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V/0461/2022

Umnutzung einer Flüchtlingseinrichtung zu einer Wohnungsloseneinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3e im Stadtteil Hiltrup

Vorlagen 06.09.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2022, TOP 36

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

2882 Zeichen

Anlage A zur V/0461/2022 
 
Kurzüberblick 
Der Rat hat am 14.03.2018 ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen 
Wohnungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Die konzepti-
onellen Eckpunkte des neuen münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten Unter-
bringung sowie Integration von Flüchtlingen. Übergangseinrichtungen für Familien in der Woh-
nungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und 
haben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. 
Mit dieser Vorlage wird eine weitere dezentrale Wohnungsloseneinrichtung nach diesem Konzept 
auf den Weg gebracht. Im Sinne multifunktionaler Übergangseinrichtungen soll sie in dem bisher 
als Flüchtlingseinrichtung genutzten Gebäude an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup betrieben wer-
den. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Unterstützung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen trägt 
dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Hand-
lungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung von 
und mit Menschen, die wohnungslos sind oder sich in einer vergleichbaren Lebenslage befinden, 
sind maßgebliche Instrumente dazu. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 / 0503 Sicherung des Lebensunterhalts /  
Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein X  
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig  überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Mit dem 
Betrieb von Wohnungsloseneinrichtungen kommt die Stadt Münster dieser Verpflichtung für be-
troffene Familien nach.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung wohnungslo-
ser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in privaten Wohnraum 
in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Menschen ermöglicht eine 
inklusive Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben.

Beschlussvorlage

12532 Zeichen

V/0461/2022 
V/0461/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umnutzung einer Flüchtlingseinrichtung zu einer Wohnungsloseneinrichtung an der  
Marie-Curie-Straße 3 - 3e im Stadtteil Hiltrup 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   29.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße  
3 - 3e (ca. 50 Plätze) im Stadtteil Hiltrup zum nächstmöglichen Zeitpunkt als dezentrale Wohnungs-
loseneinrichtung für Familien umzunutzen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es fallen keine zusätzlichen Aufwendungen oder investiven Ausgaben an, da die Einrichtungen im 
Flüchtlingsbereich wie im Bereich der Wohnungslosenhilfe in ihrer Größe und inhaltlich vergleichbar 
betrieben werden. Haushaltstechnisch sind lediglich die bisherigen Veranschlagungen zwischen den 
jeweiligen Produktgruppen im Saldo neutral zu verlagern. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Am 14.03.2018 hat der Rat ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Woh-
nungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Im Wesentlichen ging 
es um die Abwicklung des damaligen großen Standortes Trauttmansdorffstraße mit all seinen nach-
teiligen Entwicklungen und Begleiterscheinungen. 
 
Die konzeptionellen Eckpunkte des neuen münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten 
Unterbringung sowie Integration von Flüchtlingen. Übergangseinrichtungen für Familien in der Woh-
nungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und ha-
Sozialamt 
 
13.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-muenster.de

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V/0461/2022 
ben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. Mit der damaligen Vorla-
ge und weiteren Beschlüssen in der Folgezeit (vgl. Vorlagen V/0475/2018 und V/1127/2018) wurden 
dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen auf den Weg gebracht, die zurzeit insgesamt 264 Plätze für 
wohnungslose Familien bieten. 
 
Standorte Plätze 
Hoher Heckenweg 170 - 184 50 
Johanniterstraße 20 34 
Nieberdingstraße 23 50 
Sandfortskamp 6 - 12 30 
Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61 50 
Warendorfer Straße 265 (vorher Friedrich-Ebert-Straße1) 50 
Plätze insgesamt 264 
 
Das neue Konzept hat sich nachhaltig bewährt. Insbesondere wurde das formulierte Ziel erreicht, die 
Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen signifikant zu erhöhen. So gelangen im Jahr 2020 
die Auszüge von weit mehr als 200 Menschen aus den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für 
Familien, im Jahr 2021 waren es fast 200. Nur so war es möglich, den nach wie vor stetig steigenden 
Bedarf an Unterbringungen mit den vorhandenen Kapazitäten zu decken. 
 
Mit den steigenden Zahlen im Bereich der Wohnungslosenhilfe stieg auch die Zahl der in den letzten 
Jahren aufzunehmenden wohnungslosen Familien. Sie überwog die Zahl der Auszüge. Hier macht 
sich mehr und mehr bemerkbar, dass die Stadt Münster in besonderem Maße mit den Herausforde-
rungen einer wachsenden Stadt und weiter zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt 
zu kämpfen hat. Folgen sind gerade für Familien fehlende Chancen bei der Wohnraumsuche und 
daraus resultierend zunehmende Herausforderungen bei der Vermeidung und Bekämpfung von 
Wohnungslosigkeit. Daher sind die städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien seit über 
einem Jahr zu weit mehr als 95 % ausgelastet. Zur Orientierung: Im Bereich der Unterbringung und 
Integration von Flüchtlingen wird bei 85 % Belegung von einer Vollauslastung ausgegangen, weil 
Familienkonstellationen und andere Gründe eine engere Belegung der Wohneinheiten nicht immer 
zulassen, ohne dass größere Konflikte zu erwarten sind. 
 
