V/0723/2014
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
10.11.2014_Anlage 2_Schreiben zur Schulsozialarbeit.2014
2624 Zeichen
Anlage 2: Schreiben zur Fortführung der Schulsozialarbeit • Grundschule Kinderhaus West, Schreiben der Schulle iterin Frau Herzog vom Februar 2014 (eingegangen am 06.03.2014) zur Aufstockung der Stelle des Schulsozialarbeiters von einer 0,75 Stelle auf eine 1,00 Stelle • Arbeitskreis der Grundschulleiterinnen vom 14.03.2 014 zum Ausbau der Schulsozialarbeit / Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Verträge der BuT-Schulsozialarbeiter/innen • Fürstin-von-Gallitzin-Schule, Schreiben von Herrn Oppenberg vom 24.03.2014 zur Einrichtung der zweiten 0,50 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Umsetzung der Inklusion (ILG), vgl. V/0444/2011 • Schillergymnasium, Schreiben von Herrn Gottschalk vom 27.03.2014 zur Einrichtung der zweiten 0,50 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Umsetzung der Inklusion (ILG), vgl. V/0444/2011 • Grundschule am Kinderbach, Schreiben von Frau Thor mann, Schulpflegschaftsvorsitzende, vom 16.05.2014 zur Einrichtung einer Stelle Schulsozialpädagogik (Fortführung der Stelle BuT-Schulsozialarbeit) • Sekundarschule Roxel, Schreiben von Kirsten Paus, Schulpflegschaftsvorsitzende, und Herrn von Borzyskowski vom 26.06.2014 zu einer „angemessenen Personalzuweisung“ (multiprofessionelle Teams) • Schulleiterinnen und Schulleiter der Hauptschulen, Schreiben von Herrn Tetzlaff vom 04.07.2014 zum Ausbau der Schulsozialarbeit / Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Verträge der BuTSchulsozialarbeiter/innen • Geschwister-Scholl-Realschule, Schreiben von Herrn Krause vom 08.08.2014 zur Schaffung einer 0,50 Stelle Schulsozialpädagogik / Schulsozialarbeit an der Geschwister-Scholl-Realschule zum 01.01.2015 • Arbeitskreis der Realschulleiterinnen und –leiter, Schreiben von Frau Leifhelm vom 05.09.2014 zum Erhalt der Stellen BuT-Schulsozialarbeit • PRIMUS-Schule, Standorte Berg Fidel und Geist / Gr undschule Berg Fidel, Schreiben von Schulleitung und Schulpflegschaften vom 15.09.2014 zur Aufstockung des erzieherischen und sozialpädagogischen Personals für den Ganztag • Schreiben der Schulleitungen des Geschwister-Schol l-Gymnasiums, der Geschwister-Scholl-Realschule und der Grundschule am Kinderbach vom 15.09.2014 zum Erhalt der Stellen BuT-Schulsozialarbeit • Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung des Arbeitskrei s Coerde auf Erhalt der Sozialarbeiter / Sozialpädagogen im Bereich BuT im Stadtteil Coerde vom 23.09.2014 • Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung auf Erhalt der Schulsozialarbeiterstellen / Haushaltsantrag der städtischen Förderschulen (unterzeichnet von Frau Ischinsky, Schulleiterin) vom 01.10.2014
Beschlussvorlage
29649 Zeichen
V/0723/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Beratungsfolge
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Vorberatung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.12.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der BuT -Schulsozialarbeit aus den
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet.
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte f ür die künftige Neuausrichtung von
Schulsozialarbeit, mit der
der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und
die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion, Übergang Sch u-
le-Beruf, Integration durch Bildung so wie Abbau von (Bildung-)Armut gleichermaßen
aufgegriffen und verfolgt werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0723/2014
Auskunft erteilt:
Frau Riegel
Frau Grosse
Ruf:
4 92 40 60
4 92 40 63
E-Mail:
RiegelAud@stadt-muenster.de
Grosse@stadt-muenster.de
Datum:
28.10.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0723/2014
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert:
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems
II. Organisation des Übergangs von den allgemeinen Schulen in die Berufs -
ausbildung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligte J u-
gendliche
III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begl eitung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freie n Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind.
