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V/0906/2006

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp

Vorlage 06.11.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 26.1.2

Anlage 1 - Anregungen

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Ansehen

Anlage 3 - Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Begründung

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Ansehen

Anlage 1 - Anregungen

1882 Zeichen

Anlage 1 
         zur Vorlage Nr. 906/2006 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Sa lzmannstraße / nördlich 
Meßkamp 
 
 
Während der Offenlegung wurden zum Entwurf des Beba uungsplanes Nr. 502 folgende Anregun- 
gen vorgetragen: 
 
1. Das Staatliche Umweltamt Münster (StUA) weist da rauf hin, dass die Begründung zum Bebau- 
ungsplan auf  Seite 15 (Gliederungspunkt 8.4.1.2, L ärmimmissionen, 1. Absatz) die Aussage 
treffe, dass die Planung voll verträglich sei und Ü berschreitungen von Grenzwerten nicht zu er- 
warten seien. Dagegen sei gemäß Lärmschutzgutachten  für den Immissionsort 02.2 eine Richt- 
wertüberschreitung von 0,9 dB(A) prognostiziert. 
 Außerdem wird auf die Stellungnahme des StUA vom 1 2.06.2006 verwiesen. Hierin heißt es, 
dass gegen die Planung keine Bedenken bestünden, so fern die vom Gutachter des Lärm- 
schutzgutachtens empfohlene Anordnung der Grundrisse im entsprechenden Bereich so gestal- 
tet sei, dass an den Gebäudefronten mit den höchste n Belastungen keine Räume angeordnet 
werden, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen ( z.B. Schlaf- und Wohnräume) bestimmt 
sind. 
 
Stellungnahme: 
 Der Anregung sollte entsprochen werden, indem die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens in 
der Begründung berücksichtigt werden. Ferner sollen  die Hinweise im Bebauungsplan ergänzt 
werden. (Beschlussvorschlag 1.1) 
 
2. Die Stadtwerke Münster, Bereich Planung Netze we isen darauf hin, dass zur Stromversorgung 
des Baugebiets die Versorgungskabel von einer Trafo station südlich der Plangebietsgrenze in 
direktem Wege verlegt werden sollen. Es wird darum gebeten, im Bebauungsplan ein Leitungs- 
recht zugunsten des Erschließungsträgers mit 2 m Br eite in Verlängerung der Planstraße P 3 
nach Süden bis an die Plangebietsgrenze festzusetzen. 
 
Stellungnahme : 
 Der Anregung sollte entsprochen werden. (Beschluss vorschlag 1.2)

Anlage 3 - Plan

109 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 906/2006 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 – Satzungsentwurf, Maßstab ohne

Beschlussvorlage

3134 Zeichen

V/0906/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / 
nördlich Meßkamp wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 
 
1.1 Für die überbaubaren Grundstücksflächen an der Salzmannstraße wird der Hinweis ge-
geben, dass in den Gebäuden die Schlafräume straßenabgewandt angeordnet werden 
sollten. (Anlage 1, Punkt 1) 
 
1.2 Im südlichen Plangebiet wird ein Leitungsrecht zugunsten des Erschließungsträgers neu 
festgesetzt. (Anlage 1, Punkt 2) 
 
2. Der gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1 und 1.2 geänderte und ergänzte Entwurf des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meß-
kamp. wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeord-
nung NRW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 502 wird e-
benfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. 
Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent-
sprechend dem Durchführungsvertrag. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0906/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss-Schiffmann / Herr  Hülk 
Ruf: 
492 6122 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0906/2006 
 
 
Begründung: 
 
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502 hat vom 11.09. bis 
11.10.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar-
gestellten Anregungen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlusspunkten 1.1 und 1.2 
Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2 vorgesehenen Änderungen des Bebau-
ungsplanentwurfes berühren nicht die Grundzüge der Planung und entsprechen den Wün-
schen der Eingeber. Daher ist weder eine erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan Nr. 502 kann somit, nach Abstimmung und im Einverständnis mit dem Vorha-
benträger, gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der Vorlage zum ab-
schließenden Beschluss der 20. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
(V/0862/2006) entnommen werden. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 2 - Begründung

68825 Zeichen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
1 
  
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 906/2006 
 
Begründung 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / 
nördlich Meßkamp 
Inhalt 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlage  
2 Geltungsbereich  
3 Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen  
4 Räumliche und strukturelle Situation  
5 Planungsziele  
6 Inhalte des Bebauungsplanes  
6.1 Grundzüge der Planung  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt  
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossig keit  
6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen  
6.2.3 Bauweise  
6.2.4 Firstrichtung / Dachform  
6.2.5 Material, Farbgebung  
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen  
6.2.7 Freiflächen, Begrünung  
6.2.8 Ausgleichsflächen  
6.2.9 Werbeanlagen  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen  
6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte  
6.3.3 ÖPNV  
6.4 Ver- und Entsorgung  
6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen de s täglichen Bedarfs  
6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische In fastruktur   
6.4.3 Spielplätze  
6.4.4  Medien  
6.4.5 Löschwasser  
6.4.6 Regenentwässerung /Schmutzwasserentsorgung  
6.4.7 Müllentsorgung  
6.5 Emissions- und Immissionsschutz

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
2 
6.5.1 Gewerbelärm  
6.5.2 Freizeitlärm  
6.5.3 Verkehrslärm  
6.5.4 Ergebnis  
6.6 Altlasten / Altstandorte  
6.7 Denkmalschutz / Archäologie  
6.7 Kampfmittelbelastungen  
7 Flächenbilanz  
8 Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem . § 2 a BauGB  
8.1 Rahmen der Umweltprüfung  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes  
8.3.1 Fachgesetze  
8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose  
8.4.1 Menschen  
8.4.2 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfa lt  
8.4.3 Boden  
8.4.4 8.4.4 Wasser  
8.4.5 8.4.5 Klima / Luft  
8.4.6 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild  
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-V ariante)  
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
8.7 Überwachung  (Monitoring)  
8.8 Zusammenfassung  
9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
3 
 
1 Planungsanlass / Planungsgrundlage 
Im Stadtteil Münster Mitte, Stadtteil Uppenkamp, we stlich der Salzmannstraße zwischen Nien- 
kamp und Meßkamp wird eine bisher gewerblich genutz te Fläche im Mischgebiet wegen Nut- 
zungsaufgabe frei. In infrastrukturell geeigneter L age mit umliegenden Wohnnutzungen im Be- 
stand eröffnet sich hier die Möglichkeit einer Wohnbauflächenentwicklung.  
Die Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB, zur Sicherung der städte- 
baulichen Ordnung in Bezug auf Art und Maß der Nutz ung, Umweltaspekte und infrastrukturelle 
Bedarfe wird die Aufstellung eines Bebauungsplans dennoch erforderlich. 
Vor dem Hintergrund der Realisierungsabsicht eines einheitlichen Bauprojekts durch einen In- 
vestor wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 
2 Geltungsbereich 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 erstreck t sich im Stadtbezirk Mitte auf den Be- 
reich westlich der Salzmannstraße und nördlich der Straße Messkamp.  
Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogen en Bebauungsplanes liegt das Grund- 
stück: 
Gemarkung Münster, Flur 36, Flurstück 36. 
Die Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farb- 
streifen bezeichnet. 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben und Erschließungsplan.  
3 Planungsrechtliche Situation 
Vor dem Hintergrund einer konkreten Investitionsmaß nahme handelt es sich um einen vorha- 
benbezogenen Bebauungsplan nach §12 BauGB. 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet weitgehend 
als gemischte Baufläche dargestellt. Um die planung srechtlichen Voraussetzungen zur Reali- 
sierung der Planungsziele zu schaffen, wird der Flä chennutzungsplan im Parallelverfahren ge- 
mäß § 8 (3) Baugesetzbuch für diesen Bereich in eine Wohnbaufläche geändert. 
3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen 
Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Grenzen gü ltiger Landschaftspläne oder anderer Sat- 
zungen.  
4 Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereic h der Stadt Münster in ca. 2 km Entfernung 
zur Altstadt. Der Anschluss an die A1 Richtung Osna brück/Ruhrgebiet ist ca. 4 km westlich des 
Vorhabengebiets gegeben.  
In fußläufiger Entfernung östlich liegt der relativ  neu erschlossene Wienburgpark als Fläche mit 
Erholungspotential. Die unmittelbare Versorgung des  Gebiets ist über das am York-Ring gele- 
gene Einkaufszentrum sowie die Lebensmittelmärkte w estlich der Grevener Straße gewährleis- 
tet, das Zentrum Kinderhaus liegt in ca. 1.5 km Entfernung nordwestlich der Vorhabenfläche. 
Im näheren Umfeld ist der Bereich entlang der Salzmannstraße geprägt durch gewerbliche Nut- 
zungen mit entsprechend großflächigeren Baukörpern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise 
(Tanz-, Ballettschule, Sanitärgroßhandel, Kleinkindergarten).  
Der südliche Bereich ist durchmischt mit Wohn- und kleingewerblicher Nutzung sowie einer 
Moschee.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
4 
Neben einem Fliesengroßhandel und dem JAZ - Jugenda usbildungszentrum - als großflächiger 
Baustruktur liegen im Westen Wohnnutzungen in zweig eschossiger Bauweise mit Satteldach 
an, die Bebauung im Norden besteht überwiegend aus dreigeschossigem Wohnungsbau aus 
den sechziger Jahren.  
Auf dem Plangebiet selbst wurde der Betrieb eines G emüsehandels vor einigen Jahren einge- 
stellt, die Hallen und Flächen sind derzeit an verschiedene Nutzer als Lagerflächen vermietet.  
Entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgre nze liegen in unmittelbarer Grenznähe 
gewachsene Baumstrukturen an, die östliche Grundstü cksgrenze weist auf nachbarlicher Seite 
großkronigen Baumbestand auf. Weiter befindet sich etwa in Grundstücksmitte eine Grünfläche 
mit vorhandenem Baumbestand, ansonsten ist das Gelä nde weitgehend durch versiegelte La- 
gerplätze und Fahrwege geprägt. 
5 Planungsziele 
In unmittelbarer Nähe zum Stadtpark Wienburg gelege n sowie über die Salzmannstraße mit 
zentraler Verbindung sowohl zur münsterschen Altsta dt wie auch zum Zentrum Kinderhaus, 
verfügt der Standort über erhebliche Potentiale einer attraktiven Wohnbauflächenentwicklung.  
Die infrastrukturell günstige Lage wird zudem den Z ielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung 
gerecht. 
Geplant ist die Realisierung eines gestalterisch ho mogenen Wohnquartiers von Seiten eines 
Investors mit anschließender Veräußerung der Einzelgrundstücke. 
Die urbanen Stadthäuser mit Grünbezug entsprechen d abei dem zunehmenden Wunsch nach 
innerstädtischem Wohnen und schaffen ein Angebot so wohl für Familien mit Kindern als auch 
für die ältere Generation, die ihre großflächigeren Grundstücke am Stadtrand aufgibt zugunsten 
eines Wohnstandorts in Innenstadtnähe mit überschaubarem Außenbezug. 
 
