V/1046/2006
Bebauungsplan Nr. 511 - Beschluss zur Aufstellung
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V-1046-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
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Bebauungsplan Nr. 511 Anlage zur Vorlage Nr. 1046/2006 Bebauungsplan Nr. 511 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 0 50 100 150 m
Beschlussvorlage
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V/1046/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 511: Klosterstraße / Winkelstraße / Mauritzstraße / Promenade / Windthorststraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Klosterstraße, Winkelstraße, Mauritzstraße, Promenade und Windthorststraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Fest- setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 10, Flurstücke 76 – 86, 123, 334, 336 – 344, 354 – 356, 372, 373, 407, 408, 412 Flur 11, Flurstücke 40 – 43, 45 – 47, 50 – 58, 60, 62 – 68, 142, 143, 146, 151 – 153, 188 Teil des Flurstückes 193 Flur 12, Teil des Flurstückes 523. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bereich des südöstlichen Altstadtrandes ist durch Mischnutzung aus Einzelhandel, Gastro- nomie und Wohnen geprägt. Die Bebauung südöstlich der Winkelstraße und der Klosterstraße erstreckt sich zwischen dem Mauritztor im Norden und der Windthorststraße im Süden. Parallel zur Promenade zeichnet sie den Verlauf der alten Stadtbefestigung nach; entsprechend sind an den in die Altstadt führenden Straßen die historischen Torsituationen durch kerngebietstypische Nutzun- gen und eine Überhöhung der jeweiligen Eckbebauung ablesbar geblieben, während die Bebau- ung im jeweiligen Straßenverlauf vorwiegend Wohnbebauung mit niedrigeren Höhen aufweist. Zu den Straßen sind die Grundstücksflächen vollständig überbaut, zur Promenade hin – nur mit Aus- Vorlagen-Nr.: V/1046/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Husmann Ruf: 492 6122/ 6194 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 21.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1046/2006 nahme der Eckgrundstücke – gärtnerisch gestaltet. Diese Charakteristika tragen zur Unverwech- selbarkeit der besonderen städtebaulichen Situation und zum Gestaltwert des Altstadtbildes in hohem Maße bei und sollen deshalb erhalten bleiben. An den Planbereich grenzt südöstlich der im Verfahren befindliche Bebauungsplan 333: Altstadt- Promenade und Aa-Uferpromenade. Dessen Festsetzungen zielen unter anderem auf die Ge- staltung der rückwärtigen, zur Promenade gelegenen Grundstücksbereiche, erfassen jedoch in der Regel nicht die Bebauung selbst. Für das Plangebiet selbst besteht kein Bebauungsplan, Bauvor- haben sind daher nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Da die hierfür maßgebende nähere Umgebung aufgrund der historischen Entwicklung zum Teil größere Dichten und Bauhöhen aufweist, reicht diese planungs- rechtliche Grundlage nicht aus, um die Maßstäblichkeit der unmittelbar an die Promenade gren- zenden Bebauung zu erhalten. Zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung des genannten Bereichs ist deshalb die Aufstellung eines (ggf. einfachen) Bebauungsplans erforderlich, der mindestens Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen trifft. Falls not- wendig, kann zur Sicherung der Planungsziele auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses von § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen) Gebrauch gemacht werden bzw. nach § 14 BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem bei- gefügten Übersichtsplan ersichtlich. Dabei wird der Geltungsbereich des zurzeit ruhenden Bebau- ungsplans Nr. 333 im Bereich der rückwärtigen Grundstücksflächen überlagert. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Klosterstraße
- Winkelstraße
- Mauritzstraße
- Windthorststraße
- Promenade
- Mauritztor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1046/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 18.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37