V/0245/2009
18. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0245-2009-Anlage-2-LSG-Aenderungserfordernis
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0245/2009 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck, im Be- reich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg hier: Änderungserfordernis für Festsetzungen einer geltenden Landschaftsschutzverordnung (Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklen- beck) aufgrund der Neudarstellung zweier Sondergebiete sowie der Ausweitung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage. 1. Verfahren auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver- ordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck 1.1 Darstellung der Fläche Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kump, das zur Erweiterung vorgesehene Areal des nördlich und westlich angrenzenden Reitervereins St. Georg sowie den südlich von Haus Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. Im Rahmen der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen für den Bereich des Hauses Kump sowie für die geplante Stellplatzanlage zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbe- stimmung Bildung dargestellt werden. Im Sondergebiet für die Stellplätze soll dabei zusätzlich eine Kennzeichnung mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) erfolgen. Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts aus- geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge- kennzeichnet. Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . Es erfolgt eine Rücknahme des Landschaftsschutz- gebiets für den Bereich Haus Kump, das Areal der geplanten Stellplätze nördlich der Mecklen- becker Straße sowie die intensiv bzw. baulich genutzten Areale des Reitervereins St. Georg. 1.2 Begründung, zugleich auch städtebauliche Begründung für die von der Land- schaftsschutzverordnung abweichende geplante Darstellung im Flächennutzungs- plan (FNP) Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll durch die Handwerkskammer Münster zu einer Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen umgewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbe- cker Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße bestehenden Einrichtungen des Handwer- ker-Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür notwendigen Stellplätze sollen ausschließlich unmittelbar nördlich der Mecklenbecker Straße errichtet werden; sie stehen ergänzend auch den Nutzern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. Für den Bereich des Hauses Kump sowie die geplante Stellplatzanlage sollen mit der 18. Ände- rung des FNP zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Im Bereich der geplanten Stellplätze soll dabei zusätzlich eine Kennzeichnung mit dem Planzei- chen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) erfolgen. STADT MUNSTER Änderungserfordernis Landschaftsschutzgebiet / Seite 1 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts aus- geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge- kennzeichnet. Der gültige Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich dar. Diese Darstellung wird überlagert durch weitere Funktionszuweisungen: Erholungsbereich, Bereich für den Schutz der Landschaft sowie Bereich zum Schutz der Natur im Bereich der Aa-Aue. Zu- sätzlich sind die Aa und der Meckelbach als Wasserflächen dargestellt. Da es sich bei der 18. Änderung des FNP zum einen beim Reiterverein St. Georg um die Erwei- terung einer vorhandenen, freiraumbezogenen Nutzung, zum anderen bei der denkmalge- schützten Gräften- und Hofanlage Haus Kump um die Schaffung der planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für eine umgebungsverträgliche Umnutzung handelt, wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben steht; mit Schreiben vom 22.11.2005 (Az.: 62.09-14 185/05) hat die Bezirksregierung Münster – Landesplanungsbehörde – auf eine Anfrage zur Vereinbarkeit der vorliegenden FNP-Änderung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) geantwortet, dass grundsätzliche landesplanerische Bedenken gegen die FNP-Änderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und den Vorhaben- und Erschließungsplan „Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg“ nicht geltend gemacht werden. 1.3 Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde Mit Schreiben vom 29.09.2005 hat die Untere Landschaftsbehörde folgende Stellungnahme abgegeben: Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster soll im Bereich der ehema- ligen Hofanlage Haus Kump und nördlich der Mecklenbecker Straße (zwischen den Einmün- dungen Echelmeyerstraße und Ossenkampstiege) auf zwei Flächen „Sondergebiet Bildung“ dargestellt werden. Bisher stellt der Flächennutzungsplan die Flächen als Grünflächen dar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner- Klimke-Weg, der das Planungsrecht für eine Bildungseinrichtung der Handwerkskammer schaf- fen soll. Auf der ehemaligen Hofanlage Haus Kump sollen durch Umbau innerhalb der bestehenden Gebäude bzw. innerhalb nach Abbruch neu errichteter Gebäude eine Fortbildungs- und Gestal- tungsakademie mit einer Schule für Textiltechnik einschließlich zugehöriger Gastronomie, ein Regiohof zur Vermarktung regional erzeugter Produkte, Werkstätten, Ausstellungsräume sowie zwei Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonal entstehen. Darüber hinaus soll nördlich der Mecklenbecker Straße ein Parkplatz entstehen, um den Stellplatzbedarf abzudecken und die ehemalige Hofanlage damit weitestgehend vom Kfz-Verkehr freizuhalten. Da die Gebäude- struktur im Wesentlichen erhalten bleibt, die Gebäudesubstanz der ehemaligen Hofanlage sich sogar reduziert, bestehen gegen diese Entwicklung aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken . Die insbesondere für den Parkplatz erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nachgewiesen. Im Zusammenhang mit dem Umbau der ehemaligen Hofanlage ist zudem geplant, die ehemali- ge Gräfte wiederherzustellen. Die untere Landschaftsbehörde stimmt einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung in einer engen Abgrenzung der Bebauung und des geplanten Parkplatzes daher zu. Neben der Bildungseinrichtung der Handwerkskammer umfasst der vorhabenbezogene Bebau- ungsplan auch die Reitanlage des Reitvereins St. Georg, nördlich von Haus Kump. Mit Aufstel- STADT MUNSTER Änderungserfordernis Landschaftsschutzgebiet / Seite 2 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll Planungsrecht für die Entwicklungsziele des Reitvereins geschaffen werden. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die ge- ordnete, landschaftsverträgliche Entwicklung der Reitanlage geplant. Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde bestehen daher keine Bedenken gegen die Planung. Die Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur baulichen Entwicklung der Reitanla- ge stehen allerdings der Landschaftsschutzverordnung entgegen. Aus diesem Grund wird eine Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung auch in diesem Bereich erforderlich. Neben den Entwicklungen im Bereich des Hochbaus initiiert der vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan die Wiederherstellung der Gräfte, die Gestaltung der Gräfteninsel und die Errichtung von Außenreitplätzen. Diese Maßnahmen stehen voraussichtlich der Landschaftsschutz- verordnung entgegen. Von Seiten der unteren Landschaftsbehörde kann für diese Maßnahmen allerdings eine Befreiung in Aussicht gestellt werden, weil die Errichtung der Gräfte die Wieder- herstellung eines kulturhistorischen, landschaftsprägenden Elementes darstellt und die Gestal- tung der Gräfteninsel abzustimmen ist. Eine Aussage darüber, ob die Außenreitplätze der Landschaftsschutzverordnung entgegen stehen, kann erst auf Grundlage der Ausbauplanung erfolgen. Wegen der Lage im Zusammenhang mit der bestehenden Reitanlage und weil die landschaftsgerechte Einbindung durch ein Pflanzgebot gewährleistet ist, kann auch hier eine Befreiung in Aussicht gestellt werden. Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen werden darüber hinaus im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nachgewiesen. 1.4 Stellungnahme des Landschaftsbeirates Dem Landschaftsbeirat der Stadt Münster ist die Planung zur Änderung der Grenze des Land- schaftsschutzgebietes in seiner Sitzung am 28.09.2005 vorgestellt worden. Der Landschaftsbei- rat hat der Änderung in der Sitzung zugestimmt. 1.5 Stellungnahme der Höheren Landschaftsbehörde (Dez. 51, Bezirksregierung Müns- ter) Mit Schreiben vom 10.07.2008 hat die Höhere Landschaftsbehörde (Dezernat 51) bei der Be- zirksregierung Münster dem Antrag der Stadt Münster vom 04.01.2008 und ergänzendem Be- richt vom 26.05.2008 auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverord- nung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck zugestimmt und gem. § 42 a (1) Landschaftsgesetz (LG) in Aussicht gestellt, bei der Durchfüh- rung der 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtgebiet West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck im Bereich Haus Kump die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971 zu ändern. 2. Verfahren auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver- ordnung für einen erweiterten baulich genutzten Planbereich für das Landschafts- schutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck 2.1 Anlass und Begründung Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg sowie der zeitgleich erfolgten Beteiligung der Behörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld des bestehenden und auch zukünftig am Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereiches ein überdachter Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet werden soll. Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebietes ist für diese Teilfläche eine ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich. STADT MUNSTER Änderungserfordernis Landschaftsschutzgebiet / Seite 3 von 4 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Mit Schreiben vom 11.12.2008 wurde deshalb die Bezirksregierung Münster – Höhere Land- schaftsbehörde – um Mitteilung gebeten, ob die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich erklärt wird und ob im Fall der Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes eine entsprechende Ände- rung der Landschaftsschutzverordnung erfolgen kann. 2.2 Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde Mit Schreiben vom 04.12.2008 hat die Untere Landschaftsbehörde für die geplante Ausweitung des Bereiches, der aus der Landschaftsschutzverordnung entlassen werden soll, folgende er- gänzende Stellungnahme abgegeben: Seitens der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster bestehen gegen die Ausweitung des Bereiches, der aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung entlassen werden soll, keine Bedenken. 2.3 Stellungnahme des Landschaftsbeirates Der Landschaftsbeirat hat in seiner Sitzung am 26.11.2008 dem Antrag auf Entlassung der er- weiterten Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. 2.4 Stellungnahmen der Höheren Landschaftsbehörde (Dez. 51, Bezirksregierung Münster) Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbe- hörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver- ordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht weiter verfolgt werde, sondern dass dieser im Zusammenhang mit dem ebenfalls vorliegenden Antrag auf Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird. 2.5 Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung Mit Schreiben vom 05.02.2009 hat die Stadt Münster bei der höheren Landschaftsbehörde (De- zernat 51) der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Teilaufhebung der Landschafts- schutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 gestellt. Dabei wurde auf das Vorliegen der Er- klärung der Inaussichtstellung der Teilaufhebung im Rahmen des Verfahrens zur 18. Änderung des FNP Bezug genommen. Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Land- schaftsschutzverordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. STADT MUNSTER Änderungserfordernis Landschaftsschutzgebiet / Seite 4 von 4
V-0245-2009-Anlage-3-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0245/2009 STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 12 Begründung zur 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck, im Bereich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele.......................................................................................................1 2. Änderungsbereich..................................................................................................................................2 3. Landschaftsschutzgebiet .......................................................................................................................2 4. Änderungsinhalte...................................................................................................................................4 4.1 Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung –............................................................................ 