V/0765/2018
Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0765/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Anhörung der Stadt der Stadt Münster zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Be- zirksregierung Münster. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten. Damit der Gutachterausschuss auch in Zukunft be- schlussfähig ist, müssen dessen Mitglieder von der Bezirksregierung bestellt werden. Vor der Bestellung ist die Stadt Münster anzuhören. Dieses Ziel ist mit der Zustimmung zur Vorlage er- reicht, die Bezirksregierung kann dann die Mitglieder des Gutachterausschusses bestellen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Relevanz für das Querschnittsthema Gleichstellung ist nach Maßgabe des § 12 LGG unter besonderer Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachter- ausschusses gegeben.
Beschlussvorlage
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V/0765/2018 V/0765/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anhörung zur Bestellung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster Beratungsfolge 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster durch die Bezirksregierung Münster gem. Anlage 1 zur Verfügung vom 16.08.2018 (Anlage 1) wird zugestimmt. Begründung: Die Bildung und Zusammensetzung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte richtet sich nach der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussveror d- nung NRW - GAVO NRW -) vom 23.03.2004. Danach werden der Vorsitzende, seine Stellvertreter und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter nach Anhörung der Stadt Münster durch die Bezirksregie- rung für die Dauer von 5 Jahren zu Mitgliedern des Gutachterausschusses bestellt (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW). Zum Vorsitzenden soll ein Bediensteter der Gebietskörperschaft bestellt werden, für deren Bere ich der Gutachterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 2 GAVO NRW). Für den Vorsitzenden des Gutachterausschusses sind Stellvertreter zu bestellen, von denen minde s- tens einer nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören darf, für deren Bereich der G ut- achterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 3 GAVO NRW). Die ehrenamtlichen Gutachter dürfen nicht der Vertretung oder einem ihrer Ausschüsse, einer B e- zirksvertretung oder der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gu t- achterausschuss gebildet ist (§ 2 Abs. 6 GAVO NRW). Justiziariat Verwaltungsführung 20.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heuer Telefon: 492-6030 Heuer@stadt-muenster.de - 2 - V/0765/2018 Die Gutachter müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken oder entsprechende Wertermit t- lungen erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in diesen Wertermittlungen erfahren sein (§ 3 Abs. 1 GAVO NRW). Für die Mehrzahl der Mitglieder des Gutachterausschusses endet die Bestellung am 13.11.2018. Da zu diesem Zeitpunkt auch zahlreiche Gutachter aus Altersgründen endgültig aus dem Ausschuss ausscheiden werden, ist neben der Wiederbestellung von Gutachtern auc h eine Neubestellung ein i- ger Gutachter notwendig. Mit Verfügung vom 16.08.2018 hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster mitgeteilt, dass daher die Absicht bestehe, mit Wirkung vom 14.11.2018 die in Anlage 1 aufgeführten Personen für die Dauer von fünf Jahren neu in den Gutachterausschuss zu bestellen. Die Bestellung erfolgt nach der Anhörung durch die Stadt Münster (§ 2 Abs. 1 GAVO NRW). Dabei soll der Gutachterausschuss verstärkt und gleichzeitig verjüngt werden. Gegenüber der bisherigen Zusammensetzung des Gutachterausschusses ist folgende Änderung vor- gesehen: Erstmalig sollen zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt werden Herr Dr. -Ing. Bernd Buschmeier, Herr Dipl.-Ing. Gregor Essing, Herr Dr. Christian Jaeger, Herr Dipl. -Ing. Andreas Mörsheim, Herr Dipl.-Ing. Michael Oberholz und Herr Dipl.-Ing. (FH) Veit Tettenborn. Die bisherigen ehrenamtlichen Gutachter Herr Dipl. -Ing. Andreas Ostermann Frau Dipl. -Ing. Jutta Thiemann sollen zusätzlich als neue stellvertretende Vorsitzende bestellt werden. Die übrigen Ausschussmitglieder sollen in den bisherigen Funktionen wiederbestellt werden. Mit der zum 14.11.2018 beabsichtigten Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses werden auch Gutachterinnen bestellt. Die Verwaltung weist vorsorglich dara uf hin, dass aufgrund der spezif i- schen Anforderungen an die Mitglieder des Gutachterausschusses gem. § 192 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 3 Abs. 1 GAVO NRW die Bezirksregierung keine weiteren geeigneten Vorschläge für weibliche Sachverständige machen konnte. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen: Anlage A Anlage 1 (Anlage zur Verfügung vom 16.08.2018)
Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0765/2018 i Jadiayas YUPUSHAN) (H4) wem) —— euunop] “Zuıneg- dia OS ul-/42}1yJe1n9 (1)aysıyweusuys 98 Jeusuys pun („)apuszysion (1)Bpusganuanjsjs . "Drern’aıs i i JOpuazySJoN JaPuUap1IanjjeIs "NIS JOpuszysJoN "N 304 ul Jsapayıayn Jap uauoryjung ayuapuga3 ‘mzq anau "Bul- dig ‘Old (Hı) Bul-dıa Ylmsqa1ag-Idıd puejpusm aweN 8STOZ'TT'YT wnz Sunjjagsag - J23sUNWN IPeIS Jap ul aUaMSYONISPun4g In} sassnysssnesstygeIng sap Japaıayıy 8ToZ Jsnäny "9T Won usqlalyas wunz adejuy
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0765/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37