V/0035/2012
Entwicklung des Quartiers "Hörster Parkplatz" / Bült / Hörsterstraße / Korduanenstraße
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Beschlussvorlage
16563 Zeichen
V/0035/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Entwicklung des Quartiers "Hörster Parkplatz" / Bült / Hörsterstraße / Korduanenstraße
Beratungsfolge
24.04.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
03.05.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
08.05.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung
09.05.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.) Der als Parkraum genutzte Bereich zwischen Hörster Straße / Sonnenstraße / Kordu anen-
straße / Bült wird entsprechend Beschluss zur Vorlage V/0244/2009 vorrangig als i nner-
städtische Wohnbaufläche entwickelt.
2.) Der im „Parkraumkonzept Altstadt Münster 2010 – Altstadt / Hbf-Bereich“ vorgesehene Er-
satz vorhandener Park plätze durch Errichtung von maximal 300 Stellplätzen in einem ö f-
fentlichen Parkhaus bzw. einer öffentlichen Tiefgarage am Standort Hörster Parkplatz wird
aufgegeben. Die Stellplätze für die aufstehende Bebauung sind unter den Neubauvorhaben
herzustellen; e ine anteilige Realisierung öffentlich nutzbarer Tiefgaragen -Stellplätze ist
möglichst vorzusehen.
3.) Die Entwicklung des gesamten Quartiers (öffentliche und private Fläche) wird im Rahmen
eines auszulobenden städtebaulichen Realisierungswettbewerbs untersucht. Soweit die im
Ratsantrag der CDU-Fraktion Nr. A-R/0025/2011 „Martiniviertel stärken, Anbindung an Al t-
stadt verbessern“ formulierten Prüfpunkte im Zusammenhang mit der Planung zum „Hörster
Parkplatz“ stehen, werden sie in das Verfahren eingebunden.
4.) Die Wettbewerbsinhalte werden mit dem privaten Eigentümer der östlichen Grundstücksflä-
chen auf der Grundlage einer gemeinsamen Rahmenvereinbarung abgestimmt, soweit
dessen Interessen betroffen sind.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die o.g. Grundsatzbeschlüsse dieser Verfahrensvorlage haben die Kosten für einen Wettb e-
werb zur Folge. Über eine Wettbewerbsauslobung und daraus resultierende Höhe der Verfa h-
renskosten wird den Ratsgremien zu gegebener Zeit eine gesonderte Vorlage zur Entscheidung
vorgelegt. Da es um die Aktivierung einer städtischen Liegenschaft geht, sollen die über bereits
bewilligte Landesfördermittel hinausgehenden Wettbewerbskosten aus den Mitteln des Immob i-
lienbudgets bereitgestellt werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0035/2012
Auskunft erteilt:
Frau Philipp
Ruf:
492 61 21
E-Mail:
Philipp@stadt-muenster.de
Datum:
10.04.2012
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0035/2012
Begründung:
I. / 1.)
Der Bereich südlich der Blockb ebauung Hörster Straße / südlich Steingasse / westlich Blockb e-
bauung Sonnenstraße / nördlich Korduanenstraße wird durch zwei städtische und einen privaten
Parkplatz öffentlich genutzt. An der Gabelung Ritterstraße / Korduanenstraße befindet sich ein
privates Geschäfts- und Wohnhaus.
Für die genannten Flächen besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 341 aus dem Jahr
1990, der zwischen Steingasse - Ritterstraße überbaubare Flächen als Allgemeines bzw. Besonde-
res Wohngebiet und nördlich der Korduanenstraße / Ecke Bült überbaubare Flächen als Kerngebiet
festsetzt. Die Unterbringung von Stellplätzen ist in Tiefgaragen vorgesehen.
Dieses Quartier in unmittelbarer Randlage zur historischen Altstadt von Münster bietet die Chance,
städtebauliche Entwicklungen auf der Grundlage aktueller wohnungspolitischer und infrastrukture l-
ler Aspekte aufzugreifen und umzusetzen. Die Nachverdichtung entspricht i.Ü. dem grundsätzl i-
chen Ziel, innerstädtische Grundstückspotenziale einem zusätzlichen Flächenverbrauch mit B o-
denversiegelung vorzuziehen (Bodenschutzklausel gemäß § 1 a Baugesetzbuch).