4 4.1.1 Hofanlage Haus Kump ......................................................................................................4 4.1.2 Separate Stellplatzanlage .................................................................................................4 4.2 Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage – .................................................................. 5 4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ............................................................................................................................................ 5 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ......................................................6 5.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 6 5.2 Kurzdarstellung der Planung ...................................................................................................... 6 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes....................................................... 6 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 7 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 8 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 9 5.7 Überwachung (Monitoring) ......................................................................................................... 9 5.8 Zusammenfassung..................................................................................................................... 9 6. Gesamtabwägung................................................................................................................................10 6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft............................................................................................. 10 6.2 Altlasten.................................................................................................................................... 10 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung...........................................................................11 6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit ............................................................................................... 11 7. Sonstige Hinweise ...............................................................................................................................11 7.1 Überschwemmungsgebiet........................................................................................................ 11 7.2 Planzeichnung .......................................................................................................................... 11 1. Planungsanlass und Planungsziele Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stellt im äußersten Süden des Stadtteils Sentrup, nördlich der Aa, bzw. im Stadtteil Mecklenbeck, nördlich der Mecklenbecker Straße, im Bereich von Haus Kump Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Parkanlage sowie Maß- nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Die Aa bildet im Änderungsbereich die Grenze zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Im Bereich der Aa enthält der FNP die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebietes, zu- sätzlich liegt der Änderungsbereich im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck. Der Änderungsbereich umfasst die Hofanlage Haus Kump, das zur Erweiterung vorgesehene Areal des nördlich und westlich angrenzenden Reitervereins St. Georg sowie den südlich von Haus Kump angrenzenden Freiraum bis zur Mecklenbecker Straße. Die Hofanlage Haus Kump, deren landwirtschaftliche Nutzung inzwischen eingestellt wurde, soll durch die Handwerkskammer Münster zu einer Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 12 umgewandelt werden. Dadurch werden die unmittelbar benachbarten, südlich der Mecklenbe- cker Straße und beiderseits der Echelmeyerstraße bestehenden Einrichtungen des Handwer- ker-Bildungszentrums sinnvoll ergänzt. Die dafür notwendigen Stellplätze sollen ausschließlich unmittelbar nördlich der Mecklenbecker Straße errichtet werden; sie stehen ergänzend auch den Nutzern des Handwerker-Bildungszentrums zur Verfügung. Für den Bereich des Hauses Kump sowie für die geplante Stellplatzanlage sollen mit der 18. Änderung des FNP zwei Sondergebiete mit jeweils der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Im Sondergebiet für die Stellplätze erfolgt dabei zusätzlich eine Kennzeichnung mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz). Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts aus- geweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage ge- kennzeichnet. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes (FNP) werden im Änderungsbereich dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung die rechtlichen Voraussetzungen dafür vor- liegen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Die Verfahren zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 werden im so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Der Planbereich wird durchquert von den beiden Fließgewässern Aa und Meckelbach; der Me- ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-100-Linie) festgesetzt; die Änderungsbe- reiche liegen außerhalb der Überschwemmungsgebiete. 2. Änderungsbereich Das Plangebiet befindet sich im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck beiderseits der Aa zwischen dem Reiner-Klimke-Weg im Norden und der Mecklenbecker Straße im Süden. Es umfasst die Hofanlage Haus Kump, die südlich angrenzende Freifläche nördlich der Mecklenbecker Straße sowie das westlich und nördlich angrenzende Areal des Reitervereins St. Georg. 3. Landschaftsschutzgebiet Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck . Es erfolgt eine Rücknahme des Landschafts- schutzgebietes für den Bereich Haus Kump, das Areal der geplanten Stellplätze nördlich der Mecklenbecker Straße sowie die intensiv bzw. baulich genutzten Areale des Reitervereins St. Georg. U. a. für den Änderungsbereich wird zurzeit der Landschaftsplan Nr. 3 Roxeler Riedel aufge- stellt, dieser ist aber noch nicht rechtskräftig. Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä- chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder sonstiger Satzungen, z.B. ei- Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 12 nem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP muss daher das entgegenstehende LSG entsprechend zurückgenommen werden. Da es sich im vorliegenden Fall um ein LSG außer- halb von geltenden Landschaftsplänen handelt, wurde im weiteren Verfahren die Höhere Land- schaftsbehörde (Dezernat 51) der Bezirksregierung Münster um Mitteilung gebeten werden, ob 1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilflächen des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohen- holte bis Mecklenbeck durch die beiden geplanten Sondergebiete unbedenklich und ge- nehmigungsfähig ist und dass 2. im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke- Weg eine entsprechende Änderung der betreffenden Landschaftsschutzverordnung erfol- gen kann – ob also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutz- verordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird. Mit Schreiben vom 10.07.2008 hat die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für die drei Planbereiche (Zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bildung sowie die Ausweitung und zusätzliche Kennzeichnung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage) erklärt. Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg sowie zeitgleich der Beteiligung der Be- hörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld des bestehenden und auch zukünftig am Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereichs ein überdachter Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet werden soll. Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebiets ist für diese Teilfläche ei- ne ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich. Mit Schreiben vom 11.12.2008 wurde deshalb die Bezirksregierung Münster – Höhere Land- schaftsbehörde – um Mitteilung gebeten, ob 1. die vorgesehene erweiterte Überplanung einer Teilfläche des bestehenden Landschafts- schutzgebietes Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck im Stadtgebiet Münster durch zusätzliche bauliche Nutzungen (Standplatz für Müllcontainer, Fahrradabstellplätze) unbedenklich und genehmigungsfähig ist und dass 2. im Fall der Aufstellung des erforderlichen Bebauungsplanes eine entsprechende Ände- rung der Landschaftsschutzverordnung erfolgen kann, ob also die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich erklärt wird. Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbe- hörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver- Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 12 ordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht weiter verfolgt werde, sondern dass dieser im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Teilaufhebung der Land- schaftsschutzverordnung vom 05.02.2009 im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebau- ungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird. Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Land- schaftsschutzverordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat ei- ne Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. 4. Änderungsinhalte 4.1 Sondergebiet – Zweckbestimmung Bildung – 4.1.1 Hofanlage Haus Kump Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallungen, Scheune und Speicher ist mit einer teilweise noch erkennbaren Gräfte umgeben. Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität. Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist aufgegeben worden, so dass die Gebäude teilweise leer stehen sowie teilweise vom benach- barten Reiterverein mitgenutzt werden. Die aktuelle Zuwegung zur Hofanlage erfolgt von der Mecklenbecker Straße über eine Aa- Brücke im Süden sowie von Norden über den Reiner-Klimke-Weg, an den auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg angeschlossen sind. Entwicklungsziele für die Hofanlage Haus Kump: • Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofanlage Haus Kump einer neu- en, umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden. • Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten und wiederhergestellt werden. • In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit ei- nem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt errichtet werden. • Zusätzlich sollen als Nebennutzungen - Werkstätten und Unterrichtsräume, Büros, - eine Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und externe Besucher - sowie eine Wohnung errichtet werden. • Außerdem soll die Neugestaltung des Bereichs der historischen Gräftenanlage mit erfor- derlichen Nebenanlagen erfolgen. • Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren. • Die erforderlichen Stellplätze sollen ausschließlich in einer geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße nachgewiesen werden. Genehmigungsgrundlage für diese Maßnahmen soll der vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 auf der Basis des vom Vorhabenträger erarbei- teten Gestaltungsplanes sein. Die Flächen für die oben aufgelisteten, geplanten Nutzungen werden im FNP zukünftig in einem Teilbereich der Hofanlage Haus Kump innerhalb der wiederherzustellenden Gräfte und außer- halb des Aa-Überschwemmungsgebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. 4.1.2 Separate Stellplatzanlage Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt eine Anzahl von 134 Stellplätzen. Damit von der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um den Aasee ausgehen, ist die Errichtung einer Stellplatzanlage unmittelbar nördlich parallel zur Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 12 Mecklenbecker Straße vorgesehen. Die Stellplatzanlage wird auf kurzem Wege von der Mecklenbecker Straße über die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und von vor- handener und geplanter Begrünung umschlossen. Als vorhabenbedingte Stellplatzanlage wird die Fläche im FNP zukünftig außerhalb des Aa- Überschwemmungsgebietes als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen umgewidmet werden. Zusätzlich erfolgt eine Kenn- zeichnung des Sondergebiets mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz). 