6 Inhalte des Bebauungsplanes 
6.1 Grundzüge der Planung 
Geplant ist die Erschließung des Gebiets mit 63 Woh neinheiten als Reihenhäuser mit bis zu 
maximal sechs Einheiten und als Doppelhäuser, entla ng der nord-westlichen Grundstücksgren- 
ze sind ausschließlich Doppelhäuser vorgesehen.  
Sämtliche Häuser sind Ost-West orientiert und mit e inem kleinen Gartengrundstück auf der 
Westseite ausgestattet. 
Die Erschließung erfolgt von der Salzmannstraße aus in einem nord-südlich verlaufenden Ring, 
ein Spielplatz für Kleinkinder ist als private Geme inschaftsgrünfläche nördlich innerhalb dieses 
Rings als kommunikativer Mittelpunkt des Gebietes geplant. 
Die notwendigen Stellplätze sind als den Häusern zu geordnete Garagen, Stellplätze oder als 
Gemeinschaftscarport geplant. 
Vor dem Hintergrund einer innerstädtischen Baulande rschließung handelt es sich um eine in- 
tensive Grundstücksausnutzung mit zwingend zweigesc hossiger Bauweise, die geneigten 
Dachräume sind als Ausbaureserve vorgehalten und kö nnen je nach Ausbauart ausnahmswei- 
se als drittes Vollgeschoss konzipiert sein – die im B-Plan Verfahren geplante Grundflächenzahl 
liegt bei 0,4, die Geschoßflächenzahl ist nach vorliegender Hochbauplanung mit 1,1 festgesetzt. 
Mit dem Ziel, in innerstädtischer Lage und entsprec hend verdichteter Bebauung ein einheitli- 
ches Wohnquartier mit homogener Formensprache entst ehen zu lassen, werden die Dächer in 
Anlehnung an umliegende Wohnbaustrukturen für das G esamtgebiet als asymmetrisches Sat- 
teldach (versetztes Pultdach) ausgeführt. 
Vielfalt in Baukubatur und Fassadengestalt entsteht  durch unterschiedliche Nutzungsmöglich- 
keiten des Dachraums sowie Gliederung der Fassadenf lächen durch unterschiedliche Materia- 
lien.  
Der Dachraum kann neben Ausbau und Belichtung über Dachgauben als zurückgesetztes Ge- 
schoss mit Dachterrassennutzung ausgebildet werden.  Über entsprechende textliche Festset-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
5 
zungen im B-Plan-Verfahren ist dabei die jeweils sy mmetrische Ausbildung der Baukörper zu 
sichern.  
Als Fassadenmaterial ist weißer Putz und roter Klin ker für das gesamte Baugebiet festgesetzt, 
Vielfalt entsteht in der Ausführung durch Materialwechsel in Abhängigkeit zu den Grundrissen. 
Sämtliche Baukörper sind traufseitig zur Salzmannst raße zu orientieren und nehmen damit 
vorhandene Strukturen der Umgebung auf. 
 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt 
6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossig keit 
Die Baufläche wird als allgemeines Wohngebiet entsp rechend § 4 BauNVO festgesetzt. Im 
Hinblick auf das Rechtsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB 
sind ausschließlich Wohngebäude zulässig. 
Im innerstädtischen Bereich ist die für allgemeine Wohngebiete maximal mögliche Grundflä- 
chenzahl von 0,4 als Obergrenze festgesetzt, die ge plante Geschossigkeit beträgt mindestens 
zwei maximal drei Geschosse und entspricht damit de n Wohnbaustrukturen der Umgebung. 
Das mögliche dritte Geschoss ist als zurückgesetzte s Geschoss mit Dachterrassennutzung 
oder ausgebautes Dachgeschoss vorzusehen.  
Maximal zulässige Traufhöhen liegen daher bei 7,00m bzw. 9,40m. für die gartenseitigen Dach- 
terrassen. Firsthöhen sind durch die nach LBO festg esetzten zulässigen Dachneigungen be- 
grenzt. Mit den geplanten Baukubaturen ist eine Geschoßflächenzahl von 1,1 festgesetzt. 
Bei der Ermittlung der zulässigen Grund- und Gescho ssflächenzahl sind neben der Fläche des 
Baugrundstücks die anteiligen Flächen an den Gemein schaftsanlagen (hier Car- 
ports/Müllbehälterstandorte) und der Gemeinschaftsg rünfläche hinzuzuzählen, entsprechend § 
21 a BauNVO.  
Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen sind bei Ermittlung der überbauba- 
ren Grundstücksfläche zu berücksichtigen. 
Je Hauseinheit sind bei Reihen- und Doppelhäusern m aximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die 
Realisierung einer zweiten Wohneinheit ist aufgrund  des erforderlichen Stellplatznachweises 
nur bedingt, z.B. über den Bau einer Doppel-Parker-Anlage, möglich. 
6.2.2 Überbaubare Grundstücksfläche 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baug renzen definiert. Es handelt sich um 
zwölf Baufelder mit einer Tiefe von 11.00 – 14.00 m , die damit den Bautiefen der späteren 
Wohnhäuser weitgehend entsprechen wird.  
Die Nord-Süd-Ausdehnung der Baufenster variiert von  möglichen Dreiergruppen von ca. 18 m 
Länge entlang der Salzmannstraße bis hin zu Baufens tern von 90 m Länge entlang der westli- 
chen Grundstücksgrenze. Im Bereich der Gemeinschaft scarports ist durch die eingetragenen 
Baugrenzen die Auskragung der jeweiligen Obergeschosse über die Carportanlage ermöglicht. 
6.2.3 Bauweise 
Festgesetzt für das gesamte Baugebiet ist in Anlehnung an umgebende Wohnbaustrukturen die 
offene Bauweise als Doppelhaustyp oder Hausgruppe. 
Für das der Haupterschließung Salzmannstraße abgewa ndte Baufeld im Nordwesten sind aus- 
schließlich Doppelhäuser vorgesehen. 
6.2.4 Firstrichtung / Dachform 
Firstrichtungen sind im Bebauungsplan traufständig zur Salzmannstraße festgesetzt und neh- 
men damit vorhandene Bebauungsstrukturen entlang de r Salzmannstraße und des Nienkamps 
auf.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
6 
Über die Festlegungen zu Baukubaturen und Dachforme n und im weiteren Material, Farbe und 
Freianlagen ist die Entwicklung eines homogenen Qua rtiers mit städtischem Charakter beab- 
sichtigt.  
Die getroffenen Festlegungen sichern die Einbindung  in münstersche Stadtstrukturen und ge- 
ben darüber hinaus potentiellen Käufern eine deutli chere Vorstellung vom gesamten Erschei- 
nungsbild der Siedlung und damit größere Sicherheit  bei der Abwägung einer Kaufentschei- 
dung. 
Im Einzelnen sind die Festsetzungen wie folgt begründet: 
Dachform / -neigung 
 
Als Dachformen sind im gesamten Baugebiet ausschlie ßlich versetzte Pultdächer (asymmetri- 
sche Satteldächer) zulässig. 
Solar- und Fotovoltaikanlagen sind bündig mit der Dachfläche zulässig. 
Dachneigungen sind innerhalb einer Hausgruppe je Gebäudeseite gleich auszuführen.  
Festgesetzt ist das der umgebenden Wohnbebauung ent sprechende geneigte Dach, durch 
gleiche Dachneigungen ist ein jeweils homogener, langgestreckter Baukörper zu erreichen. 
Dachneigungen sind je Baufenster festgesetzt und au fgrund der asymmetrischen Dachform mit 
Spielräumen von 6°  bis 14°  Dachneigung fixiert. 
Dachflächengestalt 
 
