V/0461/2022
Umnutzung einer Flüchtlingseinrichtung zu einer Wohnungsloseneinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3e im Stadtteil Hiltrup
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Anlage A
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Anlage A zur V/0461/2022 Kurzüberblick Der Rat hat am 14.03.2018 ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Die konzepti- onellen Eckpunkte des neuen münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten Unter- bringung sowie Integration von Flüchtlingen. Übergangseinrichtungen für Familien in der Woh- nungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und haben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. Mit dieser Vorlage wird eine weitere dezentrale Wohnungsloseneinrichtung nach diesem Konzept auf den Weg gebracht. Im Sinne multifunktionaler Übergangseinrichtungen soll sie in dem bisher als Flüchtlingseinrichtung genutzten Gebäude an der Marie-Curie-Straße in Hiltrup betrieben wer- den. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Unterstützung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen trägt dazu bei, dass die soziale Balance in den Quartieren gestärkt wird. Positive, integrative Hand- lungsweisen und Standards für den Aufenthalt, die Übernachtung aber auch die Begegnung von und mit Menschen, die wohnungslos sind oder sich in einer vergleichbaren Lebenslage befinden, sind maßgebliche Instrumente dazu. Finanzierung Produktgruppe: 0502 / 0503 Sicherung des Lebensunterhalts / Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2023 enthalten Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Vermeidung von Wohnungslosigkeit ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe (§ 14 OBG). Mit dem Betrieb von Wohnungsloseneinrichtungen kommt die Stadt Münster dieser Verpflichtung für be- troffene Familien nach. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Querschnittsthemen der Inklusion und der Gleichstellung wohnungslo- ser Menschen behandelt, insbesondere wenn es um ihre (Re-) Integration in privaten Wohnraum in den Quartieren geht. Eine gelingende Betreuung und Begleitung der Menschen ermöglicht eine inklusive Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Beschlussvorlage
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V/0461/2022 V/0461/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umnutzung einer Flüchtlingseinrichtung zu einer Wohnungsloseneinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3e im Stadtteil Hiltrup Beratungsfolge 28.09.2022 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 29.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 26.10.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3e (ca. 50 Plätze) im Stadtteil Hiltrup zum nächstmöglichen Zeitpunkt als dezentrale Wohnungs- loseneinrichtung für Familien umzunutzen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es fallen keine zusätzlichen Aufwendungen oder investiven Ausgaben an, da die Einrichtungen im Flüchtlingsbereich wie im Bereich der Wohnungslosenhilfe in ihrer Größe und inhaltlich vergleichbar betrieben werden. Haushaltstechnisch sind lediglich die bisherigen Veranschlagungen zwischen den jeweiligen Produktgruppen im Saldo neutral zu verlagern. Begründung: Ausgangslage Am 14.03.2018 hat der Rat ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Woh- nungsloseneinrichtungen für Familien beschlossen (vgl. Vorlage V/1046/2017). Im Wesentlichen ging es um die Abwicklung des damaligen großen Standortes Trauttmansdorffstraße mit all seinen nach- teiligen Entwicklungen und Begleiterscheinungen. Die konzeptionellen Eckpunkte des neuen münsterschen Konzepts orientieren sich an der bewährten Unterbringung sowie Integration von Flüchtlingen. Übergangseinrichtungen für Familien in der Woh- nungslosenhilfe haben seitdem grundsätzlich maximal 50 Plätze, stehen in integrativer Lage und ha- Sozialamt 13.09.