Mandari Insight

V/0723/2014

Neuausrichtung Schulsozialarbeit

Vorlagen 28.10.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 19.1.1

10.11.2014_Anlage 2_Schreiben zur Schulsozialarbeit.2014

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

10.11.2014_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit_neu

· application/pdf

Ansehen

10.11.2014_Anlage 2_Schreiben zur Schulsozialarbeit.2014

2624 Zeichen

Anlage 2:  Schreiben zur Fortführung der Schulsozialarbeit  
 
• Grundschule Kinderhaus West, Schreiben der Schulle iterin Frau Herzog vom Februar 
2014 (eingegangen am 06.03.2014) zur Aufstockung der Stelle des 
Schulsozialarbeiters von einer 0,75 Stelle auf eine 1,00 Stelle 
• Arbeitskreis der Grundschulleiterinnen vom 14.03.2 014 zum Ausbau der 
Schulsozialarbeit / Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Verträge der 
BuT-Schulsozialarbeiter/innen  
• Fürstin-von-Gallitzin-Schule, Schreiben von Herrn Oppenberg vom 24.03.2014 zur 
Einrichtung der zweiten 0,50 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung der 
Umsetzung der Inklusion (ILG),  vgl. V/0444/2011 
• Schillergymnasium, Schreiben von Herrn Gottschalk vom 27.03.2014 zur Einrichtung 
der zweiten 0,50 Stelle Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Umsetzung der 
Inklusion (ILG), vgl. V/0444/2011 
• Grundschule am Kinderbach, Schreiben von Frau Thor mann, 
Schulpflegschaftsvorsitzende, vom 16.05.2014 zur Einrichtung einer Stelle 
Schulsozialpädagogik (Fortführung der Stelle BuT-Schulsozialarbeit) 
• Sekundarschule Roxel, Schreiben von Kirsten Paus, Schulpflegschaftsvorsitzende, 
und Herrn von Borzyskowski vom 26.06.2014 zu einer „angemessenen 
Personalzuweisung“ (multiprofessionelle Teams) 
• Schulleiterinnen und Schulleiter der Hauptschulen,  Schreiben von Herrn Tetzlaff vom 
04.07.2014 zum Ausbau der Schulsozialarbeit / Verlängerung der zum Jahresende 
auslaufenden Verträge der BuTSchulsozialarbeiter/innen  
• Geschwister-Scholl-Realschule, Schreiben von Herrn  Krause vom 08.08.2014 zur 
Schaffung einer 0,50 Stelle Schulsozialpädagogik / Schulsozialarbeit an der 
Geschwister-Scholl-Realschule zum 01.01.2015 
• Arbeitskreis der Realschulleiterinnen und –leiter,  Schreiben von Frau Leifhelm vom 
05.09.2014 zum Erhalt der Stellen BuT-Schulsozialarbeit 
• PRIMUS-Schule, Standorte Berg Fidel und Geist / Gr undschule Berg Fidel, Schreiben 
von Schulleitung und Schulpflegschaften vom 15.09.2014 zur Aufstockung des 
erzieherischen und sozialpädagogischen Personals für den Ganztag 
• Schreiben der Schulleitungen des Geschwister-Schol l-Gymnasiums, der 
Geschwister-Scholl-Realschule und der Grundschule am Kinderbach vom 15.09.2014 
zum Erhalt der Stellen BuT-Schulsozialarbeit 
• Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung des Arbeitskrei s Coerde auf Erhalt der 
Sozialarbeiter / Sozialpädagogen im Bereich BuT im Stadtteil Coerde vom 
23.09.2014 
• Anregung gemäß §24 Gemeindeordnung auf Erhalt der Schulsozialarbeiterstellen / 
Haushaltsantrag der städtischen Förderschulen (unterzeichnet von Frau Ischinsky, 
Schulleiterin) vom 01.10.2014

Beschlussvorlage

29649 Zeichen

V/0723/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
25.11.2014 Integrationsrat Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
 und E-Government Vorberatung 
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
 mit Behinderungen Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Finanzierung der BuT -Schulsozialarbeit aus den 
bisherigen Mitteln im Laufe des ersten Halbjahres 2015 endet. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster erkennt den grundsätzlichen Bedarf von Schulsozialarbeit in 
allen Schulformen und eine flächendeckende Versorgung als Ziel an.  
 
3. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Eckpunkte f ür die künftige Neuausrichtung von 
Schulsozialarbeit, mit der  
 
 der Ansatz der BuT-Schulsozialarbeit dem Grunde nach fortgeführt wird und  
 
 die städtischen Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Inklusion, Übergang Sch u-
le-Beruf, Integration durch Bildung so wie Abbau von (Bildung-)Armut gleichermaßen 
aufgegriffen und verfolgt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0723/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Riegel 
Frau Grosse 
Ruf: 
4 92 40 60 
4 92 40 63 
E-Mail: 
RiegelAud@stadt-muenster.de  
Grosse@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0723/2014 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der künftige Einsatz von Schulsozialarbeit sich vo r-
rangig an folgenden Kriterien orientiert: 
 
I. Inklusion/ Gemeinsames Lernen / Schaffung eines inklusiven Bildungssystems  
 
 II. Organisation des Übergangs von den allgemeinen Schulen in die Berufs -
ausbildung/ Schaffung von Ausbildungsperspektiven für bildungsbenachteiligte J u-
gendliche 
 
 III. Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begl eitung von Kindern und 
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 
 
 IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion  
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit 
Personalressourcen (sowohl städtisch als auch bei freie n Trägern) im Umfang von in s-
gesamt 21,5 Stellen erforderlich sind. 
 