Dachaufbauten sind als senkrecht stehende Gauben auszuführen  
Dacheinschnitte / Dachterrassen sind nur gartenseit ig zulässig. Bei Dachaufbauten ist zu den 
Ortgängen ein Mindestabstand von 1.50 m einzuhalten. Bei Dacheinschnitten/Dachterrassen ist 
nur zu den freien Ortgängen / giebelseitigen Außenw änden ein Abstand von 1.50 m. einzuhal- 
ten. 
Die Gestaltung der Dachfläche eines Doppelhauses/ei ner Hausgruppe mit Dachterrassen, 
Dachgauben und geschlossenen Dachflächen hat symmetrisch zu erfolgen.  
Die Gestaltung der Dachfläche kann durch verschiede ne Elemente bestimmt werden – Dach- 
gauben, Dachterrassen, geschlossene Dachflächen - u m hier den gestalterischen Zusammen- 
hang einer Hausgruppe zu wahren ist die symmetrisch e Dachgestalt vorgesehen. Eine gleiche 
Gestalt für Dachgauben sichert den Zusammenhang des  Baugebiets, Vielfalt ergibt sich durch 
den Wechsel der Elemente. 
Die Beschränkung von Dacheinschnitten und Dachterra ssen auf die Gartenseite soll im Stra- 
ßenraum die geschlossene Dachfläche als Architektur element erhalten, gleiches Ziel verfolgen 
die Festsetzungen zu den Ortgangabständen. 
Die Dacheindeckung ist im gesamten Baugebiet mit Da chziegeln in einheitlicher Farbe auszu- 
führen. 
Die einheitliche Dacheindeckung je Doppelhaus / Hausgruppe sichert die Wahrnehmung als ein 
Baukörper, als Material ist für das gesamte Baugebiet ortstypischer Ziegel in einheitlicher Farbe 
zu verwenden, um eine homogene Quartiersgestalt zu erreichen. 
Die Dachflächen der Gemeinschaftscarports und Garagen sind zu begrünen. 
Die für die Dachflächen der Gemeinschaftscarports u nd Garagen festgesetzte Begrünung dient 
der Kompensation der relativ hohen Versiegelung im Plangebiet sowie der gestalterischen Auf- 
wertung der Flachdächer in Nähe zu den Gebäudefassaden. 
6.2.5 Material, Farbgebung 
Fassaden 
 
Gebäudefassaden sind in weißem Putz und rotem Klinker auszuführen. 
Der jeweils einheitliche Farbton des Materials sichert den Zusammenhang der Siedlung. Vielfalt 
entsteht durch wechselnde Anordnung der Materialien/Farbflächen innerhalb der Fassaden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
7 
Grundstückseinfriedungen  
Die Grundstückseinfriedungen zu den öffentlichen un d privaten Erschließungsflächen sind je 
Doppelhaus/Hausgruppe einheitlich und als heimische Laubholzhecke vorzusehen. 
Als feste Grundstückseinfriedungen sind innenliegen de Zäune aus grobmaschigem Drahtge- 
flecht in einem Abstand von mind. 0.50 m. zur öffen tlichen Verkehrsfläche zulässig. Die zulässi- 
ge Höhe der Einfriedungen beträgt maximal 1.20 m. s ofern sie niedriger ist als die Hecke und 
damit vom Erschließungsraum aus nicht sichtbar.  
Sind Einfriedungen vorgesehen, sollten sie die Entwicklung eines grüngeprägten Straßenraums 
unterstützen.  
Carports, Garagen, Nebenanlagen 
 
Carports sind seitlich und zur Straße als offene Ei nstellplätze zu errichten. Sie sind als Stahl- 
konstruktion auszuführen.   
Garagen sind in gleichem Material wie das angrenzen de Gebäude zu errichten oder mit Metall- 
fassaden. 
Die unter 1.8 aufgeführten Nebenanlagen sind pro Ha usgruppe einheitlich auszuführen und in 
die Grundstückseinfriedungen zu integrieren. Die Au sführung dieser Anlagen hat im Wesentli- 
chen in Metall zu erfolgen, die Ausführung in Holz ist ausgeschlossen. 
Über die Festsetzung soll für sämtliche Nebenanlage n eine möglichst einheitliche Gestalt städ- 
tischer Prägung erreicht werden.  
6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 
Neben den erforderlichen öffentlichen Parkplätzen s ind zur Versorgung der einzelnen Wohn- 
einheiten Gemeinschaftscarports entlang des öffentlichen Straßenraums sowie, in Abhängigkeit 
zur Baustruktur, Garagen vorgesehen. 
Die Gemeinschaftscarports sind wechselseitig in 5er  und 6er Gruppen entlang der Zufahrt von 
der Salzmannstraße aus vorgesehen, bzw. im südliche n Grundstücksteil entlang der GFL-
Flächen. Aufgrund der angrenzenden Verkehrsflächenb reite von 5.50 m sind sie in einer Tiefe 
von 6.00 m senkrecht zur Erschließungsfläche geplan t, die bauliche Anlage ist 0.50 m von der 
öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. 
Bei entlang der äußeren Grundstücksgrenzen angeordn eten Garagen, Carports oder Stellplät- 
zen ist aufgrund fehlenden Wenderaums und Stichläng en von ca. 30 m. ein rückwärtiges Aus- 
fahren auf die Verkehrsflächen geboten.  
Anforderungsgerechte d.h. gut zugängliche und gesch ützte Fahrradabstellanlagen sind in den 
jeweiligen Gebäudetypen bzw. in den Nebenanlagen zu integrieren. 
Fahrrad- und Müllbehälterabstellmöglichkeiten sind in den geplanten Nebenanlagen vorgese- 
hen. Geplant ist, die Gartenhäuser jeweils mit dem Hauptgebäude zu realisieren, die Standorte 
dieser Gartenhäuser sind bereits auf die vorgesehen en Parkplätze und Baumpflanzungen ab- 
gestimmt  
Für die genannten Carportanlagen, Garagen wie auch für die geplanten Gartenhäuser sind 
Materialvorgaben festgesetzt, um einen einheitliche n städtischen Charakter der Siedlung zu 
erreichen. 
6.2.7 Freiflächen, Begrünung 
Innerhalb des Baugebiets ist eine private Gemeinsch aftsgrünfläche als Kinderspielplatz und 
Quartiersplatz vorgesehen, die hier vorhandenen Bäume werden erhalten. 
Das Grünkonzept sieht weiter regelmäßige Straßenrau mbegrünungen über Baumpflanzungen 
auf den Privatgrundstücken und der Grünfläche vor. 
Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt 
und dementsprechend kein Ausgleich vorzusehen ist, wird von Pflanzbindungsfestsetzungen im 
B-Plan Verfahren abgesehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
8 
Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch 
die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass 
durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unte rwuchs und abgängige Gehölze entnommen 
werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden,  um die Verschattung der Gebäude und 
Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtschutz zum a nliegenden Gewerbe werden jedoch vor- 
aussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben.  
6.2.8 Ausgleichsflächen 
Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist 
der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation nach §1a (3) BauGB nicht erforderlich. Auf eine 
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kann verzichtet werden. 
6.2.9 Werbeanlagen 
Es werden keine Festsetzungen getroffen, da hier ke in städtebaulicher Regelungsbedarf be- 
steht. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen 
Die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Plan gebiets sind als Straßenverkehrsfläche 
festgesetzt. Sämtliche Verkehrsflächen werden als M ischverkehrsflächen angelegt. Geplant ist 
eine Oberflächenbefestigung in Bitumen mit Pflaster ung der im Straßenraum vorgesehenen 
öffentlichen Parkplätze. Verkehrsrechtlich ist die Ausweisung einer Tempo-30-Zone beabsich- 
tigt. 
Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine Zufa hrt von der Salzmannstraße aus, die sich 
innergebietlich zu einer nord-südlich verlaufenden kleineren Ringstraße entwickelt. 
Im Bereich der nord-südlich verlaufenden Straßenzüg e weitet sich dieser Querschnitt auf 6.25 
m auf, Längsparkplätze werden in 1.75 m Breite im Abstand von 0.50 m zur Grundstücksgrenze 
angeordnet, so dass dem Fahrverkehr eine 4.00 m breite Bewegungsfläche verbleibt. 
Die genaue Lage der Längsparkplätze findet in Absti mmung mit den erforderlichen Verkehrsflä- 
chen und den Zugängen /Standorten der geplanten Gartenhäuser (s. Nebenanlagen) statt. 
Drei weitere öffentliche Parkplätze sind als Parkta schen entlang der Zufahrt von der Salzmann- 
straße aus vorgesehen. 
6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte 
Neben der beschriebenen öffentlichen Verkehrsfläche  sind sämtliche Hauseinheiten über ost- 
seitige Stiche als Geh- Fahr und Leitungsrecht erschlossen und ermöglichen so ein Angebot an 
Westgärten für sämtliche Wohneinheiten.  
Die Rechte bestehen zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger. 
In den Bereichen, die zur Erschließung von Carporta nlagen als Senkrechtparker befahrbar sein 
müssen, sind sie in einer Breite von 5.50 m vorgese hen, ansonsten in einer Breite von 4.00 m 
bzw. 3.00 m. 
Auf dem südlichsten Grundstück entlang der Planstraße P3 ist ein Leitungsrecht in 2.00 m Brei- 
te zugunsten der Erschließungsträger vorgesehen. Üb er den Anschluss an die Trafostation auf 
dem angrenzenden Flurstück 212 ist die Stromversorgung des Vorhabengebietes zu sichern. 
 