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan
(davon 4,00 S tellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt.
Für die weiteren, bei freie n Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbei t werden
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt.
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass
im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 „Leistungen der
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden.
über die Landespaus chale zur Umsetzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen
und Schulaufsicht zu begleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.
- 3 -
V/0723/2014
8 Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL:
8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt.
8.2 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen.
Kosten/ Folgekosten
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt
werden:
Teilergebnispläne
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
(in €)
Bemerkungen
Produkt-
gruppe
03 01
Leistungen für Schulen
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
06 02
Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11
bei freien Trägern
Produkt-
gruppe
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00
Stellen EGr. S 111
Produkt-
gruppe
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen (Erträge)
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge) 444.050
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.
- 4 -
V/0723/2014
Begründung:
1. Ausgangslage
Bereits mit dem Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung (2/2011) ist die Bedeutung der
vom Schulträger seit Anfang der 90er Jahre eingerichteten Schulsozialarbeit für die Stär kung
und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhanges von Bildung, Betreuung und Erziehung
herausgestellt worden.
Durch den Einsatz kommunaler Ressourcen wurde Schulsozialarbeit als fester Bestandteil von
Schule etabliert. Integrative Arbeitsverbünde zwisc hen Schule und Sozialpädagogik in Form
gemeinsamer Arbeitszusammenhänge dienten in der Vergangenheit
der Entwicklung und dem Ausbau der ganztägigen Förderung und Betreuung an weite r-
führenden Schulen
der Einrichtung integrativer Lerngruppen zur Schaffung eines inklusiven Bildungssy s-
tems
dem Aufbau neuer Schulen sowie
dem Abbau sozialer Disparitäten schwerpunktmäßig an Schulen mit einer Schülerschaft
aus differenziellen Erziehungs- und Bildungsmilieus
Daneben besteht für Schulen auf der Basis des RdErl. des MSW vom 23.01.2008 die Mö g-
lichkeit der Umwandlung von Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit.
Im Januar 2012 entstand die Möglichkeit der Einrichtung der Schulsozialarbeit im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT), was sowohl im Primar - als auch im Sekundarbereich un-
ter Einbeziehung freier Träger erfolgte. Dies führte zu einer deutlich verbesserten Ausstattung
mit Schulsozialarbeit. (Anlage 1, Übersicht der Schulen mit BuT-Schulsozialarbeit)
Die Verwaltung hat wiederholt - zuletzt mit der Vorlage V/0388/2013 - auf die praktischen und
positiven Wirkungen von Schulsozialarbeit hingewiesen. Den wichtigen Beitrag von Schulsozi-
alarbeit zur Sicherung optimaler Zukunftschancen für alle Kinder und Jugendlichen in der
Stadt Münster betonen auch die Schulleitungen. (Anlage 2, Schreiben der Schulen und des
AK Coerde)
In die gleiche Richtung zielen auch die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL an den Rat:
„Die erfolgreiche Schulsozialarbeit muss weitergeführt werden“ (A-R/0027/2014) sowie
„Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern
und entwickeln“ (A-R/0028/2014).
Darüber hinaus geht es den Antragstellern darum,
die Zuweisung von Schulsozialarbeit an Schulen einheitlich und tra nsparent zu gestalten
und
dazu Modelle geeigneter Organisationsformen zu entwickeln.
- 5 -
V/0723/2014
In Münster sind seit Januar 2012 durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung
aktuell 41 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auf 21,50 Stellen (Vollzeitäquiva-
lente) befristet beschäftigt, davon 13,00 bei der Stadt Münster und 8,50 bei freien Trägern. Die
Weiterführung der BuT -Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang würde einen Kostenaufwand
in Höhe von 1,2 Mio € erzeugen.
2. Stellenmehrbedarf
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird das Anliegen der o.g. Anträge in großen Teilen
aufgegriffen und das Aufgabengebiet von Schulsozialarbeit in einem ersten Schritt neu ausg e-
richtet.
