V/0354/2023
Entwicklung der städtischen Finanzlage
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Berichtsvorlage
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V/0354/2023 V/0354/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Entwicklung der städtischen Finanzlage - Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Münster – Ergebnis und wesentliche Zahlen - Haushalt 2023 – Unterjährige Bewirtschaftung - Haushaltsplanung 2024 bis 2027 – Ausblick und erste Einschätzungen Beratungsfolge 13.06.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 14.06.2023 Hauptausschuss Bericht 14.06.2023 Rat Bericht Bericht: Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Stadt Münster – Ergebnis und wesentliche Zahlen Mit dieser Berichtsvorlage informiert die Verwaltung über das Jahresergebnis der Stadt Münster zum 31.12.2022. Ziel ist eine frühzeitige Information und Darstellung des Ergebnisses des Jahresab- schlusses zum Abschlussstichtag. Die offizielle Zuleitung des Jahresabschlusses 2022 an den Rat gemäß § 95 Abs. 5 Gemeindeord- nung NRW mit allen Anlagen (u.a. Anlagenspiegel, Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel, Ei- genkapitalspiegel, Lagebericht, Erläuterungen) ist für die Ratssitzung am 20.09.2023 vorgesehen. Ergebnisrechnung 2022 Der Ergebnisplan bzw. die Ergebnisrechnung stehen im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirt- schaft. Hier sind sämtliche Ressourcenzuwächse (Erträge) und Ressourcenverbräuche (Aufwendun- gen) abgebildet, die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. Die wesentlichen Zahlen der Ergebnisrechnung 2022 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Amt für Finanzen und Beteiligungen 07.06.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Möller Telefon: 492-2000 MoellerFrank@stadt- muenster.de - 2 - V/0354/2023 Ergebnisrechnung 2022 Position Haushaltsansatz (Original - vom Rat beschlosse- ner Haushalt) Haushaltsansatz (fort- geschr. Haushalt inkl. Er- mächtigungsübertragungen) Ergebnis Mio. € Mio. € Mio. € Ordentliche Erträge 1.267,0 1.267,0 1.383,3 Ordentliche Aufwendungen 1.359,1 1.379,4 1.387,7 Ordentliches Ergebnis -92,1 -112,4 -4,4 Finanzerträge 16,3 16,3 9,0 Finanzaufwendungen 18,0 18,0 13,0 Finanzergebnis -1,7 -1,7 -4,0 Außerordentliche Erträge 28,1 28,1 7,8 Außerordentliche Aufwendung 0,0 0,0 0,0 Außerordentliches Ergebnis 28,1 28,1 7,8 Jahresergebnis -65,7 -86,0 -0,6 Der Haushaltsplan 2022 wurde vom Rat mit einem Fehlbetrag von -65,7 Mio. € beschlossen. Per Er- mächtigungsübertragung wurden weitere Haushaltsmittel von 20,3 Mio. € bereitgestellt, die aus nicht abgerufenen Budgets aus dem Vorjahr resultieren. Im Jahresabschluss weist die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2022 einen Fehlbetrag von -0,6 Mio. € aus. Gegenüber der ursprünglichen vom Rat verabschiedeten Haushaltsplanung ergibt sich eine Verbesserung von 65,1 Mio. €. Diese Verbesserung ist im Wesentlic hen auf die gute Ent- wicklung bei den Steuererträgen zurückzuführen. Insbesondere die Erträge aus Gewerbe- und Ein- kommensteuer entwickelten sich im Jahr 2022 positiv. Die Gewerbesteuererträge liegen in 2022 bei 362,1 Mio. € und übertreffen das Vorjahreserge bnis um 14,4 Mio. €. Münster profitiert insofern wei- terhin von einer branchenbezogenen stabilen Wirtschaftslage. Beim Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer wurden Erträge von 187,2 Mio. € erzielt, im Vergleich zum Vorjahr eine Verbesserung von 6,2 Mio. €. Die Corona-Pandemie macht sich trotz der positiven Steuerentwicklung auch in 2022 auf der Ertrags- seite des städtischen Haushalts bemerkbar. Die Jahresergebnisse der Benutzungsgebühren ( -3,4 Mio. €) sowie der privatrechtlichen Leistungsentgelte ( -2,1 Mio. €) liegen noch unterhalb der Vor- Corona-Haushaltsansätze. Die ordentlichen Aufwendungen des Jahres 2022 belaufen sich auf 1.387,7 Mio. €. Sie liegen damit um rund 8,3 Mio. € über dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz. Der