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V/0203/2023

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405: Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 21.04.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 32.3.2

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0203-2023-Anlage-1-Aenderungsbereich

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Beschlussvorlage

4571 Zeichen

V/0203/2023 
V/0203/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405: Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul-
Engelhard-Weg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
Der Bebauungsplan Nr.  405: „Gremmendorf – Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg“ ist 
gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im östlichen Teilbereich zu 
ändern.  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Angelmodde, Flur 4,  
Flurstücke 1867, 1868, 1888, 1889, 1956,  
Teile der Flurstücke 1987, 2194.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der am 08.11.1996 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 405 setzt für die derzeit mindergenutzte 
östliche Teilfläche hauptsächlich einen Spielplatz sowie ein Gewerbegebiet fest. Die Flächen wurden 
damals im Gefüge und zur Nachbarschaft des Standorts der Westfalen AG als solche festgesetzt, um 
Stadtplanungsamt 
 
27.04.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw egmann /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6159 /  
492-6194 
Schw egmannV@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0203/2023 
einen Übergang zum westlich anschließenden Wohngebiet zu schaffen.  
 
Durch den Wegfall des Standorts der Westfalen AG, welcher östlich an den Bebauungsplan Nr. 405 
angeschlossen hatte, befindet sich das Gebiet derzeit im Wandel und ein Großteil der gewerblichen / 
industriellen Nutzung ist ni cht mehr vorhanden. Das ehemalige Gelände der Westfalen  AG gliedert 
sich heute in die Bereiche der Bebauungspläne Nr.  624 und Nr. 625, für die am 19.05.2021 die Be-
schlüsse zur Aufstellung gefasst wurden (V/0252/2021). Die beiden Bebauungspläne sollen die p la-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Stand-
orts für eine weiterführende Schule im Stadtteil Angelmodde schaffen. Derzeit werden die städtebau-
lichen Entwürfe hierfür erarbeitet.  
 
Neben einem Gewerbebetrieb und einem Königreichssaal der Zeugen Jehovas ist der Bereich der 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 bisher unbebaut. Die unbebauten Flächen befinden sich im 
Eigentum der Stadt bzw. der Stadtwerke. Im nördlichen Bereich der 1.  Änderung setzt der Bebau-
ungsplan Nr. 405 einen Spielplatz fest, der bisher nicht realisiert wurde. Östlich der Spielplatzfläche 
schließt sich eine Fläche für das vorhandene Schmutzwasserpumpwerk an. Mit der Änderung des 
Bebauungsplans sollen die bisher ungenutzten gewerblichen Flächen zukünftig für eine Wohnnutzung 
zur Verfügung stehen. Das Pumpwerk sowie die derzeit bestehenden Gebäude sollen erhalten blei-
ben. Die Festsetzung des Spielplatzes soll weiterhin an dieser Stelle bestehen bleiben, da er zur Be-
darfsdeckung insbesondere für die umliegenden Wohngebiete erforderlich ist.  
 
Im Rahmen der Erarbeitung von drei städtebaulichen Entwürfen für das ehemalige Gelände der 
Westfalen AG wurde der östliche Teilbereich des Bebauungsplans Nr.  405 vom Planungsteam als 
Übergangsbereich mitgedacht. Je nach Auswahl des finalen Entwurfs zum Westfalen -AG-Gelände 
sind im Änderungsbereich neben den bestehenden Gebäuden eine Kita und/oder Wohngebäude vor-
stellbar.  
 
Mit der 1.  Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 sollen somit die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen für die Realisierung eines Wohnquartiers (ggf. mit Kita) geschaffen und eine städtebauliche 
Ordnung zwischen dem bestehenden Quartier und dem derzeit neu zu planenden ehemaligen West-
falen-AG-Areal sichergestellt werden. Der gewerbliche Bestand soll erhalten bleiben. Es sollen insbe-
sondere die Art der Nutzung, die Baukörperstellungen und -höhen sowie Dichtewerte festgesetzt 
werden.  
 
Die Kriterien des §  13a BauGB sind erfüllt, sodass die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 als 
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Der Flä-
chennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB).  
 
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405 ist in der beigefügten A nlage 1 
dargestellt.  
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Änderungsbereich

Anlage A

1494 Zeichen

Anlage A zur V/0203/2023 
Kurzüberblick 
Es soll der Beschluss gefasst werden, den Bebauungsplan Nr. 405 im Bereich angrenzend zum 
ehemaligen Gelände der Westfalen AG in Angelmodde zu ändern, um die dortige Fläche neu zu 
strukturieren und für Wohnnutzungen und ggf. eine Kita neu bebauen zu können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Entwicklung der westlich an das ehemalige Gelände der Westfalen AG angrenzenden Fläche 
für die Realisierung eines Wohnquartiers (ggf. mit Kita). Derzeit sind die Flächen in Teilen unge-
nutzt und überwiegend als Gewerbeflächen festgesetzt. 
 
Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans steht am Anfang des Projekts und des Bau-
leitplanverfahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen 
sowie schließlich der Beschluss der Bebauungsplanänderung als Satzung. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen sind § 1 Abs. 3 Satz 1 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Beschluss hat keine unmittelbare Relevanz für die oben genannten Querschnittsthemen.

V-0203-2023-Anlage-1-Aenderungsbereich

182 Zeichen

Geltungsbereich der 1. ÄnderungMaßstab 1:5.0001. Änderung des Bebauungsplans Nr. 405:Gremmendorf - Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0203/2023

Beratungsverlauf (4)

16.05.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 22.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 32.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Heidestraße
  • Höftestraße
  • Paul-Engelhard-Weg

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Details

Aktenzeichen
V/0203/2023
Typ
Vorlagen
Datum
21.04.2023
Erstellt
03.04.2023 11:29