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-5040 Lembeck@stadt-muenster.de - 2 - V/0461/2022 ben für die Betreuung der Personengruppe angepasste Personalstandards. Mit der damaligen Vorla- ge und weiteren Beschlüssen in der Folgezeit (vgl. Vorlagen V/0475/2018 und V/1127/2018) wurden dezentrale Wohnungsloseneinrichtungen auf den Weg gebracht, die zurzeit insgesamt 264 Plätze für wohnungslose Familien bieten. Standorte Plätze Hoher Heckenweg 170 - 184 50 Johanniterstraße 20 34 Nieberdingstraße 23 50 Sandfortskamp 6 - 12 30 Mecklenbeck, Schwarzer Kamp 59/61 50 Warendorfer Straße 265 (vorher Friedrich-Ebert-Straße1) 50 Plätze insgesamt 264 Das neue Konzept hat sich nachhaltig bewährt. Insbesondere wurde das formulierte Ziel erreicht, die Fluktuation in den Wohnungsloseneinrichtungen signifikant zu erhöhen. So gelangen im Jahr 2020 die Auszüge von weit mehr als 200 Menschen aus den städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien, im Jahr 2021 waren es fast 200. Nur so war es möglich, den nach wie vor stetig steigenden Bedarf an Unterbringungen mit den vorhandenen Kapazitäten zu decken. Mit den steigenden Zahlen im Bereich der Wohnungslosenhilfe stieg auch die Zahl der in den letzten Jahren aufzunehmenden wohnungslosen Familien. Sie überwog die Zahl der Auszüge. Hier macht sich mehr und mehr bemerkbar, dass die Stadt Münster in besonderem Maße mit den Herausforde- rungen einer wachsenden Stadt und weiter zunehmenden Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt zu kämpfen hat. Folgen sind gerade für Familien fehlende Chancen bei der Wohnraumsuche und daraus resultierend zunehmende Herausforderungen bei der Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit. Daher sind die städtischen Wohnungsloseneinrichtungen für Familien seit über einem Jahr zu weit mehr als 95 % ausgelastet. Zur Orientierung: Im Bereich der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen wird bei 85 % Belegung von einer Vollauslastung ausgegangen, weil Familienkonstellationen und andere Gründe eine engere Belegung der Wohneinheiten nicht immer zulassen, ohne dass größere Konflikte zu erwarten sind. Entsprechend angespannt ist die Unterbringungssituation in den städtischen Wohnungsloseneinrich- tungen. Vorübergehende Unterbringungen in Hotels sind seit Monaten für wohnungslos werdende Familien erforderlich. Die damit verbundenen Verluste der Möglichkeiten zur eigenständigen Versor- gung und zu einer angemessenen sozialarbeiterischen Betreuung erschweren diese Situationen noch einmal. Ganz abgesehen davon führen sie auch zu erheblichen finanziellen Belastungen. Um eine angemessene Unterbringung der Menschen sicherstellen zu können und die Kosten für Not- fallmaßnahmen zu vermeiden, sind schnell Lösungen erforderlich. Wie in der Mitteilung zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung am 26.01.2022 als Fazit festgestellt wurde: „Wir brauchen dringend mindestens eine weitere Einrichtung für woh- nungslose Familien“ (vgl. Anlage 8 zur Niederschrift). Ad-hoc-Maßnahmen Um die seit Anfang des Jahres 2022 eskalierende Situation vorübergehend abzufedern, werden in den nächsten Monaten temporär Kapazitäten für wohnungslose Familien in Anspruch genommen, die zurzeit für den weiteren Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet und hergerichtet werden. Dies selbstverständlich nur, solange ein so dringender Bedarf besteht und keine andere substanzielle Lösung zur Verfügung steht. Der fortgesetzte Zuzug von Menschen aus der Ukraine wird dies