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2312/2026

Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 21.09.2026, TOP 9.1.1

9.1.1 2312-2026 Anlage 2 BV 2 Vorschlag Aufteilung BOM Hj 2027-2028

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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9.1.1 2143-2026 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3350 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2312/2026 
Freigabedatum 
17.08.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Haushaltsplan-Entwurf Doppelhaushalt 2027/2028 
Hier: Aufteilung der bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Absatz 3 der 
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Rodenkirchen beschließt die Verwendung der be-
zirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 
unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 150.200,00 €. 
 
Die Mittel werden gemäß Anlage zur Beschlussvorlage aufgeteilt. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  150.200,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In der Gemeindeordnung NRW wurde in § 37 Absatz 3 GO NRW festgelegt, dass die Bezirks-
vertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten 
Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 
12.05.2026 die bezirksorientierten Mittel gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW für die Haushalts-
jahre 2027/2028 auf insgesamt jeweils 1.439.700 € festgesetzt.  
Bei der Aufteilung des o. a. Gesamtbetrages auf die Bezirke wurde  
 
• je Bezirk ein Sockelbetrag von 30.000 Euro und  
• je Einwohner*in ein Kopfbetrag von 1,07 Euro  
 
zugrunde gelegt.

3 
Auf dieser Basis ergibt sich für den Bezirk Rodenkirchen für die Haushaltsjahre 2027/2028 fol-
gende Mittelverteilung (Stichtag: Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz zum 31.12.2025): 
 
Bezirk Einwoh-
ner*innen  
Kopfbetrag 
je Einwoh-
ner*in 
Anteil der 
Einwoh-
ner*innen  
Sockel-be-
trag je Be-
zirk 
Gesamt-
betrag 
auf- 
gerundet 
2 Rodenkirchen 112.254 1,07 € 120.112 € 30.000 € 150.112 € 150.200 € 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat nunmehr gemäß § 37 Absatz 3 GO NRW über die 
sachliche Verwendung der Mittel für den Bezirk Rodenkirchen unter Beachtung der haushalts-
rechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Rodenkirchen über die einzelnen Projekte 
und Maßnahmen entschieden hat. 
Eine Liste der betreffenden Produktgruppen ist als Anlage beigefügt. 
Es werden auch Umweltprojekte gefördert und Mittel bereitgestellt. 
 
Anlage

9.1.1 2143-2026 Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1385 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Vergabe der bezirksorientierten Mittel erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung 
Nordrhein-Westfalen. Demnach sollen Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck dieser 
Haushaltsmittel allein entscheiden können. Eine Beschlussfassung über die Vergabe dieser Mittel erfolgt 
auf Grundlage einer von der Bezirksvertretung Rodenkirchen festgelegten Richtlinie, in der Kriterien für 
die Gewährung von Zuschüssen festgelegt sind. Vor diesem Hintergrund ist kein ausreichender 
Gestaltungsspielraum für eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorhanden. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

21.09.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

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Details

Vorlagen-Nr.
2312/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2026
Erstellt
17.08.2026 18:23