V/0244/2009
Anträge zur Wohnungspolitik
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Anlage 1Kommunale Wohnungspolitik in Münster
51449 Zeichen
Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Poli-
tikfeld im steten Wandel
Die Wohnungspolitik der Stadt Münster wurde in den letzten beiden Jahrzehnten durch das
Handlungsprogramm Wohnen (HPW) mitgeprägt. Das HPW liefert die konzeptionellen Orien-
tierungen für die Ausrichtung der wohnungspolitischen Aktivitäten in Münster. Es wurde
erstmalig 1993 vom Rat beschlossen und seither dreimal fortgeschrieben. Die letzte Fort-
schreibung datiert aus dem Jahr 2005. Die Ratsbeschlüsse zum HPW erfolgten weitgehend
einstimmig. Die Bezeichnung als Handlungsprogramm stammt aus der Erstauflage, mit der
eine Reihe von Maßnahmen zur Linderung der damaligen massiven Versorgungsengpässe
auf den Weg gebracht wurde. Die späteren Fortschreibungen des HPW hatten eher konzep-
tionellen Charakter und konzentrierten sich auf die Vorbereitung von Weichenstellungen für
eine Neuausrichtung der kommunalen wohnungspolitischen Aktivitäten. Eine Neuausrichtung
ist mehrfach erforderlich geworden, weil sich Rahmenbedingungen veränderten und neue
Anforderungen an die Stadtpolitik gestellt wurden.
1. Rückzug des Bundes und Liberalisierung des Wohnungsmarktes
Die Anforderungen an die Wohnungspolitik sind in erster Linie von der demografischen Ent-
wicklung abhängig. Mehr noch als die Einwohnerzahl ist die Entwicklung der Haushalte für
den Wohnungsmarkt relevant. Aber auch die Einkommensentwicklung, Konjunkturzyklen,
die Arbeitsplatzentwicklung, neue rechtliche Bestimmungen und nicht zuletzt der Erfolg der
Hochschulen wirken sich auf die Wohnungspolitik in Münster aus. Für die gemeindliche Ebe-
ne ist dabei auch die Aufgabenteilung zwischen Bund, Land und Gemeinden von Bedeutung.
Jahrzehntelang war die Wohnungspolitik vorwiegend eine Domäne der Bundespolitik. In den
ersten Nachkriegsjahrzehnten sind mit massiver Unterstützung des Bundes Millionen von
Wohnungen gebaut worden, um die Kriegsfolgen auszugleichen und „breite Schichten“ mit
Wohnraum zu versorgen. Im Vergleich zu den damaligen Aufgaben der Wohnungspolitik
sind die heutigen wohnungspolitischen Probleme gering. Bereits zur Mitte der 80er Jahre galt
die Wohnungsfrage für den Bund als gelöst. Der Bund hat sich seither schrittweise aus der
Verantwortung für die Wohnungsversorgung zurückgezogen und die Ausgestaltung der
Wohnungspolitik im Verlauf der Jahre den Ländern und Gemeinden überlassen. Dieser
Rückzug wurde durch einen Abbau von Subventionen begleitet, z. B.:
• Wegfall des Steuerprivilegs für die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
• Abschaffung der degressiven Abschreibung für Mietwohnungen
• Abschaffung der Eigenheimzulage
Gleichzeitig wurde ein neues Verständnis der wohnungspolitischen Aufgaben der öffentli-
chen Hand geprägt. Nicht mehr die Versorgung breiter Schichten, sondern „Hilfen für Perso-
nengruppen mit Marktzugangsschwierigkeiten“ wurde als öffentliche Aufgabe definiert. Der
individuelle Anspruch auf Wohnraum rückt damit in den Hintergrund. Personen und Haushal-
te sollen stattdessen zum selbständigen Agieren am Wohnungsmarkt befähigt werden. Dazu
werden individuelle Hilfen angeboten. Die Wohnungsversorgung ist dadurch zunehmend
dem Markt überlassen worden. Die Wohnung wird immer mehr zu einer Ware, die unter
Marktbedingungen gehandelt wird und Eingang findet in die Wertschöpfungsketten weltweit
agierender Unternehmen.
1
Anlage 1 zur Vorlage an den Rat 244/2009
2. Neue Wohnungsengpässe infolge der Ost-West-Wanderung
Diese Entwicklungen werden überlagert von räumlichen Disparitäten, die zum Ende der 80er
Jahre auf dramatische Weise deutlich wurden. Das Prosperitätsgefälle zwischen Ost und
West hat nach Öffnung der Grenzen gewaltige Wanderungsbewegungen ausgelöst, die in
den Zielregionen in kurzer Zeit zu Engpässen auf dem Wohnungsmarkt führten. Die Stadt
Münster hatte in wenigen Jahren den Zuzug von 10.000 Einwohnern zu verkraften. Der
Wohnungsneubau, der in der zweiten Hälfte der 80er Jahre auf ein Niveau von unter 1000
WE je Jahr gesunken war, konnte mit dem Ansturm der zusätzlichen Wohnungssuchenden
nicht Schritt halten. Die Wohnungsversorgung der wachsenden Bevölkerung wurde für die
Stadt Münster zu einem großen Problem. Die Stadtpolitik reagierte auf diese Herausforde-
rung und verstärkte die Aktivitäten zur Baulandentwicklung und Wohnbauförderung. Mit der
Erstauflage des Handlungsprogramm Wohnen von 1993 wurden diese Aktivitäten gebündelt
und aufeinander abgestimmt.
3. Die Anfänge des Handlungsprogramm Wohnen
Damals wurde im großen Stil der vorbereitende Grunderwerb durch die Stadt Münster for-
ciert. Neue Instrumente wurden erprobt, um eine zügige und für die Gemeinde kostengünsti-
ge Flächenaktivierung zu ermöglichen. Im R ahmen einer „Baulandoffensive“ gelang es, viele
neue Wohnbaugebiete, die teilweise heute noch in der Besiedlungsphase sind (Roxel Nord,
Gievenbeck Südwest, Wolbeck Nord) anzustoßen. Bis heute wirken auch die organisatori-
schen Regelungen nach, die seinerzeit getroffen wurden, um die Schritte zur Baulandent-
wicklung zu koordinieren und die Wohnbautätigkeit anzukurbeln. Als Instrument zur Steue-
rung der Leistungen zur Baulandentwicklung wurde das Baulandprogramm etabliert, mit dem
festgelegt wird, welche neuen Baugebiete zu welchem Zeitpunkt zur Baureife geführt werden
sollen. Das Baulandprogramm ist Grundlage für die Koordination der städtischen Leistungen,
die zur Baureife führen. Aus Effizienzgründen und um Verzettelung zu vermeiden wurde der
Vorrang bei der Baulandentwicklung zunächst auf die großen Neubaugebiete gelegt. Als
glücklicher Umstand erwies sich zu Beginn der 90er Jahre auch, dass einige Kasernen-
standorte verfügbar wurden, die sich hervorragend für den Wohnungsbau eigneten.
4. Kontinuität statt einmaliger Anstrengung
Der damalige Kraftakt war möglich, weil in Anbetracht der Versorgungsengpässe und der
hohen öffentlichen Aufmerksamkeit ein großer politischer Konsens zwischen allen Fraktionen
des Rates erzielt werden konnte, der lange genug anhielt, um die wichtigsten Maßnahmen
gemeinsam auf den Weg zu bringen. Doch während über den kurzfristigen Handlungsdruck
noch Einigkeit herrschte, traten bereits früh Meinungsverschiedenheiten zum langfristig an-
gelegten Mengengerüst auf, das sich nicht mit der Engpassbeseitigung begnügte, sondern
die argumentative Grundlage schuf für eine langf ristig kontinuierliche Baulandentwicklung
und die Erforderlichkeit einer anhaltend hohen Bautätigkeit begründete. In einem mehrjähri-
gen Klärungsverfahren ist dann das Mengengerüst und die dahinter stehende fachliche Posi-
tionierung auf den Prüfstand gestellt worden. Im Verlauf des Klärungsverfahrens konnten die
wohnungspolitischen Orientierungen der Stadt geschärft und gefestigt werden. Folgende
Erkenntnisse haben sich seither als handlungsleitend durchgesetzt:
• Wohnungsbedarf ist kein kurzzeitiges Phänomen, das durch einmalige Aktionen be-
reinigt werden kann. Wohnungsbedarf entsteht permanent neu. Motor des Woh-
nungsbedarfs ist die Haushaltsentwicklung. Die Zahl der Haushalte wächst allein
schon aufgrund der Tendenz zur Verkleinerung der Haushalte und zusätzlich durch
2
Einwohnerzuzüge. Die Tendenz zur Verkleinerung der Haushalte ist ungebrochen.
Deshalb ist Kontinuität in der Baulandentwicklung und im Wohnungsbau erforderlich.
• Die Einwohnerentwicklung einer Stadt ist kein autonomer Prozess. Sowohl gesamt-
städtische Fortzüge und Zuzüge, als auch kleinräumige Bewegungen in der Stadt sind
durch die Stadtpolitik beeinflussbar. Auf der Grundlage einer robusten wirtschaftlichen
Entwicklung kann die Einwohnerentwicklung durch ein attraktives Bauland- und Wohn-
raumangebot gefördert werden.
• Es ist ein anerkanntes Ziel der Stadtentwicklung in Münster, für diejenigen, die in
Münster arbeiten und wohnen wollen, auch entsprechende attraktive Wohnangebote
bereitzustellen. Dadurch soll die Suburbanisierung und der Anstieg der Pendlerzahlen
eingedämmt werden. Die Stadt kann an den Wanderungsgewinnen der Region parti-
zipieren.
5. Entspannung durch Mietwohnungsbau
Nach Abschluss des Klärungsverfahrens sind mit dem HPW 1996 die mittel- und langfristi-
gen Mengenziele neu bestimmt worden. Um die Ziele der Stadtpolitik zu erreichen, wurde
eine jährliche Bauleistung von rd. 1800 WE, davon 2/3 im Mehrfamilienhausbau als Orientie-
rungswert festgelegt. Für die jährliche Erschließungsleistung wurde ein Zielwert von rd. 1500
WE verabschiedet. In den langfristigen Planungen bis 2010 (GEP, FNP) sollten Flächen für
23.000 Wohnungen gesichert werden.
Diese Mengenziele konnten weitgehend erreicht werden
1. Die Baufertigstellungen in Münster
überstiegen sogar bis zur Jahrtausendwende den angestrebten Durchschnittswert von 1800
WE pro Jahr. Die Wohnungsengpässe konnten dadurch in wenigen Jahren überwunden wer-
den.
Abbildung 1: Wohnungsneubau seit 1985
1985 86 87 88 89 1990 91 92 93 94 1995 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 2005 06 07 08
Jahr
0
500
1000
1500
2000
2500
Wohnungen
Einfamilienhäusern
Mehrfamilienhäusern
fertiggestellte Wohneinheiten in
1 Vgl. Karten und Liste im Anhang
3
Ausschlaggebend für diesen Erfolg waren die enormen Leistungen der Wohnungsunterneh-
men im Mietwohnungsbau. Vor allem in Hiltrup West, Gievenbeck (Toppheide, Gievenbeck
Südwest), Coerde (Edelbach, Portsmouth-Kaserne) Gremmendorf (südlich Angelsachsen
Weg, nördlich Gremmendorfer Weg) entstanden Wohnsiedlungen mit hohen Mefa-Anteilen.
Ein gutes Drittel davon ist dem Sozialen Wohnungsbau zuzurechnen.
6. Qualitätsoffensive und Vorrang für Eigenheimbau
Mit der Überwindung der quantitativen Versorgungsengpässe entstand zunehmend Spiel-
raum, um den qualitativen und strukturellen Anforderungen mehr Gewicht zu verleihen. Für
den Geschosswohnungsbau wurde bereits in der 2. Hälfte der 90er Jahre eine Qualitätsof-
fensive eingeleitet mit dem Ziel, nicht nur für ein Dach über’m Kopf zu sorgen, sondern ver-
stärkt auch höherwertige Wohnanlagen zu schaffen, die dauerhaft attraktive Wohn- und Le-
bensbedingungen bieten. Es wurde nun verstärkt darauf geachtet, Wohnformen zu mischen,
um einseitige Konzentrationen zu vermeiden. Auch die Erkenntnis, dass der Eigenheimbau
in Münster hinter den Erfolgen der Nachbargemeinden zurückblieb, führte dazu, den einge-
schlagenen Weg kritisch zu reflektieren.
Mit der 2. Fortschreibung des HPW im Jahr 2000 wurde der Focus der städtischen Woh-
nungspolitik daher stärker auf den Eigenheimbau gelegt. Ziel war es, die Münsteraner Neu-
baugebiete im Vergleich zu den Nachbargemeinden auch für den Einfamilienhausbau wett-
bewerbsfähig zu machen. Der angestrebte Efa-Anteil in neuen Baugebieten wurde auf 2/3
angehoben - zu Lasten der Potenziale für den Mehrfamilienhausbau. Eine Vielzahl kleinerer
Baugebiete, die sich vorrangig für den Eigenheimbau eignen, wurde zusätzlich in das Bau-
landprogramm aufgenommen. Der Zielwert für die jährliche Bauleistung wurde auf 1500 WE
und für die Erschließungsleistung auf 1200 WE herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die liegen-
schaftliche Präsens der Stadt im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit privater Unternehmen
zurückgefahren, um die finanziellen Belastungen der Stadt zu senken. Diese Korrektur der
wohnungspolitischen Orientierungen durch das HPW 2000 erschien opportun, weil sich zum
Ende der 90er Jahre andeutete, dass die stür mische Phase der Siedlungsentwicklung, die
von der starken Zuwanderung ausgelöst wurde und sich vor allem im Mietwohnungsbau nie-
derschlug, zu Ende ging.
7. Rückgang des Mietwohnungsbaus und Boom beim Eigenheimbau
Die positive Entwicklung, die sich seither im Eigenheimbau in Münster eingestellt hat, ist die-
ser Weichenstellung zu verdanken. Im Eigenheimbau konnte auch nach 2000 das Fertigstel-
lungsniveau der 90er Jahre gehalten werden. Im Jahr 2007 wurde als Nachwirkung der aus-
gelaufenen Eigenheimzulage noch einmal ein Spitzenwert erzielt. Die Bauleistung im Miet-
wohnungsbau brach jedoch deutlich ein, so dass die zusätzlichen Wohnungsangebote ins-
gesamt nicht ausreichten, um die auf Münster gerichtete Nachfrage zu decken. Der Rück-
gang des Mietwohnungsbaus ist aber keine Münster spezifische sondern eine bundesweite
Erscheinung. Die Bauleistung in Münster liegt im Vergleich zu Städten ähnlicher Größenord-
nung und Struktur immer noch relativ hoch. Anders als vor 20 Jahren führt die in Relation zu
den angestrebten Werten zu geringe Bauleistung heute nicht mehr zu gravierenden Versor-
gungsengpässen. Diejenigen, die in Münster keine passende Wohnung finden oder mit den
Marktverhältnissen in der Stadt nicht zu recht kommen, wählen vielfach Wohnstandorte au-
ßerhalb Münsters und entlasten damit den Wohnungsmarkt der Stadt. Inzwischen führt der
Wegfall der Eigenheimzulage auch in Münster zu einem Rückgang beim Eigenheimbau.
Doch auch dies wird keine neue Wohnungsnot auslösen. Die Auswirkungen einer zu gerin-
4
gen Wohnbautätigkeit und der veränderten Rahmenbedingungen sind heute subtiler als frü-
her, aber vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen keineswegs unbedenklich
für die Stadtentwicklung.
8. Marktliberalisierung mit sozialpolitischen Folgen
Die sozialen Begleiterscheinungen der Liberalisierung des Wohnungsmarktes treten nach
und nach in Erscheinung. Trotz individueller Unterstützung des Staates bilden sich Perso-
nengruppen heraus, die unter Marktbedingungen Schwierigkeiten haben, eine bezahlbare
Wohnung zu bekommen. Anders als der Bund kann sich die Stadt nicht aus der sozialen
Verantwortung für die Unterbringung dieser Menschen zurückziehen. Da der Bestand an
preisgebundenen Wohnungen künftig weiter schrumpfen wird, verengen sich die Spielräume
zur Versorgung von Wohnungshilfefällen durch die Stadt weiter. Diese Problematik betrifft
einen relativ kleinen Personenkreis und bedarf des ergänzenden Einsatzes sozialpolitischer
Instrumente. Die große Masse der Bevölkerung in Münster verfügt dagegen über ausrei-
chend finanzielle Spielräume, um individuelle Wohnvorstellungen unter Marktbedingungen
realisieren zu können. Sie wählen als Marktakteure die Wohnangebote und Standorte aus,
die ihren qualitativen Vorstellungen und ihrer Zahlungsfähigkeit entsprechen. Die Gemein-
den, die ein Interesse haben, die zahlungsfähigen Bevölkerungsgruppen mit Wahlmöglich-
keiten innerhalb der Stadtgrenzen zu halten, sind gezwungen, entsprechend attraktive
Wohnangebote bereitzustellen.
9. Die Vorwirkung der demografischen Entwicklung
In Anbetracht der langfristig bevorstehenden demografischen Veränderungen werden die
Möglichkeiten der zahlungsfähigen Bevölkerungsgruppen, unter den Wohnungsangeboten
eine geeignete Wohnung (Wohnform und Standort) zu finden, voraussichtlich größer werden.
Die langfristigen Entwicklungen werden auch in Münster dazu führen, dass Wohnungsanbie-
ter um eine knapper werdende Nachfrage in Wettbewerb treten müssen. Viele professionelle
Wohnungsanbieter stellen sich heute schon vorsorglich auf diese Entwicklung ein und ach-
ten verstärkt auf die langfristige Attraktivität ihrer Wohnungsangebote. Sie investieren in die
Qualität der Bestände, verzichten aus Furcht vor künftigen Leerständen bereits heute auf
Neubau und suchen sich die Mieter aus, die am ehesten den langfristigen Vermietungserfolg
garantieren. Personen und Haushalte mit einer kritischen Mietvergangenheit werden immer
weniger akzeptiert. Eine ganz andere Strategie verfolgen die Unternehmen, die Wohnungs-
bestände als Renditeobjekte erworden haben. Sie erwirtschaften ihre Erträge oft auf Kosten
der Substanz und der Bewohner.
Auch das Themenfeld „Wohnen im Alter“ hat infolge der demografisch bedingten Nachfrag-
entwicklungen der letzten Jahre eine große Marktrelevanz erhalten. Bevorzugte Standorte
für Neubauvorhaben aus diesem Marktsegment sind die Ortsmitten der Stadtteile. Neubau-
ten für Geschoßwohnungen entstehen nur noch an langfristig attraktiven Standorten und in
der Regel im oberen Preissegment. Der Mietwohnungsbau an der Peripherie erscheint der-
zeit bereits zu riskant. Die zurückhaltende Schaffung von neuen Mietwohnungen hat eine
tendenziell Preis steigernde Wirkung und trifft in erster Linie wiederum Haushalte mit wenig
Geld. Gleichzeitig sorgen die strukturellen Effekte des demografischen Wandels dafür, dass
die Anbieter von Gebrauchteigenheimen ihre Preisvorstellungen immer weniger realisieren
können.
5
10. Wohnungsmarkt als Entwicklungshemmnis
Die Verhaltensweisen der Wohnungswirtschaft sind zwar betriebswirtschaftlich nachvollzieh-
bar, aber aus Sicht der Stadtentwicklung in Münster suboptimal. Denn trotz stagnierender
Einwohnerzahlen wird die Zahl der Haushalte in Münster noch lange anwachsen und zusätz-
lichen Wohnungsbau erfordern. Lediglich in den Hauhaltstypen, die in der Regel Eigenheime
erwerben (Familien, 30- bis 45-Jährige), gehen die Haushaltszahlen zurück. In diesem Seg-
ment kann der Bedarf zunehmend aus den Bestandsangeboten gedeckt werden. Münster
hat aber noch auf lange Sicht die Chance, ein erfolgreicher Wirtschafts- und Hochschul-
standort zu bleiben und dadurch Zuzüge in die Stadt zu bewirken. An der Hochschule und
am Arbeitsplatz kann man aber nicht wohnen. Um aus Beschäftigten und Studenten auch
Einwohner zu machen, braucht man die passenden Wohnungsangebote. In der Vergangen-
heit ist es in Münster nicht gelungen, den Beschäftigtenzuwachs in einen entsprechenden
Einwohnerzuwachs umzuwandeln. Fehlende geeignete Wohnungsangebote haben die Ein-
wohnerentwicklung limitiert.