Nicht nur der demografische Wandel legt nahe, solche zentralen Grundstücksflächen wie den B e-
reich „Hörster Parkplatz“ insbesondere für den Wohnungsbau zu aktivieren (siehe Vorlage
V/0244/2009 „Kommunale Wohnungspolitik in Münster / Entwicklung der sozialen Wohnraumve r-
sorgung“, u.a. mit Befürwortung des SPD-Antrags: Preiswertes Wohnen in der City, Neub ebauung
an der Hörster Straße / Korduanenstraße / Steingasse sowie Vorlage V/0006/2011 „Stärkung der
inneren Entwicklung im Bereich Wohnen). Gemeinsam mit dem privaten Grun dstückseigentümer
der Flächen im östlichen Plangebiet beabsichtigt die Stadt Münster, dieses Quartier - stärker als es
die Planungsoptionen des Bebauungsplans Nr. 341 bis lang zulassen - zum qualitätvollen inne r-
städtischen Wohnstandort zu entwickeln. Durch unterschiedliche Vermarktungsformen (individuelle
Vergabe von Bauabschnitten) sollen vielfältige Wohnformen und flexible Wohnkonzepte angeboten
werden bei anteiliger Realisierung preiswerten Wohnraums im Gesamtprojekt. Hierbei sind anteil i-
ge Einzelhandelsflächen in den Erdgeschossen nicht ausgeschlossen.
Der innerstädtische Standort erfordert eine angemessene Wohndichte in Form urbaner und innov a-
tiver Wohnformen, die eine neue architektonische Antwort auf die städtebaulichen, stadtgestalter i-
schen, stadtgeschichtlichen und quartiersumgebenden Nutzungen und Strukturen geben so llen. In
ersten Vorstudien der Planungsverwaltung wurden städtebauliche Dichtevarianten im Quartier a uf
ihre Vertretbarkeit hin untersucht. Bei Annahme einer III - bis IV-geschossigen Bebauung (städt e-
bauliche Einfügung in die Bestandshöhen der Umgebung) ist - je nach Wo hnungsmix und unter
Berücksichtigung einer begrenzten Nutzung der Erdgeschosse durch kle inflächige Läden bzw.
Dienstleistungsangebote - von ca. 200 Wohneinheiten als Zielzahl der Projektentwicklung auszug e-
hen.
Flächengrößen im Bestand: Betrachtungsraum insgesamt ca. 24.340 m²
davon:
Wettbewerbsgebiet ca. 12.800 m²
davon: Entwicklungsfläche städtisch ca. 6.865 m²
privat ca. 2.085 m²
bebaute Grundstücke privat ca. 1.490 m²
Verkehrsfläche städtisch ca. 2.360 m²
Es sei erwähnt, dass in den letzten Jahren mehrere Investoren in Eigeninitiative Interesse an einer
Bebauung des Hörster Parkplatzes bekundet haben (Konzeptideen u.a.: Kinokomplex, Hotel, b e-
treutes Wohnen). So bemüht sich auch die VI -Group GmbH - Projektentwickler und Archite k-
ten/Stadtplaner aus Münster – seit nunmehr zwei Jahren darum, als neue Nutzung auf den städt i-
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schen Liegenschaften des Hörster Parkplatzes ein „Musikquartier in beispielhafter zeitgenöss i-
scher Architektur“ (Zitat Entwurfsverfasser) zu entwickeln. Die Idee verfolgt im Wesentl ichen den
räumlichen Zusammenschluss der Westfälischen Schule für Musik, der Hochschule für Musik, von
Proberäumen für das Städtische Orchester sowie die Neuetablierung einer Akad emie. Zusätzlich
soll ein Konzertsaal in variabler Größe von 600 / 1.200 Plätzen Berücksichtigung finden und Park-
raum für 300 Pkw in einer Tiefgarage angeboten werden. Die Entwicklung eines Wohnquartiers auf
den östlich gelegenen privaten Grundstücksflächen ist nicht integraler Bestandteil des vorgeschl a-
genen Projektes. Die Gründung einer Stiftung wir d aus Sicht des En twicklers für die geeignete
Konstruktion zum Gelingen des Projekts gehalten. Bei einer geschätzten Gesamtinvestition von ca.