Vergleich mit den Vorjahres- zahlen zeigt, dass insbesondere die Transferaufwendungen als größter Posten im Haushalt der Stadt Münster weiterhin stark ansteigen. In 2022 haben sich die Transferaufwendungen im Vergleich zum Jahr 2021 um 47,6 Mio. € auf 696,3 Mio. € erhöht . Der Anstieg um 7,3 % ist insbesondere den Zu- schüssen der Jugendhilfe, den Leistungen im Asylbereich und der Landschaftsumlage zuzuordnen. Das Finanzergebnis fällt mit -4,0 Mio. € schlechter aus als geplant. Zwar profitierte die Stadt Münster im Jahr 2022 noch vom niedrig en Zinsniveau, im Gegenzug fielen die Finanzerträge aufgrund gerin- gerer Gewinnausschüttungen der städtischen Unternehmensbeteiligungen geringer aus als geplant. Entlastend wirkt auch im Jahresergebnis 2022 die obligatorische Isolierung der Corona-bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen. Hier wurde entsprechend den Regelungen des NKF-COVID- 19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) ein Betrag von 7,8 Mio. € als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt. - 3 - V/0354/2023 Bilanz zum 31.12.2022 Die Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Münster wird in der Schlussbilanz zum 31.12.2022 dar- gestellt. Die Bilanzsumme der Stadt Münster erhöht sich zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahr um 190,3 Mio. € auf 4.029,2 Mio. €. Das Eigenkapital als Saldo zwi schen dem Vermögen der Stadt (Aktiva) und den Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkei- ten, passive Rechnungsabgrenzung) sinkt zum 31.12.2022 um 0,7 Mio. € auf 837,5 Mio. €. Zum 31.12.2022 beträgt die Eigenkapitalquote der Stadt Münster 20,8%. Haushalt 2023 – Unterjährige Bewirtschaftung Richtet man den Blick auf die aktuelle Haushaltsbewirtschaftung, wird an vielen Stellen eine Auf- wands- und Ertragsentwicklung innerhalb der vom Rat beschlossenen Budgets deutlich. Erträge und Aufwendungen bis einschließlich Mai liegen im Wesentlichen in den üblichen Schwankungsbreiten. Bei der Übersicht der ordentlichen Erträge und Aufwendungen für die Jahre bis zum Ende der Mittelfristplanung ist das aktuelle Jahresergebnis 2022 eingeflossen, die Jahre 2023 bis 2026 stellen die Planwerte gemäß Haushaltsplan 2023 dar: Eine verlässliche Aussage zur Entwicklung der Steuern mit Blick auf das Jahresende ist zur Jah- resmitte naturgemäß noch nicht möglich. Gleichwohl bestätigt auch im Vergleich zu den Vorjahren (Betrachtung der Monate Januar bis Mai) die aktuelle Entwicklung der Gewerbesteuer die Planungs- annahmen für den Haushalt 2023. Gleiches gilt nach Mitteilung der ersten Quartalszuweisung des Landes für die kommunalen Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Personalaufwendungen entwickeln sich (im Vergleich des bisherigen Ist mit dem Jahresplan- wert) im Budget, die Versorgungsaufwendungen liegen leicht über dem langjährigen Durchschnitts- wert, aber noch nicht auf einem auffälligen Niveau. Unter besonderer Beobachtung stehen derzeit und perspektivisch die Zinsaufwendungen, da sich der Zinsanstieg seit Frühjahr 2022 mit jeder Kreditprolongation oder -neuaufnahme im Portfolio be- merkbar macht. Der Abfluss der Investitionsausz ahlungen bis einschließlich Mai führt jedoch aktuell noch zu einem Ist unter Plan. - 4 - V/0354/2023 Im Bereich der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es seit Jahresbeginn trotz eines weiterhin robusten Arbeitsmarktes ein erhöhtes Antragsaufkommen. Dage gen liegen die Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen verwaltungsweit bislang unter den langjährigen Durchschnittswerten. Der Zuzug geflüchteter Menschen und insbesondere die immer wieder von den Kommunen gefor- derte zusätzliche Beteiligung von Bund und Land (z.B. im Zusammenhang mit dem FlüAG) sind der- zeit nicht kalkulierbar. Zwar zahlt der Bund als Ergebnis des sog. Flüchtlingsgipfels den Ländern zur Entlastung ihrer Kommunen eine Milliarde Euro zusätzlich für die Versorgung von geflüchteten Men- schen, allerdings