230222-02 ST
CDU-Große Anfrage: Verlässlichkeit ÖPNV
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Sammeldokument öffentlich
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230222-02 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Große Anfrage: Verlässlichkeit ÖPNV Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 14.03.2023 Kenntnisnahme Die Verwaltung nimmt in Zusammenarbeit mit der SWBV zur Großen Anfrage der CDU wie folgt Stellung: Zu 1.: Warum konnten zum Jahresanfang nicht alle ausgeschriebenen Leistun - gen im Fahrplan übernommen werden? Zum Fahrplanwechsel wurden Leistungen an ein Subunternehmen vergeben, das die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringen konnte. Zu 2.: Konnte ein Sub-Unternehmer seine Leistungen nicht erfüllen? Dies ist korrekt; die beauftragten Leistungen wurden nicht erfüllt. Zu 3.: Wenn ja, woran hat es genau gelegen? Der Subunternehmer hat vertragswidrig gehandelt. Zu 4.: Wie sind generell die Ausfallzeiten bei der SWB sowie bei den jew. ein - zelnen Sub-Unternehmen? Die Ausfalldaten werden fortlaufend erfasst und quartalsweise ausgewertet sowie dem Aufgabenträger übermittelt. Die Verwaltung stellt den politischen Gremien bzw. der Öffentlichkeit Leistungs- und Pünktlichkeitswerte halbjährlich in einer Mitteilungsvorlage vor. Zu 5.: Hat ein Sub-Unternehmen selbst für einen Ersatz bei den eigenen Aus - fällen (z.B. Bus defekt oder Fahrer/in fällt aus) zu sorgen? Ja, dieser Punkt ist Vertragsgegenstand. Zu 6.: Wenn nein, übernimmt dann die SWB die Leistungen? Nein, die Leistungen werden nicht von der SWB übernommen. Zu 7.: Wenn ja, wie sind die Reaktionszeiten des jeweiligen Sub- Unternehmens? Die Subunternehmer reagieren bei Störungen schnellstmöglich. Zu 8.: Ist die selbstständige Leistungserfüllung, auch bei defekt etc., der Sub- Unternehmer Bestandteil der Ausschreibungen? Die selbstständige Leistungserfüllung ist Vertragsgegenstand. Zu 9.: Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausschreibung von Fahrleistung? Gibt es eine Bewertungsmatrix? Seite 1 von 2 Seite 2 —— Die Ausschreibung erfolgt nach verschiedenen Kriterien, welche anhand einer Bewertungsmatrix gewichtet werden. Die Bedingungen werden im Rahmen der jeweiligen Ausschreibung festgelegt und veröffentlicht. Zu 10.: Wie kann generell (auch durch künftige Ausschreibungen) die Verläss - lichkeit des ÖPNVs besser sichergestellt werden? Die SWBV achtet bei Ausschreibungen auf die Verlässlichkeit der Bieter. Leider kann es dennoch vorkommen, dass Bieter ihre Zusagen nicht einhalten. Hier werden dann Vertrags- oder Konventionalstrafen verhängt bzw. eine Kündigung ausgesprochen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230222-02 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 21.03.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40