Münster über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG datiert
ebenfalls aus 2017.
Der in § 1 der Satzung verwendete weitergehende Anlagenbegriff des KAG erfasst grundsätz-
lich auch Straßen im Außenbereich und Wirtschaftswege. Für die Abrechnung von Wirtschafts-
wegen enthält die Satzung keine Beitragssätze. Es erfolgt momentan und wohl auch zukün ftig
kein Ausbau der eine Beitragspflicht initiieren könnte.
Die von der Stadt Münster angesetzten Anteile der Beitragspflichtigen für Straßenbaumaßnah-
men orientieren sich fast ausnahmslos am Maximalwert des in der Mustersatzung vorgesehe-
nen Korridors. Die Stadt beschränkt hierdurch die allgemeinen Anteile der Investitionen, die
über die Gesamtdeckung des Haushaltes finanziert werden, auf ein Minimum.
Das Land NRW hat den Kommunen mit dem am 18. Dezember 2019 beschlossenen Gesetz
zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) die Möglichkeit eröffnet, die
Anlieger von Straßen finanziell zu entlasten. Zur Kompensation von Mindereinnahmen sollen
Kommunen Mittel aus einem Förderprogramm des Landes abrufen können. Durch das Förder-
programm und die Änderung des KAG NRW haben sich die Rahmenbedingungen zur Erhe-
bung von Straßenausbaubeiträgen geändert. Diese geänderte Rechtslage sollte die Kommune
in ihre Entscheidungen zur Höhe der Beitragssätze im Rahmen der Gestaltung der örtlichen
Straßenbeitragssatzung einbeziehen.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019– Verkehrsflächen
Feststellung Empfehlung
F1 Der ganzheitliche Ansatz des Infrastrukturmanagements, den die Stadt Münster mit
dem Projekt TIMM verfolgt, hat sich bewährt. E1
Um die Erfolge aus dem Projekt TIMM langfristig zu etablieren und die Mana-
gementsysteme zur Erhaltung der Verkehrsflächen sukzessive auszubauen und
zu optimieren, sollte die Stadt Münster die personellen und finanziellen Res-
sourcen für das Projekt verstetigen.
F2
Die Stadt Münster verfügt über eine gute Datenlage zu ihren Verkehrsflächen. Alle
wesentlichen Flächen- und Finanzdaten liegen vor und werden laufend erweitert und
aktualisiert.
E2
Die Aufwendungen und Investitionen sollten entsprechend der Erhaltungsstra-
tegien für die unterschiedlichen Straßenkategorien und ggf. Nutzungen erfasst
werden. Dies ermöglicht im operativen Erhaltungsmanagement das Controlling
der strategischen Ausrichtung und die Überprüfung, ob die gesetzten Ziele er-
reicht werden konnten.
F3
In der Straßendatenbank liegen alle wesentlichen steuerungsrelevanten Daten und
Informationen vor. Auch das Aufbruchmanagement ist inzwischen implementiert,
allerdings noch nicht für den Einsatz freigeschaltet. Besonders positiv herauszustellen
ist, dass die Stadt Münster ein strategisches und operatives Erhaltungsmanagement
aufbaut. Hierbei legt sie anhand der Lebenszykluskosten die optimale Erhaltungsstra-
tegie für die Straßenkategorie fest. Im operativen Erhaltungsmanagement werden die
Instandsetzungs- und Erneuerungsprogramme für den kurz- und mittelfristigen Zeit-
raum definiert und die Zustandsdaten kontrolliert.
F4
Die Stadt Münster führt im Amt für Mobilität und Tiefbau eine Kostenrechnung für ihre
Verkehrsflächen. Damit liegen ihr die für die strategische und operative Steuerung
erforderlichen Finanzdaten vor.
E4
Eine weitere Differenzierung der Kostenrechnung nach den Straßenkategorien,
für die eine Erhaltungsstrategie definiert ist, ermöglicht es der Stadt, die Kosten
auszuwerten und die Zielerreichung zu überprüfen.
F5
Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, den Wert ihres Verkehrsflächenvermögens zu
erhalten. Mit dem strategischen und operativen Erhaltungsmanagement hat die Stadt
optimale Voraussetzung geschaffen, dieses Ziel zu erreichen und aktiv zu steuern. Die
Amtssteuerung des Amtes für Mobilität und Tiefbau ist als vorbildlich bezeichnen.
F6
Die Stadt Münster hat den Aufgrabungsprozess definiert und beschrieben. Dieser
gewährleistet grundsätzlich die Qualitätssicherung für eine ordnungsgemäße Wieder-
herstellung der Aufgrabungen. Allerdings führt die knappe Personalausstattung wie
E6.1
Die Stadt Münster sollte zeitnah die Voraussetzungen schaffen, um die neue
Aufgrabungsdatenbank in der Straßendatenbank in den Echtbetrieb nehmen zu
können.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Feststellung Empfehlung
aber auch die fehlende Freischaltung der neuen Aufgrabungsdatenbank als Teil der
Straßendatenbank dazu, dass der Prozessablauf in der Praxis nicht in Gänze einge-
halten werden kann. Insbesondere die Kontrollen können nur noch in einem zu gerin-
gen Umfang durchgeführt werden.
E6.2
Die Stadt Münster sollte die zwei Stellen für das Aufgrabungsmanagement - wie
in der Neuorganisation vorgesehen - zeitnah besetzen. Nur so kann die erforder-
liche Kontrolle der Aufgrabungen gewährleistet werden.
F7
Die neue Datenbank sichert eine verbesserte Abstimmung aller Beteiligten bereits
während der Planungsphase und ermöglicht es der Stadt alle eigenen Maßnahmen zu
integrieren und in das Qualitätssicherungsmanagement zu implementieren.
F8
Die dezentral geführte Anlagenbuchhaltung für die Verkehrsflächen im Amt für Mobili-
tät und Tiefbau ermöglicht einen engen und direkten Austausch und gewährleistet die
Verbindung von technischen und kaufmännischen Aspekten.
E8.1
Um den Abgleich der Datenbestände zwischen Anlagenbuchhaltung und Stra-
ßendatenbank aktuell für die Grundlagenermittlung des Erhaltungsmanagements
aber auch zukünftig im Rahmen der laufenden Datenpflege zu gewährleisten,
sollte die Stadt prüfen, ob die eingerichteten Stellen hierfür nicht dauerhaft ver-
stetigt werden.
E8.2 Die Anlagenbuchhaltung und die Straßendatenbank sollten zukünftig wie geplant
über eine Schnittstelle miteinander verbunden werden.
F9
Eine Zustandserfassung und –bewertung für das gesamte Verkehrsflächennetz liegt in
Münster nicht vor. Somit wurde die Stadt bislang auch den gesetzlichen Anforderun-
gen an eine körperliche Inventur nicht gerecht.
F10
Im Rahmen von TIMM arbeitet die das Amt für Mobilität und Tiefbau intensiv daran,
die Grundlagen für die körperliche Inventur zu schaffen. Damit wird sie zukünftig nicht
nur den rechtlichen Anforderungen gerecht, sondern will den tatsächlichen techni-
schen Wert ihrer Verkehrsflächen ermitteln. Damit schafft sie eine erheblich bessere
Datenbasis als es bislang über Zustandserfassungen und daraus abgeleiteten Bewer-
tungen möglich war.
F11
Als flächenmäßig zweitgrößte kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen benötigt Münster
eine entsprechend große Verkehrsfläche, um das Stadtgebiet mit den Außenbezirken
zu erschließen. Damit unterliegen die Flächen einer weniger starken Nutzungsintensi-
tät wie in stark verdichteten Gebieten. Tendenziell begünstigende Faktoren wie ein
hoher Anteil an Wirtschaftswegen und eher belastende Faktoren wie ein hoher Anteil
Hauptverkehrsstraßen halten sich dabei etwa die Waage.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Feststellung Empfehlung
F12
Seit der Eröffnungsbilanz hat sich der Bilanzwert des Verkehrsflächenvermögens
kontinuierlich verringert. Der Stadt Münster ist es bislang nicht gelungen, diesem
Substanzverlust von inzwischen 158 Mio. Euro bzw. 25 Prozent entgegenzuwirken.
F13
Für das Verkehrsflächenvermögen zeigt sich in Münster eine beginnende Überalte-
rung. Der Zustand der Verkehrsflächen ist nicht netzweit erfasst und bewertet. Aus
den bereits vorliegen Informationen lässt sich jedoch ein noch immer guter Zustand
des Hauptverkehrsstraßennetzes ableiten. Im Vergleich zu 2009 zeigt sich jedoch
bereits eine leichte Verschlechterung.
E13
Um ihr Erhaltungsmanagement langfristig und nachhaltig aufstellen und betrei-
ben zu können, sollte die Stadt Münster die netzweite Zustandserfassung und –
bewertung zeitnah umsetzen und zukünftig regelmäßig fortschreiben. So kann
aus der Entwicklung des tatsächlichen Zustandes der Erfolg der gewählten
Erhaltungsstrategie abgeleitet werden.
F14
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Verkehrsflächen liegen seit der Einführung
des NKF auf einem konstanten Niveau von durchschnittlich 0,94 Euro je qm. Damit
setzt die Stadt Münster nur etwa 72 Prozent des nach dem Richtwert der FGSV für
eine nachhaltige wirtschaftliche Unterhaltung erforderlichen Finanzbedarfs ein.
E14
Um den Wert der Verkehrsflächen dauerhaft zu erhalten ist eine angemessene
und nachhaltige Unterhaltung erforderlich. Sowohl der Vergleich zum Richtwert
und die Analyse der eingesetzten Aufwendungen nach Erhaltungsmaßnahmen
als auch die Berechnung des erforderlichen Finanzbedarfs im Rahmen der Le-
benszykluskostenbetrachtung des Amtes für Mobilität und Tiefbau indiziert, dass
die Mittel für die nachhaltige Instandsetzung angemessen erhöht werden sollten.
F15
Die Reinvestitionsquote liegt im Durchschnitt der letzten zehn Jahre seit der Eröff-
nungsbilanz bei nur knapp 30 Prozent. War die Höhe der Reinvestitionen in den ver-
gangenen Jahren aufgrund der ausgewogenen Altersstruktur des Vermögens und
auch aus technischer Sicht angemessen, führte die Differenz zu den Abschreibungen
zu einem bilanziellen Wertverlust von inzwischen 158 Mio. Euro.
F16
Die strategische Ausrichtung und Planung der Ersatzzeitpunkte und Reinvestitionsbe-
darfe über den gesamten Lebenszyklus der Verkehrsflächen unter Einbeziehung der
weiteren Anlagen des Infrastrukturvermögens ist vorbildlich.
E16
Ausgehend von ihrer Erhaltungsstrategie für die Verkehrsflächen sollte die Stadt
Münster die Reinvestitionen entsprechend der ermittelten Bedarfe erhöhen und
soweit erforderlich die Nutzungsdauern im Rahmen der rechtlichen Möglichkei-
ten verlängern
F17 Die Stadt Münster beachtet die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung und erhebt
Straßenbaubeiträge von ihren Bürgern.
F18
Durch die Vereinbarung von Erschließungsverträgen sichert sich die Stadt eine hohe
Drittfinanzierung bei dem Neubau der Verkehrsanlagen. Die Drittfinanzierungsquote
wird hierdurch bei künftigen Maßnahmen steigen.
Stadt Münster Verkehrsflächen 050.010.050.03364
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Friedhofswesen der Stadt
Münster im Jahr 2019
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Friedhofswesen 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens 5
Steuerung und Organisation 7
Strukturen und Prozesse 7
Strategische und operative Ausrichtung 7
Datenlage/ IT 9
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung 9
Gebühren 11
Flächenmanagement 16
Ausgangslage 16
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation 18
Entwicklung künftiger Flächenbedarf 19
Grünpflege 22
Ausgangslage 22
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen 23
Anlage: Ergänzende Tabellen 26
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Fried -
hofswesen stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Friedhofswesen
Die Stadt Münster betreibt sieben kommunale Friedhöfe, von denen sechs als Stadtteilfriedhöfe
ringförmig um die Stadt verteilt sind. Der siebte und mit Abstand größte Friedhof ist der Wald-
friedhof Lauheide, der auf dem Gebiet der Stadt Telgte liegt. Vor dem Hintergrund der wac h-
senden Bevölkerung hat es sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die Friedhofslandschaft in ihrer
aktuellen Struktur bestehen zu lassen und so die ausreichende Versorgung mit Friedhofsflä-
chen dauerhaft zu gewährleisten. Durch die große Fläche des Waldfriedhofes und dessen Ge-
staltung wird sie dieses Ziel für die Stadt insgesamt dauerhaft erreichen. Mit den wachsenden
Einwohnerzahlen werden gleichzeitig auch steigende Sterbefallzahlen prognostiziert. Um die
Auswirkungen und Entwicklungen in den Stadtteilen detailliert zu untersuchen, soll ein ak tuelles
Friedhofsentwicklungskonzept erstellt werden. Die aktuelle Nachfragesituation kann d ie Stadt
mit den vorhandenen Flächen – auch auf den Stadtteilfriedhöfen – abdecken und weist darüber
hinaus noch eine Vielzahl freier Grabstellen aus.
Die freien Grabstellen betreffen zu einem überwiegenden Teil die Erdgräber. Dies macht den in
den vergangenen Jahren stattgefundenen Strukturwandel im Bestattungswesen deutlich. Bei
den Sarg- und Urnenbestattungen haben sich die jeweiligen Anteile in den letzten run d 20 Jah-
ren umgekehrt. Mittlerweile werden von den kommunalen Bestattungen in Münster fast 75 Pro-
zent als Urnenbestattung durchgeführt.
Der Stadt Münster gelingt es, die durch die zunehmenden Urnenbestattungen freiwerdenden
Flächen der Erdgräber pflegeleicht in das Gesamtbild der Friedhöfe zu integrieren. Somit kann
sie das Friedhofswesen weiterhin kostendeckend betreiben. Hierzu tragen auch die geringen
Unterhaltungskosten je qm für die Grün- und Wegeflächen bei, die im interkommunalen Ver-
gleich den Minimalwert abbilden. Hierbei wirkt sich insbesondere die Größe und Struktur des
Waldfriedhofs begünstigend aus.
Die Nutzung der Trauerhallen ist in Münster vergleichsweise gering. Nur bei rund der Hälfte
aller kommunalen Bestattungen werden auch die Trauerhallen genutzt. Dies führte in der Ver-
gangenheit zu regelmäßigen Kostenunterdeckung. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017
konnte erstmals zwar wieder eine Kostenüberdeckung erzielt werden, die Nutzungsintensität ist
aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Sofern die geplanten Attraktivitätssteigerungen der
Trauerhallen nicht den gewünschten Erfolg bringen, sollte die Stadt Überlegungen anstellen,
wie sie mit ihren Trauerhallen langfristig umgehen soll. Neben Umnutzungen wie sie bisher
schon durch Innenkolumbarien erfolgt sind, darf auch ein Abriss einzelner Trauerhallen nicht
außer Acht gelassen werden.
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Inhalte, Ziele und Methodik
Veränderungen der Bestattungskultur einhergehend mit einem gravierenden Wandel im Nach-
frageverhalten sowie die zunehmende Konkurrenzsituation im Friedhofswesen stellen kommu -
nale Friedhofsverwaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Zahlreiche Friedhöfe weisen
inzwischen kontinuierlich wachsende Flächenüberhänge aus.
Die gpaNRW untersucht in diesem Prüfgebiet, wie die Kommunen mit ihren Friedhöfen hinsicht-
lich der Flächenauslastung, aber auch der Grünflächenpflege und der Gebührenkalkulation
verfahren.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale und Risiken hinzuweis en.
Die Darstellung der Kennzahlen zu den kommunalen Friedhöfen schafft Transparenz und sen-
sibilisiert die Kommunen für einen bewussten und zielgerichteten Umgang mit ihren Friedhöfen .
Dazu untersucht die gpaNRW zunächst die Steuerung und Wirtschaftlichkeit der kommunalen
Friedhöfe. Die örtlichen Strukturen und die Kennzahlen bilden die Ausgangslage für die v.g.
drei Prüfungsschwerpunkte.
Ausgehend vom Gesamtkostendeckungsgrad liegt der Hauptfokus der Prüfung bei den Gebüh-
ren auf den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Bei der Grün-
pflege steht die wirtschaftliche Aufgabenerfüllung im Mittelpunkt. Die Friedhofsflächen betrach-
ten wir unter dem Aspekt der aktuellen Auslastungs- und Belegungssituation. Wir runden unse-
re Prüfung mit einem Ausblick auf den sich voraussichtlich abzeichnenden Entwicklungs trend
bei den städtischen Friedhofsflächen ab.
Der gpaNRW ist bewusst, dass eine die Totenruhe achtende Gestaltung der Friedhöfe unver-
zichtbar ist. Die in der Prüfung gebildeten Kennzahlen werden global für alle Friedhöf e der Stadt
gebildet. Es ist Aufgabe der Stadt, individuell für jeden Friedhof zu entscheiden, inwieweit die
gegebenen Empfehlungen umgesetzt werden können.
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Örtliche Bedeutung des Friedhofswesens
Die örtlichen Friedhofsstrukturen haben einen erheblichen Einfluss auf den kommunalen Res-
sourcenbedarf im Friedhofswesen, denn die kreisfreien Städte in NRW halten Friedhöfe bz w.
Friedhofsflächen in sehr unterschiedlichem Umfang vor. So gibt es kreisfreie Städte, die viele
kommunale Friedhöfe haben. Andere Kommunen in diesem Segment haben wiederum nur
wenige eigene Friedhöfe, jedoch eine Vielzahl an Friedhöfen in Trägerschaft von Dritten wie
z.B. den Kirchen und von privaten Betreibern.
Strukturdaten Friedhofswesen 2017
Grundzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Anzahl der kommuna-
len Friedhöfe
7 1 7 11 21 55 23
Flächen der kommu-
nalen Friedhöfe in qm
985.735 37.538 596.067 1.235.603 1.872.821 4.851.200 23
Die Stadt Münster unterhält in ihrem Stadtgebiet sieben kommunale Friedhöfe. Die sechs
Stadtteilfriedhöfe sind den Verstorbenen aus den jeweiligen Stadtteilen vorbehalten. Der Wald-
friedhof Lauheide, der sich auf dem Gebiet der Stadt Telgte befindet, steht allen Menschen au s
Münster offen. Mit ca. 818.000 qm ist dieser Friedhof der mit Abstand größte kommunale Fried-
hof in der Stadt.
Strukturkennzahlen Friedhofswesen 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Anteil kommunaler
Beisetzungen an der
Gesamtsterbefallzahl
in Prozent
46,48 5,38 45,24 63,39 76,51 93,15 23
Kommunale Beiset-
zungen je 1.000 qm
Friedhofsfläche
1,26 1,06 1,46 1,73 2,04 6,23 23
Erholungs- und Grün-
fläche* in qm je Ein-
wohner
670 114 180 275 423 878 23
Anteil der Erholungs-
und Grünfläche* an
der Gemeindefläche in
Prozent
68,85 34,75 46,72 53,72 61,66 69,60 23
* Die Erholungs- und Grünfläche umfasst Erholungsflächen, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen, Wasserflächen,
Flächen anderer Nutzungen und Straßenbegleitgrün im Stadtgebiet unabhängig vom Eigentumsverhältnis (IT.NRW)
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Neben den sieben kommunalen Friedhöfen gibt es in Münster 15 konfessionelle Friedhöfe. Dies
begründet auch, dass der Anteil der kommunalen Beisetzungen mit 46,5 Prozent nur knapp
oberhalb des ersten Viertelwertes liegt. In den letzten 25 Jahren bewegt sich dieser Anteil rela-
tiv konstant zwischen ca. 42 und 50 Prozent und liegt im Durchschnitt bei knapp 46 Prozent.
Neben dem eigentlichen Bestattungszweck sind Friedhöfe auch immer Teil der kommunalen
Grünflächen und dienen damit der Naherholung. Das Stadtgebiet Münsters, das im Vergleich
der kreisfreien Städte das zweitgrößte ist, ist zu 69 Prozent von Erholungs- und Gr ünflächen
geprägt. Nur eine Stadt weist einen noch leicht höheren Anteil auf. Auch in Bezug auf den Ein-
wohner steht in nur einer kreisfreien Stadt eine noch größere Fläche zur Verfügung. Dies unter-
streicht den ländlich geprägten Charakter der Stadt Münster. Dabei zeigen sich diese ländlichen
Strukturen insbesondere in den Außenbezirken. Die Innenstadt selbst hingegen ist eher städ-
tisch geprägt. Bei den insgesamt großen Erholungs- und Grünflächen hält die Stadt Münster nur
geringe kommunale Grünflächen vor. Im Rahmen des kommunalen Grüns nehmen die Friedhö-
fe einen Anteil von etwa fünf Prozent ein. Die sechs auf dem Stadtgebiet Münsters liegenden
kommunalen Friedhöfe befinden sich alle in den außenliegenden Stadtteilen und verteilen sic h
ringförmig um die Stadt. Im Innenstadtbereich unterhält die Stadt selbst keinen Friedhof. Dam it
dienen die Stadtteilfriedhöfe zwar auch der Naherholung im Sinne öffentlicher Grünflächen, sie
liegen aber eingebettet in ohnehin schon durch Grünflächen geprägte Stadtteile. Auch der
Waldfriedhof Lauheide ist umgeben von großen Frei- und Grünflächen.
In der Vergangenheit hat sich die Bestattungskultur gewandelt. Der Trend von Sarg- zu Urnen-
beisetzungen ist auch in Münster deutlich zu erkennen. Zudem werden vermehrt pflegeärmere
Grabarten nachgefragt. Dies führt zu einem sinkenden Flächenbedarf und damit grundsätzlich
zu freien Flächen auf den Friedhöfen. Allerdings zählt Münster zu den stark wachsenden Städ -
ten in NRW. Lebten im Jahr 1990 noch unter 260.000 Menschen in der Stadt, sind es im Jahr
2018 bereits über 314.000. Dies entspricht einem Anstieg von über 21 Prozent. Mit den stei-
genden Einwohnerzahlen nahmen auch die Sterbefälle – trotz einzelner rückläufiger Jahre – in
der Tendenz zu. Von 1995 bis 2018 ist ein Anstieg um ca. 13 Prozent zu verzeichne n. Auch die
kommunalen Beisetzungen zeigen eine, wenn auch nicht ganz so deutliche, steigende Ten-
denz. Im Vergleich zu 1995 liegen die kommunalen Beisetzungen in 2018 um rund fünf Prozent
höher. In 2017 lag der Anteil der kommunalen Beisetzungen an den Gesamtsterbefällen über
dem des Jahres 2018, so dass hier der Anstieg sogar bei knapp neun Prozent lag. Mit der
wachsenden Bevölkerung gewinnen die Stadtteilfriedhöfe noch stärker an Bedeutung. Daher
hat es sich die Stadt zum Ziel gesetzt, die kommunale Friedhofslandschaft in der jetz igen Struk-
tur bestehen zu lassen.
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Steuerung und Organisation
Ein modernes Friedhofsmanagement bedarf einer effizienten Steuerung und Organisation. Die-
se muss den besonderen Herausforderungen und dem wachsenden Anpassungsbedarf im
Friedhofswesen gerecht werden. Die gpaNRW betrachtet im Folgenden die wesentlichen Ein-
flussfaktoren.
Strukturen und Prozesse
Feststellung
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Aufgaben
sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so dass ein gute r
Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist.
Die Strukturen und Prozesse im Friedhofsmanagement müssen zukunftsgerichtet organisiert
sein. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Produktverantwortung für das Friedhofswe-
sen an einer zentralen Stelle liegt. Von hier aus sollten die Aufgaben rund um das Friedhofswe-
sen koordiniert und gesteuert werden. Zuständigkeiten und Kompetenzen müssen eindeutig
geregelt und voneinander abgegrenzt werden. Zudem sollten die strategischen und operativen
internen Prozesse möglichst ganzheitlich, redundanz-, medienbruch- und schn ittstellenfrei or-
ganisiert, gestaltet und weitgehend digitalisiert werden.
In der Stadt Münster liegt die Produktverantwortung für das Friedhofswesen zentral und allein-
verantwortlich im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Amt 67) im Dezernat VI
(Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit). Alle mit den Friedhöfen im
Zusammenhang stehenden Aufgaben sind in der Abteilung 67.1 – „Betriebswirtschaft, Friedhof,
Umweltservice“ gebündelt. Die Zuständigkeiten und Prozesse sind innerhalb der Abteilung ein-
deutig geregelt.
Die Friedhofsverwaltung ist auf dem Waldfriedhof Lauheide untergebracht. Hier finden die An-
gehörigen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle und werden zu Fragen rund um die kommuna-
len Friedhöfe beraten.
Strategische und operative Ausrichtung
Feststellung
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre Aus-
richtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept liegt derzeit
nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschreibung aus 1997 v or.
Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden.
Gerade auch wegen der langfristigen Auswirkungen friedhofsrelevanter Entscheidungen bedarf
es hier in besonderem Maße einer strategisch ausgerichteten Steuerung. Diese sollte auf klaren
messbaren, zukunftsorientierten Zielvorgaben durch Politik und Verwaltungsführung basieren
und den Handlungsrahmen für das operative Friedhofsmanagement bilden. Dem Friedhofsma-
nagement obliegen dann in der Folge die Ableitung möglichst konkreter operativer Ziele und
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deren maßnahmenbezogene Umsetzung. Flankiert werden sollte das gesamte Steuerungssys-
tem durch Kennzahlen und Indikatoren zur Zielerreichung sowie ein aussagekräftiges Berichts-
wesen. Über ein regelmäßiges Berichtswesen sollte beurteilt werden, inwieweit die gesetzten
Ziele und gesteckten Vorgaben eingehalten werden. Hiermit werden gleichzeitig auch die über -
geordneten Steuerungsebenen informiert. Zentraler Gegenstand eines solchen Berichtswesens
sollte ein regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich zur Entwicklung der relevanten Steuerungs- und
Budgetgrößen im Friedhofswesen sein.
Die Stadt Münster hat es sich zum Ziel gesetzt, ihre Friedhofslandschaft in der derzeitigen
Form bestehen zu lassen. Die kommunalen Friedhöfe sind integrativer Bestandteil der Müns ter-
kultur und stärken die Identifikation mit der Stadt. Eine Reduzierung der Friedhöfe oder einzel-
ner Friedhofsflächen, wie sie in vielen anderen Städten geplant und umgesetzt werden, ist in
Münster nicht angedacht und aus Sicht der Stadt auch nicht sinnvoll. Mit der stetig wachsenden
Bevölkerung gewinnen die Stadtteilfriedhöfe bereits jetzt und auch zukünftig eine größere Be-
deutung.