60 Millionen Euro soll die Finanzierung nach Vorstellung der Pr ojektentwickler zur Hälfte durch
private Sponsoren gelder, Einbringung frei we rdender städtischer Immobilen und Landesmittel
(Konzertsaal) erfolgen.
Der Vorschlag der Projektentwickler, wesentliche Einrichtungen im Sektor Musik miteinander zu
verknüpfen, ist nicht neu. Zur Prüfung, ob für ein derartiges Projekt Umsetzungsmöglichkeiten be-
stehen, hat die Verwaltung seit 2010 zahlreiche Gespräche mit den Entwicklern geführt. Der vorge-
tragenen Bitte, für die weitere Entwicklung dieses Projekts mehr Zeit zu gewähren, wurde auch
mehrfach entsprochen. Belastbare Aussagen von wichtigen Partnern, um dieses Projekt umzuse t-
zen (z.B. Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW, Universität und Land NRW) liegen n icht vor. Die
Universität bevorzugt im Falle eines Umzugs der Musikhochschule (auch in Kombinat ion mit der
Musikschule) den Standort „Leonardo -Campus“, da hier neben der Tatsache, dass Eigentum an
diesen Flächen besteht, auch die räumliche Nähe zu den Studiengängen Design, Kunst und Archi-
tektur gegeben ist. Die VI -Goup wurde durch die Verwaltung nochmals am 12.03.2012 ang e-
schrieben mit der Bitte, bis zum 26.03.2012 verbindliche Nutzungs - und Fina nzierungszusagen
vorzulegen. Ein Antwortschreiben der VI.Group ist am 26.03.2012 beim Obe rbürgermeister Herrn
Lewe eingegangen (s. Anlage 2).
Auch wenn die Projektidee der VI -Group zunächst durchaus prüfungswerte Ansätze beinhaltet,
bietet nach Auffassung der Verwaltung die Haushaltslage der Stadt keinen Korridor für eine Real i-
sierung. Entsprechend der Beschlusslage verfolgt die Stadt bezüglich der Inwertsetzung der Fl ä-
chen Hörster Parkplatz wohnungspolitische Ziele (siehe diesbezügliche Beschlüsse). Der Bedarf
an öffentlich gefördertem und privatem Wohnraum wird so hoch eingeschätzt, dass nach Aufgabe
des heutigen Parkraumangebots alle verfügbaren Grundstücke inklusive der privaten Grundstücks-
flächen an diesem citynahen Standort vorrangig zum attraktiven Wohnquartier en twickelt werden
sollen. Dies trägt zu einer demographiekonformen Urbanisierung der Kernstadt bei und es kann
eine erwünschte Vernetzung umliegender Bereiche wie dem Martiniviertel mit der Altstadt erfolgen.
I. / 2.)
Das vom Rat am 05.02.2003 beschlossene „Parkraumkonzept Münster 2010 - Altstadt / Hbf-
Bereich“ sieht für den Standort Hörster Parkplatz / Korduanenstraße die Errichtung einer Tiefgarage
bzw. eines Parkhauses mit max. 300 öffentlichen Stellplätzen vor. Der Eigenbedarf an Stellplätzen
für die neuen Anlieger käme hinzu.
Das Stellplatzangebot in der Altstadt hat sich gegenüber dem in 2002/2003 erstellten Parkraumkon-
zept insoweit verändert, als zwischenzeitlich auf der Altstadt zugewandten Seite des Tangenten-
rings das öffentliche Parkhaus „Alter Steinweg“ in Betrieb genommen wurde.
