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V/0333/2022

Musik-Campus: Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse

Vorlagen 10.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 10.1

Beschlussvorlage

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Anlage 4 zur Vorlage

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Anlage 3 zur Vorlage

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Beschlussvorlage

14521 Zeichen

V/0333/2022
V/0333/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Musik-Campus - Konkretisierung der Grundsatzbeschlüsse
Beratungsfolge
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
. Sachentscheidung:
1. Der Rat spricht sich für die Umsetzung des Musik-Campus als ein gemeinsames Projekt von WWU
und Stadt Münster aus.
2. Der Rat stimmt dem Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße für die weitere Planung und Umsetzung
des Vorhabens Musik-Campus zu (Anlage 2) und beschließt, andere potentielle Standorte nicht
weiterzuverfolgen.
3. Der Rat nimmt den Kostenrahmen für den Musik-Campus, Stand 16.12.2021, mit den
Kostenbausteinen „Stadt Münster“, „WWU“ und „Kulturbau“ zur Kenntnis (Anlage 3).
Er stimmt auf dieser Basis einer perspektivischen Erhöhung der städtischen Haushaltsmittel um
24,6 Mio. € ab dem Haushaltsjahr 2026 auf 70,1 Mio. € zur Finanzierung der rein städtischen
Bedarfe im Kostenbaustein „Stadt Münster" zu. Der Rat erklärt sich bereit, mit den noch
einzuwerbenden Drittmitteln das städtische Investitionsbudget bis auf 101,7 Mio. € zu erhöhen.
Die kommunale Mitfinanzierungszusage zum Projekt steht unter den Voraussetzungen, dass die
derzeit nicht ausfinanzierte Deckungslücke im Projekt i.H.v. 65,2 Mio. € durch gemeinsame
Fördermittelakquisen und privates Fundraising von Stadt und WWU in Gänze geschlossen wird
und das Land NRW Investitionskosten i.H.v. 130,5 Mio. € für den Neubau der Musikhochschule
bereitstellt.
Dezernat Oberbürgermeister
Dezernat III
13.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dr. Blanc
Herr Krause
T elefon:492-6002
T elefon:492-7030
Blanc@stadt-muenster.de
KrauseJoerg@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0333/2022
Begründung:
Die erneute Vorlage zum Projekt Musik-Campus ist ergänzend zur Vorlage V/0924/2021 erstellt. Die
Beschlusslagen des Rates vom 06.04.2022 erfordern aus Sicht der Verwaltung und des
Projektpartners WWU ergänzende Aussagen als klare Grundlage, um das Projekt gemeinsam mit
den Projektpartnern WWU und Land NRW erfolgreich und zielführend fortzusetzen.
Für das Vorhaben und mögliche Förderungen ist es essenziell, dass die Stadt Münster (vgl. obige
Beschlussvorschläge) sich eindeutig bekennt ...
 zum Vorhaben eines Musik-Campus und seiner Umsetzung;
 zur Gemeinsamkeit der Realisierung in Partnerschaft mit der WWU;
 zur Realisierung am Standort Hittorfstr./Einsteinstr. unter Betrachtung sowohl des städtischen
Grundstücks als auch des Landesgrundstückes;
 zur Finanzierung der städtischen Anteile im/am Projekt.
Wie bereits in der Vorlage V/0924/2021 dargestellt, stehen die hierfür notwendigen Beschlusslagen
unter dem Vorbehalt der weiteren Planungen und der durch den Rat noch im weiteren Projektverlauf
zu treffenden Beschlüsse (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage - Timeline), hier
 Aufstellungsbeschluss und Auslobung eines Hochbauwettbewerbs:
Zustimmung zu den Ergebnissen des Städtebaulichen Realisierungskonzeptes und auf dieser
Grundlage Einleitung des Bauleitplanverfahrens und des hochbaulichen Wettbewerbs;
 Errichtungsbeschluss:
Zustimmung zu den Ergebnissen des hochbaulichen Wettbewerbs, ggf. nach Überarbeitung
des Siegerentwurfes;
 Baubeschluss:
Zustimmung zur konkreten Planung und Kostenberechnung.
Die Beschlüsse dieser Vorlage stehen zudem unter dem grundsätzlichen Haushaltsvorbehalt in der
annualen Beratung des städtischen Gesamthaushaltes, insbesondere hinsichtlich des Aspektes der
Baupreisentwicklung und damit der Kostenentwicklung des Projekts in den kommenden Jahren.
Mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung kann die Bedarfsplanung fortgeführt und die konkrete
Planung vorbereitet werden. Bis zum Ende des Wettbewerbs und dem Errichtungsbeschluss des
Rates werden ca. 2,5 Jahren für dieses Großprojekt benötigt.
Zu 1.
Durch die Zusammenarbeit und kulturelle Vielfalt der unterschiedlichen Akteure entsteht ein Projekt
mit starker Ausstrahlungskraft und Wirkung nach außen, das die einzelnen Kultur-Akteure auf diesem
Niveau und den zu erwartenden Synergien nicht erreichen können.
In der bisherig einzigen Fachausschuss-Diskussion zum Projekt im Kulturausschuss am 06.04.2022
wurden die dringenden Handlungsbedarfe für die städtischen Nutzungsbausteine im Musik-Campus
betont und überfraktionell befürwortet und unterstützt – die bereits konsolidierten städtischen
Raumbedarfe wurden im Zuge dieser Diskussion ebenfalls nicht in Frage gestellt. Die für diese
Bedarfsdeckungen erforderlichen erheblichen Kosten allein für städtische bauliche Einzellösungen hat
die Verwaltung in der Vorlage V/0924/2021 explizit dargestellt. Einzellösungen für die jeweiligen

