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V/0417/2015/1

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise in Hiltrup und Amelsbüren

Vorlagen 12.06.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 38

V/0417/2015 - Anlage 2 - Standort Hiltrup-Ost

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Beschlussvorlage

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V/0417/2015 - Anlage 1 - Standorte Amelsbüren

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V/0417/2015 - Anlage 2 - Standort Hiltrup-Ost

169 Zeichen

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Maßstab 1 : 7500
Datum: 30.04.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5752 385
R 3407 924
R 3409 101
H 5754 036
0 50 100
Meter
Standort
Hiltrup-Ost, Osttor
Anlage 2

Beschlussvorlage

10618 Zeichen

V/0417/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;  
hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise in Hiltrup und Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise 
mit jeweils 50 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Amelsbüren (Anlage 1),  
o Standort Landsberger Straße / Deermannstraße mit der Maßgabe, dass bis nach den 
Sommerferien die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Einrichtung vorlie-
gen und diese ohne weitere zeitliche Verzögerung errichtet werden kann. Werden diese 
Vorgaben nicht erfüllt, ist alternativ am Standort 
o Wildenkamp 32 die Baumaßnahme ohne weitere politische Beschlüsse umzusetzen. 
Wildenkamp 32: Über die Baumaßnahme ist separat zu beschließen. Sie wird erst 
dann umgesetzt, wenn die Verwaltung nachvollziehbar begründet, warum der 
Standort Landsberger Straße/Deermannstraße nicht umgesetzt werden konnte. 
 Hiltrup-Ost (Anlage 2), Osttor, Grünfläche neben dem Parkplatz am Sportplatz TUS Hiltrup.  
 
2. Die Errichtung der Pavillongebäude wird entsprechend den Vergabevorschriften ausgeschrie-
ben. Sie werden schlüsselfertig zur Verfügung gestellt, durch die Stadt Münster angemietet 
und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegen-
ständen ausgestattet. 
 
3. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Be-
triebsbeginn zusätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 1,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) 
EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 1,00 VZÄ EGr. 4 für 
Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0417/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0417/2015/1 
4. Hiltrup-Ost: Die vom Schützenverein „Dicke Eiche“ gepflanzte Baumreihe mit „König-
seichen“ auf der Ostseite des Parkplatzes ist auf jeden Fall zu erhalten. 
  
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Pavillongebäude 
entsprechen dem Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau und Einrichtung der vor-
geschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum Jahresende 2015 umgesetzt. 
 
Mit der Anmietung der Pavillons entstehen weitere Aufwendungen. Die Höhe der Mietaufwendun-
gen und die Kosten für die Herrichtung des Grundstücks sind derzeit noch nicht bekannt. Sie wer-
den im weiteren Verfahren ermittelt und im Rahmen der Vorlage zur Anmietung zu einem späteren 
Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt. Im Übrigen liegt den Berechnungen für die laufenden Aufwen-
dungen die Annahme zugrunde, dass die vorübergehenden Unterbringungskapazitäten zum Ende 
des laufenden Jahres fertig gestellt werden. Danach werden sie als laufende jährliche Kosten fort-
geschrieben. 
 
Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Per-
sonalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Es wird erwartet, dass die Per-
sonalaufwendungen für den Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen nach deren Fertigstellung 
mit Beginn des Jahres 2016 fällig werden. Sollten Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nicht 
oder nicht ausreichend zeitnah durch die Wohn + Stadtbau GmbH übernommen werden können, 
müsste das Verfahren durch die Verwaltung gesteuert werden, wodurch zusätzlicher Personalbe-
darf auftreten würde. Dies würde im Jahr 2015 zu höheren Personalaufwendungen in der Produkt-
gruppe 0111 „Immobilienmanagement“ führen. 
 
Darüber hinaus entstehen ab 2015 folgende zusätzlichen Haushaltsbelastungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 ff. 99.710  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 ff. 4.000 Integrations-
hilfen 
Insgesamt:   2016 ff. 103.710  
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 80.660 Mobiliar und 
Einrichtungs- 
gegenstände 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  80.660

- 3 - 
V/0417/2015/1 
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstel-
lung bzw. Inbetriebnahme der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 
2016 wird die Verwaltung für den dann auf Basis der Flüchtlingszahlen inklusive einer mittelfristi-
gen Prognose absehbaren Bedarf notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Dies gilt auch für eventuell erhöhte Personal-
aufwendungen, die durch ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren in städtischer Regie entste-
hen würden. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden Umschichtungen über das Instru-
ment der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Vorläufige 
Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung 
des Lebensunterhalts“. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtragssatzung 
herbeizuführen. 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung hat die im Beratungsgang beschlossenen Änderungen geprüft und schlägt die 
neue Beschlussfassung vor. Im Folgenden werden die Änderungsbeschlüsse der Gremien aufge-
führt und die Ergebnisse der Prüfungen und Bewertungen durch die Verwaltung dargestellt. 
 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup am 21.05.2015, Integrationsrat am 27.05.2015 und 
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 
03.06.2015 
 