Im Haushaltsplan hat das Amt 67 für die Produktgruppe 1302 – Friedhöfe – Ziele, Zielkennzah-
len und Leistungsdaten definiert. Diese werden jährlich fortgeschrieben und im Rahmen des
Haushaltes vom Rat beschlossen. Strategisch soll dauerhaft eine ausreichende Versorgung mit
Friedhofsfläche sichergestellt sein und dabei eine vollständige Kostendeckung erreicht werden.
Zu diesen beiden übergeordneten Zielen sind jeweils Zielkennzahlen definiert. Die ausreichen-
de Versorgung mit Friedhofsflächen wird an der Wiedererwerbsquote und der möglichen Erwei-
terungsfläche gemessen. Die Kostendeckung wird an dem Kostendeckungsgrad der Gebühren-
rechnung gemessen. Daneben werden verschiedene Leistungsdaten aufgeführt. Konkretisiert
werden die Ziele dann auf der Produktebene. Danach sollen weder die Friedhofsgebühren noch
die Pflegekosten je qm Friedhofsfläche gemessen an den allgemeinen Preissteigerungen über-
proportional steigen. Auch hierzu sind Zielkennzahlen und Leistungsdaten hinterlegt.
Daneben erfolgt amtsintern laufend die Bedarfsplanung für jeden Friedhof. Hierzu werden auch
die Grabverkäufe, Nutzungsrechtsverlängerungen und Bestattungen analysiert und die Ergeb-
nisse im Grabangebot entsprechend berücksichtigt.
Mit diesen Vorgaben hat die Stadt Münster grundsätzlich ihre strategische Ausrichtung für die
kommunalen Friedhöfe definiert. Ein Friedhofsentwicklungskonzept hat sie im Rahmen der
Grünordnung Münster im Leitplan Friedhöfe im Jahr 1980 erstellt und dieses letztmalig in 199 7
fortgeschrieben. Die Inhalte bilden jedoch nicht mehr die aktuelle Situation im Bestattungswe-
sen ab. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit plant, ein neues bzw. aktuali sier-
tes Konzept erstellen zu lassen. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Stadtteilfriedhöfen liegen.
Ziel ist es, für die einzelnen Stadtteilfriedhöfe langfristige Prognosen zu erstell en, inwieweit die
insgesamt wachsende Bevölkerung und prognostizierten steigenden Sterbefallzahlen Einfluss
auf den Flächenbedarf der jeweiligen Friedhöfe in den Stadtteilen haben werden.
Feststellung
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig-
keit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hierdurch können die
Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadtteilfriedhöfe und den hier
benötigten Flächen weiter optimiert werden.
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Datenlage/ IT
Feststellung
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und Mana-
gementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit der die
Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird.
Eine aussagekräftige, friedhofsscharfe Daten- und Informationslage ist eine entscheidend e
Voraussetzung für eine zielgerichtete Steuerung. Sie bildet sowohl die Basis und den Aus-
gangspunkt für notwendige Analysen und strategische Optimierungs- und Entwicklungskonzep-
te und Entscheidungen als auch für die operative Steuerung des Friedhofwesens. Daher sollte
jede Kommune über eine bedarfsgerechte und aktuell gepflegte Daten- und Informationsbasis
zu ihren Friedhöfen verfügen. Datenumfang und -tiefe sollten sich dabei streng an dem Maß -
stab „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ orientieren.
Für das Datenmanagement, aber auch zur Unterstützung der Kernprozesse im Friedhofswesen
sollte jeder Friedhofsträger grds. über eine geeignete, integrierte Fachsoftware verfügen.
Für die Verwaltung der Friedhöfe setzt die Stadt Münster ein Friedhofsinformations- und Ma-
nagementsystem ein. Mit diesem Verfahren werden die Anforderungen der Friedhofsverwaltung
vollständig abgedeckt. Eine Schnittstelle zur Finanzsoftware ist eingerichtet.
In der Friedhofssoftware sind die Geoinformationsdaten hinterlegt, die für die Identifikation der
Gräber und die Belegungspläne erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Flächen und
Anzahl der Grabstellen, belegte und unbelegte Gräber oder auch Nutzungsdauern. Im Grünflä-
cheninformationssystem sind die Flächen, die Flächeninhalte und die Infrastruktur der Friedhöfe
hinterlegt. Eine grafische Anbindung ist derzeit in Umsetzung. Sobald diese Anbi ndung erfolgt
ist, werden die Informationen beider Systeme gemeinsam abrufbar sein.
Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung
Feststellung
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation. Eine ak-
tive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt umfangreich b e-
trieben.
Zu einer guten Steuerung gehört auch, dass das Friedhofsmanagement wirkungsvolle Mark e-
tingstrategien und –maßnahmen entwickelt und umsetzt. Gerade vor dem Hintergrund zuneh-
mender Konkurrenzsituationen wird ein professionell betriebenes Marketing im Friedhof swesen
immer wichtiger. In Zukunft wird eine regelmäßige Marktbeobachtung und Marktanalyse ver-
bunden mit einem attraktiven Angebot zunehmend an Bedeutung gewinnen. Gleiches gilt für die
Öffentlichkeitsarbeit.
In der Stadt Münster wird die Öffentlichkeitsarbeit für die kommunalen Friedhöfe durch die
amtsinterne Organisationseinheit „Öffentlichkeitsarbeit“ betreut. Gemeinsam mit den Mitarbei-
tern des Friedhofsbereiches werden hier die verschiedenen Maßnahmen koordiniert, organi-
siert, entwickelt und aktualisiert.
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Eine gute Öffentlichkeitsarbeit ist für die Städte besonders wichtig, da diese bei einem Sterbe-
fall nicht den Erstkontakt mit den Angehörigen haben. Dieser findet beim Bestatter statt. Daher
sollten die Städte ein großes Interesse daran haben, hier entsprechend gut aufgestellt zu sein.
Insbesondere gilt dies für die Städte, bei denen eine spürbare Konkurrenzsituation vorhanden
ist. Neben den sieben städtischen Friedhöfen existieren in Münster 15 weitere konfessionelle
Friedhöfe. Es gibt also eine spürbare Konkurrenzsituation, wobei sich jedoch die jährlichen Be-
stattungen seit über 25 Jahren zu fast gleichen und konstanten Teilen auf die städtischen und
konfessionellen Friedhöfe verteilen.
Das Friedhofswesen wird auf der Homepage des Amtes 67 präsentiert. Hier sind umfangreiche
Informationen zu den städtischen Friedhöfen hinterlegt. Neben Ansprechpartnern, Satzungen
und Formularen finden sich auch Informationen zu den einzelnen Friedhöfen. Jeder Friedhof ist
mit Lage und Standort, einer Bildergalerie und einem Übersichtsplan sowie den angebotenen
Grabarten dargestellt. Außerdem wird über die jeweils aktuellen Ereignisse und Veranstaltungs-
reihen informiert.
Zudem sind zahlreiche Printmedien in Form von Flyern und Broschüren vorhanden. Diese wer-
den zurzeit in Zusammenarbeit mit einer Werbeagentur überarbeitet. Die Informationen werden
in den Bürgerbüros und bei den Bestattungsunternehmen präsentiert.
Auf dem Waldfriedhof Lauheide gibt es regelmäßig Veranstaltungen zu friedhofsspezifische n
Themen. Dies reicht von Beratungen zu Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten, über Fried-
hofs- und Naturführungen bis hin zu Konzert- und Vorlesungsreihen in den Friedhofskapelle n.
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Gebühren
Feststellung
Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.
Die Kalkulation und Gestaltung der Friedhofsgebühren sollte innerhalb des bestehenden recht-
lichen Rahmens auf eine möglichst kostendeckende Refinanzierung der gebührenrelevanten
Gesamtkosten des städtischen Friedhofswesens ausgerichtet sein. Allerdings sollte die Gebüh-
renhöhe dort ihre Grenze finden, wo sie mangels Konkurrenzfähigkeit zu einer erkennbar rück-
läufigen Nachfrageentwicklung führt. Die Stadt sollte die Zusammenhänge von Gebührenhöhe
und Nachfrageverhalten im Blick haben. Mit der Gebührengestaltung sollte die Nachfrage der
Leistungen stabilisiert und dennoch eine möglichst hohe Kostendeckung erreicht werden.
Kostendeckungsgrad Friedhofswesen gesamt in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteil en:
Die Stadt Münster erreicht im Vergleichsjahr 2017 für das Friedhofswesen einen Kostende-
ckungsgrad von deutlich über 100 Prozent. Nur eine Stadt weist einen noch höheren Kostende-
ckungsgrad auf. Der Kostendeckungsgrad in Münster ist in diesem Vergleichsjahr positiv durch
die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretene Gebührenanpassung beeinflusst. Zudem erreichten
die Bestattungszahlen 1.240 Bestattungen den höchsten Stand der letzten 22 Jahre.
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In den Vorjahren lagen die Kostendeckungsgrade zwar ebenfalls auf einem hohen Niveau, eine
vollständige Kostendeckung konnte jedoch nicht erreicht werden. Im Durchschnitt der Jahre
2014 bis 2017 liegt der Kostendeckungsgrad bei ca. 99 Prozent.
Entwicklung des Kostendeckungsgrades
2014 2015 2016 2017
Gebührenrelevante Erlöse in Euro 1.900.883 1.917.948 1.960.140 2.314.865
Gebührenrelevante Kosten in Euro 1.956.674 2.060.840 2.035.310 2.139.929
Kostendeckungsgrad in Prozent 97,15 93,07 96,31 108
Für die Ermittlung des Kostendeckungsgrades hat die gpaNRW jeweils das Betriebsergebnis
der Gebührenrechnung herangezogen. Die Erlöse und Kosten beinhalten keine Über- und Un-
terdeckungen aus Vorjahren.
Bei der Bewertung des Kostendeckungsgrades ist auch zu berücksichtigen, welchen Anteil die
Städte aus dem allgemeinen Haushalt im Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse finan-
zieren. Dieser öffentliche Grünanteil ist ebenfalls nicht in den dargestellten Kosten enth alten
und wird direkt aus der Gesamtdeckung des Kernhaushaltes finanziert. Die Stadt Münster setzt
seit dem Jahr 2014 nur noch einen Anteil von 7,7 Prozent als öffentlichen Grünanteil fest. Bis
dato lag der Anteil noch bei 20,9 Prozent. Grundlage war und ist das digitale Aufmaß der Fried-
hofsflächen. Mit dem Handlungsprogramm zur nachhaltigen kommunalen Haushaltspolitik war
das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit gefordert, eine Reduzierung des Grünflä-
chenanteils zu prüfen und rechtssicher umzusetzen. Infolgedessen wurden nur noch die Flä-
chen als öffentlicher Grünanteil definiert, die keinesfalls dem Friedhofsnutzer angelastet werden
können. Dies sind z. B. Kriegsgräberanlagen, Ehrenfriedhöfe und Flächen für Denkmäler. In der
Gebührenanpassung zum 1. Januar 2014 wurde diese Veränderung umgesetzt und der verrin-
gerte öffentliche Grünanteil auf die ansatzfähigen Kosten angewendet. Dadurch müssen seit
dem Jahr 2014 ca. 150.000 Euro zusätzlich durch Grabnutzungsgebühren finanziert werden.
Wie bereits zu Beginn dieses Berichtes dargestellt, ist der Anteil der Erholungs- und G rünfläche
in Münster überdurchschnittlich hoch. Dies betrifft vorrangig die ländlich geprägten Außenbe zir-
ke der Stadt, in denen auch die städtischen Friedhöfe liegen. Som it liegen die Friedhöfe als Teil
der öffentlichen Grünflächen in einer ohnehin schon durch Grünflächen geprägten Umgebung.
Zudem dienen die Friedhöfe in Münster in erster Linie dem eigentlichen Bestattungszweck.
Diese Strukturen rechtfertigen grundsätzlich einen niedrig angesetzten öffentlichen Grünanteil
auf den Friedhöfen.
Grabnutzungsgebühren
Feststellung
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle gebüh-
renrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die grabgrößenunab-
hängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabarten im Rahmen der
Äquivalenzziffernkalkulation verteilt.
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Alle Nutzungsberechtigten1 sollten angemessen am Gebührenaufkommen beteiligt werden. Die
Gebührensätze der Grabnutzungsgebühren sollten sich aus einer nachvollziehbaren Äquiva-
lenzziffernkalkulation ergeben.
Die Stadt Münster erstellt jährliche Vor- und Nachkalkulationen. Die letzte Gebührenanpas-
sung hat die Stadt zum 1. Januar 2017 durchgeführt. Davor gab es in den Jahren 2014 und
2008 Gebührenanpassungen.
Als Kostenarten erfasst die Stadt alle gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Hierzu gehören
auch die internen Leistungsverrechnungen mit anderen Ämtern. Das aufgewandte Kapital wird
kalkulatorisch verzinst. Die Abschreibungen berechnet die Stadt Münster auf der Basis v on
Wiederbeschaffungszeitwerten.
Mit der Gebührenanpassung zum 1. April 2008 hat die Stadt Münster die Verrechnungssyste-
matik in der Kostenrechnung verändert. Bis dato diente ausschließlich die Fläche als Maßstab
für die Verteilung der Kosten der Friedhofsanlagen. Mit der Gebührenanpassung wurde die
Infrastrukturumlage eingeführt. Aus den digital aufgemessenen Flächen ergab sich ein Anteil
der Infrastrukturflächen, wie z. B. Wege, befestigte Plätze, Parkplätze, Anlagen im Eingangsbe-
reich oder auch sanitäre Anlagen, von ca. 30 Prozent. Die Infrastrukturumlage wurde in einem
dreistufigen Verfahren eingeführt, bei dem jeweils ein Drittel der Infrastrukturumlag e – also zehn
Prozent – in den Gebührenanpassungen in den Jahren 2008, 2014 und 2017 berücksichtigt
wurden. Mit der Infrastrukturumlage ist eine verursachungsgerechtere Verteilung der Gebühren
zwischen den Grabarten verbunden. In der aktuellen Gebührenkalkulation werden 70 Prozent
der Kosten nach den Äquivalenzziffern Grabfläche, Nutzungsdauer und zusätzlichem Aufwand
für Umfeld/Beratung gewichtet. Für die Verteilung der grabartidentischen Kosten verwendet die
Stadt Münster die beiden Faktoren Nutzungsdauer und zusätzlichem Aufwand für Umfeld/
Beratung.
Nutzungsgebühren für Trauerhallen
Feststellung
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestattungen
genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenunterdeckungen.
Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine Kostenüberdeckung
erzielt werden.
Für den Betrieb der Trauerhallen sollte eine möglichst vollständige Kostendeckung erreicht
werden. Bei rückläufiger Trauerhallennutzung sollte die Kommune gezielte Strategien zur Ver-
besserung der Konkurrenzfähigkeit entwickeln. Hierbei kann es auch notwendig sein, die Ge-
bühren auf eine Höhe zu begrenzen, die breiteren Schichten der Bevölkerung eine Nutzung der
Trauerhallen ermöglicht. Bei dauerhaft niedriger Auslastung und gleichzeitig niedrigen Nut-
zungsgebühren sollte die Kommune konzeptionelle Überlegungen zur künftigen Anzahl und
Ausstattung der Trauerhallen im Stadtgebiet anstellen. Unter Berücksichtigung einer ausrei-
chenden bezirklichen Versorgung sollte sie die Anzahl der Trauerhallen reduzieren, um Kosten
zu senken. Die verbleibenden Trauerhallen sollten konkurrenzfähig aufgewertet werden.
1 Person, der das Recht zur Nutzung einer Grabstätte durch den Fri edhofsträger zugewiesen worden ist.
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Kostendeckungsgrad Trauerhallen in Prozent 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt vertei len:
Im Vergleichsjahr 2017 erreicht die Stadt Münster für ihre sechs Trauerhallen einen Kostende-
ckungsgrad von 107 Prozent. Damit zählt sie zu den 25 Prozent der Kommunen mi t den höchs-
ten Kostendeckungsgraden. Bei der Bewertung des Kostendeckungsgrades ist zu berücksichti-
gen, dass entsprechend eines politischen Beschlusses 50 Prozent der Kosten für die zwei gro-
ßen Trauerhallen auf dem Waldfriedhof Lauheide und dem Friedhof Hohe Ward aus der Gebüh-
renrechnung ausgegrenzt werden. Der Grund für diese Ausgrenzung liegt in der räumlichen
Überkapazität der in den 1970er Jahren errichteten großen Gebäude. Auf beiden Friedhöfen
hat die Stadt inzwischen Kolumbarien im Gebäude eingerichtet. Auf dem Waldfriedhof Lauheide
entstand die erste Kolumbarienwand im Gebäude im Jahr 2017. Seit Mai 2019 wurde auch im
Gebäude des Friedhofs Hohe Ward ein Innenkolumbarium errichtet. Die gute Nachfrage bestä-
tigt, dass diese Grabart gut angenommen wird und die Stadt mit der Umgestaltung der Gebäu-
de den richtigen Weg beschritten hat.
Berücksichtigt ist hier jeweils das Betriebsergebnis, d. h. die Erlöse und Kosten ohne Unter- und
Überdeckungen aus Vorjahren. In den Vorjahren schlossen die Gebührenkalkulationen für die
Trauerhallen anders als im Vergleichsjahr 2017 jedoch mit Kostenunterdeckungen ab.
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Entwicklung des Kostendeckungsgrades Trauerhallen
2014 2015 2016 2017
Gebührenrelevante Erlöse in Euro 62.134 62.486 60.142 76.698
Gebührenrelevante Kosten in Euro 67.077 66.812 71.715 71.966
Kostendeckungsgrad in Prozent 92,63 93,52 83,86 107
Gegenüber den Vorjahren ist in 2017 eine deutliche Steigerung der Erlöse festzustellen. Mit der
Gebührenanpassung wurde auch die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle von 104 Euro auf
124 Euro je angefangene Stunde erhöht. Gleichzeitig stiegen auch die Nutzungen der Trau er-
hallen – korrespondierend zu den gestiegenen Bestattungszahlen - gegenüber den Vorjahren
deutlich an.
Anteil Nutzungen Trauerhallen an den Gesamtbeisetzungen in Prozent 2017
Kennzahl Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Anteil Nutzungen Trau-
erhallen an den Gesamt-
beisetzungen in Prozent
51,21 16,23 48,96 62,13 66,97 90,49 22
Die Nutzungen der Trauerhallen im Verhältnis zu den gesamten kommunalen Beisetzungen ist
in Münster unterdurchschnittlich. Der Anteil liegt nur leicht oberhalb des ersten Viertelwertes.
Die vergleichsweise geringe Nutzung der Trauerhallen bestätigt sich auch in der Betrachtun g
der Vorjahre wie auch des aktuellen Jahres 2018. Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre wurde
lediglich bei jeder zweiten Beisetzung auch die Trauerhalle genutzt. Die Stadt Müns ter sieht hier
eine deutlich spürbare Konkurrenzsituation zu den privaten Bestattern.
Im Jahr 2020 sollen daher die Trauerhallen auf dem Friedhof Angelmodde Homannstraße und
dem Friedhof Hohe Ward umgestaltet werden. Ziel ist es, die Attraktivität der Trauerhallen zu
steigern und so die Nutzungsintensität zu erhöhen.
Sofern diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg bringt, sollte die Stadt Überlegungen
anstellen, ob sie die wenig genutzten Trauerhallen dauerhaft alle erhalten sollte. Neben der
Umnutzung - wie sie es bereits mit einzelnen Gebäudeteilen zu Innenkolumbarien umgesetzt
hat – sollte aber auch der Abriss von einzelnen Trauerhallen in Betracht gezogen werden.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der Erhalt aller
Trauerhallen langfristig zielführend sein kann.
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Flächenmanagement
Ausgangslage
Der Flächenbedarf hängt neben anderen wichtigen Faktoren wesentlich von der Entwicklung
der Bevölkerung und der Sterbefälle sowie dem örtlichen Nachfrageverhalten ab.
Für ein nachhaltiges Flächenmanagement ist es wichtig, die Entwicklungen der Vergangenheit
zu kennen und zu analysieren und diese Erkenntnisse und Veränderungen in ein zukunftsfähi -
ges Konzept einfließen zu lassen. Von Bedeutung sind dabei neben der Bevölkerungsentwick-
lung, die Entwicklung der Sterbefälle und der kommunalen Bestattungen sowie das Grabwahl-
verhalten.
Die Einwohnerzahl in Münster ist nach letztmaligen Rückgängen Ende der 1990er Jahre jährlich
angestiegen. Im Eckjahresvergleich von 1995 bis 2018 zeigt sich ein Bevölkerungszuwachs von
über 18,5 Prozent. Für die Zukunft prognostiziert IT.NRW weiterhin steigende Bevölkerungs-
zahlen für Münster. Im Jahr 2040 leben danach über 357.000 Menschen in Münster. Dies ent-
spricht einem weiteren Anstieg von fast 14 Prozent.
Entwicklung Sterbefälle und kommunale Bestattungen
Mit einer steigenden Einwohnerzahl von knapp 19 Prozent im Zeitraum von 1995 bis zum Jahr
2018 sind auch die Sterbefälle in Münster um ca. 13 Prozent angestiegen. Die kommunalen
Bestattungen zeigen eine ähnliche Tendenz, jedoch fällt hier die Steigerung deutlich gerin ger
aus. So sind im Jahr 2018 trotz leicht höheren Sterbefallzahlen als im Vorjahr die kommunalen
Bestattungen gegenüber dem Vorjahr um ca. 3,7 Prozent zurückgegangen. Somit zeigt sich bei
den kommunalen Bestattungen seit 1995 bis 2018 nur ein leichter Anstieg von ca. 4,8 Prozent.
Der Anteil der kommunalen Bestattungen an den gesamten Sterbefällen liegt in der langfristigen
Betrachtung über 23 Jahre auf einem recht stabilen Niveau von durchschnittlich rund 46 Pro-
zent.
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Nach der Bevölkerungsvorausberechnung von IT.NRW werden die Sterbefallzahlen zukünftig
weiter ansteigen. Für das Jahr 2039 werden danach 2.974 Sterbefälle prognostiziert. Dies ent-
spricht einem weiteren Anstieg von ca. neun Prozent.
Anteile Beisetzungen
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil Beisetzungen Erdgräber
am Gesamtbeisetzungsauf-
kommen in Prozent
27,66 13,59 21,69 27,29 34,73 50,24 23
Anteil Beisetzungen Urnengrä-
ber am Gesamtbeisetzungs-
aufkommen in Prozent
52,02 3,85 39,48 47,93 57,79 72,60 23
Anteil Beisetzungen weitere
Grabarten am Gesamtbeiset-
zungsaufkommen in Prozent
20,32 0,00 8,83 26,82 31,63 73,08 23
Von den kommunalen Beisetzungen wurden bei der Stadt Münster im Betrachtungsjahr 2017
gut ein Viertel als Sargbeisetzung durchgeführt. Fast Dreiviertel aller Beisetzungen entfielen auf
die Urnengräber. Auch bei den weiteren Grabarten handelt es sich um Urnenbeisetzungen in
Urnenkammern oder Urnengemeinschaftsgrabstätten sowie um Aschestreufelder.
In der zeitlichen Entwicklung zeigt sich der rasante Wandel im Bestattungswesen.
Entwicklung der Sarg- und Urnenbestattungen in Prozent
Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der Urnenbestattungen noch bei unter 23 Prozent. Bereits
fünf Jahre später entfielen rund ein Drittel aller Bestattungen auf die Urnenbestattungen. Im
Jahr 2007 gab es erstmals mehr Urnen- als Sargbestattungen auf den kommunalen Friedhöfen
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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in Münster. Seitdem ist der Anteil der Urnenbestattungen kontinuierlich gestiegen und liegt im
Jahr 2018 bei gut 74 Prozent.
Aktuelle Auslastungs-/ Belegungssituation
Feststellung
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als Grab-
fläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unterschiede zwi-
schen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen sehr geringen Anteil
haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch interkommunal überdurch-
schnittlich ist.
Wesentlicher Maßstab für ein effizientes und damit gebühren- bzw. haushaltsentlasten des
Friedhofs- und Flächenmanagement ist die Auslastung und die Belegungsdichte der Friedhofs -
flächen. Eine höhere Flächenauslastung mit einer konzentrierten Belegung begünstigt einen
wirtschaftlichen Friedhofsbetrieb. An diesem Maßstab sollten sich die Kommunen bei künftigen
Entscheidungen zur Friedhofsgestaltung und -planung vorrangig orientieren.
Flächenanteile der Grabarten 2017
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Anteil belegte Fläche Erd-
gräber an der Gesamtfläche
der Friedhöfe in Prozent
8,70 4,33 8,70 10,80 12,66 24,59 17
Anteil belegte Fläche Urnen-
gräber inkl. Gräber an Bäu-
men an der Gesamtfläche
der Friedhöfe in Prozent
0,46 0,46 0,79 1,19 1,38 5,13 16
Die gpaNRW ermittelt die Grabflächen, indem sie die belegten Grabstellen mit grabartenspezifischen Standardflächen
multipliziert.
Die Kennzahlen zur belegten Fläche im Verhältnis zur gesamten Friedhofsfläche machen deut-
lich, dass lediglich etwa neun Prozent der Gesamtfläche als Grabfläche belegt ist. Der überwie-
gende Teil der Flächen besteht aus Grün- und Wegeflächen.
Dabei gestalten sich die Flächenanteile auf den Stadtteilfriedhöfen deutlich anders als auf dem
großen Waldfriedhof Lauheide. Während der Waldfriedhof zu über 90 Prozent durch Grün- und
Wegeflächen geprägt ist, ist auf den Stadtteilfriedhöfen der Anteil der Erdgräberfläc he mit etwa
20 Prozent noch deutlich höher.
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Flächenanteile 2017
Kennzahlen Waldfriedhof
Lauheide
Stadtteil-
friedhöfe
Anteil belegte Fläche Erdgräber an der Gesamtfläche der Friedhöfe in Prozent 6,07 20,96
Anteil belegte Fläche Urnengräber inkl. Gräber an Bäumen an der Gesamtfläche
der Friedhöfe in Prozent 0,34 1,16
Die durchgeführte stichprobenhafte Besichtigung einzelner Friedhöfe bestätigt die Ergebnisse
dieser getrennten Kennzahlenbetrachtung. Der Waldfriedhof Lauheide ist weitläufig und we-
sentlich von Grünflächen geprägt. Die Stadtteilfriedhöfe hingegen zeigen eine dichtere Bele-
gung. Dabei sind auch sogenannte „Flickenteppiche“ zu erkennen, die sich jedoch nicht flä-
chendeckend über die Friedhöfe erstrecken.