in der nächsten Zeit erschweren. - 3 - V/0461/2022 Vorgeschlagene Lösung Umnutzung von Flüchtlingseinrichtungen Die Suche nach geeigneten Standorten für neue Wohnungsloseneinrichtungen ist nach wie vor au- ßerordentlich schwierig. Ziel bei der Umsetzung des neuen Unterbringungskonzepts war bislang vor- rangig die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen, vor allem wegen des Rück- gangs der Flüchtlingszahlen in den letzten Jahren. Das Problem dabei ist, dass viele der Einrichtun- gen auf Flächen stehen, die aufgrund vom Bund beschlossener Lockerungen im Baurecht nur das Wohnen von Flüchtlingen ermöglichen. Andere Nutzungen scheiden dort aus (Kindertageseinrichtun- gen, Wohnungsloseneinrichtungen usw.). Weiterhin ist eine Umnutzung aber die bevorzugte Lösungsvariante. Flüchtlingseinrichtungen sind von ihrer Raumorganisation in der Regel sehr gut geeignet, vor allem aber bleibt die Suche nach al- ternativen neuen Standorten auf absehbare Zeit sehr schwierig, mit den üblichen Vorlaufzeiten sind auch keine schnellen Lösungen zu erwarten. Nun ist durch den Zuzug zahlreicher Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg nach Münster geflohen sind und noch fliehen, ein erheblicher Raumbedarf im Flüchtlingsbereich entstanden. Im Laufe der letzten Monate ist es jedoch gelungen, in größerem Umfang temporäre Unterbringungska- pazitäten zu schaffen, um zuziehende Menschen versorgen zu können. Insgesamt konnten ca. 1.530 neue Plätze gewonnen werden, die aktuell nach und nach aktiviert werden. Dieses Kontingent ist noch nicht ausgereizt und beinhaltet Kapazitäten, die für einen fortgesetzten Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine in nächster Zeit genutzt werden können. In dieser Situation und wegen der massiven und akut bestehenden Probleme bei der Unterbringung wohnungsloser Familien ist es aus Sicht der Verwaltung gerechtfertigt und geboten, Kapazitäten im Flüchtlingsbereich im Umfang von 50 Plätzen zum Bereich der Wohnungslosenhilfe zu verlagern. Führen fortgesetzte Zuzüge aus der Ukraine zu einem Bedarf, der die vorgehaltenen Reserven über- steigen sollte, wäre es ohnehin erforderlich, mit den bewährten Kriseninstrumenten weitere Unter- bringungskapazitäten zu finden. Die rechtliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen, hat die Stadt für beide Gruppen gleichermaßen. Kriterien zur Umnutzung von Flüchtlings- zu Wohnungsloseneinrichtungen Wenn es um neue Flüchtlings- oder Wohnungsloseneinrichtungen oder Veränderungen im Bestand geht, wird in Zukunft generell eine variable Nutzungsmöglichkeit im Sinne multifunktionaler Über- gangseinrichtungen angestrebt. Damit ist nicht gemeint, wohnungslose und geflüchtete Menschen gemeinsam in einem Gebäude unterzubringen und zu betreuen. Es soll vielmehr um einen flexiblen Einsatz der Ressourcen gehen, die je nach Bedarf und Eignung situativ für das jeweilige Handlungs- feld genutzt bzw. aktiviert werden sollen. Dazu besteht mit den Interfraktionellen Arbeitskreisen Flüchtlinge und Wohnungslosenhilfe Konsens. In den vergangenen Monaten wurden in dem Zusammenhang grundsätzliche Kriterien für eine Nutzung als Wohnungsloseneinrichtung entwickelt. Diese beinhalten eine Orientierung eher in Richtung Innenstadt (häufig sollen soziale Bindungen - z. B. Schul- und Kita-Plätze - erhalten bleiben), in dem Rahmen eine möglichst gleichmäßige Verteilung auf die Stadtbezirke/-teile, die Berücksichtigung bestehender und geplanter Standorte von Flüchtlingseinrichtungen bei einer sozialverträglichen Verteilung und bei Lösungen außerhalb der Innenstadt eine Orientierung zu Stadtteilen mit guter Infrastruktur. Generell sollen die angestrebten Standards von Wohnungsloseneinrichtungen denen