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V/0608/2018

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in Münster-Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte

Vorlagen 11.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 22.1

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

1912 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm 
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L. 
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen: 
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm 
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    501   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    66   
Kindertageseinrichtung gesamt 567 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 22.02.2018

Anlage A

4400 Zeichen

Anlage A zur V/0608/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg zusätzlich 70 – 75 Betreuungsplätze für die Bezirke 
Hiltrup und Mitte geschaffen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg werden die u3- und ü3-Bedarfe für 
die Bezirke Hiltrup und Mitte ausgebaut. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilweise 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.775.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.535.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 240.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilli-
gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 813.500 € an (für 2020 an-
teilig: 336.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 292.900 
€ (für 2020 anteilig: 121.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97.700 € (für 2020 anteilig: 
40.700 €) gegenüber.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 3: Kostenschätzung

997 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 23.41.0109 
PROJEKT 
KG 100 Grundstück 
 
KG 200 Herrichten + Erschließen 
41.500 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 
1.365.000 €
KG 400 Bauwerk - TGA 
328.000 €
KG 500 Aussenanlagen 
200.000 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 
240.000 €
KG 700 Baunebenkosten 
331.500 €
keine 
Unvorhergesehenes ca. 5% 125.000 €
2.631.000 €
144.000 €
2.775.000 €
Stand 27.07.2018 
Grundlage ein geschätztes Bauvolumen von 75% der Wiederholungsplanungen der 
Kitas Uppenberg und  Wolbeck 
Neubau einer 4-Gruppen-Kita, Nordkirchenweg 
Grobkostenrahmen zum Errichtungsbeschluss 
GESAMTKOSTEN 
KOSTENANSATZ 2020 
Baupreisindex bis 2020 (2,7 % / Jahr) 
Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Wolbeck und wird sich ggf. 
auf Grund von Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am 
Standort Nordkirchenweg im weiteren Projekverlauf verändern. 
Nebenkosten und Honorare nach HOAI 
2013 
Kosten besonderer Verfahren                   
Wettbewerb, VgV

Anlage 1: Lageplan

143 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 02.08.2018
Notizen:
Nordkirchenweg
© Stadt Münster
H 5753 067
R 403 487
R 404 115
H 5753 947
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

11506 Zeichen

V/0608/2018 
V/0608/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Nordkirchenweg in Münster-
Hiltrup zur Versorgung von Bedarfen in Hiltrup und Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen am Nordkirchenweg in Münster-Hiltrup zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Ki n-
dertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenst ruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet, 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2020 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
24.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Sroka. Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5777 
SrokaS@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0608/2018 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses 
und als Wiederholungsplanung (mit einem Bauvolumen von ca. 75%) der Kita Uppenberg und 
Wolbeck zu entwickeln und den Baubeschluss herbeizuführen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In-
vestitionskosten betragen 2.775.000 €  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.775.000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.535.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 240.000 €.   
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2021 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 813.500 € an (für 2020 antei-
lig: 336.900 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 292.900 € 
(für 2020 anteilig: 121.300 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 97 .700 € (für 2020 anteilig: 
40.700 €) gegenüber. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme-
außerplanmäßige 
Maßnahme 
5060 Kita Nordkirchenweg 2018 
VE2019 
2019 
2020 
330.000 
500.000 
1.800.000 
405.000 
 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe    2.775.000

- 3 - 
V/0608/2018 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2020 
2021ff. 
121.300 
292.900 
 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2020 
2021ff. 
40.700 
97.700 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2020 
2021ff. 
336.900 
813.500  
Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur.  
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die in 2018 für die Maßnahme „5060 – Kita Nordkirchenweg“ erforderlichen Auszahlungsermächt i-
gungen über 330.000 € werden gemäß § 83 GO NRW außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung 
erfolgt aus der Produktgruppe „0601: Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“, Maßnahme -Nr. 
„0210 - Zusch. zum Ausbau Kita-Betr. (u3) freier Träger“.  
 
Für die Verpfl ichtungsermächtigung über 500.000 € zu Lasten des Jahres 2019 erfolgt die Deckung 
aus der Produktgruppe „1201: Verkehrsflächen und –anlagen“; Maßnahme-Nr. „4001 – Heroldstra-
ße/DB“. 
 
