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V/0244/2009

Anträge zur Wohnungspolitik

Vorlagen 30.03.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 15

Anlage 1Kommunale Wohnungspolitik in Münster

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Beschlussvorlage

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Anlage 3 bis 10: Anträge zur Wohnungspolitik

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Anlage 2 Soziale Wohnraumförderung

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Anlage 1Kommunale Wohnungspolitik in Münster

51449 Zeichen

Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Poli-
tikfeld im steten Wandel 
Die Wohnungspolitik der Stadt Münster wurde in den letzten beiden Jahrzehnten durch das 
Handlungsprogramm Wohnen (HPW) mitgeprägt. Das HPW liefert die konzeptionellen Orien-
tierungen für die Ausrichtung der wohnungspolitischen Aktivitäten in Münster. Es wurde 
erstmalig 1993 vom Rat beschlossen und seither dreimal fortgeschrieben. Die letzte Fort-
schreibung datiert aus dem Jahr 2005. Die Ratsbeschlüsse zum HPW erfolgten weitgehend 
einstimmig. Die Bezeichnung als Handlungsprogramm stammt aus der Erstauflage, mit der 
eine Reihe von Maßnahmen zur Linderung der  damaligen massiven Versorgungsengpässe 
auf den Weg gebracht wurde. Die späteren Fortschreibungen des HPW hatten eher konzep-
tionellen Charakter und konzentrierten sich auf die Vorbereitung von Weichenstellungen für 
eine Neuausrichtung der kommunalen wohnungspolitischen Aktivitäten. Eine Neuausrichtung 
ist mehrfach erforderlich geworden, weil sich Rahmenbedingungen veränderten und neue 
Anforderungen an die Stadtpolitik gestellt wurden.  
1. Rückzug des Bundes und Liberalisierung des Wohnungsmarktes 
Die Anforderungen an die Wohnungspolitik sind in erster Linie von der demografischen Ent-
wicklung abhängig. Mehr noch als die Einwohnerzahl ist die Entwicklung der Haushalte für 
den Wohnungsmarkt relevant. Aber auch die Einkommensentwicklung,  Konjunkturzyklen, 
die Arbeitsplatzentwicklung, neue rechtliche Bestimmungen und nicht zuletzt der Erfolg der 
Hochschulen wirken sich auf die Wohnungspolitik in Münster aus. Für die gemeindliche Ebe-
ne ist dabei auch die Aufgabenteilung zwischen Bund, Land und Gemeinden von Bedeutung. 
Jahrzehntelang war die Wohnungspolitik vorwiegend eine Domäne der Bundespolitik. In den 
ersten Nachkriegsjahrzehnten sind mit massiver Unterstützung des Bundes Millionen von 
Wohnungen gebaut worden, um die Kriegsfolgen auszugleichen und „breite Schichten“ mit 
Wohnraum zu versorgen. Im Vergleich zu den damaligen Aufgaben der Wohnungspolitik 
sind die heutigen wohnungspolitischen Probleme gering. Bereits zur Mitte der 80er Jahre galt 
die Wohnungsfrage für den Bund als gelöst. Der Bund hat sich seither schrittweise aus der 
Verantwortung für die Wohnungsversorgung zurückgezogen und die Ausgestaltung der 
Wohnungspolitik im Verlauf der Jahre den Ländern und Gemeinden überlassen. Dieser 
Rückzug wurde durch einen Abbau von Subventionen begleitet, z. B.: 
• Wegfall des Steuerprivilegs für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen 
• Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungen 
• Abschaffung der Eigenheimzulage 
Gleichzeitig wurde ein neues Verständnis der wohnungspolitischen Aufgaben der öffentli-
chen Hand geprägt. Nicht mehr die Versorgung breiter Schichten, sondern „Hilfen für Perso-
nengruppen mit Marktzugangsschwierigkeiten“ wurde als öffentliche Aufgabe definiert. Der 
individuelle Anspruch auf Wohnraum rückt damit in den Hintergrund. Personen und Haushal-
te sollen stattdessen zum selbständigen Agieren am Wohnungsmarkt befähigt werden. Dazu 
werden individuelle Hilfen angeboten. Die Wohnungsversorgung ist dadurch zunehmend 
dem Markt überlassen worden. Die Wohnung wird immer mehr zu einer Ware, die unter 
Marktbedingungen gehandelt wird und Eingang findet in die Wertschöpfungsketten weltweit 
agierender Unternehmen.  
1 
Anlage 1 zur Vorlage an den Rat 244/2009

2. Neue Wohnungsengpässe infolge der Ost-West-Wanderung 
Diese Entwicklungen werden überlagert von räumlichen Disparitäten, die zum Ende der 80er 
Jahre auf dramatische Weise deutlich wurden. Das Prosperitätsgefälle zwischen Ost und 
West hat nach Öffnung der Grenzen gewaltige Wanderungsbewegungen ausgelöst, die in 
den Zielregionen in kurzer Zeit zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt führten. Die Stadt 
Münster hatte in wenigen Jahren den Zuzug von 10.000 Einwohnern zu verkraften. Der 
Wohnungsneubau, der in der zweiten Hälfte der 80er Jahre auf ein Niveau von unter 1000 
WE je Jahr gesunken war, konnte mit dem Ansturm der zusätzlichen Wohnungssuchenden 
nicht Schritt halten. Die Wohnungsversorgung der wachsenden Bevölkerung wurde für die 
Stadt Münster zu einem großen Problem. Die Stadtpolitik reagierte auf diese Herausforde-
rung und verstärkte die Aktivitäten zur Baulandentwicklung und Wohnbauförderung. Mit der 
Erstauflage des Handlungsprogramm Wohnen von 1993 wurden diese Aktivitäten gebündelt 
und aufeinander abgestimmt. 
3. Die Anfänge des Handlungsprogramm Wohnen 
Damals wurde im großen Stil der vorbereitende Grunderwerb durch die Stadt Münster for-
ciert. Neue Instrumente wurden erprobt, um eine zügige und für die Gemeinde kostengünsti-
ge Flächenaktivierung zu ermöglichen. Im R ahmen einer „Baulandoffensive“ gelang es, viele 
neue Wohnbaugebiete, die teilweise heute noch in der Besiedlungsphase sind (Roxel Nord, 
Gievenbeck Südwest, Wolbeck Nord) anzustoßen. Bis heute wirken auch die organisatori-
schen Regelungen nach, die seinerzeit getroffen wurden, um die Schritte zur Baulandent-
wicklung zu koordinieren und die Wohnbautätigkeit anzukurbeln. Als Instrument zur Steue-
rung der Leistungen zur Baulandentwicklung wurde das Baulandprogramm etabliert, mit dem 
festgelegt wird, welche neuen Baugebiete zu welchem Zeitpunkt zur Baureife geführt werden 
sollen. Das Baulandprogramm ist Grundlage für die Koordination der städtischen Leistungen, 
die zur Baureife führen. Aus Effizienzgründen und um Verzettelung zu vermeiden wurde der 
Vorrang bei der Baulandentwicklung zunächst auf die großen Neubaugebiete gelegt. Als 
glücklicher Umstand erwies sich zu Beginn der 90er Jahre auch, dass einige Kasernen-
standorte verfügbar wurden, die sich hervorragend für den Wohnungsbau eigneten. 
4. Kontinuität statt einmaliger Anstrengung 
Der damalige Kraftakt war möglich, weil in Anbetracht der Versorgungsengpässe und der 
hohen öffentlichen Aufmerksamkeit ein großer politischer Konsens zwischen allen Fraktionen 
des Rates erzielt werden konnte, der lange genug anhielt, um die wichtigsten Maßnahmen 
gemeinsam auf den Weg zu bringen. Doch während über den kurzfristigen Handlungsdruck 
noch Einigkeit herrschte, traten bereits früh Meinungsverschiedenheiten zum langfristig an-
gelegten Mengengerüst auf, das sich nicht mit der Engpassbeseitigung begnügte, sondern 
die argumentative Grundlage schuf für eine langf ristig kontinuierliche Baulandentwicklung 
und die Erforderlichkeit einer anhaltend hohen Bautätigkeit begründete. In einem mehrjähri-
gen Klärungsverfahren ist dann das Mengengerüst und die dahinter stehende fachliche Posi-
tionierung auf den Prüfstand gestellt worden. Im Verlauf des Klärungsverfahrens konnten die 
wohnungspolitischen Orientierungen der Stadt geschärft und gefestigt werden. Folgende 
Erkenntnisse haben sich seither als handlungsleitend durchgesetzt:  
• Wohnungsbedarf ist kein kurzzeitiges Phänomen, das durch einmalige Aktionen be-
reinigt werden kann. Wohnungsbedarf entsteht permanent neu. Motor des Woh-
nungsbedarfs ist die Haushaltsentwicklung. Die Zahl der Haushalte wächst allein 
schon aufgrund der Tendenz zur Verkleinerung der Haushalte und zusätzlich durch 
2

Einwohnerzuzüge. Die Tendenz zur Verkleinerung der Haushalte ist ungebrochen. 
Deshalb ist Kontinuität in der Baulandentwicklung und im Wohnungsbau erforderlich. 
• Die Einwohnerentwicklung einer Stadt ist kein autonomer Prozess. Sowohl gesamt-
städtische Fortzüge und Zuzüge, als auch kleinräumige Bewegungen in der Stadt sind 
durch die Stadtpolitik beeinflussbar. Auf der Grundlage einer robusten wirtschaftlichen 
Entwicklung kann die Einwohnerentwicklung durch ein attraktives Bauland- und Wohn-
raumangebot gefördert werden.  
• Es ist ein anerkanntes Ziel der Stadtentwicklung in Münster, für diejenigen, die in 
Münster arbeiten und wohnen wollen, auch entsprechende attraktive Wohnangebote 
bereitzustellen. Dadurch soll die Suburbanisierung und der Anstieg der Pendlerzahlen 
eingedämmt werden. Die Stadt kann an den Wanderungsgewinnen der Region parti-
zipieren.  
5. Entspannung durch Mietwohnungsbau 
Nach Abschluss des Klärungsverfahrens sind mit dem HPW 1996 die mittel- und langfristi-
gen Mengenziele neu bestimmt worden. Um die Ziele der Stadtpolitik zu erreichen, wurde 
eine jährliche Bauleistung von rd. 1800 WE, davon 2/3 im Mehrfamilienhausbau als Orientie-
rungswert festgelegt. Für die jährliche Erschließungsleistung wurde ein Zielwert von rd. 1500 
WE verabschiedet. In den langfristigen Planungen bis 2010 (GEP, FNP) sollten Flächen für 
23.000 Wohnungen gesichert werden. 
Diese Mengenziele konnten weitgehend erreicht werden
1. Die Baufertigstellungen in Münster 
überstiegen sogar bis zur Jahrtausendwende den angestrebten Durchschnittswert von 1800 
WE pro Jahr. Die Wohnungsengpässe konnten dadurch in wenigen Jahren überwunden wer-
den.  
Abbildung 1: Wohnungsneubau seit 1985 
1985 86 87 88 89 1990 91 92 93 94 1995 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 2005 06 07 08
Jahr
0
500
1000
1500
2000
2500
Wohnungen
 Einfamilienhäusern
 Mehrfamilienhäusern
fertiggestellte Wohneinheiten in
 
                                                 
1 Vgl. Karten und Liste im Anhang 
3

Ausschlaggebend für diesen Erfolg waren die enormen Leistungen der Wohnungsunterneh-
men im Mietwohnungsbau. Vor allem in Hiltrup West, Gievenbeck (Toppheide, Gievenbeck 
Südwest), Coerde (Edelbach, Portsmouth-Kaserne) Gremmendorf (südlich Angelsachsen 
Weg, nördlich Gremmendorfer Weg) entstanden Wohnsiedlungen mit hohen Mefa-Anteilen. 
Ein gutes Drittel davon ist dem Sozialen Wohnungsbau zuzurechnen.  
6. Qualitätsoffensive und Vorrang für Eigenheimbau 
Mit der Überwindung der quantitativen Versorgungsengpässe entstand zunehmend Spiel-
raum, um den qualitativen und strukturellen Anforderungen mehr Gewicht zu verleihen. Für 
den Geschosswohnungsbau wurde bereits in der 2. Hälfte der 90er Jahre eine Qualitätsof-
fensive eingeleitet mit dem Ziel, nicht nur für ein Dach über’m Kopf zu sorgen, sondern ver-
stärkt auch höherwertige Wohnanlagen zu schaffen, die dauerhaft attraktive Wohn- und Le-
bensbedingungen bieten. Es wurde nun verstärkt darauf geachtet, Wohnformen zu mischen, 
um einseitige Konzentrationen zu vermeiden. Auch die Erkenntnis, dass der Eigenheimbau 
in Münster hinter den Erfolgen der Nachbargemeinden zurückblieb, führte dazu, den einge-
schlagenen Weg kritisch zu reflektieren.    
Mit der 2. Fortschreibung des HPW im Jahr 2000 wurde der Focus der städtischen Woh-
nungspolitik daher stärker auf den Eigenheimbau gelegt. Ziel war es, die Münsteraner Neu-
baugebiete im Vergleich zu den Nachbargemeinden auch für den Einfamilienhausbau wett-
bewerbsfähig zu machen. Der angestrebte Efa-Anteil in neuen Baugebieten wurde auf 2/3 
angehoben - zu Lasten der Potenziale für den Mehrfamilienhausbau. Eine Vielzahl kleinerer 
Baugebiete, die sich vorrangig für den Eigenheimbau eignen, wurde zusätzlich in das Bau-
landprogramm aufgenommen. Der Zielwert für die jährliche Bauleistung wurde auf 1500 WE 
und für die Erschließungsleistung auf 1200 WE herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die liegen-
schaftliche Präsens der Stadt im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit privater Unternehmen 
zurückgefahren, um die finanziellen Belastungen der Stadt zu senken. Diese Korrektur der 
wohnungspolitischen Orientierungen durch das HPW 2000 erschien opportun, weil sich zum 
Ende der 90er Jahre andeutete, dass die stür mische Phase der Siedlungsentwicklung, die 
von der starken Zuwanderung ausgelöst wurde und sich vor allem im Mietwohnungsbau nie-
derschlug, zu Ende ging.  
7. Rückgang des Mietwohnungsbaus und Boom beim Eigenheimbau 
Die positive Entwicklung, die sich seither im Eigenheimbau in Münster eingestellt hat, ist die-
ser Weichenstellung zu verdanken. Im Eigenheimbau konnte auch nach 2000 das Fertigstel-
lungsniveau der 90er Jahre gehalten werden. Im Jahr 2007 wurde als Nachwirkung der aus-
gelaufenen Eigenheimzulage noch einmal ein Spitzenwert erzielt. Die Bauleistung im Miet-
wohnungsbau brach jedoch deutlich ein, so dass die zusätzlichen Wohnungsangebote ins-
gesamt nicht ausreichten, um die auf Münster gerichtete Nachfrage zu decken. Der Rück-
gang des Mietwohnungsbaus ist aber keine Münster spezifische sondern eine bundesweite 
Erscheinung. Die Bauleistung in Münster liegt im Vergleich zu Städten ähnlicher Größenord-
nung und Struktur immer noch relativ hoch. Anders als vor 20 Jahren führt die in Relation zu 
den angestrebten Werten zu geringe Bauleistung heute nicht mehr zu gravierenden Versor-
gungsengpässen. Diejenigen, die in Münster keine passende Wohnung finden oder mit den 
Marktverhältnissen in der Stadt nicht zu recht kommen, wählen vielfach Wohnstandorte au-
ßerhalb Münsters und entlasten damit den Wohnungsmarkt der Stadt. Inzwischen führt der 
Wegfall der Eigenheimzulage auch in Münster zu einem Rückgang beim Eigenheimbau. 
Doch auch dies wird keine neue Wohnungsnot auslösen. Die Auswirkungen einer zu gerin-
4

gen Wohnbautätigkeit und der veränderten Rahmenbedingungen sind heute subtiler als frü-
her, aber vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen keineswegs unbedenklich 
für die Stadtentwicklung.   
8. Marktliberalisierung mit sozialpolitischen Folgen 
Die sozialen Begleiterscheinungen der Liberalisierung des Wohnungsmarktes treten nach 
und nach in Erscheinung. Trotz individueller Unterstützung des Staates bilden sich Perso-
nengruppen heraus, die unter Marktbedingungen Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare 
Wohnung zu bekommen. Anders als der Bund kann sich die Stadt nicht aus der sozialen 
Verantwortung für die Unterbringung dieser Menschen zurückziehen. Da der Bestand an 
preisgebundenen Wohnungen künftig weiter schrumpfen wird, verengen sich die Spielräume 
zur Versorgung von Wohnungshilfefällen durch die Stadt weiter. Diese Problematik betrifft 
einen relativ kleinen Personenkreis und bedarf des ergänzenden Einsatzes sozialpolitischer 
Instrumente. Die große Masse der Bevölkerung in Münster verfügt dagegen über ausrei-
chend finanzielle Spielräume, um individuelle Wohnvorstellungen unter Marktbedingungen 
realisieren zu können. Sie wählen als Marktakteure die Wohnangebote und Standorte aus, 
die ihren qualitativen Vorstellungen und ihrer Zahlungsfähigkeit entsprechen. Die Gemein-
den, die ein Interesse haben, die zahlungsfähigen Bevölkerungsgruppen mit Wahlmöglich-
keiten innerhalb der Stadtgrenzen zu halten, sind gezwungen, entsprechend attraktive 
Wohnangebote bereitzustellen. 
9. Die Vorwirkung der demografischen Entwicklung 
In Anbetracht der langfristig bevorstehenden demografischen Veränderungen werden die 
Möglichkeiten der zahlungsfähigen Bevölkerungsgruppen, unter den Wohnungsangeboten 
eine geeignete Wohnung (Wohnform und Standort) zu finden, voraussichtlich größer werden. 
Die langfristigen Entwicklungen werden auch in Münster dazu führen, dass Wohnungsanbie-
ter um eine knapper werdende Nachfrage in Wettbewerb treten müssen. Viele professionelle 
Wohnungsanbieter stellen sich heute schon vorsorglich auf diese Entwicklung ein und ach-
ten verstärkt auf die langfristige Attraktivität ihrer Wohnungsangebote. Sie investieren in die 
Qualität der Bestände, verzichten aus Furcht vor künftigen Leerständen bereits heute auf 
Neubau und suchen sich die Mieter aus, die am ehesten den langfristigen Vermietungserfolg 
garantieren. Personen und Haushalte mit einer kritischen Mietvergangenheit werden immer 
weniger akzeptiert. Eine ganz andere Strategie verfolgen die Unternehmen, die Wohnungs-
bestände als Renditeobjekte erworden haben. Sie erwirtschaften ihre Erträge oft auf Kosten 
der Substanz und der Bewohner.  
Auch das Themenfeld „Wohnen im Alter“ hat infolge der demografisch bedingten Nachfrag-
entwicklungen der letzten Jahre eine große Marktrelevanz erhalten. Bevorzugte Standorte 
für Neubauvorhaben aus diesem Marktsegment sind die Ortsmitten der Stadtteile. Neubau-
ten für Geschoßwohnungen entstehen nur noch an langfristig attraktiven Standorten und in 
der Regel im oberen Preissegment. Der Mietwohnungsbau an der Peripherie erscheint der-
zeit bereits zu riskant. Die zurückhaltende Schaffung von neuen Mietwohnungen hat eine 
tendenziell Preis steigernde Wirkung und trifft in erster Linie wiederum Haushalte mit wenig 
Geld. Gleichzeitig sorgen die strukturellen Effekte des demografischen Wandels dafür, dass 
die Anbieter von Gebrauchteigenheimen ihre Preisvorstellungen immer weniger realisieren 
können.  
5

10. Wohnungsmarkt als Entwicklungshemmnis 
Die Verhaltensweisen der Wohnungswirtschaft sind zwar betriebswirtschaftlich nachvollzieh-
bar, aber aus Sicht der Stadtentwicklung in Münster suboptimal. Denn trotz stagnierender 
Einwohnerzahlen wird die Zahl der Haushalte in Münster noch lange anwachsen und zusätz-
lichen Wohnungsbau erfordern. Lediglich in den Hauhaltstypen, die in der Regel Eigenheime 
erwerben (Familien, 30- bis 45-Jährige), gehen die Haushaltszahlen zurück. In diesem Seg-
ment kann der Bedarf zunehmend aus den Bestandsangeboten gedeckt werden. Münster 
hat aber noch auf lange Sicht die Chance, ein erfolgreicher Wirtschafts- und Hochschul-
standort zu bleiben und dadurch Zuzüge in die Stadt zu bewirken. An der Hochschule und 
am Arbeitsplatz kann man aber nicht wohnen. Um aus Beschäftigten und Studenten auch 
Einwohner zu machen, braucht man die passenden Wohnungsangebote. In der Vergangen-
heit ist es in Münster nicht gelungen, den Beschäftigtenzuwachs in einen entsprechenden 
Einwohnerzuwachs umzuwandeln. Fehlende geeignete Wohnungsangebote haben die Ein-
wohnerentwicklung limitiert.  
Abbildung 2: Beschäftigte und Einwohner 
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahresmitte
95
100
105
110
115
120
125
130
135
140
145
1990 = 100
Zuwachs der sozialv ersicherungspf lichtig
Beschäf tigten am Arbeitsort Münster:
 insgesamt in Münster
 mit Wohnort in Münster
 Einpendler
 