Nach aktueller Einschätzung wird kein weiterer Bedarf für ein eigenständiges öffentliches Par khaus
auf der Nordseite der Straßenachse Bült gesehen. Im Gegensatz zum bestehenden Bebauungsplan
Nr. 341 ist hier zukünftig keine Kerngebietsnutzung mit größeren Geschäftsanteilen mehr vorges e-
hen. Sicherzustellen ist vielmehr, dass den künftigen Bewohnern und Besuchern ausreichend Park-
raum zur Verfügung gestellt wird. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, auf eine rein öffentlich betri e-
bene Tiefgarage im Quartier „Hörster Parkplatz“ zu verzichten. Im Rahmen räumlicher Reserven
sollten zudem in der/den privaten Tiefgarage(n) Parkplätze (analog Münster Arkaden, Neubeba u-
ung Annette-Allee/Aasee-Terrassen) geschaffen werden, die öffentlich zugänglich sind.
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I. / 3.)
Die Umsetzung der Planungsziele für die städtebauliche und architektonische Gestaltung sowie
die Vorgaben für die neue Nutzung des Quartiers „Hörster Parkplatz“ soll im Rahmen eines stä d-
tebaulichen Realisierungswettbewerbs erarbeitet werden. Der Wettbewerb wird durch die Stadt
Münster ausgeschrieben. Der private Grundstückseigentümer wird in die Vorbereitung (soweit se i-
ne Flächen betroffen sind), in die inhaltliche Abstimmung und das Preisgericht mit eingebunden.
Im 2. Quartal 2012 sollen – bei Zustimmung der Ratsgremien zu dieser Verfahrensvorlage – die
inhaltlichen Rahmenbedingungen für den städtebaulichen Realisierungswettbewerb det ailliert aus-
gearbeitet werden. Es ist zudem beabsichtigt, die grundsätzlichen Wettbewerbsziele den Bürgerin-
nen und Bürgern vor einer Auslobung vorzustellen. Das Wettbewerbsgebiet wird so a bgegrenzt,
dass die im Ratsantrag der CDU -Fraktion Nr. A/R/0025/2011 aufgeworfenen Fragen bzw. Anr e-
gungen zur Stärkung des Martiniviertels im Rahmen des Wettbewerbs ebenfalls bearbeitet we r-
den.
Die Ergebnisse der bürgerschaftlichen Beteiligung, die weiteren Verfahrensinhalte und der Ko s-
tenaufwand für das Wettbewerbsverfah ren werden danach in gesonderter Vorlage den Ratsgr e-
mien im Einzelnen dargelegt. Eine Auslobung des Realisierungswettbewerbs kann vorau ssichtlich
im 3. Quartal 2012 erfolgen. Das Preisgericht könnte nach diesem Zeitplan voraussich tlich im 1.
Quartal 2013 über die eingereichten Arbeiten entscheiden. Danach würde das Änderungsverfa h-
ren zum bestehenden Bebauungsplan Nr. 341 eingeleitet. Nach Rechtskraft der neuen Satzung
können die aus dem Realisierungswettbewerb hervorgegangenen Ideen (ggfs. bauabschnittsweise
und durch mehrere Architekten / Investoren unter Berücksichtigung des Kopplungsverbots) umg e-
setzt werden.
I. / 4.)
Mit dem Grundstückseigentümer der östlich gelegenen Parkplatzfläche hat das Planungsdeze rnat
der Stadt Münster eine einvernehmliche Rah menvereinbarung verhandelt, die im Wesentl ichen
folgende Punkte enthält:
Gemeinsames Ziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers auf den derzeit durch öffentl iche
und private Parkplätze genutzten Flächen;
Schaffung eines zukunftsweisenden Stadtquartiers mit hoher städtebaulicher und architekto-
nischer Qualität (urban, innovativ, energetisch optimierter Wohnraum);
Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbsverfahrens zu o.g. Flächen auf Grundl age
der GRW/RAW; Auslobung durch die Stadt Münster;
Abstimmung der Wettbewerbsinhalte mit dem privaten Grundstückseigentümer, soweit b e-
troffen. Mitwirkung im Preisgericht;
Beteiligung an den Wettbewerbskosten durch den privaten Grundstückseigentümer;
beiderseitige Anerkennung des Wettbewerbsergebnisses (einschließlich evtl. erforderl icher
Überarbeitung) in städtebaulicher und stadtgestalterisch -architektonischer Hinsicht und s o-
weit wirtschaftlich darstellbar (bezogen u.a. auf das Kriterium der städtebaulichen Dichte);
Bereitschaft zur Neuarrondierung der Grundstücksflä chen, soweit erforderlich und zwec k-
dienlich;
vorbehaltlich der dem Rat der Stadt Münster obliegenden Planungshoheit schließt sich ein
Bebauungsplan(änderungs)verfahren an. Die Stadt Münster beabsichtigt in diesem Fall den
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages mit dem privaten Grundstückseigentümer.