4.2 Grünfläche – Zweckbestimmung Reitsportanlage – Durch die 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie den vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan Nr. 473 – mit Ausnahme des Geltungsbereichs des gleichnamigen Vorhaben- und Er- schließungsplanes – sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die langfris- tige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Grundlage für die Planung bildet ein vom Vorhabenträger erarbeiteter Gestaltungsplan. Die Reithallen des Reitervereins liegen nördlich bzw. nordwestlich benachbart zur Hofanlage Haus Kump und werden durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weitere Nebenanlagen ergänzt. Das Gelände wird gegenwärtig über den Reiner-Klimke-Weg von Norden sowie die Zu- fahrt zu Haus Kump von der Mecklenbecker Straße erschlossen. Entwicklungsziele für die Reitsportanlage St. Georg: • Die große Reithalle und der Trainerstand sollen erhalten und erneuert werden. • Für die vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfläche westlich der großen Reit- halle geschaffen werden. • Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen Dressurplatz neu angelegt werden. • Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft für den Fahrzeugverkehr ausschließlich von Norden über den Reiner-Klimke-Weg erschlossen werden. • Fußläufig sowie für Rettungsfahrzeuge soll die Reitanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Süden von der Mecklenbecker Straße aus erreichbar bleiben. Das Gelände des Reitervereins St. Georg ist im wirksamen FNP als Grünfläche mit den Zweck- bestimmungen Parkanlage sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Zur Verwirklichung der Entwicklungsziele wird das Gelände westwärts ausgedehnt, wodurch bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft überplant werden. Zusätzlich wird das Gelände mit der neuen Zweckbestimmung Reitsportan- lage gekennzeichnet. 4.3 Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na- tur und Landschaft – Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen – Durch die Ausweitung der Grünfläche wird eine bisher dargestellte Fläche für die Landwirtschaft überplant. Zusätzlich ist die Fläche für die Landwirtschaft im wirksamen FNP als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ge- kennzeichnet, und zwar als Fläche für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen. In Folge der Ausweitung der Grünfläche wird die Abgrenzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft der neuen Abgren- zung angepasst. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 12 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 5.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Ergebnisse beruhen insbesondere auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkung im parallelen Bebauungsplan-Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und Vorhaben- und Erschließungsplan Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg. 5.2 Kurzdarstellung der Planung Der Änderungsbereich der 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP befindet sich unmittelbar westlich des Aasees im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck. Mit der FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hoflage Haus Kump zu einer Fortbildungsein- richtung der Handwerkskammer Münster mit Nebennutzungen und einer Stellplatzanlage nörd- lich der Mecklenbecker Straße vorbereitet. Für den Bereich des Hauses Kump sowie die zuge- hörige Stellplatzanlage sollen mit der 18. Änderung des FNP zwei Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bildung dargestellt werden. Für den Reiterverein St. Georg sollen die Vor- aussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Hierzu wird die bestehende Grünfläche westwärts ausgeweitet und zusätzlich mit dem Planzeichen für die Zweckbestimmung Reitsportanlage gekennzeichnet. Die geänderte Grenzziehung des Landschaftsschutzgebietes wird nachrichtlich übernommen. 5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die maßgeblichen fachgesetzlichen Umweltstandards , die neben den umweltfachlichen Zielen des Baugesetzbuches zu berücksichtigen sind, werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Tabelle 1 Übersicht der einschlägigen Fachgesetze und -pläne Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG) DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) TA-Lärm (Schutz vor gewerblichem Lärm) Pflanzen und Tiere / bio- logische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hin- blick auf den Schutz streng geschützter Arten Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Boden Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung (Schutz vor schädlichen Bodenbelas- tungen) Wasser Gewässerausbau (§ 31 WHG) Umgang mit Niederschlagswasser (§ 51 a LWG) Schutz der Überschwemmungsgebiete (§ 31 b WHG) Klima / Luft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB) Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB) Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239) Der Landschaftsplan 3 („Roxeler Riedel) ist gegenwärtig im Aufstellungsver- fahren und hat keine Auswirkungen auf das Verfahren. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 7 von 12 Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz NRW (Schutz von Bau- und Bodendenkmälern) Der Änderungsbereich ist im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) – Teilab- schnitt Münsterland – als Agrar- und Erholungsbereich sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt. Die Aa-Aue ist im Regionalplan als Bereich für den Schutz der Natur verzeichnet. 5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt en erheblichen Umweltauswirkungen sind im Um- weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Ergebnisse der Umweltprüfung sind in Tabelle 2 zusammengestellt. Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen wird auch berücksichtigt, in- wieweit Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Aus- wirkungen zum Tragen kommen. Tabelle 2 Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung * Mensch Eines der bedeutendsten Er- holungsgebiete Münsters in unmittelbarer Nähe zum Aa- see. Nächste Wohnbauflächen be- finden sich südlich der Mecklenbecker Straße. Keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungsnutzung. Abschätzung des Parkplatzlärms auf die Wohnnutzung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan- Verfahrens (B- Plan). z Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt Schutzwürdige Biotope ge- mäß LANUV- Kataster im di- rekten Umfeld von Haus Kump. Geplantes Naturschutzgebiet Aa-Aue südlich Haus Kump (vgl. GEP). FFH-Gebiete oder Europäi- sche Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betrof- fen. Artenvorkommen gemäß fau- nistischer Kartierung. Darstellungen führen nicht zur Über- planung schutzwürdiger Biotope. Kleinräumige Planänderung zieht keine erheblichen Eingriffe nach sich. Der FNP stellt in ausreichendem Maße Flä- chen zum Ausgleich für Eingriffe in Na- tur und Landschaft dar. Die konkrete Eingriffsregelung erfolgt auf B-Plan- Ebene. Mit Ausnahme der nistenden Schwal- ben keine Betroffenheit (streng) ge- schützter Arten. Befreiungsnotwendig- keit wird im B-Plan abgehandelt. z Wasser Nähe zum Aasee. Verlauf der Aa südlich Haus Kump einschließlich festge- setzten Überschwemmungs- gebiets. Reste der Gräfte um Haus Kump (stark verschlammt). In die Gräfte entwässerndes Fließgewässer. Keine relevante Beeinflussung des Aa- sees. Sondergebiete verbleiben außerhalb der