V/0608/2018
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in Münster-Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2: Raumprogramm
1912 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 22.02.2018
Anlage A
4400 Zeichen
Anlage A zur V/0608/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg zusätzlich 70 – 75 Betreuungsplätze für die Bezirke Hiltrup und Mitte geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg werden die u3- und ü3-Bedarfe für die Bezirke Hiltrup und Mitte ausgebaut. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilweise Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.775.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.535.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilli- gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 813.500 € an (für 2020 an- teilig: 336.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 292.900 € (für 2020 anteilig: 121.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.700 € (für 2020 anteilig: 40.700 €) gegenüber. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 3: Kostenschätzung
997 Zeichen
Amt für Immobilienmanagement 23.41.0109 PROJEKT KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten + Erschließen 41.500 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.365.000 € KG 400 Bauwerk - TGA 328.000 € KG 500 Aussenanlagen 200.000 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 240.000 € KG 700 Baunebenkosten 331.500 € keine Unvorhergesehenes ca. 5% 125.000 € 2.631.000 € 144.000 € 2.775.000 € Stand 27.07.2018 Grundlage ein geschätztes Bauvolumen von 75% der Wiederholungsplanungen der Kitas Uppenberg und Wolbeck Neubau einer 4-Gruppen-Kita, Nordkirchenweg Grobkostenrahmen zum Errichtungsbeschluss GESAMTKOSTEN KOSTENANSATZ 2020 Baupreisindex bis 2020 (2,7 % / Jahr) Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Wolbeck und wird sich ggf. auf Grund von Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am Standort Nordkirchenweg im weiteren Projekverlauf verändern. Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 Kosten besonderer Verfahren Wettbewerb, VgV
Anlage 1: Lageplan
143 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 02.08.2018 Notizen: Nordkirchenweg © Stadt Münster H 5753 067 R 403 487 R 404 115 H 5753 947 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
11506 Zeichen
V/0608/2018 V/0608/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in Münster- Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte Beratungsfolge 30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen am Nordkirchenweg in Münster-Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n- dertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenst ruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet, 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2020 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 24.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Sroka. Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5777 SrokaS@stadt-muenster.de - 2 - V/0608/2018 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses und als Wiederholungsplanung (mit einem Bauvolumen von ca. 75%) der Kita Uppenberg und Wolbeck zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In- vestitionskosten betragen 2.775.000 € II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.775.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.535.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 813.500 € an (für 2020 antei- lig: 336.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 292.900 € (für 2020 anteilig: 121.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97 .700 € (für 2020 anteilig: 40.700 €) gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen Investitionsmaß- nahme- außerplanmäßige Maßnahme 5060 Kita Nordkirchenweg 2018 VE2019 2019 2020 330.000 500.000 1.800.000 405.000 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 240.000 Zuschuss an den Träger Summe 2.775.000 - 3 - V/0608/2018 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2020 2021ff. 121.300 292.900 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2020 2021ff. 40.700 97.700 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2020 2021ff. 336.900 813.500 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur. Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die in 2018 für die Maßnahme „5060 – Kita Nordkirchenweg“ erforderlichen Auszahlungsermächt i- gungen über 330.000 € werden gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe „0601: Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, Maßnahme -Nr. „0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“. Für die Verpfl ichtungsermächtigung über 500.000 € zu Lasten des Jahres 2019 erfolgt die Deckung aus der Produktgruppe „1201: Verkehrsflächen und –anlagen“; Maßnahme-Nr. „4001 – Heroldstra- ße/DB“. Die zur Finanzierung der Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts- plan-Entwurf 2019 bei der Maßnahme „5060 – Kita Nordkirchenweg“ mit einem Gesamtansatz von 2.500.000 € veranschlagt. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung für die Etatberatungen des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Am Nordkirchenweg entstehen neue Wohneinheiten. Im Rahmen der Planungen ist es möglich, an diesem Standort eine viergruppige Kita zu entwickeln . Diese Kita soll die entstehenden Bedarfe in s- besondere für Mitte-Süd und Münster-Hiltrup abdecken. Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1.406 Plätze für 3.235 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,6 % (2.428 Plätze für 2.299 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote der u3 - Kinder unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder in Münster Mitte nicht abgedeckt werden. - 4 - V/0608/2018 Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung keine geeign e- ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u- ungsplätzen zur Verfügung. Der Kitastandort am Nordki rchenweg befindet sich im Stadtteil Münster -Hiltrup an der Nahtstelle zur Innenstadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist durch die günstige Lage in unmittelbarer N ä- he zum Kappenberger Damm optimal gegeben, so dass insbesondere Familien aus dem Sta dtbe- reich Mitte-Süd diese Kita gut und zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen Plät- ze insbesondere für die Versorgung der Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden. Die vor Ort neu entstehenden Bedarfe der anliegenden Be wohner aus Münster-Hiltrup werden eben- falls berücksichtigt. Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in den nächsten Jahren zu rechnen. Die Kinderzahlen in Mitte liegen im u3-Bereich zum Jahresende 2017 bereits 97 Kinder über dem prognostizierten Wert für das Jahr 2020. Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein- richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder- lich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des B edarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 – Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für vier Gruppen ist vorhanden. Es ist vorgesehen, eine Umplanung zu einer 4-Gruppenkita auf der Grundlage der Wiederholungs- planung der 6-Gruppenkitas Uppenberg und Wolbeck vorzunehmen. Das erforderliche Raumpro- gramm einer 4-Gruppenkita lässt sich durch moderate Änderungen der bestehenden Planungen um- setzen, so dass eine wirtschaftliche Durchführung der Maßnahme als verminderte Wiederholungspla- nung zu erwarten ist. Trotz der erforderlichen Anpassungen in der Planung lassen sich in Teilen fi- nanzielle Einsparungen der Honorarkosten sowie zeitliche Gewinne durch vorhandene Planungen erzielen. Auch die Abstimmungsprozesse mit Planungsbeteiligten, Fachingenieuren und zuständigen Ämtern können unter Verwendung einer bereits optimierten Wiederholungsplanung effizient gestaltet werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum im Vergleich zum konventiona- len Verfahren verkürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im Som- mer 2019 begonnen wird. Eine Fertigstellung ist zum Beginn des Kitajahres im August 2020 geplant. Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird voraussichtlich durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über das zukünftige Baugebiet am Nordkirchenweg, welches durch das städtische Tiefbauamt planmäßig im 2. Quartal 2019 erschlossen wird. Um ausreichend Stellplätze für den Bring- und Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu den baurechtlich not- wendigen Stellplätzen weitere erstellt werden. Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen der folgenden Beschlüsse einen Vorschlag erarbeiten. - 5 - V/0608/2018 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Münster-Mitte geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Nordkirchenweg 2018
- Kappenberger Damm
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0608/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37