V/0229/2008
Bebauungsplan Nr. 515 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0229-2008-Anlage-Uebersichtsplan
157 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 229/2008 Bebauungsplan Nr. 515 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0229/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 515: Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße/Westhoffstraße/Langebusch/Erlenkamp/Am Burloh) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 30.04.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 07.05.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich der Westhoffstraße zwischen Kristiansandstraße und Neuer Heidkamp im Stadt- teil Kinderhaus ist gemäß § 2(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen auf- zustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 86, Flurstücke 16, 17, 37, 39, 105, 152, 153, 208, 209, 407, 408, 450, Teile des Flurstücks 446 Flur 87, Flurstücke 179, 503, 504, 506, 621, 622, Teile des Flurstücks 740, Flur 90, Teile des Flurstücks 1126, Flur 91, Flurstücke 622, 691, Teile der Flurstücke 538, 549, 677, 679, 690, Flur 95, Teile des Flurstücks 209. II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0229/2008 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Geitel Ruf: 492 6140 / 6193 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 26.03.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0229/2008 Begründung: Das Plangebiet wird primär geprägt durch die Straßenzüge Westhoffstraße und Kristiansandstra- ße. Ziel der Planung ist es, im Bereich östlich der Westhoffstraße die Erweiterung des Zentrums Kinderhaus mit einer gemischt genutzten Bebauung vorzusehen und dabei eine strukturelle und gestalterische Verzahnung mit dem bestehenden Zentrum zu schaffen. Durch Verlegung der Westhoffstraße nach Westen soll dies zu einer Stärkung des Zentrums führen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet als „Wohnbaufläche“, „Gemischte Baufläche“ und „Grünfläche / Parkanlage“ dar. Da die Planungsziele des Bebauungs- planes mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht übereinstimmen, wird dieser durch die 31. Änderung im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert. Der aufzustellende Bebauungsplan überplant zum Teil die Geltungsbereiche der Bebauungspläne 106 VIII, 106 X, 106 XIII, 106 XVII, 106 XX, 106 XXV, 106 XXIX. Mit der Rechtskraft des Bebau- ungsplanes Nr. 515 treten diese Pläne, soweit sie von dem neuen Bebauungsplan überlagert wer- den, teilweise außer Kraft. Weitere Einzelheiten zum Verfahren können der Anlage und der Vorlage V/0224/2008 – „Erweite- rung Zentrum Kinderhaus“ entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 515 (amtlicher Umring) amtlich
- Kristiansandstraße
- Westhoffstraße
- Am Burloh
- Neuer Heidkamp
- Kinderhaus
- Langebusch
- Erlenkamp
Bebauungsplan Nr. 515
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Kinderhaus - Erweiterung Zentrum Kinderhaus (Kristiansandstraße / Westhoffstraße / Langebusch / Erlenkamp / Am Burloh)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0229/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37