Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6618-2 „Quirinusplatz“; Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf
Stellungnahme der Verwaltung 191198-1 ST vom 29.01.2020
Stand: Am 12.03.2020 im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 191198-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6618-2 „Quirinusplatz“; Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Dottendorf Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 12.03.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Im Rahmen der Beschlussfassung zur Offenlage des B-Plans Nr. 6618-2 wurde die Verwaltung gebeten, mit der Vorhabenträgerin den Wunsch der Politik nach einer Teilbegrünung von Fassaden zu erörtern (DS-Nr.: 1812035EB5). Der bereits zum Offenlageentwurf weit ausgearbeitete Architekturentwurf wurde dahingehend geprüft und in Teilbereichen der Fassaden eine Begrünung festgelegt. Es wurden insgesamt vier lineare Begrünungsstrukturen an geschlossenen Wandflächen zwischen den Fenstern vorgesehen. Die Begrünung erfolgt vertikal über mehrere Geschosse. Bei den Gebäuden an der Villenstraße ist jeweils eine Begrünungsmaßnahme im Bereich der beiden Eingänge, an der Hausdorffstraße am fünfgeschossigen Gebäude im Eingangsbereich und an der zum Grünbereich orientierten Stirnseite des Gebäudes vorgesehen. Die Vorhabenträgerin wurde im Durchführungsvertrag vertraglich verpflichtet, die Fassadenbegrünung entsprechend der vorgezeigten Plandarstellung zu realisieren und dauerhaft zu erhalten. Die Plandarstellung wurde als Anlage dem Durchführungsvertrag beigefügt. Eine exakte Definition der Begrünungsart oder die Festlegung von Pflanzenarten erfolgte nicht. Nach den Planzeichnungen kann von einer bodengebundenen Begrünung mit senkrechter Konstruktion für Schlinger /Winder ausgegangen werden. Die Bauanträge wurden im Hinblick auf die Einhaltung der geplanten Fassadenbegrünung positiv geprüft. Anlage/n Keine Seite 1 von 2 Seite 2 —— Seite 2 von 2
Beratungsverlauf
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12.03.2020
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP 2.11.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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