Entsprechend angespannt ist die Unterbringungssituation in den städtischen Wohnungsloseneinrich-
tungen. Vorübergehende Unterbringungen in Hotels sind seit Monaten für wohnungslos werdende 
Familien erforderlich. Die damit verbundenen Verluste der Möglichkeiten zur eigenständigen Versor-
gung und zu einer angemessenen sozialarbeiterischen Betreuung erschweren diese Situationen noch 
einmal. Ganz abgesehen davon führen sie auch zu erheblichen finanziellen Belastungen.  
 
Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und die Kosten für Not-
fallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell Lösungen erforderlich. Wie in der Mitteilung zur Sitzung 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 26.01.2022 
als Fazit festgestellt wurde: „Wir brauchen dringend mindestens eine weitere Einrichtung für woh-
nungslose Familien“ (vgl. Anlage 8 zur Niederschrift). 
 
Ad-hoc-Maßnahmen 
 
Um die seit Anfang des Jahres 2022 eskalierende Situation vorübergehend abzufedern, werden in 
den nächsten Monaten temporär Kapazitäten für wohnungslose Familien in Anspruch genommen, die 
zurzeit für den weiteren Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet und hergerichtet werden. 
Dies selbstverständlich nur, solange ein so dringender Bedarf besteht und keine andere substanzielle 
Lösung zur Verfügung steht. Der fortgesetzte Zuzug von Menschen aus der Ukraine wird dies in der 
nächsten Zeit erschweren.

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V/0461/2022 
Vorgeschlagene Lösung 
 
Umnutzung von Flüchtlingseinrichtungen 
 
Die Suche nach geeigneten Standorten für neue Wohnungsloseneinrichtungen ist nach wie vor au-
ßerordentlich schwierig. Ziel bei der Umsetzung des neuen Unterbringungskonzepts war bislang vor-
rangig die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen, vor allem wegen des Rück-
gangs der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren. Das Problem dabei ist, dass viele der Einrichtun-
gen auf Flächen stehen, die aufgrund vom Bund beschlossener Lockerungen im Baurecht nur das 
Wohnen von Flüchtlingen ermöglichen. Andere Nutzungen scheiden dort aus (Kindertageseinrichtun-
gen, Wohnungsloseneinrichtungen usw.). 
 
Weiterhin ist eine Umnutzung aber die bevorzugte Lösungsvariante. Flüchtlingseinrichtungen sind 
von ihrer Raumorganisation in der Regel sehr gut geeignet, vor allem aber bleibt die Suche nach al-
ternativen neuen Standorten auf absehbare Zeit sehr schwierig, mit den üblichen Vorlaufzeiten sind 
auch keine schnellen Lösungen zu erwarten. 
 
Nun ist durch den Zuzug zahlreicher Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg nach Münster 
geflohen sind und noch fliehen, ein erheblicher Raumbedarf im Flüchtlingsbereich entstanden. Im 
Laufe der letzten Monate ist es jedoch gelungen, in größerem Umfang temporäre Unterbringungska-
pazitäten zu schaffen, um zuziehende Menschen versorgen zu können. Insgesamt konnten ca. 1.530 
neue Plätze gewonnen werden, die aktuell nach und nach aktiviert werden. Dieses Kontingent ist 
noch nicht ausgereizt und beinhaltet Kapazitäten, die für einen fortgesetzten Zuzug von Geflüchteten 
aus der Ukraine in nächster Zeit genutzt werden können. 
 
In dieser Situation und wegen der massiven und akut bestehenden Probleme bei der Unterbringung 
wohnungsloser Familien ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt und geboten, Kapazitäten im 
Flüchtlingsbereich im Umfang von 50 Plätzen zum Bereich der Wohnungslosenhilfe zu verlagern. 
Führen fortgesetzte Zuzüge aus der Ukraine zu einem Bedarf, der die vorgehaltenen Reserven über-
steigen sollte, wäre es ohnehin erforderlich, mit den bewährten Kriseninstrumenten weitere Unter-
bringungskapazitäten zu finden. Die rechtliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen, hat die 
Stadt für beide Gruppen gleichermaßen. 
 
Kriterien zur Umnutzung von Flüchtlings- zu Wohnungsloseneinrichtungen 
 
Wenn es um neue Flüchtlings- oder Wohnungsloseneinrichtungen oder Veränderungen im Bestand 
geht, wird in Zukunft generell eine variable Nutzungsmöglichkeit im Sinne multifunktionaler Über-
gangseinrichtungen angestrebt. Damit ist nicht gemeint, wohnungslose und geflüchtete Menschen 
gemeinsam in einem Gebäude unterzubringen und zu betreuen. Es soll vielmehr um einen flexiblen 
Einsatz der Ressourcen gehen, die je nach Bedarf und Eignung situativ für das jeweilige Handlungs-
feld genutzt bzw. aktiviert werden sollen. Dazu besteht mit den Interfraktionellen Arbeitskreisen 
Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe Konsens. 
 