Viele Münsteraner Beschäftigte sind aus Münster in die Nachbargemeinden abgewandert 
oder haben sich als Zuziehende sofort vor den Toren der Stadt nieder gelassen und kommen 
nun Tag für Tag als Pendler in die Stadt. Der relative Anstieg der Einpendlerzahlen seit 1990 
ist doppelt so groß wie das relative Arbeitsplatzwachstum. Für jede Wohnung, die in Münster 
zu wenig gebaut wurde, fehlen heute der Stadt zwei Einwohner. Dabei sind die Einwohner 
das wichtigste Kapital einer Stadt, nicht nur weil an jedem Einwohner auch ein wirtschaftli-
ches Potenzial (Kaufkraft, Zuweisungen, u. a.) hängt, sondern weil nur Menschen Vitalität 
und Vielfalt in die Stadt bringen und das städtische Leben mit ihren Aktivitäten bereichern. 
Schrumpfende Städte sind Städte im Niedergang. Di e Stadtpolitik in schrumpfenden Städten 
wird in die Defensive gedrängt und verliert Gestaltungsspielräume. Das Regieren in 
schrumpfenden Städten ist weitaus unangenehmer als in prosperierenden Städten. Münster 
hat aber gute Voraussetzungen, um langfristige Schrumpfungsprozesse in beherrschbaren 
6

Grenzen zu halten. Mit steigender Aussicht der Stadt Münster, ihre günstigen wirtschaftli-
chen Entwicklungschancen auch für eine positive Einwohnerentwicklung nutzen zu können, 
schwinden die Gründe für die Zurückhaltung der Investoren im Mietwohnungsbau.      
11. Neuausrichtung durch HPW 2005 
Diese Überlegungen haben dazu geführt, mit dem HPW 2005 die Aufmerksamkeit auf die 
bevorstehenden demografischen Veränderungen und den resultierenden Handlungsbedarf 
für die städtische Wohnungspolitik und den Wohnungsmarkt als Standortfaktor zu lenken. Mit 
Beschluss des HPW 2005 hat die Stadtpolitik daher eine neue Weichenstellung vorgenom-
men und die städtische Wohnungspolitik in den Kontext der Stadtentwicklung gestellt. Die 
städtische Wohnungspolitik soll nicht auf die Aufgaben der sozialverantwortlichen Woh-
nungsversorgung und die Baulandentwicklung für den Eigenheimbau beschränkt bleiben und 
den Rest dem Markt überlassen. Die Wohnungspolitik soll vielmehr Beiträge leisten, um die 
strategischen Ziele der Stadtentwicklung zu erreichen und den Standort Münster zu stärken. 
Als neues Handlungsfeld ist mit dem HPW 2005 die „strategische Wohnstandortentwicklung“ 
beschlossen worden mit der Aufgabe, den Wohnungsmarkt in Münster zu einem fördernden 
Faktor für die Einwohnerentwicklung zu machen. Diese Aufgabe erfordert die Zuversicht aller 
Akteure in die Stärken der Stadt und ihre langfristig günstigen wirtschaftlichen Chancen. Nur 
mit der Aussicht auf anhaltende Prosperität, können ausreichend Investitionen für ein attrak-
tives und nachfragegerechtes Wohnungsangebot in allen Marktsegmenten akquiriert und 
realisiert werden. Der Soziale Wohnungsbau vermag dazu nur einen geringen Beitrag zu 
leisten. Weniger als 8 % des Wohnungsbestandes in Münster sind derzeit sozial gebunden – 
mit rückläufiger Tendenz. Seine große Bedeutung ergibt sich aus der sozialen Verantwor-
tung der Stadt für die Wohnungsversorgung marktschwacher Personen und Haushalte, aber 
nicht aus den Überlegungen zur Wohnstandortentwicklung.  
12. Handlungsfelder der strategischen Wohnstandortentwicklung 
Mit der strategischen Wohnstandortentwicklung hat die Stadt wohnungspolitisches Neuland 
betreten. Es geht dabei im Kern um die Beeinflussung des Marktgeschehens im Interesse 
der Stadtentwicklung. Grundlage ist die Erkenntnis, dass die Stadt zwar nicht direkt ins 
Marktgeschehen eingreifen kann, aber durchaus Chancen hat, Marktakteure zu stimulieren, 
bei ihren betriebswirtschaftlich determinierten Entscheidungen die positiven Rückwirkungen 
einer prosperierenden Stadtentwicklung einzubeziehen – nach dem Motto „wenn die Stadt 
weiterhin attraktiv bleibt und prosperiert, dann lassen sich auch in der Wohnungswirtschaft 
gute Geschäfte machen“. Daher liegt es im Eigeninteresse der Wohnungsmarktakteure, die 
erfolgreiche wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Stadt zu unterstützen und mit 
der Stadt zu kooperieren, um den Wohnstandort zu stärken. Die Bereitschaft dazu haben die 
heimischen Akteure des Wohnungsmarktes im Arbeitskreis Wohnen in Münster (AK WiM)
2 
mehrfach erklärt. Die Arbeitsteilung zwischen den Kooperationspartnern ist durch die originä-
ren Zuständigkeiten unter Marktbedingungen vorgeprägt. Die Stadt – mit Ausnahme ihres 
städtischen Tochterunternehmens Wohn+Stadtbau - baut selbst keine Wohnungen und kann 
auch nicht Marktakteure zu bestimmten Handlungsweisen verpflichten. Investive Maßnah-
men (Wohnungsneubau und Anpassung des Wohnungsbestandes an die sich verändernde 
                                                
 
2 Der AK WiM bietet eine Plattform zum regelmäß igen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und 
den Wohnungsmarktakteuren. http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/raum-wohnen-ak.html  
7

Nachfrage) sind Sache der Wohnungswirtschaft, während die öffentliche Hand die wichtige 
Funktion hat, günstige Rahmenbedingungen für stadtentwicklungspolitisch erwünschte woh-
nungswirtschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Von der Stadt dominierte Handlungsfelder sind 
z.B. 
• die Flächen- und Standortentwicklung für den Wohnungsneubau in nachfragegerech-
ten Lagen, 
• die Unterstützung und Begleitung von Wohnbauvorhaben der Wohnungswirtschaft, 
deren Realisierung im öffentlichen Interesse liegt,   
• Initiativen und Koordinationsleistungen zur qualitativen Bestandsentwicklung in  Quar-
tieren mit identifiziertem Handlungsbedarf, 
• die Profilierung des Wohnstandortes in Verbindung mit dem Wirtschaftsstandort Müns-
ter, 
• das Aufzeigen und die Vermittlung von langfristigen Tendenzen der Einwohnerent-
wicklung und deren Auswirkungen auf die Wohnungsnachfrage  
• Information und Sensibilisierung der Öff entlichkeit über die Handlungserfordernisse 
zur Wohnstandortentwicklung. 
Seit Beschluss der strategischen Wohnstandortentwicklung mit dem HPW 2005 ist es jedoch 
nicht voll gelungen, die neuen städtischen Handlungsfelder mit dem erforderlichen Nach-
druck zu besetzen. Die Stadtpolitik tut sich noch schwer, ihre Rahmen setzende Rolle im 
Gefüge der Marktakteure zu akzeptieren. Sehr erfolgreich verlaufen aber die Aktivitäten, um 
den Wohnstandort Münster nach außen hin zu profilieren und das Interesse auswärtiger In-
vestoren zu wecken. Heimische Wohnungsunternehmen vermissen jedoch zuweilen Unter-
stützung bei der Realisierung gesamtstädtisch zielkonformer aber lokal sensibler Vorhaben 
und bedauern, dass langfristige strategische Ziele allzu schnell kurzfristigen Erfolgen geop-
fert werden. Die strategische Wohnstandortentwicklung in Münster kann bisher noch wenig 
Konkretes vorweisen.    
13. Aufschrecken durch Heuschrecken und Hartz IV 
In Öffentlichkeit und Politik traf das neue Handlungsfeld „strategische Wohnstandortentwick-
lung“ in den vergangenen Jahren kaum auf Resonanz. Die wohnungspolitische Diskussion 
wurde weiterhin von Fragen zur sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung dominiert. Fol-
gende Sachverhalte zogen das öffentliche und das politische Interesse auf sich:  
• Die Furcht vor dem Verlust von Steuerungspotenzialen zur sozialen Wohnraumver-
sorgung durch die anhaltende Schrumpfung des sozial gebundenen Wohnungsbe-
standes.  
• Die Furcht vor anhaltenden finanziellen Belastungen durch die hohen Wohnkostenzu-
schüsse nach SGB II. 
• Die Furcht vor dem Eindringen weltweit agierender, ausschließlich renditeorientierter 
Unternehmen auf den heimischen Wohnungsmarkt. 
Vor diesem Hintergrund stellten die im Rat vertretenen Fraktionen mehrere Anträge, in de-
nen das Bemühen im Vordergrund stand, der absehbaren Schrumpfung des sozialgebunde-
nen Wohnungsbestandes in Münster entgegen zu wirken, damit die Stadt weiterhin ihren 
sozialpolitischen Verpflichtungen nachkommen kann. In den Anträgen wurden allerdings die 
kommunalen Handlungsspielräume der Sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung sehr 
8

optimistisch eingeschätzt. Die Handlungserfordernisse der strategischen Wohnstandortent-
wicklung, die sich aus der Beschlusslage zum HPW 2005 ableiten lassen, wurden in Relation 
dazu wenig bedacht. Angesichts dieses Sachverhaltes sah sich die Verwaltung gegenüber 
der Politik in der Pflicht, über die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Sozialverant-
wortlichen Wohnungsversorgung zu informieren und stärker für die Aufgaben der strategi-
schen Wohnstandortentwicklung zu sensibilisieren. Mit dieser Zielsetzung wurde ein Inter-
fraktioneller Arbeitskreis gebildet, um im Dialog zwischen allen Beteiligten aus Politik und 
Verwaltung die grundlegenden Positionen zu klären und auf problemgerechte Lösungen hin-
arbeiten zu können.  
14. Der Interfraktionelle Arbeitskreis 
Der Interfraktionelle Arbeitskreis hat inzwischen seine Arbeit wieder eingestellt. Über die  
Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen konnte in einigen zentralen Punkten kein Einverneh-
men erzielt werden. Als strittig erwiesen si ch sowohl das Maß und die Konsequenz, mit de-
nen die Stadt den Sozialen Wohnungsbau unterstützen soll, als auch der Stellenwert der 
mittelbar wirkenden Leistungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den freifinan-
zierten Mietwohnungsbau in Münster. Es gibt daher keine gemeinsame Perspektive, um ei-
nen breiten wohnungspolitischen Konsens zu erzielen. Trotzdem deuten sich bereits heute 
zu Teilaspekten eine Reihe von Gemeinsamkeiten an, die erwarten lassen, dass die Stadt-
politik zu gemeinsamen Positionen findet, die das Vertrauen der Marktakteure in die heutigen 
Stärken bekräftigen und auch die günstigen Entwicklungsperspektiven des Wohnstandorts 
Münster fördern. Einen wichtigen Beitrag dazu haben die Erkenntnisprozesse zum demogra-
fischen Wandel geleistet, dessen Relevanz für die Wohnungspolitik immer stärker erkannt 
wird.  
15. Offene Fragen zur langfristigen Entwicklung  
Die erwartete demografische Entwicklung liefert heute bereits wichtige Orientierungen für die 
Aktivitäten der Wohnungswirtschaft. Aus Sicht der Stadtentwicklung sollten jedoch woh-
nungswirtschaftliche Investitionen nicht nur in Reaktion auf die Nachfrageentwicklung erfol-
gen. Die Schaffung attraktiver Wohnungsangebote ist geradezu eine Vorleistung zur Ein-
wohnerentwicklung. Diese Aufgabe der kommunalen Wohnungspolitik (Wohnstandortent-
wicklung) ist ein integrativer Bestandteil der Stadtentwicklung in Münster und damit ihren  
strategischen Entwicklungszielen verpflichtet. Dabei ist sich die Stadt Münster ihrer günsti-
gen Entwicklungsperspektiven als Wirtschafts-, Hochschul- und Wohnstandort bewusst. Ge-
rade wegen der stadtspezifischen Chancen benötigen die für die Wohnstandortentwicklung 
maßgeblichen, qualitativ umschriebenen strategischen Ziele zu ihrer Wirksamkeit auch eine 
stadtspezifische quantitative Ausprägung und Differenzierung. Die Orientierung an Bundes- 
und Landestrends wird der spezifischen Situation des Wohnungsmarktes in Münster selten 
gerecht. Auch in den von Bund und Land gefertigten Prognosen zur Einwohner- und Woh-
nungsmarktentwicklung werden die spezifischen Verhältnisse Münsters nur unzureichend 
aufgegriffen. Die stadteigene Bevölkerungsprognose bildet die Einwohnerentwicklung stets 
treffender und schärfer ab, als die Prognosen des LDS.  
Für die Wohnungsmarktentwicklung in Münster fehlt derzeit ein solides und ausreichend dif-
ferenziertes Mengengerüst, das den strategischen Zielen der Stadt vor dem Hintergrund der 
demografisch bedingten Nachfrageentwicklung gerecht wird. Die derzeitigen quantitativen 
Orientierungen beruhen auf Erfahrungswerten unter Einbeziehung erkennbarer Entwick-
lungstendenzen mit einer begrenzten Reichweite. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsicht-
9

lich der Ausdifferenzierung der Wohnungsnachfrage im Hinblick auf Standorte, Wohnformen, 
Eigentumsformen u. ä., als auch in Bezug auf die realisierbaren Wanderungsgewinne vor 
dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch die künftige Aufgabenteilung zwi-
schen freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau bedarf einer Klarstellung. Es deutet 
viel darauf hin, dass die Stadt Münster im Mietwohnungsbau immer weniger mit dem öffent-
lich geförderten Wohnungsbau rechnen kann. Die Stadt Münster muss sich voraussichtlich 
weitgehend selbst helfen und günstige Rahmenbedingungen für den Bau von freifinanzierten 
Mietwohnungen schaffen.  
Solange die Stadt kein robustes, abgestimmtes und fachlich untermauertes Mengengefüge 
hat, bleibt ein weites Feld für Spekulationen und Meinungsbekundungen und den Marktak-
teuren fehlt eine verlässliche Orientierung. Es wäre daher auch für Münster an der Zeit, sich 
von Expertenseite fundierte Grundlagen zur langfristigen Absicherung und Ausrichtung der 
kommunalen Wohnungspolitik erarbeiten zu lassen.    
16. Von der Entwicklung von Neubaugebi eten zur Standortentwicklung im 
Siedlungsbestand 
Das klassische Instrument der Stadtpolitik zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ist die Flä-
chenbereitstellung durch Planungsrecht und Erschließung. Die Bauland- und Liegenschafts-
politik orientiert sich dabei an bewährten Handlungsmustern. Jahrzehntelang musste auf die 
Entwicklung der Wohnungsbedarfe und der Nachfragepräferenzen mit einer Ausweitung der 
Siedlungsbereiche reagiert werden. In der Wohnbaulandentwicklung in Münster stand die 
Umwandlung von Ackerland in Wohnsiedlungsflächen im Vordergrund und das sog. „Zwie-
belschalenmodell“ lieferte dafür das räumliche Leitbild. Neubaugebiete sollten sich an die 
vorhandenen Siedlungen anschmiegen und mit dem Altbestand zusammenwachsen. Tat-
sächlich ist es der Stadt sehr gut gelungen, die Außenstadtteile durch dosierte Zuwächse zu 
robusten und attraktiven Siedlungseinheiten zu entwickeln, die ihre Eigenständigkeit wahren 
konnten und hohe Lebensqualität bieten. Die Liegenschaftspolitik hat diese Entwicklungen – 
solange es erforderlich war – vorbereitet und unterstützt.  
Die Entwicklungsaussichten, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, bringen 
nun die alten Leitbilder ins wanken. Allein die Tatsache, dass die Haushalte, die für den Ei-
genheimbau infrage kommen, weniger werden, während gleichzeitig die Angebote an Ge-
brauchteigenheimen infolge des Generationswechsels deutlich zunehmen werden, macht 
aus großen neuen Eigenheimsiedlungen an der Peripherie ein Auslaufmodell. Die Bodenbe-
vorratung zur Vorbereitung neuer Wohnbaugebiete am Stadtrand konnte mit dem absehba-
ren Ende der stürmischen Phase der Siedlungsentwicklung zu recht zurückgefahren werden.  
Die Haushaltstypen, die in den kommenden Jahren zahlenmäßig zulegen und Wohnungen 
nachfragen werden, suchen Standorte in einem städtischen Umfeld, mit kurzen Wegen zu 
den Versorgungs- oder Freizeitangeboten. Standorte mit diesen Qualitäten liegen fast aus-
schließlich innerhalb der vorhandenen Siedlungsbestände. Die derzeit bevorzugten Standor-
te im Mehrfamilienhausbau spiegeln diese Nach fragepräferenz bereits wider. Das künftige 
liegenschaftliche Engagement und auch die Planungsleistungen der Stadt sollten nun darauf 
ausgerichtet werden, die von der Nachfrage geforderten wohnbaulichen Entwicklungen zu 
flankieren. Die Baulandentwicklung wird folglich ihren Schwerpunkt von der Entwicklung von 
Neubaugebieten für den Eigenheimbau auf die Standortentwicklung für den Mehrfamilien-
hausbau verlagern müssen. Darüber herrscht in der Wohnungspolitik in Münster bereits ein 
breiter Konsens. 
10

11 
Die Umstellung ist bereits in vollem Gang. In den letzten Jahren sind die Chancen zur 
Standortentwicklung, die sich im Zuge der Konversion (Militär-, Post-, Gewerbeflächen) er-
geben haben, konsequent genutzt worden. In einigen Fällen hat die Stadt selbst Umbaupro-
zesse initiiert (Schulstraße). Mit dem Votum der Politik werden derzeit die wenigen unbebau-
ten städtischen Liegenschaften in innerstädtischen Lagen für die Wohnbebauung vorbereitet. 
Auf diesen Flächen soll verstärkt der Soziale Wohnungsbau zum Zuge kommen. Doch die 
Potenziale auf städtischen Flächen bringen nur geringe Mengeneffekte. Die Stadt ist weiter-
hin angewiesen auf die Standortentwicklungen, die von privater Seite initiiert und realisiert 
und von städtischen Leistungen begleitet werden (z.B. Osmo-Gelände). Doch wie bisher, 
werden diese Aktivitäten voraussichtlich allein nicht ausreichen, um die Nachfrage nach 
Wohnraum in zentralen Lagen zu decken.  
Angesichts dieser Sachlage stellt sich die Frage, wie die Entwicklung von nachfragegerech-
ten Standorten forciert und auf die Preisbildung Einfluss genommen werden kann. Dabei ist 
zu bedenken, dass es nicht zwingend ist, dass die Initiativen und Projektentwicklungen im 
Siedlungsbestand überwiegend der privaten Initiative überlassen bleiben. Die Stadt kann ihr 
Engagement in der Flächenentwicklung und Standortaktivierung im Siedlungsbestand ver-
stärken und selbst Entwicklungschancen im Raum erkennen und tatkräftig angehen. Dazu 
wäre neben den Planungsleistungen und dem Einsatz kommunikativer Instrumente auch ein 
verstärkter Einsatz liegenschaftlicher Instrumente, wie z.B. eines revolvierenden Bodenfonds 
erforderlich, die -auch im Rahmen liegensch aftlicher Verhandlungen mit Grundstückseigen-
tümern- der Stadt wieder mehr Einflussmöglichkeiten verschaffen. Die Leistungen der Stadt 
auf diesen Gebieten sind in den vergangenen Jahren zugunsten der privaten Seite - u.a. zur 
Entlastung des städtischen Haushalts im Rahmen des kameralistischen Systems- zurückge-
fahren worden. Denn nur durch die Kopplung von planerischen und liegenschaftlichen In-
strumenten ist es denkbar, nicht nur auf die Standortentwicklung für den Wohnungsbau son-
dern auch auf die Preisgestaltung (hier Miethöhe) Einfluss zu nehmen.
  
Die zur Standortentwicklung im Bestand erforderlichen Verfahren sind aufwendiger als die 
Verfahren zur Baulandentwicklung auf unbebauten Ackerflächen. Entwicklungsaufgaben 
dieser Art sind nur mit einem stärkeren fi nanziellen und personellen Engagement zu bewerk-
stelligen. In den kommenden Monaten wird zu klären sein, mit welchem Einsatz und mit wel-
cher Intensität die Standortentwicklung für den Wohnungsbau in Münster unterstützt werden 
soll. Der Zwischenerwerb entwicklungsfähiger (bebauter und minder genutzter) Grundstücke 
ist die Eintrittskarte in eine erfolgreiche Standortentwicklung.