6.3.3 ÖPNV 
Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien Nr. 6, 1 5, 16, 151, N81, N9 an die Innenstadt von 
Münster sowie die benachbarten Gemeinden angebunden . Die Haltestelle Nienkamp befindet 
sich nördlich in unter 200 m Entfernung. Die Haltes tellen Meßkamp und Dreizehnerstraße lie-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
9 
gen in ca. 300 m Entfernung an der Grevener Str. un d werden auch im Nachtbusnetz bedient 
(Stand 2006) 
6.4 Ver- und Entsorgung 
6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen de s täglichen Bedarfs 
Mit den Lebensmittelmärkten westlich der Grevener S trasse sowie dem Einkaufszentrum am 
York-Ring ist die Versorgung mit Gütern des täglich en Bedarfs gewährleistet. Das Zentrum 
Kinderhaus liegt in ca. 1.5 km nordwestlich des Vorhabengebietes. 
6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische In frastruktur 
Die nächsten Grundschulen und Kindergärten liegen a m Friesenring oder im Zentrum Kinder- 
haus. Die vorhandenen Kapazitäten sind für den maßnahmebedingten Bedarf ausreichend. 
Für die dortige Aufrechterhaltung des maßnahmebedin gten Platzangebots für Kinder unter 6 
Jahren wird im Durchführungsvertrag die Zahlung eines Ablösebetrags vereinbart. 
6.4.3 Spielplätze 
Der öffentliche Spielplatz „Nienkamp“ liegt in ca. 300 m Wegeentfernung nördlich der Straße 
Nienkamp und dient zur Versorgung mit Spielflächen für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder 
(B/C Bereich). Ein Spielplatz für alle Altersgruppe n (A-Bereich) ist Bestandteil des Stadtparks 
Wienburg und liegt innerhalb der zulässigen Wegeentfernung von ca. 1000 m. 
6.4.4 Medien 
Die Medienerschließung ist innerhalb der Verkehrsfl ächen sowie privaten Erschließungsstiche 
zu realisieren. 
- Telekommunikation 
 
Neuverlegungen sind in Abstimmung mit den Versorgun gsleitungen der Stadtwerke Münster 
vorzunehmen. 
Der Beginn der Erschließungsmaßnahme ist frühzeitig mitzuteilen. 
-  Stadtwerke Münster 
Zur Stromversorgung des Gebiets ist in Verlängerung  der Planstraße P3 bis an die südliche 
Geltungsbereichsgrenze ein 2.00 m breites Leitungsr echt ausgewiesen und hierüber der An- 
schluss an die Trafostation auf Flurstück 212 gesichert. 
 
Fernwärmeleitungen sind in der Salzmannstraße nicht  vorhanden. Die Erschließung des Bau- 
gebiets durch Fernwärme ist nicht vorgesehen  
6.4.5 Löschwasser 
Seitens der Feuerwehr sind im Ergebnis der Beteilig ung keine planerischen Bedenken ange- 
meldet 
6.4.6 Regenentwässerung / Schmutzwasserentsorgung 
Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,90 
bis 2.20 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die Grundwasserneubildungsraten sind bei 
nachgewiesenen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer 
hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- 
ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand 
zu gering ist.  
Für das gesamte Baugebiet wird daher die Regenentwä sserung der Dachflächen und GFL-
Flächen über Anschlussleitungen an den im öffentlic hen Straßenland geplanten Regenwasser- 
kanal vorgesehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
10  
Die Erschließung der privaten Stiche erfolgt, abges ehen von der westlichen breiteren GFL Flä- 
che, jeweils im Wechsel durch Regen- und Schmutzwas serleitungen, so dass die im B-Plan 
ausgewiesenen Erschließungsflächen zur Aufnahme der  Leitungen ausreichend dimensioniert 
sind. 
Die ausgewiesenen GFL-Flächen reichen jeweils bis zum letztanliegenden Grundstück, die sich 
hier entwässerungstechnisch ergebende Höhe des Ersc hließungsstiches wird auf einer Länge 
von 7.00 – 9.00 m bis zur äußeren Grundstücksgrenze  abgeböscht werden. Die notwendigen 
Gefälle liegen unterhalb 10 %, Stützwände zur äußer en Grundstücksgrenze sind nicht erforder- 
lich. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass d ie zum Ausgleich der Höhendifferenzen er- 
forderlichen Maßnahmen je Plangebietsgrenze einheitlich herzustellen sind. 
In den Stichen, für die eine Regenwasseranschlussleitung vorgesehen ist (Planstraßen 7, 5 und 
3) erfolgt die Entwässerung der jeweils letztanlieg enden Garagenzufahrt (Privatfläche ohne 
GFL-Recht) über den hier geplanten Regenwasserablauf.  
In den Stichstraßen ohne Regenwasseranschlussleitun g (Planstraßen 8, 9, 6 und 2) wird im 
Bereich der letztanliegenden Garagenzufahrt die Que rneigung Richtung Grundstück vorgese- 
hen und in die zur Garagenzufahrt gehörige Grundstü cksfläche entwässert. Die Ableitung der 
Regenwässer auf Fremdgrundstücke ist so unterbunden . Inwieweit im Bereich der Planstraßen 
8, 9, 6 und 2 ohne Regenwasseranschlussleitung ein Anschluss an die Dachflächenentwässe- 
rung erforderlich ist, ist im Detail vom Versiegelungsgrad der Vorgartenbereiche abhängig.  
Die Planstraße 10 ist aufgrund der anliegenden Carp orts bis zur äußeren Grundstücksgrenze 
durchgängig befahrbar auszubilden, die hier entsteh ende Höhendifferenz zum Bestandsgelän- 
de von ca. 0.70 m ist über eine Stützmauer entlang der äußeren Grundstücksgrenze abzufan- 
gen, die über einen Anfahrschutz gesichert wird.   
Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine Entwässeru ng im Freigefälle vorgesehen. Um diese 
zu realisieren, sind in Teilbereichen der Vorhabenf läche Geländeangleichungen bis maximal 
1.00 m Höhe erforderlich.  
Um die Geländesituation zu verdeutlichen sind Bestands- und Planungshöhen in den B-Plan mit 
aufgenommen. 
6.4.7 Müllentsorgung 
Die Müllentsorgung ist vom öffentlichen Straßenraum aus geplant. 
Die ausgewiesenen Verkehrsflächen berücksichtigen die Schleppkurven des dreiachsigen Müll- 
fahrzeugs. 
Mülltonnen innerhalb der Vorgartenbereiche sind unz ulässig, die Müllbehältnisse sind rückwär- 
tig auf den Grundstücken unterzubringen. In der südwestlichsten Hauseinheit ist dies nicht mög- 
lich, hier ist im Anschluss an die Carportanlage ei ne Gemeinschaftsanlage für Müllbehälter- 
standorte vorgesehen. 
Zu den Entsorgungsterminen sind die Tonnen im Berei ch der privaten Wege aufzureihen und 
nach der Entsorgung wieder abzuholen. Mülltonnen de r Grundstücke, die gartenseitig an die 
öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind am Tag der  Abholung im Bereich der öffentlichen Ver- 
kehrsfläche zwischen den Besucherparkplätzen aufzustellen. 
6.5 Emissions- und Immissionsschutz 
Bei einer geplanten heranrückenden Wohnbebauung sind bestehende Gewerbebetriebe in ihrer 
zulässigen Geschäftsausübung zu sichern. Die Ermitt lung des Gewerbe- und Freizeitlärms ü- 
berprüft daher die Verträglichkeit der verschiedene n bestehenden und zukünftigen Nutzungen 
und stellt ggf. mögliche Schutzmaßnahmen dar. 
6.5.1 Gewerbelärm 
Als vorhandene gewerbliche Emittenten sind die Lade tätigkeiten Firma Fliesen-Brück in der 
Kinderhauser Straße sowie die Zufahrt des Sanitärhandels Firma Brockmann an der Salzmann- 
straße zu berücksichtigen. 
Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der TA-Lärm zu vergleichen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
11  
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass an keinem der re präsentativen berechneten Immissionsorte 
an Gebäuden Überschreitungen der Richtwerte nach TA-Lärm festzustellen sind. 
6.5.2 Freizeitlärm 
Als Emittent ist der Parkplatz der Tanzschule Husem eyer an der Salzmannstraße zu berück- 
sichtigen. Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der Freizeitlärm-Richtlinie zu 
vergleichen. 
Im Ergebnis ist festzuhalten, das nur an der zur St raße orientierten Front des an der Salzmann- 
straße gelegenen südlichen Gebäudes eine Überschrei tung des Richtwertes von max. 0,9 
dB(A) vorliegt. 
Weiter wurden die Emissionen der dem Plangebiet nah egelegenen Ballettschule untersucht, 
auch hier wurden keine Richtwert überschreitenden Emissionen festgestellt. 
Für die Lärmeinwirkungen der Kindertagesstätte ist als eine dem Wohngebiet sozialadäquater 
Lärmquelle von einer Akzeptanz der zukünftigen Bewohner auszugehen.  
6.5.3 Verkehrslärm 
Für die Verkehrslärmermittlung sind die Belastungsz ahlen der Salzmannstraße als Emittent 
zugrunde zu legen und mit den Richtwerten nach DIN 18005 zu vergleichen. Im Ergebnis sind 
Überschreitungen der Richtwerte für allg. Wohngebie te in der ersten Baureihe entlang der 
Salzmannstraße an den Ost- und Nord- und Südfassaden festzustellen 
6.5.4 Ergebnis 
Die aus den verschiedenen Lärmquellen herrührenden Belastungen werden gem. bestehender 
Richtlinien energetisch überlagert und addiert. Im Ergebnis sind aufgrund der Verkehrslärmein- 
wirkungen Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wo hnbebauung vorzusehen. Aktiver 
Schallschutz in Form von Schallschutzwänden entlang  der Salzmannstraße ist aus stadtgestal- 
terischen und aus Kostengründen nicht zu empfehlen,  zumal die Außenbereiche der Wohnge- 
bäude jeweils straßenabgewandt auf den Westseiten der Häuser liegen. 
Zum Schutz der Innenräume vor Außenlärm werden dahe r Lärmpegelbereiche mit resultieren- 
den Schalldämm-Maßen der Außenwände festgesetzt.  
Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße s ind dabei nach DIN 4109 abhängig von 
den jeweiligen Raumnutzungen sowie Grundriss-, und Fassadengestaltungen und nur bei ge- 
schlossenen Fenstern voll wirksam. 
Überwiegend zum Schlafen genutzte Räume in den mit Lärmpegeln festgesetzten Bereichen 
sind daher mit schallgedämmten Lüftungseinrichtunge n vorzusehen. Entsprechende Verbind- 
lichkeiten sind mit der Textlichen Festsetzung 1. 9  „Vorkehrungen zum Schutz gegen schädli- 
che Umwelteinwirkungen“ getroffen worden. 
Die im Abschnitt 6.5.2 genannte Überschreitung der Richtwerte nach Freizeitlärm-Richtlinie wird 
als verträglich beurteilt. Da die TA-Lärm im vorlie genden Fall zum Nachweis der Verträglichkeit 
der Wohnnutzung ebenso anwendbar ist, kann aus der hierzu erfolgten Rechtsprechung ge- 
schlossen werden, dass die geringfügige Überschreit ung des Richtwertes nach Freizeitlärm-
Richtlinie um 0,9 dB(A) an lediglich einem Immissio nspunkt im Grenzbereich des Plangebiets 
zum Gewerbegebiet nach der sogenannten Mittelwerttheorie als verträglich anzusehen ist. 
Zusätzlich wird zum Schutz vor Lärmeinwirkungen im Bebauungsplan unter „Hinweise“ Ziffer 
3.4 die Empfehlung aufgenommen, in den Baufenstern zur Salzmannstraße Schlafräume mög- 
lichst an den straßenabgewandten Gebäudefronten anzuordnen. 
Vertragsbedingt ist durch den Vorhabenträger sicher gestellt, dass die derzeitigen Emissionen 
aus dem Plangebiet auf das Umfeld durch die Umnutzung entfallen werden. 
6.6 Altlasten / Altstandorte 
Wie das Bodengutachten darstellt, ist aufgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenver- 
schmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 (nach Definiti on der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 
LAGA) zu rechnen. Diese Böden sind zum Einbau unter  Verkehrsflächen geeignet. Unter sen-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
12  
siblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungs anlagen ist der Einbau des Materials je- 
doch nicht möglich. 
Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus  resultierender Ergebnisse zu möglichen 
Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- 
gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind. I n den vorhandenen Lager- und Kühlräumen 
wurde Obst und Gemüse gelagert. Die offene Lagerhal le diente zur Lagerung und Abtrocknung 
von Gemüseholzkisten, Paletten und Kartonagen.  
Zwischenzeitlich wurden Teilflächen als Abstell- un d Lagerplatz einer Gerüstbau- und Baufirma 
genutzt. Auf diesen Flächen konnten keine Kohlenwasserstoffe ermittelt werden. 
Auf dem Gelände befinden sich weiter zwei im Umwelt amt der Stadt Münster registrierte oberir- 
dische Heizöltanks.  
Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich u nd konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt. 
Eine Eintragung im Altlastenkataster der Stadt Münster ist nicht vorhanden. 
6.7 Denkmalschutz / Archäologie 
Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden in nerhalb des Plangebietes nicht be- 
rührt. Beim Auffinden von Bodendenkmälern sind die einschlägigen Hinweise in den Bebau- 
ungsplan aufgenommen. 
6.8 Kampfmittelbelastungen 
Die Untersuchung der Fläche auf Kampfmittel ist veranlasst. 
 