Entwicklung künftiger Flächenbedarf
Feststellung
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger flächen-
intensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei den Erdgräbern,
wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegenüber stehen in Münster
aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Sterbefallzahlen. Insofern ist ein vo-
rausschauendes Flächenmanagement von großer Bedeutung.
Wichtig sind nicht nur die Kenntnis über und der Umgang mit der aktuellen Auslastungssituati-
on, sondern auch die Transparenz zum Entwicklungstrend der künftigen Belegung der Friedhö-
fe. Eine solche, fortschreibungsfähige Entwicklungsprognose basierend auf validen, örtlichen
Daten sollte dann auch die zentrale Grundlage für eine, detaillierte Friedhofsentwicklungspla-
nung bilden.
Die Stadt Münster ist – anders als viele andere kreisfreie Städte – eine stark wachsende Stadt.
Sie hat es sich daher zum Ziel gesetzt ihre Friedhofslandschaft in der jetzigen Struktur beizube-
halten und so die ausreichende Versorgung mit Friedhofsflächen zu gewährleisten. Die Stad t
sieht insbesondere bei den Stadtteilfriedhöfen zukünftig eine weiter wachsende Bedeutung und
stärkere Frequentierung. Ein Rückbau kommt daher aus Sicht der Stadt nicht in Betracht. Die
durch das veränderte Bestattungsverhalten hin zu weniger flächenintensiveren Grabarten frei-
werdenden Flächen integriert die Stadt harmonisch und pflegeleicht in das Gesamtkonzept ihrer
Friedhöfe.
Die Stadt Münster analysiert regelmäßig die Bestattungszahlen, die Grabverkäufe und Nu t-
zungsrechtsverlängerung sowie das Grabwahlverhalten. Eine aktuelle Einschätzung der Nach-
fragesituation der wichtigsten Grabarten ermöglicht die folgende Tabelle.
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Entwicklung der Grabarten
Grabart Neukäufe
2018
Fünfjahresmittel
der freiwerden-
den Grabstellen
2018 bis 2022
freie Grabstel-
len (Stichtag
31.12.2018)
Erdgräber 234 1.599 9.958
Urnengräber (Reihen-, Wahlgrab und am Baum) 288 35 1.264
weitere Grabarten (Kolumbarien, Urnengemeinschaftsgräber) 255 26 645
Sehr auffällig ist die Entwicklung bei den Erdgräbern. Den 234 Neukäufen stehen 1. 599 frei-
werdende Erdgrabstellen gegenüber. Jedes Jahr fallen somit über 1.300 Erdgräber an die Stad t
zurück, deren Flächen gepflegt werden müssen. Sollten die Nutzungsrechte an Erdgräbern
verlängert werden, verringert sich die Zahl entsprechend. Zusätzlich sind neben jährl ich frei-
werdenden Grabstellen bereits jetzt über 9.900 freie Erdgrabstellen vorhanden sind. Auch hier
zeigt die getrennte Betrachtung des Waldfriedhofes und der Stadtteilfriedhöfe entsprechende
Unterschiede auf.
Entwicklung Erdgräber
Friedhöfe Neukäufe 2018
Fünfjahresmittel der
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018)
Waldfriedhof Lauheide 110 644 8.424
Stadtteilfriedhöfe 124 955 1.534
Friedhöfe gesamt 234 1.599 9.958
Von den bereits jetzt schon freien Erdgrabstellen befinden sich fast 85 Prozent allein auf dem
Waldfriedhof Lauheide. Da davon auszugehen ist, dass sich der Trend zu pflegeärmeren Ur-
nenbestattungen auch weiterhin so fortsetzt, zeigt sich gegenüber dem Bestand an Erdgräbern
ein deutlich geringerer Bedarf.
Bei den Urnengrabstellen ist die Anzahl der Neukäufe noch höher als die der freiwerdenden
Urnengrabstellen. Hierfür gibt es zwei Gründe. Zum einen ist die Nachfrage nach Urnengrab-
stellen weiterhin hoch. Zum anderen laufen aktuell noch verhältnismäßig wenige Ruhefristen
aus, so dass infolgedessen nur wenige Grabstellen freiwerden. Es ist davon auszugehe n, dass
aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage nach Urnengräbern in den 2000er Jahren auch
die freiwerdenden Urnengrabstellen in den Jahren nach dem hier genannten Zeitraum zuneh-
men werden. Die aktuelle Nachfrage kann die Stadt Münster mit den 1.264 freien Urnengrab-
stellen erfüllen.
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Entwicklung Urnengräber
Friedhöfe Neukäufe 2018
Fünfjahresmittel der
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018)
Waldfriedhof Lauheide 164 24 218
Stadtteilfriedhöfe 124 11 1.046
Friedhöfe gesamt 288 35 1.264
Auf den Stadtteilfriedhöfen sind deutlich mehr freie Urnengrabstellen vorhanden als auf de m
Waldfriedhof Lauheide. Auch ein steigender Bedarf an Urnengrabstellen kann jedoch auf dem
Waldfriedhof durch die freien Erdgrabstellen problemlos realisiert werden.
Zu den weiteren Grabarten gehören bei der Stadt Münster die Urnengemeinschaftsgräber so-
wie die Kolumbarien. Diese Bestattungsformen werden teilweise erst seit der jüngeren Vergan-
genheit angeboten. Somit werden in dem genannten Zeitraum nur wenige Grabstellen frei, da
nur wenige Ruhezeiten auslaufen. Der Bedarf kann sowohl auf den Stadtteilfriedhöfen als auch
auf dem Waldfriedhof Lauheide über die freien Grabstellen gedeckt werden.
Entwicklung weitere Grabarten
Friedhöfe Neukäufe 2018
Fünfjahresmittel der
freiwerdenden Grabstel-
len 2018 bis 2022
freie Grabstellen (Stich-
tag 31.12.2018)
Waldfriedhof Lauheide 137 0 159
Stadtteilfriedhöfe 118 26 486
Friedhöfe gesamt 255 26 645
Diese grabartspezifischen Entwicklungen werden langfristig dazu führen, dass sich die durch
Urnen belegten Flächenanteile gegenüber jenen der Erdbestattungen erhöhen. Aufgrund des
geringeren Flächenverbrauchs von Urnengrabstellen wird sich die durch Gräber insgesamt
belegte Fläche weiter reduzieren. Demgegenüber steht die wachsende Einwohnerzahl der
Stadt Münster und die prognostizierten weiter steigenden Sterbefallzahlen. Insofern ist es für
die Stadt Münster wichtig, auch zukünftig ein vorausschauendes Flächenmanagement zu be-
treiben. Dabei muss sie den Blick insbesondere auf die einzelnen Stadtteilfriedhöfe legen, um
der prognostizierten stärkeren Frequentierung Rechnung zu tragen. Grundsätzlich gibt es mit
dem Waldfriedhof Lauheide ausreichende Flächen, um die Versorgung mit Friedhofsflächen f ür
Münster langfristig sicherzustellen.
Daher erachtet es die gpaNRW für wichtig, die geplante Erstellung eines aktuellen Friedh ofs-
entwicklungskonzeptes umzusetzen. Darin sollten die einzelnen Friedhöfe detailliert m it Blick
auf die zukünftige Entwicklung der Bestattungen in den einzelnen Stadtteilen und der damit
erforderlichen Flächenbedarfe auf den jeweiligen Stadtteilfriedhöfen untersucht werden.
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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Grünpflege
Ausgangslage
Die örtlichen Gegebenheiten im Friedhofsgrün, insbesondere Umfang und Ausstattung der
Grünflächen, sind prägend für die dort entstehenden Gesamtaufwendungen. Schließlich be-
stimmen das Flächenvolumen sowie die Wahl und Anordnung bzw. Gestaltung der Vegetati-
onsarten auch wesentlich den Ressourcenbedarf für die Unterhaltung und Pflege. Im Fried-
hofswesen kommt darüber hinaus dem öffentlichen Grünanteil eine besondere Bedeutung zu.
Die dort entstehenden Kosten sind nicht gebührenrelevant und belasten somit in vollem Umfang
den städtischen Haushalt.
Grün und Wegeflächen/ Bäume auf den Friedhöfen 2017
Kennzahlen Münster Minimum
1.
Viertel-
wert
2.
Viertel-
wert
(Median)
3.
Viertel-
wert
Maximum Anzahl
Werte
Anteil Grün- und Wegeflä-
chen an der Gesamtfläche
der Friedhöfe in Prozent
89,68 45,69 71,06 77,34 81,78 89,68 23
Anzahl Bäume je 1.000 qm
Friedhofsgesamtfläche
11 3 6 7 10 12 21
Die städtischen Friedhöfe in Münster haben im Vergleich der kreisfreien Städte mit fast 90 Pro-
zent den höchsten Anteil der Grün- und Wegeflächen an der Gesamtfriedhofsfläche. Dies kor-
respondiert mit dem entsprechend geringen Anteil der durch Erd- und Urnengräber belegten
Flächen.
Deutlich geprägt wird dieser maximale Anteil der Grün- und Wegeflächen durch den mit Ab-
stand größten kommunalen Friedhof der Stadt Münster, dem Waldfriedhof Lauheide. Hier liegt
dieser Anteil gemessen an der Friedhofsfläche bei rund 91,5 Prozent. Der Grün- und Wegeflä-
chenanteil auf den Stadtteilfriedhöfen ist zwar mit 81 Prozent immer noch hoch, liegt aber im
interkommunalen Vergleich leicht unterhalb des dritten Viertelwertes.
Wesentlichen Einfluss auf die Pflege und die Kosten für die Pflege nimmt die Gestaltung der
Flächen. Damit wird bereits in der Planung der Grundstein für die spätere Pflege und Unterhal -
tung der Flächen gelegt. Da es sich bei den Friedhöfen nur selten um neu angelegte Flächen
handelt, gewinnt die Umgestaltung dieser Flächen bzw. die Planung der Umgestaltung eine
entsprechende Bedeutung.
Auf den Friedhöfen in Münster stehen im Vergleich zu anderen kreisfreien Städten überdurch-
schnittlich viele Bäume gemessen an der Friedhofsgesamtfläche. Bäume verursachen regel-
mäßig höhere Unterhaltungskosten, die jedoch gerade bei den Urnengräbern an Bäumen über
die Grabnutzungsgebühren mitfinanziert werden.
Auch die Wegeflächen sind in der Regel in der Unterhaltung aufwendiger und teurer als pflege-
leicht gestaltete Rasenflächen. In Münster nehmen die Wegeflächen insgesamt einen Anteil von
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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nur ca. neun Prozent der Gesamtfriedhofsfläche ein. Aber auch hier zeigen sich deutliche Un-
terschiede zwischen dem Waldfriedhof und den Stadtteilfriedhöfen. Während der Anteil der
Wegeflächen auf dem Waldfriedhof unter acht Prozent liegt, liegt er auf den Stadtteilfriedhöfen
bei fast 18 Prozent.
Bei der stichprobenhaften Besichtigung einzelner Friedhöfe konnte die gpaNRW den Eindruck
gewinnen, dass die Friedhöfe in Münster grundsätzlich so gestaltet sind, dass sie eine wirt-
schaftliche Pflege und Unterhaltung ermöglichen.
Unterhaltungskosten der Grün- und Wegeflächen
Feststellung
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungskosten
für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die Größe und
Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige Pflege ermöglicht.
Die Stadt sollte die Grün- und Wegeflächen so wirtschaftlich wie möglich unterhalten und pfle-
gen. Insbesondere über die Optimierung der Gestaltung/Ausstattung der Grün- und Wegeflä-
chen, Pflegestandards und -häufigkeiten sowie die manuellen Eigen- und/oder Fremdleistungen
kann die Kommune aktiv Einfluss auf den Ressourceneinsatz und damit auch auf die Gebüh-
renentwicklung sowie den städtischen Haushalt nehmen.
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegefläche in Euro 2017
In den interkommunalen Vergleich sind 17 Werte eingeflossen, die sich wie folgt vertei len:
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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Mit den Unterhaltungskosten für die Grün- und Wegeflächen bildet die Stadt Münster im inter-
kommunalen Vergleich den Minimalwert ab.
Auch die Kosten für die Unterhaltung und Kontrolle der Bäume sind in Münster geringer als in
75 Prozent der Vergleichskommunen.
Kosten Bäume 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1.
Viertelwert
2.
Viertelwert
(Median)
3.
Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
Unterhaltungs- und Kon-
trollkosten je Baum in Euro 9,22 4,70 10,41 15,55 20,42 32,44 15
Bei den Unterhaltungskosten für die Grün- und Wegeflächen je qm wirkt sich die große Fläche
des Waldfriedhofs Lauheide begünstigend auf die Kennzahl aus. Die getrennte Ermittlung für
den Waldfriedhof und die übrigen sechs Stadtteilfriedhöfe verdeutlicht dies.
Unterhaltungskosten Grün- und Wegeflächen 2017
Waldfriedhof Lauheide Stadtteilfriedhöfe
Grün- und Wegefläche in qm 748.157 135.898
Unterhaltungskosten Grün- und Wegeflächen in Euro 656.111 344.303
Unterhaltungskosten je qm Grün- und Wegeflächen in Euro 0,88 2,53
Der Waldfriedhof kann aufgrund seiner Größe und Gestaltung sehr kostengünstig gepflegt wer-
den. Die Unterhaltungskosten auf den Stadtteilfriedhöfen liegen dagegen separat betrachtet
interkommunal auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
Die Unterhaltung auf den Friedhöfen führt die Stadt Münster grundsätzlich mit eigenem Perso-
nal durch. Nur einzelne Leistungen wie z. B. Baumpflegearbeiten oder Garten- und Land-
schaftsbauarbeiten werden an Dritte vergeben. Ausdrücklich positiv zu bewerten ist dabei, dass
die Stadt die eigene Leistungserbringung konsequent und laufend durch Prozess- und Abla uf-
optimierungen verbessert. Dabei gelingt es ihr, die Beschäftigten in den Optimierungsprozess
zu integrieren und somit die Verantwortung für die zu erbringenden Produkte und die Identifika-
tion damit zu stärken.
Die Flächen, wie auch die einzelnen Flächeninhalte und die Infrastruktur der Friedhöfe sind im
Grünflächeninformationssystem erfasst. Die Eigenleistungen werden durch eine elektronis che
Zeitaufzeichnung erfasst und im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung auf Vollkosten -
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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basis verursachungsgerecht verrechnet. Die Pflegekosten werden dabei für jeden Friedhof er-
mittelt. Diese sind als Kostenstellen im System hinterlegt. Eine differenzierte Erfassung nach
den einzelnen Flächeninhalten bzw. Leistungen erfolgt jedoch nicht.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten Flächenin-
halten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen und damit auch die
Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren.
Für jeden Friedhof hat die Stadt grafische Pflegepläne erstellt. Die zu erbringenden Pflegeleis-
tungen sind grundsätzlich zwar bekannt, definierte Pflegestandards liegen bislang aber noc h
nicht vor. Aktuell wird ein Pflegeklassenkonzept erstellt.
Empfehlung
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächengestaltung und die
jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die einzelnen Friedhöfe wie auch die
Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften Pflegestandards innerhalb der Friedhöfe können
die Flächen entsprechend ihrer Nutzung und Frequentierung in der Gestaltung und Pflegein-
tensität variieren.
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Friedhofswesen
Feststellung Empfehlung
F1
Die Produktverantwortung für das Friedhofswesen und alle damit verbundenen Aufga-
ben sind an zentraler Stelle gebündelt. Die Prozesse sind eindeutig geregelt, so dass
ein guter Informationsfluss zwischen den Akteuren gewährleistet ist.
F2
Durch die strategischen und operativen Zielvorgaben hat sich die Stadt Münster ihre
Ausrichtung für das Friedhofswesen vorgegeben. Ein Friedhofsentwicklungskonzept
liegt derzeit nur als Leitplan Friedhöfe aus dem Jahr 1980 mit der letzten Fortschrei-
bung aus 1997 vor. Ein aktuelles Konzept soll aber zeitnah erstellt werden.
F3
Die gpaNRW unterstützt das Vorhaben des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit, ein aktuelles Friedhofsentwicklungskonzept erstellen zu lassen. Hier-
durch können die Planungsgrundlagen für die Entwicklung insbesondere der Stadtteil-
friedhöfe und den hier benötigten Flächen weiter optimiert werden.
F4
Durch den Einsatz einer Fachsoftware wie auch eines Grünflächeninformations- und
Managementsystems ergibt sich eine umfassende und systematisierte Datenlage, mit
der die Friedhofsverwaltung aktiv in Steuerung und Organisation unterstützt wird.
F5
In der Stadt Münster besteht im Friedhofswesen eine spürbare Konkurrenzsituation.
Eine aktive Öffentlichkeitsarbeit ist daher besonders wichtig und wird von der Stadt
umfangreich betrieben.
F6 Der Stadt Münster gelingt es, ihre Friedhöfe kostendeckend zu betreiben.
F7
Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren berücksichtigt die Stadt Münster alle
gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten. Mit der Infrastrukturumlage werden die
grabgrößenunabhängigen Kosten zu gleichen Anteilen auf die verschiedenen Grabar-
ten im Rahmen der Äquivalenzziffernkalkulation verteilt.
F8
Die Trauerhallen werden in Münster nur bei etwa der Hälfte aller kommunalen Bestat-
tungen genutzt. Dies führte in den vergangenen Jahren zu regelmäßigen Kostenun-
terdeckungen. Mit der Gebührenanpassung im Jahr 2017 konnte erstmals wieder eine
Kostenüberdeckung erzielt werden.
E8 Die Stadt Münster sollte mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit überprüfen, ob der
Erhalt aller Trauerhallen langfristig zielführend sein kann.
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Feststellung Empfehlung
F9
Bei der Stadt Münster ist insgesamt lediglich ein geringer Anteil der Gesamtfläche als
Grabfläche belegt. In der getrennten Betrachtung zeigen sich dabei deutliche Unter-
schiede zwischen dem Waldfriedhof Lauheide, auf dem die Grabflächen nur einen
sehr geringen Anteil haben, und den Stadtteilfriedhöfen, bei denen dieser Anteil auch
interkommunal überdurchschnittlich ist.
F10
Mit dem Wandel der Bestattungskultur und der steigenden Nachfrage nach weniger
flächenintensiven Grabarten und dem gleichzeitigen Auslaufen der Ruhefristen bei
den Erdgräbern, wird sich der Flächenbedarf zukünftig weiter verringern. Demgegen-
über stehen in Münster aufgrund der wachsenden Bevölkerung auch steigende Ster-
befallzahlen. Insofern ist ein vorausschauendes Flächenmanagement von großer
Bedeutung.
F11
Die Stadt Münster weist im interkommunalen Vergleich die geringsten Unterhaltungs-
kosten für die Grün- und Wegeflächen je qm auf. Begünstigt wird der Wert durch die
Größe und Gestaltung des Waldfriedhofs Lauheide, der eine sehr kostengünstige
Pflege ermöglicht.
E11.1
Die Stadt Münster sollte die Unterhaltungskosten getrennt nach den definierten
Flächeninhalten bzw. Leistungen erfassen. So kann sie die Datengrundlagen
und damit auch die Steuerung der Pflegeleistungen weiter optimieren.
E11.2
Mit dem Pflegeklassenkonzept sollte die Stadt die Pflegeziele, die Flächenge-
staltung und die jeweiligen Pflegeleistungen und Pflegeintensitäten für die
einzelnen Friedhöfe wie auch die Flächeninhalte definieren. Mit abgestuften
Pflegestandards innerhalb der Friedhöfe können die Flächen entsprechend
ihrer Nutzung und Frequentierung in der Gestaltung und Pflegeintensität variie-
ren.
Stadt Münster Friedhofswesen 050.010.050.03364
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Bauaufsicht der Stadt
Münster im Jahr 2019
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Bauaufsicht 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Baugenehmigung 5
Strukturelle Rahmenbedingungen 5
Rechtmäßigkeit 7
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 8
Geschäftsprozesse 9
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 10
Laufzeit von Bauanträgen 11
Personaleinsatz 14
Digitalisierung 17
Transparenz 19
Bauberatung 21
Bauordnung 23
Bauüberwachung 23
Bauzustandsbesichtigungen 24
Anlage: Ergänzende Tabellen 25
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster im Prüfgebiet Ba u-
aufsicht stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht der Stadt Münster verfügt über effiziente Prozessabläufe. Bei der Bearbeitung
von Bauanträgen erreicht sie eine überdurchschnittliche Leistungskennzahl.
Der hohe Personaleinsatz für die Bauberatung kann sich positiv auf das Genehmigungsverfah-
ren. Dafür spricht auch ein niedriger Anteil zurückgewiesener Bauanträge.
Für die Laufzeit ihrer Bauanträge hat sich die Stadt Vorgaben im Haushaltsplan gesetzt. Die
Zielerreichung überwacht sie jährlich.
Entwicklungsmöglichkeiten hat die Bauaufsicht insbesondere im Bereich der Digitalisi erung. In
den Vergleichskommunen gehen Stellungnahmen teilweise nur noch digital ein. Hierdurch und
auch durch die digitale Versendung der Unterlagen für die Stellungnahme könnten sich die
Laufzeiten der Bauanträge verkürzen.
Positiv ist insbesondere die hohe Transparenz, die auf umfangreiche Grund- und Kenn zahlen
zurückzuführen ist.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Inhalte, Ziele und Methodik
In dem Handlungsfeld Bauaufsicht befasst sich die gpaNRW hauptsächlich mit den Baugeneh-
migungen. Daneben bezieht sie auch die Bereiche Bauberatung und Bauordnung mit ein.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen und Hand-
lungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Für die Analyse arbeitet die gpaNRW unterstützend mit Kennzahlen. Um beispielsweise Perso-
nalkennzahlen zum Leistungsvergleich bilden zu können, wird das eingesetzte Personal ge-
trennt nach Overhead und Sachbearbeitung erfasst. Der Kennzahlenvergleich schafft den not-
wendigen Überblick und ermöglicht eine Standortbestimmung innerhalb der kreisfreien Städte i n
NRW.
Über eine Prozessbetrachtung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens werden die ver-
waltungsinternen Abläufe transparent. Wenn sich daraus Optimierungsansätze ergeben, weist
die gpaNRW darauf hin. Damit ein Bezug des Prozesses zu den ermittelten Kennzahlen herge -
stellt werden kann, wird der bis 2018 gültige Prozess dargestellt. Ab dem 01. Januar 2019 gel-
ten die Regelungen der neu gefassten Landesbauordnung (BauO NRW 2018). Inhaltlich führt
die Neufassung der Landesbauordnung zu keinen großen Unterschieden im Prozessablauf die-
ses Baugenehmigungsverfahrens. Hinweise der Stadt auf geänderte Verfahrensweisen hat die
gpaNRW bei der Prozessbetrachtung in den Erläuterungen mit aufgenommen.
Darüber hinaus hat die gpaNRW mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der
Stadt im Handlungsfeld Bauaufsicht die Themen Rechtmäßigkeit, Geschäftsprozesse, Digitali-
sierung und Transparenz erörtert. Um Anhaltspunkte zu erhalten, inwieweit die Kommunen in
diesen Bereichen die Vorgaben erfüllen, hat die gpaNRW in allen 23 kreisfreien Städten im
Rahmen eines Interviews einheitliche Fragen gestellt. Eine tiefergehende Sachstandsabfrage
zum Stand der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens in NRW hatte das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits in
2018 durchgeführt. Soweit sich daraus Bezüge zu unserer Prüfung ergeben, hat die gpaNRW
diese mit dargestellt.
Für die Ermittlung der Kennzahlen zum Personaleinsatz hat die gpaNRW die tatsächliche unter-
jährige Ist-Situation der Stellenbesetzung erfasst. Dabei sind die vollzeitverrechneten Stellenan-
teile ohne Trennung zwischen Beamten und Beschäftigten für die definierte Aufgabe erhoben
worden. Eine Aufteilung fand zwischen Sachbearbeitung und Overhead statt.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Baugenehmigung
Mittelpunkt unserer Betrachtung sind die gestellten Anträge und das Genehmigungsverfahren .
Strukturelle Rahmenbedingungen
In Münster lebten zum 01.01.2018 nach IT.NRW 313.535 Einwohner. Die Prognosen für die
Folgejahre steigen deutlich. Demnach kann die Stadt bis 2040 mit einem Einwohnerzu wachs
von rund elf Prozent auf dann fast 350.000 Einwohner rechnen. Die Einwohner verteilen sich
auf eine Fläche von 303,28 qkm. Während die Zahl der Einwohner im interkommunalen Ver-
gleich über dem Median liegt, positioniert sich Münster bei der Fläche im oberen Viertel der Ver-
gleichskommunen.
Das Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung (BauO NRW 2018) zum 01.01.2019 könnte die
Antragstellung gegen Ende des Jahres 2018 beeinflusst haben. Teilweise wurden Anträge be -
wusst noch 2018 gestellt, um eine Entscheidung nach altem Recht zu erhalten. Andere Anträge
wurden hingegen bis 2019 zurückgehalten, um von der neuen Rechtslage zu profitieren . Zudem
wirken sich auch die niedrigen Bauzinsen auf die Anzahl der Anträge aus.
Für 2018 konnten nicht alle kreisfreien Städte die Fallzahlen liefern. Nachfolgend sind daher die
Kennzahlen für 2017 dargestellt, da dort alle 23 kreisfreien Städte enthalten sind. Nur eine
kreisfreie Stadt konnte die normalen und vereinfachten Genehmigungsverfahren 2017 nicht auf-
teilen. Im Jahr 2018 ergaben sich in den Vergleichswerten keine gravierenden Veränderungen.