Kennziffer Gebiet baureif 
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
152-01A Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr., Teil 1 1990 0 18
341-04 Clemenshospital/Sternbusch 1990 0 62
519-01B Horstmarer Landweg/Wasserw., Teil B 1990 22 93
635-02B Heidkamp, südl. Teil / B 1990 43 0
872-09 Wolbeck-Wigbold 1990 6 60 8 8
973-01B Hünenburg, 1. Änderung 1990 4 12
513-02C Gievenbach/Gronauweg, 1.Änd.,2.Teil 1991 27 1
814-01B Keltenweg, westl. Teil 1991 0 35
972-02C Westfalenstr./Albertsheide, 3. Teil 1991 33 81
973-02A Hünenburg/Meesenstiege, nördl. Teil 1991 0 0
513-06 Waldorfschule 1992 8 1
518-02A Toppheide, Randbereiche 1992 0 124
635-04 Südlich der Westhoffstr. 1992 97 137 39 20
959-03B Osttor/Am Herzkamp, westl.Teil 1992 50 0
966-03B Marktallee/DEK, Teil I, Blockinnenb. 1992 1 83 1 10
972-02D Westfalenstr./Albertsheide, 4. Teil 1992 40 185 24 9
314-02 Östlich Reinhold-Friedrichs-Str. 1993 4260
332-01 Südpark/Clevornstr. 1993 0 28
333-01A Friedr.-Ebert-Str./Scheibenstr. 1993 0 30
513-01C Enschedeweg/von-Esmarch-Str./1.Ä. 1993 0 12
761-02B Gelmerheide, Ergänzung 1993 24 0 4 0
863-02B Östlich Twenhövenweg 1993 4070
964-04 Nördl. Im Dahl 1993 18 21 6 0
972-02E Westfalenstr./Albertsheide, 5. Teil 1993 37 70 10 49
281-01A Yorkring/ Gasselstiege 1994 0 84
281-01B Grevener Str./Steinfurter Str. 1994 0 33
333-01B Scheibenstr./Eichsfelder Str. 1994 0 6 26 57
441-01 Südlich Zum Guten Hirten 1994 70 0
518-02B Toppheide, innerer Teil 1994 53 11
518-02C Toppheide, nördl. Erweiterung 1994 69 141
518-02D Toppheide, südl. Teil 1994 0 316
543-04A Mecklenbeck - Mitte, nordöstl. Teil 1994 23 45
615-01A Edelbach/Samlandufer, nördl. Teil 1994 15 80
716-02 Östlich Schmittingheide/ Umgehungsbahn 1994 49 42
812-02 Boelckeweg/Umgehungsstr. 1994 19 0
863-04B Östlich Am Kolk 1994 17 0
872-08A Am Steintor/Juffernkamp, nördlicher Teil 1994 0 61
873-01B Münsterstr./Grenkuhlenweg mittlerer Teil 1994 26 7 21 0
964-03 Am Hagen 1994 48 10
965-03B Friedhofstr./Marktallee, innerer T. 1994 0 91 3 21
Fertigstellungen verbleibendes 
Potenzial am 
01.01.2008
Anhang zur Anlage 1, Vorlage V/0244/2009

Kennziffer Gebiet baureif 
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes 
Potenzial am 
01.01.2008
971-01D Hi 14, 6. Änd. (Hospitaliterweg) 1994 25 0
971-02 Südl. Langestr./Meesenstiege 1994 95 52
972-02G Westfalenstr./Albertsheide, 7. Teil 1994 0 101
973-02B Hünenburg/Meesenstiege, südl. Teil 1994 37 121
313-01 Bischopinkstr./Canisiusweg 1995 4 11 5 0
454-02A Prozessionsweg/Zum Guten Hirten, äuße
r 1995 1 63
825-05 Nördl.Erbdrostenweg 1995 40 0
872-08B Am Steintor/Juffernkamp, südlicher Teil 1995 84 37 7 0
465-03 Markweg/Sibeliusstr. 1996 98 54
615-01B Edelbach/Samlandufer, südl. Teil 1996 26 66 3 20
615-01C Edelbach/Samlandufer, östl. Teil 1996 32 227 7 0
814-03A Südl. Angelsachsenweg, mittl. Teil 1996 40 66
814-03B Südl. Angelsachsenweg, nördl. Teil 1996 58 0
814-03C Südl. Angelsachsenweg, südl. Teil 1996 106 0 1 0
825-04A Erbdrostenweg/ Loddenbach,mittlerer Teil 1996 9 63
825-04B Erbdrostenweg/ Loddenbach, nördl. Teil 1996 21 2
825-04C Erbdrostenweg/ Loddenbach, südl. Teil 1996 86 18
873-05 Goldbrink/Eschstr. 1996 66 29 0 12
958-03 Südl. Tulpenweg / Westl. Nelkenweg 1996 63 30 5 0
543-04C Mecklenbeck - Mitte, südwestl. Teil 1997 52 0
543-04F Mecklenbeck - Mitte, nordwestl. Teil 1997 33 27
615-04A Portsmouth-Kaserne/Hoher Heckenweg, 
B 1997 0 202
957-01 Im Hain/ Grosse Lodden 1997 28 1
972-03A Westl. Meesenstiege, nördl. Teil, 1. Teil 1997 75 0
471-01A Lincoln-Kaserne Umbau 1998 0 174
515-01 Gievenbeck Südwest (VEP), nördl. Teil 1998 501 579 74 383
517-06 Östlich Nünnigweg 1998 77 8 7 0
615-04B Portsmouth-Kaserne/Hoher Heckenweg, 
N 1998 106 167 14 0
623-01B Kanalstr./Wangeroogeweg (neu) 1998 36 0 7 0
873-04 Goldbrink III, Lerschmer 1998 64 16
471-01B Lincoln-Kaserne Neubau 1999 62 120
523-01B Südl. Schmeddingstr. 1999 65 72
543-04E Mecklenbeck - Mitte, innerer Teil 1999 112 41
543-05 Mecklenbeck-Schlautstiege 1999 26 0 2 0
545-04 Mecklenbeck Ossenkampstiege südl. HB
Z 1999 12 35 0 12
772-02 Dorbaum, Kerkamp 1999 170 2 14 0
825-06A Gremmendorfer Weg/Südl. Loddenbach, 
n 1999 81 22 6 18
971-06 Malteserstr 1999 55 16
972-03B Westl. Meesenstiege, nördl. Teil, 2. Teil 1999 133 29 16 12
261-01 Schlachthofgelände 2000 0 154
323-03 Weißenburgstr. 2000 10 120 16 71

Kennziffer Gebiet baureif 
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes 
Potenzial am 
01.01.2008
332-02 "Post-Gelände" Friedrich-Ebert-Str 2000 0 77
454-02B Prozessionsweg/Zum Guten Hirten, inner e 2000 1 30 4 0
523-01A Soetenkamp 2000 27 0 7 0
543-04B Mecklenbeck - Mitte, östl. Teil 2000 32 54 0 25
716-03A "Post Gelände" Wolbecker Straße, nördl..
T 2000 0 50
825-06B Gremmendorfer Weg/Südl. Loddenbach, s 2000 87 15 23 26
972-02F Westfalenstr./Albertsheide, 6. Teil 2000 24 0 31 0
465-02 Nördl. Hacklenburg 2001 94 0
526-03 Rudolf-Harbig-Weg/ Technologiepark 2001 37 0
959-03C Osttor/Am Herzkamp Erweiterung 2001 49 0 13 0
525-07 Sentrup, nördl. Fliednerstraße 2002 24 0
561-03B Südlich Dülmener Str. 2002 37 69 75 24
561-05A Albachten, nördl. Erweiterung , östl.Teil 2002 48 0 15 0
561-05B Albachten, nördl. Erweiterung , westl. Teil 2002 65 1 7 0
323-04 Haus Sentmaring 2003 27 36 0 7
515-03M Gievenbeck Südwest (VEP), Ramertsweg 2003 0 32 17 43
515-03N Gievenbeck Südwest (VEP), Ramertsweg 2003 248 1 80 56
543-04D Mecklenbeck - Mitte, südl. Teil 2003 56 26
562-06 Albachten / Nördl. DB-Strecke 2003 113 5 178 0
964-02 Im Dahl 2003 44 0 3 0
333-02 Friedrich-Ebert-Str 2004 0 28
344-02 westl.Kappenberger Damm / Buswende 2004 21 7 5 0
575-04A Roxel Nord, Teil 1 2004 47 0 12 0
716-03B "Post Gelände" Wolbecker Straße, südl.T
e 2004 47 0
761-09 Gelmer, Zur Eckernheide / Gittruperstraß e 2004 4080
966-04B Südl. Marktallee/Bahnhofsbereich 2004 0 0 0 60
983-01A Amelsbüren-Süd., nördl. und nordöstl.Teil 2004 132 16 23 36
263-02 Stolbergstr. 2005 44 0 1 0
575-04B Roxel Nord, Teil 2 2005 129 8 45 108
681-01C Ortskern Sprakel 2005 46 0 53 40
712-03 Merschkamp / Braunsbergstr. 2005 27 0
983-01D Amelsbüren-Süd, südöstl. Teil 2005 96 0 7 34
342-02 Duesbergweg / Werlandstr. 2006 0 0 70 0
473-02A Germania, nördl. Teil 2006 0 0 0 122
543-04H Mecklenbeck - Mitte, westl.. Erweiterung 2006 2 1 36 0
772-03A westlich Dorbaumstraße 2006 41 0 28 3
874-02A Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, 1.T
e 2006 9 22 205 57
262-03 ehem. Franziskaner Kloster 2007 0 0 0 93
471-02 westl. Prinz-Claus-Kaserne 2007 23 0 39 100
472-02 westl. Salzmannstr. 2007 14 0 50 0
473-02B Germania, südl. Teil 2007 0 0 0 200

Kennziffer Gebiet baureif 
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes 
Potenzial am 
01.01.2008
761-05 Gelmer, Gelmerheide 2007 7 0 69 0
761-10 Westl.Schiffahrter Damm/ Südl. Eckernhe i 2007 0 0 21 0
772-03B Dorbaum, südl. Immelmannstr.- 1. Teil 2007 0 0 27 15
825-07 Erbdrostenweg/ nördl. Kreisverkehr 2007 0 0 26 0
983-01F Amelsbüren-Süd, südwestl.Teil 2007 0 0 93 16
272-01 Schulstraße 2008 0 0 0 110
291-01 Pottkamp 2008 0 0 0 80
583-06 Nienberge Waltruper Weg 2008 0 0 126 0
614-02 Portsmouth-Kaserne, Sportplatz 2008 0 0 53 28
772-03C Dorbaum, südl. Immelmannstr.- 2. Teil 2008 0 0 158 0
863-06 Östlich Twenhövenweg 2008 0 0 76 24
874-02B Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, mitt 2008 0 0 91 0
964-07 Am Hagen / Brucknerstr. 2008 0 0 14 0
971-08 Sternkamp 2008 0 0 40 0
321-02 Metzer Str. / Südbad 2009 0 0 0 50
523-02 Schmeddingstr., Nord 2009 0 0 55 0
634-05 Kinderhaus, nördl. Wilkinghege/westl. Ga
s 2009 0 0 30 0
716-05 Wolbecker Str. / Niederbeckmann 2009 0 0 75 35
763-03 Sudmühle, östl.Erweiterung 2009 0 0 30 0
263-03 Auf der Horst 2010 0 0 0 90
464-05A Südl. Markweg, 1. Teil 2010 0 0 50 20
543-04G Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 2010 0 0 19 108
575-04C Roxel-Nord, Teil 3 2010 0 0 110 0
632-05 Erweiterung Zentrum Kinderhaus 2010 0 0 0 95
681-05 Sprakel, östl. Sprakeler Str /westl. DB 2010 0 0 80 0
712-02 Maikottenweg 2010 0 0 50 0
774-06 Kirschgarten / Bäder 2010 0 0 30 0
871-09 Wolbeck Am Steintor /Petersheide 2010 0 0 100 80
874-02C Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nor
d 2010 2 5 187 0
972-04B Westl. Meesenstiege, südl. Teil 1 2010 0 0 100 70
152-01B Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr., Teil 2 2011 0 0 0 130
464-05B Südl. Markweg, 2. Teil 2011 0 0 80 0
574-03B Roxel  Bahnhof 2011 0 0 60 40
681-04A Sprakel, westl. Erweiterung, nördl. Landw
e 2011 0 0 133 0
761-07 Gelmer, nördl. Wulferdingheide/östl. DEK 2011 0 0 50 0
972-04C Westl. Meesenstiege, südl. Teil 2 2011 0 0 170 0
972-05 Westfalenstr (ehemalige Baumschule Esc 2011 0 0 0 40
585-05 Häger, nördl. DB 2012 0 0 32 0
716-04 Westl. Schmittingheide 2012 0 0 20 0
981-06 Nördl. Deermannstr. 2012 0 0 30 0

/69/105/110/102/97/109/105/108/105/101/110/104/97/117/115/103/101/98/105/101/116/101
/71/101/98/105/101/116/101/32/109/105/116/32/119/101/110/105/103/101/110/32/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/228/117/115/101/114/110
/87/111/104/110/98/97/117/108/97/110/100/98/101/114/101/105/116/115/116/101/108/108/117/110/103/32/49/57/57/48/32/98/105/115/32/50/48/48/55
/75/97/114/116/111/103/114/97/102/105/101
/117/110/100/32/69/110/116/119/117/114/102/58/32/65/110/110/101/109/97/114/105/101/32/72/97/114/106/97/110/115
/87/111/104/110/98/97/117/109/111/110/105/116/111/114/105/110/103
/83/116/97/110/100/58/32/48/49/46/48/49/46/50/48/48/56
/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/97/117/115/103/101/98/105/101/116/101
/65/110/116/101/105/108/32/100/101/114/32/87/111/104/110/117/110/103/101/110
/105/110/32/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/228/117/115/101/114/110
/71/101/98/105/101/116/101/32/109/105/116/32/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/228/117/115/101/114/110/32/32/32
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Beschlussvorlage

14551 Zeichen

V/0244/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
- Kommunale Wohnungspolitik in Münster - ein Politikfeld im steten Wandel 
- Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
17.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten 
Wandel“ (Anlage 1) und den Bericht „Entwicklung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Anlage 
2) zur Kenntnis. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
2.1. in städtischem Eigentum befindliche Grundstücke, die geeignet sind die Angebotssituation 
im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu verbessern kurzfristig bereitzustellen, 
 
2.2. baureife innerstädtische Flächenpotenziale und baureife Flächen in den Stadtteilen für den 
Mehrfamilienhausbau zu mobilisieren,  
 
2.3. zusätzliche Flächen für den Geschosswohnungsbau auf nachfragegerechten Flächenpo-
tenzialen und innerhalb von Siedlungsbeständen zu aktivieren,  
 
2.4. einen Vorschlag (Projektskizze) für ein Quartiersmanagement zu erarbeiten, mit dem zu-
nächst probeweise und projektbezogen Wohnungsbaumaßnahmen in bestehenden Quar-
tieren begleitet werden sollen, 
 
2.5. Instrumente und Leistungsangebote zu entwickeln, mit denen insbesondere diejenigen 
Haushalte nachhaltig mit Wohnraum versorgt werden, denen der Zugang zum Woh-
nungsmarkt wegen besonderer wirtschaftlicher oder persönlicher Hürden erschwert ist. Ei-
ne entsprechende Konzeption und eine Darstellung zur Umsetzung erforderlicher Res-
sourcen sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0244/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Uplawski 
Ruf: 
492 61 15 
E-Mail: 
Uplawski@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0244/2009 
 
2.6. das bisherige städtische Beratungsangebot zur Unterstützung neuer und gemeinschafts-
orientierter Wohnformen zu intensivieren und künftig auch zur Förderung des genossen-
schaftlichen Wohnens einzusetzen. Eine entsprechende Konzeption und eine Darstellung 
zur Umsetzung erforderlicher Ressourcen sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel 
aufgrund der weiter anhaltenden schwierigen Haushaltssituation mit einem Vorbehalt versehen 
werden muss.  
 
4.  Mit den o. g. Beschlüssen sind folgende Anträge erledigt: 
 
-  A-R /0001/2009 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat vom 02.02.2009 (An-
lage 3) , 
-  Antrag der Fraktion der UWG/ödp vom 10.02.2009 (Anlage 4),  
- A-R/0046/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 31.10.2006 (Anlage 6),  
- A R/0054/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 05.12.2006 (Anlage 7),  
- A-R/0010/2007 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.03.2007 (Anlage 8). 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
 
In der Zeit von Oktober 2006 bis Dezember 2007 haben die im Rat der Stadt Münster vertretenen 
Fraktionen mehrere Anträge zur Wohnungspolitik gestellt. Hintergrund dieser Anträge waren der 
abnehmende Bestand an sozialgebundenen Wohnungen und die Sorge um die künftige Woh-
nungsversorgung auf Hilfe angewiesener Bevölkerungsgruppen. Während die ersten Anträge die 
Nutzung einzelner stadteigener Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau anregten, befassten 
sich spätere Anträge zunehmend mit grundsätzlichen Fragestellungen der kommunalen Woh-
nungspolitik. Die Verwaltung gelangte bei der Bearbeitung der ersten Anträge zu der Auffassung, 
dass die in den Anträgen formulierten Anliegen weitgehend von Aufgaben der sozialen Woh-
nungsversorgung geprägt waren.  
Da jedoch gerade im Handlungsfeld der sozialen Wohnungsversorgung die kommunalen Steue-
rungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre deutlich geringer geworden und „klassische“ Instrumente 
weggebrochen sind oder an Reichweite verloren haben, ließen sich nach Einschätzung der Ver-
waltung die an die Anträge geknüpften Erwartungen in vielen Punkten nicht mehr erfüllen. Die 
Verwaltung sah es als ihre Aufgabe an, diese Feststellung in die Politik hinein zu Kommunizieren. 
Darüber hinaus vertrat die Verwaltung die Auffassung, dass die Ziele und Anforderungen der stra-
tegischen Wohnstandortentwicklung, die mit dem Handlungsprogramm Wohnen im Jahr 2005 vom 
Rat der Stadt als wesentliche Orientierung der städtischen Wohnungspolitik beschlossen worden 
sind, über die Antragsanliegen und Handlungsaufträge hinausgehend aufgegriffen werden müss-
ten.  
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2007 (Vorlage V/0919/2007) ist deshalb auf An-
regung der Verwaltung ein Interfraktioneller Arbeitskreis zur Wohnungspolitik eingerichtet worden. 
Ziel der Einrichtung dieses Arbeitskreises war es, die eingeschränkten städtischen Handlungsmög-
lichkeiten vor dem Hintergrund der Erwartungen zu erörtern. Eine herkömmliche Antragsbearbei-
tung in Form einer Vorlage wurde, in Anbetracht der Komplexität der Sachlage, von der Verwal-
tung als nicht Ziel führend eingeschätzt. Diese Einschätzung hat sich im Nachhinein bestätigt. In 
den gemeinsamen Sitzungen des Interfraktionellen Arbeitskreises wurden Sachverhalte vermittelt 
und wohnungspolitische Fragestellungen ausgiebig erörtert. Eine Reihe konstruktiver Handlungs-
ansätze für eine Erfolg versprechende Neuausrichtung der städtischen Wohnungspolitik unter Be-
rücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen konnte erarbeitet werden, auch wenn die mit 
den Antragsanliegen der Fraktionen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen nicht voll erfüllt wer-
den konnten.

- 3 - 
V/0244/2009 
Der Arbeitskreis hat im Jahr 2008 insgesamt fünfmal getagt und zum Jahresende seine Arbeit wie-
der eingestellt. Über die Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen konnte noch kein Einvernehmen im 
Sinne einer strategischen Neuausrichtung erzielt werden. Die strittigen Punkte wurden allerdings 
deutlich herausgearbeitet. Sie sind nicht grundsätzlicher Art, sondern tragen eher dem Willen zur 
Profilschärfung Rechnung. Als strittig erwiesen sich einerseits das Maß und die Konsequenz, mit 
denen die Stadt den Sozialen Wohnungsbau unterstützen soll, andererseits wird der politische 
Stellenwert von lediglich mittelbar wirkenden Leistungen zur Verbesserung der Rahmenbedingun-
gen für den freifinanzierten Mietwohnungsbau, die der strategischen Wohnstandortentwicklung 
geschuldet sind, unterschiedlich eingeschätzt.  
Der Interfraktionelle Arbeitskreis konnte daher während seiner Laufzeit noch keinen zufrieden-
stellenden Abschluss finden. Aus den Erfahrungen im Interfraktionellen Arbeitskreis hat die Ver-
waltung die Notwendigkeit abgeleitet, als Grundlage für künftige Entscheidungen zur kommunalen 
Wohnungspolitik die bisherigen Entwicklungen und Leistungen (Programme und Maßnahmen) der 
kommunalen Wohnungspolitik in Münster aufzuzeigen und darüber hinaus den wohnungspoliti-
schen Handlungsrahmen, in den die heutige Stad tpolitik eingebettet ist, im Zusammenhang darzu-
stellen, um allen Beteiligten, insbesondere auch neuen Rats- und Ausschussmitgliedern Gelegen-
heit zu geben, den notwendigen Wandel in den wohnungspolitischen Orientierungen der letzten 
beiden Jahrzehnte nachvollziehen zu können und die einzelnen Phasen der städtischen Woh-
nungspolitik vor dem Hintergrund der jeweiligen Rahmenbedingungen einordnen zu können. Diese 
Funktion übernehmen die anliegenden Berichte.  
Der Bericht „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel“ soll die 
derzeitigen Handlungserfordernisse begründen und die vom neuen Rat zu treffenden Ent-
scheidungen auf fundierte Grundlagen stellen. Auch der Bericht „Entwicklungen der sozialen 
Wohnraumversorgung“ enthält Hintergrundinformationen und verdeutlicht derzeitige Hand-
lungserfordernisse und –optionen. Beide Berichte greifen damit wesentliche Inhalte auf, die auch 
im Interfraktionellen Arbeitskreis erörtert wurden. In der Parallelität der Berichte spiegelt sich in 
fachlich zu differenzierenden Handlungsansätzen und Zielsetzungen die Dualität der kommunalen 
Wohnungspolitik in Münster wider, die einer sozial verantwortlichen Wohnraumversorgung weiter-
hin verpflichtet bleiben und der zunehmenden Bedeutung einer zukunftsorientierten Wohnstand-
ortpolitik und Stadtentwicklung angemessen Rechnung tragen soll.  
 
