V/0906/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Anregungen
1882 Zeichen
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 906/2006
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Sa lzmannstraße / nördlich
Meßkamp
Während der Offenlegung wurden zum Entwurf des Beba uungsplanes Nr. 502 folgende Anregun-
gen vorgetragen:
1. Das Staatliche Umweltamt Münster (StUA) weist da rauf hin, dass die Begründung zum Bebau-
ungsplan auf Seite 15 (Gliederungspunkt 8.4.1.2, L ärmimmissionen, 1. Absatz) die Aussage
treffe, dass die Planung voll verträglich sei und Ü berschreitungen von Grenzwerten nicht zu er-
warten seien. Dagegen sei gemäß Lärmschutzgutachten für den Immissionsort 02.2 eine Richt-
wertüberschreitung von 0,9 dB(A) prognostiziert.
Außerdem wird auf die Stellungnahme des StUA vom 1 2.06.2006 verwiesen. Hierin heißt es,
dass gegen die Planung keine Bedenken bestünden, so fern die vom Gutachter des Lärm-
schutzgutachtens empfohlene Anordnung der Grundrisse im entsprechenden Bereich so gestal-
tet sei, dass an den Gebäudefronten mit den höchste n Belastungen keine Räume angeordnet
werden, die zum ständigen Aufenthalt von Menschen ( z.B. Schlaf- und Wohnräume) bestimmt
sind.
Stellungnahme:
Der Anregung sollte entsprochen werden, indem die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens in
der Begründung berücksichtigt werden. Ferner sollen die Hinweise im Bebauungsplan ergänzt
werden. (Beschlussvorschlag 1.1)
2. Die Stadtwerke Münster, Bereich Planung Netze we isen darauf hin, dass zur Stromversorgung
des Baugebiets die Versorgungskabel von einer Trafo station südlich der Plangebietsgrenze in
direktem Wege verlegt werden sollen. Es wird darum gebeten, im Bebauungsplan ein Leitungs-
recht zugunsten des Erschließungsträgers mit 2 m Br eite in Verlängerung der Planstraße P 3
nach Süden bis an die Plangebietsgrenze festzusetzen.
Stellungnahme :
Der Anregung sollte entsprochen werden. (Beschluss vorschlag 1.2)
Anlage 3 - Plan
109 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. 906/2006 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 – Satzungsentwurf, Maßstab ohne
Beschlussvorlage
3134 Zeichen
V/0906/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 05.12.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1 Für die überbaubaren Grundstücksflächen an der Salzmannstraße wird der Hinweis ge- geben, dass in den Gebäuden die Schlafräume straßenabgewandt angeordnet werden sollten. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2 Im südlichen Plangebiet wird ein Leitungsrecht zugunsten des Erschließungsträgers neu festgesetzt. (Anlage 1, Punkt 2) 2. Der gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1 und 1.2 geänderte und ergänzte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meß- kamp. wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 13 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemeindeord- nung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 502 wird e- benfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Erschließungsaufwand ent- sprechend dem Durchführungsvertrag. Vorlagen-Nr.: V/0906/2006 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann / Herr Hülk Ruf: 492 6122 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 14.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0906/2006 Begründung: 1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502 hat vom 11.09. bis 11.10.2006 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dar- gestellten Anregungen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlusspunkten 1.1 und 1.2 Beschluss gefasst werden soll. 2. Die gemäß den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.2 vorgesehenen Änderungen des Bebau- ungsplanentwurfes berühren nicht die Grundzüge der Planung und entsprechen den Wün- schen der Eingeber. Daher ist weder eine erneute Offenlegung noch eine weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 kann somit, nach Abstimmung und im Einverständnis mit dem Vorha- benträger, gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der Vorlage zum ab- schließenden Beschluss der 20. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes (V/0862/2006) entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Anregungen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 2 - Begründung
68825 Zeichen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 1 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 906/2006 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp Inhalt 1 Planungsanlass / Planungsgrundlage 2 Geltungsbereich 3 Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen 4 Räumliche und strukturelle Situation 5 Planungsziele 6 Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt 6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossig keit 6.2.2 Überbaubare Grundstücksflächen 6.2.3 Bauweise 6.2.4 Firstrichtung / Dachform 6.2.5 Material, Farbgebung 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen 6.2.7 Freiflächen, Begrünung 6.2.8 Ausgleichsflächen 6.2.9 Werbeanlagen 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen 6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte 6.3.3 ÖPNV 6.4 Ver- und Entsorgung 6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen de s täglichen Bedarfs 6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische In fastruktur 6.4.3 Spielplätze 6.4.4 Medien 6.4.5 Löschwasser 6.4.6 Regenentwässerung /Schmutzwasserentsorgung 6.4.7 Müllentsorgung 6.5 Emissions- und Immissionsschutz Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 2 6.5.1 Gewerbelärm 6.5.2 Freizeitlärm 6.5.3 Verkehrslärm 6.5.4 Ergebnis 6.6 Altlasten / Altstandorte 6.7 Denkmalschutz / Archäologie 6.7 Kampfmittelbelastungen 7 Flächenbilanz 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung 8.2 Kurzdarstellung der Planung 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 8.3.1 Fachgesetze 8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 8.4.1 Menschen 8.4.2 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfa lt 8.4.3 Boden 8.4.4 8.4.4 Wasser 8.4.5 8.4.5 Klima / Luft 8.4.6 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 8.7 Überwachung (Monitoring) 8.8 Zusammenfassung 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 3 1 Planungsanlass / Planungsgrundlage Im Stadtteil Münster Mitte, Stadtteil Uppenkamp, we stlich der Salzmannstraße zwischen Nien- kamp und Meßkamp wird eine bisher gewerblich genutz te Fläche im Mischgebiet wegen Nut- zungsaufgabe frei. In infrastrukturell geeigneter L age mit umliegenden Wohnnutzungen im Be- stand eröffnet sich hier die Möglichkeit einer Wohnbauflächenentwicklung. Die Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB, zur Sicherung der städte- baulichen Ordnung in Bezug auf Art und Maß der Nutz ung, Umweltaspekte und infrastrukturelle Bedarfe wird die Aufstellung eines Bebauungsplans dennoch erforderlich. Vor dem Hintergrund der Realisierungsabsicht eines einheitlichen Bauprojekts durch einen In- vestor wird ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. 2 Geltungsbereich Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 502 erstreck t sich im Stadtbezirk Mitte auf den Be- reich westlich der Salzmannstraße und nördlich der Straße Messkamp. Innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogen en Bebauungsplanes liegt das Grund- stück: Gemarkung Münster, Flur 36, Flurstück 36. Die Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farb- streifen bezeichnet. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Vorhaben und Erschließungsplan. 3 Planungsrechtliche Situation Vor dem Hintergrund einer konkreten Investitionsmaß nahme handelt es sich um einen vorha- benbezogenen Bebauungsplan nach §12 BauGB. 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im fortgeschriebenen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet weitgehend als gemischte Baufläche dargestellt. Um die planung srechtlichen Voraussetzungen zur Reali- sierung der Planungsziele zu schaffen, wird der Flä chennutzungsplan im Parallelverfahren ge- mäß § 8 (3) Baugesetzbuch für diesen Bereich in eine Wohnbaufläche geändert. 3.2 Sonstige Satzungen / Verordnungen Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Grenzen gü ltiger Landschaftspläne oder anderer Sat- zungen. 4 Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereic h der Stadt Münster in ca. 2 km Entfernung zur Altstadt. Der Anschluss an die A1 Richtung Osna brück/Ruhrgebiet ist ca. 4 km westlich des Vorhabengebiets gegeben. In fußläufiger Entfernung östlich liegt der relativ neu erschlossene Wienburgpark als Fläche mit Erholungspotential. Die unmittelbare Versorgung des Gebiets ist über das am York-Ring gele- gene Einkaufszentrum sowie die Lebensmittelmärkte w estlich der Grevener Straße gewährleis- tet, das Zentrum Kinderhaus liegt in ca. 1.5 km Entfernung nordwestlich der Vorhabenfläche. Im näheren Umfeld ist der Bereich entlang der Salzmannstraße geprägt durch gewerbliche Nut- zungen mit entsprechend großflächigeren Baukörpern in ein- bis zweigeschossiger Bauweise (Tanz-, Ballettschule, Sanitärgroßhandel, Kleinkindergarten). Der südliche Bereich ist durchmischt mit Wohn- und kleingewerblicher Nutzung sowie einer Moschee. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 4 Neben einem Fliesengroßhandel und dem JAZ - Jugenda usbildungszentrum - als großflächiger Baustruktur liegen im Westen Wohnnutzungen in zweig eschossiger Bauweise mit Satteldach an, die Bebauung im Norden besteht überwiegend aus dreigeschossigem Wohnungsbau aus den sechziger Jahren. Auf dem Plangebiet selbst wurde der Betrieb eines G emüsehandels vor einigen Jahren einge- stellt, die Hallen und Flächen sind derzeit an verschiedene Nutzer als Lagerflächen vermietet. Entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgre nze liegen in unmittelbarer Grenznähe gewachsene Baumstrukturen an, die östliche Grundstü cksgrenze weist auf nachbarlicher Seite großkronigen Baumbestand auf. Weiter befindet sich etwa in Grundstücksmitte eine Grünfläche mit vorhandenem Baumbestand, ansonsten ist das Gelä nde weitgehend durch versiegelte La- gerplätze und Fahrwege geprägt. 5 Planungsziele In unmittelbarer Nähe zum Stadtpark Wienburg gelege n sowie über die Salzmannstraße mit zentraler Verbindung sowohl zur münsterschen Altsta dt wie auch zum Zentrum Kinderhaus, verfügt der Standort über erhebliche Potentiale einer attraktiven Wohnbauflächenentwicklung. Die infrastrukturell günstige Lage wird zudem den Z ielen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gerecht. Geplant ist die Realisierung eines gestalterisch ho mogenen Wohnquartiers von Seiten eines Investors mit anschließender Veräußerung der Einzelgrundstücke. Die urbanen Stadthäuser mit Grünbezug entsprechen d abei dem zunehmenden Wunsch nach innerstädtischem Wohnen und schaffen ein Angebot so wohl für Familien mit Kindern als auch für die ältere Generation, die ihre großflächigeren Grundstücke am Stadtrand aufgibt zugunsten eines Wohnstandorts in Innenstadtnähe mit überschaubarem Außenbezug. 6 Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Geplant ist die Erschließung des Gebiets mit 63 Woh neinheiten als Reihenhäuser mit bis zu maximal sechs Einheiten und als Doppelhäuser, entla ng der nord-westlichen Grundstücksgren- ze sind ausschließlich Doppelhäuser vorgesehen. Sämtliche Häuser sind Ost-West orientiert und mit e inem kleinen Gartengrundstück auf der Westseite ausgestattet. Die Erschließung erfolgt von der Salzmannstraße aus in einem nord-südlich verlaufenden Ring, ein Spielplatz für Kleinkinder ist als private Geme inschaftsgrünfläche nördlich innerhalb dieses Rings als kommunikativer Mittelpunkt des Gebietes geplant. Die notwendigen Stellplätze sind als den Häusern zu geordnete Garagen, Stellplätze oder als Gemeinschaftscarport geplant. Vor dem Hintergrund einer innerstädtischen Baulande rschließung handelt es sich um eine in- tensive Grundstücksausnutzung mit zwingend zweigesc hossiger Bauweise, die geneigten Dachräume sind als Ausbaureserve vorgehalten und kö nnen je nach Ausbauart ausnahmswei- se als drittes Vollgeschoss konzipiert sein – die im B-Plan Verfahren geplante Grundflächenzahl liegt bei 0,4, die Geschoßflächenzahl ist nach vorliegender Hochbauplanung mit 1,1 festgesetzt. Mit dem Ziel, in innerstädtischer Lage und entsprec hend verdichteter Bebauung ein einheitli- ches Wohnquartier mit homogener Formensprache entst ehen zu lassen, werden die Dächer in Anlehnung an umliegende Wohnbaustrukturen für das G esamtgebiet als asymmetrisches Sat- teldach (versetztes Pultdach) ausgeführt. Vielfalt in Baukubatur und Fassadengestalt entsteht durch unterschiedliche Nutzungsmöglich- keiten des Dachraums sowie Gliederung der Fassadenf lächen durch unterschiedliche Materia- lien. Der Dachraum kann neben Ausbau und Belichtung über Dachgauben als zurückgesetztes Ge- schoss mit Dachterrassennutzung ausgebildet werden. Über entsprechende textliche Festset- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 5 zungen im B-Plan-Verfahren ist dabei die jeweils sy mmetrische Ausbildung der Baukörper zu sichern. Als Fassadenmaterial ist weißer Putz und roter Klin ker für das gesamte Baugebiet festgesetzt, Vielfalt entsteht in der Ausführung durch Materialwechsel in Abhängigkeit zu den Grundrissen. Sämtliche Baukörper sind traufseitig zur Salzmannst raße zu orientieren und nehmen damit vorhandene Strukturen der Umgebung auf. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestalt 6.2.1 Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschossig keit Die Baufläche wird als allgemeines Wohngebiet entsp rechend § 4 BauNVO festgesetzt. Im Hinblick auf das Rechtsinstrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB sind ausschließlich Wohngebäude zulässig. Im innerstädtischen Bereich ist die für allgemeine Wohngebiete maximal mögliche Grundflä- chenzahl von 0,4 als Obergrenze festgesetzt, die ge plante Geschossigkeit beträgt mindestens zwei maximal drei Geschosse und entspricht damit de n Wohnbaustrukturen der Umgebung. Das mögliche dritte Geschoss ist als zurückgesetzte s Geschoss mit Dachterrassennutzung oder ausgebautes Dachgeschoss vorzusehen. Maximal zulässige Traufhöhen liegen daher bei 7,00m bzw. 9,40m. für die gartenseitigen Dach- terrassen. Firsthöhen sind durch die nach LBO festg esetzten zulässigen Dachneigungen be- grenzt. Mit den geplanten Baukubaturen ist eine Geschoßflächenzahl von 1,1 festgesetzt. Bei der Ermittlung der zulässigen Grund- und Gescho ssflächenzahl sind neben der Fläche des Baugrundstücks die anteiligen Flächen an den Gemein schaftsanlagen (hier Car- ports/Müllbehälterstandorte) und der Gemeinschaftsg rünfläche hinzuzuzählen, entsprechend § 21 a BauNVO. Die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten belasteten Flächen sind bei Ermittlung der überbauba- ren Grundstücksfläche zu berücksichtigen. Je Hauseinheit sind bei Reihen- und Doppelhäusern m aximal 2 Wohneinheiten zulässig. Die Realisierung einer zweiten Wohneinheit ist aufgrund des erforderlichen Stellplatznachweises nur bedingt, z.B. über den Bau einer Doppel-Parker-Anlage, möglich. 6.2.2 Überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baug renzen definiert. Es handelt sich um zwölf Baufelder mit einer Tiefe von 11.00 – 14.00 m , die damit den Bautiefen der späteren Wohnhäuser weitgehend entsprechen wird. Die Nord-Süd-Ausdehnung der Baufenster variiert von möglichen Dreiergruppen von ca. 18 m Länge entlang der Salzmannstraße bis hin zu Baufens tern von 90 m Länge entlang der westli- chen Grundstücksgrenze. Im Bereich der Gemeinschaft scarports ist durch die eingetragenen Baugrenzen die Auskragung der jeweiligen Obergeschosse über die Carportanlage ermöglicht. 6.2.3 Bauweise Festgesetzt für das gesamte Baugebiet ist in Anlehnung an umgebende Wohnbaustrukturen die offene Bauweise als Doppelhaustyp oder Hausgruppe. Für das der Haupterschließung Salzmannstraße abgewa ndte Baufeld im Nordwesten sind aus- schließlich Doppelhäuser vorgesehen. 6.2.4 Firstrichtung / Dachform Firstrichtungen sind im Bebauungsplan traufständig zur Salzmannstraße festgesetzt und neh- men damit vorhandene Bebauungsstrukturen entlang de r Salzmannstraße und des Nienkamps auf. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 6 Über die Festlegungen zu Baukubaturen und Dachforme n und im weiteren Material, Farbe und Freianlagen ist die Entwicklung eines homogenen Qua rtiers mit städtischem Charakter beab- sichtigt. Die getroffenen Festlegungen sichern die Einbindung in münstersche Stadtstrukturen und ge- ben darüber hinaus potentiellen Käufern eine deutli chere Vorstellung vom gesamten Erschei- nungsbild der Siedlung und damit größere Sicherheit bei der Abwägung einer Kaufentschei- dung. Im Einzelnen sind die Festsetzungen wie folgt begründet: Dachform / -neigung Als Dachformen sind im gesamten Baugebiet ausschlie ßlich versetzte Pultdächer (asymmetri- sche Satteldächer) zulässig. Solar- und Fotovoltaikanlagen sind bündig mit der Dachfläche zulässig. Dachneigungen sind innerhalb einer Hausgruppe je Gebäudeseite gleich auszuführen. Festgesetzt ist das der umgebenden Wohnbebauung ent sprechende geneigte Dach, durch gleiche Dachneigungen ist ein jeweils homogener, langgestreckter Baukörper zu erreichen. Dachneigungen sind je Baufenster festgesetzt und au fgrund der asymmetrischen Dachform mit Spielräumen von 6° bis 14° Dachneigung fixiert. Dachflächengestalt Dachaufbauten sind als senkrecht stehende Gauben auszuführen Dacheinschnitte / Dachterrassen sind nur gartenseit ig zulässig. Bei Dachaufbauten ist zu den Ortgängen ein Mindestabstand von 1.50 m einzuhalten. Bei Dacheinschnitten/Dachterrassen ist nur zu den freien Ortgängen / giebelseitigen Außenw änden ein Abstand von 1.50 m. einzuhal- ten. Die Gestaltung der Dachfläche eines