als Einmalzahlung. Unter anderem soll damit die Digitalisierung der Ausländerbe- hörden finanziert werden. Die Grundsatzentscheidung über dauerhaft höhere Bundesmittel ist auf November vertagt worden. Eine Bund -/Länder-Arbeitsgruppe soll nun kl ären, wie die Finanzierung der Bewältigung von Fluchtmigration in Zukunft geregelt werden kann. Dabei soll auch die offen ge- bliebene Forderung der Länder nach einer vollständigen Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete durch den Bund behandelt werden. Derlei Erwartungen fließen jedoch man- gels einer konkreten Belastbarkeit aktuell noch nicht in die Ertragskalkulation des Haushaltes, wäh- rend die spezifischen absehbaren Aufwandspositionen von der mittelfristigen Ergebnisplanung bereits umfasst sind. Voraussichtlich überproportionale Belastungen ergeben sich im Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“. Bei den erzieherischen und wirtschaftlichen Hilfen für Familien ist derzeit davon auszugehen, dass die dafür zur Verfügung stehenden Finanzmittel bis zum Jahresende nicht ausrei- chen werden. So weisen beispielsweise auch die monatlichen Zahlungen nach dem Unterhaltsvor- schussgesetz eine steigende Tendenz auf. Unklar ist, ob und in welchem Umfang seitens des Bundes/Landes weitere Regelungen zu zusätzli- chem Aufwand oder zusätzlicher Entlastung des Haushalts führen. Im letzten Jahr hat es verschiede- ne, zum Teil sehr kurzfristig zugesagte Unterstützungsleistungen gegeben. Um die sich voraussichtlich ergebenden negativen Effekte für den Haushalt 2023 gerade in diesem Produktbereich in engen Grenzen zu halten, wird verwaltungsseitig in den nächsten Monaten der Schwerpunkt darauf liegen müssen, bei haushaltsbelastenden Vorlagen gleichzeitig eine Kompensa- tion vorzuschlagen. Nach allem ist also davon auszugehen, dass das geplante Defizit in 2023 von immerhin 55 Mio. € auch mit einer restriktiven Haushaltsbewirtschaftung nicht maßgeblich verbessert werden wird. Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 ergäbe sich dann folg ende Entwicklung der Rücklagen: - 5 - V/0354/2023 Rücklagenentwicklung 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Mio. € Allgemeine Rücklage am 01.01. 691,1 689,6 690,1 689,9 688,9 687,9 Ausgleichsrücklage am 01.01. 147,0 145,3 144,7 89,5 35,7 12,2 (voraussichtliches bzw. geplantes) Jah- resergebnis -1,8 -0,6 -55,2 -53,8 -23,6 -13,5 Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage gemäß § 44 KomHVO -0,2 0,0 -1,0 -1,0 -1,0 -1,0 Zuführung/Entnahme Allgemeine Rücklage -0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 -1,4 Zuführung/Entnahme Ausgleichsrücklage -1,8 -0,6 -55,2 -53,8 -23,6 -12,2 Allgemeine Rücklage am 31.12. 689,6 690,1 689,9 688,9 687,9 685,5 Ausgleichsrücklage am 31.12. 145,3 144,7 89,5 35,7 12,2 0,0 Schwellenwert gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO (5,0%) 34,6 34,5 34,5 34,5 34,4 34,4 Puffer/Abstand bis zum Schwellenwert 34,6 34,5 34,5 34,5 34,4 33,0 Schwellenwert % Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% -0,2% Erkennbar ist, dass die Ausgleichsrücklage bis zum Ende des Planungszeitraums vollständig aufge- braucht wäre. Im Investitionshaushalt ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Hier sind insgesamt knapp 30 % des Haushaltsansatzes 2023 verausgabt. Insgesamt wurden zudem ca. 225 Mio. Euro aus dem Jahr 2022 nach 2023 übertragen; von der somit in 2023 insgesamt zur Verfügung stehenden Ge- samtsumme von ca. 500 Mio. Euro wurden bisher ca. 80 Mio. Euro ausgezahlt. Es ist somit davon auszugehen, dass die Ansätze auch in diesem Jahr nicht annähernd ausgeschöpft werden. Die Bil- dung investiver Dezernatsbudgets war hier der richtige Schritt, um eine weiter ausufernde Investiti- onsplanung stärker an den realistischen Umsetzungsmöglichkeiten auszurichten. Anhand der darge- stellten Zahlen wird deutlich, dass es im gesamten investiven Budget insbesondere aufgrund der Budgetübertragungen aus den Vorjahren