Abbildung 2: Beschäftigte und Einwohner
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahresmitte
95
100
105
110
115
120
125
130
135
140
145
1990 = 100
Zuwachs der sozialv ersicherungspf lichtig
Beschäf tigten am Arbeitsort Münster:
insgesamt in Münster
mit Wohnort in Münster
Einpendler
Viele Münsteraner Beschäftigte sind aus Münster in die Nachbargemeinden abgewandert
oder haben sich als Zuziehende sofort vor den Toren der Stadt nieder gelassen und kommen
nun Tag für Tag als Pendler in die Stadt. Der relative Anstieg der Einpendlerzahlen seit 1990
ist doppelt so groß wie das relative Arbeitsplatzwachstum. Für jede Wohnung, die in Münster
zu wenig gebaut wurde, fehlen heute der Stadt zwei Einwohner. Dabei sind die Einwohner
das wichtigste Kapital einer Stadt, nicht nur weil an jedem Einwohner auch ein wirtschaftli-
ches Potenzial (Kaufkraft, Zuweisungen, u. a.) hängt, sondern weil nur Menschen Vitalität
und Vielfalt in die Stadt bringen und das städtische Leben mit ihren Aktivitäten bereichern.
Schrumpfende Städte sind Städte im Niedergang. Di e Stadtpolitik in schrumpfenden Städten
wird in die Defensive gedrängt und verliert Gestaltungsspielräume. Das Regieren in
schrumpfenden Städten ist weitaus unangenehmer als in prosperierenden Städten. Münster
hat aber gute Voraussetzungen, um langfristige Schrumpfungsprozesse in beherrschbaren
6
Grenzen zu halten. Mit steigender Aussicht der Stadt Münster, ihre günstigen wirtschaftli-
chen Entwicklungschancen auch für eine positive Einwohnerentwicklung nutzen zu können,
schwinden die Gründe für die Zurückhaltung der Investoren im Mietwohnungsbau.
11. Neuausrichtung durch HPW 2005
Diese Überlegungen haben dazu geführt, mit dem HPW 2005 die Aufmerksamkeit auf die
bevorstehenden demografischen Veränderungen und den resultierenden Handlungsbedarf
für die städtische Wohnungspolitik und den Wohnungsmarkt als Standortfaktor zu lenken. Mit
Beschluss des HPW 2005 hat die Stadtpolitik daher eine neue Weichenstellung vorgenom-
men und die städtische Wohnungspolitik in den Kontext der Stadtentwicklung gestellt. Die
städtische Wohnungspolitik soll nicht auf die Aufgaben der sozialverantwortlichen Woh-
nungsversorgung und die Baulandentwicklung für den Eigenheimbau beschränkt bleiben und
den Rest dem Markt überlassen. Die Wohnungspolitik soll vielmehr Beiträge leisten, um die
strategischen Ziele der Stadtentwicklung zu erreichen und den Standort Münster zu stärken.
Als neues Handlungsfeld ist mit dem HPW 2005 die „strategische Wohnstandortentwicklung“
beschlossen worden mit der Aufgabe, den Wohnungsmarkt in Münster zu einem fördernden
Faktor für die Einwohnerentwicklung zu machen. Diese Aufgabe erfordert die Zuversicht aller
Akteure in die Stärken der Stadt und ihre langfristig günstigen wirtschaftlichen Chancen. Nur
mit der Aussicht auf anhaltende Prosperität, können ausreichend Investitionen für ein attrak-
tives und nachfragegerechtes Wohnungsangebot in allen Marktsegmenten akquiriert und
realisiert werden. Der Soziale Wohnungsbau vermag dazu nur einen geringen Beitrag zu
leisten. Weniger als 8 % des Wohnungsbestandes in Münster sind derzeit sozial gebunden –
mit rückläufiger Tendenz. Seine große Bedeutung ergibt sich aus der sozialen Verantwor-
tung der Stadt für die Wohnungsversorgung marktschwacher Personen und Haushalte, aber
nicht aus den Überlegungen zur Wohnstandortentwicklung.
12. Handlungsfelder der strategischen Wohnstandortentwicklung
Mit der strategischen Wohnstandortentwicklung hat die Stadt wohnungspolitisches Neuland
betreten. Es geht dabei im Kern um die Beeinflussung des Marktgeschehens im Interesse
der Stadtentwicklung. Grundlage ist die Erkenntnis, dass die Stadt zwar nicht direkt ins
Marktgeschehen eingreifen kann, aber durchaus Chancen hat, Marktakteure zu stimulieren,
bei ihren betriebswirtschaftlich determinierten Entscheidungen die positiven Rückwirkungen
einer prosperierenden Stadtentwicklung einzubeziehen – nach dem Motto „wenn die Stadt
weiterhin attraktiv bleibt und prosperiert, dann lassen sich auch in der Wohnungswirtschaft
gute Geschäfte machen“. Daher liegt es im Eigeninteresse der Wohnungsmarktakteure, die
erfolgreiche wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Stadt zu unterstützen und mit
der Stadt zu kooperieren, um den Wohnstandort zu stärken. Die Bereitschaft dazu haben die
heimischen Akteure des Wohnungsmarktes im Arbeitskreis Wohnen in Münster (AK WiM)
2
mehrfach erklärt. Die Arbeitsteilung zwischen den Kooperationspartnern ist durch die originä-
ren Zuständigkeiten unter Marktbedingungen vorgeprägt. Die Stadt – mit Ausnahme ihres
städtischen Tochterunternehmens Wohn+Stadtbau - baut selbst keine Wohnungen und kann
auch nicht Marktakteure zu bestimmten Handlungsweisen verpflichten. Investive Maßnah-
men (Wohnungsneubau und Anpassung des Wohnungsbestandes an die sich verändernde
2 Der AK WiM bietet eine Plattform zum regelmäß igen Austausch zwischen Politik, Verwaltung und
den Wohnungsmarktakteuren. http://www.muenster.de/stadt/stadtplanung/raum-wohnen-ak.html
7
Nachfrage) sind Sache der Wohnungswirtschaft, während die öffentliche Hand die wichtige
Funktion hat, günstige Rahmenbedingungen für stadtentwicklungspolitisch erwünschte woh-
nungswirtschaftliche Aktivitäten zu schaffen. Von der Stadt dominierte Handlungsfelder sind
z.B.
• die Flächen- und Standortentwicklung für den Wohnungsneubau in nachfragegerech-
ten Lagen,
• die Unterstützung und Begleitung von Wohnbauvorhaben der Wohnungswirtschaft,
deren Realisierung im öffentlichen Interesse liegt,
• Initiativen und Koordinationsleistungen zur qualitativen Bestandsentwicklung in Quar-
tieren mit identifiziertem Handlungsbedarf,
• die Profilierung des Wohnstandortes in Verbindung mit dem Wirtschaftsstandort Müns-
ter,
• das Aufzeigen und die Vermittlung von langfristigen Tendenzen der Einwohnerent-
wicklung und deren Auswirkungen auf die Wohnungsnachfrage
• Information und Sensibilisierung der Öff entlichkeit über die Handlungserfordernisse
zur Wohnstandortentwicklung.
Seit Beschluss der strategischen Wohnstandortentwicklung mit dem HPW 2005 ist es jedoch
nicht voll gelungen, die neuen städtischen Handlungsfelder mit dem erforderlichen Nach-
druck zu besetzen. Die Stadtpolitik tut sich noch schwer, ihre Rahmen setzende Rolle im
Gefüge der Marktakteure zu akzeptieren. Sehr erfolgreich verlaufen aber die Aktivitäten, um
den Wohnstandort Münster nach außen hin zu profilieren und das Interesse auswärtiger In-
vestoren zu wecken. Heimische Wohnungsunternehmen vermissen jedoch zuweilen Unter-
stützung bei der Realisierung gesamtstädtisch zielkonformer aber lokal sensibler Vorhaben
und bedauern, dass langfristige strategische Ziele allzu schnell kurzfristigen Erfolgen geop-
fert werden. Die strategische Wohnstandortentwicklung in Münster kann bisher noch wenig
Konkretes vorweisen.
13. Aufschrecken durch Heuschrecken und Hartz IV
In Öffentlichkeit und Politik traf das neue Handlungsfeld „strategische Wohnstandortentwick-
lung“ in den vergangenen Jahren kaum auf Resonanz. Die wohnungspolitische Diskussion
wurde weiterhin von Fragen zur sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung dominiert. Fol-
gende Sachverhalte zogen das öffentliche und das politische Interesse auf sich:
• Die Furcht vor dem Verlust von Steuerungspotenzialen zur sozialen Wohnraumver-
sorgung durch die anhaltende Schrumpfung des sozial gebundenen Wohnungsbe-
standes.
• Die Furcht vor anhaltenden finanziellen Belastungen durch die hohen Wohnkostenzu-
schüsse nach SGB II.
• Die Furcht vor dem Eindringen weltweit agierender, ausschließlich renditeorientierter
Unternehmen auf den heimischen Wohnungsmarkt.
Vor diesem Hintergrund stellten die im Rat vertretenen Fraktionen mehrere Anträge, in de-
nen das Bemühen im Vordergrund stand, der absehbaren Schrumpfung des sozialgebunde-
nen Wohnungsbestandes in Münster entgegen zu wirken, damit die Stadt weiterhin ihren
sozialpolitischen Verpflichtungen nachkommen kann. In den Anträgen wurden allerdings die
kommunalen Handlungsspielräume der Sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung sehr
8
optimistisch eingeschätzt. Die Handlungserfordernisse der strategischen Wohnstandortent-
wicklung, die sich aus der Beschlusslage zum HPW 2005 ableiten lassen, wurden in Relation
dazu wenig bedacht. Angesichts dieses Sachverhaltes sah sich die Verwaltung gegenüber
der Politik in der Pflicht, über die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der Sozialverant-
wortlichen Wohnungsversorgung zu informieren und stärker für die Aufgaben der strategi-
schen Wohnstandortentwicklung zu sensibilisieren. Mit dieser Zielsetzung wurde ein Inter-
fraktioneller Arbeitskreis gebildet, um im Dialog zwischen allen Beteiligten aus Politik und
Verwaltung die grundlegenden Positionen zu klären und auf problemgerechte Lösungen hin-
arbeiten zu können.
14. Der Interfraktionelle Arbeitskreis
Der Interfraktionelle Arbeitskreis hat inzwischen seine Arbeit wieder eingestellt. Über die
Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen konnte in einigen zentralen Punkten kein Einverneh-
men erzielt werden. Als strittig erwiesen si ch sowohl das Maß und die Konsequenz, mit de-
nen die Stadt den Sozialen Wohnungsbau unterstützen soll, als auch der Stellenwert der
mittelbar wirkenden Leistungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den freifinan-
zierten Mietwohnungsbau in Münster. Es gibt daher keine gemeinsame Perspektive, um ei-
nen breiten wohnungspolitischen Konsens zu erzielen. Trotzdem deuten sich bereits heute
zu Teilaspekten eine Reihe von Gemeinsamkeiten an, die erwarten lassen, dass die Stadt-
politik zu gemeinsamen Positionen findet, die das Vertrauen der Marktakteure in die heutigen
Stärken bekräftigen und auch die günstigen Entwicklungsperspektiven des Wohnstandorts
Münster fördern. Einen wichtigen Beitrag dazu haben die Erkenntnisprozesse zum demogra-
fischen Wandel geleistet, dessen Relevanz für die Wohnungspolitik immer stärker erkannt
wird.
15. Offene Fragen zur langfristigen Entwicklung
Die erwartete demografische Entwicklung liefert heute bereits wichtige Orientierungen für die
Aktivitäten der Wohnungswirtschaft. Aus Sicht der Stadtentwicklung sollten jedoch woh-
nungswirtschaftliche Investitionen nicht nur in Reaktion auf die Nachfrageentwicklung erfol-
gen. Die Schaffung attraktiver Wohnungsangebote ist geradezu eine Vorleistung zur Ein-
wohnerentwicklung. Diese Aufgabe der kommunalen Wohnungspolitik (Wohnstandortent-
wicklung) ist ein integrativer Bestandteil der Stadtentwicklung in Münster und damit ihren
strategischen Entwicklungszielen verpflichtet. Dabei ist sich die Stadt Münster ihrer günsti-
gen Entwicklungsperspektiven als Wirtschafts-, Hochschul- und Wohnstandort bewusst. Ge-
rade wegen der stadtspezifischen Chancen benötigen die für die Wohnstandortentwicklung
maßgeblichen, qualitativ umschriebenen strategischen Ziele zu ihrer Wirksamkeit auch eine
stadtspezifische quantitative Ausprägung und Differenzierung. Die Orientierung an Bundes-
und Landestrends wird der spezifischen Situation des Wohnungsmarktes in Münster selten
gerecht. Auch in den von Bund und Land gefertigten Prognosen zur Einwohner- und Woh-
nungsmarktentwicklung werden die spezifischen Verhältnisse Münsters nur unzureichend
aufgegriffen. Die stadteigene Bevölkerungsprognose bildet die Einwohnerentwicklung stets
treffender und schärfer ab, als die Prognosen des LDS.
Für die Wohnungsmarktentwicklung in Münster fehlt derzeit ein solides und ausreichend dif-
ferenziertes Mengengerüst, das den strategischen Zielen der Stadt vor dem Hintergrund der
demografisch bedingten Nachfrageentwicklung gerecht wird. Die derzeitigen quantitativen
Orientierungen beruhen auf Erfahrungswerten unter Einbeziehung erkennbarer Entwick-
lungstendenzen mit einer begrenzten Reichweite. Unsicherheiten bestehen jedoch hinsicht-
9
lich der Ausdifferenzierung der Wohnungsnachfrage im Hinblick auf Standorte, Wohnformen,
Eigentumsformen u. ä., als auch in Bezug auf die realisierbaren Wanderungsgewinne vor
dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung. Auch die künftige Aufgabenteilung zwi-
schen freifinanziertem und gefördertem Wohnungsbau bedarf einer Klarstellung. Es deutet
viel darauf hin, dass die Stadt Münster im Mietwohnungsbau immer weniger mit dem öffent-
lich geförderten Wohnungsbau rechnen kann. Die Stadt Münster muss sich voraussichtlich
weitgehend selbst helfen und günstige Rahmenbedingungen für den Bau von freifinanzierten
Mietwohnungen schaffen.
Solange die Stadt kein robustes, abgestimmtes und fachlich untermauertes Mengengefüge
hat, bleibt ein weites Feld für Spekulationen und Meinungsbekundungen und den Marktak-
teuren fehlt eine verlässliche Orientierung. Es wäre daher auch für Münster an der Zeit, sich
von Expertenseite fundierte Grundlagen zur langfristigen Absicherung und Ausrichtung der
kommunalen Wohnungspolitik erarbeiten zu lassen.
16. Von der Entwicklung von Neubaugebi eten zur Standortentwicklung im
Siedlungsbestand
Das klassische Instrument der Stadtpolitik zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ist die Flä-
chenbereitstellung durch Planungsrecht und Erschließung. Die Bauland- und Liegenschafts-
politik orientiert sich dabei an bewährten Handlungsmustern. Jahrzehntelang musste auf die
Entwicklung der Wohnungsbedarfe und der Nachfragepräferenzen mit einer Ausweitung der
Siedlungsbereiche reagiert werden. In der Wohnbaulandentwicklung in Münster stand die
Umwandlung von Ackerland in Wohnsiedlungsflächen im Vordergrund und das sog. „Zwie-
belschalenmodell“ lieferte dafür das räumliche Leitbild. Neubaugebiete sollten sich an die
vorhandenen Siedlungen anschmiegen und mit dem Altbestand zusammenwachsen. Tat-
sächlich ist es der Stadt sehr gut gelungen, die Außenstadtteile durch dosierte Zuwächse zu
robusten und attraktiven Siedlungseinheiten zu entwickeln, die ihre Eigenständigkeit wahren
konnten und hohe Lebensqualität bieten. Die Liegenschaftspolitik hat diese Entwicklungen –
solange es erforderlich war – vorbereitet und unterstützt.
Die Entwicklungsaussichten, die mit dem demografischen Wandel verbunden sind, bringen
nun die alten Leitbilder ins wanken. Allein die Tatsache, dass die Haushalte, die für den Ei-
genheimbau infrage kommen, weniger werden, während gleichzeitig die Angebote an Ge-
brauchteigenheimen infolge des Generationswechsels deutlich zunehmen werden, macht
aus großen neuen Eigenheimsiedlungen an der Peripherie ein Auslaufmodell. Die Bodenbe-
vorratung zur Vorbereitung neuer Wohnbaugebiete am Stadtrand konnte mit dem absehba-
ren Ende der stürmischen Phase der Siedlungsentwicklung zu recht zurückgefahren werden.
Die Haushaltstypen, die in den kommenden Jahren zahlenmäßig zulegen und Wohnungen
nachfragen werden, suchen Standorte in einem städtischen Umfeld, mit kurzen Wegen zu
den Versorgungs- oder Freizeitangeboten. Standorte mit diesen Qualitäten liegen fast aus-
schließlich innerhalb der vorhandenen Siedlungsbestände. Die derzeit bevorzugten Standor-
te im Mehrfamilienhausbau spiegeln diese Nach fragepräferenz bereits wider. Das künftige
liegenschaftliche Engagement und auch die Planungsleistungen der Stadt sollten nun darauf
ausgerichtet werden, die von der Nachfrage geforderten wohnbaulichen Entwicklungen zu
flankieren. Die Baulandentwicklung wird folglich ihren Schwerpunkt von der Entwicklung von
Neubaugebieten für den Eigenheimbau auf die Standortentwicklung für den Mehrfamilien-
hausbau verlagern müssen. Darüber herrscht in der Wohnungspolitik in Münster bereits ein
breiter Konsens.
10
11
Die Umstellung ist bereits in vollem Gang. In den letzten Jahren sind die Chancen zur
Standortentwicklung, die sich im Zuge der Konversion (Militär-, Post-, Gewerbeflächen) er-
geben haben, konsequent genutzt worden. In einigen Fällen hat die Stadt selbst Umbaupro-
zesse initiiert (Schulstraße). Mit dem Votum der Politik werden derzeit die wenigen unbebau-
ten städtischen Liegenschaften in innerstädtischen Lagen für die Wohnbebauung vorbereitet.
Auf diesen Flächen soll verstärkt der Soziale Wohnungsbau zum Zuge kommen. Doch die
Potenziale auf städtischen Flächen bringen nur geringe Mengeneffekte. Die Stadt ist weiter-
hin angewiesen auf die Standortentwicklungen, die von privater Seite initiiert und realisiert
und von städtischen Leistungen begleitet werden (z.B. Osmo-Gelände). Doch wie bisher,
werden diese Aktivitäten voraussichtlich allein nicht ausreichen, um die Nachfrage nach
Wohnraum in zentralen Lagen zu decken.
Angesichts dieser Sachlage stellt sich die Frage, wie die Entwicklung von nachfragegerech-
ten Standorten forciert und auf die Preisbildung Einfluss genommen werden kann. Dabei ist
zu bedenken, dass es nicht zwingend ist, dass die Initiativen und Projektentwicklungen im
Siedlungsbestand überwiegend der privaten Initiative überlassen bleiben. Die Stadt kann ihr
Engagement in der Flächenentwicklung und Standortaktivierung im Siedlungsbestand ver-
stärken und selbst Entwicklungschancen im Raum erkennen und tatkräftig angehen. Dazu
wäre neben den Planungsleistungen und dem Einsatz kommunikativer Instrumente auch ein
verstärkter Einsatz liegenschaftlicher Instrumente, wie z.B. eines revolvierenden Bodenfonds
erforderlich, die -auch im Rahmen liegensch aftlicher Verhandlungen mit Grundstückseigen-
tümern- der Stadt wieder mehr Einflussmöglichkeiten verschaffen. Die Leistungen der Stadt
auf diesen Gebieten sind in den vergangenen Jahren zugunsten der privaten Seite - u.a. zur
Entlastung des städtischen Haushalts im Rahmen des kameralistischen Systems- zurückge-
fahren worden. Denn nur durch die Kopplung von planerischen und liegenschaftlichen In-
strumenten ist es denkbar, nicht nur auf die Standortentwicklung für den Wohnungsbau son-
dern auch auf die Preisgestaltung (hier Miethöhe) Einfluss zu nehmen.
Die zur Standortentwicklung im Bestand erforderlichen Verfahren sind aufwendiger als die
Verfahren zur Baulandentwicklung auf unbebauten Ackerflächen. Entwicklungsaufgaben
dieser Art sind nur mit einem stärkeren fi nanziellen und personellen Engagement zu bewerk-
stelligen. In den kommenden Monaten wird zu klären sein, mit welchem Einsatz und mit wel-
cher Intensität die Standortentwicklung für den Wohnungsbau in Münster unterstützt werden
soll. Der Zwischenerwerb entwicklungsfähiger (bebauter und minder genutzter) Grundstücke
ist die Eintrittskarte in eine erfolgreiche Standortentwicklung.