In den vergangenen Monaten wurden in dem Zusammenhang grundsätzliche Kriterien für eine  
Nutzung als Wohnungsloseneinrichtung entwickelt. Diese beinhalten 
 eine Orientierung eher in Richtung Innenstadt 
(häufig sollen soziale Bindungen - z. B. Schul- und Kita-Plätze - erhalten bleiben), 
 in dem Rahmen eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die Stadtbezirke/-teile, 
 die Berücksichtigung bestehender und geplanter Standorte von Flüchtlingseinrichtungen bei einer 
sozialverträglichen Verteilung und 
 bei Lösungen außerhalb der Innenstadt eine Orientierung zu Stadtteilen mit guter Infrastruktur. 
 
Generell sollen die angestrebten Standards von Wohnungsloseneinrichtungen denen in Flüchtlings-
einrichtungen entsprechen und das längerfristige Ziel verfolgen, ein Portfolio mit unterschiedlichen 
Einrichtungstypen zu schaffen.

- 4 - 
V/0461/2022 
 
Vorgeschlagener Standort - Marie-Curie-Straße 3 - 3 e in Hiltrup 
 
Legt man die genannten Kriterien zugrunde, fällt bei der aktuellen Verteilung der Standorte auf, dass 
dauerhafte Standorte für Wohnungsloseneinrichtungen in den Stadtbezirken (nördliche) Mitte und 
West liegen. Die Bezirke Nord (Sandfortskamp jedoch fast an der Bezirksgrenze), Ost, Südost und 
Hiltrup sind bislang noch ohne dauerhaften Standort, so dass vorrangig dort nach einer Lösung ge-
sucht wurde. Auch die Anzahl an bestehenden Übergangseinrichtungen in den Bezirken insgesamt, 
also einschließlich der Flüchtlingseinrichtungen, sprach nicht dagegen. 
 
Orientiert an den dargestellten Überlegungen kommt bei seiner Größe und der dort verfügbaren sehr 
guten Infrastruktur und ÖPNV-Anbindung der Stadtteil Hiltrup in Betracht und dort zuerst die beste-
hende Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3 e, die zur Umnutzung als Wohnungslo-
seneinrichtung vorgeschlagen wird. Dies soll unbefristet sein - spätere Veränderungen im Sinne einer 
multifunktionalen Übergangseinrichtung sind konsequenterweise nicht ausgeschlossen. 
 
Eine Besonderheit ist, dass die Einrichtung zunächst befristet bis zum 31.12.2023 von einem freien 
Träger, dem Caritasverband für die Stadt Münster e. V., betrieben wird. In Gesprächen hat der Ver-
band seine Bereitschaft erklärt, die Betreuungsaufgabe auch im Fall einer Umnutzung zur Wohnungs-
loseneinrichtung fortzusetzen. Gerade der Caritasverband ist im Feld der Wohnungslosenhilfe sehr 
erfahren und gut aufgestellt. Sachkunde und Leistungsfähigkeit stehen auch in diesem Bereich außer 
Frage, der Träger ist sehr gut geeignet, diese Aufgabe in Kooperation mit der Stadt zu übernehmen 
bzw. fortzuführen. Die bisherige vertragliche Vereinbarung zum Einrichtungsbetrieb lässt die inhaltli-
che Änderung zur Neuausrichtung auf den unterzubringenden Personenkreis nach Auffassung der 
Beteiligten zu. 
 
Dasselbe gilt für den Mietvertrag für das Gebäude an der Marie-Curie-Straße, bei dem es nicht um 
ein städtisches Gebäude geht, es ist langfristig von der Wohn + Stadtbau GmbH angemietet. Formell 
hat das Immobilienmanagement die geänderte Nutzung mit der Vermieterin abgestimmt, deren Zu-
stimmung zur Umnutzung liegt vor. 
 
Ausblick 
 
Wegen des äußerst dringenden Bedarfs wird angestrebt, die Umnutzung der Flüchtlingseinrichtung 
zu einer Wohnungsloseneinrichtung nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage so schnell 
wie möglich umzusetzen. Wesentlich sind dabei jedoch die Belange der geflüchteten Menschen, die 
zurzeit im Gebäude an der Marie-Curie-Straße wohnen. Für sie werden in Abstimmung mit dem be-
treuenden Träger individuelle Lösungen organisiert. 
 
Die aktuellen und absehbaren Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe lassen erwarten, dass der 
Bedarf an Lösungen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen noch weiter 
ansteigen wird. Die Verwaltung hält es daher für wahrscheinlich, dass weitere Kapazitäten in diesem 
Bereich schon kurzfristig erforderlich werden, die dann möglicherweise mangels neuer Standortalter-
nativen wiederum im Bereich der Flüchtlingseinrichtungen zu suchen wären. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Marie-Curie-Straße 3
  • Johanniterstraße 20
  • Nieberdingstraße 23
  • Warendorfer Straße 265
  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Hoher Heckenweg 170
  • Sandfortskamp 6
  • Schwarzer Kamp 59
  • Trauttmansdorffstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0461/2022
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2022
Erstellt
28.07.2022 11:10