2312/2026
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2312/2026 Freigabedatum 17.08.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der be- zirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 150.200,00 €. Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 150.200,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks- vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts- jahre 2027/2028 auf insgesamt jeweils 1.439.700 € festgesetzt. Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde • je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und • je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro zugrunde gelegt. 3 Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2027/2028 fol- gende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2025): Bezirk Einwoh- ner*innen Kopfbetrag je Einwoh- ner*in Anteil der Einwoh- ner*innen Sockel-be- trag je Be- zirk Gesamt- betrag auf- gerundet 2 Rodenkirchen 112.254 1,07 € 120.112 € 30.000 € 150.112 € 150.200 € Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushalts- rechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte und Maßnahmen entschieden hat. Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. Anlage
9.1.1 2143-2026 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Brückenstraße 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2312/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 17.08.2026
- Erstellt
- 17.08.2026 18:23