- 3 -
V/0333/2022
Ankernutzer würden die gemeinsamen wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile des Musik-Campus
jedoch nicht ansatzweise erreichen.
Der grundsätzliche Projektgedanke und das Projekt Musik-Campus wird ausschließlich in
Partnerschaft mit der WWU umsetzbar sein: Nach jahrelangem Warten der WWU auf Entscheidungen
der Stadt steht diese nun unter vitalem zeitlichen Entscheidungsdruck mit Blick auf die Neuerrichtung
der Musikhochschule und benötigt in diesem Zusammenhang ein klares zeitnahes Signal des Rates,
das Projekt gemeinsam umsetzen zu wollen.
Zu 2.
Die Zukunft Münsters hängt sehr entscheidend von der Entwicklung der Hochschulen und des
Wissenschaftssektors ab. Im Zukunftsprozess Münster 20|30|50 (Vorlage V/0487/2021 an den Rat)
wurden die Urbanen Wissensquartiere als eines der 10 ISEK-Leitthemen definiert. Der Musik-Campus
am Standort Hittorfstraße / Einsteinstraße ist ein bedeutsamer Baustein der Urbanen
Wissensquartiere im Westen der Stadt und als „Trittstein“ Bindeglied der räumlichen Verknüpfung von
Altstadt, Schlossareal, naturwissenschaftlichem Zentrum westlich des Rings und darüber hinaus bis in
den Stadtteil Gievenbeck.
Für die WWU und Land kommt für die Realisierung des Projektes als Gemeinschaftsprojekt zudem
ausschließlich der Standort Hittorfstraße/ Einsteinstraße in Frage (siehe Anlage 2 zu dieser Vorlage).
Das Vorhaben soll auf dem Landesgrundstück der ehemaligen und abgängigen Pharmazie realisiert
werden. Aufgrund der notwendigen Flächen für die Musikhochschule, den städtischen Flächen und
den gemeinsamen Kulturflächen mit zusammen knapp 17.000 m² Nutzflächen 1-6 (NUF 1-6) bzw. ca.
32.000 m² entstehender Bruttogeschossfläche (BGF) wird das Landesgrundstück für eine geeignete
und vor allem stadtraumverträgliche Unterbringung aller Flächen voraussichtlich nicht ausreichend
sein.
Das direkt angrenzende städtische Grundstück soll deshalb als Fläche für das Vorhaben mit
betrachtet und bei Bedarf einbezogen werden, um unter den Aspekten Städtebau, Architektur,
Nachbarschaft, Naturschutz, Naherholung und schulische Bildung eine für den Standort
angemessene, sensible und ausgewogen-verträgliche Lösung zu finden.
Die WWU mit der Leitung des botanischen Gartens ist in diesem Zusammenhang für eine räumlich
modifizierte Neukonzeption des ehemaligen Arzneipflanzengartens unter Integration eines grünen
Klassenzimmers offen. Der Grad und Umfang der Beanspruchung von Flächen des ehem.
Arzneipflanzengartens kann erst im Zuge der Beratung der Ergebnisse des Städtebaulichen
Realisierungskonzeptes und in der Abwägung aller stadträumlichen Belange Ende 2022 entschieden
werden.
Aufgrund der Standortsensibilität scheidet eine über die Gebäude des Campus hinausgehende
Tiefgaragenlösung und damit eine weitreichende Versiegelung des Standortes mit zu vermeidenden
weiteren Eingriffen in die Grünstrukturen aus: Der Kfz-Stellplatznachweis wird im benachbarten
Parkhaus Coesfelder Kreuz zugeordnet werden können. Die gesamten Flächen des Musik-Campus
und die Verflechtungen und Verknüpfungen des Areals sollen und können zudem sinnhaft und die
Entwicklung des Schlossumfeldes unterstützend (s.o.) in ein zu erarbeitendes
„Freiraumentwicklungskonzept Schlossumfeld“ implementiert werden.
Die künftigen Bauten sind nachhaltig und nach ökologischen Standards zu konzipieren - insgesamt
wird Barrierefreiheit für das neue öffentliche Gebäude und seinen umgebenden Freiraum hergestellt.

