V/0805/2017
83. Änderung FNP - Abschließender Beschluss
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V-0805-2017-Anlage-2-Begruendung-mit-Anhang
28285 Zeichen
Begründung / Seite 1 von 9
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0805/2017
Begründung
zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans
im Stadtbezirk Münster-Hiltrup
im Stadtteil Amelsbüren im Bereich
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
Inhalt Seite
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 2
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 2
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 4
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage .......................................................... 4
4.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage ............................................................. 4
4.3 Sonstige Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft, der Ämter, Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen ........................................... 4
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 5
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 5
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung .................................. 5
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 5
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 6
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) .......................................................... 8
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................................................... 8
5.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................... 9
5.8 Zusammenfassung ...................................................................................................................... 9
Anhang: Masterplan ...................................................................................................................................... 9
1. Planungsanlass und Planungsziele
Die Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V. befindet sich am südöstlichen
Ortsrand des Stadtteils Amelsbüren, östlich der Straße Böckenhorst. Der langfristige
Pachtvertrag für die Reitanlage ist bereits vor einigen Jahren ausgelaufen und verlängerte sich
seitdem jeweils kurzzeitig. Der Eigentümer hat sich entschieden, diese Nutzung nicht
fortzusetzen, und hat den Pachtvertrag gekündigt.
Der Verein plant aufgrund des fehlenden Pachtvertrags für den Altstandort die Errichtung einer
neuen Vereinsanlage mit Reithalle, Pferdeställen, Reitplätzen und Parkplätzen an dem neu
gewählten Standort in Amelsbüren, im Bereich östlich der Thierstraße und nördlich der
Amelsbürener Straße.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der Reitanlage
ist für den Bereich der Hochbauten der Reitanlage die Darstellung eines Sondergebiets mit der
Zweckbestimmung Reitsportanlage im FNP notwendig; für den Bereich der zugehörigen
Freiflächen ist die Darstellung als Grünfläche mit der Zwec kbestimmung Reitsportanlage
erforderlich.
Auf der Grundlage der wirksam abgeschlossenen 83. FNP-Änderung kann dann voraussichtlich
die Genehmigung zur Errichtung der Reitanlage gemäß § 35 Abs. 2 BauGB (Bauen im
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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Außenbereich) erfolgen. Die Erschließung des Gebietes erfolgt über eine Zufahrt zur
Thierstraße im nordwestlichen Planbereich.
Die Fläche des Altstandorts des Reit - und Fahrvereins grenzt unmittelbar an vorhandene
Wohnbauflächen an, damit sind soziale Infrastrukturen wie Kindergarten und Grundschul e
fußläufig bzw. mit dem Rad zu erreichen. Der Rat hat für die Fläche des Altstandorts am
11.05.2016 den Beschluss zur 40. Änderung des FNP mit dem Ziel einer Wohnbauentwicklung
gefasst. Die geplante Wohnbaufläche ist unter der Nr. 983-04 Bestandteil der S tufe 1 des
aktuellen Baulandprogramms 2017-2025 (vgl. Vorlage V/0215/2017).
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 308.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030
prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres
Einwohnerwachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den
allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr
bei einem derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen1.
Um die Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen i. S. des
Bodenschutzgebotes des BauGB zu minimieren, hat der Rat der Stadt bereits festgelegt, dass
mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen im Innenbe reich und damit auf Brachflächen, im
Gebäudeleerstand und in Baulücken errichtet werden sollen. Dieser Wert wurde in der
Vergangenheit regelmäßig deutlich überschritten, indem konsequent insbesondere gewerbliche
Brachflächen, militärische Konversi onsflächen aber auch bauliche
Nachverdichtungsmöglichkeiten genutzt wurden. Trotz dieser intensiven und erfolgreichen
Bemühungen reicht eine reine Innenentwicklung in Münster vor dem Hintergrund der zu
berücksichtigenden Flächenbedarfe nicht aus, um den prognostizi erten Ein wohnern
ausreichend Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Wie oben schon aufgezeigt wurde, eignet sich die Fläche des Altstandorts des Reit - und
Fahrvereins besonders gut für eine zukünftige Wohnentwicklung. Zugleich liegt der
ausgewählte Ers atzstandort für den Reit - und Fahrverein eindeutig im Außenbereich und ist
absehbar nicht als potenzielle Wohnbaufläche geeignet. Zudem ist der Standort sehr gut an das
bestehende Straßennetz angebunden, ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für
angrenzende bestehende bzw. geplante Wohngebiete zu erzeugen. Die vorliegende Planung
„83. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und
Boden sparsam und schonend umzugehen.