Der private Grundstückseigentümer erklärt sich zur gemeinsamen Entwicklung des Gesamtqua r-
tiers mit der Stadt auf Grundlage des erwarteten Wettbewerbsergebnisses bereit. Entsprechend
des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 341 wird aber bislang kein Interesse signalisiert,
auf den privaten Grundstücksflächen öffentlich geförderten Wohnungsbau oder öffentliche Infr a-
struktur (z.B. Kinderspielplatz) zu realisieren. Dies gilt unabhängig von einer anteiligen m aßnah-
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mebedingten Kostenbeteiligung an Infrastruktureinrichtungen, die für das Neubauquartier erforde r-
lich sind.
Das Geschäftshaus Ritterstraße 38 / Korduanenstraße 9 -10 liegt im vorgesehenen Wettbewerb s-
gebiet. In Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer wu rden keine Vorbehalte gegen die g e-
plante Wohnbauentwicklung geäußert; an einer aktiven Teilnahme an der Entwicklung b esteht
aber absehbar kein Interesse.
II.)
Bereits im April 2010 wurde vorbereitend ein Antrag auf Städtebaufördermittel zum Wettbewerb s-
verfahren gestellt. Mit Schreiben der Bezirksregierung Münster vom 29.11.2011 wurde mitgeteilt,
dass eine Zuwendung des Landes aus Landes - und Bundesmitteln (Teilmaßnahme aus Zuwe n-
dungsbescheid Nr. 06/26/11) für den „Wettbewerb Hörster Straße“ in Höhe 59.61 9,-- € - entspricht
60 % der bislang nur überschläglich ermittelbaren Kosten - bewilligt wird. Die Stadt Münster ve r-
pflichtet sich bei Inanspruchnahme, die Restmittel von ca. 40.000, -- € selbst zu tr agen. In diesem
Umfang stehen sie im Budget der städtischen Immobilienverwaltung bereit. D arüberhinaus wird
sich der private Eigentümer an den Wettbewerbskosten mit einem angemessenen Anteil beteil i-
gen.
Im Jahr 2012 könnte der 40 % –ige Eigenanteil an den Wettbewerbskosten aus Mitteln des A mtes
für Immobilienmanagement zur Verfügung gestellt werden. Eine Konkretisierung der Verfahren s-
kosten kann erst abschließend mit Festlegung der Auslobungsmodalitäten erfo lgen. Im Falle d er
Zustimmung zu dieser Vorlage wird die Verwaltung hierzu gesondert die politischen Gremien betei-
ligen.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
1.) Wettbewerbsgebiet
2.) Schreiben der VI.Group vom 21.03.2012
Hörsterstraße
272 Zeichen
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V-0035-2012_Anlage-2
7157 Zeichen
VI.GROUP
VI.GroupGmbH IAlter Steinweg 46146143 Münster IGenmany
OberbOrgermeister
Markus Lewe
KIemensstraße 10
48143 MOnster
MOnster, 21. März 2012
Musikquartier auf dem Hörslerparkplatz
Sehr geehrter HerrOberbürgermeister Lewe,
Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0035/2012
es ist fast zwei Jahre her, als wir in München Ober die Idee eines Kulturquartiers (Bibliothek, Theater,
Musik) sprachen une Sie waren sehr begeistert. Auch Edwin Chan, langjähriger Partner bei Büro,
Frank 0., Gehry aus los Angeles, einem weltweit renommierten Architekturbüros einzubinden, fand
. Ihre starke .Zustimmung. Ein fast unglaubliches Aufeinandertreffen mit den Ideen der maßgeblichen
Protagonisten - leiter der Westtalischen Schule für Musik, Generalmusikdirektor, so wie der Dekan
der Musikhochschule - eineri gemeinsamen Ort der Musik zu schaffen mit allen auf 'der Hand
liegenden Vorteilen, kann man schon historischer Bedeutung zu messen.
