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V/0765/2018

Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster

Vorlagen 20.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

1145 Zeichen

Anlage A zur V/0765/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Anhörung der Stadt der Stadt Münster zur Bestellung von 
Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Be-
zirksregierung Münster. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten. Damit der Gutachterausschuss auch in Zukunft be-
schlussfähig ist, müssen dessen Mitglieder von der Bezirksregierung bestellt werden. Vor der 
Bestellung ist die Stadt Münster anzuhören. Dieses Ziel ist mit der Zustimmung zur Vorlage er-
reicht, die Bezirksregierung kann dann die Mitglieder des Gutachterausschusses bestellen. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Relevanz für das Querschnittsthema Gleichstellung ist nach Maßgabe des § 12 LGG unter 
besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachter-
ausschusses gegeben.

Beschlussvorlage

4061 Zeichen

V/0765/2018 
V/0765/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der 
Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster gem. Anlage 1 zur Verfügung vom 16.08.2018 
(Anlage 1) wird zugestimmt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich nach 
der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussveror d-
nung NRW - GAVO NRW -) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine Stellvertreter 
und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung der Stadt Münster durch die Bezirksregie-
rung für die Dauer von 5 Jahren zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 1 GAVO 
NRW).  
 
Zum Vorsitzenden soll ein Bediensteter der Gebietskörperschaft bestellt werden, für deren Bere ich 
der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 2 GAVO NRW).  
 
Für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sind Stellvertreter zu bestellen, von denen minde s-
tens einer nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören darf, für deren Bereich der G ut-
achterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 3 GAVO NRW).  
 
Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer B e-
zirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gu t-
achterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NRW).  
Justiziariat 
Verwaltungsführung 
 
20.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Heuer 
Telefon: 492-6030 
Heuer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0765/2018 
 
Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wertermit t-
lungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein (§ 3 
Abs. 1 GAVO NRW).  
 
Für die Mehrzahl der Mitglieder des Gutachterausschusses endet die Bestellung am 13.11.2018. Da 
zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche Gutachter aus Altersgründen endgültig aus dem Ausschuss 
ausscheiden werden, ist neben der Wiederbestellung von Gutachtern auc h eine Neubestellung ein i-
ger Gutachter notwendig.  
 
Mit Verfügung vom 16.08.2018 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass 
daher die Absicht bestehe, mit Wirkung vom 14.11.2018 die in Anlage 1 aufgeführten Personen für 
die Dauer von fünf Jahren neu in den Gutachterausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach 
der Anhörung durch die Stadt Münster (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW).  
Dabei soll der Gutachterausschuss verstärkt und gleichzeitig verjüngt werden. 
 
Gegenüber der bisherigen Zusammensetzung des Gutachterausschusses ist folgende Änderung vor-
gesehen:  
Erstmalig sollen zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt werden Herr Dr. -Ing. Bernd Buschmeier, Herr 
Dipl.-Ing. Gregor Essing, Herr Dr. Christian Jaeger, Herr Dipl. -Ing. Andreas Mörsheim, Herr Dipl.-Ing. 
Michael Oberholz und Herr Dipl.-Ing. (FH) Veit Tettenborn. 
Die bisherigen ehrenamtlichen Gutachter Herr Dipl. -Ing. Andreas Ostermann Frau Dipl. -Ing. Jutta 
Thiemann sollen zusätzlich als neue stellvertretende Vorsitzende bestellt werden. 
 
Die übrigen Ausschussmitglieder sollen in den bisherigen Funktionen wiederbestellt werden.  
 
Mit der zum 14.11.2018 beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses werden 
auch Gutachterinnen bestellt. Die Verwaltung weist vorsorglich dara uf hin, dass aufgrund der spezif i-
schen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachterausschusses gem. § 192 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
und § 3 Abs. 1 GAVO NRW die Bezirksregierung keine weiteren geeigneten Vorschläge für weibliche 
Sachverständige machen konnte.  
 
 
 
 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 (Anlage zur Verfügung vom 16.08.2018)

Anlage 1

509 Zeichen

Anlage 1

zur Vorlage Nr. V/0765/2018

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Beratungsverlauf (2)

19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0765/2018
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37