V/0920/2014
TTIP, CETA und TiSA ablehnen - Kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung
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Beschlussvorlage
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V/0920/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft TTIP, CETA und TiSa ablehnen - Kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung Antrag der Ratsfraktion Die Linke Nr. A-R/0038/2014 vom 28.10.2014 Beratungsfolge 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das gemeinsame Positionspapier der kommunalen Spitze n- verbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen „zu internationalen Handelsabko m- men und kommunalen Dienstleistungen“ zur Kenntnis, stimmt den dort getroffenen Bewertun- gen zu und befürwortet die vorgebrachten Forderungen zur weiteren Verhandlungsführung der Freihandelsabkommen. 2. Der Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten oder Folgekosten entstehen. Begründung: Dem Rat liegt der Antrag "TTIP, CETA und TiSA ablehnen - Kein Eingriff in die kommunale Selbst- verwaltung" der Ratsfraktion DIE LINKE Nr. A-R/0038/2014 vor (Anlage 1). Die kommunalen Spitzenver bände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben zu dieser Thematik, den geplanten internationalen Handelsabkommen, ein gemeinsames Positions- papier veröffentlicht (Anlage 2). Darin werden die Chancen, aber auch mögliche erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge darge- stellt und bewertet, die die aktuell verhandelten EU -Abkommen mit Kanada (CETA), mit den USA (TTIP) sowie das Dienstleistungsabkommen (TiSA) mit 21 weiteren Staaten mit sich bringen. Aus Vorlagen-Nr.: V/0920/2014 Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 18.11.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0920/2014 kommunaler Sicht sind bei der Verhandlungsführu ng der Freihandelsabkommen folgende Punkte sicherzustellen: Die kommunale Daseinsvorsorge muss von den Marktzugangsverpflichtungen der Abkommen ausgenommen bleiben. Die Regelungen im europäischen Vergaberecht zur Inhouse -Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu den Bereichsausnahmen für die Rettungsdienste und die Wasserwir t- schaft dürfen durch die Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden. Auf Investitionsschutzregelungen, die über den Rechtsschutz vor nationalen Gerichten hinau s- gehen, ist in den Freihandelsabkommen zu verzichten. Die geltenden Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz dürfen nicht dem Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden. Kommunale Vertreter sind in die Beratergruppen bei der EU -Kommission zur Verhandlung de r Abkommen einzubeziehen. Die kommunale Organisationshoheit muss sichergestellt bleiben und Rekommunalisierungen dürfen nicht behindert werden. I.V. Gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen
Anlage_1_V_920
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Pulage A Antrag an den Rat Nr. A-R/0038/2014 Bei DIE LINKE. DIE LINKE. Ratsfraktion Münster Achtermannstraße 19 48143 Münster An den Oberbürgermeister Telefon 0251/9816051 " Telefax 02 51/9 816073 28. Oktober 2014 Antrag an den Rat der Stadt Münster TTIP, CETA und TiSA ablehnen - Kein Eingriff in diekommunale Selbstverwaltung Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat lehnt die Abkommen TTIP, CETA und TISA ab. Es handelt sich bei diesen Abkommen um bi- und plurilaterale Handelsverträge, die die Gestaltungsmöglichkeiten von Städten und Gemeinden und ihrer Bürger und Bürgerinnen nachhaltig einschränken könnten und in erster Linie den Interessen von multinationalen Konzernen dienen. Diese Verträge stellen einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. 2..Die Stadt teilt-die Position, "Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge — Ausnahme von Marktzugangsverpflichtungen gewährleisten!", wie sie die zentrale . Forderung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund ist, um typische kommunale Dienstleistungen, wie Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Verkehr, Sozialdienste, Krankenhäuser oder Kultur nicht den Regeln zur Liberalisierung zu unterwerfen. 3. Die Stadt Münster wird diese ablehnende Haltung in-geeigneter Weise gegenüber der Landes- und Bundesregierung sowie dem Europäischen Parlament deutlich machen. 4. Die Stadt Münster wird darüber hinaus ihre Möglichkeiten nutzen, die Öffentlichkeit über ihre ablehnende Haltung zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA zu informieren. Begründung: Die Verhandlungen zu allen drei Abkommen fanden und finden als Geheimverhandlungen statt - unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und. Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht'den - demokrätischen Standards. . Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die .. Gestaltungsfähigkeit gegeben ist. Daher fordern wir die Veröffentlichung aller Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA. Seite 1 von 3 Bei TTIP und CETA erhalten internationale Konzerne ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Die Klagen werden vor privaten Schiedsgerichten verhandelt. Diese stellen eine Paralleljustiz dar, die grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Selbst der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft sieht sich hierdurch benachteiligt und die Rechtsstaatlichkeit in Europa ausgehebelt und lehnt daher den geplanten Investitionsschutz strikt ab. Auch Beschlüsse von Gemeinden können Anlass für solche Klagen sein. Dies würde dazu führen, dass sich die politischen Gremien von’ Städten und Gemeinden bei jedem Beschluss überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat auslösen könnten. In den Abkommen soll geregelt werden, welche Dienstleistungen von den Städte und Gemeinden erbracht werden dürfen und welche dem Wettbewerb unterliegen müssen. Dies kann nahezu alle bisher öffentlichen Dienstleistungen umfassen. Die EU schließt bisher nur hoheitliche Bereiche aus. Das bedeutet, dass z.B. Bereiche wie Wasserversorgung, Bildung, Kultur, Gesundheitsleistungen oder Nahverkehr verstärkt für Privatisierungen geöffnet werden könnten. Zudem wird die Bevorzugung regional tätiger Anbieter bei öffentlichen Aufträgen erschwert bzw. verunmöglicht, da von einem bestimmten Schwellenwert an Äufträge nicht nur EU-weit, sondern auch im Land des Vertragspartners ausgeschrieben werden müssen. Hiermit wird die Handlungsautonomie ' der Kommunen drastisch eingeschränkt. . . Die Abkommen enthalten sowohl die Standstill- (Stillstand) wie auch die Ratchetklausel (Sperrklinke). Die Stillstandsklausel-legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder aufgehoben werden darf. Die Sperrklinkenklausel besagt, dass zukünftige Liberalisierungen eines Sektors automatisch zu neuen Vertragsverpflichtungen werden. Ein städtisches Unternehmen (wie etwa die Stadtwerke), das einmal von einem privaten Investor gekauft worden ist, könnte so niemals wieder rekommunalisiert werden. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder rückgängig gemacht wurden. Die Abkommen würden die Rückführung einmal privatisierter Leistungen in die öffentliche Hand für immer unmöglich machen. Rüdiger Sagel Fatma Kirgi Ali Atalan Lilia Hort LINKE Fraktion im Rat der Stadt Münster Seite 2 von 2
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Unternehmen e.V.
Oktober 2014
Gemeinsames Positionspapier zu internationalen
Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen
Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen begleiten konstruktiv
die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weite-
re Freinandelsabkommen. Sie unterstützen das mit den Abkommen. verfolgte Ziel, durch den Abbau
von Handelshemmnissen und die Verbesserung der Investitionsbedingungen die Schaffung von Ar-
beitsplätzen zu befördern. Freihandelslabkommen bergen jedoch auch erhebliche Risiken für Dienst-
leistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und
erbracht werden. Beeinträchtigungen dieser, für die Bürgerinnen und Bürger wichtigen Dienstleistun-
gen durch Freihandelsabkommen müssen ausgeschlossen werden. Städte, Gemeinden, Landkreise
und kommunale Unternehmen fordern die auf europäischer und nationaler Ebene für die Verhand-
lungsführung und die letztendliche Zustimmung zu Freihandelsabkommen politisch Verantwortlichen
deshalb auf, die folgenden Punkte zu gewährleisten:
1. Kommunale Organisationsfreiheit bei der Daseinsvorsorge - Ausnahme von Marktzu- _
gangsverpflichtungen gewährleisten!
Kommunale Selbstverwaltung heißt auch Organisationsfreiheit der Kommunen im Bereich der Da-
seinsvorsorge. Die Kommunen verantworten die Leistungen der Daseinsvorsorge für Ihre Bürgerinnen
und Bürger. In ihrem Interesse wird vor Ort die jeweils beste Organisationsform gewählt. Das europä-
ische Recht akzeptiert grundsätzlich den weiten Handlungsspielraum der Kommunen bei der Organi-
| sation der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Marktzugangsverpflichtungen
im Rahmen von Freihandelsabkommen, wie sie beispielsweise im TTIP vorgesehen werden sollen,
sind jedoch geeignet, diese kommunale Organisationsfreiheit auszuhöhlen: Sollten typische kommu-
nale Dienstleistungen wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personen-
nahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unter-
ı worfen werden, würde die derzeit garantierte umfassende Organisationsentscheidung von Kommunal-
| vertretern durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt. Auch bei
bisher politisch bewusst nicht liberalisierten Bereichen der Daseinsvorsorge könnte die in Deutschland
vielfach übliche Eigenerbringung durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen oder auch die
Regelung eines notwendigen Anschluss- und Benutzungserfordernisses unmöglich gemacht werden.
Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU, dass die kommunale Daseinsvorsorge
von. den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausge-
nommen wird. Der beste Weg dazu ist der sogenannte Positivlisten-Ansatz. Danach würden Dienst-
leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge nur dann von Liberalisierungsvorschriften eines Han-
: delsabkommens betroffen sein, wenn die entsprechenden Dienstleistungen bzw. Sektoren explizit in
dem Abkommen genannt würden. ‘Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der VKU,
"dass insbesondere die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht er-
wähnt werden dürfen.
Sollte für das Prinzip des Marktzugangs im TTIP jedoch der Negativlistenansatz gewählt werden, wie
bereits im Rahmen des zwischen der EU und Kanada ausgehandelten Abkommens CETA (Compre-
hensive Economic and Trade Agreement) geschehen, ist dort und in allen so verfahrenden Abkom-
men sicherzustellen, dass die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge ausdrücklich von der
DEUTSCHER DSIGB-
Unternehmen e.V.
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Anwendung dieses Prinzips ausgenommen werden. In diesem Fall muss auch die Anwendung von
Stillstands- und Ratchetklauseln, mit denen bestehende Liberalisierungsniveaus nicht mehr verändert
werden könnten und das jeweils höchste Liberalisierungsniveau zum Standard erklärt wird, zwingend
ausgeschlossen werden. Dazu wäre nach gegenwärtigem Stand des TTIP die Aufnahme der nicht-
liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in den ‚Annex II zum Dienstleistungskapitel notwendig. \
2. Öffentliches Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht - Nicht über das europäische
Vergabe- und Konzessionspaket hinausgehen!
Die im vergangenen Jahr abgeschlossene Reform des europäischen Vergaberechts berücksichtigt an
vielen Stellen die kommunale Organisationsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge. Der darin zum
Ausdruck gekomniene politische Wille muss auch Leitschnur für die Verhandlungen von Handelsab-
kommen sein. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern daher, dass Regelungen zum
- öffentlichen Beschaffungswesen und Wettbewerbsrecht in Handelsabkommen mit Auswirkungen auf
die kommunale Organisationsfreiheit nicht hinter dem reformierten europäischen Vergaberecht zu-
rückbleiben dürfen. Daher fordern die kommunalen Spitzenverbände und der. VKU, dass die Erleichte-
rungen für Inhouse-Vergaben und die interkommunale Zusammenarbeit sowie die Bereichsausnah-
men für Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkom-
. mens auch nur ansatzweise in Frage gestellt werden dürfen.
3. Investorenschutz — Zuständigkeit der nationalen Gerichtsbarkeit auch für Investoren
aus Drittstaaten!
Regeln zum Investitionsschutz sind in Abkommen unter Staaten mit ausgeprägter rechtsstaatlicher
Tradition und ausreichendem Rechtsschutz vor nationalen Gerichten nicht notwendig. Jedenfalls darf
durch solche speziellen Regelungen Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden, ihnen un-
liebsame, aber demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich zustande gekommene politische und ad-
ministrative Maßnahmen (z.B. Regulierung von Fracking zum Schutz der Trinkwasserressourcen) vor
internationalen Schiedsgerichten anzugreifen. Zwar können solche Schiedsgerichte lediglich Scha-
densersatz verhängen und keine Rücknahme von Maßnahme anordnen, doch alleine die Möglichkeit
einer ausufernden Schadensersatzforderung soll und kann Entscheidungen der öffentlichen Hand be-
“reits im Vorfeld beeinflussen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU fordern, im TTIP und
den übrigen derzeit in der Verhandlung befindlichen Abkommen auf spezielle Investitionsschutzrege-
lungen zu verzichten.
4. Umwelt- und Verbraucherschutz - Keine Verpflichtung zum Abbau von Schutzstan-
dards!
