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V/0039/2018

Dezernatsgliederung

Vorlagen 20.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 11

Beschlussvorlage

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DEZVPlan_Stand_01_02_2018

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Beschlussvorlage

4431 Zeichen

V/0039/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernent Oberbürgemeister 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Dezernatsgliederung 
Zuordnung der Tätigkeitsbereiche des bisherigen Aufgabenbereiches Migration und interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Dezernatsgliederung. Sie tritt zum 01.04.2018 in Kraft. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
 Der bisherige Leiter der Organisationseinheit V/MIA, Dezernent für Migration und interkult u-
relle Angelegenheiten, ist zur Stadt Iserlohn gewechselt. Dieser Wechsel bietet Anlass, zu 
prüfen, ob die bisherige Aufgabenzuordnung angepasst werden soll.  
 
 Durch den starken Zuzug von geflüchteten Menschen kommt der Querschnittsaufgabe I n-
tegration besondere Bedeutung zu. Um den geänderten Rahmenbedingungen Rechnung zu 
tragen und die Aufgaben im Arbeitsbereich Migration und Integration als Querschnitts -
aufgabe von besonderer Bedeutung in der Dezernatsgliederung sachgerecht zuzuordnen 
und Schnittstellen z wischen den Aufgabenbereichen zu optimieren, wird Folgendes vorg e-
schlagen: 
 
                       Es wird ein Arbeitsstab Migration und Integration eingerichtet, der dem Stadtdirektor, derzeit 
Herr Thomas Paal, zugeordnet wird.  
 
 Insbesondere folgende Aufgaben werden dem Stab zugeordnet: 
 
 Das Kommunale Integrationszentrum mit den Aufgaben Qualifizierung und Fortbildung von 
Lehrkräften und anderen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften, Organisat i-
on und Durchführung von Veranstaltungen, Fachges prächen und Konferenzen, Erfahrung s-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0039/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz 
Ruf: 
492 60 20 
E-Mail: 
Uetz@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0039/2018 
transfer und die Mitwirkung an überregionalen Aktivitäten der landesweiten Koordinierung s-
stelle, Aufgaben im Arbeitsfeld Antirassismus, Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten und 
Schulen. Weiter werden diesem Arbeitsstab d as Projektmanagement im Aufgabenumfeld 
Migration und Integration, die Umsetzung und Weiterentwicklung des Migrationsleitbildes 
und die Zusammenarbeit und Förderung der Migrantenselbsthilfeorganisationen zugewiesen.  
                        
 Die Funktion „L eitung des Stabes Migration und Integration“ wird ausgeschrieben. Über die 
Verwendung der bisherigen Stelle Dezernent für Migration und interkulturelle Angelegen- 
                       heiten wird gesondert entschieden. 
 
Das Aufgabenfeld Wohnungsversorgung von Flüchtlingen wird zukünftig im Sozialamt gebü n-
delt. Diese Aufgaben umfassen die Erstversorgung mit Wohnraum, die Betreuung der Flüch t-
linge in den Übergangswohnheimen sowie zukünftig auch den Übergang von den Flüchtling s-
unterkünften in den freien Wohn ungsmarkt. Diese Zuordnung ist wegen der bereits jetzt b e-
stehenden Zuständigkeit und Aufgaben des Sozialamtes in diesem Arbeitsbereich sinnvoll, um 
Schnittstellen zu minimieren. Das Aufgabenfeld Geschäftsführung und Geschäftsstelle des In-
tegrationsrates soll dem Amt  für  Bürger- und Ratsservice zugeordnet werden. 
 
Das Amt ist bereits heute für die Betreuung fachübergreifender Gremien, wie dem Rat, dem 
Haupt- und Finanzausschuss, den Bezirksvertretungen, der Seniorenvertretung und dem Bei-
rat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit zuständig.  
   
2. Rechtlicher Rahmen 
 
 Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines 
Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt 
nach § 73 Abs. 1 GO  NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Be i-
geordneten festzulegen. Die Beschlussfassung des Rates ist notwendig, da der Rat in seiner 
Sitzung am 11.02.2015 die Dezernatszuordnung verändert hat und damit die Möglichkeit 
selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen in Anspruch genommen hat.  
 
