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V/0621/2018

Bebauungsplan Nr. 268, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 26.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 28.2.1

Anlage A

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V-0621-2018-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1317 Zeichen

Anlage A zur V/0621/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans für den Bereich östlich der 
Autobahn / nördlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck.  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist der weitgehende Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in diesem Bereich, um entspre-
chend den Zielsetzungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mögliche städtebaulich negative 
Folgewirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche durch Umnutzungsprozesse im Plangebiet 
abwehren zu können. 
 
Ein Teilziel hierfür ist die Änderung des geltenden Planungsrechts.  
 
Durch den am Beginn des Verfahrens stehenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan wer-
den auch die Voraussetzungen zur Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung 
von Baugesuchen, Erlass einer Veränderungssperre) geschaffen.  
 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-0621-2018-Anlage-Plangebiet

181 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 268

I

SyenspoyeH.

| Anlage zur Vorlage Nr. V/0621/2018

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,

Verkehrsplanung

Plangebiet / Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

3937 Zeichen

V/0621/2018 
V/0621/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 268: Mecklenbeck - Gewerbegebiet östlich der Autobahn / 
nördlich der Weseler Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr.  268: Mecklenbeck – Gewerbegebiet östlich der Autobahn  / nördlich der W e-
seler Straße ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. 
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Münster,  
 
Flur 224,  
Flurstück 13,  
 
Flur 225,  
Flurstücke 11, 12, 13, 44, 45,  
 
Gemarkung Albachten,  
 
Flur 15,  
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
03.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Völlmecke /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 54 /  
492 61 94 
Voellmecke@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0621/2018 
Flurstücke 79, 80, 81, 83, 84, 88, 89, 90, 91, 95, 97, 98, 99, 100, 102, 103, 111, 112, 114, 115, 118, 
123, 125, 127, 130, 132, 134, 136, 137, 149, 150, 151, 154, 157, 158, 159, 160, 163, 16 4, 175, 177, 
179,  
Teile der Flurstücke 124, 135, 181.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
 
Der seit dem 30.11.1981 rechtskräftige Bebauungsplan Nr . 268 – einschließlich 1.  Änderung vom 
15.03.1985 – wurde zur planungsrechtlichen Sicherheit der Erschließung und baulichen Nutzung der 
Grundstücke im Bereich An der Hansalinie, nördlich der Weseler Straße, aufgestellt. Dem Beba u-
ungsplan liegt die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 01.10.1977 zugrunde. Demgemäß 
wäre in den GE- und GI- Gebieten im Geltungsbereich des Bebauungsplans die Ansiedlung u.a. auch 
von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich zulässig.  
 
Das vom Rat der Stadt Münster jeweils beschlossene Einzelhandels - und Zentrenkonzept in den 
Fassungen von 2004 und 2009 (1.  Fortschreibung) sowie 2018 (2.  Fortschreibung) zielt darauf ab, 
den zentrenrelevanten und zentren - und nahversorgungsrelevanten Ein zelhandel mit dem Ziel der 
Sicherung und Stärkung auf die im Konzept ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche zu ko n-
zentrieren. Im Gegenzug sollen die Ansiedlungsmöglichkeiten des Einzelhandels an Standorten a u-
ßerhalb des Zentrensystems restriktiv gesta ltet werden. Ausnahmen bilden eine Auswahl bestehe n-
der und als Sonderstandorte für den großflächigen nicht zentrenrelevanten Einzelhandel ausgewi e-
sene dezentrale Einzelhandelsagglomerationen. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist 
nicht als ein solc her Sonderstandort ausgewiesen. Die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben soll 
daher stark begrenzt werden.  
 
Um entsprechend de n Zielsetzungen des Einzelhandels - und Zentrenkonzepts mögliche städteba u-
lich negative Folgewirkungen auf die zentralen Versor gungsbereiche durch Umnutzungsprozesse im 
Gewerbegebiet östlich der Autobahn  / nördlich der Weseler Straße  abwehren zu können, soll en der 
Bebauungsplan geändert und Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich weitgehend ausgeschlossen 
werden.  
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nu t-
zugsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliege n-
den Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, B augesuche und 
Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12  Monate zurückstellen bzw. eine Veränd e-
rungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
Anlage A  
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

06.09.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 28.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Weseler Straße
  • An der Hansalinie

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Details

Aktenzeichen
V/0621/2018
Typ
Vorlagen
Datum
26.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37