Grenzen des Überschwemmungs- gebietes. Optimierung der Gräftenanlage und des einmündenden Fließgewässers ist vor- gesehen. z Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 8 von 12 Umweltbelang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung * Boden Überwiegend aufgefüllte Bö- den, z. T. stau- und grund- feuchte Böden. Kleinflächig schutzwürdiger Boden gemäß Geologischem Dienst. Bestehende Hoflage mit ver- siegelten Gebäuden und Hof- flächen. Bestehende Altlasten im Be- reich der Reistplätze sowie in Teilabschnitten der Gräfte. Wiedernutzbarmachung bereits bebau- ter Flächen im Sinne § 1a Abs. 2 BauGB. Erhöhung der Versiegelung durch zu- sätzlichen Parkplatz. Kein Eingriff in schutzwürdigen Boden. Zzt. ist kein Gefährdungspotenzial für die Schutzgüter erkennbar. Das belastete Bodenmaterial der Reit- plätze wie auch die belasteten Schlämme im nordwestlichen Gräfte- nabschnitt werden im Frühjahr 2009 abgetragen bzw. entfernt. Die Wieder- herstellung des ursprünglichen Gräf- tenverlaufs ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeit- punkt auf die Sanierung dieser Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten. zz Klima / Luft Bedeutende Frischluftschnei- se für das Stadtgebiet Müns- ters. Bestandsorientierte Planung beeinflusst das örtliche Klima nicht. – Landschaft Lage innerhalb des Land- schaftsschutzgebietes „Aa- Niederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Bestandteil des Grünzuges „Westliches Aatal“ gemäß Grünordnung. Exponierte Anlage im Land- schaftsraum. Änderung der LSG-Abgrenzung (Rück- nahme) erfolgt im Vorlauf zur 18. FNP- Änderung; Am 15.05.2009 wurde die Verordnung zur Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Eine landschaftsgerechte Einbindung der Bildungseinrichtung wird ange- strebt. z Sach- und Kul- turgüter Die Hoflage Haus Kump ein- schließlich Gräftenanlage ist als Bodendenkmal eingetra- gen. Ein Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549 ist als Bau- denkmal eingetragen. Im Zuge anstehender Baumaßnahmen sind Eingriffe in das Bodendenkmal un- vermeidlich; es erfolgt eine denkmal- pflegerische Begleitung zur Minimie- rung der Risiken für das Bodendenk- mal. Das Baudenkmal bleibt unange- tastet. z Wechselwirkun- gen Enge Verflechtung zwischen Denkmal-, Gewässer- und Naturschutz sowie der Land- schaft im Bereich der Gräfte- nanlage. Verträgliches Nutzungskonzept berück- sichtigt die Wechselwirkungen der ge- nannten Belange. – * Bewertung: zzz sehr erheblich / zz erheblich / z wenig erheblich / – nicht erheblich 5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutige Zustand voraussichtlich erhalten. Eine anderweitige Nutzung der Hoflage ist zurzeit nicht absehbar. Mit der Planung verbundene Be- Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 9 von 12 einträchtigungen der Umwelt, die insgesamt allerdings wenig erheblich sind, könnten bei Nicht- durchführung der Planung vermieden werden. 5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten kommen unter Berücksichtigung der städtebaulichen Ziele des Bauleitplanes aus den in der Begründung (Kap. 4) genannten Gründen, insbesondere auf- grund der engen räumlichen Anbindung an das Handwerker-Bildungszentrum jenseits der Mecklenbecker Straße, nicht in Betracht und sind daher im Rahmen dieses Umweltberichtes nicht darzustellen. 5.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitpla- nes Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). Konkret zu überwachende Umweltauswirkungen sind auf der Ebene des FNP zurzeit nicht ge- geben. Etwaige Monitoring- Maßnahmen erfolgen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. 5.8 Zusammenfassung Mit der 18. FNP-Änderung wird die Umnutzung der Hoflage Haus Kump zu einer Fortbildungs- einrichtung der Handwerkskammer Münster vorbereitet. Zugleich sollen für den Reiterverein St. Georg durch Ausweitung der Reitanlagen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Mit der Darstellung von Sondergebieten und von Grünflächen erfolgt im FNP die planerische Vorbereitung für das parallel durchgeführte Bebau- ungsplanverfahren. Haus Kump befindet sich unmittelbar westlich des Aasees innerhalb einer landschaftlich äu- ßerst sensiblen Lage. Sowohl für die Erholungsnutzung als auch für den Naturhaushalt sind Haus Kump und dessen Umfeld bedeutsam. Zudem unterliegt die Hoflage mit der Gräfte dem Schutz als eingetragenes Bodendenkmal. Da sich die geplanten Nutzungen auf den baulichen Bestand bzw. weniger bedeutsame Land- schaftsteile erstrecken, sind mit der Planung keine schwerwiegenden Umweltauswirkungen verbunden. Das bislang als Landschaftsschutzgebiet geschützte Gebiet muss vor Wirksamwer- den der Bauleitplan-Änderungen (18. FNP- Änderung sowie vorhabenbezogener Bebauungs- plan Nr. 473) in seinen Grenzen an die Planung angepasst werden . Einen entsprechenden An- trag auf Inaussichtstellung der entsprechenden Änderung der Landschaftsschutzverordnung hat die Stadt Münster bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Die konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des Bebauungsplanes ermittelt und ausgeglichen. Ebenso erfolgt auf dieser Ebene die Begleitung durch den Denkmalschutz. Am 15.05.2009 wurde die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Landschaftsschutz- verordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Aus städtebaulichen Erwägungen, insbesondere der räumlichen Nähe zur Handwerkskammer, wurden keine anderweitigen Standortalternativen in Betracht gezogen, die im Umweltbericht zu dokumentieren gewesen wären. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes sind keine konkre- ten Monitoring- Maßnahmen vorgesehen. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 10 von 12 Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der 18. Änderung des Flächennutzungspla- nes nicht verbunden. 6. Gesamtabwägung 6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft Ein Ergebnis der Umweltberichtes (Kap. 5) lautet: Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht verbunden. 6.2 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind , ge- kennzeichnet werden. Schreddermaterial auf den Reitplätzen In den 1980er Jahren wurde aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplätzen ausgebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Bei Untersuchungen der Außenreitflächen auf Haus Kump wurde festgestellt, dass alle Plätze mit Kabelschredderschrott durchsetzt sind. Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwerme- talle. Es wurden Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die mögli- cherweise aus der Mitverarbeitung PCB- haltiger Elektroteile resultieren. Aufgrund dieser Kon- taminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster unter der Nummer 92 geführt. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit verboten wurde. Um eine orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme Nut- zungseinschränkungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten Flächen wurde untersagt. Es wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu halten und so eine Staubbildung nachhaltig zu verhindern. Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Be- lastungen festgestellt werden. Da das belastete Bodenmaterial kürzlich abgetragen worden ist, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt Die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt weisen z. T. erhöhte EOX- Belastun- gen auf. Da auch diese Schlämme zurzeit entfernt werden, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche in Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalles“ teilweise mit durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe belastetem Boden verfüllt. Die Wiederherstel- lung des ursprünglichen Gräftenverlaufs ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung der Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten und mit der Handwerkskammer Münster eine Vereinbarung zur Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 11 von 12 Kostenbeteiligung an den Beseitigungsmehraufwendungen im Rahmen der Realisierung der Maßnahme „Bildungseinrichtung“ zu treffen. Auf eine Kennzeichnung kann daher sowohl im Bebauungsplan als auch im FNP verzichtet werden. 6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Agrarbereich dar. Diese Darstellung wird überlagert durch weitere Funktionszuweisungen: Erholungsbereich, Bereich für den Schutz der Landschaft sowie Bereich zum Schutz der Natur im Bereich der Aa-Aue. Zu- sätzlich sind die Aa und der Meckelbach als Wasserflächen dargestellt. Da es sich bei der 18. Änderung des FNP zum einen beim Reiterverein St. Georg um die Erwei- terung einer vorhandenen, freiraumbezogenen Nutzung, zum anderen bei der denkmalge- schützten Gräften- und Hofanlage Haus Kump um die Schaffung der planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für eine umgebungsverträgliche Umnutzung handelt, wird davon ausgegangen, dass die angestrebte Änderung des FNP im Einklang mit den landesplanerischen Vorgaben steht; mit Schreiben vom 22.11.2005 (Az.: 62.09-14 185/05) hat die Bezirksregierung Münster – Landesplanungsbehörde – auf eine Anfrage zur Vereinbarkeit der vorliegenden FNP-Änderung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG) geantwortet, dass grundsätzliche landesplanerische Bedenken gegen die FNP-Änderung sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 und den Vorhaben- und Erschließungsplan „Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg“ nicht geltend gemacht werden. 6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die Flächen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 befinden sich vollständig im Eigentum eines Vorhabenträgers bzw. der Stadt Münster. Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Pla- nungsziele gegeben. 7. Sonstige Hinweise 7.1 Überschwemmungsgebiet Der Planbereich wird durchquert von den beiden Fließgewässern Aa und Meckelbach; der Me- ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-100-Linie) festgesetzt. Die Änderungsbe- reiche der 18. Änderung des FNP beziehen sich auf Flächen außerhalb des Überschwem- mungsgebietes. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NW) besteht ein prinzipielles Erhaltungsgebot für festgesetzte und auch für nicht förmlich fest- gesetzte Überschwemmungsgebiete. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Änderung des FNP, Bebauungsplan) ist insbesondere zu prüfen und zu bewerten, ob neben der städtebauli- chen Sinnhaftigkeit der Planungsmaßnahme vor allem auch überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit ein Abweichen von der grundsätzlichen Pflicht zur Erhaltung des Über- schwemmungsbereichs ermöglichen bzw. erfordern. 7.2 Planzeichnung Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennut- zungsplanes ersichtlich. Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg STADT MUNSTER BEGRÜNDUNG / Seite 12 von 12 Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be- schlossenen 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla- nes. Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister
V-0245-2009-Anlage-4-Plan
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arstellung 1 RENER RENNENS R UmR: AUNEN Bisherige D “N Anlage 4 zur Vorlage Sondergebiet Bildung Grünflächen Parkanlage D [e} Reitsportanlage Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Flächen für vorwiegend lineare und punktuelle Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Wasserflächen Flächen für die Landwirtschaft Landschafts- schutzgebiet Überschwemmungs- gebiet Öffentliche Parkfläche Hochspannungs- leitung ab 110kV Richtfunk Begrenzungslinie Siedlungsschwerpunkt Amt für _WE/ Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 18. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes _——n M.: 115.000 Stand: 31.03.2009
V-0245-2009-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0245/2009 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck, im Bereich Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Der Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 zusammen mit dem im Parallelverfahren aufgestellten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erklärung der Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für die drei Planbereiche (2 Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Bildung sowie die Ausweitung und zusätzliche Kennzeichnung der Grünflächen mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage) durch die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – hatte im Beteiligungsverfahren das Dezernat 35 der Bezirksregierung Münster am 22.02.2008 die folgende Stellungnahme (Anregung) abgegeben: Dezernat 35 erhebt als Hinweis die Forderung, die in der Planzeichnung zur 18. FNP-Änderung im Bereich einer geplanten Parkplatzanlage gewählte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Bildung durch die eindeutige Darstellung einer Parkplatzanlage zu ändern. Begründung: Die gewählte Darstellung eines Sondergebiets SO – Bildung – eröffnet die Möglichkeit, in einem nachfolgenden Bebauungsplanverfahren an dieser Stelle ein Baufenster für die Errichtung von Gebäuden festzusetzen. Mit Schreiben vom 07.05.2008 wurde die Stadtverwaltung