Die zur Finanzierung der Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen  sind im Haushalts-
plan-Entwurf 2019 bei der Maßnahme „5060 – Kita Nordkirchenweg“ mit einem Gesamtansatz von 
2.500.000 € veranschlagt. Nach Beschluss dieser Vorlage wird die Verwaltung für die Etatberatungen 
des Haushaltsplans 2019 entsprechende Veränderungsblätter vorlegen.  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der 
kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2019ff. erfolgt. 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Am Nordkirchenweg entstehen neue Wohneinheiten. Im Rahmen der Planungen ist es möglich, an 
diesem Standort eine viergruppige Kita zu entwickeln . Diese Kita soll die entstehenden Bedarfe in s-
besondere für Mitte-Süd und Münster-Hiltrup abdecken. 
 
Im Bereich Mitte beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2018/2019 43,5 % (1.406 Plätze für 
3.235 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote derzeit bei 105,6 % (2.428 Plätze für 2.299 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote der u3 - Kinder unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits 
jetzt können die Nachfragen nach Betreuungsplätzen für u3 - Kinder in Münster Mitte nicht abgedeckt 
werden.

- 4 - 
V/0608/2018 
Im Stadtbezirk Mitte stehen aktuell auch nach intensiver Suche durch die Verwaltung keine geeign e-
ten liegenschaftlichen Optionen für den vollumfänglichen und bedarfsgerechten Ausbau von Betre u-
ungsplätzen zur Verfügung. 
Der Kitastandort am Nordki rchenweg befindet sich im Stadtteil Münster -Hiltrup an der Nahtstelle zur 
Innenstadt. Die Anbindung der Kita zum Bezirk Mitte ist durch die günstige Lage in unmittelbarer N ä-
he zum Kappenberger Damm optimal gegeben, so dass insbesondere Familien aus dem Sta dtbe-
reich Mitte-Süd diese Kita gut und zeitnah erreichen können. Daher sollen die hier geschaffenen Plät-
ze insbesondere für die Versorgung der Betreuungsbedarfe im Bezirk Mitte bereitgestellt werden.  
Die vor Ort neu entstehenden Bedarfe der anliegenden Be wohner aus Münster-Hiltrup werden eben-
falls berücksichtigt. 
Laut kleinräumiger Bevölkerungsprognose ist mit einem weiteren Anstieg der u3 - und ü3 - Kinder in 
den nächsten Jahren zu rechnen. Die Kinderzahlen in Mitte liegen im u3-Bereich zum Jahresende 
2017 bereits 97 Kinder über dem prognostizierten Wert für das Jahr 2020.  
Dieser Anstieg wird weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen auslösen, die nicht durch die bestehenden 
Einrichtungen abgedeckt werden können. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher dringend weitere Plätze in Kindertagesein-
richtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforder-
lich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des B edarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der 
Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 - Plätzen und 48 - 53 ü3 
– Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche für vier Gruppen ist vorhanden. 
 
Es ist vorgesehen, eine Umplanung zu einer 4-Gruppenkita auf der Grundlage der Wiederholungs-
planung der 6-Gruppenkitas Uppenberg und Wolbeck vorzunehmen. Das erforderliche Raumpro-
gramm einer 4-Gruppenkita lässt sich durch moderate Änderungen der bestehenden Planungen um-
setzen, so dass eine wirtschaftliche Durchführung der Maßnahme als verminderte Wiederholungspla-
nung zu erwarten ist. Trotz der erforderlichen Anpassungen in der Planung lassen sich in Teilen fi-
nanzielle Einsparungen der Honorarkosten sowie zeitliche Gewinne durch vorhandene Planungen 
erzielen. Auch die Abstimmungsprozesse mit Planungsbeteiligten, Fachingenieuren und zuständigen 
Ämtern können unter Verwendung einer bereits optimierten Wiederholungsplanung effizient gestaltet 
werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum im Vergleich zum konventiona-
len Verfahren verkürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im Som-
mer 2019 begonnen wird. Eine Fertigstellung ist zum Beginn des Kitajahres im August 2020 geplant.  
 
Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird voraussichtlich durch das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in 
der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. 
Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über das zukünftige Baugebiet am Nordkirchenweg,  welches 
durch das städtische Tiefbauamt planmäßig im 2. Quartal 2019 erschlossen wird. Um ausreichend 
Stellplätze für den Bring- und Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu den baurechtlich not-
wendigen Stellplätzen weitere erstellt werden. Die Verwaltung wird hierzu im Rahmen der folgenden 
Beschlüsse einen Vorschlag erarbeiten.

- 5 - 
V/0608/2018 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Münster-Mitte geschaffen. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Beratungsverlauf (5)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 22.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Nordkirchenweg 2018
  • Kappenberger Damm

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0608/2018
Typ
Vorlagen
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37