V/0653/2023
Münster gemeinsam machen – mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster stärken
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Anlage 3 Leitorientierungen in Leichter Sprache
5649 Zeichen
Seite 1 Der Rat von der Stadt Münster hat am 9. Februar 2022 beschlossen: Leit-Orientierungen für eine Gute Öffentlichkeits-Beteiligung Hier lesen Sie die Zusammenfassung in Leichter Sprache. Münster gemeinsam machen So können alle Menschen in Münster mit-sprechen, mit-planen und mit-machen. Alle Menschen sind wichtig für Münster Die Menschen in Münster wissen: Wir sind wichtig für die Stadt. Das wissen auch die Vereine und Firmen in Münster. Alle achten darauf: Was passiert in Münster, Was passiert in meinem Stadt-Teil, Wie können alle gut in Münster leben und arbeiten. Deshalb sagt die Stadt Münster: Alle Menschen in Münster sollen mit-machen. Damit sich Münster gut entwickelt. Seite 2 Die Stadt Münster unterstützt die Mit-Arbeit von allen Menschen in Münster. Dabei ist wichtig: Alle sollen fair miteinander umgehen. Alle sollen Respekt vor den anderen haben. Alle Menschen sollen mit-machen können. Manche Menschen haben bisher nicht mit-geredet. Die sollen in Zukunft auch mit-machen können. Die Stadt Münster informiert dafür über ihre Arbeit. Die Verwaltung berichtet über wichtige Dinge. Gleich am Anfang von einer neuen Arbeit. Die Verwaltung schreibt im Internet: So können Sie bei diesen Dingen mit-machen. Die Stadt Münster erklärt ihre Arbeit genau. Die Verwaltung erklärt, • warum eine Arbeit wichtig ist, • was passieren soll und • wie sie die Arbeit macht. Vom Anfang bis zum Ende. Seite 3 Alle Menschen bekommen die wichtigen Informationen. Zum Beispiel: Eine Auto-Straße soll Fahrrad-Straße werden. Das erfahren dann • alle Menschen in Münster, • besonders die Menschen, die dort wohnen, • die Bezirks-Vertretung und • der Rat von Münster. Die Verwaltung schreibt alles übersichtlich auf. Und in gut verständlicher Sprache. Und die Verwaltung schreibt: Das haben wir schon geschafft. Und das müssen wir noch machen. Die Verwaltung schreibt das zum Beispiel: • in der Zeitung, • im Internet und • als Brief an die Anwohner und Anwohnerinnen. Die Stadt Münster macht Veranstaltungen. Dabei berichtet sie über ihre Arbeit. Und sie sagt: So können die Menschen mit-arbeiten. Alle Menschen können Fragen stellen. Seite 4 Die Verwaltung sagt: Diese Menschen und Firmen machen bei der geplanten Sache mit. Und das muss dabei unbedingt passieren. Und diese Gesetze sind dabei wichtig. So erfahren alle Menschen: Das tut die Stadt. Und das kann sie nicht tun. Die Gesetze sagen zum Beispiel: Wir sollen an die Zukunft denken. Und an das Klima. Daran denkt die Verwaltung bei ihrer Arbeit. Die Stadt Münster plant die Mit-Arbeit von den Menschen gut. Die Verwaltung überlegt: Wie können alle am besten mit-machen? Manchmal holt die Verwaltung auch Fach-Leute dafür. Und sie macht dafür Weiter-Bildung für die Menschen in der Verwaltung. Seite 5 Die Stadt Münster weiß: Manche Menschen haben kein Internet und sie lesen keine Zeitung. Oder die Menschen wissen gar nicht: Wir können mit-sprechen. Und es ist wichtig, dass wir mit-sprechen. Die Verwaltung überlegt: Wie können diese Menschen trotzdem mit-machen? Zum Beispiel: Die Verwaltung spricht mit Menschen in Vereinen. Oder auf dem Marktplatz. So können alle Menschen in Münster mit-machen. Die Stadt Münster sagt: Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen mit-machen. Die jungen Menschen sollen schon in ihren Freizeit-Einrichtungen mit-machen. Und in Schulen. Dabei können die jungen Menschen lernen: So können wir in der Stadt mit-machen. Seite 6 Die Stadt Münster zeigt: Die Verwaltung nimmt die Mit-Arbeit ernst. Die Verwaltung prüft die Vorschläge von den Menschen in Münster. Die Verwaltung überlegt: Welche Vorschläge sind gut für die Stadt? Sie sagt auch, warum die Vorschläge gut sind. Die Menschen im Rat und in den Bezirks-Vertretungen beschließen dann: Das soll die Stadt machen. Viele Gruppen und Vereine arbeiten ehren-amtlich in Münster. Sie arbeiten dafür, dass wir in Münster gut leben können. Die Stadt Münster unterstützt die ehren-amtliche Arbeit. Die Stadt Münster sagt: Die Stadt und die Stadt-Teile verändern sich ständig. Die Menschen dort sollen die Veränderung mit-planen. Damit sich ihr Stadtteil gut entwickelt. Seite 7 Die Stadt Münster sagt: Die Verwaltung und die Menschen sollen zusammen-arbeiten. Damit sich die ganze Stadt gut entwickelt. Die Menschen sollen mit-planen können. Aber sie sollen auch mit-arbeiten können. Dann kann sich ihr Stadt-Teil besser entwickeln. Die Stadt Münster möchte ihre Arbeit immer besser machen. Deshalb prüft sie: Wie beteiligen sich die Menschen in Münster? Was kann die Stadt besser machen? Manche Dinge macht die Stadt nicht selber. Zum Beispiel: Wohnungen und Büros bauen. Das machen Firmen. Dann sorgt die Stadt Münster dafür, dass diese Firmen auch die Menschen gut informieren. Und mit-planen lassen. Seite 8 So soll es weiter-gehen: Die Menschen in Münster sollen immer besser mit-machen können. Dieser Beschluss ist nur der Anfang. Die Verwaltung soll immer weiter mit den Menschen sprechen. Dann wird die Mit-Arbeit immer besser werden. Nach diesen Regeln in schwerer Sprache arbeitet die Stadt Münster: Leit-Orientierungen für eine gute Öffentlichkeits-Beteiligung – Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster Bilder: © Lebenshilfe Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 Bild Computer mit Internet: © Valuing People clipart collection http://www.inspiredservices.org.uk/inspiredpics/ Übertragen in Leichte Sprache und geprüft: Holtz & Faust Münster
Anlage 1 Projektbericht Leitfaden inklusive Beteiligung
75459 Zeichen
Stadtplanungsamt
Integriertes Entwicklungskonzept
für den Stadtteil Münster-Coerde
Stadtplanungsamt
Münster gemeinsam machen -
Öffentlichkeitsbeteiligung stärken
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung 3/2023
Verbindliche Kriterien und weitere Empfehlungen
Bearbeitung:
STADTRAUMKONZEPT GmbH
Sofie Eichner, Susanne Fasselt, Bianca Weid
Huckarder Straße 12 44147 Dortmund
Fon 0231 / 9999 37 -0Fax 0231 / 53 23 -445
info@stadtraumkonzept.de www.stadtraumkonzept.de
Auftraggeberin:
Stadt Münster
Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft
Stadtplanungsamt
Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt
Ansprechp ersonen :
Marc Gottwald -Kobras , Prof. Dr. Thomas Hauff
zukunft@stadt -muenster.de muensterzukunft.de
in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Stadt Münster für Menschen mit Behinderung
Doris Rüter, Sozialamt
Mit freundlicher Unterstützung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderung en (KIB) der Stadt Münster
2
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Inhaltsverzeichnis
1. Ei nleitung ........................................................................................................................ 4
2. Da
s Projekt ..................................................................................................................... 8
3. Statement
s und Einblicke aus dem Projekt ................................................... 13
4. Ver
bindliche Kriterien für inklusive Beteiligung ........................................... 15
5. We
iterentwicklung der inklusiven Beteiligung in Münster...................... 25
6. A
usblick ........................................................................................................................ 30
Anhang
3
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
4
1. Einleitung
Nichts über uns ohne uns!
Der Slogan: „Nichts über uns ohne uns!“ geht zurück auf die internationale Behinderten-
rechtsbewegung und hat schließlich die UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich ge-
prägt (siehe vor allem die Artikel 4 und 29). Er bringt die aktive Forderung von Menschen mit
Behinderung nach Beteiligung auf eine griffige Formel. Das Übereinkommen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen ist im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Akti-
onsplan der Stadt Münster Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt1 benennt dazu die not-
wendigen Schritte für die lokale Umsetzung und das konkrete Ziel, die Teilhabemöglichkeiten
von Menschen mit Behinderung am öffentlichen und politischen Leben in Münster kontinu-
ierlich weiterzuentwickeln.
Im Zuge von Münsters Zukunftsprozess hieß eine zentrale Aufgabe für die Stadtentwicklung:
„Beteiligung weiter denken!“. In der Bürgerumfrage 2018 und in Interviews mit Schlüsselper-
sonen trat dabei zu Tage, dass verschiedene Gruppen der Stadtgesellschaft von den gängi-
gen Beteiligungsangeboten nicht gut erreicht werden, darunter vorrangig Menschen mit Be-
hinderung. Daher sind die Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kom-
munikation, Partizipation und Koproduktion in Münster entstanden, die der Rat der Stadt am
9. Februar 2022 in Kraft gesetzt hat. Sie liegen auch in Leichter Sprache vor: Münster gemein-
sam machen – So können alle Menschen in Münster mit-sprechen, mit-planen und mit-ma-
chen2.
Hier verpflichtet die Stadt sich:
Alle Menschen sind wichtig für Münster
Die Menschen in Münster wissen:
Wir sind wichtig für die Stadt.
Das wissen auch die Vereine und Firmen in Münster.
Alle achten darauf:
Was passiert in Münster,
was passiert in meinem Stadt-Teil,
wie können alle gut in Münster leben und arbeiten.
Deshalb sagt die Stadt Münster:
Alle Menschen in Münster sollen mit-machen.
Damit sich Münster gut entwickelt.
1 Zum Aktionsplan und weiteren Informationen zu Gleichstellung und Teilhabe:
https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung-und-teilhabe
2 Zu den Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung, auch in Leichter Sprache:
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen
Dieser Bericht beschreibt, wie das konkret gelingen kann. Zentrales Ergebnis des Projektes
sind dabei die neu entwickelten Verbindlichen Kriterien für inklusive Beteiligung in Münster
(Kapitel 4) und weitere Empfehlungen für die perspektivische Weiterentwicklung (Kapitel 5).
Was kann gute Beteiligung leisten?