Zu 2. 
Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. A-R /0001/2009 vom 
02.02.2009 (Anlage 3) greift Handlungsansätze auf, die im Interfraktionellen Arbeitskreis zwischen 
Politik und Verwaltung bereits intensiv erörtert wurden. Dies gilt sowohl für die Aktivierung von zu-
sätzlichen Bau- und Siedlungsflächen als auch fü r den Impuls zum Einstieg in ein Quartiersmana-
gement sowie hinsichtlich der Erwartungen an anzupassende Betreuungs- und Beratungsleistun-
gen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung am Markt benachteiligter Haushalte. Mit den un-
ter Ziffer 2.1 bis 2.6 vorgeschlagenen Aufträgen an die Verwaltung werden zielgerichtete Maß-
nahmen zur Flächenaktivierung eingeleitet bzw. für einen späteren politischen Beschluss zunächst 
aufbereitet. Dabei sind die in den Plangebieten vorhandenen Infrastrukturpotenziale und -
kapazitäten zu berücksichtigen. 
Der Beschlusspunkt 2.1 schließt auch die städtischen Grundstücke ein, deren Aktivierung bereits 
aus Anlass der folgenden Anträge geprüft wurde: 
• A-R/0046/2006, SPD-Fraktion: „Münster für alle: Preisgünstigen Wohnraum für Alt und Jung 
schaffen“,  
• A-R/0054/2006, SPD-Fraktion: „Preiswertes Wohnen in der City, Neubebauung an der 
Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse“ 
• A-R/0010/2007, SPD-Fraktion: „Preiswertes Wohnen in der City – Grundstück an der Steinfur-
ter Straße / Catharina-Müller-Straße zur Verfügung stellen“

- 4 - 
V/0244/2009 
Der Interfraktionelle Arbeitskreis hat sich intensiv mit den Nutzungspotenzialen und –möglichkeiten 
der in den o. g. Anträgen aufgeführten städtischen Flächen in der Innenstadt auseinandergesetzt. 
Teilweise sind bereits entsprechende Maßnahmen in Realisierung. Die Bereitstellung weiterer 
städtischer Flächen ist in Vorbereitung. 
In den Anträgen genannte städtische Grundstücke:  
Eckgrundstück Steinfurter Straße/Yorkring 
(ehemaliges TÜV-Gelände) 
Steht für Wohnzwecke nicht zur Verfügung 
Immobilie Hafenstraße 6-8 
 
Zur Ergänzung der Bürobedarfe des Stadthauses 
2 veräußert 
Von-Steuben-Straße 4-6/Herwarthstraße 8 
 
Für Wohnnutzung nicht prädestiniert. Europawei-
te Ausschreibung in Vorbereitung. 
Steinfurter Straße/Catharina-Müller-Straße 
 
Veräußert zur Bebauung mit überwiegend öffentl. 
geförderten Mietwohnungen 
Hörsterparkplatz Hörster Straße/Korduanen- 
straße/Steingasse 
Mittelfristig ist Standortentwicklung mit Schwer-
punkt „Wohnen“ vorgesehen 
 
Über die verstärkte Aktivierung von nachfragegerechten Flächen für den Mehrfamilienhausbau in 
zentralen Lagen, wie sie mit den Beschlusspunkten 2.2 und 2.3 angestrebt wird, herrschte im Inter-
fraktionellen Arbeitskreis ein breiter Konsens. Dieses Anliegen, das im  Antrag der UWG/ödp vom 
10.02 (Anlage 4) zusätzlich ökologisch begründet wird, ist durchgängig auch in den weitergehen-
den wohnungspolitischen Anträgen aller Fraktionen zu finden. Sowohl der Antrag A-R/0036/2006 
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006, als auch der Antrag A-R/0047/2007 der 
CDU-Fraktion vom 05.11.2007 und der Antrag A-R/0055/2007 der SPD-Fraktion vom 03.12.2007 
regen die verstärkte Flächenaktivierung an. Diese Anträge beinhalten allerdings noch weiterge-
hende Erwartungen, die zwar im Interfraktionellen Arbeitskreis grundsätzlich angesprochen wur-
den, als Beschlussvorschlag mit dieser Vorlage aber noch nicht aufgegriffen und konkretisiert wer-
den konnten.  
Mit den Beschlussvorschlägen gemäß Ziffern 2.5 und 2.6 werden Handlungserfordernisse und 
Impulse zur Anpassung und Ausweitung von Betreuungs- und Beratungsangeboten aufgegriffen. 
Sie betreffen zum einen die Stärkung der sozialen Wohnungsversorgung von Haushalten mit be-
sonderen Marktzugangsschwierigkeiten. Zum anderen wird dem in der Stadtgesellschaft zuneh-
mend erkennbaren Interesse an alternativen und gemeinschaftsorientierten Wohnformen Rech-
nung getragen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind z.B. neue Wohnmodelle 
für ältere Menschen, aber auch Mehrgenerationenprojekte unter Mitwirkung externer Partner, wie 
der Seniorenvertretung, zu unterstützen.  
Beide Handlungserfordernisse fanden einen grundsätzlichen Konsens im Interfraktionellen Ar-
beitskreis. Sie entsprechen einzelnen Anregungen des Antrages A-R/0036/2006 der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster vom 28.08.2006 sowie des Antrages A-R 
0055/2007 der SPD-Fraktion vom 04.12.2007. Diese Teile der Anträge A-R/0036/2006 und A-R 
0055/2007 sind damit erledigt. Die mit der Umsetzung entsprechender Konzeptionen notwendigen 
Ressourcen werden durch die Verwaltung zunächst ermittelt und gegenüber der Politik dargestellt. 
 
 
Zu 4.  
 
Die im Beschlusspunkt 4. aufgeführten 5 Anträge sind mit den Aufträgen gem. Beschlusspunkt 2.1 
bis 2.6 vollständig erledigt. Weitere Anträge zur kommunalen Wohnungspolitik in Münster, A-
R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006 (siehe Anlage 5), A-
R/0047/2007 der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 (siehe Anlage 9), A-R/0055/2007 der SPD-
Fraktion vom 03.12.2007 (siehe Anlage 10) enthalten noch offene Punkte. Die Verwaltung wird 
dazu zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge vorlegen.

- 5 - 
V/0244/2009 
In Vertretung In Vertretung 
 
gez.  gez. 
 
Schultheiß Paal 
Stadtdirektor Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
„Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel“ (Anlage 1) 
„Entwicklung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Anlage 2) 
 
Wohnungspolitische Anträge: 
A-R /0001/2009 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 02.02.2009 (Anlage 3)  
Antrag der UWG/ödp vom 10.02.2009 (Anlage 4) 
A-R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006 (Anlage 5) 
A-R/0046/2006 der SPD-Fraktion vom 31.10.2006 (Anlage 6)  
A-R/0054/2006 der SPD-Fraktion vom 05.12.2006 (Anlage 7)  
A-R/0010/2007 der SPD-Fraktion vom 20.03.2007 (Anlage 8) 
A-R/0047/2007 der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 (Anlage 9) 
A-R/0055/2007 der SPD-Fraktion vom 03.12.2007 (Anlage 10)

Anlage 3 bis 10: Anträge zur Wohnungspolitik

40436 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009 
 
 
 
 
 
 1
 
RATSFRAKTION 
 
02. Febr uar 2009 
 
W
ohnungspolitischer Antrag 
 
 
Der  Rat möge beschließen: 
 
1. In Fortsetzung des bisherigen Handlungsprogramms Wohnen werden zusätzliche An-
strengungen unternommen, dem Rückgang des Sozialwohnungsbestands zu begegnen. 
Hierzu werden in einem ersten Schritt kurzfristig geeignete, in städtischem Eigentum be-
findliche Grundstücksflächen für den Geschosswohnungsbau bereitgestellt.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung innerstädtischer Flächenpoten-
ziale sowie ausgewiesener Baugebiete in den Stadtteilen einen Vermarktungsplan zu 
entwickeln. Im nächsten Schritt sind die Maßnahmen der Stadtentwicklung und Stadtpla-
nung darauf zu konzentrieren, zusätzliche Wohnbauflächen für den Geschosswohnungs-
bau auf marktgerechten Flächen und innerhalb der Siedlungsbestände zu aktivieren. 
Auch sind die Potenziale zur Erhöhung des Wohnungsbestandes durch Umwandlung im 
Bestand zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in einem Maßnahmeplan darzu-
stellen. 
 
2. In bestehenden Quartieren, in denen durch die hinzukommende Bebauung relevante 
Spannungen entstehen können, soll zunächst projektbezogen und probeweise ein beglei-
tendes Quartiersmanagement eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hier-
zu eine Projektskizze vorzulegen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für Haushalte mit besonderen Marktzugangshemmnissen 
ein Konzept zu entwickeln, das Maßnahmen und Instrumente aufzeigt, diesen Personen 
angemessenen Wohnraum zu verschaffen. In diesem Konzept sind die zur Umsetzung 
erforderlichen Ressourcen aufzuzeigen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein qualifiziertes Beratungsangebot der Stadt Münster, 
ggf. in Kooperation mit einem externen Partner, zur Realisierung innovativer bzw.  
alternativer Wohnformen zu intensivieren. Insbesondere sollen gemeinschaftliche Wohn-
formen und genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Auch hier sind die erforder-
lichen Ressourcen darzustellen. 
 
Begründung
: 
Mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Wohnen im Jahr 2005 (HPW 2005) ist die 
Strategische Wohnstandortentwicklung als Handlungsfeld in der Stadtpolitik verankert. Zur 
Sicherung der Attraktivität der Stadt Münster wird sich städtische Wohnungspolitik künftig 
noch stärker an den Erfordernissen der strategischen Wohnstandortentwicklung ausrichten 
müssen, die ein fördernder und entwickelnder Faktor der Stadtentwicklung auch angesichts 
des demographischen Wandels ist. 
 
Die Koalition hat ihre Wohnungspolitik in den letzten Jahren konsequent an der Nachfrage 
durch die Bürger ausgerichtet. Neben dem weiterhin nötigen Angebot von Einfamilien- und 
Reihenhausgrundstücken für Familien aller Einkommensklassen sind Angebote für den frei-
finanzierten und sozialen Mietwohnungsbau zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurden 
bereits wichtige Schritte getan. So konnte im geförderten Mietwohnungsbau in den Jahren 
Anlage 3 zur Vorlage an den Rat 244/2009

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009 
 
 
 
 
 
 2
 
RATSFRAKT ION  
2006 und 2007 die Zahl der geförderten Wohneinheiten gegenüber den Vorjahren deutlich 
gesteigert werden. Diese Entwicklung soll verstärkt werden. Hierbei kommt der Stadt und 
ihrer städtischen Tochter Wohn- und Stadtbau vor allem die Aufgabe zu, Maßnahmen zur 
Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung zu ergreifen, um den rückläufigen Zahlen bei 
den Sozialwohnungsbeständen zu begegnen. 
 
Neben kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, wie der Bereitstellung geeigneter städtischer 
Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau, muss sich ein mittelfristiger Maßnahmenplan 
anschließen. Die Anzahl und Größe der verfügbaren Flächen im Eigentum der Stadt Münster 
reicht bei weitem nicht aus, die erforderliche Zahl an neuen Wohnungen zu schaffen. Daher 
sind in die weitere Planung auch nichtstädtische Flächen mit einzubeziehen. Für die Flä- 
chenbereitstellung kommen nicht nur freie Flächen in Betracht, sondern auch brachliegende 
und oder umzuwandelnde Flächenressourcen. Der Grundsatz sparsamen Flächen- 
verbrauchs gilt auch hier. Im interfraktionellen Arbeitskreis ist deutlich geworden, dass direk- 
te Maßnahmen der Stadt, durch Dritte auf nichtstädtischen Flächen sozialen Wohnungsbau 
oder freifinanzierten Mehrfamilienhausbau realisieren zu lassen (z. B. im Rahmen von städ- 
tebaulichen Verträgen), wenig zielführend sind. Das Prinzip der freiwilligen Mitwirkung Dritter 
soll auch künftig gelten. In den Maßnahmenplan sind indirekte und unmittelbare Maßnahmen 
zur Schaffung begünstigender Rahmenbedingungen aufzunehmen. Hierzu zählt neben der 
Verträglichkeit von Wohnungen und Wohnenden im Quartier auch die Attraktivität der Stand- 
orte sowohl für die Investoren als auch für die künftigen Bewohner. Beispielhaft sei hier die 
zentrale Lage in einem Stadtteil mit ausreichender Infrastruktur genannt. 
 
Wo durch das Entstehen neuer Wohnbebauung Spannungen in etablierten Quartieren zu 
besorgen sind, ist zunächst projektbezogen ein begleitendes Quartiersmanagement zu er- 
proben. Dieses Quartiersmanagement soll durch frühzeitiges Handeln Transparenz sicher- 
stellen und Beteiligung der Betroffenen gewährleisten. 
 
Die Arbeit im interfraktionellen Arbeitskreis zur Wohnungspolitik hat deutlich gemacht, dass 
vor dem Hintergrund eines eher hohen Mietniveaus in Münster und eines nach wie vor an- 
haltenden Schrumpfungsprozesses im Mietwohnungsbestand mit auslaufenden Mietpreis- 
und Belegungsbindungen der Neubau geförderter Mietwohnungen alleine nicht ausreicht, die 
Wohnraumversorgung einkommensschwächerer münsterscher Haushalte sicherzustellen. 
Daneben sind weitere Maßnahmen nötig und Instrumente zu entwickeln, die das Ziel der 
Versorgung unterstützungsbedürftiger Menschen in Münster mit angemessenem Wohnraum 
erreichen helfen. Für am Mietwohnungsmarkt besonders benachteiligte Menschen ist ein 
neues Belegungs- und Betreuungsmanagement zu entwickeln, das nicht nur durch einzel- 
fallorientierte Hilfen individuelle Vermittlungshemmnisse (überdurchschnittliche mieterbeding- 
te Risiken beim Vermieter) abmildert, sondern auch durch nachgehende Betreuung Störun- 
gen des Mietverhältnisses beseitigen hilft. So können heute kaum vermittelbare Haushalte in 
stabile Mietverhältnisse gebracht werden. 
 
Ein weiterer Mosaikstein ist die Unterstützung innovativer bzw. alternativer Wohnformen. Die 
Verwaltung soll hierzu insbesondere das gemeinsame Wohnen von Menschen anstelle der 
Vereinzelung und genossenschaftliche Wohnformen - auch zur Eigentumsförderung ein- 
kommensschwacher Haushalte – unterstützen und fördern. 
 
 
Gez. H.-Dieter Sellenriek 
CDU-Fraktion 
Gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion

Anlage 4 zur Vorlage V/0244/2009

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                                        Antrag Nr.: A-R/0036/2006 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat möge bes
chließen: 
 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung zeitnah ein Konzept 
vorzulegen, die Anzahl preiswerter Wohnungen in Münster deutlich 
auszuweiten durch: 
 
1. Vereinbarungen zur Sicherung von Belegungsrechten, 
Kooperationen und Absprachen mit den 
Wohnungsunternehmen 
2. Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten zum Neubau 
preisgebundenen Wohnraums  
3. Erweiterung der Handlungsstrategien (Erwirtschaftung von 
Mitteln) und Ausbau des Engagements der Wohn- und 
Stadtbau im Segment preiswerten Wohnraums 
4. Verstärkte Ausweisung von Flächen für den 
Mehrfamilienwohnungsbau 
5. Nachverdichtung und Umbau im Bestand 
6. Verstärkte Bemühungen um eine qualitative Anpassung von 
Wohnraum an den Bedarf von Menschen mit 
Unterstützungsbedarf durch die Verzahnung mit 
erschwinglichen Service- und Betreuungsleistungen 
7. Verstärkte Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements 
für andere Wohnformen u.a. durch eine gezielte Unterstützung 
und  Beratung bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften, 
Finanzierungsmodellen, finanziellen Förderungen und 
Kooperationspartnern 
8. Unterstützung von Initiativen zur Gründung von 
Wohnungsgenossenschaften (Vermittlung von Finanzierungs-
möglichkeiten, Beratung [auch durch SK MLO] etc.) 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
 
Antrag 
 
„Preiswerten Wohnraum in Münster 
schaffen – Einkommensschwache 
Haushalte und den Haushalt der Stadt 
 
23.08.2006 
Anlage 5 zur Vorlage V/0244/2009

9. Erhalt preiswerten Wohnraums für die Zielgruppe der 
Menschen in Wohnungsnotständen und mit Bedarf nach 
Einfachwohnraum (wie z.B. am Rigaweg) 
10. Schaffung eines Angebotes von Einfachwohnraum für 
Wohnungslose und Wohnungsnotfälle im Umfang von ca. 5 
Wohnungen 
11. Beratung und Unterstützung privat gemeinnütziger Initiativen 
zur Versorgung älterer wohnungsloser Menschen (z.B. bei 
Grundstücksaquise etc.) 
12. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes werden auch die 
Handlungsmöglichkeiten der Stiftungen geprüft 
 
Begründung: 
 
Schon das Handlungsprogramm Wohnen V/0351/2005 
 hat verdeutlicht, 
dass es einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der 
sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung in Münster gibt. Der 
Teilmarkt des preisgebundenen Mietwohnungsbestands umfasst danach 
derzeit ca. 11.500 Wohnungen, das sind ca. 8% des gesamten 
Wohnungsbestandes. Bis zum Jahr 2016 wird dieser Bestand aufgrund 
auslaufender Sozialbindungen auf 7000 Wohnungen schrumpfen. Bereits 
bis zum Jahr 2009 entfallen ca. 3440 Wohnungen aus dem Bestand mit 
gesetzlichen Bindungswirkungen. 
 
Insbesondere im Bereich des Wohnungsangebotes für Alleinstehende ist 
der Handlungsdruck in Münster besonders groß, da hier ein hoher 
Marktdruck und Verdrängungswettbewerb durch die hohe Anzahl von 
Studenten und Auszubildenden, von älteren Menschen und von 
Erwerbslosen besteht. Das statistische Landesamt hat unlängst bekannt 
gegeben, dass die Anzahl  Alleinlebender in Münster und Aachen in NRW 
an der Spitzenposition steht. 
 
 
Auch viele Haushalte mit Erwerbseinkommen, hier insbesondere auch 
junge Familien, verfügen häufig über ein finanzielles Budget knapp 
oberhalb des Sozialhilfeniveaus, sodass  das insgesamt sehr hohe 
Mietpreisniveau in Münster einen ernsthaften Grund darstellt, nicht in 
Münster zu wohnen, sondern z.B. in Nachbargemeinden zu wechseln. All 
diese Faktoren sind auch für die demografische Entwicklung und die 
Zukunft Münsters nachteilig. 
 
Das Handlungsprogramm Wohnen zählt folgende Zielgruppen in Münster 
auf, die dringend auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind: 
- Alleinstehende (Wohnungslose, Arbeitssuchende sowi e 
StudentInnen und Auszubildende 
- Menschen im Alter

- Ausländische Familien (insb. Kinderreiche) 
- Überschuldete Haushalte 
- EmpfängerInnen von SGB II/SGB XII Leistungen 
- Personen mit besonderen psychosozialen Problemen 
 
Die Wohn- und Stadtbau (W+S) verweist in ihrem Jahresbericht auf einen 
Leerstand von 2 Wohnungen aufgrund von Modernisierungsbedarf bei 
einer Warteliste von 3000 Interessenten. Ein Wechsel im 
Wohnungsbestand findet kaum statt. In 2005 hat die W+S Euro 1,4 Mio. 
an den städtischen Haushalt abgeführt (in 2004 waren es 2 Mio.). Mit dem 
Vorhaben der Starterhäuser will die Wohn- und Stadtbau einen richtigen 
Weg gehen, doch darf dies nicht der einzige Ansatz sein. 
 
Die Situation in Münster wird durch das Vorhaben der Landesregierung, 
den Wohnungsbestand der Landes-Entwicklungs-Gesellschaft (LEG) zu 
veräußern, noch einmal drastisch verschärft. In Münster sind von dieser 
geplanten Veräußerung 6.031 Haushalte betroffen. Die LEG hält 50 
Prozent der Anteile an der WGM (Wohnungsgesellschaft Münsterland) 
sowie über 90 Prozent an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft 
Nordwestdeutschland (GWN) mit Sitz in Münster. 
 
