V/0592/2010/1
Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster
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Anlage 2_V_0592_2010_E1
1026 Zeichen
Anlage 2 zu V/0592/2010/E1 Gemeinsamer Ratsantrag von SPD GAL DIE LINKE 28. Nov.2010 Ergänzungsantrag zur Vorlage Nr. V/059212010 "Handl ungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster" in der Be schlussfassung des AFBL Der ASSVW / Rat der Stadt möge beschließen: 11. Neu Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Be schlusses des Hauptausschuss vom 5.11.2008 (V/0846/2008) den Ratsantrag der SPD- Fraktion vom 15.9.2008: Klimaschutz bereits bei der Stadtplanung beginnen - "Leitfaden für Klimaschutz in der Stadtplanung Münsters" entwickeln bis zum Frühjahr 2011 umzusetzen. Ziele eines solchen Leitfaden sollten sein: 1. Klimaschutz frühzeitig im Planungsprozess berücksic htigen. 2. Planungen energetisch optimieren 3. Energiepotentiale erschließen 4. Information der Bürgerschaft sowie der Bauträger un d ihrer Planer 5. Anwendung des Leitfaden durch Bauträger und Planer 12. Neu: wie 11. Alt Begründung: Die Begründung erfolgt mündlich 1
Anlage 3_V_0592_2010_E1
4945 Zeichen
aLL——————————<——————————— => RN a ä> mhmhmhmhmhmmmmmRaaRmRmaaamaRa»D_»=_ BBA_—F<F» / j \ Anlage 3 zu V/0592/2010 / \ : “ Anregung Nr. 218/2010 Umweltforum Münster e.V. Dachverband der münsterschen Umweltgruppen Umweltforum Münster e.V., Zumsandestr. 15, 48145 Münster - Zumsandestr. 15, 48145 Münster . : \ 'Fon:'0251 - 13 60 23 “ Anden Fax'-0251 - 13 60 24 Rat der Stadt Münster @: info@umweltforum-muenster.de n P . It 1 ter.d Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe Yen umWetfarum muensier.d® ®& Linien 2 und 10, Zumsandestraße "Münster, 15.11.2010 Ansprechpartner: Christoph Thiel Anregung des Umweltforum Münster e.V. nach $ 24 GO Passivhausstandard für Neubauten in Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, die Gutachtervorschläge B8 und B9 aus dem Endbericht des „Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster“ zeitnah umzusetzen und vom Teil 1 b in den Teil 1 a des’ Handlungskonzeptes (Vorlage V/0592/2010) zu übernehmen. Beim Verkauf städt. Grundstücke wird der Passivhausstandard als Bedingung für die Bebauung vorgegeben. Städt. Wohnungsunternehmen führen den Passivhausstandard im Neubau ein. Ebenso wird der . Passivhausstandard beim- Neubau städt. Gebäude ab 2011 eingehalten. Begründung: 1. Die Zielrichtung Passivhausstandard bei städtischen Neubauten ist ein notwendiges Signal an die Architekten und Bauschaffenden in dieser Stadt um den notwendigen Umdenkungsprozess, der sowieso über kurz oder lang kommen wird (EU-Richtlinien, Bund, Verschärfungen EnEV), in Gang zu setzen. Da Veränderungen immer auch von Widerständen begleitet werden ist es notwendig, dass die Kommune hier eine Vorbild’und Vorreiterfunktion übernimmt um mit gelungenen Projekten (einige beachtenswerte aus der privaten.-Bauwirtschaft gibt es ja bereits) die Bedenken zu zerstreuen und mit nachahmenswerte Lösungen für möglichst viele Bauaufgaben vorausgeht. Es ist in der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln, dass von privaten Bauherren Passivbauweise gewünscht, begrüßt und gefordert wird, die Stadt Münster selbst sich aber in dieser Frage vornehm zurückhält. Umweltforum Münster e.V.; Dachverband der münsterschen Umweltgruppen ADFC ® AGBSA e Biologische Station Rieselfelder «e ' BUND ® Emshof ,e Energiewendegruppe - Greenpeace Gruppe Münster e NABU Stadtverband Münster. e «NABU Naturschutzstation ® NÜTEC 'e FairPta.net Umweltberatung Münsterland ® . VCD Regionalverband Münsterland‘ e Waldschule Münsterland e WWF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto 18 006 791 « Sparkasse Münsterland Ost e BiZ 400 501 50 Anregung Nr. 218/2010 2. Der Passivhausstandard ist technisch ohne weiteres bei fast allen Bauaufgaben möglich. Er geht einher mit einer deutlichen Komfortsteigerung. Bei größeren Bauaufgaben im Schulbereich, Kindergartenbau, Altenpflege etc., wo sowieso Lüftungsanlagen gefordert werden müssen, ist der Mehraufwand sehr gering und die - Komfortverbesserung überzeugend. j 3. Der Passivhausstandard bei städtischen Neubauten ist schon mittelfristig, erst recht langfristig ein wirtschaftlicher Vorteil. Die investiven Mehrkosten sind gering (5 bis 7%, je nach Bauaufgabe auch deutlich geringer), die Einsparungen bei den Nebenkosten enorm. Darüber hinaus ist der zukünftige Wertverlust von Passivhäusern deutlich geringer, da sie zukünftige Standards vorwegnehmen und der mögliche spätere Sanierungsaufwand nicht zu Buche schlägt. 4. Der Passivhausstandard bei städtischen Woöhnungsunternehmen im Wohnungsbau ist ein Beitrag zur überschaubaren Entwicklung der Heizkosten für die Mieter und damit unter sozialer Aspekten sehr sinnvoll, da besonders die Schichten mit geringerem Einkommen sich der Angebote der städtischen Wohnungsunternehmen bedienen. 5. Münster hat in den letzten Jahren den Spitzenplatz im Bundesvergleich verloren. Viele Städte in Deutschland binden die Passivbauweise viel stärker in ihre Klimaschutzkonzepte ein, wie z.B. Frankfurt, Nürnberg, Hamburg. Sogar das gesamte Land Hessen legt Passivbauweise für seine neuen Liegenschaften fest. Münster muss wieder an die Spitzenreiterposition anknüpfen und deshalb den Passivhausstandard verbindlich für seine Liegenschaften einführen. . Christoph Thiel gez. Sebastian Leidinger Harald Nölle gez. Dr. Andrej Jentsch gez. Patrik Werner gez. Florian Heskamp gez Dr. Thomas Hövelmann gez. Karin Rietman Sachkundige Einwohner im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft bzw. Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Umweltforum Münster e.V., Dachverband der münsterschen Umweltgruppen ADFC e AGBSA e Biologische Station Rieselfelder «e BUND e Emshof ‚e Energiewendegruppe Greenpeace Gruppe Münster e NABU Stadtverband Münster «e NABU Natürschutzstation e NÜTEC e FairPla.net Umweltberatung Münsterland e VCD Regionalverband Münsterland e Waldschule Münsterland e \WVWVF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto 18 006 791 . Sparkasse Münsterland Ost e. BLZ 400 501 50
Hauptvorlage V/0592/2010 mit Anlagen
112145 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Vorlagen-Nr.:
V/0592/2010
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Wildt
Ruf:
Betrifft
Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster
Beratungsfolge
26.10.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
28.10.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung
08.12.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stellt in Bekräftigung seiner am 12. März 2008 beschlossenen Klimaschutzziele fest, dass
diese Ziele nur in einer gemeinsamen und großen Kraftanstrengung der engagierten Akteure aus
Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und der Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind.
2. Der Rat stimmt dem Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für
Münster zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungskonzept - Teil 1 (Anlage 1 a+b) genannten
Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. Maßnahmen, die keiner weiteren politischen Ent-
scheidung bedürfen, sollen sofort in Angriff genommen werden (Ü4, Ü5, Ü8, B4, B6, B7, B13,
B14, B15, G1, G2, G3, E1, E3, E7, E9, V4, V6, V7, V9). Für die anderen Maßnahmen sind die
Voraussetzungen für eine Entscheidung der zuständigen Gremien zur Umsetzung der Maßnah-
men vorzubereiten und zu schaffen.
4. Für die im Handlungskonzept - Teil 2 (Anlage 2) genannten Maßnahmen wird die Verwaltung
beauftragt, bereits jetzt die Voraussetzungen zu schaffen und eine Umsetzung in den kommen-
den Jahren vorzubereiten und anzustreben.
5. Die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes (Teil 1 und Teil 2) erforderlichen jährlichen
Haushaltsmittel (Anlage 3) sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushaltsplan
2011 sowie die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2010 – 2014 im
Teilplan 1401 einzustellen. Für die Haushaltpläne 2012 ff. wird geprüft, ob die Mittel im Teilplan
1401 unter einem neuen Produktnamen „Kommunaler Klimaschutz“ verwaltet werden können.
Zum 01.01.2011 werden im Teilergebnisplan 1401 1,5 Stellen Entgeltgruppe 10, für die Maß-
nahmen Ü1 (1,0) sowie Ü6 (0,5) eingerichtet.
492 67 03
E-Mail:
WildtB@stadt-muenster.de
Datum:
28.09.2010
V/0592/2010
- 2 -
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis und begrüßt, dass
- die Stadtwerke Münster GmbH der wichtigste Partner im Rahmen der kommunalen Klima-
schutzarbeit ist,
- diese sich bereit erklärt hat, sich umgehend mit den Maßnahmen B14, B15, E1 und E3
auseinanderzusetzen und Detailuntersuchungen und Konzepte zur Umsetzung der Maß-
nahmen (Techniken, Kosten, Planungs- und Realisierungszeiträume) bis zum Herbst 2011
vorzulegen,
- die Stadtwerke Münster GmbH für die Maßnahme Ü2 – Klimaschutzfond in Zusammenar-
beit mit der Verwaltung bis zum Sommer 2011 ein Konzept erarbeiten wird, um die kommu-
nale Klimaschutzarbeit weiter auszubauen.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachst andsbericht zur Umsetzung des Klimaschutzkon-
zeptes, den sie alle zwei Jahre vorlegen soll, um den Punkt „Finanzlage zur Umsetzung der
Klimaschutzmaßnahmen“ zu ergänzen.
8. Folgende Anträge und Anregungen (Anlage 4 – 10) sind in die Erarbeitung des Klimaschutz-
konzeptes 2020 und der Ausarbeitung des Handlungskonzeptes eingeflossen und werden -
soweit fachlich und finanziell möglich - bei der Umsetzung berücksichtigt und umgesetzt.
- Antrag A-R/0019/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Münster 2020 – Aktions-
programm für kommunalen Klimaschutz“
- Antrag A-R/0028/2008 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Biogas-Anlagen“
- Antrag A-R/0002/2009 der SPD-Fraktion „Vernetztes und integriertes Beratungs- und In-
formationskonzept für Energieeinsparung und regenerative Energien in Münster aufbauen“
- Antrag A-R/0017/2009 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Solartechnik auf allen städti-
schen Dächern und Grundstücken“
- Antrag A-R/0025/2010 der CDU-Fraktion „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“
- Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 eingebracht im AUB
- Anregung gem. § 24 GO NRW 153/2009 „Beschleunigte Realisierung von Projekten“
Die Anträge und Anregungen sind damit formal erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe
1401 Übergreifender Umweltschutz,
Klima, Immissionsschutz, Bo-
den, Abfall
Zeile 11 Personalaufwendungen 2011 -
2020
900.000 jährlich 90.000 €
(Ü1 und Ü6)
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
(incl. Aufwendungen für B11 –
B13, deren Refinanzierung
angestrebt wird)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
225.000
395.000
395.000
435.000
405.000
435.000
280.000
265.000
265.000
265.000
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2012
2013
2014
- 215.000
- 215.000
- 215.000
Refinanzierung
B11 – B13
V/0592/2010
- 3 -
2015
2016
2017
2018
2019
2020
- 215.000
- 215.000
- 65.000
- 50.000
- 50.000
- 50.000
Insgesamt: 2.975.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen bzw. Einsparungen sind im Haushaltsplan
2011 bei den o. g. Produktgruppen zusätzlich zu veranschlagen.
Begründung:
Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster
Der Rat hat mit Beschluss vom 28.04.2010 (V/0791/2009 und V/0791/2009_E1) die Verwaltung be-
auftragt, ein Konzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für die Stadt Münster zu er-
arbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Dieses erfolgt mit dieser Vorlage.
zu 2.)
Die Empfehlungen der Gutachter bilden für das „Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschut-
zes 2020 für Münster“ die Grundlage, wobei die beteiligten Fachämter und die Stadtwerke Münster
GmbH für die Bewertung der Maßnahmen und ihrer Umsetzungsmöglichkeiten eigene Einschätzun-
gen und Bewertungen vorgenommen haben, die in die Erarbeitung des Handlungskonzeptes einge-
flossen sind. Dabei ist das Handlungskonzept 2020 - wie bereits das Handlungskonzept 1995 - nicht
statisch festschreibbar, sondern es ist als eine Grundlage für einen Prozess zu verstehen, in dem das
Konzept fortlaufend weiterentwickelt und fortgeschrieben wird, um auch über die Empfehlungen hin-
aus weitere Entwicklungen und Erkenntnisse in den kommenden Jahren zuzulassen und aufzuneh-
men.
Die Gutacher haben im Klimaschutzkonzept 2020 bereits dargestellt, dass alle Maßnahmen im Be-
reich „Stadt als Motor“ umgesetzt werden müssten, um bis zum Jahr 2020 mindestens eine CO
2-
Reduzierung von 20% gegenüber 1990 zu erreichen. Das „40% Ziel“ kann nur mit deutlich mehr
kommunalen Aktivitäten sowie landes-, bundes- und europaweiter Unterstützung erreicht werden. Für
das Handlungskonzept stellen somit alle 52 Maßnahmen des Maßnahmenkataloges „Stadt als Motor“
die Grundlage der kommunalen Klimaschutzarbeit der kommenden 10 Jahre dar, da sie alle eine ho-
he Priorisierung aufweisen und Maßnahmen mit geringer Priorisierung bereits im Klimaschutzkonzept
(vgl. Kapitel 7.7 im Klimaschutzkonzept 2020 für Münster) aussortiert worden sind. Im Handlungskon-
zept wird allerdings eine zeitliche Rangfolge vorgenommen, um durch die zeitliche Entzerrung und
Staffelung der sehr schwierigen kommunalen Haushaltslage und den begrenzten personellen Res-
sourcen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Erarbeitung des Handlungskonzeptes zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
2020 hat die Verwaltung für alle Maßnahmen die Kostenansätze der Gutachter überprüft und neu
bewertet (insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage) und zudem die Umset-
zungsmöglichkeiten geprüft. Entstanden ist ein Handlungskonzept, das versucht, auch bei einer dra-
matischen Haushaltslage aktiven Klimaschutz umzusetzen und dabei die lokale Wirtschaft anzukur-
beln.
zu 3.)
Im Teil 1 des Handlungskonzeptes (Anlage 1 a+b) sind 33 Maßnahmen aufgenommen worden, mit
deren Umsetzung möglichst im kommenden Jahr begonnen werden sollte, um eine dauerhafte Wir-
kung zu erzielen. Die Übersicht ist in zwei Bereiche unterteilt worden, wobei in Teil a Maßnahmen
aufgenommen worden sind, die sofort umgesetzt werden können. Die Maßnahmen in Teil b erfordern
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- 4 -
für ihre Umsetzung eine weitere politische Entscheidung, die von der Verwaltung vorbereitet und dann
den politischen Gremien vorgelegt werden muss.
In der Übersicht in Anlage 1 a+b sind die Maßnahmen kurz erläutert und die Bewertung der Verwal-
tung zu jeder Maßnahme komprimiert zusammengefasst worden. Ferner ist der neue Kostenansatz
gegenüber dem Kostenansatz des Klimaschutzkonzeptes angegeben worden.
An der Spitze der Maßnahmen in Teil a steht Münsters Allianz für den Klimaschutz, die für das weite-
re Gelingen der Klimaschutzarbeit in der ganzen Stadtgesellschaft Impulsgeber und Antrieb werden
kann. Münsters Allianz für den Klimaschutz ist mit Fördermitteln und dem bereits im Haushalt abgesi-
cherten Eigenanteil bis 2013 finanziert. Ihr schnellstmögliches Umsetzen ist ein wichtiger Gelingens-
faktor. Die weiteren Maßnahmen in Teil a haben größtenteils im Rahmen der Fortführung einen gerin-
gen Koordinierungsaufwand oder sind Maßnahmen, die die Verwaltung oder Dritte im Rahmen des
Alltagsgeschäftes umsetzen können. Sie binden für die Fortführung und Weiterentwicklung zusätzli-
che kommunale Finanzressourcen in Höhe von insgesamt ca. 45.000 – 90.000 Euro im Jahr. Da in
jedem Jahr bis 2020 unterschiedliche Maßnahmen mit jeweils anderen Teilbeträgen zu Buche schla-
gen, ergeben sich unterschiedliche Jahreskosten. An dieser Stelle, wie auch an den weiteren ent-
sprechenden Stellen in der Vorlage, wird jeweils die geringste und höchste Jahressumme genannt.
Die im Folgenden aufgelisteten Maßnahmen können, sobald die erforderlichen Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen, umgehend in Angriff genommen werden.
Ü 4 Münsters Allianz für Klimaschutz
Ü 5 Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffentlichkeitsarbeit
Ü 8 Klimaschutz in der Stadtplanung - Weiterentwicklung des Leitfadens
B 4 Arbeitskreis Mieter/Vermieter
B 6 Öffentlichkeitsarbeit Bauen: Neue Bausteine
B 7 Energie und Denkmalschutz
B 13 Erarbeitung eines Konzepts „Stromverbrauchsminderung in städtischen Gebäuden“
B 14 Stromsparprämien
B 15 Informativere Stromrechnung
G 1 Energie-Coaching für KMU und deren Fachplaner
G 2/Ü4 Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sektor GHD
G 3 Energiecontrolling für KMU
E 1 Ausbau der Fernwärme in der Fläche
E 3 Ausbau dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung
E 7 Umfeld Solarenergie unterstützen
E 9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen
V 4 Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität
V 6 Sicherung und Optimierung des Regionalbus-Angebots
V 7 Sicherung und Optimierung des Stadtbus-Angebots
V 9 Verbesserung des Abstellangebots für Fahrräder
Tab. 1: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 – Teil 1 a
Erläuterung: Die Abkürzungen (auch für alle folgenden Maßnahmenauflistungen) sind dem Endbericht „Klima-
schutzkonzept 2020 für die Stadt Münster“ entnommen Im Einzelnen sind dies: Ü: Übergreifende Aktivitäten, B:
Bauen und Wohnen, G: Gewerbe, Handel, Dienstleistung, E: Energieumwandlung/Erneuerbare Energien und V:
Verkehr.
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Die Maßnahmen in Teil b erfordern für ihre Umsetzung entsprechende weiterführende Entscheidun-
gen durch die zuständigen Gremien, wie z.B. die Einführung eines Passivhausstandards als Zielwert
oder die Umsetzung im Bereich der Verkehrsplanung. Das bedeutet, dass die Verwaltung die ent-
sprechenden Entscheidungen vorbereitet und die Beschl ussvorlagen ausarbeitet, damit dann die
Umsetzung beschlossen werden kann. Auf Grund der hohen CO
2-Effizienz und guten Breitenwirkung
sollten diese organisatorischen Maßnahmen ebenfalls umgehend vorbereitet und umgesetzt werden.
Sie sind mit Aufwendungen von insgesamt ca. 110.000 – 125.000 Euro im Jahr verbunden, zusätzlich
entstehen ggf. weitere projektbezogene Kosten. Wichtige Maßnahmen bilden dabei der Aufbau des
Klimaschutzfonds oder der personelle Ausbau der Klenko, ohne die die Umsetzung des Handlungs-
konzeptes nicht realistisch ist.