2.1 Stellenmehrbedarf nach Schwerpunktthemen
Die Schwerpunktthemen der Neuausrichtung und der dafür benötigte Stellenmehrbedarf im
Überblick:
Schwerpunktthema Stellenmehrbedarf
Inklusion / Gemeinsames Lernen
siehe 3.2.1
7,00
Übergang von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbildung
Siehe 3.2.2
3,00
Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
siehe 3.2.4
11,50
Summe 21,50
nachrichtlich:
Integration durch Bildung* siehe 3.2.3
3,50
*separate Vorlage V/0697/2014 „Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in
Regelschulen“
2.2 Berechnung des effektiven Stellenmehrbedarfs
Aus der Neuausrichtung Schulsozialarbeit ergibt sich der o.g. Stellenmehrbedarf.
Von den 21,50 Stellen können 13,50 Stellen über den vorliegenden Entwurf des Stellenplanes
(5,00 Stellen) sowie Erstattungen des Jobcenters (6,00 Stellen) und des Landes i.R. der Inkl u-
sionspauschale (2,50 Stellen) finanziert werden.
Per Saldo sind - siehe Teilergebnispläne - 8,00 zusätzlich benötigte Stellen - städtisch und
bei freien Trägern - ausgewiesen.
- 6 -
V/0723/2014
Stadt Freie Träger Summe
Stellenmehrbedarf 11,75 9,75 21,50
davon bereits vorgesehen
Stellenplan-Entwurf 2015 5,00 5,00
Erstattung Jobcenter 6,00 6,00
Erstattung Land Inklusionspau-
schale
2,50 2,50
Zwischensumme 11,00 2,50 13,50
effektiver Stellenmehrbedarf 0,75 7,25 8,00
Im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter werden d ie Beratungs - und
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im Umfang von 6,00
Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 erstattet.
Das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ve r-
pflichten sich, im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung, dafür zu sorgen, dass alle Fac h-
kräfte in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich auch zu den Leistungen aus dem Bildungs - und
Teilhabepaket beraten und vermitteln; diese Aufgabe soll gewissermaßen als Quersc hnitts-
aufgabe an die Schulsozialarbeit angebunden werden, um bestehende Ressourcen optimal zu
nutzen und einzubinden.
Zur Frage geeigneter Organisationsmodelle wird die Verwaltung in 2015 weitergehende Vo r-
schläge machen (siehe Beschlusspunkt 8.2).
3. Konzept Schulsozialarbeit
3.1. Aktuelle Herausforderungen und Bedarfe
Schulsozialarbeit ist integraler Bestandteil gelingender Prozesse schulischen Lernens und
nimmt angesichts aktueller Herausforderungen - Inklusion, Übergang Schule-Beruf, Förderung
von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien, Kinder und Jugendliche in Armut s-
situationen - eine zentrale Rolle in allen Schulformen und Schulstufen ein.
Neben ihrer wichtigen Arbeit als Ansprechpartner vor Ort unterstützen und beraten sozialp ä-
dagogische Fachkräfte - vor allem in Stadtteilen und Wohngebieten mit einem hohen Anteil
von Menschen in wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen 2 - Lehrkräfte, Eltern und Schüle-
rinnen und Schüler, fungieren als Bindeglied zwischen Elternhaus, Schule und Juge ndhilfe
und helfen den Schulen, Angebote in den Stadtteilen besser zu nutzen.
2 Quellen: Landeseinstufung zum Schulstandorttyp auf der Grundlage von Daten der amtlichen Statistik zum Sozialraum
und zur konkreten Situation in der Schule; Stadtbezirksbezogene Daten der SGB II-Bezieher; Kriterien des Förderbud-
gets OGT; Sozialressourcen des städtischen Gesundheitsamts, Schulbuchkostenerstattung; Anzahl der Schulabbrecher/
Schüler ohne Abschluss
- 7 -
V/0723/2014
3.2. Neuausrichtung der Schulsozialarbeit
Handlungsleitend für die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit sind die Schwerpunktthemen:
I. Inklusion / Gemeinsames Lernen
II. Übergang Schule-Beruf sowie Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss
III. Integration durch Bildung, Schwerpunkt: Beratung, Förderung und Begleitung von Ki n-
dern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
Mit der Neuausrichtung verbunden ist gleichzeitig eine Übertragung der Aufgabe der Vermit t-
lung von BuT-Leistungen auf alle im Rahmen der Schulsozialarbeit eingesetzten Fachkräfte.
