Mandari Insight

V/0312/2018

90. Änderung FNP- Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 559 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 12.04.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 45.4.1

V-0312-2018-Anlage-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0312-2018-Anlage-Plangebiet

173 Zeichen

Plangebiet 
Maßstab 1:5000 
90. Änderung FNP / Bebauungsplan Nr. 559: 
Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
Anlage zur Vorlage Nr. V/0312/2018

Anlage A

3695 Zeichen

Anlage A zur V/0312/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufste l-
lung eines Bebauungsplans für den Bereich nördlich der Straße Landwehr / westlich der Straßen 
Schlehenweg und Weißdornweg im Stadtteil Sprakel. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage soll das Ziel verfolgt werden, eine Verlagerung und damit einhergehend eine 
Erweiterung der Grundschule in Sprakel zu ermöglichen sowie eine Arrondierung des angrenze n-
den Wohngebiets zu schaffen.  
Erstes Teilziel hierbei ist es, die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Schulstandorts und 
die Arrondierung des angrenzenden Wohngebiets zu schaffen.  
Die Zielsetzung für die Entwicklung des Plangebietes steht aktuell noch dem durch den Rat der 
Stadt Münster am 17.05.2017 beschlossenen Teilziel des Baulandprogramms 2017-2025 entgegen 
(Vorlage Nr. V/0215/2017/1). Das Plangebiet wird dort unter der Kennziffer 681 -04C geführt und 
unter der Baureife 2020 gelistet. Dabei sollten ursp rünglich 50  neue Wohneinheiten entstehen. 
Durch die Realisierung des Schulstandorts wird sich die Zahl der Wohneinheiten auf ca. 
11 Einfamilienhäuser reduzieren. Die geänderte Zielsetzung für den Standort ist Bestandteil der 
aktuellen Fortschreibung des Ba ulandprogramms, die im Laufe dieses Jahres dem Rat zur B e-
schlussfassung vorgelegt werden soll. Als Teilkompensation für die Reduzierung der Wohneinhe i-
ten bietet sich nach Realisierung des neuen Schulstandorts der alte Schulstandort für eine Woh n-
bauentwicklung an. 
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehenden Ko s-
ten werden im weiteren Verfahren ermittelt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig fre i-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der mit der Vorlage zu entscheidende Sachverhalt betrifft das Thema Demografie im Sinne des im 
VV am 21.12.2010 verabschiedeten Fragenkatalogs:  
1. Ist bei der Planung, dem Projekt, der Konzeptentwicklung (der Vorlage) eine Auseinanderset-
zung mit dem Thema ‚demografischer Wandel und seine Folgen’ erfolgt, gibt es einen Bezug 
zur künftigen demografischen Entwicklung der Gesamtstadt/des Stadtteils und sind ggf. in e i-
nem Startgespräch die Aspekte des demografischen Wandels, ggf.  unter Beteiligung der en t-
sprechenden Fachämter berücksichtigt worden? 
Antwort: Bei dem dieser Vorlage zugrundeliegenden Baulandprogramm 2017 -2025 (Vorlage 
Nr. V/0215/2017/1, s.o.) spielt die künftige demografische Entwicklung eine zentrale Rolle.  
2. Gibt es Zielkonflikte zu den Kernaussagen des Handlungskonzeptes demografischer Wandel?  
Antwort: Nein. 
3. Inwieweit ist die kleinräumige Bevölkerungsprognose für die Planung von Bedeutung?  
Antwort: Nach der Fortschreibung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose (KBP) für den Zeit-
raum 2015 -2025 (Vorlage Nr.  V/0979/2016) steigt die Bevölkerung im Stadtteil Sprakel von 
3.175 auf 5.478 (Basisvariante: Dynamischer Wissenschafts - und Wirtschaftsstandort) bzw. 
5.717 Einwohner (Szenario 2: Flüchtlingszuwanderung, erweiterte  Variante). Dies entspricht e i-
nem Wachstum von rund 72,5 bzw. 80,1  %. Die Zahl der wohnberechtigten Bevölkerung zw i-
schen 6 und 10 Jahren steigt dabei von 148 auf 326 (Basisvariante) bzw. 358  Einwohner (Sze-
nario 2), was mehr als einer Verdoppelung der Zahl der Kinder im Grundschulalter entspricht.

Beschlussvorlage

5301 Zeichen

V/0312/2018 
V/0312/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 90. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im 
Stadtteil  Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
[Schulstandort] 
Beschluss zur Änderung 
2. Bebauungsplan Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und 
Weißdornweg [Schulstandort] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stad t-
bezirk Münster-Nord im Stadtteil Sprakel im Bereich Nördlich Landwehr  / Westlich Schlehenweg 
und Weißdornweg zu ändern (90. Änderung des FNP).  
 