Für städtische Mitarbeiter/ -innen werden dafür ergänzend zu den im Stellenplanentwurf 
2015 bereits enthaltenen 5,00 Stellen weitere 6,75 Stellen EGr. S 11 im Teilergebnisplan 
(davon 4,00 S tellen in der Produktgruppe 03 01 „Leistungen für Schulen“ und weitere 
2,75 Stellen in der Produktgruppe 06 02 „Kinder- und Jugendarbeit“) eingerichtet und die 
dafür notwendigen Personalaufwendungen zusätzlich bereitgestellt. 
  
 Für die weiteren, bei freie n Trägern angesiedelten 9,75 Stellen Sozialarbei t werden 
585.980,00 € durch die Stadt Münster finanziert. Die dafür notwendigen Sachaufwe n-
dungen werden zusätzlich bereitgestellt.  
 
6. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass  
 
 im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter Beratungs - und 
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im U m-
fang von 6,00 Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 „Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II“ aus den Verwaltungskosten des Jobcenters e r-
stattet werden. 
 
 über die Landespaus chale zur Umsetzung der Inklusion rd. 2,50 Stellen gegenf i-
nanziert werden. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit im gemei n-
samen Prozess in einem Arbeitskreis bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Schulen 
und Schulaufsicht zu begleiten und die Ergebnisse den Fachausschüssen und den B e-
zirksvertretungen zur Kenntnis vorzulegen.

- 3 - 
V/0723/2014 
8 Ratsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
 8.1 Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Die erfolgreiche 
Schulsozialarbeit in Münster muss weitergeführt werden“ (A -R/0027/2014) ist erl e-
digt. 
 
 8.2  Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Erziehungsauftrag in 
Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern und entwickeln“ 
(A-R/0028/2014) beinhaltet organisatorische Fragestellungen. Hierzu wird die Ve r-
waltung Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vo r-
legen. 
 
Kosten/ Folgekosten  
 
Die für die Neuausrichtung Schulsozialarbeit benötigten zusätzlichen Ressourcen - städtisch 
und über freie Träger besetzt - müssen zusätzlich ab dem Etat 2015 wie folgt bereitgestellt 
werden: 
 
Teilergebnispläne 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
(in €) 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
03 01 
 
Leistungen für Schulen 
 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 220.410 4,00 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 420.700 7,00 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
06 02  
Kinder- und Jugendarbeit 
   
Zeile  11 Personalaufwendungen 2015 ff. 151.530 2,75 Stellen EGr. S 11 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. 165.280 2,75 Stellen EGr. S 11 
bei freien Trägern 
      
Produkt-
gruppe 
05 01 Leistungen der Grund -
sicherung nach dem SGB II 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 ff. - 373.070 Erstattungen für 6,00 
Stellen EGr. S 111 
      
Produkt-
gruppe 
16 01 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen (Erträge) 
2015 ff. 140.800 Inklusionspauschale 
 
      
Saldo (Aufwendungen ./. Erträge)  444.050  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen, zusätzlichen Ermächtigungen für die Personal - und 
Sachaufwendungen sowie die zusätzlichen Erträge sind bei den o. g. Produktgruppen über 
Veränderungsblätter zum Haushaltsplan-Entwurf 2015 zu veranschlagen.  
                                                
1 Für diese 6,00 Stellen ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 15,2 % (ca. 66.000,00 €) zu berücksichtigen.

- 4 - 
V/0723/2014 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Bereits mit dem Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung (2/2011) ist die Bedeutung der 
vom Schulträger seit Anfang der 90er Jahre eingerichteten Schulsozialarbeit für die Stär kung 
und Weiterentwicklung des Gesamtzusammenhanges von Bildung, Betreuung und Erziehung 
herausgestellt worden.  
 
Durch den Einsatz kommunaler Ressourcen wurde Schulsozialarbeit als fester Bestandteil von 
Schule etabliert. Integrative Arbeitsverbünde zwisc hen Schule und Sozialpädagogik in Form 
gemeinsamer Arbeitszusammenhänge dienten in der Vergangenheit  
 
 der Entwicklung und dem Ausbau der ganztägigen Förderung und Betreuung an weite r-
führenden Schulen 
 
 der Einrichtung integrativer Lerngruppen zur Schaffung  eines inklusiven Bildungssy s-
tems 
 
 dem Aufbau neuer Schulen sowie 
 
 dem Abbau sozialer Disparitäten schwerpunktmäßig an Schulen mit einer Schülerschaft 
aus differenziellen Erziehungs- und Bildungsmilieus 
 
Daneben besteht für Schulen auf der Basis des RdErl.  des MSW vom 23.01.2008 die Mö g-
lichkeit der Umwandlung von Lehrerstellen in Stellen für Schulsozialarbeit. 
 