Kennziffer Gebiet baureif
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
152-01A Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr., Teil 1 1990 0 18
341-04 Clemenshospital/Sternbusch 1990 0 62
519-01B Horstmarer Landweg/Wasserw., Teil B 1990 22 93
635-02B Heidkamp, südl. Teil / B 1990 43 0
872-09 Wolbeck-Wigbold 1990 6 60 8 8
973-01B Hünenburg, 1. Änderung 1990 4 12
513-02C Gievenbach/Gronauweg, 1.Änd.,2.Teil 1991 27 1
814-01B Keltenweg, westl. Teil 1991 0 35
972-02C Westfalenstr./Albertsheide, 3. Teil 1991 33 81
973-02A Hünenburg/Meesenstiege, nördl. Teil 1991 0 0
513-06 Waldorfschule 1992 8 1
518-02A Toppheide, Randbereiche 1992 0 124
635-04 Südlich der Westhoffstr. 1992 97 137 39 20
959-03B Osttor/Am Herzkamp, westl.Teil 1992 50 0
966-03B Marktallee/DEK, Teil I, Blockinnenb. 1992 1 83 1 10
972-02D Westfalenstr./Albertsheide, 4. Teil 1992 40 185 24 9
314-02 Östlich Reinhold-Friedrichs-Str. 1993 4260
332-01 Südpark/Clevornstr. 1993 0 28
333-01A Friedr.-Ebert-Str./Scheibenstr. 1993 0 30
513-01C Enschedeweg/von-Esmarch-Str./1.Ä. 1993 0 12
761-02B Gelmerheide, Ergänzung 1993 24 0 4 0
863-02B Östlich Twenhövenweg 1993 4070
964-04 Nördl. Im Dahl 1993 18 21 6 0
972-02E Westfalenstr./Albertsheide, 5. Teil 1993 37 70 10 49
281-01A Yorkring/ Gasselstiege 1994 0 84
281-01B Grevener Str./Steinfurter Str. 1994 0 33
333-01B Scheibenstr./Eichsfelder Str. 1994 0 6 26 57
441-01 Südlich Zum Guten Hirten 1994 70 0
518-02B Toppheide, innerer Teil 1994 53 11
518-02C Toppheide, nördl. Erweiterung 1994 69 141
518-02D Toppheide, südl. Teil 1994 0 316
543-04A Mecklenbeck - Mitte, nordöstl. Teil 1994 23 45
615-01A Edelbach/Samlandufer, nördl. Teil 1994 15 80
716-02 Östlich Schmittingheide/ Umgehungsbahn 1994 49 42
812-02 Boelckeweg/Umgehungsstr. 1994 19 0
863-04B Östlich Am Kolk 1994 17 0
872-08A Am Steintor/Juffernkamp, nördlicher Teil 1994 0 61
873-01B Münsterstr./Grenkuhlenweg mittlerer Teil 1994 26 7 21 0
964-03 Am Hagen 1994 48 10
965-03B Friedhofstr./Marktallee, innerer T. 1994 0 91 3 21
Fertigstellungen verbleibendes
Potenzial am
01.01.2008
Anhang zur Anlage 1, Vorlage V/0244/2009
Kennziffer Gebiet baureif
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes
Potenzial am
01.01.2008
971-01D Hi 14, 6. Änd. (Hospitaliterweg) 1994 25 0
971-02 Südl. Langestr./Meesenstiege 1994 95 52
972-02G Westfalenstr./Albertsheide, 7. Teil 1994 0 101
973-02B Hünenburg/Meesenstiege, südl. Teil 1994 37 121
313-01 Bischopinkstr./Canisiusweg 1995 4 11 5 0
454-02A Prozessionsweg/Zum Guten Hirten, äuße
r 1995 1 63
825-05 Nördl.Erbdrostenweg 1995 40 0
872-08B Am Steintor/Juffernkamp, südlicher Teil 1995 84 37 7 0
465-03 Markweg/Sibeliusstr. 1996 98 54
615-01B Edelbach/Samlandufer, südl. Teil 1996 26 66 3 20
615-01C Edelbach/Samlandufer, östl. Teil 1996 32 227 7 0
814-03A Südl. Angelsachsenweg, mittl. Teil 1996 40 66
814-03B Südl. Angelsachsenweg, nördl. Teil 1996 58 0
814-03C Südl. Angelsachsenweg, südl. Teil 1996 106 0 1 0
825-04A Erbdrostenweg/ Loddenbach,mittlerer Teil 1996 9 63
825-04B Erbdrostenweg/ Loddenbach, nördl. Teil 1996 21 2
825-04C Erbdrostenweg/ Loddenbach, südl. Teil 1996 86 18
873-05 Goldbrink/Eschstr. 1996 66 29 0 12
958-03 Südl. Tulpenweg / Westl. Nelkenweg 1996 63 30 5 0
543-04C Mecklenbeck - Mitte, südwestl. Teil 1997 52 0
543-04F Mecklenbeck - Mitte, nordwestl. Teil 1997 33 27
615-04A Portsmouth-Kaserne/Hoher Heckenweg,
B 1997 0 202
957-01 Im Hain/ Grosse Lodden 1997 28 1
972-03A Westl. Meesenstiege, nördl. Teil, 1. Teil 1997 75 0
471-01A Lincoln-Kaserne Umbau 1998 0 174
515-01 Gievenbeck Südwest (VEP), nördl. Teil 1998 501 579 74 383
517-06 Östlich Nünnigweg 1998 77 8 7 0
615-04B Portsmouth-Kaserne/Hoher Heckenweg,
N 1998 106 167 14 0
623-01B Kanalstr./Wangeroogeweg (neu) 1998 36 0 7 0
873-04 Goldbrink III, Lerschmer 1998 64 16
471-01B Lincoln-Kaserne Neubau 1999 62 120
523-01B Südl. Schmeddingstr. 1999 65 72
543-04E Mecklenbeck - Mitte, innerer Teil 1999 112 41
543-05 Mecklenbeck-Schlautstiege 1999 26 0 2 0
545-04 Mecklenbeck Ossenkampstiege südl. HB
Z 1999 12 35 0 12
772-02 Dorbaum, Kerkamp 1999 170 2 14 0
825-06A Gremmendorfer Weg/Südl. Loddenbach,
n 1999 81 22 6 18
971-06 Malteserstr 1999 55 16
972-03B Westl. Meesenstiege, nördl. Teil, 2. Teil 1999 133 29 16 12
261-01 Schlachthofgelände 2000 0 154
323-03 Weißenburgstr. 2000 10 120 16 71
Kennziffer Gebiet baureif
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes
Potenzial am
01.01.2008
332-02 "Post-Gelände" Friedrich-Ebert-Str 2000 0 77
454-02B Prozessionsweg/Zum Guten Hirten, inner e 2000 1 30 4 0
523-01A Soetenkamp 2000 27 0 7 0
543-04B Mecklenbeck - Mitte, östl. Teil 2000 32 54 0 25
716-03A "Post Gelände" Wolbecker Straße, nördl..
T 2000 0 50
825-06B Gremmendorfer Weg/Südl. Loddenbach, s 2000 87 15 23 26
972-02F Westfalenstr./Albertsheide, 6. Teil 2000 24 0 31 0
465-02 Nördl. Hacklenburg 2001 94 0
526-03 Rudolf-Harbig-Weg/ Technologiepark 2001 37 0
959-03C Osttor/Am Herzkamp Erweiterung 2001 49 0 13 0
525-07 Sentrup, nördl. Fliednerstraße 2002 24 0
561-03B Südlich Dülmener Str. 2002 37 69 75 24
561-05A Albachten, nördl. Erweiterung , östl.Teil 2002 48 0 15 0
561-05B Albachten, nördl. Erweiterung , westl. Teil 2002 65 1 7 0
323-04 Haus Sentmaring 2003 27 36 0 7
515-03M Gievenbeck Südwest (VEP), Ramertsweg 2003 0 32 17 43
515-03N Gievenbeck Südwest (VEP), Ramertsweg 2003 248 1 80 56
543-04D Mecklenbeck - Mitte, südl. Teil 2003 56 26
562-06 Albachten / Nördl. DB-Strecke 2003 113 5 178 0
964-02 Im Dahl 2003 44 0 3 0
333-02 Friedrich-Ebert-Str 2004 0 28
344-02 westl.Kappenberger Damm / Buswende 2004 21 7 5 0
575-04A Roxel Nord, Teil 1 2004 47 0 12 0
716-03B "Post Gelände" Wolbecker Straße, südl.T
e 2004 47 0
761-09 Gelmer, Zur Eckernheide / Gittruperstraß e 2004 4080
966-04B Südl. Marktallee/Bahnhofsbereich 2004 0 0 0 60
983-01A Amelsbüren-Süd., nördl. und nordöstl.Teil 2004 132 16 23 36
263-02 Stolbergstr. 2005 44 0 1 0
575-04B Roxel Nord, Teil 2 2005 129 8 45 108
681-01C Ortskern Sprakel 2005 46 0 53 40
712-03 Merschkamp / Braunsbergstr. 2005 27 0
983-01D Amelsbüren-Süd, südöstl. Teil 2005 96 0 7 34
342-02 Duesbergweg / Werlandstr. 2006 0 0 70 0
473-02A Germania, nördl. Teil 2006 0 0 0 122
543-04H Mecklenbeck - Mitte, westl.. Erweiterung 2006 2 1 36 0
772-03A westlich Dorbaumstraße 2006 41 0 28 3
874-02A Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, 1.T
e 2006 9 22 205 57
262-03 ehem. Franziskaner Kloster 2007 0 0 0 93
471-02 westl. Prinz-Claus-Kaserne 2007 23 0 39 100
472-02 westl. Salzmannstr. 2007 14 0 50 0
473-02B Germania, südl. Teil 2007 0 0 0 200
Kennziffer Gebiet baureif
seit
Efa Mefa Efa Mefa
in WE in WE in WE in WE
Fertigstellungen verbleibendes
Potenzial am
01.01.2008
761-05 Gelmer, Gelmerheide 2007 7 0 69 0
761-10 Westl.Schiffahrter Damm/ Südl. Eckernhe i 2007 0 0 21 0
772-03B Dorbaum, südl. Immelmannstr.- 1. Teil 2007 0 0 27 15
825-07 Erbdrostenweg/ nördl. Kreisverkehr 2007 0 0 26 0
983-01F Amelsbüren-Süd, südwestl.Teil 2007 0 0 93 16
272-01 Schulstraße 2008 0 0 0 110
291-01 Pottkamp 2008 0 0 0 80
583-06 Nienberge Waltruper Weg 2008 0 0 126 0
614-02 Portsmouth-Kaserne, Sportplatz 2008 0 0 53 28
772-03C Dorbaum, südl. Immelmannstr.- 2. Teil 2008 0 0 158 0
863-06 Östlich Twenhövenweg 2008 0 0 76 24
874-02B Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, mitt 2008 0 0 91 0
964-07 Am Hagen / Brucknerstr. 2008 0 0 14 0
971-08 Sternkamp 2008 0 0 40 0
321-02 Metzer Str. / Südbad 2009 0 0 0 50
523-02 Schmeddingstr., Nord 2009 0 0 55 0
634-05 Kinderhaus, nördl. Wilkinghege/westl. Ga
s 2009 0 0 30 0
716-05 Wolbecker Str. / Niederbeckmann 2009 0 0 75 35
763-03 Sudmühle, östl.Erweiterung 2009 0 0 30 0
263-03 Auf der Horst 2010 0 0 0 90
464-05A Südl. Markweg, 1. Teil 2010 0 0 50 20
543-04G Mecklenbeck - Mitte, südöstl. Teil 2010 0 0 19 108
575-04C Roxel-Nord, Teil 3 2010 0 0 110 0
632-05 Erweiterung Zentrum Kinderhaus 2010 0 0 0 95
681-05 Sprakel, östl. Sprakeler Str /westl. DB 2010 0 0 80 0
712-02 Maikottenweg 2010 0 0 50 0
774-06 Kirschgarten / Bäder 2010 0 0 30 0
871-09 Wolbeck Am Steintor /Petersheide 2010 0 0 100 80
874-02C Wolbeck Nord, nördl. Am Borggarten, nor
d 2010 2 5 187 0
972-04B Westl. Meesenstiege, südl. Teil 1 2010 0 0 100 70
152-01B Hörster-/Sonnen-/Korduanenstr., Teil 2 2011 0 0 0 130
464-05B Südl. Markweg, 2. Teil 2011 0 0 80 0
574-03B Roxel Bahnhof 2011 0 0 60 40
681-04A Sprakel, westl. Erweiterung, nördl. Landw
e 2011 0 0 133 0
761-07 Gelmer, nördl. Wulferdingheide/östl. DEK 2011 0 0 50 0
972-04C Westl. Meesenstiege, südl. Teil 2 2011 0 0 170 0
972-05 Westfalenstr (ehemalige Baumschule Esc 2011 0 0 0 40
585-05 Häger, nördl. DB 2012 0 0 32 0
716-04 Westl. Schmittingheide 2012 0 0 20 0
981-06 Nördl. Deermannstr. 2012 0 0 30 0
/69/105/110/102/97/109/105/108/105/101/110/104/97/117/115/103/101/98/105/101/116/101
/71/101/98/105/101/116/101/32/109/105/116/32/119/101/110/105/103/101/110/32/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/228/117/115/101/114/110
/87/111/104/110/98/97/117/108/97/110/100/98/101/114/101/105/116/115/116/101/108/108/117/110/103/32/49/57/57/48/32/98/105/115/32/50/48/48/55
/75/97/114/116/111/103/114/97/102/105/101
/117/110/100/32/69/110/116/119/117/114/102/58/32/65/110/110/101/109/97/114/105/101/32/72/97/114/106/97/110/115
/87/111/104/110/98/97/117/109/111/110/105/116/111/114/105/110/103
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/77/101/104/114/102/97/109/105/108/105/101/110/104/97/117/115/103/101/98/105/101/116/101
/65/110/116/101/105/108/32/100/101/114/32/87/111/104/110/117/110/103/101/110
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/55/32/98/105/115/32/117/110/116/101/114/32/53/48/32/37
/53/48/32/98/105/115/32/117/110/116/101/114/32/49/48/48/32/37
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/54/56/49/45/48/49/67
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Beschlussvorlage
14551 Zeichen
V/0244/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft - Kommunale Wohnungspolitik in Münster - ein Politikfeld im steten Wandel - Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung Beratungsfolge 27.05.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 17.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt den Bericht „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel“ (Anlage 1) und den Bericht „Entwicklung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Anlage 2) zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt: 2.1. in städtischem Eigentum befindliche Grundstücke, die geeignet sind die Angebotssituation im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu verbessern kurzfristig bereitzustellen, 2.2. baureife innerstädtische Flächenpotenziale und baureife Flächen in den Stadtteilen für den Mehrfamilienhausbau zu mobilisieren, 2.3. zusätzliche Flächen für den Geschosswohnungsbau auf nachfragegerechten Flächenpo- tenzialen und innerhalb von Siedlungsbeständen zu aktivieren, 2.4. einen Vorschlag (Projektskizze) für ein Quartiersmanagement zu erarbeiten, mit dem zu- nächst probeweise und projektbezogen Wohnungsbaumaßnahmen in bestehenden Quar- tieren begleitet werden sollen, 2.5. Instrumente und Leistungsangebote zu entwickeln, mit denen insbesondere diejenigen Haushalte nachhaltig mit Wohnraum versorgt werden, denen der Zugang zum Woh- nungsmarkt wegen besonderer wirtschaftlicher oder persönlicher Hürden erschwert ist. Ei- ne entsprechende Konzeption und eine Darstellung zur Umsetzung erforderlicher Res- sourcen sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, Vorlagen-Nr.: V/0244/2009 Auskunft erteilt: Herr Uplawski Ruf: 492 61 15 E-Mail: Uplawski@stadt-muenster.de Datum: 06.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0244/2009 2.6. das bisherige städtische Beratungsangebot zur Unterstützung neuer und gemeinschafts- orientierter Wohnformen zu intensivieren und künftig auch zur Förderung des genossen- schaftlichen Wohnens einzusetzen. Eine entsprechende Konzeption und eine Darstellung zur Umsetzung erforderlicher Ressourcen sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel aufgrund der weiter anhaltenden schwierigen Haushaltssituation mit einem Vorbehalt versehen werden muss. 4. Mit den o. g. Beschlüssen sind folgende Anträge erledigt: - A-R /0001/2009 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat vom 02.02.2009 (An- lage 3) , - Antrag der Fraktion der UWG/ödp vom 10.02.2009 (Anlage 4), - A-R/0046/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 31.10.2006 (Anlage 6), - A R/0054/2006 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 05.12.2006 (Anlage 7), - A-R/0010/2007 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.03.2007 (Anlage 8). Begründung: Zu 1. In der Zeit von Oktober 2006 bis Dezember 2007 haben die im Rat der Stadt Münster vertretenen Fraktionen mehrere Anträge zur Wohnungspolitik gestellt. Hintergrund dieser Anträge waren der abnehmende Bestand an sozialgebundenen Wohnungen und die Sorge um die künftige Woh- nungsversorgung auf Hilfe angewiesener Bevölkerungsgruppen. Während die ersten Anträge die Nutzung einzelner stadteigener Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau anregten, befassten sich spätere Anträge zunehmend mit grundsätzlichen Fragestellungen der kommunalen Woh- nungspolitik. Die Verwaltung gelangte bei der Bearbeitung der ersten Anträge zu der Auffassung, dass die in den Anträgen formulierten Anliegen weitgehend von Aufgaben der sozialen Woh- nungsversorgung geprägt waren. Da jedoch gerade im Handlungsfeld der sozialen Wohnungsversorgung die kommunalen Steue- rungsmöglichkeiten im Laufe der Jahre deutlich geringer geworden und „klassische“ Instrumente weggebrochen sind oder an Reichweite verloren haben, ließen sich nach Einschätzung der Ver- waltung die an die Anträge geknüpften Erwartungen in vielen Punkten nicht mehr erfüllen. Die Verwaltung sah es als ihre Aufgabe an, diese Feststellung in die Politik hinein zu Kommunizieren. Darüber hinaus vertrat die Verwaltung die Auffassung, dass die Ziele und Anforderungen der stra- tegischen Wohnstandortentwicklung, die mit dem Handlungsprogramm Wohnen im Jahr 2005 vom Rat der Stadt als wesentliche Orientierung der städtischen Wohnungspolitik beschlossen worden sind, über die Antragsanliegen und Handlungsaufträge hinausgehend aufgegriffen werden müss- ten. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2007 (Vorlage V/0919/2007) ist deshalb auf An- regung der Verwaltung ein Interfraktioneller Arbeitskreis zur Wohnungspolitik eingerichtet worden. Ziel der Einrichtung dieses Arbeitskreises war es, die eingeschränkten städtischen Handlungsmög- lichkeiten vor dem Hintergrund der Erwartungen zu erörtern. Eine herkömmliche Antragsbearbei- tung in Form einer Vorlage wurde, in Anbetracht der Komplexität der Sachlage, von der Verwal- tung als nicht Ziel führend eingeschätzt. Diese Einschätzung hat sich im Nachhinein bestätigt. In den gemeinsamen Sitzungen des Interfraktionellen Arbeitskreises wurden Sachverhalte vermittelt und wohnungspolitische Fragestellungen ausgiebig erörtert. Eine Reihe konstruktiver Handlungs- ansätze für eine Erfolg versprechende Neuausrichtung der städtischen Wohnungspolitik unter Be- rücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen konnte erarbeitet werden, auch wenn die mit den Antragsanliegen der Fraktionen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen nicht voll erfüllt wer- den konnten. - 3 - V/0244/2009 Der Arbeitskreis hat im Jahr 2008 insgesamt fünfmal getagt und zum Jahresende seine Arbeit wie- der eingestellt. Über die Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen konnte noch kein Einvernehmen im Sinne einer strategischen Neuausrichtung erzielt werden. Die strittigen Punkte wurden allerdings deutlich herausgearbeitet. Sie sind nicht grundsätzlicher Art, sondern tragen eher dem Willen zur Profilschärfung Rechnung. Als strittig erwiesen sich einerseits das Maß und die Konsequenz, mit denen die Stadt den Sozialen Wohnungsbau unterstützen soll, andererseits wird der politische Stellenwert von lediglich mittelbar wirkenden Leistungen zur Verbesserung der Rahmenbedingun- gen für den freifinanzierten Mietwohnungsbau, die der strategischen Wohnstandortentwicklung geschuldet sind, unterschiedlich eingeschätzt. Der Interfraktionelle Arbeitskreis konnte daher während seiner Laufzeit noch keinen zufrieden- stellenden Abschluss finden. Aus den Erfahrungen im Interfraktionellen Arbeitskreis hat die Ver- waltung die Notwendigkeit abgeleitet, als Grundlage für künftige Entscheidungen zur kommunalen Wohnungspolitik die bisherigen Entwicklungen und Leistungen (Programme und Maßnahmen) der kommunalen Wohnungspolitik in Münster aufzuzeigen und darüber hinaus den wohnungspoliti- schen Handlungsrahmen, in den die heutige Stad tpolitik eingebettet ist, im Zusammenhang darzu- stellen, um allen Beteiligten, insbesondere auch neuen Rats- und Ausschussmitgliedern Gelegen- heit zu geben, den notwendigen Wandel in den wohnungspolitischen Orientierungen der letzten beiden Jahrzehnte nachvollziehen zu können und die einzelnen Phasen der städtischen Woh- nungspolitik vor dem Hintergrund der jeweiligen Rahmenbedingungen einordnen zu können. Diese Funktion übernehmen die anliegenden Berichte. Der Bericht „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel“ soll die derzeitigen Handlungserfordernisse begründen und die vom neuen Rat zu treffenden Ent- scheidungen auf fundierte Grundlagen stellen. Auch der Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ enthält Hintergrundinformationen und verdeutlicht derzeitige Hand- lungserfordernisse und –optionen. Beide Berichte greifen damit wesentliche Inhalte auf, die auch im Interfraktionellen Arbeitskreis erörtert wurden. In der Parallelität der Berichte spiegelt sich in fachlich zu differenzierenden Handlungsansätzen und Zielsetzungen die Dualität der kommunalen Wohnungspolitik in Münster wider, die einer sozial verantwortlichen Wohnraumversorgung weiter- hin verpflichtet bleiben und der zunehmenden Bedeutung einer zukunftsorientierten Wohnstand- ortpolitik und Stadtentwicklung angemessen Rechnung tragen soll. Zu 2. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion Nr. A-R /0001/2009 vom 02.02.2009 (Anlage 3) greift Handlungsansätze auf, die im Interfraktionellen Arbeitskreis zwischen Politik und Verwaltung bereits intensiv erörtert wurden. Dies gilt sowohl für die Aktivierung von zu- sätzlichen Bau- und Siedlungsflächen als auch fü r den Impuls zum Einstieg in ein Quartiersmana- gement sowie hinsichtlich der Erwartungen an anzupassende Betreuungs- und Beratungsleistun- gen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung am Markt benachteiligter Haushalte. Mit den un- ter Ziffer 2.1 bis 2.6 vorgeschlagenen Aufträgen an die Verwaltung werden zielgerichtete Maß- nahmen zur Flächenaktivierung eingeleitet bzw. für einen späteren politischen Beschluss zunächst aufbereitet. Dabei sind die in den Plangebieten vorhandenen Infrastrukturpotenziale und - kapazitäten zu berücksichtigen. Der Beschlusspunkt 2.1 schließt auch die städtischen Grundstücke ein, deren Aktivierung bereits aus Anlass der folgenden Anträge geprüft wurde: • A-R/0046/2006, SPD-Fraktion: „Münster für alle: Preisgünstigen Wohnraum für Alt und Jung schaffen“, • A-R/0054/2006, SPD-Fraktion: „Preiswertes Wohnen in der City, Neubebauung an der Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse“ • A-R/0010/2007, SPD-Fraktion: „Preiswertes Wohnen in der City – Grundstück an der Steinfur- ter Straße / Catharina-Müller-Straße zur Verfügung stellen“ - 4 - V/0244/2009 Der Interfraktionelle Arbeitskreis hat sich intensiv mit den Nutzungspotenzialen und –möglichkeiten der in den o. g. Anträgen aufgeführten städtischen Flächen in der Innenstadt auseinandergesetzt. Teilweise sind bereits entsprechende Maßnahmen in Realisierung. Die Bereitstellung weiterer städtischer Flächen ist in Vorbereitung. In den Anträgen genannte städtische Grundstücke: Eckgrundstück Steinfurter Straße/Yorkring (ehemaliges TÜV-Gelände) Steht für Wohnzwecke nicht zur Verfügung Immobilie Hafenstraße 6-8 Zur Ergänzung der Bürobedarfe des Stadthauses 2 veräußert Von-Steuben-Straße 4-6/Herwarthstraße 8 Für Wohnnutzung nicht prädestiniert. Europawei- te Ausschreibung in Vorbereitung. Steinfurter Straße/Catharina-Müller-Straße Veräußert zur Bebauung mit überwiegend öffentl. geförderten Mietwohnungen Hörsterparkplatz Hörster Straße/Korduanen- straße/Steingasse Mittelfristig ist Standortentwicklung mit Schwer- punkt „Wohnen“ vorgesehen Über die verstärkte Aktivierung von nachfragegerechten Flächen für den Mehrfamilienhausbau in zentralen Lagen, wie sie mit den Beschlusspunkten 2.2 und 2.3 angestrebt wird, herrschte im Inter- fraktionellen Arbeitskreis ein breiter Konsens. Dieses Anliegen, das im Antrag der UWG/ödp vom 10.02 (Anlage 4) zusätzlich ökologisch begründet wird, ist durchgängig auch in den weitergehen- den wohnungspolitischen Anträgen aller Fraktionen zu finden. Sowohl der Antrag A-R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006, als auch der Antrag A-R/0047/2007 der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 und der Antrag A-R/0055/2007 der SPD-Fraktion vom 03.12.2007 regen die verstärkte Flächenaktivierung an. Diese Anträge beinhalten allerdings noch weiterge- hende Erwartungen, die zwar im Interfraktionellen Arbeitskreis grundsätzlich angesprochen wur- den, als Beschlussvorschlag mit dieser Vorlage aber noch nicht aufgegriffen und konkretisiert wer- den konnten. Mit den Beschlussvorschlägen gemäß Ziffern 2.5 und 2.6 werden Handlungserfordernisse und Impulse zur Anpassung und Ausweitung von Betreuungs- und Beratungsangeboten aufgegriffen. Sie betreffen zum einen die Stärkung der sozialen Wohnungsversorgung von Haushalten mit be- sonderen Marktzugangsschwierigkeiten. Zum anderen wird dem in der Stadtgesellschaft zuneh- mend erkennbaren Interesse an alternativen und gemeinschaftsorientierten Wohnformen Rech- nung getragen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sind z.B. neue Wohnmodelle für ältere Menschen, aber auch Mehrgenerationenprojekte unter Mitwirkung externer Partner, wie der Seniorenvertretung, zu unterstützen. Beide Handlungserfordernisse fanden einen grundsätzlichen Konsens im Interfraktionellen Ar- beitskreis. Sie entsprechen einzelnen Anregungen des Antrages A-R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL im Rat der Stadt Münster vom 28.08.2006 sowie des Antrages A-R 0055/2007 der SPD-Fraktion vom 04.12.2007. Diese Teile der Anträge A-R/0036/2006 und A-R 0055/2007 sind damit erledigt. Die mit der Umsetzung entsprechender Konzeptionen notwendigen Ressourcen werden durch die Verwaltung zunächst ermittelt und gegenüber der Politik dargestellt. Zu 4. Die im Beschlusspunkt 4. aufgeführten 5 Anträge sind mit den Aufträgen gem. Beschlusspunkt 2.1 bis 2.6 vollständig erledigt. Weitere Anträge zur kommunalen Wohnungspolitik in Münster, A- R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006 (siehe Anlage 5), A- R/0047/2007 der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 (siehe Anlage 9), A-R/0055/2007 der SPD- Fraktion vom 03.12.2007 (siehe Anlage 10) enthalten noch offene Punkte. Die Verwaltung wird dazu zu gegebener Zeit Entscheidungsvorschläge vorlegen. - 5 - V/0244/2009 In Vertretung In Vertretung gez. gez. Schultheiß Paal Stadtdirektor Stadtrat Anlagen: „Kommunale Wohnungspolitik in Münster – ein Politikfeld im steten Wandel“ (Anlage 1) „Entwicklung der sozialen Wohnraumversorgung“ (Anlage 2) Wohnungspolitische Anträge: A-R /0001/2009 der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 02.02.2009 (Anlage 3) Antrag der UWG/ödp vom 10.02.2009 (Anlage 4) A-R/0036/2006 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.08.2006 (Anlage 5) A-R/0046/2006 der SPD-Fraktion vom 31.10.2006 (Anlage 6) A-R/0054/2006 der SPD-Fraktion vom 05.12.2006 (Anlage 7) A-R/0010/2007 der SPD-Fraktion vom 20.03.2007 (Anlage 8) A-R/0047/2007 der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 (Anlage 9) A-R/0055/2007 der SPD-Fraktion vom 03.12.2007 (Anlage 10)
Anlage 3 bis 10: Anträge zur Wohnungspolitik
40436 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009
1
RATSFRAKTION
02. Febr uar 2009
W
ohnungspolitischer Antrag
Der Rat möge beschließen:
1. In Fortsetzung des bisherigen Handlungsprogramms Wohnen werden zusätzliche An-
strengungen unternommen, dem Rückgang des Sozialwohnungsbestands zu begegnen.
Hierzu werden in einem ersten Schritt kurzfristig geeignete, in städtischem Eigentum be-
findliche Grundstücksflächen für den Geschosswohnungsbau bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung innerstädtischer Flächenpoten-
ziale sowie ausgewiesener Baugebiete in den Stadtteilen einen Vermarktungsplan zu
entwickeln. Im nächsten Schritt sind die Maßnahmen der Stadtentwicklung und Stadtpla-
nung darauf zu konzentrieren, zusätzliche Wohnbauflächen für den Geschosswohnungs-
bau auf marktgerechten Flächen und innerhalb der Siedlungsbestände zu aktivieren.
Auch sind die Potenziale zur Erhöhung des Wohnungsbestandes durch Umwandlung im
Bestand zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in einem Maßnahmeplan darzu-
stellen.
2. In bestehenden Quartieren, in denen durch die hinzukommende Bebauung relevante
Spannungen entstehen können, soll zunächst projektbezogen und probeweise ein beglei-
tendes Quartiersmanagement eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hier-
zu eine Projektskizze vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für Haushalte mit besonderen Marktzugangshemmnissen
ein Konzept zu entwickeln, das Maßnahmen und Instrumente aufzeigt, diesen Personen
angemessenen Wohnraum zu verschaffen. In diesem Konzept sind die zur Umsetzung
erforderlichen Ressourcen aufzuzeigen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein qualifiziertes Beratungsangebot der Stadt Münster,
ggf. in Kooperation mit einem externen Partner, zur Realisierung innovativer bzw.
alternativer Wohnformen zu intensivieren. Insbesondere sollen gemeinschaftliche Wohn-
formen und genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Auch hier sind die erforder-
lichen Ressourcen darzustellen.
Begründung
:
Mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Wohnen im Jahr 2005 (HPW 2005) ist die
Strategische Wohnstandortentwicklung als Handlungsfeld in der Stadtpolitik verankert. Zur
Sicherung der Attraktivität der Stadt Münster wird sich städtische Wohnungspolitik künftig
noch stärker an den Erfordernissen der strategischen Wohnstandortentwicklung ausrichten
müssen, die ein fördernder und entwickelnder Faktor der Stadtentwicklung auch angesichts
des demographischen Wandels ist.
Die Koalition hat ihre Wohnungspolitik in den letzten Jahren konsequent an der Nachfrage
durch die Bürger ausgerichtet. Neben dem weiterhin nötigen Angebot von Einfamilien- und
Reihenhausgrundstücken für Familien aller Einkommensklassen sind Angebote für den frei-
finanzierten und sozialen Mietwohnungsbau zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurden
bereits wichtige Schritte getan. So konnte im geförderten Mietwohnungsbau in den Jahren
Anlage 3 zur Vorlage an den Rat 244/2009
Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009
2
RATSFRAKT ION
2006 und 2007 die Zahl der geförderten Wohneinheiten gegenüber den Vorjahren deutlich
gesteigert werden. Diese Entwicklung soll verstärkt werden. Hierbei kommt der Stadt und
ihrer städtischen Tochter Wohn- und Stadtbau vor allem die Aufgabe zu, Maßnahmen zur
Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung zu ergreifen, um den rückläufigen Zahlen bei
den Sozialwohnungsbeständen zu begegnen.
Neben kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, wie der Bereitstellung geeigneter städtischer
Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau, muss sich ein mittelfristiger Maßnahmenplan
anschließen. Die Anzahl und Größe der verfügbaren Flächen im Eigentum der Stadt Münster
reicht bei weitem nicht aus, die erforderliche Zahl an neuen Wohnungen zu schaffen. Daher
sind in die weitere Planung auch nichtstädtische Flächen mit einzubeziehen. Für die Flä-
chenbereitstellung kommen nicht nur freie Flächen in Betracht, sondern auch brachliegende
und oder umzuwandelnde Flächenressourcen. Der Grundsatz sparsamen Flächen-
verbrauchs gilt auch hier. Im interfraktionellen Arbeitskreis ist deutlich geworden, dass direk-
te Maßnahmen der Stadt, durch Dritte auf nichtstädtischen Flächen sozialen Wohnungsbau
oder freifinanzierten Mehrfamilienhausbau realisieren zu lassen (z. B. im Rahmen von städ-
tebaulichen Verträgen), wenig zielführend sind. Das Prinzip der freiwilligen Mitwirkung Dritter
soll auch künftig gelten. In den Maßnahmenplan sind indirekte und unmittelbare Maßnahmen
zur Schaffung begünstigender Rahmenbedingungen aufzunehmen. Hierzu zählt neben der
Verträglichkeit von Wohnungen und Wohnenden im Quartier auch die Attraktivität der Stand-
orte sowohl für die Investoren als auch für die künftigen Bewohner. Beispielhaft sei hier die
zentrale Lage in einem Stadtteil mit ausreichender Infrastruktur genannt.
Wo durch das Entstehen neuer Wohnbebauung Spannungen in etablierten Quartieren zu
besorgen sind, ist zunächst projektbezogen ein begleitendes Quartiersmanagement zu er-
proben. Dieses Quartiersmanagement soll durch frühzeitiges Handeln Transparenz sicher-
stellen und Beteiligung der Betroffenen gewährleisten.
Die Arbeit im interfraktionellen Arbeitskreis zur Wohnungspolitik hat deutlich gemacht, dass
vor dem Hintergrund eines eher hohen Mietniveaus in Münster und eines nach wie vor an-
haltenden Schrumpfungsprozesses im Mietwohnungsbestand mit auslaufenden Mietpreis-
und Belegungsbindungen der Neubau geförderter Mietwohnungen alleine nicht ausreicht, die
Wohnraumversorgung einkommensschwächerer münsterscher Haushalte sicherzustellen.
Daneben sind weitere Maßnahmen nötig und Instrumente zu entwickeln, die das Ziel der
Versorgung unterstützungsbedürftiger Menschen in Münster mit angemessenem Wohnraum
erreichen helfen. Für am Mietwohnungsmarkt besonders benachteiligte Menschen ist ein
neues Belegungs- und Betreuungsmanagement zu entwickeln, das nicht nur durch einzel-
fallorientierte Hilfen individuelle Vermittlungshemmnisse (überdurchschnittliche mieterbeding-
te Risiken beim Vermieter) abmildert, sondern auch durch nachgehende Betreuung Störun-
gen des Mietverhältnisses beseitigen hilft. So können heute kaum vermittelbare Haushalte in
stabile Mietverhältnisse gebracht werden.
Ein weiterer Mosaikstein ist die Unterstützung innovativer bzw. alternativer Wohnformen. Die
Verwaltung soll hierzu insbesondere das gemeinsame Wohnen von Menschen anstelle der
Vereinzelung und genossenschaftliche Wohnformen - auch zur Eigentumsförderung ein-
kommensschwacher Haushalte – unterstützen und fördern.
Gez. H.-Dieter Sellenriek
CDU-Fraktion
Gez. Carola Möllemann-Appelhoff
FDP-Fraktion
Anlage 4 zur Vorlage V/0244/2009
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0036/2006
im Rat der Stadt Münster
Der Rat möge bes
chließen:
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung zeitnah ein Konzept
vorzulegen, die Anzahl preiswerter Wohnungen in Münster deutlich
auszuweiten durch:
1. Vereinbarungen zur Sicherung von Belegungsrechten,
Kooperationen und Absprachen mit den
Wohnungsunternehmen
2. Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten zum Neubau
preisgebundenen Wohnraums
3. Erweiterung der Handlungsstrategien (Erwirtschaftung von
Mitteln) und Ausbau des Engagements der Wohn- und
Stadtbau im Segment preiswerten Wohnraums
4. Verstärkte Ausweisung von Flächen für den
Mehrfamilienwohnungsbau
5. Nachverdichtung und Umbau im Bestand
6. Verstärkte Bemühungen um eine qualitative Anpassung von
Wohnraum an den Bedarf von Menschen mit
Unterstützungsbedarf durch die Verzahnung mit
erschwinglichen Service- und Betreuungsleistungen
7. Verstärkte Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
für andere Wohnformen u.a. durch eine gezielte Unterstützung
und Beratung bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften,
Finanzierungsmodellen, finanziellen Förderungen und
Kooperationspartnern
8. Unterstützung von Initiativen zur Gründung von
Wohnungsgenossenschaften (Vermittlung von Finanzierungs-
möglichkeiten, Beratung [auch durch SK MLO] etc.)
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Bremer Str. 54
48155 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
gruene.ratsfraktion@muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag
„Preiswerten Wohnraum in Münster
schaffen – Einkommensschwache
Haushalte und den Haushalt der Stadt
23.08.2006
Anlage 5 zur Vorlage V/0244/2009
9. Erhalt preiswerten Wohnraums für die Zielgruppe der
Menschen in Wohnungsnotständen und mit Bedarf nach
Einfachwohnraum (wie z.B. am Rigaweg)
10. Schaffung eines Angebotes von Einfachwohnraum für
Wohnungslose und Wohnungsnotfälle im Umfang von ca. 5
Wohnungen
11. Beratung und Unterstützung privat gemeinnütziger Initiativen
zur Versorgung älterer wohnungsloser Menschen (z.B. bei
Grundstücksaquise etc.)
12. Im Rahmen dieses Handlungskonzeptes werden auch die
Handlungsmöglichkeiten der Stiftungen geprüft
Begründung:
Schon das Handlungsprogramm Wohnen V/0351/2005
hat verdeutlicht,
dass es einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der
sozialverantwortlichen Wohnungsversorgung in Münster gibt. Der
Teilmarkt des preisgebundenen Mietwohnungsbestands umfasst danach
derzeit ca. 11.500 Wohnungen, das sind ca. 8% des gesamten
Wohnungsbestandes. Bis zum Jahr 2016 wird dieser Bestand aufgrund
auslaufender Sozialbindungen auf 7000 Wohnungen schrumpfen. Bereits
bis zum Jahr 2009 entfallen ca. 3440 Wohnungen aus dem Bestand mit
gesetzlichen Bindungswirkungen.
Insbesondere im Bereich des Wohnungsangebotes für Alleinstehende ist
der Handlungsdruck in Münster besonders groß, da hier ein hoher
Marktdruck und Verdrängungswettbewerb durch die hohe Anzahl von
Studenten und Auszubildenden, von älteren Menschen und von
Erwerbslosen besteht. Das statistische Landesamt hat unlängst bekannt
gegeben, dass die Anzahl Alleinlebender in Münster und Aachen in NRW
an der Spitzenposition steht.
Auch viele Haushalte mit Erwerbseinkommen, hier insbesondere auch
junge Familien, verfügen häufig über ein finanzielles Budget knapp
oberhalb des Sozialhilfeniveaus, sodass das insgesamt sehr hohe
Mietpreisniveau in Münster einen ernsthaften Grund darstellt, nicht in
Münster zu wohnen, sondern z.B. in Nachbargemeinden zu wechseln. All
diese Faktoren sind auch für die demografische Entwicklung und die
Zukunft Münsters nachteilig.
Das Handlungsprogramm Wohnen zählt folgende Zielgruppen in Münster
auf, die dringend auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind:
- Alleinstehende (Wohnungslose, Arbeitssuchende sowi e
StudentInnen und Auszubildende
- Menschen im Alter
- Ausländische Familien (insb. Kinderreiche)
- Überschuldete Haushalte
- EmpfängerInnen von SGB II/SGB XII Leistungen
- Personen mit besonderen psychosozialen Problemen
Die Wohn- und Stadtbau (W+S) verweist in ihrem Jahresbericht auf einen
Leerstand von 2 Wohnungen aufgrund von Modernisierungsbedarf bei
einer Warteliste von 3000 Interessenten. Ein Wechsel im
Wohnungsbestand findet kaum statt. In 2005 hat die W+S Euro 1,4 Mio.
an den städtischen Haushalt abgeführt (in 2004 waren es 2 Mio.). Mit dem
Vorhaben der Starterhäuser will die Wohn- und Stadtbau einen richtigen
Weg gehen, doch darf dies nicht der einzige Ansatz sein.
Die Situation in Münster wird durch das Vorhaben der Landesregierung,
den Wohnungsbestand der Landes-Entwicklungs-Gesellschaft (LEG) zu
veräußern, noch einmal drastisch verschärft. In Münster sind von dieser
geplanten Veräußerung 6.031 Haushalte betroffen. Die LEG hält 50
Prozent der Anteile an der WGM (Wohnungsgesellschaft Münsterland)
sowie über 90 Prozent an der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft
Nordwestdeutschland (GWN) mit Sitz in Münster.