- 4 -
V/0333/2022
Detailaspekte und -anforderungen zu beiden wichtigen Aspekten können sinnvoll zum Zeitpunkt der
Freigabe der hochbaulichen Wettbewerbsauslobung (in 2023) festgelegt werden.
Andere Standorte als der vorgeschlagene Zielstandort für das Projekt kommen auch verschiedensten
Gründen nicht in Frage (vgl. Vorlage V/0924/2021, Seite 6 und 7).
Zu 3.
Der Kostenrahmen für das Projekt, Stand 16.12.2021, wurde unter Berücksichtigung von damals
großzügigen Risikozuschlägen und Baupreisindexierungen i.H.v. summarisch 65% der
Gesamtbaukosten ermittelt (vgl. Anlage 3 zu dieser Vorlage - Kosten- und Finanzierungsstruktur). Die
aktuellen und extremen Entwicklungen bedingt durch die Corona- und Ukrainekrise, Lieferengpässe
und die Auswirkungen der aktuellen politischen wie wirtschaftlichen Situation waren nicht
vorhersehbar. Es ist derzeit ebenso wenig seriös wie belastbar einschätzbar, wie sich die Baukosten
in den nächsten Jahren entwickeln werden. Erst mit den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob sich
die Baupreise wieder normalisieren oder die sehr hohe Preisentwicklung anhält. Vor diesem
Hintergrund müssen die kommenden Entscheidungen und Beschlüsse (Auslobung Wettbewerb,
Errichtungsbeschluss, Baubeschluss) für die Fortführung des Projektes gemeinsam mit der WWU
entschieden werden.
Die rein städtischen Investitionen belaufen sich auf 70,1 Mio. €. Da derzeit bereits 45,5 Mio. € im
städtischen Haushalt projektveranschlagt sind, soll der Haushaltsansatz gemäß Beschlusspunkt zur
Vorlage um 24,6 Mio. € erhöht werden. Der Großteil der Investitionsmittel würde erst ab der Bauphase
des Projektes (ab 2026) und damit im Wesentlichen außerhalb der aktuellen mittelfristigen städtischen
Finanzplanung haushaltsrelevant werden. Die Verwaltung wird zum Haushaltsplanentwurf 2023 eine
Neuveranschlagung dieser vorgesehenen investiven Mittel “in späteren Jahren“ vornehmen. 
Mit dem Jahr 2022 wurde erstmals ein haushalterischer Rahmen für die investiven Projekte der Stadt
Münster definiert, der jenseits der Finanzierbarkeit insbesondere auch deren tatsächliche
Umsetzbarkeit in den Blickpunkt gesetzt hat. Die Erkenntnisse aus den Jahresergebnissen 2021 und
dem Verlauf des aktuellen Haushaltsjahres zeigen, dass der investive Rahmen von rd. 880 Mio. € für
einen vierjährigen Planungszeitraum weitere Potentiale bietet. Eine Erhöhung des Budgets für den
Musik-Campus i.H.v. 24,6 Mio. € ist insofern möglich, ohne bereits geplante Maßnahmen qualitativ
und/oder quantitativ zu begrenzen.
Für die Zielrichtung, den BLB NRW in eine Sonderstellung zur baulichen Realisierung des
gemeinsamen Projektes zu heben, ist für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein
ausfinanziertes Gesamtprojekt nötig. Die grundsätzliche Zustimmung der Stadt Münster zum Projekt
sowie zur Finanzierung, insbesondere der Kosten für die ureigenen städtischen Kulturbedarfe und der
noch zu akquirierenden weiteren Projektmittel für den Kulturbau, ist in der jetzigen Projektphase ein
essentieller Meilenstein auf dem Weg zu einem gemeinsamen Musik-Campus Münster.
Die erforderlichen investiven Mittel des gemeinsamen Kulturbaus belaufen sich, Stand 16.12.2021,
auf 85,2 Mio. €, wovon 37% und damit 31,6 Mio. € die Stadt Münster zu tragen hat. Mit den noch
einzuwerbenden Drittmitteln würde sich das städtische Investitionsbudget bis auf 101,7 Mio. €
erhöhen (bei erwarteten Einnahmezuflüssen i.H.v. 31,6 Mio. €).
Diese Mittel sind zwar derzeit nicht gedeckt, gleichwohl sieht die Verwaltung im Projektfortschritt
merkliche Förderpotentiale für den Musik-Campus auf EU, Bundes- und Landesebene. Sie bewertet
die zum jetzigen frühzeitigen Projektstand nicht in Gänze ausfinanzierte Situation nicht als ein
überzubewertendes Projektrisiko, sondern als ein machbares Unterfangen, die heute noch fehlenden
Einnahmen zu generieren. Hierfür wird die Verwaltung, gemeinsam mit der WWU und unterstützt