Im Januar 2012 entstand die Möglichkeit der Einrichtung der Schulsozialarbeit im Rahmen des 
Bildungs- und Teilhabepakets (BuT), was sowohl im Primar - als auch im Sekundarbereich un-
ter Einbeziehung freier Träger erfolgte. Dies führte zu einer deutlich verbesserten Ausstattung 
mit Schulsozialarbeit. (Anlage 1, Übersicht der Schulen mit BuT-Schulsozialarbeit) 
 
Die Verwaltung hat wiederholt - zuletzt mit der Vorlage V/0388/2013 - auf die praktischen und 
positiven Wirkungen von Schulsozialarbeit hingewiesen. Den wichtigen Beitrag von Schulsozi-
alarbeit zur Sicherung optimaler Zukunftschancen für alle Kinder und Jugendlichen in der 
Stadt Münster betonen auch die Schulleitungen. (Anlage 2, Schreiben der Schulen und des 
AK Coerde) 
 
In die gleiche Richtung zielen auch die vorliegenden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL an den Rat: 
 
 „Die erfolgreiche Schulsozialarbeit muss weitergeführt werden“ (A-R/0027/2014) sowie 
 
 „Erziehungsauftrag in Schule und Jugendhilfe ‚aus einer Hand‘ - Bildungsqualität sichern 
und entwickeln“ (A-R/0028/2014). 
 
Darüber hinaus geht es den Antragstellern darum,  
 
 die Zuweisung von Schulsozialarbeit an Schulen einheitlich und tra nsparent zu gestalten 
und 
 
 dazu Modelle geeigneter Organisationsformen zu entwickeln.

- 5 - 
V/0723/2014 
 
In Münster sind seit Januar 2012 durch das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung 
aktuell 41 Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter auf 21,50 Stellen  (Vollzeitäquiva-
lente) befristet beschäftigt, davon 13,00 bei der Stadt Münster und 8,50 bei freien Trägern. Die 
Weiterführung der BuT -Schulsozialarbeit im bisherigen Umfang würde einen Kostenaufwand 
in Höhe von 1,2 Mio € erzeugen. 
 
 
2. Stellenmehrbedarf 
 
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird das Anliegen der o.g. Anträge in großen Teilen 
aufgegriffen und das Aufgabengebiet von Schulsozialarbeit in einem ersten Schritt neu ausg e-
richtet.  
 
 
2.1 Stellenmehrbedarf nach Schwerpunktthemen 
 
Die Schwerpunktthemen der Neuausrichtung und der dafür benötigte Stellenmehrbedarf im 
Überblick: 
 
Schwerpunktthema Stellenmehrbedarf 
  
Inklusion / Gemeinsames Lernen 
siehe 3.2.1 
7,00 
Übergang von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbildung 
Siehe 3.2.2 
3,00 
Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion 
siehe 3.2.4 
11,50 
Summe 21,50 
nachrichtlich: 
Integration durch Bildung* siehe 3.2.3 
3,50 
 
*separate Vorlage V/0697/2014 „Neukonzeption der Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in 
Regelschulen“ 
 
 
2.2 Berechnung des effektiven Stellenmehrbedarfs 
 
Aus der Neuausrichtung Schulsozialarbeit ergibt sich der o.g. Stellenmehrbedarf. 
Von den 21,50 Stellen können 13,50 Stellen über den vorliegenden Entwurf des Stellenplanes 
(5,00 Stellen) sowie Erstattungen des Jobcenters (6,00 Stellen) und des Landes i.R. der Inkl u-
sionspauschale (2,50 Stellen) finanziert werden. 
 
Per Saldo sind - siehe Teilergebnispläne - 8,00 zusätzlich benötigte Stellen - städtisch und 
bei freien Trägern - ausgewiesen.

- 6 - 
V/0723/2014 
 
 Stadt Freie Träger Summe 
Stellenmehrbedarf  11,75 9,75 21,50 
davon bereits vorgesehen 
 
Stellenplan-Entwurf 2015 5,00  5,00 
Erstattung Jobcenter 6,00  6,00 
Erstattung Land Inklusionspau-
schale 
 2,50 2,50 
Zwischensumme  11,00 2,50 13,50 
    
effektiver Stellenmehrbedarf  0,75 7,25 8,00 
 
Im Wege einer Dienstleistungsvereinbarung mit dem Jobcenter werden d ie Beratungs - und 
Vermittlungstätigkeiten zu Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets im Umfang von 6,00 
Stellen EGr. S 11 aus der Produktgruppe 0501 erstattet. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ve r-
pflichten sich, im Rahmen der Dienstleistungsvereinbarung, dafür zu sorgen, dass alle Fac h-
kräfte in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich auch zu den Leistungen aus dem Bildungs - und 
Teilhabepaket beraten und vermitteln; diese Aufgabe soll gewissermaßen als Quersc hnitts-
aufgabe an die Schulsozialarbeit angebunden werden, um bestehende Ressourcen optimal zu 
nutzen und einzubinden. 
 