weiterhin ausreichend finanziellen Spielraum gibt und sich dieser Spielraum deutlich oberhalb des tatsächlich Realisierbaren bewegt. Haushaltsplanung 2024 bis 2027 – Ausblick und erste Einschätzungen Derzeit wird verwaltungsintern die Haushaltsplanung 2024 erarbeitet. Das im letzten Jahr für den Er- gebnisplan eingeführte verwaltungsinterne Instrument der Aufteilung in einen Zentral- und einen Äm- terfinanzrahmen hat sich bewährt und wird auch für die Entwurfsplanung 2024 fortgeführt. Bereits die Haushaltsplanung 2023 musste berücksichtigen, dass die schlichte Fortschreibung der Mittelfristpla- nung des Vorjahres auf das Jahr 202 6 unmittelbar in die Haushaltssicherung geführt hätte; insofern war die Inanspruchnahme des Eigenkapitals auf das absolut Nötigste zu beschränken. So wurde be- reits im Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 ausgeführt, dass „ die weiter anzunehmende hohe Er- tragskraft nicht aus[reicht], um die stetig steigenden Aufwendungen insbesondere im Bereich der Kin- der-, Jugend- und Familienhilfe, den Sozialleistungen und bei den Personalaufwendungen, aber auch bei den freiwilligen Leistungen mit ihren bisherigen Standards auszugleichen. Nennenswerte Defizite gerade in den Jahren 2023 und 2024 sind die Folge. “ Auch für den jetzt aufzustellenden Haushalts- plan 2024 mit der Mittelfristplanung bis 2027 gilt daher die Maßgabe, die Eigenkapitalinanspruch- nahme zu begrenzen . Dazu ist der maximale Finanzrahmen unter Berücksichtigung der Genehmi- gungsfähigkeit des Haushaltes auch für den Haushalt 2024 der Maßstab und durch den Verwaltungs- vorstand entsprechend festgelegt worden. - 6 - V/0354/2023 Bei den Erträgen entfällt wie üblich ein erheblicher Teil auf die verschiedenen Steuerarten. Die Ent- wicklung wird durch die Mai-Steuerprognose für die Kommunen als weiterhin steigend prognostiziert. Unklarheiten bestehen derzeit noch bei den diversen Zuwendungen und Zuschüssen von Land und Bund. Zum Haushaltsausgleich mit beitragen müssen auch sozial verträglich gestaltete Anpassungen bei Gebühren und Entgelten. Haushaltsbelastungen (auch gegenüber der Mittelfristplanung aus 2023) ergeben sich insbesondere aufgrund des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst und der Inflationsentwicklung. Nach einer ersten Hochrechnung des Personal- und Organisationsamtes beträgt der aus dem Tarifabschluss resultierende Mehraufwand ca. 21,5 Mio. Euro. In der Haushaltsplanung 2023 für das Haushaltsjahr 2024 ist bereits eine Erhöhung von 14,8 Mio. Euro eingeplant worden, sodass der Haushalt 2024 ef- fektiv mit zusätzlich ca. 6,7 Mio. Euro durch die steigenden Tarifentgelte belastet wird. Außerdem hat der Tarifabschluss mittel - oder unmittelbare Auswirkungen auf eine Vielzahl von Trä- gern, die Leistungen für die Stadt erbringen. Im Zuschussbereich des städtischen Haushalts wird daher mit einer Personalkostensteigerung von 6 Prozent bei den entsprechenden Haushaltsansätzen (nach einer Dynamisierung von 3,5 % in diesem Jahr) gerechnet. Auch in den noch dieses Jahr an- stehenden Entgeltverhandlungen mit Trägern muss mit Steigerungen in Höhe des Tarifabschlusses gerechnet werden, die sich dann im Wesentlichen ab 2024 auswirken werden. Die Inflationsentwicklung zeigt zwar erste Tendenzen der Abflachung – mit Inflationsraten, die die Europäische Zentralbank als vertretbar einstuft, dürfte allerdings erst 2025 zu rechnen sein. Beide Faktoren führen bereits jetzt erkennbar dazu, dass sich die Planung 2024 gegenüber der Pla- nung 2023 auch für die Jahre 2024 bis 2026 verschlechtern wird. Hierbei handelt es sich um Auf- wandsfaktoren, die sich dauerhaft auch in den Folgejahren auswirken werden. Während die Veran- schlagung der städtischen Personalaufwendungen und der im Zuschussbericht ausgewiesenen Zu- schüsse im Finanzrahmen abgedeckt werden kann, stellen die indirekten Personalkostensteigerun- gen (z.B. beim Einkauf von Leistungen Dritter, Sachkostenentwicklung) eine schwer zu