2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12. 2013 vom Regionalrat Münster
aufgestellt und am 27. 06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen bekannt
gemacht. Seit dem 16. 02.2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie
1 vgl. Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, das Baulandprogramm 2017- 2025
(vgl. Vorlage V/0215/2017) sowie die Empfehlungen der Planungswerkstatt 2030 (vgl. Vorlage
V/0945/2016)
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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ergänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich vollständig
als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich dargestellt.
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob
die beabsichtigten Darstellungen der 83. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen
und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind.
Mit Schreiben vom 20.01.2017 hat die Bezirksregierung Münster (Dezernat 32 –
Regionalplanung) mitgeteilt, dass die vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplans
insgesamt an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.
Ergänzend hat sie darauf hingewiesen, „dass überdies die Gr undsätze 17.1 und 18.2 des
Regionalplans Münsterland als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs - oder
Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen sind.“
Gemäß Ziel 17.1 sollen in den Allgemeinen Freiraum - und Agrarbereichen die Funktion und
Nutzung der Naturgüter auch als Grundlage für die Landwirtschaft gesichert werden. Dabei soll
auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht genommen werden. Insbesondere sollen für
landwirtschaftliche Nutzungen besonders geeignete Böden nur in notwendigem Umfang in
Anspruch genommen werden.
Gemäß Ziel 18.2 sollen bei einer notwendigen Inanspruchnahme von Allgemeinen Freiraum -
und Agrarbereichen für andere Zwecke die Existenzsicherung entwicklungsfähiger
landwirtschaftlicher Betriebe und die Erhaltung ihrer Flächengrundlagen gewährleistet bleiben.
Der bereits seit über 140 Jahren bestehende Reit- und Fahrverein 1876 Amelsbüren e.V. muss
aufgrund der Kündigung des Pachtvertrags seinen seit Jahrzehnten bestehenden aktuellen
Standort an der Straße Böckenhorst am östlichen Siedlungsrand von Amelsbüren verlassen.
Der zunächst vorgesehene, nur wenige hundert Meter weiter südlich ebenfalls östlich der
Straße Böckenhorst gelegene Ersatzstandort ist im wirksamen FNP als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt und zusätzlich als Fläche mit besonderer Bedeutung für die
Landwirtschaft gekennzeichnet. Dieser Standortvorschlag liegt zudem in unmittelbarer Nähe
des FFH - und Naturschutzgebiets „Davert“ und ist insofern im Hinblick auf die notwendige
Verlagerung des Reit- und Fahrvereins besonders sensibel.
Auch der aktuell vorgesehene und dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrunde liegende
Ersatzstandort östlich der Thierstraße ist im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt und zusätzlich als Fläche mit besonderer Bedeutun g für die Landwirtschaft
gekennzeichnet. Die Fläche weist eine Ecklage auf und wird durch 2 Straßen (Thierstraße,
Amelsbürener Straße) im Westen und Süden sowie vorhandene Wohnbebauung entlang der
Hördemannstraße sowie eine Sportanlage im Osten eingefasst.
In Kapitel 1 (siehe insbesondere Hinweis zu § 1a BauGB [Bodenschutzklausel]) wird erläutert,
dass in der noch deutlich wachsenden Stadt Münster mit ihrem großen Flächenbedarf für den
Wohnungsbau eine Verlagerung der Reitsportanlage in den Bereich einer bestehenden bzw.
potenziell geeigneten Siedlungsfläche ausgeschlossen ist. Im Vergleich beider Ersatzstandorte
ist der nun vorgesehene Standort Thierstraße sowohl aus Sicht der Landwirtschaft als auch des
Naturschutzes der besser geeignete.