Zur Frage geeigneter Organisationsmodelle wird die Verwaltung in 2015 weitergehende Vo r-
schläge machen (siehe Beschlusspunkt 8.2). 
 
 
3. Konzept Schulsozialarbeit  
 
3.1. Aktuelle Herausforderungen und Bedarfe 
 
Schulsozialarbeit ist integraler Bestandteil gelingender Prozesse schulischen Lernens und 
nimmt angesichts aktueller Herausforderungen - Inklusion, Übergang Schule-Beruf, Förderung 
von Kindern und Jugendlichen aus Zuwanderungsfamilien, Kinder und Jugendliche in Armut s-
situationen - eine zentrale Rolle in allen Schulformen und Schulstufen ein.  
 
Neben ihrer wichtigen Arbeit als Ansprechpartner vor Ort unterstützen und beraten sozialp ä-
dagogische Fachkräfte - vor allem in Stadtteilen und Wohngebieten mit einem hohen Anteil 
von Menschen in wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen 2 - Lehrkräfte, Eltern und Schüle-
rinnen und Schüler, fungieren als Bindeglied zwischen Elternhaus, Schule und Juge ndhilfe 
und helfen den Schulen, Angebote in den Stadtteilen besser zu nutzen.  
                                                
2 Quellen: Landeseinstufung zum Schulstandorttyp auf der Grundlage von Daten der amtlichen Statistik zum Sozialraum 
und zur konkreten Situation in der Schule; Stadtbezirksbezogene Daten der SGB II-Bezieher; Kriterien des Förderbud-
gets OGT; Sozialressourcen des städtischen Gesundheitsamts, Schulbuchkostenerstattung; Anzahl der Schulabbrecher/ 
Schüler ohne Abschluss

- 7 - 
V/0723/2014 
 
3.2. Neuausrichtung der Schulsozialarbeit 
 
Handlungsleitend für die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit sind die Schwerpunktthemen:  
 
I. Inklusion / Gemeinsames Lernen 
 
II. Übergang Schule-Beruf sowie Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss  
 
III. Integration durch Bildung, Schwerpunkt: Beratung, Förderung und Begleitung von Ki n-
dern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 
 
IV. Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion 
 
Mit der Neuausrichtung verbunden ist gleichzeitig eine Übertragung der Aufgabe der Vermit t-
lung von BuT-Leistungen auf alle im Rahmen der Schulsozialarbeit eingesetzten Fachkräfte. 
 
Die Neuausrichtung orientiert sich unmittelbar an den beschlossenen Leitli nien der Schulen t-
wicklungsplanung, insbesondere den Aufgaben 
 
 Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individue l-
les Bildungspotenzial auszuschöpfen und einen von seiner sozialen Herkunft unabhä n-
gigen, optimalen Bildungsabschluss zu erreichen und 
 
 ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte 
Lebenssituationen berücksichtigt. 
 
Die so vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Zielsetzungen verdeutlichen, dass die Stadt 
Münster über ihre Z uständigkeit als Schulträger hinaus Verantwortung für den Bildungserfolg 
von Kindern und Jugendlichen übernimmt und damit auch das Gelingen von Schule unterstü t-
zen möchte.  
 
Auf diese Weise wird ein Qualitätsverständnis erweiterter kommunaler Schulträgersc haft fort-
entwickelt und gestärkt, das Schulen, Träger, Aufsicht, Jugendhilfe und Einrichtungen unte r-
schiedlicher Träger sowie externe Partner miteinander verbindet. 
 
 
3.2.1 Schwerpunktthema I. 
 Inklusion/ Gemeinsames Lernen 
 
Die gelingende Umsetzung der Inklusion erfordert entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu 
gehören wesentlich eine bedarfsgerechte und flexible Anpassung der Personalausstattung 
durch die Beschäftigung zusätzlicher Pädagogen und Sonderpädagogen - auch Erzi e-
her/innen und Schulsozialarbeiter/innen -, wie auch schulpsychologischer Unterstützung. Auch 
landesseitig wird die Unterstützung durch so genannte „Multiprofessionelle Teams“ befürwo r-
tet und mit einer Pauschale i.H.v. 10 Mio. € p.a. gefördert. Dies wird nach ersten Berechnu n-
gen das Maß der erforderlichen Fachkräfteunterstützung bei weitem nicht erreichen; für Müns-
ter stehen Mittel für ca. 2,5 Stellen zur Verfügung.

- 8 - 
V/0723/2014 
Entsprechend dem Vorschlag aus der Vorlage zur Umsetzung der Inklusion bietet sich auch 
hier bei der Umsetzung ein schrittweis es Vorgehen dergestalt an, dass zunächst die Schulen 
ausgestattet werden, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist. Die Verwaltung em p-
fiehlt hier eine Orientierung am Klemm-Gutachten3. 
 