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Wer die Möglichkeit hat, sich gemäß den eigenen Kräften und Interessen in die Projekte der
Stadtplanung und andere öffentliche Vorhaben einzubringen, qualifiziert diese mit Ideen und
Wissen, aber auch mit Kritik. Möglichkeiten für Engagement und eine gute Beteiligung sind
eine wesentliche Bedingung für die Gestaltung einer inklusiveren Lebenswelt für Alle, eine
gute Verwaltung und gelebte Demokratie! Beteiligung und Engagement fördern die Akzep-
tanz von städtebaulicher Entwicklung und die Verbundenheit mit der eigenen Stadt und dem
eigenen Quartier oder Stadtteil. Schließlich stärkt eine gute Beteiligung die Mitverantwortung
und Eigeninitiative der Beteiligten. Die Aushandlung von Lösungen und der Umgang mit not-
wendigen Kompromissen werden eingeübt.
Warum muss Beteiligung in der Stadtentwicklung inklusiver werden?
In den Städten und Gemeinden, nahe am Lebensalltag der Menschen, wird öffentliches Pla-
nen und Bauen erfahrbar und konkret. Gerade in einem dynamischen Umfeld wie in Münster
bieten sich damit regelmäßig Chancen, physische Barrieren abzubauen und Neues zu probie-
ren, zum Beispiel breitere Radwege für Lasten- und Dreiräder. Aber dazu muss die Partizipa-
tion selbst barrierefreier werden: Inklusive Beteiligung ist eine der zentralen Aufgaben, die
sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Kommunen und so auch für die Stadt
Münster ergeben, und ein Benchmark für gute Öffentlichkeitsbeteiligung.
Sie erfordert Anpassungen in allen Bereichen der (planenden) Verwaltung und betrifft sowohl
Planungsprozesse als auch Strukturen und Gremien, mit deren Hilfe Beteiligung organisiert
wird. Um neue Routinen zu entwickeln, braucht es auch zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel
für Hilfsmittel und -leistungen. Deutlich höhere Anforderungen stellt jedoch der Lernprozess
an die umsetzenden Personen, indem Erfahrungen aus inklusiver Beteiligung in die Planungs-
prozesse integriert und dadurch neue Standards etabliert werden.
Die gute Nachricht lautet: Hier sind bereits viele Erfahrungen gesammelt worden und es gibt
gute Beteiligung, die ganz unterschiedliche Menschen erreicht3. Aber es muss noch mehr
möglich werden, denn die Hürden, sich aktiv an Stadtentwicklung zu beteiligen, sind gerade
bei Unerfahrenen hoch. Bei größeren persönlichen Beeinträchtigungen müssen wir noch viel
mehr tun, um es Menschen leicht zu machen! Das können kommunale Konzepte mit verbind-
lichen Vorgaben und nützlichen Hinweisen fördern.
3 Siehe dazu das MünsterZukunft Magazin No 2 MünsterBeteiligung:
https://www.muensterzukunft.de/mission/zwischenergebnisse.html
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Was leistet die ser Projektbericht?
Dieser Projektbericht soll genau das leisten: er enthält verbindliche Vorgaben der Stadt
Münster und Weiteres. Erarbeitet wurde er von Menschen mit Behinderung, die als Beteili-
gungspilotinnen und -piloten in Münster unterwegs waren (mehr Informationen dazu in Kapi-
tel 2). Erarbeitet wurden Kriterien für eine barrierefreie Öffentlichkeitsbeteiligung, die ver-
bindlich einzuhalten sind (siehe Kapitel 4 und Checkliste im Anhang). Die Münsteranerin-
nen und Münsteraner sollen sich darauf verlassen können. Daran anknüpfend wurden weitere
Empfehlungen entwickelt, die den Weg bereiten sollen, weiter dazu zu lernen und Beteili-
gung für Alle kontinuierlich weiterzuentwickeln (siehe Kapitel 5).
An wen richtet sich der Leitfaden und wie kann er weiterentwickelt werden?
Verwendet werden soll der Leitfaden in erster Linie von Mitarbeitenden der Verwaltung und
denjenigen, die in ihrem Auftrag Beteiligung anbieten und mitgestalten, also zum Beispiel
beauftragten Unternehmen oder freiberuflich Tätigen. Dies gilt auch für öffentliche oder pri-
vate Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger, die in Absprache mit der Stadt Münster Be-
teiligung für eigene Projekte anbieten. Dabei sind die Kriterien in Kapitel 4 beziehungs-
weise der angehängten Checkliste verbindlich und die weiteren Hinweise in Kapitel 5 wer-
den empfohlen!
Aber auch anderen Interessierten steht es frei, den Leitfaden zur Veranstaltungsplanung zu
nutzen, zu testen und/oder weiterzudenken. Dieser ist als lernendes Dokument zu verste-
hen. Konkrete Hinweise für mögliche Aktualisierungen sind sehr willkommen (siehe An-
sprechpersonen der Stadt Münster im Impressum). So fehlen im Leitfaden zum Beispiel heute
noch Standards für digitale und hybride Formen der Beteiligung. Die Weiterentwicklung wird
vor allem auf der Evaluation von Beteiligungsmaßnahmen und den Rückmeldungen der
Teilnehmenden beruhen. Teilnehmenden eine Möglichkeit zur Rückmeldung zu geben ist da-
bei als verbindliches Kriterium in Kapitel 4 festgeschrieben.
Wie soll der Leitfaden genutzt werden?
Der Leitfaden beschreibt, wie im Rahmen von Beteiligungsprozessen Veranstaltungen ge-
plant und durchgeführt werden sollen, damit möglichst viele unterschiedliche Menschen
das Angebot auch wahrnehmen können. Dabei orientieren sich die Kriterien an drei Phasen:
vor, während und nach der Veranstaltung.
Im Mittelpunkt steht dabei die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung (oder Befragung
oder Begehung und so weiter), die gut vorbereitet, kommunikativ begleitet und auch im
Nachgang aufbereitet und resümiert werden soll4.
4 Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Vorhaben, die oft mehrere einzelne Beteiligungsangebote umfasst, ist
als ein Prozess zu verstehen, für den in der Regel ein vorausschauendes Beteiligungskonzept erstellt wird (siehe
dazu auch die Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung unter 4. Qualitätsstandards für Kommuni-
kation und mitgestaltende Beteiligung). Es war im Rahmen des Projektzeitraums für den Leitfaden „Inklusive Beteili-
gung“ aber organisatorisch nicht möglich, einen Beteiligungsprozess über mehrere Phasen und Veranstaltungen
hinweg zu begleiten und zu untersuchen.
6
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Für alle Phasen gilt, dass ein geeigneter Mix aus atmosphärischen, kommunikativen, konzep-
tionellen und technischen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen zur Anwendung kom-
men soll. Das Ziel guter Partizipation ist es, dass alle verstehen, worum es geht, die ge-
wünschten Informationen erhalten, diese nachvollziehen und ihren Beitrag einbringen kön-
nen.
Abbildung 1 – Gute Öffentlichkeitsbeteiligung vor, während, nach einer Veranstaltung
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
2. Das Projekt
Beteiligungspilotinnen und -piloten für die Stadt Münster
Wie inklusiv5 ist Beteiligung in der Stadt Münster heute und welche Veränderungen sind nö-
tig, um mehr Menschen die Möglichkeit zur Mitgestaltung zu geben? Das war die Ausgangs-
frage des Projekts zur Erarbeitung dieses Leitfadens. Beantwortet werden konnte diese Frage
nur durch die Mitwirkung derjenigen Menschen, die Barrieren bei der Mitgestaltung der Stadt
Münster erfahren: „Nichts über uns ohne uns!“. Für dieses Projekt hieß das, die Basis der Ent-
wicklung von Kriterien für eine inklusivere Beteiligung können nur die tatsächlichen Erfahrun-
gen von Menschen mit Behinderung sein.
Die Stadt Münster und STADTRAUMKONZEPT sind
deswegen aktiv auf die Suche gegangen nach Men-
schen, die Lust haben, Erfahrungen in Beteiligungs-
veranstaltungen zu sammeln, diese festzuhalten und
zu teilen. Ziel war es, eine Gruppe von Menschen zu
finden, die in ihrem Alltag durch eine Behinderung
auf verschiedene Barrieren stoßen und unterschied-
lich viele Erfahrungen mit Bürgerinnen- und Bürger-
beteiligung und Selbstvertretung ihrer Rechte in Gre-
mien haben. Wir haben sie wegen der Pionierleistung
ihrer ehrenamtlichen Arbeit Beteiligungspilotinnen
und -piloten genannt.
Informiert und gesucht wurden sie über bekannte
Netzwerke (Vereine, Verbände, Einrichtungen) im
Umfeld der Kommission zur Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen (KIB) der Stadt
Münster, aber auch über die Presse. Im Zeitraum zwischen Mai und September 2022 sollten
die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten verschiedene Beteiligungsveranstaltungen
und -angebote besuchen und testen, wie gut sie dort zurechtkommen und sich einbringen
können. Begleitet hat das Projekt ein Beirat aus erfahrenen Mitgliedern der KIB und der Regi-
onalkonferenz6, einer Vertreterin der wissenschaftlichen Teilhabeforschung und Verwaltungs-
5 Für dieses Projekt lag der Fokus auf den Barrieren, die Menschen mit Behinderung bei Beteiligungs- und Pla-
nungsprozessen ausschließen. Insgesamt verfolgt die Stadt Münster in der Weiterentwicklung ihrer Öffentlich-
keitsbeteiligung einen inklusiven Ansatz im weiteren Sinne: Alle Gruppen, die bislang in die Beteiligungsangebote
offenbar nicht gut einbezogen sind und deren Stimme entsprechend nicht ausreichend gehört wird, sollen zukünf-
tig besser erreicht werden. Dazu sind verschiedene zielgruppengerechte Ansätze vorgesehen. Parallel wurde bei-
spielsweise gemeinsam mit der Smart City im Projekt ePart MS-Lab untersucht, wie Kinder und Jugendliche mit
digitalen Mitteln für Mitgestaltung in der Stadtentwicklung gewonnen werden können.
6 Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung
Abbildung 2 – Informationsblatt mit Kon-
taktdaten und einer Erklärung des Pro-
jekts in verständlicher Sprache
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
beschäftigten aus dem barrierefreien Gestalten, Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungskom-
munikation. Somit hat sich der Beirat aus engagierten Menschen mit und ohne Behinderung
zusammengesetzt.
Wie Veranstaltungen testen und auswerten?
Insgesamt 39 Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten waren im Projekt dabei –
23 Frauen und 16 Männer unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Formen von
Behinderung. In drei Workshops hatte die Gruppe Gelegenheit sich kennenzulernen und sich
mit den Aufgaben als Beteiligungspilotin oder Beteiligungspilot vertraut zu machen. Alle Teil-
nehmenden haben in diesen drei Workshops Arbeitsmaterial erhalten, an dem sie sich bei der
Überprüfung der Veranstaltungen und Formate orientieren konnten. Dieser für das Projekt
entwickelte Kompass enthält Leitsätze, was vor, während und nach einer Veranstaltung wich-
tig ist, um sich gut beteiligen zu können (siehe Infokasten).7
Abbildung 3 – Workshop der Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten
Auf dieser Grundlage haben die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten in Form einer
Evaluation ihre Erfahrungen festgehalten: Wo konnte ich mich gut beteiligen und meine Per-
spektive einbringen und wo bin ich auf Barrieren gestoßen? Übermitteln konnten sie diese
Erfahrungen anschließend auf vielen verschiedenen Wegen: handschriftlich per Post im vor-
frankierten Rückumschlag, per Sprachnachricht, per Telefon oder per E-Mail und mit Fotos.
