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V/0420/2016

Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden

Vorlagen 13.05.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 32.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0420/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handlungsbedarfe zur Erweiterung von Schulgebäuden auf Grund der demografischen 
Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 
 
 
Beratungsfolge  
01.06.2016 Integrationsrat Vorberatung 
02.06.2016 Sportausschuss Vorberatung 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisch es Flächenmanagement
                                                                                                                Vorberatung 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government       
                                                                                                                                      Vorberatung 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Grund der zunehmenden Schülerzahl folgende Maßnah-
men durchzuführen:  
 
1.1. Die Aufnahmekapazität der Overbergschule – städt. katholische Grundschule – wird ab dem 
Schuljahr 2017/18 auf 2 Eingangsklassen erhöht. Dies ist im Gebäudebestand der Grundsch ule 
möglich. Die no twendige Anpassung des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schüleri n-
nen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ erfolgt nach Genehm i-
gung der Bezirksregierung Münster mit einer separaten Beschlussvorlage.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0420/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Frau Terfort 
Frau Haase 
Ruf: 
492-4010, 492-4027, 492-4011 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de 
Terfort@stadt-muenster.de 
Haase@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.05.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0420/2016 
1.2. Für folgende Schul standorte werden die Erhöhung der Aufnahmekapazität und die Mö glichkeit 
zur Deckung der Raumprogramme für die angegebene Zügigkeit in den bestehenden Schulg e-
bäuden bzw. unter Einbeziehung benachbarter Schulgebäude durch Machbarkeitsstudien g e-
prüft: 
 
Bezirk West 
Marienschule Roxel zukünftig  5-zügig 
 
Bezirk Hiltrup 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup/Clemensschule Hiltrup zukünftig insgesamt 6 Züge  
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup zukünftig  4-zügig 
 
1.3. Für folgende Schulstandorte werden mittels Machbarkeitsstud ien die erforderlichen baul ichen 
Erweiterungen geprüft, um die jeweilige bereits festgelegte Zügigkeit räumlich versorgen zu kö n-
nen:  
 
Bezirk West 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3-zügig 
Peter-Wust-Schule      3-zügig 
 
Bezirk Nord 
Grundschule Sprakel      2-zügig 
 
Bezirk Ost 
Pleisterschule       2-zügig 
 
1.4. Es werden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit der baulichen Erweit e-
rung zu prüfen und in einem weiteren Schritt die Zügigkeit folgender Schulen erhöhen zu können: 
 
Bezirk Mitte 
Hermannschule       zukünftig 3-zügig 
Kreuzschule       zukünftig 3-zügig 
Martin-Luther-Schule      zukünftig 3-zügig 
Mauritzschule       zukünftig 3-zügig 
Pötterhoekschule       zukünftig 3-zügig 
Thomas-Morus-Schule      zukünftig 4-zügig 
Erich-Klausener-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Erna-de-Vries-Realschule     zukünftig 4-zügig 
Realschule im Kreuzviertel     zukünftig 5-zügig 
 
Bezirk Ost 
Margaretenschule       zukünftig  3-zügig 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    zukünftig  3-zügig 
 
Bezirk Südost 
Schulzentrum Wolbeck    
Hauptschule, Realschule und Gymnasium    zusammen  bis zu 11,5 Züge

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V/0420/2016 
 
Bezirk Hiltrup 
Ludgerusschule Hiltrup      zukünftig  5-zügig 
Davertschule Amelsbüren     zukünftig  4-zügig 
 
Bezirk West 
Ludgerusschule Albachten     zukünftig 4-zügig 
Mosaik-Schule       zukünftig  4-zügig 
 
1.5. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wird die Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus (G e-
schwister-Scholl-Realschule und –Gymnasium und Grundschule am Kinderbach) um einen z u-
sätzlichen Zug für die weiterfü hrenden Schulen auf 7 Züge, eine Mensa sowie Ganztagsräume, 
Differenzierungsräume, eine Lehrküche mit Speiseraum, Verwaltungsräume und weiterer Räume 
geprüft. 
 
1.6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere Schulen, die nicht unter Ziff. 1.1 bis 1.5 genannt sind , 
insbesondere für die Bereiche Ganztag, Inklusion und Verwaltung Raumbedarfe haben und Ve r-
besserungen an diesen Standorten wegen der mit dieser Vorlage vorgenommenen Prioritätense t-
zung zunächst nur durch Optimierungen im Bestand möglich sind.  
 
2. Für die Ma chbarkeitsstudien werden über die Unterrichtsräume hinaus für den Offenen Gan ztag 
pro Grundschulzug 2 Betreuungsräume sowie eine ausreichend große Küche und Speiseraum, 
für die inklusive Beschulung die mit Ratsbeschluss vom 10.12.2014 festgelegten Räume (vgl. Vor-
lage V/0743/2014/2. Erg. Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen) sowie ausreichende Flächen 
für den Verwaltungsbereich zu Grunde gelegt. Ziel ist es, die vorgenannten Schulgebäude z u-
kunftssicher auszurichten.  
  
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, di e Ergebnisse der Machbarkeitsstudien unter Abwägung der 
wirtschaftlichen Aspekte, der zeitlichen Prioritäten sowie pädagogischen Notwendigkeiten ausz u-
werten und die daraus resultierenden konkretisierten Handlungsbedarfe dem Rat zur Be schluss-
fassung vorzulegen. Die zusätzlichen Bedarfe für den Schulsport sind ergänzend zu ermitteln und 
Lösungsvorschläge zu erarbeiten. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Machbarkeitsstudien und Umsetzung der Erweiteru ngen 
die Personalressourcen im Amt für Immobilienmana gement befristet um 4,00 Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) zu erhöhen sind. Weiterhin benötigt das Amt für Schule und Weiterbildung 3,50 VZÄ befris-
tet für die Schulraumplanung und Schulentwicklungsplanung inkl. Prognosen/ Statistiken. Die 
Verwaltung wird beides zum Nachtragshaushalt 2016 aufgreifen. 
 
Der Rat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass mit steigenden Schülerzahlen Mehrbedarfe in 
den Schulsekretariaten, bei den Schulhausmeistern und im hauswirtschaftlichen Bereich (Mittags-
verpflegung) entstehen. Das wir die Verwaltung zu gegebener Zeit in den Stellenplanentwürfen 
vorschlagen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag der SPD -Fraktion „Eine dritte Gesamtschule für 
Münster“, A-R/0012/2016 vom 09.03.2016 derzeit nicht aufgegriffen wird. Wegen der zwei im Auf-
bau befindlichen städtischen Gesamtschulen und der ebenfalls starken Veränderungen unterli e-
genden Schulentwicklung benachbarter Schulträger hat eine dritte städtische Gesamtschule akt u-
ell keine Aussicht auf eine schulaufsichtliche Genehmigung. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Elternwille entsprechend der Vorlage V/0588/2014 „Ra h-
menkonzept Schulentwicklungsplanung“ aufgegriffen wird. Die Verwaltung wird Anfang 2017 eine

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V/0420/2016 
Beschlussvorlage für eine Elternumfrage zu Themen der Schulentwicklungsplanung vo rbereiten. 
Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen anschließend – verknüpft mit der fortlaufend aktualisierten 
Schülerprognose, der demnächst veröffentlichten Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2025 
sowie der Entwicklung in den Umlandgemeinden - in die Fortsc hreibung des Rahmenkonzeptes 
der Schulentwicklungsplanung einfließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudien ist mit Kosten in Höhe von rd. 400.000 € zu rechnen. 
 