Die Neuausrichtung orientiert sich unmittelbar an den beschlossenen Leitli nien der Schulen t-
wicklungsplanung, insbesondere den Aufgaben
Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individue l-
les Bildungspotenzial auszuschöpfen und einen von seiner sozialen Herkunft unabhä n-
gigen, optimalen Bildungsabschluss zu erreichen und
ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte
Lebenssituationen berücksichtigt.
Die so vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Zielsetzungen verdeutlichen, dass die Stadt
Münster über ihre Z uständigkeit als Schulträger hinaus Verantwortung für den Bildungserfolg
von Kindern und Jugendlichen übernimmt und damit auch das Gelingen von Schule unterstü t-
zen möchte.
Auf diese Weise wird ein Qualitätsverständnis erweiterter kommunaler Schulträgersc haft fort-
entwickelt und gestärkt, das Schulen, Träger, Aufsicht, Jugendhilfe und Einrichtungen unte r-
schiedlicher Träger sowie externe Partner miteinander verbindet.
3.2.1 Schwerpunktthema I.
Inklusion/ Gemeinsames Lernen
Die gelingende Umsetzung der Inklusion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu
gehören wesentlich eine bedarfsgerechte und flexible Anpassung der Personalausstattung
durch die Beschäftigung zusätzlicher Pädagogen und Sonderpädagogen - auch Erzi e-
her/innen und Schulsozialarbeiter/innen -, wie auch schulpsychologischer Unterstützung. Auch
landesseitig wird die Unterstützung durch so genannte „Multiprofessionelle Teams“ befürwo r-
tet und mit einer Pauschale i.H.v. 10 Mio. € p.a. gefördert. Dies wird nach ersten Berechnu n-
gen das Maß der erforderlichen Fachkräfteunterstützung bei weitem nicht erreichen; für Müns-
ter stehen Mittel für ca. 2,5 Stellen zur Verfügung.
- 8 -
V/0723/2014
Entsprechend dem Vorschlag aus der Vorlage zur Umsetzung der Inklusion bietet sich auch
hier bei der Umsetzung ein schrittweis es Vorgehen dergestalt an, dass zunächst die Schulen
ausgestattet werden, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Die Verwaltung em p-
fiehlt hier eine Orientierung am Klemm-Gutachten3.
Primarstufe
Im Primarbereich wurden bislang die bisherigen sechs Schulen mit Gemeinsamem Unterricht
(GU) ergänzend personell ausgestattet, dies allerdings in unterschiedlicher Ausprägung (je 4 x
2,00 Erzieher/innenstellen, die z.T. auch für den gebundenen Ganztag eingesetzt sind, bzw. 2
x 1,00 Stelle eines/ -r Sozialpäd agogen/-in.). Damit wurde unterschiedlichen Konzepten der
Schulen in der Umsetzung der Inklusion Rechnung getragen.
Insgesamt sind für den Gemeinsamen Unterricht (GU) / das Gemeinsame Lernen im Prima r-
bereich 10,00 Stellen Schulsozialarbeit / Erzieher/in ei ngesetzt. Dazu kommt eine 0,5 Fac h-
kraft an der Mosaikschule, die seinerzeit zum Aufbau der Schule, bzw. der Verankerung der
neuen Schule im Stadtbezirk eingerichtet wurde.
Gleichzeitig findet Gemeinsames Lernen mittlerweile in der überwiegenden Zahl aller Grund-
schulen in Münster statt.
Die Verwaltung schlägt vor:
Die bisherigen sechs GU -Schulen4 behalten ihre personelle Ausstattung; es ist zu pr ü-
fen, ob sie als „Vorreiterschulen“ ggf. zusätzliche Aufgaben wahrnehmen.
Zur Umsetzung der Inklusion erhalten sechs weitere Grundschulen sozialpädagogische
Fachkräfte (jeweils 0,50 Stelle, d.h. 3,00 zusätzliche Stellen). Die Verteilung erfolgt für
einen Zeitraum von drei Jahren durch Kopplung an das regionale Stellenbudget Lern -
und Entwicklungsstörungen (LES) der Schulaufsicht.
Die 0,50 Stelle Schulsozialarbeit an der Mosaikschule bleibt zunächst erhalten (Bestand-
schutz).