 
Primarstufe 
 
Im Primarbereich wurden bislang die bisherigen sechs  Schulen mit Gemeinsamem Unterricht 
(GU) ergänzend personell ausgestattet, dies allerdings in unterschiedlicher Ausprägung (je 4 x 
2,00 Erzieher/innenstellen, die z.T. auch für den gebundenen Ganztag eingesetzt sind, bzw. 2 
x 1,00 Stelle eines/ -r Sozialpäd agogen/-in.). Damit wurde unterschiedlichen Konzepten der 
Schulen in der Umsetzung der Inklusion Rechnung getragen. 
Insgesamt sind für den Gemeinsamen Unterricht (GU) / das Gemeinsame Lernen im Prima r-
bereich 10,00 Stellen Schulsozialarbeit / Erzieher/in ei ngesetzt. Dazu kommt eine 0,5 Fac h-
kraft an der Mosaikschule, die seinerzeit zum Aufbau der Schule, bzw. der Verankerung der 
neuen Schule im Stadtbezirk eingerichtet wurde. 
Gleichzeitig findet Gemeinsames Lernen mittlerweile in der überwiegenden Zahl aller Grund-
schulen in Münster statt.  
 
Die Verwaltung schlägt vor: 
 
 Die bisherigen sechs GU -Schulen4 behalten ihre personelle Ausstattung; es ist zu pr ü-
fen, ob sie als „Vorreiterschulen“ ggf. zusätzliche Aufgaben wahrnehmen. 
 
 Zur Umsetzung der Inklusion erhalten  sechs weitere Grundschulen sozialpädagogische 
Fachkräfte (jeweils 0,50 Stelle, d.h. 3,00 zusätzliche Stellen). Die Verteilung erfolgt für 
einen Zeitraum von drei Jahren durch Kopplung an das regionale Stellenbudget Lern - 
und Entwicklungsstörungen (LES) der Schulaufsicht. 
 
 Die 0,50 Stelle Schulsozialarbeit an der Mosaikschule bleibt zunächst erhalten (Bestand-
schutz). 
 
Stellenbedarf gesamt:  13,50 Stellen 
Stellen Ist:    10,50 Stellen 
Mehrbedarf:     3,00 Stellen 
 
 
Sekundarstufe 
 
Zurzeit sind an weiterführen den Schulen mit Integrativen Lerngruppen (ILG) insgesamt 5,00 
Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. 
 
Zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit sind aufgrund besonderer Problemlagen an der 
Geistschule (0,50 Stelle), der Hauptschule Coerde (0,50 Stelle), d er Waldschule Kinderhaus 
(0,50 Stelle), der Uppenbergschule (1,33 Stellen) und der Paul -Gerhardt-Realschule (0,50 
Stelle) eingerichtet worden.  
                                                
3 Klaus Klemm, Ulf Preuß-Lausitz: Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur 
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen. Juni 2011 
 
4 Grundschule Berg Fidel, Ludgerusschule Hiltrup; Matthias-Claudius-Schule Gut Insel, Nikolaischule Wolbeck, Norbert-
schule,  Wartburgschule,

- 9 - 
V/0723/2014 
Die Verwaltung schlägt vor: 
 
 Die weiterführenden Schulen mit bestehenden ILG bzw. an denen zum Schuljahr 
2015/2016 offiziell Gemeinsames Lernen eingerichtet wird 5, behalten oder erhalten eine 
0,50 Stelle Schulsozialarbeit. Die Verteilung erfolgt entsprechend der offiziellen Einric h-
tung des gemeinsamen Lernens. 
 
 Die Stellen Schulsozialarbeit an der Droste -Hauptschule, der Geistschule, der Haup t-
schule Coerde, der Waldschule Kinderhaus, der Uppenbergschule und der Paul -
Gerhardt-Schule bleiben angesichts der besonderen Situation dieser Schulen zunächst 
erhalten (Bestandschutz). 
 
Stellenbedarf gesamt:  12,33 Stellen  
Stellen Ist:      8,33 Stellen 
Mehrbedarf:     4,00 Stellen  
 
Fazit 
Der Mehrbedarf zum Schwerpunktthema „Inklusion“ für die Primar - und Sekundarstufe beläuft 
sich auf 7,00 Stellen. Davon sind 5,00 Stellen bereits im Entwurf des Stellenplanes 2015 vo r-
gesehen. 
 
 
3.2.2 Schwerpunktthema II. 
 Übergang von den allgemeinen Schulen in die Berufsausbildung / Berufliche I n-
tegration für Jugendliche mit Behinderungen und Lernbeeinträchtigungen 
 