- 5 -
V/0333/2022
durch das MKW, die gesamte Breite der einschlägigen und auch neuentstehenden Förderkulissen
akquirieren (vgl. Anlage 4 zu dieser Vorlage – Förderkulissen).
Zur realistischen Akquise der Mittel muss jedoch gegenüber den Zuwendungsgebern eine
grundsätzliche Bereitschaft der Stadt zur Realisierung des Projektes an einem feststehenden
Standort vorliegen. Dies gilt insbes. auch für potenzielle private Geldgeber und Unterstützer des
Musik-Campus.
Die WWU hat für Ihren ebenfalls noch nicht ausfinanzierten Anteil bereits zugesagt, 20 Mio. € aus
Eigenmitteln für das Projekt bereitzustellen. Stadt und WWU werden und müssen gemeinsam für das
Gesamtprojekt Musik-Campus Fördermittel akquirieren, um das bestehende Defizit i.H.v. zusammen
65,2 Mio. € zu decken. Hierbei wird, über „reguläre“ Fördermittel hinaus, eine mitentscheidende Rolle
die Haushaltsbereinigungssitzung des Bundes, je annual im Herbst des Jahres, spielen. Restmittel
des Bundes werden in dieser Sitzung Kulturvorhaben mit nationalem Interesse zugewendet.
Entsprechende Ansprachen der Bundestagsabgeordneten würden nach hierfür gebotener
Ratsentscheidung zielgerichtet erfolgen.
Der Rat bekennt sich in den vorgeschlagenen Beschlussfassungen zu einer Erhöhung der eigenen
Ausgaben von heute ca. 45,5 Mio. € auf ca. 70,1 Mio. € (in späteren Jahren). Sollten Fördermittel
nicht im erwarteten Umfang fließen bzw. generierbar sein, entstände eine neue Situation. Die
Verwaltung würde hierzu unverzüglich berichten.
Die Drittmittelakquise zum Projekt ist ein laufender, sich stetig mit Projektfortschritt konkretisierender
Prozess. Dies betrifft v.a. die „Sicherheit“ der externen Mittelflüsse: Die in den Ratsfraktionen
diskutierten Fristenregelungen hierzu sind vor dem Hintergrund der Funktionalität von
Förderprogrammen nicht einfach aufzugreifen. Als Anhalte kann die Verwaltung gleichwohl ff.
Ersteinschätzung zu sinnvollen Bedingungen für Akquirierungszeitpunkten geben:
 ca. 2/3 der Drittmittelzusagen bis zum Errichtungsbeschluss (nach Wettbewerb, Beginn der
konkreten Planungs- und Ausschreibungsphase)
 nahezu vollständige Drittmittelzusagen bis zum Baubeschluss (Beauftragung der Realisierung
des Projektes).
WWU und Land erwarten ein klares finanzielles Beteiligungsbekenntnis der Stadt. Die
vorgeschlagenen Finanz-Beschlussvorschläge zur Bereitstellung der städtischen Finanzmittel sind
gleichwohl ebenso logisch wie selbstverständlich an projektpartnerschaftlich-gegenläufige
Bedingungen geknüpft.
gez.
Markus Lewe
Anlagen:
(1) Timeline
(2) Standort
(3) Kosten- und Finanzierungsstruktur
(4) Förderkulissen