Klimaschutzfonds Ü 2
Ü 1 Klimaschutzkoordination (Klenko) personell ausbauen
Ü 3 Klima-Check von Ratsbeschlüssen
B 8 Festsetzung Passivhausstandard bei Verkauf städtischer Grundstücke und bei städt. Woh-
nungsunternehmen
B 9 Zielrichtung Passivhausstandard bei Neubau städtischer Gebäude
B 10 Energetische Zielwertfestlegung bei Sanierung städt. Gebäude
G 7 Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GHD“
E 8 Ausbau Windenergie
V 1 Klimaschutz als zentrale Zielstellung im Verkehrsentwicklungsplan
V 2 Aufbau und Fortführung einer kontinuierlichen, regionalen Verkehrsplanung
V 10 Förderung des Fußverkehrs in Münster
V 11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement
V 12 Mobilpunkte zur Optimierung Verkehrsmittelverknüpfung im Umweltverbund
Tab. 2: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 – Teil 1 b
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Handlungskonzeptes Teil 1 setzt die Stadt Münster die ziel-
gerichtete Klimaschutzpolitik fort, die sich jedoch an den begrenzten Haushaltsmitteln und den perso-
nellen Ressourcen der Verwaltung orientieren muss.
zu 4.)
Im Teil 2 des Handlungskonzeptes (Anlage 2) sind die weiteren 19 Maßnahmen aufgenommen wor-
den, für deren Umsetzung die Verwaltung die Voraussetzungen schaffen soll, um sie in den kom-
menden 3 bis 4 Jahren ebenfalls in Angriff zu nehmen. Auf Grund des kurzen Zeithorizontes von 10
Jahren bis 2020 musste eine geringe zeitliche Staffelung bzw. Entzerrung der Maßnahmen erfolgen,
um einerseits die Kosten über die Jahre zu verteilen und andererseits der personellen Ausstattung
Rechnung zu tragen. Die Maßnahmen erfahren dadurch keine Abwertung, wobei die Umsetzung ein-
zelner Maßnahmen wie z.B. Ü7, G4 oder V8 nach Bewertung der Verwaltung nicht im Vordergrund
steht (vgl. Anlage 2).
Ü 6 Energieberatung ausbauen und differenzieren
Ü 7 Klimaschutz und Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung
Ü 9 Bürger-/Firmen-Klimafonds
B 1 Gütesiegel Gebäudesanierung
B 2 Weiterentwicklung Förderprogramm „Energieeinsparung und Altbausanierung“
B 3 Konjunkturprogramm Klimaschutz – 100 Gebäude-Sanierungsprogramm
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B 5 Technikimpulse „Bauen“
B 11 Wieder-Einführung des Energiespar-Intractings
B 12 Erhöhung der (personellen) Ressourcen für das städtische Energiemanagement
Unterstützung bei der energet. Optimierung schwer vermietbarer Büro-/Hallenimmobilien G 4
Themenspezifische Kampagnen G 5
Servicestelle „Energieeffizienz durch Nutzermotivation“ G 6
Ausbau KWK im Heizkraftwerk Uni E 2
Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung E 4
Biogaserzeugung aus Grünschnitt E 5
Gestaltungs- und Integrationsförderung für Solarthermie und Fotovoltaik E 6
V 3 Betriebliches Mobilitätsmanagement
V 5 Ausbau Schienenpersonennahverkehr
V 8 Erschließung neuer Finanzierungswege für den ÖPNV
Tab. 3: Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 – Teil 2
Mit der Umsetzung der Maßnahmen des Teils 2 des Handlungskonzeptes mit jährlichen Aufwendun-
gen von insgesamt ca. 135.000 - 315.000 Euro wird die erfolgreiche Klimaschutzarbeit der Stadt
Münster unter Berücksichtigung der engen Haushaltslage fortgeführt und auf alle Bereiche ausgewei-
tet. Dabei musste die Verwaltung vorschlagen, eine erfolgreiche Maßnahme wie das Förderprogramm
„Energieeinsparung und Altbausanierung“ ab 2011 einzustellen, da die Haushaltsmittel nicht mehr zur
Verfügung stehen. Auch das neue Energiekonzept der Bundesregierung stellt die Notwendigkeit der
Forcierung der Altbausanierung heraus. Wenn es nicht gelingt, die Sanierungsrate zu verdoppeln,
können weder die Klimaschutzziele auf Bundesebene noch die in Münster erreicht werden. Sobald
sich die Haushaltslage ändern sollte, müsste eine Überprüfung z.B. im Rahmen der kontinuierlichen
Sachstandsberichte zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (siehe zu 6.) erfolgen.
Die Maßnahmen B11 und B12, die sich auf die Reduzierung des Energieverbrauchs der städtischen
Gebäude beziehen, erfordern zwar Kosten in Höhe von durchschnittlich bis zu 200.000 €, werden
aber durch die Einsparungen, die mit der Umsetzung verbunden sind, kurzfristig refinanziert.
zu 5.)
Gemäß Ratsbeschluss V/0791/2009 und V/0791/2009_E1 vom 28.04.2010 (Beschlusspunkt 2) hat
der Rat nicht nur die Erarbeitung des Handlungskonzeptes beschlossen, sondern festgelegt, dass die
Finanzierung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalressourcen Bestandteil dieses
Handlungskonzepts ist, über das der Rat im Ra hmen des Haushaltsplans 2011 sowie der mittel-
fristigen Finanzplanung zu entscheiden hat. Zudem sollen die Haushaltsmittel im Teilplan 1401
unter dem (neuen) Produktnamen „Kommunaler Klimaschutz“ gesammelt ausgewiesen werden.
Damit der Umfang der mindestens erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen abgegrenzt werden kann, hat die Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Hand-
lungskonzeptes jede Maßnahme überprüft und bewertet und einen neuen Finanzrahmen ermittelt.
Grundlage der Überlegungen war stets die äußerst angespannte Haushaltslage und das Ziel, die
kommunale Handlungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten, sowie der Ansatz, die begrenzten Mittel mög-
lichst effektiv einzusetzen. Natürlich ist mit dieser finanziellen Einschränkung auch ein Verlust an Um-
setzungseffektivität verbunden. In der Anlage 3 sind die Kosten auf die Jahre 2011 bis 2020 differen-
ziert aufgeteilt worden, um so das erforderliche Gesamtvolumen sowie die jährlichen Kosten über-
schlägig ermitteln zu können.
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Die Gutachter hatten für die Umsetzung des Maßnahmenkataloges „Stadt als Motor“ bis 2020 insge-
samt 15,3 Mio. Euro veranschlagt, wobei der Klimaschutzfond (Ü2) sowie Maßnahmen des Gebäu-
demanagements, die sich refinanzieren (B11 – B1 3), nicht berücksichtigt wurden. Die Verwaltung
konnte nach Prüfung der Maßnahmen und unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage
diese Aufwendungen auf insgesamt 3 Mio. Euro (oder ca. 280.000 – 315.000 Euro jährlich) reduzie-
ren. Natürlich bedeutet diese Reduzierung auch eine Verringerung der Aktivitäten gegenüber dem
Klimaschutzkonzept (wie z.B. die Streichung des Förderprogrammes Energieeinsparung und Altbau-
sanierung mit 5 Mio. Euro oder die Reduzierung der Kosten anderer Maßnahmen), doch kann mit den
angesetzten Haushaltsmitteln ein Großteil der Maßnahmen zumindest in Gang gesetzt werden.
Die gemäß Beschlussvorlage V/0791/2009/E_1 vorgeschlagene Einrichtung eines neuen Produkts im
Teilplan 1401 unter dem Titel „Kommunaler Klimaschutz“ bedarf einer längeren Vorbereitung und ist
somit für den Haushaltsplanentwurf 2011 nicht mehr möglich. Die Verwaltung kann jedoch über die
Verwendung der im Jahr 2011 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel detailliert berichten und wird
für die Haushaltpläne 2012 ff. prüfen, ob und in wieweit eine Ausweitung des Produktplanes mit ei-
nem neuen Produkt „Kommunaler Klimaschutz“ möglich und umsetzbar ist.
Die vom Rat am 12. März 2008 beschlossenen Klimaschutzziele können nur in einer gemeinsamen
und großen Kraftanstrengung der engagierten Akteure aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbän-
den und der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. Auch für die Stadt Münster und ihre Unterneh-
men bedeutet dies, die erfolgreiche Klimaschutzarbeit nicht nur fortzuführen, sondern noch zu stei-
gern und die Kräfte der ganzen Stadtgesellschaft zu bündeln. Sollte es im Rahmen der Haushalts-
planberatungen, beispielsweise durch Umschichten, nicht gelingen, zusätzliche Haushaltsmittel für
die Klimaschutzarbeit bereitzustellen, wird die Verstärkung der Klimaschutzarbeit in Münster in dem
beschriebenen Umfang nicht möglich sein. Das Erreichen des beschlossenen Klimaschutzziels ist
dann erheblich in Frage gestellt. Die durch die vorhandenen Haushaltsmittel abgesicherten personel-
len und sächlichen Ressourcen in den Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster sind bereits heute
durch die bestehenden Aufgaben und Projekte vollständig ausgelastet. Lediglich die im Folgenden
aufgelisteten Projekte könnten von dem vorhandenen Personal angegangen oder fortgesetzt werden,
jedoch nicht, wie im Klimaschutzgutachten angesetzt, weiterentwickelt werden.
Ü 4 Münsters Allianz für Klimaschutz Für drei Jahre
Ü 5 Fortsetzung Öffentlichkeitsarbeit Nur Fortsetzung, keine Weiterentwicklung
B 4 Arbeitskreis Mieter/Vermieter Im Rahmen der Allianz für Klimaschutz
B 7 Energie und Denkmalschutz Nur Fortsetzung, keine Weiterentwicklung
G 2/Ü4 Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sektor GHD Im Rahmen der Allianz für Klimaschutz
E 9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen Nur Fortsetzung, keine Weiterentwicklung
Ü 8 Klimaschutz in der Stadtplanung Ratsbeschluss
Festsetzung Passivhausstandard bei Verkauf städti-
scher Grundstücke
B 8 Ratsbeschluss
Tab. 4: Maßnahmenkatalog ohne zusätzliche Haushaltsmittel
zu 6)
Ohne das große Engagement der Stadtwerke Münster GmbH kann die kommunale Klimaschutzarbeit
nicht erfolgreich sein. Sie hat in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Projekte wie z.B. den Bau
des GuD - Heizkraftwerkes am Hafen, ein umfassendes Nahverkehrsangebot, die Einführung des
Öko-Stroms und den damit verbundenen intensiven Ausbau der Solarenergie in Münster durch die
„Neue Energien“ GmbH oder aktuell den Ausbau der Windenergie auch außerhalb Münsters einen
erheblichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet. Die positive Zusammenarbeit in
allen Bereichen des Klimaschutzes mit der Stadtverwaltung und sonstigen Akteuren in der Stadt wol-
len die Stadtwerke Münster in den kommenden Jahren fortführen und ausbauen.
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Somit nehmen die Stadtwerke Münster auch im Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutz-
konzeptes 2020 wieder eine tragende Rolle ein. Die Umsetzung der Maßnahmen B14, B15, E1 und
E3 ist für die Stadtwerke bereits heute ein wichtiges Anliegen, so dass sie bis zum Herbst 2011 Pla-
nungen zur Umsetzung der Maßnahmen sowie ggfs. bereits erste Umsetzungserfolge vorlegen wer-
den. Ob und inwieweit ein Klimaschutzfond (Ü2), bei dem die Stadtwerke sicherlich ein Hauptakteur
sein werden, entwickelt und umgesetzt werden kann, muss in Zusammenarbeit von Stadtwerken und
Stadtverwaltung geprüft werden. Bis zum Sommer 2011 sollte hier möglichst ein Konzept ausgearbei-
tet werden, damit die kommunale Klimaschutzarbeit weiter ausgebaut werden kann. Vorbilder können
der Klimaschutzfond aus Mannheim oder der proKlima – Fonds aus Hannover
1 darstellen.
Zu 7.)
Das vorgelegte Handlungskonzept ist als Maßnahmenkatalog mittelfristig bis 2020 angelegt und
sollte kontinuierlich umgesetzt werden, wobei neue Entwicklungen und Erkenntnisse in einem fort-
laufenden Prozess berücksichtigt und eingebunden werden müssen. Das Konzept ist somit wie
bereits oben angeführt nicht statisch, sondern als Grundlage für einen aktiven Prozess zu verste-
hen.
Mit Beschlussvorlage des Rates V/0791/2009 vom 28.04.2010 ist die Verwaltung beauftragt worden,
2012 erstmalig einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 vorzule-
gen. Der Sachstandsbericht soll dann alle zwei Jahre erfolgen, um die kontinuierliche Klima-
schutzarbeit zu dokumentieren und bewerten zu können, damit frühzeitig Änderungen der kommu-
nalen Klimaschutzpolitik eingeleitet werden können. Die Verwaltung schlägt vor, dabei zusätzlich
die Finanzlage zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu überprüfen, um auch hier auf
Veränderungen reagieren zu können und ggf. den H andlungsrahmen auch auszuweiten, wenn
sich die kommunale Finanzlage deutlich verbessert.
zu 8.)
Die im Folgenden aufgeführten Anträge sind in Rahmen des Klimaschutzkonzeptes von den Gut-
achtern geprüft und soweit möglich in das Handlungskonzept aufgenommen worden. Sie werden
bei der Umsetzung der Maßnahmen soweit fachlich und finanziell möglich berücksichtigt und nach
Maßgabe der mit den Anträgen korrespondierenden Projekte des Konzeptes abgearbeitet.
- Antrag A-R/0019/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Münster 2020 – Aktions-
programm für kommunalen Klimaschutz“: Es is t ein umfassendes und zielorientiertes Kli-
maschutzkonzept 2020 ausgearbeitet worden und Maßnahmen für die Zielerreichung sind
beschrieben worden.
- Antrag A-R/0028/2008 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Biogas-Anlagen“: Der Einsatz
von Biogas-Anlagen wird in Münster mit einem technisch-wirtschaftlichen Potenzial von 4
MW laut Klimaschutzkonzept angesetzt, wofür bereits 15% der vorhandenen Acker- und
Grünlandflächen genutzt werden müssen. Hier begrenzt die Flächenkonkurrenz zwischen
Energiepflanzen und Nahrungspflanzen das Potenzial.
- Antrag A-R/0002/2009 der SPD-Fraktion „Vernetztes und integriertes Beratungs- und In-
formationskonzept für Energieeinsparung und regenerative Energien in Münster aufbauen“:
Das vorhandene Informations- und Beratungsangebot sowie die Öffentlichkeitsarbeit soll
nach Maßgabe des Handlungskonzeptes weiter ausgebaut werden.
- Antrag A-R/0017/2009 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Solartechnik auf allen städti-
schen Dächern und Grundstücken“: Die Anwendung der Solartechnik soll im gesamten
1
Der Klimaschutzfond der Stadt Mannheim wird mit 1,13 Mio. Euro jährlich dotiert. ProKlima ist ein in der Region Hannover seit 1998 akti-
ver Klimafonds, der von Stadt und Stadtwerken Hannover mit jährlich ca. 5 Mio. Euro ausgestattet wird; hinzu kommen Beiträge aus Umland-
kommunen.
V/0592/2010
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Stadtgebiet ausgeweitet werden, wobei für die städtischen Liegenschaften bereits ein um-
fassendes Vermarktungssystem der Flächen vorhanden ist.
Die nach Vorlage des Klimaschutzkonzeptes eingebrachten Anträge sind wie folgt berücksichtigt.
- Antrag A-R/0025/2010 der CDU-Fraktion „Bürger schaft am Klimaschutz beteiligen“: Insbe-
sondere städtische Dachflächen werden bereits seit einigen Jahren angeboten und mit 1,4
MW ist das Potenzial größtenteils ausgeschöpft. Eine Dachbörse kann im Rahmen der
Umsetzung des Handlungskonzeptes aufgebaut werden, wobei die Stadtwerke Münster be-
reits stadtweit Flächen akquirieren und umsetzen. Die Stadtwerketochter „Neue Energien“
bietet Beteiligungsmöglichkeiten bereits an. Über deren Ausweitung wird im Rahmen der
weiteren Umsetzung des Handlungskonzeptes mit den Stadtwerken beraten.
- Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010, eingebracht im Ausschuss für Umweltschutz und
Bauwesen zur Beschlussvorlage V/0791/2009. Die Ausweitung der Aktivitäten über die
Vorschläge des Klimaschutzkonzeptes hinaus wurde soweit finanziell möglich in das Hand-
lungskonzept aufgenommen.
- Anregung gem. §24 GO NRW 153/2009 „Beschleunigte Realisierung von Projekten“: Durch
die Umsetzung des Handlungskonzeptes wird eine beschleunigte Realisierung des Klima-
schutzkonzeptes eingeleitet.
Die Anträge und die Anregung wären damit formal erledigt. Die Umsetzung und Einarbeitung er-
folgt im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes.
Schlussbetrachtung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für die
Stadt Münster eine große Herausforderung darstellt, die die Stadt nur gemeinsam mit allen Akteu-
ren aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und natürlich den Bürgerinnen und Bürgern
bewältigen kann. Nur mit vereinten Kräften kann das Handlungskonzept zur Umsetzung des Kli-
maschutzkonzeptes 2020 angegangen und damit die langjährige, erfolgreiche Klimaschutzarbeit
der Stadt fortgeführt werden.
Dies geschieht vor dem Hintergrund der dramatischen Haushaltslage und des vom Rat beschlos-
senen Konsolidierungsziels, das Haushaltsdefizit bis zum Jahr 2014 auf maximal 20 Mio. Euro zu
reduzieren. Mit einem Kostenansatz von nunmehr ca. 280.000 bis 315.000 Euro pro Jahr könnte
die umfangreiche Klimaschutzarbeit zielgerichtet fortgeführt werden, wobei die Haushaltsmittel
zusätzlich in den Haushalt eingestellt werden müssen. Die Verwaltung wird sich weiterhin aktiv
bemühen, Fördermittel für die Umsetzung der Maßnahmen zu akquirieren, wie es z.B. für das
Netzwerk „Münsters Allianz für Klimaschutz“ bereits gelungen ist.
Doch Klimaschutz ist nicht nur ein wichtiger Imagefaktor für die Stadt Münster, sondern stellt auch
eine große Chance für die lokale Wirtschaft dar, denn Klimaschutz ist auch Wirtschaftsförderung,
wie beispielsweise die Bereiche Altbausanierung oder erneuerbare Energien eindrucksvoll zeigen.
i.V.
Thomas Paal
(Stadtrat)
Anlage 1 a+b: Teil 1 - Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020
Anlage 2: Teil 2 - Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020
V/0592/2010
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V/0592/2010
Anlage 3: Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutz-
konzeptes 2020
Anlage 4: Antrag A-R/0019/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Münster 2020 –
Aktionsprogramm für kommunalen Klimaschutz“
Anlage 5: Antrag A-R/0028/2008 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Biogas-Anlagen“
Anlage 6: Antrag A-R/0002/2009 der SPD-Fraktion „Vernetztes und integriertes Beratungs-
und Informationskonzept für Energieeinsparung und regenerative Energien in
Münster aufbauen“
Anlage 7: Antrag A-R/0017/2009 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Solartechnik auf al-
len städtischen Dächern und Grundstücken“
Anlage 8: Antrag A-R/0025/2010 der CDU-Fraktion „Bürgerschaft am Klimaschutz beteili-
gen“
Anlage 9: Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 eingebracht im Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen
Anlage 10: Anregung gem. §24 GO NRW 153/2009 „Beschleunigte Realisierung von Projek-
ten“
Teil 1 a - Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster Anlage 1a zu V/0592/2010
* (fett) = Maßnahme gemäß Ratsbeschluss V/0791/2009/E1, die bestehende Projekte fortführt oder intenisviert und im Rahmen des bestehenden Budgets finanziert werden ka
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
Ü4
Münsters Allianz für
Klimaschutz
Aufbau eines stadtweiten Netzwerkes "Allianz für Klimaschutz" mit
gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistung., etc.
zur Entwicklung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnhamen in den
Bereichen.
