V/0039/2018
Dezernatsgliederung
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Beschlussvorlage
4431 Zeichen
V/0039/2018
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernent Oberbürgemeister
Betrifft
Dezernatsgliederung
Zuordnung der Tätigkeitsbereiche des bisherigen Aufgabenbereiches Migration und interkulturelle
Angelegenheiten
Beratungsfolge
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.03.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Dezernatsgliederung. Sie tritt zum 01.04.2018 in Kraft.
Begründung:
1. Anlass
Der bisherige Leiter der Organisationseinheit V/MIA, Dezernent für Migration und interkult u-
relle Angelegenheiten, ist zur Stadt Iserlohn gewechselt. Dieser Wechsel bietet Anlass, zu
prüfen, ob die bisherige Aufgabenzuordnung angepasst werden soll.
Durch den starken Zuzug von geflüchteten Menschen kommt der Querschnittsaufgabe I n-
tegration besondere Bedeutung zu. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu
tragen und die Aufgaben im Arbeitsbereich Migration und Integration als Querschnitts -
aufgabe von besonderer Bedeutung in der Dezernatsgliederung sachgerecht zuzuordnen
und Schnittstellen z wischen den Aufgabenbereichen zu optimieren, wird Folgendes vorg e-
schlagen:
Es wird ein Arbeitsstab Migration und Integration eingerichtet, der dem Stadtdirektor, derzeit
Herr Thomas Paal, zugeordnet wird.
Insbesondere folgende Aufgaben werden dem Stab zugeordnet:
Das Kommunale Integrationszentrum mit den Aufgaben Qualifizierung und Fortbildung von
Lehrkräften und anderen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften, Organisat i-
on und Durchführung von Veranstaltungen, Fachges prächen und Konferenzen, Erfahrung s-
Vorlagen-Nr.:
V/0039/2018
Auskunft erteilt:
Herr Uetz
Ruf:
492 60 20
E-Mail:
Uetz@stadt-muenster.de
Datum:
20.02.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0039/2018
transfer und die Mitwirkung an überregionalen Aktivitäten der landesweiten Koordinierung s-
stelle, Aufgaben im Arbeitsfeld Antirassismus, Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und
Schulen. Weiter werden diesem Arbeitsstab d as Projektmanagement im Aufgabenumfeld
Migration und Integration, die Umsetzung und Weiterentwicklung des Migrationsleitbildes
und die Zusammenarbeit und Förderung der Migrantenselbsthilfeorganisationen zugewiesen.
Die Funktion „L eitung des Stabes Migration und Integration“ wird ausgeschrieben. Über die
Verwendung der bisherigen Stelle Dezernent für Migration und interkulturelle Angelegen-
heiten wird gesondert entschieden.
Das Aufgabenfeld Wohnungsversorgung von Flüchtlingen wird zukünftig im Sozialamt gebü n-
delt. Diese Aufgaben umfassen die Erstversorgung mit Wohnraum, die Betreuung der Flüch t-
linge in den Übergangswohnheimen sowie zukünftig auch den Übergang von den Flüchtling s-
unterkünften in den freien Wohn ungsmarkt. Diese Zuordnung ist wegen der bereits jetzt b e-
stehenden Zuständigkeit und Aufgaben des Sozialamtes in diesem Arbeitsbereich sinnvoll, um
Schnittstellen zu minimieren. Das Aufgabenfeld Geschäftsführung und Geschäftsstelle des In-
tegrationsrates soll dem Amt für Bürger- und Ratsservice zugeordnet werden.
Das Amt ist bereits heute für die Betreuung fachübergreifender Gremien, wie dem Rat, dem
Haupt- und Finanzausschuss, den Bezirksvertretungen, der Seniorenvertretung und dem Bei-
rat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
2. Rechtlicher Rahmen
Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines
Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt
nach § 73 Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Be i-
geordneten festzulegen. Die Beschlussfassung des Rates ist notwendig, da der Rat in seiner
Sitzung am 11.02.2015 die Dezernatszuordnung verändert hat und damit die Möglichkeit
selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen in Anspruch genommen hat.
Die weitere Umsetzung der Organisationsänderung, Zuordnung der Aufgaben und Planste l-
len, wird im Rahmen des Organisations - und Geschäftsverteilungsrechts des Oberbürge r-
meisters (§ 62 A bs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Organisationsverfügung
umgesetzt.
Die Aufgabenzuordnung – s. Ziffer 1 der Begründung – ist mit den beteiligten Beigeordneten
abgestimmt.
Markus Lewe
Anlagen:
Dezernatsgliederungsplan
DEZVPlan_Stand_01_02_2018
2927 Zeichen
Dezernatsverteilungsplan Stadtverwaltung Münster
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Paal Entwurf - Stand: 01.02.2018
Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI
Dezernat des
Oberbürgermeisters
Dezernat für Bürgerser-
vice, Personal, Organi-
sation, Ordnung, Brand-
schutz und IT
Dezernat für Finanzen
und Beteiligungsma-
nagement
Dezernat für Planung,
Bau und Wirtschaft
Dezernat für Bildung,
Jugend und Familie
Dezernat für Soziales,
Integration, Kultur und
Sport
Dezernat für Wohnungs-
versorgung, Immobilien
und Nachhaltigkeit
Oberbürgermeister
Lewe
Vertreter:
Stadtdirektor Paal
zugeordnet:
OB/1 Dezernent OB
Stadtrat
Heuer
Vertreter:
Stadtkämmerer
Reinkemeier
Stadtkämmerer
Reinkemeier
Vertreter:
Stadtrat Heuer
Stadtbaurat
Denstorff
Vertreter:
Stadtrat Peck
zugeordnet:
III/1 Dezernent für
Planungs- und
Baukoordination
Stadtdirektor
Paal
Vertreterin:
Stadträtin Wilkens
zugeordnet:
Stab Migration und In-
tegration
Stadträtin
Wilkens
Vertreter:
Stadtdirektor Paal
Stadtrat
Peck
Vertreter:
Stadtbaurat Denstorff
13 Presse- und
Informationsamt
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung
und Revision 1
16 Justiziariat Verwaltungs-
führung5
17 Frauenbüro
10 Personal- und
Organisationsamt
32 Ordnungsamt
33 Amt für Bürger-
und Ratsservice2
37 Feuerwehr
citeq3
20 Amt für Finanzen
und Beteiligungen
61 Amt für Stadtentwick-
lung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung
62 Vermessungs- und
Katasteramt
63 Bauordnungsamt
66 Tiefbauamt
MM Münster Marketing 3
40 Amt für Schule und
Weiterbildung
51 Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Fami-
lien
36 Rechts- und Auslän-
deramt
41 Kulturamt
42 Stadtbücherei
44 Westf. Schule für
Musik
45 Stadtmuseum
47 Stadtarchiv
50 Sozialamt
52 Sportamt
53 Amt für Gesundheit,
Veterinär- und Le-
bensmittelangele-
genheiten 2
59 Jobcenter Münster
Theater Münster3
V/Stift. Geschäftsstelle
der Kommunalen Stiftun-
gen 4
VtH Villa ten Hompel 4
23 Amt für Immobilien-
management
64 Amt für Wohnungswe-
sen und Quartiersent-
wicklung
67 Amt für Grünflächen,
Umwelt und Nachhal-
tigkeit
AWM Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster3
1 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)
2 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden. Im Amt 33 betrifft das die Abteilung „Standesamt“.
3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW
4 Einrichtungen ohne Amtsstatus
5 Als behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0039/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37