Zur Finanzierung der Machbarkeitsstudien stehen im Haushaltsplan 2016 Ausgabeermächtigu ngen 
wie folgt zur Verfügung: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
4590 Erw. Grundschulen    
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 350.000 Ansatz 250.000 € 
Ermächtigungsüber- 
tragung 100.000 € 
      
Investitionsmaß-
nahme 
 
4680 Erw. Schulzentrum  
Kinderhaus 
   
Zeile 08 Baumaßnahmen 2016 50.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  400.000  
 
Die bei der Investitionsmaßnahme 4590 Erw. Grundschulen veranschlagten Mittel werden auch für 
die Machbarkeitsstudien für die weiterführenden Schulen eingesetzt. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2016 bei der Produk t-
gruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. Soweit die Investitionskosten den A nsatz der 
Investitionsmaßnahme 4590 „Erweiterung Grundschulen“ übersteigen, werden sie aus dem investiven 
Budget der Produktgruppe im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Ziffer 1.4 der 
Haushaltssatzung 2016 gedeckt. 
 
Über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen zur Finanzierung von Schulbaum aßnahmen 
wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen für das Jahr 2017 ff. zu 
entscheiden sein. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die demografische Entwicklung erfordert ein Schulausbauprogramm, das ausreichenden Schu lraum 
für die nächsten Jahr e sichert (vgl. V/0111/2015/1). Mit dem Zuwachs von schulpflichtigen Flüch t-
lingskindern wird der Bedarf zusätzlicher Schulräume spürbar beschleunigt. In das folgende Han d-
lungsprogramm sind Schulstandorte mit vordringlichem Bedarf bis zum Schuljahr 2020/202 1 aufge-
nommen worden, verbunden mit dem Ziel, diese zukunftssicher zu gestalten (siehe auch Beschlus s-

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V/0420/2016 
punkt 2). Diese Maßnahmen stellen die Stadt Münster vor eine große Herausforderung insbesondere 
finanzieller Art. Wegen der mehr als angespannten Haushalts situation hat die Ve rwaltung bereits bei 
der Auswahl der zur näheren Untersuchung vorgeschlagenen Standorte einen strengen Maßstab 
angelegt. Es sind daher auch Schulstandorte nicht berücksichtigt, bei denen in Teilbereichen ane r-
kannt defizitäre Raumsituationen bestehen. 
 
Ausgangslage: 
 
Das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung hat die  Kleinräumige Bevölkerung s-
prognose 2009 bis 2020 für den Zeitraum 2013 bis 2020 aktualisiert. Die Ergebnisse wurden ab Se p-
tember 2014 mit der Ratsvorlage V/0 637/2014 in einer umfangreichen Beratungskette den Gremien 
vorgestellt. Für die Altersgruppe der 6 - bis unter 10-jährigen wurde eine deutliche Z unahme um 971 
Kinder (+10,4 %) prognost iziert. Für die Altersgruppe der 10 - bis unter 16 -jährigen wurde bis 2020  
von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Die in Flüchtlingseinrichtungen wo hnende Bevölkerung 
wird in der Kleinräumigen Bevölkerung sprognose für den Zeitraum 2015 bis 2025, deren Ergebnisse 
im Laufe dieses Jahres vorgestellt werden, erstmalig berücksichtigt. 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose 2013 bis 
2020 die Schülerprognose fortgeschrieben. Die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe für die 
Grundschulen wurden in der Beschlussvorlage V/0111/2015/1. Erg. dargestellt.  
 
Aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingsfamilien mit schulpflichtigen Kindern und der Errichtung weit erer 
Flüchtlingseinrichtungen hat sich die Anzahl der in den Schulen aufzunehmenden und zu integriere n-
den Kinder ohne deutsche Sprachkenntniss e wesentlich erhöht. Dieser Umstand beschle unigt damit 
die Handlungsbedarfe. 
 
Im Rahmen einer Sondersitzung des Verwaltungsvorstands am 12.01.2016 wurde die Anzahl der 
erwarteten Flüchtlingszuzüge in den Jahren 2016 und 2017 beziffert. Auf der Grundlage di eser Anga-
ben ist für das Jahr 2016 von insgesamt 5.400 zusätzlichen Plätzen und für das Jahr 2017 von 3.000 
zusätzlichen Plätzen in Flüchtlingseinrichtungen auszugehen. Für die Schülerprognose der Grun d-
schulen wird unabhängig davon ermittelt, welche Schule n die künftig in den konkret geplanten Ei n-
richtungen wohnenden Kinder (15 % der Gesamtplatzzahl) aufnehmen können. Die ermittelte Anzahl 
(z. B. 4 Kinder je Jahrgang bei einer Einrichtung für 100 Personen) wird schul - und jahrgangsscharf 
berücksichtigt. 
 
In der Schülerprognose für die weiterführenden Schulen werden die voraussichtlich zu beschule nden 
Kinder (ebenfalls 15 % der Gesamtplatzzahl) über einen Verteilungsschlüssel den Schulformen zuge-
ordnet. Der Verteilungsschlüssel wird auf der Grundlage der letz tmalig im Februar 2016 erhobenen 
Anzahl der Flüchtlingskinder in den Schulformen ermittelt. 
 
Davon ausgehend, dass 15 % der Flüchtlinge der Altersgruppe der 10 - bis unter 18-jährigen angehö-
ren, wären nach dem Stand Januar 2016 im Jahr 2016 810 SuS und im Jahr 2017 450 SuS zusätzlich 
in den weiterführenden Schulen und Berufskollegs zu beschulen. 
 
Bislang sind deutlich weniger Flüchtlinge in Münster angekommen , als Anfang des Jahres erwartet 
wurden. Die weitere Entwicklung der Flüchtlingssituation ist nur sch wer zu prognostizieren. Die ko m-
munalen Unterbringungskapazitäten werden kontinuierlich erweitert  und abgesichert. Das Kernteam 
„Management zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften“ arbeitet weiter an der E rschließung neuer 
Standorte. Eine Anpassung der Schülerprognosen erfolgt, sobald die zuletzt im Januar erstellte Prog-
nose der erwarteten Flüchtlinge aktualisiert wird und in jedem Fall vor der abschließenden Beschluss-
fassung über Erweiterungsmaßnahmen an einzelnen Schulstandorten. 
  
Am 15.02.2016 haben in sgesamt 1.3 10 SuS ohne deutsche Sprachkenntnisse städtische Sch ulen 
besucht. Den größten Anteil konnten die Grundschulen verzeichnen mit 570 SuS, gefolgt von den 
Hauptschulen mit 336, den Berufskollegs mit 194 SuS, den Gymnasien mit 1 24 SuS, den Realschu-
len mit 63 SuS und den Integrierten Schulen mit 23 SuS.

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V/0420/2016 
 
Zwar resultieren die in 2015 auf der Grundlage der Vorlage V/0111/2015/1 beschlossenen Bau - und 
Erweiterungsmaßnahmen im Grundschulbereich in erster Linie aus der allgemeinen demografischen 
Entwicklung, die Flüchtlingszuzüge erfordern jedoch eine schnellere Umsetzung der bisherigen weite-
ren Perspektivplanungen. Entscheidungen über weitere Baumaßnahmen sind in A bhängigkeit der 
Standorte von Flüchtlingsunterkünften speziell für Grundschulen kleinräumig z u treffen. Als Übe r-
gangslösung könnten in Einzelfällen Schülertransporte zu umliegenden Grun dschulen erforderlich 
werden. In die Bedarfsermittlung sind nur geplante Flüchtlingseinrichtungen eingeflossen, deren 
Standort bereits bekannt ist. Somit werden sic h möglicherweise die Ausbaubedarfe gesamtstä dtisch 
noch erhöhen.  
 