Anlage 4 zur Vorlage

2330 Zeichen

1
MUSIK-CAMPUS
Förderkulissen 
- mögliche Einnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene
• Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
•aktuelle Förderperiode 2021-2027
•Bereich Kultur, Medien- und Kreativwirtschaft
•Beispiele: Popakademie Mannheim, Gebäudeaufstockung
Anneliese Brost Musikforum, Bochum
• Horizont Europa
•Förderung u.a. auch Wissenschaft sowie Kultur, Kreativität und inkl. Gesellschaft
• Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)
•besondere nationale Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit 
überdurchschnittlichen Investitionsvolumen und hohem Innovationspotential
•Beispiel: Kulturquartier Lagarde, Bamberg
House of One, Berlin Haus des interreligiösen Dialogs
Anlage 4
zur Vorlage V/0333/2022

2
• Bundeskompensationsmittel
•jährliche Haushaltsbereinigungssitzung im November
•Mittel werden im Kulturbereich eingesetzt, Einbringung über Bundestagsabgeordnete
•Beispiel Pina Bausch Zentrum, Wuppertal
• Bundesprogramm Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland
•Erhalt und zur Profilierung national bedeutsamer und das nationale Kulturerbe prägender 
Kultureinrichtungen (Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien)
•Beispiel: Marta Herford 
• Städtebauförderung NRW
•Beispiele: Sanierung Stadthaus 1, Münster ca. 6,0 Mio. € Landesmittel
Neu- und Umbau B-side, Münster ca. 7,0 Mio. € Landesmittel
„Neubau“ Stadtteilhaus Coerde, Münsterin Verhandlung
MUSIK-CAMPUS
Förderkulissen  
- mögliche Einnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene

3
• Beispiel Sonderprogramm:  REACT- EU (2021) über EFRE, ESF
•u.a. Förderprogramm Grüne Infrastruktur
•Ziel Sicherung, Entwicklung, Schaffung und Verbindung von Grün- und Freiräumen 
• Erhalt von grüner Infrastruktur
• Naturerleben einschließlich der Wegeerschließung
• Maßnahmen zur Besucherlenkung
• Entwicklung von Grün- und Freiräumen zur Steigerung ihrer gesundheits-
fördernden Wirkungen 
Beispiele:  „Grüne Infrastruktur Lippstadt Südwest“, Lippstadt 
„Erlebensraum Lippe“, Hamm 
MUSIK-CAMPUS
Förderkulissen
- mögliche Sonder-Einnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene
es ist in den Erfahrungen einer dynamischen Förderlandschaft auf EU-, Bundes- und 
Landesebene davon auszugehen, dass neue themenbezogene (Sonder-)Förderkulissen 
im Projektverlauf des Musik-Campus aufgelegt und genutzt werden können

Anlage 1 zur Vorlage

268 Zeichen

MUSIK-CAMPUS
Timeline Anlage 1
zur Vorlage V/0333/2022
Bedarfsplanung Vorbereitung Planung Ausführung / Bau ÜbergabeIdee
10/2019
Grundsatz-
Beschlüsse
09/2024
Errichtungs-
beschluss
12/2025
Bau-
beschluss
12/2022
Aufstellungs-
Beschluss +
Wettbewerb
04/2022
Beschlüsse

Anlage 2 zur Vorlage

55 Zeichen

MUSIK-CAMPUS
Standort
 Anlage 2
zur Vorlage V/0333/2022

Anlage 3 zur Vorlage

1228 Zeichen

MUSIK-CAMPUS 
Kostenstruktur 12.2021 
1
Stand 16.12.2021 Gesamt Kulturbau WWU Stadt MS 
Gesamtbaukosten Orientierungswert 8.070 €/m² 136,6 Mio. € 39,9 Mio. € 63,0 Mio. € 33,7 Mio. € 
Zuschläge 22,1 Mio. € 8,2 Mio. € 8,8 Mio. € 5,2 Mio. € 
GBK + Zuschläge 158,7 Mio. € 48,1 Mio. € 71,8 Mio. € 38,8 M io. € 
Risiko Planung + Bau (ca. 44% der GBK,Z) 69,9 Mio. € 20,9 Mio. € 31,8 Mio. € 17,2 Mio. € 
Baupreisanpassung (ca. 21 % der GBK,Z) 33,7 Mio. € 9,9 Mio . € 15,5 Mio. € 8,3 Mio. € 
GBK + Zuschlag+ Risiko + BPI (+65% der 
GBK,Z) 
262,3 Mio. € 78,9 Mio. € 119,1 Mio. € 64,3 Mio. € 
Einmalkosten 23,5 Mio. € 6,3 Mio. € 11,4 Mio. € 5,8 Mio. €
Gesamt 285,8 Mio. € 85,2 Mio. € 130,5 Mio. € 70,1 Mio. €
die Gesamtbaukosten mit Zuschlägen (Konzertsaal, Außenanlagen, Parkpalette usw.) 
erhöhen sich durch Berücksichtigung von Risiken und Baupreisanpassungen um 65% 
Anlage 3 
zur Vorlage V/0333/2022

MUSIK-CAMPUS 
Finanzierungsstruktur 12.2021 
Mittel Stadt 
70,1 Mio. € 
2
HH Mittel 
45,5 Mio. € 
Erhöhung 
HH Mittel um 
24,6 Mio. € 
HH Mittel 
130,5 Mio. € 
Eigenmittel WWU 
20 Mio. € 
Anteil Stadt 31,6 
Mio. € 
über Fördermittel 
Anteil WWU 33,6 
Mio. € 
über Fördermittel 
Mittel MHS 
130,5 Mio. € 
Mittel Kulturbau 
85,2 Mio. €

Beratungsverlauf (2)

18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 10.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Einsteinstraße
  • Hittorfstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0333/2022
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2022
Erstellt
10.05.2022 12:20