Die Stadt Münster hat im Jahr 2005 41,3 Mio. € für die Mietkosten von
10.289 SGB II Beziehenden Haushalten aufbringen müssen. Diese Kosten
werden für das Jahr 2006 voraussichtlich um weitere 8 Mio. steigen, da die
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II kontinuierlich weiter
gestiegen ist.
Mit dem Gutachten von Rödl & Partner wurde unlängst aufgezeigt, dass
eine wesentliche Ursache der im NRW Vergleich überdurchschnittlich
hohen Kosten für die KdU der in Münster ausgesprochen niedrige Anteil
geförderten Wohnraums ist. So lag danach in Münster der Anteil der
öffentlich geförderten Wohnungen bei 7,8% und damit weit hinter Städten
wie Aachen oder Bielefeld, aber auch unterhalb der Stadt Bonn mit 8,6%.
Folgerichtig können in Münster daher auch nur 34% der
wohnungssuchenden und berechtigten Haushalte mit einer
Sozialwohnung versorgt werden, in Bonn werden immerhin 45% der
Haushalte abgedeckt. Neben einem verstärkten Engagement für mehr
Arbeitsplätze stellt die Versorgung mit preiswertem Wohnraum deshalb
eine wichtige Handlungsstrategie auch zur Senkung der Kosten der Stadt
Münster dar.
Der Bericht zur aktuellen Situation im Bereich „Alleinstehender
Wohnungsloser und Familien in Wohnungsnotsituationen“ V/0256/2006
verweist auf 450 alleinstehende Wohnungslose, davon derzeit 48
alleinstehenden Männern die befristet in privatem Wohnraum eingewiesen
wurden und denen bald Wohnungsalternativen angeboten werden
müssen. Gerade im Bereich der Wohnungssicherung und der Vermeidung
von Wohnungslosigkeit ist ein Angebot von einfachem, funktionalem
Wohnraum unerlässlich. Fehlt dieser Wohnraum werden aufwändige und
betreuungsintensive Hilfsangebote der Wohnungslosenhilfe von weniger
hilfsbedürftigen Wohnungssuchenden genutzt.
gez. Maria Klein-Schmeink
gez. Helga Bennink
gez. Wilhelm Breitenbach
gez. Christof Hoffmann
gez. Manfred Kehr
gez. Hery Klas
gez. Jutta Möllers
gez. Jörn Möltgen
gez. Carsten Peters
gez. Tim Rohleder
gez. Ilse Schleef
gez. Claudia Scholz
gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Brigitte von Schoenebeck
SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0046/2006
im Rat der Stadt Münster
1
Antrag
31.10.2006
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
M
ünzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
mail: spdfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de
Münste r für alle: Preisgünstigen Wohnraum
für Alt und Jung schaffen!
Der Rat der Stadt Müns
ter möge beschließen:
Um der angespannten und sich voraussichtlich weiter verschärfenden Situation auf
dem Teilmarkt der preisgünstigen Wohnungen zu begegnen, wird die Verwaltung
beauftragt, folgende Maßnahmen einzuleiten:
1. Deutliche und möglichst schnelle Ausweitung des Angebots an geeigneten
baureifen und verfügbaren Grundstücken für den Mehrfamilienwohnungsbau
(mit Vorrang für Mietwohnungen) - insbesondere in integrierten
innerstädtischen und innenstadtnahen Lagen.
2. Prüfung und Einleitung planungsrechtlicher und/oder liegenschaftlicher
Schritte zu folgenden städtischen Grundstücken bzw. Immobilien für die
Bebauung mit Mehrfamilienhäusern bzw. die Umnutzung im preisgünstigen
Wohnungssegment (mit Vorrang für Mietwohnungen):
•• •• Eckgrundstück Steinfurter Straße/Yorkring (ehemaliges TÜV-Gelände):
Schwerpunkt preisgünstiges Wohnen.
•• •• Grundstück und Gebäude Hafenstraße Nr. 6 - 8: Schwerpunkt
preisgünstiges Wohnen für junge Familien und für Studierende.
•• •• Eckgrundstück Steinfurter Straße/Catharina-Müller-Straße:
Schwerpunkt preisgünstige Kleinwohnungen für alte und für junge
Menschen.
•• •• Gebäude Von-Steuben-Straße 4 - 6 sowie 8: Schwerpunkt
preisgünstiges Wohnen.
3. Prüfung der im Zuge des Abzugs der britischen Streitkräfte absehbar frei
werdenden rund 850 Wohneinheiten in Gremmendorf, Coerde und
Gievenbeck auf ihre Verfügbarkeit als preisgünstiger Wohnraum für Familien
(sowohl im Falle einer ggf. notwendigen Neubebauung wie des Erhalts der
vorhandenen Häuser).
Anlage 6 zur Vorlage V/0244/2009
2
4. Bericht an den Rat der Stadt zur Vermarktungssituat ion von
Mehrfamilienhausgrundstücken in den Neubaugebieten der Außenstadtteile in
den Jahren 2000 bis 2005 sowie Erarbeitung von Hand lungsvorschlägen mit
dem Ziel, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum a uch in den
Außenstadtteilen zu vergrößern.
5. Bericht an den Rat der Stadt zur Entwicklung und ak tuellen Situation in
Münster in dem Wohnungssegment, der für die Wohnrau mversorgung
obdachloser Menschen geeignet ist. Darauf aufbauend zielgruppenorientierte
Handlungsvorschläge zur Verbesserung der Lage.
6. Prüfung, ob ehemals gewerblich genutzte Flächen (z. B. langfristig leer
stehende Ladenlokale und Büroräume) für wohnwirtsch aftliche Zwecke
genutzt werden können und entsprechende Beratung de r jeweiligen
Hauseigentümer.
Begründung:
Angesichts der dramatischen Verknappung des preisge bundene Wohnungsangebot
in Münster von 19.500 Wohnungen in 1985 auf aktuell 11.000 (7,6 % aller
Wohnungen) und auf voraussichtlich 7.000 Wohnungen im Jahre 2016 muss endlich
entschieden gegengesteuert werden. Die bislang vorg esehenen bzw. eingeplanten
Zuwächse im Rahmen der Neubauförderung reichen bei weitem nicht aus, die
enormen Verluste an Sozialbindungen in den kommende n Jahren auszugleichen.
Zusätzlich wird sich durch den von der schwarz-gelb en Landesregierung geplanten
Verkauf der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mi t ihren großen
Wohnungsbeständen die Situation in Münster absehbar weiter verschärfen.
Um neue Impulse zu setzen, bedarf es nach Auffassun g der SPD-Ratsfraktion
insbesondere einer gezielten Grundstücksmarktpoliti k, die Investoren baureife
Grundstücke vor allem in sogenannten „integrierten Lagen“ anbietet. Es erscheint
daher dringend geboten, die Prioritäten der liegens chaftlichen Angebotspolitik in
diese Richtung zu verändern. Darüber hinaus sollte die Stadt Münster auch ihren
eigenen Gebäudebestand - soweit zur Veräußerung ans tehend - auf eine mögliche
Umnutzung in Richtung eines preiswerten Wohnungsang ebotes überprüfen und
entsprechende Vorschläge entwickeln. Selbstverständ lich sollte die Wohn+Stadtbau
hier einbezogen werden.
Zu den genannten Einzelgrundstücken: Das seinerzeitige Vermarktungsverfahren zur
Vergabe des unbebauten städtischen Grundstücks an d er Ecke Steinfurter
Straße/Yorkring (ehemaliges TÜV-Gelände) ist am 31. 12.2005 mit negativem
Ergebnis beendet worden (Hochhausprojekt „York-Towe r“). An diesem Standort ist
nun wegen der dringenden Notwendigkeit weiterer inn erstädtischer Wohnangebote
eine Wohnbebauung - mit zusätzlichen untergeordnete n Dienstleistungsfunktionen -
sinnvoll. Der städtebaulichen Verträglichkeit einer Neubebauung sollte u.a. mit Blick
auf das Erschließungskonzept sowie die Höhenentwick lung besondere Beachtung
geschenkt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die bislang vorgesehene
Straßenrandbebauung entlang von Steinfurter Straße und Yorkring beibehalten
werden soll.
3
Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 ist im überwiegenden Eigentum der Stadt und wird
derzeit nur provisorisch bzw. überwiegend gar nicht genutzt. Aufgrund der günstigen
innerstädtischen Lage ist eine Nutzung des Standort s für studentisches Wohnen
und/oder für preiswertes Wohnen für junge Familien vorstellbar. Es ist daher unter
Beteiligung der Wohn+Stadtbau zu prüfen, ob ein Umb au des Gebäudes oder eine
Neubebauung für Wohnzwecke an diesem Standort machb ar ist. Zu prüfen ist auch,
ob eine Umnutzung auch ohne den Teil des Gebäudes m öglich ist, der derzeit noch
im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht (Viktoriastraße 2).
Das unbebaute städtische Grundstück an der Ecke Ste infurter Straße/Catharina-
Müller-Straße zeichnet sich u.a. durch die Nähe zur City, die gute ÖPNV-Anbindung
und die direkte Nachbarschaft zu Dienstleistungsang eboten in den Bereichen
Gesundheit und Einzelhandel aus. Daher wäre an dies em Standort eine
Neubebauung mit Geschosswohnungsbau zu prüfen mit d em Ziel, preiswerte
Kleinwohnungen in der Innenstadt für alte und für j unge Menschen anzubieten. Das
Wohnungsangebot für alte Menschen in der Innenstadt darf sich nach Auffassung
der SPD-Fraktion nicht auf teure „Senioren-Residenz en“ verengen. In diesem
Zusammenhang sollte die Zusammenarbeit mit der Seni orenvertretung Münster
gesucht werden.
Die beiden städtischen Bürogebäude Von-Steuben-Stra ße 4 – 6 sowie 8 stehen seit
zwei Jahren leer und sollen veräußert werden. Aufgr und des insbesondere in der
Innenstadt fehlenden preiswerten Wohnungsangebots s ollte unter Beteiligung der
Wohn+Stadtbau intensiv geprüft werden, ob ein Umbau der Gebäude oder eine
Neubebauung für Wohnzwecke an diesem Standort machbar ist.
Die britischen Soldatenfamilien nutzen derzeit in d en Stadtteilen Gremmendorf,
Coerde und Gievenbeck rund 850 Wohneinheiten, vorwiegend in Einfamilienhäusern.
Deren Übergang auf den freien Wohnungsmarkt muss ni cht zuletzt in seinen
Konsequenzen für die städtische Wohnungs- und Baufl ächenpolitik intensiv geprüft
werden. Aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ist von der Stadt
vor allem darauf hin zu wirken, dass hier preiswert e Wohnmöglichkeiten für junge
Familien angeboten werden können.
Für die zukünftige zivile Nutzung der beiden insges amt 77 ha großen britischen
Kasernen in Gremmendorf und Gievenbeck ist - möglic herweise auf der Grundlage
von städtebaulichen Ideenwettbewerben und Machbarke itsstudien - zunächst eine
Rahmenplanung zu entwickeln, die sowohl gesamtstädt ische Anforderungen
berücksichtigt, als auch die besonderen Bedürfnisse und Entwicklungsbedingungen
der beiden betroffenen Stadtteile aufnimmt. In dies em Zusammenhang sollte
wohnungspolitischen Anforderungen besondere Beachtung geschenkt werden.
Zur kommunalen Verantwortung in der Wohnungspolitik zählt auch die angemessene
Bereitstellung eines ausreichenden Angebots für von Obdachlosigkeit betroffene
Bürger. Hierzu sollte dem Rat baldmöglichst ein Ber icht vorgelegt werden, der
Aufschluss gibt zur Entwicklung der letzten Jahre s owie zur aktuellen Situation.
Darauf aufbauend möge die Fachverwaltung Handlungse mpfehlungen vorlegen, die
für die Zukunft zufriedenstellende Entwicklungsperspektiven eröffnet.
Vielfach ist in unterschiedlichen Wohngebieten zu b eobachten, dass vor allem
kleinere Ladenlokale (aber auch Büroräume) nicht me hr fortgeführt werden und dann
über Jahre hinweg leer stehen. Hier wäre eine Änder ung in Richtung Wohnnutzung
4
häufig der bessere Weg – der von Seiten der Stadt i m Rahmen von Information und
Hilfestellung begleitet werden sollte.
Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter
Beanka Ganser Dr. Michael Jung Moritz von Schmel ing
Alexander Bercht Marianne Koch Anne Schulze Wint zler
Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn
Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson
Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger
Marianne Hopmann
SPD-Fraktion Antrag Nr. A-R/0054/2006
im Rat der Stadt Münster
Antrag
05.12.2006
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
mail: spdfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de
Preiswertes Wohnen in der City -
Neubebauung an Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Um der angespannten und voraussichtlich sich weiter verschärfenden Situation auf
dem Teilmarkt der preiswerten Wohnungen insbesondere in innerstädtischen Lagen
zu begegnen, wird die Verwaltung beauftragt, folgende Maßnahmen einzuleiten:
Prüfung und Einleitung der planungsrechtlichen und liegenschaftlichen Schritte mit
dem Ziel einer Neubebauung mit Mehrfamilienhäusern (bei Vorrang für
Mietwohnungen) für das derzeit noch als Parkplatz genutzte Areal im Bereich
Hörsterstraße / Korduanenstraße / Steingasse.
Begründung:
Angesichts der allgemein für die Zukunft erwarteten dramatischen Verknappung des
preisgebundenen Wohnungsangebots in unserer Stadt muss nach Auffassung der
SPD schnell und entschieden gegengesteuert werden. Um neue Impulse zu setzen,
bedarf es insbesondere einer gezielten Liegenschaftspolitik der Stadt, die baureife
Grundstücke vor allem in innerstädtischen Lagen entwickelt und interessierten
Investoren anbietet.
Das Areal zwischen Korduanenstraße, Steingasse und der Häuserzeile an der
Hörsterstraße wird derzeit als Parkplatz genutzt und hat einschließlich Nebenanlagen
eine Größe von insgesamt etwa 8.700 qm; davon stehen ca. 6.500 qm im
städtischen Eigentum. Angesichts der umliegenden Wohnbebauung, der fußläufigen
Nähe zu den zentralen Einkaufs- und Dienstleitungsangeboten der City sowie der
hervorragenden Anbindung an den ÖPNV bietet sich dieser Standort für eine
Neubebauung mit Geschosswohnungsbau an - mit dem Ziel, einen möglichst großen
Anteil an preiswerten Wohnungen anzubieten. Die Durchführung eines
Architektenwettbewerbs ist zu prüfen. Das an diesem Standort wegfallende
öffentliche Stellpatzangebot soll durch den Neubau eines Parkhauses am Alten
Steinweg ausgeglichen werden.
Wolfgang Heuer Marianne Hopmann Karsten Rahn
Alexander Bercht Ralf Hubert Moritz von Schmeling
Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Philipp Gabriel Marianne Koch Joachim Tonn
Beanka Ganser Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhjalmsson
Anne Hakenes Kurt Pölling Holger Wigger
Anlage 7 zur Vorlage V/0244/2009
Antrag der SPD-Fraktion Nr.: A-R/0010/2007
an den Rat der Stadt Münster
Antrag
20.03.2007
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
mail: spdfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de
Preiswertes Wohnen in der City –
Grundstück an der Steinfurter Straße / Catharina-Müller-
Straße zur Verfügung stellen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Um der angespannten und voraussichtlich sich weiter verschärfenden Situation auf
dem Teilmarkt der preiswerten Wohnungen insbesondere in innerstädtischen Lagen
zu begegnen, wird die Verwaltung beauftragt, das Eckgrundstück Steinfurter Straße /
Catharina-Müller-Straße umgehend für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen
sowie die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. Schwerpunkt
sollen preiswerte Kleinwohnungen für alte und junge Menschen sein.
Begründung:
Der in 2006 in den Rat eingebrachte SPD-Antrag „Münster für alle: Preiswerten
Wohnraum für Alt und Jung schaffen“ sieht eine deutliche und möglichst rasche
Ausweitung des Angebots an geeigneten baureifen und verfügbaren Grundstücken
für den Mietwohnungsbau im preiswerten Marktsegment in innerstädtischen bzw.
innenstadtnahen Lagen vor. Hierbei ist auch der Bestand an städtischen
Liegenschaften im Hinblick auf die Verwertung für wohnungspolitische Zwecke zu
prüfen. Auch das städtische Gebäude Hafenstraße 6 – 8 sollte in den Prüfauftrag
miteinbezogen werden. Da dieses Gebäude nunmehr für die Nutzung durch das
Sozialamt vorgeschlagen wird, sind weitere Flächen und Objekte kurzfristig und mit
Nachdruck auf den Verwendungszweck „Schaffung preiswerten Wohnraums“ zu
prüfen. Das im städtischen Eigentum befindliche Grundstück Steinfurter Straße /
Catharina Müller Straße soll daher umgehend für eine Wohnbebauung zur Verfügung
gestellt werden. Nach Möglichkeit ist die Wohn+Stadtbau mit der Ausführung zu
beauftragen.
Beanka Ganser Dr. Michael Jung Moritz von Schmeling
Wolfgang Heuer Marianne Koch Anne Schulze Wintzler
Anika Bergner Gaby Kubig-Steltig Joachim Tonn
Philipp Gabriel Kurt Pölling Beate Vilhjalmsson
Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger
Marianne Hopmann Udo Reiter Karl-Heinz Winter
Ralf Hubert
Anlage 8 zur Vorlage V/0244/2009
Antrag an den Rat Nr. A-R/0047/2007
05.11.2007
Antrag
Münster – eine wachsende Stadt
- Wir schaffen
bezahlbaren und familienfreundlichen Wohnraum
durch eine strategische Wohnstandortentwicklung –
Der Rat möge beschließen:
1. Die Wohnbaulandentwicklung wird in den nächsten Jahren unter folgenden Gesichts-
punkten erfolgen:
a. Die Erweiterung von Stadtteilzentren mit ihren schon bestehenden Infrastrukturein-
richtungen muss Vorrang besitzen. Insbesondere Splittersiedlungen im Außenbereich
sollen vermieden werden.
b. Neue Wohnbaugebiete müssen durch Wegenetze und ÖPNV an die Innenstadt und
die Stadtteilzentren sowie an die großen Dienstleistungszentren und Gewerbegebiete
(z.B. Zentrum Nord, Gewerbegebiet Loddenheide) angebunden werden.
2. Die Verwaltung erstellt ein Grundstückskataster mit Darstellung aller unbebauten
Grundstücke und Konversionsflächen, um die Bebaubarkeit bzw. Maßnahmen zur Be-
baubarkeit dieser Flächen aufzuzeigen. Dieses Grundstückskataster wird parallel zum
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung jährlich dem Rat vorgelegt.
3. Die Verwaltung zeigt Wege auf, wie das Angebot von Wohnungen durch den Bau von
Mehrfamilienhäusern im gesamten Stadtgebiet nachfragegerecht gestaltet werden kann.
Dabei müssen besonders familienfreundliche Bedarfe und Kriterien ebenso Berücksichti-
gung finden wie Anforderungen von Alleinerziehenden und Senioren. Modellhafte Projek-
te des Mehrgenerationenwohnens sind zu fördern.
4. Zur Stabilisierung von bestehenden Wohnquartieren sollen attraktive Wohnangebote für
Menschen in allen Lebenssituationen innerhalb der Siedlungsbestände geschaffen wer-
den.
5. Bei der Entwicklung von Wohnungsangeboten ist auch preisgebundener öffentlich geför-
derter Wohnraum bedarfsgerecht zu berücksichtigen, dieser soll immer mit frei finanzier-
tem Wohnraum gemischt werden. Soweit bei vorhandenen Grundstücken private Investo-
ren keine Bereitschaft zur Realisierung geförderten Wohnraums zeigen, ist die Wohn-
und Stadtbau GmbH als städtische Tochter mit der Realisierung entsprechender Bau-
maßnahmen zu beauftragen.
Die Verwaltung prüft des Weiteren, welche zusätzlichen Anreize für Investoren geschaf-
fen werden können, sich im sozialen Wohnungsbau zu betätigen.
Anlage 9 zur Vorlage V/0244/2009
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Begründung:
1. Strategische Bevölkerungsentwicklung
Münster steht vor einer großen Herausforderung. Die Einwohnerentwicklung wird in den
nächsten 15 Jahren in Münster stagnieren, wenn es n icht gelingt, dem Fortzug junger
Familien ins Umland entgegenzuwirken. Dabei ist ein kontinuierliches Bevölkerungs-
wachstum von existentieller Bedeutung, da Münster a ls Oberzentrum eine sehr kosten-
aufwändige Infrastruktur unterhält, die über den städtischen Bedarf hinausgeht.
Als Universitätsstadt mit rund 40.000 Studenten hat Münster beste Voraussetzungen für
eine wachsende Stadt. Dies gelingt nicht ohne attra ktiven und bezahlbaren Wohnraum
für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Schon die Fortschreibung des Handlungsprogramms Woh nen (V351/2005) zeigt auf,
dass jährlich 900 bis 1500 neue Wohnungen gebaut werden müssen. Allein im Mehrfami-
lienhausbereich sind pro anno 600 bis 1000 neue Woh nungen notwendig. Darüber hin-
aus werden 300 bis 500 Ein- bzw. Zweifamilienhäuser benötigt.