Die Anzahl der SuS in den Hauptschulen betrug am 15.10.2015 1.510. Im Februar 2016 wurden in 
den Hauptschulen 336 SuS ohne deutsche Sprachkenntnisse unterrichtet. Damit ist gerade diese 
Schulform besonders betroffen und die Beteiligten werden vor große Herausforderungen gestellt. Die 
Aufnahmekapazität der Hauptschulen ist unter dem Gesichtspunkt gelingender Integration endlich 
und  aktuell ausgeschöpft. Eine Ausweitung der Kapazität erforder t als Voraussetzung für eine I n-
tegration der SuS ohne deutsche Sprachkenntnisse einen erhöhten Übergang deutscher SuS in diese 
Schulform. Dies entspricht jedoch nicht dem Elternwillen. Aus diesem Grunde müsste ein U mlenken 
in Richtung Realschule oder integ rierte Bildungsgänge erfolgen, um die Idee der Integration fortse t-
zen zu können. Die Raumkapazitäten der Realschulen sind allerdings ebenfalls aktuell ausgeschöpft. 
Auch in den integrierten Bildungsgängen, insbesondere in den Gesamtschulen, fehlen Schulplätze.  
 
Schulstufenübergreifend bewegen sich die Raumstandards an vielen Schulen am unteren Limit. S o-
wohl in der Primarstufe als auch in der Sekundarstufe I werden die Raumprobleme durch fe hlende 
Flächen für den (offenen) Ganztag verstärkt. Darüber hinaus f ehlen an vielen Standorten Flächen für 
eine allen Beteiligten gerecht werdende Inklusion von Kindern mit Unterstützungsb edarfen. Mit den 
erweiterten Aufgaben von Schulen und der Ausdifferenzierung von Schulprofilen entstehen zudem 
neue Flächenbedarfe für L ehrerarbeitsplätze, Schulsozialarbeit und Büroräume für den (offenen) 
Ganztag. Ziel ist es, die Schulen mit vo rdringlichem Ausbaubedarf so um- und auszubauen, dass sie 
zukunftsfähig sind und damit dem neuen Verständnis von Schule und Unterricht gerecht werden.  
  
Die steigende Zahl von internationalen Förderklassen an allen Berufskollegs und der Anstieg der 
Schüler- und Klassenzahlen durch die Aufnahme von SuS der 9. und 10. Jahrgänge haben auch in 
den Berufskollegs steigende Raumbedarfe zur Folge. Dependan celösungen gibt es dadurch b edingt 
schon jetzt. Dabei handelt es sich allerdings um Ausnahmen, bzw. Übergangslösungen, da sich s o-
wohl für die Abläufe als auch für den Zusammenhalt der Schulen Einschränkungen erg eben. Über 
eine zeitnahe, separate Schulentwicklungsplanung für Berufskollegs soll auch dieser Raumaspekt mit 
untersucht werden. 
 
 
Zu. Ziff. 1 
 
Grundlage für die Vorauswahl der auszubauenden Schulen waren folgende Kriterien: 
 
 Schülerzahlen und –prognosen bis 2020/2021   
 Flüchtlingszahlen und –prognosen bis 2017   
 Ausbau der Schulstandorte denkbar 
 Auslastung der Schulen im Umkreis 
 
In einem intensiven Prüfverfahren wurden anhand dieses Kriterienkataloges alle Grundschulen und 
weiterführenden Schulen untersucht.   
 
Für den Primarbereich wurde die Entwic klung der Schülerzahlen und -prognosen bis 2020/2021 s o-
wie die Flüchtlingszahlen und –prognosen bis 2017 unter der Maßgabe „kurze Beine / kurze Wege“

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bewertet. Bei den Schulstandorten der weiterführenden Schulen wurde die gesamtstädtische Entwick-
lung zu Grunde gelegt.  
 
Zudem wurde verwaltungsintern eine erste grobe Einschätzung vorgenommen, ob generell Ausba u-
möglichkeiten für betroffene Schulstandorte bestehen (Grundstücksgröße, ggf. bereits vorli egende 
Voruntersuchungen aus Vorjahren). 
 
Auch die Auslastung gleicher Schulsysteme im Umkreis wurde untersucht. Dies gilt insbesondere für 
den Primarbereich. 
 
Mit diesem Vorgehen sollten verlässlich die Schulstandorte ermittelt werden, die vorrangig Kapaz i-
tätserweiterungen bedürfen, um eine Beschulung sicherstelle n zu können. Nur die Schulstandorte, 
die alle Krit erien erfüllen, werden auch mit in das weitere Prüfverfahren des Handlungsprogramms 
aufgenommen. Insgesamt sind 20 Grundschulen, 3 weiterführende Schulen und 3 Schulzentren e r-
mittelt worden. Bei einer Realisierung aller Standorte könnten insgesamt rd. 2.000 zusätzliche Plätze 
im Primarbereich und rd. 1.000 Plätze im Bereich der Sekundarstufe I geschaffen werden.  
 
Im Anschluss wurden in allen 6 Stadtbezirken vom 08.04.2016 bis 21.04.2016 Gespräche mit der 
Bezirksbürgermeisterin und den Bezirksbürgermeistern, den Mitgliedern des schulpolitischen Arbeit s-
kreises sowie der Ältestenräte der Bezirksvertretungen, den Schulleitungen im Bezirk sowie der Stad-
telternschaft geführt. Im Rahmen der Stadtteilgespräche wurde n die ermittelten stadttei lspezifischen 
Schulbedarfe im Einzelnen vorgestellt. Zudem wurden die überarbeiteten Raumstandards e rläutert, 
die bei den Machbarkeitsstudien berücksichtigt werden sollen. Aus schulfachlicher Sicht sind ausre i-
chende Flächen für Un terrichts- und Mehrzweckräume, Räume für den (offenen) Ganztag (inkl. K ü-
che und Speiseraum), Inklusion sowie Verwaltungsräume erforderlich, um Sch ulen zukunftssicher 
auszustatten (siehe auch Ziff. 2 ff.). Dies beinhaltet auch eine ausreichende Versorgung mit Sporthal-
len.   
  
In den folgenden Abschnitten werden die Schulstandorte sowie die konkreten Erweiterungsbedarfe 
beschrieben. 
 
 
Zu Ziff. 1.1 
 
Bereits in der Vorlage V/0111/2015/1 ist dargestellt worden, dass die Zügigkeit der Overbergschule 
aller Voraussicht nach in den kommenden Jahren auf eine Zweizügigkeit anzuheben sein wird, um 
die steige nden Schülerzahlen in diesem Stadtteil auffangen zu können. Die Overbergschule hat in 
den vergangenen Monaten eine hohe Zahl neu zugewanderter Kinder aufgenommen. Di e Schule hat 
zunächst jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet. Auch eine Zweizügigkeit kann im G ebäude 
der Overbergschule untergebracht werden, da die PTA -Berufsfachschule aufgrund der R eduzierung 
auf eine Einzügigkeit dort nur noch wenige Räume nutzt. 
 
Die Schulkonferenz der Overbergschule ist um ein entsprechendes Votum gebeten worden. Das E r-
gebnis wird in die Beratungskette eingebracht. 
 
Der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in den städtischen Schulen“ 
regelt die aufnahmefähigen Schulen in den jeweiligen Schulformen und die Zahl der dort maximal zu 
bildenden Eingangsklassen. Die Regelung ist entsprechend mit einer separaten Beschlussvo rlage 
anzupassen.