7 Flächenbilanz 
 Flächengröße Anteil an der Gesamtfläche 
Wohnbauflächen 13 148 m² 88,5 % 
davon überbaubare Grund- 
stücksfläche ( GRZ 0,4) 
5 259 m² 35,4 % 
davon Straßenverkehrsflä- 
che, privat 
996 m² 6,7 % 
davon private Gemein- 
schaftsgrünfläche 
250 m² 1,7 % 
   
Straßenverkehrsfläche, 
öffentlich 
1.701 m² 11,5 % 
Gesamt 14.849 m² 100 % 
 
8 Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem . § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden.   
Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502 „Westlich  Salzmannstraße / Nördlich Meß- 
kamp“.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
13  
Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten  und auf Grund von Geländeerhebun- 
gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutach ten beauftragt und zur Beurteilung der 
Umweltauswirkungen herangezogen: 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenb ezogenen Bebauungsplan Nr. 502 
„Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 
 Lärmschutzgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Nr. 502 „Westlich Salz- 
mannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 
 Geotechnischer Bericht zum vorhabenbezogenen Bebau ungsplan Nr. 502 „Westlich 
Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp, Urbanski & Versmold, 2005 
 Ergänzung zum geotechnischen Bericht: historische Nutzungsrecherche, Urbanski & 
Versmold, 2006 
Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die 
Planung vornehmen zu können.  
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Paral lelverfahren nach §8 BauGB wurde eine 
gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung 
erstellt.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt 
Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer 
nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1.48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 
63 Wohneinheiten zu ermöglichen. 
Mit den Maßnahmen ist keine Neuversiegelung und Ina nspruchnahme bisher weitgehend un- 
versiegelter Flächen verbunden. Vielmehr werden dur ch die Anlage von Gartenbereichen Flä- 
chen entsiegelt. Mit der Lage im innerstädtischen R aum bei allseitig anliegender Bebauung 
werden keine hochwertigen Biotopstrukturen oder Bes tandteile des Biotopverbundes beein- 
trächtigt. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetze n und Fachplänen festgelegten und für 
den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge- 
setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7g insbesondere zu berück- 
sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt 
sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten 
Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden.  
8.3.1 Fachgesetze 
Folgende Zielaussagen der wesentlichen Fachgesetze sind im vorliegenden Planfall relevant: 
 Baugesetzbuch: Berücksichtigung der Belange des Um weltschutzes bei der Aufstellung 
der Bauleitpläne  
Die Belange des Umweltschutzes werden grundsätzlich in dem Verfahren zur Aufstellung 
des Bebauungsplanes berücksichtigt und mit dem vorl iegenden Umweltbereicht darge- 
stellt. Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im un beplanten Innenbereich handelt, ist 
der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation na ch BauGB nicht erforderlich und eine 
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nicht Bestandteil der Darstellung. 
 Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen so wie DIN 18005: Schutz des Men- 
schen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wass ers, der Atmosphäre sowie der 
Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirk ungen sowie Vorbeugung hinsicht- 
lich des Entstehens von Immissionen 
Im vorliegenden Umweltbericht werden die entspreche nden Verordnungen des Bundes- 
immissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luf treinhaltung bei den Schutzgü- 
tern Mensch und Klima/Luft berücksichtigt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
14  
 Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NR W: Natur und Landschaft sind auf 
Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwor- 
tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schüt- 
zen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen. 
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Zustands von Na- 
tur und Landschaft im Plangebiet und der Umgebung s owie eine Prognose der Auswir- 
kungen der Planung auf die Schutzgüter.  
 Bundesbodenschutzgesetz sowie Baugesetzbuch (Boden schutzklausel): langfristiger 
Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt 
Die Prüfung grundsätzlich alternativer Standorte wi rd im Umweltbericht zum Flächennut- 
zungsplan dargelegt und nicht weiter verfolgt. Die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen 
werden unter dem Schutzgut Boden dargelegt. 
 Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz: Sich erung der Gewässer als Bestand- 
teil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tie re und Pflanzen und deren Bewirt- 
schaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterl assung vermeidbarer Beeinträchti- 
gung ihrer ökologischen Funktionen. 
Das Grundwasser wird im vorliegenden Umweltbericht bei den Schutzgütern Wasser und 
aufgrund der Biotopfunktion im Kapitel Pflanzen und  Tiere behandelt. Oberflächenge- 
wässer liegen nicht vor. 
8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen 
Der Flächennutzungsplan wird nach § 8 BauGB im Para llelverfahren an die vorliegende Pla- 
nung und die geänderten Nutzungsstrukturen angepasst. 
Mit einer Lage im innerstädtischen Raum liegt das P langebiet in keinem Geltungsbereich eines 
Landschaftsplanes der Stadt Münster. Das Planwerk G rünordnung stellt das Plangebiet eben- 
falls als Siedlungsgebiet dar. Es wird auf einen Ki essandrücken mit herausragender geologi- 
scher und hydrologischer Bedeutung verwiesen.  
Das Bearbeitungsgebiet befindet sich nicht innerhal b geschützter Gebiete. Es sind keine FFH- 
oder Natura2000-Gebiete von der Planung betroffen. Gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht 
im Plangebiet. 
Es liegen keine Erkenntnisse zu Bodendenkmälern vor.  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist-
Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswirku ngen des geplanten Wohngebietes. Ge- 
eignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden  in den jeweiligen Kapiteln der ein- 
zelnen Schutzgüter genannt. Mögliche erhebliche nac hteilige Umweltauswirkungen werden in 
einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Anschlie ßend werden die Nullvariante sowie die 
in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten thematisiert.  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind.  
 