in Flüchtlings- einrichtungen entsprechen und das längerfristige Ziel verfolgen, ein Portfolio mit unterschiedlichen Einrichtungstypen zu schaffen. - 4 - V/0461/2022 Vorgeschlagener Standort - Marie-Curie-Straße 3 - 3 e in Hiltrup Legt man die genannten Kriterien zugrunde, fällt bei der aktuellen Verteilung der Standorte auf, dass dauerhafte Standorte für Wohnungsloseneinrichtungen in den Stadtbezirken (nördliche) Mitte und West liegen. Die Bezirke Nord (Sandfortskamp jedoch fast an der Bezirksgrenze), Ost, Südost und Hiltrup sind bislang noch ohne dauerhaften Standort, so dass vorrangig dort nach einer Lösung ge- sucht wurde. Auch die Anzahl an bestehenden Übergangseinrichtungen in den Bezirken insgesamt, also einschließlich der Flüchtlingseinrichtungen, sprach nicht dagegen. Orientiert an den dargestellten Überlegungen kommt bei seiner Größe und der dort verfügbaren sehr guten Infrastruktur und ÖPNV-Anbindung der Stadtteil Hiltrup in Betracht und dort zuerst die beste- hende Flüchtlingseinrichtung an der Marie-Curie-Straße 3 - 3 e, die zur Umnutzung als Wohnungslo- seneinrichtung vorgeschlagen wird. Dies soll unbefristet sein - spätere Veränderungen im Sinne einer multifunktionalen Übergangseinrichtung sind konsequenterweise nicht ausgeschlossen. Eine Besonderheit ist, dass die Einrichtung zunächst befristet bis zum 31.12.2023 von einem freien Träger, dem Caritasverband für die Stadt Münster e. V., betrieben wird. In Gesprächen hat der Ver- band seine Bereitschaft erklärt, die Betreuungsaufgabe auch im Fall einer Umnutzung zur Wohnungs- loseneinrichtung fortzusetzen. Gerade der Caritasverband ist im Feld der Wohnungslosenhilfe sehr erfahren und gut aufgestellt. Sachkunde und Leistungsfähigkeit stehen auch in diesem Bereich außer Frage, der Träger ist sehr gut geeignet, diese Aufgabe in Kooperation mit der Stadt zu übernehmen bzw. fortzuführen. Die bisherige vertragliche Vereinbarung zum Einrichtungsbetrieb lässt die inhaltli- che Änderung zur Neuausrichtung auf den unterzubringenden Personenkreis nach Auffassung der Beteiligten zu. Dasselbe gilt für den Mietvertrag für das Gebäude an der Marie-Curie-Straße, bei dem es nicht um ein städtisches Gebäude geht, es ist langfristig von der Wohn + Stadtbau GmbH angemietet. Formell hat das Immobilienmanagement die geänderte Nutzung mit der Vermieterin abgestimmt, deren Zu- stimmung zur Umnutzung liegt vor. Ausblick Wegen des äußerst dringenden Bedarfs wird angestrebt, die Umnutzung der Flüchtlingseinrichtung zu einer Wohnungsloseneinrichtung nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage so schnell wie möglich umzusetzen. Wesentlich sind dabei jedoch die Belange der geflüchteten Menschen, die zurzeit im Gebäude an der Marie-Curie-Straße wohnen. Für sie werden in Abstimmung mit dem be- treuenden Träger individuelle Lösungen organisiert. Die aktuellen und absehbaren Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe lassen erwarten, dass der Bedarf an Lösungen für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen noch weiter ansteigen wird. Die Verwaltung hält es daher für wahrscheinlich, dass weitere Kapazitäten in diesem Bereich schon kurzfristig erforderlich werden, die dann möglicherweise mangels neuer Standortalter- nativen wiederum im Bereich der Flüchtlingseinrichtungen zu suchen wären. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Marie-Curie-Straße 3
- Johanniterstraße 20
- Nieberdingstraße 23
- Warendorfer Straße 265
- Friedrich-Ebert-Straße
- Hoher Heckenweg 170
- Sandfortskamp 6
- Schwarzer Kamp 59
- Trauttmansdorffstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0461/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.09.2022
- Erstellt
- 28.07.2022 11:10