Die Stadt Münster hat im Jahr 2005  41,3 Mio. € für die Mietkosten von 
10.289 SGB II Beziehenden Haushalten aufbringen müssen. Diese Kosten 
werden für das Jahr 2006 voraussichtlich um weitere 8 Mio. steigen, da die 
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II kontinuierlich weiter 
gestiegen ist.  
Mit dem Gutachten von Rödl & Partner wurde unlängst aufgezeigt, dass 
eine wesentliche Ursache der im NRW Vergleich überdurchschnittlich 
hohen  Kosten für die KdU der in Münster ausgesprochen niedrige Anteil 
geförderten Wohnraums ist. So lag danach in Münster der Anteil der 
öffentlich geförderten Wohnungen bei 7,8% und damit weit hinter Städten 
wie Aachen oder Bielefeld, aber auch unterhalb der Stadt Bonn mit 8,6%. 
Folgerichtig können in Münster daher auch nur 34% der 
wohnungssuchenden und berechtigten Haushalte mit einer 
Sozialwohnung  versorgt werden, in Bonn werden immerhin 45% der 
Haushalte abgedeckt. Neben einem verstärkten Engagement für mehr 
Arbeitsplätze stellt die Versorgung mit preiswertem Wohnraum deshalb 
eine wichtige Handlungsstrategie auch zur Senkung der Kosten der Stadt 
Münster dar. 
 
Der Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Alleinstehender 
Wohnungsloser und Familien in Wohnungsnotsituationen“ V/0256/2006 
verweist auf 450 alleinstehende Wohnungslose, davon derzeit 48 
alleinstehenden Männern die befristet in privatem Wohnraum eingewiesen 
wurden und denen bald Wohnungsalternativen angeboten werden 
müssen.  Gerade im Bereich der Wohnungssicherung und der Vermeidung 
von Wohnungslosigkeit ist ein Angebot von einfachem, funktionalem

Wohnraum unerlässlich. Fehlt dieser Wohnraum werden aufwändige und 
betreuungsintensive Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe von weniger 
hilfsbedürftigen Wohnungssuchenden genutzt.  
 
 
 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Manfred Kehr 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

SPD-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0046/2006  
im Rat der Stadt Münster 
 1 
 
 
 
Antrag
 
 
 
 
31.10.2006 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
M
ünzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de 
Internet: www.spd-muenster.de 
Münste r für alle: Preisgünstigen Wohnraum 
für Alt und Jung schaffen! 
 
 
Der Rat der Stadt Müns
ter möge beschließen: 
 
Um der angespannten und sich voraussichtlich weiter verschärfenden Situation auf 
dem Teilmarkt der preisgünstigen Wohnungen zu begegnen, wird die Verwaltung 
beauftragt, folgende Maßnahmen einzuleiten: 
 
1. Deutliche und möglichst schnelle Ausweitung des Angebots an geeigneten 
baureifen und verfügbaren Grundstücken für den Mehrfamilienwohnungsbau 
(mit Vorrang für Mietwohnungen) - insbesondere in integrierten 
innerstädtischen und innenstadtnahen Lagen.  
 
2. Prüfung und Einleitung planungsrechtlicher und/oder liegenschaftlicher 
Schritte zu folgenden städtischen Grundstücken bzw. Immobilien für die 
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern bzw. die Umnutzung im preisgünstigen 
Wohnungssegment (mit Vorrang für Mietwohnungen): 
 
•• •• Eckgrundstück Steinfurter Straße/Yorkring (ehemaliges TÜV-Gelände): 
Schwerpunkt preisgünstiges Wohnen.    
 
•• •• Grundstück und Gebäude Hafenstraße Nr. 6 - 8: Schwerpunkt 
preisgünstiges Wohnen für junge Familien und für Studierende. 
 
•• •• Eckgrundstück Steinfurter Straße/Catharina-Müller-Straße: 
Schwerpunkt preisgünstige Kleinwohnungen für alte und für junge 
Menschen. 
 
•• •• Gebäude Von-Steuben-Straße 4 - 6 sowie 8: Schwerpunkt 
preisgünstiges Wohnen. 
 
3. Prüfung der im Zuge des Abzugs der britischen Streitkräfte absehbar frei 
werdenden rund 850 Wohneinheiten in Gremmendorf, Coerde und 
Gievenbeck auf ihre Verfügbarkeit als preisgünstiger Wohnraum für Familien 
(sowohl im Falle einer  ggf. notwendigen Neubebauung wie des Erhalts der 
vorhandenen Häuser). 
 
Anlage 6 zur Vorlage V/0244/2009

2 
4. Bericht an den Rat der Stadt zur Vermarktungssituat ion von 
Mehrfamilienhausgrundstücken in den Neubaugebieten der Außenstadtteile in 
den Jahren 2000 bis 2005 sowie Erarbeitung von Hand lungsvorschlägen mit 
dem Ziel,  das Angebot an preisgünstigem Wohnraum a uch in den 
Außenstadtteilen zu vergrößern.  
 
5. Bericht an den Rat der Stadt zur Entwicklung und ak tuellen Situation in 
Münster in dem Wohnungssegment, der für die Wohnrau mversorgung 
obdachloser Menschen geeignet ist. Darauf aufbauend  zielgruppenorientierte 
Handlungsvorschläge zur Verbesserung der Lage. 
 
6. Prüfung, ob ehemals gewerblich genutzte Flächen (z. B. langfristig leer 
stehende Ladenlokale und Büroräume) für wohnwirtsch aftliche Zwecke 
genutzt werden können und entsprechende Beratung de r jeweiligen 
Hauseigentümer. 
 
 
Begründung: 
 
 
Angesichts der dramatischen Verknappung des preisge bundene Wohnungsangebot 
in Münster von 19.500 Wohnungen in 1985 auf aktuell  11.000 (7,6 % aller 
Wohnungen) und auf voraussichtlich 7.000 Wohnungen im Jahre 2016 muss endlich 
entschieden gegengesteuert werden. Die bislang vorg esehenen bzw. eingeplanten 
Zuwächse im Rahmen der Neubauförderung reichen bei weitem nicht aus, die 
enormen Verluste an Sozialbindungen in den kommende n Jahren auszugleichen. 
Zusätzlich wird sich durch den von der schwarz-gelb en Landesregierung geplanten 
Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mi t ihren großen 
Wohnungsbeständen die Situation in Münster absehbar weiter verschärfen. 
  
Um neue Impulse zu setzen, bedarf es nach Auffassun g der SPD-Ratsfraktion 
insbesondere einer gezielten Grundstücksmarktpoliti k, die Investoren baureife 
Grundstücke vor allem in sogenannten „integrierten Lagen“ anbietet. Es erscheint 
daher dringend geboten, die Prioritäten der liegens chaftlichen Angebotspolitik in 
diese Richtung zu verändern. Darüber hinaus sollte die Stadt Münster auch ihren 
eigenen Gebäudebestand - soweit zur Veräußerung ans tehend - auf eine mögliche 
Umnutzung in Richtung eines preiswerten Wohnungsang ebotes überprüfen und 
entsprechende Vorschläge entwickeln. Selbstverständ lich sollte die Wohn+Stadtbau 
hier einbezogen werden. 
 
Zu den genannten Einzelgrundstücken: Das seinerzeitige Vermarktungsverfahren zur 
Vergabe des unbebauten städtischen Grundstücks an d er Ecke Steinfurter 
Straße/Yorkring (ehemaliges TÜV-Gelände) ist am 31. 12.2005 mit negativem 
Ergebnis beendet worden (Hochhausprojekt „York-Towe r“). An diesem Standort ist 
nun wegen der dringenden Notwendigkeit weiterer inn erstädtischer Wohnangebote 
eine Wohnbebauung - mit zusätzlichen untergeordnete n Dienstleistungsfunktionen - 
sinnvoll. Der städtebaulichen Verträglichkeit einer  Neubebauung sollte u.a. mit Blick 
auf das Erschließungskonzept sowie die Höhenentwick lung besondere Beachtung 
geschenkt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die bislang vorgesehene 
Straßenrandbebauung entlang von Steinfurter Straße und Yorkring beibehalten 
werden soll.

3 
Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 ist im überwiegenden Eigentum der Stadt und wird 
derzeit nur provisorisch bzw. überwiegend gar nicht  genutzt. Aufgrund der günstigen 
innerstädtischen Lage ist eine Nutzung des Standort s für studentisches Wohnen 
und/oder für preiswertes Wohnen für junge Familien vorstellbar. Es ist daher unter 
Beteiligung der Wohn+Stadtbau zu prüfen, ob ein Umb au des Gebäudes oder eine 
Neubebauung für Wohnzwecke an diesem Standort machb ar ist. Zu prüfen ist auch, 
ob eine Umnutzung auch ohne den Teil des Gebäudes m öglich ist, der derzeit noch 
im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht (Viktoriastraße 2).   
 
Das unbebaute städtische Grundstück an der Ecke Ste infurter Straße/Catharina-
Müller-Straße zeichnet sich u.a. durch die Nähe zur  City, die gute ÖPNV-Anbindung 
und die direkte Nachbarschaft zu Dienstleistungsang eboten in den Bereichen 
Gesundheit und Einzelhandel aus. Daher wäre an dies em Standort eine 
Neubebauung mit Geschosswohnungsbau zu prüfen mit d em Ziel, preiswerte 
Kleinwohnungen in der Innenstadt für alte und für j unge Menschen anzubieten. Das 
Wohnungsangebot für alte Menschen in der Innenstadt  darf sich nach Auffassung 
der SPD-Fraktion nicht auf teure „Senioren-Residenz en“ verengen. In diesem 
Zusammenhang sollte die Zusammenarbeit mit der Seni orenvertretung Münster 
gesucht werden. 
 
Die beiden städtischen Bürogebäude Von-Steuben-Stra ße 4 – 6 sowie 8 stehen seit 
zwei Jahren leer und sollen veräußert werden. Aufgr und des insbesondere in der 
Innenstadt fehlenden preiswerten Wohnungsangebots s ollte unter Beteiligung der 
Wohn+Stadtbau intensiv geprüft werden, ob ein Umbau  der Gebäude oder eine 
Neubebauung für Wohnzwecke an diesem Standort machbar ist.  
 
Die britischen Soldatenfamilien nutzen derzeit in d en Stadtteilen Gremmendorf, 
Coerde und Gievenbeck rund 850 Wohneinheiten, vorwiegend in Einfamilienhäusern. 
Deren Übergang auf den freien Wohnungsmarkt muss ni cht zuletzt in seinen 
Konsequenzen für die städtische Wohnungs- und Baufl ächenpolitik intensiv geprüft 
werden. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist von der Stadt 
vor allem darauf hin zu wirken, dass hier preiswert e Wohnmöglichkeiten für junge 
Familien angeboten werden können.    
Für die zukünftige zivile Nutzung der beiden insges amt 77 ha großen britischen 
Kasernen in Gremmendorf und Gievenbeck ist - möglic herweise auf der Grundlage 
von städtebaulichen Ideenwettbewerben und Machbarke itsstudien - zunächst eine 
Rahmenplanung zu entwickeln, die sowohl gesamtstädt ische Anforderungen 
berücksichtigt, als auch die besonderen Bedürfnisse  und Entwicklungsbedingungen 
der beiden betroffenen Stadtteile aufnimmt. In dies em Zusammenhang sollte 
wohnungspolitischen Anforderungen besondere Beachtung geschenkt werden.  
 
Zur kommunalen Verantwortung in der Wohnungspolitik zählt auch die angemessene 
Bereitstellung eines ausreichenden Angebots für von  Obdachlosigkeit betroffene 
Bürger. Hierzu sollte dem Rat baldmöglichst ein Ber icht vorgelegt werden, der 
Aufschluss gibt zur Entwicklung der letzten Jahre s owie zur aktuellen Situation. 
Darauf aufbauend möge die Fachverwaltung Handlungse mpfehlungen vorlegen, die 
für die Zukunft zufriedenstellende Entwicklungsperspektiven eröffnet.    
 
Vielfach ist in unterschiedlichen Wohngebieten zu b eobachten, dass vor allem 
kleinere Ladenlokale (aber auch Büroräume) nicht me hr fortgeführt werden und dann 
über Jahre hinweg leer stehen. Hier wäre eine Änder ung in Richtung Wohnnutzung

4 
häufig der bessere Weg – der von Seiten der Stadt i m Rahmen von Information und 
Hilfestellung begleitet werden sollte.    
 
 
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Udo Reiter 
Beanka Ganser   Dr. Michael Jung  Moritz von Schmel ing 
Alexander Bercht   Marianne Koch  Anne Schulze Wint zler  
Anika Bergner   Gaby Kubig-Steltig  Joachim Tonn 
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Beate Vilhjalmsson  
Anne Hakenes   Karsten Rahn  Holger Wigger 
Marianne Hopmann

SPD-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0054/2006  
im Rat der Stadt Münster 
 
Antrag 
 
 
 
05.12.2006 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de 
Internet: www.spd-muenster.de 
Preiswertes Wohnen in der City - 
Neubebauung an Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Um der angespannten und voraussichtlich sich weiter verschärfenden Situation auf 
dem Teilmarkt der preiswerten Wohnungen insbesondere in innerstädtischen Lagen 
zu begegnen, wird die Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen einzuleiten: 
 
Prüfung und Einleitung der planungsrechtlichen und liegenschaftlichen Schritte mit 
dem Ziel einer Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern (bei Vorrang für 
Mietwohnungen) für das  derzeit noch als Parkplatz genutzte Areal im Bereich 
Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse. 
 
Begründung: 
 
Angesichts der allgemein für die Zukunft erwarteten dramatischen Verknappung des 
preisgebundenen Wohnungsangebots in unserer Stadt muss nach Auffassung der 
SPD schnell und entschieden gegengesteuert werden. Um neue Impulse zu setzen, 
bedarf es insbesondere einer gezielten Liegenschaftspolitik der Stadt, die baureife 
Grundstücke vor allem in innerstädtischen Lagen entwickelt und interessierten 
Investoren anbietet.  
 
Das Areal zwischen Korduanenstraße, Steingasse und der Häuserzeile an der 
Hörsterstraße wird derzeit als Parkplatz genutzt und hat einschließlich Nebenanlagen 
eine Größe von insgesamt etwa 8.700 qm; davon stehen ca. 6.500 qm im 
städtischen Eigentum. Angesichts der umliegenden Wohnbebauung, der fußläufigen 
Nähe zu den zentralen Einkaufs- und Dienstleitungsangeboten der City sowie der 
hervorragenden Anbindung an den ÖPNV bietet sich dieser Standort für eine 
Neubebauung mit Geschosswohnungsbau an - mit dem Ziel, einen möglichst großen 
Anteil an preiswerten Wohnungen anzubieten. Die Durchführung eines 
Architektenwettbewerbs ist zu prüfen. Das an diesem Standort wegfallende 
öffentliche Stellpatzangebot soll durch den Neubau eines Parkhauses am Alten 
Steinweg ausgeglichen werden.  
 
Wolfgang Heuer  Marianne Hopmann   Karsten Rahn 
Alexander Bercht  Ralf Hubert    Moritz von Schmeling 
Anika Bergner  Dr. Michael Jung   Anne Schulze Wintzler 
Philipp Gabriel  Marianne Koch   Joachim Tonn 
Beanka Ganser  Gaby Kubig-Steltig   Beate Vilhjalmsson 
Anne Hakenes  Kurt Pölling    Holger Wigger
 
Anlage 7 zur Vorlage V/0244/2009

Antrag der SPD-Fraktion   Nr.: A-R/0010/2007 
an den Rat der Stadt Münster 
 
 
 
Antrag 
 
 
 
20.03.2007 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster
 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
mail: spdfrak@muenster.de 
Internet: www.spd-muenster.de 
Preiswertes Wohnen in der City – 
Grundstück an der Steinfurter Straße / Catharina-Müller-
Straße zur Verfügung stellen
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Um der angespannten und voraussichtlich sich weiter verschärfenden Situation auf 
dem Teilmarkt der preiswerten Wohnungen insbesondere in innerstädtischen Lagen 
zu begegnen, wird die Verwaltung beauftragt, das Eckgrundstück Steinfurter Straße / 
Catharina-Müller-Straße umgehend für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen 
sowie die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. Schwerpunkt 
sollen preiswerte Kleinwohnungen für alte und junge Menschen sein. 
 
 
Begründung:
 
 
Der in 2006 in den Rat eingebrachte SPD-Antrag „Münster für alle: Preiswerten 
Wohnraum für Alt und Jung schaffen“ sieht eine deutliche und möglichst rasche 
Ausweitung des Angebots an geeigneten baureifen und verfügbaren Grundstücken 
für den Mietwohnungsbau im preiswerten Marktsegment in innerstädtischen bzw. 
innenstadtnahen Lagen vor. Hierbei ist auch der Bestand an städtischen 
Liegenschaften im Hinblick auf die Verwertung für wohnungspolitische Zwecke zu 
prüfen. Auch das städtische Gebäude Hafenstraße 6 – 8 sollte in den Prüfauftrag 
miteinbezogen werden. Da dieses Gebäude nunmehr für die Nutzung durch das 
Sozialamt vorgeschlagen wird, sind weitere Flächen und Objekte kurzfristig und mit 
Nachdruck auf den Verwendungszweck „Schaffung preiswerten Wohnraums“ zu 
prüfen. Das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück Steinfurter Straße / 
Catharina Müller Straße soll daher umgehend für eine Wohnbebauung zur Verfügung 
gestellt werden. Nach Möglichkeit ist die Wohn+Stadtbau mit der Ausführung zu 
beauftragen. 
 
Beanka Ganser  Dr. Michael Jung   Moritz von Schmeling 
Wolfgang Heuer  Marianne Koch   Anne Schulze Wintzler 
Anika Bergner  Gaby Kubig-Steltig   Joachim Tonn 
Philipp Gabriel  Kurt Pölling    Beate Vilhjalmsson 
Anne Hakenes  Karsten Rahn   Holger Wigger 
Marianne Hopmann  Udo Reiter    Karl-Heinz Winter 
Ralf Hubert 
Anlage 8 zur Vorlage V/0244/2009

Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2007 
 
 
 
         
   
05.11.2007 
 
Antrag 
Münster – eine wachsende Stadt 
- Wir schaffen  
bezahlbaren und familienfreundlichen Wohnraum 
durch eine strategische Wohnstandortentwicklung – 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
 
1. Die Wohnbaulandentwicklung wird in den nächsten Jahren unter folgenden Gesichts-
punkten erfolgen:   
a. Die Erweiterung von Stadtteilzentren mit ihren schon bestehenden Infrastrukturein-
richtungen muss Vorrang besitzen. Insbesondere Splittersiedlungen im Außenbereich 
sollen vermieden werden.  
b. Neue Wohnbaugebiete müssen durch Wegenetze und ÖPNV an die Innenstadt und 
die Stadtteilzentren sowie an die großen Dienstleistungszentren und Gewerbegebiete 
(z.B. Zentrum Nord, Gewerbegebiet Loddenheide) angebunden werden. 
 
2. Die Verwaltung erstellt ein Grundstückskataster mit Darstellung aller unbebauten 
Grundstücke und Konversionsflächen, um die Bebaubarkeit bzw. Maßnahmen zur Be-
baubarkeit dieser Flächen aufzuzeigen. Dieses Grundstückskataster wird parallel zum  
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung jährlich dem Rat vorgelegt. 
 
3. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie das Angebot von Wohnungen durch den Bau von 
Mehrfamilienhäusern im gesamten Stadtgebiet nachfragegerecht gestaltet werden kann. 
Dabei müssen besonders familienfreundliche Bedarfe und Kriterien ebenso Berücksichti-
gung finden wie Anforderungen von Alleinerziehenden und Senioren. Modellhafte Projek-
te des Mehrgenerationenwohnens sind zu fördern.  
 
4. Zur Stabilisierung von bestehenden Wohnquartieren sollen attraktive Wohnangebote für 
Menschen in allen Lebenssituationen innerhalb der Siedlungsbestände geschaffen wer-
den.  
 
5. Bei der Entwicklung von Wohnungsangeboten ist auch preisgebundener öffentlich geför-
derter Wohnraum bedarfsgerecht zu berücksichtigen, dieser soll immer mit  frei finanzier-
tem Wohnraum gemischt werden. Soweit bei vorhandenen Grundstücken private Investo-
ren keine Bereitschaft zur Realisierung geförderten Wohnraums zeigen, ist die Wohn- 
und Stadtbau GmbH als städtische Tochter mit der Realisierung entsprechender Bau-
maßnahmen zu beauftragen.  
 
Die Verwaltung prüft des Weiteren, welche zusätzlichen Anreize für Investoren geschaf-
fen werden können, sich im sozialen Wohnungsbau zu betätigen. 
 