8.4.1 Menschen 
8.4.1.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung 
Der Planbereich befindet sich noch im Eigentum der westfälischen Gemüsebau-Vereinigung e. 
G., welche auf diesem Areal in früherer Zeit Gemüse  gehandelt und verladen hat. Dieser Be- 
trieb wurde vor einigen Jahren eingestellt, die Hal len und Flächen sind derzeit an verschiedene 
Nutzer als Lagerflächen vermietet. 
Zum Teil befinden sich entlang der Grundstücksgrenz en Baum- und Strauchbestände während 
der größte Teil der Fläche als versiegelte Lager- und Verkehrsfläche befestigt ist.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
15  
Im östlichen Bereich an der Salzmannstraße befinden  sich ein Sanitär-Großhandel sowie eine 
Tanzschule. Ebenfalls an der Salzmannstraße vorhand en sind eine private Ballettschule sowie 
ein Kleinkindergarten. Der südliche Bereich ist dur chmischt aus Wohn- und Kleingewerbebe- 
reich sowie einer kulturellen Einrichtung (Moschee). Im Westen gibt es einen Fliesengroßhandel 
sowie das JAZ, ein Jugendausbildungszentrum. Im Nor den schließt sich großflächige Ge- 
schosswohnbebauung an. 
Erholung 
Das Plangebiet weist aktuell keine zentrale Bedeutu ng für die Naherholung auf. Als z.T. unge- 
nutzte Gewerbe- und Lagerfläche wird diese jedoch g elegentlich für Veranstaltungen der Ju- 
gendkultur (Konzerte etc.) genutzt.  
Vorbelastung durch Verkehrsimmissionen 
Von der Stadt Münster wurde eine Verkehrsbelastung der Salzmannstraße von 2.500 Kfz/24h 
mit einem Lkw- Anteil von 10 % am Tage und 3 % in d er Nacht ermittelt. Die für eine reine 
Wohngebietserschließung hohen Werte sind zum einen durch die anliegenden Gewerbebetrie- 
be und zum anderen durch die Verbindungsfunktion zw ischen dem Meßkamp und dem Nien- 
kamp bei einer Gesamtlänge des Abschnitts der Salzmannstraße von 600 m bedingt. 
Vorbelastung durch Gewerbelärm 
Im Südwesten angrenzend an das Plangebiet liegen zwei Verladerampen der Fa. Fliesen-Brück 
GmbH, die täglich dreimal in der Zeit zwischen 7 un d 17 Uhr angefahren werden. Die Entlade- 
zeit beträgt ungefähr 30 min unter Gabelstaplernutzung. 
Östlich der Salzmannstraße befindet sich die Zufahr t der Fa. Brockmann, die täglich ungefähr 
fünfmal mit Lkw angefahren wird. Der Entladebereich ist ohne Einwirkung auf das Plangebiet. 
Vorbelastung durch Freizeitlärm 
Gegenüber der Zufahrt ins Plangebiet sowie südlich derselben liegt jeweils eine Tanzschule. 
Während die Veranstaltungen selbst im Gebäude statt finden und somit keine Verkehrsimmissi- 
onen verursachen, können die 25 Stellplätze mit ein er vorwiegenden Nutzung gegen Abend 
und am Wochenende zu einer Beeinträchtigung führen,  die im Bestand mit einer Nutzung des 
Plangebietes als Gewerbefläche jedoch ohne Bedeutung sind. 
Vorbelastung durch Geruchsimmissionen 
Die aktuelle gewerbliche Nutzungen innerhalb des Ge ltungsbereiches aber auch im Umfeld 
führen zu keiner Geruchsimmission, die im Planverfahren zu berücksichtigen ist.  
8.4.1.2 Auswirkungen der Planung 
 
Nutzungsänderungen 
Es ist geplant, die vorliegende Nutzung als Gewerbe fläche vollständig aufzugeben und ein all- 
gemeines Wohngebiet zu entwickeln.  
Erholung 
Zentral in dem neuen Gebiet wird eine als Spielplat z gestaltete private Grünfläche angeordnet. 
Während das Plangebiet im Bestand keine Erholungsfu nktion übernommen hat, fungiert die 
Grünfläche zukünftig als kommunikatives Zentrum für das zu entwickelnde Quartier. Auch wenn 
der nächste öffentliche Spielplatz nur 300 m entfer nt liegt, stellt die Planung eine positive Er- 
gänzung der wohnungsnahen Erholung dar. 
Verkehrsbelastung 
Da mit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung sowohl Mitarbeiter- und Besucherverkehr aber 
auch gelegentlicher Schwerlastverkehr entfällt, füh rt die Entwicklung eines Wohngebietes mit 
ca. 63 Wohneinheiten bei ca. 3,5 Fahrten pro Wohnei nheit am Tag nur zu einer geringfügigen 
Erhöhung der aktuellen 2.500 Kfz/24h auf der Salzmannstraße.  
Lärmimmissionen 
Wie das lärmtechnische Gutachten darstellt, ist das  Wohngebiet mit dem anliegenden Gewer- 
belärm verträglich, eine Überschreitung der zulässi gen Grenzwerte nach TA-Lärm liegt nicht 
vor. Bei dem durch die Tanzschule bedingten Verkehr slärm, zu beurteilen nach Freizeitlärm-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
16  
Richtlinie, kommt es an einem Immissionsort (Pkt 02 .2) zu einer Überschreitung der zulässigen 
Grenzwerte von 0,9 dB(A) nach 22.00 Uhr.  
Durch den Verkehr auf der Salzmannstraße werden die  Orientierungswerte nach DIN 18005 an 
der ersten Bautiefe parallel zur Salzmannstraße an der Ostfassade um bis zu 8,3 dB(A) und 
entlang der Nord- und Südfassade um bis zu 3,7 dB(A) überschritten.  
Mit einer Lage der Außenbereiche auf der schallabgewandten Seite und Ausstattung der Innen- 
räume mit entsprechend schallschützenden Bauteilen ist vorgesehen, die geplanten Gebäude 
an den im Bebauungsplan kenntlich gemachten Standor ten über passive Lärmschutzmaßnah- 
men vor Beeinträchtigungen zu schützen (s. Lärmschutzgutachten Ing. Ges. nts mbH, 2006).  
Anhand erster Entwürfe der möglichen Grundrissgesta ltungen zeigte sich, dass der passive 
Lärmschutz nicht komplett über die Anordnung der Ru hebereiche an der von der Straße abge- 
wandten Seite gewährleistet werden kann. Es werden somit für einzelne Räume schallgedämm- 
te Lüftungseinrichtungen erforderlich.  
Die erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und damit der Schallschutz der Außen- 
bauteile werden durch energetische Überlagerung säm tlicher Lärmquellen ( Gewerbe, Freizeit, 
Verkehr ) ermittelt. 
Der angrenzende Spielbereich der Kindertagesstätte ergänzt die Wohnnutzung des Gebietes. 
Die mit der Nutzung unvermeidbar verbundenen Geräus che sind sozialadäquat und müssen 
deshalb von den Nachbarn hingenommen werden. 
Lärmemissionen 
Vom Plangebiet selbst gehen keine Lärmemissionen au s. Die Aufgabe der gewerblichen Nut- 
zung führt vielmehr zu einer Reduzierung der Immissionen im Umfeld der Planung.  
Auch entlang der Salzmannstraße ist davon auszugehe n, dass keine Erhöhung der Lärmemis- 
sionen auftreten werden. Mit einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs bei einer geringen 
Erhöhung des privaten Individualverkehrs ist vielme hr mit einer Reduzierung der Lärmspitzen 
durch den Schwerlastverkehr zu rechnen. 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
8.4.2.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und  Pflanzen ist die im Rahmen der Erarbei- 
tung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes dur chgeführte Erfassung der Biotoptypen, 
anhand derer Rückschlüsse auf die Artenzusammensetz ung und die Bedeutung der Lebens- 
räume gezogen werden können. Weitergehende faunisti sche Kartierungen sind aufgrund der 
vorliegenden Biotopstruktur nicht durchgeführt worden. 
Biotope und Pflanzen 
Das Spektrum der Biotoptypen ist wie unter dem Kapi tel Nutzungen bereits beschrieben durch 
die vorliegende Gewerbenutzung geprägt. 
Während der größte Teil des Plangebietes als Gebäude oder Verkehrsfläche vollständig versie- 
gelt ist, liegt entlang der westlichen Grundstücksg renze ein ca. 3 m breiter Gehölzstreifen, der 
durch Eschen und Birken sowie vereinzelten Eichen m it einem durchschnittlichen Stamm- 
durchmesser von 30 cm gebildet wird. Ein Unterwuchs  ist nur bedingt ausgebildet und durch 
eine Lagernutzung bis dicht an die Bäume stark beei nträchtigt. Westlich des Verwaltungsge- 
bäudes liegt eine weitere Baumgruppe aus Birken und  Ahorn mit einer lückigen Strauchpflan- 
zung vorwiegend aus Hartriegel und Holunder. Eine ä hnliche Gehölzstruktur ist südlich der Zu- 
fahrt vorzufinden. Zwischen den beiden Zufahrten wu rde eine Grünfläche mit flächigen Konife- 
ren in einer Höhe von 150 cm angelegt. 
Aufgrund der Biotopstruktur und der intensiven Nutzung bei einem hohen Versiegelungsgrad ist 
davon auszugehen, dass das Plangebiet lediglich dur ch Siedlungsarten und Kulturfolger besie- 
delt ist. Die Ortsbegehungen haben diese Einschätzung bestätigt. 
8.4.2.2 Auswirkungen der Planung 
 
