V/0203/2023
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405: Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0203/2023 V/0203/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405: Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul- Engelhard-Weg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 405: „Gremmendorf – Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im östlichen Teilbereich zu ändern. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 4, Flurstücke 1867, 1868, 1888, 1889, 1956, Teile der Flurstücke 1987, 2194. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der am 08.11.1996 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 405 setzt für die derzeit mindergenutzte östliche Teilfläche hauptsächlich einen Spielplatz sowie ein Gewerbegebiet fest. Die Flächen wurden damals im Gefüge und zur Nachbarschaft des Standorts der Westfalen AG als solche festgesetzt, um Stadtplanungsamt 27.04.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schw egmann / Herr Husmann Telefon: 492-6159 / 492-6194 Schw egmannV@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0203/2023 einen Übergang zum westlich anschließenden Wohngebiet zu schaffen. Durch den Wegfall des Standorts der Westfalen AG, welcher östlich an den Bebauungsplan Nr. 405 angeschlossen hatte, befindet sich das Gebiet derzeit im Wandel und ein Großteil der gewerblichen / industriellen Nutzung ist ni cht mehr vorhanden. Das ehemalige Gelände der Westfalen AG gliedert sich heute in die Bereiche der Bebauungspläne Nr. 624 und Nr. 625, für die am 19.05.2021 die Be- schlüsse zur Aufstellung gefasst wurden (V/0252/2021). Die beiden Bebauungspläne sollen die p la- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Stand- orts für eine weiterführende Schule im Stadtteil Angelmodde schaffen. Derzeit werden die städtebau- lichen Entwürfe hierfür erarbeitet. Neben einem Gewerbebetrieb und einem Königreichssaal der Zeugen Jehovas ist der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 bisher unbebaut. Die unbebauten Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt bzw. der Stadtwerke. Im nördlichen Bereich der 1. Änderung setzt der Bebau- ungsplan Nr. 405 einen Spielplatz fest, der bisher nicht realisiert wurde. Östlich der Spielplatzfläche schließt sich eine Fläche für das vorhandene Schmutzwasserpumpwerk an. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die bisher ungenutzten gewerblichen Flächen zukünftig für eine Wohnnutzung zur Verfügung stehen. Das Pumpwerk sowie die derzeit bestehenden Gebäude sollen erhalten blei- ben. Die Festsetzung des Spielplatzes soll weiterhin an dieser Stelle bestehen bleiben, da er zur Be- darfsdeckung insbesondere für die umliegenden Wohngebiete erforderlich ist. Im Rahmen der Erarbeitung von drei städtebaulichen Entwürfen für das ehemalige Gelände der Westfalen AG wurde der östliche Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 405 vom Planungsteam als Übergangsbereich mitgedacht. Je nach Auswahl des finalen Entwurfs zum Westfalen -AG-Gelände sind im Änderungsbereich neben den bestehenden Gebäuden eine Kita und/oder Wohngebäude vor- stellbar. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 sollen somit die planungsrechtlichen Vorausset- zungen für die Realisierung eines Wohnquartiers (ggf. mit Kita) geschaffen und eine städtebauliche Ordnung zwischen dem bestehenden Quartier und dem derzeit neu zu planenden ehemaligen West- falen-AG-Areal sichergestellt werden. Der gewerbliche Bestand soll erhalten bleiben. Es sollen insbe- sondere die Art der Nutzung, die Baukörperstellungen und -höhen sowie Dichtewerte festgesetzt werden. Die Kriterien des § 13a BauGB sind erfüllt, sodass die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Der Flä- chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 ist in der beigefügten A nlage 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Änderungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0203/2023 Kurzüberblick Es soll der Beschluss gefasst werden, den Bebauungsplan Nr. 405 im Bereich angrenzend zum ehemaligen Gelände der Westfalen AG in Angelmodde zu ändern, um die dortige Fläche neu zu strukturieren und für Wohnnutzungen und ggf. eine Kita neu bebauen zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der westlich an das ehemalige Gelände der Westfalen AG angrenzenden Fläche für die Realisierung eines Wohnquartiers (ggf. mit Kita). Derzeit sind die Flächen in Teilen unge- nutzt und überwiegend als Gewerbeflächen festgesetzt. Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans steht am Anfang des Projekts und des Bau- leitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen sind § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.
V-0203-2023-Anlage-1-Aenderungsbereich
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Geltungsbereich der 1. ÄnderungMaßstab 1:5.0001. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405:Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0203/2023
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Heidestraße
- Höftestraße
- Paul-Engelhard-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0203/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2023
- Erstellt
- 03.04.2023 11:29