Strukturkennzahlen Bauaufsicht 2017
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Fälle Baugenehmigung je
100.000 Einwohner
662 337 445 500 593 713 23
Fälle Baugenehmigungen
je qkm
6,81 4,61 8,19 8,69 11,70 18,32 23
Anteil der Anträge im nor-
malen Genehmigungsver-
fahren an den Fällen in
Prozent
15,84 8,87 15,89 17,91 21,42 63,96 22
Anteil der Anträge im ver-
einfachten Genehmi-
gungsverfahren an den
Fällen in Prozent
79,85 34,85 76,30 81,00 83,48 90,09 22
Anteil der Vorlagen im
Freistellungsverfahren an
den Fällen in Prozent
4,31 0,31 0,56 0,94 1,67 4,31 23
Der Zuwachs bei der Bevölkerung spiegelt sich auch in der interkommunalen Positionierung bei
den Baugenehmigungen je 100.000 Einwohner wider. Dabei überwiegen in Münster deutlich die
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Fälle im vereinfachten Genehmigungsverfahren. Im Folgejahr ist in Münster insbesondere de r
Anteil der Vorlagen im Freistellungsverfahren um rund 47 Prozent gestiegen. Neu ausgewi e-
sene Baugebiete verfügen über einen Bebauungsplan. Hierdurch wird das Freistellungsverfah-
ren grundsätzlich erst möglich. In mehreren Baugebieten haben sich einige Bauherren dazu
entschieden, die Bauvorlagen einzureichen und das Gebäude gemäß § 67 BauO NRW 2000
genehmigungsfrei zu errichten. Sollte sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen,
könnte dies ggf. das eingesetzte Personal entlasten bzw. zu einem geringeren Personalbedarf
führen.
Die gpaNRW hat für diese Prüfung lediglich Grundzahlen aus den Jahren 2017 und 2018 abge-
fragt. Hieraus lässt sich zwar noch kein Trend erkennen, dennoch zeigen sich Schwankungen
bei den Fallzahlen.
Entwicklung der Fallzahlen für Münster
Grundzahlen 2017 2018
Vorlagen im Freistellungsverfahren 89 131
Bauanträge 1.976 1.855
Davon Bauanträge im vereinfachten Verfahren 1.649 1.472
Davon Bauanträge im normalen Genehmigungsverfahren 327 383
Bergbau-, Naturschutz- und Trinkwassergebiete, Denkmäler und Flughäfen sowie Bahnanlagen
(insbesondere für den Güter- und Gefahrguttransport) beeinflussen die Arbeit der Bauaufsicht in
den Kommunen unterschiedlich. Dies hat Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer der Geneh-
migungsverfahren. Die Anzahl der intern und extern eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnah-
men kann sich verzögernd auf die Genehmigungsverfahren auswirken. Daher sol lte die Kom-
mune proaktiv versucht, die Anzahl ihrer eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnahmen auf ein
notwendiges Maß zu beschränken.
Die in Münster eingesetzte Software bietet standardmäßig keine Auswertemöglichkeiten für die
eingeholten bauaufsichtlichen Stellungnahmen. Hier wäre eine entsprechende Programmierung
erforderlich. Die Werte der Vergleichskommunen bilden wir daher nur informatorisch ab.
Stellungnahmen Bauaufsicht 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Intern eingeholte bauauf-
sichtliche Stellungnahmen
je Bauantrag insgesamt
k.A. 1,05 2,09 3,00 4,58 8,71 14
Extern eingeholte bauauf-
sichtliche Stellungnahmen
je Bauantrag insgesamt
k.A. 0,05 0,08 0,12 0,25 0,68 14
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Rechtmäßigkeit
Feststellung
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhalten u nd
bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen. Durch eine
fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige Angriffspunkte reduzieren.
Feststellung
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im Haus-
haltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kostendeckend sind.
Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen gewährleisten, li egen
nicht vor.
Eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung zeichnet sich durch die Einhaltung der gesetzlichen Frist-
und Prüfvorgaben sowie eine verursachungsgerechte Aufwandsdeckung aus. Zudem sollten die
Bediensteten rechtssicher agieren können.
Die Stadt Münster hält die Frist zur Überprüfung der Vollständigkeit von einer Woche gemäß
§ 72 Abs. 1 BauO NRW 2000 nach Eingang des Bauantrages nur selten ein. Die aktuelle Per-
sonalausstattung und die Fallzahlen lassen nach Aussage der Stadt derzeit keine steti ge Ein-
haltung der Frist zu. Diese Frist wurde in der ab dem 01. Januar 2019 gültigen BauO NRW in §
71 Abs. 1 auf zwei Wochen nach Eingang des Bauantrages verlängert. Insofern bleibt abzuwar-
ten, ob sich die Situation dadurch in Münster bereits verbessert.
Die Bearbeitungsfrist von sechs Wochen gemäß § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 nach Eingang
eines Bauantrages hält die Stadt dagegen häufig ein. Sie hat dafür in ihrem Geschäftsbericht
eine gleichlautende Kennzahl hinterlegt. Im Jahr 2017 hält sie gemäß ihrer Kennzahl in 6 4 Pro-
zent1 der Anträge die Sechs-Wochenfrist ein. Diese Frist hat sich auch in der ab dem 01. Ja-
nuar 2019 gültigen BauO NRW nicht verändert (§ 64 Abs. 2). Die fristgerechte Aufgabenerledi-
gung reduziert Angriffspunkte im Klageverfahren.
Entscheidungen und Stellungnahmen gemäß § 72 Abs. 2 BauO NRW 2000 holt die Bauaufsicht
immer gleichzeitig ein. Die Stadt benachrichtigt auch jeweils die Angrenzer gem. § 74 Abs. 3
BauO NRW 2000, sofern eine Überprüfung von Abweichungen gemäß § 73 Abs. 1 BauO NRW
2000 erforderlich ist. Hierzu teilt die Stadt der Bauherrschaft bereits in der Bauberatung mit,
dass diese die Genehmigung der Angrenzer auch selbst einholen kann. In der Praxis hat sich
diese Vorgehensweise als zeitsparend und für die Verwaltung entlastend erwiesen.
Den Baubeginn gemäß § 77 Abs. 1 BauO NRW 2000 überwacht die Stadt ebenfalls immer. Sie
informiert zudem die Bauherrschaft schriftlich, sofern die Frist der Baugenehmigung abz ulaufen
droht und die Gefahr besteht, dass die Baugenehmigung erlischt.
Eine einheitliche Ausübung von Ermessensentscheidungen der Sachbearbeiter stellt die Stadt
über ihre Vorprüfbögen sicher. Diese nehmen die jeweiligen Bezirksleiter in Augenschein und
zeichnen sie ab. Ermessensentscheidungen für Werbeanlagen und den Außenbereich nach
§ 35 BauGB finden nicht in den beiden Bauaufsichtsbezirken, sondern in anderen Fachs tellen
statt. Eine Beispielsammlung von bisher getroffenen Ermessensentscheidungen gibt den dort
1 siehe auch Haushaltsplan 2019
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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agierenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Hilfestellung für einheitliche Ermessensent-
scheidungen.
Den Aufwandsdeckungsgrad der Bauaufsicht erhebt die Stadt Münster regelmäßig und schreibt
diesen jährlich im Haushaltsplan fort. 2017 lag dieser bei 72,1 Prozent. Die gpaNRW bildet f ür
die Bauaufsicht keinen Vergleich der Aufwandsdeckungsgrade ab. Dies liegt daran, dass die
Gebühren von der Rohbausumme abhängen. Diese kann die Kommune nicht beeinflussen. Ein
interkommunaler Vergleich ist daher nicht zielführend. Eine jährliche intrakommunale Fort-
schreibung der Kennzahl durch die Stadt lässt hingegen Tendenzen und Besonderheiten erken-
nen. Auf diese kann sie in geeigneter Weise reagieren. Insofern befürwortet die gpaNRW die
intrakommunale Fortschreibung dieser Kennzahl.
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge
Feststellung
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Vergleichsk om-
munen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für eine intensive Baube-
ratung ein.
Die Kommune sollte durch gute Vorabinformationen - beispielsweise im Internet oder im Wege
der Bauberatung - versuchen, die Anteile der zurückgewiesenen oder zurückgenommenen Bau-
anträge gering zu halten. So kann sie die Verfahrensdauer optimieren und bürgerfreundlich
agieren.
Zurückgewiesene und zurückgenommene Bauanträge 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil zurückgewiesener
Bauanträge an den Bauan-
trägen insgesamt in Prozent
2,53 0,30 2,73 5,45 10,48 30,43 20
Anteil zurückgenommene
Bauanträge an den Bauan-
trägen insgesamt in Prozent
4,64 0,97 3,57 4,89 6,28 8,18 15
Die Stadt Münster hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der zurückgewiesenen und zurückge-
zogenen Bauanträge so gering wie möglich zu halten. Dazu führt sie intensive Ba uberatungen
durch und hält entsprechendes Personal dafür bereit. Diese Bauberatungen sollen dazu führen,
dass möglichst viele Bauanträge bereits genehmigungsreif eingehen (siehe „Bauberatung“). Ein
eigenes Beratungsteam hat die Stadt hierfür nicht eingerichtet. Die Bauberatungen nehmen die
für die Entscheidung des Bauantrages zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
wahr. Den hierfür erforderlichen Stellenanteil beziffert Münster in etwa mit 20 Prozent des Stel-
lenumfangs.
Die gpaNRW erhebt die vorgenannten Kennzahlen, da sie als Indikator für die Qualität der ein-
gereichten Bauanträge gelten können. Der geringe Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge i n
Münster lässt darauf schließen, dass die Bauaufsicht die Bauwilligen gut berät. 2018 handelte
es sich in absoluten Zahlen dennoch um 47 Zurückweisungen. Allerdings liegt in Münster auch
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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der Anteil an normalen Genehmigungsverfahren höher als in der Hälfte der Vergleichskommu-
nen (siehe „Strukturelle Rahmenbedingungen“). Bei diesen Fällen ist in der Re gel eine höhere
Komplexität der Antragsunterlagen gegeben. Dies erschwert es häufig, die Unterlagen vollstän-
dig beizubringen.
Eine gute Information der Bauwilligen hängt nicht zwingend von der Höhe des Personaleinsa t-
zes in der Bauberatung ab. Die gpaNRW konnte hier keine Korrelation bzw. Abhängigkeiten
z.B. zwischen dem Anteil der zurückgewiesenen Bauanträge und dem Personaleinsatz feststel-
len. Als wichtige Informationsquellen für die Bauwilligen können ebenso und meist günstiger
das Internet oder Beratungsbroschüren dienen.
Auf den Internetseiten der Stadt finden sich Antragsformulare und unmittelbare Ansprechpart-
ner für die einzelnen Stadtgebiete und Fallarten. Die Anträge lassen sich am PC ausfüllen. Di e
ausgefüllten Formulare können die Bauwilligen ausdrucken und unterschrieben sowie mit den
notwendigen Anlagen versehen an die Stadt senden. Bei Eingabe der Adresse des zu bebau-
enden Grundstücks auf der städtischen Homepage erfahren die Bauwilligen den zuständigen
Sachbearbeiter für die Beratung und das Antragsverfahren. Tiefergehende Möglichkeiten finden
sich derzeit nicht auf der Homepage. Diese hat die Stadt entfernt, da eine Anpassung auf die
neue Bauordnung notwendig wurde. Die für die Aktualisierung der Homepage notwendigen Per-
sonalressourcen sind nach Aussage der Stadt derzeit nicht vorhanden. Insofern sind die dort
derzeit ersichtlichen Informationen eingeschränkt.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung anpassen und
zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressourceneinsatz sollte bereitgestell t
werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung der Bauberatung führen kann.
Geschäftsprozesse
Feststellung
Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet den Ge-
samtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte.
Die klare Regelung von Arbeitsabläufen und Entscheidungsbefugnissen beeinflusst den P ro-
zess. Für das Genehmigungsverfahren sollte die Bauaufsichtsbehörde deshalb eindeuti ge Pro-
zessschritte festlegen. In diesen Prozessschritten sollten die Schnittstellen auf das notwendige
Maß beschränkt werden, da dies die Bearbeitungsdauer optimiert. Dabei sollte der Gesamtpro-
zess möglichst ohne Medienbrüche durchlaufen werden können.
In der Stadt Münster verfügen die Sachbearbeiter der Bauaufsicht mit Hilfe der eingesetzten
Software über Checklisten für Vorlagen in der Genehmigungsfreistellung, im vereinfachten und
normalen Genehmigungsverfahren sowie in weiteren Antragsverfahren. Diese Checklisten ent-
halten für jedes Verfahren sogenannten Vorprüfbogen. Die Verantwortungsbereiche hat Müns-
ter zudem in der Dienstanweisung „Unterschriftenregelung Bauordnungsamt“ geregelt. Die Be-
arbeitung der Bauanträge erfolgt grundsätzlich in Papierform.
Seit über 20 Jahren verfügt die Stadt über einen Gestaltungsbeirat. Dieser setzt sich zusam men
aus anerkannten Baufachleuten, von denen ein überwiegender Teil nicht in Münster ansässig
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ist. Diese wurden von den Architektenverbänden einstimmig vorschlagen und vom Rat be-
stimmt. Die Amtszeit der Mitglieder im Gestaltungsbeirat endet automatisch nach fünf Jahren .
Die Stadt bindet den Gestaltungsbeirat in den Genehmigungsprozess bei Bauvorhaben von be-
sonderer Bedeutung und an besonderen historischen Orten mit ein. Dieser spricht zu geplanten
Bauvorhaben fachtechnische Empfehlungen aus. Die finale Entscheidung über ein derartiges
Bauvorhaben trifft der Planungsausschuss.
In der Bauaufsicht entsteht ein Medienbruch bei der Einarbeitung der Informationen aus der Pa-
pierakte in die Software. Perspektivisch könnte ein digitalisiertes Verfahren dazu führen, d ass
die Eingabe personenbezogener Daten bereits durch den Antragsteller digital erfolgt und diese
vom eingesetzten System automatisch übernommen werden. Dies könnte auch die Erfassungs-
zeit in der Fachsoftware verkürzen. Eine komplette digitale Antragstellung war durch die BauO
NRW 2000 bisher nicht möglich, da Anträge grundsätzlich mit unterschriebenem Original ei nge-
reicht werden mussten. Auch in der aktuellen Bauordnung regelt § 70 Abs. 3 BauO NRW 2018,
dass der Bauantrag sowie die Bauvorlagen zu unterschreiben sind. Pläne, welche die Antrag-
steller ebenfalls für das geplante Bauvorhaben einreichen müssen, können diese in der Regel
nur in Papierform einreichen. Dies liegt insbesondere an deren Größe. Unterlagen, die größer
als das Standardmaß Din A4 sind, können Antragsteller meist nicht selbst einscannen, da ihnen
die technischen Möglichkeiten fehlen. Architekten und Bauingenieure könnten aber bereits über
eine derartige Büroausstattung verfügen. Im Zuge der weiteren Digitalisierung ist abzuwarten,
wie sich die gesetzlichen Vorgaben weiterentwickeln, so dass eine komplett digitale Aktenfüh-
rung erfolgen kann. Grundsätzlich kann jedoch ein sofortiges Einscannen der Bauakte dazu
führen, späteren nachträglichen Digitalisierungsaufwand zu reduzieren.
Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens
Die gpaNRW hat den Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens für alle 23 kreis-
freien Städte nach einem einheitlichen Layout dargestellt und den jeweiligen Berichten zur B au-
aufsicht als Anlage beigefügt. Dadurch werden die verwaltungsinternen Abläufe transparent. Im
Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten lassen sich Unterschiede schneller erkennen. Mit
Einführung der neuen Bauordnung hat sich der Prozess an einigen Stellen bereits verändert.
Feststellung
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen arbeitet sie
auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu lokalisieren und zu ver-
schlanken.
Im Baugenehmigungsverfahren sollte die Kommune ein einheitliches Vorgehen sicherstellen
und die Beschäftigten im Wege der Korruptionsprävention schützen, damit die Verfahren
rechtssicher abgewickelt werden können. Schnittstellen sollte die Kommune auf ein Minimum
reduzieren und notwendige Beteiligungen in möglichst kurzer Zeit abschließen. Zudem sollte si e
mehrfache Vollständigkeitsprüfungen oder unnötige Beteiligungen vermeiden, um das Verfah-
ren zu beschleunigen.
Bei der Stadt Münster kann der Bauantrag auf verschiedene Arten eingehen. Neben dem Post-
weg können die Bauwilligen diesen auch unmittelbar bei der Bauaufsicht an einer zen tralen An-
laufstelle abgeben. Zu Beginn des Verfahrens sichtet der Bezirksleiter die angelegte Akte und
gibt sie mit den entsprechenden Hinweisen an die Sachbearbeitung. Die weitere Bearbeitung
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erfolgt fast vollumfänglich in der Sachbearbeitung. Zur Einhaltung des Vier-Augen-Pr inzips er-
folgt vor Erteilung des Bescheides eine weitere Prüfung durch den Bezirksleiter. Den Beschei d
unterschreibt je nach Höhe der Rohbausumme der Sachbearbeiter, 1. Sachbearbeiter, Bezirks-
leiter oder Amtsleiter.
Im Jahr 2019 beginnt die Stadt Münster mit einer Prozessoptimierung. Hierzu finden an run d
fünf Tagen Workshops statt. Ziel soll es insbesondere sein, neue Mitarbeiter schneller in d en
gelebten Workflow einzubinden. Zur Zielerreichung sollen daher insbesondere d ie neuen Mitar-
beiter Auffälligkeiten unmittelbar mitteilen, die beim derzeitigen standardisierten Ablauf aus ihrer
Sicht verbesserungswürdig sind.
Laufzeit von Bauanträgen
Feststellung
Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von Bauan-
trägen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.
Die Orientierungsgröße für eine durchschnittliche Laufzeit in Höhe von zwölf Wochen (= 84 Ka-
lendertage) sollte ab dem 01. Januar 2019 bei den Bauanträgen nach Antragseingang nicht
überschritten werden.
Die vorgenannte durchschnittliche Laufzeit orientiert sich an der maximalen Dauer der einfa-
chen Verfahren, die § 64 Abs. 2 BauO NRW 2018 vorsieht. Als Durchschnittswert sollte diese
Zielgröße aus Sicht der gpaNRW erreichbar sein. Wie stark der Durchschnittswert von den Ver-
fahren beeinflusst wird, die nicht zu den einfachen Verfahren nach § 64 Abs. 2 BauO NRW
2018 zählen, kann erst nach Vorliegen von entsprechenden Erfahrungswerten beurteilt werden.
Die gpaNRW hat die Laufzeit von Bauanträgen in zwei Varianten erhoben:
ab dem Zeitpunkt, zu dem der Bauantrag mängelfrei und vollständig der Bauaufsicht vor-
liegt bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheides und
als Gesamtlaufzeit ab dem Antragseingang bis zur Erteilung des Genehmigungs- oder
Ablehnungsbescheides.
In der Regel gehen Bauanträge nicht vollständig bei der Stadt ein. Die Sachbearbeitung mus s
dann Unterlagen nachfordern. Die gpaNRW hat daher neben der Gesamtlaufzeit ab Antragsein-
gang auch die Laufzeit ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen erhoben. Erst wenn alle we-
sentlichen Unterlagen vorliegen, kann die Kommune Stellungnahmen anfordern und ggf. an-
dere Behörden beteiligen. Die Laufzeit ab Vollständigkeit konnte jedoch nur rund ein Drittel der
kreisfreien Städte benennen. Bei der durchschnittlichen Gesamtlaufzeit konnten mehr als die
Hälfte der kreisfreien Städte Angaben liefern. Die gpaNRW stellt daher nur die Gesamtlaufzeit
in den interkommunalen Vergleich.
Die in der Stadt Münster eingesetzte Software lässt eine Auswertung der Laufzeit von Bauan-
trägen in der von der gpaNRW erhobenen Systematik leider nicht zu, da entsprechende Einga-
bemasken und Datenfelder nicht zum Standard gehören. Die Werte der Vergleichskommunen
bilden wir daher nur informatorisch ab:
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Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 13 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 ergibt sich folgender interkommunaler Vergleich:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
k.A. 98 116 128 145 176 14
Nur eine Kommune liegt 2018 beim vereinfachten Genehmigungsverfahren unter dem Orientie-
rungswert von 84 Tagen. 2017 erreichte keine Kommune einen Wert unter 98 Tagen. Nachfol-
gend zeigen wir die interkommunale Verteilung bei den normalen Genehmigungsverfahren.
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Gesamtlaufzeit von Bauanträgen (normales Genehmigungsverfahren) 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 15 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen :
2017 ergibt sich aus dem interkommunalen Vergleich folgende Spannweite:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
k.A. 100 142 152 201 261 16
Die Stadt Münster konnte die Laufzeiten nicht nach vereinfachtem und normalem Genehmi-
gungsverfahren unterscheiden. Die eingesetzte Software liefert aber den prozentualen Anteil
über alle Genehmigungsverfahren. Die Stadt hat sich als Ziel gesetzt, 80 Prozent der baurecht-
lichen Verfahren innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu bescheiden. Dieses Service-V er-
sprechen findet sich im Produkthaushalt der Stadt wieder. 2017 hat Münster 62 Prozent der
baurechtlichen Verfahren in sechs Wochen beschieden. Das gesteckte Ziel hat die Stadt nach
eigener Aussage aufgrund der Vielzahl von baurechtlichen Verfahren seit rund zehn Jahren
nicht mehr erreicht.
Nicht einzuhalten ist die Frist von sechs Wochen insbesondere bei umfangreicheren Bauanträ-
gen, bei denen die Stadt oftmals erst nach mehreren Nachträgen eine Entscheidung treffen
kann. Diese Bauanträge wirken sich negativ auf die Laufzeiten für ein normales Genehmigungs-
verfahren aus.
Die hohen Grundstückswerte in Münster führen zudem häufig dazu, dass Bauherren die Grund-
stücke mit möglichst hoher Nutzungsauslastungen planen. Insofern werden die Bauvorhaben
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umfangreicher und komplexer. Dies wirkt sich ebenfalls negativ auf die Dauer der Antragsbear-
beitung aus.
Durch Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung zum 01. Januar 2019 ergibt sich künftig eine
Berichtspflicht der Kommunen über die durchschnittliche Länge von Baugenehmigungsverfah-
ren. Diese ist in § 91 BauO NRW 2018 geregelt. Somit wird in Zukunft die Einhaltung von Lauf-
zeiten transparenter. Zum Zeitpunkt der Prüfung liegt die vom Land NRW angekündigte Rechts-
verordnung zu Inhalt, Form und Umfang der Berichtspflicht allerdings noch nicht vor.
Personaleinsatz
Die gpaNRW betrachtet das gesamte Personal, das für Baugenehmigungen eingesetzt ist –
auch wenn die Stadt es organisatorisch selbst nicht direkt der Baugenehmigung zug eordnet
hat. Durch diese aufgabenorientierte Personalerfassung werden die Daten vergleichbar.
Feststellung
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bauvoran-
fragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den Baugenehmigungen nur
noch geringer Prüfaufwand anfällt.
Grundsätzlich sollte die Kommune auf veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. Veränderung
der zu bearbeitenden Fälle, reagieren. Bei sinkenden Antragszahlen sollten dem Personal auch
andere Aufgaben zugewiesen werden. Wenn die Antragszahlen ansteigen, sollte die Personal-
belastung nachgehalten werden, um bei drohender Überlastung ggf. weiteres Personal unter-
stützend einsetzen oder z. B. ablauforganisatorisch reagieren zu können.
Bei der Personalerfassung hat die gpaNRW alle Tätigkeiten in Verbindung mit de m Bauantrags-
verfahren hinzugerechnet (auch Gebührenbescheid erstellen und Antrag archivieren etc.). Da-
bei haben wir alle Vollzeit-Stellen erfasst, die in Bezug zu den erhobenen Grundzahlen „Men-
gen Baugenehmigung“ stehen. Es sind somit auch die Vollzeit-Stellen für Anzeigen und Vorla-
gen im Freistellungsverfahren enthalten. Stellenanteile für darüber hinaus anfallende zusätzli-
che Aufgaben hat die Stadt Münster herausgerechnet. Durch diese aufgabenorientierte Perso-
nalerfassung sind die erhobenen Daten vergleichbar. Da in Münster verschiedene Tätigkeiten
wie die Bauberatung, Bearbeitung von Bauvoranfragen und Baugenehmigungen vom gleichen
Personal durchgeführt werden, hat die Stadt die Stellenanteile jeweils anteilig geschät zt. In den
nachfolgenden Kennzahlen sind 16,26 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung eingefloss en.
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Fälle je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Baugenehmigung 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen :
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich folgendermaßen:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
142 73 92 115 132 181 21
In Münster gehen mehrmals jährlich Anträge ein, mit denen eine Vielzahl von Wohneinhei ten
beantragt wird. Derartige Anträge zählen wir in der vorgenannten Kennzahl nur als einen Fall ,
auch wenn hieraus ein höherer Bearbeitungsaufwand resultiert. Grundsätzlich ist davon auszu-
gehen, dass derartige Sachverhalte in den anderen kreisfreien Städten ebenso gegeben sind.
Aufgrund des starken Wachstums kann sich dies in Münster jedoch häufen.
Für das Jahr 2019 liegt der Stadt Münster bereits ein Antrag für rund 270 Wohneinheiten v or.
Ein weiterer Antrag mit rund 450 Wohneinheiten hat sich bereits angekündigt. Zudem ist die
Bauaufsicht mit einigen Großprojekten beschäftigt. Hierzu gehören beispielhaft:
Entwicklung neuer Baugebiete,
Errichtung neues „Stadthaus 3a“,
Neubau Forschungsgebäude Universitätskliniken,
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Neue Gewerbebetriebe im Hansa-Business-Park
Umsiedlung einer großen Firma für Gase in den nördlichen Stadtbereich,
Hafenentwicklung Stadthafen,
Drei Hotels auf der Bahnhof-West-Seite sowie
Bebauung der Bahnhof-Ost-Seite.
Zu der Entwicklung neuer Baugebiete zählen auch zwei große Konversionsflächen (Kasernen),
bei denen aufgrund vertraglicher Regelung bereits bis 2022 die Bebauung abgeschlossen sein
muss. Dies liegt in Kaufverträgen und genehmigten Zuschüssen begründet. Allein für diese bei -
den Konversionsflächen rechnet die Stadt mit über 1.000 Bauanträgen.
Auch bei den Schulen weist die Stadt aufgrund ihres permanenten Wachstums einen erhöhten
Baubedarf aus. Im Prüfzeitpunkt soll der Neubau einer Gesamtschule entstehen. Zudem müs-
sen Schulen und Kindertageseinrichtungen aufgrund der größer werdenden Schülerzahlen re-
gelmäßig anbauen. Die Bauaufsicht ist hier bereits in der Phase der Standortbestimmung betei-
ligt. Danach folgt eine Machbarkeitsstudie mit Abstimmung eines möglichen Vorbescheides.