Durch die Planung wird zum einen die Fläche der Kon iferenpflanzung im Zufahrtsbereich in 
Anspruch genommen und die Pflanzung gerodet. Zum an deren werden einzelne Bäume im

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
17  
Bereich der bestehenden Verwaltung, die nicht in di e private Grünfläche übernommen werden 
können, gefällt. Weiter sind aufgrund zu erwartende r Stellplatz-/ Garagenflächen die Bäume 
südlich der Zufahrt nicht zu erhalten. Eine Berücks ichtigung der Gehölze bei der neuen Gebäu- 
deanordnung ist ohne die Wirtschaftlichkeit der Pla nung und die städtebauliche Struktur des 
Quartiers in Frage zu stellen, nicht möglich. 
Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch 
die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass 
durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unte rwuchs und abgängige Gehölze entnommen 
werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden,  um die Verschattung der Gebäude und 
Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtschutz zum a nliegenden Gewerbe werden jedoch vor- 
aussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben.  
Dem steht eine deutliche Entsiegelung der bestehend en Gewerbefläche (s. Schutzgut Boden) 
und die Realisierung der privaten Gartenräume gegen über. Weiter werden entlang der inneren 
Erschließung Baumpflanzungen im privaten Vorgartenbereich realisiert. 
Insgesamt stellt die Planung unter Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen eine Auf- 
wertung der Flächen dar. 
8.4.2.3 Eingriffsbilanzierung 
 
Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist 
eine Kompensation der Eingriffe nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich.   
Gleichwohl erfolgte im Landschaftspflegerischen Fac hbeitrag eine Gegenüberstellung von Be- 
stand und Planung gemäß dem Bewertungsverfahren der  Stadt Münster, hier „Bewertung von 
Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im S tadtgebiet von Münster“. Aufgrund der Vor- 
belastungen ergibt sich eine rechnerisch nachweisba re Aufwertung des Planungsraumes für 
Natur und Landschaft. 
8.4.3 Boden 
8.4.3.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Bodenart und Grad der Versiegelung 
Im Bereich des Plangebietes stehen unterhalb von Ba ustoffen bzw. Auffüllungen jüngeren Da- 
tums Reste des Oberbodens aus dem Holozän an. Diese  Schichten werden von Sanden des 
Münsterländer Kiessandzuges des Pleistozän unterlag ert. Unterhalb der Grundmoräne stehen 
Kalkmergel- und Tonmergelgesteine des Campan an. Da s Umweltkataster der Stadt Münster 
nennt als natürlicherweise vorkommende Bodenart den  Graubraunen-Plaggenesch, der hier 
jedoch tiefgründig überprägt wurde und somit keine besondere Schutzwürdigkeit aufweist. 
Mit den, auf dem Kiessandzug aufliegenden Bodenarte n sind grundsätzlich optimale Möglich- 
keiten der Versickerung gegeben. Eingeschränkt wird  diese jedoch durch zum Teil hoch anste- 
hende Grundwasserschichten, die nur eingeschränkte Versickerungsräume (mind. 1 m) ober- 
halb des Grundwassers ermöglichen. 
Im Bestand ist die mögliche Versickerung durch die großflächige Versiegelung unterbunden. 
Die bestehende Versiegelung (ca. 9.693 qm) aus Gebä uden und Verkehrsflächen umfasst un- 
gefähr 65 % der Gesamtfläche. Hinzu kommen ca. 15 %  teilversiegelte Fläche, die als geschot- 
terte und verdichtete Lagerfläche genutzt wird. 
Bodenschadstoffe / Altlasten 
Wie das Bodengutachten ausführlich darstellt ist au fgrund der teerhaltigen Versiegelung mit 
Bodenverschmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 zu rec hnen (nach Definition der Länderar- 
beitsgemeinschaft Abfall LAGA). Diese Böden sind zu m Einbau unter Verkehrsflächen geeig- 
net. Unter sensiblen Bereichen sowie im Bereich von  Versickerungsanlagen ist der Einbau des 
Materials jedoch nicht möglich. 
Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus  resultierender Ergebnisse zu möglichen 
Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- 
gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind (s. auch Punkt 6.8 der Begründung). 
Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich und konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
18  
8.4.3.2 Auswirkungen der Planung  
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. 
Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu- 
sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche  Nutzungen sind die Möglichkeiten der 
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent- 
wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im 
notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die vorliegende Planung 
wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem 
Umfang gerecht. 
Durch die geplante Nutzung wird es zu einem vollstä ndigen Rückbau der verunreinigten Ver- 
kehrsflächen sowie umfangreichen Erdarbeiten kommen . Im Ergebnis wird mit den geplanten 
Baukörpern und der inneren Erschließung eine Fläche  von ungefähr 7.955 qm (ca. 53 % der 
Gesamtfläche) wieder versiegelt. Es werden somit in sgesamt ca. 1 738 qm weniger versiegelt. 
Hinzu kommt die Umnutzung der teilversiegelten Lagerflächen in Privatgärten. 
Die durch Teer verunreinigten Böden werden unter de n Verkehrsflächen oder mit einer den 
Richtlinien entsprechenden Überdeckung wieder eingebaut oder entsorgt, so dass keine Beein- 
trächtigung verbleibt. 
Insgesamt stellt die Planung eine Aufwertung des Schutzgutes Boden dar. 
 
8.4.4 Wasser 
8.4.4.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Oberflächengewässer 
Es sind keine Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden. 
Grundwasser 
Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,9 
bis 2,2 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die G rundwasserneubildungsraten sind bei 
nachgewiesen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer 
hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- 
ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand 
zu gering ist. 
Bei einer nur geringen Grundwasserschutzfunktion de r sandigen Deckschichten ist von einer 
hohen Grundwassergefährdung in Bereichen hoch anstehenden Grundwassers auszugehen.  
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer Trinkwasserschutzzone. 
Die Entwicklungsmöglichkeit grundwasserbeeinflusste r Biotope mit hoher Schutzwürdigkeit ist 
nicht gegeben. 
8.4.4.2 Auswirkungen der Planung 
 
Bei einem Grundwasserflurabstand kleiner 2 m ist, s ofern Kellerbauten vorgesehen sind, mit 
einem baubedingten, zeitlich befristeten Eingriff d urch Wasserhaltungsmaßnahmen in das 
Grundwasser auszugehen.  
Trotzdem die Entwässerung der Dachflächen und priva ten Erschließungsstiche aufgrund des 
geringen Grundwasserflurabstands weiterhin in das öffentliche Netz erfolgt, kommt es durch die 
anlagebedingte Entsiegelung von Boden zu positiven Auswirkungen auf die Grundwasserneu- 
bildung (Versickerung des anfallenden Niederschlags von Terrassen, Gartenwegen u.ä.).  
Von weiteren bau- oder betriebsbedingten Gefährdungen des Grund- oder Oberflächenwassers 
durch die Planung ist nicht auszugehen. 
Insgesamt stellt vor allem die verbesserte Grundwas serneubildung durch Bodenentsiegelung 
eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Wasser dar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
19  
8.4.5 Klima / Luft 
8.4.5.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Die zu planende Fläche hat keine Funktion innerhalb  großräumiger klimaökologischer Aus- 
gleichsräume oder Belüftungskorridore. Auch als Kal tluftentstehungsgebiet oder Luftleitbahn 
fungiert die Fläche nicht.  
Die Flächen sind bereits durch Hausbrand und Kleing ewerbe des umliegenden Siedlungsrau- 
mes vorbelastet. Bei einem insgesamt städtischen Ge biet mit geringer Bauhöhe und -dichte bei 
fehlenden gewerblichen Emittenten ist die autochton e Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe 
als gering zu bewerten. Belastungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Besonderen durch Kohlen- 
wasserstoffe und Stickoxide, sind in nur geringem M aße durch die Salzmannstraße vorhanden. 
Belastungen durch Ruß durch lokale Emittenten sind nicht gegeben.  
8.4.5.2 Auswirkungen der Planung 
 
