V/0594/2015/1
Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung
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Beschlussvorlage
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V/0594/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und Einstieg in die thermische Klärschlammverwertung und Sanierung der Schlammentwässerung auf der Hauptkläranlage Beratungsfolge 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt zu, dass die Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die landwirtschaft- liche Klärschlammverwertung beendet und dass die Verwaltung perspektivisch neue Verfahren der Verwertung vorbereitet. Hierbei sind die Kriterien Rüc kgewinnung von Phosphor, regionale Verwertung und Nachhaltigkeit der Verwertung besonders zu berücksichtigen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Beschluss zur Erneuerung der Maschinentechnik zur Klärschlammentwässerung bis Ende 2015 vorzubereiten. 3. Der Rat nimmt die Aussagen zur weiteren perspektivischen Klärschlammbehandlung zur Kenntnis. Begründung: Einleitung Aktuell steht die Praxis der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zunehmend in der Kritik. Daher ist auf bundespolitischer Eben e beabsichtigt, perspektivisch aus der landwir tschaftlichen Klärschlammverwertung auszusteigen und Klärschlämme thermisch zu verwerten. Dies zeigt sich im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, in welchem ausgeführt wird: „Der Schutz der Gewässe r vor Nährstoffeinträgen sowie Schadstoffen soll verstärkt und rechtlich so gestaltet werden, dass Fehlentwicklungen korrigiert werden. Wir werden die Klärschlammau s- bringung zu Düngezwecken beenden und Phosphor und andere Nährstoffe zurückgewinnen.“ Vorlagen-Nr.: V/0594/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 01.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0594/2015/1 Als Üb ergangszeitraum sind seitens der Bundesregierung zehn Jahre (ab der Bundestagswahl 2013) in der Diskussion . Die Konferenz der Umweltminister des Bundes und der Länder spricht sich für eine signifikante Verkürzung der Frist aus; hier stehen fünf Jahre in der Diskussion. Die zu erwartende Entscheidung der Bundesregierung stellt den Endpunkt einer langjährigen Entwicklung dar, welche durch zunehmende Anforderungen an die landwirtschaftliche Klä r- schlammverwertung geprägt ist. Meilensteine in der Entwicklung sind: 2001: Ausbruch der BSE-Krise mit dem Verdacht, dass Prionen über den Klärschlamm auf den Menschen übertragen werden könnten und Diskussion über seuchenhygienische A s- pekte der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung; 2006: PFT-Skandal (Ruhr und Möhnesee) hervorgerufen durch die landwirtschaftliche Ve r- wertung von industriellem Klärschlamm und Einführung eines PFT -Grenzwertes in der Düngemittelverordnung; 2008: Erstmalige Aufnahme des Verbots der Aufbringung von Klärschlamm, der mit polyac- rylamidhaltigen Flockungshilfsmitteln (Polymer) hergestellt wird, in die Düngemittelveror d- nung; die Frist in der aktuellen Fassung der Düngemittelverordnung läuft bis zum 01.01.2017; polyacrylamidhaltige Flockungshilfsmittel werden bei der Schlammeindickung und -entwässerung benötigt und sind derzeit nicht substituierbar; 2012: Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit dem Inhalt, dass düngerechtliche Vorschriften (Düngemittelverordnung) Vorrang vor abfallrechtlichen Rechtsvorschriften (Ab- fallklärschlammverordnung) haben; dies kommt einer faktischen Verschärfung einiger Grenzwerte (für Cadmium gilt seither ein Grenzwert von 1,5 mg/kg anstatt 10,0 mg/kg; für Quecksilber von 1,0 mg/kg anstatt 8,0 mg/kg) gleich; 2015: Einschränkung der Klärschlammdüngung durch d ie Entscheidung einiger Bunde s- länder, keine Düngung mit stickstoffhaltigem Dünger (z. B. Klärschlamm) nach der letzten Hauptfrucht zuzulassen. Die Stadt Münster hat diese Diskussionen in der Vergangenheit aufmerksam verfolgt und entspre- chend agiert. Es wu rden u. a. folgende Maßnahmen zur Weiterführung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit durchgeführt: 2003: Teilnahme am Klärschlammgütesicherungssystem der DWA/VDLufa, einhergehend mit einer inte nsiveren Analyse des Klärschlamms zur Steigerung der Akzeptanz bei den Landwirten; 2005: Verbrennungsversuch mit Münsteraner Klärschlamm im Kraftwerk Frechen; Ergebnis war, dass sich mit dem Kalk -Eisen-Verfahren entwässerter Klärschlamm zur Verbrennung eignet und somit eine Entsorgungssicherheit gegeben war; 2005: Erstellung eines Kurzgutachtens zur Situation und Perspektive der Klärschlammen t- sorgung in Münster; im Gutachten wurde darauf hingewiesen, dass die „landwirtschaftliche Klärschlammverwertung in der jetzigen Form ein Auslaufmodell ist“ , Zeiten und Fristen für den Ausstieg aber nicht bestimmt werden können; 2015: Erstellung einer Studie zum Zustand und zur Ertüchtigung der Maschinentechnik zur Klärschlammentwässerung auf der Hauptkläranlage und d er Kläranlage Am Loddenbach - 3 - V/0594/2015/1 sowie der von der Maschinentechnik abhängigen zukünftigen Klärschlammverwertung (sie- he Beschlusspunkte 1 und 2); 2015: Beteiligung an einer gutachterlichen Studie zur zukünftigen Klärschlammentsorgung in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Betreibern und Abwasserverbänden (si e- he Beschlusspunkt 3); 2015 (geplant): Durchführung von Entwässerungsversuchen mit unterschiedlichen Masch i- nen auf der Hauptkläranlage. Es wird somit deutlich, dass sich seit der erstmaligen landwir tschaftlichen Verwertung des Mün s- teraner Klärschlamms in 1993 ein Prozess vollzogen hat, welcher zu steigenden Anforderungen geführt hat und abschließend in dem politischen Willen von Bund und Länder zur Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwe rtung mündet. Die Verwaltung hat trotz der erschwerten Randbedingungen bisher an der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung festgehalten. In Ver- bindung mit weiteren technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen auf den Münsteraner Kläranlagen ist aus Sicht der Verwaltung die Beendigung der landwirtschaftlichen Verwertung des Münsteraner Klärschlamms angezeigt. Zu Beschlusspunkt 1 Die Entscheidung zum Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung basiert auf der Übertragung und Anwendu ng der o. g. Randbedingungen auf die Situation in Münster. W e- sentlicher Bestandteil der Entscheidungsfindung war jeweils auch eine Risikobetrachtung vor dem Hintergrund der Aussagen von Bund und Ländern, in maximal zehn Jahren die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zu beenden. Folgende Punkte sind maßgeblich: 1. Verbot der Aufbringung polyacrylamidhaltiger Klärschlämme Wie beschrieben dürfen Klärschlämme, die mittels polyacrylamidhaltiger Flockungshilfsmittel aufbereitet wurden, nicht mehr landwirtsc haftlich verwertet werden. Diese Vorgabe wurde erstmalig in der Düngemittelverordnung von 2008 festgelegt; die Frist lief in dieser Fassung bis zum 31.12.2013. Mit der Novellierung der Düngemittelverordnung wurde die Frist auf den 31.12.2016 verschoben. Die Münsteraner Klärschlämme werden unter Verwendung polyacrylamidhaltiger Flockung s- hilfsmittel hergestellt. Auf der Hauptkläranlage erfolgt die Verwendung bei der Überschus s- schlammeindickung, auf der Kläranlage Am Loddenbach unmittelbar bei der Schlammentw äs- serung. Eine Substitution ist jeweils nicht möglich. Laut aktuellen Informationen ist mit einer Entscheidung über eine erneute Verlängerung der Frist - falls überhaupt - frühestens im Herbst 2016 zu rechnen. Diese Möglichkeit kann vor dem Hintergrund d er politischen Rahmenbedingungen als unwahrscheinlich angesehen werden. Somit kann die Situation eintreten, dass die Stadt Münster ab dem 01.01.2017 gezwungen sein wird, den Klärschlamm thermisch zu verwerten. 