Stellenbedarf gesamt: 13,50 Stellen
Stellen Ist: 10,50 Stellen
Mehrbedarf: 3,00 Stellen
Sekundarstufe
Zurzeit sind an weiterführen den Schulen mit Integrativen Lerngruppen (ILG) insgesamt 5,00
Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet.
Zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit sind aufgrund besonderer Problemlagen an der
Geistschule (0,50 Stelle), der Hauptschule Coerde (0,50 Stelle), d er Waldschule Kinderhaus
(0,50 Stelle), der Uppenbergschule (1,33 Stellen) und der Paul -Gerhardt-Realschule (0,50
Stelle) eingerichtet worden.
3 Klaus Klemm, Ulf Preuß-Lausitz: Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen. Juni 2011
4 Grundschule Berg Fidel, Ludgerusschule Hiltrup; Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Nikolaischule Wolbeck, Norbert-
schule, Wartburgschule,
- 9 -
V/0723/2014
Die Verwaltung schlägt vor:
Die weiterführenden Schulen mit bestehenden ILG bzw. an denen zum Schuljahr
2015/2016 offiziell Gemeinsames Lernen eingerichtet wird 5, behalten oder erhalten eine
0,50 Stelle Schulsozialarbeit. Die Verteilung erfolgt entsprechend der offiziellen Einric h-
tung des gemeinsamen Lernens.
Die Stellen Schulsozialarbeit an der Droste -Hauptschule, der Geistschule, der Haup t-
schule Coerde, der Waldschule Kinderhaus, der Uppenbergschule und der Paul -
Gerhardt-Schule bleiben angesichts der besonderen Situation dieser Schulen zunächst
erhalten (Bestandschutz).
Stellenbedarf gesamt: 12,33 Stellen
Stellen Ist: 8,33 Stellen
Mehrbedarf: 4,00 Stellen
Fazit
Der Mehrbedarf zum Schwerpunktthema „Inklusion“ für die Primar - und Sekundarstufe beläuft
sich auf 7,00 Stellen. Davon sind 5,00 Stellen bereits im Entwurf des Stellenplanes 2015 vo r-
gesehen.
3.2.2 Schwerpunktthema II.
Übergang von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbildung / Berufliche I n-
tegration für Jugendliche mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen
Berufliche Integration ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Damit diese gelingt,
müssen Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, Jugendliche mit und ohne Behinderungen
und / oder mit negativen schulischen Vorerfahrungen lernen, realistische berufliche Zukunft s-
perspektiven zu entwickeln und für einen erfolgreichen Einsti eg in den ersten Arbeitsmarkt -
mindestens dreijährige Ausbildung mit Abschluss - auch ihre Schlüsselqualifikationen weite r-
zuentwickeln. Jugendliche mit Behinderungen und negativen schulischen Vorerfahrungen sind
hier auf eine besondere Lernumgebung und au f die Unterstützung von vertrautem pädagog i-
schem Personal angewiesen. Schulsozialarbeiter helfen, Ausbildungsplätze zu akquirieren,
bereiten den Übergang von der Schule in den Beruf vor und begleiten ihn. Daneben sieht die
Verwaltung erheblichen Unterstützungsbedarf im Bereich der Schülerinnen und Schüler (SuS),
die jedes Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen. Ein Großteil dieser SuS besucht die
Maßnahmen BGJ, BOJ, SOB-Klassen der Berufskollegs, bedarf aber gerade in dieser Phase,
in der doch noch ein Ab schluss angestrebt und der Übergang in Ausbildung unmittelbar vo r-
zubereiten ist, der intensiven Begleitung, die von den Lehrkräften der Berufskollegs nicht allein
bewältigt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor,
die Berufskollegs mit BGJ, BOJ, SOB -Klassen (Anne -Frank Berufskolleg, Adolph -
Kolping-Berufskolleg) mit Schulsozialarbeit im Umfang von 1,50 Stellen (je Schule eine
0,75 Stelle) auszustatten,
5 Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Gesamtschule Münster-Mitte, Geschwister-Scholl-
Realschule, Geschwister-Scholl-Gymnasium , Hauptschule Coerde, Hauptschule Wolbeck (ab 2015/16), Johannes-
Gutenberg-Realschule, Karl-Wagenfeld-Realschule, PRIMUS-Schule (Standort Geist), Schillergymnasium, Sekundar-
schule Roxel, Waldschule Kinderhaus zzgl. vier weitere Schulen
- 10 -
V/0723/2014
0,75 Stelle mobile Schulsozialarbeit für alle weiteren Berufskollegs ohne fest installierte
Schulsozialarbeit bereitzustellen,
0,75 Stelle mobile Schulsozialarbeit zur Aufsuche und Betreuung der Schülerinnen und
Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben und nicht in den o.a. Bildung s-
gängen „angekommen“ sind
Fazit
Der Bedarf zum Schwerpunktth ema „Übergang von den allgemeinen Schulen in die Beruf s-
ausbildung“ beläuft sich auf 3,00 Stellen.