Berufliche Integration ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe. Damit  diese gelingt, 
müssen Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss, Jugendliche mit und ohne Behinderungen 
und / oder mit negativen schulischen Vorerfahrungen lernen, realistische berufliche Zukunft s-
perspektiven zu entwickeln und für einen erfolgreichen Einsti eg in den ersten Arbeitsmarkt - 
mindestens dreijährige Ausbildung mit Abschluss - auch ihre Schlüsselqualifikationen weite r-
zuentwickeln. Jugendliche mit Behinderungen und negativen schulischen Vorerfahrungen sind 
hier auf eine besondere Lernumgebung und au f die Unterstützung von vertrautem pädagog i-
schem Personal angewiesen. Schulsozialarbeiter helfen, Ausbildungsplätze zu akquirieren, 
bereiten den Übergang von der Schule in den Beruf vor und begleiten ihn. Daneben sieht die 
Verwaltung erheblichen Unterstützungsbedarf im Bereich der Schülerinnen und Schüler (SuS), 
die jedes Jahr die Schule ohne Abschluss verlassen. Ein Großteil dieser SuS besucht die 
Maßnahmen BGJ, BOJ, SOB-Klassen der Berufskollegs, bedarf aber gerade in dieser Phase, 
in der doch noch ein Ab schluss angestrebt und der Übergang in Ausbildung unmittelbar vo r-
zubereiten ist, der intensiven Begleitung, die von den Lehrkräften der Berufskollegs nicht allein 
bewältigt werden kann. 
 
Die Verwaltung schlägt vor,  
 
 die Berufskollegs mit BGJ, BOJ, SOB -Klassen (Anne -Frank Berufskolleg, Adolph -
Kolping-Berufskolleg) mit Schulsozialarbeit im Umfang von 1,50 Stellen (je Schule eine 
0,75 Stelle) auszustatten,  
                                                
5 Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Gesamtschule Münster-Mitte, Geschwister-Scholl-
Realschule, Geschwister-Scholl-Gymnasium , Hauptschule Coerde, Hauptschule Wolbeck (ab 2015/16), Johannes-
Gutenberg-Realschule, Karl-Wagenfeld-Realschule, PRIMUS-Schule (Standort Geist), Schillergymnasium, Sekundar-
schule Roxel, Waldschule Kinderhaus  zzgl. vier weitere Schulen

- 10 - 
V/0723/2014 
 0,75 Stelle mobile Schulsozialarbeit für alle weiteren Berufskollegs ohne fest installierte 
Schulsozialarbeit bereitzustellen, 
 
 0,75 Stelle mobile Schulsozialarbeit zur Aufsuche und Betreuung der Schülerinnen und 
Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben und nicht in den o.a. Bildung s-
gängen „angekommen“ sind 
 
Fazit 
Der Bedarf zum Schwerpunktth ema „Übergang von den allgemeinen Schulen in die Beruf s-
ausbildung“ beläuft sich auf 3,00 Stellen.  
 
 
3.2.3 Schwerpunktthema III. 
 Integration durch Bildung: Beratung, Förderung und Begleitung von Kindern und 
Jugendlichen aus Zuwandererfamilien 
 
Hauptaufgabe der schulnahen und schulunterstützenden Beratung und Begleitung von zug e-
wanderten Kindern und Jugendlichen und ihren Eltern / Erziehungsberechtigten durch sozia l-
pädagogische Fachkräfte ist die Aktivierung von Unterstützungsangeboten (schulisch und a u-
ßerschulisch) in enger Abstimmung mit den Lehrkräften sowie die Koordination schul - und 
sozialräumlicher Integrationsakteure und Unterstützungssysteme. Die schulsozialpädagog i-
schen Fachkräfte sind im Sinne eines Fallscouts mit je einer 0,50 Stelle jeweils eine m Stadt-
bezirk zugeordnet. Die beiden Stadtbezirke mit der aktuell höchsten Anzahl an Zuwanderern 
erhalten je eine 0,75 Stelle. Die stadtbezirkliche Zuordnung dient der Schaffung von verlässl i-
chen sozialräumlichen Kooperationsstrukturen. Hauptaufgabe der Fallscouts ist die Begleitung 
der Seiteneinsteiger in den jeweiligen Sozialräumen und vor allem die Koordination der weit e-
ren beteiligten Dienste zur Vermeidung von Parallelstrukturen. 
 
Fazit 
Der Bedarf zum Schwerpunktthema „Integration durch Bildung“ beläuft sich auf 3,50 Stellen. 
Die Entscheidung über Art und  Umfang des Einsatzes sozialpädagogischer Fachkräfte für die 
schulische Integration von zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Regelschulen aller 
Schulformen soll mit der separaten Vorlage V/0697/20 14 zur Neukonzeption der Beschulung 
von Seiteneinsteigern getroffen werden. Insoweit erfolgt eine Bereitstellung dieser Ressourcen 
nicht mit dieser Vorlage; wird aber nachrichtlich hier erwähnt. 
 
 
3.2.4 Schwerpunktthema IV. 
 Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion  
 
Auch in Münster sind Kinder und Jugendliche von Armut bedroht, weil sie oder ihre Eltern über 
weniger als 60% des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügen6. 
 