Diese Erfahrungsberichte sind das Fundament, ohne sie gäbe es keine Kriterien oder Empfeh-
lungen. Um dieses Fundament zu schaffen, haben die Beteiligungspilotinnen und Beteili-
gungspiloten viel private Zeit investiert und sich mutig auf teilweise unbekanntes Terrain be-
geben. Dafür danken wir ihnen ausdrücklich.
7 Diese Kriterien wurden abgeleitet aus den Leitorientierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Müns-
ter und Publikationen speziell zur Partizipation von Menschen mit Behinderung, z.B. Leitfäden anderer Kommunen.
9
Welche Veranstaltungen wurden überprüft?
Bei den Beteiligungs Veranstaltungen wurde darauf geachtet, dass diese möglichst unter-
schiedlich sind:
• Sie fanden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Planungsprozessen statt.
• Sie umfassten ganz unterschiedlich große Planungs Räumen, von einzelnen Plätzen
bis zur Gesamtstadt.
• Sie bearbeiteten ganz unterschiedliche Themen mit ganz unterschiedlichen Metho-
den.
In Münster existiert noch kein zentrales Internet Beteiligungsportal, das alle Beteiligungs-
möglichkeiten listet. Um die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten gut über die un-
terschiedlichen Angebote informieren zu können, wurde eine eigene Website im Angebot
des Zukunftsprozesses unter „www.muensterzukunft.de eingerichtet, die alle relevanten Da
ten chronologisch und übersichtlich bereitstellte und regelmäßig aktualisiert wurde. Zusätz
lich wurden die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten regelmäßig per Mail über ak-
tuelle Veranstaltungen informiert. Bei der Anmeldung und dem Besuch wurde nur bei Bedarf
unterstützt, um auch hier die tatsächlichen Barrieren identifizieren zu können. Für Rückfragen
und weitere Unterstützungsbedarfe gab es im Hintergrund immer Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartner bei STADTRAUMKONZEPT und der Stadt Münster, so dass sichergestellt
war, dass ein Besuch der Veranstaltungen auch möglich ist.
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Leitsätze aus dem Kompass zur Unterstützung der Beteiligungspilotinnen und Beteili-
gungspiloten:
Vor der Veranstaltung Während der Nach der Veranstaltung
Veranstaltung
-
Ich war gut über die Veran- Ich wurde gut über den Ab- Ich weiß, was die Ergebnisse
staltung informiert. Zum Bei- lauf informiert. Ich wusste der Veranstaltung sind.
-spiel über den Anlass und zum Beispiel wer gerade
das Ziel der Veranstaltung. spricht. Ich wusste, was das
Ziel der Veranstaltung ist.
Ich fühlte mich angespro- Ich konnte der Veranstal- Ich weiß, was mit den Ergeb-
-chen von der Veranstaltung. tung gut folgen. Ich wusste nissen passiert.
Ich habe Lust gehabt, die zum Beispiel warum etwas
Veranstaltung zu besuchen. passiert.
“ -
Ich habe die Veranstaltung Ich konnte meine Sichtweise Ich weiß, wie ich mich weiter -
gut erreicht und gefunden. gut einbringen. einbringen kann.
Ich konnte meine Meinung
sagen.
Ich konnte gut mitgestalten.
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Die Pilotinnen und Piloten konnten frei wählen, welche Veranstaltungen sie im Projektzeit-
raum besuchen wollten. Da es in Münster keine zentrales Beteiligungsportal gibt, wurde spe-
ziell für dieses Projekt eine Info-Seite mit allen aktuellen Beteiligungsangeboten für sie einge-
richtet und laufend gepflegt, deren Adresse nur ihnen bekannt war.
Abbildung 4 - Informationen und Beteiligungskalender in Münsters Zukunftsportal
Insgesamt wurden sieben Beteiligungsveranstaltungen durch Beteiligungspilotinnen und Be-
teiligungspiloten überprüft. Zwei Veranstaltungen wurden als Gruppe, begleitet durch
STADTRAUMKONZEPT und einen Projektverantwortlichen der Stadt Münster, besucht. Der
gemeinsame Erfahrungsaustausch war wichtig für die Entwicklung gemeinsamer Kriterien
trotz unterschiedlicher Barrieren und Einschränkungen.
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Wie werden aus Erfahrungsberichten neue Qualitäten für eine inklusive Beteiligung?
Abbildung 5 – Von Erfahrungen zu verbindlichen Kriterien
Die Erfahrungen wurden auf den oben genannten, ganz verschiedenen Wegen – durch die
Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten berichtet, durch das begleitende Büro ausge-
wertet und in verbindliche Kriterien und Empfehlungen für eine inklusivere Beteiligung über-
setzt. In der regelmäßigen Runde der Projektbeteiligten gab es umfassende Diskussionen
zum aktuellen Stand inklusiver Beteiligung bei der Stadt Münster und der Umsetzbarkeit der
vorgeschlagenen Maßnahmen in der Verwaltungspraxis.
Um sicher zu gehen, dass sich die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten mit ihren
Erfahrungen in den übersetzten Ergebnissen wiederfinden, wurden diese in einem abschlie-
ßenden Workshop gemeinsam diskutiert und überarbeitet. Die Zwischenergebnisse wurden
in einer Sitzung des Projektbeirates im Wesentlichen mit den Perspektiven der Kommission
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und der wissenschaftli-
chen Teilhabeforschung weiter qualifiziert. Einige der Teilnehmenden erklärten sich bereit, als
Redaktionsteam den Bericht vor Fertigstellung noch einmal aus ihrer Sicht zu prüfen. In ei-
nem letzten Schritt wurden die Ergebnisse dem Projektbeirat vorgestellt. Der fertige Projekt-
bericht ist das gemeinsame Werk vieler engagierter Menschen.
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
3. Statements und Einblicke aus dem Projekt
Viele der Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten hatten nur wenige Erfahrungen mit
der Teilnahme an Beteiligungsveranstaltungen und darin, sich als Bürgerin oder Bürger in Pla-
nungsprozesse einzubringen. Das war durchaus gewünscht und hat bei der Ansprache eine
Rolle gespielt. Es war dennoch überraschend, dass die Kenntnis darüber, dass bei vielen Vor-
haben allen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung möglich ist, gering ausgeprägt war.
Diese grundlegende Informationslücke fällt inzwischen auch bei anderen Gruppen auf. Neben
den konkreten Projektergebnissen in Form von Kriterien und Empfehlungen (Kapitel 4 und
Kapitel 5) ist ein Effekt des Projekts, dass die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten
Erfahrungen damit machen konnten, sich aktiv in Planungsprozesse einzubringen und ihre
Stadt mitzugestalten. Mehr Menschen über das Recht und die Möglichkeiten aufzuklären,
sich aktiv in die Gestaltung der eigenen Stadt einzubringen, war ein erklärtes Ziel dieses Pro-
jekts, das sich auch in den verbindlichen Kriterien und den Empfehlungen wiederfindet.
Einen Einblick in diese Erfahrungen geben die folgenden Statements und Bilder:
Erfahrungen mit Barrieren vor Ort
„Manches ist schwer zu verstehen, und das mit der Karte war schwer zu handhaben. Man sollte
auch die Infos neben die Karte schreiben.“
„Wo ich sehr enttäuscht war, war die Veranstaltung selber. Der erste Referent hat sich leider
nicht mit seinem Namen vorgestellt, sondern der Name wurde an die Wand angestrahlt. Das
war auch so beim zweiten Referenten so. Daher wusste ich leider nicht, wer vorne stand.“ – Er-
fahrung einer blinden Beteiligungspilotin
„Keine Möglichkeit, die Kellerräume oder den oberen Bereich zu besichtigen. Keine Möglichkeit,
hinters Haus zu gelangen um die Terrasse zu befahren mit Rollstuhl. Beim Mitmachprojekt wa-
ren die angebrachten Zettel etwas zu weit oben, um aus dem Rollstuhl selbstständig daran zu
kommen. Nur mit Assistenz möglich.“ – Erfahrung einer Beteiligungspilotin im Rollstuhl
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Aber Beteiligung begeistert!
„Spannend zu erleben und mitzugestalten, was man aus einem bestehenden Ort machen kann
und wie dieser gestaltet wird und die Möglichkeit gegeben wird, diesen Ort zu besichtigen.“
Abbildung 6 – Spaziergang am Kanal in Münster im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung in der Halle
Münsterland (02.09.2022, Münster Modellquartiere 3-5)
„Auf jeden Fall bin ich gespannt auf die weiteren Angebote der Stadt zur inklusiven Beteili-
gung.“
„Und ich habe dabei Neues gelernt. Zum Beispiel, dass die unterschiedlichen Vorstellungen von
‚Barrierefreiheit‘ nicht immer miteinander verträglich sind.“
Abbildung 7 – Gemeinsamer Besuch einer Beteiligungsveranstaltung in der Halle Münsterland (02.09.2022,
Münster Modellquartiere 3-5)
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
4. Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung
Bei Planungs- und Realisierungsprozessen zu städtischen Vorhaben sind gute Kommunika-
tion und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Nebensache. Die 2022 vom Rat der Stadt beschlos-
senen "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“8 fordern dazu auf „jeweils
ein grundlegendes Beteiligungskonzept“ zu haben.
Im Sinne des Projektes ist dieser Leitfaden darauf ausgelegt, sich insbesondere an Menschen
mit Behinderung und ihren Bedürfnissen zu orientieren und zukünftige Beteiligungskonzepte
dementsprechend zu qualifizieren. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von
ihren persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Gelegenheit zu geben, die eigenen In-
teressen, Fragen und Bedürfnisse einzubringen.
Um dies zu gewährleisten, gelten nachfolgende verbindliche Kriterien (auch in Form einer
Checkliste im Anhang) für diejenigen, die Beteiligungsprozesse und/oder die Planung, Durch-
führung und Nachbereitung von einzelnen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der
Stadt Münster verantworten oder mitgestalten.