Klenko,
Fachämter,
Stadtgesell-
schaft 40.000 € 40.000 €
2014 bis
2020
Durch die Umsetzung eines solchen Netzwerkes kann ein entscheidender Impuls in die Stadt mit
ihren unterschiedlichen Akteuren aus Handwerk, Dienstleistung, etc. gegeben werden, um die
Verantwortung für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in der Stadt auf viele Schultern
zu legen. Die Anschubfinanzierung von 2011bis 2013 ist durch die Förderung des
Bundesumweltministerium und die vorhandenen Eigenmittel, die bereits seit 2008 im Haushalt
eingestellt sind, gesichert, so dass erst ab 2014 laufende Kosten entstehen.
Ü5*
Fortsetzung und
Weiterentwicklung
Öffentlichkeitsarbeit
Die guten Aktivitäten in Münster sollen beibehalten und weiter ergänzt
werden, z.B. Energiestadtplan Münster ausbauen oder übergreifender Clai
m
für Klimaschutzprojekte Klenko
vorhandene
Mittel
vorhandene
Mittel (Ü2) dauerhaft
Die Öffentlichkeitsarbeit für den Klimaschutz in Münster sollte weiter ausgebaut werden. Die
Projekte könnten dann aus dem Klimaschutzfond finanziert werden. Sehr wichtig wäre ein
eigenes Claim (Internet) für den Klimaschutz in Münster, damit auch die Werbung via Internet
direkter gesteuert werden. Verknüpfung mit vielen Maßnahmen.
Ü8*
Klimaschutz in der
Stadtplanung -
Weiterentwicklung des
Leitfadens
Leitfaden „Energiegerechte Bauleitplanung“ soll aktualisiert werden im
Hinblick auf städtebaul. Verträge, die EnEV 2009, das EEWärme-Gesetz
sowie das Projekt „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW"
Fachamt,
Klenko 10.000 € n.q. dauerhaft
Die energiegerechte Bauleitplanung ist bereits seit Jahren ein wichtiger Baustein der
Bauleitplanung. Um die aktuellen Ansätze (EnEV 2009 + EEWärmeG) noch besser in die
Bauleitplanung und insbesondere in der Gestaltung städtebaulicher Verträge zu integrieren, sol
eine Überarbeitung des bestehenden Leitfadens erfolgen. Dabei geht es insbesondere darum
energetischen Baukonzepten keine Hindernisse durch öffentlich-rechtliche Vorschriften in den
Weg zu legen. Daraus erwachsen könnten dann z.B. Pilotprojekte für das Projekt "100
Klimaschutzsiedlungen NRW". Die Überarbeitung kann intern erfolgen und verursacht daher
keine Kosten. Der Vorrang der Fernwärmeversogung sollte dabei Berücksichtigung finden
eventuell auch durch einen Anschluss- und Benutzungszwang.
B4*
Arbeitskreis
Mieter/Vermieter
Der Konflikt zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen der Altbausanierun
und Energieeinsparung ist dauerhaft und könnte durch einen gezielten
Projektansatz deutlich verbessert werden, um auch so weitere
Energieeinsparungen zu realisieren.
Klenko,
Wohnungswirtsc
haft,
Mieterverein 5.000 €
vorhandene
Mittel dauerhaft
Das Projekt könnte im Rahmen der Allianz für Klimaschutz umgesetzt werden und hier einen
wichtigen Baustein für die Bürger darstellen.
B6*
Öffentlichkeitsarbeit
Bauen: Neue Bausteine
Neue und weitere Bausteine zur Öffentlichkeitsarbeit im Themenfeld „Baue
n
und Wohnen“. Hier ist eine Intensivierung sehr wichtig und kann eine
deutliche Wirkung auf die lokale Wirtschaft haben.
Klenko, HWK,
KH, Handwerk,
Energieberater 20.000 € 15.000 € dauerhaft
Das bisherige Budget in diesem Bereich war mit ca. 3.000 € angesetzt. Die Aktivitäten könnten
durch eine Erhöhung deutlich intensiviert werden, wobei in einem ersten Schritt 15.000 €/a auf
Grund der engen Haushaltslage angesetzt worden sind.
B7*
Energie und
Denkmalschutz
Aufbauend auf die erarbeiteten Materialien wird ein Vermittlungs- und
Beratungsschwerpunkt zu diesem Themenfeld durch spez. Beratung und
Öffentlichkeitsarbeit angeboten.
Klenko,
Energieberater 5.000 €
vorhandene
Mittel dauerhaft
Der Ansatz ist wichtig, da die Problematik der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude in den
kommenden Jahren zunehmen wird. Hierbei geht es darum Mut für individuelle
Lösungsfindungen zu machen und nicht eine generelle Handlungsanleitung zu erarbeiten. Die
Öffentlichkeitsarbeit kann aus vorhandenen Mitteln gedeckt werden.
B13
Erarbeitung eines
Konzepts „Strom-
verbrauchsminderung in
städtischen Gebäuden“ Erarbeitung von Stromsparkonzepten zu unterschiedlichen Anwendungen. Fachamt 15.000 € 15.000 €
2012 -
2017
Der Stromverbrauch konnte in den städtischen Gebäuden aufgrund immer weiter zunehmender
techn. Ausstattung nicht gesenkt werden, so dass es sinnvoll ist, anhand typischer
Anwendungsfelder (z.B. der Optimierung von PC-Netzwerken in Schulen, Beleuchtung, Pumpen
und Lüftung) die Erarbeitung von Einsparkonzepten fortzusetzen und durch externe Beratung zu
ergänzen.
B14 Stromsparprämien
Der Stromverbrauch der Haushalte verursacht ca.12% der CO2-
Emissionen. Im Unterschied zur Heizenergie sinkt der Stromverbrauch noch
nicht. Als ein Baustein zur Ausschöpfung des Einsparpotenzials wird
vorgeschlagen, Prämien für die Erreichung von Stromeinsparungen
auszuzahlen. Klenko, SWM 110.000 € 0 € 2012
Der Ansatz eines solchen Projektes ist sicherlich sehr zielführend, da der Stromverbrauch in
Münster seit mehr als 15 Jahren stetig wächst. Jedoch ist die Finanzierung der Prämien für die
Stadt ein hoher Kostenfaktor. Die Stadtwerke Münster erarbeiten zur Zeit im Rahmen des
"Smart meter" Stromzählers eine Modell, das in Kombination mit einer intelligenten Kundenkarte
Anreize für energiesparendes Verhalten durch einen Boni geben wird.
B15*
Informativere
Stromrechnung
Die Forderung nach verständlichen und übersichtlichen Rechnungen ist ni
c
nur in Münster sondern bundesweit ein häufiges Anliegen, dass hohe
Einsparpotenziale hat. SWM keine keine dauerhaft
Die Stadtwerke geben neben Tarifinformationen seit vielen Jahren ihren Kunden auch
Informationen zum Vorjahresverbrauch und weisen auf die exakte Dauer der jeweiligen
Abrechnungszeiträume in Tagen hin, da diese im laufe der rollierenden Jahresabrechnungen
voneinander abweichen können und sich auf einen Vergleich der Jahresverbräuche
entsprechend auswirken. Trotz dieser bereits recht umfangreichen Informationen arbeiten die
Stadtwerke selbstverständlich laufend an Optimierungen, um den Informationsgehalt und die
Verständlichkeit der Rechnungen noch weiter zu verbessern. Der Smart Meter als eine weitere
Informationsquelle für den energiebewussten Kunden sowie Tarifmodelle mit kürzeren
Abrechnungsintervallen werden interessierten Kunden zukünftig noch mehr Informationen zur
Verfügung stellen können.
G3
Energiecontrolling für
KMU
Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems zum Aufbau eines
einfachen Energiemanagements in KMU Klenko, SWM 30.000 € 0 €
Die Notwendigkeit der Entwicklung eines eigenen Qualitätsmanagementsystems zum Aufbau
eines einfachen Energiemanagements für KMU wird als fraglich angesehen. Hier gibt es
Betriebe mit Erfahrungen, die im Rahmen der Allianz für Klimaschutz weiterausgearbeitet
werden sollten. Es sollten am Markt verfügbare Instrumente genutzt werden und in die Öko-Pro
Projekte der Stadt integriert werden.
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
G1
Energie-Coaching für
KMU und deren
Fachplaner
Aufbau eines Pools von Energie-Beratern, die kostenpflichtig für KMU als
Spezialisten für Energieeffizienz arbeiten und diese beraten.
Klenko, Wifö,
IHK, HWK,
SWM 10.000 € 10.000 € einmalig
Die Maßnahme ist zielführend, da im Bereich KMU oftmals Energieeffizienzmaßnahmen nicht
optimal durchgeführt werden. Bei der Entwicklung eines Produktes „Energie-Coaching“
(Leistungsdefinition, Aufbau eines Energieberaterpools, Qualitätssicherung, Vermarktung) sind
vorhandene Produkte der Branchenverbände zu berücksichtigen und die Abgrenzung eines
neuen Produktes hervorzuheben.Das Produkt könnte im Rahmen der Wirtschaftsförderung
sinnvoll eingesetzt werden. Die angesetzten Kosten sind mit 10.000 € realistisch.
G2/ Ü4
Netzwerke für
Erfahrungsaustausch im
Sektor GHD
Erfahrungsaustausch zwischen GHD-Unternehmen zu Themen wi
e
Technische Anlagen (z.B. Beleuch-tung, Kühlung/ Klimatisierung),
Mitarbeitermotivation, Fuhrpark, etc.. Möglicher Bestandteil der geplanten „
Münsters Allianz für Klimaschutz.
Klenko, Wifö,
IHK 25.000 € 0 € dauerhaft
Eins solches Netzwerk sollte in "Münsters Allianz für Klimaschutz" integriert werden und von dort
aus systematisch aufgebaut werden.Daher werden keine zusätzlichen Kosten angesetzt.
E1*
Ausbau der Fernwärme
in der Fläche
Ausbau des bestehenden FW-Netzes im Umfeld vorhandener
Fernwärmetrassen durch die Stadtwerke. Unterstützend soll ein Öko-Image
für die Fernwärme aufgebaut werden, d.h. Verbesserung und Aufwertung
des Image der Fernwärmeversorgung im Sinne eines ökologisch wertvollen
Produktes wie z.B. Ökostrom. Stadt, SWM 10.000 € 10.000 € dauerhaft
Die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie von Stadt und Stadtwerken zum Ausbau der
Fernwärme ist sehr wichtig insbesondere zur Imageverbesserung der Fernwärme als eine
ökologisch sinnvolles und wertvolles Produkt. Die angesetzten Kosten von 10.000 € sind für die
begleitende Öffentlichkeitsarbeit durch die Stadt vorgesehen, die zur Intensivierung der
Imageverbesserung beitragen sollen.
Die Stadtwerke planen innerhalb der nächsten zehn Jahre einen deutlichen Ausbau der
Fernwärme, so dass ab 2020 rd. 100 Mio. kWh/a klimaschonender Fernwärme zusätzlich
abgesetzt werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Anschlusswert von rd. 70.000 kW.
E3
Ausbau dezentrale Kraft-
Wärme-Kopplung
Errichtung von Klein- und Mini-BHKW in geeigneten Objekten mit hohem
Grundlastanteil in der Wärmeabnahme z.B. größere Wohngebäude mit
ganzjährigem Warmwasserwärmebedarf, Wohnheime u.ä.. Möglich wären
jährlich 150 kWel BHKW-Leistung. SWM 30.000 € 0 € dauerhaft
Der Aufbau eines Förderprogrammes neben der bestehenden KWKG-Förderung des Bundes
wird zur Zeit von den Stadtwerken Münster nicht angestrebt. Insgesamt sollte der BHKW-
Ausbau nicht mit dem Ausbau der Fernwärme konkurrieren, sondern in den anderen
Stadtbereichen weiter vorangetrieben werden. Die Stadtwerke gehen von einem
Wärmepotenzial für den BHKW-Ausbau von rd. 30 Mio. kWh/a bis 2020 aus. Bei rd. 6.000
Vollbenutzungsstunden eines BHKW-Moduls entspricht dies einer thermischen Leistung von ca.
5.000 kW und einer elektrischen Leistung von etwa 3.000 kW, was über den
Betrachtungszeitraum einem jährlichen Zuwachs von rd. 300 kW(el) entspricht und über dem
Ansatz der Gutachter von 150 kW(el) liegt.
E9*
Beteiligung an
Solaranlagen
unterstützen
Akquisition von großen, publikumsnahen Dachflächen bei Industrie und
Gewerbe, Aufbau einer „Tauschbörse“ für Investoren und Anbieter von
Dachflächen, Entwicklung von unterschiedlichen Betreibermodellen,
Kampagne zur Einwerbung von Beteiligungen, Serviceplattform für Planer
und Architekten, etc.
Klenko,
Fachamt 20.000 € 0 € dauerhaft
Die städtischen Dachflächen sind mit bislang 1,4 MW fast vollständig ausgeschöpft.
Hauptinvestor sind die Stadtwerke Münster. Mit externen Investoren ist es kaum zu einem
Abschluss gekommen, da immer wieder Finanzierungsprobleme auftraten. Weitere Flächen
könnten in einem stadtweiten Kataster angeboten werden, wobei die Stadtwerke Münster über
ihre Gesellschaft "Neue Energie" bereits eine Vielzahl an Solaranlagen auf gewerblichen
Dachflächen installiert haben und hier weiter akquirieren werden.
V4
Öffentlichkeitsarbeit
umweltfreundliche
Mobilität
Weiterer Ausbau der Beratung und Öffentlichkeitsarbeit für ein
e
umweltfreundliche Mobilität v.a. für Pkw-Nutzer, die den Umweltverbund
bisher wenig oder nicht nutzen. Außerdem übergreifende
Informationsmaßnahmen zur stärkeren allgemeinen Sensibilisierung der
Bevölkerung für umweltfreundliche Mobilität.
Fachamt, SWM,
Verbände 20.000 € 20.000 € dauerhaft
Die Maßnahme fügt sich in das laufende Arbeitsprogramm ein. Ein Mehr an Öffentlichkeitsarbeit
mit einem Budeget von 20.000 € pro Jahr könnte das Thema deutlich unterstützen und die
Akzeptanz der umweltfreudlichen Mobilität fordern.
V6
Sicherung und
Optimierung des
Regionalbus-Angebots
Die Erreichbarkeit zwischen Stadt und Umland mit Regional- un
d
Schnellbuslinien sollte auch in Zukunft sichergestellt und weiter optimiert
werden, u.a. durch Erhalt und Optimierung von Angebotsumfang und -
qualität sowie die Sicherung der dauerhaften Finanzierung des
Regionalbusverkehrs.
Fachamt, SWM,
Busunternehme
n,
Aufgabenträger n.q. n.q. dauerhaft
Die Abstimmung erfolgt als "laufendes Geschäft" von Stadt und Stadtwerken Münster, dabei
wird eine Optimierung stets angestrebt. Die Zuständigkeit liegt bei den benachbarten Kreisen.
V7
Sicherung und
Optimierung des
Stadtbus-Angebots
Der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet wurde in den vergangene
n
Jahren bereits kontinuierlich verbessert. Angebotsumfang und Qualität des
ÖPNV sollten auch zukünftig gesichert und weiter optimiert werden, unter
anderem bei Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort,
Fahrgastinformation. Fachamt, SWM n.q. n.q. dauerhaft
Die Maßnahme fügt sich in das laufende Arbeitsprogramm ein und ist ein originäres Anliegen d
e
Stadt und der Stadtwerke Münster. Dabei stehen alle Maßnahmen, wenn sie zu einer
betrieblichen Mehrleistung führen und nicht kostenneutral sind, unter dem
Finanzierungsvorbehalt. MIttelfristig wird der 2. Nahverkehrsplan fortgeschrieben und weitere
Optimierungen werden geplant.
Teil 1 b - Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster Anlage 1b zu V/0592/2010
* (fett) = Maßnahme gemäß Ratsbeschluss V/0791/2009/E1, die bestehende Projekte fortführt oder intenisviert und im Rahmen des bestehenden Budgets finanziert werden kann.
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
Ü2
Klimaschutzfond zur
Finanzierung eines Teils
der zusätzlichen
Maßnahmen und
Projekte
Zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte
soll ein Klimaschutzfond eingerichtet werden. Finanzierung z.B. aus den
Gewinn der Stadtwerke Münster sowie möglichst ergänzent durch weitere
Unternehmen in der Stadt Münster.
Klenko,
Fachämter,
SWM 500.000 € 300.000 € dauerhaft
Durch die dauerhafte Einrichtung eines Klimaschutzfonds könnte die Klimaschutzarbeit in
Münster auf eine sichere Basis gestellt werden, um effektiv die Klimaschutzarbeit auf
einem hohen Niveau langfristig zu sichern.
Die Finanzierung müßte jedoch durch extern z.B. die Stadtwerke Münster oder weitere
Unternehmen erfolgen. Ein Betrag von z.B. 300.000 Euro könnte zur Finanzierung
verschiedener Förderprogramme der Maßnahmen wie B2, B3, B5 oder B14 beitragen.
Die Stadtewerke Münster GmbH stehen einem solchen Konzept offen gegenüber.
Auf Grund der engen Haushaltslage wurde erstmal eine Reduzierung des Ansatzes
gegenüber dem Gutachten gewählt, da ein Teil der Erlöse der Stadtwerke Münster
bereits für die Anschubfinanzierung der Klimaschutzmaßnahmen des
Handlungskonzeptes vorgeschlagen werden.
Ü1
Klimaschutzkoordination
(Klenko)
personell ausbauen
(1 - 2 Stellen)
Die Klenko ist derzeit mit 2 Stellen besetzt. Bei der Vielzahl der Themen
und Ansprüche ist bereits jetzt eine deutliche Überbelastung der Mitarbeiter
zu verzeichnen und neue Projekte können nicht mehr in Angriff genommen
werden oder bestehende nicht mehr ausgebaut werden. Stadt, Politik 100.000 € 60.000 € dauerhaft
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass Münster am unteren Rand des
Personaleinsatzes für Klimaschutz liegt. Zum Vergleich: Heidelberg bzw. Frankfurt/Main
haben etwa 1 Klimaschutzmanager je 50.000 bzw. 75.000 Einwohner - in Münster
dagegen 140.000 Einwohner pro Stelle. Die Aufstockung um mindestens 1 Personalstelle
ist daher dringend erforderlich, um den hohen Anforderungen gerecht zu werden und
weitere Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept 2020 überhaupt umsetzen zu können.
Da der Klimaschutz eine der zentralen Aufgaben der Gegenwart und der Zukunft ist,
muss eine stärkere Bündelung von Fachwissen, Zuständigkeiten und Ressourcen
erfolgen. Dies kann durch eine Verstärkung der Klenko zielgerichtet umgesetzt werden.
Ü3
Klima-Check von
Ratsbeschlüssen
Systematik zur durchgängigen Prüfung der Auswirkungen von
Ratsbeschlüssen auf Klimaschutzstrategie und Klimagasausstoß
Klenko,
Fachamt 30.000 € 15.000 € einmalig
Mit einem Instrument wie dem Klima-Check für alle Ratsbeschlüsse könnte, ähnlich wie
bei dem Energiecheck im Rahmen der Beschlüsse zum Bau städtischer Liegenschaften,
die Transparenz der kommunalen Entscheidungen in ihrer Klimaschutzwirkung erhöht
werden.
B8*
Festsetzung eines
Passivhausstandard
beim Verkauf
städtischer Grundstücke
und bei städt.
Wohnungs-
unternehmen
Der bisherige Niedrigenergiehausstandard, der durch die EnEV 2009
erreicht worden ist, sollte mit dem Ziel des anspruchsvolleren
Passivhausstandards schrittweise fortgeschrieben werden. Trotz geringer
Neubautätigkeit sollte Münster seiner Vorreiterrolle weiterhin gerecht
werden.