Doppelhauses/ei ner Hausgruppe mit Dachterrassen, Dachgauben und geschlossenen Dachflächen hat symmetrisch zu erfolgen. Die Gestaltung der Dachfläche kann durch verschiede ne Elemente bestimmt werden – Dach- gauben, Dachterrassen, geschlossene Dachflächen - u m hier den gestalterischen Zusammen- hang einer Hausgruppe zu wahren ist die symmetrisch e Dachgestalt vorgesehen. Eine gleiche Gestalt für Dachgauben sichert den Zusammenhang des Baugebiets, Vielfalt ergibt sich durch den Wechsel der Elemente. Die Beschränkung von Dacheinschnitten und Dachterra ssen auf die Gartenseite soll im Stra- ßenraum die geschlossene Dachfläche als Architektur element erhalten, gleiches Ziel verfolgen die Festsetzungen zu den Ortgangabständen. Die Dacheindeckung ist im gesamten Baugebiet mit Da chziegeln in einheitlicher Farbe auszu- führen. Die einheitliche Dacheindeckung je Doppelhaus / Hausgruppe sichert die Wahrnehmung als ein Baukörper, als Material ist für das gesamte Baugebiet ortstypischer Ziegel in einheitlicher Farbe zu verwenden, um eine homogene Quartiersgestalt zu erreichen. Die Dachflächen der Gemeinschaftscarports und Garagen sind zu begrünen. Die für die Dachflächen der Gemeinschaftscarports u nd Garagen festgesetzte Begrünung dient der Kompensation der relativ hohen Versiegelung im Plangebiet sowie der gestalterischen Auf- wertung der Flachdächer in Nähe zu den Gebäudefassaden. 6.2.5 Material, Farbgebung Fassaden Gebäudefassaden sind in weißem Putz und rotem Klinker auszuführen. Der jeweils einheitliche Farbton des Materials sichert den Zusammenhang der Siedlung. Vielfalt entsteht durch wechselnde Anordnung der Materialien/Farbflächen innerhalb der Fassaden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 7 Grundstückseinfriedungen Die Grundstückseinfriedungen zu den öffentlichen un d privaten Erschließungsflächen sind je Doppelhaus/Hausgruppe einheitlich und als heimische Laubholzhecke vorzusehen. Als feste Grundstückseinfriedungen sind innenliegen de Zäune aus grobmaschigem Drahtge- flecht in einem Abstand von mind. 0.50 m. zur öffen tlichen Verkehrsfläche zulässig. Die zulässi- ge Höhe der Einfriedungen beträgt maximal 1.20 m. s ofern sie niedriger ist als die Hecke und damit vom Erschließungsraum aus nicht sichtbar. Sind Einfriedungen vorgesehen, sollten sie die Entwicklung eines grüngeprägten Straßenraums unterstützen. Carports, Garagen, Nebenanlagen Carports sind seitlich und zur Straße als offene Ei nstellplätze zu errichten. Sie sind als Stahl- konstruktion auszuführen. Garagen sind in gleichem Material wie das angrenzen de Gebäude zu errichten oder mit Metall- fassaden. Die unter 1.8 aufgeführten Nebenanlagen sind pro Ha usgruppe einheitlich auszuführen und in die Grundstückseinfriedungen zu integrieren. Die Au sführung dieser Anlagen hat im Wesentli- chen in Metall zu erfolgen, die Ausführung in Holz ist ausgeschlossen. Über die Festsetzung soll für sämtliche Nebenanlage n eine möglichst einheitliche Gestalt städ- tischer Prägung erreicht werden. 6.2.6 Stellplätze, Nebenanlagen Neben den erforderlichen öffentlichen Parkplätzen s ind zur Versorgung der einzelnen Wohn- einheiten Gemeinschaftscarports entlang des öffentlichen Straßenraums sowie, in Abhängigkeit zur Baustruktur, Garagen vorgesehen. Die Gemeinschaftscarports sind wechselseitig in 5er und 6er Gruppen entlang der Zufahrt von der Salzmannstraße aus vorgesehen, bzw. im südliche n Grundstücksteil entlang der GFL- Flächen. Aufgrund der angrenzenden Verkehrsflächenb reite von 5.50 m sind sie in einer Tiefe von 6.00 m senkrecht zur Erschließungsfläche geplan t, die bauliche Anlage ist 0.50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche abzusetzen. Bei entlang der äußeren Grundstücksgrenzen angeordn eten Garagen, Carports oder Stellplät- zen ist aufgrund fehlenden Wenderaums und Stichläng en von ca. 30 m. ein rückwärtiges Aus- fahren auf die Verkehrsflächen geboten. Anforderungsgerechte d.h. gut zugängliche und gesch ützte Fahrradabstellanlagen sind in den jeweiligen Gebäudetypen bzw. in den Nebenanlagen zu integrieren. Fahrrad- und Müllbehälterabstellmöglichkeiten sind in den geplanten Nebenanlagen vorgese- hen. Geplant ist, die Gartenhäuser jeweils mit dem Hauptgebäude zu realisieren, die Standorte dieser Gartenhäuser sind bereits auf die vorgesehen en Parkplätze und Baumpflanzungen ab- gestimmt Für die genannten Carportanlagen, Garagen wie auch für die geplanten Gartenhäuser sind Materialvorgaben festgesetzt, um einen einheitliche n städtischen Charakter der Siedlung zu erreichen. 6.2.7 Freiflächen, Begrünung Innerhalb des Baugebiets ist eine private Gemeinsch aftsgrünfläche als Kinderspielplatz und Quartiersplatz vorgesehen, die hier vorhandenen Bäume werden erhalten. Das Grünkonzept sieht weiter regelmäßige Straßenrau mbegrünungen über Baumpflanzungen auf den Privatgrundstücken und der Grünfläche vor. Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt und dementsprechend kein Ausgleich vorzusehen ist, wird von Pflanzbindungsfestsetzungen im B-Plan Verfahren abgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 8 Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unte rwuchs und abgängige Gehölze entnommen werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden, um die Verschattung der Gebäude und Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtschutz zum a nliegenden Gewerbe werden jedoch vor- aussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben. 6.2.8 Ausgleichsflächen Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation nach §1a (3) BauGB nicht erforderlich. Auf eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung kann verzichtet werden. 6.2.9 Werbeanlagen Es werden keine Festsetzungen getroffen, da hier ke in städtebaulicher Regelungsbedarf be- steht. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 6.3.1 Öffentliche Verkehrsflächen Die öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Plan gebiets sind als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Sämtliche Verkehrsflächen werden als M ischverkehrsflächen angelegt. Geplant ist eine Oberflächenbefestigung in Bitumen mit Pflaster ung der im Straßenraum vorgesehenen öffentlichen Parkplätze. Verkehrsrechtlich ist die Ausweisung einer Tempo-30-Zone beabsich- tigt. Die Erschließung des Gebiets erfolgt über eine Zufa hrt von der Salzmannstraße aus, die sich innergebietlich zu einer nord-südlich verlaufenden kleineren Ringstraße entwickelt. Im Bereich der nord-südlich verlaufenden Straßenzüg e weitet sich dieser Querschnitt auf 6.25 m auf, Längsparkplätze werden in 1.75 m Breite im Abstand von 0.50 m zur Grundstücksgrenze angeordnet, so dass dem Fahrverkehr eine 4.00 m breite Bewegungsfläche verbleibt. Die genaue Lage der Längsparkplätze findet in Absti mmung mit den erforderlichen Verkehrsflä- chen und den Zugängen /Standorten der geplanten Gartenhäuser (s. Nebenanlagen) statt. Drei weitere öffentliche Parkplätze sind als Parkta schen entlang der Zufahrt von der Salzmann- straße aus vorgesehen. 6.3.2 Geh- Fahr- und Leitungsrechte Neben der beschriebenen öffentlichen Verkehrsfläche sind sämtliche Hauseinheiten über ost- seitige Stiche als Geh- Fahr und Leitungsrecht erschlossen und ermöglichen so ein Angebot an Westgärten für sämtliche Wohneinheiten. Die Rechte bestehen zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger. In den Bereichen, die zur Erschließung von Carporta nlagen als Senkrechtparker befahrbar sein müssen, sind sie in einer Breite von 5.50 m vorgese hen, ansonsten in einer Breite von 4.00 m bzw. 3.00 m. Auf dem südlichsten Grundstück entlang der Planstraße P3 ist ein Leitungsrecht in 2.00 m Brei- te zugunsten der Erschließungsträger vorgesehen. Üb er den Anschluss an die Trafostation auf dem angrenzenden Flurstück 212 ist die Stromversorgung des Vorhabengebietes zu sichern. 6.3.3 ÖPNV Das Plangebiet ist über die Stadtbuslinien Nr. 6, 1 5, 16, 151, N81, N9 an die Innenstadt von Münster sowie die benachbarten Gemeinden angebunden . Die Haltestelle Nienkamp befindet sich nördlich in unter 200 m Entfernung. Die Haltes tellen Meßkamp und Dreizehnerstraße lie- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 9 gen in ca. 300 m Entfernung an der Grevener Str. un d werden auch im Nachtbusnetz bedient (Stand 2006) 6.4 Ver- und Entsorgung 6.4.1 Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen de s täglichen Bedarfs Mit den Lebensmittelmärkten westlich der Grevener S trasse sowie dem Einkaufszentrum am York-Ring ist die Versorgung mit Gütern des täglich en Bedarfs gewährleistet. Das Zentrum Kinderhaus liegt in ca. 1.5 km nordwestlich des Vorhabengebietes. 6.4.2 Vorschulische Kinderbetreuung / schulische In frastruktur Die nächsten Grundschulen und Kindergärten liegen a m Friesenring oder im Zentrum Kinder- haus. Die vorhandenen Kapazitäten sind für den maßnahmebedingten Bedarf ausreichend. Für die dortige Aufrechterhaltung des maßnahmebedin gten Platzangebots für Kinder unter 6 Jahren wird im Durchführungsvertrag die Zahlung eines Ablösebetrags vereinbart. 