V/0631/2023
Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2023
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Beschlussvorlage
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V/0631/2023 V/0631/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Haushaltsjahr 2023 Beratungsfolge 07.11.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in Höhe von 3,7 Mio. Euro für Leistungen nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz), 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ in Höhe von 1,1 Mio. Euro im Zusammenhang mit der Überlei- tung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) auf Träger der freien Jugendhilfe, 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ in Höhe von 13,0 Mio. Euro für Aufwendungen in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung in Einrichtungen sowie der Eingliede- rungshilfen wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Mittelbereitstellungen ist mit folgenden finanziellen Aus- wirkungen verbunden: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Amt für Finanzen und Beteiligungen 03.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Volmering Telefon: 492-2037 Volmering@stadt- muenster.de - 2 - V/0631/2023 Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 3.700.000 Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 1.100.000 Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaft - liche Hilfen für Familien 15 Transferaufwendungen 2023 13.000.000 Die Deckung der Mehrbedarfe in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreu- ung“ erfolgt durch Mehrerträge bei der Gewinnausschüttung der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (Produktgruppe 11 02 „Abfallwirtschaft (AWM)“, Zeile 19 „Finanzerträge“) in Höhe von 1,8 Mio. Euro und durch Mehrerträge beim Familienleistungsausgleich (Produktgruppe 16 01 „Allgemeine Finanz- wirtschaft“, Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“) in Höhe von 1,9 Mio. Euro. Die Mehrbedarfe in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ werden durch entsprechen- de Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen der gleichen Produktgruppe infolge der Überleitung der OGS auf Träger der freien Jugendhilfe kompensiert. In der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ werden die Mehr- bedarfe durch Minderaufwendungen bei den Energiekosten für die städtischen Immobilien (Produkt- gruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“) in Höhe von 7,0 Mio. Euro , durch Minderaufwendungen bei der unterjährigen Bewirtschaftung im Be- reich der Schulträgeraufgaben (Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und Produktgruppe 03 02 „Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte“, jeweils Zeile 16 „Sonstige ordentliche Auf- wendungen“) in Höhe von 1,0 Mio. Euro und durch Mehrerträge bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Produktgruppe 05 02 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Zeile 06 „Kostener- stattungen und Kostenumlagen“) in Höhe von 5,0 Mio. Euro gedeckt Begründung: Aufgrund der unterjährigen Entwicklungen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe besteht die Notwendigkeit ergänzend zu den im Haushaltplan 2023 veranschlagten Ansätzen zusätzliche Aufwandsermächtigungen für die Förderung von Kindern in Tagesbetreuung, die Kinder - und Ju- gendarbeit sowie für die erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Fa milien bereitzustellen. Da der zusätzliche Bedarf durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann , schlägt die Verwaltung den Weg der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO NRW vor. Nach § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit der Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster bedarf die überplanmäßige Mittelbereitstellung aufgrund der Höhe der in Rede stehenden Beträge der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Notwendigkeit zur Aufstellung einer Nachtragssatzung besteht nicht. Eine Nachtragssatzung samt zugehörigen Nachtragshaushaltsplan ist nach § 81 Abs. 2 GO NRW zu erlassen, wenn sich u. a. zeigt, dass - ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag als geplant entstehen wird und der höhere Jahresfehlbe- trag nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden kann. Der Haushaltsplan 2023 wurde vom Rat am 14.12.2022 mit einem Defizit im Ergebnisplan von 55.155.340 Euro für das Jahr 2023 beschlossen. Da der zusätzliche Bedarf im Bereich der Kin- der- , Jugend - und Familienhilfe durch Mehrerträge und Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr gedeckt werden kann, hat die überplanmäßige Mittelbereitstellung keine Auswir- kung auf den Jahresfehlbetrag. Anhaltspunkte für eine erhebliche Erhöhung des Jahresfehlbe- trages aus anderen Gründen sind derzeit nicht ersichtlich. - 3 - V/0631/2023 - zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen. Die zusätzlichen Aufwendungen belaufen sich in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kin- dern in Tagesbetreuung“ auf 3,7 Mio. Euro, in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendar- beit“ auf 1,1 Mio. Euro und in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ auf 13,0 Mio. Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 Prozent (Produktgruppe 06 01), 0,1 Prozent (Produktgruppe 06 02) bzw. 0,9 Prozent (Produktgruppe 06 05) an den Ge- samtaufwendungen des Ergebnisplans 2023 in Höhe von 1.474.594.630 Euro und somit nicht einem erheblichen Umfang. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 01 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ Bei den Betriebskostenzuschüssen an freie Träger von Kindertageseinrichtungen und weiteren Leis- tungen nach dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) erwartet die Verwaltung bis zum Ende des Jahres 2023 einen Mehrbedarf von 8,8 Mio. Euro. Dieser Mehrbedarf kann im Umfang von 5,1 Mio. Euro im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung durch Mehrerträge aus den Zuwendungen des Landes nach dem Kibiz (4,8 Mio. Euro) und Minderaufwendungen innerhalb des Budgets der Produktgruppe (0,3 Mio. Euro) aufgefangen werden. Auf Basis der bislang angefallenen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den Leistun- gen nach dem Kibiz sowie einer daraus abgeleiteten Prognose zur weiteren Entwicklung bis zum Ende des Jahres 2023 verbleibt somit ein nicht im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung zu kom- pensierender Mehrbedarf von 3,7 Mio. Euro. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0330/2020 die sukzessive Überleitung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) aus der städtischen Trägerschaft in die Trägerschaft der freien Jugendhilfe beschlossen. In 2023 wurden die OGS -Trägerschaften für die Da vertschule Amelsbüren und die Grundschule Sprakel (zum 01.02.2023) sowie die Martinischule, die Marienschule Hiltrup, die Kreuzschule, die Aegidii-Ludgeri-Schule und die Bodelschwinghschule (zum 01.08.2023) auf Träger der freien Jugendhilfe übergeleitet. Mit der Überleitung haben die Träger der freien Jugendhilfe Anspruch auf einen Zuschuss zu den anfallenden Personal- und Sachkosten. Diese Zuschüsse sind aus de m Sachaufwandsbudget der Produktgruppe 06 02 „Kinder-und Jugendarbeit“ zu finanzieren. Um die Zuschüsse leisten zu können, sind die im Haushaltsplan 2023 noch unter den Personalauf- wendungen veranschlagten Ermächtigungen für die OGS an den o. g. Schulen in Höhe von 1,1 Mio. Euro im Wege der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in das Sachaufwandsbudget zu verlagern. Hierbei handelt es sich um eine haushaltsrechtliche Notwendigkeit, die ergebnisneutral innerhalb der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“ umzusetzen ist. Zum Mehrbedarf in der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuchs – Achtes Buch – Kinder- und Jugendhil- fe (SGB VIII) sind Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Bedarfsfall zu gewähren. Es han- delt sich um Leistungen, die als Pflichtaufgabe zu erfüllen sind (Rechtsanspruch). Die noch zur Verfügung stehenden Ansätze im Haushaltsplan 2023 werden nicht ausreichen, um die Gewährung dieser Leistungen sicherstellen zu können. Bis zum Ende des Jahres geht die Verwaltung - 4 - V/0631/2023 von einem Mehrbedarf von 15,9 Mio. Euro aus. Maßgeblich hierfür ist die Entwicklung der Aufwen- dungen bei den Hilfen nach § 34 Variante 1 SGB VIII (Reguläre Heimerziehung) sowie den Eingliede- rungshilfen nach § 35 a SGB VIII, die auf die teilweise erhebliche Erhöhung der Tagessätze und Fachleistungsstunden in Folge der gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den Leistungserbrin- genden zurückzuführen ist. Bei einzelnen Hilfearten sind zudem Fallzahlensteigerungen zu verzeich- nen. So nehmen beispielsweise seit Herbst 2022 die Aufwendungen für umA (unbegleitete minderjäh- rige Ausländer) wieder erheblich zu. Im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung kann der Mehrbedarf im Umfang von 2,9 Mio. Euro durch Mehrerträge innerhalb der Produktgruppe 06 05 „Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien“ und Minderaufwendungen innerhalb des gesamten Budgets des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien aufgefangen werden, so dass letztlich 13,0 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt werden müs- sen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0631/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 20.10.2023 12:44