Klenko,
Fachamt, W+S keine keine dauerhaft
Das sogenannte "Niedrigstenergiegebäude“ ist gemäß EU-Gebäuderichtlinie
(Niedrigstenergiegebäude= Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf
sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen ....
gedeckt werden.) bis Ende 2020 in den EU-Staaten in nationales Recht umzusetzen. Das
Passivhaus erreicht den Standard des sog. Niedrigstenergiegebäudes noch nicht. Damit
bedeutet die vorzeitige Einführung eines Passivhausstandards keine übertriebene
Forderung, sondern das Vorziehen eines Gebäudestandards, der in den kommenden
Jahren ohnehin kommen wird. Auch beim Niedrigenergiehausstandard hat Münster 1997
eine Vorreiterrolle eingenommen und sollte dieses nunmehr wieder tun. Dabei ist ein
schrittweises Vorgehen sinnvoll, um die Einführung den Kosten anzupassen und somit
die Vermarktungsmöglichkeiten gegenüber dem Umland nicht einzuschränken.
B9*
Zielrichtung Passivhaus-
standard bei Neubau
städtischer Gebäude
Bisher baut die Stadt im Niedrigenergiehausstandard. Ein Kindergarten ist
als Passivhaus errichtet worden. Die Stadt sollte ihrer Vorbildrolle gerecht
werden und beim Neubau eigener Gebäude ein hohes Ziel vorgeben.
Dabei müssen neben Wärme- auch Stromstandards gelten.
Klenko,
Fachamt, W+S
max. 5%
gegenüber
EnEV
mindestens
10 - 15 %
gegenüber
EnEV dauerhaft
Das"Niedrigstenergiegebäude“ gemäß EU-Gebäuderichtlinie ist auch für kommunale
Gebäude ab Ende 2019 in nationales Recht umzusetzen. Somit bedeutet auch hier die
vorzeitige Einführung eines Passivhausstandards keine übertriebene Forderung, sondern
nur ein geringfügiges Vorziehen eines Gebäudestandards, der ohnehin kommen wird.
Durch ein schrittweises Vorgehen könnten die zusätzliche Kosten deutlich reduziert
werden, da bei jedem Gebäude eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt werden könnte.
B10*
Energetische
Zielwertfestlegung bei
Sanierung städt.
Gebäude
Das Energiemanagement verfolgt seit Jahren das Ziel, bei Sanierungen
möglichst große Energieeinsparungen zu erzielen. Politische Unterstützung
kann dabei ein Beschluss darstellen, der Zielwerte für Strom und Wärme
anstrebt und die Zuständigkeiten des Energiemanagements klar aufzeigt. Fachamt, W+S keine keine dauerhaft
Mit einer solchen politischen Entscheidung könnten die Erfolge des
Energiemanagements dauerhaft gesichert und untermauert werden. Die Festsetzung von
Zielwerten für Strom und Wärme sind dabei zudem wichtige Bausteine, die als
Selbstverpflichtung auch außerhalb der Stadtverwaltung deutlich als Vorbild
kommunizierbar sind, z.B. auch im Rahmen der „Allianz für Klimaschutz“.
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
G7
Förderprogramm
„Energieeffizienz-
maßnahmen im Sektor
GHD“
Entwicklung eines Förderprogramms mit kleinen finanziellen Zuschüssen
für Unternehmen. Das Programm soll dabei als Anreizsystem funktionieren
und der Breitenförderung kleinerer Maßnahmen dienen (G1, G5, G6).
Finanzierung ggf. in Kooperation mit Herstellern von Effizienzprodukten.
Stadt, Wifö,
SWM, IHK 300.000 € 50.000 € dauerhaft
Die Erfahrungen aus dem Altbauförderprogramm zeigen, dass auch kleine finanzielle
Zuschüsse in Kombination mit entsprechend anspruchsvollen Qualitätszielen eine sehr
hohe Wirkung entfalten können, ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und zur
lokalen Wirtschaftsförderung beitragen. Als Test könnte zunächst ein Budget von 50.000
Euro aus dem Klimaschutzfond (Ü2) angesetzt werden, dabei ist eine Abgrenzung
gegenüber anderebn Förderprgrammes des Bundes oder des Lndes zwingend
erforderlich. .
E8 Ausbau Windenergie
Durch die Ausweisung neuer Konzentrationsflächen für Windenergie
könnte der Einsatz erneuerbarer Energien in Münster deutlich ausgebaut
werden.
Klenko,
Fachamt, SWM 50.000 € 0 €
Bereits 1997 ist eine Untersuchung zur Ausweisung von Windvorranggebieten
durchgeführt worden. Diese Studie sollte zu nächst verwaltungsintern unter den neuen
Rahmenbedingungen aktualisiert werden (damit entstehen keine Kosten für eine neue
Untersuchung). Nach derzeitigem Stand steht ein Repowering erst in ca. 10 Jahren in
Münster an. Die Stadtwerke Münster prüfen zudem Beteiligungsmöglichkeiten an exteren
Windparks und Off-Shore Windparks.
V1*
Klimaschutz als zentrale
Zielstellung im
Verkehrsentwicklungs-
plan 2025
Zur Ausrichtung der zukünftigen Verkehrsplanungen auf eine Verringerung
der verkehrsbedingten CO2-Emissionen sollte der Klimaschutzaspekt in
den VEP Münster 2025 aufgenommen werden und durch ein Monitoring die
Verkehrsentwicklung mittels regelmäßig aktualisierter Nachhaltigkeits- bzw.
Klimaschutzindikatoren überprüft werden. Fachamt 10.000 € 0 € dauerhaft
Das Thema Klimaschutz ist bereits im Zwischenbericht des VEP Münster 2025
aufgenommen worden, so dass die Maßnhame bereits in der Umsetzung ist.
V2
Aufbau und Fortführung
einer kontinuierlichen
regionalen
Verkehrsplanung
Der Regionalverkehr hat in den letzten Jahren stark zugenommen und
einen großen Anteil an den CO2-Emissionen in Münster. Zur Optimierung
der Regionalverkehre sollte eine gemeinsame regionale Verkehrsplanung
im Rahmen einer kommunalen Partnerschaft aufgebaut werden.
Fachamt,
Kreise,
Gemeinden 30.000 € 0 €
Das Thema wird im Rahmen des VEP Münster 2025 systematisch mit dem Zielhorizont
2050 aufbereitet. Inwieweit sich daraus konkrete Ansätze zur Veränderung des
Regionalverkehrs ableiten lassen, bleibt abzuwarten.
V10
Förderung des
Fußverkehrs in Münster
Kurze Wege (<2km) werden in Münster häufig noch mit dem Kfz
zurückgelegt. Diese Wege könnten für Fußgänger attraktiver werden u.a.
durch mehr Querungshilfen vielbefahrener Straßen, gute Gehwegbreiten,
verkürtze Wartezeiten an Ampeln, mehr Kontrolle von Gehwegparken, ein
flächendeckendes Fußwegenetz sowie die Schaffung neuer
verkehrsberuhigter Bereiche. Fachamt 80.000 € 0 € dauerhaft
Die Förderung des Fußgängerverkehrs wird ein Schwerpunktthema des VEP Münster
2025, wobei hier dann Möglichkeiten zur Intensivierung des Füßgängerverkehrs
aufgezeigt werden sollen. Somit fügt sich die Maßnahme in das laufende
Arbeitsprogramm ein und die vorgesehenen Kosten fallen nicht an.
V11
Gesamtstädtisches
Parkraummanagement
Steuerung von Parkraumangebot und -nachfrage im gesamten Stadtgebiet
u.a. durch Anpassung des Parkraumangebots im öffentlichen
Straßenraum, eine autoarme Innenstadt (u.a. Steigerung der
Aufenthaltsqualität), eine dynamische Zufahrtsbeschränkung der
Innenstadt sowie die Regulierung von Parkraumangebot und
Gebührenpflicht auch in den äußeren Stadtbezirken. Fachamt 0 € 0 € dauerhaft
Das aktuell gültige Parkraumkonzept hat den Zielhorizont 2010. Insofern steht, auch im
Zusammenhang mit der Aufstellung des VEP Münster 2025, ohnehin eine Fortschreibung
des Parkraumkonzeptes an. Somit fügt sich auch diese Maßnahme in das laufende
Arbeitsprogramm ein.
V12
Mobilpunkte zur Opti-
mierung der Ver-
kehrsmittelverknüpfung
im Umweltverbund
Die Kombination von Bus-/Bahn-Haltestelle, Carsharing-Punkt und
Radabstellanlage ermöglicht einen schnellen und bequemen Wechsel
zwischen allen Verkehrsmitteln des Umweltverbunds.
Fachamt, SWM,
ADFC,
Stadtteilauto 20.000 € 0 €
2014 bis
2018
Die bestehenden Mobilpunkte in Münster bedürfen, sollte man das Konzept
weiterverfolgen, sicherlich einer Aufwertung. Ob weitere Standorte für Mobilpunkte
eingerichtet werden sollen, wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft. Somit fügt
sich die Maßnahme in das laufende Arbeitsprogramm ein.
2- Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster Anlage 2 zu V/0592/2010
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
Energieberatung
ausbauen und
differenzieren
Energie-/Umweltberatung der Stadt (ganztags statt halbtags) und der
Verbraucherzentrale werden weiter ausgebaut
Klenko,
Fachamt 30.000 € 30.000 € dauerhaft
Die Beratung der Bürger ist im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2020 ein sehr wichtiger
Baustein, der dauerhaft gesichert und ausgebaut werden muss, um die gewünschten Erfolge
in der breiten Öffentlichkeit zu erzielen. Die städtische Energie-/Umweltberatung sollte von
halbtags auf ganztags ausgebaut werden, wobei die Stelle über den Klimaschutzfond (Ü2)
finanziert werden könnte. Die VZ-Energieberatung wird auch über 2015 hinaus fortgeführt.
Auch die Stadtwerke Münster beabsichtigen ihre Beratung wieder auszubauen.
Klimaschutz und
Veränderung der
Altersstruktur der
Bevölkerung
Veränderung in der Altersstruktur erfordert auch Veränderungen im
baul.Bereich, z.B. altersgerechte oder barrierefreie Wohnungen, dabei
Chancen für den Klimaschutz
Klenko,
Fachämter 30.000 € 0 €
keine
Studie
Der Ansatz ist grundsätzlich sinnvoll und wird in der Zukunft sicherlich deutlich zunehmen,
doch zur Zeit im aktuellen Wohnungsmarkt nicht erkennbar. Daher kein Ansatz für eine
Studie sondern ggfs. Intensivierung der Beratung im Rahmen der Sanierungstätigkeit (vgl.
Ü5 und Ü6).
Bürger-/Firmen-
Klimafonds
Mit einem Fonds für lokale und internationale Klimaschutzprojekte soll
Bürgern wie auch Unternehmen in der Stadt Münster eine
Geldanlagemöglichkeit geboten werden, aus der heraus konkrete
Klimaschutzprojekte finanziert werden.
Stadt,
Kreditinstitut,
fairpla.net 40.000 € 0 €
Der Aufbau eines Bürgerfonds stellt eine große Aufgabe für alle Beteiligten dar, da sowohl
die Verwaltung des Fonds als auch die Abwicklung der Projekte gewährleistet sein muss.
Dafür müssten Kreditinstitute für die finanzielle Abwicklung gefunden werden, eine
Organisationsform für die Verwaltung der Gelder entwickelt werden und solvente
Projektträger und Projekte gefunden werden. Zudem ist die Werbung der vom Gutachter
angesetzten 12.500 Teilnehmern á 500 Euro Investitionsvolumen pro Jahr nicht zu
unterschätzen. Eine Umsetzung ist nur durch externe Unterstützung und Förderung z.B.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt möglich.
Gütesiegel
Gebäudesanierung
Entwicklung eines Gütesiegels Gebäudesanierung ist im Rahmen der
Workshops für das Klimaschutzkonzeptes als ein sehr wichtiges
Instrument der Altbausanierung gesehen worden.
Klenko, HWK,
KH, Netzwerk
AltbauPartner,
Energieberater,
Architekt 50.000 € 10.000 € dauerhaft
Die Entwicklung eines solchen Konzeptes und die dauerhafte Umsetzung ist ein wichtiger
Baustein der Fortführung einer erfolgreichen Altbausanierungspolitik in Münster. Die Kosten
für die Erarbeitung eines Siegels können nach Einschätzung der Verwaltung auf 30.000 €
reduziert werden und für die dauerhafte Umsetzung reichen 10.000 €/a aus.
Weiterentwicklung
Förderprogramm
„Energieeinsparung und
Altbausanierung“
Förderprogramm soll fortgeführt werden. Wichtig ist ein hohes Budget, um
Breitenwirkungen zu erzielen. Zudem Weiterentwicklung z.B.
Konzentration auf Außenwanddämmung, Innendämmungsqualität,
Passivhauselemente, Hemmnis Denkmalschutz, Dachintegration von
Solaranlagen
Klenko, HWK,
KH, Architekt,
Energieberater 500.000 € 0 €
Auf die besondere Wirkung des Förderprogrammes in Hinblick auf die Wirtschaftsförderung
im lokalen Handwerk ist bereits mehrfach hingewiesen worden. Das Programm war und ist
sehr erfolgreich, da finanzielle Anreize auch weiterhin wichtig wären für das Thema. Das
Programm könnte z.B. mit 150.000 € Ansatz verstärkt Nischen fördern, die nicht durch
Bundes- oder Landesförderprogramme abgedeckt sind. Zudem wäre das Programm bei
einem weiteren Ausbau mit dem vorhandenen Personal dauerhaft nicht zu bewältigen, so
dass zusätzlich Personalkosten in Höhe von 30.000 € veranschlagt werden müssten.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage ist eine Finanzierung zur Zeit nicht
möglich, so dass das Projekt bis auf weiteres zurückgestellt werden muss.
Konjunkturprogramm
Klimaschutz – 100
Gebäude-
Sanierungsprogramm
Ergänzend zum Förderprogramm Altbausanierung wird ein
„Konjunkturprogramm Klimaschutz“ aufgelegt für 100 Gebäude, die
vorbildlich und begleitet von Öffentlichkeitsarbeit optimal energetisch
saniert werden.
Klenko, HWK,
KH, Architekt,
Energieberater 30.000 € 30.000 €
2011 -
2014
Das öffentlichkeitswirksame Aufzeigen von Sanierungen sowohl in klimaschutzrelevanter als
auch in wirtschaftlicher Hinsicht kann einen wichtigen Impuls für die Initiierung weiterer
Maßnahmen in der Stadt sein. Hier kann auf die Erfolge durch Modellsanierung in den
Jahren 1997 und 2000 zurückgeblickt werden, wobei jetzt nur die Kosten für die
Öffentlichkeitsarbeit angesetzt werden und nicht die Kosten für die Sanierungen selbst (sie
sollten aus B2 sowie Ü2 erfolgen). Auch gutsanierte öffentliche Gebäude könnten so
öffentlichkeitswirksam dargestellt werden.
Technikimpulse „Bauen“
Für einen Zeitraum von 2 -3 Jahren sollte jeweils ein bestimmter
technischer Schwerpunkt, wie z.B. hydraul. Abgleich von Heizungen,
Wärmepumpe, Lüftungsanlagen und Klimatisierung, kooperativ
vorangebracht werden.
Klenko, HWK,
KH, Handwerk,
Energieberater 30.000 € 20.000 € dauerhaft
Um besonders schwierige und komplexe Themen aus dem Neubau-/ Sanierungsbereich in
Angriff zu nehmen, ist eine kampagnenartige Aufbereitung über jeweils 2 -3 Jahre ein
wirkungsvolles Instrument. Eine Verknüpfung mit der Allianz für Klimaschutz könnte
aufgebaut werden. Jährliche Kosten von 20.000 € sollten ausreichend sein.
Wieder-Einführung des
Energiespar-Intractings
Intracting ist ein Finanzierungsmodell, dass es erlaubt, rentable
Energiesparinvestitionen stadtintern durch das Energiemanagement
vorzufinanzieren und damit flexibel agieren zu können.
Immobillienman
agement,
Kämmerei 250.000 € 150.000 €
2012 bis
2016
Das Intracting hat sich als Finanzierungsmodell bewährt, wurde jedoch vor 2 Jahren im
Rahmen der Einführung des NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) beendet. Es
sollte trotz der engen Haushaltslage wieder aufgriffen werden, da aufgrund der häufig sehr
wirtschaftlichen Einsparmöglichkeiten Renditen von 5% erzielt werden können und die
Maßnahme damit hoch wirtschaftlich ist.
Erhöhung der
(personellen)
Ressourcen für das
städtische
Energiemanagement *
Im Vergleich mit anderen Städten liegt in Münster der Personaleinsatzes
am unteren Rand. Um weitere Potenziale besser auszuschöpfen (z.B.
durch Intensivierung des Energiecontrollings und zur Erstellung von
Energieberichten), sollten Möglichkeiten zur Ausweitung und/oder
Optimierung geprüft werden.
Immobilienmana
gment,
Personalamt 50.000 € 50.000 € dauerhaft
Die zusätzlichen Kosten für personelle Ressourcen können zu Energiekosteneinsparungen
führen, die 5- bis 8-fach höher liegen und damit im Netto-Effekt den städtischen Haushalt
entlasten.
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
Unterstützung bei der
energetischen
Optimierung schwer ver-
mietbarer Büro- und
Hallenimmobilien
Ziel der Maßnhame ist die Verringerung des Energieverbrauchs der
Immobilien bei Wiedervermietung um 20-40% durch eine Analyse des
betroffenen Bestandes an Gewerbeimmobilien und die Entwicklung eines
entsprechenden Energieberatungsangebotes. Klenko, Wifö 20.000 € 0 €
Da es sich quantitativ um nicht so viele Gebäude handelt und somit die Auswirkungen auf
den CO2-Ausstoß eher gring sind, wird die Maßnahme als eingeschränkt bedeutsam und
nicht prioritär gesehen.
Themenspezifische
Kampagnen
Entwicklung und Durchführung von Kampagnen für verschiedene
Branchen zur Energieeffizienz wie z.B. Optimierung der Beleuchtung,
Kühlung, Green IT, KWK, etc.
Klenko, SWM,
IHK 150.000 € 20.000 € dauerhaft
Sicherlich fehlen nach wie vor Informationen zu vorhandenen hochwirtschaftlichen
Energieeffizienzpotenzialen in einzelnen für den Sektor GHD typischen Themengebieten,
doch kann eine Finanzierung in der Größenordnung von 150.000 € Entwicklungskosten und
jährlich 50.000 - 80.000 € nicht alleine von der Stadt getragen werden. Hier müssten SWM
und IHK einen deutlichen Beitrag leisten oder eine anteilige Finanzierung über den
Klimaschutzfond (Ü2) erfolgen. Der Finanzierungsrahmen sollte überprüft werden.
Servicestelle
„Energieeffizienz durch
Nutzermotivation“
Aufbau eines Kompetenzzentrums „Energieeffizienz durch
Nutzermotivation“ als Servicestelle für Unternehmen aus dem Sektor
GHD. Entwicklung von Umsetzungskonzepten mit Materialien und
Bereitstellung eines Beratungsangebotes für die Firmen.
Stadt,
Energieberater 30.000 € 0 €
Der Aufbau einer Servicestelle sollte im Rahmen der themenspez. Kampagnen ausgestaltet
werden und unter G5 somit eingebunden werden.Ein eigenes Kompetenzzentrum nur zu
diesem Inhalt ist fraglich, insbesondere bei einmaligen Kosten von 50.000 € und jährlichen
Kosten von 20.000 - 30.000 €.
