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V/0229/2008

Bebauungsplan Nr. 515 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 17.03.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.05.2008, TOP 16.2.1

V-0229-2008-Anlage-Uebersichtsplan

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Beschlussvorlage

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V-0229-2008-Anlage-Uebersichtsplan

157 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. 229/2008 
Bebauungsplan Nr. 515 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

2971 Zeichen

V/0229/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 515: Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus 
(Kristiansandstraße/Westhoffstraße/Langebusch/Erlenkamp/Am Burloh) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
07.05.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich der Westhoffstraße zwischen Kristiansandstraße und Neuer Heidkamp im Stadt-
teil Kinderhaus ist gemäß § 2(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen auf-
zustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
Flur 86,  Flurstücke 16, 17, 37, 39, 105, 152, 153, 208, 209, 407, 408, 450, 
 Teile des Flurstücks 446 
 
Flur 87, Flurstücke 179, 503, 504, 506, 621, 622, 
Teile des Flurstücks 740, 
 
Flur 90, Teile des Flurstücks 1126, 
 
Flur 91, Flurstücke 622, 691, Teile der Flurstücke 538, 549, 677, 679, 690, 
 
Flur 95, Teile des Flurstücks 209. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0229/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Geitel 
Ruf: 
492 6140 / 6193 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.03.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0229/2008 
Begründung: 
Das Plangebiet wird primär geprägt durch die Straßenzüge Westhoffstraße und Kristiansandstra-
ße. Ziel der Planung ist es, im Bereich östlich der Westhoffstraße die Erweiterung des Zentrums 
Kinderhaus mit einer gemischt genutzten Bebauung vorzusehen und dabei eine strukturelle und 
gestalterische Verzahnung mit dem bestehenden Zentrum zu schaffen. Durch Verlegung der 
Westhoffstraße nach Westen soll dies zu einer Stärkung des Zentrums führen. 
 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“, 
„Gemischte Baufläche“ und „Grünfläche / Parkanlage“ dar. Da die Planungsziele des Bebauungs-
planes mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, wird dieser durch 
die 31. Änderung im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert. 
 
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant zum Teil die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 
106 VIII, 106 X, 106 XIII, 106 XVII, 106 XX, 106 XXV, 106 XXIX. Mit der Rechtskraft des Bebau-
ungsplanes Nr. 515 treten diese Pläne, soweit sie von dem neuen Bebauungsplan überlagert wer-
den, teilweise außer Kraft. 
 
Weitere Einzelheiten zum Verfahren können der Anlage und der Vorlage V/0224/2008 – „Erweite-
rung Zentrum Kinderhaus“ entnommen werden. 
 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 12.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.05.2008 Rat
TOP 16.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 515 (amtlicher Umring) amtlich
  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Am Burloh
  • Neuer Heidkamp
  • Kinderhaus
  • Langebusch
  • Erlenkamp

Bebauungsplan Nr. 515

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0229/2008
Typ
Vorlagen
Datum
17.03.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37