2 . Preisgebundener öffentlich geförderter Wohnraum
Bis zum Jahre 2016 wird die Anzahl der preisgebunde nen Mietwohnungen von 11.900
WE auf 7.000 WE sinken, so zu entnehmen dem Handlun gsprogramm Wohnen – Fort-
schreibung (V351/2005) und dem Bericht des Amtes für Wohnungswesen (V 0771/2006).
Mit der Konsolidierung des städtischen Haushaltes w urden erhebliche Einsparungen bei
den Unterkunftskosten nach SGB II beschlossen. Dies e Einsparungen können nur mit ei-
nem entsprechenden Bestand an preisgebundenen öffen tlich geförderten Wohnraum
umgesetzt werden. Daher besteht im Hinblick auf das Erreichen des Konsolidierungszie-
les hier dringender Handlungsbedarf.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenb äumer
Elfriede Dalla Riva-Hanning
Edgar Dr üge
Dr. Dietmar Erber
Markus Funk
Richard M. Halberstadt
Eleonore Heyne
Christoph Jahn
Horst Kisnat
Rolf Klein
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Dieter Maager
Josef Messing
Ursula M öllers
Andreas Nicklas
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Ursula Schaffstein
Günter Schulze Blasum
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2007
1
Antrag
03.12.2007
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Handeln für den Wohnstandort Münster: 8.000 neue
Wohnungen in fünf Jahren
Der Rat der Stadt möge beschließen:
Die Stadt Münster startet die Initiative „8.000 neue Wohnungen in fünf Jahren.“ Sie
strebt damit eine deutliche Erhöhung des Wohnungsbestandes an und ergreift hierfür
u. a. folgende Maßnahmen:
1. Die Stadt Münster strebt an, in den kommenden Jahren deutlich mehr
Grundstücke für den Wohnungsbau bereitzustellen. Ziel dieser Initiative ist es,
die Liegenschaftspolitik der Stadt künftig stärker und vordringlich darauf
auszurichten, dass Grundstücke in ausreichender Zahl und in einem
günstigen Preis-/Leistungsverhältnis zur Verfügung stehen, um neue
Wohnungen zu errichten. Entsprechend ist bei der Fortschreibung des
„Baulandprogramms 2010“ auf den Mangel an Baulandressourcen für den
Wohnungsbau zu reagieren. Potentiellen Investoren am Wohnungsmarkt
(Private, Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften) sollen zügig
Grundstücke angeboten werden können. Dabei sollen insbesondere
Grundstücke in innerstädtischen und integrierten Lagen zur Verfügung
gestellt werden (Innenstadt, innenstadtnahe Stadtteile, Stadtteile mit
besonders guter Verkehrsanbindung und Infrastruktur). Auch sollte geprüft
werden, ob ggf. auch einzelne Gewerbegrundstücke, die erkennbar nicht
vermarktbar und zugleich für Wohnzwecke geeignet erscheinen,
planungsrechtlich für Wohnbauzwecke umgewandelt werden können.
2. Die Stadt Münster strebt an, eine Erhöhung des Wohnungsbestandes auch
durch Aufstockung und Umnutzung im Bestand zu erreichen. Hierfür ist u.a.
zu prüfen, welche Büro- und Gewerbeimmobilien vor allem in
innerstädtischen Lagen zu Wohnraum umgewandelt werden können
(Umnutzung). Weiter werden Möglichkeiten für eine maßvolle
Nachverdichtung und qualitative Anpassung im Bestand (Aufstockung,
Baulücken) geprüft.
3. Die Stadt Münster strebt eine Stärkung der genossenschaftlichen
Wohnungswirtschaft als weiterer Säule zur Schaffung von sicherem und
preisgünstigem Wohnraum an. Hierfür wird sie geeignete Maßnahmen
prüfen, potentiellen Genossenschaftern/innen den Zugang zu Informationen
Anlage 10 zur Vorlage V/0244/2009
2
und fachlicher Beratung zu erleichtern, beispielsweise durch eine Erweiterung
der Beratungsangebote der Stadt oder durch eine För derung der Beratung
durch Dritte. Weiter soll geprüft werden, wie die V ergabe von Grundstücken
an Genossenschaften günstig gestaltet werden kann. In diesem
Zusammenhang sind auch neue Wohnmodelle und Gemeinschaftsprojekte zu
sehen.
4. Vor dem Hintergrund fehlender attraktiver Grunds tücke für den
Mehrfamilienhausbau prüft die Verwaltung in Abstimm ung mit der
Wohnungswirtschaft, ob und in welchem Umfang in stä dtischen
Neubaugebieten bisherige planerische Festlegungen g eändert werden sollen
zu Gunsten von mehr Mehrfamilienhausbau.
5. Bei der Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke s ollen verstärkt soziale
Kriterien (bezüglich Basiskaufpreis, Einkommensgren zen, Familienförderung,
Berücksichtigung behinderter oder pflegebedürftiger Angehöriger etc.) sowie
die Förderung besonderer Wohnprojekte zur Anwendung kommen. Die
Richtlinien sollen entsprechend überarbeitet werden.
6. Wegen der anstehenden verstärkten wohnungspoliti schen Anstrengungen zur
Schaffung preiswerten Wohnraums ist zu prüfen, ob d ie seit einigen Jahren
erfolgenden Zahlungen der „Wohn+Stadtbau“ an den städtischen Haushalt im
Wohnungsunternehmen verbleiben können.
Begründung:
Die Wohnungspolitik der Stadt Münster war in den le tzten Jahren geprägt durch
konzeptionelle Weiterentwicklungen und konsensuale Beschlüsse der Politik zur
Lösung der anstehenden Probleme bei der Wohnraumver sorgung in Münster. Dabei
wurden vor allem neue Strategien entwickelt, um auf den demographischen Wandel
und die pluralisierten Lebensstile zu reagieren. Es ist nunmehr jedoch ein
gravierendes Handlungsdefizit festzustellen: Der öf fentlich geförderte
Mietwohnungsbestand schrumpft dramatisch. Bis zum J ahr 2016 wird die Zahl auf
7.000 Wohnungen sinken, im Jahr 2005 waren es noch 11.500. Die
Wohnungsbautätigkeit der letzten Jahre war nicht au sreichend, um nachhaltig und
langfristig Wohnungen für alle Münsteranerinnen und Münsteraner in allen
Preissegmenten zur Verfügung zu stellen. Sie reicht e insbesondere nicht aus, um
den sozialen Versorgungsauftrag sicherzustellen. Die Stadt Münster muss daher ihre
Anstrengungen für die Erhöhung des Wohnungsbestande s massiv ausbauen, um
einerseits die Versorgung mit Wohnraum als Teil der Daseinsvorsorge
sicherzustellen und andererseits den Standort Münst er zu stärken und zu sichern.
Der Arbeitskreis Wohnen hat entsprechend in seiner 6. Sitzung am 31.10.2006
festgestellt, dass das wichtigste Handlungserforder nis die Erhöhung der
Neubauzahlen in allen Marktsegmenten sei. Die städt ische Wohnungspolitik muss
daher nach Auffassung der SPD in der kommenden Zeit darauf ausgerichtet werden,
hierfür die Möglichkeiten zu schaffen, u.a. durch B ereitstellung von Grundstücken,
die Unterstützung von Investitionsprojekten und bestmögliche Beratung.
Zu den verstärkt zu prüfenden Maßnahmen zählt auch die Umnutzung von sog.
„Nichtwohngebäuden“: Da durch wirtschaftliche und s oziale Veränderungen immer
3
wieder Gebäude ihre ursprüngliche Nutzung verlieren , kann hier durch eine
Umnutzung zu Wohnzwecken eine neue realistische Zuk unftsperspektive mit
positiven Effekten für Stadtquartiere eröffnet werd en; bestes Beispiel aus der
Vergangenheit sind die ehemaligen Kasernen.
Nach allgemeiner fachlicher Einschätzung besteht am Wohnstandort Münster zudem
ein Nachholbedarf im genossenschaftlichen Bereich: Hier sollte nach Auffassung der
SPD nach Anreizmöglichkeiten gesucht werden, um die sen prinzipiell attraktiven
Weg zum Aufbau und zur Sicherung preiswerten Wohnra ums stärker zu etablieren;
ggf. kann hier die „Wohn+Stadtbau“ als Kooperationspartner Impulse setzen.
Unklarheit und teilweise Uneinigkeit herrscht in de r wohnungspolitischen Diskussion,
ob die bisherigen Festlegungen zum Mix von Mehrfami lien- und Einfamilienhausbau
in Neubaugebieten den Markterfordernissen entsprech en. Hier sollten in
Zusammenarbeit mit der Wohnungswirtschaft Standorte auf Bedarfe für
Neufestlegungen zu Gunsten für den Mehrfamilienhausbau überprüft werden.
Der Bau selbstgenutzten Wohneigentums stellt für vi ele Bürger, insbesondere für
junge Familien, ein wichtiges Element ihrer Lebensp lanung dar. Die SPD verfolgt
daher das politische Ziel, die Chance zur Eigentums bildung breiten
Bevölkerungskreisen zu eröffnen. Und auch aus verke hrspolitischen (Pendler) und
landesplanerischen Gründen (Zersiedlung) sollte ein e möglichst starke
Wohnbautätigkeit im Oberzentrum Münster gebunden we rden. Wesentlicher Hebel
der Kommunalpolitik sind hierzu im Eigentumsbereich die Preise für städtische
Grundstücke. Die Richtlinien sollen dahingehend geä ndert werden, dass breiteren
Bevölkerungskreisen als bislang das Bauen/Wohnen in Münster ermöglicht wird.
Auch die Chance zur Berücksichtigung besonderer Woh nprojekte sollte im
Zusammenhang mit veränderten Vergaberichtlinien geklärt werden.
Wolfgang Heuer Ralf Hubert Udo Reiter
Anika Bergner Dr. Michael Jung Anne Schulze Wint zler
Hedwig Chudziak Marianne Koch Joachim Tonn
Philipp Gabriel Gaby Kubig-Steltig Beate Vilhja lmsson
Beanka Ganser Kurt Pölling Holger Wigger
Anne Hakenes Karsten Rahn Karl-Heinz Winter
Marianne Hopmann
Anlage 2 Soziale Wohnraumförderung
44692 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
1
Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung
Landesweiter Wohnungsnotstand in NRW
Der Beginn der 90er Jahre war Auftakt einer länger anhaltenden Periode, in der die Woh-
nungsversorgung der Bevölkerung zu den wichtigsten und wohl auch schwierigsten Aufga-
ben für Bund, Länder und Kommunen zählte. Einer vorausgegangenen Phase mit Leerstän-
den und geringer Bautätigkeit bis zum Ende der 80er Jahre folgte eine sprunghaft steigende
Nachfrage nach Wohnraum. Unter deutlichen und unerwarteten Einwohnerzuwächsen führte
diese rasch zu gravierenden Engpässen. Am örtlichen Wohnungsmarkt standen mit Beginn
des Jahres 1993 insgesamt ca. 127.200 Wohnungen zur Verfügung, darunter befand sich
damals noch ein geförderter Bestand von 15.000 preis- und belegungsgebundenen Miet-
wohnungen (anteilig ca. 12 %).
Zur Überwindung erheblicher „Wohnungsnotstände“ in NRW hat das Land den sozialen
Wohnungsbau seinerzeit in einer Größenordnung bis 32.000 Wohnungen pro Jahr gefördert
und damit gezielt Impulse gegeben, um die Bautätig keit landesweit anzukurbeln. Allerdings
konnten verfügbare Mittelkontingente für den Bau von geförderten Mietwohnungen zunächst
kaum abfließen, weil es -wie auch in Münster- an ausreichenden bebaubaren Flächen man-
gelte und die Investitionsbereitschaft in den Wohnungsbau insgesamt noch sehr verhalten
war (vgl. Anhang 1, Abbildungen 1 und 2)
Handlungsprogramm Wohnen (HPW) 1993
Unter Einsatz gezielter Maßnahmen und Instrumente, die mit der erstmaligen Auflage des
Handlungsprogramms Wohnen im Jahr 1993 festgelegt wurden, gelang es, die für den Woh-
nungsbau erforderliche Flächen- und Baulandbereitstellung in Münster zu mobilisieren und
mit nachfrageorientierten Anpassungen für die Folgejahre zu sichern. Um hohe Angebotsde-
fizite am Wohnungsmarkt möglichst zügig abzubauen, sollten zunächst 2/3 der bereitgestell-
ten Flächenpotenziale dem Bau von Mehrfamilienhäusern dienen. Nach den politischen Vor-
gaben sollten dort zu gleichen Teilen öffentlich geförderte und freifinanzierte Wohnungen re-
alisiert werden. Mit umfangreicher Bautätigkeit vorwiegend im Geschosswohnungsbau konn-
ten in den Folgejahren hohe Zuwächse am Wohnungsmarkt erzielt werden. Mit der Fertig-
stellung von 2.301 Wohnungen wurde im Jahr 1995 der bisher höchste Bestandszuwachs
registriert. In den Jahren 1994 bis 2001 entstanden insgesamt etwa 14.000 neue Wohnun-
gen (vgl. Anhang 1, Abbildung 3).
Wohnungsbauförderung
Mit der entsprechenden finanziellen Unterstützung von Bund und Land kam die Wohnungs-
bauförderung in dieser Phase neben weiteren effektiven Steuerungsmechanismen als wir-
kungsvolles Instrument zur Unterstützung der sozialen Wohnungsversorgung zum Einsatz.
Als Reaktion auf die hohe Nachfrage wurden -vorwiegend von lokalen Wohnungsmarktak-
teuren- im o.g. Zeitraum mit hohem Investitionsvolumen ca. 3.300 geförderte Mietwohnun-
gen für einkommensschwache Haushalte errichtet. Von den zusätzlichen preiswerten Woh-
nungsangeboten profitierten seinerzeit insbesondere Studenten, Haushalte mit Kindern so-
wie zahlreiche Aus- und Übersiedler, die als Alleinstehende oder als Familie dringend mit
Wohnraum zu versorgen waren. Aufgrund eines insgesamt hohen und vielfältigen Nachfra-
geüberhangs konnten Investoren in dieser sehr angespannten Phase ein breit gefächertes
Angebot für unterschiedliche Haushalts- und Einkommensstrukturen am Wohnungsmarkt
uneingeschränkt absetzen.
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
2
Nachdem sich die Wohnungsmärkte in vielen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder ent-
spannten, ging die Bautätigkeit ab 1995 landesweit deutlich zurück. Mit zeitlicher Verzöge-
rung machte sich dieser Trend auch in Münster bemerkbar (vgl. Anhang 1, Abbildung 2). Vor
allem der Geschoßwohnungsbau verzeichnet seit Anfang 2000 hohe Einbrüche.. Der geför-
derte Wohnungsbau, der Mitte der 90er Jahre mit bis zu 41% einen hohen Anteil an den Fer-
tigstellungen insgesamt einnahm, flachte deutlich ab und fiel im Jahr 2005 seit langem erst-
mals wieder unter die 20-Prozent-Marke (vgl., Anhang 1, Abbildung 4)
Der zunehmende Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungsbaus zeigte sich auch auf staat-
licher Ebene. Beginnend mit der Abschaffung von Privilegien und Bindungen der Wohnungs-
gemeinnützigkeit und dem schrittweisen Rückzug des Bundes aus der Förderung des Woh-
nungsbaus wurde nach erfolgreichem Abbau quantitativer Wohnungsdefizite und infolge
knapper werdender Finanzmittel das Mittelvolumen der Wohnungsbauprogramme ab dem
Jahr 2000 deutlich zurückgefahren.
Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung auf Ebene von Bund, Ländern und
Kommunen
Charakteristisch für die landesweite Wohnungsmarktentwicklung nach Abbau erheblicher
Angebotsdefizite war die Wende zu grundsätzlich entspannten Wohnungsmärkten. Dabei
machten sich aber -vor allem in den letzten 15 Jahren- nicht nur deutliche Unterschiede zwi-
schen Regionen, Städten und Stadtteilen bemerkbar sondern auch zwischen einzelnen
Teilmärkten.
Mit dem Ende eines quantitativen Wohnungsmangels in Münster zeichneten sich bereits zum
Ablauf der 90er Jahre auch für die städtische Wohnungspolitik notwendige neue Weichen-
stellungen ab. Diese wurden u.a. mit den Beschlüssen zur Fortschreibung des Handlungs-
programms Wohnen 2000 eingeleitet.
1 Zu diesem Zeitpunkt war die künftig neue Rolle kom-
munaler Wohnungspolitik im Spannungsfeld von Stadtentwicklung und Wohnraumversor-
gung allerdings zunächst noch sehr unscharf.
Auf Seiten der wohnungswirtschaftlichen Akteure folgte der vorausgegangenen Investitions-
tätigkeit auch zugunsten des Neubaus von Sozialwohnungen allgemeine Verunsicherung
über künftige Nachfrageentwicklungen und lokale Rahmenbedingungen für deren künftiges
Handeln. Infolge der Abschaffung der Wohnungsgemeinnützigkeit konnte die Wohnungswirt-
schaft ihr bisheriges soziales Engagement zurücknehmen und richtete ihr Kerngeschäft vor-
rangig an ökonomischen Vorgaben aus. Unter zunehmend gewinnorientierten Bestrebungen
suchten die Unternehmen für entsprechende Investitionsentscheidungen nach Orientierung
hinsichtlich zukunftsfähiger und nachfragegerechter Angebotsformen am lokalen Woh-
nungsmarkt.
Die traditionellen Träger des sozialen Mietwohnungsbaus in Münster zogen sich nachfolgend
weitgehend aus dem geförderten Wohnungsneubau zurück und lenkten unternehmerische
Investitionen nun vornehmlich in die Modernisierung und altersgerechte Anpassung ihrer
Wohnungsbestände. Im Zuge der Bewirtschaftung ihres preiswerten Wohnungsbestandes
sind sie in ihrem sozialen Engagement angesichts sozial und wirtschaftlich zunehmend be-
lasteter Bewohnerstrukturen allerdings nach wie vor stark gefordert.
1 Handlungsprogramm Wohnen - Fortschreibung 2000, Ratsvorlage 1337/00, Beschluss vom
07.02.2001
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
3
Wohnungspolitische Neuorientierung - Fortschreibung des Handlungsprogramms
Wohnen
Eine zunehmende Ausdifferenzierung der Märkte, unterschiedliche Angebots- und Nachfra-
geentwicklungen mit sehr verschiedenen Zukunftsperspektiven, selektive Umlandwanderun-
gen und die Erkenntnis, dass sich mit dem ankündigenden Rückzug des Staates eine ange-
messene Wohnungsversorgung sozial Schwacher künftig trotz einer insgesamt entspannten
Situation vom Markt nicht allein regulieren würde, verlangten nach lokal angepassten und
konsensfähigen Strategien sowie nach neuen Steuerungsinstrumenten zugunsten einer zu-
kunftsfähigen Wohnungsmarktentwicklung.
Trotz der Neuorientierung kommunaler Wohnungspolitik in Richtung Qualität und Eigen-
tumsbildung bestand ein breiter politischer Konsens dahingehend, dass die Wohnungsver-
sorgung am Markt benachteiligter Zielgruppen auch weiterhin im Focus sozialer sowie stadt-
entwicklungspolitischer und -planerischer Ziel setzungen bleiben sollte. In Kenntnis einer be-
vorstehenden staatlichen Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung und sensibilisiert
durch möglicherweise absehbar wiederkehrende Versorgungsengpässe infolge des fort-
schreitenden Wegfalls von Mietpreis- und Belegungsbindungen kamen mit der Fortschrei-
bung des Handlungsprogramms 2000 zunächst bisherige Zielsetzungen und Maßnahmen
der sozialen Wohnungsversorgung auf den Prüfstand.
In diesem Kontext formulierte die Wohnungspolitik erste generelle Erwartungen an die Ent-
wicklung neuer Strategien und Initiativen zur künftigen Absicherung der Wohnungsversor-
gung für einkommensschwache Zielgruppen in Münster. Städtische Handlungsansätze und
Steuerungsfunktionen konzentrierten sich nun vorrangig auf den Sozialwohnungsbestand.
Die Neubauförderung rückte in den Folgejahren auf der Rangliste wohnungspolitischer In-
strumente -auch landesweit- immer weiter nach hinten. Die verhaltene Bautätigkeit, die vor
allem im Geschosswohnungsbau mittlerweile anhaltend ist, drosselte nachhaltig auch den
Förderumfang und die Bereitstellung zusätzlicher Mietwohnungen im preisgebundenen An-
gebotssegment (vgl. Anhang 1, Abbildung 5).
Parallel dazu werden über eine lange Phase städtische Einflussmöglichkeiten bei der Woh-
nungsversorgung einkommensschwacher und am Markt benachteiligter Haushalte durch den
fortschreitenden Schrumpfungsprozess im Bestand zusätzlich geschwächt. Bei anhaltender
Nachfrage nach preiswertem Wohnraum hielt der Druck in diesem Angebotssegment daher
weiterhin an.