Erst wenn diese Prozesse abgeschlossen sind, geht der eigentliche Bauantrag ein (und ab die-
sem Zeitpunkt wird erst der Bauantrag gezählt bzw. die Laufzeit beginnt).
Im Jahr 2019 stellt die Stadt Münster auf Grundlage ihrer Kennzahlen (siehe „Transparenz“)
und den vorgenannten erwarteten Bauanträgen und veränderten Gegebenheiten sieben neue
Sachbearbeiter in der Bauaufsicht ein. Hiervon werden rund 5,0 Vollzeit-Stellen Bau genehmi-
gungen und 2,0 Vollzeit-Stellen Bauvoranfragen bearbeiten. Wie oben ausgeführt, rechnet die
Stadt mit weiter steigenden Bauanträgen. Insofern wird sich die Positionierung der Stadt Müns-
ter in der vorgenannten Kennzahl noch verändern.
Bei der mit der Stellenaufstockung verbundenen Ausschreibung wurde der Stadt der steigende
Fachkräftemangel deutlich. Die Besetzung der neuen Vollzeit-Stellen gestaltete sich schwierig.
Noch schwieriger ist es, ausgeschriebene Stellen aufgrund von Elternzeiten oder Langz eiter-
krankungen befristet zu besetzen. Ingenieure mit einer befristeten Einstellung konnte die Stadt
schon seit Jahren nicht mehr einstellen. Perspektivisch sieht Münster neue Engpässe, wenn in
den nächsten Jahren im Bereich der Bauaufsicht eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter aus Altersgründen ausscheiden.
Im Vorfeld eines Bauantrages können Bauwillige bereits einen Antrag auf einen Vorbescheid
stellen. Diese förmlichen Bauvoranfragen hat die gpaNRW ebenso erfasst, wie die daraufhin er-
gangenen positiven oder negativen Vorbescheide. Für den von der gpaNRW definierten Be-
reich der förmlichen Bauvoranfragen und Vorbescheide waren in Münster 2018 insgesamt 4,10
Vollzeit-Stellen (2017: 4,15 Vollzeit-Stellen) in der Sachbearbeitung und 0,80 Vollzeit-Stellen
(2017: 0,80 Vollzeit-Stellen) für den Overheadanteil eingesetzt.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Personaleinsatz förmliche Voranfragen/Vorbescheide 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vorbescheide je Voll-
zeit-Stelle Sachbear-
beitung förmliche Vor-
anfragen/Vorbescheide
40 9 74 94 128 335 14
Overhead-Anteil förmli-
che Bauvoranfra-
gen/Vorbescheide in
Prozent
16,33 0,55 6,07 13,40 16,60 50,00 14
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung förmliche
Bauvoranfragen/Vorbe-
scheide je 100.000 Ein-
wohner
1,31 0,12 0,25 0,32 0,58 1,31 15
Die Stadt Münster setzt sich Im Teilbereich der Bearbeitung von förmlichen Bauvoranfragen
und Vorbescheiden von den anderen kreisfreien Städten erheblich ab. Die Stadt begründet di es
insbesondere damit, dass viele Anfragen für den unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) ein-
gehen, die mit komplexen baurechtlichen Fragestellungen verbunden sind. Somit wäre ein hö-
herer Bearbeitungsaufwand je Fall gegeben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine um-
fangreiche Prüfung im Rahmen der Voranfragen und Vorbescheide zu einer schnelleren Bear-
beitung bei den Bauanträgen führen kann. Gleichwohl zeigt der interkommunale Verglei ch, dass
die anderen kreisfreien Städte die Aufgabe der Voranfragen und Vorbescheide mit deutlich we-
niger Personal bewerkstelligen.
Digitalisierung
Feststellung
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierakte. Damit
nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung ergeben könnten .
Ein einheitliches Dokumentenmanagement erleichtert die Fallbearbeitung und Auskunfts ertei-
lung. Geeignete spezifische Softwarelösungen sollten die Sachbearbeitung unterstützen.
Perspektivisch sollen die 212 unteren Bauaufsichtsbehörden in NRW ein digitales Baugenehm i-
gungsverfahren nutzen. In den hierfür erforderlichen Prozess bezieht das MHKBG die drei kom -
munalen Spitzenverbände und die beiden Baukammern ein. Sechs Modellkommunen unter-
schiedlicher Struktur und Größe wirken an diesem Projekt mit. Ziel soll es sein, dass
Postlaufzeiten wegfallen,
auf Dokumente schneller zugegriffen,
parallel sternförmig alle notwendigen Ämter informiert und
unmittelbar digital auf Pläne und Akten zugegriffen werden kann.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
Seite 18 von 29
Neue Bauanträge gehen in der Stadt Münster grundsätzlich in Papierform ein. Die Antragsan-
nahme ordnet den angelegten Akten gleich nach Eingang eine Nummer zu. Mit der Aktennum-
mer dokumentiert die Sachbearbeitung in der Software den physischen Standort der Akte.
Dadurch ist die Akte für alle Beschäftigten leicht auffindbar. Ergänzend ver wendet die Stadt für
die drei Fallarten Baugenehmigung, Bauvoranfragen und Werbeanlagen unterschiedliche Far-
ben bei den Aktendeckeln.
Ergänzende Unterlagen, die per Mail eingehen, druckt die Sachbearbeitung aus. Für die interne
Ämterbeteiligung scannt die Sachbearbeitung in Einzelfällen die benötigten Seiten de r Akte ein
und versendet diese digital. Umfangreiche Unterlagen zu Anträgen erhält die Stadt in wen igen
Fällen per Mail, CD oder DVD.
Die Stellungnahmen aus der Ämterbeteiligung gehen in der Bauaufsicht in der Regel digital und
auf Papier ein. Die Sachbearbeitung hinterlegt diese dann in der eingesetzten Software. Durch
die elektronische Bearbeitung konnte die Stadt nach eigener Einschätzung die Durchl aufzeiten
der Bauanträge verkürzen. Gemessen hat sie die Durchlaufzeiten diesbezüglich jedoch nicht.
Sie stützt die Aussage insbesondere darauf, dass die Sachbearbeitung die Bescheide bereits
mit Eingang der elektronischen Stellungnahmen erstellt. Insofern kann die Stadt grundsätzlich
von einer verkürzten Durchlaufzeit bei den Bauanträgen ausgehen.
Empfehlung
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen ausschließlich
digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digital durchführen.
Die Stadt Münster verwendet bisher kein Dokumentenmanagementsystem zur Erfassung ihrer
Bauakten. Diese werden auch nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens nicht digitalisi ert. Die
Stadt begründet dies insbesondere damit, dass zum derzeitigen Stand der Technik die Einb in-
dung eines Dokumentenmanagementsystems eher in die Richtung einer eingescannten Papier-
akte geht. Mittelfristig wird im Hinblick auf das Onlinezugangsgesetz (OZG) eine Anbindung der
vorhandenen Software an das künftige Portal des Landes NRW angestrebt. Perspektivisch soll
die Verwaltung durch Einführung des Building Information Management (BIM) Informationen
über den gesamten Lebenszyklus einer gebauten Anlage vorhalten (vom ersten Entwurf über
den Bau bis hin zur Wartung und schließlich zur Außerbetriebnahme). Hieraus lässt sich bei-
spielsweise der Weg verlegter Leitungen aufzeigen. Außerdem lassen sich dann alle Baupro-
zesse zunächst auf dem PC simulieren, bevor tatsächlich mit dem Bau begonnen wird. Insofern
hat sich die Stadt Münster dazu entschieden, erst bei Sichtung einer lohnenswerten Alternative
zum herkömmlichen Verfahren – unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Analyse – eine
entsprechende Software zu implementieren.
Dennoch könnte die Stadt Münster Synergien bei den Laufzeiten von Bauanträgen erzielen, s o-
lange sie noch keine derartige Software im Einsatz hat. Einige Vergleichskommunen digita lisie-
ren eingereichte Bauanträge und deren Anlagen über große Scanner bereits unmittelbar nach
dem Eingang. Eine Versendung der Akten für die interne Ämterbeteiligung und auch für die ex-
terne Beteiligung entfällt auf diese Weise. Auch die Stadt Münster erhält die Stellungnahmen
aus der Ämterbeteiligung bereits elektronisch. Insofern würde eine regelmäßige elektronische
Versendung der Bauakten an die zu beteiligenden Stellen ebenfalls Synergieeffe kte mit sich
bringen.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
Seite 19 von 29
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender Bauanträge
nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann.
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt
Münster zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur
überörtlichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein.
Transparenz
Feststellung
Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete Ziele
definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht.
Transparent aufbereitete Informationen und Daten sowie Kontrollmechanismen sind Basi s für
eine gute Steuerung. Dafür sollte die Kommune Zielwerte definieren, Qualitätsstandards vorge-
ben und aussagekräftige Kennzahlen bilden. Diese sollte die Kommune über ein Berichtswes en
regelmäßig auswerten und das „Soll“ mit dem „Ist“ abgleichen.
Die Stadt Münster hat sich für die Bauaufsicht zwei übergeordnete Ziele gesetzt, diese im
Haushaltsplan und in einem internen Berichtswesen abgebildet und durch Kennzahlen messbar
gemacht. Als erstes Ziel hat sie die Vorgabe definiert, 80 Prozent der baurechtlichen Verfah ren
innerhalb einer Frist von sechs Wochen zu bescheiden (siehe hierzu obige Ausführungen zur
„Laufzeit von Bauanträgen“).
Als zweites Ziel legte die Stadt fest, dass mindestens 90 Prozent der Klageverfahren einer
rechtlichen Überprüfung standhalten. Hierbei misst sie – entgegen der Klagequote anderer
Kommunen – nicht den Anteil der Klagen an den Anträgen. Die Stadt setzt vielmehr die Anzahl
der gewonnenen Klagen ins Verhältnis aller Klagen im Bereich der Bauaufsicht . Mit dieser Kla-
gequote überwacht sie die Rechtssicherheit ihrer Bescheide. Die Bauaufsicht hat dieses Ziel in-
tern noch verschärft. Sie möchte höchstens zwei Prozent der Klagen verlieren. Dieses Ziel hat
sie nach eigener Aussage in den letzten Jahren bis 2016 erreicht. Für das Jahr 2017 weis t das
Ergebnis im Haushaltsplan 2019 einen Anteil erfolgloser Klageverfahren gegen die Stadt Müns-
ter von 97 Prozent aus. Auch wenn das interne Ziel hier nicht ganz erreicht wurde, ist es den-
noch nicht negativ zu bewerten. In absoluten Zahlen ausgedrückt handelt es sich nur um zwei
nicht gewonnene von insgesamt 61 Klageverfahren. Die Stadt begründet den guten Zielwert mit
besonders geschulten und langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Neben den zuvor abgebildeten Zielen mit den dazugehörigen Kennzahlen erfasst Münster auch
die Kennzahl „Teilergebnis pro Einwohner in Euro“ sowie den „Aufwandsdeckungsgrad“.
Für den Bereich der Bauberatung orientiert sich Münster zudem an den Kennzahlen
Anteil der abgelehnten Anträge in Prozent sowie
Anteil der zurückgewiesenen Anträge in Prozent.
Der Stadt ist bewusst, dass sie eine intensivere Beratung anbietet als viele Vergleichskomm u-
nen (vgl. „Bauberatung“). Sie hat sich dabei zum Ziel gesetzt, den Anteil der abgelehnten Bau-
anträge an der Gesamtzahl der Bauanträge auf unter fünf Prozent zu halten. Zudem soll auch
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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der Anteil der als unvollständig oder mangelhaft zurückgewiesenen Anträge an der Gesamtzahl
der eingereichten Anträge nicht über fünf Prozent liegen. Aus den Haushaltsplänen ergibt sich,
dass die Stadt dieses Ziel bis 2017 klar erreichte. 2018 hat sich der Anteil bei den Ablehnungen
zwar erhöht, trotzdem liegt die Stadt auch in diesem Jahr im Bereich von fünf Prozent.
Für den Bereich der baurechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse hat die Stadt drei weitere
Ziele konkretisiert. 75 Prozent der vollständigen Bauanträge und 70 Prozent der vollständige n
Bauvoranfragen sollen innerhalb von sechs Wochen nach Antragseingang entschieden sein.
Dieses Ziel hat die Stadt in den letzten zehn Jahren nach eigener Aussage aufgrund ihrer Per-
sonalausstattung nicht mehr erreicht. Der Anteil der fristgerechten Entscheidungen belief sich
2017 bei den Bauanträgen auf 64 Prozent und bei den Bauvoranfragen auf 62 Prozent. Für die
Fälle des § 68 Abs. 8 BauO NRW 2000 ist dies gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann d ie
Bauaufsicht diese Frist aus wichtigem Grund um bis zu sechs Wochen verlängern. Diese Rege-
lung wurde in die neue Bauordnung (§ 64 Abs. 2 BauO NRW 2018) übernommen (siehe auch
„Laufzeit von Bauanträgen“).
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prüfung entwi-
ckelten Kennzahlen erweitern.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Bauberatung
Feststellung
Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die Vergleichs -
kommunen.
Im Bereich Bauberatung gibt die Kommune Bauinteressierten im Wesentlichen Informationen
zu planungsrechtlichen und städtebaulichen Fragen. Dabei sollten die Informationen auf di ver-
sen Kommunikationswegen verfügbar sein, um möglichst viele Bauwillige zu erreichen und so
die Zahl der entscheidungsfähigen Anträge zu erhöhen.
Die gpaNRW zählt bei den Vollzeit-Stellen „Sachbearbeitung Bauberatung“ alle Beratungstätig-
keiten mit, also auch persönliche und telefonische Kontakte. Diese Beratungstätigkeiten ließen
sich nicht als vergleichbare Fallzahl erfassen. Somit nimmt die gpaNRW in der Kennzahl „Fälle
je Vollzeit-Stelle Sachbearbeitung Bauberatung“ nur auf die übrigen erhobenen Mengendaten
Bezug. Dies sind die förmlichen Bauvoranfragen und die Auskünfte aus dem Baulastenkataster.
Die Stadt Münster setzte im Vergleichsjahr 2018 in der Bauberatung 18,72 Vollzeit-Stellen in
der Sachbearbeitung (2017: 17,20 Vollzeit-Stellen) und 1,70 Vollzeit-Stellen (2017 : 1,23 Voll-
zeit-Stellen) für den Overhead ein.
Bauberatung 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen Sach-
bearbeitung Baube-
ratung je 100.000
Einwohner
5,97 0,33 0,72 1,02 1,83 5,97 19
Overhead-Anteil
Bauberatung in Pro-
zent
8,33 4,91 11,28 14,26 19,79 31,25 18
Eine gute Beratung kann zu Synergien in der Bearbeitung führen. Die Positionierung im inter-
kommunalen Vergleich ist der Stadt durchaus bewusst. Sie begründet dies u.a. an ihrem Ser-
vice-Versprechen, ihre Einwohner gut zu beraten. Die Wirkung guter Information drückt sich
beispielsweise in dem für die Stadt Münster bereits festgestellten sehr geringen Anteil zurüc k-
gewiesener Bauanträge aus. Zudem werden Anträge durch darüber hinaus gehende Beratun-
gen frühzeitiger entscheidungsreif.
Die Stadt bietet Beratungstermine im Rahmen ihrer Sprechzeiten montags, mittwochs und don-
nerstags sowie nach Vereinbarung an. Grundsätzlich nehmen alle Sachbearbeiterinnen und
Sachbearbeiter der Bauaufsicht Aufgaben der Beratung wahr. Die Stadt Münster setzt kei n ei-
genes Beratungsteam ein. Daraus ergibt sich auch der niedrige Overhead-Anteil für den Be-
reich der Bauberatungen. Dennoch hebt sich die Stadt Münster hier erheblich von den Ver-
gleichskommunen ab. Fraglich ist, ob die Beratung in der von Münster gelebten Breite tatsäch-
lich notwendig ist. Die Stadt Münster sieht die Funktion der Bauberatung auch als prägend für
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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die Erhaltung des Stadtbildes an. So wird im Rahmen der Beratungsgespräche bei Bedarf auf
die Bauwilligen Einfluss genommen, um auf eine mit dem Stadtbild verträgliche Bauweise hin-
zuwirken.
Zudem fallen nach städtischer Aussage jährlich rund 2.500 Beratungsstunden außerhalb lau-
fender Verfahren an. Hierbei handelt es sich um Beratungsgespräche, bevor ein Bauantrag ge-
stellt wird. Die hierfür benötigten Stellenanteile sind wie in allen anderen Vergleichskommunen
in den Kennzahlen enthalten.
Einen hohen Arbeitszeitanteil benötigt die Sachbearbeitung in Münster auch für jäh rlich rund
1.900 Akteneinsichten. Es besteht ein großes Interesse der Bürger daran, über Bauvorhaben
ihrer Nachbarn umfassend informiert zu werden. Ob dies auch in anderen kreisfreien Städten
derart ausgeprägt ist, haben wir im Rahmen dieser Prüfung nicht untersucht.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Bauordnung
Im Bereich „Bauordnung“ deckt die Kommune mögliche Gefahren auf bzw. versucht Gefahren
auszuschließen, die beim Bauen und durch bauliche Anlagen entstehen können. Die gpaNRW
zieht unterstützend für ihre Prüfung Daten des Jahres 2017 und auch des Jahres 2018 aus der
allgemeinen Bauüberwachung nach § 81 BauO NRW 2000 (§ 83 BauO NRW 2018) sowie den
Bauzustandsbesichtigungen nach § 82 BauO NRW 2000 (§ 84 BauO NRW 2018) heran.
Ordnungsbehördliche Verfahren umfasst unsere Prüfung nicht.
Bauüberwachung
Feststellung
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System, sodass
eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentscheidungen sind
nicht dokumentiert.
Die Bauaufsichtsbehörde sollte für ihre Ermessensentscheidung zur Intensität der Bauüberwa-
chung einen Entscheidungskatalog mit objektiven Kriterien erstellen. Sie kann ihre E ntschei-
dung für oder gegen eine Bauüberwachung so strukturiert dokumentieren. Zudem kann sie
rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt hat.
Gemäß § 81 BauO NRW 2000 konnten die Kommunen die pflichtige Bauüberwachung auf
Stichproben beschränken. Ab dem 01. Januar 2019 sieht § 83 BauO NRW 2018 vor, dass die
Bauaufsichtsbehörde die Bauüberwachung durchführen kann. Insofern liegt die Bauüberwa-
chung seit diesem Jahr im Ermessen der Kommune.
Die Stadt Münster entsendet ihre Baukontrolleure bereits unmittelbar nach Eingang der Baube-
ginnanzeige. Diese prüfen, ob die Bauherrschaft schon vor Baubeginnanzeige mit dem Bau be-
gonnen hat. Hierzu verwenden die Baukontrolleure Checklisten, die sie nach erfolgter Kontrolle
einscannen und im System hinterlegen. Allerdings bestehen für diese Informationen in Münster
derzeit keine globalen bzw. systemweiten Auswertemöglichkeiten.
Die Stadt beschäftigt 2017 und 2018 fünf Baukontrolleure. Die Stellen der Baukontrolleure hat
Münster nicht mit Ingenieuren, sondern mit Technikern (i.d.R. Meister in einem Bauberuf) be-
setzt. Jeder von ihnen bearbeitet im Jahr rund 1.200 Arbeitsvorgänge (Bauüberwac hungster-
mine). Eine auswertbare Untergliederung der Arbeitsvorgänge in Bauüberwachungen, gesetz-
lich vorgeschriebene Rohbauabnahmen, gesetzlich vorgeschriebene Bauzustandsbesichtigun-
gen und freiwillige Bauzustandsbesichtigungen pflegen diese dabei nicht. Insofern konnte die
Stadt der gpaNRW hier keine weiteren Angaben liefern.
Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung ergeben sich aus den jeweili-
gen Bauvorhaben. Die Entscheidung trifft der jeweilige Sachbearbeiter.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschiedlichen ge-
setzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, sodass sie die Anzahl der
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und auswerten kann. Hierzu sollte sie auch
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauüberwachung dokumentieren.
Bauzustandsbesichtigungen
Feststellung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte Bauzu-
standsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen gesetzlich vorge-
schriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen.
Die ab 01. Januar 2019 gültige BauO NRW bestimmt in § 84, dass die Bauaufsichtsbehörde
Bauzustandsbesichtigungen durchführt. Diese sind bei Fertigstellung des Rohbaus und bei ab-
schließender Fertigstellung erforderlich. Wie bei der zuvor gültigen BauO NRW 2000 (§ 82) kön-
nen diese weiterhin auf Stichproben beschränkt werden. Die Bauaufsichtsbehörde sollte die Er-
gebnisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentieren. Führt sie nur Stich-
proben durch, sollte sie die Gründe hierfür ebenfalls nachvollziehbar dokumentieren. So kann
die Bauaufsichtsbehörde rechtssicher belegen, dass sie ihr Ermessen pflichtgemäß ausgeübt
hat. Ob freiwillige Service-Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden, sollte die Kommune
sorgfältig unter Berücksichtigung von Kriterien wie Personalausstattung, Bürgerfreundlichkeit,
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung etc. abwägen.
Die Stadt Münster unterscheidet bei der Erfassung ihrer Bauzustandsbesichtigungen nicht zwi-
schen gesetzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbauabnahmen sowie gesetzlich vorge-
schriebenen und freiwilligen Schlussabnahmen. Insgesamt beziffert die Stadt die Summe de r
beiden Abnahmearten auf 1.056 Fälle im Jahr 2017 bzw. 1.010 Fälle im Jahr 2018. Die Ergeb-
nisse der durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen dokumentierten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Stadt Münster in den Bauakten.
Bauzustandsbesichtigungen 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Pflichtige Bauzu-
standsbesichtigun-
gen je Vollzeit-Stelle
Sachbearbeitung
Bauordnung
k.A. 9 38 123 164 400 13
Overhead-Anteil
Bauordnung in Pro-
zent
23,31 2,60 7,65 10,71 12,89 23,31 19
Auffälligkeiten ergeben sich aus dem hohen Overhead-Anteil. Die Stadt hatte allerdings Schwie-
rigkeiten bei der verursachungsgerechten Zuordnung und konnte diesen Wert nur rechnerisch
ermitteln.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie ihre Ermes -
sensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung an zentraler Stelle doku-
mentieren.
Stadt Münster Bauaufsicht 050.010.050_03364
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Bauaufsicht
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster konnte die gesetzlich vorgegebenen Fristen teilweise nicht einhalten
und bietet damit Ansatzpunkte für Beschwerden oder verwaltungsgerichtliche Klagen.
Durch eine fristgerechte Aufgabenerledigung könnte die Stadt derartige Angriffspunkte
reduzieren.
F2
Kennzahlen zum Kostendeckungsgrad erhebt die Stadt und bildet diese jährlich im
Haushaltsplan ab. Somit kann sie kontinuierlich verfolgen, ob die Gebühren kostende-
ckend sind. Schriftliche Regelungen, die einheitliche Ermessensentscheidungen ge-
währleisten, liegen nicht vor.
F3
Die Stadt Münster muss weniger Anträge zurückweisen als drei Viertel der Vergleichs-
kommunen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Stadt mehr Personal für eine inten-
sive Bauberatung ein.
E3
Die Stadt Münster sollte ihren Internetauftritt an die neue Landesbauordnung
anpassen und zeitnah wieder online stellen. Der hierfür erforderliche Ressour-
ceneinsatz sollte bereitgestellt werden, da dies in der Folge zu einer Entlastung
der Bauberatung führen kann.
F4 Die Stadt Münster hat eindeutige Entscheidungsbefugnisse erlassen. Sie bearbeitet
den Gesamtprozess noch überwiegend in Form einer Papierakte.
F5
Die Stadt Münster hat einen schlanken Prozessablauf. Mit Prozessoptimierungen ar-
beitet sie auch 2019 gezielt daran, eingefahrene aber überflüssige Abläufe zu lokalisie-
ren und zu verschlanken.
F6 Die Stadt Münster hat sich im Haushaltsplan Vorgaben hinsichtlich der Laufzeit von
Bauanträgen gesetzt und wertet die Zielerreichung jährlich aus.
F7
Die Stadt Münster erreicht in der Sachbearbeitung von Baugenehmigungen überdurch-
schnittliche Leistungswerte. Der relativ hohe Personaleinsatz bei den förmlichen Bau-
voranfragen und Vorbescheiden kann hier dazu beitragen, dass bei den Baugenehmi-
gungen nur noch geringer Prüfaufwand anfällt.
F8
Die Stadt Münster orientiert sich bei der Aktenführung auch künftig an der Papierakte.
Damit nutzt sie derzeit noch wenige Vorteile, die sich durch eine Digitalisierung erge-
ben könnten.
E8.1
Zur Vermeidung von Doppelarbeiten sollte die Bauaufsicht Stellungnahmen aus-
schließlich digital annehmen. Die Ämterbeteiligung sollte sie grundsätzlich digi-
tal durchführen.
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Feststellung Empfehlung
E8.2 Die Stadt Münster sollte prüfen, ob sie durch die Digitalisierung eingehender
Bauanträge nebst Anlagen Synergieeffekte bei der Laufzeit erzielen kann.
F9 Die Stadt Münster schreibt regelmäßig zahlreiche Kennzahlen fort. Sie hat konkrete
Ziele definiert und überprüft anhand ihrer Kennzahlen, ob sie die Ziele erreicht. E9 Die Stadt Münster sollte ihre Kennzahlen um die von der gpaNRW in dieser Prü-
fung entwickelten Kennzahlen erweitern.
F10 Die Stadt Münster hält wesentlich mehr Personal für die Bauberatung vor als die Ver-
gleichskommunen.
F11
Die Stadt Münster dokumentiert ihre Bauüberwachungen bisher nicht im System, so-
dass eine Auswertung nicht möglich ist. Objektive Kriterien für Ermessenentscheidun-
gen sind nicht dokumentiert.
E11
Die Stadt Münster sollte ihre Bauüberwachungen entsprechend der unterschied-
lichen gesetzlich vorgegebenen Bauüberwachungsarten zentral erfassen, so-
dass sie die Anzahl der durchgeführten Bauüberwachungen nachhalten und
auswerten kann. Hierzu sollte sie auch ihre Ermessensentscheidungen für oder
gegen eine Bauüberwachung dokumentieren.
F12
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht dokumentieren durchgeführte
Bauzustandsbesichtigungen nicht im System. Sie unterscheiden nicht zwischen ge-
setzlich vorgeschriebenen und freiwilligen Rohbau- und Schlussabnahmen.