2.  Für den Bereich nördlich der Straße „Landwehr“ im Stadtteil Sprakel ist angrenzend an den Ge l-
tungsbereich des Bebauungsplans Nr.  459 gemäß §  2 Abs.  1 BauGB der Bebauungsplan 
Nr. 559: Sprakel – Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg  aufzustellen. 
Der Bebauungsplan dient u. a. der Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen. 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Sankt Mauritz, Flur 57, Teile der Flurstücke 31, 32, 34, 234. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. Die im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplans entstehenden Ko s-
ten werden im weiteren Verfahren ermittelt.  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
25.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sauer / Herr Husmann 
Telefon: 492 61 13 /  
492 61 94 
Husmann@stadt-
muenster.de 
Sauer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0312/2018 
Begründung: 
 
Die Aufnahmekapazität der Grundschule Sprakel ist a uf zwei Eingangsklassen festgelegt, wobei die 
für eine Zweizügigkeit erforderlichen Räume aktuell nicht vorhanden sind. Nach Realisierung der im 
Stadtteil laut Baulandprogramm erwarteten Bautätigkeit wird die Bevölkerung im Alter von 6  bis unter 
10 Jahren in Sprakel in dem Maße wachsen, dass die Schule mindestens zweizügig zu führen sein 
wird. Ab dem Schuljahr 2022/2023 ist, je nach Vermarktungs- und Fertigstellungsdauer der Baugebie-
te, mit dem Bedarf einer Dreizügigkeit zu rechnen. Die Option zur Erweiteru ng auf eine Dreizügigkeit 
soll daher für die Schule offen gehalten werden.  
 
In einer Machbarkeitsstudie wurde für die Grundschule Sprakel eine Erweiterung auf zwei Züge am 
aktuellen Standort geprüft. Die Studie ergab, dass die Umsetzung in städtebaulich v erträglicher Wei-
se möglich, jedoch mit erheblichen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs und erheblichen Kosten 
verbunden ist (vgl. Vorlage Nr. V/0845/2017). Ein Ausbau zur vollen Dreizügigkeit ist am Altstandort, 
insbesondere mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, nicht möglich. Die Verwaltung wurde 
daher beauftragt, eine kurzfristig verfügbare Fläche für einen Neubau der Schule zu suchen. Die 
Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang die städtischen Flächen am westlichen Rand des Bau-
gebiets „nördlich Landwehr“ vor (vgl. auch Vorlage Nr. V/0276/2018), die sich aufgrund der Größe als 
neuer Standort eignen.  
 
Ursprünglich war die Zielsetzung das Areal zu einem Wohngebiet zu entwickeln. Gemäß dem B e-
schluss des Rates der Stadt Münster über die „Fort schreibung des Baulandprogramms 201 7-2025“ 
(siehe Vorlage Nr.  V/0215/2017) war die Verwaltung damit beauftragt die planungsrechtlichen und 
erschließungstechnischen Leistungen zur Baulandaktivierung am westlichen Ortsrand von Sprakel 
vorzunehmen. Bereits 2002 wurde ein Aufstellungsbeschluss für das Gesamtareal nördlich der Str a-
ße „Landwehr“ gefasst (Vorlage Nr. V/0678/2002). 
 
Entsprechend der neuen Zielsetzung „Schulstandort“ soll nun der überwiegende Teil der Flächen als 
Gemeinbedarfsfläche für Schule, Spor t und soziale Zwecke vorgesehen werden. Als Arrondierung 
des bestehenden Wohngebiets soll im östlichen Teilbereich des Gebiets ein allgemeines Wohngebiet 
ausgewiesen werden. Weiterhin soll der Bebauungsplan der Sicherung des nördlich angrenzenden 
Regenrückhaltebeckens, der angrenzenden Ausgleichs und Grünflächen, der Verkehrsflächen, sowie 
der südlich angrenzenden Wallhecke und der geschützten Landwehr dienen.  
 
Für den Schulneubau soll ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden (vgl. Vorlage 
Nr. V/0276/2018). Nach Bezug der neuen Schule bietet sich der Altstandort in integrierter Lage für 
eine Wohnbauentwicklung an.  
 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt im betreffenden Bereich von Sprakel Wohnbaufl ä-
che dar. Planungsrechtliche Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens sind die Änderung 
des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans. 
 
Der Bereich der 90. Änderung des FNP und des Bebauungsplans Nr. 559 ist in der beigefügten Anla-
ge dargestellt.  
 
i. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 45.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weißdornweg
  • Schlehenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0312/2018
Typ
Vorlagen
Datum
12.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37