Unterschiedliche Standards und Regulierungsansätze in der Umwelt- oder Verbraucherschutzpolitik
können als nicht-tarifäre Handelshemmnisse angesehen werden. Ziel dieser Maßnahmen ist in aller
Regel jedoch kein Protektionismus, sondern die Umsetzung eines gesellschaftlichen Konsenses über
Verbraucher- oder umweltpolitische Fragen. Umfasst sind z.B. die Zulassung bestimmter Pflanzen-
schutzmittel oder auch die Erzeugungsprozesse von Lebensmitteln. Die Anstrengungen zum Abbau
nicht-tarifärer Handelshemmnisse und zur Schaffung regulatorischer Kohärenz dürfen daher nicht da-
zu führen, . dass.der Handlungsspielraum der EU oder der Mitgliedstaaten, z.B. in ihrer Umweltpolitik
bestimmte als notwendig erachtete erhöhte Standards oder von Vertragspartnern abweichende Regu-
lierungsansätze beizubehalten oder neu einzuführen, eingeschränkt wird. Die kommunalen Spitzen-
verbände und der VKU fordern daher, dass bei unterschiedlichen Schutzniveaus die in der EU einheit-
lich oder national geltenden Standards auf keinen Fall mit einem vorrangigen Ziel des Abbaus von
Handelshemmnissen reduziert werden dürfen; dies gilt insbesondere für den Umwelt- und Verbrau-
cherschutz.
- Deu DEUTSCHER DStGB |
Unternehmen e.V.
5. Transparenz - Einbindung kommunaler Vertreter in Beratergruppen
Die Verhandlungsführung über so komplexe Fragestellungen, wie sie mit einem Freihandelsabkom-
men verbunden sind, erfordert Vertraulichkeit. Gleichwöhl besteht aufgrund der umfassenden Auswir-
kungen eines.solchen Abkommens schon bei diesen Verhandlungen auch ein berechtigtes Interesse
an Transparenz; die kommunalen Spitzenverbände und der VKU teilen dieses Interesse. Ein guter
Weg, beiden Interessen Genüge zu tun, ist u.a. die frühzeitige Einbindung relevanter Gruppen.
Das Abkommen sollte nicht nur der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates bedür-
fen, sondern auch der Zustimmung der Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland sollten
nicht nur der Bundestag und der Bundesrat dem Freihandelsabkommen zustimmen müssen, sondern
es sollten auch die Kommunen an der Entscheidungsfindung beteiligt und über den jeweiligen Ver-
handlungsstand informiert werden, damit die Interessen aller staatlichen Ebenen gewahrt bleiben.
Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU begrüßen daher ausdrücklich die Einberufung eines
Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für TTIP unter Beteiligung der Kommu-
nen. Sie fordern darüber hinaus eine Beteiligung der kommunalen Ebene und der öffentlichen Dienst-
leistungen in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen.
6. TISA - Kein Alleingang, ’der über die GATS und WTO hinausgeht!
Derzeit wird zudem von den USA, der EU und 20 weiteren Mitgliedern der Welthandelsorganisation
(WTO) das ‚Trade in Services Agreement‘ (TiSA) verhandelt. Ziel dieser Verhandlungen ist der Abbau
von Handelshemmnissen im öffentlichen Dienstleistungssektor, um neue Marktchancen zu eröffnen.
Diese Verhandlungen werden sehr vertraulich geführt. Auch für dieses Abkommen fordern die kom-
munalen Spitzenverbände und der VKU, dass die öffentliche Daseinsvorsorge und damit der öffentli-
che Dienstleistungssektor nicht betroffen sein dürfen. Die entsprechenden Standards dürfen nicht
über das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade
in Services - GATS) hinausgehen. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legiti-
mierte Verantwortung vor Ort dürfen keinesfalls im Zuge von partiellen wirtschaftlichen Interessen zum
Nachteil der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden. Die Organisationsfreiheit der
Kommunen als einer der Kernbereiche des kommunalen Selbstverwaltungsrechts muss sichergestellt
und Rekommunalisierungen nach den Gegebenheiten vor Ort-und auf Basis des lokalen Wählerwil-
„. lens uneingeschränkt möglich ‚bleiben. Wir fordern für das TiSA-Abkommen ebenfalls eine breitere '
Einbindung der betroffenen Öffentlichkeit, die Verfolgung eines Positivlistenansatzes sowie die Wah-
rung:des geltenden Vergaberechts.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Aktenzeichen
- V/0920/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37