E12
Die Stadt Münster sollte die durchgeführten Bauzustandsbesichtigungen sowie
ihre Ermessensentscheidungen für oder gegen eine Bauzustandsbesichtigung
an zentraler Stelle dokumentieren.
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Darstellung Prozessablauf: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 2018
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Zahlungsabwicklung der
Stadt Münster im Jahr 2019
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht 3
Zahlungsabwicklung i.e.S. 3
Vollstreckung 3
Inhalte, Ziele und Methodik 4
Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten 5
Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und Steuerung 7
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung 7
Erfüllungsgrad Digitalisierung 11
Wirtschaftlichkeit 14
Zahlungsabwicklung i. e. S. 14
Vollstreckung 25
Anlage: Ergänzende Tabellen 36
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Managementübersicht
Die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Münster
im Prüfgebiet Zah-
lungsabwicklung stellt die gpaNRW nachfolgend zusammenfassend dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage aufgeführt. Die Rei-
henfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Zahlungsabwicklung i.e.S.
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben ordnungsgemäß. Die hohen
Erfüllungsgrade belegen, dass die Organisation weitgehend den Idealvorstellungen der
gpaNRW entspricht. Derzeit baut die Stadt ein Berichtswesen auf, durch das sich die Steue-
rungsmöglichkeiten noch verbessern werden. Entwicklungsmöglichkeiten zeigen sich noc h bei
der Digitalisierung.
Der Personaleinsatz ist in Relation zur Einwohnerzahl unauffällig. Da relativ weni g Einzahlun-
gen zu bearbeiten sind, entstehen höhere Aufwendungen je Einzahlung als in 75 Prozent der
Vergleichskommunen. Der hohe Anteil von Lastschriften wirkt sich für die Zahlungsabwickl ung
entlastend aus.
Positiv ist, dass die Stadt Münster die wenigsten ungeklärten Ein- und Auszahlungen aufweist.
Im Mahnwesen erreicht sie ebenfalls eine hohe Erfolgsquote. Auf eine Kostendeckung bei Ar-
beiten für Dritte wird geachtet.
Vollstreckung
Die Vollstreckung der Stadt Münster erledigt ihre Aufgaben sehr wirtschaftlich und erfolgreich.
Die Zahl der rückständigen Forderungen ist gering. Ein Manko ist die fehlende Vollstreckungs-
software. Diese könnte das Verfahren durch die elektronische Überleitung von Vollstreckungs-
aufträgen deutlich beschleunigen und vereinfachen. Außerdem würden sich auch die Auswer-
temöglichkeiten verbessern.
Geringes Optimierungspotenzial sieht die gpaNRW noch bei den Vollstreckungsankündigun-
gen. Hier sollte die Stadt auf die geringere Pfändungsgebühr bei Zahlung vor Einsatz des Au-
ßendienstes hinweisen und sich auch die Portokosten erstatten lassen.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Inhalte, Ziele und Methodik
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen rechtmäßig, sachge-
recht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Die Prüfung im Prüfgebiet Zahlungsabwicklung umfasst
den Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten,
die ordnungsmäßige Aufgabenerfüllung und effiziente Steuerung und
die Wirtschaftlichkeit der Personal- und Sachaufwendungen.
Ziel der Prüfung ist es, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Die gpaNRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand zweier Erfüllungsgrade. Diese
beruhen auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellen wir 45 einheitliche Fragen zu den Them en-
feldern
Ordnungsmäßigkeit,
Organisation,
finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling sowie
Digitalisierung.
Der finanzielle und personelle Ressourceneinsatz in der Zahlungsabwicklung und der Vollstre-
ckung soll unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine wirtschaftliche Erfüllung
der Aufgaben gewährleisten. Wir nutzen hierzu Kennzahlen, die als Orientierung für eine an-
gemessene Stellenausstattung dienen.
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Abgleich Finanzmittelkonten und Bankkonten
Feststellung
Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unterschiedsbetrag.
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune hat entsprechend § 31 Abs. 4 der Kommunalhaus-
haltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) die Finanzmittelkonten am Schluss d es
Buchungstages oder vor Beginn des folgenden Buchungstages mit den Bankkonten abzuglei-
chen. Zwischen den Finanzmittelkonten und den Bankkonten darf es keinen Unterschiedsbe-
trag geben. Im Abgleich müssen sowohl alle Bankkonten als auch die Bestände der Wechsel-
geld- und Handvorschüsse enthalten sein.
Die gpaNRW hat die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Geldinstitute erfasst, bei
denen die Stadt Münster Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand haben wir der
Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt.
Die Stadt führt zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verbuchung gutzuschreibender Beträge
bzw. der Aufträge und Umlegungen von Bank zu Bank (sog. Schwebeposten) Kontogegenbü-
cher. Die Schwebeposten lassen sich über die Listen der Bankverrechnungskonten nachwei-
sen. Bei der Ermittlung des Kassenistbestandes bleiben sie unberücksichtigt. Sie verändern
erst im Zeitpunkt der Gutschrift bzw. der Belastung den jeweiligen Kassenbestand.
Wechselgeldbestände, Handvorschüsse und Schulgirokonten weist Münster nicht im Tagesab-
schluss aus. Im Zeitpunkt der Prüfung unterhält die Stadt 93 Schulgirokonten. Die Schulen füh-
ren diese Girokonten eigenständig und rechnen sie jährlich mit dem Schulamt ab. Gemäß Ziffer
2.4 der Geschäftsanweisung Handvorschüsse und Geldannahmestellen rechnet das Schulamt
geleistete Zahlungen bei Bedarf und spätestens zum Buchungsschluss des Haushaltsjahres mi t
dem Amt für Finanzen und Beteiligungen ab. Die Stadt hat in der Bilanz eine eigene Position für
die Schulgirokonten eingerichtet.
Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Geschäftskonten erstreckt sich über alle liquiden
Mittel. Hierzu gehören auch Bestände der Wechselgelder, Handvorschüsse und Schulgirokon-
ten. Diese sollen die Organisationseinheiten natürlich nicht täglich mit der Zahlungsabwicklung
abrechnen. Dennoch sind sie als liquide Mittel zumindest mit den jeweiligen Beständen zum 01.
Januar eines jeden Jahres fortzuschreiben.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre Schulgirokonten
als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen.
Einige Vergleichskommunen halten keine Schulgirokonten vor. Insbesondere bei nur weni gen
Bewegungen übersteigen die Aufwendungen durch Gebühren, Verwaltungs- und Prüfaufwand
bei weitem den Nutzen dieser Girokonten. Die gpaNRW geht daher grundsätzlich davon aus,
dass Schulen keine eigenen Girokonten vorhalten müssen.
In der Stadt Münster erfolgen über die Schulgirokonten insbesondere dezentrale Bestellungen
von Verbrauchsmaterialien. Dies hat die Stadt vor einigen Jahren auf die Schulen übertragen.
Sie hat die Erfahrung gemacht, dass die Abwicklung vor Ort erheblich schneller funktion iert als
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
Seite 6 von 45
zentralisiert. Zudem hat sie vorher benötigtes Personal für diese Bestellungen im Bereich Per-
sonal und Organisation seinerzeit eingespart. Gemessen daran sind die in Münster ohnehin
niedrigen Gebühren für die Schulgirokonten geringer. Daher ist die Stadt Münster zu dem Er-
gebnis gekommen, dass sie die Schulgirokonten auch künftig weiterführen wird.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und
Steuerung
Die gpaNRW ordnet die Antworten auf die Fragen in den Erfüllungsgraden auf einer Skala von
0 bis 31 bzw. bei den Fragen zur Digitalisierung 0 und 12 ein. Danach gewichtet sie diese Be-
wertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben sich
Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die in
Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad. Diese Kennzahl zeigt, in wel-
chem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Münster einer ord-
nungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht.
Die Erfüllungsgrade sind als Anlage Tabelle 4 (Zahlungsabwicklung und Vollstreckun g) und
Tabelle 5 (Digitalisierung) vollständig abgebildet.
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
Feststellung
Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“ mit
98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert.
Dieser Erfüllungsgrad setzt sich aus drei Teilerfüllungsgraden zusammen, auf die nachfolgend
eingegangen wird.
Ordnungsmäßigkeit
Feststellung
Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll stre-
ckung der Stadt Münster den Maximalwert.
Eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung kann durch eine Kom -
mune sichergestellt werden, wenn sie gemäß § 32 KomHVO NRW die
Zuständigkeiten,
Fristen,
Abläufe,
Befugnisse und
sonstigen Rahmenbedingungen
1 nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erf üllt = 3
2 nein = 0; ja = 1
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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schriftlich klar definiert und deren Einhaltung nachhält.
Die Stadt Münster erreicht 100 Prozent (Median 97 Prozent). Damit entspricht sie bei der Ord-
nungsmäßigkeit der Sollvorstellung der gpaNRW.
Die „Geschäftsanweisung gem. § 31 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zur Regelung der
Finanzbuchhaltung für die Stadt Münster“ (aktuell § 32 KomHVO) vom 14.09.2011, gültig ab
21.10.2011, entspricht in den von uns untersuchten Merkmalen den rechtlichen Anforderungen.
Durch die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) müssen die Kommunen
neben ihren Papierakten auch für die jeweils eingesetzte Software Löschkonzepte entwickeln.
Die Stadt Münster hat hierzu bereits ein Projekt für ein eigenständiges Löschkonzept und des-
sen Umsetzung in Auftrag gegeben. Nicht mehr benötigte Daten kann sie dann zeitnah aus der
eingesetzten Software entfernen. Der beständige Anstieg nicht mehr relevanter, aber Speicher-
kapazität bindender Daten führt zu einer Systemverzögerung. Diese macht sich in der tägliche n
Arbeit bemerkbar. Insofern hat die Löschung fehlerhafter, veralteter und nichtmehr benötigter
Daten den positiven Nebeneffekt das System zu entlasten.
Nach derzeitigem Planungsstand wird Münster noch während der überörtlichen Prüfung im Jahr
2019 erstmalig aktiv am Datenbestand in der eingesetzten Software Löschungen vornehmen.
Diese Löschungen wird sie im Rahmen des Umsetzungskonzeptes entsprechend definieren
und dokumentieren. Dem schließt sich der Erlass einer verbindlichen Regelung für die Gesamt-
verwaltung an.
Organisation
Feststellung
Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem überdurch-
schnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die Zahlungsabwick -
lung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle Beschäftigten. In einzelnen
Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkeiten.
Durch eine schriftliche Festlegung der Abläufe, Verantwortlichkeiten, Fristen und Befugni sse
kann eine Kommune eine effiziente und rechtssichere Aufgabenerfüllung sicherstellen.
Die Zahlungsabwicklung wird in der Stadt Münster zentral vom Amt für Finanzen und Beteili-
gungen – Stadtkasse – wahrgenommen und verantwortet. Die Stadt hat die Vollstreckungsbe-
hörde gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) in Verbin-
dung mit § 31 KomHVO zur zentralen Stelle für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren be-
stimmt.
Die gpaNRW hat standardisierte Fragen zur Organisation in der Stadt Münster
gestellt. Die
Stadt erreicht 97 Prozent (Median 88 Prozent). Der hohe Erfüllungsgrad bestätigt, dass die
organisatorischen Regelungen der Stadt Münster die von der gpaNRW definierten Anforderun-
gen bereits weitestgehend erfüllen. Daher ergeben sich bei der Organisation in den von uns
betrachteten Bereichen nur geringe Optimierungsmöglichkeiten:
Die Stadt führt grundsätzlich kein Telefoninkasso durch. Sie begründet dies mit fehlendem spe -
ziell geschultem Personal. Aus Sicht der gpaNRW sollte Münster zwar nicht vorrangig auf ein
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Telefoninkasso setzen, diese Möglichkeit aber auch nicht ausschließen. Sofern der Stadt die
Telefonnummer eines Schuldners ohnehin bekannt ist, kann sich die Angelegenheit bereits
durch einen Anruf erledigen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Schuldner seine bishe-
rigen Zahlungen fristgerecht durchführte. Möglicherweise wurde die Zahlung dann schlichtweg
vergessen.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefoninkassos zu-
rückgreifen.
Die Stadt Münster hat ihre Arbeitsprioritäten in der Vollstreckung grundsätzlich bei „Außen- vor
Innendienst“ gesetzt. Der Innendienst wird jedoch in den Fällen vorgezogen, in denen es auf-
grund des Sachverhaltes geboten ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus früheren
Vollstreckungsversuchen bekannt ist, dass eine Bearbeitung durch den Innendienst zum Erfolg
führte. Zudem steuert der Innendienst über gesetzte Kennzeichen den Lauf eines Vollstre-
ckungsauftrages. Die Ausprägung „Außen- vor Innendienst“ begründet die Stadt mit der von ihr
gewünschten Präsenz und Außenwirkung. Der Fokus der Vollstreckungsbehörde ist auf den
zügigen Forderungseinzug gerichtet und stützt sich daher insbesondere auf § 21 VwVG NRW.
Daher ist der Anteil der Sachpfändungen nach Auskunft des Fachverantwortlichen in Münster
erheblich höher als im Landesdurchschnitt der kreisfreien Städte. Dies soll sich insbesondere
auch bei den Autopfändungen bemerkbar machen. Die Fallzahlen hierzu hat die gpaNRW je-
doch in dieser Prüfrunde nicht erhoben, sodass wir keine Aussage hierzu treffen können.
Aus Sicht der gpaNRW bietet eine Bearbeitung im Innendienst zusätzliche Möglichkeiten. So
können Forderungspfändungen eine große Wirkung erzielen.
Die Aufgaben Stundung, Niederschlagung und Erlass führt Münster derzeit weitgehend deze nt-
ral durch. Allerdings übernimmt die Zahlungsabwicklung / Stadtkasse bereits seit 2016 dies e
Aufgabe für das Jobcenter. Ab 2020 nimmt die Zahlungsabwicklung / Stadtkasse diese Aufgabe
auch für das Sozialamt zentralisiert wahr. Seit dem 01. September 2019 läuft zudem auch ei ne
Pilotphase für zentrale Niederschlagungen des Steuerbereichs. Perspektivisch wird die Stadt
den Bereich der Niederschlagung zentralisieren. Aufgrund höherer Anforderungen wird sie die
Aufgabe der Erlasse dabei nicht zentralisieren. Die Anzahl der Erlasse liegt deutlich niedriger
und ist daher vernachlässigbar. Die Stadt plant, die Zentralisierung in der Vollstreckung durch-
zuführen.
Durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sind die gesetzli-
chen Vorschriften im Sinne einer wirtschaftlicheren und zügigeren Abwicklung der Geschäf ts-
vorfälle geändert worden. So lässt die Bestimmung des § 32 Abs. 3 KomHVO ausdrücklich zu,
dass Beschäftigte, denen die Abwicklung von Zahlungen obliegt, mit der Stundung, Nieder-
schlagung und dem Erlass von kommunalen Ansprüchen beauftragt werden können, wenn dies
der Verwaltungsvereinfachung dient und eine ordnungsgemäße Erledigung gewährleistet ist.
Aus Sicht der gpaNRW sollte die Stadt Münster demnach die zentrale Niederschlagung nicht in
der Vollstreckung, sondern in der Zahlungsabwicklung ansiedeln.
Aus Sicht der Stadt Münster ist unter dem Begriff Zahlungsabwicklung auch der Bereich der
Vollstreckung zu subsummieren. In Münster hat die Vollstreckungsbehörde einen Überblick
über alle laufenden Forderungen der Stadtverwaltung. Die Stadt gewährleistet dort auch das
vom Gesetzgeber geforderte Vier-Augen-Prinzip bei den Niederschlagungen. Jeder Fall (o hne
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Wertgrenzen) ist im System vom jeweiligen Teamleiter freizugeben. Die strikte Einhaltung des
Vier-Augen-Prinzips bewertet die gpaNRW positiv.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen beabsichtigt, die Zentralisierung der Niedersc hlagun-
gen in der Vollstreckung personalneutral umzusetzen. Den zusätzlichen Arbeitsauf wand plant
sie durch den Einsatz einer Vollstreckungssoftware und hiermit einhergehender Zeitersparnisse
zu kompensieren. Eine personalneutrale Zentralisierung der Niederschlagung bewertet die
gpaNRW ebenfalls positiv.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. All erdings sollte
sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch den perspektivischen Weg-
fall der Niederschlagungen in den dezentralen Fachbereichen sollte Münster die dort hierfür
nicht mehr benötigten Stellenanteile konsequent einsparen.
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
Feststellung
In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Aufbau. Di e
geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern.
Eine Kommune sollte produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Res-
sourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festlegen. Zudem sollte
sie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und S trukturkenn-
zahlen) bestimmen.
Darüber hinaus sollte sie ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufbauen. Damit
kann sie u. a. den Erfolg und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen. Handlun gser-
fordernisse und Steuerungsmöglichkeiten werden erkennbar.
Die Stadt Münster
erreicht im Teilerfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Control-
ling 83 Prozent (Median 50 Prozent).
Gemessen an dieser Sollvorstellung ergeben sich nur wenige Optimierungsmöglichkeiten. Seit
2016 hat sich Münster intensiv mit Zielsetzungen auseinandergesetzt. Für die Gesamtverwal-
tung entwickelte sie die Ziele „Vermeidung der Haushaltssicherung“ und „Begrenzu ng des
Haushaltsdefizits bis 2020“. Für das Dezernat für Finanzen und Beteiligungsmanagement be-
nannte sie die Ziele
„Sicherstellung der Liquidität durch ein auskömmliches Finanzergebnis“,
„Vollständige Ausweisung des Forderungsbestandes in der Bilanz“ und
„Ergebniswirksames Erfassen von Ausfallrisiken (in Form von Wertberichtigungen)“.
In ihrem Haushaltsplan hat die Stadt diese Ziele verankert. Diese Ziele waren bis vor ein paar
Jahren noch detaillierter. Einige Ziele hatten nach Auffassung der Stadt eine zu geringe politi-
sche Steuerungsrelevanz und wurden daher nicht weitergeführt. Dies waren beispielsweise:
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Geschäftsvorfälle werden in mindestens 90 Prozent der Fälle innerhalb von drei Arbeits-
tagen erfasst,
Entwurf des Jahresabschlusses wird spätestens zum 31. März des Folgejahres dem Rat
zur Feststellung zugeleitet und
Die fälligen Auszahlungen erfolgen termingerecht bzw. zumindest zu 95 Prozent inner-
halb von zwei Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt der Zahlungsfreigabe.
Seit 2019 baut Münster ein Berichtswesen zum Forderungsmanagement (FOM) auf. Es wird
Monats- und Jahresberichte geben. Dies soll ein fester Bestandteil werden, durch den Miss-
stände gezielt auffallen und die Stadt rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Die Grun d- und
Kennzahlen überträgt die eingesetzte Software automatisiert in das Berichtswesen. Zum Zeit-
punkt der Prüfung plausibilisiert die Stadt die Kennzahlen für das Berichtswesen. In diese Plau-
sibilisierung lässt sie auch die aus diesem Bericht hervorgehenden Kennzahlen mit einfließen.
Hierzu gehört u.a. die SEPA – Lastschriftquote (siehe auch „SEPA – Lastschriftmandate“). Da-
rauf gestützt wird Münster perspektivisch versuchen, den Anteil an SEPA – Lastschriften bei
Organisationseinheiten mit einer niedrigen SEPA – Lastschriftquote durch entsprechende Maß-
nahmen zu erhöhen. Zudem dient das Berichtswesen zum Forderungsmanagement auch dazu,
die Wirtschaftlichkeit der Zahlungsabwicklung und Vollstreckungsbehörde regelm äßig zu über-
prüfen.
Feststellung
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt bereits
Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungsmanagement
(FOM) übernommen.
Erfüllungsgrad Digitalisierung
Feststellung
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Prozen t (Me-
dian 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist bereits dabei, einige
Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie dabei noch nicht ein.
Eingehende Rechnungen sollten an zentraler Stelle angenommen, eingescannt und elektro-
nisch weitergeleitet werden. Diese sollten dann (e-Rechnungen und Rechnungen im pdf-
Format) angenommen und medienbruchfrei weiterverarbeitet werden. Eine Rechnung ist elekt-
ronisch, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und
empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rech-
nung ermöglicht (§ 2 E-Rechnungsverordnung).
Auf einen Ausdruck in Papierform sollte verzichtet und die elektronische Archivier ung ange-
strebt werden. Beteiligte Organisationseinheiten und die Rechnungsprüfung sollten Zugr iff auf
das elektronische Archiv haben. Die Vollstreckung sollte mit einer digitalen Vollstreckungsakte
arbeiten und Amtshilfeersuchen elektronisch übermitteln.
In der Stadt Münster gehen Rechnungen derzeit auch dezentral ein. Allerdings überarbeitet
Münster in einem verwaltungsweiten Projekt aktuell den hiermit zusammenhängenden Work-
flow. Im Jahr 2019 scannt die Stadt Rechnungen erst nach der Bearbeitung (Buchung) ein. Erst
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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ab diesem Zeitpunkt leitet sie das Dokument elektronisch weiter. Elektronische Rechnungen
nimmt die Stadt ebenfalls an. Diese durchlaufen allerdings ausgedruckt das Verfahren. Erst
nach erfolgter Buchung scannt die Sachbearbeitung die Rechnungen wieder ein. Der Anteil der
elektronisch eingehenden Rechnungen liegt in Münster derzeit bei rund 13 Prozent. Die Stadt
teilte jedoch bereits mit, dass das Einscannen nach Überarbeitung des Workflows am Anfang
des Verfahrens stehen wird und künftig elektronische Rechnungen nicht mehr ausgedruckt
werden. Damit deckt sich die künftige Ausrichtung der Stadt Münster mit der Sichtweise der
gpaNRW. Durch entsprechenden Softwareeinsatz ist es technisch grundsätzlich bereits mög-
lich, Rechnungen beim Einscannen auszulesen, sodass die benötigten Daten automatisch in
die Finanzsoftware übertragen werden.
Feststellung
Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren Rech-
nungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zahlungsabwicklun g
Synergieeffekte ergeben.
Die Archivierung der Rechnungen erfolgt in Münster elektronisch und in Papierform. Auf die
Papierrechnung wird die Stadt erst dann verzichten, wenn die technische Richtlinie zum revisi-
onssicheren Scannen eingehalten werden kann. Dies kann die Stadt im aktuellen Wor kflow
nicht sicherstellen und bewahrt die Rechnungen daher parallel auch in Papierform auf.
Empfehlung
Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren Rech-
nungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen nach dem Einscan-
nen vernichten.
Seit 2019 hat die Stadt Münster im Mahnwesen die digitale Aktenführung eingeführt. Dabei
digitalisiert sie alle eingehenden und ausgehenden Schreiben. Diese digitale Akte ist über di e
eingesetzte Finanzsoftware für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zahlungsabwicklung
und Vollstreckung aufrufbar. Künftig sollen auch die von intern und extern eingehenden Klä-
rungsschreiben digitalisiert werden.
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster leitet offene Forderungen nach Fristablauf in Papier-
form an die Vollstreckung. Hierzu druckt die Zahlungsabwicklung die Vollstreckungsaufträge
aus der eingesetzten Finanzsoftware aus. Eine digitale Übertragung der Vollstreckungsaufträge
ist nicht möglich, da Münster bisher keine Vollstreckungssoftware einsetzt. Die Sachbearbei-
tung kann in der Vollstreckung nur auf die Finanzsoftware zurückgreifen. Die weitere Bearbei-
tung findet in den gängigen Office-Produkten statt. Daher sind Auswertungen zum Bereich der
Vollstreckung nur in wenigen Fällen möglich. Für die überörtliche Prüfung konnte die Stadt
Münster lediglich Auswertungen aus der Finanzsoftware liefern.
Durch den Einsatz einer Vollstreckungssoftware könnte Münster u.a. Vollstreckungsaufträge
elektronisch überleiten. Hierdurch würde sich das Verfahren deutlich beschleunigen und verein-
fachen. Außerdem würden sich auch die Auswertemöglichkeiten deutlich verbessern und die
Arbeit transparenter machen. Eine Vollstreckungssoftware und damit auch die elektronische
Überleitung von Vollstreckungsforderungen aus der Buchhaltungssoftware nutzen bereits f ast
alle Vergleichskommunen. Die Notwendigkeit des Einsatzes einer Vollstreckungssoftware hat
eine externe Beratungsfirma der Stadt Münster bereits 2016 empfohlen. Zum Zeitpunkt der
Prüfung liegt seitens der Stadt eine Absichtserklärung vor, eine Vollstreckungssoftware in Be-
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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trieb zu nehmen. Von den 23 kreisfreien Städten in NRW setzt neben Münster nur eine weitere
Kommune noch keine Vollstreckungssoftware ein.
Der Kommunikationsstandard XAmtshilfe wurde gegen Ende des ersten Quartals 2019 bun-
desweit freigeschaltet. Es handelt sich hierbei um eine bundesweite Internetplattform für den
Daten- und Informationsaustausch zu Amtshilfeersuchen. Über eine Vollstreckungssoftw are
kann diese Schnittstelle die papierlose Übermittlung von Forderungen an andere Kommunen
gewährleisten. Für die Stadt Münster bedeutet dies, dass sie ohne eine Vollstreckungssoftware
keinen Nutzen aus dieser Schnittstelle ziehen könnte. Sowohl die eigenen als auch die Amts hil-
feersuchen anderer Kommunen sowie die Vollstreckungsersuchen der Gläubiger ohne eigene
Vollstreckung (§ 4 VO VwVG NRW) müsste die Stadt weiterhin auf Papier bearbeiten.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der Vollstreck ung
und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Vollstreckungssoftware in ihrer
Vollstreckung einsetzen.
Die Vollstreckung der Stadt Münster arbeitet derzeit noch nicht mit einer elektronischen Voll-
streckungsakte. Dies geht einher mit der fehlenden Vollstreckungssoftware. In der Folge hat die
Stadt ihren Außendienst bisher auch nicht mit Tablet-PCs ausgestattet. Insbesondere vor dem
Hintergrund der in Münster gelebten Praxis „Außen- vor Innendienst“ ließen sich mit einer ent-
sprechenden technischen Ausstattung einige Synergieeffekte erzielen. In den Vergleichskom-
munen haben wir Beispiele gefunden, in denen der Außendienst über Tablet-PCs auf die elekt-
ronische – und somit stets aktuelle – Vollstreckungsakte zugreifen kann.
