AN/1511/2022
Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städte-baulichen Entwicklungsmaßnahme
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Linke Anfrage nach § 4
3482 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.09.2022 AN/1511/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städte-baulichen Entwicklungsmaßnahme Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Pakulat, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen. Dem Stadtentwicklungsausschuss lag zur Sitzung am 2.6.2022 eine Mitteilung „Deutzer Hafen – Kosten- und Finanzierungsübersicht zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme“ vor. (Ds. 1724/2022). Die Kölnische Rundschau hat am 14.6.2022 hierüber berichtet: „Deutzer Hafen ein Verlustgeschäft?“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Fragen: Die Kölnische Rundschau berichtet, dass für die Entwicklung des Deutzer Hafens ein Verlust in Höhe von 58 Mio. Euro zu erwarten sei. Dieser Verlust müsse aus dem Haushalt der Stadt Köln ausgeglichen werden. Bisher konnte der Rat davon ausgehen, dass der Stadt durch die Entwicklung des Deutzer Hafens keine finanziellen Belastungen entstehen. Frage 1: Welche Gründe sieht die Stadtverwaltung für einen möglicherweise zu erwartenden Verlust durch die Entwicklung des Deutzer Hafens? Zum Zeitpunkt der Vorbereitenden Untersuchungen ist die Stadt noch davon ausgegangen, dass die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen in einer Hand liegt, nämlich in der Hand der moderne stadt. Am 23.03.2021 hat der Rat der Stadt Köln rückwirkend zum 1.7.2020 die Stadtwerke Köln mit der treuhänderischen Entwicklungsträgerschaft für städtebaulichen Entwicklungsbereich Deutzer Hafen beauftragt. Frage 2: Welche Auswirkungen hat die heutige Projektstruktur der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme auf die aus der Entwicklung zu generieren Einnahmen bzw. welchen Beitrag leistet diese Projektstruktur zu dem möglicherweise zu erwartenden Verlust durch die Entwicklung des Deutzer Hafens? Die Stadtwerke Köln sind als Entwicklungsträger verpflichtet, im Zuge der Entwicklung des Deutzer Hafens angekaufte Grundstücke wieder zu veräußern. Es befinden sich jedoch auch Grundstücke im direkten Eigentum der Stadt Köln bzw. im Eigentum der moderne stadt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.3.2022 entscheiden, dass die Stadt Köln bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau zukünftig vorrangig das Erbbaurecht nutzt. Frage 3: Ist beabsichtigt, im Deutzer Hafen bei der Vergabe von städtischen Grundstücken bzw. von Grundstücken im Eigentum der moderne stadt für den Geschosswohnungsbau vorrangig das Erbbaurecht zu nutzen? Frage 4: Teilt die Stadtverwaltung die Rechtsauffassung, dass der Entwicklungsträger im Zuge der Entwicklung des Deutzer Hafens angekaufte Grundstücke auch an die Stadt Köln veräußern könnte; mit der Folge, dass auch diese Grundstücke entsprechend des o.g. Ratsbeschlusses vorrangig in Erbbaurecht vergeben werden könnten? Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AN/1511/2022
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 26.08.2022 10:59