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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3. Änderungsbereich
Der Änderungsbereich umfasst vollständig das Flurstück 305 (Gemarkung Amelsbüren, Flur 8)
und grenzt im Westen und Südwesten an die Thierstraße sowie im Süden im Wesentlichen an
die Amelsbürener Straße. Nach Osten reicht es bis an die Gär ten der Wohnbebauung westlich
der Hördemannstraße bzw. an das nördlich angrenzende Gelände eines Tennisvereins. Im
Nordosten reicht das Grundstück bis an ein namenloses, hier in Ost -West-Richtung
verlaufendes Fließgewässer (Graben), das weiter nördlich in den Getterbach mündet. Westlich
angrenzend bildet eine Ackerzufahrt die Grenze, die von der Thierstraße ostwärts abzweigt. Die
Größe des Änderungsbereichs beträgt rd. 4,8 ha.
4. Änderungsinhalte
4.1 Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage
Im Norden des Änderungsbereichs sind die Hochbauten sowie die ergänzenden technischen
Einrichtungen der geplanten Reitsportanlage des Reit - und Fahrvereins 1876 Amelsbüren
räumlich zusammengefasst vorgesehen und werden als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Reitsportanlage dargestellt. Zu diesen baulichen Anlagen und Einrichtungen
zählen gemäß dem Masterplan vom 06.10.2016 (siehe Anhang ) folgende Einrichtungen:
Reithalle mit angegliederten Funktionsräumen (Nr. 1-5), Bewegungshalle (Nr. 7), Pferdestall 1
mit angegliederten Funktionsbereichen (Nr. 8-10), Bergehalle mit Führanlage / Longierzirkel
und Mistlager (Nr. 11-13), Pferdestall 2 mit angegliederten Funktionsbereichen (Nr. 14-18),
Fahrflächen mit Stellplätzen für Pkw und Anhänger sowie die Zufahrt zur Thierstraße (Nr. 19-
23). Die Angaben in Klammern beziehen sich auf die Verortung der Einrichtungen im
Masterplan. Durch das Sondergebiet werden bisher dargestellte Flächen für die Landwirtschaft
überplant.
4.2 Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage
Das südlich angrenzende Gelände des Änderungsbereichs wird als Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Reitsportanlage dargestellt. Dadurch werden bisher dargestellte Flächen für
die Landwirtschaft überplant. In diesem Bereich sind im Wesentlichen die frei flächenbezogenen
Einrichtungen der Reitsportanlage vorgesehen, wie z.B. Turnierplätze für Springen und
Dressur, Übungsplätze, Weiden sowie eine Galoppierbahn (Nr. 26-33).
Während der Durchführung von Turnieren auf dem Gelände wird eine Weide im Süden der
Anlage vorübergehend zu einem Turnier -Parkplatz umfunktioniert, der auf kurzem Weg
unmittelbar an die Thierstraße angebunden ist (Nr. 34, 35).
4.3 Sonstige Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft, der Ämter,
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen
Untere Wasserbehörde
Das Plangebiet grenzt im Norden an ein namenloses Gewässer (Nr. 3268188), das im FNP
jedoch aus Maßstabsgründen nicht dargestellt ist, weil im FNP nur Gewässer I. und II. Ordnung
dargestellt werden. Dieses Gewässer mündet südöstlich des Plangebiets in den Getterbach.
Innerhalb des Plangebiets ist südlich des Gewässers ein 5 m breiter Gewässerrandstreifen ab
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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Böschungsoberkante von jedweder Bebauung freizuhalten; s iehe hierzu § 31 Abs. 4
Landeswassergesetz (LWG) vom 09.06.2016.
Eingriffe in Natur und Landschaft
Durch die Planung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet. Im Rahmen der
Genehmigungsplanung ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan vorzulegen.
Baugenehmigung
Mit Blick auf die östlich benachbarte Wohnbebauung (Hördemannstraße) ist im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens eine gutachterliche Bewertung der Umweltverträglichkeit
notwendig (Licht-, Lärm- und Geruchsemissionen, Zu- und Abgangsverkehr). Ergänzend sind
die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu prüfen, weshalb ein
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen ist.