3.2.3 Schwerpunktthema III.
Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien
Hauptaufgabe der schulnahen und schulunterstützenden Beratung und Begleitung von zug e-
wanderten Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern / Erziehungsberechtigten durch sozia l-
pädagogische Fachkräfte ist die Aktivierung von Unterstützungsangeboten (schulisch und a u-
ßerschulisch) in enger Abstimmung mit den Lehrkräften sowie die Koordination schul - und
sozialräumlicher Integrationsakteure und Unterstützungssysteme. Die schulsozialpädagog i-
schen Fachkräfte sind im Sinne eines Fallscouts mit je einer 0,50 Stelle jeweils eine m Stadt-
bezirk zugeordnet. Die beiden Stadtbezirke mit der aktuell höchsten Anzahl an Zuwanderern
erhalten je eine 0,75 Stelle. Die stadtbezirkliche Zuordnung dient der Schaffung von verlässl i-
chen sozialräumlichen Kooperationsstrukturen. Hauptaufgabe der Fallscouts ist die Begleitung
der Seiteneinsteiger in den jeweiligen Sozialräumen und vor allem die Koordination der weit e-
ren beteiligten Dienste zur Vermeidung von Parallelstrukturen.
Fazit
Der Bedarf zum Schwerpunktthema „Integration durch Bildung“ beläuft sich auf 3,50 Stellen.
Die Entscheidung über Art und Umfang des Einsatzes sozialpädagogischer Fachkräfte für die
schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen aller
Schulformen soll mit der separaten Vorlage V/0697/20 14 zur Neukonzeption der Beschulung
von Seiteneinsteigern getroffen werden. Insoweit erfolgt eine Bereitstellung dieser Ressourcen
nicht mit dieser Vorlage; wird aber nachrichtlich hier erwähnt.
3.2.4 Schwerpunktthema IV.
Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion
Auch in Münster sind Kinder und Jugendliche von Armut bedroht, weil sie oder ihre Eltern über
weniger als 60% des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügen6.
Der aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets temporär finanzierten Schulsozialarbeit
ist es gelungen, tragfähige Strukturen und Netzwerke aufzubauen, die eine Inanspruchnahme
der Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket erleichtern helfen. Für eine Reihe von
Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlichen und sozialen
Problemlagen ist die professionelle Unterstützung durch Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter jedoch weiterhin notwendig.
6 Vgl. Report 11 | Januar 2014 der Hans-Böckler-Stiftung, Wie „relativ“ ist Kinderarmut?
- 11 -
V/0723/2014
Für das Schwerpunktthema „Abbau von (Bildungs -)Armut und sozialer Exklusion“ schlägt die
Verwaltung schlägt vor, 11,50 Stellen Schulsozialarbeit nach dem Sozialindex einzusetzen,
der bereits erfolgreich für die Verteilung der BuT -Schulsozialarbeit angewandt wurde, d.h.
schwerpunktmäßig
10,00 Stellen für Schulen / Schulzentren in Stadtteilen, i n denen ein hoher Anteil der B e-
völkerung Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kinder und Jugen d-
liche unter 18 Jahren erhält,
1,00 Stelle als mobile Beratung an Schulen mit BuT -leistungsberechtigten Schülerinnen
und Schülern, aber ohne Schulsozialarbeit,
0,50 Stelle für die Koordination der Lernförderung.