Der aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets temporär finanzierten Schulsozialarbeit 
ist es gelungen, tragfähige Strukturen und Netzwerke aufzubauen, die eine Inanspruchnahme 
der Leistungen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket erleichtern helfen. Für eine Reihe von 
Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlichen und sozialen 
Problemlagen ist die professionelle Unterstützung durch Schulsozialarbeiterinnen und 
Schulsozialarbeiter jedoch weiterhin notwendig.  
                                                
6 Vgl. Report 11 | Januar 2014 der Hans-Böckler-Stiftung, Wie „relativ“ ist Kinderarmut?

- 11 - 
V/0723/2014 
Für das Schwerpunktthema „Abbau von (Bildungs -)Armut und sozialer Exklusion“ schlägt die 
Verwaltung schlägt vor, 11,50 Stellen Schulsozialarbeit nach dem Sozialindex einzusetzen, 
der bereits erfolgreich für die Verteilung der BuT -Schulsozialarbeit angewandt wurde, d.h. 
schwerpunktmäßig  
 
 10,00 Stellen für Schulen / Schulzentren in Stadtteilen, i n denen ein hoher Anteil der B e-
völkerung Transferleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kinder und Jugen d-
liche unter 18 Jahren erhält, 
 
 1,00 Stelle als mobile Beratung an Schulen mit BuT -leistungsberechtigten Schülerinnen 
und Schülern, aber ohne Schulsozialarbeit, 
 
 0,50 Stelle für die Koordination der Lernförderung.  
 
Mit diesem Ansatz und einer Zuteilung nach Sozialindex ist einerseits eine Verteilung in die 
Fläche gewährleistet. Andererseits kann die erfolgreich umgesetzte Lernförderung in der Ko-
ordination der Schulpsychologischen Beratungsstelle des Amtes für Schule und Weiterbildung 
fortgeführt werden. 
 
Die bisherige Aufteilung der Stellen aus dem Bildungs - und Teilhabepaket (jetzt: die nach S o-
zialindex zu verteilenden Stellen) zu etwa gleiche n Teilen auf das Amt für Schule und Weite r-
bildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat sich bewährt und soll beibeha l-
ten werden: 
 
- Das Angebot im Primarbereich unterstützt primärpräventive Handlungsstrategien und 
knüpft an die fachliche Hand lungsmaxime „Kein Kind zurücklassen“ an, kann Regelsy s-
teme flankieren und hilft, die Ausgrenzung von Kindern zu vermeiden. Jugendhilfebeda r-
fe können frühzeitig erkannt werden, gleichzeitig ist eine Beratung im Vorfeld von Hilfe 
zur Erziehung gesichert. 
 
- Das Angebot im Sekundarbereich ist Teil der systemischen Unterstützung von Schulen. 
Es dient dem Abbau sozialer Disparitäten schwerpunktmäßig an Schulen mit einer Schü-
lerschaft aus differenziellen Erziehungs - und Bildungsmilieus. Das sozialpädagogische 
Angebot hilft bei der Gestaltung von und Begleitung bei Übergängen insbesondere von 
der weiterführenden Schule in den Beruf, hat die Netzwerkarbeit innerhalb der Schule 
und die Vernetzung der Schule nach außen zur Aufgabe und unterstützt den Aufbau von 
Präventionsketten.  
 
Stellenbedarf gesamt:  11,50 Stellen   
Stellen Ist:      0,00 Stellen 
 
Fazit 
Der Bedarf zum Schwerpunktthema „Abbau von (Bildungs-)Armut und sozialer Exklusion “ be-
läuft sich auf 11,50 Stellen.  
 
 
4. Umsetzung und Weiterentwicklung 
 
Eine Umsteuerung und Weiterentwicklung der personellen Ressource „Schulsozialarbeit“ e r-
fordert Augenmaß, wobei kein starres, sondern ein flexibles Konzept vorgeschlagen wird, das 
sich im Zuge der weiteren Veränderung der Schullandschaft anpassen muss.

- 12 - 
V/0723/2014 
Der Einsatz v on Schulsozialarbeit erfolgt an Schulen mit sehr unterschiedlichen Rahmenb e-
dingungen und Fragestellungen. Kennzeichnend für die Neuausrichtung ist die Flexibilität mit 
dem Ziel, immer wieder aufs Neue „Passungen“ zu finden zwischen dem schulischen Bedarf, 
bereits vorhandenen Angeboten (u.a. Förderinseln, Jugendhilfe an Förderschulen) und zusätz-
licher personeller Unterstützung.  
Der in dem Zusammenhang im Rahmen des BuT erstmals erprobte Einsatz von „mobiler 
Schulsozialarbeit“ („Flying BuTler“) hat sich unte r dem Aspekt „Aufwand -Nutzen-Verhältnis“ 
aus Sicht der Verwaltung bewährt. Dank stationärer und mobiler But -Schulsozialarbeit im Um-
fang von 21,60 Stellen stehen aktuell allen münsterschen Schulen bei Bedarf (temporär) 
Schulsozialarbeiter zur Verfügung. Die Stadt Münster verfügt somit über ein flächendeckendes 
gut funktionierendes Netz, das es jeder Schule ermöglicht, auf entsprechende Fachkräfte z u-
rückzugreifen. 
 
