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V/0845/2010/1

Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze -

Vorlagen 02.12.2010

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Hauptvorlage V/0845/2010 mit Anlagen

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Anlage

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Hauptvorlage V/0845/2010 mit Anlagen

5555 Zeichen

V/0845/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen un d Liegenschaften Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern 
in der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage 1) beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Anhebung der Hebesätze lässt jährliche Mehreinnahmen in folgender Höhe erwarten: 
 
• Gewerbesteuer  8.600 T€ in 2011  9.900 T€ in 2012 
• Grundsteuer A  25 T€ in 2011  25 T€ in 2012 
• Grundsteuer B  4.200 T€ in 2011  4.200 T€ in 2012 
 
 
Begründung: 
 
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundst euern (Realsteuern) werden üblicherweise 
für jedes Haushaltsjahr in der gemeindlichen Hausha ltssatzung festgesetzt. Gemäß § 16 Absatz 3  
Gewerbesteuergesetz und § 25 Absatz 2 Grundsteuerge setz können die Hebesätze für die Real- 
steuern auch für mehrere Kalenderjahre festgesetzt werden. Zu diesem Zweck ist eine gesonderte 
Hebesatzsatzung zu erlassen. Dieses Verfahren wurde  bereits in den Jahren 1987 und 1991 prak- 
tiziert. 
 
Die Verwaltung möchte von der Möglichkeit einer separaten Hebesatz-Satzung Gebrauch machen, da 
 
• der Versand der Gewerbesteuer- und Grundsteuerbesc heide 2011 (erste Fälligkeit am 15.02.2011) 
aus ablauforganisatorischen Gründen bereits im Januar 2011 erfolgen muss, 
 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0845/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Schoo 
Ruf: 
492 22 03 
E-Mail: 
SchooR@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.11.2010 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0845/2010 
• das zeitliche Ende des aufsichtsbehördlichen Geneh migungsverfahrens für den nächsten Haushalt 
nicht konkret absehbar ist, 
 
• die Erhebung von Realsteuern auf der Basis neuer H ebesätze bei ausschließlicher Änderung in 
der Haushaltssatzung ohne genehmigten Haushalt unzulässig ist, 
 
• der Versand von rd. 104.000 Steuerbescheiden im Ja nuar 2011 mit dem bisherigen Hebesatz und 
der spätere erneute Versand mit dem geänderten Hebesatz (2-facher Versand) vermieden werden 
sollen, 
 
• mit dem Ratsbeschluss über die vorliegende Hebesat zsatzung eine termingerechte Rechtsgrund- 
lage für die Erhebung der Realsteuern ab 2011 geschaffen wird. 
 
Die Hebesatzsatzung gilt für die Kalenderjahre 2011  und 2012 und enthält eine Erhöhung der Hebe- 
sätze 
 
• für die Gewerbesteuer auf  460 v. H.  (bisher 440 v. H.) 
• für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 
(Grundsteuer A) auf  225 v. H.  (bisher 210 v. H.) 
• für die Grundstücke 
(Grundsteuer B)  auf  460 v. H.  (bisher 420 v. H.). 
 
Eine Änderung der Hebesätze im kommenden Jahr mit Wirkung zum 01.01.2012 ist grundsätzlich mög- 
lich. 
 
Die Anhebung der Realsteuer-Hebesätze und deren fin anzielle Wirkung wurden dem Rat bereits 
mit dem Konzept zur Haushaltskonsolidierung (Vorlag e 438/2010, Anlage 4, Seiten 80, 81, 86) zur 
Kenntnis gebracht.  
 
Nach der beigefügten Übersicht (Anlage 2) überschreiten auch die erhöhten Realsteuer-Hebesätze 
nicht den Durchschnitt der kreisfreien Städte in NRW. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen

Anlage 1 
 
 
 
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze  
für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern 
in der Stadt Münster 
vom      .12.2010 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 aufgrund des § 25 des 
Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 
des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), des § 16 des Gewerbesteuergeset- 
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 - BGBl. I S. 4167 - GewStG), 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. April 2010 - BGBl. I S. 386, des § 1 des 
Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16. 
Dezember 1981 (GV. NRW. S. 732), sowie der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen  in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 
(GV. NRW. S. 950), folgende Satzung beschlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundst euern werden für das Gebiet der Stadt 
Münster wie folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer  460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 225 v.H. 
3. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v.H. 
 
 
 
§ 2 
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für den Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) 2011 und 2012. 
 
 
 
§ 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Anlage 2 
 
 
 
 
Gewerbesteuer- und Grundsteuerhebesätze 2010 
Kreisfreie Städte in NRW 
 
(Stand: November 2010) 
 
 
 
 Gewerbe- Grund- Grund- 
 steuer (v.H.) steuer A (v.H.) steuer B (v.H.) 
 
Aachen 445 290 470 
Bielefeld 435 270 490 
Bochum 460 250 525 
Bonn 460 250 530 
Bottrop 490 265 530 
Dortmund 468 245 480 
Düsseldorf 440 156 440 
Duisburg 490 260 500 
Essen 480 255 590 
Gelsenkirchen 480 265 530 
Hagen 465 245 495 
Hamm 465 225 500 
Herne 460 240 500 
Köln 450 165 500 
Krefeld 440 220 475 
Leverkusen 460 250 500 
Mönchengladbach 450 220 475 
Mülheim 470 230 500 
Oberhausen 490 250 530 
Remscheid 450 230 490 
Solingen 450 205 490 
Wuppertal 440 240 490 
 
Durchschnitt 461 238 501 
 
Münster 440 210 420

Anlage

1450 Zeichen

Anlage 
 
 
 
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze  
für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern 
in der Stadt Münster 
vom 08.12.2010 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 aufgrund des § 25 des 
Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 
des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794 ), des § 16 des Gewerbesteuergeset- 
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktob er 2002 - BGBl. I S. 4167 - GewStG), 
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8 . April 2010 - BGBl. I S. 386, des § 1 des 
Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung  und Erhebung der Realsteuern vom 
16. Dezember 1981 (GV. NRW. S. 732), sowie der §§ 7, 41 der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen  in der Fassung der Bekanntmach ung vom 14. Juli 1994 
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4  des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 
(GV. NRW. S. 950), folgende Satzung beschlossen: 
 
 
 
§ 1 
 
Die Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundst euern werden für das Gebiet der Stadt 
Münster wie folgt festgesetzt: 
 
1. für die Gewerbesteuer  460 v.H. 
2. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 230  v.H. 
3. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 460 v.H. 
 
 
 
§ 2 
 
Die vorstehenden Hebesätze gelten für den Erhebungszeitraum (Kalenderjahr) 2011 und 2012. 
 
 
 
§ 3 
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.

Ergänzungsvorlage Beschluss

1127 Zeichen

V/0845/2010/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erlass einer Hebesatzsatzung - Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuern in 
der Stadt Münster“ wird in der beiliegenden Fassung (Anlage) beschlossen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hatte in seiner Sitzung am 
01.12.2010 mehrheitlich beschlossen, die Beschlussvorlage V/0845/2010 vom 11.11.2010 dahin-
gehend zu ändern, dass der Hebesatz für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer 
A) auf 230 v.H. festgesetzt wird.  
 
Mit vorliegender Satzung wird dieser Beschluss umgesetzt.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage 
 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0845/2010/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Frau Siegl 
Ruf: 
492-2220 
E-Mail: 
SieglS@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.12.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (2)

08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 18.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 20.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0845/2010/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.12.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37