Mit diesem Ansatz und einer Zuteilung nach Sozialindex ist einerseits eine Verteilung in die
Fläche gewährleistet. Andererseits kann die erfolgreich umgesetzte Lernförderung in der Ko-
ordination der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung
fortgeführt werden.
Die bisherige Aufteilung der Stellen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket (jetzt: die nach S o-
zialindex zu verteilenden Stellen) zu etwa gleiche n Teilen auf das Amt für Schule und Weite r-
bildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich bewährt und soll beibeha l-
ten werden:
- Das Angebot im Primarbereich unterstützt primärpräventive Handlungsstrategien und
knüpft an die fachliche Hand lungsmaxime „Kein Kind zurücklassen“ an, kann Regelsy s-
teme flankieren und hilft, die Ausgrenzung von Kindern zu vermeiden. Jugendhilfebeda r-
fe können frühzeitig erkannt werden, gleichzeitig ist eine Beratung im Vorfeld von Hilfe
zur Erziehung gesichert.
- Das Angebot im Sekundarbereich ist Teil der systemischen Unterstützung von Schulen.
Es dient dem Abbau sozialer Disparitäten schwerpunktmäßig an Schulen mit einer Schü-
lerschaft aus differenziellen Erziehungs - und Bildungsmilieus. Das sozialpädagogische
Angebot hilft bei der Gestaltung von und Begleitung bei Übergängen insbesondere von
der weiterführenden Schule in den Beruf, hat die Netzwerkarbeit innerhalb der Schule
und die Vernetzung der Schule nach außen zur Aufgabe und unterstützt den Aufbau von
Präventionsketten.
Stellenbedarf gesamt: 11,50 Stellen
Stellen Ist: 0,00 Stellen
Fazit
Der Bedarf zum Schwerpunktthema „Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion “ be-
läuft sich auf 11,50 Stellen.
4. Umsetzung und Weiterentwicklung
Eine Umsteuerung und Weiterentwicklung der personellen Ressource „Schulsozialarbeit“ e r-
fordert Augenmaß, wobei kein starres, sondern ein flexibles Konzept vorgeschlagen wird, das
sich im Zuge der weiteren Veränderung der Schullandschaft anpassen muss.
- 12 -
V/0723/2014
Der Einsatz v on Schulsozialarbeit erfolgt an Schulen mit sehr unterschiedlichen Rahmenb e-
dingungen und Fragestellungen. Kennzeichnend für die Neuausrichtung ist die Flexibilität mit
dem Ziel, immer wieder aufs Neue „Passungen“ zu finden zwischen dem schulischen Bedarf,
bereits vorhandenen Angeboten (u.a. Förderinseln, Jugendhilfe an Förderschulen) und zusätz-
licher personeller Unterstützung.
Der in dem Zusammenhang im Rahmen des BuT erstmals erprobte Einsatz von „mobiler
Schulsozialarbeit“ („Flying BuTler“) hat sich unte r dem Aspekt „Aufwand -Nutzen-Verhältnis“
aus Sicht der Verwaltung bewährt. Dank stationärer und mobiler But -Schulsozialarbeit im Um-
fang von 21,60 Stellen stehen aktuell allen münsterschen Schulen bei Bedarf (temporär)
Schulsozialarbeiter zur Verfügung. Die Stadt Münster verfügt somit über ein flächendeckendes
gut funktionierendes Netz, das es jeder Schule ermöglicht, auf entsprechende Fachkräfte z u-
rückzugreifen.
Ausgehend von dem grundsätzlichen Bedarf an Schulsozialarbeit in allen Schulformen und
einer flächendeckenden Versorgung als Ziel (Beschlusspunkt 2) sollen Umfang und Schrittfo l-
ge der Versorgung der Schulen mit Schulsozialarbeit auf der Grundlage von belastbaren, Ind i-
katoren gestützten Zahlen in einem gemeinsamen Prozess von Verwaltung (Amt für Schu le
und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien), Schulen und Schulaufsicht we i-
terentwickelt werden. Unter Einbeziehung externer Expertise sind in diesem Zusammenhang
auch organisatorische Fragestellungen aufzuwerfen und zu klären. Hierzu wird die Verwaltung
im Frühjahr 2015 Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorl e-
gen.