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V/0420/2016 
Zu Ziff. 1.2 
 
Für folgende Schulstandorte ist im Rahmen von Machbarkei tsstudien zu prüfen, ob die räumlichen 
Voraussetzungen für eine Erhöhung der Aufnahmekapazität in den bestehenden Schulgebäuden 
bzw. unter Einbeziehung benachbarter Schulgebäude geschaffen werden können: 
 
Bezirk West 
 
Nach der Prognose kann nicht ausgeschl ossen werden, dass die Schülerzahlen im Stadtteil Roxel 
sowohl aufgrund der demografischen Entwicklung als auch aufgrund der Errichtung von Flüchtling s-
unterkünften so weit steigen werden , dass sich die zurzeit 4 -zügig geführte Marienschule künftig zur 
5-Zügigkeit entwickeln wird. Die Schule nutzt bereits im laufenden Schuljahr 2 Unte rrichtsräume im 
benachbarten Gebäude der Uppenbergschule, Standort ehemalige Augustin -Wibbelt-Schule. Au f-
grund des Rückgangs der Schüler - und Klassenzahlen der Förderschule und der beabsichtigten Auf-
lösung des Standortes (vgl. parallele Vorlage V/0383/2016) ist es möglich, der Marienschule in di e-
sem Gebäude zusätzliche Räumlichkeiten zur Verf ügung zu stellen. Für die Marienschule Roxel ist 
unter Einbeziehung des Grundschulgebäudes und der frei werdenden Räumlichkeiten in dem Förder-
schulgebäude ein Nutzungskonzept zu entwickeln. Die Räumlichkeiten der in dem Förderschulg e-
bäude untergebrachten Kita Auf dem Dorn werden nicht einbezogen; die Kita verbleibt dort, kann j e-
doch aufgrund des Bedarfes der Grundschule keine zusätzlichen Flächen zur Ei nrichtung weiterer 
Gruppen erhalten. 
 
Bisher wurde von dauerhaft eingerichteten 5 -zügigen Grundschulen abgesehen, um die Systeme für 
die Grundschulkinder überschaubar zu halten. Grundsätzlich sp richt allerdings nichts gegen größere 
Grundschulsysteme. In vielen anderen Gemeinden und Städten gibt es fünf - und mehrzügige Grund-
schulen. Aktuell finden Gespräche mit der  Schulaufsicht statt, um die Gelingensbedingungen zu a k-
zentuieren. 
 
Bezirk Hiltrup 
 
Im Stadtteil Hiltrup ist zu prüfen, ob das Gebäude der Uppenbergschule, Standort ehemalige Joha n-
nesschule Hiltrup, künftig für eine Deckung des Bedarfes der beiden benachbarten Grundsch ulen 
(Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup und Clemensschule Hiltrup ) oder ggf ls. der Johannes -Gutenberg-
Realschule Hiltrup genutzt werden kann. Auch hier sind durch rückläufige Schüler - und Klassenzah-
len Perspektiven absehbar (vgl. parallele Vorlage V/0383/2016).  Zielsetzung der Machbarkeitsstudie 
bezogen auf die beiden Grundschule n ist es, die Realisierbarkeit von insgesamt 6 Grundschulzügen 
am Standort zu überprüfen. 
Bei der Beurteilung des Raumbedarfes der Realschule ist zunächst aber das gesamte Schulzen trum 
mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium einzubeziehen. In diesem Zusa mmenhang ist die we i-
tere Entwicklung bei der Belegung von bisherigen Unterrichtsräumen in der Stadthalle Hiltrup durch 
Flüchtlinge mit in den Blick zu nehmen. Sukzessive werden die dort untergebrachten Familien in a n-
deren Standorten untergebracht.  
 
 
Zu Ziff. 1.3 
 
Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge, die Grundschule Sprakel, die Peter -Wust-Schule 
sowie die Pleisterschule sind bereits in der Vorlage V/0111/2015/1 als Schulen mit vorau ssichtlichem 
Handlungsbedarf genannt worden. Die Schulen haben  die festgelegte Zügigkeit bisher noch nicht 
ausgeschöpft. Die Schulgebäude entsprechen jedoch nicht den festgelegten Zügigke iten, sodass bei 
einem Anstieg der Klassenzahlen Gebäudeerweiterungen erforderlich werden.

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V/0420/2016 
Bezirk West 
 
 Die Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge hat im laufenden Schuljahr 9 Klassen gebi l-
det; bisher ist lediglich der 2. Jahrgang 3 -zügig. Auch zum Schuljahr 2016/17 werden nur 2 Ei n-
gangsklassen gebildet; allerdings mit hohen Frequenzen. Aufgrund der Umwandlung von Unte r-
richtsräumen in Räume für den Offenen Ganztag sowie der alleinigen Nutzung eines ehemaligen 
Unterrichtsraumes als Lehrerzimmer und Probenraum sowie eines Musikraumes im Souterrain 
durch die Musikschule Nienberge kann eine volle Dreizügigkeit im Gebäude nicht unte rgebracht 
werden. Im Rahmen einer Alternativplanung soll in einer Variante die Machbarkeit zur ausschließ-
lichen Deckung der schulischen Bedarfe, in einer zweiten Variante die Machbarkeit unter zusätzl i-
cher Einbeziehung der Raumbedarfe der Musikschule Nienberge ermittelt werden. 
 
 Die Peter-Wust-Schule wird zz. durchgängig 2-zügig geführt. Im Zusammenhang mit der Au fgabe 
des Standortes Schürbusch und dem Neubau der Zweifach -Sporthalle ist auch die perspektiv i-
sche Erweiterung des Schulgebäudes thematisiert wor den (vgl. Vorlage V/0779/2011/1. Erg.). 
Entsprechend dem Auftrag an die Verwaltung wurden bereits Konzepte zur Erweiterung des 
Schulgebäudes erarbeitet. Die Planungen für die Schulerweiterung wurden bis zur Klärung der 
Schulentwicklung im Stadtteil Mecklenbeck zurückgestellt. Die Planung ist auch unter Berücksich-
tigung der aktualisierten Raumprogramme (s. Ziff. 2) zu überarbeiten. 
 
Bezirk Nord 
 
 Die Grundschule Sprakel  hat inzwischen in den Jahrgängen 1 und 2 jahrgangsübergreifende 
Klassen eingerichtet. Die Schule hat zz. 6 Klassen gebildet. 71 Kinder werden in 2 Gruppen im 
Offenen Ganztag betreut. Im Schulgebäude sind 10 Räume vorhanden, sodass der Bedarf zz. 
gedeckt werden kann. Bei dem prognostizierten Anstieg der Klassenzahlen sind jedoch zusätzl i-
che Räume erforderlich. 
 
Bezirk Ost 
 
 Sofern sich die Pleisterschule zur vollen Zweizügigkeit entwickelt, müssen zusätzliche Raumk a-
pazitäten zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der Umwandlung von ehemaligen Unterricht s-
räumen in Räume für den Offenen Ganztag (Kü che/ Speisraum und Betreuungsraum) stehen in 
dem Schulgebäude nicht mehr die für eine volle Zweizügigkeit erforderlichen 8 Klassen - und 2 
Mehrzweckräume zur Verfügung.  
 
 
Zu Ziff. 1.4 
 
Die im Beschlusspunkt aufgeführten Grundschulen haben – in Einzelfällen mit Ausnahme einze lner 
Jahrgänge – die festgelegten Zügigkeiten erreicht. Da die Gebäudekapazitäten ausgeschöpft sind, ist 
eine Erhöhung der festgelegten Zügigkeit nur bei einer einhergehenden Erweiterung der Schulgebäu-
de möglich.  
 