Ausbau KWK im
Heizkraftwerk Uni
Installation einer Gasturbine mit 5 MW bis 10 MW elektrischer Leistung
zur Verbesserung der Effizienz in der lokalen Dampferzeugung am
Standort Orleansring. Optimierung der Erzeugung von Fernwärme und -
dampf aus KWK in Münster SWM, Uni 5.000 € 0 €
Hierbei besteht für die Stadtverwaltung kaum Handlungsspielraum. Die Stadtwerke haben
dies jedoch als Thema erkannt. Die Heizkraftwerke der Universität und der Stadtwerke
Münster stehen seit vielen Jahren in einem gegenseitigen Liefer- und
Kooperationsverhältnis. Der aktuelle Vertrag zwischen Uni und Stadtwerken läuft bis zum
01. Oktober 2012. Dieser laufende Vertrag regelt im Wesentlichen, dass der Fernwärme-
Grundlastbedarf der Uni durch Lieferungen der Stadtwerke aus dem HKW-Hafen bzw. der
GuD-Anlage ausschließlich in Kraft-Wärme-Kopplung gedeckt wird. Damit leisten die beiden
Fernwärmeerzeuger bereits einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Reduzierung in Münster.
Der Dampfbedarf sowie die Fernwärmespitzen der universitären Einrichtungen werden im
HKW der Uni mittels gasbefeuerter Kesselanlagen abgedeckt. Diese Erzeugungsanteile
möglichst auf eine KWK-basierte Technik umzustellen, ist Gegenstand der gemeinsamen
Diskussion zwischen Uni bzw. den zuständigen Stellen des Landes NRW und Stadtwerken.
Ziel der Gespräche ist es, mit einer Anschlussregelung im Wege einer Kooperation
Lösungen auf den Weg zu bringen, die für die Beteiligten wirtschaftlich
vorteilhaft sind und die zu einer weiteren CO2-Reduktion beitragen.
Ausbau
landwirtschaftliche
Biogasnutzung
Ausbau der Biogaserzeugung in landwirtschaftl. Betrieben möglichst mit
anfallender Gülle und nur zum Teil zusätzlich angebauten
Energiepflanzen. Dabei könnte die Biogasanlage das Biogas über eine
Gasleitung zum Ort des Wärmeverbrauchs liefern (Biogassatelliten-
BHKW). Ziel ist die Verbesserung der Wärmeerzeugung und nicht die
Ausweitung der Anbauflächen für Energiepflanzen.
Stadt,
Landwirte, SWM 10.000 € 5.000 €
2011 bis
2015
Die Unterstützung durch Stadt und Stadtwerke könnte in der Ermittlung und Vermittlung
geeigneter Wärmeabnehmer im weiteren Umfeld bestehender Hofanlagen bestehen. Bei ca.
4 MW Gesamtleistung werden nicht mehr als 15% der Acker- und Grünlandflächen in
Münster für Energiepflanzenanbau benötigt. Die möglichen Kosten von ca. 5.000 € könnten
für Wirtschaftlichkeitsanalysen angesetzt werden.
Biogaserzeugung aus
Grünschnitt
Eine energetische Nutzung eines Großteils des Grünschnitts der AWM
könnte durch eine Vorschaltung einer Vergärungsstufe vor die
Kompostierung erfolgen. Dabei würde das Biogases zu Erdgasqualität
aufbereitet und in das Erdgasnetz der Stadtwerke eingespeist. Dies wäre
nur wirtschaftlich, wenn eine elekt. Leistung von 500 kW bis 1 MW erzielt
wird. AWM, SWM 0 € 0 €
AWM plant vor dem Hintergrund der Zusammensetzung der Grünabfälle eine optimierte
stoffliche und energetische Verwertung. Mittelfristig soll für die Grünabfallmengen eine
Stoffstromsplittung erfolgen, wonach ca. 25 % einer Vergärung, ca. 25 % einer
energetischen Verwertung und ca. 50 % als Strukturmaterial für die Nachbehandlung der
Gärreste aus der bestehenden Bioabfallvergärungsanlage zugeführt werden.
Keine Kosten für die Stadt, sondern bei AWM.
Gestaltungs- und
Integrationsförderung
für Solarthermie und
Fotovoltaik
Gute gestaltete Solaranlagen sollten über ein Förderprogramm mit einem
Investitionszuschuss unterstützt werden, um technische Lösungen für
architektonisch gut integrierte Anlagen voranzubringen. Stadt, SWM 60.000 € 30.000 €
2016 bis
2020
Der Vorschlag eines Förderprogramms für besonders gut gestaltete oder in die
Gebäudearchitektur eingebundene solarthermische und fotovoltaische Anlagen ist sicherlich
in einigen Jahren sinnvoll, doch zur Zeit ist die Beratung und Breitenwirkung (E7) noch
vorrangiger in der Umsetzung. Ab 2016 wäre eine Förderung aus dem Klimaschutzfond (Ü
2) in Höhe von 30.000 € denkbar.
Betriebliches
Mobilitätsmanagement
(BMM) für Unternehmen
Der Aufbau eines BMM zur effizienteren Gestaltung der von Unternehmen
erzeugten Verkehre insb. Berufsverkehr ist bei der Vielzahl an auswärtige
Einpendler ein wichtiges Thema. Ansätze dazu sind bereits im
Luftreinhalteplan (Förderung Firmenabo) enthalten. Maßnahmen sind
vielfältig, wie Parkraummanagement der Unternehmen, Mitfahrbörsen,
Fahrradkonzepte, Telearbeit, etc..
Fachamt,
Unternehmen,
IHK 60.000 € 0 €
Der Aufbau eines BMM für Unternehmen in Münster durch die Verwaltung ist derzeit mit
dem vorhandenen Personal nicht leistbar und stellt ein neues Arbeitsfeld dar, das in Zukunft
sicherlich an Bedeutung gewinnt - insbesondere im Rahmen der Luftreinhalteplanung.
Personalkosten in Höhe von 60.000 € stehen zur Zeit nicht zur Verfügung. Das Thema
könnte aber im Rahmen der Allianz für Klimaschutz im Bereich Verkehr aufgenommen
werden.
Kosten Stadt Münster Ansatz
Maßnahme Erläuterung Beteiligte
Klimaschutz
konzept
Handlungs-
konzept Bewertung
Ausbau des
Schienenpersonennah-
verkehrs
Ziel ist die Optimierung der Erreichbarkeit zwischen Münster und dem
Umland sowie zur Erweiterung des ÖPNV-Angebots im Stadtgebiet. Dazu
gehört beispielsweise die Erhöhung der Beförderungskapazität von Zügen
in den Spitzenzeiten, der zweigleisige Ausbau eingleisiger Strecken, die
Schaffung neuer SPNV-Verbindungen Münster-Umland als auch die
Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte in Außenbezirken zur Unterstützung
des Binnenverkehrs.
Fachamt,
Zweckverband,
Regionalbahn n.q. n.q.
Sicherlich eine geeignete Maßnahme um der Pendlerproblematik zu begegnen.
Zuständigkeit jedoch beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe. Aktuelle wird der
Nahverkehrsplan SPNV fortgeschrieben. Erkennbar ist, dass ein großes Mehr an
Verkehrsleistungen im Bereich des Münsterlandes kurz- bis mittelfristig aufgrund der
schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen nicht zu erwarten ist. Im Rahmen des VEP
Münster 2025 sollen u.a. die Perspektiven der Reaktivierung der WLE sowie weitere
mögliche Haltepunkte im Stadtgebiet untersucht werden.
Erschließung neuer
Finanzierungswege für
den ÖPNV
Um auch zukünftig Umfang und Qualität des ÖPNV-Angebots zu erhalten
und weiter optimieren zu können, sollten neue Wege zur (Mit-)
Finanzierung des öffentlichen Verkehrs erarbeitet werden. Fachamt, SWM 40.000 € 0 €
Kein Handlungsfeld der Stadt Münster, sondern deutlich übergeordnete politische
Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen
des Dt. Städtetages, etc. in entsprechende Diskussionen einbringt. Die genannten Beispiele
wie Rückerstattung von ÖPNV-Tickets, etc. stellen keine neuen Finanzierungswege dar.
Aktuell mögliche Wege werden stets geprüft und genutzt.
* Die Maßnahme wird aus dem Stellenbestand von Amt 23 finanziert.
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020
Anlage 3 zu V/0592/2010
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Ü 2 Klimaschutzfonds n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
Ü 1 Klenko ausbauen (1 Stelle) 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000
Ü 3 Klima-Check Ratsbeschlüsse 15.000
Ü 4 Allianz für Klimaschutz 0 0 0 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
Ü 5 Weiterentwicklung Öffent.Arbeit (über Ü 2) 0000000000
Ü 6 Energieberatung ausbauen 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
Ü 7 Klimaschutz und Altersstruktur 00
Ü 8 Stadtplanungsleitfaden
(2011 aus Budget Klenko) 0 5.000
Ü 9 Bürgerfonds 000
Gesamt ca. 1,2 Mio. Euro ohne Ü2 0 105.000 90.000 90.000 130.000 130.000 135.000 130.000 130.000 130.000 130.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
B 1 Gütesiegel Gebäudesanierung 30.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
B 2 Weiterführung Förderprgramm Altbau 0000000000
B 3 100-Gebäude-Sanierugs-Prg. 30.000 30.000 30.000 30.000
B 4 AK Mieter-Vermieter 0000
B 5 Technikimpulse Bauen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
B 6 Neue Bausteine Öffent.Arbeit 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
B 7 Energie und Denkmalschutz 0000
B 8 Passivhausstandard: Städt. Grundstücke und
Whgsgesells. 0000000000
B 9 Passivhausstandard: Städt. Neubau n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
B 10 Zielwerte: Städt. Sanierungen n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
B 11 Intracting städt. Gebäude 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
B 12 Erhöhung Ressourcen städt. EM * 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
B 13 Stromkonzept städt. Gebäude 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
B 14 Spromsparprämien Haushalte 0000
B 15 Informativere Stromrechnung
Gesamt ca. 0,6 Mio. Euro ohne B11 - B13 0 95.000 75.000 75.000 75.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
G 1 Energie-Coaching für KMU 10.000
G 2 Netzwerke für Erfahrungsaustausch 0000000000
G 3 Energiecontrolling für KMU 00000
G 4 Energieberatung leerstehender Immobilien
G 5 Themenspezifische Kampagnen 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
G 6 Servicestelle Nutzermotivation 0000000000
G 7 Förderprogramm KMU 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000
Gesamt ca. 0,7 Mio. Euro 0 80.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000 70.000
Maßnahmen Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
Maßnahmen Bauen und Wohnen
Kosten €/Jahr
Maßnahmen Übergreifend
Kosten in €/Jahr Kosten €/Jahr
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
E 1 Ausbau der Fernwärme in der Fläche 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
E 2 Ausbau KWK im Heizkraftwerk Uni 00
E 3 Ausbau dezentrale KWK 0000000000
E 4 Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
E 5 Biogaserzeugung aus Grünschnitt
E 6 Gestaltungs- und Integrations-Förderung für
Solaranlagen 0000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000
E 8 Windenergieausbau 0
E 9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen 0000000
Gesamt ca. 0,3 Mio. Euro 0 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
V 1 Klimaschutz im Verkehrsentwicklungsplan 000
V 2 Aufbau und Fortführung einer regionalen
Verkehrsplanung 0000000000
V 3 Betriebliches Mobilitätsmanagement 0000000000
V 4 Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
V 5 Ausbau Schienenpersonennahverkehr n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
V 6 Sicherung und Optimierung des Regionalbus-Angebots n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
V 7 Sicherung und Optimierung des Stadtbus-Angebots n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
V 8 Erschließung neuer Finanzierungswege für den ÖPNV 00
V 10 Fußverkehrskonzept und -förderung 0 0 n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q. n.q.
V 11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement
V 12 Mobilpunkte 00000
Gesamt ca. 0,2 Mio. Euro 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
Gesamt 3 Mio. Euro ohne Ü2 + B11-13 0 315.000 270.000 270.000 310.000 280.000 310.000 305.000 305.000 305.000 305.000
B11-B13 Refinanzierung der Kosten - Gebäudemanagement 0 215.000 215.000 215.000 215.000 215.000 65.000 50.000 50.000 50.000
jährliche Gesamtkosten in € incl. Refinanzierung Gebäudemanagement 315.000 485.000 485.000 525.000 495.000 525.000 370.000 355.000 355.0 00 355.000
* Die Maßnahme wird aus dem Stellenbestand von Amt 23 finanziert.
Kosten €/Jahr
Maßnahmen Energieumwandlung / Erneuerbare Energien
Gesamt
Maßnahmen Verkehr
Kosten in €/Jahr
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0019/2007
im Rat der Stadt Münster
1
Der Rat möge folgendes Aktionsprogramm für kommunalen Klimaschutz
beschließen:
1. Das Förderprogramm Altbausanierung wird weitergeführt. In
den Jahren 2007 und 2008 werden je 500.000 € an städtischen
Fördermitteln zur Verfügung gestellt, um den Wärmeenergiebedarf
der Gebäude zu reduzieren. Ziel muss es sein, auf Dauer den
Niedrigenergiehausstandard für den Bestand umzusetzen.
Durch das unter Rot-Grün beschlossene Konzept wurden private
Bauherren animiert, bisher mehr als 40 Mio. € in private Gebäude
zu investieren und damit mehr als 1000 Häuser energetisch zu
sanieren. Dies hat mehr als 500 Arbeitsplätze gesichert oder
geschaffen – ein gutes Beispiel, wie durch Umweltschutz nicht nur
die Umwelt entlastet wird, sondern auch regionale Arbeitsplätze
gesichert werden.
2. Das Programm zur energetischen Sanierung städtischer
Gebäude – Schwerpunkt: Schulen und Kindergärten – wird
weitergeführt. Für die Umsetzung weiterer
Energieeinsparmaßnahmen werden in 2007 und 2008 je 250.000
€ zur Verfügung gestellt. Ziel muss auch hier die Umsetzung des
Niedrigenergiehausstandards bei gleichzeitiger Minimierung der
Stromverbräuche sein.
In den vergangenen Jahren wurde zahlreiche städtische Gebäude
energetisch saniert (Stadthaus I, Stadthaus II, zahlreiche Schulen
und Kindergärten). Die Investitionen führten zu Einsparungen an
Energiekosten von mittlerweile mehr als 1 Mio. Euro pro Jahr.
Damit wird belegt, dass die Investitionen nicht nur eine hohe
energetische, sondern auch finanzpolitische Effizienz besitzen.
Der Sanierungsbedarf ist allerdings noch lange nicht gedeckt.
Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass die Einsparungen an
Wärmeenergie durch Mehrverbrauch an Strom in den
Verwaltungsgebäuden aufgefressen zu werden drohen. Es gilt das
Sanierungsprogramm entsprechend der erweiterten Zielsetzung
weiterzuführen und dabei zusätzlich Maßnahmen zur Minimierung
des Stromverbrauchs zu ergreifen.
3. Die Vergabe städtischer Baugrundstücke wird an die Einführung
des Passivhaus-Standards (15 kW/m2/a) gekoppelt.
In Anlehnung an das erfolgreiche städtische Vergabekonzept von
1996 (Niedrigenergiehaus-Standard) wird Münster seinem
Vorbildcharakter wieder gerecht und nutzt die Erfahrungen, die
andere Städte (Darmstadt, Freiburg, Hannover, Stuttgart...) bereits
mit Passivhäuser und Passivhaussiedlungen gemacht haben. Ziel
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Bremer Str. 54
48155 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
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www.gruene-muenster.de
Antrag
„‚Münster 2020’ - Aktionsprogramm für
kommunalen Klimaschutz “
01.05.2007
Anlage 4 zu V/0592/2010
2
muss es sein, den Primärenergieverbrauch der Gebäude massiv
zu senken und die dann noch benötigte Energie regenerativ zu
erzeugen.
4. Die Stadtwerke legen ein Konzept zur Förderung von
erneuerbaren Energien vor. Der Anteil der regenerativen
Energiequellen an der Stromversorgung in Münster soll innerhalb
der nächsten zehn Jahre auf mindestens 20 Prozent angehoben
werden.
Die Stadtwerke Münster betreiben ein hocheffizientes Heiz-Kraft-
Werk, eine Gas- und Dampfturbinen(GuD)-Anlage am Hafen, die
mit einem energetischen Wirkungsgrad von 89 Prozent jährlich bis
zu 190.000 t CO 2 einspart. Folge: Fast die Hälfte des in Münster
verbrauchten Stroms wird bereits heute Kraft-Wärme-gekoppelt
hergestellt. Der Anteil von „Ökostrom“ macht bisher nur wenige
Prozent aus, soll aber deutlich erhöht werden. Ein Schwerpunkt
könnte dabei auf die Nutzung von Biomasse bzw. Biogas gelegt
werden, um damit gleichzeitig freie Ressourcen der Landwirtschaft
in der Region energetisch zu nutzen.
5. Die Stadtwerke verzichten auf die geplante Beteiligung an
einem konventionellen Steinkohlekraftwerk und entwickeln
eine energieeffiziente Alternative.
Aus Gründen der energie- und finanzpolitischen Diversifizierung
planen die Stadtwerke die Beteiligung an einem neu zu bauenden
Steinkohlekraftwerk, in dem Strom auf konventionelle Weise
(„Kondensationskraftwerk“) hergestellt werden soll. Trotz eines
höheren Wirkungsgrades gegenüber älteren
Steinkohlekraftwerken ist der Neubau eines reinen Kraftwerks
ohne Wärmenutzung klima- und energiepolitisch nicht zu
rechtfertigen. Wir fordern deshalb die Stadtwerke auf,
energieeffizientere, d. h. vor allem Kraft-Wärme-gekoppelte,
Alternativen zu entwickeln.
6. Der Hauptbahnhof wird als Drehkreuz für den
umweltverträglichen Verkehr ausgebaut und damit endlich
wieder ein vorzeigbares Entree in die Stadt. Dazu sollen in den
Jahren 2007 und 2008 je 5 Mio. Euro bereit gestellt werden.
In der Verkehrspolitik gibt es in Münster erheblichen
Handlungsbedarf: Die andauernde Förderung des
Individualverkehrs – in der Stadt wie in der Region - und die
unzureichende Unterstützung des ÖPNV - hier ganz speziell die
Vernachlässigung des Hauptbahnhofs als Drehkreuz für den
umweltverträglichen Verkehr – schaden nicht nur der Umwelt,
sondern verhindern eine effizientere Nutzung der Verkehrsträger
des Umweltverbundes. Darüber hinaus belasten sie Anwohner und
Beschäftigte in der Stadt und führen zu deutlichen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase. Die
angekündigte Sanierung des Hauptbahnhofs muss sich deshalb
auch und vor allem auf die verkehrliche Infrastruktur erstrecken
und die Verknüpfung von Bahn, Bus und Fahrrad optimieren. Falls
erforderlich müssen dafür auch städtische Mittel eingesetzt
werden.
7. Der Schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) in die
Region hinein wird ausgebaut. Als Leitprojekt wird die WLE-
Strecke für den Personenverkehr reaktiviert. Zusätzlich werden
3
die bestehenden Regionalbahnstrecken sukzessive als
Stadtbahnstrecken weiterentwickelt.
Durch den Ausbau des SPNV soll dem Umweltverbund in Münster
und in der Region ein entscheidender Impuls geliefert werden.
Dazu ist es erforderlich, die bestehenden Strecken nach dem
Vorbild bereits existierender Verbünde im Lande in
Zusammenarbeit mit der Region weiterzuentwickeln. Außerdem
muss die Attraktivität der Bahnnutzung in die und aus der Region
durch zusätzliche SPNV-Haltepunkte in der Stadt (Roxel,
Mecklenbeck, Geist, Danziger Freiheit ...) gesteigert werden.
8. Der Ludgeriplatz muss fahrrad- und fußgängerfreundlich
umgestaltet werden und über entsprechende Fahrrad- und
Fußwege mit den anschließenden Straßen verknüpft werden.
Die Verbesserung der Verkehrssituation für Fußgänger und
Radfahrer entlastet die Innenstadt vom motorisierten
Individualverkehr und ist ein entscheidendes Merkmal für die
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Stadt. Dazu ist es
erforderlich, wichtige Straßenverbindungen (Wolbecker Straße,
Bremerstraße, Ludgerikreisel ...) fahrrad- und fußgängerfreundlich
umzugestalten und zusätzlich weitere Fahrradabstellanlagen in
unmittelbarer Nähe der wichtigsten Zielgebiete der
FahrradfahrerInnen (Altstadt, Domplatz, Hauptbahnhof-Ost ...)
anzubieten.