Empfehlung
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prüfen, ob sie
durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung Synergieeffekte erzie-
len kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorschalten.
Ergänzend findet eine aktuelle Betrachtung und Bewertung für die Gesamtverwaltung der Stadt
Münster zur Digitalisierung statt. Diese werden Inhalt des separat erfolgenden Berichts zur
überörtlichen Prüfung der Informationstechnik und Digitalisierung sein.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Wirtschaftlichkeit
Zahlungsabwicklung i. e. S.
Feststellung
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlungen auf
den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe wirtschaftlicher.
Die Zahlungsabwicklung einer Kommune sollte die Einzahlungen auf den Geschäftskonten
wirtschaftlich bearbeiten. Dafür ist ein hoher Automatisierungsgrad erforderlich. Für alle Ge-
schäftskonten sind elektronische Kontoauszüge bereit zu halten. Nicht zuordenbare Ei nzahlun-
gen auf den Geschäftskonten sind unverzüglich zu klären. Mahnläufe haben zügig nach Fäll ig-
keit zu erfolgen. Die Zahlungsabwicklung für Dritte ist wirtschaftlich wahrzunehmen.
Aufwendungen
Feststellung
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl unauffällig.
Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als 75 Prozent der
Vergleichskommunen.
Die Zahlungsabwicklung der Stadt Münster setzte 2017 für die Bearbeitung der Einzahlungen
auf den verschiedenen Geschäftskonten der Stadt und den weiteren Tätigkeiten gem äß unse-
rem Aufgabenkatalog 19,46 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 2,33 Vollzeit-Stellen für
den Overhead ein. 2018 reduzierte sich die Sachbearbeitung marginal auf 18,99 Voll zeit-
Stellen. Beim Overhead gab es keine Veränderungen. Im interkommunalen Vergleich 2018
ergibt sich folgendes Bild:
Personal Zahlungsabwicklung 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
je 10.000 Einwohner
0,68 0,35 0,63 0,69 0,90 1,10 23
Vollzeit-Stellen
Sachbearbeitung
je 10.000 Einwohner
0,61 0,34 0,57 0,64 0,75 0,97 23
Overheadanteil
in Prozent
10,93 3,11 6,79 11,52 14,31 18,74 23
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Aufwendungen je Einzahlung in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
3,00 1,14 2,01 2,33 2,84 3,69 23
Die Aufwendungen je Einzahlung resultieren aus den Personal- und Sachaufwendungen
(Sachbearbeitung und Overhead) sowie der Zahl der Einzahlungen. Dass Münster 2018 mehr
als drei Viertel der Vergleichskommunen aufwendete zeigt, dass in Relation zum Personalein-
satz wenig Einzahlungen zu bearbeiten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mittels Last-
schriftverfahren eingezogene Beträge bei der Kennzahlenbildung nicht als Einzahlungen b e-
rücksichtigt werden. Insofern sind auch die nachfolgend abgebildeten Kennzahlen zum Umfang
der Lastschriften bei der Bewertung des Personaleinsatzes einzubeziehen.
Grundsätzlich lassen sich Zeitersparnisse (und damit eine Reduzierung der Vollzeit-Stel len)
auch durch eine Reduzierung der bestehenden Girokonten realisieren. Die Stadt Münster un-
terhält im Zeitpunkt der Prüfung bei vier Banken und der Sparkasse Girokonten. In den letzten
Jahren hatte sie aufgrund geringer Umsätze bereits mehrere Girokonten aufgelöst. Eine zwi-
schenzeitliche Layoutänderung führte dazu, dass nur noch drei Girokonten in den Briefkopf
passten. Aus Sicht der gpaNRW besteht auch hierfür keine Notwendigkeit. Grundsätzlich reicht
nur eine Kontoverbindung im Briefkopf der Stadt aus. Allerdings benötigt die Stadt drei der fünf
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Girokonten zweckgebunden für Kreditkartenverträge, Schweizer Franken und die Bundesbank.
Daneben bleiben lediglich die Sparkasse und die Volksbank.
Einzahlungen
Feststellung
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche Leistungs-
kennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbeiten mehr Einzah-
lungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen di e
Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein.
Hiermit sind alle Einzahlungen auf den Geschäftskonten gemeint, die die Stadt zu verwalten
hat. Daher sind auch die Einzahlungen auf den Geschäftskonten für Dritte im Rahmen ö.-r.
Vereinbarungen sowie für die Abwicklung fremder Finanzmittel zu berücksichtigen. Wichtig ist,
nicht die gebuchten Forderungen zu erfassen, da eine Einzahlung mehrere Forderungen um-
fassen kann. Auch bei den SEPA-Lastschriften wird nur der Zahlungseingang des Gesamtpa-
kets als eine Einzahlung berücksichtigt.
Nicht zu berücksichtigen sind z. B. Schulgirokonten oder andere Konten, die in die Bewirtschaf-
tung einer Organisationseinheit übertragen wurden wie z. B. im sozialen Bereich für die Abwick-
lung von Scheckzahlungen für Asylbewerber.
Einzahlungen auf den Bankkonten Stadt Münster
Grundzahlen 2017 2018
Anzahl der Einzahlungen auf allen Bankkonten 537.903 539.844
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Bank-
konten für Verkehrsordnungswidrigkeiten
170.816 168.573
davon Anzahl der Einzahlungen auf allen Bank-
konten für Dritte
11.176 10.985
Anzahl der Lastschriften* in den Lastschriftläufen 487.461 508.033
*auf Grundlage vorliegender SEPA-Lastschriftmandate
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Anzahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S. 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 23 Werte eingeflossen.
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
27.641 21.482 28.759 35.391 39.936 65.308 23
In beiden Jahren liegen die Einzahlungen je Vollzeit-Stelle in Münster in etwa auf gleicher Hö-
he. Die Stadt erzielt 2017 einen niedrigeren Leistungswert als 75 Prozent der Vergle ichskom-
munen. 2018 positioniert sie sich etwas höher. Sie begründet die Positionierung insbesondere
mit Jahreszahlern bei Grundbesitz- und anderen Abgaben sowie mit zahlreichen Samm elavi-
sen, bei denen einer Einzahlung ein erheblicher Arbeitsaufwand gegenübersteht. Beispie lswei-
se zahlen die Krankenkassen teilweise hunderte Forderungen in einer Summe. Die Stadt Müns-
ter zählt im Jahr 2018 bei den drei größten Krankenkassen 352 Avise. Dazu kommen Zahlungs-
avisen von kleineren Krankenkassen und die Grundbesitzabgaben. Im Durchschni tt enthält
jedes Avis rund 100 Kassenzeichen. Anhand einer übersandten Übersicht müssen die Teilbe-
träge einzeln den jeweiligen Forderungen zugeordnet werden. Ob derartige Sammeleinzahlun-
gen in den Vergleichsstädten in gleichem Umfang anfallen, ist aus den erhobenen Daten nicht
abzuleiten.
Bei der vorgenannten Kennzahl wurden 539.844 Einzahlungen zugrunde gelegt und durch die
18,99 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung Zahlungsabwicklung dividiert. Unter zusätzlicher
Berücksichtigung von rund 35.000 Einzelzahlungen durch die Sammelavise würde sich die
Stadt Münster in der obigen Kennzahl mit rund 30.300 Fällen je Vollzeit-Stelle noch immer un-
terhalb des Medians der Vergleichskommunen positionieren.
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SEPA-Lastschriftmandate
Feststellung
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise hohen An-
teil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich insbesondere
bei der VHS.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen besteht die Möglichkeit, der Kommune eine
Einzugsermächtigung zu erteilen. Das Lastschrifteinzugsverfahren erleichtert sowohl dem Zah-
lungspflichtigen (Debitor) als auch der Kommune die Überwachung der Zahlungen.
Ein SEPA-Lastschriftmandat (Single Euro Payments Area) ist die rechtliche Legitimation für den
Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum
Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an
den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung.
Bei den Vergleichskommunen bilden wir an dieser Stelle ein Kreisdiagramm ab, das v erdeut-
licht, wie sich die Forderungen der Stadt auf die verschiedenen Forderungsarten verteilen. Die
Stadt Münster konnte bei ihrer Auswertung die Forderungen für die Grundbesitzabgaben sowie
die Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht ausweisen. Da es sich hierbei in der Regel um die
größten Positionen handelt, kann die gpaNRW keine Übersicht über die Verteilung der Forde-
rungsarten darstellen. Die Stadt geht davon aus, perspektivisch auch diese Forderungsarten
auswerten zu können.
Der größte Teil der SEPA-Lastschriftmandate (abgesehen von den vorgenannten Grundbesitz-
abgaben etc.) liegt für die Bereiche Hunde- und Gewerbesteuer sowie Kindergartenbeiträge
vor. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele der Forderungen in den einzelnen Forderungsar-
ten bei der Stadt bereits durch Lastschriften eingehen.
Verteilung SEPA-Lastschriftmandate auf wiederkehrende Forderungen 2018
Grundzahl SEPA-Lastschriftmandate Anzahl Forderungen Prozentualer Anteil
Gewerbesteuer 4.370 6.892 63,41
Hundesteuer 7.630 10.750 70,98
Vergnügungssteuer 69 251 27,49
Kindergartenbeiträge 4.331 9.502 45,58
Mittagsverpflegung Kita 590 1.854 31,82
VHS 54 15.604 0,35
Musikschule 3.135 5.286 59,31
Nachfolgend haben wir den Anteil der jeweiligen SEPA-Lastschriftmandate bezogen auf die
einzelnen Forderungsarten in den interkommunalen Vergleich gestellt.
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Anteil SEPA-Lastschriftmandate an der jeweiligen Forderungsart in Prozent 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Gewerbesteuer 63,41 31,01 38,59 45,67 51,62 71,99 21
Hundesteuer 70,98 33,44 40,05 47,89 54,07 70,98 22
Vergnügungssteuer 27,49 4,92 24,23 31,59 36,03 39,39 21
Kindergartenbeiträge 45,58 12,99 34,03 43,08 50,97 64,50 22
Mittagsverpflegung Kita 31,82 17,76 24,38 35,49 54,36 79,49 18
VHS 0,35 0,00 0,00 10,49 77,72 95,33 13
Musikschule 59,31 13,91 37,56 47,50 64,81 75,70 20
In einigen Forderungsarten weist Münster bereits einen hohen Anteil an Zahlungseingängen
durch Lastschriften aus. Etwas niedriger positioniert sie sich bei der Vergnügungssteuer und
der Mittagsverpflegung Kita. Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich jedoch insgesamt n ur
um 69 Lastschriften, die für 251 Forderungen vorliegen. Auffällig niedrig liegt hingegen der
Lastschriftenanteil bei den VHS-Beiträgen. Hier stehen im Jahr 2018 insgesamt 15.604 Forde-
rungen nur 54 Lastschriften gegenüber. In der VHS erfolgen gerade zu den Anmeldetagen in
Münster noch viele Barzahlungen. Die eingenommenen Beträge zahlt die VHS bei der Spar-
kasse ein. Hierfür erfolgt lediglich eine einzige Sollstellung für alle Einzahlungen des Anmelde-
tages. Insofern liegt der Anteil ohne Lastschrift noch deutlich höher. Barzahlungen sind grund-
sätzlich immer nur mit hohem personellem Einsatz möglich. Zudem muss der Kunde in Münster
extra zur VHS, um sich anzumelden. Gemäß Ziff. 5 der AGB VHS Münster kann die Zahlung
der Kursgebühren im VHS-Infotreff in bar oder per EC-Karte erfolgen. Wird diese Möglichkeit
nicht in Anspruch genommen, wird eine Rechnung erstellt und per Post zugesandt. Die Kursge-
bühren sind dann zum genannten Fälligkeitstermin an die Stadtkasse Münster zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen durch das Mahn- und Vollstreckungsverfah ren zu-
sätzliche Kosten. Eine Vergleichskommune erhält von fast allen Teilnehmern an VHS – Kursen
ein SEPA Lastschriftmandat. Damit erreicht sie auch den positiven Nebeneffekt, dass kein Fall
im Zusammenhang mit der VHS in der Vollstreckung landet.
Viele Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer besuchen regelmäßig Angebote der VHS. Inso-
fern kann es sinnvoll sein, wenn die VHS grundsätzlich die Möglichkeit von Mehrfachmandaten
bewirbt. Ist ein Mandat erst einmal angelegt, lässt sich damit erheblicher Verwaltungsaufwand
einsparen.
Derzeit verwendet die Stadt Münster bei der Gewerbesteuer lediglich SEPA-Mandate, die i hr
auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift zugehen. In den anderen Bereichen nimmt die Stadt
auch per Mail eingehende SEPA-Lastschriftmandate entgegen. Die Vergleichskommunen l as-
sen teilweise auch ein vereinfachtes Verfahren über das Internet zu. Hierdurch lässt sich Ver-
waltungsaufwand reduzieren. Allerdings birgt das vereinfachte SEPA-Verfahren auch ein Risi ko
dadurch, dass sich die Schuldner die Abbuchung leichter und länger zurückholen kön nen.
Dadurch könnten sich neue Fälle in der Mahnung und Vollstreckung ergeben. Dies möchte die
Stadt vermeiden. Sie setzt daher darauf, künftig eine Online-Bezahlung über die gängigen Be-
zahlplattformen einzurichten. Diese bieten den Vorteil, dass das Geld nicht einfach zurückgeho lt
werden kann.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Empfehlung
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Online-
Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungsabwicklung zu re-
duzieren.
Lastschriften
Feststellung
Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsabwick -
lung der Stadt Münster entlastend aus.
Die SEPA-Lastschriftmandate werden je nach Forderungsart mehrmals jährlich genutzt, um per
Lastschrift die jeweiligen wiederkehrenden Forderungen einzuziehen. Daher ist die Anzahl der
SEPA-Lastschriftmandate gegenüber der Anzahl der Lastschriften erheblich niedriger. Die Last-
schrift- oder Abbuchungsläufe erfolgen je nach Bedarf für die Hauptfälligkeiten 15. Februar, 15.
Mai, 15. August und 15. November eines Jahres (Hebe- bzw. Steuertermine) sowie für die mo-
natlichen Abbuchungen für Kindergarten-, Mittagsverpflegung und Offene Ganztagsschule. Für
die Volkshochschule und die Musikschule gibt es semesterabhängige Abbuchungsläufe. Das
jeweilige Paket wird automatisiert zusammengestellt und dem entsprechenden Geldinstitut zu-
gesendet. Dort wird es verarbeitet und im Regelfall wird dem Geschäftskonto lediglich eine Ein-
zahlung über den Gesamtbetrag des Abbuchungslaufs gutgeschrieben. Neben der automati-
sierten Zuordnung von Einzahlungen zu vorliegenden Anordnungen führt ein hoher Lastschrift-
anteil zu einer Entlastung der Zahlungsabwicklung.
Um festzustellen, wie hoch der Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Ge-
schäftskonten ist, wurde die Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten für die Berech-
nung des Lastschriftanteils um die Anzahl der Einzahlungen auf Verkehrsordnungswidrigkeiten
bereinigt. Für diese Einzahlungen kommt im Regelfall kein SEPA-Lastschriftmandat in Frage.
Den Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten haben wir wie folgt
ermittelt:
Anteil der Lastschriften an den gesamten Einzahlungen auf den Geschäftskonten 2018
Grundzahl Wert
Anzahl der Einzahlungen auf den Geschäftskonten 539.844
abzgl. Anzahl der Einzahlungen auf allen Geschäftskonten für Verkehrsordnungswidrigkeiten 168.573
zzgl. Anzahl der Lastschriften in den Lastschriftläufen 508.033
Gesamt 879.304
Anteil der Lastschriften an den Einzahlungen auf den Geschäftskonten 57,78
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Anteil Lastschriften an Einzahlungen auf den Geschäftskonten in Prozent 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 19 Werte eingeflossen.
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
57,04 18,98 43,30 49,97 56,72 60,55 17
Rücklastschriften
Im Umgang mit den Lastschriften ist der Anteil der Rücklastschriften von Bedeutung, weil deren
Bearbeitung arbeitsintensiv sein kann. Die jeweiligen Zahlungspflichtigen müssen ermittelt un d
angeschrieben werden. Eventuell ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat anzufordern. Das is t
dann neu anzulegen. Daher ist ein niedriger Anteil an Rücklastschriften positiv.
Anteil Rücklastschriften an Lastschriften gesamt in Prozent 2018
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
0,45 0,45 0,54 0,61 0,82 1,90 23
Die Stadt Münster erkennt in diesem Aufgabenfeld keine Schwierigkeiten in der Bearbeitung.
Dies zeigt sich auch in der Positionierung im interkommunalen Vergleich.
Ungeklärte Ein- und Auszahlungen
Feststellung
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimalwert der
Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Arbeitsschritte wirken.
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Den Anteil der automatisiert eingelesenen Zahlungseingänge könnte die Stadt hingegen
noch erhöhen.
Gemäß § 23 Abs. 1 KomHVO NRW sind die der Kommune zustehenden Forderungen vollstän-
dig zu erfassen und rechtzeitig durchzusetzen. Der Zahlungseingang ist zu überwachen. Inso-
fern sind Forderungen zu erfassen, bevor der Zahlungseingang erfolgt. Voraussetzung hierfür
ist vor allem, dass Sollstellungen durch die Organisationseinheiten unverzüglich erfolgen, so-
bald die Forderung entstanden ist. Ansonsten entstehen ungeklärte Ein- oder Auszahlungen .
Zum Stichtag 09. Mai 2019 lagen in Münster 119 ungeklärte Ein- und 17 ungeklärte Auszahlun-
gen vor.
Ungeklärte Zahlungseingänge und -ausgänge verursachen in der Zahlungsabwicklung einen
höheren Arbeitsaufwand. Kommunen, die diese Werte geringhalten können, schaffen eine ge-
wisse Entlastung bei der Sachbearbeitung.
Ungeklärte Einzahlungen und Auszahlungen je 10.000 Einwohner zum Stichtag 09. Mai 2019
In den interkommunalen Vergleich sind 22 Werte eingeflossen.
Zum Stichtag 09. November 2018 positionierte sich die Stadt Münster
im interkommunalen
Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
10,13 10,13 22,07 44,26 90,33 356 23
Die Stadt Münster kann sich hier besser positionieren als die Vergleichskommunen. Dennoch
gibt es auch in Münster Fälle, die gegen den Grundsatz – Forderungen unverzüglich zu
erfassen – verstoßen. Bei ungeklärten Einzahlungen schreibt die Zahlungsabwicklung die
Fachämter an und bittet um Stellungnahme. Geht nach entsprechender Frist kein Hinweis ein,
überweist sie den Zahlungseingang zurück. Durch dieses konsequente Vorgehen erreicht
Münster die positive Positionierung in der vorgenannten Kennzahl.
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Daneben verzeichnet die Stadt 17 ungeklärte Auszahlungen am 09. Mai 2019. Diese wurden
alle per SEPA-Lastschrift vom städtischen Girokonto eingezogen. Hiervon sind neun Auszah-
lungen von unberechtigten Dritten herbeigeführt worden. Die Stadt Münster holt grundsätzlich
alle unberechtigten Lastschriften sofort zurück und erstattet Strafanzeige. Sie legte aber auc h
Ausnahmen fest. So dürfen beispielsweise Telekom, Bundeskasse und Deutsche Post Auszah-
lungen anfordern. Dies funktioniert aber nur in den Fällen, in denen ein diesen Stellen bekann-
ter Text in die Buchungszeile geschrieben wird. Einige Vergleichskommunen weisen keine un-
geklärten Auszahlungen aus. Dort ist eine Abbuchung ohne vorherige Anordnung nicht möglich.
Weitere Synergieeffekte für die Sachbearbeitung lassen sich durch einen hohen Anteil der
automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen erzielen. Die Stadt Münster
bewegt sich hier im Mittelfeld der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass hier noch
Optimierungsmöglichkeiten bestehen.
Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen in Prozent 2018
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl Werte
89,92 79,76 87,00 89,92 91,86 98,00 17
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Finanzsoftware
den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen weiter zu erhö-
hen.
Mahnläufe
Feststellung
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mahnungen auf.
Eine Kommune sollte zügig innerhalb von sieben bis 14 Tagen nach Fälligkeit einen autom ati-
sierten Mahnlauf generieren. Das Mahnintervall sollte mindestens monatlich sein. Die Übergabe
an die Vollstreckung sollte zwischen zwei und vier Wochen nach der Mahnung erfolgen.
2018 versendete die Stadt Münster 67.004 Mahnungen (2017: 60.623 Mahnungen). Im Ein-
wohnerbezug ordnet sich die Stadt wie folgt ein:
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Mahnungen je 10.000 Einwohner 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen.
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
1.944 1.816 2.127 2.452 2.807 3.541 20
In beiden Jahren kann sich die Stadt Münster bei der einwohnerbezogenen Betrachtung im
unteren Viertel der Vergleichskommunen platzieren. Gleichzeitig ist die Stadt im Umgang mit
ihren Mahnungen äußerst erfolgreich:
Erfolgsquote (erste) Mahnung in Prozent
Jahr Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert (Medi-
an)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
2017 60,07 17,16 28,97 40,66 46,55 66,20 19
2018 65,86 17,42 33,03 42,51 47,06 77,04 18
2018 hat sich die Stadt im Vergleich zu 2017 deutlich verbessert.
Zahlungsabwicklung i. e. S. für Dritte
Feststellung
Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend.
Entsprechend § 23 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW)
soll eine angemessene Entschädigung vereinbart werden. Diese ist in der Regel so zu bemes -
sen, dass die durch die Übernahme oder Durchführung entstehenden Kosten gedeckt werden.
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Die nachfolgenden Einrichtungen sind hundertprozentige „Töchter“ der Stadt Münster. Diese
bezahlen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die Stadtkasse eine Personalkostener-
stattung. In den Erträgen hat die gpaNRW diese Personalkostenerstattung ebenfalls erfasst.
Verträge mit Dritten bestehen in Münster nicht. Für die städtischen Abfallwirtschaftsbetriebe
wird die Zahlungsabwicklung zwar tätig und erhält dafür auch eine Kostenerstattung, jedoch
nicht für den originären Zahlungsverkehr. Insofern bilden wir die Abfallwirtschaftsbetriebe nach-
folgend nicht mit ab. 2017 sowie im Folgejahr stellen sich diese Werte für Münster wie folgt dar:
Zahl der Einzahlungen für Dritte
Abwicklung durch
Zahlungsabwicklung
für
Einzahlungen 2017 Belastung 2017 Einzahlung 2018 Belastung 2018
Kommunale Daten-
zentrale (KDZ)
100 97 103 92
citeq 2.505 417 2.548 416
Münster Marketing 2.682 295 2.712 267
Theater Münster 5.889 590 5.622 616
Summe 11.176 1.399 10.985 1.391
Insgesamt erhält die Stadt von den Eigenbetrieben 2017 eine Personalkostenerstattung in Höhe
von 62.537 Euro und 2018 von 65.822. Diese Beträge sind geeignet, um die entstehenden Kos-
ten zu decken.
Vollstreckung
Feststellung
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der Voll-
streckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungs for-
derung.
Eine wirtschaftliche Bearbeitung der Vollstreckungsforderungen setzt voraus, dass schriftliche
Regelungen zum Bearbeitungsablauf bestehen. Es sollten alle Möglichkeiten im Vollstreckungs-
Innendienst ausgeschöpft werden, bevor der Vollstreckungs-Außendienst eingesetzt wird. Auf
Nebenforderungen im Verwaltungszwangsverfahren sollte nicht verzichtet werden. Die von
einer Kommune versendeten Amtshilfeersuchen sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die
Vollstreckung für Dritte sollte wirtschaftlich wahrgenommen werden.
Aufwendungen
Feststellung
Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirtschaftlicher
ab als die Stadt Münster.
Die Vollstreckung der Stadt Münster setzte 2017 für die Bearbeitung der Vollstreckungsforde-
rungen 17,50 Vollzeit-Stellen in der Sachbearbeitung und 1,00 Vollzeit-Stellen für den Over-
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head ein. 2018 ergaben sich keine Veränderungen. Im interkommunalen Vergleich 2018 ergibt
sich folgendes Bild:
Personal Vollstreckung 2018
Kennzahlen Münster Minimum 1. Viertel-
wert
2. Viertel-
wert
(Median)
3. Viertel-
wert Maximum Anzahl
Werte
Vollzeit-Stellen
je 10.000 Einwohner
0,59 0,59 0,91 1,05 1,21 1,45 23
Vollzeit-Stellen
Sachbearbeitung
je 10.000 Einwohner
0,56 0,56 0,85 0,95 1,11 1,32 23
Overheadanteil
in Prozent
5,41 3,29 5,72 7,72 10,48 16,68 23
Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung in Euro 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
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Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
26,03 23,42 29,69 37,18 43,72 55,73 20
In Münster erfolgt die Vollstreckung in der Finanzsoftware auf Basis von Vertragskontotypen.
Folglich werden – bis auf wenige Ausnahmen – alle überfälligen Forderungen in nur einem Voll-
streckungsauftrag aufgeführt.
Vollstreckungsforderungen
Feststellung
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfändungsgebühr.
Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimierungsmöglichkeit wär e,
den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger Zahlung nur die halbe Pfändungs-
gebühr zu entrichten hat.
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Vollstreckung der Kommunen ni mmt
die Bearbeitung der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vollstreckungsforderungen in
Anspruch.
Die gpaNRW hat die Vollstreckungsforderungen wie folgt definiert:
Als Vollstreckungsforderung zählen wir jede von der Mahnung (Zahlungsabwicklung) in die
Vollstreckung übergegangene Forderung. Jede zur Fälligkeit und nach Mahnung nicht durch
Zahlung beglichene Forderung wird als einzelne Vollstreckungs(haupt)forderu ng gezählt. Alle
zur Hauptforderung zählenden Nebenforderungen werden gemeinsam mit der Hauptforderung
als eine Vollstreckungsforderung gezählt. Auch die Vollstreckungsankündigungen sind der Voll-
streckung zugehörig.
Regelmäßig können für Vollstreckungsankündigungen keine Pfändungsgebühren erhoben wer-
den, wenn eine Kommune damit den Schuldnern gegenüber deutlich machen will, dass die
Forderung nunmehr in die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilung übergegangen ist. Sofern
die Vollstreckungsankündigung allerdings von einer konkreten Vollziehungskraft ( § 11 Abs. 2
Ziff. 1 VO VwVG NRW) mit konkreten Maßnahmenankündigungen versehen wird, sind nach §
10 Abs. 2 VO VwVG NRW Gebühren zu erheben. Das setzt voraus, dass diese Vollstreckungs-
ankündigungen selektiert und nur dort versendet werden, wo sie Erfolg versprechen.