Bezirk Mitte 
 
 Für die Hermannschule sind im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Errichtung einer Kita 
auf dem Schulgelände bereits erste Machbarkeitsstudien zu einer möglichen Erweiterung des 
Schulgebäudes erarbeitet worden. Diese Machbarkeitsstudien sind unter Berücksichtigu ng der 
angestrebten Raumprogramme (s. Ziffer 2) zu konkretisieren.

- 10 - 
V/0420/2016 
 Die Kreuzschule und die Martin-Luther-Schule sind mit der vollen Zweizügigkeit jeweils ausgela s-
tet. An beiden Schulen nehmen im Schuljahr 2015/16 jeweils rd. 75 % der SuS am Offenen Ganz-
tag teil. Im Gebäude der Kreuzschule stehen für die derzeit gebildeten 6 OGS -Gruppen nur 2 Be-
treuungsräume zur Verfügung, in der Martin -Luther-Schule sind es für 5 Gruppen 3 Betreuung s-
räume. Die Küchen und Speiseräume sind nicht für die Zahl der SuS ausgele gt. Auch unter B e-
rücksichtigung der multifunktionalen Nutzung der Räume in den Schulgebäuden ist die Raumsit u-
ation bereits jetzt angespannt. Aufgrund der prognostizierten steigenden Schüler - und Klassen-
zahlen im Innenstadtbereich ist es nach derzeitigem Stand erforderlich, dort zusätzliche Kapazitä-
ten zu schaffen. 
 
 Zur Schaffung zusätzlicher Unterrichtskapazitäten im Stadtbezirk Mitte -Nordost muss eine Erwei-
terbarkeit der Schulgebäude der Pötterhoekschule, der Thomas-Morus-Schule und der Mauritz-
schule überprüft werden. Die Schulgebäude sind bereits jetzt ausgelastet, freie Kapazitäten zur 
Unterbringung zusätzlicher Klassen sind nicht vorhanden. Am Standort Thomas -Morus-Schule ist 
gleichzeitig ein Ersatz der 4 vorhandenen Fertigbauklassen mit zu überprüfen. I m weiteren Ve r-
fahren muss untersucht werden, ob der zusätzliche Bedarf der Pötterhoekschule durch Bereitste l-
lung des Schulgebäudes der Erich Kästner -Schule, städt. Förderschule Förderschwerpunkt Spra-
che, gedeckt werden kann. Dies setzt jedoch eine räumlich e Verlagerung der Förderschule an e i-
nen anderen Standort voraus. Grundsätzlich ist dies nicht ausgeschlossen, da die Förderschule 
einen großen Einzugsbereich und hohen Anteil an Fahrschülern hat. 
 
 Wie in der Begründung unter Ziff. 1 dargestellt, besteht ei n Bedarf, zusätzliche Kapazitäten im 
Bereich der Realschulen zu schaffen. Die Raumkapazitäten im Realschulbereich sind jedoch an 
fast allen Standorten ausgeschöpft. Die Erich -Klausener-Realschule und die Realschule Wolbeck 
werden aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2016/17 zum zweiten Mal in Folge eine Klas-
se mehr aufnehmen als festgelegt. Es sollen deshalb zunächst an allen Realschulstandorten die 
Möglichkeiten zur baulichen Erweiterung der Schulgebäude mit dem Ziel geprüft werden, die Z ü-
gigkeiten entsprechend zu erhöhen. 
Am Standort der Erich -Klausener-Realschule ist neben der Schulerweiterung auch der Neubau 
einer Sporthalle geplant. Die Haushaltsmittel dafür sind im Haushaltsplan 2016 für die Jahre 
2016/17 vera nschlagt. Die Machbarkeitsstudie für di e Erweiterung der Erich -Klausener-
Realschule ist deshalb mit den Planungen für die Sporthalle zu koordinieren. 
 
Bezirk Ost 
 
 Die Margaretenschule ist mit 8 gebildeten Klassen durchgehend zweizügig. Im Schulgebäude 
sind über die anzuerkennenden Unterrichts - und OGS -Räume hinaus keine freien Kapazitäten 
vorhanden. Bereits in der Vorlage V/0111/2015/1 ist erläutert worden, dass die Schülerzahlen 
nach der Prognose so weit steigen werden, dass die Aufnahmekapazität überschritten wird und 
spätestens zum Ende des P rognosezeitraumes aufgrund dann fehlender Alternativen die Zügi g-
keit der Margaretenschule auf eine Dreizügigkeit angehoben werden müsste. Da dies im Gebä u-
debestand jedoch nicht möglich ist, müssten dann zusätzliche Raumkapazitäten zur Verfügung 
gestellt werden. 
 
 Um den prognostizierten zusätzlichen Schulraumbedarf in Handorf decken zu können, soll eine 
Erhöhung der Zügigkeit und Erweiterung der Matthias-Claudius-Schule Handorf untersucht wer-
den. Frühere Überprüfungen haben bereits eine grundsätzliche Erweiterbarkeit des Standortes als 
möglich erwiesen.

- 11 - 
V/0420/2016 
BV Südost 
 
 Am Schulzentrum Wolbeck ist zu prüfen, ob bis zu 2 zusätzliche Züge neu geschaffen werden 
können. Bei der Betrachtung ist die Entwicklung aller 3 im Schulzentrum untergebrachter Sch ulen 
zu prüfen.  
Die maximale Zahl der Eingangsklassen der 3 Schulen im Schulzentrum Wolbeck ist zz. auf in s-
gesamt 9,5 festgelegt (Hauptschule 2, Realschule 3, Gymnasium 4,5).  
Aufgrund der hohen Zahl der Anmeldungen wird die Realschule zum kommenden Schuljahr zum 
zweiten Mal in Folge jedoch 4 Eingangsklassen bilden. Das Gymnasium hat zz. 23 Kla ssen in der 
Sekundarstufe I gebildet und ist damit gut 4,5-zügig.  
Mit den 3 Schulen finden derzeit intensive Gespräche statt, um eine Lösung der Raumprobleme 
für das kommende Schuljahr zu finden. 
Nach der Schülerprognose ist ein weiterer Anstieg der Schülerzahlen im Stadtteil Wolbeck zu e r-
warten. Bei der Entwicklung sind auch die Umlandgemeinden zu berücksichtigen, da ein hoher 
Anteil der Schüler insbesondere des Gymnasiums und der Realschule aus dem benachbarten 
Kreis Warendorf kommt. Da die Entwicklung zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret absehbar ist, 
sollte im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine Erweiterungsmöglichkeit um bis zu 2 Züge auf in s-
gesamt 11,5 Züge geprüft werden.   
 
Bezirk Hiltrup 
 
 Nach der aktuellen Schülerprognose werden zur Ludgerusschule Hiltrup in den nächsten Ja hren 
wie zum kommenden Schuljahr 2016/17 voraussichtlich regelmäßig so viele Lernanfänger ang e-
meldet werden, dass entweder 5 Klassen gebildet oder aber SuS  abgewiesen werden müssen. 
Es ist beabsichtigt, zunächst die Möglichkeiten zur Erweiterung des Schulgebäudes zu prüfen. 
Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudien wird zu entscheiden sein, inwieweit ein Ausbau des 
Schulgebäudes zur Fünfzügigkeit baulich möglic h und unter Berücksichtigung der längerfristigen 
Prognose für den Stadtteil Hiltrup und ggfls. alternativer Beschulungsmöglichkeiten notwendig 
und vertretbar sowie unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll ist.  
 