, .
Am 08. Juli 2011 haben wir unser Grobkonzept vorgestellt und anschließend viele Gespräche mit den
Fraktionen, Banken' und auch mit direkt Betroffenen geführt. Wir stellen nach wie vor fest, dass breite
Zustimmung und zum größten Teil ernsthafte Bereitschaft besteht, das Projekt weiterzuverfolgen.
Unterstützung, ja, Begeisterung für unsere Idee fanden wir bei Sponsoren, bei der Fraktion der
Grünen und der SPD. Von der CDU Fraktion wurden wir- im Oktober mit Beifall nach unserer
Vorstellung verabschiedet, (leider konnten Sie nicht anwesend sein). Wir haben uns auf, den Weg
gemacht die Sinnhaftigkeit zu begründen, die städtebaulichen und damit planungsrechtlichen Aspekte
zu untersuchen und ein Finanzierungskonzept zu·erarbeiten.
Die Bereitschaft uns auf diesem Weg zu begleiten, halte die damalige Stadtkämmerin Frau Bickeböller
im Beisein des damaligen Amtsleiters und heutigen Nachfolgers von Frau Bickeböller zugesichert. Sie
beauftragte Herrn Reinkemeier uns mit Rai und Tat zur Seite zu stehen. .
BankverbIndung
HypoVereinsbank
MOnster
Konto 364409257
BLZ 302 201 90
Geschäftsführer
ChristophDeckwitz
Reglstergericht
AmtsgerichtMünster
HRB 11623
St.-Nr.337/5925/0530
Internet
www.vi-group.com
info@Vi-group.com
Kontekt
Alter Steinweg 46
48143 Münster
Germany
VI.GROUP
VI.GroupGmbH IAlter Steinweg46148143 'MOnster1Germany
Es ist unschwer nachvollziehbar, dass ein schlüssiges Könzept fUr den Bau und Betrieb sowie die,
Finanzierung d~s Hauses der Musik nur in Abstimmung mit den Nutzern, also der Stadt, sinnvoll
entwickelt werden kann; allerdings auch mit der Familie Deckwitz, damit eine überzeugende
städtebauliche Lösung, so wie eine ebenso überzeugende Funktionalilät des Gebäudes gesichert
wird,
Wir billen Sie, den bisherigen, Ansprechpartnem Hemn Reinkemeier, Herrn Venture und Hemn
Rademacher ausdrDcklich Ihre Zustimmung zur Zusammenarbeit zu signalisieren und das
I{orllil~r~t aufzuheben, wie zuletzt besprochen,
Die akute Forcierung der Wohnbebauungspläne am Hörsterparkplatz erscheint 'uns als. ~- - .
konfrapMIIKlw vor dem Hintergrund einer ausfUhrlichenund sachgerechten PrDfung der Machbarkeit
des .Musikquartier' am Hörsterparkplatz, Die notwendigen Schritte, die zu einer belastbaren
Entscheidungsgrundlage fUr Stadt, Land, Universität, Spendern, Investoren I Initiatoren und
Beteiligten führen, können nicht im Schatten einer anderen und ausschließenden Entwicklung stehen,
Selbstverständlich haben wir das Thema "Wohnraumschaffung in der Stadt" nicht aus den Augen
verloren; ganz im Gegenteil, wir begrüßen einen Anteil Wohnnutzung auf dem Areal neben dem
'kulturellem Vorhaben auf dem Hörsterparkplatz , sowie NachnutzungskonzeptefUr die beiden Schulen ,
(Ludllerikreisel und Himmelreichallee), die überwiegend einer Wohnnutzung zugefügt werden
könnten. Auch hier stehen wir geme zu Gesprächen bereit
Die jetzige Beschlusslage zugunsten einer Wohnbebauung ist auch durch Sie, Herr
Oberbürgermeister, durch eigene Vorlage und durch deutliche Unterstützung der Bemühungen aus
den Frektionen zu verä'ndem, '
Die rechtlichen Bedenken der Rektorin 'Frau Nelles können durch das Schreiben der
Rechtsanwaltskanzlei Baumeister stark relativiert und als überwindbar beurteilt werden.