kalkulierende, aber erheblich steigende Belastung dar. Hinzu kommen die sich aus dem Investitionsprogramm erge- benden kontinuierlich steigenden Folgebelastungen insbesondere auch für die Gebäudebewirtschaf- tung. Das Ziel der Verwaltung, auch mit dem Haushalt 2024 einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan aufzustellen, bleibt unbedingt. Allerdings gehen die derzeitigen Berechnungen von höheren Plandefi- ziten aus, die in den Planungsjahren in die Nähe des Schwellenwertes rücken, bei dessen zweimali- ger Überschreitung ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen wäre. Insofern bedarf es weiterhin großer Anstrengungen, den Haushalt 2024 so aufzustellen, dass die Haushaltssicherung vermieden wird. Insofern muss die Defizi tentwicklung auch weiterhin an der letzten Mittelfristplanung ausgerich- tet und folglich eine positive Tendenz bis zum Ende der Mittelfristplanung aufgezeigt werden, was nur durch einen restriktiven Umgang mit den vielfältigen Erwartungen gelingen kann. Im Rahmen der Dezernatsbudgets sind für den Investitionshaushalt für die Jahre 2024 bis 2027 938 Mio. Euro vorgesehen. Die vollständige Umsetzung dieses Volumens wird in den Jahren nach Inbetriebnahme zu jährlichen Folgebelastungen von voraussichtlich 40 Mio. Euro jährlich führen, die dauerhaft den Haushalt belasten werden. Vor diesem Hintergrund wird auch die Berücksichtigung neuer Maßnahmen bzw. das Investitionsprogramm insgesamt kritisch zu betrachten sein. Fazit Bereits im Vorbericht zum Haushalt 2023 wurde verdeutlicht, dass das Ziel einer nachhaltigen Haus- haltsstabilisierung zur Überwindung des strukturellen Defizits und damit zur Vermeidung der Haus- haltssicherung zwingend weiter zu verfolgen sein wird. Langfristig tragfähige Haushalte müssen im Sinne intergenerativer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Fokus der Bemühungen stehen. Insofern - 7 - V/0354/2023 ist insbesondere die Aufwandsseite des Haushalts einer restriktiven Betrachtung zu unterziehen. Der damit einhergehende Konsolidierungsprozess muss mit einer Diskussion zwischen Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft zu strategischen Zielen und priorisierten Handlungsfeldern und damit Schwer- punktsetzungen bei der Ressourcenbereitstellung verknüpft werden. Das ambitionierte Investitionsvo- lumen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Notwendigkeit, sondern auch mit Blick auf die Tragbarkeit der sich daraus ergebenden Folgebelastungen zu betrachten. In Vertretung gez. Zeller Stadtkämmerin Anlagen: - Jahresabschluss 2022 – Ergebnisrechnung - Jahresabschluss 2022 – Bilanz
V-0354-2023_Anlage2_Bilanz
4884 Zeichen
31.12.2022 31.12.2021
- EUR - - EUR -
A K T I V A 4.029.229.334,35 3.838.887.509,46
33.350.000,00 25.544.000,00
1. ANLAGEVERMÖGEN 3.745.744.810,54 3.582.465.935,30
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 680.372,89 686.599,13
1.2 Sachanlagen 3.024.855.645,99 2.913.663.176,62
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 270.283.294,42 267.061.763,07
1.2.1.1 Grünflächen 128.970.034,22 129.711.541,44
1.2.1.2 Ackerland 73.202.297,30 69.547.846,26
1.2.1.3 Wald, Forsten 12.618.270,23 12.303.038,93
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 55.492.692,67 55.499.336,44
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 839.555.034,06 843.351.562,83
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 88.091.370,84 88.753.090,18
1.2.2.2 Schulen 366.265.780,19 363.997.551,08
1.2.2.3 Wohnbauten 7.227.994,76 7.137.365,52
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 377.969.888,27 383.463.556,05
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.472.606.915,07 1.487.777.403,25
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.649.682,80 316.594.308,66
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 38.104.563,68 38.819.696,58
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 643.600.699,31 654.159.328,46