 Die Davertschule Amelsbüren wird zum Sch uljahr 2016/17 die volle Dreizügigkeit erreichen. Die 
Raumkapazitäten sind ausgeschöpft. Zum Raumbestand zählt bereits eine Fertigbauklasse. S o-
fern die Schüler- und Klassenzahlen in dem Stadtteil in den nächsten Jahren steigen, ist es au f-
grund fehlender al ternativer Schulstandorte im näheren Wohnumfeld erforderlich, den Standort 
zur Vierzügigkeit auszubauen. Es sollte gleichzeitig der Ersatz der vorhandenen Fe rtigbauklasse 
untersucht werden. 
 
Bezirk West 
 
 Die Ludgerusschule Albachten  hat im laufenden Schulj ahr 13 Klassen gebildet. Die Schule ist 
dreizügig, lediglich der 3. Jahrgang ist 4 -zügig. Zur Deckung des Raumbedarfs für diese zusätzl i-
che Klasse wurden auf dem Schulgrundstück 2 Fertigbauklassen aufgestellt. Sofern im Stadtteil 
Albachten die Schüler - und Klassenzahlen steigen, ist ein Ausbau des Schulgebäudes zur Vie r-
zügigkeit erforderlich, da keine alternativen Beschulungsangebote im Stadtteil bestehen.  
 
 Die Mosaik-Schule wird durchgängig dreizügig geführt. Die Raumsituation im OGS -Bereich ist 
sehr beengt und ein bedarfsgerechtes OGS -Angebot nicht möglich . Durch eine Mitnutzung von 
Räumen im benachbarten La Vie konnte nur eine geringe Entlastung erreicht werden. Im Rahmen 
einer Machbarkeitsstudie soll nunmehr geprüft werden, inwieweit eine Erweiterung de s Schulge-
bäudes unter Einbeziehung benachbarter Grundstücksflächen möglich ist.

- 12 - 
V/0420/2016 
Zu Ziff. 1.5. 
 
Im Rahmen der Etatberatungen sind zum Haushalt 2016 Planungsmittel für den Bau einer Mensa am 
Schulzentrum Kinderhaus in Höhe von 50.000 € eingestellt worden. 
Mit den 3 Schulen im Schulzentrum Kinderhaus sind bereits detaillierte Gespräche über das erforde r-
liche Raumprogramm geführt worden. Über die Mensa hinaus besteht ein weiterer Raumbedarf u.a. 
für einen zusätzlichen 7. Zug, der je n ach Bedarf gemeinsam von Realschule und Gymnasium g e-
nutzt werden kann, Ganztagsräumen, Differenzierungsräumen, einer Lehrküche mit Speiseraum, 
Verwaltungsräumen. Die Bedarfe können nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Die Machba r-
keitsstudie muss n eben dem Bau einer neuen Mensa auch die Möglichkeiten zur Realisi erung des 
darüber hinausgehenden Raumbedarfs aller 3 Schulen umfassen. Die Vorarbeiten für diese Mac h-
barkeitsstudie sind bereits weit fortgeschritten, so dass kurzfristig nach dem Beschluss ü ber diese 
Vorlage eine Beauftragung erfolgt (siehe auch zu Ziffer 3). 
 
 
Zu Ziff. 1.6. 
 
Fest steht, dass auch die Schulen, die nicht mit in das Handlungsprogramm 2020/2021 aufgeno m-
men werden, Raumbedarfe haben. Diese Tatsache wurde durch die Diskussionen in  den Stadteilge-
sprächen bekräftigt. Thema waren immer wieder die angespannte Raumsituation im (offenen) Gan z-
tag und fehlende Diff erenzierungsräume und Verwaltungsflächen. Bei den Schulen, die im jetzigen 
Handlungsprogramm nicht genannt sind, da nach derzei tigen Erkenntnissen keine zusätzlichen U n-
terrichtskapazitäten durch Erhöhung der Zügigkeit und Schulbaumaßnahmen an den Standorten g e-
schaffen werden müssen, sind Verbesserungen nur durch Optimierung der B estandsräume möglich. 
In diesen Fällen ist entsprech end des bestehenden Ratsbeschlusses eine multifunktionale Nutzung 
aller Gebäudeflächen für Unterricht, Offenen Ganztag und Inklusion erforderlich.   
 
 
Zu Ziff. 2 
  
Ziel sollte es sein, die Schulgebäude im Falle einer Erweiterung insgesamt zukunftssicher zu machen. 
Dazu ist es erforderlich, neben zusätzlichen Unterrichts - und Mehrzweckräumen auch die Raumb e-
darfe für Verwaltung, offene Ganztagsbetreuung einschl. Küche und Speiseraum, Inklus ion usw. in 
den Blick zu nehmen. Darüber hinaus ist die Deckung des Sc hulsportbedarfs mit Sporthallen zu b e-
rücksichtigen. 
Die Teilnehmerzahlen am Offenen Ganztag sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. 
Im Durchschnitt nehmen 48,9 % der SuS am Offenen Ganztag teil; weitere 22,87 % nutzen das A n-
gebot Schule vo n acht bis eins. An vielen Schulen liegt der Anteil der am OGS teilnehme nden SuS 
bei über 75 %.  Angesichts der zunehmenden Nachfrage nach Ganztagsbetreuungsang eboten im 
Kitabereich, des Anstiegs der OGS -Nachfrage in anderen Kommunen und des Anspruchs der S tadt 
Münster, Armutsprävention auch durch Bildungsangebote abzusichern, sollte der (off ene) Ganztag 
Entwicklungsmöglichkeiten quantitativer Art erhalten.  Die steigenden Teilnehmerza hlen stellen die 
Schulen vor große Herausforderungen. Die Raumkapazitäten s ind ausgeschöpft. An den meisten 
Schulen verfügt nicht mehr jede Betreuungsgruppe über einen eigenen Betreuungsraum, sodass en t-
sprechend dem Ratsbeschluss die Schulgebäude als Ganzes sowohl für Unte rrichtszwecke als auch 
für den Offenen Ganztag genutzt werden müssen. 
 
Für die Erstellung der Machbarkeitsstudien müssen allgemein gültige Rahmen festgelegt werden. Es 
ist beabsichtigt, grundsätzlich 2 Betreuungsräume pro Zug einer Grundschule zu berücksicht igen. 
Dies schafft nach Einschätzung der Verwaltung mit der  multifunktionalen Nutzung der Schulgebäude 
eine gute Grundlage für die räumliche Absicherung des vorhandenen und künftigen offenen Gan z-
tags. 
 
Aufgrund der steigenden Teilnehmerzahlen stoßen auch die Küchen und Speis eräume an ihre Gren-
zen. Die technische Ausstattung der Küchenbereiche und auch die Platzkapazitäten im Speisebereich 
müssen den gestiegenen Teilnehmerzahlen angepasst werden. Es ist vorgesehen, ausreichend gr o-

- 13 - 
V/0420/2016 
ße Küchenbereiche sowie einen Speiseraum vorzusehen, in dem in 3 Schichten alle Kin der verpflegt 
werden können. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.12.2014 das Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen beschlo s-
sen (vgl. Vorlage V/0743/2014/2. Erg.). Der Rat hat darin festgelegt, dass zur räumlichen Ausstattung 
in Schulen des gemeinsamen Le rnens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - und Entwic k-
lungsstörungen (LES) für die Primarstufe pro Zug 1 Differenzierungsraum von 20 - 30 qm und für die 
Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Differenzierungsräume angestrebt werden sollen.  
Aufgrund der offene n Entwicklung ist beabsichtigt, im Rahmen der Machbarkeitsstudien als Beme s-
sungsgröße für die Anzahl der Differenzierungsräume die festgelegten bzw. geplanten Züge einer 
Schule zugrunde zu legen - unabhängig von der Anzahl der derzeit gebildeten integrativen Züge. 
Darüber hinaus sollen entsprechend dem Ratsbeschluss an Schulen des gL der Sekundarstufe I 
Fachräume für Hauswirtschaft und Technik berücksichtigt werden. Außerdem wird der Bedarf für e i-
nen Personal- und Beratungsraum von ca. 20 qm anerkannt.  
 