6.4.3 Spielplätze Der öffentliche Spielplatz „Nienkamp“ liegt in ca. 300 m Wegeentfernung nördlich der Straße Nienkamp und dient zur Versorgung mit Spielflächen für Kleinkinder und schulpflichtige Kinder (B/C Bereich). Ein Spielplatz für alle Altersgruppe n (A-Bereich) ist Bestandteil des Stadtparks Wienburg und liegt innerhalb der zulässigen Wegeentfernung von ca. 1000 m. 6.4.4 Medien Die Medienerschließung ist innerhalb der Verkehrsfl ächen sowie privaten Erschließungsstiche zu realisieren. - Telekommunikation Neuverlegungen sind in Abstimmung mit den Versorgun gsleitungen der Stadtwerke Münster vorzunehmen. Der Beginn der Erschließungsmaßnahme ist frühzeitig mitzuteilen. - Stadtwerke Münster Zur Stromversorgung des Gebiets ist in Verlängerung der Planstraße P3 bis an die südliche Geltungsbereichsgrenze ein 2.00 m breites Leitungsr echt ausgewiesen und hierüber der An- schluss an die Trafostation auf Flurstück 212 gesichert. Fernwärmeleitungen sind in der Salzmannstraße nicht vorhanden. Die Erschließung des Bau- gebiets durch Fernwärme ist nicht vorgesehen 6.4.5 Löschwasser Seitens der Feuerwehr sind im Ergebnis der Beteilig ung keine planerischen Bedenken ange- meldet 6.4.6 Regenentwässerung / Schmutzwasserentsorgung Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,90 bis 2.20 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die Grundwasserneubildungsraten sind bei nachgewiesenen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand zu gering ist. Für das gesamte Baugebiet wird daher die Regenentwä sserung der Dachflächen und GFL- Flächen über Anschlussleitungen an den im öffentlic hen Straßenland geplanten Regenwasser- kanal vorgesehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 10 Die Erschließung der privaten Stiche erfolgt, abges ehen von der westlichen breiteren GFL Flä- che, jeweils im Wechsel durch Regen- und Schmutzwas serleitungen, so dass die im B-Plan ausgewiesenen Erschließungsflächen zur Aufnahme der Leitungen ausreichend dimensioniert sind. Die ausgewiesenen GFL-Flächen reichen jeweils bis zum letztanliegenden Grundstück, die sich hier entwässerungstechnisch ergebende Höhe des Ersc hließungsstiches wird auf einer Länge von 7.00 – 9.00 m bis zur äußeren Grundstücksgrenze abgeböscht werden. Die notwendigen Gefälle liegen unterhalb 10 %, Stützwände zur äußer en Grundstücksgrenze sind nicht erforder- lich. Im Durchführungsvertrag wird geregelt, dass d ie zum Ausgleich der Höhendifferenzen er- forderlichen Maßnahmen je Plangebietsgrenze einheitlich herzustellen sind. In den Stichen, für die eine Regenwasseranschlussleitung vorgesehen ist (Planstraßen 7, 5 und 3) erfolgt die Entwässerung der jeweils letztanlieg enden Garagenzufahrt (Privatfläche ohne GFL-Recht) über den hier geplanten Regenwasserablauf. In den Stichstraßen ohne Regenwasseranschlussleitun g (Planstraßen 8, 9, 6 und 2) wird im Bereich der letztanliegenden Garagenzufahrt die Que rneigung Richtung Grundstück vorgese- hen und in die zur Garagenzufahrt gehörige Grundstü cksfläche entwässert. Die Ableitung der Regenwässer auf Fremdgrundstücke ist so unterbunden . Inwieweit im Bereich der Planstraßen 8, 9, 6 und 2 ohne Regenwasseranschlussleitung ein Anschluss an die Dachflächenentwässe- rung erforderlich ist, ist im Detail vom Versiegelungsgrad der Vorgartenbereiche abhängig. Die Planstraße 10 ist aufgrund der anliegenden Carp orts bis zur äußeren Grundstücksgrenze durchgängig befahrbar auszubilden, die hier entsteh ende Höhendifferenz zum Bestandsgelän- de von ca. 0.70 m ist über eine Stützmauer entlang der äußeren Grundstücksgrenze abzufan- gen, die über einen Anfahrschutz gesichert wird. Für die Schmutzwasserentsorgung ist eine Entwässeru ng im Freigefälle vorgesehen. Um diese zu realisieren, sind in Teilbereichen der Vorhabenf läche Geländeangleichungen bis maximal 1.00 m Höhe erforderlich. Um die Geländesituation zu verdeutlichen sind Bestands- und Planungshöhen in den B-Plan mit aufgenommen. 6.4.7 Müllentsorgung Die Müllentsorgung ist vom öffentlichen Straßenraum aus geplant. Die ausgewiesenen Verkehrsflächen berücksichtigen die Schleppkurven des dreiachsigen Müll- fahrzeugs. Mülltonnen innerhalb der Vorgartenbereiche sind unz ulässig, die Müllbehältnisse sind rückwär- tig auf den Grundstücken unterzubringen. In der südwestlichsten Hauseinheit ist dies nicht mög- lich, hier ist im Anschluss an die Carportanlage ei ne Gemeinschaftsanlage für Müllbehälter- standorte vorgesehen. Zu den Entsorgungsterminen sind die Tonnen im Berei ch der privaten Wege aufzureihen und nach der Entsorgung wieder abzuholen. Mülltonnen de r Grundstücke, die gartenseitig an die öffentliche Verkehrsfläche grenzen, sind am Tag der Abholung im Bereich der öffentlichen Ver- kehrsfläche zwischen den Besucherparkplätzen aufzustellen. 6.5 Emissions- und Immissionsschutz Bei einer geplanten heranrückenden Wohnbebauung sind bestehende Gewerbebetriebe in ihrer zulässigen Geschäftsausübung zu sichern. Die Ermitt lung des Gewerbe- und Freizeitlärms ü- berprüft daher die Verträglichkeit der verschiedene n bestehenden und zukünftigen Nutzungen und stellt ggf. mögliche Schutzmaßnahmen dar. 6.5.1 Gewerbelärm Als vorhandene gewerbliche Emittenten sind die Lade tätigkeiten Firma Fliesen-Brück in der Kinderhauser Straße sowie die Zufahrt des Sanitärhandels Firma Brockmann an der Salzmann- straße zu berücksichtigen. Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der TA-Lärm zu vergleichen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 11 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass an keinem der re präsentativen berechneten Immissionsorte an Gebäuden Überschreitungen der Richtwerte nach TA-Lärm festzustellen sind. 6.5.2 Freizeitlärm Als Emittent ist der Parkplatz der Tanzschule Husem eyer an der Salzmannstraße zu berück- sichtigen. Die ermittelten Emissionen sind mit den Richtwerten der Freizeitlärm-Richtlinie zu vergleichen. Im Ergebnis ist festzuhalten, das nur an der zur St raße orientierten Front des an der Salzmann- straße gelegenen südlichen Gebäudes eine Überschrei tung des Richtwertes von max. 0,9 dB(A) vorliegt. Weiter wurden die Emissionen der dem Plangebiet nah egelegenen Ballettschule untersucht, auch hier wurden keine Richtwert überschreitenden Emissionen festgestellt. Für die Lärmeinwirkungen der Kindertagesstätte ist als eine dem Wohngebiet sozialadäquater Lärmquelle von einer Akzeptanz der zukünftigen Bewohner auszugehen. 6.5.3 Verkehrslärm Für die Verkehrslärmermittlung sind die Belastungsz ahlen der Salzmannstraße als Emittent zugrunde zu legen und mit den Richtwerten nach DIN 18005 zu vergleichen. Im Ergebnis sind Überschreitungen der Richtwerte für allg. Wohngebie te in der ersten Baureihe entlang der Salzmannstraße an den Ost- und Nord- und Südfassaden festzustellen 6.5.4 Ergebnis Die aus den verschiedenen Lärmquellen herrührenden Belastungen werden gem. bestehender Richtlinien energetisch überlagert und addiert. Im Ergebnis sind aufgrund der Verkehrslärmein- wirkungen Schallschutzmaßnahmen für die geplante Wo hnbebauung vorzusehen. Aktiver Schallschutz in Form von Schallschutzwänden entlang der Salzmannstraße ist aus stadtgestal- terischen und aus Kostengründen nicht zu empfehlen, zumal die Außenbereiche der Wohnge- bäude jeweils straßenabgewandt auf den Westseiten der Häuser liegen. Zum Schutz der Innenräume vor Außenlärm werden dahe r Lärmpegelbereiche mit resultieren- den Schalldämm-Maßen der Außenwände festgesetzt. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße s ind dabei nach DIN 4109 abhängig von den jeweiligen Raumnutzungen sowie Grundriss-, und Fassadengestaltungen und nur bei ge- schlossenen Fenstern voll wirksam. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räume in den mit Lärmpegeln festgesetzten Bereichen sind daher mit schallgedämmten Lüftungseinrichtunge n vorzusehen. Entsprechende Verbind- lichkeiten sind mit der Textlichen Festsetzung 1. 9 „Vorkehrungen zum Schutz gegen schädli- che Umwelteinwirkungen“ getroffen worden. Die im Abschnitt 6.5.2 genannte Überschreitung der Richtwerte nach Freizeitlärm-Richtlinie wird als verträglich beurteilt. Da die TA-Lärm im vorlie genden Fall zum Nachweis der Verträglichkeit der Wohnnutzung ebenso anwendbar ist, kann aus der hierzu erfolgten Rechtsprechung ge- schlossen werden, dass die geringfügige Überschreit ung des Richtwertes nach Freizeitlärm- Richtlinie um 0,9 dB(A) an lediglich einem Immissio nspunkt im Grenzbereich des Plangebiets zum Gewerbegebiet nach der sogenannten Mittelwerttheorie als verträglich anzusehen ist. Zusätzlich wird zum Schutz vor Lärmeinwirkungen im Bebauungsplan unter „Hinweise“ Ziffer 3.4 die Empfehlung aufgenommen, in den Baufenstern zur Salzmannstraße Schlafräume mög- lichst an den straßenabgewandten Gebäudefronten anzuordnen. Vertragsbedingt ist durch den Vorhabenträger sicher gestellt, dass die derzeitigen Emissionen aus dem Plangebiet auf das Umfeld durch die Umnutzung entfallen werden. 