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 450.291.148,85 461.175.853,82
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 23.960.820,43 17.028.215,73
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 2.356.179,47 3.037.839,32
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 18.043.128,85 17.982.459,77
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 42.226.094,17 39.744.473,24
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 35.439.112,57 36.251.860,73
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 344.345.887,38 218.455.814,41
1.3 Finanzanlagen 720.208.791,66 668.116.159,55
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 487.587.334,90 478.219.571,48
1.3.2 Beteiligungen 28.939.910,47 21.088.035,00
1.3.3 Sondervermögen 21.775.416,14 21.863.372,98
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 58.766.181,70 52.266.284,42
1.3.5 Ausleihungen 123.139.948,45 94.678.895,67
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 121.995.837,06 93.623.907,81
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.113.130,00 1.022.130,00
1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 30.981,39 32.857,86
2. UMLAUFVERMÖGEN 168.651.605,56 158.540.815,21
2.1 Vorräte 28.401.241,88 29.917.896,72
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 28.401.241,88 29.917.896,72
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 116.696.603,66 87.109.852,94
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 8.294.917,57 10.288.047,77
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23.822.942,96 21.452.787,90
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00
2.4 Liquide Mittel 23.553.760,02 41.513.065,55
3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 81.482.918,25 72.336.758,95
84.578.743,13 55.369.017,27
Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
31.12.2022 31.12.2021
- EUR - - EUR -
P A S S I V A 4.029.229.334,35 3.838.887.509,46
1. EIGENKAPITAL 837.539.751,36 838.193.455,69
1.1 Allgemeine Rücklage 690.091.109,25 689.626.114,78
1.2 Sonderrücklagen 3.371.000,00 3.371.000,00
1.3 Ausgleichsrücklage 144.679.562,06 147.042.813,72
1.4 Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) -601.919,95 -1.846.472,81
2. SONDERPOSTEN 1.190.739.616,03 1.203.956.583,38
2.1 für Zuwendungen 637.609.081,20 634.527.642,99
2.2 für Beiträge 545.096.443,42 560.826.863,13
2.3 für den Gebührenausgleich 293.438,00 932.339,00
2.4 Sonstige Sonderposten 7.740.653,41 7.669.738,26
3. RÜCKSTELLUNGEN 775.268.208,69 771.921.752,98
3.1 Pensionsrückstellungen 708.924.575,00 678.923.780,00
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 13.817.606,08 12.076.263,75
3.4 Sonstige Rückstellungen 52.526.027,61 80.921.709,23
4. VERBINDLICHKEITEN 1.177.933.831,73 981.174.466,05
4.1 Anleihen 0,00 0,00
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 907.518.903,05 750.837.205,86
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00
4.2.3 von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00 10.000.000,00
4.2.5 von Kreditinstituten 907.434.539,89 740.752.842,70
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 31.533.440,40 3.126.282,10
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.836.078,13 2.784.934,01
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 426.287,80 0,00
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 95.987.370,30 93.167.080,96
4.8 Erhaltene Anzahlungen 138.149.173,97 130.781.190,55
5. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 47.747.926,54 43.641.251,36
482.578,08 477.772,57
V-0354-2023_Anlage1_Ergebnisrechnung
4081 Zeichen
Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2021 (€) Haushaltsansatz 2022 (€) davon Übertr.Ermächt. Ergebnis 2022 (€) Vgl.fort.An./Erg. Übertr. Ermächt. Original fortgeschrieben aus 2021 (€) absolut nach 2023 (€) 01 Steuern und ähnliche Abgaben 665.805.771,70 635.300.000 635.300.000 0 686.952.303,05 51.652.303+ 0 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 198.416.596,58 176.323.130 176.323.130 0 193.850.362,05 17.527.232+ 0 03 + Sonstige Transfererträge 21.244.472,83 19.582.400 19.582.400 0 25.149.579,77 5.567.180+ 0 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 121.673.286,86 141.270.070 141.270.070 0 140.056.297,34 1.213.773 - 0 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 19.749.330,81 25.249.740 25.249.740 0 23.152.305,00 2.097.435 - 0 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 235.984.263,64 225.799.910 225.799.910 0 240.336.675,20 14.536.765+ 0 07 + Sonstige ordentliche Erträge 63.414.465,11 39.443.220 39.443.220 0 69.200.495,48 29.757.275+ 0 08 + Aktivierte Eigenleistungen 4.267.141,91 3.991.100 3.991.100 0 4.591.875,31 600.775+ 0 09 +/- Bestandsveränderungen 0,00 0 0 0 0,00 0+ 0 10 = Ordentliche Erträge 1.330.555.329,44 1.266.959.570 1.266.959.570 0 1.383.289.893,20 116.330.323+ 0 11 - Personalaufwendungen 318.799.770,50 330.933.000 330.933.000 0 328.269.032,23 2.663.968 - 0 12 - Versorgungsaufwendungen 29.795.606,70 29.339.660 29.339.660 0 35.394.186,24 6.054.526+ 0 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 153.256.277,49 144.589.690 150.713.130 6.123.440 151.963.971,91 1.250.842+ 10.924.700 14 - Bilanzielle Abschreibungen 84.250.587,83 84.128.900 84.128.900 0 87.025.340,53 2.896.441+ 0 15 - Transferaufwendungen 648.671.019,60 687.093.310 697.484.410 10.391.100 696.315.072,38 1.169.338 - 9.254.170 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 111.871.017,25 82.972.900 86.773.389 3.800.489 88.703.039,96 1.929.651+ 5.971.461 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.346.644.279,37 1.359.057.460 1.379.372.489 20.315.029 1.387.670.643,25 8.298.154+ 26.150.331 18 = Ordentliches Ergebnis 16.088.949,93- 92.097.890- 112.412.919- 20.315.029- 4.380.750,05- 108.032.169+ 26.150.331- (= Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 18.156.105,69 16.309.080 16.309.080 0 8.967.367,29 7.341.713 - 0 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 14.723.628,57 18.007.000 18.007.000 0 12.994.537,19 5.012.463 - 4.000.000 21 = Finanzergebnis 3.432.477,12 1.697.920- 1.697.920- 0 4.027.169,90- 2.329.250 - 4.000.000- (= Zeilen 19 und 20) 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 12.656.472,81- 93.795.810- 114.110.839- 20.315.029- 8.407.919,95- 105.702.919+ 30.150.331- (= Zeilen 18 und 21) 23 + Außerordentliche Erträge 10.810.000,00 28.085.000 28.085.000 0 7.806.000,00 20.279.000 - 0 24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0 0 0 0,00 0+ 0 25 = Außerordentliches Ergebnis 10.810.000,00 28.085.000 28.085.000 0 7.806.000,00 20.279.000 - 0 (= Zeilen 23 und 24) 26 = Jahresergebnis 1.846.472,81- 65.710.810- 86.025.839- 20.315.029- 601.919,95- 85.423.919+ 30.150.331- (= Zeilen 22 und 25) 27 - globaler Minderaufwand 0,00 0 0 0 0,00 0+ 0 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler 1.846.472,81- 65.710.810- 86.025.839- 20.315.029- 601.919,95- 85.423.919+ 30.150.331- Minderaufwand (= Zeilen 26 und 27) Jahresergebnis 2022 Ergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis 2021 (€) Haushaltsansatz 2022 (€) davon Übertr.Ermächt. Ergebnis 2022 (€) Vgl.fort.An./Erg. Übertr. Ermächt. Original fortgeschrieben aus 2021 (€) absolut nach 2023 (€) Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 Verrechnete Erträge bei 1.885.901,55 200.000 200.000 0 3.805.794,67 3.605.795+ 0 Vermögensgegenständen 30 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 946.272,41 0 0 0 2.264.189,41 2.264.189+ 0 31 Verrechnete Aufwendungen bei 2.599.119,04 1.200.000 1.200.000 0 5.157.289,10 3.957.289+ 0 Vermögensgegenständen 32 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 450.538,58 0 0 0 964.479,36 964.479+ 0 33 Verrechnungssaldo 217.483,66- 1.000.000- 1.000.000- 0 51.784,38- 948.216+ 0 (= Zeilen 29 bis 32) Jahresergebnis 2022 Ergebnisrechnung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0354/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.05.2023
- Erstellt
- 31.05.2023 19:58