Die Veränderungen des Mikroklimas durch eine Änderu ng des Versiegelungsgrades sind auf- 
grund des bioklimatisch unproblematischen Raumes na chrangig zumal der Grad der Versiege- 
lung insgesamt reduziert wird. Auswirkungen auf die  bestehende Bebauung können somit aus- 
geschlossen werden. Die anlagebedingte Zunahme von Luftschadstoffen ist mit der Anlage von 
Wohnhäusern untergeordnet. Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und der Ver- 
meidung von komplexen Gebäuderiegeln von keinen wes entlichen Auswirkungen auf die loka- 
len Windverhältnisse auszugehen (s. Stadtklima-Fibel Baden Württemberg, 2002). 
Bei einem insgesamt gut durchlüfteten Raum und dem Fehlen von dichten Straßenschluchten 
ist bei der unter dem Schutzgut Mensch genannten, geringfügigen Zunahme des Verkehrs nicht 
mit grenzwertigen Schadstoff- und Feinstaubbelastun gen zu rechnen (s. Referenzangaben 
APUG NRW, 2005). 
Mit dem Anspruch, keine Fensterflächen von Aufenthaltsräumen nach Norden auszurichten und 
reine Nordgärten zu vermeiden, wird das komplette P langebiet in Ost-West-Richtung angeord- 
net. Eine aktive Solarenergienutzung ist unter dem Einsatz von Röhrenkollektoren möglich und 
wird in der weiteren Planung ausdrücklich berücksic htigt. Die Einhaltung von Wärmedämm- 
standards gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird gewährleistet.  
Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech- 
nen. 
8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 
8.4.6.1 Derzeitige Umweltsituation 
 
Das Plangebiet liegt im innerstädtischen Raum und w ird als großflächig versiegelte Fläche mit 
Verwaltungs- und Lagergebäuden wahrgenommen, sobald man sich auf dem Gelände befindet. 
Von der Salzmannstraße aus wird ein großer Teil des  Plangebietes durch vorhandene Bebau- 
ung in der ersten Bautiefe verdeckt.  
Im Plangebiet sind die neben den vorhandenen Gebäud en vor allem die Baumgruppen entlang 
der westlichen Grundstücksgrenze aber auch südlich der vorhandenen Zufahrt raumbildend. 
Sichtbezüge in die Landschaft oder landschaftsbezogene Naherholungen sind nicht vorhanden. 
8.4.6.2 Auswirkungen der Planung 
 
Mit der geplanten Entwicklung des Wohnquartiers wir d vor allem die großflächige Versiegelung 
zugunsten einer kleinteiligen Versiegelung in Verbi ndung mit privaten Gartenräumen aufgebro- 
chen. 
Trotz geringer Eingriffe in den Gehölzbestand bleib en mit dem Erhalt der oben genannten 
Baumgruppen der durchgrünte Eindruck der Fläche sow ie die zentralen Raumstrukturen erhal- 
ten. Sie werden durch die Pflanzung von straßenbegl eitenden Bäumen in den privaten Vorgär- 
ten noch ergänzt. 
Von der Salzmannstraße werden nur vier Wohneinheite n erkennbar sein, so dass keine we- 
sentliche Änderung erfolgt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
20  
Insgesamt stellt die Planung eine positive Ergänzung der umliegenden Wohnbebauung dar. Zur 
geplanten Gestaltung und Materialwahl des Quartiers  sei auf die entsprechenden Kapitel der 
Begründung verwiesen. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
8.4.7.1 Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen d er Planung 
 
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des De nkmalschutzgesetzes NRW im Plange- 
biet. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht be kannt. Wenn bei Erdarbeiten Boden- 
denkmäler entdeckt werden, ist dies ist der Stadt M ünster oder dem Landschaftsverband West- 
falen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen 
und die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  Als Wechselwirkung ist hier z. B. die Ver- 
änderung der Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen.  
Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten  Wechselwirkungen zwischen den 
Schutzgütern ist nicht zu rechnen.  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Es erfolgt insgesamt eine Aufwertung der Flächen fü r die Schutzgüter von Natur und Land- 
schaft. Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes  Mensch durch Verkehr und Lärm sind 
konkret geprüft und es ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen. 
Insgesamt verbleiben keine erheblichen Eingriffe.  
8.5 Nichtdurchführung der Planung  (Prognose Null-V ariante) 
Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die gewerbliche Nutzung der Flächen weiter 
betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für  die einzelnen Schutzgüter beschrieben 
weitgehend erhalten bliebe.  Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Flächen ist 
nicht zu erwarten. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden 
und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnah me von Flächen für bauliche Nutzungen 
sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von  Flächen, Nachverdichtung und andere 
Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen (Bodenschu tzklausel). Die vorliegende Planung 
wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem 
Umfang gerecht, so dass keine grundsätzlich alternativen Standorte geprüft wurden. 
Innerhalb des Plangebietes wurde geprüft, ob der Ab stand der geplanten Baukörper zu den 
Gehölzbeständen entlang der westlichen Grundstücksgrenze optimiert werden kann. Dies hätte 
jedoch eine unangemessene Verkleinerung der östlich en Grundstücke zur Folge, so dass die 
Alternative nicht weiter verfolgt wurde. Der Erhalt der mittig im Plangebiet liegenden Baumgrup- 
pe wurde geprüft, aber jedoch aufgrund eines notwen digen Verzichtes von mindestens vier 
Baugrundstücken der beabsichtigen Flächengröße sowi e aus städtebaulichen Gründen wieder 
verworfen. 
Weiter wurde geprüft, ob die Baukörper zum Teil nac h Süden ausgerichtet werden können und 
so eine optimierte Solarenergienutzung ermöglicht w erden kann. Mit dem Ziel, helle Wohnräu- 
me ohne Wandöffnungen nach Norden zu erhalten und u nter dem Aspekt, dass unter Einsatz 
entsprechender Technik auch bei Westausrichtung Sol arenergienutzung möglich ist, wurde der 
Planungsansatz nicht weiter verfolgt. 
Auch wurde hinterfragt, ob der Anteil der Verkehrsf läche reduziert werden könnte, Dies hätte 
jedoch entweder die Erschließung einzelner Baureihen von der Gartenseite oder aber Ostseiten 
zur Folge. Der damit verbundene Verlust an Wohnqual ität ist Anlass an dem vorliegenden Er- 
schließungskonzept festzuhalten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
21  
8.7 Überwachung  (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirk ungen, die auf Grund der Durchfüh- 
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteili- 
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im f olgenden genannten Maßnahmen sowie die 
Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen. 
Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung und die in Auftrag gegebenen Fachgutachten 
bestehen gegenwärtig nur geringe Prognoseunsicherhe iten. Bezüglich unvorhergesehener 
nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durch führung des Bebauungsplanes ist ge- 
mäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Kommune  über ihre diesbezüglichen Erkennt- 
nisse informieren.  
8.8 Zusammenfassung 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt 
Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer 
nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1,48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 
63 Wohneinheiten zu ermöglichen. 
Die geplante Nutzung ist mit der umliegenden Gewerb e-, Wohn- und Freizeitnutzung ohne Ein- 
schränkung verträglich. Eine Beeinträchtigung der g eplanten Nutzung durch Verkehrslärm be- 
schränkt sich auf die erste Bautiefe entlang der Sa lzmannstraße und kann über passive Lärm- 
schutzmaßnahmen kompensiert werden. Vom Plangebiet werden keine Beeinträchtigungen auf 
das Umfeld ausgehen. 
Die im Rahmen der Bodenuntersuchung festgestellte Verunreinigung der Böden durch Teerver- 
bindungen werden durch einen fachgerechten Wiederei nbau keine verbleibende Beeinträchti- 
gung darstellen.  
Die Planung führt insgesamt zu einer Teilentsiegelu ng der bisher nahezu vollständig teil- und 
vollversiegelten Flächen. Neben den positiven Auswi rkungen auf die Grundwasserneubildung 
und das Schutzgut Boden ist so die Möglichkeit gege ben, innerhalb der privaten Freibereiche 
die Biotopwertigkeit des Geländes aufzuwerten. Die Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbe- 
stand beschränken sich auf wenige Einzelbäume im Ze ntrum des Geltungsbereiches sowie 
geringwertige Strauchflächen in den Randbereichen.  
Die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter können v ollständig vermieden oder gemindert wer- 
den. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen.  
9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Die Umsetzung der Planung wird über einen Durchführ ungsvertrag zwischen der Stadt Münster 
und der Vorhabenträgerin gesichert. Der Durchführun gsvertrag ist unabdingbarer Bestandteil 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und gibt insb esondere eine zeitliche Vorgabe zur 
Umsetzung der Planungsinhalte. 
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die pe rsönlichen Lebensumstände der im Plange- 
biet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswir ken, nachteilige Auswirkungen in wirt- 
schaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nic ht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht 
erforderlich. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch 
den Rat der Stadt Münster am                    als  Satzung beschlossenen vorhaben- 
bezogenen Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp. 
 
Münster,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 
 
22  
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister 
 
Folgende begleitende Gutachten wurden erstellt: 
• Geotechnischer Bericht 
Bodenuntersuchung / Orientierende Altlastenuntersuc hung / Versickerung von Nieder- 
schlagswasser 
Historische Erkundung 
Urbanski & Versmold 
Ing.Büro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH 
• Lärmtechnische Untersuchung für den vorhabenbezoge nen Bebauungsplan Nr. 502 
„Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“ in der Stadt Münster 
Ing.Gesellschaft NTS mbH 
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenb ezogenen Bebauungsplan Nr. 502 
„Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“,  
Ing. Gesellschaft NTS mbH

Beratungsverlauf (4)

05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 22.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 26.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Bebauungsplan Nr. 502 (amtlicher Umring) amtlich
  • Salzmannstraße
  • Grevener Straße
  • Kinderhauser Straße
  • York-Ring
  • Friesenring
  • Nienkamp
  • Dreizehnerstraße
  • Kinderhaus
  • Ringstraße
  • Meßkamp 1

Bebauungsplan Nr. 502

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0906/2006
Typ
Vorlage
Datum
06.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37