Inzwischen haben sich Studenten der Musikhochschule und Eltern von Schülern der Westfälischen
Schule fUr Musik an uns gewandt und jede Unterstützung bei der Durchsetzung unserer Ziele
angeboten, die wir auch annehmen werden. Die Spender mit einer Engagementbereitschaft in Höh'e
von über 10 Millionen Euro sind vor dem Hintergrund dem momentan noch f~le'1!!el),Elan seitens der,
Stadtverwaltung nachvollziehbar mehr als irritiert. -
Wir sind der Meinung, dass dieser Versuch einen unglaublich großen Zugewinn an Kultur fUr die Stadt'
Münster und unmittelbarer Region bedeuten kann und bitten daher nun um tatkräftige UnterslUtzung.
Eine derart historische Chance als Stadt zu verschenken halten wir fUr äußerst kritisch, vor Allem vor
den äußerst günstigen Parametern zur Prüfung der Machbarkeil Das Engagement der Bürger dieser
Stadt, zu denen wir uns voller Stolz und Verantwortung zählen, ist ein Meilenstein der Geschichte
Münsters, Umso mehr verwunderlich ist die noch fehlende offene Unterstützung der Verwaltung.
Bankverbindung
HypoVereinsbank
Münster
Konto364409257
BLZ 3q2 201 90
Geschäftsführer
, Christoph-Deckwitz
Registergericht
AmtsgerichtMünster
HRB 11623
St·Nr.337159251053O
Internet
www.vi-group.com.
iofo@yi-group.com
Kontakt
Alter Steinweg:46
48143 Münster
Germany
VI.GROUP.
V1.GroupGmbH IAlter Steinweg46146143 MünsterIGermany
Wir erhielten gestern, den 20.03.2012, einen Brief von Herrn Schultheiß, der uns auffordert bis zum
26.03.2012 verbindliche Nuliu'ngs- und t"lnanzierungszusagen beizubringen.
Wir erlauben uns fesliustellen, dass diese Forderung entweder von Unwissenheit über die
Gepflogenheiten von Ansprechpartnern bei einer Projektentwicklung dieser Art zeugt, oder aber von
einem aufdringlichen Ultimatum mit dem Ziel, das Projekt endgültig zu torpedieren.
Hiermit werden sehr seriöse Adressen, die Ihnen bekannt sind, unzulässig unter Druck geselit. Diese
haben den berechtigten Wunsch, die volle Unterstützung der Stadt zu wissen, so wie die Würdigung
, Ihres Engagements. Erst reCht bei dem Ansali, dass der Haushalt der Stadt durch.dieses Projekt nicht
. belastet werden wird und ein marktüblicher .GrundstOckspreis. an dieser Stelle für das stadtische.. .
Grundstück zugesichert wird.
Die Fortführung und Konkretisierung dieses Projektes bedingt einen nicht zu unterschälienden Zeit
und Finanzmillelaufwand, den wir gerne bereitstellen, vorausgeselit die Stadt wirkt konstruktiv mit.
stoph M. Deckwitz
Projektentwickler
Geschäftsführender Gesellschafter
VLGroup GmbH
Nachrichtlich an:
die Fraktionsvorsitzenden
Herrn Sellenriek, CDU
Herrn Wigger, SPD
Frau Möllemann-Appelhoff, FDP
Herrn Klas, Grüne GAL
Herrn Prof. Anderbrügge
Herm GAD Ventura
Herrn Prof. Rademacher
Herrn Prof. Keller
Stadtplaner, Architekt
VLGroup GmbH
Bankverbindung
HypoVereinsbank
MOnster
Konto364409257
BLZ 302 201 90
Geschäftsführer
ChristophDeckwItz
Registergericht
AmtsgerichtMünster
HRB 11623
St.·Nr.337/59251053O
Internet
.WWW.vi-group.com
info@vj-group.com
Kontakt
Alter Steinweg46
48143 Münster
Germany
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Hörsterstraße
- Korduanenstraße 9
- Sonnenstraße
- Annette-Allee
- Alter Steinweg 4614
- Himmelreichallee
- Leonardo-Campus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0035/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37