V/0621/2018
Bebauungsplan Nr. 268, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1317 Zeichen
Anlage A zur V/0621/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans für den Bereich östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist der weitgehende Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in diesem Bereich, um entspre- chend den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mögliche städtebaulich negative Folgewirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche durch Umnutzungsprozesse im Plangebiet abwehren zu können. Ein Teilziel hierfür ist die Änderung des geltenden Planungsrechts. Durch den am Beginn des Verfahrens stehenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan wer- den auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0621-2018-Anlage-Plangebiet
181 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 268 I SyenspoyeH. | Anlage zur Vorlage Nr. V/0621/2018 STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Plangebiet / Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
3937 Zeichen
V/0621/2018 V/0621/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 268: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 268: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der W e- seler Straße ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 224, Flurstück 13, Flur 225, Flurstücke 11, 12, 13, 44, 45, Gemarkung Albachten, Flur 15, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 03.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Völlmecke / Herr Husmann Telefon: 492 61 54 / 492 61 94 Voellmecke@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0621/2018 Flurstücke 79, 80, 81, 83, 84, 88, 89, 90, 91, 95, 97, 98, 99, 100, 102, 103, 111, 112, 114, 115, 118, 123, 125, 127, 130, 132, 134, 136, 137, 149, 150, 151, 154, 157, 158, 159, 160, 163, 16 4, 175, 177, 179, Teile der Flurstücke 124, 135, 181. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der seit dem 30.11.1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr . 268 – einschließlich 1. Änderung vom 15.03.1985 – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich An der Hansalinie, nördlich der Weseler Straße, aufgestellt. Dem Beba u- ungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 01.10.1977 zugrunde. Demgemäß wäre in den GE- und GI- Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Ansiedlung u.a. auch von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Das vom Rat der Stadt Münster jeweils beschlossene Einzelhandels - und Zentrenkonzept in den Fassungen von 2004 und 2009 (1. Fortschreibung) sowie 2018 (2. Fortschreibung) zielt darauf ab, den zentrenrelevanten und zentren - und nahversorgungsrelevanten Ein zelhandel mit dem Ziel der Sicherung und Stärkung auf die im Konzept ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche zu ko n- zentrieren. Im Gegenzug sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten des Einzelhandels an Standorten a u- ßerhalb des Zentrensystems restriktiv gesta ltet werden. Ausnahmen bilden eine Auswahl bestehe n- der und als Sonderstandorte für den großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel ausgewi e- sene dezentrale Einzelhandelsagglomerationen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist nicht als ein solc her Sonderstandort ausgewiesen. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben soll daher stark begrenzt werden. Um entsprechend de n Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts mögliche städteba u- lich negative Folgewirkungen auf die zentralen Versor gungsbereiche durch Umnutzungsprozesse im Gewerbegebiet östlich der Autobahn / nördlich der Weseler Straße abwehren zu können, soll en der Bebauungsplan geändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen werden. Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nu t- zugsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliege n- den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, B augesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückstellen bzw. eine Veränd e- rungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Weseler Straße
- An der Hansalinie
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0621/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37