2. Grenzwerteinhaltung Wie beschrieben wurde dem Düngemittelrecht durch die Novellierung des Kreislaufwirtschafts- gesetzes Vorrang vor dem Abfallrecht eingeräumt. Dies kommt faktisch einer Grenzwertve r- - 4 - V/0594/2015/1 schärfung für Klärschlamm gleich. Insbesondere bei den Parametern Cadmium und Quecksi l- ber hat sich die Situation für den Münsteraner Klärschlamm verschärft. Pb Cd Cr Ni Hg Cu Zn As Tl Grenzwerte AbfKlärV 900 10 900 200 8 800 2.500 Grenzwerte DÜMV 150 1,5 80 1 900 5.000 40 1 Maximum Hauptkläranlage 88 1,38 51 34 0,88 490 620 6,9 0,59 Maximum Kläranlage Am Loddenbach 39 1,3 34 33 1,14 590 855 <5 0,52 Angaben in mg/kg Trockensubstanz Es wird ersichtlich, dass ein nur geringer Puffer zwischen Spitzenwerten und Grenzwerten b e- steht und es auch schon beim Quecksilber Überschreitungen des Grenzwertes geg eben hat. Hier ist also das Risiko, einen Grenzwert zu überschreiten, gegeben. Insofern führt auch diese Betrachtung zu dem Schluss, dass ein Ausstieg aus der landwir t- schaftlichen Klärschlammverwertung sinnvoll ist. 3. Winterdüngung Durch das Verbot der Kl ärschlammaufbringung nach der letzten Hauptfrucht wird das Verfa h- ren der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung massiv erschwert. Es ist in der Folge des Verbots erforderlich, zusätzliche Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen. Diese Kapazitätse r- weiterung wird sich im Angebotspreis für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung ni e- derschlagen und zu einer Verteuerung führen. 4. Vorsorgegedanke Wesentliches Argument für eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms ist, dass im Klärschlamm enthalt ene Nährstoffe wie Stickstoff und insbesondere Phosphor in den Wir t- schaftskreislauf zurückgeführt werden. Phosphor ist ein essentieller Pflanzennährstoff und kann alternativ über mineralischen Dünger den Pflanzen zugeführt werden. Es ist jedoch der- zeit dav on auszugehen, dass die unbelasteten Phosph orvorkommen in ca. 250 Jahren e r- schöpft sind. Schätzungen gehen davon aus, dass über landwirtschaftlich verwerteten Klä r- schlamm 20 % des bundesdeutschen Phosphatbedarfs gedeckt werden können. Allerdings zeigen Unt ersuchungen, dass das im Klärschlamm enthaltene Phosphat zu nur e i- nem geringen Anteil effektiv pflanzenverfügbar ist. Negativ im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Verwertung sind die enthaltenen Schadstoffe. Während in der Vergangenheit das Hauptaugen merk auf die Schwermetalle gerichtet war, tr e- ten heute immer mehr die organischen Schadstoffe, die sog. Mikroschadstoffe (z. B. Arzneimit- telrückstände), in den Vordergrund . Auch die Anreicherung von Stickstoffverbindungen (A m- monium und Nitrat) in Boden und Grundwasser, welche sich aus e iner intensiven Düngung ergibt, stellt aktuell einen zunehmenden Problemkreis dar. Die Entwicklung von Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser und Klä r- - 5 - V/0594/2015/1 schlamm nimmt aktuell einen großen Raum in Wissenschaft und Forschung ein. Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren praxistaugliche Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphat zur Verfügung stehen werden. Somit käme das o. g. Arg u- ment für die landwirtschaftliche Verwertung auch für die Stadt Münster nicht mehr zum Tragen. 5. Wirtschaftlichkeit Vor dem Hintergrund der Sanierungsbedürftigkeit der Maschinentechnik zur Schlammentwä s- serung auf der Hauptkläranlage (siehe Beschlusspunkt 2) ist entsprechend den Schätzungen des Gutachters die thermische Klärschlammv erwertung im Vergleich die wirtschaftlichste Variante. In der folgenden Tabelle sind die Hauptvarianten für das auf der Hauptkläranlage einzusetze n- de Entwässerungsverfahren in Verbindung mit dem zugeordneten Entsorgungsweg aufgeführt. Die dargestellten Jahreskosten beinhalten im Wesentlichen die Investitionskosten für die Ertüchtigung der Schlammentwässerungsanlage in Form von Abschreibung und Verzinsung; die Personalkosten; die Kosten für Betriebsmittel; die Kosten für Energie und die Kosten für die Klärschlammentsorgung. Verfahren Maßnahme Entsorgungsweg Jahreskosten Kammerfilterpresse mit Eisen-Kalk- Konditionierung Ertüchtigung von 2 Ka m- merfilterpressen Landwirtschaft 1.868.972 € Kammerfilterpresse mit Eisen-Kalk- Konditionierung Ertüchtigung von 2 Ka m- merfilterpressen Verbrennung 2.429.280 € Kammerfilterpresse mit Polymer- Konditionierung Umrüstung von 3 Ka m- merfilterpressen Verbrennung 1.857.549 € Zentrifuge mit Pol y- mer-Konditionierung Komplettumbau Schla m- mentwässerung Verbrennung 1.810.150 € Dabei treten in den einzelnen Varianten signifikante Unterschiede zwischen den einzelnen Kostenblöcken auf. Während die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung zu hohen Kosten für Betriebsmittel und geringen Entsorgungskosten führt, stellt sich dies für die thermische Verwertung umgekehrt dar. Insgesamt wird deutlich, dass die unterschiedlichen Varianten im Rahmen der Schätzung der Jahreskosten als monetär nahezu gleichwertig einzuschätzen sind. Damit wird auch deutlich, dass für die Stadt Münster durch die Beendigung der landwirtschaf t- lichen Klärschlammverwertung keine finanziellen Nachteile zu erwarten sind. Die Zusammenfassung und Bewertung aller aufgeführten Punkte ergibt, dass für die Stadt Münster die Beendigung der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sinnvoll ist. Die Leistung „therm i- sche Klärschlammverwertung“ soll daher zum 01.01.2017 ausgeschrieben werden. Zu Beschlusspunkt 2 - 6 - V/0594/2015/1 Die Entscheidung zu Beschlusspunkt 1 bestimmt unmittelbar die auf den Kläranlagen zum Einsatz kommende Verfahrens- und Maschinentechnik im Bereich der Klärschlammentwässerung. Auf der Hauptkläranlage werden zur maschinellen Schlammentwässerung drei Kammerfilterpre s- sen mit dem Eisen -Kalk-Verfahren betrieben. Zwei der Pressen inklusive Nebenaggregate sta m- men aus dem Jahr 1975 bzw. 1985 und sind aktuell dringend sanierungsbedürftig. Die dritte Ka m- merfilterpresse musste vor einigen Jahren bereits vollständig erne uert werden. Auf der Kläranlage Am Loddenbach ist eine Zentrifuge installiert, die sich in einem guten Zustand befindet. Für die erforderliche Anpassung der maschinellen Schlammentwässerung auf der Hauptkläranlage ergeben sich verschiedene technische Varianten. Zur Auswahl der Vorzugsv ariante werden z u- nächst im Spätsommer 2015 Entwässerungsversuche durchgeführt, um eine abschließende En t- scheidung über die zukünftig einzusetzende Maschinentechnik herbeizuführen. Das Ergebnis di e- ser Versuchsreihe und die daraus resultierenden weiteren Ingenieurleistungen für die Planung und Durchführung sowie die Umrüstung bzw. Erneuerung der vorhandenen Maschinentechnik werden dem Ausschuss für Umwelt, Klima und Bau Ende 2015 zur Beschlussfassung