 
 
 
 
 
Anlage 9 zur Vorlage V/0244/2009

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
Begründung:  
 
1. Strategische Bevölkerungsentwicklung  
 
Münster steht vor einer großen Herausforderung. Die  Einwohnerentwicklung wird in den 
nächsten 15 Jahren in Münster stagnieren, wenn es n icht gelingt, dem Fortzug junger 
Familien ins Umland entgegenzuwirken. Dabei ist ein  kontinuierliches Bevölkerungs- 
wachstum von existentieller Bedeutung, da Münster a ls Oberzentrum eine sehr kosten- 
aufwändige Infrastruktur unterhält, die über den städtischen Bedarf hinausgeht.  
Als Universitätsstadt mit rund 40.000 Studenten hat  Münster beste Voraussetzungen für 
eine wachsende Stadt. Dies gelingt nicht ohne attra ktiven und bezahlbaren Wohnraum 
für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen.  
Schon die Fortschreibung des Handlungsprogramms Woh nen (V351/2005) zeigt auf, 
dass jährlich 900 bis 1500 neue Wohnungen gebaut werden müssen. Allein im Mehrfami- 
lienhausbereich sind pro anno 600 bis 1000 neue Woh nungen notwendig. Darüber hin- 
aus werden 300 bis 500 Ein- bzw. Zweifamilienhäuser benötigt.  
 
 
 2 . Preisgebundener öffentlich geförderter Wohnraum  
 
Bis zum Jahre 2016 wird die Anzahl der preisgebunde nen Mietwohnungen von 11.900 
WE auf 7.000 WE sinken, so zu entnehmen dem Handlun gsprogramm Wohnen – Fort- 
schreibung (V351/2005) und dem Bericht des Amtes für Wohnungswesen (V 0771/2006). 
Mit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes w urden erhebliche Einsparungen bei 
den Unterkunftskosten nach SGB II beschlossen. Dies e Einsparungen können nur mit ei- 
nem entsprechenden Bestand an preisgebundenen öffen tlich geförderten Wohnraum 
umgesetzt werden. Daher besteht im Hinblick auf das  Erreichen des Konsolidierungszie- 
les hier dringender Handlungsbedarf. 
 
 
 
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenb äumer 
Elfriede Dalla Riva-Hanning 
Edgar Dr üge 
Dr. Dietmar Erber 
Markus Funk 
Richard M. Halberstadt 
 
 
 
Eleonore Heyne 
Christoph Jahn 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
Dieter Maager 
Josef Messing 
Ursula M öllers 
 
 
Andreas Nicklas 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Ursula Schaffstein 
Günter Schulze Blasum 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2007 
 
 1 
 
 
 
Antrag 
 
 
 
03.12.2007 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de 
 www.spd-muenster.de 
Handeln für den Wohnstandort Münster: 8.000 neue 
Wohnungen in fünf Jahren 
 
 
Der Rat der Stadt möge beschließen: 
 
Die Stadt Münster startet die Initiative „8.000 neue Wohnungen in fünf Jahren.“ Sie 
strebt damit eine deutliche Erhöhung des Wohnungsbestandes an und ergreift hierfür 
u. a. folgende Maßnahmen: 
 
1. Die Stadt Münster strebt an, in den kommenden Jahren deutlich mehr 
Grundstücke für den Wohnungsbau bereitzustellen. Ziel dieser Initiative ist es, 
die Liegenschaftspolitik der Stadt künftig stärker und vordringlich darauf 
auszurichten, dass Grundstücke in ausreichender Zahl und in einem 
günstigen Preis-/Leistungsverhältnis zur Verfügung stehen, um neue 
Wohnungen zu errichten. Entsprechend ist bei der Fortschreibung des 
„Baulandprogramms 2010“ auf den Mangel an Baulandressourcen für den 
Wohnungsbau zu reagieren. Potentiellen Investoren am Wohnungsmarkt 
(Private, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften) sollen zügig 
Grundstücke angeboten werden können. Dabei sollen insbesondere 
Grundstücke in innerstädtischen und integrierten Lagen zur Verfügung 
gestellt werden (Innenstadt, innenstadtnahe Stadtteile, Stadtteile mit 
besonders guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur). Auch sollte geprüft 
werden, ob ggf. auch einzelne Gewerbegrundstücke, die erkennbar nicht 
vermarktbar und zugleich für Wohnzwecke geeignet erscheinen, 
planungsrechtlich für Wohnbauzwecke umgewandelt werden können. 
 
2. Die Stadt Münster strebt an, eine Erhöhung des Wohnungsbestandes auch 
durch Aufstockung und Umnutzung im Bestand zu erreichen. Hierfür ist u.a. 
zu prüfen, welche Büro- und Gewerbeimmobilien vor allem in 
innerstädtischen Lagen zu Wohnraum umgewandelt werden können 
(Umnutzung). Weiter werden Möglichkeiten für eine maßvolle 
Nachverdichtung und qualitative Anpassung im Bestand (Aufstockung, 
Baulücken) geprüft. 
 
3. Die Stadt Münster strebt eine Stärkung der genossenschaftlichen 
Wohnungswirtschaft als weiterer Säule zur Schaffung von sicherem und 
preisgünstigem Wohnraum  an. Hierfür wird sie geeignete Maßnahmen 
prüfen, potentiellen Genossenschaftern/innen den Zugang zu Informationen 
Anlage 10 zur Vorlage V/0244/2009

2 
und fachlicher Beratung zu erleichtern, beispielsweise durch eine Erweiterung 
der Beratungsangebote der Stadt oder durch eine För derung der Beratung 
durch Dritte. Weiter soll geprüft werden, wie die V ergabe von Grundstücken 
an Genossenschaften günstig gestaltet werden kann. In diesem 
Zusammenhang sind auch neue Wohnmodelle und Gemeinschaftsprojekte zu 
sehen. 
 
4. Vor dem Hintergrund fehlender attraktiver Grunds tücke für den 
Mehrfamilienhausbau prüft die Verwaltung in Abstimm ung mit der 
Wohnungswirtschaft, ob und in welchem Umfang in stä dtischen 
Neubaugebieten bisherige planerische Festlegungen g eändert werden sollen 
zu Gunsten von mehr Mehrfamilienhausbau. 
 
5. Bei der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke s ollen verstärkt soziale 
Kriterien (bezüglich Basiskaufpreis, Einkommensgren zen, Familienförderung, 
Berücksichtigung behinderter oder pflegebedürftiger  Angehöriger etc.) sowie 
die Förderung besonderer Wohnprojekte zur Anwendung  kommen. Die 
Richtlinien sollen entsprechend überarbeitet werden.   
 
6. Wegen der anstehenden verstärkten wohnungspoliti schen Anstrengungen zur 
Schaffung preiswerten Wohnraums ist zu prüfen, ob d ie seit einigen Jahren 
erfolgenden Zahlungen der „Wohn+Stadtbau“ an den städtischen Haushalt im 
Wohnungsunternehmen verbleiben können.   
 
 
Begründung: 
 
 
Die Wohnungspolitik der Stadt Münster war in den le tzten Jahren geprägt durch 
konzeptionelle Weiterentwicklungen und konsensuale Beschlüsse der Politik zur 
Lösung der anstehenden Probleme bei der Wohnraumver sorgung in Münster. Dabei 
wurden vor allem neue Strategien entwickelt, um auf  den demographischen Wandel 
und die pluralisierten Lebensstile zu reagieren. Es  ist nunmehr jedoch ein 
gravierendes Handlungsdefizit festzustellen: Der öf fentlich geförderte 
Mietwohnungsbestand schrumpft dramatisch. Bis zum J ahr 2016 wird die Zahl auf 
7.000 Wohnungen sinken, im Jahr 2005 waren es noch 11.500.  Die 
Wohnungsbautätigkeit der letzten Jahre war nicht au sreichend, um nachhaltig und 
langfristig Wohnungen für alle Münsteranerinnen und  Münsteraner in allen 
Preissegmenten zur Verfügung zu stellen. Sie reicht e insbesondere nicht aus, um 
den sozialen Versorgungsauftrag sicherzustellen. Die Stadt Münster muss daher ihre 
Anstrengungen für die Erhöhung des Wohnungsbestande s massiv ausbauen, um 
einerseits die Versorgung mit Wohnraum als Teil der  Daseinsvorsorge 
sicherzustellen und andererseits den Standort Münst er zu stärken und zu sichern. 
Der Arbeitskreis Wohnen hat entsprechend in seiner 6. Sitzung am 31.10.2006 
festgestellt, dass das wichtigste Handlungserforder nis die Erhöhung der 
Neubauzahlen in allen Marktsegmenten sei. Die städt ische Wohnungspolitik muss 
daher nach Auffassung der SPD in der kommenden Zeit  darauf ausgerichtet werden, 
hierfür die Möglichkeiten zu schaffen, u.a. durch B ereitstellung von Grundstücken, 
die Unterstützung von Investitionsprojekten und bestmögliche Beratung. 
 
Zu den verstärkt zu prüfenden Maßnahmen zählt auch die Umnutzung von sog. 
„Nichtwohngebäuden“: Da durch wirtschaftliche und s oziale Veränderungen immer

3 
wieder Gebäude ihre ursprüngliche Nutzung verlieren , kann hier durch eine 
Umnutzung zu Wohnzwecken eine neue realistische Zuk unftsperspektive mit 
positiven Effekten für Stadtquartiere eröffnet werd en; bestes Beispiel aus der 
Vergangenheit sind die ehemaligen Kasernen.    
 
Nach allgemeiner fachlicher Einschätzung besteht am  Wohnstandort Münster zudem 
ein Nachholbedarf im genossenschaftlichen Bereich: Hier sollte nach Auffassung der 
SPD nach Anreizmöglichkeiten gesucht werden, um die sen prinzipiell attraktiven 
Weg zum Aufbau und zur Sicherung preiswerten Wohnra ums stärker zu etablieren; 
ggf. kann hier die „Wohn+Stadtbau“ als Kooperationspartner Impulse setzen. 
 
Unklarheit und teilweise Uneinigkeit herrscht in de r wohnungspolitischen Diskussion, 
ob die bisherigen Festlegungen zum Mix von Mehrfami lien- und Einfamilienhausbau 
in Neubaugebieten den Markterfordernissen entsprech en. Hier sollten in 
Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft Standorte  auf Bedarfe für 
Neufestlegungen zu Gunsten für den Mehrfamilienhausbau überprüft werden.  
 
Der Bau selbstgenutzten Wohneigentums stellt für vi ele Bürger, insbesondere für 
junge Familien, ein wichtiges Element ihrer Lebensp lanung dar. Die SPD verfolgt 
daher das politische Ziel, die Chance zur Eigentums bildung breiten 
Bevölkerungskreisen zu eröffnen. Und auch aus verke hrspolitischen (Pendler) und 
landesplanerischen Gründen (Zersiedlung) sollte ein e möglichst starke 
Wohnbautätigkeit im Oberzentrum Münster gebunden we rden. Wesentlicher Hebel 
der Kommunalpolitik sind hierzu im Eigentumsbereich  die Preise für städtische 
Grundstücke. Die Richtlinien sollen dahingehend geä ndert werden, dass breiteren 
Bevölkerungskreisen als bislang das Bauen/Wohnen in  Münster ermöglicht wird. 
Auch die Chance zur Berücksichtigung besonderer Woh nprojekte sollte im 
Zusammenhang mit veränderten Vergaberichtlinien geklärt werden. 
 
 
Wolfgang Heuer   Ralf Hubert   Udo Reiter 
Anika Bergner   Dr. Michael Jung  Anne Schulze Wint zler 
Hedwig Chudziak   Marianne Koch  Joachim Tonn   
Philipp Gabriel    Gaby Kubig-Steltig  Beate Vilhja lmsson 
Beanka Ganser   Kurt Pölling   Holger Wigger  
Anne Hakenes    Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Marianne Hopmann

Anlage 2 Soziale Wohnraumförderung

44692 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 1
Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung 
Landesweiter Wohnungsnotstand in NRW 
Der Beginn der 90er Jahre war Auftakt einer länger anhaltenden Periode, in der die Woh-
nungsversorgung der Bevölkerung zu den wichtigsten und wohl auch schwierigsten Aufga-
ben für Bund, Länder und Kommunen zählte. Einer vorausgegangenen Phase mit Leerstän-
den und geringer Bautätigkeit bis zum Ende der 80er Jahre folgte eine sprunghaft steigende 
Nachfrage nach Wohnraum. Unter deutlichen und unerwarteten Einwohnerzuwächsen führte 
diese rasch zu gravierenden Engpässen. Am örtlichen Wohnungsmarkt standen mit Beginn 
des Jahres 1993 insgesamt ca. 127.200 Wohnungen zur Verfügung, darunter befand sich 
damals noch ein geförderter Bestand von 15.000 preis- und belegungsgebundenen Miet-
wohnungen (anteilig ca. 12 %). 
Zur Überwindung erheblicher „Wohnungsnotstände“ in NRW hat das Land den sozialen 
Wohnungsbau seinerzeit in einer Größenordnung bis 32.000 Wohnungen pro Jahr gefördert 
und damit gezielt Impulse gegeben, um die Bautätig keit landesweit anzukurbeln. Allerdings 
konnten verfügbare Mittelkontingente für den Bau von geförderten Mietwohnungen zunächst 
kaum abfließen, weil es -wie auch in Münster- an ausreichenden bebaubaren Flächen man-
gelte und die Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau insgesamt noch sehr verhalten 
war (vgl. Anhang 1, Abbildungen 1 und 2) 
Handlungsprogramm Wohnen (HPW) 1993 
Unter Einsatz gezielter Maßnahmen und Instrumente, die mit der erstmaligen Auflage des 
Handlungsprogramms Wohnen im Jahr 1993 festgelegt wurden, gelang es, die für den Woh-
nungsbau erforderliche Flächen- und Baulandbereitstellung in Münster zu mobilisieren und 
mit nachfrageorientierten Anpassungen für die Folgejahre zu sichern. Um hohe Angebotsde-
fizite am Wohnungsmarkt möglichst zügig abzubauen, sollten zunächst 2/3 der bereitgestell-
ten Flächenpotenziale dem Bau von Mehrfamilienhäusern dienen. Nach den politischen Vor-
gaben sollten dort zu gleichen Teilen öffentlich geförderte und freifinanzierte Wohnungen re-
alisiert werden. Mit umfangreicher Bautätigkeit vorwiegend im Geschosswohnungsbau konn-
ten in den Folgejahren hohe Zuwächse am Wohnungsmarkt erzielt werden. Mit der Fertig-
stellung von 2.301 Wohnungen wurde im Jahr 1995 der bisher höchste Bestandszuwachs 
registriert. In den Jahren 1994 bis 2001 entstanden insgesamt etwa 14.000 neue Wohnun-
gen (vgl. Anhang 1, Abbildung 3). 
Wohnungsbauförderung 
Mit der entsprechenden finanziellen Unterstützung von Bund und Land kam die Wohnungs-
bauförderung in dieser Phase neben weiteren effektiven Steuerungsmechanismen als wir-
kungsvolles Instrument zur Unterstützung der sozialen Wohnungsversorgung zum Einsatz. 
Als Reaktion auf die hohe Nachfrage wurden -vorwiegend von lokalen Wohnungsmarktak-
teuren- im o.g. Zeitraum mit hohem Investitionsvolumen ca. 3.300 geförderte Mietwohnun-
gen für einkommensschwache Haushalte errichtet. Von den zusätzlichen preiswerten Woh-
nungsangeboten profitierten seinerzeit insbesondere Studenten, Haushalte mit Kindern so-
wie zahlreiche Aus- und Übersiedler, die als Alleinstehende oder als Familie dringend mit 
Wohnraum zu versorgen waren. Aufgrund eines insgesamt hohen und vielfältigen Nachfra-
geüberhangs konnten Investoren in dieser sehr angespannten Phase ein breit gefächertes 
Angebot für unterschiedliche Haushalts- und Einkommensstrukturen am Wohnungsmarkt 
uneingeschränkt absetzen.

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 2
                                                
Nachdem sich die Wohnungsmärkte in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder ent-
spannten, ging die Bautätigkeit ab 1995 landesweit deutlich zurück. Mit zeitlicher Verzöge-
rung machte sich dieser Trend auch in Münster bemerkbar (vgl. Anhang 1, Abbildung 2). Vor 
allem der Geschoßwohnungsbau verzeichnet seit Anfang 2000 hohe Einbrüche.. Der geför-
derte Wohnungsbau, der Mitte der 90er Jahre mit bis zu 41% einen hohen Anteil an den Fer-
tigstellungen insgesamt einnahm, flachte deutlich ab und fiel im Jahr 2005 seit langem erst-
mals wieder unter die 20-Prozent-Marke (vgl., Anhang 1, Abbildung 4) 
Der zunehmende Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungsbaus zeigte sich auch auf staat-
licher Ebene. Beginnend mit der Abschaffung von Privilegien und Bindungen der Wohnungs-
gemeinnützigkeit und dem schrittweisen Rückzug des Bundes aus der Förderung des Woh-
nungsbaus wurde nach erfolgreichem Abbau quantitativer Wohnungsdefizite und infolge 
knapper werdender Finanzmittel das Mittelvolumen der Wohnungsbauprogramme ab dem 
Jahr 2000 deutlich zurückgefahren. 
Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung auf Ebene von Bund, Ländern und 
Kommunen 
Charakteristisch für die landesweite Wohnungsmarktentwicklung nach Abbau erheblicher 
Angebotsdefizite war die Wende zu grundsätzlich entspannten Wohnungsmärkten. Dabei 
machten sich aber -vor allem in den letzten 15 Jahren- nicht nur deutliche Unterschiede zwi-
schen Regionen, Städten und Stadtteilen bemerkbar sondern auch zwischen einzelnen 
Teilmärkten.  
Mit dem Ende eines quantitativen Wohnungsmangels in Münster zeichneten sich bereits zum 
Ablauf der 90er Jahre auch für die städtische Wohnungspolitik notwendige neue Weichen-
stellungen ab. Diese wurden u.a. mit den Beschlüssen zur Fortschreibung des Handlungs-
programms Wohnen 2000 eingeleitet.
1 Zu diesem Zeitpunkt war die künftig neue Rolle kom-
munaler Wohnungspolitik im Spannungsfeld von Stadtentwicklung und Wohnraumversor-
gung allerdings zunächst noch sehr unscharf.  
Auf Seiten der wohnungswirtschaftlichen Akteure folgte der vorausgegangenen Investitions-
tätigkeit auch zugunsten des Neubaus von Sozialwohnungen allgemeine Verunsicherung 
über künftige Nachfrageentwicklungen und lokale Rahmenbedingungen für deren künftiges 
Handeln. Infolge der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit konnte die Wohnungswirt-
schaft ihr bisheriges soziales Engagement zurücknehmen und richtete ihr Kerngeschäft vor-
rangig an ökonomischen Vorgaben aus. Unter zunehmend gewinnorientierten Bestrebungen 
suchten die Unternehmen für entsprechende Investitionsentscheidungen nach Orientierung 
hinsichtlich zukunftsfähiger und nachfragegerechter Angebotsformen am lokalen Woh-
nungsmarkt.  
Die traditionellen Träger des sozialen Mietwohnungsbaus in Münster zogen sich nachfolgend 
weitgehend aus dem geförderten Wohnungsneubau zurück und lenkten unternehmerische 
Investitionen nun vornehmlich in die Modernisierung und altersgerechte Anpassung ihrer 
Wohnungsbestände. Im Zuge der Bewirtschaftung ihres preiswerten Wohnungsbestandes 
sind sie in ihrem sozialen Engagement angesichts sozial und wirtschaftlich zunehmend be-
lasteter Bewohnerstrukturen allerdings nach wie vor stark gefordert. 
 