Münster um Stellungnahme zu der vorgenannten Forderung (Anregung) des Dezernates 35 gebeten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Hinweis des Dezernates 35 der Bezirksregierung wird als Stellungnahme zur Offenlegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung behandelt. Mit Schreiben vom 26.05.2008 hatte die Verwaltung hierauf zunächst wie folgt Stellung genommen: Die Verwaltung beabsichtigt im weiteren Verfahren zur 18. Änderung des FNP die Änderung der Darstellung. Statt der bislang vorgesehen Darstellung eines Sondergebiets – Bildung – im Bereich der geplanten Parkplatzanlage unmittelbar westlich der Mecklenbecker Straße wird die bereits wirksame Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage im FNP beibehalten und dort zusätzlich das Planzeichen „Öffentliche Parkfläche“ (im Sinne von Parkplatz) im Bereich des geplanten Parkplatzanlage eingefügt. Zwischenzeitlich bestehen jedoch Zweifel, ob auf der Grundlage der vorgenannten Darstellung im FNP die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen sind. Deshalb wird an der bisherigen Darstellung im Bereich der geplanten Parkplatzanlage als Sondergebiet – Bildung – festgehalten; das Sondergebiet wird jedoch um die Kennzeichnung mit dem Planzeichen Öffentliche Parkfläche (Parkplatz) ergänzt. Außerdem wird dem Antrag auf Genehmigung der 18. Änderung des FNP an die Bezirksregierung Münster der zu diesem Zeitpunkt bereits als Satzung beschlossene Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 2 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg vorhabenbezogene Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Forderung der Bezirksregierung, die im Bereich der geplanten Parkplatzanlage gewählte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Bildung durch die eindeutige Darstellung einer Parkplatzanlage zu ändern, sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.1). Das dort dargestellte Sondergebiet wird jedoch um die Kennzeichnung mit dem Planzeichen „Öffentliche Parkfläche“ ergänzt. (Beschlussvorschlag 1.1.1). Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 2
Beschlussvorlage
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V/0245/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck im Bereich Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegende Stellungnahme zum Entwurf der 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk West im Übergangsbereich zwischen den Stadtteilen Sentrup und Mecklenbeck im Bereich Haus Kump – Mecklenbe- cker Straße / Reiner-Klimke-Weg wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Der Entwurf der 18. FNP-Änderung wird wie folgt geändert: 1.1.1 Das im Bereich der geplanten Parkplatzanlage dargestellte Sondergebiet wird um die Kennzeichnung mit dem Planzeichen „Öffentliche Parkfläche“ ergänzt (s. An- lage 1). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinan- der wird der nachfolgenden Stellungnahme zum Entwurf der 18. FNP- Änderung nicht gefolgt: 1.2.1 Der Forderung der Bezirksregierung, die im Bereich der geplanten Parkplatzan- lage gewählte Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Bil- dung durch die eindeutige Darstellung einer Parkplatzanlage zu ändern (s. Anla- ge 1). 2. Der geänderte Entwurf der 18. FNP- Änderung wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur FNP- Änderung wird ebenfalls beschlossen. Vorlagen-Nr.: V/0245/2009 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0245/2009 II. Kosten/Folgekosten Durch die FNP- Änderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Der vom Rat der Stadt Münster am 18.06.2008 aufgestellte Entwurf der 18. FNP- Änderung hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 öffentlich ausgelegen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erklärung der Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für drei Planbereiche durch die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – hatte im Beteiligungsverfahren das Dezernat 35 der Bezirksregierung Münster eine Stellungnahme abgegeben, die als Stellungnahme zur Offenleg ung der 18. FNP- Änderung behandelt wird. Über die Stellungnahme soll entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Be- schluss gefasst werden. 2. Da die gemäß Beschlussvorschlag 1.1.1 vorgesehene Ergänzung nicht die Grundzüge der Planung berührt und lediglich der Präzisierung dient, ist eine weitere Beteiligung der Öffent- lichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange nicht notwendig. Somit kann die 18. FNP- Ände- rung abschließend beschlossen werden (Beschlussvorschlag 2). 3. Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck Der Änderungsbereich liegt im Geltungsberei ch des Landschaftsschutzgebiets (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck. Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 21.10.1999 darf ein FNP keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaftsschutzverordnung bzw. den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder sonstigen Satzungen, z.B. ei- nem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschrif- ten zu versagen. Gemäß § 42 (1) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG) stehen ordnungsbehördliche Verordnungen (hier: Landschaftsschutzverordnung für das LSG Nr. 21) der Genehmigung einer Änderung des Flächennutzungsplans, die mit ihren Darstellungen den Geboten oder Verboten der Schutzausweisung widerspricht, nicht entgegen, wenn die höhere Land- schaftsbehörde in dem Verfahren zur Änderung des FNP erklärt, die Verordnung für die Be- reiche mit widersprechenden Darstellungen vor Inkrafttreten des entsprechenden Bebau- ungsplans aufzuheben. Diese Erklärung der höheren Landschaftsbehörde zur Änderung des FNP wird auch Inaus- sichtstellung einer Teilaufhebung genannt. Das durchgeführte und abgeschlossene Verfahren zur Inaussichtstellung einer Teilaufhe- bung im Rahmen des Verfahrens zur 18. Änderung des FNP bzw. zur Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 473 ist in Anlage 2 beschrieben. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und dem parallel durchgeführ- ten Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 „Mecklenbeck – Haus Kump / Reiner-Klimke-Weg“ (V/0226/2009) entnommen werden. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahme zur Offenlegung 2. Änderungserfordernis Landschaftsschutzgebiet 3. Begründung 4. Plan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Mecklenbecker Straße
- Echelmeyerstraße
- Reiner-Klimke-Weg 1
- Ossenkampstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0245/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37