Auch die Verwaltungsbereiche der Schulen müssen in den Blick genommen werden. Sowohl die g e-
stiegenen Anforderungen als auch die Erhöhung der Zügigkeit und damit einhergehend die ste igende 
Zahl des Personals an Schulen erfordern eine Anpassung der Verwaltungsbereiche.  
 
Die konkreten Raumprogramme werden mit den jeweiligen Schulen abgestimmt.  
 
Der angedachte Schritt, bei den Machbarkeitsstudien nicht nur die Unterrichtsversorgung in den Blick 
zu nehmen, sondern das Schulgebäude und die pädagogische Arbeit gan zheitlich zu betrachten, 
wurde in allen sechs Stadtteilgesprächen sehr positiv aufgenommen. Die Verwaltung hat aber auch 
deutlich gemacht, dass die Finanzierung dieses ambitionierten Handlungsprogrammes noch abges i-
chert werden muss. 
 
Im Rahmen der Machbarkeitsstudien ist auch zu prüfen, ob bei Bedarf an einzelnen Schulstando rten 
die Errichtung zusätzlicher Sporthallen möglich ist, um den sich aus der Erhöhung der Kla ssenzahlen 
insgesamt ergebenden zusätzlichen Sportstundenbedarf  im begründeten Einzelfall au ch standort-
übergreifend decken zu können (s. dazu Ziffer 3).  Insbesondere im Primarbereich ist aber die E r-
reichbarkeit der Sporthallen auf kurzen Wegen zu beachten. 
 
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Plätzen zur Kindertagesbetreuung wird im Rahmen der Mac h-
barkeitsstudien mitgeprüft, ob es möglich ist, an einigen Standorten –insbesondere im Innenstadtbe-
reich- Räumlichkeiten für eine Großtagespflege (ca. 100 qm) zu schaffen.  
 
 
Zu Ziff. 3 
  
Zur Umsetzung des umfangreichen Handlungsprogramms werden sowohl im Amt für Schule und 
Weiterbildung als auch im Amt für Immobilienmanagement befristet zusätzliche Stellen eingeric htet. 
Sobald diese besetzt sind, können die Raumprogramme als Grundlage der Machbarkeitsstudien e r-
arbeitet und die Studien in Auftrag gegeben werden. Für einzelne Standorte ist der Einstieg vorab mit 
vorhandenem Personal möglich.  
Für das Schulzentrum Kinderhaus ist das Raumprogramm bereits mit den Schulen abgestimmt wo r-
den, sodass für diesen Standort die Grundlagen für die Machbarkeitsstudie schon vorliegen und diese 
unmittelbar in Auftrag gegeben werden kann. 
Es ist davon auszugehen, dass die Ergebnisse aller Machbarkeitsstudien erst im Frühjahr/ So mmer 
2017 vorliegen werden. Diese müssen dann unter Abwägung der wirtschaftlichen Aspekte, zeitlich er 
Prioritäten sowie pädagogischer Notwendigkeiten ausgewertet werden. Dabei sind auch die auf der 
Grundlage der neuen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose zu erarbeitenden Schüle rprognosen zu 
berücksichtigen, da sich durch den Ausblick bis zum Jahr 2025 und  der Verknüpfung mit dem Ba u-
landprogramme neue Gewichtungen ergeben können. Es ist auch nicht auszuschließen, dass in E r-
weiterung dieses Handlungsprogrammes weitere Schulstandorte auf bauliche Erweiterungsmöglic h-
keiten hin zu prüfen sind. Dies ist aber einer weiteren Beschlussfassung des Rates vorbehalten.

- 14 - 
V/0420/2016 
 
In einer Gesamtbetrachtung dieser einzelnen Aspekte  soll entschieden werden, an welchen der unter 
Ziffer 1.2 – 1.5 genannten Standorten tatsächlich eine Erhöhung der Zügigkeit und (und in welchem 
Umfang) eine Erweiterung des Schulgebäudes und ggfls. auch der Neubau einer Spor thalle realisiert 
wird. Diese Maßnahmen und die umzusetzenden Raumprogramme werden dem Rat zur Beschlus s-
fassung vorgelegt. Auf Grund des bereits bestehenden bzw. absehbaren  Bedarfsdrucks, werden  für 
einzelne Standorte Entscheidungen vorgezogen werden müssen bzw. vorab zur Deckung des B e-
darfs Übergangslösungen (z.B. Fertigbauklassen) entwickelt  werden müssen. Bei diesen Entsche i-
dungen wird dann zu beachten sein, dass insbesondere vo r dem Hintergrund der finanziellen B e-
schränkungen die zwingend erforderliche Gesamtabwägung nicht entscheidend vorgeprägt wird. 
Auch hierzu müssten entsprechende Beschlüsse herbeigeführt werden. 
Die steigenden Klassenzahlen lösen auch einen zusätzlichen Be darf an Sportflächen aus. Die Schaf-
fung ggf. erforderlicher zusätzlicher Sportübungseinheiten ist im Rahmen der Machbarkeitsstudien zu 
prüfen. Aufgrund der begrenzten Grundstückskapazitäten wird es voraussichtlich an zahlreichen 
Standorten schwierig sein, auf den Schulgrundstücken ergänzend zur Schulerweiterung noch zusätz-
liche Sporthallen zu errichten. Außerdem wird sich der konkrete Bedarf an zusätzlichen Sporthalle n-
kapazitäten erst nach Auswertung der Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung der neuen Klein-
räumigen Bevölkerungsprognose und Festlegung der tatsächlich zu realisierenden Schulbauma ß-
nahmen ergeben. Aus diesen Gründen werden maßgeblich gesam tstädtische Konzepte zur Deckung 
des Sportstundenbedarfs zu erarbeiten sein. 
 
Für den Standort Erich -Klausener-Realschule gibt es bereits Voruntersuchungen, dass auf dem 
Schulgrundstück eine Zweifach -Sporthalle errichtet werden kann. Die Haushaltmittel sind im Etat 
2016 ff. veranschlagt. Darüber hinaus liegt der Verwaltung eine Anregung nach § 24 GO NW des 
Sportvereins Blau Weiß Aasee e.V. vom 29.02.2016 vor. Mit dieser Anregung beantragt der Ve rein, 
zur Deckung des Schul- und Vereinssports den Neubau einer Dreifachsporthalle zu realisieren. Die 
Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Schulgebäudes ist mit de n Planungen zur Erric htung der 
neuen Sporthalle (Zwei- oder Dreifachsporthalle) zu verbinden.  
 
 
Zu Ziff. 4 
 
Die Erweiterung von über 20 Schulstandorten wird ein erhebliches Bauvolumen nach sich ziehen. 
Dieses Volumen in der gebotenen Zeit abzuwickeln ist mit den vorhandenen Personalressourcen 
nicht durchführbar, so dass Ausweitungen notwendig sind. Das gleiche gilt für die Aufgaben der 
Schulverwaltung in der Schulraumplanung und Schulentwicklungsplanung (siehe auch Begrü ndung 
zu Ziffer 6). 
 
