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Bürgerantrag : Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 für die Straße Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn

Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich 200182 vom 04.02.2020

Stand: Am 05.02.2020 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg geändert beschlossen.

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    Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 200182 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Bürgerbüro/Bürgerbeteiligung/Ombudsstelle Dezernat: Dez. OB 03.02.2020 Bürgerantrag : Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 für die Straße Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 05.02.2020 Entscheidung Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 für die Straße Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn. Einzelheiten ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) Seite 1 von 3 Bürgerantrag Online Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden. Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden. Hiermit versichere ich, der Erhebung und der Verarbeitung meiner Daten zuzustimmen und über meine Rechte belehrt worden zu sein. Datum 03.02.2020 Anrede Betreff Rücksetzung der Reinigungsklasse auf B 0,5 Elliger Höhe und Aussetzung der Satzungsänderung bis zur Beschlussfassung sämtlicher politischer Gremien der Stadt Bonn Seite 1 von 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_01_002 tw8NLAXK 03.02.20 17:09 Seite 2 von 3 Ihr Antrag Ich beantrage die Rücksetzung der Reinigungsklasse für die Elliger Höhe auf B 0,5. Die Reinigungsverpflichtung ist nicht umsetzbar aufgrund der besonderen Hanglage. Die rechte Straßenseite ist nicht gebaut,sondern komplett mit Baumbestand versehen. Das massive Laubaufkommen kann von Bürgern nicht geräumt werden. Nach meinen Kenntnissen handelt es sich um städtisches Gelände, warum sollen wir Bürger für die Reinigung zuständig sein? Mit dem Wegfall der städtischen Gebühren als Folge der neuen Satzung werden dem Bürger stattdessen neue und höhere Kosten für entsprechend zu beauftragende Dienstleister entstehen. Dritte Personen können die Reinigungsleistung nicht Mal eben so übernehmen, da Haftungsfälle auftreten können. Darüber hinaus besagt die StVO in Paragraph 6 Abs 4 "... Auf der Straße arbeitende Personen müssen Warnwesten tragen ...". Ich beantrage darüber hinaus, dass die Satzungsänderung so lange ausgesetzt wird, bis alle betroffenen städtischen/ politischen Gremien die vorliegenden Bürgeranträge bearbeitet und Beschlüsse gefasst haben. Mein Antrag richtet sich im Rahmen der Wohnlage an die BV Bad Godesberg. Seite 2 von 2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 05.02.2020

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 6.28, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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