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230755

BBB-Anfrage: Energieeinsparungen in städtischen Gebäuden

Große Anfrage 12.04.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss SGB, Sitzung am 08.08.2023, TOP 1.2

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Sammeldokument öffentlich

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Große Anfrage 
öffentlich 
230755 
 
 
 
 
——
 
Fragesteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Dr. Albert Weidmann 
 
 
12.04.23 
 
 
 
BBB-Anfrage: Energieeinsparungen in städtischen 
Gebäuden 
 
Beratungsfolge 
Betriebsausschuss SGB 03.05.2023 Kenntnisnahme 
 
Fragestellung 
 
1. Energieeinsparungen in welcher Größenordnung (absolut und prozentual) 
liegen der Aussage der Oberbürgermeisterin „Die Erfahrungen der 
vergangenen Monate haben aus Sicht der Stadtverwaltung gezeigt, dass 
insbesondere die Temperaturabsenkung signifikant zur Energie- und 
Kosteneinsparung beitragen konnte...“ im Vergleich zu welchem jeweiligen 
Referenzwert 
a. für jede einzelne Schwimmhalle 
b. für die 5 größten städtisch genutzten Büroimmobilien (bitte einzeln 
aufgeschlüsselt) 
zugrunde? 
 
2. Wie hat sich seit der Temperaturabsenkung im Vergleich zu vorher 
a. der Krankenstand der Belegschaft, 
b. die Nutzung von Telearbeit 
entwickelt? 
 
Begründung 
 
In ihrer Pressemeldung vom 11.04.2023 führt die Oberbürgermeisterin aus: 
 
„Bundesstadt Bonn setzt verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung fort 
Mit Blick auf das Ende der bundesweiten Energiesparverordnung am 15. April 
2023 hat die Bundesstadt Bonn entschieden, verschiedene Maßnahmen zur 
Energieeinsparung beizubehalten. Damit möchte die Bundesstadt Bonn 
angesichts der geltenden Strom- und Gaspreisbremsen weiterhin einen Beitrag 
zum Energiesparen sowie zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung 
leisten. 
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Seite 2  
 
——
Konkret bedeutet dies, dass die Wassertemperaturen in den Schwimmhallen in 
den Lehrschwimmbecken bei 29 Grad Celsius (vorher 30 Grad), in den 
Sportbecken bei 24 Grad Celsius (vorher 26 Grad) und in den 
Mehrzweckbecken bei 26 Grad Celsius (vorher 28 Grad) bleiben. Die 
Lufttemperatur in den Hallenbädern ist entsprechend angepasst. 
In den städtischen Gebäuden – mit Ausnahme von Schulen, Kindertagesstätten 
und Unterkünften - bleibt die Raumtemperatur nach wie vor bei 19 Grad 
Celsius, und die Klimatisierung in den Sommermonaten wird auf eine 
Höchsttemperatur von 26 Grad Celsius eingestellt.  
Öffentliche bzw. repräsentative Gebäude werden nachts weiterhin nicht 
beleuchtet.  
Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben aus Sicht der 
Stadtverwaltung gezeigt, dass insbesondere die Temperaturabsenkung 
signifikant zur Energie- und Kosteneinsparung beitragen konnte und die damit 
verbundenen Einschränkungen sich in einem vertretbaren Rahmen bewegten. 
Hintergrund 
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine und die damit 
verbundene Sorge vor Engpässen bei Energielieferungen ist das Ziel der 
Energiesparverordnung die kurz- und mittelfristige Sicherung der deutschen 
Energieversorgung. Die Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten 
sowohl für private Haushalte als auch für die Wirtschaft und für die öffentliche 
Hand. Die Energiesparverordnung endet am 15. April 2023.“ 
 
Die BBB-Fraktion möchte u.a. in Erfahrung bringen, mit welchen wie jeweils 
ermittelten Messwerten in welcher Größenordnung die angeblich erzielten 
Energieeinsparungen von der Oberbürgermeisterin ermittelt wurden. 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (2)

03.05.2023 Betriebsausschuss SGB
TOP 1.3 Kenntnisnahme

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
08.08.2023 Betriebsausschuss SGB
TOP 1.2 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
230755
Typ
Große Anfrage
Datum
12.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40