9. Die Verlängerung der Start- und Landebahn am FMO wird
verhindert .
Die Schaffung einer Infrastruktur für Interkontinentalverbindungen
vom Flughafen in Greven aus wäre umweltpolitisch
kontraproduktiv und spräche allen Bemühungen um Klimaschutz
Hohn. Zusätzlich wäre sie verkehrspolitisch unsinnig und auch
unter finanzpolitischen Gesichtspunkten mit nichts zu rechtfertigen.
10. Der Stubengassenplatz wird als Stadtpark entwickelt und damit
zum Leitprojekt für die „Grüne Stadt Münster“.
Die Münsteraner Altstadt muss auch andere Funktionen als die
von Konsum und Kommerz erfüllen, soll sie gemäß dem
integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept weiter
gestärkt werden. Eine wesentliche Rolle kommt hierbei der
Nutzung und Gestaltung der öffentlichen Räume (Plätze, Parks,
Straßenräume) zu, bei denen vielfältige Nutzungsanforderungen
aufeinander treffen (z. B. Verkehr, Konsum, Kommunikation,
Erholung, Unterhaltung, Veranstaltungen ...). Die Ziele einer
kinder- und familienfreundlichen Stadtentwicklung dürfen dabei
nicht unter die Räder kommen. Die Umwandlung des
Stubengassenparkplatzes in einen zentralen Stadtpark wird diesen
Ansprüchen gerecht und bringt gleichzeitig eine Entlastung der
Innenstadt von Individualverkehr und den damit verbundenen
Klima- und Luftbelastungen mit sich.
11. Die Umweltberatung und Energieberatung der Stadt und der
Verbraucherzentrale werden weiter ausgebaut, die Kofinanzierung
der Verbraucherzentrale durch die Stadt auch über das Jahr 2008
hinaus fortgeführt. Dafür sind jährlich 54.600 Euro an städtischer
Förderung zur Verfügung zu stellen.
4
Kommunaler Klimaschutz ist ohne qualifizierte Beratung nicht
möglich. In den vergangenen Jahren hat die Umweltberatung,
unterstützt durch die Energieberatung der Verbraucherzentrale,
bereits hervorragende Arbeit geleistet. Dies gilt es zu erhalten und
auszubauen. Die Zusammenarbeit von Stadt, Verbraucherzentrale
und Energieberatung der Stadtwerke muss deshalb intensiviert
und optimiert werden.
12. Die Stadt Münster regt in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und
Naturschutzverbänden die Bürgerschaft an, Beiträge zu einem
aktiven Klimaschutz im privaten Bereich weiter zu intensivieren.
Um das energie- und klimapolitische bürgerschaftliche
Engagement zu unterstützen, werden Haushaltsmittel von jährlich
50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
In Privathaushalten und beim privaten Konsum sind – trotz großen
Engagements - immer noch riesige Potentiale für den Klimaschutz
zu erschließen. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben
gezeigt, dass durch Information, Beratung und geeignete
Kampagnen („Wärme von der Sonne“, „Energie- und Abfallsparen
an Schulen und Kindertagesstätten“) privates Engagement
angeregt und gefördert werden kann und so positive Effekte für die
Bewusstseinsbildung und die Umsetzung kommunaler
Klimaschutzkonzepte erzielt werden können.
Begründung
Stürme wie „Kyrill“ im Münsterland und hochsommerliche Temperaturen
im April machen es allen deutlich: Der Klimawandel ist Realität. Ursache
ist der Ausstoß von Treibhausgasen, allen voran CO 2.
Gegen die Folgen des Klimawandels hilft nur ein konsequenter Umbau
der Industriegesellschaft. Wir brauchen eine zweite industrielle Revolution
in Richtung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien. Unsere Lebens-
und Arbeitsweisen müssen sich an den Erfordernissen des Klimaschutzes
ausrichten. Umweltpolitisch ist dieser Umbau ohne Alternativen. Für die
Wirtschafts- und Sozialpolitik ergeben sich daraus immense
Herausforderungen – aber auch Chancen für nachhaltige
Wirtschaftsstrukturen und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Der Klimaschutz
stellt die wichtigste Herausforderung zu Beginn des 21. Jahrhunderts dar.
Die grün-rote Bundesregierung hat mit dem Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG) und Anreizen zur effizienten Energieverwendung eine
dynamische Entwicklung in Gang gesetzt: Erneuerbare Energien sind
heute ein Markt mit beeindruckenden Wachstumsraten – bei den
Umsätzen und bei den Beschäftigtenzahlen. Etwa 120.000 Arbeitsplätze
sind in der Branche neu entstanden, viele davon in NRW.
Weitere Maßnahmen wie die Ökosteuer und Förderprogramme für
Energieeffizienz im Gebäudebereich belohnen sparsamen
Energieverbrauch. Durch die Forschungsförderung für Erneuerbare
Energien sowie die Exportinitiative für Erneuerbare Energien wird die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gestärkt. Als einer von wenigen
Staaten ist Deutschland auf gutem Weg, das im Kioto-Protokoll gesetzte
Reduktionsziel für Treibhausgase zu erreichen. In diesem im
internationalen Vergleich günstigen politischen Umfeld haben sich
erfolgreiche wirtschaftliche Strukturen für Erneuerbare Energien und
Energieeffizienz entwickelt.
5
Unabhängig davon stellt der Klimawandel eine massive Bedrohung dar,
die mit allen verfügbaren Mittel abgewehrt werden muss. Bis 2020 soll
nach dem von der EU-Kommission vorgelegten Aktionsplan für
Energieeffizienz 20 % der in der Europäischen Union heute verbrauchten
Energie eingespart werden. Doch weder die Bundesregierung noch die
Landesregierung NRW bringen genügend politische Kraft auf, konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Klimaschutzziele zu beschließen.
Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die - wieder einmal
- nur lokal erfolgreich umgesetzt werden kann. Deshalb muss die gesamte
Kommunalpolitik auf „Klimarelevanz“ überprüft und „klimaverträglich“
gestaltet werden. Der traditionelle Umweltschutz wird so - auch in Münster
– zu der strategischen Aufgabe der Stadt für das nächste Jahrzehnt.
In Münster hat die energie- und klimapolitische Diskussion eine lange
Tradition. Die doppelte Auszeichnung der Stadt als Klimahauptstadt durch
die Deutsche Umwelthilfe in den Jahren 1997 und 2006 verdeutlicht, dass
in Münster nicht nur anspruchsvolle Diskussionen geführt, sondern auch
vorbildliche Konzepte realisiert wurden.
Die bisherigen kommunalpolitischen Erfolge werden allerdings
zunehmend in Frage gestellt durch die Ignoranz der schwarz-gelben
Rathausmehrheit, die Umweltpolitik nicht als grundlegende Daueraufgabe
begreift, sondern als Zeitvertreib der kommunalen
Wohlstandsgesellschaft: Je nach Kassenlage und Medieninteresse wird
das Thema mal als Vorzeigeprojekt präsentiert, um dann wieder
stiefmütterlich behandelt zu werden. Die „Konsolidierungsmaßnahmen“
der schwarz-gelben Finanzpolitik belegen das gerade zu einem Zeitpunkt,
zu dem Klimaschutz endlich zu einem vorrangigen Thema auf den
nationalen und internationalen Tagesordnungen geworden ist.
Hinzu kommt eine klimaschädliche Verkehrspolitik, die alle Erfolge der
Umweltpolitik zunichte zu machen droht. Deshalb ist der Verkehr und ist
die Verkehrspolitik der Dreh- und Angelpunkt, an dem sich Erfolg oder
Misserfolg des Klimaschutzes in Münster entscheiden wird.
Wir Grünen halten es für erforderlich, an die bisher oft im Konsens
beschlossenen klimapolitischen Maßnahmen zu erinnern und sie vor dem
Hintergrund des nach wie vor geltenden Prinzips „Global denken,
lokal/regional handeln“ erneut zur Abstimmung zu stellen. Den Schutz der
Erdatmosphäre als ökologische und ökonomische Notwendigkeit zu
erkennen und daraus radikale praktische Konsequenzen zu ziehen – das
gilt heute mehr denn je.
Das vor diesem Hintergrund vorgeschlagene „Aktionsprogramm für
kommunalen Klimaschutz“ entwickelt zum Teil bereits bestehende
Konzepte weiter und macht zum Teil Vorschläge für neu zu realisierende
Projekte. Dabei muss klar sein: Es gibt nicht den einen Königsweg zu
einem erfolgreichen Klimaschutz - Energie- und Klimaschutzpolitik kann
nur durch die Bündelung sich ergänzender Maßnahmen Erfolg haben.
gez. Wilhelm Breitenbach
gez. Helga Bennink
gez. Manfred Kehr
gez. Christof Hoffmann
gez. Hery Klas
gez. Maria Klein-Schmeink
gez. Jutta Möllers
gez. Jörn Möltgen
gez. Carsten Peters
gez. Tim Rohleder
gez. Ilse Schleef
gez. Claudia Scholz
gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Brigitte von Schoenebeck
Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2008
Fraktionsvorsitzender:
stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Fraktionsgeschäftsstelle:
Fraktionsgemeinschaft
im Rat
der Stadt Münster
Fritz Pfau
Gerd Kersting
Junkerstraße 3, 48153 Münster
fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Ratsantrag zu: Biogas-Anlagen
„Nutzen differenziert betrachten“
Der Rat möge beschließen:
Die städtische Beteiligung an bzw. Förderung von Biogas-Anlagen ist künftig danach
auszurichten, welche Stoffe als Grundlage der Gaserzeugung eingesetzt werden. Für Anlagen,
die Nahrungs- bzw. Futtermittel als Ausgangsstoffe der Technologie nutzen, erfolgt künftig keine
Beteiligung bzw. Förderung. Gleichgestellt sind Ausgangsstoffe, die auf Flächen gewonnen
werden, welche alternativ zur Nahrungsmittelproduktion genutzt werden können. Ggf. bereits
bestehende vertragliche Regelungen sind auf eine Modifizierbarkeit in diesem Sinne zu prüfen.
Begründung:
Grundsätzlich ist die Gewinnung von Biogas aus organischen Stoffen eine begrüßenswerte
Zukunftstechnologie, zu der sich die Stadt Münster bekennen sollte. Wegen der Unabhängigkeit
von Wind und Sonne ist die Gewinnung von Biogas eine hervorragende Ergänzung im bereits
bestehenden Energiemix aus konventionellen und aus Erneuerbaren Energien. So wurde in der
Bundesrepublik 2005 in ca. 2.700 Biogasanlagen eine elektrische Leistung von 665 MW erzeugt,
die 0,42 Prozent des Gesamtstromverbrauchs entsprechen. Aus der Gülle einer einzigen Kuh
lassen sich immerhin 0,15 kW erzeugen.*
Allerdings ist danach zu unterscheiden, welche Ausgangsstoffe als Gewinnungsgrundlage
eingesetzt werden. Der Einsatz von organischen Abfällen wie Gehölzschnitt, Speiseresten, Gülle
oder Klärschlamm ist vollkommen unproblematisch. Der Einsatz von gezielt angebauten
„Energiepflanzen“ ist aus Versorgungs- und ethischen Gründen strikt abzulehnen bzw.
grundsätzlich nicht zu fördern. Insbesondere die in den vergangenen Monaten aufgekommene
Diskussion zur globalen Nahrungsmittelversorgung unterstreicht das Problem eindringlich; die
Parallele zur Debatte um „Biosprit“ liegt auf der Hand.
* Quelle: Wikipedia
Für die Ratsfraktion
gez. Fritz Pfau
gez. Gerd Kersting
gez. Hannelore Wiesenack-Hauß
Münster, den 9. Juni 2008
Anlage 5 zu V/0592/2010
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2009
1
Antrag
03.02.2009
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Vernetztes und integriertes Beratungs- und Informationskonzept für
Energieeinsparung und regenerative Energienutzung in Münster
aufbauen
Die Stadt Münster entwickelt ein vernetztes und integriertes Konzept für ein
Beratungs- und Informationsangebot speziell für Bauherren und Eigentümer von
Altbauten/Altbauwohnungen mit dem Ziel der verstärkten Berücksichtigung von
energieeffizienter Wärme- und Stromerzeugung, regenerativen Energiequellen und
Energieeinsparmaßnahmen.
Dazu wird u. a.
ei n Beratungsgutschein-Angebot eingeführt
di e Beratung gezielt zum Thema energieeffiziente Wärme-/Stromerzeugung
angeboten
ei n „Kataster für energieeffiziente Referenzanlagen“ aufgebaut
ei n „Tag der energieeffizienten Anlagen“ angeboten
de n Betreibern von Nachtspeicherheizungen ein gezieltes Beratungsangebot
unterbreitet.
Begründung:
Ein großer Teil des Potenzials zur Energieeinsparung bleibt derzeit noch ungenutzt,
weil Hauseigentümer und Bauherren nur unzureichend über die technischen
Möglichkeiten, die Kosten und die verschiedenen Fördermöglichkeiten informiert
sind. Ursache dafür ist, dass das unbestreitbar vorhandene Informationspotenzial auf
den Feldern Energieeffizienz und erneuerbare Energien von Bauherren im
relevanten Zeitraum vor dem Beginn der Bau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten
vielfach noch nicht (rechtzeitig) genutzt wird.
Um das zu ändern, soll die Stadt Münster die Aktivitäten der verschiedenen Akteure
auf dem Gebiet der Beratungsleistungen bündeln und zu einem einheitlichen
Beratungskonzept zusammenführen. Kommunale Beratungseinrichtungen,
Handwerksbetriebe, Stadtwerke Münster, Technikanbieter, IHK, Handwerkskammer,
Innungen, Verbraucherzentrale, Energieagentur NRW etc. sollen zu einem
gemeinsamen integrierten und vernetzten Beratungskonzept verbunden werden.
Dieses System soll insbesondere auch als „Lotse“ durch den Dschungel
Anlage 6 zu V/0592/2010
2
verschiedener Fördermöglichkeiten von Bund, Land un d Dritten fungieren und dabei
gezielte Hinweise auf im Einzelfall geeignete Programme geben.
Beratungskonzepte gibt es derzeit viele. Wenige dav on sind erfolgreich im Sinne der
Erzielung einer nachhaltigen und breit angelegten W irkung. Wichtig ist daher auch
der „aufsuchende Charakter“ des Beratungskonzepts, der über ein bloßes
Anschreiben oder Mailing Interessierter hinausgeht. Aus diesem Grund erscheint ein
Angebot in Form eines „Beratungs-Gutscheins“, der im unmittelbaren zeitlichen
Zusammenhang mit einem konkreten Bau-/Renovierungsv orhaben ausgehändigt
wird, besonders wichtig.
Die Einführung eines Beratungs-Gutscheins soll ein zentrales Element des
Konzeptes sein. Der Scheck soll auch direkt bei Han dwerksunternehmen oder
Anbietern klimaschützender Technik einlösbar sein. Bauherren und Käufer von
Altbauwohnungen sollen bereits bei Maklern, Bauträg ern, Architekten,
Immobilienabteilungen von Banken, Notaren, beim Gru ndbuchamt usw. vor dem
Baubeginn bzw. vor Einzug oder Renovierung, also zu einem Zeitpunkt, in dem noch
die Möglichkeit besteht Energiesparmaßnahmen zu realisieren (z.B. im Bereich Heiz-
und Kühltechnik, Warmwassererzeugung, Beleuchtung, Haushalts-, Küchengeräten
etc.) angesprochen und auf die verschiedenen Anbiet er von Beratungsleistungen
hingewiesen werden.
Ein weiterer Bestandteil des Konzepts soll die gezielte Beratung zum Thema
energieeffiziente Wärme-/Stromerzeugung sein (z.B. Mini-BHKW,
Holz(pellet)nutzung, solarthermische Heizung, Geothermie usw.). In diesem Rahmen
soll auch die Möglichkeit zur Besichtigung solcher Anlagen bzw. der
Erfahrungsaustausch mit Anwendern dieser Technik er möglicht werden. Dazu soll
mit allen gesellschaftlichen und politischen Akteur en aus Münster ein „Kataster für
energieeffiziente Referenzanlagen“ aufgebaut werden. Sinnvoll wäre auch die
Einrichtung eines „Tags der energieeffizienten Anlagen“ - vergleichbar dem „Tag
des offenen Denkmals“ - an dem ausgewählte Referenz objekte von Interessierten
besichtigt werden können.
Ein spezielles Beratungsangebot soll für Betreiber von Nachtspeicherheizungen ,
mit dem Ziel diese Anlagen zu ersetzen, entwickelt werden. Die Stadtwerke Münster
kennen alle Abnehmer von Nachtstrom. Diese können g ezielt angeschrieben,
informiert und zur individuellen Beratung eingeladen werden.
Weitere Eckpunkte des Informations- und Beratungskonzepts sind:
• die Ausrichtung der ersten Beratung auch auf Maßna hmen, die sich
sofort/kurzfristig für den Anwender rentieren, dami t bei den Beratenen
aufgrund des kurzfristig erzielbaren ökonomischen E rfolgs das Interesse an
umfangreicheren Maßnahmen geweckt wird;
• die Einbindung der örtlichen Medien wie Antenne Mü nster, Münstersche
Zeitung, Westfälische Nachrichten, WDR, Verbraucher zeitungen in die
begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Karsten Rahn Anne Hakenes Kurt Pölling
Holger Wigger Marianne Hopmann Udo Reiter
Wolfgang Heuer Ralf Hubert Anne Schulze Wintzle r
Anika Bergner Dr. Michael Jung Joachim Tonn
Hedwig Chudziak Marianne Koch Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Karl-Heinz W inter
Beanka Ganser
Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2009
Fraktionsvorsitzender:
stellvertretender Fraktionsvorsitzender:
Fraktionsgeschäftsstelle:
Fraktionsgemeinschaft
im Rat
der Stadt Münster
Fritz Pfau
Gerd Kersting
Junkerstraße 3, 48153 Münster
fraktion.uwg-oedp@citykom.net
Antrag an den Rat
Münster, 16.05.2009
„Solartechnik auf allen städtischen Dächern und Grundstücken“
Regenerative Energie, insbesondere Sonnenkraft besser nutzen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit ihren Beteiligung- und
Tochtergesellschaften (z. B. den Stadtwerken), zu prüfen, wie unter Berücksichtigung
ökonomischer Ressourcen sowie ökologischer Aspekte die Sonnenergie mit Hilfe
städtischer Ämter und/oder Gesellschaften (Liegenschaftsamt, Stadtwerke) in Münster
besser ausgenutzt werden kann.
Insbesondere sollen hierzu die Möglichkeiten der Solar- bzw. Photovoltaik auf den
Dächern aller städtischen Liegenschaften in Betracht gezogen werden.
Ebenso soll geprüft werden, wie im Stadtgebiet Münster alle städtischen Grundstücke
(bebaut sowie unbebaut) zur Gewinnung von Sonnenenergie, wie auch Windkraft und
Erdwärme genutzt werden können.
In diesem Zusammenhang ist die gänzliche Umsetzung der Vorlage 0495 / 2005
(Hauptausschuss: Solarkraftwerke auf städtischen Dächern) zu überprüfen.
Begründung:
Mit ihrem Preis „Bundshauptstadt im Klimaschutz 2006“ hat die Stadt Münster in ihrer
Vorbildfunktion auch eine Verpflichtung gegenüber anderen Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen.
Ebenso sei daran erinnert, dass die Stadt Münster im Rahmen ihres in 2005 erhaltenen
Preises „European Energy Award GOLD“ (EEA) ihren Standard regelmäßig
nachweisen muss, so fern sie diesen Preis weiterhin tragen möchte.
- bitte wenden -
Anlage 7 zu V/0592/2010
- 2 -
So muss die Stadt Münster alles daran setzen, ihr erklärtes Klimaschutzziel lt.