Grundsätzlich ist die volle Pfändungsgebühr zu erheben. Allerdings hat der Gesetzgeber in § 11
Abs. 4 Ziff. 2 Alt. 1 VO VwVG NRW geregelt, dass die halbe Pfändungsgebühr zu entrichten ist,
wenn an den Vollziehungsbeamten gezahlt wird, bevor er sich an Ort und Stelle begeben hat.
Die Erhebung der vollen Pfändungsgebühr würde zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei
den Kommunen führen, da Einzelfallprüfungen und eventuell Erstattungen erfolgen müsst en.
Dies bewertet die gpaNRW als nicht wirtschaftlich. Das zuständige Ministerium wurde von der
gpaNRW hierüber informiert.
Es sollte daher in den Fällen der konkreten Vollstreckungsankündigung zunächst die halbe
Pfändungsgebühr angesetzt werden. Sofern diese Maßnahme erfolglos bleiben sollte, wird im
weiteren Verfahren die volle Pfändungsgebühr angesetzt.
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Vollstreckungen kündigt die Stadt Münster mit der „Zahlungsaufforderung und Vollstreckungs-
ankündigung durch den Vollziehungsbeamten“ an. Diese sind mit konkreten Maßnahmen ver-
sehen. Die Handlung einer konkreten Vollziehungskraft geht daraus hervor. Die Stadt listet die
Forderungen auf, die sie im Verwaltungszwangsverfahren einzuziehen hat. Hierzu gehören
neben der eigentlichen Hauptforderung die Nebenforderungen
Säumniszuschläge und
Vollstreckungskosten.
Die detaillierten Nebenforderungen haben die Schuldner bereits mit der vorangegangenen
Mahnung erhalten, sodass sie in der Vollstreckungsankündigung als Summe ausgewiesen sind.
Die Säumniszuschläge ermittelt das eingesetzte System bis zum Ausdruck des Vollstreck ungs-
auftrages, auf dem der Säumniszuschlag dann ausgewiesen wird. Mit Versendung der Vollstre-
ckungsankündigung erhebt Münster die volle Pfändungsgebühr. Die Stadt begründet dies ins-
besondere mit ihrer außendienstorientierten Ausrichtung. Ein Zahlungseingang, bevor sich der
Außendienst an Ort und Stelle begeben hat, kommt in der Regel nicht vor. Findet jedoch eine
Zahlung an den Vollziehungsbeamten im Büro statt, erhebt die Stadt nur die halbe Pfändungs-
gebühr.
Obwohl die grundsätzliche Ausrichtung der gpaNRW eine andere ist (s.o.), kann es aufgrund
des vorrangigen Außendienstes in Münster geboten sein, direkt die volle Pfändungsgebühr zu
veranschlagen und ggf. auf den anteiligen Betrag zu verzichten. Eine Optimierung des Verfah-
rens könnte darin liegen, in der Pfändungsankündigung den Schuldner darauf hinzuweisen,
dass nur die halbe Pfändungsgebühr anfällt, wenn dieser vor dem Einsatz des Außendienstes
die geforderte Zahlung leistet.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf hinweisen,
dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich nicht an Ort und Stelle
begeben muss.
Bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankündigung durch den Vollziehungsbeamten
verzichtet die Stadt Münster auf das zugehörige Porto. Dieses macht sie derzeit nur bei Vol l-
streckung durch den Innendienst geltend.
Empfehlung
Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsankündigung
durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erheben.
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Übersicht über die Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) Stadt Münster
Grundzahlen 2017 2018
Am 01.Januar bestehende eigene Vf 22.903 21.278
Am 01. Januar bestehende Vf von Dritten 7.594 6.727
Im Jahresverlauf entstandene eigene Vf 24.466 23.056
Im Jahresverlauf erhaltene neue Vf von Dritten 20.308 19.081
Im Jahresverlauf abgewickelte eigene Vf 36.126 37.600
Im Jahresverlauf abgewickelte Vf für Dritte 21.860 19.645
Im Rahmen der Amtshilfe abgegebene eigene Vf 10.940 k.A.
In den beiden Jahren zeigen sich nahezu vergleichbare Zu- und Abgänge. Diese vergleichen
wir nachfolgend in Verbindung mit den zuvor aufgeführten besetzten Vollzeit-Stellen.
Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung
Der Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit der Ressourceneinsatz für
Personal- und Sachaufwendungen in der Vollstreckung (KGSt),
die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (VollstrVergV) sowie
Aufwendungen für vergebene Leistungen
durch
Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren,
Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte sowie
Einzahlungen für die Aufgabenwahrnehmung für Vollstreckungsgläubiger nach § 4 Ver-
ordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VO VwVG NRW)
(ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice GmbH, IHK u. a.)
gedeckt wird.
Folgende Zahlen fließen in den Vergleichsjahren in die Berechnung ein:
Berechnung des Aufwandsdeckungsgrades Vollstreckung
2017 2018
Summe Einzahlungen in Euro 1.157.149 1.248.432
Summe Aufwendungen in Euro 1.523.473 1.546.638
Aufwandsdeckungsgrad in Prozent 74,52 80,72
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Aufwandsdeckungsgrad Vollstreckung in Prozent 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
74,52 41,11 57,10 64,61 78,92 91,37 22
Die Stadt Münster konnte ihre Positionierung beim Aufwandsdeckungsgrad im Jahr 2018 ver-
bessern. Dies zeigt, dass die Vollstreckung grundsätzlich effizient ist. Trotz dieser positiven
Positionierung im interkommunalen Vergleich zeigt sich bei Betrachtung der Einzelwerte für die
Stadt Münster ein Optimierungspotenzial.
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Nebenforderungen 2018
Kennzahlen Münster Mini-
mum
1. Vier-
telwert
2. Vier-
telwert
(Median)
3.
Vier-
telwert
Maxi-
mum
Anzahl
Werte
Anteil realisierte Mahngebühren an
realisierten Nebenforderungen
25,46 19,11 23,45 25,46 28,77 36,30 15
Anteil realisierte Pfändungsgebüh-
ren an realisierten Nebenforderun-
gen
37,17 8,98 19,73 25,67 34,55 39,95 14
Anteil realisierte Verzugs- und Stun-
dungszinsen an realisierten Neben-
forderungen
7,51 0,00 0,70 2,31 4,57 19,33 12
Anteil realisierte Säumniszuschläge
an realisierten Nebenforderungen
25,51 20,09 30,63 37,08 48,56 53,93 15
Anteil realisierte Nebenforderungen
an realisierten Hauptforderungen
16,90 11,33 12,34 16,04 18,51 21,31 16
Insbesondere bei den Säumniszuschlägen liegt Münster nahe des Minimalwertes. Dies liegt
nach Aussage der Stadt in den geringen Liegezeiten der Forderungen begründet. Durch den
Einsatz einer Vollstreckungssoftware könnte die Stadt die Säumniszuschläge mit w eniger Auf-
wand generieren, weil das händische Nachberechnen entfällt. Die hingegen im besten Viertel
der Vergleichskommunen liegende Platzierung bei den Pfändungsgebühren zeigt, dass die
Stadt Münster die in den Vollstreckungsaufträgen generierten Pfändungsgebühren auch konse-
quent einfordert.
Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen
Die Stadt Münster konnte die Anzahl der an andere Kommunen abgegebenen eigenen Vollstre-
ckungsforderungen nicht benennen. Daher kann die gpaNRW nicht darstellen, wie hoch der
Anteil der eigenen Amtshilfeersuchen an den bestehenden eigenen Forderungen ist. Dies liegt
in Münster in der fehlenden Vollstreckungssoftware begründet (siehe hierzu auch „Digitalisie-
rung“). Der Median der Vergleichskommunen liegt bei rund zwölf Prozent.
Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle
Feststellung
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leistungswerten
bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Gleichzeitig weist sie ei-
ne hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf.
Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw.
bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle und somit von der Leistun gsebene.
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Kennzahlen Vollstreckung (Innen- und Außendienst) Stadt Münster
Kennzahlen 2017 2018
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 3.313 3.271
zum 01. Januar bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 1.743 1.600
neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2.559 2.408
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 20 Werte eingeflossen, die sich wie folgt verteilen:
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
3.313 1.445 2.002 2.320 2.749 3.313 20
Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die in Münster praktizierte Vollstreckungspraxis auch e r-
folgreich ist.
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Erfolgsquote Vollstreckung eigener Vollstreckungsforderungen
Jahr Münster Minimum 1.Viertlwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum
An-
zahl
Werte
2017 79,04 33,88 63,59 69,69 76,59 90,56 17
2018 78,24 43,52 66,24 73,31 81,40 90,14 16
Als erfolgreich abgewickelt zählen alle Vollstreckungsforderungen, die die durch Direktz ahlung,
Aufrechnung, Ratenzahlung, Pfändung usw. abgeschlossen wurden.
Neben den abgewickelten Vollstreckungsforderungen gibt die Anzahl der bestehenden Vollstre-
ckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Erkenntnisse über etwaige Rückstände.
Zum 01. Januar 2018 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung
In den interkommunalen Vergleich sind 21
Werte eingeflossen.
2017 positionierte sich die Stadt Münster im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
1.743 774 1.743 2.344 2.912 5.522 21
Münster hat weniger bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle als rund Dreivi er-
tel der Vergleichskommunen. Aufgrund der hohen Leistungskennzahl bei den abgewickelten
Vollstreckungsforderungen konnte die Stadt Münster ihre Rückstände 2018 weiter verringern .
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Neue Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2018
In den interkommunalen Vergleich sind 21 Werte eingeflossen.
2017 positionierte sich die Stadt Münster
im interkommunalen Vergleich wie folgt:
Münster Minimum 1. Viertelwert 2. Viertelwert
(Median) 3. Viertelwert Maximum Anzahl
Werte
2.559 1.410 1.986 2.272 2.510 3.130 20
Bei den neuen Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle liegt die Stadt Münster im oberen
Viertel der Vergleichskommunen. Da sie jährlich mehr Fälle bearbeitet als neu hinzukommen ,
könnten sich die Rückstände mit dem eingesetzten Personal noch weiter reduzieren.
Vollstreckung für Dritte
Die für das Mahn- und Vollstreckungsverfahren bestimmte zentrale Stelle einer Kommune hat
über die Erledigung ihrer eigenen Aufgaben hinaus in bestimmten Fällen Aufgaben für Dritte zu
übernehmen. Das sind vor allem
Amtshilfe für andere Vollstreckungsbehörden nach den §§ 4 ff Verwaltungsverfahrensge-
setz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (u. a. Gemeinden, Kreise, Landschaftsverbän-
de),
Vollstreckungshilfe für Gläubiger nach § 4 Ziff. 1 VO VwVG NRW i. V. m. § 2 VO VwVG
NRW (u. a. Anstalten des öffentlichen Rechts im Sinne des § 114 a GO NRW),
Aufgaben auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz
über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW).
Für die Übernahme dieser Aufgaben hat die Kommune unterschiedliche Kostenregelungen zu
beachten.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Für die Amtshilfe wird entsprechend § 8 VwVfG NRW durch die ersuchende Vollstre-
ckungsbehörde keine Verwaltungsgebühr geleistet.
Für die Vollstreckungshilfe hat der Gläubiger der jeweiligen Kommune den derzeit gel-
tenden Kostenbeitrag von 37 Euro nach § 5 Abs. 1 VO VwVG NRW mit Auftragserteilung
zu zahlen. Sofern das Vollstreckungsersuchen durch die beauftragte Kommune nicht er-
folgreich war, hat der Gläubiger darüber hinaus der Vollstreckungsbehörde gemäß § 20
Abs. 2 VwVG NRW Ersatz der Kosten zu leisten, die beim Schuldner nicht beigetrieben
werden können.
Entsprechend § 23 Abs. 4 GkG NRW soll eine angemessene Entschädigung vereinbart
werden. Diese ist in der Regel so zu bemessen, dass die durch die Übernahme oder
Durchführung entstehenden Kosten in einer Kommune gedeckt werden.
Die Fallzahlen für die Vollstreckung für Dritte sind in diesem Bericht zusammengefasst als V oll-
streckungsforderungen von Dritten.
Über die Amts- und Vollstreckungshilfe hinaus hat die Stadt Münster keine weiteren Aufgaben
in der Vollstreckung für Dritte übernommen.
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Anlage: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Erfüllungsgrade
Feststellung Empfehlung
F1 Der Abgleich der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten ergab keinen Unterschiedsbe-
trag. E1 Die Stadt Münster sollte ihre Wechselgeld- und Handvorschüsse sowie ihre
Schulgirokonten als liquide Mittel in den Tagesabschluss aufnehmen.
F2 Die Stadt Münster erreicht beim Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstre-
ckung“ mit 98 Prozent einen überdurchschnittlichen Wert.
F3 Im Teilerfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit erreicht die Zahlungsabwicklung und Voll-
streckung der Stadt Münster den Maximalwert.
F4
Die Stadt Münster positioniert sich im Teilerfüllungsgrad Organisation mit einem über-
durchschnittlichen Wert. Die schriftlichen Regelungen der Stadt Münster für die Zah-
lungsabwicklung und Vollstreckung bieten eine positive Unterstützung für alle Beschäf-
tigten. In einzelnen Punkten zeigen sich dennoch Entwicklungsmöglichkeiten.
E4.1 Die Stadt Münster sollte in Einzelfällen auch auf die Möglichkeit eines Telefo-
ninkassos zurückgreifen.
E4.2
Die Stadt Münster sollte die Niederschlagungen vollständig zentralisieren. Aller-
dings sollte sich die Stadt am § 32 Abs. 3 KomHVO NRW orientieren. Durch
den perspektivischen Wegfall der Niederschlagungen in den dezentralen Fach-
bereichen sollte Münster die dort hierfür nicht mehr benötigten Stellenanteile
konsequent einsparen.
F5 In der Stadt Münster befindet sich derzeit ein umfangreiches Berichtswesen im Aufbau.
Die geplanten Kennzahlen werden die Steuerungsmöglichkeiten verbessern.
F6
Aus den Erkenntnissen der laufenden Prüfung durch die gpaNRW hat die Stadt bereits
Kennzahlen in ihr im Aufbau befindliches Berichtswesen zum Forderungsmanagement
(FOM) übernommen.
F7
Bei der Digitalisierung ergibt sich in Münster mit einem Erfüllungsgrad von 47 Prozent
(Median 59 Prozent) noch deutliches Optimierungspotenzial. Die Stadt ist bereits dabei,
einige Prozesse zu digitalisieren. Eine Vollstreckungssoftware setzt sie dabei noch nicht
ein.
F8 Die Stadt Münster arbeitet bereits an einem verwaltungsweiten Workflow, um ihren E8.1 Sobald die benötigten Voraussetzungen vorliegen, sollte die Stadt Münster ihren
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Feststellung Empfehlung
Rechnungseingangsworkflow zu digitalisieren. Hierdurch können sich für die Zahlungs-
abwicklung Synergieeffekte ergeben.
Rechnungsworkflow vollständig papierlos durchführen und Papierrechnungen
nach dem Einscannen vernichten.
E8.2
Die Stadt Münster sollte für eine zügigere und effizientere Bearbeitung in der
Vollstreckung und zur Nutzung der Schnittstelle XAmtshilfe zeitnah eine Voll-
streckungssoftware in ihrer Vollstreckung einsetzen.
E8.3
Mit Implementierung einer Vollstreckungssoftware sollte die Stadt Münster prü-
fen, ob sie durch den Einsatz von Tablet-PCs im Außendienst der Vollstreckung
Synergieeffekte erzielen kann. Dem sollte sie eine Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung vorschalten.
Tabelle 2: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Zahlungsabwicklung i.e.S.
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster hat relativ hohe Aufwendungen für die Bearbeitung der Einzahlungen
auf den Geschäftskonten. Die meisten Kommunen erledigen diese Aufgabe wirtschaftli-
cher
F2
Der Personaleinsatz in der Zahlungsabwicklung ist in Relation zur Einwohnerzahl un-
auffällig. Dennoch hat die Stadt Münster höhere Aufwendungen je Einzahlung als 75
Prozent der Vergleichskommunen.
F3
Die erhöhten Aufwendungen je Einzahlung sind durch eine unterdurchschnittliche Leis-
tungskennzahl begründet. Mehr als die Hälfte der Vergleichskommunen bearbeiten
mehr Einzahlungen je Vollzeit-Stelle als die Stadt Münster.
F4
Die Stadt Münster weist bei den meisten Forderungsarten einen vergleichsweise hohen
Anteil an SEPA-Lastschriftmandaten aus. Optimierungsmöglichkeiten bieten sich insbe-
sondere bei der VHS.
E4
Die Stadt Münster sollte für die Buchung von VHS – Kursen die geplanten Onli-
ne-Bezahlmöglichkeiten zeitnah umsetzen, um den Aufwand in der Zahlungs-
abwicklung zu reduzieren.
F5 Der hohe Anteil von Lastschriften an den Einzahlungen wirkt sich für die Zahlungsab-
wicklung der Stadt Münster entlastend aus.
F6
Die Stadt Münster bildet bei den ungeklärten Ein- und Auszahlungen den Minimalwert
der Vergleichskommunen. Dies zeigt, dass die in Münster durchgeführten Arbeitsschrit-
te wirken.
E6
Die Stadt Münster sollte versuchen, durch entsprechende Vorgaben in der Fi-
nanzsoftware den Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zah-
lungseingängen weiter zu erhöhen.
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Feststellung Empfehlung
F7
In Münster fallen bezogen auf die Einwohner weniger Mahnungen an als in vielen Ver-
gleichskommunen. Dabei weist die Stadt eine gute Erfolgsquote mit den Mahnungen
auf.
F8 Die Zahlungsabwicklung für Dritte erledigt die Stadt kostendeckend.
Tabelle 3: Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2019 – Vollstreckung
Feststellung Empfehlung
F1
Die Stadt Münster gehört zu den Städten mit dem geringsten Personaleinsatz in der
Vollstreckung. Dadurch erreicht sie niedrige Aufwendungen je abgewickelter Vollstre-
ckungsforderung.
F2 Nur eine Vergleichskommune wickelt ihre Vollstreckungsforderungen noch wirtschaftli-
cher ab als die Stadt Münster.
F3
Die Stadt Münster erhebt bei den Vollstreckungsankündigungen die volle Pfändungs-
gebühr. Sie verzichtet allerdings auf die Erstattung des Portos. Eine Optimierungsmög-
lichkeit wäre, den Schuldner darauf hinzuweisen, dass er bei sofortiger Zahlung nur die
halbe Pfändungsgebühr zu entrichten hat.
E3.1
Die Stadt Münster sollte die Schuldner bei den Pfändungsankündigungen darauf
hinweisen, dass die Gebühren niedriger ausfallen, wenn der Außendienst sich
nicht an Ort und Stelle begeben muss.
E3.2
Die Stadt Münster sollte bei der Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsan-
kündigung durch den Vollziehungsbeamten auch das zugehörige Porto erhe-
ben.
F4
Die Stadt Münster gehört 2017 und 2018 zu den Städten mit den höchsten Leistungs-
werten bei den abgewickelten Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle. Gleichzeitig
weist sie eine hohe Erfolgsquote und geringe Rückstände auf.
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Tabelle 4: Erfüllungsgrad „Zahlungsabwicklung und Vollstreckung“
Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Ordnungsmäßigkeit
1 Sie haben eine Liquiditätsplanung für die Verwaltung der Zahlungsmittel
aufgebaut.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9 Ja, 4.3.1 und 4.3.2 GA Fibu vom
14.09.2011
2 Sie haben eine Dienstanweisung zum Zins- und Schuldenmanagement. vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Kredite und Derivate vom
09.11.2012
3 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zur Behandlung von
Kleinbeträgen.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 5.1.1
4 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschla-
gung und Erlass von Forderungen.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Stundungsanweisung
5 Die schriftlichen Regelungen zu Punkt vier beinhalten auch die regel-
mäßige Überwachung aller niedergeschlagenen Forderungen.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9
Ja, GA Stundungsanweisung Nr.
2.2.2.2 Nachweise in Niederschla-
gungslisten in den Ämtern
6 Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer zentralen
Stelle besteht.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 GA Fibu Nr. 2.2.2
7
Sie haben ein Konzept für den Prozess der Neuanlage, Änderung,
Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanzsoft-
ware.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9
Anwendungshandbuch und Berech-
tigungsrahmenkonzept, abgestimmt
mit citeq
8 Sie haben eine abschließende Regelung für die Einrichtung von Konten
und die Auflösung bestehender Konten.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 GA Fibu Nr. 4.5.4
9 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen für die Führung der Hand-
kassen.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Handvorschüsse und Geld-
annahmestellen vom 09.07.2018
10 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von durch-
laufenden Geldern und fremden Finanzmitteln.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 4.5.9
11 Sie haben schriftliche Regelungen für den Einsatz von Geldkarten,
Debitkarten und Kreditkarten.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 JA, GA Handvorschüsse und Geld-
annahmestellen Nr. 2.2 und 3.2
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
12
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und Zah-
lungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung der
sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 3.3.6.3
13 Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der Zahlungs-
abwicklung.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Fibu Nr. 7
14 Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von Wert-
gegenständen) und Siegel(stempel) um.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA Verwahrgelass vom
06.06.2011
15 Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen zu Archivierung, Aufbe-
wahrungspflichten - Workflow.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, unterschiedliche Workflows
16 Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das Schuld-
nerverzeichnis an.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja.
17 Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von Forde-
rungen.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, verbindliche Arbeitsanweisung
für die Zahlungsabwicklung
Punktzahl Ordnungsmäßigkeit 87 87
Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent 100
Organisation
18 Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an ma-
nuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering).
vollständig
erfüllt 3 3 9 9 Ja.
19
Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen
(bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, Klä-
rungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.B. Lastschriften) minimiert
wird.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9 Ja, Prüfung regelmäßig durch RPA
20 Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forderun-
gen.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9 Ja, automatische Verrechnungs-
steuerung läuft jede Nacht
21 Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit Mahnsper-
ren.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, systemseitig vorgegeben
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
22
Sie haben Regelungen für die wirtschaftliche Beitreibung von Vollstre-
ckungsforderungen zur Bearbeitung (Bearbeitungsreihenfolge, Informa-
tionsbeschaffung, Prioritäten usw.).
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Außen- vor Innendienst
23 Sie haben schriftliche Regelungen zur Teilzahlungsvereinbarung. vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja.
24 Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft selbst
vorzunehmen.
vollständig
erfüllt 3 3 9 9 Ja.
25
Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von
städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwicklung
der Zahlungen obliegt, zentralisiert.
überwiegend
erfüllt 2 2 4 6
Nein, Niederschlagung soll aber
zeitnah zentralisiert werden. Über-
wachung der Fristen erfolgt.
26 Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanweisung
geregelt.
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, GA Fibu Nr. 2.1.7 und 2.5
27 Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzverfahren
getroffen.
vollständig
erfüllt 3 1 3 3 Ja, GA und Vermerke
28 Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung getroffen. vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ja, mit Kämmerin abgestimmte
umfassende Vermerke
Punktzahl Organisation 70 72
Erfüllungsgrad Organisation in Prozent 97
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
29
Sie haben Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirtschaft-
lichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und überprüfen deren Einhaltung
bedarfsorientiert
überwiegend
erfüllt 2 2 4 6 Ziele im Haushaltsplan, ab 2019
Berichtswesen.
30
Sie haben Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und
Strukturkennzahlen) gebildet. Diese dienen der Leitung als Steuerungs-
grundlage für das operative Leistungsgeschehen
vollständig
erfüllt 3 2 6 6 Ab 2019 Bericht zum Forderungs-
management (FOM)
Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling 10 12
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling in
Prozent
83
Gesamtauswertung
Punktzahl gesamt 167 171
Erfüllungsgrad gesamt in Prozent 98
Stadt Münster Zahlungsabwicklung 050.010.050_03364
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Tabelle 5: Erfüllungsgrad „Digitalisierung“
Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
Digitalisierung
Sie haben den elektronischen Workflow eingerichtet - die eingehenden
Rechnungen werden:
31 an zentraler Stelle angenommen nein 0 2 0 2 Nein, zentral und dezentral
32 eingescannt ja 1 2 2 2 Ja.
33 elektronisch weitergeleitet ja 1 1 1 1 Ja, künftig wird der Scan am An-
fang des Workflows stehen
Elektronische Rechnungen (eRechnungen) werden:
34 angenommen ja 1 1 1 1 Ja.
35 medienbruchfrei weiter verarbeitet nein 0 1 0 1 Nein.
36 Wie hoch ist der Anteil der elektronischen Rechnungen? offene Frage Ungefähr 13 Prozent.
37 Welche Rechnungen gehen bereits elektronisch ein? offene Frage Grundsätzlich aus allen Bereichen.
38 Wo bestehen aus Ihrer Sicht Hindernisse, den Anteil der elektronischen
Rechnungen zu erhöhen? offene Frage Derzeitiger Prozess, Verbesserun-
gen sind in Bearbeitung.
39 Die Archivierung erfolgt elektronisch ja 1 2 2 2 Ja.
wenn ja,
40 Auf einen Ausdruck in Papierform wird verzichtet. nein 0 1 0 1 Nein.
41 Die beteiligten Organisationseinheiten haben Zugriff auf das elektroni-
sche Archiv. ja 1 1 1 1 Ja.
42 Die Rechnungsprüfung hat Zugriff auf das elektronische Archiv. ja 1 1 1 1 Ja.
43 Die Vollstreckung arbeitet bereits mit einer elektronischen Vollstre-
ckungsakte. nein 0 2 0 2 Nein.
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Erfüllungs-
grad
Bewer-
tung /
Skalie-
rung
Gewich-
tung
erreichte
Punkte
Optimal-
wert Dokumentation des Interviews
44 Die Außendienstmitarbeiter verfügen über Tablet PC. Auf Papierausdru-
cke wird weitest gehend verzichtet. nein 0 1 0 1 Nein.
45 Amtshilfeersuchen können elektronisch (durch entsprechende Schnitt-
stellen) übermittelt werden. nein 0 2 0 2
Ausgehende nein, eingehende
teilweise (z.B. Beitragsservice hat
elektronische Schnittstelle)
Punktzahl Digitalisierung 8 17
Erfüllungsgrad Digitalisierung in Prozent 47
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Heinrichstraße 1
- Hafenstraße 8
- Homannstraße
- Hohe Ward
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Details
- Aktenzeichen
- V/0681/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37