6.6 Altlasten / Altstandorte Wie das Bodengutachten darstellt, ist aufgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenver- schmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 (nach Definiti on der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA) zu rechnen. Diese Böden sind zum Einbau unter Verkehrsflächen geeignet. Unter sen- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 12 siblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungs anlagen ist der Einbau des Materials je- doch nicht möglich. Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus resultierender Ergebnisse zu möglichen Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind. I n den vorhandenen Lager- und Kühlräumen wurde Obst und Gemüse gelagert. Die offene Lagerhal le diente zur Lagerung und Abtrocknung von Gemüseholzkisten, Paletten und Kartonagen. Zwischenzeitlich wurden Teilflächen als Abstell- un d Lagerplatz einer Gerüstbau- und Baufirma genutzt. Auf diesen Flächen konnten keine Kohlenwasserstoffe ermittelt werden. Auf dem Gelände befinden sich weiter zwei im Umwelt amt der Stadt Münster registrierte oberir- dische Heizöltanks. Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich u nd konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt. Eine Eintragung im Altlastenkataster der Stadt Münster ist nicht vorhanden. 6.7 Denkmalschutz / Archäologie Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes werden in nerhalb des Plangebietes nicht be- rührt. Beim Auffinden von Bodendenkmälern sind die einschlägigen Hinweise in den Bebau- ungsplan aufgenommen. 6.8 Kampfmittelbelastungen Die Untersuchung der Fläche auf Kampfmittel ist veranlasst. 7 Flächenbilanz Flächengröße Anteil an der Gesamtfläche Wohnbauflächen 13 148 m² 88,5 % davon überbaubare Grund- stücksfläche ( GRZ 0,4) 5 259 m² 35,4 % davon Straßenverkehrsflä- che, privat 996 m² 6,7 % davon private Gemein- schaftsgrünfläche 250 m² 1,7 % Straßenverkehrsfläche, öffentlich 1.701 m² 11,5 % Gesamt 14.849 m² 100 % 8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem . § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer U mweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des Baugesetzbuches in der aktuellen Fassung erstellt worden. Der Umweltbericht ist ein eigenständiger Bestandtei l der Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meß- kamp“. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 13 Die Umweltprüfung wurde auf Basis vorhandener Daten und auf Grund von Geländeerhebun- gen durchgeführt. Zusätzlich wurden folgende Gutach ten beauftragt und zur Beurteilung der Umweltauswirkungen herangezogen: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenb ezogenen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 Lärmschutzgutachten zum vorhabenbezogenen Bebauung splan Nr. 502 „Westlich Salz- mannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Ges. nts mbH, 2006 Geotechnischer Bericht zum vorhabenbezogenen Bebau ungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp, Urbanski & Versmold, 2005 Ergänzung zum geotechnischen Bericht: historische Nutzungsrecherche, Urbanski & Versmold, 2006 Diese Datenlage ist hinreichend, um die notwendige Abschätzung der Umweltfolgen durch die Planung vornehmen zu können. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Paral lelverfahren nach §8 BauGB wurde eine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht als Bestandteil der Begründung erstellt. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1.48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 63 Wohneinheiten zu ermöglichen. Mit den Maßnahmen ist keine Neuversiegelung und Ina nspruchnahme bisher weitgehend un- versiegelter Flächen verbunden. Vielmehr werden dur ch die Anlage von Gartenbereichen Flä- chen entsiegelt. Mit der Lage im innerstädtischen R aum bei allseitig anliegender Bebauung werden keine hochwertigen Biotopstrukturen oder Bes tandteile des Biotopverbundes beein- trächtigt. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Nachfolgend werden die in einschlägigen Fachgesetze n und Fachplänen festgelegten und für den Bebauungsplan bedeutsamen Umweltschutzziele dar gestellt. Hierfür wurden die Fachge- setze und -pläne berücksichtigt, die gemäß BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7g insbesondere zu berück- sichtigen sind. Die Art, wie die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung und Bewertu ng der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen, die in der Abwägung berücksichtigt werden. 8.3.1 Fachgesetze Folgende Zielaussagen der wesentlichen Fachgesetze sind im vorliegenden Planfall relevant: Baugesetzbuch: Berücksichtigung der Belange des Um weltschutzes bei der Aufstellung der Bauleitpläne Die Belange des Umweltschutzes werden grundsätzlich in dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt und mit dem vorl iegenden Umweltbereicht darge- stellt. Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im un beplanten Innenbereich handelt, ist der Ausgleich einer möglichen Eingriffssituation na ch BauGB nicht erforderlich und eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nicht Bestandteil der Darstellung. Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen so wie DIN 18005: Schutz des Men- schen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wass ers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirk ungen sowie Vorbeugung hinsicht- lich des Entstehens von Immissionen Im vorliegenden Umweltbericht werden die entspreche nden Verordnungen des Bundes- immissionsschutzgesetzes zum Lärmschutz und zur Luf treinhaltung bei den Schutzgü- tern Mensch und Klima/Luft berücksichtigt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 14 Bundesnaturschutzgesetz sowie Landschaftsgesetz NR W: Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwor- tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schüt- zen, zu pflegen, zu entwickeln und soweit erforderlich wiederherzustellen. Im vorliegenden Umweltbericht erfolgt eine Darstellung des derzeitigen Zustands von Na- tur und Landschaft im Plangebiet und der Umgebung s owie eine Prognose der Auswir- kungen der Planung auf die Schutzgüter. Bundesbodenschutzgesetz sowie Baugesetzbuch (Boden schutzklausel): langfristiger Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt Die Prüfung grundsätzlich alternativer Standorte wi rd im Umweltbericht zum Flächennut- zungsplan dargelegt und nicht weiter verfolgt. Die Auswirkungen auf die Bodenfunktionen werden unter dem Schutzgut Boden dargelegt. Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz: Sich erung der Gewässer als Bestand- teil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tie re und Pflanzen und deren Bewirt- schaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterl assung vermeidbarer Beeinträchti- gung ihrer ökologischen Funktionen. Das Grundwasser wird im vorliegenden Umweltbericht bei den Schutzgütern Wasser und aufgrund der Biotopfunktion im Kapitel Pflanzen und Tiere behandelt. Oberflächenge- wässer liegen nicht vor. 8.3.2 Fachplanungen und Schutzausweisungen Der Flächennutzungsplan wird nach § 8 BauGB im Para llelverfahren an die vorliegende Pla- nung und die geänderten Nutzungsstrukturen angepasst. Mit einer Lage im innerstädtischen Raum liegt das P langebiet in keinem Geltungsbereich eines Landschaftsplanes der Stadt Münster. Das Planwerk G rünordnung stellt das Plangebiet eben- falls als Siedlungsgebiet dar. Es wird auf einen Ki essandrücken mit herausragender geologi- scher und hydrologischer Bedeutung verwiesen. Das Bearbeitungsgebiet befindet sich nicht innerhal b geschützter Gebiete. Es sind keine FFH- oder Natura2000-Gebiete von der Planung betroffen. Gesetzlich geschützte Biotope liegen nicht im Plangebiet. Es liegen keine Erkenntnisse zu Bodendenkmälern vor. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose In den folgenden Kapiteln erfolgt eine schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung des Ist- Zustands der Umwelt sowie der potentiellen Auswirku ngen des geplanten Wohngebietes. Ge- eignete Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen werden in den jeweiligen Kapiteln der ein- zelnen Schutzgüter genannt. Mögliche erhebliche nac hteilige Umweltauswirkungen werden in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Anschlie ßend werden die Nullvariante sowie die in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten thematisiert. Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst , wie Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter zu erwarten sind. 8.4.1 Menschen 8.4.1.1 Derzeitige Umweltsituation Heutige Nutzung des Plangebietes und der Umgebung Der Planbereich befindet sich noch im Eigentum der westfälischen Gemüsebau-Vereinigung e. G., welche auf diesem Areal in früherer Zeit Gemüse gehandelt und verladen hat. Dieser Be- trieb wurde vor einigen Jahren eingestellt, die Hal len und Flächen sind derzeit an verschiedene Nutzer als Lagerflächen vermietet. Zum Teil befinden sich entlang der Grundstücksgrenz en Baum- und Strauchbestände während der größte Teil der Fläche als versiegelte Lager- und Verkehrsfläche befestigt ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 15 Im östlichen Bereich an der Salzmannstraße befinden sich ein Sanitär-Großhandel sowie eine Tanzschule. Ebenfalls an der Salzmannstraße vorhand en sind eine private Ballettschule sowie ein Kleinkindergarten. Der südliche Bereich ist dur chmischt aus Wohn- und Kleingewerbebe- reich sowie einer kulturellen Einrichtung (Moschee). Im Westen gibt es einen Fliesengroßhandel sowie das JAZ, ein Jugendausbildungszentrum. Im Nor den schließt sich großflächige Ge- schosswohnbebauung an. Erholung Das Plangebiet weist aktuell keine zentrale Bedeutu ng für die Naherholung auf. Als z.T. unge- nutzte Gewerbe- und Lagerfläche wird diese jedoch g elegentlich für Veranstaltungen der Ju- gendkultur (Konzerte etc.) genutzt. Vorbelastung durch Verkehrsimmissionen Von der Stadt Münster wurde eine Verkehrsbelastung der Salzmannstraße von 2.500 Kfz/24h mit einem Lkw- Anteil von 10 % am Tage und 3 % in d er Nacht ermittelt. Die für eine reine Wohngebietserschließung hohen Werte sind zum einen durch die anliegenden Gewerbebetrie- be und zum anderen durch die Verbindungsfunktion zw ischen dem Meßkamp und dem Nien- kamp bei einer Gesamtlänge des Abschnitts der Salzmannstraße von 600 m bedingt. Vorbelastung durch Gewerbelärm Im Südwesten angrenzend an das Plangebiet liegen zwei Verladerampen der Fa. Fliesen-Brück GmbH, die täglich dreimal in der Zeit zwischen 7 un d 17 Uhr angefahren werden. Die Entlade- zeit beträgt ungefähr 30 min unter Gabelstaplernutzung. Östlich der Salzmannstraße befindet sich die Zufahr t der Fa. Brockmann, die täglich ungefähr fünfmal mit Lkw angefahren wird. Der Entladebereich ist ohne Einwirkung auf das Plangebiet. Vorbelastung durch Freizeitlärm Gegenüber der Zufahrt ins Plangebiet sowie südlich derselben liegt jeweils eine Tanzschule. Während die Veranstaltungen selbst im Gebäude statt finden und somit keine Verkehrsimmissi- onen verursachen, können die 25 Stellplätze mit ein er vorwiegenden Nutzung gegen Abend und am Wochenende zu einer Beeinträchtigung führen, die im Bestand mit einer Nutzung des Plangebietes als Gewerbefläche jedoch ohne Bedeutung sind. Vorbelastung durch Geruchsimmissionen Die aktuelle gewerbliche Nutzungen innerhalb des Ge ltungsbereiches aber auch im Umfeld führen zu keiner Geruchsimmission, die im Planverfahren zu berücksichtigen ist. 8.4.1.2 Auswirkungen der Planung Nutzungsänderungen Es ist geplant, die vorliegende Nutzung als Gewerbe fläche vollständig aufzugeben und ein all- gemeines Wohngebiet zu entwickeln. Erholung Zentral in dem neuen Gebiet wird eine als Spielplat z gestaltete private Grünfläche angeordnet. Während das Plangebiet im Bestand keine Erholungsfu nktion übernommen hat, fungiert die Grünfläche zukünftig als kommunikatives Zentrum für das zu entwickelnde Quartier. Auch wenn der nächste öffentliche Spielplatz nur 300 m entfer nt liegt, stellt die Planung eine positive Er- gänzung der wohnungsnahen Erholung dar. Verkehrsbelastung Da mit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung sowohl Mitarbeiter- und Besucherverkehr aber auch gelegentlicher Schwerlastverkehr entfällt, füh rt die Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 63 Wohneinheiten bei ca. 3,5 Fahrten pro Wohnei nheit am Tag nur zu einer geringfügigen Erhöhung der aktuellen 2.500 Kfz/24h auf der Salzmannstraße. Lärmimmissionen Wie das lärmtechnische Gutachten darstellt, ist das Wohngebiet mit dem anliegenden Gewer- belärm verträglich, eine Überschreitung der zulässi gen Grenzwerte nach TA-Lärm liegt nicht vor. Bei dem durch die Tanzschule bedingten Verkehr slärm, zu beurteilen nach Freizeitlärm- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 16 Richtlinie, kommt es an einem Immissionsort (Pkt 02 .2) zu einer Überschreitung der zulässigen Grenzwerte von 0,9 dB(A) nach 22.00 Uhr. Durch den Verkehr auf der Salzmannstraße werden die Orientierungswerte nach DIN 18005 an der ersten Bautiefe parallel zur Salzmannstraße an der Ostfassade um bis zu 8,3 dB(A) und entlang der Nord- und Südfassade um bis zu 3,7 dB(A) überschritten. Mit einer Lage der Außenbereiche auf der schallabgewandten Seite und Ausstattung der Innen- räume mit entsprechend schallschützenden Bauteilen ist vorgesehen, die geplanten Gebäude an den im Bebauungsplan kenntlich gemachten Standor ten über passive Lärmschutzmaßnah- men vor Beeinträchtigungen zu schützen (s. Lärmschutzgutachten Ing. Ges. nts mbH, 2006). Anhand erster Entwürfe der möglichen Grundrissgesta ltungen zeigte sich, dass der passive Lärmschutz nicht komplett über die Anordnung der Ru hebereiche an der von der Straße abge- wandten Seite gewährleistet werden kann. Es werden somit für einzelne Räume schallgedämm- te Lüftungseinrichtungen erforderlich. Die erforderlichen Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und damit der Schallschutz der Außen- bauteile werden durch energetische Überlagerung säm tlicher Lärmquellen ( Gewerbe, Freizeit, Verkehr ) ermittelt. Der angrenzende Spielbereich der Kindertagesstätte ergänzt die Wohnnutzung des Gebietes. Die mit der Nutzung unvermeidbar verbundenen Geräus che sind sozialadäquat und müssen deshalb von den Nachbarn hingenommen werden. Lärmemissionen Vom Plangebiet selbst gehen keine Lärmemissionen au s. Die Aufgabe der gewerblichen Nut- zung führt vielmehr zu einer Reduzierung der Immissionen im Umfeld der Planung. Auch entlang der Salzmannstraße ist davon auszugehe n, dass keine Erhöhung der Lärmemis- sionen auftreten werden. Mit einer Reduzierung des Schwerlastverkehrs bei einer geringen Erhöhung des privaten Individualverkehrs ist vielme hr mit einer Reduzierung der Lärmspitzen durch den Schwerlastverkehr zu rechnen. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 8.4.2.1 Derzeitige Umweltsituation Grundlage der Darstellung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen ist die im Rahmen der Erarbei- tung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes dur chgeführte Erfassung der Biotoptypen, anhand derer Rückschlüsse auf die Artenzusammensetz ung und die Bedeutung der Lebens- räume gezogen werden können. Weitergehende faunisti sche Kartierungen sind aufgrund der vorliegenden Biotopstruktur nicht durchgeführt worden. Biotope und Pflanzen Das Spektrum der Biotoptypen ist wie unter dem Kapi tel Nutzungen bereits beschrieben durch die vorliegende Gewerbenutzung geprägt. Während der größte Teil des Plangebietes als Gebäude oder Verkehrsfläche vollständig versie- gelt ist, liegt entlang der westlichen Grundstücksg renze ein ca. 3 m breiter Gehölzstreifen, der durch Eschen und Birken sowie vereinzelten Eichen m it einem durchschnittlichen Stamm- durchmesser von 30 cm gebildet wird. Ein Unterwuchs ist nur bedingt ausgebildet und durch eine Lagernutzung bis dicht an die Bäume stark beei nträchtigt. Westlich des Verwaltungsge- bäudes liegt eine weitere Baumgruppe aus Birken und Ahorn mit einer lückigen Strauchpflan- zung vorwiegend aus Hartriegel und Holunder. Eine ä hnliche Gehölzstruktur ist südlich der Zu- fahrt vorzufinden. Zwischen den beiden Zufahrten wu rde eine Grünfläche mit flächigen Konife- ren in einer Höhe von 150 cm angelegt. Aufgrund der Biotopstruktur und der intensiven Nutzung bei einem hohen Versiegelungsgrad ist davon auszugehen, dass das Plangebiet lediglich dur ch Siedlungsarten und Kulturfolger besie- delt ist. Die Ortsbegehungen haben diese Einschätzung bestätigt. 