 Die weitere Umsetzung der Organisationsänderung, Zuordnung der Aufgaben und Planste l-
len, wird im Rahmen des Organisations - und Geschäftsverteilungsrechts des Oberbürge r-
meisters (§ 62 A bs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Organisationsverfügung 
umgesetzt.  
 
 Die Aufgabenzuordnung – s. Ziffer 1 der Begründung – ist mit den beteiligten Beigeordneten 
abgestimmt.  
 
 
Markus Lewe 
 
 
Anlagen: 
Dezernatsgliederungsplan

DEZVPlan_Stand_01_02_2018

2927 Zeichen

Dezernatsverteilungsplan          Stadtverwaltung Münster 
 
 
 
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe  
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Paal                                                                                                     Entwurf - Stand: 01.02.2018 
 
Dezernat OB Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Dezernat V Dezernat VI 
 
Dezernat des 
Oberbürgermeisters 
 
Dezernat für Bürgerser-
vice, Personal,  Organi-
sation, Ordnung, Brand-
schutz und IT 
 
 
Dezernat für Finanzen 
und Beteiligungsma-
nagement 
 
Dezernat für Planung, 
Bau und Wirtschaft  
 
 
Dezernat für Bildung, 
Jugend und Familie 
 
Dezernat für Soziales, 
Integration, Kultur und 
Sport 
 
Dezernat für Wohnungs-
versorgung, Immobilien 
und Nachhaltigkeit 
 
 
Oberbürgermeister 
Lewe 
 
Vertreter: 
Stadtdirektor Paal 
 
zugeordnet: 
OB/1 Dezernent OB 
 
 
 
Stadtrat 
Heuer 
 
Vertreter: 
Stadtkämmerer  
Reinkemeier 
 
 
Stadtkämmerer 
Reinkemeier 
 
Vertreter: 
Stadtrat Heuer 
 
Stadtbaurat 
Denstorff 
 
Vertreter: 
Stadtrat Peck 
 
zugeordnet: 
III/1 Dezernent für 
Planungs- und  
Baukoordination 
 
Stadtdirektor 
Paal 
 
Vertreterin: 
Stadträtin Wilkens 
 
zugeordnet: 
Stab Migration und In-
tegration 
 
Stadträtin 
Wilkens 
 
Vertreter: 
Stadtdirektor Paal  
 
 
 
Stadtrat 
Peck 
 
Vertreter: 
Stadtbaurat Denstorff 
 
 
13 Presse- und 
Informationsamt  
 
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung 
 und Revision 1 
 
16 Justiziariat Verwaltungs-
führung5  
 
17 Frauenbüro 
 
 
10 Personal- und 
 Organisationsamt 
 
32 Ordnungsamt 
 
33 Amt für Bürger-  
 und Ratsservice2  
 
37 Feuerwehr 
 
citeq3 
 
 
 
 
20 Amt für Finanzen 
und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
61 Amt für Stadtentwick- 
 lung, Stadtplanung, 
 Verkehrsplanung 
 
62  Vermessungs- und 
       Katasteramt 
 
63 Bauordnungsamt 
 
66 Tiefbauamt  
 
MM Münster Marketing 3 
 
 
40 Amt für Schule und 
 Weiterbildung 
 
51 Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Fami-
lien 
 
 
36  Rechts- und Auslän-
deramt      
41 Kulturamt 
42 Stadtbücherei 
44 Westf. Schule für 
Musik 
45 Stadtmuseum 
47 Stadtarchiv 
50 Sozialamt 
52 Sportamt 
53 Amt für Gesundheit, 
Veterinär- und Le-
bensmittelangele-
genheiten 2 
59 Jobcenter Münster 
Theater Münster3 
V/Stift. Geschäftsstelle 
der Kommunalen Stiftun-
gen 4  
VtH Villa ten Hompel 4 
 
23 Amt für Immobilien- 
     management 
 
64 Amt für Wohnungswe-
sen und Quartiersent-
wicklung 
 
67  Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhal-
tigkeit 
 
AWM Abfallwirtschaftsbe- 
          triebe Münster3 
 
 
 
 
1 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW) 
2 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden. Im Amt 33 betrifft das die Abteilung „Standesamt“. 
3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW   
4 Einrichtungen ohne Amtsstatus   
5  Als behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei.

Beratungsverlauf (2)

14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0039/2018
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37