Die Anfang 2001 eingeleitete wohnungspolitische Wende und Konzentration auf Maßnah-
men zur Stärkung der Eigentumsbildung in Münster hat nachfolgend zahlreichen „Schwel-
lenhaushalten“ den Wechsel zum Wohneigentum ermöglicht. Einen wichtigen Beitrag leistete
dazu die Bereitstellung städtischer Grundstücke zu vergünstigten Konditionen insbesondere
für Familien mit Kindern. In den Jahren 2000 bis 2007 haben ca. 1.400 Haushalte Fördermit-
tel zur Finanzierung eines selbst genutzten Eigenheims (90,5 %) oder einer Wohnung (9,5
%) in Anspruch genommen. Als Eigentümer tragen diese zur nachhaltig Entlastung der
Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt bei (vgl. Anhang 1, Abbildung 6).
Rückgang staatlicher und kommunaler Steuerungsinstrumente und Einflussmöglich-
keiten
Städtische Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung und Steuerung der Wohnungsver-
sorgung am Markt benachteiligter Zielgruppen werden seit einigen Jahren immer kleiner.
Maßgebliche Gestaltungsmöglichkeiten aber auch damit in Zusammenhang stehende Anfor-
derungen, Probleme, wirtschaftliche Risiken sowie soziale Verpflichtungen verlagern sich in-
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
4
zwischen zunehmend auf lokale Wohnungsunternehmen, die am Markt eine bedeutende
Funktion als Anbieter geförderten oder preiswerten Wohnraums übernehmen.
Die auf Bundes- und Länderebene in Gang gesetzte Reformpolitik im Wohnungswesen setz-
te sich mit einem wohnungspolitischen Kurswechsel der gegenwärtigen Landesregierung
fort, der auf eine Neubelebung der Marktkräfte und eine Stärkung der Privatinitiative abzielt
und den bisherigen öffentlichen Versorgungsauftrag weitgehend ablösen soll. Der Rückzug
des Staates aus bis dahin traditionellen wohnungspolitischen Handlungsfeldern kam mit der
sukzessiven Aufhebung zahlreicher wohnungspolitischer Regelungen und Steuerungsin-
strumente zum Ausdruck.
2
Damit entfielen zahlreiche gesetzliche Grundlagen, die unter den vorherrschenden lokalen
Bedingungen bis zuletzt durchaus unterstützende Wirkungen bei der Steuerung des örtlichen
Wohnungsmarktes entfaltet hatten. Da die Wohnungsmarktentwicklung in Münster mit den
landesweit attestierten Entspannungstendenzen vor allem im preiswerten Angebotssegment
bisher noch immer nicht Schritt halten kann, wurden die anhaltenden städtischen Bemühun-
gen zur Absicherung einer angemessenen Wohnungsversorgung sozial und wirtschaftlich
benachteiligter Personengruppen infolge dessen weiter geschwächt.
Der kontinuierliche Rückgang des geförderten Mietwohnungsbestands und der sukzessive
Fristablauf städtischer Belegungsrechte verstärken diesen fortwährenden Prozess.
Stärkung der Eigenverantwortung von Kommunen im Zuge der Weiterentwicklung der
sozialen Wohnraumförderung
Mitte des Jahres 2001 wurden die im HPW 2000 zunächst nur skizzierten Ansätze zur künf-
tigen Neugestaltung der sozialen Wohnraumförderung vom Bundesgesetzgeber näher kon-
kretisiert. Diese waren von der Erkenntnis mitgeprägt, dass differenzierte demografische und
soziale Entwicklungen sowie die Bewältigung der inzwischen regional sehr unterschiedlichen
Probleme eine Vielzahl von Informationen zur regionalen Wohnungsmarktlage voraussetzen
und die Prioritäten der Wohnungspolitik am besten vor Ort diskutiert und definiert werden
können.
Die daraus resultierende Absicht des Bundes zur Stärkung der Eigenverantwortung von Län-
dern und Kommunen bei der sozialen Wohnungsversorgung wurde mit Beginn des Jahres
2002 mit der Reform des Wohnungsbaurechts umgesetzt und kam vornehmlich durch fol-
gende Instrumentarien zum Ausdruck:
die gesetzliche Option, Lösungen für lokalspezifische Probleme vermehrt über Ver-
einbarungen in Kooperationsverträgen zwischen Kommunen, sozialen Trägern und
der Wohnungswirtschaft anzustreben (§§14,15 Wohnraumförderungsgesetz – WoFG)
die Möglichkeit der Länder, eine auf eigene Bedarfe und regional unterschiedliche
Versorgungssituationen zugeschnittene Wohnraumförderung zu gestalten, für deren
Zwecke diese ein von den Gemeinden beschlossenes Wohnraumversorgungskon-
zept zu Grunde legen können (§3 WoFG).
2 z.B.: Aufhebung Überlassungsverordnung zum 31.12.2005; Wegfall Ausgleichsabgabe zum
01.01.2006; Aufhebung Zweckentfremdungsverbot zum 31.12.2006
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
5
Erste Kooperationsversuche zwischen Kommune und Wohnungswirtschaft
Eine wesentliche Herausforderung liegt darin, innerhalb des preiswerten Wohnungsbestan-
des städtische Zugriffsrechte auf geeigneten Wohnraum abzusichern, der für eine Belegung
mit Wohnungsnotfällen oder Mietern mit besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Zu-
gangsschwierigkeiten bei Bedarf mobilisiert und genutzt werden kann.
Entsprechend der politischen Beschlüsse zum HPW 2005 unternahm die Verwaltung erste
gezielte Versuche, zusätzliche städtische Belegungsrechte an Wohnungsbeständen der lo-
kalen Wohnungsmarktakteure auf kooperativem Weg zu erlangen. Die nachfolgenden städti-
schen Bemühungen, im Zusammenwirken mit den maßgeblichen Wohnungsunternehmen
vor Ort eine Ausweitung von Mietpreis- und Belegungsbindungen im Bestand vorzunehmen
waren weitgehend erfolglos. Unter Berufung auf hohe Neubauinvestitionen im sozialen Miet-
wohnungsbau in den 90er Jahren sowie angesichts der zunehmenden Eigenverantwortung
um den Erhalt sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen in unternehmenseigenen Bestän-
den lehnten die Geschäftsführer der lokalen Wohnungsunternehmen vor allem eine zusätzli-
che Überlassung von Belegungsbindungen zugunsten der Stadt Münster seinerzeit mit
Nachdruck ab.
Kommunale Wohnraumversorgungskonzepte - Grundlage der Wohnraumförderung
des Landes NRW
Das Land NRW hat auf Grundlage seiner gesetzlichen Ermächtigung die Städte und Ge-
meinden erstmals mit der Ausgestaltung des Wohnungsbauprogramms 2007 angehalten,
sich mit ihrer konkreten Wohnungsmarktlage und deren absehbarer Entwicklung auseinan-
derzusetzen. Es appelliert an die Erstellung entsprechender kommunaler Handlungskonzep-
te und hält im Gegenzug zusätzliche Fördermittel für daraus ableitbare Maßnahmen vor.
Darüber hinaus werden den Kommunen eine mittelfristige Finanzierung entsprechender Vor-
haben über mehrere Programmjahre zugesichert und mögliche Abweichungen von Vorgaben
der Förderrichtlinien in Aussicht gestellt. In diesem Kontext hat das Landesministerium für
Bauen und Verkehr eigene Erwartungen an die Ausgestaltung kommunaler Handlungskon-
zepte und deren Einbindung in neue Förderstrategien formuliert:
Soziale Wohnraumversorgung und Stadtentwicklung verbindlich und nachhaltig
steuern
Maßgeblich für die Entwicklung integrativer Förderstrategien des Landes NRW waren In-
tention und Zielsetzungen, die der Bund mit der Verankerung kommunaler Wohnraumver-
sorgungskonzepte im Förderrecht verfolgt. Danach sollen Wohnraumversorgungskonzep-
te nicht als reines verwaltungsinternes Konzeptpapier entstehen sondern durch kommu-
nalpolitischen Beschluss ein hohes Maß an Verb indlichkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit
erhalten. Sie sollen ferner als Instrument der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik
fungieren. Unabhängig von der Begriffswahl dürfen sich entsprechende Konzepte nicht
auf das Feld „soziale Wohnungsversorgung“ im engeren Sinne (Versorgung sozial
Schwacher) beschränken sondern müssen in ihrer Reichweite darüber hinaus gehen.
Diese Herangehensweise wurde zwischenzeitlich mit der Praxis verschiedener Länder
und Kommunen aufgegriffen und hat sich auch in modellhaften Erprobungen im Rahmen
des ExWost-Forschungsfeldes „Kommunale Konzepte: Wohnen“
3 aus Sicht des Bundes-
amtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als bewährter Ansatz bestätigt.
3 Homepage: www.bbr.bund.de ExWost Forschungsfelder
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
6
Darauf stützend appelliert das zuständige Landesministerium (Ministerium für Bauen und
Verkehr – MBV) an die zunehmende Verantwortung der Kommunen im Bereich der Woh-
nungspolitik und fordert diese auf, lokale Handlungserfordernisse für eine zukunftsfähige,
ausgewogene Wohnungsmarktentwicklung und soziale Wohnraumversorgung zu identifi-
zieren, praxisnahe wohnungspolitische Strategien daraus zu entwickeln und geeignete
Maßnahmen umsetzungsorientiert in einem Handlungskonzept darzustellen.
Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster als ein Vorbild in NRW
Das Handlungsprogramm Wohnen der Stadt Münster ist im Zuge einer dazu veröffentlich-
ten Entscheidungshilfe des MBV neben anderen kommunalen Konzepten „als ermutigen-
des Beispiel“ aufgeführt.
Als bewährtes Rahmenkonzept legt es bereits seit langem die städtischen Ziele, Positio-
nen und Maßnahmen der Bauland- und Wohnungspolitik fest, die regelmäßig einer Wir-
kungskontrolle unterzogen und bei Bedarf fortgeschrieben werden. Zu den aktuellen
Handlungsfeldern zählen:
- Strategische Wohnstandortentwicklung
- Wohnen im Bestand
- Sozialverantwortliche Wohnungsversorgung
Hohe Akzeptanz durch kooperative Mitwirkung aller zentralen Akteure
Das städtische Handlungskonzept zeichnet sich auch durch seinen kooperativen Gestal-
tungsprozess aus. Neben der regelmäßigen Mitwirkung der ämterübergreifenden verwal-
tungsinternen ’Arbeitsgruppe Wohnen’ hat sich im Jahr 2004 der ’Arbeitskreis Wohnen in
Münster’ etabliert, dessen Vertreter aus Verwaltung, Politik, Wohnungs- und Finanzwirt-
schaft mit dem ‚Bündnis Wohnen’ gemeinsame Handlungsleitlinien sowie Schwerpunkte
und Ziele ihrer Zusammenarbeit verbindlich gemacht haben. Im Jahr 2005 hat dieser Ar-
beitskreis erstmals gemeinsame Empfehlungen
4 für das Handlungsprogramm Wohnen
eingebracht.
Damit werden wesentliche Anforderungen des Landes an ein Erfolg weisendes Hand-
lungskonzept als Voraussetzung für eine zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln vor
Ort erfüllt.
Allerdings entfaltet das Handlungsprogramm Wohnen 2005 bislang wenig praktische Be-
deutung für die Lösung lokaler wohnungsmarktspezifischer Probleme, da ein politischer
Konsens zur Konkretisierung von Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern bisher
nicht gefunden werden konnte. Da das Land NRW zusätzliche Mittel nur für solche Pro-
jekte und Maßnahmen vorsieht, die sich aus Zusammenhängen lokaler Handlungspro-
gramme konkret ableiten lassen, können entsprechende Fördermittel bisher nicht optimal
akquiriert werden.
4 Vgl. Handlungsprogramm Wohnen – Fortschr eibung 2005; V/0351/2005 v. 28.06.2005; Anhang zur
Anlage 2
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
7
Lokalpolitische Forderungen nach städtischen Maßnahmen zur Absicherung des „be-
zahlbaren Wohnens“ in Münster
Im Zuge der ab 01.01.2005 umgesetzten Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil-
fe (Hartz-IV Reform) bekam der lokale Handlungsdruck zur Absicherung des „bezahlbaren
Wohnens“ in der Stadt Münster eine neue Dimension. Angesichts der kommunalen Verpflich-
tung zur Wohnkostenübernahme auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II entstand nach
ersten Einschätzungen zur Zahl potenziell Leistungsberechtigter zunächst der Eindruck,
dass zahlreiche Haushalte zur Senkung ihrer Wohnkosten auf ein angemessenes Niveau
angehalten werden müssten und dieses Ziel vorrangig durch Umzug in preiswerteren Wohn-
raum erreicht werden könne. Angesichts des ohnehin knappen Angebotes im preiswerten
Segment kamen zugleich erhebliche Zweifel daran auf, dass sich am Wohnungsmarkt dafür
sowohl in der gebotenen Kurzfristigkeit als auch generell ausreichende Versorgungsmöglich-
keiten bieten würden.
In der Rückschau auf die bisherige Praxis hat sich diese Sorge hinsichtlich befürchteter
Auswirkungen auf die Nachfrage am Wohnungsmarkt in ihrer ursprünglichen Dimension
nicht bestätigt. Dennoch ist die Problematisierung eines unzureichenden Marktangebotes für
Zwecke einer angemessenen und nachhaltigen Wohnungsversorgung sozial schwacher
Haushalte weiterhin grundsätzlich berechtigt, nicht nur aufgrund damit einhergehender wirt-
schaftlicher Belastungen der Kommune. Auswertungen der Mietpreise in NRW zeigen (Bun-
desbaublatt, Ergebnisse der landesweiten Wohnungsmarktbeobachtung) dass die Rhein-
schiene, ihr Umland sowie die Städte Aachen und Münster mit Mieten zwischen 6,00 und
8,40 €/m² hier an der Spitze liegen.
Unter diesen Bedingungen tragen der verbleibende Sozialwohnungsbestand sowie ein nicht
näher quantifizierbares Potenzial „bezahlbarer“ Wohnungen im freifinanzierten Bestand letzt-
lich entscheidend dazu bei, dass Haushalte mit geringem Einkommen angemessen und ge-
zielt mit Wohnraum versorgt werden können. Mit dem sukzessiven Wegfall sozialer Bin-
dungswirkungen und einer nachfolgend freien Mieterauswahl werden sich diese Chancen vor
allem für sozial auffällige und wirtschaftlich belastete Mieter weiter verschlechtern.
Eine nachhaltige Absicherung des bezahlbaren Wohnens in Münster bleibt unter diesen As-
pekten eine wichtige Aufgabe mit vielseitigen Herausforderungen. Soziale und wohnungspo-
litische Erfolge in diesem Handlungsfeld sind zunehmend abhängig von der gezielten Steue-
rung einer zukunftsfähigen Wohnungsmarktentwicklung insgesamt und dem Einsatz effekti-
ver Instrumente der Stadtentwicklung. Der bestehende finanz-, sozial- und wohnungspoliti-
sche Handlungsdruck ist im Vergleich zu den 90er Jahren unter deutlich veränderten Rah-
menbedingungen zu bewältigen. Angesichts differenzierter Handlungserfordernisse zur
kommunalen Steuerung angestrebter sowie zur Abwendung unerwünschter Entwicklungen
auf allen Teilmärkten bedarf es eines zielgeri chteten Maßnahmekataloges zur Lösung lokal-
und quartiersspezifischer Probleme.
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
Kommunale Herausforderungen bei der Absicherung preiswerten Wohnens
Hohe Kommunal-
ausgaben für Unter-
kunftskosten (ALG II)
Sozial überforderte
Quartiere und Nach-
barschaften
Geringe kommunale
Möglichkeiten zur Ko-
operation mit der Woh-
nungswirtschaft
Wohnungsversorgung
am Markt
sozial und wirtschaftlich
benachteiligter Haushalte
Mehr Eigenverantwortung -
weniger Steuerungsmöglich-
keiten der Kommune
Geringe Chancen für
Versorgung von
Problemmietern
Verringernder Bestand
von Wohnraum mit
Mietpreis- und Bele-
gungsbindungen
Zusätzlicher Bedarf an
gefördertem Wohnraum
im Eigentum/zur Miete
und an gemeinschafts-
orientierten Wohnformen
Neue Anbieterstrukturen,
veränderte Unterneh-
mensziele
Quantitative und qualitative
Flächendefizite für bedarfs-
und nachfrageorientierten
Neubau im Geschosswoh-
nungsbau
Interfraktioneller Arbeitskreis
Anlass und Funktion
Nachhaltige finanzielle Belastungen infolge der Hartz-IV Reform, die für den städtischen
Haushalt schwer zu verkraften sind, waren maßgeblicher Auslöser anhaltender woh-
nungspolitischer Diskussionen, bei denen mögliche Maßnahmen und Instrumente zur Un-
terstützung und Sicherung eines ausreichenden bezahlbaren Wohnungsbestandes lange
im Vordergrund standen. Obwohl von der po litisch bestärkten Implementierung des zu-
sätzlichen Handlungsfeldes „Strategische Wohnstandortentwicklung“ (HPW 2005) bereits
deutliche Signale auch für eine notwendige Neuausrichtung der Wohnungspolitik ausgin-
gen, haftet aus Sicht der Verwaltung der Focus der nachfolgend von der Politik formulier-
ten wohnungspolitischen Anliegen und Verwaltungsaufträge schwerpunktmäßig auf „tradi-
tionellen“ Ansätzen und Steuerungsmechanismen, die sich unter früheren Bedingungen
und Erfordernissen einer Wohnungsversorgung zugunsten „breiter Schichten der Bevölke-
rung“ lange bewähren konnten.
Nach Einschätzung der Verwaltung erfordern in die Zukunft gerichtete kommunale Steue-
rungsfunktionen und Instrumente eine andere Reichweite und problemspezifische Lö-
sungsansätze ein breiteres Spektrum, die unter Berücksichtigung gegebener Möglichkei-
ten und Grenzen kommunaler Einflussnahme neu auszuloten sind.
Bei der Anpassung und Ausweitung wohnungs- und sozialpolitischer Herangehensweisen
durch neue Strategien, Instrumente und Maßnahmen bedarf es aus Sicht der Verwaltung
einer stärkeren Orientierung an veränderten Markt- und Rahmenbedingungen, an beste-
henden Abhängigkeiten und Wirkungsmechanismen zwischen den Teilmärkten sowie der
8
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
9
Einbeziehung ’benachbarter’ Handlungsfelder (z.B. Siedlungs-/Quartiersentwicklung, De-
mografischer Wandel, Neues Wohnen im Bestand, Infrastrukturplanung, Soziales Mana-
gement).
Der vor diesem Hintergrund im Jahr 2008 von der Verwaltung initiierte „Interfraktionelle
Arbeitskreis“ (IAK) diente insoweit u.a. als gemeinsame Informationsplattform mit dem
Ziel, weitergehende wohnungspolitische Erfordernisse und mögliche Maßnahmen zur ak-
tiven Steuerung der Wohnungspolitik zu identifizieren und deren politische und praktische
Umsetzbarkeit in diesem Gremium gemeinsam mit der Politik auszuloten. Während in ent-
scheidenden Fragen über Erfordernisse und Wege zur künftigen Umsetzung von Stadt-
entwicklungszielen ein politischer Konsens noch nicht gefunden werden konnte, zeigten
sich in einigen Handlungsfeldern zur sozialen Wohnraumversorgung erste tragfähige An-
sätze für eine gemeinsame Wohnungspolitik.
Ergebnisse, Hürden
Handlungsbedarf zur quantitativen und qualitativen Absicherung eines Mindestbe-
standes an gefördertem Wohnraum wird bestätigt
Der sukzessive Rückgang des preisgebundenen Wohnungsbestandes insgesamt und der
Umstand, dass vorhandene Angebotsqualitäten sowohl im gebundenen sowie im preis-
werten Angebotssegment aktuellen und künftigen Nachfragestrukturen und sich ändern-
den Wohnbedürfnissen nicht in ausreichendem Maß gerecht werden, bestärken Politik
und Verwaltung in ihrer gemeinsamen Auffassung, dass unter den gegebenen örtlichen
Bedingungen am Wohnungsmarkt die Förderung des Wohnungsneubaus weiterhin ein
wichtiges kommunales Steuerungsinstrument zur Unterstützung des preiswerten Woh-
nens bleibt.