1 Handlungsprogramm Wohnen -  Fortschreibung  2000, Ratsvorlage 1337/00, Beschluss vom 
07.02.2001

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 3
Wohnungspolitische Neuorientierung - Fortschreibung des Handlungsprogramms 
Wohnen 
Eine zunehmende Ausdifferenzierung der Märkte, unterschiedliche Angebots- und Nachfra-
geentwicklungen mit sehr verschiedenen Zukunftsperspektiven, selektive Umlandwanderun-
gen und die Erkenntnis, dass sich mit dem ankündigenden Rückzug des Staates eine ange-
messene Wohnungsversorgung sozial Schwacher künftig trotz einer insgesamt entspannten 
Situation vom Markt nicht allein regulieren würde, verlangten nach lokal angepassten und 
konsensfähigen Strategien sowie nach neuen Steuerungsinstrumenten zugunsten einer zu-
kunftsfähigen Wohnungsmarktentwicklung.  
Trotz der Neuorientierung kommunaler Wohnungspolitik in Richtung Qualität und Eigen-
tumsbildung bestand ein breiter politischer Konsens dahingehend, dass die Wohnungsver-
sorgung am Markt benachteiligter Zielgruppen auch weiterhin im Focus sozialer sowie stadt-
entwicklungspolitischer und -planerischer Ziel setzungen bleiben sollte. In Kenntnis einer be-
vorstehenden staatlichen Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung und sensibilisiert 
durch möglicherweise absehbar wiederkehrende Versorgungsengpässe infolge des fort-
schreitenden Wegfalls von Mietpreis- und Belegungsbindungen kamen mit der Fortschrei-
bung des Handlungsprogramms 2000 zunächst bisherige Zielsetzungen und Maßnahmen 
der sozialen Wohnungsversorgung auf den Prüfstand.  
In diesem Kontext formulierte die Wohnungspolitik erste generelle Erwartungen an die Ent-
wicklung neuer Strategien und Initiativen zur künftigen Absicherung der Wohnungsversor-
gung für einkommensschwache Zielgruppen in Münster. Städtische Handlungsansätze und 
Steuerungsfunktionen konzentrierten sich nun vorrangig auf den Sozialwohnungsbestand. 
Die Neubauförderung rückte in den Folgejahren auf der Rangliste wohnungspolitischer In-
strumente -auch landesweit- immer weiter nach hinten. Die verhaltene Bautätigkeit, die vor 
allem im Geschosswohnungsbau mittlerweile anhaltend ist, drosselte nachhaltig auch den 
Förderumfang und die Bereitstellung zusätzlicher Mietwohnungen im preisgebundenen An-
gebotssegment (vgl. Anhang 1, Abbildung 5). 
Parallel dazu werden über eine lange Phase städtische Einflussmöglichkeiten bei der Woh-
nungsversorgung einkommensschwacher und am Markt benachteiligter Haushalte durch den 
fortschreitenden Schrumpfungsprozess im Bestand zusätzlich geschwächt. Bei anhaltender 
Nachfrage nach preiswertem Wohnraum hielt der Druck in diesem Angebotssegment daher 
weiterhin an. 
Die Anfang 2001 eingeleitete wohnungspolitische Wende und Konzentration auf Maßnah-
men zur Stärkung der Eigentumsbildung in Münster hat nachfolgend zahlreichen „Schwel-
lenhaushalten“ den Wechsel zum Wohneigentum ermöglicht. Einen wichtigen Beitrag leistete 
dazu die Bereitstellung städtischer Grundstücke zu vergünstigten Konditionen insbesondere 
für Familien mit Kindern. In den Jahren 2000 bis 2007 haben ca. 1.400 Haushalte Fördermit-
tel zur Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheims (90,5 %) oder einer Wohnung (9,5 
%) in Anspruch genommen. Als Eigentümer tragen diese zur nachhaltig Entlastung der 
Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt bei (vgl. Anhang 1, Abbildung 6). 
Rückgang staatlicher und kommunaler Steuerungsinstrumente und Einflussmöglich-
keiten 
Städtische Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung und Steuerung der Wohnungsver-
sorgung am Markt benachteiligter Zielgruppen werden seit einigen Jahren immer kleiner. 
Maßgebliche Gestaltungsmöglichkeiten aber auch damit in Zusammenhang stehende Anfor-
derungen, Probleme, wirtschaftliche Risiken sowie soziale Verpflichtungen verlagern sich in-

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 4
                                                
zwischen zunehmend auf lokale Wohnungsunternehmen, die am Markt eine bedeutende 
Funktion als Anbieter geförderten oder preiswerten Wohnraums übernehmen. 
Die auf Bundes- und Länderebene in Gang gesetzte Reformpolitik im Wohnungswesen setz-
te sich mit einem wohnungspolitischen Kurswechsel der gegenwärtigen Landesregierung 
fort, der auf eine Neubelebung der Marktkräfte und eine Stärkung der Privatinitiative abzielt 
und den bisherigen öffentlichen Versorgungsauftrag weitgehend ablösen soll. Der Rückzug 
des Staates aus bis dahin traditionellen wohnungspolitischen Handlungsfeldern kam mit der 
sukzessiven Aufhebung zahlreicher wohnungspolitischer Regelungen und Steuerungsin-
strumente zum Ausdruck.
2 
Damit entfielen zahlreiche gesetzliche Grundlagen, die unter den vorherrschenden lokalen 
Bedingungen bis zuletzt durchaus unterstützende Wirkungen bei der Steuerung des örtlichen 
Wohnungsmarktes entfaltet hatten. Da die Wohnungsmarktentwicklung in Münster mit den 
landesweit attestierten Entspannungstendenzen vor allem im preiswerten Angebotssegment 
bisher noch immer nicht Schritt halten kann, wurden die anhaltenden städtischen Bemühun-
gen zur Absicherung einer angemessenen Wohnungsversorgung sozial und wirtschaftlich 
benachteiligter Personengruppen infolge dessen weiter geschwächt. 
Der kontinuierliche Rückgang des geförderten Mietwohnungsbestands und der sukzessive 
Fristablauf städtischer Belegungsrechte verstärken diesen fortwährenden Prozess. 
Stärkung der Eigenverantwortung von Kommunen im Zuge der Weiterentwicklung der 
sozialen Wohnraumförderung 
Mitte des Jahres 2001 wurden die im HPW 2000 zunächst nur skizzierten Ansätze zur künf-
tigen Neugestaltung der sozialen Wohnraumförderung vom Bundesgesetzgeber näher kon-
kretisiert. Diese waren von der Erkenntnis mitgeprägt, dass differenzierte demografische und 
soziale Entwicklungen sowie die Bewältigung der inzwischen regional sehr unterschiedlichen 
Probleme eine Vielzahl von Informationen zur regionalen Wohnungsmarktlage voraussetzen 
und die Prioritäten der Wohnungspolitik am besten vor Ort diskutiert und definiert werden 
können. 
Die daraus resultierende Absicht des Bundes zur Stärkung der Eigenverantwortung von Län-
dern und Kommunen bei der sozialen Wohnungsversorgung wurde mit Beginn des Jahres 
2002 mit der Reform des Wohnungsbaurechts umgesetzt und kam vornehmlich durch fol-
gende Instrumentarien zum Ausdruck: 
die gesetzliche Option, Lösungen für lokalspezifische Probleme vermehrt über Ver-
einbarungen in Kooperationsverträgen zwischen Kommunen, sozialen Trägern und 
der Wohnungswirtschaft anzustreben (§§14,15 Wohnraumförderungsgesetz – WoFG) 
die Möglichkeit der Länder, eine auf eigene Bedarfe und regional unterschiedliche 
Versorgungssituationen zugeschnittene Wohnraumförderung zu gestalten, für deren 
Zwecke diese ein von den Gemeinden beschlossenes Wohnraumversorgungskon-
zept zu Grunde legen können (§3 WoFG). 
 
2 z.B.: Aufhebung Überlassungsverordnung zum 31.12.2005; Wegfall Ausgleichsabgabe zum 
01.01.2006; Aufhebung Zweckentfremdungsverbot zum 31.12.2006

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 5
                                                
Erste Kooperationsversuche zwischen Kommune und Wohnungswirtschaft  
Eine wesentliche Herausforderung liegt darin, innerhalb des preiswerten Wohnungsbestan-
des städtische Zugriffsrechte auf geeigneten Wohnraum abzusichern, der für eine Belegung 
mit Wohnungsnotfällen oder Mietern mit besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Zu-
gangsschwierigkeiten bei Bedarf mobilisiert und genutzt werden kann.  
Entsprechend der politischen Beschlüsse zum HPW 2005 unternahm die Verwaltung erste 
gezielte Versuche, zusätzliche städtische Belegungsrechte an Wohnungsbeständen der lo-
kalen Wohnungsmarktakteure auf kooperativem Weg zu erlangen. Die nachfolgenden städti-
schen Bemühungen, im Zusammenwirken mit den maßgeblichen Wohnungsunternehmen 
vor Ort  eine Ausweitung von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bestand vorzunehmen 
waren weitgehend erfolglos. Unter Berufung auf hohe Neubauinvestitionen im sozialen Miet-
wohnungsbau in den 90er Jahren sowie angesichts der zunehmenden Eigenverantwortung 
um den Erhalt sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen in unternehmenseigenen Bestän-
den lehnten die Geschäftsführer der lokalen Wohnungsunternehmen vor allem eine zusätzli-
che Überlassung von Belegungsbindungen zugunsten der Stadt Münster seinerzeit mit 
Nachdruck ab.  
Kommunale Wohnraumversorgungskonzepte - Grundlage der Wohnraumförderung 
des Landes NRW 
Das Land NRW hat auf Grundlage seiner gesetzlichen Ermächtigung die Städte und Ge-
meinden erstmals mit der Ausgestaltung des Wohnungsbauprogramms 2007 angehalten, 
sich mit ihrer konkreten Wohnungsmarktlage und deren absehbarer Entwicklung auseinan-
derzusetzen. Es appelliert an die Erstellung entsprechender kommunaler Handlungskonzep-
te und hält im Gegenzug zusätzliche Fördermittel für daraus ableitbare Maßnahmen vor. 
Darüber hinaus werden den Kommunen eine mittelfristige Finanzierung entsprechender Vor-
haben über mehrere Programmjahre zugesichert und mögliche Abweichungen von Vorgaben 
der Förderrichtlinien in Aussicht gestellt. In diesem Kontext hat das Landesministerium für 
Bauen und Verkehr eigene Erwartungen an die Ausgestaltung kommunaler Handlungskon-
zepte und deren Einbindung in neue Förderstrategien formuliert: 
Soziale Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung verbindlich und nachhaltig 
steuern 
Maßgeblich für die Entwicklung integrativer Förderstrategien des Landes NRW waren In-
tention und Zielsetzungen, die der Bund mit der Verankerung kommunaler Wohnraumver-
sorgungskonzepte im Förderrecht verfolgt. Danach sollen Wohnraumversorgungskonzep-
te nicht als reines verwaltungsinternes Konzeptpapier entstehen sondern durch kommu-
nalpolitischen Beschluss ein hohes Maß an Verb indlichkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit 
erhalten. Sie sollen ferner als Instrument der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik 
fungieren. Unabhängig von der Begriffswahl dürfen sich entsprechende Konzepte nicht 
auf das Feld „soziale Wohnungsversorgung“ im engeren Sinne (Versorgung sozial 
Schwacher) beschränken sondern müssen in ihrer Reichweite darüber hinaus gehen.  
Diese Herangehensweise wurde zwischenzeitlich mit der Praxis verschiedener Länder 
und Kommunen aufgegriffen und hat sich auch in modellhaften Erprobungen im Rahmen 
des ExWost-Forschungsfeldes „Kommunale Konzepte: Wohnen“
3 aus Sicht des Bundes-
amtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als bewährter Ansatz bestätigt.  
 
3 Homepage:  www.bbr.bund.de ExWost Forschungsfelder

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 6
                                                                                                                                                     
Darauf stützend appelliert das zuständige Landesministerium (Ministerium für Bauen und 
Verkehr – MBV) an die zunehmende Verantwortung der Kommunen im Bereich der Woh-
nungspolitik und fordert diese auf, lokale Handlungserfordernisse für eine zukunftsfähige, 
ausgewogene Wohnungsmarktentwicklung und soziale Wohnraumversorgung zu identifi-
zieren, praxisnahe wohnungspolitische Strategien daraus zu entwickeln und geeignete 
Maßnahmen umsetzungsorientiert in einem Handlungskonzept darzustellen. 
Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster als ein Vorbild in NRW 
Das Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster ist im Zuge einer dazu veröffentlich-
ten Entscheidungshilfe des MBV neben anderen kommunalen Konzepten „als ermutigen-
des Beispiel“ aufgeführt.  
Als bewährtes Rahmenkonzept legt es bereits seit langem die städtischen Ziele, Positio-
nen und Maßnahmen der Bauland- und Wohnungspolitik fest, die regelmäßig einer Wir-
kungskontrolle unterzogen und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Zu den aktuellen 
Handlungsfeldern zählen: 
- Strategische Wohnstandortentwicklung 
- Wohnen im Bestand 
- Sozialverantwortliche Wohnungsversorgung 
Hohe Akzeptanz durch kooperative Mitwirkung aller zentralen Akteure 
Das städtische Handlungskonzept zeichnet sich  auch durch seinen kooperativen Gestal-
tungsprozess aus. Neben der regelmäßigen Mitwirkung der ämterübergreifenden verwal-
tungsinternen ’Arbeitsgruppe Wohnen’ hat sich im Jahr 2004 der ’Arbeitskreis Wohnen in 
Münster’ etabliert, dessen Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wohnungs- und Finanzwirt-
schaft mit dem ‚Bündnis Wohnen’ gemeinsame Handlungsleitlinien sowie Schwerpunkte 
und Ziele ihrer Zusammenarbeit verbindlich gemacht haben. Im Jahr 2005 hat dieser Ar-
beitskreis erstmals gemeinsame Empfehlungen
4 für das Handlungsprogramm Wohnen 
eingebracht.  
Damit werden wesentliche Anforderungen des Landes an ein Erfolg weisendes Hand-
lungskonzept als Voraussetzung für eine zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln vor 
Ort erfüllt.  
Allerdings entfaltet das Handlungsprogramm Wohnen 2005 bislang wenig praktische Be-
deutung für die Lösung lokaler wohnungsmarktspezifischer Probleme, da ein politischer 
Konsens zur Konkretisierung von Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern bisher 
nicht gefunden werden konnte. Da das Land NRW zusätzliche Mittel nur für solche Pro-
jekte und Maßnahmen vorsieht, die sich aus Zusammenhängen lokaler Handlungspro-
gramme konkret ableiten lassen, können entsprechende Fördermittel bisher nicht optimal 
akquiriert werden. 
 
 
4 Vgl. Handlungsprogramm Wohnen – Fortschr eibung 2005; V/0351/2005 v. 28.06.2005; Anhang zur 
Anlage 2

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 7
Lokalpolitische Forderungen nach städtischen Maßnahmen zur Absicherung des „be-
zahlbaren Wohnens“ in Münster 
Im Zuge der ab 01.01.2005 umgesetzten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil-
fe (Hartz-IV Reform) bekam der lokale Handlungsdruck zur Absicherung des „bezahlbaren 
Wohnens“ in der Stadt Münster eine neue Dimension. Angesichts der kommunalen Verpflich-
tung zur Wohnkostenübernahme auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II entstand nach 
ersten Einschätzungen zur Zahl potenziell Leistungsberechtigter zunächst der Eindruck, 
dass zahlreiche Haushalte zur Senkung ihrer Wohnkosten auf ein angemessenes Niveau 
angehalten werden müssten und dieses Ziel vorrangig durch Umzug in preiswerteren Wohn-
raum erreicht werden könne. Angesichts des ohnehin knappen Angebotes im preiswerten 
Segment kamen zugleich erhebliche Zweifel daran auf, dass sich am Wohnungsmarkt dafür 
sowohl in der gebotenen Kurzfristigkeit als auch generell ausreichende Versorgungsmöglich-
keiten bieten würden.  
In der Rückschau auf die bisherige Praxis hat sich diese Sorge hinsichtlich befürchteter 
Auswirkungen auf die Nachfrage am Wohnungsmarkt in ihrer ursprünglichen Dimension 
nicht bestätigt. Dennoch ist die Problematisierung eines unzureichenden Marktangebotes für 
Zwecke einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung sozial schwacher 
Haushalte weiterhin grundsätzlich berechtigt, nicht nur aufgrund damit einhergehender wirt-
schaftlicher Belastungen der Kommune. Auswertungen der Mietpreise in NRW zeigen (Bun-
desbaublatt, Ergebnisse der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung) dass die Rhein-
schiene, ihr Umland sowie die Städte Aachen und Münster mit Mieten zwischen 6,00 und 
8,40 €/m² hier an der Spitze liegen.  
Unter diesen Bedingungen tragen der verbleibende Sozialwohnungsbestand sowie ein nicht 
näher quantifizierbares Potenzial „bezahlbarer“ Wohnungen im freifinanzierten Bestand letzt-
lich entscheidend dazu bei, dass Haushalte mit geringem Einkommen angemessen und ge-
zielt mit Wohnraum versorgt werden können. Mit dem sukzessiven Wegfall sozialer Bin-
dungswirkungen und einer nachfolgend freien Mieterauswahl werden sich diese Chancen vor 
allem für sozial auffällige und wirtschaftlich belastete Mieter weiter verschlechtern.  
Eine nachhaltige Absicherung des bezahlbaren Wohnens in Münster bleibt unter diesen As-
pekten eine wichtige Aufgabe mit vielseitigen Herausforderungen. Soziale und wohnungspo-
litische Erfolge in diesem Handlungsfeld sind zunehmend abhängig von der gezielten Steue-
rung einer zukunftsfähigen Wohnungsmarktentwicklung insgesamt und dem Einsatz effekti-
ver Instrumente der Stadtentwicklung. Der bestehende finanz-, sozial- und wohnungspoliti-
sche Handlungsdruck ist im Vergleich zu den 90er Jahren unter deutlich veränderten Rah-
menbedingungen zu bewältigen. Angesichts differenzierter Handlungserfordernisse zur 
kommunalen Steuerung angestrebter sowie zur Abwendung unerwünschter Entwicklungen 
auf allen Teilmärkten bedarf es eines zielgeri chteten Maßnahmekataloges zur Lösung lokal- 
und quartiersspezifischer Probleme.

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
Kommunale Herausforderungen bei der Absicherung preiswerten Wohnens 
Hohe Kommunal-
ausgaben für Unter-
kunftskosten (ALG II) 
Sozial überforderte 
Quartiere und Nach-
barschaften 
Geringe kommunale 
Möglichkeiten zur Ko-
operation mit der Woh-
nungswirtschaft  
 
Wohnungsversorgung 
am Markt  
sozial und wirtschaftlich 
benachteiligter Haushalte 
Mehr Eigenverantwortung -
weniger Steuerungsmöglich-
keiten der Kommune 
Geringe Chancen für 
Versorgung von 
Problemmietern 
Verringernder Bestand 
von Wohnraum mit 
Mietpreis- und Bele-
gungsbindungen 
Zusätzlicher Bedarf an 
gefördertem Wohnraum 
im Eigentum/zur Miete 
und an gemeinschafts-
orientierten Wohnformen
Neue Anbieterstrukturen, 
veränderte Unterneh-
mensziele 
Quantitative und qualitative 
Flächendefizite für bedarfs- 
und nachfrageorientierten 
Neubau im Geschosswoh-
nungsbau 
 
Interfraktioneller Arbeitskreis  
Anlass und Funktion  
Nachhaltige finanzielle Belastungen infolge der Hartz-IV Reform, die für den städtischen 
Haushalt schwer zu verkraften sind, waren maßgeblicher Auslöser anhaltender woh-
nungspolitischer Diskussionen, bei denen mögliche Maßnahmen und Instrumente zur Un-
terstützung und Sicherung eines ausreichenden bezahlbaren Wohnungsbestandes lange 
im Vordergrund standen. Obwohl von der po litisch bestärkten Implementierung des zu-
sätzlichen Handlungsfeldes „Strategische Wohnstandortentwicklung“ (HPW 2005) bereits 
deutliche Signale auch für eine notwendige Neuausrichtung der Wohnungspolitik ausgin-
gen, haftet aus Sicht der Verwaltung der Focus der nachfolgend von der Politik formulier-
ten wohnungspolitischen Anliegen und Verwaltungsaufträge schwerpunktmäßig auf „tradi-
tionellen“ Ansätzen und Steuerungsmechanismen, die sich unter früheren Bedingungen 
und Erfordernissen einer Wohnungsversorgung zugunsten „breiter Schichten der Bevölke-
rung“ lange bewähren konnten.  
Nach Einschätzung der Verwaltung erfordern in die Zukunft gerichtete kommunale Steue-
rungsfunktionen und Instrumente eine andere Reichweite und problemspezifische Lö-
sungsansätze ein breiteres Spektrum, die unter Berücksichtigung gegebener Möglichkei-
ten und Grenzen kommunaler Einflussnahme neu auszuloten sind.  
Bei der Anpassung und Ausweitung wohnungs- und sozialpolitischer Herangehensweisen 
durch neue Strategien, Instrumente und Maßnahmen bedarf es aus Sicht der Verwaltung 
einer stärkeren Orientierung an veränderten Markt- und Rahmenbedingungen, an beste-
henden Abhängigkeiten und Wirkungsmechanismen zwischen den Teilmärkten sowie der 
 8

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 9
Einbeziehung ’benachbarter’ Handlungsfelder (z.B. Siedlungs-/Quartiersentwicklung, De-
mografischer Wandel, Neues Wohnen im Bestand, Infrastrukturplanung, Soziales Mana-
gement). 
Der vor diesem Hintergrund im Jahr 2008 von der Verwaltung initiierte „Interfraktionelle 
Arbeitskreis“ (IAK) diente insoweit u.a. als gemeinsame Informationsplattform mit dem 
Ziel, weitergehende wohnungspolitische Erfordernisse und mögliche Maßnahmen zur ak-
tiven Steuerung der Wohnungspolitik zu identifizieren und deren politische und praktische 
Umsetzbarkeit in diesem Gremium gemeinsam mit der Politik auszuloten. Während in ent-
scheidenden Fragen über Erfordernisse und Wege zur künftigen Umsetzung von Stadt-
entwicklungszielen ein politischer Konsens noch nicht gefunden werden konnte, zeigten 
sich in einigen Handlungsfeldern zur sozialen Wohnraumversorgung erste tragfähige An-
sätze für eine gemeinsame Wohnungspolitik. 
Ergebnisse, Hürden 
Handlungsbedarf zur quantitativen und qualitativen Absicherung eines Mindestbe-
standes an gefördertem Wohnraum wird bestätigt 
Der sukzessive Rückgang des preisgebundenen Wohnungsbestandes insgesamt und der 
Umstand, dass vorhandene Angebotsqualitäten sowohl im gebundenen sowie im preis-
werten Angebotssegment aktuellen und künftigen Nachfragestrukturen und sich ändern-
den Wohnbedürfnissen nicht in ausreichendem Maß gerecht werden, bestärken Politik 
und Verwaltung in ihrer gemeinsamen Auffassung, dass unter den gegebenen örtlichen 
Bedingungen am Wohnungsmarkt die Förderung des Wohnungsneubaus weiterhin ein 
wichtiges kommunales Steuerungsinstrument zur Unterstützung des preiswerten Woh-
nens bleibt. 
Nach Einschätzungen der Verwaltung müssten zur quantitativen und qualitativen Absiche-
rung eines Mindestbestandes an preisgebundenen Wohnungen im Zeitraum 2008 bis 
2012 insgesamt 2.400 geförderte Wohnungen unterschiedlichen Typs im Eigentum und 
zur Anmietung neu gebaut werden. Der Schwerpunkt des Neubaubedarfs konzentriert 
sich mit 1.450 Wohneinheiten auf den geförderten Geschosswohnungsbau. Die Einschät-
zungen zum mittelfristigen Bedarf gründen auf einer Analyse derjenigen Haushaltstypen, 
die derzeit bereits als Nachfrager nach Sozialwohnungen auftreten (Wohnungssuchende) 
und aufgrund bestehender Engpässe sowie qualitativer Defizite in einer zumutbaren Frist 
nicht mit adäquaten Wohnraum versorgt werden können. Darüber hinaus werden mit dem 
in die nahe Zukunft gerichteten Focus vor allem absehbare demografischer Entwicklun-
gen aufgegriffen, die voraussichtlich eine zusätzliche quantitative Nachfrage nach (preis-
wertem) Wohnraum sowie nach bestimmten, am Markt bisher noch unzureichenden An-
gebotsqualitäten auslösen werden. (vgl. Anhang 2). 
Unter den Mitgliedern des Interfraktionellen Arbeitskreises bestand breites Einvernehmen, 
bestehende Möglichkeiten zur Stärkung des Neubaus von gefördertem Wohnraum kon-
sequent und zügig zu nutzen. 
Ausweisung und Vermarktung von Flächenpotenzialen im Geschoßwohnungsbau  
sollen zur Aktivierung des Neubaus geförderter Wohnungen sollen forciert werden 
Die politischen Fraktionen haben gegenüber der Verwaltung zahlreiche Standorte und 
städtische Flächenressourcen konkretisiert, die für eine zügige Ausweitung des geförder-
ten Mietwohnungsbestandes genutzt werden könnten. Unter Berücksichtigung bestehen-
der Bedarfe und daran zu orientierenden qualitativen Standortanforderungen wurde aller-
dings auch deutlich, dass mit einer möglichen Bebauung dieser städtischen Flächenpo-
tenziale zunächst nur geringe Mengeneffekte am Wohnungsmarkt bewirkt werden kön-
nen.