Inklusive Beteiligung in der Stadt Münster anhand verbindlicher Kriterien gestalten
▪ Prozesse i nklusiv gestalten
→ In der Regel werden anlässlich eines Vorhabens (zum Beispiel Umbau eines zukünfti-
gen Stadtteilzentrums) mehrere Angebote geplant, um Bürgerinnen und Bürger zu
beteiligen: Standard ist heute in der Regel schon, zumindest 1 Präsenzveranstaltung
anzubieten und 1 digitale Beteiligungsmöglichkeit (zum Beispiel für diejenigen, die
erstere nicht wahrnehmen konnten). Auch ist mit weiteren Anregungen auf verschie-
denen Wegen zu rechnen, sobald ein Vorhaben bekannt wird. Dabei ist sicherzustel-
len, dass Menschen mit Behinderung angemessene Möglichkeiten eröffnet werden,
Vorhaben und Verfahren nachzuvollziehen und sich einzubringen.
→ Es werden Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaf-
fen und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege
(insbesondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, Sprechzeiten) benannt.
→ Standard ist auch, der Öffentlichkeit im weiteren Verlauf zurück zu spiegeln, welche
Anregungen aus der Beteiligung hervorgegangen sind und inwieweit diese aufgegrif-
fen wurden. Die Information politischer Gremien über öffentliche Sitzungsvorlagen
genügt diesem Anspruch nicht. Gerade bei größeren Vorhaben und mehrstufigen
Prozessen ist auch dieser Schritt sinnvollerweise nicht als reine Information, sondern
interaktiv zu gestalten.
8 vergleiche Stadt Münster: "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizi-
pation und Koproduktion in Münster", online unter:
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
→ Es wird frühzeitig und gebündelt an einer zentralen Stelle im städtischen Internetan-
gebot und zugleich analog kommuniziert, wann und in welcher Form sich die Bürge-
rinnen und Bürger im Laufe des Verfahrens voraussichtlich beteiligen können. Dabei
sollten ausreichende Vorlaufzeiten beachtet werden – die Planung des Alltags ist ge-
rade für Menschen mit Behinderung anspruchsvoll.
→ Bei Veröffentlichungen oder digitaler, schriftlicher Beteiligung (wie beispielsweise
auch Befragungen) sind einfache Sprache, klare Erläuterungen und Fragen und eine
kontrastreiche Gestaltung sowie die Umsetzung als barrierefreie Dokumente und
Web-Angebote (nutzbar für Screenreader, zum Beispiel barrierefreie PDF-Dateien) si-
chergestellt.
→ Dabei stellt sich frühzeitig die Frage, ob Menschen mit Behinderung von einem Vor-
haben potenziell besonders betroffen sind, beispielsweise weil etwas in einem von
vielen Menschen genutzten Zentrumsbereich verändert wird und/oder sie im Einzugs-
gebiet leben oder arbeiten, zum Beispiel als Wohngruppe in einem Quartier. Es gilt,
die entsprechenden Interessensgruppen zu identifizieren, frühzeitig zu kontaktieren
und im Verfahren informiert zu halten. Hierbei kann die KIB
9 beziehungsweise deren
Geschäftsstelle helfen. Gegebenenfalls sind besondere Angebote für die Zielgruppe
zu gestalten (siehe unten).
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert.
→ Für die Finanzierung der Beteiligung wird ein Kostenplan erstellt. Beim Beteiligungs-
budget werden vorab Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit (zum Beispiel Ge-
bärdendolmetschen, Übersetzungen in Leichte Sprache, barrierefreie Dokumente und
so weiter) berücksichtigt.
→ Bei externen Beauftragungen (siehe auch unten) wird im Rahmen der Auftragsvergabe
frühzeitig eine inklusivere Beteiligung verankert, dazu ist dieser Leitfaden bereits als
Anlage zur Ausschreibung beizufügen. Der Leitfaden ist in allen Planungsphasen Be-
standteil des Auftrages.
▪ Planung von Präsenzveranstaltungen
→ Es gilt, noch einmal die Perspektive von denjenigen einzunehmen, die zum ersten Mal
Kontakt zum Vorhaben bekommen: Beteiligungsgegenstand („Worum geht es eigent-
lich?“) und Entscheidungsspielräume der Beteiligung, z.B. die Bewertung von Pla-
nungsalternativen, werden in alltagsnaher Sprache grundlegend erklärt.
→ Ausreichende Pausenzeiten und/oder offene Phasen ohne Input oder Methodenein-
satz sind vorgesehen.
9 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
der Stadt Münster (KIB), Info: https://www.muenster-barrierefrei.de/Info-KIB-Stand-01.10.2021.2.pdf
16
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
→ Es werden niedrigschwellige Methoden eingesetzt, die davon ausgehen, dass Teilneh-
mende, die weder selber schreiben noch lesen möchten oder können, Alternativen
haben und/oder aktiv Unterstützung erhalten (siehe unten zu Lotsinnen und Lotsen).
→ Bei der Planung wird eingeschätzt, ob es angesichts des Veranstaltungszwecks und
der Zielgruppen notwendig ist, zusätzlich spezifische Formate und Termine für Men-
schen mit Behinderung anzusetzen – das kann unmittelbar vor oder während der Ver-
anstaltung für die breite Öffentlichkeit erfolgen oder zu einem anderen Termin.
→ Diese Formate sind so gestaltet, dass sie es insbesondere Menschen, die keine Erfah-
rung mit Planungsbeteiligung haben, möglich machen, teilzunehmen. Das Angebot
solcher spezifischen Formate ist Teil der Veranstaltungsplanung. Diese können auch
angebunden an Gremien (wie zum Beispiel die KIB oder eine ihrer Arbeitsgruppen)
oder in vertrauten Umgebungen der Zielgruppe (zum Beispiel in entsprechenden so-
zialen Einrichtungen oder Treffpunkten) stattfinden.
→ Dazu sollen Einführungen in das Beteiligungsthema in einfacher Sprache und Führun-
gen durch Ausstellungen zur Veranstaltung oder das Plangebiet gehören.
→ Die KIB wird über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung über das geplante
Beteiligungsangebot rechtzeitig schriftlich informiert (Ort, Ziel, Ablauf) und kann bera-
ten oder Rückmeldung an die Verantwortlichen geben.
→ Es sind Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaffen
und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (ins-
besondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, gegebenenfalls Sprechzeiten) be-
nannt.
→ Interessierten, die am angebotenen Format vor Ort nicht teilnehmen können oder
wollen, wird per geeigneter Online-Beteiligung oder im telefonischen oder persönli-
chen Gespräch eine alternative Möglichkeit angeboten.
17
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Abbildung 8: Feedback-Veranstaltung in Münsters Musikhalle Jovel (Miriam Juschkat)
▪ Beauftragungen
→ Im Rahmen der externen Auftragsvergabe wird eine inklusivere Beteiligung verankert
(dazu ist dieser Leitfaden bereits Anlage zur Ausschreibung). Der Leitfaden ist in allen
Planungsphasen Bestandteil des Auftrages.
→ Die Bereitstellung von Fachwissen, Ausstattung und personeller Unterstützung (zum
Beispiel Lotsenfunktion, siehe unten) für eine inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung ist
geplant und bei den zuständigen Stellen (gegebenenfalls extern) angefragt bzw. ver-
bindlich beauftragt.
→ Externe Beauftragte ohne inhaltliche Aufgaben, aber mit Gäste-Kontakt (Catering, Si-
cherheitsdienst und so weiter) erhalten die Checkliste im Anhang zur Beachtung als
Anlage zur Beauftragung.
→ Mit Beauftragten, Kooperationspartnerinnen und -partnern und gegebenenfalls Mit-
wirkenden, die eine Lotsenfunktion übernehmen sollen, wird die Beteiligung anhand
des Leitfadens vor dem öffentlichen Termin gemeinsam vorbereitet und das Vorgehen
entsprechend verabredet. Dabei werden Methodeneinsatz, Zeit- und Ablaufplanung,
Stellplan, Moderation und Beiträge im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft und ge-
gebenenfalls angepasst (zum Beispiel angemessener Umfang der Folien, einfache
Sprache und so weiter).
18
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
▪ Einladung und Öffentlichkeitsarbeit
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Feld der
Arbeit mit und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung mit räumlichem oder in-
haltlichem Bezug zum Planungsvorhaben werden vorab auf das Beteiligungsangebot
hingewiesen. Dabei wird der Bedarf an zusätzlichem Informationsmaterial abgefragt
und dieses (gegebenenfalls vorab) zur Verfügung gestellt.
→ Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig über
- Ziel, Ort und Zeit
- Adressatinnen und Adressaten, Barrierefreiheit und Rahmenbedingungen
- Anreise, Möglichkeiten zur Anmeldung und Ansprechpersonen sowie
- den möglichen persönlichen Nutzen der Beteiligungsmaßnahme (Was kann sich für
mich durch die Teilnahme verändern?) informiert. Dazu werden neben einer zentralen
Veröffentlichung im Internetangebot der Stadt Münster immer auch weitere Kanäle
genutzt: Info-Mail an entsprechende Verteiler oder zuvor identifizierte Akteurinnen
und Akteure und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Flyer, Plakate, Anschreiben
im räumlichen Umfeld oder Pressemeldung (barrierefreie Dokumente!) (siehe Infokas-
ten).
→ Flyer, Plakate und andere analoge Informationsmittel sind kontrastreich mit geeigne-
ter Schrift (serifenfrei) gestaltet, in einfacher Sprache (siehe Infokasten) und gegebe-
nenfalls auch mehrsprachig gehalten. Sie sprechen die Menschen direkt an und ver-
mitteln dabei den Grad der Gestaltbarkeit der Planungen durch die jeweilige Beteili-
gung.
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert. Dabei werden sie dazu
motiviert Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung auch zu veröffentlichen.
→ Zur Anmeldung wird ein einheitliches Anmeldeformular (siehe Anhang) genutzt, das
Angaben zu persönlichen Unterstützungsbedarfen gezielt abfragt. Es werden Vorkeh-
rungen getroffen, benötigte Unterstützungsleistungen tatsächlich bereitstellen zu
können, insbesondere Vorbuchung von Übersetzung in deutsche Gebärdensprache
(extern, mindestens sechs Wochen Vorlauf
10) und technischen Hilfsmitteln (in der Re-
gel intern verfügbar11). Dafür kann eine verkürzte Anmeldefrist für Menschen mit Un-
terstützungsbedarf nötig sein.
→ Ist für die Veranstaltung keine Anmeldung erforderlich, sollte folgende Anmerkung
hinzugefügt werden: Die Veranstaltung ist barrierearm zugänglich. Sollten Sie ei nen
Bedarf für ba rrierefreie Sprache oder ähnliches haben, können Sie sich unter folgenden
10 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zu Gebärdensprachdolmetschenden im Intranet
11 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zur technischen Hörunterstützung im Intranet
19
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Kontaktdaten melden. Kontaktdaten werden entsprechend ergänzt. Der barrierearme
Zugang ist durch die Umsetzung dieser Kriterien sichergestellt.
→ Der Bedarf an Maßnahmen zur Barrierefreiheit wird frühzeitig ausgewertet, so dass
zusätzliche Hilfsangebote bedarfsgerecht organisiert werden können.