8.4.2.2 Auswirkungen der Planung Durch die Planung wird zum einen die Fläche der Kon iferenpflanzung im Zufahrtsbereich in Anspruch genommen und die Pflanzung gerodet. Zum an deren werden einzelne Bäume im Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 17 Bereich der bestehenden Verwaltung, die nicht in di e private Grünfläche übernommen werden können, gefällt. Weiter sind aufgrund zu erwartende r Stellplatz-/ Garagenflächen die Bäume südlich der Zufahrt nicht zu erhalten. Eine Berücks ichtigung der Gehölze bei der neuen Gebäu- deanordnung ist ohne die Wirtschaftlichkeit der Pla nung und die städtebauliche Struktur des Quartiers in Frage zu stellen, nicht möglich. Eine Beeinträchtigung der Baumgruppen entlang der w estlichen Grundstücksgrenze wird durch die vorliegende Planung nicht ausdrücklich unterbunden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch die späteren Nutzer vor allem der lichte Unte rwuchs und abgängige Gehölze entnommen werden. Der Gehölzbestand wird ausgelichtet werden, um die Verschattung der Gebäude und Gartenbereiche zu reduzieren. Als Sichtschutz zum a nliegenden Gewerbe werden jedoch vor- aussichtlich gerade die markanten Gehölze erhalten bleiben. Dem steht eine deutliche Entsiegelung der bestehend en Gewerbefläche (s. Schutzgut Boden) und die Realisierung der privaten Gartenräume gegen über. Weiter werden entlang der inneren Erschließung Baumpflanzungen im privaten Vorgartenbereich realisiert. Insgesamt stellt die Planung unter Betrachtung des Schutzgutes Tiere und Pflanzen eine Auf- wertung der Flächen dar. 8.4.2.3 Eingriffsbilanzierung Da es sich um ein zulässiges Vorhaben im unbeplante n Innenbereich (§ 34 BauGB) handelt, ist eine Kompensation der Eingriffe nach § 1a (3) BauGB nicht erforderlich. Gleichwohl erfolgte im Landschaftspflegerischen Fac hbeitrag eine Gegenüberstellung von Be- stand und Planung gemäß dem Bewertungsverfahren der Stadt Münster, hier „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 4 LG im S tadtgebiet von Münster“. Aufgrund der Vor- belastungen ergibt sich eine rechnerisch nachweisba re Aufwertung des Planungsraumes für Natur und Landschaft. 8.4.3 Boden 8.4.3.1 Derzeitige Umweltsituation Bodenart und Grad der Versiegelung Im Bereich des Plangebietes stehen unterhalb von Ba ustoffen bzw. Auffüllungen jüngeren Da- tums Reste des Oberbodens aus dem Holozän an. Diese Schichten werden von Sanden des Münsterländer Kiessandzuges des Pleistozän unterlag ert. Unterhalb der Grundmoräne stehen Kalkmergel- und Tonmergelgesteine des Campan an. Da s Umweltkataster der Stadt Münster nennt als natürlicherweise vorkommende Bodenart den Graubraunen-Plaggenesch, der hier jedoch tiefgründig überprägt wurde und somit keine besondere Schutzwürdigkeit aufweist. Mit den, auf dem Kiessandzug aufliegenden Bodenarte n sind grundsätzlich optimale Möglich- keiten der Versickerung gegeben. Eingeschränkt wird diese jedoch durch zum Teil hoch anste- hende Grundwasserschichten, die nur eingeschränkte Versickerungsräume (mind. 1 m) ober- halb des Grundwassers ermöglichen. Im Bestand ist die mögliche Versickerung durch die großflächige Versiegelung unterbunden. Die bestehende Versiegelung (ca. 9.693 qm) aus Gebä uden und Verkehrsflächen umfasst un- gefähr 65 % der Gesamtfläche. Hinzu kommen ca. 15 % teilversiegelte Fläche, die als geschot- terte und verdichtete Lagerfläche genutzt wird. Bodenschadstoffe / Altlasten Wie das Bodengutachten ausführlich darstellt ist au fgrund der teerhaltigen Versiegelung mit Bodenverschmutzungen der Zuordnungsklasse Z2 zu rec hnen (nach Definition der Länderar- beitsgemeinschaft Abfall LAGA). Diese Böden sind zu m Einbau unter Verkehrsflächen geeig- net. Unter sensiblen Bereichen sowie im Bereich von Versickerungsanlagen ist der Einbau des Materials jedoch nicht möglich. Die Recherche der historischen Nutzungen und daraus resultierender Ergebnisse zu möglichen Altlasten zeigt, dass über die bereits im geotechni schen Bericht dargelegte teerhaltige Versie- gelung keine weiteren Altlasten zu vermuten sind (s. auch Punkt 6.8 der Begründung). Altlastenrelevante Anlagen sind nicht ersichtlich und konkrete Altlastenstandorte nicht bekannt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 18 8.4.3.2 Auswirkungen der Planung Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Zur Verringerung der zu- sätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung u nd andere Maßnahmen zur Innenent- wicklung zu nutzen (Bodenschutzklausel). Landwirtsc haftlich genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden (Umwidmungssper rklausel). Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem Umfang gerecht. Durch die geplante Nutzung wird es zu einem vollstä ndigen Rückbau der verunreinigten Ver- kehrsflächen sowie umfangreichen Erdarbeiten kommen . Im Ergebnis wird mit den geplanten Baukörpern und der inneren Erschließung eine Fläche von ungefähr 7.955 qm (ca. 53 % der Gesamtfläche) wieder versiegelt. Es werden somit in sgesamt ca. 1 738 qm weniger versiegelt. Hinzu kommt die Umnutzung der teilversiegelten Lagerflächen in Privatgärten. Die durch Teer verunreinigten Böden werden unter de n Verkehrsflächen oder mit einer den Richtlinien entsprechenden Überdeckung wieder eingebaut oder entsorgt, so dass keine Beein- trächtigung verbleibt. Insgesamt stellt die Planung eine Aufwertung des Schutzgutes Boden dar. 8.4.4 Wasser 8.4.4.1 Derzeitige Umweltsituation Oberflächengewässer Es sind keine Oberflächengewässer im Plangebiet vorhanden. Grundwasser Das Grundwasser wurde bei Versickerungsversuchen (s . Bodengutachten) bei Tiefen von 0,9 bis 2,2 m unter Geländeoberkante angetroffen. Die G rundwasserneubildungsraten sind bei nachgewiesen Wasserdurchlässigkeitswerten von 10 -5 m/s als hoch zu bewerten. Trotz einer hohen Versickerungsfähigkeit der oberen Bodenschich ten ist nur in Teilbereichen eine Versi- ckerung anfallenden Niederschlages möglich, da in w eiten Teilen der Grundwasserflurabstand zu gering ist. Bei einer nur geringen Grundwasserschutzfunktion de r sandigen Deckschichten ist von einer hohen Grundwassergefährdung in Bereichen hoch anstehenden Grundwassers auszugehen. Das Plangebiet ist nicht Bestandteil einer Trinkwasserschutzzone. Die Entwicklungsmöglichkeit grundwasserbeeinflusste r Biotope mit hoher Schutzwürdigkeit ist nicht gegeben. 8.4.4.2 Auswirkungen der Planung Bei einem Grundwasserflurabstand kleiner 2 m ist, s ofern Kellerbauten vorgesehen sind, mit einem baubedingten, zeitlich befristeten Eingriff d urch Wasserhaltungsmaßnahmen in das Grundwasser auszugehen. Trotzdem die Entwässerung der Dachflächen und priva ten Erschließungsstiche aufgrund des geringen Grundwasserflurabstands weiterhin in das öffentliche Netz erfolgt, kommt es durch die anlagebedingte Entsiegelung von Boden zu positiven Auswirkungen auf die Grundwasserneu- bildung (Versickerung des anfallenden Niederschlags von Terrassen, Gartenwegen u.ä.). Von weiteren bau- oder betriebsbedingten Gefährdungen des Grund- oder Oberflächenwassers durch die Planung ist nicht auszugehen. Insgesamt stellt vor allem die verbesserte Grundwas serneubildung durch Bodenentsiegelung eine positive Auswirkung auf das Schutzgut Wasser dar. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 19 8.4.5 Klima / Luft 8.4.5.1 Derzeitige Umweltsituation Die zu planende Fläche hat keine Funktion innerhalb großräumiger klimaökologischer Aus- gleichsräume oder Belüftungskorridore. Auch als Kal tluftentstehungsgebiet oder Luftleitbahn fungiert die Fläche nicht. Die Flächen sind bereits durch Hausbrand und Kleing ewerbe des umliegenden Siedlungsrau- mes vorbelastet. Bei einem insgesamt städtischen Ge biet mit geringer Bauhöhe und -dichte bei fehlenden gewerblichen Emittenten ist die autochton e Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe als gering zu bewerten. Belastungen der Luft durch Kfz-Verkehr, im Besonderen durch Kohlen- wasserstoffe und Stickoxide, sind in nur geringem M aße durch die Salzmannstraße vorhanden. Belastungen durch Ruß durch lokale Emittenten sind nicht gegeben. 8.4.5.2 Auswirkungen der Planung Die Veränderungen des Mikroklimas durch eine Änderu ng des Versiegelungsgrades sind auf- grund des bioklimatisch unproblematischen Raumes na chrangig zumal der Grad der Versiege- lung insgesamt reduziert wird. Auswirkungen auf die bestehende Bebauung können somit aus- geschlossen werden. Die anlagebedingte Zunahme von Luftschadstoffen ist mit der Anlage von Wohnhäusern untergeordnet. Ebenso ist aufgrund der geringen Gebäudehöhen und der Ver- meidung von komplexen Gebäuderiegeln von keinen wes entlichen Auswirkungen auf die loka- len Windverhältnisse auszugehen (s. Stadtklima-Fibel Baden Württemberg, 2002). Bei einem insgesamt gut durchlüfteten Raum und dem Fehlen von dichten Straßenschluchten ist bei der unter dem Schutzgut Mensch genannten, geringfügigen Zunahme des Verkehrs nicht mit grenzwertigen Schadstoff- und Feinstaubbelastun gen zu rechnen (s. Referenzangaben APUG NRW, 2005). Mit dem Anspruch, keine Fensterflächen von Aufenthaltsräumen nach Norden auszurichten und reine Nordgärten zu vermeiden, wird das komplette P langebiet in Ost-West-Richtung angeord- net. Eine aktive Solarenergienutzung ist unter dem Einsatz von Röhrenkollektoren möglich und wird in der weiteren Planung ausdrücklich berücksic htigt. Die Einhaltung von Wärmedämm- standards gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird gewährleistet. Insgesamt ist mit keinen erheblichen Auswirkungen a uf das Schutzgut Klima und Luft zu rech- nen. 8.4.6 Orts- und Landschaftsbild 8.4.6.1 Derzeitige Umweltsituation Das Plangebiet liegt im innerstädtischen Raum und w ird als großflächig versiegelte Fläche mit Verwaltungs- und Lagergebäuden wahrgenommen, sobald man sich auf dem Gelände befindet. Von der Salzmannstraße aus wird ein großer Teil des Plangebietes durch vorhandene Bebau- ung in der ersten Bautiefe verdeckt. Im Plangebiet sind die neben den vorhandenen Gebäud en vor allem die Baumgruppen entlang der westlichen Grundstücksgrenze aber auch südlich der vorhandenen Zufahrt raumbildend. Sichtbezüge in die Landschaft oder landschaftsbezogene Naherholungen sind nicht vorhanden. 