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V/0325/2021/1

Bebauungsplan Nr. 626 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 15.11.2021

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0325/2021/1
V/0325/2021/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
[Gasometer]
Beschluss zur Aufstellung
Beratungsfolge
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Für den Standort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen
Albersloher Weg und Bundestraße B 51 ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a Baugesetzbuch
(BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung
von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der
Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 626).
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308, 310, 313.
2. Die städtebauliche Qualität soll durch eine Konzeptvergabe gesichert werden, die durch
den Grundstückseigentümer durchgeführt wird. Inhalte und Ziele der Konzeptvergabe
werden mit den zuständigen Gremien der Stadt Münster abgestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch die obenstehenden Beschlussvorschläge den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.
Stadtplanungsamt
11.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Fiegen /
Herr Husmann
T elefon:492-6121 /
492-6194
Fiegen@stadt-muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de

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Begründung:
Der Gasometer, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße) am Albersloher Weg gelegen, ist
als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes
Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs.
Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer
Betrieb genommen wurde. Die Konstruktion erlaubte die Lagerung von bis zu 75.000 m³ Gas zur
Versorgung des Stadtgebiets. Das Gebäude ist als technisches Baudenkmal in die Denkmalliste der
Stadt Münster eingetragen.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Münster, die im Hinblick auf die originären
Nutzungszwecke keinen Bedarf an einer weiteren Nutzung haben. Die Stadtwerke verfolgen somit
das Ziel, das Grundstück unter Beibehaltung der prägenden Bausubstanz einer neuen Nutzung
zuzuführen.
Da keine konzerninternen Nutzungsansprüche vorliegen, ist geplant, das Grundstück zu veräußern.
Die grundsätzliche Entwicklungsoption der Schaffung neuer Flächen in einem hybrid genutzten
Gebäude ist aus städtebaulicher Sicht zu empfehlen und bietet die Chance, das Gelände mit einer
Mischung aus Büro, Kultur, Hotel und Gastronomie neu zu programmieren; hat das Gelände doch das
Potenzial, durch eine hochwertige Wiedernutzbarmachung eine neue prägende Landmarke für die
Konversion im gesamten Hafenbereich darzustellen.
Um diese Nachfolgenutzung zu ermöglichen, ist parallel zum Vermarktungsverfahren die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich, dabei ist eine Vielzahl von einzelnen
Fragestellungen einer zukünftigen Entwicklung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu
untersuchen:
Es ist das Ziel, für das Grundstück sowohl nutzungsstrukturell als auch städtebaulich / architektonisch
einen hochwertigen Nutzungsvorschlag zu erhalten, der der exponierten stadträumlichen Lage
gerecht wird. Dazu ist eine Konzeptvergabe ein bewährter Weg, eine Mischung aus Qualitäts- und
Wirtschaftlichkeitskriterien im Rahmen einer Investorenauswahl berücksichtigen zu können, wie dies
z. B. die Stadt Münster bei unterschiedlichen Vergaben oder die KonvOY derzeit für die
Kasernenkonversionsprojekte betreiben.
Vor diesem Vergabeverfahren wird durch die Eigentümerin eine umfängliche
Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, die die Basis der später für das Verfahren notwendigen
Erkenntnisse sein soll. Unter anderen bedarf es z. B. konkreter Untersuchungen hinsichtlich der
notwendigen Sanierung des Stahlgerüstes, des Umgangs mit den Altlasten im Boden und des
architektonischen Umgangs mit der hohen Schallbelastung durch die angrenzenden Straßen. Da alle
diese Faktoren wertbeeinflussend für das Grundstück sind und die spätere Nutzbarkeit unmittelbar
beeinflussen, sollen sie zu diesem frühzeitigen Zeitpunkt ermittelt werden, um eine qualifizierte
Kalkulationsgrundlage für potentielle Investoren zu bieten.
Das Stadtplanungsamt wird die Stadtwerke Münster bereits in dieser Phase inhaltlich unterstützen,
um zum einen das Vergabeverfahren zu einem guten Ergebnis zu führen, zum anderen aber auch um
sicherzustellen, dass die angestellten Überlegungen unmittelbar in einem späteren Planverfahren
verwendet werden können und hier keine neuen oder ergänzenden Betrachtungen mehr erforderlich
werden.
Das Grundstück liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg /Westf.
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der hier in Sicherung der ehemaligen
Nutzung eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festsetzt. Eine
gewerbliche Nutzung ist in diesem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich, sodass eine Änderung
des Planungsrechts erforderlich ist. Im Randbereich liegt der Geltungsbereich im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 142 T eilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis
Drolshagenweg)“, der hier eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs
planungsrechtlich sichert. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht

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in Anspruch genommen worden, sodass nach derzeitigem Kenntnisstand eine Überplanung sinnvoll
erscheint.
Diese soll in Form der Neuaufstellung eines überlagernden Bebauungsplans erfolgen. Sobald als
Ergebnis aus dem oben beschriebenen Vermarktungsprozess ein Nutzer bzw. eine Nutzerin und ein
architektonisches Konzept feststehen, ist vorgesehen, das Planverfahren als vorhabenbezogenen
Bebauungsplan weiterzuführen, um konkrete Regelungen insbesondere im Hinblick auf die
Immissionssituation und weitere projektbezogene Erfordernisse sicherstellen und mittels des
Durchführungsvertrags auch eine zeitnahe Umsetzung des Projekts abzusichern.
Das Plangebiet ist ca. 1,3 ha groß. Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung der Fläche mit einem
nunmehr gewerblichen Nutzungszweck im Sinne eines Bürostandorts. Aus städtebaulicher und aus
denkmalrechtlicher Sicht ist eine zusätzliche Neubebauung auf dem Grundstück nicht vorstellbar,
sodass sich die neu entstehende Nutzung lediglich innerhalb der beiden Kubaturen des Gasometers
selbst und des dazugehörigen Pumpenhauses entwickeln kann. Somit wird maximal eine Grundfläche
von etwa 2.600 m² versiegelt. Eine Wohnnutzung scheidet nach den Erkenntnissen aus der
vorliegenden Schalluntersuchung aufgrund der hohen Vorbelastung aus.
Die Verwaltung hat in einer ersten groben Machbarkeitsstudie unterstellt, dass in dem bisherigen
Sockelbereich die notwendigen Stellplätze untergebracht werden könnten. In der darüber liegenden
Gerüstebene könnten dann unter Berücksichtigung eines nicht bebauten Innenkreises max.
18.000 m² Geschossfläche realisiert werden. Eine erste verkehrsgutachterliche Untersuchung hat in
Abstimmung mit dem Amt für Mobilität und Tiefbau ergeben, dass diese Maximalfläche auch über die
heute bestehende Anbindung an den Boelckeweg und von dort an den Albersloher Weg erschlossen
werden kann. Ein Umbau des Albersloher Wegs mit dem Ziel der Herstellung eines vollständigen
Knotenpunkts erscheint aufgrund der unmittelbar benachbarten Kreuzungen nicht darstellbar, sodass
die Erschließung vom Albersloher Weg „rechts rein – rechts raus“ erfolgen muss und eventuelle
abweichende Fahrtrichtungen durch Wenden im Bereich des Kreisels Egbert-Snoek-Straße bzw. an
der Kreuzung Nieberdingstraße/Theodor-Scheiwe-Straße erreicht werden können.
Klarstellend zum Sachverhalt der Ursprungsvorlage soll mit dem ergänzten Beschluss
(Beschlussvorschlag 2 in fett und kursiv) sichergestellt werden, dass im Gasometer ein
zeitgemäßer Ort entstehen soll, der eine vielfältige Nutzungsstruktur aufweist. Das mögliche
Nutzungsspektrum soll im Rahmen der Konzeptvergabe möglichst weit gefasst werden und eine
vielfältige Nutzung ein Bewertungskriterium sein. So sind weitere Nutzungen wie z. B. Gastronomie
oder Hotellerie ebenso wie Flächen für kulturelle Zwecke möglich bzw. wünschenswert.
Für das geplante Vergabeverfahren und das daran anschließende Planverfahren würde dann das
Nutzungsspektrum so gefasst werden, dass ein zeitgemäßes Gebäude mit flexiblen Raumangeboten
entstehen kann.
Mit der Anforderung an potentielle Investoren, neben der reinen Büronutzung auch Angebote z. B. für
Gastronomie und Kultur zu schaffen kann es gelingen, im Gasometer einen nutzungsgemischten Ort
zu entwickeln.
Die ergänzend vorzusehenden Nutzungen können dazu beitragen, das entstehende Gebäude auch
über die klassischen Arbeitszeiten hinaus zu bespielen und einen Ort zu schaffen, der für die
Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung steht. Konkrete Aussagen zur Ausgestaltung und zum Umfang
der ergänzenden Nutzungen sollen im Rahmen der Machbarkeitsstudie mit entwickelt werden. Die
räumlichen Vorgaben der Grundstücksentwicklung (keine zusätzlichen Gebäude auf dem Gelände,
weitestgehender Erhalt der Vegetationsstruktur) bleiben unverändert.
Aufgrund dieser Determinanten ist es vorstellbar, das Verfahren als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB durchzuführen. Es ist nicht vorgesehen, dass durch den
Bebauungsplan die Zulassung UVP-pflichtiger Vorhaben begründet wird, Natura2000-Gebiete sind
nicht betroffen und es liegen keine Erkenntnisse zu Störfallbetrieben im Einwirkungsbereich vor,
sodass die Ausschlussgründe für ein beschleunigtes Verfahren allesamt nicht zur Anwendungen
kommen müssen.

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Da sich der spätere Bebauungsplanentwurf konkret auf die geplante Architektur als Ergebnis des
Vergabeverfahrens beziehen soll, wird die Verwaltung zunächst nur frühzeitige Bearbeitungsschritte
im Bauleitplanverfahren wie die frühzeitige Beteiligung der Behörden vornehmen. Die frühzeitige
Information der Öffentlichkeit soll gleichzeitig der Vorstellung des ausgewählten Konzepts dienen und
somit ebenfalls erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens durchgeführt werden.
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird der Standort des Gasometers derzeit – aufgrund des gröberen
Detaillierungsgrades des FNP – nicht flächenhaft als Versorgungsanlage dargestellt, sondern lediglich
mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ innerhalb einer einen weiteren Bereich umfassenden
Grünfläche gekennzeichnet. Der FNP kann nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 626 gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 626 ist in der Anlage 1 der Ursprungsvorlage
dargestellt.
In Vertretung
Robin Denstorff
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (4)

25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.02.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 25.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 31.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Boelckeweg
  • Albersloher Weg
  • Lindberghweg
  • Drolshagenweg
  • Umgehungsstraße
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0325/2021/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.11.2021
Erstellt
15.11.2021 10:45