Im Hinblick auf die geplante Galoppierbahn nördlich der Landesstraße L 885 (Wiedaustraße)
regt der Landesbetrieb Straßenbau NRW an, das Gelände der Reitsportanlage zur
Landesstraße hin einzufrieden.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der vorliegende Umweltbericht i st auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuchs (BauGB) erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad
für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans.
5.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung
Die 83. Änderung des FNP verfolgt das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
Verlagerung der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e. V. zu schaffen. Der
Verein beabsichtigt , die bisherige Anlage im Südosten von Amelsbüren aufzugeben und auf
einer ca. 4,8 ha großen Fläche im Norden Amelsbürens an der Thierstraße einen neuen
Standort zu entwickeln. Für den Bereich der Hochbauten der Reitanlage ist hierzu im
Flächennutzungsplan di e Darstellung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung
Reitsportanlage im FNP notwendig; für den Bereich der zugehörigen Freiflächen ist die
Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Reitsportanlage erforderlich.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan vollständig als Allgemeiner
Freiraum- und Agrarbereich dargestellt. Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich
eines rechtskräftigen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan 4 befindet sich zurzeit im
Aufstellungsverfahren.
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG), dem
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie
dem Artenschutz (BNatSchG).
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermitt elten erheblichen Umweltauswirkungen sind im
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Sofern die Umweltprüfung im Hinblick auf die
zu betrachtenden Schutzgüter keine oder nur eine geringe Erheblichkeit der Planung ergeben
hat, wird auf eine vertiefte Beschreibung bzw. Wirkungsprognose verzichtet (vgl . Tabelle 1).
Belange mit erheblicher Bedeutung werden im Folgenden detaillierter erläutert.
Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung
Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung *
Mensch /
menschliche
Gesundheit
- Östlich angrenzende
Splittersiedlung
Hördemannstraße
- Einzelhäuser im
Außenbereich an der
Amelsbürener Straße
- Östlich angrenzende
Sportanlage (Tennis)
- Windenergieanlage in ca.
450 m Entfernung
- Gewerbegebiet Hansa-
Business-Park in ca. 200 m
Entfernung, westlich jenseits
der Bahnstrecke gelegen
- Durch die Nutzungsanordnung der
SO-Fläche im Norden sind keine
erheblichen Immissionen auf
Wohngebäude in der Nachbarschaft
zu erwarten.
- Lärmimmissionen im Rahmen von
Turnieren bzw. Veranstaltungen sind
im Einzelfall zu prüfen.
- Empfindlichkeiten von Pferden ggü.
Lärm von einer Tennisanlage sind
nicht bekannt.
- Relevante, auf das Plangebiet
einwirkende Immissionen durch
Verkehr oder Gewerbe sind nicht zu
erwarten.
Tiere /
Pflanzen /
biologische
Vielfalt
- Zu fast 100% ackerbaulich
genutzte Fläche
- Nördlich angrenzendes
Gewässer mit begleitendem
Gehölzbestand
- Kein Hinweis auf
Vorkommen
planungsrelevanter oder
verfahrenskritischer Tier-
und Pflanzenarten
- FFH-Gebiet und
Vogelschutzgebiet Davert in
ca. 1.300 m Entfernung
südlich gelegen
- Verlust der Biotopfunktion (Acker)
- Eingriff in Natur und Landschaft
- Vertiefte Artenschutzprüfung erfolgt
im weiteren Verfahren
- Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung (FFH-Gebiete) oder
europäische Vogelschutzgebiete
werden nicht berührt
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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Umweltbelang Beschreibung der heutigen
Umweltsituation
Prognose der Umweltauswirkungen Bewer-
tung *
Boden - Staunässe beeinflusste
Böden (Pseudogleye)
- Fläche mit besonderer
Bedeutung für die
Landwirtschaft gemäß
Darstellungen im FNP
- Keine schutzwürdige Böden
Neuversiegelung im Außenbereich
(Altstandort wird einer
Wohnbebauung zugeführt)
- Keine Altlasten-/
Verdachtsflächen bekannt
- keine _
Wasser - Angrenzender Gewässerlauf
Nr. 3268188 (alte
Nr.: 3268000.984)
- Sondergebiet Reitsportanlage reicht
bis unmittelbar an das Fließgewässer.
