V/0859/2008
Veräußerung eines Geschäftsanteils an der items GmbH an die Stadtwerke Osnabrück AG
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Beschlussvorlage
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V/0859/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Veräußerung eines Geschäftsanteils an der items GmbH an die Stadtwerke Osnabrück AG Beratungsfolge 04.11.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 05.11.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Anteilsübertragung des treuhänderisch durch die Stadtwerke Münster GmbH gehaltenen Geschäftsanteils an der items GmbH in Höhe von 5,5 % (31.400 €) an die Stadtwerke Osna- brück AG mit Wirkung zum 01.01.2008 wird zugestimmt. 2. Die mit diesem Anteil verbundenen treuhänderischen Regelungen werden aufgehoben. 3. Der mit der Veräußerung des Geschäftsanteils verbundene Buchgewinn wird der Kapitalrückla- ge der items GmbH zugeführt. 4. Den sich aus den Ziffern 1 und 2 ergebenden Änderungen des Konsortialvertrages wird zuge- stimmt. 5. Die Vertreter des Gesellschafters Stadt Müns ter/Stadtwerke Münster GmbH werden ermächtigt, die notwendigen Erklärungen abzugeben. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die items GmbH ist ein Beteiligungsunternehmen der Stadtwerke Münster GmbH. Mit der Ratsvorlage V/1003/2007 hat der Rat beschlossen, dass die Stadtwerke Münster GmbH treuhänderisch einen Anteil von 5,5 % (31.400 €) für potentielle neue Gesellschafter übernimmt. Die Stadtwerke Osnabrück AG hat nunmehr die items GmbH mit der Erbringung von IT- Dienstleistungen beauftragt und will den durch die Stadtwerke Münster GmbH treuhänderisch ge- haltenen Anteil in Höhe von 5,5 % übernehmen. Vorlagen-Nr.: V/0859/2008 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0859/2008 Nach § 9 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages der items GmbH bedarf die Veräußerung, Teilung oder Einziehung von Geschäftsanteilen eines Beschlusses der Gesell- schafterversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Für eine Änderung des Gesellschaftsvertrages ist gem. § 9 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages eine qualifizierte Mehrheit von 81 % der abgegebenen St immen in der Gesellschafterversammlung notwendig. Im § 7 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH ist normiert, dass im Falle des Erwerbs oder der Veräußerung von Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen durch die Stadtwerke Münster GmbH eine vor herige Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen ist. Darüber hinaus ist gem. § 115 GO NRW die Änderung der Beteiligung einer Gesellschaft der Auf- sichtsbehörde anzuzeigen. I.V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlagen: Aufsichtsratsvorlage 40/2008
AR Vorlage 40/2008
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Münster, 21.10.2008 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 40/2008 Betreff Veräußerung eines Geschäftsanteils der items GmbH an die Stadtwerke Osnabrück AG Berichterstatter Herr Dr. Henning Müller-Tengelmann Antrag Der Aufsichtsrat wolle beschließen: Der Gesellschafterversammlung wird folgende Beschlussannahme empfohlen: 1. Der Anteilsübertragung des treuhänderisch durch die Stadtwerke Münster GmbH gehaltenen Geschäftsanteils der items GmbH in Höhe von 5,5 % (31.400 €) an die Stadtwerke Osnabrück AG mit Wirkung zum 01.01.2008 wird zugestimmt. 2. Die mit diesem Anteil verbundenen treuhänderischen R egelungen werden aufge- hoben. 3. Den sich aus den Ziffern 1 und 2 ergebenden Änderun gen des Konsortialvertra- ges wird zugestimmt. Begründung Die Stadtwerke Osnabrück AG hat die items GmbH mit der Erbringung von IT-Dienst- leistungen beauftragt. Mitarbeiter der Stadtwerke Osnabrück sind mittels Teilbetriebs- übergang übernommen worden und ein neuer Standort wurde in Osnabrück eingerich- tet. In der Sitzung des Beirats der items GmbH am 15.11.2007 ist die Geschäftsführung der items dazu aufgefordert worden, die Beteiligung entsprechend vorzubereiten. Vereinbarungsgemäß soll der von den Stadtwerken Münster treuhänderisch gehaltene Geschäftsanteil der items GmbH in Höhe von 31.400 Euro zu einem Kaufpreis von 125.600 Euro rückwirkend zum 01.01.2008 auf die Stadtwerke Osnabrück übertragen werden. Dieser Kaufpreis ist vereinbarungsgemäß direkt an die items GmbH zu zahlen. Mit sofortiger Wirkung soll der diesbezüglich zugrunde liegende Treuhandvertrag aufgehoben werden. Der mit der Veräußerung des Geschäftsanteils verbundene Buchgewinn soll der Kapital- rücklage der items GmbH zugeführt werden. Das Stammkapital stellt sich damit ab 01.01.2008 wie folgt dar: Stadtwerke Münster GmbH 300 000 Euro (52,2 %) Stadtwerke Lübeck GmbH 112 500 Euro (19,6 %) Energie und Wasser Niederrhein 12 000 Euro (2,1 %) BEW Bocholt GmbH 59 300 Euro (10,3 %) Energie AG 59 300 Euro (10,3 %) Stadtwerke Osnabrück AG 31 400 Euro (5,5 %) Der Anteil der Stadtwerke Osnabrück AG ist damit ab dem Geschäftsjahr 2008 am Ge- winn der items GmbH bezugsberechtigt. Die Stadtwerke Osnabrück AG erhält einen Sitz im Beirat der items, die Stadtwerke Münster entsenden wie bisher 5 Mitglieder in den Beirat der items. Die Änderungen des Konsortialvertrages beziehen sich auf die geänderte Gesellschaf- terstruktur, die Besetzung des Beirates sowie die Errichtung einer Niederlassung der items GmbH am Standort Osnabrück. Die Gesellschafter der items haben dem Vertragspaket bereits per Umlaufbeschluss zugestimmt, für die Stadtwerke Münster unter dem Vorbehalt der Zustimmung von Auf- sichtsrat und Gesellschafterversammlung. Eine notarielle Beurkundung des geänderten Gesellschaftsvertrages ist durch die Ver- äußerung nicht zwingend erforderlich. Dieses wird bei der nächsten notwendig werden- den Änderung nachgeholt. Stadtwerke Münster GmbH gez. Dr. Henning Müller-Tengelmann
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0859/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.10.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37