Ratsbeschluss vom 12.03.2008
a) die Reduzierung von CO
2 um 40% bis zum Jahr 2020 (Basis 1990)
b) den Anteil von 20% erneuerbare Energien an der g esamten Energieversorgung in
Münster
umzusetzen.
Die derzeitige Nutzung städtischer Liegenschaften ( vgl. Gebäudekatalog der v. g.
Vorlage 0495/2005) für die Gewinnung von Strom aus regenerativen
Energietechnologien, ist nicht hinreichend ausgeschöpft.
So sind weitere städtische – neben denen im v. g. K atalog aufgeführten – Gebäude
hinsichtlich Solar- bzw. Photovoltaiktechnik in Bet racht zu ziehen. Städtische
Grundstücke hingegen sind darüber hinaus auch auf d ie Option der
Erdwärmegewinnung zu prüfen.
Im Rahmen steigender Energiepreise (auch Gas wird a uf Dauer nicht preisgünstiger)
amortisiert sich die Investition in umweltfreundlic he technische Anlagen immer mehr.
Das kommt neben dem Umweltschutz auch dem städtisch en Haushalt zugute, d. h.
langfristig können solche Einlagen zum Schuldenabbau der Stadt Münster beitragen.
So ist die Stadt Münster selbst in der Pflicht, zu investieren. Auch und gerade dann,
wenn privaten Investoren nicht gefunden werden.
Die Stadt Münster kommt mit diesen Maßnahmen ihrem Ziel – Treibhausgase zu
reduzieren – erheblich schneller nach.
gez. Gerd Kersting
gez. Fritz Pfau
gez. Hannelore Wiesenack-Hauss
Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2010
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
22. Februar 2010
Antrag
Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen
Die Verwaltung wird beauftragt,
in einem ersten Schritt öffentliche Flächen in Münster zu suchen und zu definieren,
die für die wirtschaftliche Erzeugung regenerativer Energien genutzt werden
Können. Besonders Dachflächen kommen dafür in Frage.
In einem zweiten Schritt soll eine Dachbörse eingerichtet werden, bei der über eine
internetgestützte Plattform Dachflächen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen
angeboten und nachgefragt werden können.
Die Stadtwerke Münster GmbH sollen anschließend einzelne Projekte oder
Projektgruppen erarbeiten und konkrete Angebote zur Umsetzung formulieren. Dabei
sollen neben der Leistungsstärke, dem CO2-Einsparvolumen und der
Investitionssumme vor allem auch Rendite- und Beteiligungsmöglichkeit für
Bürgerinnen und Bürger an der Anlage genannt werden. Bei öffentlichen Gebäuden
soll auch die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Nutzens für die Stadt Münster
berücksichtigt werden, z.B. ob eine mögliche Miete in die Bauunterhaltung der
genutzten Gebäude, z.B. Schulen, fließen kann.
Die Stadtwerke sollen aufgefordert werden einen Fonds oder ein geeignetes
Beteiligungsinstrument aufzulegen mit dem sich die Bürgerschaft an diesen
Projekten beteiligen kann.
Dabei sollen auch kleine Beteiligungen möglich sein, z.B. als „Geschenk-Aktie“, die
für den Beschenkten über eine Urkunde die geschätzte CO2-Reduzierung
ausweisen. Hier sollte überlegt werden, ob nicht paketweise die Rendite dieser vielen
Kleinstbeteiligungen einer Organisation, z.B. Zoo, oder einer Einrichtung zufließen
kann.
Begründung:
Weltweit steigt die Nachfrage nach Energie. Bis zum Jahr 2050 wird mit einer
Verdopplung des Energieverbrauchs gerechnet. Die Abhängigkeit Deutschlands vom
Import knapper werdender und teurer Energierohstoffe und der Klimawandel stellt
unser Land aber auch die politisch Verantwortlichen in der Kommune vor enorme
Herausforderungen.
Anlage 8 zu V/0592/2010
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
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48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
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Der beste Garant für eine saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung
ist ein breit gefächerter und am Wettbewerb orientierter Energiemix.
Weltweit und in Deutschland werden selbst bei größten Anstrengungen zur Erhöhung
des Anteils der erneuerbaren Energien in den kommenden Jahrzehnten die fossilen
Energieträger (Kohle, Erdöl, Erdgas) unverzichtbar bleiben. Entscheidend ist es,
deren Einsatz durch hohe Effizienz so klimaverträglich wie möglich zu gestalten. Die
erneuerbaren Energien als heimische Energieträger können einen wesentlichen
Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz leisten.
Die CDU setzt sich für eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der
Strombereitstellung auf 30 Prozent bis zum Jahr 2020 ein. Dazu soll der Ausbau der
erneuerbaren Energien weiter gefördert und gezielt Flächen für die Installation von
Photovoltaikanlagen angeboten werden.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Anlage 9 zu Vorlage V/0592/2010
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15
48143 Münster
Telefon 02 51-4 53 14
Telefax 02 51-51 17 50
E-Mail spdfrak@muenster.de
den 20. April 2010
Änderungsantrag zur Vorlage V/0791/2009 "Klimaschutzkonzept 2020 für Münster"
Der Ratsausschuss für Umweltschutz und Bauwesen möge beschließen:
Der Beschlussvorschlag V/0791/2009 wird um folgende Punkte ergänzt:
Klimaschutz im Verwaltungshandeln
Der Klimaschutz ist eine der zentralen, lokalen Aufgaben für Gegenwart und Zukunft.
Als eines der Ziele muss die Verwaltung das durch eine Bündelung von Fachwissen,
Zuständigkeiten und Ressourcen unterstützen.
Klimabeirat
Die Stadt Münster richtet einen Kommunalen Beirat für Klimaschutz ein. Der Beirat
arbeitet auf ehrenamtlicher Basis und wird den weiteren Weg des
„Klimaschutzkonzept 2020 für Münster“ begleiten. Einen Konzeptvorschlag mit
Besetzung, Aufgaben, Kostenschätzung und deren Finanzierung wird die Verwaltung
dem Rat Mitte des Jahres 2010 zur Beschlussfassung vorlegen.
Klimaschutzfonds
Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge wie dem im „Klimaschutzkonzept 2020 für
Münster“ vorgeschlagenem Klimaschutzfonds (Stadt + Stadtwerke) erheblich mehr
Mittel zugeführt werden können.
Solaroption für Münster stärker verfolgen
Es wird eine Machbarkeitsstudie erstellt, die mit Blick auf die Deponie Coerde und
angrenzender Flächen einen deutlich stärkeren Einsatz der Solarenergie in Münster
prüft.
Windoption stärker verfolgen
Das Repowering vorhandener kleiner und älterer Windenergieanlagen reicht bei
weitem nicht aus. Münster muss daher sowohl innerhalb des Stadtgebietes
(Errichtung eines Windparks), als auch außerhalb, den Ausbau der Windkraft
vorantreiben. Hierzu wird eine Machbarkeitsstudie erstellt.
SPD
Anlage 9 zu Vorlage V/0592/2010
Wärmeversorgungsplan
Es wird geprüft, ob ein umfassender, stadtweiter Wärmeversorgungsplan aufgestellt
wird, ggf. auch Teilpläne, in dem Gebiete festgesetzt werden, in denen die
Wärmeversorgung von Gebäuden ganz oder teilweise aus einem bestimmten
Leitungsnetz erfolgen soll.
Klimaschutzcontrolling
Es wird ein wirksames Klimaschutzcontrolling des gesamten städtischen
Handelns durch externe, wechselnde Prüfer (ähnlich der Wirtschaftsprüfung
von Betrieben) aufgebaut.
Begründung:
Der Endbericht für das Klimaschutzkonzept 2020 für Münster zeigt viele richtige
Maßnahmen und Wege auf, sollte aber ergänzt, einige Punkte auch stärker
gewichtet werden.
Auch innerhalb der Verwaltung muss auf die zentrale Aufgabe Klimaschutz reagiert
werden. Hier sind Weichenstellungen notwendig, hier muss die Umsetzung und
Einhaltung des „Klimaschutzkonzept 2020 für Münster“ durchgeführt werden, das
erfordert eine Bündelung von Fachwissen, Zuständigkeiten und Ressourcen. Die
Verwaltung wird daher aufgefordert das Thema aufzugreifen und geeignete
Vorschläge vorzulegen.
Ein Klimabeirat kann eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Institutionen
sein. Es soll sich um ein auf ehrenamtlicher Basis arbeitendes Gremium handeln. Die
genaue Ausgestaltung im Hinblick auf Besetzung, Aufgaben, Kostenschätzung und
deren Finanzierung soll die Verwaltung in einem Vorschlag ausarbeiten, es gibt
Beispiele einer erfolgreichen Arbeit, an denen Münster sich auch orientieren kann.
Beschlussfassung vorlegen.
Der Klimaschutzfonds ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, muss aber, um wirksam
arbeiten zu können, mit erheblich mehr Mitteln als die vorgeschlagenen 500.000 €
ausgestattet werden. Wir in der Vorlage angesprochen kann der Hannoveraner
Fonds „proKlima Hannover“ hier durchaus Vorbild sein, ggf. ist der Münsteraner
Klimaschutzfonds durch die Hereinnahme weiterer Akteure auszuweiten.
Solar- und Windenergie sind zwei wesentliche Bausteine in einer
umweltverträglichen Energieversorgung. Hier hat Münster Handlungsmöglichkeiten.
Mit der Deponie in Coerde und angrenzenden Flächen verfügt Münster hier über ggf.
nutzbare Potenziale, die es zu heben gilt. Ziel könnte die Entwicklung einer
„Solarkeimzelle Coerde“ für Münster sein.
Der Einsatz von Windenergie ist in der Vergangenheit mit äußerst behutsam genutzt
worden. Ohne den massiven Einsatz der Windenergie wird es für Münster um so
schwerer, seine Klimaschutzziele zu erreichen, das Repowering der vorhandenen
kleineren und älteren Anlagen reicht dazu nicht aus. Münster muss daher über den
Bau weiterer Anlagen im Stadtgebiet nachdenken, es sind aber ggf. auch Optionen
wie sie die Stadt München genutzt hat (Einkauf in vorhandene bzw. geplanten
Anlagen) zu prüfen.
Anlage 9 zu Vorlage V/0592/2010
Münster benötigt eine gesamtstädtische Perspektive für die Wärmeversorgung. Dazu
kann ein Wärmeversorgungsplan aufgestellt werden. Dieser Wärmeversorgungsplan
soll im Interesse einer sicheren und umweltfreundlichen Wärmeversorgung
langfristige und belastbare Erzeugungs- und Nutzungsstrukturen schaffen.
Ein effizientes, wirksames Controlling muss den Umsetzungsprozess des
Klimaschutzkonzeptes begleiten, Erfolge und Fehlsteuerungen messbar und deutlich
gemacht werden. Hierzu sollen, ähnlich der Wirtschaftsprüfung von Betrieben,
externe, wechselnde Prüfer ihre aufgaben wahrnehmen. Das Klimaschutzcontrolling
dient der permanenten Überwachung der gesteckten Ziele, es informiert bei
Abweichungen kurzfristig die Verantwortlichen und fasst seine Arbeit in einem
jährlichen Prüfbericht zusammen.
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Holger Wigger
und Fraktion
Anlage 10 zu Vorlage V/0592/2010
Anregung Nr. 153/200
Anlage 10 zu Vorlage V/0592/2010
Anlage 10 zu Vorlage V/0592/2010
Anlage 10 zu Vorlage V/0592/2010
Anlage 10 zu Vorlage V/0592/2010
Ergänzungsvorlage Beschluss
18190 Zeichen
V/0592/2010/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster Beratungsfolge 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt in Bekräftigung seiner am 12. März 2008 beschlossenen Klimaschutzziele fest, dass diese Ziele nur in einer gemeinsamen und großen Kraftanstrengung der engagierten Akteure aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und der Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind. 2. Der Rat stimmt dem Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster zu. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungskonzept - Teil 1 (Anlage 1 a+b) genannten Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. Maßnahmen, die keiner weiteren politischen Ent- scheidung bedürfen, sollen sofort in Angriff genommen werden (Ü4, Ü5, Ü8, B4, B6, B7, B13, B14, B15, G1, G2, G3, E1, E3, E7, E9, V4, V6, V7, V9). Für die anderen Maßnahmen sind die Voraussetzungen für eine Entscheidung der zuständigen Gremien zur Umsetzung der Maßnah- men vorzubereiten und zu schaffen. Dies sind folgende Maßnahmen Ü4 Münsters Allianz für Klimaschutz Ü8 Klimaschutz in der Stadtplanung B4 Arbeitskreis Mieter/Vermieter B7 Energie und Denkmalschutz B13 Erarbeitung eines Konzepts „Stromverbrauchsminderung B14 Stromsparprämien B15 Informativere Stromrechnung G3 Energiecontrolling für KMU E3 Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung E7 Umfeld Solarenergie unterstützen E9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen V6 Sicherung und Optimierung des Regionalbus-Angebots Vorlagen-Nr.: V/0592/2010/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 07.12.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0592/2010/1 V7 Sicherung und Optimierung des Stadtbus-Angebots Für die anderen Maßnahmen sind die Voraussetzungen für eine Entscheidung der zuständi- gen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzubereiten und zu schaffen. Dies sind folgende Maßnahmen: Ü1 Klimaschutzkoordination (Klenko) personell ausbauen Ü2 Klimaschutzfond zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen Maßnahmen und Projekte Ü3 Klima-Check von Ratsbeschlüssen B8 Festsetzung eines Passivhausstandard beim Verkauf städtischer Grundstücke und bei städt. Wohnungsunternehmen B9 Zielrichtung Passivhausstandard bei Neubau städtischer Gebäude B10 Energetische Zielwertfestlegung bei Sanierung städt. Gebäude G7 Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnahmen im Sektor GUD E8 Ausbau Windenergie V1 Klimaschutz als zentrale Zielstellung im Verkehrsentwicklungsplan V2 Aufbau und Fortführung einer kontinuierlichen regionalen Verkehrsplanung V10 Förderung des Fußverkehrs in Münster V11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement Folgende Maßnahmen werden aus der Anlage 1a in die Anlage 1b verschoben, von der Verwaltung vorbereitet und den jeweils zuständigen politischen Gremien zur Be- schlussfassung vorgelegt: Ü5 Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffentlichkeitsarbeit B6 Öffentlichkeitsarbeit Bauen: Neue Bausteine G1 Energie-Coaching für KMU und deren Fachplaner G2/Ü4 Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sektor GHD E1 Ausbau der Fernwärme in der Fläche V4 Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilität V9 Verbesserung des Abstellangebotes für Fahrräder 4. Für die im Handlungskonzept - Teil 2 (Anlage 2) genannten Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, bereits jetzt die Voraussetzungen zu schaffen und eine Umsetzung in den kommen- den Jahren vorzubereiten und anzustreben. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, sich vor- rangig mit Maßnahmen zu befassen, die bis 2020 eine besonders hohe CO2-Einsparung erwarten lassen: Ü9 Bürger-/Firmen-Klimafonds E2 Ausbau KWK im Heizkraftwerk Uni E4 Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung Es ist sicherzustellen, wie hier trotz angespannter Haushaltslage ein Einstieg in die Fi- nanzierung gefunden werden kann. - 3 - V/0592/2010/1 5. Die für die Umsetzung des Handlungskonzeptes (Teil 1 und Teil 2) erforderlichen jährlichen Haushaltsmittel (Anlage 3) sind im Rahmen der Haushaltsplanberatungen in den Haushaltsplan 2011 sowie die mittelfristige Finanzplanung und das Investitionsprogramm 2010 – 2014 im Teilplan 1401 einzustellen. Für die Haushaltpläne 2012 ff. wird geprüft, ob die Mittel im Teilplan 1401 unter einem neuen Produktnamen „Kommunaler Klimaschutz“ verwaltet werden können. Zum 01.01.2011 werden im Teilergebnisplan 1401 1,5 Stellen Entgeltgruppe 10, für die Maß- nahmen Ü1 (1,0) sowie Ü6 (0,5) eingerichtet. Für die Maßnahme B2 Altbausanierungsprogramm sollen jährlich Mittel in Höhe 350.000 € zur Verfügung stehen. Für das Handlungskonzept Klimaschutz werden zusätzlich zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Mitteln weitere Mittel in Höhe von 50.000 € im Rahmen der Haushalts- planberatungen jährlich zur Verfügung gestellt. Um die organisatorische Betreuung des Klimabeirates sicherzustellen, wird ab dem Jahr 2011 zunächst ein Betrag von jährlich 10.000 € vorgesehen. Abschließend ent- scheidet der Rat im Rahmen der zu erstellenden Ratsvorlage. Bei allen Fördermaßnahmen ist sicherzustellen, dass keine Doppelförderung stattfindet und dass keine Maßnahmen gefördert werden, die auch anderweitig, z.B. durch Pro- gramme des Bundes oder der Länder, gefördert werden könnten. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis und begrüßt, dass - die Stadtwerke Münster GmbH der wichtigste Partner im Rahmen der kommunalen Klima- schutzarbeit ist, - diese sich bereit erklärt hat, sich umgehend mit den Maßnahmen B14, B15, E1 und E3 auseinanderzusetzen und Detailuntersuchungen und Konzepte zur Umsetzung der Maß- nahmen (Techniken, Kosten, Planungs- und Realisierungszeiträume) bis zum Herbst 2011 vorzulegen, - die Stadtwerke Münster GmbH für die Maßnahme Ü2 – Klimaschutzfond in Zusammenar- beit mit der Verwaltung bis zum Sommer 2011 ein Konzept erarbeiten wird, um die kommu- nale Klimaschutzarbeit weiter auszubauen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sachst andsbericht zur Umsetzung des Klimaschutzkon- zeptes, den sie alle zwei Jahre vorlegen soll, um den Punkt „Finanzlage zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen“ zu ergänzen. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Klimabeirat jährlich die Wirksamkeit der von Maßnahmen des Konzeptes überprüfen und dem AUB Vorschläge für die Fort- schreibung des Konzeptes unterbreiten. Die Verwaltung wird beauftragt, Anregungen aus anderen Kommunen usw. zur Über- nahme zu prüfen. Niedrigschwellige Konzepte, die zum Ziel haben, Klimaschutz im All- tag populär zu machen, wie etwa Carrotmobs (Berlin, Hamburg, Bielefeld), Klimaschutz- buch (München; Oekom Verlag), jährliche/r Klimaschutztag/-woche etc, sind zu fördern. 8. Folgende Anträge und Anregungen (Anlage 4 – 10) sind in die Erarbeitung des Klimaschutzkon- zeptes 2020 und der Ausarbeitung des Handlungskonzeptes eingeflossen und werden - soweit fachlich und finanziell möglich - bei der Umsetzung berücksichtigt und umgesetzt. - Antrag A-R/0019/2007 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Münster 2020 – Aktions- programm für kommunalen Klimaschutz“ - Antrag A-R/0028/2008 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Biogas-Anlagen“ - Antrag A-R/0002/2009 der SPD-Fraktion „Vernetztes und integriertes Beratungs- und In- formationskonzept für Energieeinsparung und regenerative Energien in Münster aufbauen“ - 4 - V/0592/2010/1 - Antrag A-R/0017/2009 der Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp „Solartechnik auf allen städti- schen Dächern und Grundstücken“ - Antrag A-R/0025/2010 der CDU-Fraktion „Bürgerschaft am Klimaschutz beteiligen“ - Antrag der SPD-Fraktion vom 20.04.2010 eingebracht im AUB - Anregung gem. § 24 GO NRW 153/2009 „Beschleunigte Realisierung von Projekten“ Die Anträge und Anregungen sind damit formal erledigt. Die Verwaltung wird darstellen, in welcher Form Anregungen aus den Ratsanträgen übernommen worden sind und warum auf die Umsetzung beantragter Maßnahmen ver- zichtet wurde. 9. Das Klimaschutzkonzept 2020 soll um einen weiteren Sektor „Landwirtschaft und Er- nährung“ ergänzt werden. Instrumente wie etwa die Propagierung eines freiwillig fleischlosen Wochentags sind dabei zu berücksichtigen. BürgerInnen sollen auf den gesundheitlichen und den großen Klimanutzen des Einkaufs frischer, regionaler und saisonaler Produkte (z.B. via Ein- kaufsführer, Infos in Geschäften etc.) regelmäßig und eindringlich hingewiesen werden. Die Verwaltung soll die Produktion klimaschädlicher Gase durch die landwirtschaftliche Tierhaltung im Stadtgebiet Münster abschätzen und prüfen, ob weitere Umweltdaten für Landwirtschaft und Ernährung abgebildet werden können. 10. Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Konzept für eine Klima schonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städ- tebau vorzulegen. Dabei sind für das Jahr 2020 folgende Ziele zu berücksichtigen: - Die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsmittel im Stadtverkehr und der öffentli- chen Verkehrsmittel im regionalen Verkehr sollen deutlich gesteigert werden, - das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden, - die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere von land- und forstwirtschaftli- chen Flächen für die Siedlungsentwicklung, soll beendet werden, - Städtebauliche Planungen und Vorhaben sind grundsätzlich auf die Ziele der Ener- gieeinsparung, der Energieeffizienz und der Nutzung Erneuerbarer Energien auszu- richten. Die bislang im Klimaschutzkonzept 2020 vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Verkehr (V 1 – V 12) sowie Stadtentwicklung/Städtebau (Ü 8) werden in dieses Konzept integriert. Das Konzept für Klimaschutz in der Verkehrs- und in der Stadtentwicklung sowie im Städtebau ist bis zum Frühjahr 2011 vorzulegen. 11. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Beschlusses des Hauptausschuss vom 5.11.2008 (V/0846/2008) den Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 15.9.2008: Klima- schutz bereits bei der Stadtplanung beginnen - "Leitfaden für Klimaschutz in der Stadt- planung Münsters entwickeln" bis zum Frühjahr 2011 umzusetzen. Ziele eines solchen Leitfadens sollten sein: 1. Klimaschutz frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigen. - 5 - V/0592/2010/1 2. Planungen energetisch optimieren 3. Energiepotentiale erschließen 4. Information der Bürgerschaft sowie der Bauträger und ihrer Planer 5. Anwendung des Leitfaden durch Bauträger und Planer 12. Flächen für die Außengastronomie werden nur noch unter der Bedingung genehmigt werden, dass sich die Antragsteller zum Verzicht auf die Aufstellung von Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. bereit erklären. Auch bei bereits bestehender Außengastronomie werden die Betreiber um eine Selbstverpflichtung gebeten (siehe Anregung nach § 24 GO 9/2008). 13. Die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 218/2010 wird im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes mit den Maßnahmen B 8 und B9 aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, Klima, Immissionsschutz, Bo- den, Abfall Zeile 11 Personalaufwendungen 2011 - 2020 900.000 jährlich 90.000 € (Ü1 und Ü6) Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (incl. Aufwendungen für B11 + B13, deren Refinanzierung angestrebt wird) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 285.000 405.000 405.000 445.000 415.000 445.000 290.000 275.000 275.000 275.000 Produktgruppe 1003 Wohnen Zeile 15 Transferaufwendungen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 350.000 Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 - 215.000 - 215.000 - 215.000 - 215.000 - 215.000 - 65.000 - 50.000 - 50.000 - 50.000 Refinanzierung B11 - B13 Insgesamt: 6.625.000 - 6 - V/0592/2010/1 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen bzw. Einsparungen sind im Haushaltsplan 2011 bei den o. g. Produktgruppen zusätzlich zu veranschlagen. Begründung: a.) Die Vorlage V/0592/2010 wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 26.10.2010 als auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtent- wicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 28.10.2010 und am 10.11.2010 von der Tagesordnung ge- nommen und vertagt. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 16.11.2010 haben die Frak- tionen im Rat von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Die Linke, ÖDP/UWG und Piraten einen Änderungsantrag zur Vorlage (Anlage 1) eingereicht und die so geänderte Vorlage V/0592/2010 mehrheitlich dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen. In der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften vom 01.12.2010 ist zur Vorlage in der Beschlussfassung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen vom 16.11.2010 von der SPD-Fraktion zum Beschlusspunkt 5 ein Ergänzungsantrag (grau markiert) eingebracht worden. Der Ausschuss empfahl mehrheitlich dem Rat, die geänderte Vorlage zu be- schließen. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vom 02.12.2010 ist ein weiterer Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0592/2010 von den Fraktionen im Rat von SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Die Linke zur Aufnahme eines neuen Beschlusspunk- tes 10 (grau markiert) eingereicht worden (Anlage 2). Dieser wurde redaktionell angepasst und nahm Bezug auf die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegen- schaften. Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen. Der Ausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich, dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag der Vorlage in der Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegen- schaften vom 01.12.2010 unter Berücksichtigung des Ergänzungsantrages vom 02.12.2010 zu empfehlen. Der neue Beschlusstext zu Ziffer 3, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 ist fett markiert und Änderungen sind durch Streichung kenntlich gemacht worden. Änderungen in den finanziellen Auswirkungen sind ebenfalls fett markiert. Der nun geänderte Beschlussvorschlag stellt alle Ergebnisse zusammen. b.) Im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage V/0592/2010 wurde die Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 218/2010 am 24.11.2010 vom Umweltforum Münster e.V. „Passivhausstandard für Neu- bauten in Münster“ eingereicht. Über die Anregung soll im Rahmen der Vorlage V/0592/2010 vom Rat entschieden werden (Beschlusspunkt 13: kursiv). Der Antragsteller regt an, die Maßnahmen B8 und B9 aus dem „Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster“ zeitnah umzusetzen und vom Teil 1b in den Teil 1a des Handlungskonzeptes (V/0592/2010) zu übernehmen. In der Vorlage V/0592/2010 wird in der Begründung zu Beschlusspunkt 3 auf Seite 3 erläutert, dass im Teil 1 des Handlungskonzeptes (Teil 1a + b) 33 Maßnahmen aufgenommen worden sind, mit deren Umsetzung möglichst im kommenden Jahr begonnen werden sollte, um eine dauerhafte Wirkung zu erzielen. Die Übersicht wurde dabei in zwei Bereiche unterteilt, wobei in Teil 1a Maß- nahmen aufgenommen worden sind, die mit Bereitstellung der finanziellen Mittel sofort umgesetzt werden können. Die Maßnahmen in Teil 1b erfordern für ihre Umsetzung eine weitere politische Ent- - 7 - V/0592/2010/1 scheidung, die von der Verwaltung vorbereitet und dann den politischen Gremien vorgelegt werden muss. Die Umsetzung der Maßnahmen B8 – „Festsetzung des Passivhausstandards beim Verkauf städti- scher Grundstücke und bei den städt. Wohnungsunternehmen“ und B9 – „Zielrichtung Passivhaus- standard bei Neubauten städt. Gebäude“ können auf Grund der Komplexität des Themas und der Auswirkungen nicht im Rahmen der Beschlussfassung des Handlungskonzeptes beschlossen wer- den. Dafür wird die Verwaltung eine gesonderte Ratsvorlage möglichst bis Mitte 2011 erarbeiten, in der dargestellt wird, wie die Festsetzung des Passivhausstandards für Münster ausgestaltet werden soll und welche Auswirkungen eine solche Festsetzung haben wird. Auch die Einführung des Niedrig- energiehausstandards ist 1997 im Rahmen einer gesonderten Ratsvorlage erläutert und beschlossen worden. Da zeitlich keine Differenzierung zwischen dem Teil 1a und 1b des Handlungskonzeptes besteht, wird die Anregung im Rahmen der Beschlussvorlage V/0592/2010 bereits umgesetzt. c.) Ferner wurde die Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 176/2010 am 13.10.2010 vom Umweltforum Münster e.V. „Neue Windkraftstandorte auf dem Stadtgebiet Münsters“ eingebracht. Die Anregung steht inhaltlich ebenfalls in Bezug zur Vorlage V/0592/2010. Der Antragsteller beantragt, dass zusätzliche Standorte für die Nutzung von Windenergie in Müns- ter ermittelt und der Bezirksregierung Münster zur Aufnahme in den Regionalplan vorgeschlagen werden. Die Maßnahme ist im Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 für Münster (V/0592/2010) mit der Maßnahmenbezeichnung E8 – „Ausbau Windenergie“ bereits im Teil 1b enthalten und die Verwaltung wird dementsprechend im kommenden Jahr diesbezüglich einen Vorschlag vorlegen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzunehmen. i.V. gez. Thomas Paal (Stadtrat) Anlage 1: Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL, Die Linke, ÖDP/UWG und Piraten zur Vorlage V/0592/2010 vom 16.11.2010 Anlage 2: Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und Die Linke zur Vorlage V/0592/2010 vom 28.11.2010 Anlage 3: Anregung gem. §24 GO NRW Nr. 218/2010 Anlage 4: Anregung gem. §24 GO NRW Nr. 176/2010
Anlage 1_V_0592_2010_E1
7176 Zeichen
1
Anlage 1 zu V/0592/2010/E1
Gemeinsamer Ratsantrag von SPD, GAL, DIE LINKE, ÖDP/UWG, Piraten
16. Nov. 2010
Ergänzungsantrag zur Vorlage Nr. V/0592/2010 "Handl ungskonzept zur
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 in Münster"
Der Rat der Stadt / Ausschuß möge beschließen:
1. wie Vorlage
2. wie Vorlage
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungskon zept – Teil 1 (Anlage 1a+b)
genannten Maßnahmen vorzubereiten und umzusetzen. M aßnahmen, die keiner
weiteren politischen Entscheidung bedürfen, sollen sofort in Angriff genommen
werden. Dies sind folgende Maßnahmen
Ü4 Münsters Allianz für Klimaschutz
Ü8 Klimaschutz in der Stadtplanung
B4 Arbeitskreis Mieter/Vermieter
B7 Energie und Denkmalschutz
B13 Erarbeitung eines Konzepts „Stromverbrauchsmin derung
B14 Stromsparprämien
B15 Informativere Stromrechnung
G3 Energiecontrolling für KMU
E3 Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung
E7 Umfeld Solarenergie unterstützen
E9 Beteiligung an Solaranlagen unterstützen
V6 Sicherung und Optimierung des Regionalbus-Angeb ots
V7 Sicherung und Optimierung des Stadtbus-Angebots
Für die anderen Maßnahmen sind die Voraussetzungen für eine Entscheidung der
zuständigen Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorzubereiten und zu
schaffen. Dies sind folgende Maßnahmen:
Ü1 Klimaschutzkoordination (Klenko) personell ausbauen
Ü2 Klimaschutzfond zur Finanzierung eines Teils der zusätzlichen
Maßnahmen und Projekte
Ü3 Klima-Check von Ratsbeschlüssen
B8 Festsetzung eines Passivhausstandard beim Verka uf städtischer
Grundstücke und bei städt. Wohnungsunternehme n
2
B9 Zielrichtung Passivhausstandard bei Neubau städ tischer Gebäude
B10 Energetische Zielwertfestlegung bei Sanierung städt. Gebäude
G7 Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnahmen im Se ktor GUD
E8 Ausbau Windenergie
V1 Klimaschutz als zentrale Zielstellung im Verkeh rsentwicklungsplan
V2 Aufbau und Fortführung einer kontinuierlichen r egionalen
Verkehrsplanung
V10 Förderung des Fußverkehrs in Münster
V11 Gesamtstädtisches Parkraummanagement
Zusatz:
Folgende Maßnahmen werden aus der Anlage 1a in die Anlage 1b verschoben,
von der Verwaltung vorbereitet und den jeweils zuständigen politischen
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt:
Ü5 Fortsetzung und Weiterentwicklung Öffentlichkeitsarbeit
B6 Öffentlichkeitsarbeit Bauen: Neue Bausteine
G1 Energie-Coaching für KMU und deren Fachplaner
G2/Ü4 Netzwerke für Erfahrungsaustausch im Sektor GHD
E1 Ausbau der Fernwärme in der Fläche
V4 Öffentlichkeitsarbeit umweltfreundliche Mobilit ät
V9 Verbesserung des Abstellangebotes für Fahrräder
4. Zusatz:
Die Verwaltung wird ferner beauftragt, sich vorrang ig mit Maßnahmen zu
befassen, die bis 2020 eine besonders hohe CO2-Eins parung erwarten lassen:
Ü9 Bürger-/Firmen-Klimafonds
E2 Ausbau KWK im Heizkraftwerk Uni
E4 Ausbau landwirtschaftliche Biogasnutzung
Es ist sicherzustellen, wie hier trotz angespannter Haushaltslage ein Einstieg
in die Finanzierung gefunden werden kann.
5. Zusatz:
Für die Maßnahme B2 Altbausanierungsprogramm sollen jährlich Mittel in
Höhe 350.000 € zur Verfügung stehen.
3
Für das Handlungskonzept Klimaschutz werden zusätzl ich zu den von der
Verwaltung vorgeschlagenen Mitteln weitere Mittel i m Rahmen der
Haushaltsplanberatungen jährlich zur Verfügung gestellt.
Um die organisatorische Betreuung des Klimabeirates sicherzustellen, wird ab
dem Jahr 2011 ein Betrag von jährlich 30.000 € vorgesehen.
Bei allen Fördermaßnahmen ist sicherzustellen, dass keine Doppelförderung
stattfindet und dass keine Maßnahmen gefördert werden, die auch anderweitig,
z.B. durch Programme des Bundes oder der Länder, gefördert werden könnten.
6. wie Vorlage
7. Zusatz:
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Klima beirat jährlich die
Wirksamkeit der von Maßnahmen des Konzeptes überprü fen und dem AUB
Vorschläge für die Fortschreibung des Konzeptes unterbreiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, Anregungen aus ande ren Kommunen usw. zur
Übernahme zu prüfen. Niedrigschwellige Konzepte, di e zum Ziel haben,
Klimaschutz im Alltag populär zu machen, wie etwa C arrotmobs (Berlin,
Hamburg, Bielefeld), Klimaschutzbuch (München; Oeko m Verlag), jährliche/r
Klimaschutztag/-woche etc, sind zu fördern.
8. Streichen:
Die Anträge und Anregungen sind damit formal erledigt.
Zusatz:
Die Verwaltung wird darstellen, in welcher Form Anr egungen aus den
Ratsanträgen übernommen worden sind und in warum au f die Umsetzung
beantragter Maßnahmen verzichtet wurde.
9. Neu:
Das Klimaschutzkonzept 2020 soll um einen weiteren Sektor „Landwirtschaft
und Ernährung“ ergänzt werden.
Instrumente wie etwa die Propagierung eines freiwil lig fleischlosen
Wochentags sind dabei zu berücksichtigen. BürgerInn en sollen auf den
gesundheitlichen und den großen Klimanutzen des Ein kaufs frischer,
regionaler und saisonaler Produkte (z.B. via Einkau fsführer, Infos in
Geschäften etc.) regelmäßig und eindringlich hingewiesen werden.
Die Verwaltung soll die Produktion klimaschädlicher Gase durch die
landwirtschaftliche Tierhaltung im Stadtgebiet Münster abschätzen und prüfen,
4
ob weitere Umweltdaten für Landwirtschaft und Ernäh rung abgebildet werden
können.
10. Neu:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein umfassendes Konzept für eine Klima
schonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen
Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen.
Dabei sind für das Jahr 2020 folgende Ziele zu berücksichtigen:
- Die Anteile der umweltfreundlichen Verkehrsmittel i m Stadtverkehr und
der öffentlichen Verkehrsmittel im regionalen Verk ehr sollen deutlich
gesteigert werden,
- das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtg ebiet soll
gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenr ecycling und
durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungske rnen kompensiert
werden,
- die Inanspruchnahme von Freiraum, insbesondere von land- und
forstwirtschaftlichen Flächen für die Siedlungsentw icklung, soll beendet
werden,
- Städtebauliche Planungen und Vorhaben sind grundsätzlich auf die Ziele
der Energieeinsparung, der Energieeffizienz und der Nutzung
Erneuerbarer Energien auszurichten.
Die bislang im Klimaschutzkonzept 2020 vorgesehenen Maßnahmen in den
Bereichen Verkehr (V 1 – V 12) sowie Stadtentwicklu ng/Städtebau (Ü 8)
werden in dieses Konzept integriert.
Das Konzept für Klimaschutz in der Verkehrs- und in der Stadtentwicklung
sowie im Städtebau ist bis zum Frühjahr 2011 vorzulegen.
11. Neu:
Flächen für die Außengastronomie werden
nur noch unter der Bedingung
genehmigt werden, dass sich die Antragsteller zum V erzicht auf die
Aufstellung von Heizpilzen, Infrarotstrahlern usw. bereit erklären. Auch bei
bereits bestehender Außengastronomie werden die Bet reiber um eine
Selbstverpflichtung gebeten (siehe Anregung nach § 24 GO 9/2008).
Begründung:
Erfolgt mündlich
Anlage 4_V_0592_2010_E1
2404 Zeichen
Anlage 4 zu V/0529/2010 R _ Anregung Nr. 176/2010 I Umweltforum Münster e.V. "Dachverband der'münsterschen Umweltgruppen Umweltforum Münster e.V., Zumsandestr. 15, 48145 Münster . Zumsandestr. 15, 48145 Münster Een ehe Fon: 0251 - 13:60 23 Fax: 0251 - 13 60 24 An den Iner Oberbürgermeister . Rat der Stadt Münster 4 ir, @: Ifo@dumwaktorum munnstor.de Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe""* Bi: A Be A ; ‚de Linien 2 und 10, Zumsandestraße Münster, 13.10.2010 chpartner: Wolfgang Wiemers; Harald Nölle Anregung des Umweltforum Münster e.V. nach $ 24 GO Neue Windkraftstandorte auf dem Stadtgebiet Münsters Der Rät der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, zusätzliche Standorte für die Nutzung der Windenergie in Münster zu eruieren und diese der Bezirksregierung Münster zur Aufnahme in den Regionalplan vorzuschlagen. Dabei sollen insbesondere Standorte in vorhanden und geplanten Gewerbe- und Industriegebieten sowie entlang bestehender Verkehrstrassen gesucht werden, um eine Belastung von Wohngebieten auszuschließen. Begründung: "Im Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt Münster ist erneut deutlich geworden, dass es ein großes Potential für. heimische 'ermeuerbaren Energien auf dem Gebiet der Stadt Münster gibt. Gleichzeitig wurde‘ festgestellt, dass dieses Potential bislang nur unzureichend genutzt worden ist. Insbesondere die Entwicklung der Windenergie ist seit einiger Zeit nicht voran gegangen. Industrie- und Gewerbegebiete sowie Verkehrstrassen eignen sich aufgrund der vorhandenen Vorbelastung und des Abstandes zu Wohngebieten besonders für die Nutzung der Windenergie. Auch bauplanungsrechtlich bieten großflächig festgesetzte Gl- und GE-Gebiete gute Voraussetzungen für die Errichtung . von Windenergieanlagen. Die Standortsuche sollte ‚daher insbesondere auf und entlang dieser Flächen erfolgen. Mit freundlichem Grüßen Dr Ru gez. Wolfgang Wiemers ' ö iu ID 2 Harald Nölle Umweltforum Münster e.V., Dachverband der münsterschen Umweltgruppen ADFC ® AGBSA e Biologische Station Rieseifelder e BUND. ® Emshof e. Energiewendegrupps Greenpeace Gruppe Münster e NABU Siadtverband Münster = NABU Naturschutzstation ® NÜTEC « FairPla.net Umweltberatung Münsterland .e VCD Regionalverband Münsterland « Waldschule Münsterland ® WWF Gruppe Münster Bankverbindung: Konto’18 005 791 e Sparkasse Münsterland Ost «e BLZ 400 501 50
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Bremer Straße 54
- Wolbecker Straße
- Junkerstraße 3
- Münzstraße 15
- Mauritzstraße 7
- Zumsandestraße 15
- Königsweg
- Ludgeriplatz
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0592/2010/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.12.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37