Erforderliche Abstände nach LWG
(5 m ab Böschungsoberkante) sind im
weiteren Genehmigungsverfahren
festzulegen.
()
Klima / Luft - Freilandklimatop
- Lage am äußeren Rand
eines Belüftungskorridors
gemäß Klimaanalyse
Münster
- geringe Luftbelastung
- keine nennenswerten Änderungen /
Auswirkungen auf das Lokalklima zu
erwarten
_
Klimaschutz /
Klimawandel
- landwirtschaftliche Fläche - geringe Relevanz _
Landschaft - Offener Agrarraum, in
Randbereichen z.T. Hecken
bzw. Gehölzstreifen. Keine
Bepflanzung zur
Thierstraße.
- Maßnahmen zur Minderung von
Eingriffen in das Landschaftsbild sind
im Zuge der weiteren
Genehmigungsplanung zu
konkretisieren.
()
Sach- und
Kulturgüter
- Landwirtschaftliche
Nutzfläche; Fläche mit
besonderer Bedeutung für
die Landwirtschaft gemäß
Darstellungen im FNP
- Verlust landwirtschaftlicher
Produktionsfläche
Wechsel-
wirkungen
- Boden / Freiraum mit
Relevanz für verschiedene
Schutzgüter
- Verlust von Freiflächen mit
Auswirkungen auf Biotopschutz und
landwirtschaftliche Nutzbarkeit.
(Bewertung vgl. jeweiliges Schutzgut)
* Bewertung:
sehr erheblich / erheblich / wenig erheblich / - nicht erheblich (ggf. positiv)
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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Schutzgüter Tiere / Pflanzen, Biologische Vielfalt
Das Pangebiet ist gekennzeichnet durch eine größere Ackerfläche, an deren Ränder n Säume
und Gehölzbestände /Hecken anzutreffen sind. Im Norden grenzt ein namenloses
Fließgewässer mit seinem Ufergehölzbestand an die Ackerfläche an.
Durch die P lanung, die neu in den Außenbereich eingreift, sind insbesondere durch die
Neuversiegelung im SO -Gebiet erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Der
südliche Teil erfährt hingegen durch die Umwandlung in Grünland eine Aufwertung.
Zur Bewertung der Eingriffe in Natur und Landschaft ist im Rahmen des weiteren
Genehmigungsverfahrens ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen. In diesem
Begleitplan werden notwendige Vermeidungsmaßnahmen sowie Art und Umfang der
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Artenschutz
Hinsichtlich der erforderlichen Prüfung des Artenschutzes liegen aus den Daten der
Umweltverwaltung keine Erkenntnisse über das Vorkommen von Arten vor, die der Änderung
des Flächennutzungsplans grundsätzlich entgegenstehen könnten. Verfahrenskritische Arten
sind nicht zu erwarten.
Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren erfolgt eine Artenschutzprüfung (ASP), in der
zunächst i m Rahmen einer Vorprüfung (ASP 1) ermittelt wird, ob eine vertief ende P rüfung
erforderlich ist, um ggf. Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für planungsrelevante Arten
zu identifizieren.
Schutzgut Boden / Sach- und Kulturgüter
Durch die Planung erfolgt eine Verlagerung der Reitanlage des Reit - und Fahrvereins 1876
Amelsbüren e. V. an einen neuen Standort. Aufgrund der Art des Vorhabens kommt eine
Ansiedlung nur im Außenbereich in Frage. Der gewählte Standort hat gemäß den Darstellungen
des geltenden Fläc hennutzungsplans eine besondere Bedeutung für die Landwirtschaft .
Landwirtschaftlich genutzte Flächen sollen gemäß § 1a Abs. 2 BauGB nur im notwendigen
Umfang umgenutzt werden. Durch die Lage des Standort s an vorhandenen Verkehrswegen ist
keine umfangreiche neue Erschließung des Plangebiets erforderlich. Im Sin ne der
Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist daher die Planung bei entsprechendem Rückbau am
Altstandort als flächenneutral zu bezeichnen. Die Bewertung der geplanten weiteren
Versiegelung am Altstandort durch Wohnbebauung erfolgt im Rahmen der dafür notwendigen
Bauleitplanverfahren.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante)
Ohne eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans steht für die erforderliche
Verlagerung der Reitanlage des Reit - und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V. kein
Alternativstandort zur Verfügung. Das Plangebiet selber verbliebe bis auf weiteres in
landwirtschaftlicher Nutzung.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige Planungsmöglichkeiten, die im Rahmen dieser Umweltprüfung in Betracht
gezogen werden müssten, drängen sich nicht auf.
