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V/1046/2006

Bebauungsplan Nr. 511 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlage 18.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.1.1

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Beschlussvorlage

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184 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 511 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1046/2006 
Bebauungsplan Nr. 511 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
0 50 100 150 m

Beschlussvorlage

4178 Zeichen

V/1046/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 511: Klosterstraße / Winkelstraße / Mauritzstraße / Promenade / 
Windthorststraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Klosterstraße, Winkelstraße, Mauritzstraße, Promenade und 
Windthorststraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u. a. zur Fest-
setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster 
Flur 10, Flurstücke 76 – 86, 123, 334, 336 – 344, 354 – 356, 372, 373, 407, 408, 412 
 
Flur 11, Flurstücke 40 – 43, 45 – 47, 50 – 58, 60, 62 – 68, 142, 143, 146, 151 – 153, 188 
Teil des Flurstückes 193 
 
Flur 12, Teil des Flurstückes 523. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der Bereich des südöstlichen Altstadtrandes ist durch Mischnutzung aus Einzelhandel, Gastro-
nomie und Wohnen geprägt. Die Bebauung südöstlich der Winkelstraße und der Klosterstraße 
erstreckt sich zwischen dem Mauritztor im Norden und der Windthorststraße im Süden. Parallel zur 
Promenade zeichnet sie den Verlauf der alten Stadtbefestigung nach; entsprechend sind an den in 
die Altstadt führenden Straßen die historischen Torsituationen durch kerngebietstypische Nutzun-
gen und eine Überhöhung der jeweiligen Eckbebauung ablesbar geblieben, während die Bebau-
ung im jeweiligen Straßenverlauf vorwiegend Wohnbebauung mit niedrigeren Höhen aufweist. Zu 
den Straßen sind die Grundstücksflächen vollständig überbaut, zur Promenade hin – nur mit Aus-
Vorlagen-Nr.: 
V/1046/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann /  
Herr  Husmann 
Ruf: 
492 6122/ 6194 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1046/2006 
nahme der Eckgrundstücke – gärtnerisch gestaltet. Diese Charakteristika tragen zur Unverwech-
selbarkeit der besonderen städtebaulichen Situation und zum Gestaltwert des Altstadtbildes in 
hohem Maße bei und sollen deshalb erhalten bleiben. 
 
An den Planbereich grenzt südöstlich der im Verfahren befindliche Bebauungsplan 333: Altstadt-
Promenade und Aa-Uferpromenade. Dessen Festsetzungen zielen unter anderem auf die Ge-
staltung der rückwärtigen, zur Promenade gelegenen Grundstücksbereiche, erfassen jedoch in der 
Regel nicht die Bebauung selbst. Für das Plangebiet selbst besteht kein Bebauungsplan, Bauvor-
haben sind daher nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang 
bebauten Ortsteile) zu beurteilen. Da die hierfür maßgebende nähere Umgebung aufgrund der 
historischen Entwicklung zum Teil größere Dichten und Bauhöhen aufweist, reicht diese planungs-
rechtliche Grundlage nicht aus, um die Maßstäblichkeit der unmittelbar an die Promenade gren-
zenden Bebauung zu erhalten. 
 
Zur nachhaltigen städtebaulichen Ordnung und Entwicklung des genannten Bereichs ist deshalb 
die Aufstellung eines (ggf. einfachen) Bebauungsplans erforderlich, der mindestens Festsetzungen 
zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen trifft. Falls not-
wendig, kann zur Sicherung der Planungsziele auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses 
von § 15 BauGB (Zurückstellung von Baugesuchen)  Gebrauch gemacht werden bzw. nach § 14 
BauGB eine Veränderungssperre erlassen werden. 
 
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem bei-
gefügten Übersichtsplan ersichtlich. Dabei wird der Geltungsbereich des zurzeit ruhenden Bebau-
ungsplans Nr. 333 im Bereich der rückwärtigen Grundstücksflächen überlagert. 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

23.01.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Klosterstraße
  • Winkelstraße
  • Mauritzstraße
  • Windthorststraße
  • Promenade
  • Mauritztor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1046/2006
Typ
Vorlage
Datum
18.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37