8.4.6.2 Auswirkungen der Planung Mit der geplanten Entwicklung des Wohnquartiers wir d vor allem die großflächige Versiegelung zugunsten einer kleinteiligen Versiegelung in Verbi ndung mit privaten Gartenräumen aufgebro- chen. Trotz geringer Eingriffe in den Gehölzbestand bleib en mit dem Erhalt der oben genannten Baumgruppen der durchgrünte Eindruck der Fläche sow ie die zentralen Raumstrukturen erhal- ten. Sie werden durch die Pflanzung von straßenbegl eitenden Bäumen in den privaten Vorgär- ten noch ergänzt. Von der Salzmannstraße werden nur vier Wohneinheite n erkennbar sein, so dass keine we- sentliche Änderung erfolgt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 20 Insgesamt stellt die Planung eine positive Ergänzung der umliegenden Wohnbebauung dar. Zur geplanten Gestaltung und Materialwahl des Quartiers sei auf die entsprechenden Kapitel der Begründung verwiesen. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 8.4.7.1 Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen d er Planung Es befinden sich keine Baudenkmäler im Sinne des De nkmalschutzgesetzes NRW im Plange- biet. Ein Vorkommen von Bodendenkmalen ist nicht be kannt. Wenn bei Erdarbeiten Boden- denkmäler entdeckt werden, ist dies ist der Stadt M ünster oder dem Landschaftsverband West- falen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster, anzuzeigen und die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Wechselwirkungen werden indirekt über die besch riebenen Umweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. Als Wechselwirkung ist hier z. B. die Ver- änderung der Grundwasserneubildungsrate auf Grund der Bodenversiegelung zu nennen. Mit darüber hinaus gehenden entscheidungsrelevanten Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ist nicht zu rechnen. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Es erfolgt insgesamt eine Aufwertung der Flächen fü r die Schutzgüter von Natur und Land- schaft. Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Verkehr und Lärm sind konkret geprüft und es ist von keinen erheblichen Auswirkungen auszugehen. Insgesamt verbleiben keine erheblichen Eingriffe. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-V ariante) Es ist davon auszugehen, dass ohne die Planung die gewerbliche Nutzung der Flächen weiter betrieben würde und damit der Umweltzustand wie für die einzelnen Schutzgüter beschrieben weitgehend erhalten bliebe. Eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der Flächen ist nicht zu erwarten. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Gemäß § 1 a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden und zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnah me von Flächen für bauliche Nutzungen sind die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen (Bodenschu tzklausel). Die vorliegende Planung wird diesem Anspruch mit der Nachnutzung einer inne rstädtischen Gewerbefläche in vollem Umfang gerecht, so dass keine grundsätzlich alternativen Standorte geprüft wurden. Innerhalb des Plangebietes wurde geprüft, ob der Ab stand der geplanten Baukörper zu den Gehölzbeständen entlang der westlichen Grundstücksgrenze optimiert werden kann. Dies hätte jedoch eine unangemessene Verkleinerung der östlich en Grundstücke zur Folge, so dass die Alternative nicht weiter verfolgt wurde. Der Erhalt der mittig im Plangebiet liegenden Baumgrup- pe wurde geprüft, aber jedoch aufgrund eines notwen digen Verzichtes von mindestens vier Baugrundstücken der beabsichtigen Flächengröße sowi e aus städtebaulichen Gründen wieder verworfen. Weiter wurde geprüft, ob die Baukörper zum Teil nac h Süden ausgerichtet werden können und so eine optimierte Solarenergienutzung ermöglicht w erden kann. Mit dem Ziel, helle Wohnräu- me ohne Wandöffnungen nach Norden zu erhalten und u nter dem Aspekt, dass unter Einsatz entsprechender Technik auch bei Westausrichtung Sol arenergienutzung möglich ist, wurde der Planungsansatz nicht weiter verfolgt. Auch wurde hinterfragt, ob der Anteil der Verkehrsf läche reduziert werden könnte, Dies hätte jedoch entweder die Erschließung einzelner Baureihen von der Gartenseite oder aber Ostseiten zur Folge. Der damit verbundene Verlust an Wohnqual ität ist Anlass an dem vorliegenden Er- schließungskonzept festzuhalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 21 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirk ungen, die auf Grund der Durchfüh- rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteili- ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Zu diesem Zweck sind die im f olgenden genannten Maßnahmen sowie die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3 BauGB zu nutzen. Durch die Detailschärfe der vorliegenden Planung und die in Auftrag gegebenen Fachgutachten bestehen gegenwärtig nur geringe Prognoseunsicherhe iten. Bezüglich unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen auf Grund der Durch führung des Bebauungsplanes ist ge- mäß BauGB vorgesehen, dass die Behörden die Kommune über ihre diesbezüglichen Erkennt- nisse informieren. 8.8 Zusammenfassung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan verfolgt das Ziel, innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Münster im Umfeld gemischt genutzter Grundstücksflä chen (Gewerbe und Wohnen) auf einer nur noch temporär genutzten Gewerbefläche von 1,48 ha Größe die Realisierung von ungefähr 63 Wohneinheiten zu ermöglichen. Die geplante Nutzung ist mit der umliegenden Gewerb e-, Wohn- und Freizeitnutzung ohne Ein- schränkung verträglich. Eine Beeinträchtigung der g eplanten Nutzung durch Verkehrslärm be- schränkt sich auf die erste Bautiefe entlang der Sa lzmannstraße und kann über passive Lärm- schutzmaßnahmen kompensiert werden. Vom Plangebiet werden keine Beeinträchtigungen auf das Umfeld ausgehen. Die im Rahmen der Bodenuntersuchung festgestellte Verunreinigung der Böden durch Teerver- bindungen werden durch einen fachgerechten Wiederei nbau keine verbleibende Beeinträchti- gung darstellen. Die Planung führt insgesamt zu einer Teilentsiegelu ng der bisher nahezu vollständig teil- und vollversiegelten Flächen. Neben den positiven Auswi rkungen auf die Grundwasserneubildung und das Schutzgut Boden ist so die Möglichkeit gege ben, innerhalb der privaten Freibereiche die Biotopwertigkeit des Geländes aufzuwerten. Die Eingriffe in den vorhandenen Gehölzbe- stand beschränken sich auf wenige Einzelbäume im Ze ntrum des Geltungsbereiches sowie geringwertige Strauchflächen in den Randbereichen. Die Eingriffe in die einzelnen Schutzgüter können v ollständig vermieden oder gemindert wer- den. Es verbleiben keine erheblichen Beeinträchtigungen. 9 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Umsetzung der Planung wird über einen Durchführ ungsvertrag zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin gesichert. Der Durchführun gsvertrag ist unabdingbarer Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und gibt insb esondere eine zeitliche Vorgabe zur Umsetzung der Planungsinhalte. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die pe rsönlichen Lebensumstände der im Plange- biet wohnenden und arbeitenden Menschen zwar auswir ken, nachteilige Auswirkungen in wirt- schaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nic ht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am als Satzung beschlossenen vorhaben- bezogenen Bebauungsplan Nr. 502: westlich Salzmannstraße / nördlich Meßkamp. Münster, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 502 22 Dr. Tillmann Oberbürgermeister Folgende begleitende Gutachten wurden erstellt: • Geotechnischer Bericht Bodenuntersuchung / Orientierende Altlastenuntersuc hung / Versickerung von Nieder- schlagswasser Historische Erkundung Urbanski & Versmold Ing.Büro für Geotechnik und Baustoffprüfung GmbH • Lärmtechnische Untersuchung für den vorhabenbezoge nen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“ in der Stadt Münster Ing.Gesellschaft NTS mbH • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum vorhabenb ezogenen Bebauungsplan Nr. 502 „Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp“, Ing. Gesellschaft NTS mbH
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (11)
- Bebauungsplan Nr. 502 (amtlicher Umring) amtlich
- Salzmannstraße
- Grevener Straße
- Kinderhauser Straße
- York-Ring
- Friesenring
- Nienkamp
- Dreizehnerstraße
- Kinderhaus
- Ringstraße
- Meßkamp 1
Bebauungsplan Nr. 502
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Westlich Salzmannstraße / Nördlich Meßkamp
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0906/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 06.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37