Die Verwaltung wird drängende Bedarfe zu den Aufgabenfeldern Betreuung und Integration von 
Flüchtlingen sowie Wachsende Stadt – die Schulerweiterung ist unter beide zu subsumieren – zum 
Nachtragshaushalt 2016 aufgreifen. 
 
 
Zu Ziff. 5 
 
Beide städtischen Gesamtschulen verzeichnen zum Schuljahr 2016/17 deutlich über ihre Kapazit äten 
liegende Anmeldezahlen. Augenscheinlich scheint sich dieser Trend zu halten. 
 
Auf Grund der hohen Nachfrage nach Gesamtschulangeboten hat die SPD-Fraktion den Antrag „Eine 
dritte Gesamtschule“, A-R/0012/16 vom 09.03.2016 gestellt. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für 
die Errichtung der dritten städtischen Gesamtschule soll zudem das Schulzentrum Roxel als Stando r-
toption im Fokus stehen, da die Anmeldezahlen der Sekundarschule Roxel erneut deutl ich unter den 
Aufnahmekapazitäten liegen.   
 
Am 18.04.2016 hat ein Treffen mit der Bezirksregierung Münster stattgefunden, in dem eine mögliche 
dritte städtische Gesamtschule erörtert wurde. Aus Sicht der Bezirksregierung ist zunächst die weit e-

- 15 - 
V/0420/2016 
re Entwicklung der Gesamtschule Münster -Ost abzuwarten. Erst ab dem Schuljahr 2020/2021 wird 
die Gesamtschule planmäßig unter Nutzung der Neubauflächen 6 -zügig aufnehmen. Eine Vorzeitige 
Errichtung einer 3. Gesamtschule könnte das Aufwachsen der Gesamtschule Münster-Ost gefährden, 
zumal die Genehmigung der 6 -Zügigkeit noch unter der Bedingung des Erreichens der Anmeldeza h-
len steht  
 
Unabhängig davon spricht sich die Bezirksregierung gegen Roxel als 3. städtischen Gesamtschul-
standort zum jetzigen Zeitpunkt aus. Trotz de r guten Anmeldezahlen der Gesamtschule Havixbeck 
zum Schuljahr 2016/2017 ist auf Grund der demographischen Entwicklung in Münsters Umland die 
Situation dieser Schule weiterhin unsicher. Unter Berücksichtigung des Gebotes der gegenseitigen 
Rücksichtnahme für die Schulentwicklungsplanung benachbarter Gemeinden (vgl. § 80 Abs. 2 S. 2 
SchulG NRW) ist am Schulstandort Roxel deshalb in nächster Zeit keine Errichtung einer dritten G e-
samtschule denkbar. 
 
 
Zu Ziff. 6 
 
Die bildungspolitischen Ziele der Eltern, die We iterentwicklung der Schullandschaft sowie erweite rte 
Aufgabenfelder von Schulen führen zu einem veränderten Schulwahlverhalten. Daher ist die Beteil i-
gung der Eltern ein wesentlicher Baustein für die Entwicklung einer vorausschauenden Schulentwic k-
lungsplanung. U.a. kann abgefragt werden, welche Schulformen in Zukunft g ewünscht werden. Eine 
Elternbeteiligung von Anfang an trägt zudem zum „Schulfrieden“ in einer Stadt bei.  
 
Bereits in der Vorlage V/0588/2014 „Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung – Fortschreibung“ 
wurde eine Beteiligung der Eltern angekündigt. Auf Grund der unsicheren Zukunft einiger Schulsy s-
teme, der großen Nachfrage nach Schulplätzen an Gesamtschulen und der aktuellen Entwic klung in 
Schulzentren bietet es sich an, den Elternwillen mit in di e weiteren Überlegungen einfließen zu la s-
sen. Aus aktuellem Anlass könnte ein weiterer Untersuchungspunkt die Nachfrage nach Bekenntni s-
grundschulen sein. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein -Westfahlen in Münster hat am 
21.03.2016 entschieden, dass b ekenntnisangehörige Kinder an öffentlichen Bekenntni sschulen in 
Nordrhein-Westfalen einen vorrangigen Aufnahmeanspruch haben, der sich unmittelbar aus der La n-
desverfassung ergibt (Az. 19 B 996/15). Da nachweislich der Anteil der SuS an Grun dschulen, die 
nicht katholisch oder evangelisch sind, steigt, stellt sich die Frage, wie groß der ta tsächliche Bedarf 
nach Plätzen in Bekenntnisschulen ist. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Schulträger im 
Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung ein Abstimmun gsverfahren über bestehende Grundsch u-
len durchführen und bei entsprechendem Ergebnis Grundschulen in eine andere Schulart umwandeln 
kann.  
 
Die Durchführung der Elternbefragung wird zu Beginn des nächsten Jahres geplant. Der Zeitraum 
davor wird zur Vorbere itung genutzt sowie zur angemessen Beteiligung betroffener Schulen. Die 
Verwaltung wird gesondert eine Beschlussvorlage zum Verfahren, Inhalt und zur Finanzierung der 
Elternumfrage auf den Weg bringen. 
 
Die Ergebnisse der Elternbefragung werden neben der n euen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 
mit in die Fortschreibung des Rahmenkonzeptes Schulentwicklungsplanung einfließen. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Durchführung der Machbarkeitsstudien werden voraussichtlich Mittel in Höhe von rd. 400.000 
€ benötigt. Eine Finanzierung ist aus den bereits im Haushalt 2016 veranschlagten Mitteln möglich. 
Der Ansatz bei der Investitionsmaßnahme 4590 Erw. Grundschulen wurde mit Ratsbeschluss vom 
16.12.2015 auf 250.000 € aufgestockt, um mit diesen Mitteln Voruntersuchungen zur Erweiterung von 
Schulgebäuden finanzieren zu können (vgl. Ratsvorlage Nr. V/0759/2015 "Neukonzeption der zeitn a-
hen und potenzialorientierten Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in R e-
gelschulen in Münster - Ausbau und Weiterentwicklung der kommunalen Konzeption"). Bereits in die-

- 16 - 
V/0420/2016 
ser Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der in den meisten städtischen Grundschulen 
und auch weiterführenden Schulen ausgeschöpften Raumkapazitäten durch die Beschulung von neu 
zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen zusätzliche Schu lraumbedarfe entstehen. 
Die Mittel dieser Finanzstelle sollen deshalb auch für die Machbarkeitsstudien für die weiterführenden 
Schulen eingesetzt werden.  
Von nicht verbrauchten Ermächtigungen bei der Investitionsmaßnahme 4590 E rw. Grundschulen des 
Haushaltsjahres 2015 wurden rd. 100.000 € in das Haushaltsjahr 2016 übertragen. 
Im Rahmen der Etatberatungen 2016 sind 50.000 € Planungsmittel für die Erweiterung des Schu l-
zentrums Kinderhaus in den Haushalt eingestellt worden.  
  
Über die Bereitstellung von weiteren Haushaltsermächtigungen zur Finanzierung von Schulba u- und 
Sporthallenmaßnahmen wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellu n-
gen für das Jahr 2017 ff. zu entscheiden sein. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (14)

01.06.2016 Integrationsrat
TOP 2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2016 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 32.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Auf dem Dorn
  • Kinderhaus
  • Schürbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0420/2016
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37