83. Änderung des Flächennutzungsplans
Amelsbüren
östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
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5.7 Überwachung (Monitoring)
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind keine speziellen Monitoring- Maßnahmen
vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mit wirkungspflicht unterrichten die zuständigen
Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des
Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4
Abs. 3 BauGB).
Die Stadt Münster erfass t im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster
kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels
geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen
Umweltstandards, z.B. die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster
nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem
gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen.
5.8 Zusammenfassung
Durch 83. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans im Stadtteil Amelsbüren
werden die planerischen Voraussetzungen zur Umnutzung einer ca. 4,8 ha großen
landwirtschaftlichen Fläche als Sondergebiet Reitsportanlage bzw. Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Reitsportanlage geschaffen. Die Planung dient der Entwicklung eines neuen
Standortes zum Bau der Reitanlage des Reit- und Fahrvereins 1876 Amelsbüren e.V.
Mit der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, die im Zuge der
Genehmigungsplanung auszugleichen sind. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung
nicht entgegen. Durch die Inanspruchnahme einer landwirtschaftlichen Nutzfläche im
Außenbereich gehen bedeutsame Produktionsflächen verloren. Im Sinne der
Bodenschutzklausel des § 1a BauGB ist die Planung bei entsprechendem Rüc kbau am
Altstandort als flächenneutral zu bezeichnen.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend
beschlossenen 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt
Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im
Bereich östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
Anhang: Masterplan
3
4
7
8
9
24
26
27
32
33
33
25
34
35
5
31
23
6
20
10
2
2
33
32
32
28
29
17
15
16
12
11
22
21
18
13
REITANLAGE NÄHE
WARENDORF
19
19 ZUFAHRT
20 ANHÄNGER PARKPLATZ
21 WENDEHAMMER
22 ANHÄNGER STELLPLATZ
23 PKW STELLPLATZ
24 AUSGLEICHSFLÄCHE
25 RICHTERTURM
26 TURNIERPLATZ 4218m²
27 ABREITEN SPRINGEN 30/65
28 PADDOCKS (ABREITEN DRESSUR) 20/65
29 DRESSURVIERECK 25/65
30 SICHTSCHUTZWALL
31 REGENWASSERTEICH/PFERDESCHWEMME
32 GALOPPIERBAHN
33 WEIDEN
34 ZUFAHRT TURNIERPARKPLATZ
35 TURNIERPARKPLATZ
1 EG AUFENTHALT, WC, TECHNIK
OG KLEINE WOHNUNG (IM 2. ODER 3. BAUABSCHNITT)
2 VORRAUM REITHALLE
3 REITHALLE 20/60
4 ZUSCHAUERBEREICH/STEHTRIBÜNE
5 HINDERNISLAGER
6 ÜBERDACHTER VERBINDUNGSGANG
7 BEWEGUNGSHALLE 20/40
8 FUNKTIONSBEREICH SATTELKAMMER, PUTZEN, etc.
9 PFERDESTALL; 20 BOXEN
10 3 TAGE VORRAT HEU/STROH
11 MISTLAGER
12 BERGEHALLE HEU/STROH/KRAFTFUTTER
13 FÜHRANLAGE/LONGIERZIRKEL
14 FUNKTIONSBEREICH SATTELKAMMER, PUTZEN, etc.
15 PFERDESTALL; 10 BOXEN
16 3 TAGE VORRAT HEU/STROH
17 AKTIVSTALL; 10 PFERDE
18 AKTIVSTALL; BEWEGUNGSFLÄCHE
14
1
HAUPTWIND-
RICHTUNG
N
H/B = 841 / 1189 (1.00m²) Allplan 2015
VORL.BER.ARCHITEKTBAUHERR
1
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DIESE ZEICHNUNG IST URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. VERVIELFÄLTIGUNG NUR MIT UNSERER ERLAUBNIS.
