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AN/1511/2022

Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städte-baulichen Entwicklungsmaßnahme

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.08.2022

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.12.2022, TOP 2.1.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3482 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin  
Frau Henriette Reker 
 
An die Ausschussvorsitzende  
Frau Sabine Pakulat 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.09.2022 
AN/1511/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
 
Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städte-baulichen 
Entwicklungsmaßnahme 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. 
 
 
Dem Stadtentwicklungsausschuss lag zur Sitzung am 2.6.2022 eine Mitteilung „Deutzer Hafen – 
Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ vor. (Ds. 
1724/2022). 
Die Kölnische Rundschau hat am 14.6.2022 hierüber berichtet: „Deutzer Hafen ein 
Verlustgeschäft?“ 
 
Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Fragen: 
 
Die Kölnische Rundschau berichtet, dass für die Entwicklung des Deutzer Hafens ein Verlust in 
Höhe von 58 Mio. Euro zu erwarten sei. Dieser Verlust müsse aus dem Haushalt der Stadt Köln 
ausgeglichen werden. 
Bisher konnte der Rat davon ausgehen, dass der Stadt durch die Entwicklung des Deutzer Hafens 
keine finanziellen Belastungen entstehen. 
Frage 1: Welche Gründe sieht die Stadtverwaltung für einen möglicherweise zu erwartenden 
Verlust durch die Entwicklung des Deutzer Hafens? 
 
Zum Zeitpunkt der Vorbereitenden Untersuchungen ist die Stadt noch davon ausgegangen, dass 
die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen in einer Hand liegt, nämlich in der Hand 
der moderne stadt. 
Am 23.03.2021 hat der Rat der Stadt Köln rückwirkend zum 1.7.2020 die Stadtwerke Köln mit der 
treuhänderischen Entwicklungsträgerschaft für städtebaulichen Entwicklungsbereich Deutzer 
Hafen beauftragt. 
Frage 2: Welche Auswirkungen hat die heutige Projektstruktur der Durchführung der 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf die aus der Entwicklung zu generieren

Einnahmen bzw. welchen Beitrag leistet diese Projektstruktur zu dem möglicherweise zu 
erwartenden Verlust durch die Entwicklung des Deutzer Hafens? 
 
Die Stadtwerke Köln sind als Entwicklungsträger verpflichtet, im Zuge der Entwicklung des Deutzer 
Hafens angekaufte Grundstücke wieder zu veräußern. Es befinden sich jedoch auch Grundstücke 
im direkten Eigentum der Stadt Köln bzw. im Eigentum der moderne stadt. 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.3.2022 entscheiden, dass die Stadt Köln bei der Vergabe von 
Grundstücken für den Geschosswohnungsbau zukünftig vorrangig das Erbbaurecht nutzt. 
Frage 3: Ist beabsichtigt, im Deutzer Hafen bei der Vergabe von städtischen Grundstücken 
bzw. von Grundstücken im Eigentum der moderne stadt für den Geschosswohnungsbau 
vorrangig das Erbbaurecht zu nutzen? 
Frage 4: Teilt die Stadtverwaltung die Rechtsauffassung, dass der Entwicklungsträger im 
Zuge der Entwicklung des Deutzer Hafens angekaufte Grundstücke auch an die Stadt Köln 
veräußern könnte; mit der Folge, dass auch diese Grundstücke entsprechend des o.g. 
Ratsbeschlusses vorrangig in Erbbaurecht vergeben werden könnten? 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

01.12.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
AN/1511/2022
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.08.2022
Erstellt
26.08.2022 10:59