vorgelegt. Je nach Auswahl des maschinellen Entwässerungsverfahrens liegen die Investitionskosten für die Masch i- nentechnik inkl. Planungskosten zwischen 2,4 Mio. und 3,0 Mio. Euro. Nach Beschlussfassung und erfolgtem Genehmigungs - und Ausschreibungsverfahren kann mit einem Baubeginn frühestens Ende 2016 gerechnet werden. Die Verfahrenstechnik auf der KA Am Loddenbach lässt unmittelbar eine thermische Klä r- schlammverwertung zu. Hier sind bei Umstieg auf die thermische Klärschlammverwertung nur g e- ringe technische Änderungen erforderlich. Zu Beschlusspunkt 3 Bei einer thermischen Klärschlammverwertung stehen für die Stadt Münster aktuell zwei Fragestel- lungen im Fokus, die zukünftig beantwortet werden müssen: 1. In welcher Anlage soll zukünftig der Münsteraner Klärschlamm verbrannt werden? Wie in der Einleitung dargestellt, wurde u. a. eine gutachterliche Studie erstellt, welche die Entso r- gungssituation in NRW im Ist-Zustand betrachtet und Szenarien für Zukunftsperspektiven aufzeigt. Folgende Szenarien werden untersucht: Szenario 1: Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung Szenario 2: Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung und Vorschrift der Phosphorrückgewi n- nung für Kläranlagen der Größenklasse 5 (z. B. Hauptkläranlage Münster) Szenario 3: Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung und Vorschrift der Phosph orrückgewin- nung für Kläranlagen der Größenklasse 5 und 4 (z. B. Kläranlage am Loddenbach) Szenario 1 geht davon aus, dass die Mitverbrennung von Klärschlamm z. B. in Braunkohlekraf t- werken möglich bleibt, da keine Phosphorrückgewinnung gefordert wird. Bei den Szenarien 2 und 3 ist es unerlässlich, dass der Klärschlamm in Monoverbrennungsanlagen verbrannt wird, um a n- schließend aus der Klärschlammasche den Phosphor zurückzugewinnen. Sollte das Szenario 2 zum Tragen kommen, wären in NRW ausreichend hohe Monoverbrennungs- kapazitäten vorhanden. Für die Stadt Münster wäre die Entsorgung in der Monoverbrennungsa n- lage in Lünen eine mögliche Option, die die Möglichkeit der Phosphorrückgewinnung eröffnet. - 7 - V/0594/2015/1 Im Falle des Eintretens von Szenario 3 stehen keine ausreichen den Monoverbrennungskapazitä- ten zur Verfügung. Zur Schaffung von Kapazitäten wird in der Studie als eine mögliche Variante vorgeschlagen, eine „Münsterlandanlage“ als Monoverbrennungsanlage zu errichten. Hier wird dazu eine Kooperation mit der Stadt Biele feld vorgeschlagen. Die Verwaltung greift diesen Vo r- schlag auf und führt zunächst erste Sondierungsgespräche mit der Stadt Bielefeld, um das grun d- sätzliche Interesse an diesem Vorschlag zu eruieren. In einem zweiten Schritt sollen ggf. weitere Gespräche z. B. mit den Städten Osnabrück und Gütersloh sowie den Münsterlandkreisen erfo l- gen. 2. Ist die Implementierung weiterer Verfahrensschritte (z. B. Klärschlammtrocknung) auf den Kläranlagen sinnvoll? Insbesondere die Klärschlammtrocknung als weiterer Verfahren sschritt bei der Klärschlammb e- handlung bietet sich hier an. Hier wird nach der Klärschlammentwässerung, aus der Trockenrüc k- standkonzentrationen zwischen 25 % und 40 % resultieren, in einer weiteren Stufe der Klä r- schlamm auf über 90 % Trockenrückstand getrocknet. Die Trocknung ist Voraussetzung für die thermische Verwertung und kann wahlweise auf der Klä r- anlage oder an der Verbrennungsanlage durchgeführt werden. Es ist noch zu prüfen ob es wir t- schaftlich ist, eine Trocknung wegen der Minimierung der Klärschlammmengen am Kläranlage n- standort zu bauen. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0594/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37