Nach Einschätzungen der Verwaltung müssten zur quantitativen und qualitativen Absiche-
rung eines Mindestbestandes an preisgebundenen Wohnungen im Zeitraum 2008 bis
2012 insgesamt 2.400 geförderte Wohnungen unterschiedlichen Typs im Eigentum und
zur Anmietung neu gebaut werden. Der Schwerpunkt des Neubaubedarfs konzentriert
sich mit 1.450 Wohneinheiten auf den geförderten Geschosswohnungsbau. Die Einschät-
zungen zum mittelfristigen Bedarf gründen auf einer Analyse derjenigen Haushaltstypen,
die derzeit bereits als Nachfrager nach Sozialwohnungen auftreten (Wohnungssuchende)
und aufgrund bestehender Engpässe sowie qualitativer Defizite in einer zumutbaren Frist
nicht mit adäquaten Wohnraum versorgt werden können. Darüber hinaus werden mit dem
in die nahe Zukunft gerichteten Focus vor allem absehbare demografischer Entwicklun-
gen aufgegriffen, die voraussichtlich eine zusätzliche quantitative Nachfrage nach (preis-
wertem) Wohnraum sowie nach bestimmten, am Markt bisher noch unzureichenden An-
gebotsqualitäten auslösen werden. (vgl. Anhang 2).
Unter den Mitgliedern des Interfraktionellen Arbeitskreises bestand breites Einvernehmen,
bestehende Möglichkeiten zur Stärkung des Neubaus von gefördertem Wohnraum kon-
sequent und zügig zu nutzen.
Ausweisung und Vermarktung von Flächenpotenzialen im Geschoßwohnungsbau
sollen zur Aktivierung des Neubaus geförderter Wohnungen sollen forciert werden
Die politischen Fraktionen haben gegenüber der Verwaltung zahlreiche Standorte und
städtische Flächenressourcen konkretisiert, die für eine zügige Ausweitung des geförder-
ten Mietwohnungsbestandes genutzt werden könnten. Unter Berücksichtigung bestehen-
der Bedarfe und daran zu orientierenden qualitativen Standortanforderungen wurde aller-
dings auch deutlich, dass mit einer möglichen Bebauung dieser städtischen Flächenpo-
tenziale zunächst nur geringe Mengeneffekte am Wohnungsmarkt bewirkt werden kön-
nen.
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
10
Im Rahmen eines Abgleichs des dargelegten mittelfristigen Bedarf (1.450 Sozialwohnun-
gen bis 2012) mit derzeit im städtischen Eigentum befindlichen Flächenpotenzialen hat
sich gezeigt, dass auf städtischem Grund und Boden nur ein geringer Anteil der zunächst
mittelfristig benötigten geförderten Mietwohnungen errichtet werden könnten. Eine ent-
sprechende Bodenvorratshaltung für den bis zum Jahr 2012 dargestellten sowie einen
über diesen Zeitrahmen hinausgehenden Neubaubedarf ist bisher nicht gesichert.
Die Mitglieder des IAK sprachen sich zunächst einvernehmlich dafür aus, zumindest eine
Auswahl städtischer Flächenpotenziale zur Ausweitung des sozialen Mietwohnungsbe-
standes zügig zu vermarkten. Im Kontext veränderter Bedingungen einer zweckgerichte-
ten Vermarktung und im Interesse einer m öglichst zeitnahen und bedarfsgerechten Reali-
sierung dringender Bedarfe bestand Konsens, die städtische Wohnungsgesellschaft
Wohn+Stadtbau GmbH verstärkt über „Inhouse-Geschäfte“ zur Umsetzung heranzuzie-
hen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich bereits diesbezügliche Schritte eingeleitet.
Im Hinblick auf die sich ausdifferenzierende Nachfrage -auch nach speziellen Wohnfor-
men- muss die Bereitstellung weiterer Flächen für den Geschosswohnungsbau künftig in
hohem Maße unterschiedlichen Standortanforderungen und -präferenzen gerecht werden.
Zentralität und Erreichbarkeit von Infrastrukturangeboten als wesentliche Anforderungen
insbesondere für eine nachhaltige altersgerechte Wohnungsversorgung erfordern einen
besonderen Focus auf Flächenpotenziale im bestehenden Siedlungsbestand.
Da über städtische Grundstücksflächen allein der künftige Bedarf an Neubauwohnungen
absehbar nicht gedeckt werden kann, richtet die Verwaltung seit langem ihre Bemühun-
gen darauf, auch solche Flächenressourcen für eine anteilige Neubebauung mit preisge-
bundenem Wohnraum zu nutzen, die im Rahmen notwendiger städtischer Bauleitplanver-
fahren von Vorhabenträgern/Investoren einer künftigen Wohnnutzung zugeführt werden
sollen. Die bisherigen Möglichkeiten städtischer Einflussnahme beschränken sich dabei
auf eine kooperative Basis, auf der allerdings bislang kaum wohnungspolitische Effekte
zu erzielen sind. Eine gezielte und verbindliche Steuerung derartiger Wohnsiedlungsent-
wicklungen setzen neben einem entsprechenden politischen Beschluss ein gesamtstädti-
sches Bedarfskonzept voraus.
Im Interfraktionellen Arbeitskreis konnte kein Einvernehmen dahingehend erzielt werden,
wohnungspolitische Zielsetzungen der Stadt Müns ter im Zuge der Realisierung von Vor-
haben Dritter künftig grundsätzlich verbindlich zu machen und vertraglich abzusichern.
Chancen einer nachhaltigen Wohnungsversorgung von Haushalten mit besonderen
Marktzugangsschwierigkeiten sollen verbessert werden
Die Verwaltung hat im Interfraktionellen Arbeitskreis auf Grundlage der bisherigen städti-
schen Praxis nachvollziehbar dargestellt, das s die Möglichkeiten zur angemessenen Ver-
sorgung des „harten Kerns“ von Haushalten mit besonderen Marktzugangsschwierigkei-
ten unabhängig von der Neubauintensität im geförderten Angebotssegment immer weiter
abnehmen. Mit dem sukzessiven Rückgang städtischer Zugriffsrechte auf den gebunde-
nen Wohnungsbestand werden tatsächliche Belegungsmöglichkeiten seltener. Nicht im-
mer können diese effektiv genutzt werden, weil Strukturen oder Wohnbedürfnisse drin-
gend Wohnungssuchender nicht zum anzubietenden Wohnungstyp passen. Auch infolge
abnehmender Bereitschaft auf Seiten der Wohnungsanbieter, verschuldete oder sozial
auffällige Haushalte als künftige Mieter in ohnehin sozial belastete eigene Wohnungsbe-
stände aufzunehmen werden städtische Vermittlungsmöglichkeiten immer weiter be-
grenzt.
Weitere städtische Belegungsrechte können derzeit nur im Rahmen der Neubauförderung
erlangt werden. Diese kommen hinsichtlich der mit diesem Wohnstandard einhergehen-
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
11
den finanziellen Belastungen nur in den wenigsten Fällen zur Versorgung der einkom-
mensschwächsten Haushalte in Betracht.
Es bestand Konsens unter den Mitgliedern des interfraktionellen Arbeitskreises, dass es
in städtischer Verantwortung liegt, die Chancen einer angemessenen Wohnungsversor-
gung zugunsten dieser Zielgruppe zu verbessern. Als effektiv wurde ein von der Verwal-
tung skizziertes Belegungsmanagement beurteil t, das insbesondere mehr einzelfallorien-
tierte Unterstützung bei der Wohnungssuche und soziale Begleitung zur Absicherung der
Nachhaltigkeit einer erfolgreichen Wohnungsversorgung bieten sollte. Um das Spektrum
städtischer „Zugriffsmöglichkeiten“ effektiv auszuweiten, sollte das städtische Engage-
ment auch darauf ausgerichtet werden, zusätzliche Belegungsmöglichkeiten im preiswer-
ten ungebundenen Angebotssegment zu erlangen.
Aus Sicht der Verwaltung hängt der Erfolg eines künftigen Belegungsmanagements zu-
gunsten besonders benachteiligter Haushalte insbesondere davon ab, ob die anhaltende
Zurückhaltung der Anbieter am Wohnungsmarkt bei der Vermietung an finanziell und so-
zial instabile Mieter und deren Zweifel an der Vertragstreue und Sozialverträglichkeit die-
ser Zielgruppe absehbar gemindert werden können. Mögliche Chancen dafür sieht die
Verwaltung in der Einrichtung eines städtisc hen Budgets, mit dem potenzielle wirtschaftli-
che Risiken abgeschwächt und tatsächlich eintretende Nachteile auf Seiten der Vermieter
bei Bedarf in angemessener Art und Weise kompensiert werden könnten.
Nachträgliche Entwicklungen
Regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW
Die Wohnraumförderung des Landes NRW orientiert sich in Zukunft stärker als bisher an
sich ausdifferenzierenden Wohnungsteilmärkten in NRW und bezieht aktuelle Erkenntnis-
se über die regionale Wohnungsmarktlage und Entwicklungsperspektiven (z.B. auf Grund-
lage der „Pestel-Studie“) in die administrative Zuteilung ihres Mittelkontingents ein. Die
budgetierte Verteilung von Fördermitteln an Kreise und kreisfreie Städte erfolgt durch das
Land NRW bereits ab 2009 in Abhängigkeit örtlicher Bedarfs- und Kostenstrukturen.
Während die Eigentumsförderung im Programmjahr 2009 landesweit zunächst noch an
der tatsächlichen Nachfrage nach Fördermitteln ausgerichtet bleibt, nehmen bei der För-
derung des Mietwohnungsbaus regionale Bedarfslagen maßgeblichen Einfluss auf den
Umfang von Mittelzuweisungen. Eine Differenzierung der Förderbedürftigkeit wird auf
Grundlage von vier Gebietskategorien vorgenommen:
hoch (4), überdurchschnittlich (3), unterdurchschnittlich (2), niedrig (1).
Die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen soll sich nach Absicht des Landes NRW
künftig auf die Städte und Gemeinden mit einem hohen oder überdurchschnittlichen Be-
darfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt konzentrieren.
Nach Ergebnissen eines vom MBV in Auftrag gegebenen Gutachtens zur Optimierung der
Gebietskulissen
5 wurde die Stadt Münster der Gebietskategorie mit „unterdurchschnittli-
chem Bedarfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt“ zugeordnet.
5Optimierung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in Nord-
rhein-Westfalen – Endbericht für das Minister ium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-
Westfalen, erstellt durch das In stitut F+B, Forschung+Beratung für Wohnen Immobilien und Umwelt
GmbH, Hamburg, Dezember 2008
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
12
Aus dieser vom Land NRW vorgenommenen Kategorisierung dürfen allerdings für die lo-
kale Ebene keine unmittelbaren Aussagen über tatsächliche und künftige Wohnbedarfe
am Mietwohnungsmarkt in Münster abgeleitet werden. Die Einordnung der Stadt Münster
in eine Gebietskategorie mit „unterdurchschnittlichem Bedarfsniveau“ ist im Kontext einer
auf längere Sicht anzulegenden bedarfsorientierten Neuverteilung des finanziellen Bud-
gets zur Förderung von Mietwohnraum zu betra chten, die sich zunächst auf lediglich
prognostizierte regionale Entwicklungspotentiale stützt, deren tatsächliches Eintreten am
Wohnungsmarkt gegenwärtig völlig offen ist und in den nächsten Jahren entsprechende
Aktivitäten seitens Politik, Verwaltung, Immobilienbesitzern und Bauwilligen voraussetzen.
Die vom Land NRW in Auftrag gegebene Begutachtung zur Einordnung der Kommunen in
bedarfsorientierte Gebietskulissen knüpft an vorgegebene Rahmenbedingungen und
Prognosen der vorausgegangenen Pestel-Studie an, nach der die Stadt Münster im Jahr
2025 einen landesweit vergleichsweise geringen rechnerischen zusätzlichen
Bedarf an
Wohnraum aufweist (Defizit 1.245 WE). Diese Einschätzung gilt allerdings nur unter be-
stimmten Annahmen der dort zugrunde gelegten Modellrechnung. Diese unterstellen für
Münster bei einem Anstieg der Haushalte um 7.401 sowie bei einem Abgang von 4.687
Wohnungen bis zum Jahr 2025 einen zusätzlichen Wohnungsbedarf von 12.088 Woh-
nungen, der bis dahin durch Neubauleistungen von 6.222 Geschosswohnungen und
4.621 Eigenheimen weitgehend (10.843 WE) befriedigt werden kann.
Die vor diesem Hintergrund vorgenommene Zuordnung der Stadt Münster in eine Be-
darfskategorie, die eine weitgehende Unabhängigkeit von Fördermitteln für den Mietwoh-
nungsbau bereits mit sofortiger Wirkung impliziert, erhöht den aktuellen wohnungspoliti-
schen Handlungsdruck dahingehend, über eine adäquate Steuerung den Wohnungsmarkt
so weiter zu entwickeln, dass über die Deckung des prognostizierten Bedarfs unterschied-
lichste Wohnbedürfnisse und Einkommensstrukturen nachhaltig mit Wohnraum bedient
werden können.
Das der Stadt Münster unter neuen Bedingungen zugewiesene Mittelkontingent zur För-
derung des Mietwohnungsbaus erweist sich hinsichtlich der für notwendig erachteten
künftigen Bauintensität zunächst als stark limitierender Faktor. Das Förderbudget wurde
auf insgesamt rund 6,57 Mio. Euro beschränkt und liegt damit um 5 Mio. Euro unterhalb
der bewilligten Fördersumme des Vorjahres. Nach Einschätzung der Verwaltung ließe
sich mit gegenwärtigen Budget -je nach Wohnungsgröße- im Jahr 2009 eine Neubauför-
derung für ca. 60 Mietwohnungen realisieren. Die Verwaltung verhandelt gegenwärtig mit
dem zuständigen Landesministerium aufgrund der gravierenden Einschnitte über Optio-
nen zur Nachforderung von Fördermitteln.
Die lokale Nachfrage nach Fördermitteln für den Mietwohnungsbau verharrt auf hohem
Niveau und umfasst nach den bereits vorli egenden formellen Anträgen und verlässlicher
Anfragen aktuell ein potenzielles Nachfragevolumen von ca. 27 Mio. Euro (entspricht ca.
238 WE).
Ab sofort bezieht das Land NRW bei der Wohnraumförderung auch das örtliche Kostenni-
veau (Mietspiegelmieten, Angebotsmieten, Wohngeldmieten) ein und bemisst danach
künftige Förderpauschalen (Darlehen). Die Stadt Münster ist erwartungsgemäß der Miet-
niveaukategorie M4 (hoch) zugeordnet. Investoren werden infolgedessen künftig bei der
Realisierung von Vorhaben mit höheren Baudarlehen bedient als bisher. Mit dieser Anhe-
bung will das Land NRW die Rentabilität für Investitionen in den preisgebundenen Woh-
nungsbau erhöhen und Belastungen bei zusätzlichen energetischen Anforderungen abfe-
dern.
Unter den veränderten Rahmenbedingungen zeichnet sich ab, dass in der Praxis der jähr-
lichen Mittelvergabe möglicherweise ein lokaler Verteilungsmodus zum Zuge kommen
muss, der maßgeblich daran auszurichten sein wird, in welchem Maße und in welcher
Anlage 2 zur Vorlage an den Rat 0244/2009
13
Qualität verbindlich geplante Bauvorhaben den bestehenden Wohnungsbedarf nach des-
sen Priorität befriedigen können und die Standortwahl den jeweiligen Anforderungen da-
mit zu bedienender Zielgruppen gerecht wird.
Expertenanalyse zum künftigen Wohnungsbedarf der Stadt Münster
Aktuelle Kenntnisse über lokale Preis- und Angebotsqualitäten am lokalen Wohnungs-
markt und künftige Entwicklungspotenziale im Zuge des Generationswechsels in den Be-
ständen sind derzeit aus Sicht der Verwaltung sehr unzureichend. Dies gilt ebenso für
notwendige Beurteilungen des Nachfragepotenzials und eine Typisierung von Nachfrage-
gruppen. Die mangelnde Transparenz erschwert Aussagen über künftige Bedarfe und die
Formulierung zielgerichteter Maßnahmen. Um ei ne erforderliche Sicherheit für zukunfts-
orientierte Planungen und Investitionen seitens Politik, Verwaltung und lokaler Marktak-
teure zu erlangen, scheint eine aktuelle und fundierte Grundlage geboten, damit sich die
betreffenden Akteure positionieren und zielgerichtet agieren können. Die Verwaltung regt
vor diesem Hintergrund eine Auftragsvergabe zur externen Begutachtung des künftigen
Wohnungsbedarfs für die Stadt Münster unter Berücksichtigung stadtregionaler Verpflech-
tungen an.
Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“
Vorlage an den Rat 0244/2009
14
Abbildung 1
Neubauförderung in NRW; alle Förderwege; ohne Erwerb vorhandenen Wohnraums
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Wohneinheiten
1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005
Mietwohnungen Wohneigentum
Abbildung 2
Neubauförderung in Münster; alle Förderwege; ohne Erwerb bestehenden Wohnraums
0
100
200
300
400
500
600
Wohneinheiten
1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007
Mietwohnungen Wohneigentum
Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“
Vorlage an den Rat 0244/2009
15
Abbildung 3
Fertigstellungen von Wohnraum
0
500
1000
1500
2000
2500
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Jahr
Wohnungen
geförderter Wohnraum freifinanzierter Wohnraum
Abbildung 4
Anteil des geförderten Neubaus an den Fertigstellungen im Wohnungsbau
0,0
5,0
10,0
15,0
20,0
25,0
30,0
35,0
40,0
45,0
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Anteil des geförderten Neubaus an den Fertigstellungen im Wohnungsbau in %
Anhang 1 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“
Vorlage an den Rat 0244/2009
16
Abbildung 5
Fertigstellungen nach Wohnungstyp und Finanzierungsform
0
200
400
600
800
1000
1200
1400
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
freifinanzierte Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern
gefördertes Wohneigentum, vorwiegend in Ein- und Zweifamilienhäusern
freifinanzierte Wohnungen im Mehrfamilienhaus
geförderte Mietwohnungen, vorwiegend im Mehrfamilienhaus
Abbildung 6
Förderung selbst genutzten Wohneigentums
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Neubau Ersterwerb Erwerb vorh. Eigentum
Anhang 2 zum Bericht „Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“
Vorlage an den Rat 0244/2009
17
Einschätzungen zum Neubaubedarf geförderten Wohnraums im Zeitraum 2008 bis
2012
Mietwohnungen
Wohneigentum
Gemeinschaftsorientierte
Wohnprojekte
1.450 WE
Mittelfristige Bedarfe zur sozialen Wohnungsversorgung
800 WE
150 WE
2008 bis 2012 jährlich
290 WE
160 WE
30 WE
2.400 WE 480 WE
Bedarf an Wohnformen zur Miete
1.450 WE
Einkommensgruppe A
1.150 WE
Einkommensgruppe B
300 WE
1-Pers. Haushalte 790 200
2-Pers. Haushalte 190 60
3-Pers. Haushalte 50
4-Pers. Haushalte
und größer
120 40
--
mind. 60 % als
Mietreihenhaus
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (103)
- Schulstraße 2008
- Westfalenstraße
- Marktallee
- Grevener Straße
- Scheibenstraße 1993
- Münsterstraße
- Friedhofstraße
- Langestraße
- Bischopinkstraße
- Kanalstraße
- Schmeddingstraße 1999
- Weißenburgstraße 2000
- Wolbecker Straße
- Fliednerstraße 2002
- Stolbergstraße 2005
- Braunsbergstraße 2005
- Werlandstraße 2006
- Dorbaumstraße 2006
- Salzmannstraße 2007
- Immelmannstraße
- Brucknerstraße 2008
- Metzer Straße
- Deermannstraße 2012
- Hörsterstraße
- Korduanenstraße
- Catharina-Müller-Straße
- Von-Steuben-Straße 4
- Steinfurter Straße 1994
- Bremer Straße 54
- Viktoriastraße 2
- Münzstraße 15
- Mauritzstraße 7
- Gremmendorfer Weg
- Horstmarer Landweg
- Keltenweg
- Enschedeweg
- Boelckeweg
- Hospitaliterweg
- Prozessionsweg
- Erbdrostenweg 1995
- Markweg
- Angelsachsenweg
- Tulpenweg
- Nelkenweg 1996
- Heckenweg
- Soetenkamp 2000
- Rudolf-Harbig-Weg
- Haus Sentmaring 2003
- Ramertsweg 2003
- Kappenberger Damm
- Merschkamp
- Schiffahrter Damm
- Pottkamp 2008
- Sternkamp 2008
- Auf der Horst 2010
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- Zum Guten Hirten 1994
- Am Kolk 1994
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- Sibeliusstraße 1996
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- Albertsheide
- Meesenstiege 1994
- Twenhövenweg 1993
- Gasselstiege 1994
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- Canisiusweg 1995
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- Wangeroogeweg
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- Hacklenburg 2001
- Waltruper Weg 2008
- Wilkinghege
- Kirschgarten
- Hafenstraße 6
- Loddenheide
- Edelbach
- Sternbusch 1990
- Hünenburg
- Gronauweg
- Gelmerheide 2007
- Juffernkamp
- Goldbrink
- Kinderhaus 2010
- Petersheide 2010
- Osttor
- Im Dahl 1993
- Im Hain
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0244/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37