Barrierefreie Dokumente und einfache Sprache
Gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und ihrer deutschen Umsetzung müssen öffentliche
Stellen spätestens seit September 2020 ihre Webseiten und digitalen Veröffentlichun-
gen barrierefrei zur Verfügung stellen. Dies betrifft auch die Stadt Münster.
Die Erstellung barrierefreier Dokumente ist in der Stadtverwaltung Münster dezentral im
jeweiligen Amt geregelt. Dabei geht es primär darum, dass Text und Bild zu Vorlese-Apps
für Sehbehinderte kompatibel sind. Weitere Informationen dazu zum Beispiel im
Leitfaden barrierefrei des DVBS e.V.: https://leitfaden-barrierefrei.dvbs-on-
line.de/mod/book/view.php?id=154&chapterid=341
Einfache Sprache gelingt mit etwas Übung auch Verwaltungsbeschäftigten: Es geht da-
rum, aussagekräftige und kurze Sätze zu bilden. Es wird alltagsnah formuliert und auf
Fremdwörter verzichtet. Das ist auch gut für Kinder und andere, die (noch) nicht so gut
deutsch lesen oder sprechen. Texte werden für Alle besser verständlich, wenn sie nicht zu
viele Details enthalten. Manches wird besser später mündlich erklärt.
Leichte Sprache ist eine besondere Form einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven
Einschränkungen, die zudem mit Symbolbildern unterstützt wird. Hierfür braucht es eine
zertifizierte Übersetzung. Das Ergebnis wird Betroffenen vorgelegt, die dieses testen und
schließlich freigeben.
▪ Anreise
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen wird ein Raum beziehungsweise Standort gewählt,
der für alle Menschen, insbesondere die identifizierten Zielgruppen gut erreichbar,
zentral gelegen, zugänglich und bestenfalls für viele schon vertraut ist (zum Beispiel
im Quartiers- und Stadtteilkontext).
→ Es erfolgt eine gründliche Begehung. Dabei werden Verkehrsanbindung und Zuwe-
gung mit betrachtet, bei Abendveranstaltungen auch bei Dunkelheit. Die notwendige
Beschilderung vor Ort wird geplant und hergestellt. Zusätzliche Blanko-Beschilderung
kann ad hoc angepasst werden.
→ Der Veranstaltungsort ist insbesondere im Umweltverbund
→ per Dreirad/Fahrrad,
→ zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
→ mit dem ÖPNV in zumutbarer Entfernung barrierefrei und gut erreichbar.
20
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
→ Die Wegbeschreibungen für eine barrierefreie An- und Abreise (einschließlich Hinwei-
sen zu Behindertenparkplätzen, Haltestellen, dem Weg von der Haltestelle zum Ge-
bäude) stehen textlich und als Karte zur Verfügung.
▪ Veranstaltungsort, Eignung und Gestaltung
→ Der Raum wird bei einem Ortstermin anhand der Veranstaltungsplanung frühzeitig
auf die Barrierefreiheit und notwendige Maßnahmen zur Herstellung derselben über-
prüft. Die Immobilienverantwortlichen werden informiert, dass die Möglichkeit der
Mitnahme von Assistenzhunden gesetzlich garantiert wird.
→ Der Veranstaltungsort hat mindestens einen gut auffindbaren barrierefreien Zugang.
Gegebenenfalls ist dieser für die Veranstaltung herzustellen. Hintertür- und Umweglö-
sungen für Mobilitätseingeschränkte sind zu vermeiden.
→ Alle für den Veranstaltungszweck zwingend zu nutzenden Räumlichkeiten (Arbeits-
gruppen-Räume, Ausstellung, Toiletten, Cateringbereich, Podium) sind stufen- und
stolperfrei benutzbar. Gegebenenfalls ist dies für die Veranstaltung herzustellen (Ein-
satz von Kabelbrücken, Matten, provisorischen Rampen oder ähnlichem bei Bedarf). In
Ausnahmefällen (zum Beispiel historische Bestandsgebäude vor Sanierung) sind die
nicht für alle zugänglichen Bereiche anderweitig zugänglich zu machen (zum Beispiel
per Videorundgang).
→ Das Veranstaltungsteam überzeugt sich im Zuge der Vorbesichtigung und noch ein-
mal vor Veranstaltungsbeginn von Ausschilderung, Lage und Zustand der Rettungs-
wege, insbesondere aus Sicht mobilitätseingeschränkter und sensorisch beeinträchtig-
ter Menschen. Es werden in Kooperation mit den Immobilienverantwortlichen ein
Notfallplan / Sicherheitskonzept skizziert und vor Veranstaltungsbeginn mit dem ge-
samten Team des Abends in einer Einsatzbesprechung eine Aufgabenverteilung für
Notfälle vereinbart.
→ Wichtig: Für den Fall der Entfluchtung wird durch einzelne beauftragte Personen si-
chergestellt, dass niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt (insbesondere Sanitär-
räume, Ruheräume). Auch für besonders vulnerable Gruppen oder Personen ohne
ausreichende eigene Assistenz (zum Beispiel Hochbetagte) werden gezielte Abspra-
chen getroffen, um diese im Gefahrenfall von ihren Plätzen wegzuführen.
→ Es gibt frei wählbare Rollstuhlplätze und insbesondere in Aufenthalts- und Pausenbe-
reichen unterfahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu Stehtischen).
→ Es gibt eine Ruhezone am Veranstaltungsort, die die Möglichkeit bietet, sich zurück-
zuziehen, sich zu setzen und gegebenenfalls Medikamente oder ähnliches einzuneh-
men. Dazu wird möglichst ein schall- und sichtgeschützter Bereich genutzt und ent-
sprechend ausgestattet. Auf das Angebot wird deutlich hingewiesen, so dass dieser
gut auffindbar ist.
21
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
▪ Hilfsmittel
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen gibt es auf dem Gelände und in Gebäuden Orientie-
rungshilfen zu zentralen Orten der Veranstaltung (zum Beispiel Ausschilderung mit
Piktogrammen, farblichen Markierungen) und Hinweise in einfacher Sprache zu wich-
tigen Informationen (Datenschutz und Fotografie, gewünschte Aktivitäten zum Bei-
spiel schriftliche Äußerung an Stellwänden, Ausfüllen von Fragebögen).
→ Bei entsprechend vorab angemeldeten Bedarfen (siehe oben Einladung und Öffent-
lichkeitsarbeit) und bei größeren Veranstaltungen (> 30 Personen) ohne Anmelde-
möglichkeit werden zusätzliche technische Hilfsmittel und weitere Unterstützungsan-
gebote bereitgestellt. Dazu gehören aktuell zum Beispiel (mobile) induktive Höranla-
gen und Gebärdensprachdolmetschdienste.
→ Ansprechpersonen sind gut zu erkennen, zum Beispiel mittels eines gut sichtbaren
Namensschildes, Ansteckbuttons, einer Weste oder ähnlichem (siehe auch unten zu
Lotsinnen und Lotsen).
▪ Veranstaltungsablauf
→ Inklusive Beteiligung erfordert Offenheit, Verständnis und Zeit zum Zuhören, die bei
Veranstaltungen von den organisatorisch Verantwortlichen nicht unbedingt aufge-
bracht werden können. Als ein Schlüsselelement wird der Einsatz von zusätzlichen so-
genannten „Beteiligungslotsinnen und -lotsen“ nur zu diesem Zweck angesehen.
→ Lotsinnen und Lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmende), die an einem gut erkennbaren zent-
ralen Platz am Veranstaltungsort zu finden und mittels Button/Weste oder ähnlichem
zu erkennen sind, unterstützen bei der Orientierung, bei einzelnen Methoden der Be-
teiligung (zum Beispiel Post-its beschreiben), dem Catering und in Notfällen. Vor Be-
teiligungsmaßnahmen, bei denen Lotsinnen und Losen eingesetzt werden, erfolgt
eine Einweisung zu Zielen, Ablauf und zu kompensierenden Barrieren, organisiert
durch die Verantwortlichen.
→ Die technischen Hilfsmittel zur Barrierefreiheit werden zweckgemäß eingesetzt und
können bedient werden (zum Beispiel Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen können
bei dem Auf- und Abbau unterstützen.
→ Alle Mitwirkenden, insbesondere die Moderation, werden vorab gut informiert und
angehalten, während der Veranstaltung Hinweise zum Ablauf klar, verständlich und
transparent zu kommunizieren, durch alltagsnahe Sprache, Wiederholung und klare
Hinweise auf verbliebene Barrieren.
→ Mit inhaltlichen und organisatorischen Hinweisen von Teilnehmenden, die nicht den
Beteiligungsgegenstand und die aktuelle Veranstaltung betreffen, wird ein konstrukti-
ver und zugewandter Umgang gesucht. Gegebenenfalls können Aspekte in nachgela-
gerten Einzelgesprächen vertieft und/oder in einem Themenspeicher gesammelt wer-
22
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
den. Gegebenenfalls wird auf thematisch offene Beteiligungsmöglichkeiten (zum Bei-
spiel nach § 24 GO oder über die KIB-Arbeitsgruppen) nachvollziehbar hingewiesen,
siehe beispielsweise das städtische Internetangebot unter:
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung.html
→ Während der Veranstaltung gibt es immer ein einfaches Verfahren, mit dem Rückmel-
dungen im Sinne einer Evaluation gegeben werden können. Die Ergebnisse werden
ausgewertet und fließen in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusi-
ver Beteiligung insgesamt ein.
▪ Moderation
Der Moderation, die oft extern geleistet wird (siehe auch Beauftragung), kommt eine beson-
dere Rolle zu, den inklusiven Charakter eines Beteiligungsprozesses beziehungsweise einer
Veranstaltung zu leben und zu vermitteln. Sie wird von der Öffentlichkeit als Gastgeberin
wahrgenommen.
→ Sie soll die Räumlichkeiten vorstellen.
→ Sie soll den Ablauf mit Pausenzeiten vorstellen.
→ Sie soll die Rolle der Beteiligungslotsinnen und -lotsen vorstellen.
→ Sie soll nicht zu vermeidende Barrieren kommunizieren.
→ Sie soll die Ziele der Veranstaltung und (Zwischen-)Ergebnisse wiederholen und in
möglichst einfacher Sprache zusammenfassen.
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Rednerinnen und Redner und Podiumsgäste Hilfs-
mittel (zum Beispiel FM-Anlage) korrekt anwenden, in alltagsnaher Sprache und ange-
messenem Tempo Inhalte vermitteln und Raum für Rückfragen gegeben ist.
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Abbildungen für sehbehinderte Menschen beschrie-
ben werden.
→ Sie muss wissen, welche Informationen im Notfall an das Publikum zu geben sind.