Ausgehend von dem grundsätzlichen Bedarf an Schulsozialarbeit in allen Schulformen und 
einer flächendeckenden Versorgung als Ziel (Beschlusspunkt 2) sollen Umfang und Schrittfo l-
ge der Versorgung der Schulen mit Schulsozialarbeit auf der Grundlage von belastbaren, Ind i-
katoren gestützten Zahlen in einem gemeinsamen Prozess von Verwaltung (Amt für Schu le 
und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien), Schulen und Schulaufsicht we i-
terentwickelt werden. Unter Einbeziehung externer Expertise sind in diesem Zusammenhang 
auch organisatorische Fragestellungen aufzuwerfen und zu klären. Hierzu wird die Verwaltung 
im Frühjahr 2015 Vorschläge entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorl e-
gen. 
 
Der „Mehrwert“ der Schulsozialarbeit an Schulen ist nur begrenzt in Zahlen darstellbar. 
Gleichwohl kann langfristig davon ausgegangen werden, d ass Schulsozialarbeit zu einer E r-
weiterung von schulischen Handlungs - und Gestaltungsspielräumen und damit zu einer Ve r-
besserung der Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder und Jugendlichen führt. 
Eine kooperativ angelegte schulische Bildungs -, Erziehungs- und Betreuungskonzeption, die 
ihre Stärken durch abgestimmte Verfahren, die Interdisziplinarität der Fachkräfte und eine von 
allen Beteiligten getragene gemeinsame Verantwortung für gelingende Bildungsbiographien 
dokumentiert, garantiert den effektiven  Einsatz der verfügbaren ideellen, materiellen und pe r-
sonellen Ressourcen und schafft auf diese Weise maximalen Nutzen für mehr Kinder und J u-
gendliche. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Übersicht der Schulen mit BuT-Schulsozialarbeit 
Anlage 2: Schreiben der Schulen und des AK Coerde

10.11.2014_Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit_neu

2500 Zeichen

1, Anlage 1_Schulen mit Schulsozialarbeit_neu.doc 
Anlage 1 
Schulen mit Schulsozialarbeit/ BuT  
Grundschulen                                       Stellenanteil    Träger  
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule   0,5     Stadt MS 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule   0,25     EB Süd 
mit Hermannschule 
Dreifaltigkeitsschule    0,5     Stadt MS 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule  0,25     EB Süd 
Grundschule am Kinderbach   0,5     Stadt MS 
Grundschule Berg Fidel  mit Primus-Primar 0,5     S tadt MS 
Grundschule Kinderhaus-West   0,5     Stadt MS 
Johannisschule     0,25     Stadt MS 
Ludgerusschule Hiltrup    0,5     Diakonie 
Matthias-Claudius-Schule    0,25     Stadt MS 
Melanchthonschule    0,5     VSE 
Michaelschule     0,25     Stadt MS 
Mosaik-Schule     0,25     Stadt MS 
Norbertschule     0,5     AWO 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup   0,5     VSE 
Paul-Schneider-Schule    0,5     Caritas 
Wartburg-Grundschule    0,5     Stadt MS 
 
Förderschulen 
Albert-Schweitzer-Schule   0,5     SeHT 
Augustin Wibbelt-Schule Roxel   0,5     CVJM 
Johannesschule Hiltrup    0,5     Diakonie 
 
Richard-von-Weizsäcker-Schule (Prim.)  0,13     Sta dt MS 
Richard-von-Weizsäcker-Schule (Sek.)  0,13     Stad t MS 
Uppenbergschule (Jgst. 1-6)   0,5      Stadt MS 
 
Weiterführende Schulen 
Droste Hauptschule Roxel und Realschule 
Roxel mit Sekundarschule Roxel  0,5     CVJM 
Fürstenbergschule    0,25     CVJM 
Geistschule mit Primus-Schule   0,6     Diakonie, G GUA 
Hauptschule Coerde    0,5     AWO 
Hauptschule Hiltrup    0,5     Stadt MS 
Hauptschule Wolbeck    0,5     Outlaw 
Waldschule Kinderhaus    0,5     Stadt MS 
Erich-Klausener-Schule    0,25     Stadt MS 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule   0,25     CVJM 
Geschwister-Scholl-Realschule und 
Geschwister-Scholl-Gymnasium  1,0     Stadt MS 
Johannes-Gutenberg-Realschule  0,5     Stadt MS 
Karl-Wagenfeld-Schule    0,5     Stadt MS 
Paul-Gerhardt-Realschule mit 
Gesamtschule Münster-Mitte   0,5     Stadt MS 
Realschule im Kreuzviertel   0,5     Stadt MS 
Realschule Wolbeck    0,5     Outlaw 
Friedensschule     0,5     Bistum 
 
Berufskollegs 
Ludwig-Erhard-Berufskolleg  
mit Hans-Böckler-Berufskolleg   0,5     Stadt MS 
Anne-Frank-Berufskolleg   
mit Hansa-Berufskolleg    0,5     Stadt MS 
Adolph-Kolping-Berufskolleg mit Wilhelm- 
Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg   0,5     JAZ 
 
Flying BuTler/ schulübergreifend  1,5      Stadt MS  
Koordinatoren BuT-Schulsozialarbeit  1,0     Stadt MS 
Koordination BuT-Lernförderung  0,5     Stadt MS

Beratungsverlauf (8)

19.11.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.11.2014 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2014 Integrationsrat
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 19.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus 0
  • Gut Insel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0723/2014
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37