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 10
Im Rahmen eines Abgleichs des dargelegten mittelfristigen Bedarf (1.450 Sozialwohnun-
gen bis 2012) mit derzeit im städtischen Eigentum befindlichen Flächenpotenzialen hat 
sich gezeigt, dass auf städtischem Grund und Boden nur ein geringer Anteil der zunächst 
mittelfristig benötigten geförderten Mietwohnungen errichtet werden könnten. Eine ent-
sprechende Bodenvorratshaltung für den bis zum Jahr 2012 dargestellten sowie einen 
über diesen Zeitrahmen hinausgehenden Neubaubedarf ist bisher nicht gesichert. 
Die Mitglieder des IAK sprachen sich zunächst einvernehmlich dafür aus, zumindest eine 
Auswahl städtischer Flächenpotenziale zur Ausweitung des sozialen Mietwohnungsbe-
standes zügig zu vermarkten. Im Kontext veränderter Bedingungen einer zweckgerichte-
ten Vermarktung und im Interesse einer m öglichst zeitnahen und bedarfsgerechten Reali-
sierung dringender Bedarfe bestand Konsens, die städtische Wohnungsgesellschaft 
Wohn+Stadtbau GmbH verstärkt über „Inhouse-Geschäfte“ zur Umsetzung heranzuzie-
hen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich bereits diesbezügliche Schritte eingeleitet. 
Im Hinblick auf die sich ausdifferenzierende Nachfrage -auch nach speziellen Wohnfor-
men- muss die Bereitstellung weiterer Flächen für den Geschosswohnungsbau künftig in 
hohem Maße unterschiedlichen Standortanforderungen und -präferenzen gerecht werden. 
Zentralität und Erreichbarkeit von Infrastrukturangeboten als wesentliche Anforderungen 
insbesondere für eine nachhaltige altersgerechte Wohnungsversorgung erfordern einen 
besonderen Focus auf Flächenpotenziale im bestehenden Siedlungsbestand. 
Da über städtische Grundstücksflächen allein der künftige Bedarf an Neubauwohnungen 
absehbar nicht gedeckt werden kann, richtet die Verwaltung seit langem ihre Bemühun-
gen darauf, auch solche Flächenressourcen für eine anteilige Neubebauung mit preisge-
bundenem Wohnraum zu nutzen, die im Rahmen notwendiger städtischer Bauleitplanver-
fahren von Vorhabenträgern/Investoren einer künftigen Wohnnutzung zugeführt werden 
sollen. Die bisherigen Möglichkeiten städtischer  Einflussnahme beschränken sich dabei 
auf eine kooperative Basis, auf der allerdings bislang kaum wohnungspolitische Effekte  
zu erzielen sind. Eine gezielte und verbindliche Steuerung derartiger Wohnsiedlungsent-
wicklungen setzen neben einem entsprechenden politischen Beschluss ein gesamtstädti-
sches Bedarfskonzept voraus. 
Im Interfraktionellen Arbeitskreis konnte kein Einvernehmen dahingehend erzielt werden, 
wohnungspolitische Zielsetzungen der Stadt Müns ter im Zuge der Realisierung von Vor-
haben Dritter künftig grundsätzlich verbindlich zu machen und vertraglich abzusichern.  
Chancen einer nachhaltigen Wohnungsversorgung von Haushalten mit besonderen 
Marktzugangsschwierigkeiten sollen verbessert werden 
Die Verwaltung hat im Interfraktionellen Arbeitskreis auf Grundlage der bisherigen städti-
schen Praxis nachvollziehbar dargestellt, das s die Möglichkeiten zur angemessenen Ver-
sorgung des „harten Kerns“ von Haushalten mit besonderen Marktzugangsschwierigkei-
ten unabhängig von der Neubauintensität im geförderten Angebotssegment immer weiter 
abnehmen. Mit dem sukzessiven Rückgang städtischer Zugriffsrechte auf den gebunde-
nen Wohnungsbestand werden tatsächliche Belegungsmöglichkeiten seltener. Nicht im-
mer können diese effektiv genutzt werden, weil Strukturen oder Wohnbedürfnisse drin-
gend Wohnungssuchender nicht zum anzubietenden Wohnungstyp passen. Auch infolge 
abnehmender Bereitschaft auf Seiten der Wohnungsanbieter, verschuldete oder sozial 
auffällige Haushalte als künftige Mieter in ohnehin sozial belastete eigene Wohnungsbe-
stände aufzunehmen werden städtische Vermittlungsmöglichkeiten immer weiter be-
grenzt.  
Weitere städtische Belegungsrechte können derzeit nur im Rahmen der Neubauförderung 
erlangt werden. Diese kommen hinsichtlich der mit diesem  Wohnstandard einhergehen-

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 11
                                                
den finanziellen Belastungen nur in den wenigsten Fällen zur Versorgung der einkom-
mensschwächsten Haushalte in Betracht. 
Es bestand Konsens unter den Mitgliedern des interfraktionellen Arbeitskreises, dass es 
in städtischer Verantwortung liegt, die Chancen einer angemessenen Wohnungsversor-
gung zugunsten dieser Zielgruppe zu verbessern. Als effektiv wurde ein von der Verwal-
tung skizziertes Belegungsmanagement beurteil t, das insbesondere mehr einzelfallorien-
tierte Unterstützung bei der Wohnungssuche und soziale Begleitung zur Absicherung der 
Nachhaltigkeit einer erfolgreichen Wohnungsversorgung bieten sollte. Um das Spektrum 
städtischer „Zugriffsmöglichkeiten“ effektiv auszuweiten, sollte das städtische Engage-
ment auch darauf ausgerichtet werden, zusätzliche Belegungsmöglichkeiten im preiswer-
ten ungebundenen Angebotssegment zu erlangen.  
Aus Sicht der Verwaltung hängt der Erfolg eines künftigen Belegungsmanagements zu-
gunsten besonders benachteiligter Haushalte insbesondere davon ab, ob die anhaltende 
Zurückhaltung der Anbieter am Wohnungsmarkt bei der Vermietung an finanziell und so-
zial instabile Mieter und deren Zweifel an der Vertragstreue  und Sozialverträglichkeit die-
ser Zielgruppe absehbar gemindert werden können. Mögliche Chancen dafür sieht die 
Verwaltung in der Einrichtung eines städtisc hen Budgets, mit dem potenzielle wirtschaftli-
che Risiken abgeschwächt und tatsächlich eintretende Nachteile auf Seiten der Vermieter 
bei Bedarf in angemessener Art und Weise kompensiert werden könnten. 
Nachträgliche Entwicklungen 
Regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW  
Die Wohnraumförderung des Landes NRW orientiert sich in Zukunft stärker als bisher an 
sich ausdifferenzierenden Wohnungsteilmärkten in NRW und bezieht aktuelle Erkenntnis-
se über die regionale Wohnungsmarktlage und Entwicklungsperspektiven (z.B. auf Grund-
lage der „Pestel-Studie“) in die administrative Zuteilung ihres Mittelkontingents ein. Die 
budgetierte Verteilung von Fördermitteln an Kreise und kreisfreie Städte erfolgt durch das 
Land NRW bereits ab 2009 in Abhängigkeit örtlicher Bedarfs- und Kostenstrukturen. 
Während die Eigentumsförderung im Programmjahr 2009 landesweit zunächst noch an 
der tatsächlichen Nachfrage nach Fördermitteln ausgerichtet bleibt, nehmen bei der För-
derung des Mietwohnungsbaus regionale Bedarfslagen maßgeblichen Einfluss auf den 
Umfang von Mittelzuweisungen. Eine Differenzierung der Förderbedürftigkeit wird auf 
Grundlage von vier Gebietskategorien vorgenommen: 
hoch (4), überdurchschnittlich (3), unterdurchschnittlich (2), niedrig (1).  
Die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen soll sich nach Absicht des Landes NRW 
künftig auf die Städte und Gemeinden mit einem hohen oder überdurchschnittlichen Be-
darfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt konzentrieren. 
Nach Ergebnissen eines vom MBV in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Optimierung der 
Gebietskulissen
5 wurde die Stadt Münster der Gebietskategorie mit „unterdurchschnittli-
chem Bedarfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt“ zugeordnet. 
 
5Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in Nord-
rhein-Westfalen – Endbericht für das Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen, erstellt durch das In stitut F+B, Forschung+Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt 
GmbH, Hamburg, Dezember 2008

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 12
Aus dieser vom Land NRW vorgenommenen Kategorisierung dürfen allerdings für die lo-
kale Ebene keine unmittelbaren Aussagen über tatsächliche und künftige Wohnbedarfe 
am Mietwohnungsmarkt in Münster abgeleitet werden. Die Einordnung der Stadt Münster 
in eine Gebietskategorie mit „unterdurchschnittlichem Bedarfsniveau“ ist im Kontext einer 
auf längere Sicht anzulegenden bedarfsorientierten Neuverteilung des finanziellen Bud-
gets zur Förderung von Mietwohnraum zu betra chten, die sich zunächst auf lediglich 
prognostizierte regionale Entwicklungspotentiale stützt, deren tatsächliches Eintreten am 
Wohnungsmarkt gegenwärtig völlig offen ist und in den nächsten Jahren entsprechende 
Aktivitäten seitens Politik, Verwaltung, Immobilienbesitzern und Bauwilligen voraussetzen. 
Die vom Land NRW in Auftrag gegebene Begutachtung zur Einordnung der Kommunen in 
bedarfsorientierte Gebietskulissen knüpft an vorgegebene Rahmenbedingungen und 
Prognosen der vorausgegangenen Pestel-Studie an, nach der die Stadt Münster im Jahr 
2025 einen landesweit vergleichsweise geringen rechnerischen zusätzlichen 
Bedarf an 
Wohnraum aufweist (Defizit 1.245 WE). Diese Einschätzung gilt allerdings nur unter be-
stimmten Annahmen der dort zugrunde gelegten Modellrechnung. Diese unterstellen für 
Münster bei einem Anstieg der Haushalte um 7.401 sowie bei einem Abgang von 4.687 
Wohnungen bis zum Jahr 2025 einen zusätzlichen Wohnungsbedarf von 12.088 Woh-
nungen, der bis dahin durch Neubauleistungen von 6.222 Geschosswohnungen und 
4.621 Eigenheimen weitgehend (10.843 WE) befriedigt werden kann. 
Die vor diesem Hintergrund vorgenommene Zuordnung der Stadt Münster in eine Be-
darfskategorie, die eine weitgehende Unabhängigkeit von Fördermitteln für den Mietwoh-
nungsbau bereits mit sofortiger Wirkung impliziert, erhöht den aktuellen wohnungspoliti-
schen Handlungsdruck dahingehend, über eine adäquate Steuerung den Wohnungsmarkt 
so weiter zu entwickeln, dass über die Deckung des prognostizierten Bedarfs unterschied-
lichste Wohnbedürfnisse und Einkommensstrukturen nachhaltig mit Wohnraum bedient 
werden können. 
Das der Stadt Münster unter neuen Bedingungen zugewiesene Mittelkontingent zur För-
derung des Mietwohnungsbaus erweist sich hinsichtlich der für notwendig erachteten 
künftigen Bauintensität zunächst als stark limitierender Faktor. Das Förderbudget wurde 
auf insgesamt rund 6,57 Mio. Euro beschränkt und liegt damit um 5 Mio. Euro unterhalb 
der bewilligten Fördersumme des Vorjahres. Nach Einschätzung der Verwaltung ließe 
sich mit gegenwärtigen Budget -je nach Wohnungsgröße- im Jahr 2009 eine Neubauför-
derung für ca. 60 Mietwohnungen realisieren. Die Verwaltung verhandelt gegenwärtig mit 
dem zuständigen Landesministerium aufgrund der gravierenden Einschnitte über Optio-
nen zur Nachforderung von Fördermitteln. 
Die lokale Nachfrage nach Fördermitteln für den Mietwohnungsbau verharrt auf hohem 
Niveau und umfasst nach den bereits vorli egenden formellen Anträgen und verlässlicher 
Anfragen aktuell ein potenzielles Nachfragevolumen von ca. 27 Mio. Euro (entspricht ca. 
238 WE). 
Ab sofort bezieht das Land NRW bei der Wohnraumförderung auch das örtliche Kostenni-
veau (Mietspiegelmieten, Angebotsmieten,  Wohngeldmieten) ein und bemisst danach 
künftige Förderpauschalen (Darlehen). Die Stadt Münster ist erwartungsgemäß der Miet-
niveaukategorie M4 (hoch) zugeordnet. Investoren werden infolgedessen künftig bei der 
Realisierung von Vorhaben mit höheren Baudarlehen bedient als bisher. Mit dieser Anhe-
bung will das Land NRW die Rentabilität für Investitionen in den preisgebundenen Woh-
nungsbau erhöhen und Belastungen bei zusätzlichen energetischen Anforderungen abfe-
dern.  
Unter den veränderten Rahmenbedingungen zeichnet sich ab, dass in der Praxis der jähr-
lichen Mittelvergabe möglicherweise ein lokaler Verteilungsmodus zum Zuge kommen 
muss, der maßgeblich daran auszurichten sein wird, in welchem Maße und in welcher

Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009 
 13
Qualität verbindlich geplante Bauvorhaben den bestehenden Wohnungsbedarf nach des-
sen Priorität befriedigen können und die Standortwahl den jeweiligen Anforderungen da-
mit zu bedienender Zielgruppen gerecht wird. 
Expertenanalyse zum künftigen Wohnungsbedarf der Stadt Münster 
Aktuelle Kenntnisse über lokale Preis- und Angebotsqualitäten am lokalen Wohnungs-
markt und künftige Entwicklungspotenziale im Zuge des Generationswechsels in den Be-
ständen sind derzeit aus Sicht der Verwaltung sehr unzureichend. Dies gilt ebenso für 
notwendige Beurteilungen des Nachfragepotenzials und eine Typisierung von Nachfrage-
gruppen. Die mangelnde Transparenz erschwert Aussagen über künftige Bedarfe und die 
Formulierung zielgerichteter Maßnahmen. Um ei ne erforderliche Sicherheit für zukunfts-
orientierte Planungen und Investitionen seitens Politik, Verwaltung und lokaler Marktak-
teure zu erlangen, scheint eine aktuelle und fundierte Grundlage geboten, damit sich die 
betreffenden Akteure positionieren und zielgerichtet agieren können. Die Verwaltung regt 
vor diesem Hintergrund eine Auftragsvergabe zur externen Begutachtung des künftigen 
Wohnungsbedarfs für die Stadt Münster unter Berücksichtigung stadtregionaler Verpflech-
tungen an.

Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ 
Vorlage an den Rat 0244/2009 
 
14
Abbildung 1 
Neubauförderung in NRW; alle Förderwege; ohne Erwerb vorhandenen Wohnraums 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Wohneinheiten
1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005
Mietwohnungen Wohneigentum
 
Abbildung 2 
Neubauförderung in Münster; alle Förderwege; ohne Erwerb bestehenden Wohnraums 
0
100
200
300
400
500
600
Wohneinheiten
1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007
Mietwohnungen Wohneigentum

Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ 
Vorlage an den Rat 0244/2009 
 
15
Abbildung 3 
Fertigstellungen von Wohnraum  
0
500
1000
1500
2000
2500
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahr
Wohnungen
geförderter Wohnraum freifinanzierter Wohnraum
 
Abbildung 4 
Anteil des geförderten Neubaus an den Fertigstellungen im Wohnungsbau  
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Anteil des geförderten Neubaus an den Fertigstellungen im Wohnungsbau in %

Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ 
Vorlage an den Rat 0244/2009 
 
16
 
Abbildung 5 
Fertigstellungen nach Wohnungstyp und Finanzierungsform 
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
freifinanzierte Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
gefördertes Wohneigentum, vorwiegend in Ein- und Zweifamilienhäusern
freifinanzierte Wohnungen im Mehrfamilienhaus
geförderte Mietwohnungen, vorwiegend im Mehrfamilienhaus
 
Abbildung 6 
Förderung selbst genutzten Wohneigentums 
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Neubau Ersterwerb Erwerb vorh. Eigentum

Anhang 2 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ 
Vorlage an den Rat 0244/2009  
 17
 
Einschätzungen zum Neubaubedarf geförderten Wohnraums im Zeitraum 2008 bis 
2012 
 
Mietwohnungen 
Wohneigentum
Gemeinschaftsorientierte 
Wohnprojekte
1.450 WE
Mittelfristige Bedarfe zur sozialen Wohnungsversorgung  
800 WE 
150 WE
2008 bis 2012 jährlich 
290 WE
160 WE
30 WE
2.400 WE 480 WE
 
Bedarf an Wohnformen zur Miete
1.450 WE
Einkommensgruppe A
1.150 WE
Einkommensgruppe B
300 WE
1-Pers. Haushalte 790 200
2-Pers. Haushalte 190 60
3-Pers. Haushalte 50
4-Pers. Haushalte 
und größer
120 40
--
mind. 60 % als 
Mietreihenhaus

Beratungsverlauf (5)

27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (103)

  • Schulstraße 2008
  • Westfalenstraße
  • Marktallee
  • Grevener Straße
  • Scheibenstraße 1993
  • Münsterstraße
  • Friedhofstraße
  • Langestraße
  • Bischopinkstraße
  • Kanalstraße
  • Schmeddingstraße 1999
  • Weißenburgstraße 2000
  • Wolbecker Straße
  • Fliednerstraße 2002
  • Stolbergstraße 2005
  • Braunsbergstraße 2005
  • Werlandstraße 2006
  • Dorbaumstraße 2006
  • Salzmannstraße 2007
  • Immelmannstraße
  • Brucknerstraße 2008
  • Metzer Straße
  • Deermannstraße 2012
  • Hörsterstraße
  • Korduanenstraße
  • Catharina-Müller-Straße
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  • Bremer Straße 54
  • Viktoriastraße 2
  • Münzstraße 15
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  • Horstmarer Landweg
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  • Enschedeweg
  • Boelckeweg
  • Hospitaliterweg
  • Prozessionsweg
  • Erbdrostenweg 1995
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  • Nelkenweg 1996
  • Heckenweg
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  • Ramertsweg 2003
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  • Merschkamp
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  • Sternkamp 2008
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  • Maikottenweg 2010
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  • Am Kolk 1994
  • Am Steintor
  • Am Hagen 1994
  • Zur Eckernheide
  • Am Borggarten
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  • Umgehungsstraße 1994
  • Westhoffstraße 1992
  • Clevornstraße 1993
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  • Hoher Heckenweg
  • Ossenkampstiege
  • Dülmener Straße 2002
  • Wulferdingheide
  • Herwarthstraße 8f
  • Albertsheide
  • Meesenstiege 1994
  • Twenhövenweg 1993
  • Gasselstiege 1994
  • Samlandufer
  • Grenkuhlenweg
  • Canisiusweg 1995
  • Eschstraße 1996
  • Wangeroogeweg
  • Schlautstiege 1999
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  • Osttor
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  • Im Hain

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0244/2009
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37