▪ Nachgehende Information
→ Die Öffentlichkeit wird nach der Beteiligungsveranstaltung über die Ergebnisse infor-
miert, weitere Beteiligungsangebote sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpart-
ner werden aufgelistet. Dazu werden neben der städtischen Homepage immer auch
weitere Kanäle genutzt: Info-Mail (siehe oben), Flyer, Plakate, Anschreiben im räumli-
chen Umfeld und/oder Pressemeldung (barrierefreies Dokument).
→ Die Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstaltenden bleiben mindestens drei Monate
offen. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (immer per Tele-
fon plus E-Mail- oder Postadresse) zu benennen.
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatoren aus dem Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe
von Menschen mit Behinderung, die gezielt für die Veranstaltung angesprochen wur-
den, werden auch gezielt über die Ergebnisse, Nachfolgeveranstaltungen und politi-
sche Beschlüsse informiert. Dies geschieht unabhängig von der Teilnahme.
23
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
▪ Bei diesen gezielt angesprochenen Akteurinnen und Akteuren und Multiplikatoren bezie-
hungsweise in den Netzwerken wird (unabhängig von der Teilnahme) nachgefragt, inwie-
weit das Beteiligungsangebot annehmbar und geeignet war und ob beziehungsweise wel-
che Verbesserungen nötig sind. Diese Informationen sollten, in Erweiterung der Evaluation
ebenfalls in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusiver Beteiligung ins-
gesamt einfließen.
▪ Pflege dieses Kriterienkatalogs
→ Auf Basis der Anwendungserfahrungen und Evaluationsergebnisse werden diese ver-
bindlichen Anforderungen in mindestens zweijährigem Abstand grundlegend über-
prüft und wo nötig fortgeschrieben.
24
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
5. Weiterentwicklung der inklusiven Beteiligung in Münster
Die verpflichtenden Kriterien in Kapitel 4 sind anspruchsvoll, aber sofort anwendbar und zum
guten Teil schon erprobte Praxis – das hat auch der Einsatz der Beteiligungspilotinnen und
-piloten gezeigt. Um sie routiniert wirksam werden zu lassen, braucht es jedoch nicht nur Kri-
terienkataloge, sondern auch wachsendes Wissen, personelle und technische Ressourcen so-
wie letztlich positive Erfahrungen, also gute Bedingungen für eine immer bessere Umsetzung.
Inklusive Beteiligung steht für ein gelingendes Miteinander in einer vielfältigen Stadt. Wie das
mittelfristig auf eine noch bessere Grundlage gestellt werden kann, versuchen die nachfol-
genden Empfehlungen an die Stadt Münster zu konkretisieren.
Qualifizierung, Kriterien und Strukturen einer inklusiven Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Interessen von Menschen mit Behinderung zu erfassen, funktioniert nicht immer prob-
lemlos und erfordert immer wieder Lernbereitschaft und situative Offenheit. Aber: gute Betei-
ligung bedeutet, alle Interessen sollen artikuliert werden dürfen, sie sollen aufgenommen und
verstanden sein. Das muss sich in der Haltung derjenigen, die Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
stalten, widerspiegeln. Die inklusivere Stadt Münster schafft eine Atmosphäre bei der Beteili-
gung, die Unterschiedlichkeit geduldig zulässt und die Hemmschwelle sich einzubringen
durch gezieltes Vorgehen bewusst senkt. Dazu stärkt sie das Wissen derjenigen, die Beteili-
gung umsetzen und unterstützt die inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung der Fachämter und
anderer Stellen mittels zentraler Angebote und durch einen Pool von geschulten Beteili-
gungslotsinnen und -lotsen. Das Handeln der Stadt Münster wird im Sinne einer wachsenden
Beteiligungskultur überprüft und angepasst, gute Erfahrungen werden übertragen.
→ Die Verantwortlichen für inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung haben ein „Gesicht“, mit
dem sie als Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung einrichtungs- und the-
menübergreifend erkennbar sind. Nach innen – in die Verwaltung hinein – beraten sie
zur Anwendung dieses Leitfadens.
→ Alle, die in ihrem Bereich Beteiligungsprozesse verantwortlich gestalten oder daran
mitwirken, sollen für eine inklusivere und empathische Haltung sensibilisiert werden.
Dazu bietet die Stadt Münster im Rahmen ihrer betriebseigenen Fortbildungsmöglich-
keiten entsprechende Angebote an.
→ Mitarbeitende der Verwaltung, Studierende oder Ehrenamtliche können sich freiwillig
als Beteiligungslotsinnen und -lotsen schulen und erfassen lassen (Pool). Sie werden
in Veranstaltungen eingesetzt, um die operative Umsetzung der inklusiveren Beteili-
gung sicherzustellen und auf besondere Anforderungen beziehungsweise auf Fragen
oder Unsicherheiten einzugehen (siehe Kapitel 4). Lotsinnen und Lotsen werden darin
geschult, einfach zu kommunizieren. Sie kennen grundlegend Ziel, Ablauf und Rah-
menbedingungen der Prozesse, Veranstaltungen und Vorhaben, so dass sie kompe-
tent, empathisch und verlässlich unterstützen können. Als zusätzliches Servicepersonal
25
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
werden Lotsinnen und Lotsen abhängig vom Veranstaltungsformat in einem Perso-
nenschlüssel von in der Regel 1:30 zu den erwarteten Gästen insgesamt eingesetzt
(Richtwert).
→ Interessierte Mitarbeitende, die regelmäßig Öffentlichkeitsbeteiligung organisieren
oder koordinieren, bilden einen verwaltungsinternen Qualitätszirkel, in dem sie sich in
regelmäßigen Abständen über die eingesetzten Methoden und Praxiserfahrungen
austauschen. Der Qualitätszirkel dient auch der (Weiter-)Entwicklung und dem Aus-
tausch von Materialien und Wissensbeständen (zum Beispiel einheitliches Anmelde-
formular, Orientierungsplan in Leichter Sprache, Liste sehr gut geeigneter Veranstal-
tungsorte und Weiteres).
→ Im Rahmen eines jährlichen Austauschs über Methoden werden Externe, insbesondere
Menschen mit Behinderung aus dem Projektkontext dieses Leitfadens (Ehrenamtliche
und Beiratsmitglieder) und den Selbstvertretungsstrukturen hinzugezogen, um den
Austausch zu erweitern. Das Treffen dient dazu, unterschiedliche Beteiligungsinstru-
mente vorzustellen und zu bewerten, um darauf aufbauend die Übertragung und den
Erfahrungstransfer/Fortbildungsangebote zu sichern. Der Qualitätszirkel erhält eine
Geschäftsführung (Einladung, Materialsammlung oder ähnliches), die für diese Auf-
gabe in geringem Umfang Ressourcen einsetzen kann.
→ Die Fortschreibung dieses Leitfadens (siehe auch Kapitel 4) wird von den Mitgliedern
des Qualitätszirkels angestoßen und begleitet. Sie bringen die Erfahrungen mit der
bisherigen Beteiligung und der Anwendung des Leitfadens mit und nutzen die Rück-
meldungen aus den Beteiligungsverfahren, die sie durchführen. Die Fortschreibung
sollte die jetzigen Kriterien anwendungsorientiert weiter qualifizieren und den Leitfa-
den inhaltlich erweitern, zum Beispiel um Standards für digitale Beteiligung, die Betei-
ligung von Kindern, Jugendlichen und Familien und Weiteres. Neu erkennbare Bedarfe
und Schwerpunktsetzungen sind zu diskutieren.
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Erreichen und Gewinnen von Beteiligungsinteressierten
Die Stadt Münster erreicht, ermutigt und unterstützt Menschen mit Behinderung immer bes-
ser darin, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Dazu informiert die Stadt Münster früh-
zeitig und bedarfsgerecht über Planungen, Beteiligungsmöglichkeiten und deren Rahmenbe-
dingungen. Sie nutzt dazu verschiedene Kommunikationswege, Formate und Gremien.
Kommunale Beteiligungsportale
Es ist heute üblich, dass Kommunen alle aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten und eventuell
interessante verwandte Angebote in einem zentralen Beteiligungsportal bündeln. Diese ha-
ben oft sehr einladende „sprechende“ Namen und Internetadressen wie „Frankfurt fragt
mich“, „MEINung für KÖLN“ oder auch „Talbeteiligung“ (für Wuppertal). Hier gibt es oft direkt
digitale Beteiligungsmöglichkeiten, Veranstaltungseinladungen und Infos über umfangrei-
chere Beteiligungsprozesse (inklusive der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen).
Auch ist oft eine Registrierung möglich, um sich beizeiten zu Vorhaben in bestimmten The-
menfeldern oder Stadträumen informieren zu lassen („Planning Alert“). Gerade für Menschen
mit Behinderung ist im Projekt deutlich geworden, dass schon die bloßen Informationen über
das Ob von Beteiligungsmöglichkeiten sie nicht erreichen. Und es ist klargeworden, dass sie
es nicht leisten können, für ihre tatsächliche Teilhabe essenzielle Informationen über das Wie,
wann und wo der Beteiligungsangebote von Webseiten verschiedener Ämter oder Projekt-
webseiten zusammenzusuchen.
Abbildung 9: Logo der Wolfsburger Plattform “MeinWolfsburg” für Beteiligung und Engagement!
Über ein öffentliches Beteiligungsportal, zum Beispiel unter dem Namen „Münster gemein-
sam machen“, und gut recherchierte und gepflegte institutionelle Verteiler werden mehr
Menschen erreicht und können gezielt für Beteiligung gewonnen werden.
→ Netzwerke von Menschen mit Behinderung, unter anderem Initiativen, Vereine,
Selbsthilfegruppen, Wohngruppen, Arbeitsstätten, inklusive Schulen und Ausbildungs-
stätten mit örtlichem oder inhaltlichem Bezug zum Beteiligungsanlass werden identifi-
ziert und entsprechende Verteiler geschaffen.
→ Über die Verteiler wird das Angebot gemacht, sich persönlich auf einer Plattform zu
registrieren, um regelmäßig über Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und angefragt
zu werden. Bei den Kontaktwegen zu dieser Plattform sollte die Möglichkeiten gege-
ben sein, persönlich Kontakte zu festen Ansprechpersonen aufnehmen zu können. Die
27
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
Plattform muss regelmäßig beworben werden (zum Beispiel auf Bildschirmen in Bus-
sen oder öffentlichen Gebäuden) und das Team hinter dem digitalen Angebot sollte
sich den Menschen auch persönlich bekannt machen. Adressatinnen und Adressaten
sollten aktiv, individuell und gezielt angesprochen werden.
→ Die Expertise bestehender Gremien der Mitwirkung mit vielen Teilnehmenden mit Be-
hinderung (insbesondere der KIB), die sich regelmäßig mit Beteiligung, Planung und
Umsetzung beschäftigen, wird bei der Entwicklung von Beteiligungsmaßnahmen mit
einbezogen (zum Beispiel beim Vortest von Fragebögen).
→ Institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten in bestehenden Gremien der Mitwir-
kung, an denen noch keine Menschen mit Behinderung teilnehmen (zum Beispiel dem
Jugendrat), werden in den Netzwerken der Behindertenhilfe bekannter gemacht.
→ Für Beteiligungsangebote werden bekannte, gut erreichbare und gut ausgestattete
Orte als wiederkehrende Treffpunkte gewählt (zum Beispiel Stadthäuser, Stadtteilbü-
ros).
Ausstattung und Bedingungen für Be teiligung verbessern
Die inklusivere Stadt Münster verändert ihre Kultur der Beteiligung stetig und verlässlich. Die
Leitorientierungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung gelten für alle. Dafür müssen die ent-
sprechenden Bedingungen verbessert werden. Dazu gehören technische Ausstattungen, Ma-
terialien und fachliche Unterstützung durch Dritte, aber auch Präsenz in den Stadtteilen und
Quartieren und barrierefreie Infrastrukturen.
→ Für Beteiligungsverantwortliche stehen Ausstattung und Beratung für die Umsetzung
barrierefreier Beteiligung zur Verfügung, zum Beispiel eine FM-Anlage
12 für Menschen
mit Hörschwierigkeiten an allen größeren Verwaltungsstandorten. Über eine Liste von
Bezugsquellen (intern und extern) können diese möglichst einfach bezogen werden.
Dazu sind gegebenenfalls Rahmenverträge zu schließen, die die Vergabeseite verein-
fachen. Zusätzliche Ressourcenbedarfe, zum Beispiel für Gebärdendolmetscherinnen
und Gebärdendolmetscher, werden in der Finanzplanung für Öffentlichkeitsbeteili-
gung beziehungsweise Planungsprozesse berücksichtigt.
→ Dort wo Quartiersmanagement, Stadtteilzentren oder Gemeinwesenarbeit im Auftrag
der Stadt Münster vor Ort sind, fungieren diese auch als Anlaufstellen für beteili-
gungsinteressierte Menschen (mit und ohne Behinderung). Die dort Tätigen erhalten
ebenfalls entsprechende Schulungen, Unterstützung und Zugang zu Mitteln für die
inklusivere Beteiligung im Alltag.
12 Drahtlose Signalübertragungsanlagen, die Signale mit frequenzmodulierten Funksignalen (FM) übertragen.
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Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
→ Mit öffentlichen Investitionen in Infrastrukturen, die (auch) der Beteiligung und Teil-
habe von Menschen mit Behinderung dienen, zum Beispiel induktiven Höranlagen in
städtischen Veranstaltungsräumen in den Stadtteilen, wird die Barrierefreiheit verbes-
sert beziehungsweise hergestellt.
→ Die Ausstattungshinweise in diesem Leitfaden werden fortgeschrieben.
29
Projektbericht
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster
6. Ausblick
Mit diesem Projektbericht und den hier entwickelten verbindlichen Kriterien und Empfehlun-
gen des Leitfadens Inklusive Beteiligung Münster, liegt ein Konzept vor, das anspruchsvoll,
aber nicht weitreichend genug ist. Denn die hier festgehaltenen Kriterien fokussieren sich da-
rauf, Beteiligungsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung zu öffnen und zugänglicher
zu machen. In der Münsteraner Stadtgesellschaft gibt es aber noch viele weitere Gruppen, die
zu wenig Gelegenheit haben, ihre Perspektive einzubringen. Klassische Kommunikationswege
und Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen auch andere „stille“ Gruppen nicht aus-
reichend und lassen ihre Ideen und Kritikpunkte, ihre Perspektiven und Potenziale ungehört.
Dennoch hat die Stadt Münster mit diesem Projekt einen großen Schritt getan, um Möglich-
keiten auszuloten, ihre Öffentlichkeitsbeteiligung inklusiver zu gestalten. Mit einer konse-
quenten Umsetzung der hier festgeschriebenen Kriterien und Empfehlungen können Struktu-
ren und Verantwortlichkeiten geschaffen werden, die die Beteiligung der Öffentlichkeit in
Münster weiter verbessern. Hier gilt es anzusetzen, umzusetzen und Erfahrungen zu sam-
meln. Der Dialogprozess mit den Menschen, an die sich die Beteiligung richtet, muss fortge-
setzt werden. Die dafür notwendigen Prozesse in den Planungsverfahren, der technischen
Ausstattung und der Weiterentwicklung von Know-how und Sensibilität erfordern ein klares
politisches Bekenntnis zur inklusiven Beteiligung.
Den Beteiligungspilotinnen und -piloten und allen Engagierten und Interessierten in Münster
wünschen wir, dass sie Wege finden und sich bahnen, um ihre Perspektiven weiterhin in die
Stadtentwicklung einzubringen. Wir freuen uns, wenn dieser Projektbericht dazu einen Betrag
leisten kann.
30
Anhang
• Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Vorlage für ein einheitliches Anmeldeformular
• Mitglieder des Beirates zum Projekt Leitfaden Inklusive Beteiligung 2022/23
• Selbstverständnis der Beteiligungspilot*innen
• Kompass für Beteiligungspilot*innen
• Ablauf für Beteiligungspilot*innen
31
Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Prozesse inklusiv gestalten
Zu einem Vorhaben werden verschiedene
Beteiligungsmöglichkeiten geplant (Prä-
senz und digital).
Beteiligungsangebote sind frühzeitig an
einer zentralen Stelle im städtischen Inter-
netauftritt und auch auf mindestens einem
anderen Weg kommuniziert.
Es sind mindestens zwei direkte Kontakt-
wege zu Verantwortlichen der Beteiligung
öffentlich ersichtlich bereitgestellt, darun-
ter unter anderem Telefonkontakt.
Bei Veröffentlichungen, digitaler oder
schriftlicher Beteiligung sind einfache
Sprache, klare Erläuterungen sowie die
allgemeine Barrierefreiheit des Dokuments
sichergestellt.
Relevante Interessensgruppen wurden
frühzeitig kontaktiert und werden im Ver-
fahren informiert gehalten.
Bei der Finanzierungsplanung werden vor-
ab Kosten für die Herstellung der Barriere-
freiheit und niedrigschwellige Beteiligung
berücksichtigt.
Bei externen Auftragsnehmerinnen und
Auftragnehmern wird im Rahmen der Auf-
tragsvergabe eine inklusivere Beteiligung
verankert (siehe Beauftragung).
Pressevertreterinnen und -vertreter sind
über Ziele und Anstrengungen bezüglich
inklusiverer Beteiligung informiert.
Beauftragung
Externes Fachwissen, Ausstattung und per-
sonelle Unterstützung für eine inklusivere
Öffentlichkeitsbeteiligung ist eingeplant,
angefragt bzw. verbindlich beauftragt.
Insbesondere externe Moderation und
Gastrednerinnen und -redner werden ent-
sprechend beauftragt und instruiert.
Die Checkliste und/oder der Leitfaden
wird an weitere Beteiligte wie zum Beispiel
Catering weitergegeben.
Die Beteiligung und das Vorgehen werden
anhand des Leitfadens gemeinsam mit
Beauftragten, Kooperationspartnern und
Kooperationspartnerinnen und gegebe-
nenfalls Lotsen und Lotsinnen vorbereitet.
Planung von Präsenzveranstaltungen
Die KIB wird rechtzeitig über das geplante
Beteiligungsangebot informiert.
Es gibt zusätzlich eine Möglichkeit zur On-
line-Beteiligung.
Ausreichende Pausenzeiten sind einge-
plant.
Es werden niedrigschwellige Methoden
mit Alternativen für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, welche weder schreiben noch
lesen möchten, angeboten.
Es gibt Einführungen in das Beteiligungs-
thema in Leichter Sprache und Führungen
durch das Plangebiet oder zugehörige
Ausstellungen.
Gegebenenfalls nötige zusätzliche Formate
und Termine für Menschen mit Ein-
schränkungen werden berücksichtigt und
angeboten.
Beteiligungsformate sind auch für Laiinnen
und Laien leicht zugänglich.
Einladung und Öffentlichkeitsarbeit
Einrichtungen und Netzwerke aus dem
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung mit Bezug
zum Vorhaben sind auf das Beteiligungs-
angebot hingewiesen.
Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig und
über mehrere Kanäle auch über die
Rahmenbedingungen der Beteiligungs-
maßnahme informiert (zum Beispiel
Barrierefreiheit des Geländes, Gebärden-
übersetzung usw.).
Flyer, Plakate und andere analoge In-
formationsmittel sind kontrastreich mit
geeigneter Schrift (serifenfrei) in einfacher
Sprache und gegebenenfalls mehrsprachig
gestaltet.
Pressevertreterinnen und Pressevertreter
sind auch über Rahmenbedingungen be-
züglich inklusiver Beteiligung informiert.
Für die Anmeldung wird ein einheitliches
Anmeldeformular genutzt (siehe Anhang).
Unterstützungsbedarfe können hier angege-
ben werden.
Bedarfe an Unterstützungsleistungen
werden frühzeitig auswertet und entspre-
chend organisiert.
Die Einladung erhält auch Hinweise zur
barrierefreien Anreise (siehe Anreise).
Anreise
Der Veranstaltungsort ist für alle Bevöl-
kerungsgruppen gut erreichbar, zentral
gelegen sowie zugänglich und bestenfalls
für viele schon vertraut , zum Beispiel im
Kontext des Quartiers, in dem das Vorha-
ben geplant ist..
Die Rahmenbedingungen am Veranstal-
tungsort, inklusive Verkehrsanbindung und
Zuwegung werden überprüft (gegebenen-
falls) auch bei Dunkelheit.
Gute Auffindbarkeit aus Sicht der Nutze-
rinnen und Nutzer prüfen: Gegebenenfalls
notwendige Beschilderung vor Ort wird
geplant und angefertigt.
Der Veranstaltungsort ist insbesondere im
Umweltverbund
►per Dreirad/Fahrrad,
►zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
►mit dem ÖPNV
in zumutbarer Entfernung, barrierefrei und
gut erreichbar.
Vor der Veranstaltung Kopiervorlage
Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Veranstaltungsort, Eignung,
Gestaltung
Der Raum wird bei einem Ortstermin früh-
zeitig auf die Barrierefreiheit und notwen-
dige Maßnahmen zur Herstellung dersel-
ben überprüft.
Es gibt mindestens einen gut auffindbaren
und ohne Umwege erreichbaren barriere-
freien Zugang. Gegebenenfalls wird dieser
für die Veranstaltung hergestellt.
Alle für den Veranstaltungszweck zwin-
gend zu nutzenden Räumlichkeiten sind
stufen- und stolperfrei benutzbar. Gege-
benenfalls wird dies für die Veranstaltung
hergestellt.
Ausschilderung, Lage und Zustand der
Rettungswege werden unter Berücksichti-
gung der verschiedenen Einschränkungen
überprüft.
