V/0312/2018
90. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 559 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0312-2018-Anlage-Plangebiet
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Plangebiet Maßstab 1:5000 90. Änderung FNP / Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg Anlage zur Vorlage Nr. V/0312/2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0312/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufste l- lung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Straße Landwehr / westlich der Straßen Schlehenweg und Weißdornweg im Stadtteil Sprakel. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage soll das Ziel verfolgt werden, eine Verlagerung und damit einhergehend eine Erweiterung der Grundschule in Sprakel zu ermöglichen sowie eine Arrondierung des angrenze n- den Wohngebiets zu schaffen. Erstes Teilziel hierbei ist es, die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Schulstandorts und die Arrondierung des angrenzenden Wohngebiets zu schaffen. Die Zielsetzung für die Entwicklung des Plangebietes steht aktuell noch dem durch den Rat der Stadt Münster am 17.05.2017 beschlossenen Teilziel des Baulandprogramms 2017-2025 entgegen (Vorlage Nr. V/0215/2017/1). Das Plangebiet wird dort unter der Kennziffer 681 -04C geführt und unter der Baureife 2020 gelistet. Dabei sollten ursp rünglich 50 neue Wohneinheiten entstehen. Durch die Realisierung des Schulstandorts wird sich die Zahl der Wohneinheiten auf ca. 11 Einfamilienhäuser reduzieren. Die geänderte Zielsetzung für den Standort ist Bestandteil der aktuellen Fortschreibung des Ba ulandprogramms, die im Laufe dieses Jahres dem Rat zur B e- schlussfassung vorgelegt werden soll. Als Teilkompensation für die Reduzierung der Wohneinhe i- ten bietet sich nach Realisierung des neuen Schulstandorts der alte Schulstandort für eine Woh n- bauentwicklung an. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehenden Ko s- ten werden im weiteren Verfahren ermittelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig fre i- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt betrifft das Thema Demografie im Sinne des im VV am 21.12.2010 verabschiedeten Fragenkatalogs: 1. Ist bei der Planung, dem Projekt, der Konzeptentwicklung (der Vorlage) eine Auseinanderset- zung mit dem Thema ‚demografischer Wandel und seine Folgen’ erfolgt, gibt es einen Bezug zur künftigen demografischen Entwicklung der Gesamtstadt/des Stadtteils und sind ggf. in e i- nem Startgespräch die Aspekte des demografischen Wandels, ggf. unter Beteiligung der en t- sprechenden Fachämter berücksichtigt worden? Antwort: Bei dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Baulandprogramm 2017 -2025 (Vorlage Nr. V/0215/2017/1, s.o.) spielt die künftige demografische Entwicklung eine zentrale Rolle. 2. Gibt es Zielkonflikte zu den Kernaussagen des Handlungskonzeptes demografischer Wandel? Antwort: Nein. 3. Inwieweit ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Planung von Bedeutung? Antwort: Nach der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeit- raum 2015 -2025 (Vorlage Nr. V/0979/2016) steigt die Bevölkerung im Stadtteil Sprakel von 3.175 auf 5.478 (Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort) bzw. 5.717 Einwohner (Szenario 2: Flüchtlingszuwanderung, erweiterte Variante). Dies entspricht e i- nem Wachstum von rund 72,5 bzw. 80,1 %. Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung zw i- schen 6 und 10 Jahren steigt dabei von 148 auf 326 (Basisvariante) bzw. 358 Einwohner (Sze- nario 2), was mehr als einer Verdoppelung der Zahl der Kinder im Grundschulalter entspricht.
Beschlussvorlage
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V/0312/2018 V/0312/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg [Schulstandort] Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg [Schulstandort] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stad t- bezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg zu ändern (90. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich nördlich der Straße „Landwehr“ im Stadtteil Sprakel ist angrenzend an den Ge l- tungsbereich des Bebauungsplans Nr. 459 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg aufzustellen. Der Bebauungsplan dient u. a. der Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen. Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 57, Teile der Flurstücke 31, 32, 34, 234. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehenden Ko s- ten werden im weiteren Verfahren ermittelt. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 25.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sauer / Herr Husmann Telefon: 492 61 13 / 492 61 94 Husmann@stadt- muenster.de Sauer@stadt-muenster.de - 2 - V/0312/2018 Begründung: Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist a uf zwei Eingangsklassen festgelegt, wobei die für eine Zweizügigkeit erforderlichen Räume aktuell nicht vorhanden sind. Nach Realisierung der im Stadtteil laut Baulandprogramm erwarteten Bautätigkeit wird die Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule mindestens zweizügig zu führen sein wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 ist, je nach Vermarktungs- und Fertigstellungsdauer der Baugebie- te, mit dem Bedarf einer Dreizügigkeit zu rechnen. Die Option zur Erweiteru ng auf eine Dreizügigkeit soll daher für die Schule offen gehalten werden. In einer Machbarkeitsstudie wurde für die Grundschule Sprakel eine Erweiterung auf zwei Züge am aktuellen Standort geprüft. Die Studie ergab, dass die Umsetzung in städtebaulich v erträglicher Wei- se möglich, jedoch mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs und erheblichen Kosten verbunden ist (vgl. Vorlage Nr. V/0845/2017). Ein Ausbau zur vollen Dreizügigkeit ist am Altstandort, insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, nicht möglich. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, eine kurzfristig verfügbare Fläche für einen Neubau der Schule zu suchen. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang die städtischen Flächen am westlichen Rand des Bau- gebiets „nördlich Landwehr“ vor (vgl. auch Vorlage Nr. V/0276/2018), die sich aufgrund der Größe als neuer Standort eignen. Ursprünglich war die Zielsetzung das Areal zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Gemäß dem B e- schluss des Rates der Stadt Münster über die „Fort schreibung des Baulandprogramms 201 7-2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0215/2017) war die Verwaltung damit beauftragt die planungsrechtlichen und erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandaktivierung am westlichen Ortsrand von Sprakel vorzunehmen. Bereits 2002 wurde ein Aufstellungsbeschluss für das Gesamtareal nördlich der Str a- ße „Landwehr“ gefasst (Vorlage Nr. V/0678/2002). Entsprechend der neuen Zielsetzung „Schulstandort“ soll nun der überwiegende Teil der Flächen als Gemeinbedarfsfläche für Schule, Spor t und soziale Zwecke vorgesehen werden. Als Arrondierung des bestehenden Wohngebiets soll im östlichen Teilbereich des Gebiets ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Weiterhin soll der Bebauungsplan der Sicherung des nördlich angrenzenden Regenrückhaltebeckens, der angrenzenden Ausgleichs und Grünflächen, der Verkehrsflächen, sowie der südlich angrenzenden Wallhecke und der geschützten Landwehr dienen. Für den Schulneubau soll ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden (vgl. Vorlage Nr. V/0276/2018). Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter Lage für eine Wohnbauentwicklung an. Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel Wohnbaufl ä- che dar. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens sind die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Bereich der 90. Änderung des FNP und des Bebauungsplans Nr. 559 ist in der beigefügten Anla- ge dargestellt. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weißdornweg
- Schlehenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0312/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37