1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in Pavillonbauweise 
mit jeweils 50 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Amelsbüren (Anlage 1), 
o Standort Landsberger Straße / Deermannstraße mit der Maßgabe, dass bis nach den 
Sommerferien die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Einrichtung vorlie-
gen und diese ohne weitere zeitliche Verzögerung errichtet werden kann. Werden diese 
Vorgaben nicht erfüllt, ist alternativ am Standort 
o Wildenkamp 32 die Baumaßnahme ohne weitere politische Beschlüsse umzusetzen. 
Wildenkamp 32: Über die Baumaßnahme ist separat zu beschließen. Sie wird erst 
dann umgesetzt, wenn die Verwaltung nachvollziehbar begründet, warum der 
Standort Landsberger Straße/Deermannstraße nicht umgesetzt werden konnte. 
 … 
 
Wegen der anhaltend hohen Zuzugszahlen von Flüchtlingen ist es aus Sicht der Verwaltung be-
sonders wichtig, dass die Maßnahmen zur Schaffung von weiteren Unterbringungskapazitäten mit 
hoher Priorität und ohne Verzögerungen verfolgt werden. Dies muss auch für den Standort Lands-
berger Straße / Deermannstraße im Vordergrund stehen. 
 
Dort liegt noch kein Bebauungsplan vor, so dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das 
Aufstellen eines Pavillons zunächst geprüft werden müssen. Hierfür ist Zeit einzuplanen, die von 
der Verwaltung zunächst mit dem Zeitraum „bis nach den Sommerferien“ kalkuliert wurde. Es 
spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Ergebnisse dieser Prüfung einschließlich der Gründe für 
oder gegen eine Genehmigung öffentlich zu machen. Dies kann und sollte sinnvollerweise in der 
örtlich zuständigen Bezirksvertretung geschehen. 
 
Die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup ist am 20.08.2015 geplant, also nur 
neun Tage nach dem Ende der Sommerferien. Daher bestehen keine Bedenken dagegen, dem 
Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung zu folgen, wenn die Darstellung dort abschließend vor-
gelegt wird und keine weiteren Gremien zu beteiligen sind. Hierdurch sind keine wesentlichen Ver-
zögerungen für das Projekt zu erwarten. Die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für die Bau-
genehmigung bleibt hiervon unberührt.

- 4 - 
V/0417/2015/1 
 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
am 03.06.2015 und Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
Flächenmanagement am 03.06.2015 
 
4. Hiltrup-Ost: Die Fläche des Pavillonstandortes (Anlage 2) ist nach der Nutzung zu renatu-
rieren. 
 
Die Planungen der Verwaltung sehen - ohne dass dies in der Ausgangsvorlage ausgeführt wird - 
grundsätzlich vor, die Fläche des Pavillonstandortes nach dem Ende des Betriebs und dem Abbau 
des Gebäudes wieder in ihrem heutigen Zustand herzurichten. Wenn man aber die Renaturierung 
als die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen versteht, wäre diese Forderung aus 
Sicht der Verwaltung weitergehender und mit höherem Aufwand verbunden. 
 
In der Beratung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen wurde dies abge-
lehnt. Zum jetzigen Zeitpunkt könne noch nicht gesagt werden, ob und gegebenenfalls in welcher 
Form der Pavillonstandort später eventuell für andere Zwecke genutzt werden kann oder soll. Dies 
ist aus Sicht der Verwaltung zutreffend. Daher schlägt die Verwaltung bei diesen konkurrierenden 
Ausschussbeschlüssen vor, eine Entscheidung über eine Renaturierung oder Wiederherrichtung 
des jetzigen Zustands noch nicht zu treffen und dies für den Zeitpunkt vorzusehen, wenn der Ab-
bau der vorübergehenden Flüchtlingseinrichtung konkret absehbar ist. 
 
 
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
am 03.06.2015, Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
Flächenmanagement am 03.06.2015 und Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und 
Bauwesen am 09.06.2015 
 
Hinweis: In einigen Gremien wurde der Schützenverein Bürgerschützen im Zusammenhang mit 
dem Pavillonstandort in Hiltrup-Ost genannt. Es handelt sich aber um die Baumreihe mit „König-
seichen“ des Schützenvereins Dicke Eiche von 1952 e.V. 
 
4. Die vom Schützenverein „Dicke Eiche“ gepflanzte Baumreihe mit „Königseichen“ auf der 
Ostseite des Parkplatzes ist auf jeden Fall zu erhalten. 
 
Der Vorschlag entspricht den Planungen der Verwaltung, ohne dass dies in der Ausgangsvorlage 
ausgeführt wird. Daher sollte den Beschlüssen gefolgt werden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

V/0417/2015 - Anlage 1 - Standorte Amelsbüren

161 Zeichen

Maßstab 1 : 7500 
Anlage 1
© Stadt Münster
R 3403 467
H 5749 775
R 3404 645
H 5751 425
Standorte
Amelsbüren
- Landsberger Straße / Deermannstraße
- Wildenkamp 32

Beratungsverlauf (2)

17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Deermannstraße
  • Landsberger Straße
  • Wildenkamp 32
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0417/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37