BAUVORHABEN
BAUHERR BAUORT
ZEICHNER
BLATT NR
INHALT
DATUM
GEÄNDERT
MAßSTAB
RV 1876 Amelsbüren
1:500
19.09.2016
BE
Gemarkung: Amelsbüren
UMSIEDLUNG DES REITVEREINS 1876 Amelsbüren e.V.
06.10.2016
MASTERPLAN
Flur: 8
Flurstück: 305
2. BAUABSCHNITT
V-0805-2017-Anlage-3-Planzeichnung
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BEE - Änderungsbereich [8] Sondergebiet Reitsportanlage BE Grünflächen Reitsportanlage [7] Fiächen für die Landwirtschaft Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ZLU Bisherige Darstellung | STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0805/2017 Plan zur 83. Änderung des Flächennutzungsplans Amelsbüren-östl.Thierstraße/ nördlich Amelsbürener Straße Stand: 02.05.2017 FUELELE VIIILIIIIN ARDALEIN ZEERL 7 E X Vı/ LE ZI Tara ei EN SNSNYISUINNSUN IN N < BEN NUNNSNNNNNNNN NIE NN DEN NN NN
V-0805-2017-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stellungnahme Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB im Zeitraum 13.02. bis 13.03.2017 Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB im Zeitraum 03.01. bis 25.01.2017 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) 23.01.2017 Nördlich der Straße L 885 ist gem. „Masterplan 1. BA“ die Anlegung einer Galoppierbahn geplant. Es wird angeregt, aus Gründen der Verkehrs- sicherheit das Gelände zur Landesstraße hin ein- zufrieden. Die vorgetragene Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) zu regeln ist; dieser Aspekt ist ggf. im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen Ein Beschluss erübrigt sich Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB (Offenlegung) im Zeitraum 31.07. bis 08.09.2017 Während der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB im Zeitraum 31.07. bis 08.09.2017 Behörde / TÖB Abwägungsinhalt Abwägung Beschlussvorschlag Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) 23.08.2017 Der Landesbetrieb Straßen.NRW wiederholt seine Anregung vom 23.01.2017: Nördlich der Straße L 885 ist gem. „Masterplan 1. BA“ die Anlegung einer Galoppierbahn geplant. Es wird angeregt, aus Gründen der Verkehrssicherheit das Gelände zur Landesstraße hin einzufrieden. Die vorgetragene Anregung ist kein Belang, der im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) zu regeln ist; dieser Aspekt ist ggf. im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen Ein Beschluss erübrigt sich Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0805/2017
Beschlussvorlage
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V/0805/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße Abschließender Beschluss Beratungsfolge 05.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 18.10.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der 83. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Mün ster- Hiltrup im Stadtteil Amelsbüren im Bereich östlich Thierstraße / nördlich Amelsbürener Straße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der B eschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erfolgte durch den Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 (siehe V/0371/2017). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 83. Änderung des FNP erfolgte vom 31.07. bis zum 08.09.2017. Zu dieser Offenlegung wiederholte der Landesbetrieb Straßen.NRW eine bereits zuvor eingereic hte Anregung zur nördlich der Straße L 885 geplanten Anlegung einer Galoppierbahn. Diese sei aus Gründen der Verkehrssicherheit zur Landesstraße hin einzufrieden (Anlage 1). Vorlagen-Nr.: V/0805/2017 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de Datum: 18.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0805/2017 Da diese v orgetragene Anregung nicht im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennu t- zungsplan) zu regeln ist, sondern eventuell im Rahmen der Baugenehmigung, erübrigt sich zu dieser Stellungnahme ein Beschluss. Weitere abzuwägende Anregungen sind zur Offenl egung nicht eingegangen, so dass der abschli e- ßende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden kann. Nähere Einzelheiten zur 83. Änderung des FNP können den weiteren Anlagen entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Planzeichnung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Thierstraße
- Amelsbürener Straße
- Hördemannstraße
- Wiedaustraße
- Böckenhorst
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Details
- Aktenzeichen
- V/0805/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37