Der „Mehrwert“ der Schulsozialarbeit an Schulen ist nur begrenzt in Zahlen darstellbar.
Gleichwohl kann langfristig davon ausgegangen werden, d ass Schulsozialarbeit zu einer E r-
weiterung von schulischen Handlungs - und Gestaltungsspielräumen und damit zu einer Ve r-
besserung der Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen führt.
Eine kooperativ angelegte schulische Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungskonzeption, die
ihre Stärken durch abgestimmte Verfahren, die Interdisziplinarität der Fachkräfte und eine von
allen Beteiligten getragene gemeinsame Verantwortung für gelingende Bildungsbiographien
dokumentiert, garantiert den effektiven Einsatz der verfügbaren ideellen, materiellen und pe r-
sonellen Ressourcen und schafft auf diese Weise maximalen Nutzen für mehr Kinder und J u-
gendliche.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Schulen mit BuT-Schulsozialarbeit
Anlage 2: Schreiben der Schulen und des AK Coerde
10.11.2014_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit_neu
2500 Zeichen
1, Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit_neu.doc Anlage 1 Schulen mit Schulsozialarbeit/ BuT Grundschulen Stellenanteil Träger Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule 0,5 Stadt MS Dietrich-Bonhoeffer-Schule 0,25 EB Süd mit Hermannschule Dreifaltigkeitsschule 0,5 Stadt MS Gottfried-von-Cappenberg-Schule 0,25 EB Süd Grundschule am Kinderbach 0,5 Stadt MS Grundschule Berg Fidel mit Primus-Primar 0,5 S tadt MS Grundschule Kinderhaus-West 0,5 Stadt MS Johannisschule 0,25 Stadt MS Ludgerusschule Hiltrup 0,5 Diakonie Matthias-Claudius-Schule 0,25 Stadt MS Melanchthonschule 0,5 VSE Michaelschule 0,25 Stadt MS Mosaik-Schule 0,25 Stadt MS Norbertschule 0,5 AWO Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 0,5 VSE Paul-Schneider-Schule 0,5 Caritas Wartburg-Grundschule 0,5 Stadt MS Förderschulen Albert-Schweitzer-Schule 0,5 SeHT Augustin Wibbelt-Schule Roxel 0,5 CVJM Johannesschule Hiltrup 0,5 Diakonie Richard-von-Weizsäcker-Schule (Prim.) 0,13 Sta dt MS Richard-von-Weizsäcker-Schule (Sek.) 0,13 Stad t MS Uppenbergschule (Jgst. 1-6) 0,5 Stadt MS Weiterführende Schulen Droste Hauptschule Roxel und Realschule Roxel mit Sekundarschule Roxel 0,5 CVJM Fürstenbergschule 0,25 CVJM Geistschule mit Primus-Schule 0,6 Diakonie, G GUA Hauptschule Coerde 0,5 AWO Hauptschule Hiltrup 0,5 Stadt MS Hauptschule Wolbeck 0,5 Outlaw Waldschule Kinderhaus 0,5 Stadt MS Erich-Klausener-Schule 0,25 Stadt MS Fürstin-von-Gallitzin-Schule 0,25 CVJM Geschwister-Scholl-Realschule und Geschwister-Scholl-Gymnasium 1,0 Stadt MS Johannes-Gutenberg-Realschule 0,5 Stadt MS Karl-Wagenfeld-Schule 0,5 Stadt MS Paul-Gerhardt-Realschule mit Gesamtschule Münster-Mitte 0,5 Stadt MS Realschule im Kreuzviertel 0,5 Stadt MS Realschule Wolbeck 0,5 Outlaw Friedensschule 0,5 Bistum Berufskollegs Ludwig-Erhard-Berufskolleg mit Hans-Böckler-Berufskolleg 0,5 Stadt MS Anne-Frank-Berufskolleg mit Hansa-Berufskolleg 0,5 Stadt MS Adolph-Kolping-Berufskolleg mit Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg 0,5 JAZ Flying BuTler/ schulübergreifend 1,5 Stadt MS Koordinatoren BuT-Schulsozialarbeit 1,0 Stadt MS Koordination BuT-Lernförderung 0,5 Stadt MS
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Kinderhaus 0
- Gut Insel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0723/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37