Wichtig: Einzelne beauftragte Personen
stellen im Fall der Entfluchtung sicher, dass
niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt.
Frei wählbare Rollstuhlplätze und unter-
fahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu
Stehtischen) sind vorhanden.
Ruhige Zonen am Veranstaltungsort, die
die Möglichkeit bieten sich zurückzuzie-
hen, sind vorhanden und ausgeschildert.
Hilfsmittel
Es sind Orientierungshilfen auf dem Ge-
lände und in Gebäuden installiert.
Zusätzliche technische Hilfsmittel und
Gebärdensprachdolmetscherinnen und
-dolmetscher sind nach Bedarf vorhanden.
Veranstaltungsablauf
Beteiligungslotsinnen und Beteiligungs-
lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmerinnen oder
Teilnehmer) zur Unterstützung und zum
Zuhören sind eingewiesen, vor Ort ersicht-
lich und ansprechbar.
Die technischen Hilfsmittel zur Barriere-
freiheit sind zweckgemäß eingesetzt und
können bedient werden (zum Beispiel
Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen
können bei dem Auf- und Abbau besten-
falls unterstützen.
Alle Mitwirkenden sind angehalten,
während der Veranstaltung Hinweise zum
Ablauf klar, verständlich und transparent
zu kommunizieren.
Alle Mitwirkenden reagieren konstruktiv
und zugewandt auf inhaltliche und organi-
satorische Hinweise, die nicht den Beteili-
gungsgegenstand betreffen.
Rückmeldungen zur Veranstaltung können
innerhalb eines einfachen Verfahrens ge-
geben werden (Evaluation).
Die Rückmeldungen werden ausgewertet
und bei weiteren Beteiligungsplanungen
berücksichtigt.
Moderation
Die Moderation stellt die Räumlichkeiten
vor.
Die Moderation stellt den Programmablauf
und die Pausenzeiten vor.
Die Moderation stellt die Beteiligungslot-
sinnen und Beteiligungslotsen und deren
Funktion vor.
Die Moderation weist auf eventuell nicht
zu vermeidende Barrieren hin.
Die Moderation wiederholt die Ziele der
Veranstaltung, die Zwischenergebnisse
sowie die Ergebnisse und fasst diese in
einfacher Sprache zusammen.
Die Moderation achtet auf angemesse-
nes Tempo, alltagsnahe Sprache und die
korrekte Anwendung von Hilfsmitteln auf
dem Podium und achtet auf Raum für
Rückfragen.
Die Moderation beschreibt Abbildungen
für Menschen mit Sehbehinderung bezie-
hungsweise. hält Vortragende dazu an.
Die Moderation kennt Informationen für
den Notfall und gibt sie gegebenenfalls an
das Publikum weiter.
Nachgehende Informationen
Die Öffentlichkeit ist über mehrere Kanäle
über Ergebnisse, weitere Veranstaltungen
und Ansprechpartnerinnen und Ansprech-
partner informiert.
Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstal-
tenden sind mindestens drei Monate, über
zwei verlässliche Kontaktwege, darunter
Telefon, offen.
Einrichtungen und Netzwerke aus dem
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung, mit Bezug
zum Vorhaben werden gezielt über Ergeb-
nisse und Folgeveranstaltungen informiert.
Gezielt angesprochene Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren und Netzwerke wer-
den nach nötigen Verbesserungen gefragt.
Während der Veranstaltung Nach der Veranstaltung
Stadt Münster Stadtplanungsamt – Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt
Mitglieder des Beirates zum
Projekt Leitfaden Inklusive Beteiligung 2022/23
Anrede Name Institution und Rolle (Auswahl)
Herr Michael Angly Sprecher der Gruppe "Wir Menschen mit Lern-
schwierigkeiten" (WiM)
Herr Dr. Gerhard Bonn Ordentliches Mitglied der Kommunalen Senioren-
vertretung, ordentliches Mitglied der Kommission
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
zugleich Beteiligungspilot*in
Frau Elke Falk Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen der Stadt Münster
Frau Meike Janssen Stadt Münster Stadtplanungsamt / Öffentlichkeits-
arbeit, Planungskommunikation
Herr Karsten Kirschke Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen / FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische
Gesundheit e.V.
zugleich Beteiligungspilot*in
Frau Clara Lenkeit (geb.
Schmersträter)
Stellv. Mitgl. Kommission zur Förderung der Inklu-
sion von Menschen mit Behinderungen / JIPA e.V.
Herr Hanno Liesner Ordentliches Mitglied der Regionalkonferenz zur
Weiterentwicklung der Lebenswelten von Men-
schen mit geistiger Behinderung / Funky e.V. Vor-
standsvorsitzender
Frau Julia Roos KatHO NRW Standort Münster Institut für Teilha-
beforschung
Frau Ursula Roßmöller Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen
zugleich Beteiligungspilot*in
Frau Doris Rüter Beauftragte der Stadt Münster für Menschen mit
Behinderung / Stadt Münster Sozialamt
Frau Katharina Thomalla Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau / Öf-
fentlichkeitsbeteiligung Fahrradbüro
Frau Jeannette Thier Beratendes Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen / Ev. fabi münster: Begleitung Gruppe "Wir
Menschen mit Lernschwierigkeiten" (WiM)
Frau Petra Töns Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen zugleich Beteiligungspilot*in
Frau Christel Vissing Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Be-
auftragte für bauliche Barrierefreiheit
Frau Sonja Walijy Stellv. Vorsitzende Integrationsrat / Beratendes
Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklu-
sion von Menschen mit Behinderungen
Ratsherr Harald Wölter Vorsitzender der Kommission zur Förderung der
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Mit-
glied des Rates der Stadt Münster
Ich bin ein*e Beteiligungspilot*in.
Als Beteiligungspilot*in bin ich wichtig für die Stadt Münster.
Ich besuche und beobachte die Beteiligungs-
Veranstaltungen, zu denen ich mich angemeldet habe.
Alle sollen sich beteiligen können. Ich muss aber nicht
mitdiskutieren.
Ich bewerte die Beteiligungs-Veranstaltung. Ich nehme auf,
was gut und nicht gut gelaufen ist. Hierbei achte ich vor allem
auf Inklusion.
Ich notiere mir meine Eindrücke. Dazu nutze ich den Kompass.
Ich gebe sie an STADTRAUMKONZEPT weiter.
Kompass für Beteiligungspilot*innen
Dieser Kompass wird aufgefüllt von:
Ich achte besonders auf:
Vor der Veranstaltung
Das ist vor der Veranstaltung wichtig:
Ich war gut über die Veranstaltung informiert. Zum Beispiel über den Anlass und
das Ziel der Veranstaltung.
Ich fühlte mich angesprochen von der Veranstaltung. Ich habe Lust gehabt die
Veranstaltung zu besuchen.
Ich habe die Veranstaltung gut erreicht und gefunden.
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen
oder behindert hat.)
Während der Veranstaltung
Das ist während der Veranstaltung wichtig:
Ich wurde gut über den Ablauf informiert. Ich wusste zum Beispiel wer gerade
spricht. Ich wusste was das Ziel der Veranstaltung ist.
Ich konnte der Veranstaltung gut folgen. Ich wusste zum Beispiel warum etwas
passiert.
Ich konnte meine Sichtweise gut einbringen.
Ich konnte meine Meinung sagen.
Ich konnte gut mitbestimmen.
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen
oder behindert hat.)
Während der Veranstaltung
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen
oder behindert hat.)
Nach der Veranstaltung
Das ist nach der Veranstaltung wichtig:
Ich weiß was die Ergebnisse der Veranstaltung sind.
Ich weiß, was mit den Ergebnissen passiert.
Ich weiß, wie ich mich weiter einbringen kann.
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen
oder behindert hat.)
Abschließend ganz allgemein
Geholfen hat mir:
Behindert hat mich:
Stadt Münster, Stadtplanungsamt 2023
Beschlussvorlage
14117 Zeichen
V/0653/2023 V/0653/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Münster gemeinsam machen – mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung„ die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster stärken Beratungsfolge 06.03.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be- hinderungen Vorberatung 13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung Vorberatung 18.03.2024 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung 17.04.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 24.04.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die weitere Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Bevölkerungsgruppen im Sinne ei- nes inklusiven Ansatzes durch den neuen „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ (Anlage 1) wird begrüßt. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ in einem partizipa- tiven Prozess mit Menschen mit Behinderung entwickelt wurde. Das große Engagement der ehrenamtlichen „Beteiligungspilotinnen und -piloten“ sowie des begleitenden temporären Fachbeirats wird gewürdigt. 3. Die im Projektbericht als Leitfaden und Checkliste formulierten „verbindlichen Kriterien für in- klusive Beteiligung“ (Anlage 2) werden bei der Stadt Münster eingeführt. Externen Vorhaben- trägern wird dieses Konzept für ihre Angebote empfohlen. Stadtplanungsamt 28.02.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gottw ald-Kobras Telefon: 492-6137 Gottw ald-Kobras@stadt- muenster.de Herr Prof. Dr. Hauff Telefon: 492-6135 HauffTho@stadt- muenster.de - 2 - V/0653/2023 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung von neuen mobilen Anlagen zur Hörunter- stützung (kompakte FM-Anlagen) zu prüfen, um deren Einsatz durch die Fachämter bei de- zentralen Beteiligungsveranstaltungen zu erleichtern und so die Zugänglichkeit für Menschen mit Höreinschränkungen zu verbessern. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung der Umsetzung des „Leitfadens Inklusive Betei- ligung“ eine gut anwendbare, niedrigschwellige Evaluation der Beteiligungsangebote der Stadt Münster zu etablieren und hierzu in 2025 zu berichten. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Projektbericht formulierten „weiteren Empfehlungen“ (Anlage 1, Kapitel 5) mit den Evaluationsergebnissen abzugleichen und zu prüfen, zum Bei- spiel hinsichtlich der Schulung sogenannter Beteiligungslotsinnen und -lotsen. II. Finanzielle Auswirkungen: Zunächst keine. Begründung: Ausgangslage und Zielstellung: Im Prozess der MünsterZukünfte wurde als Querschnittsaufgabe integriert bearbeitet, „wie eine ver- bindliche und systematische Bürgerbeteiligung als Instrument des Verwaltungshandelns etabliert werden kann“. Ein zentraler Befund der Standortbestimmung war, dass verschiedene Gruppen der Stadtgesellschaft mit den bisher gängigen Beteiligungsformaten in der Regel weniger gut erreicht werden. Andererseits wurde bereits eine Vielzahl innovativer Beteiligungsangebote erprobt (siehe V/0553/2021, insbesondere Anlage 1). Als ein zentraler Handlungsansatz kristallisierte sich demzufolge heraus, die Vielfalt der Perspektiven und damit auch die Legitimation un d Qualität der Beteiligungsergebnisse zu vergrößern, indem die bisher „stillen“ Gruppen regelmäßig besser eingebunden werden, der sogenannte inklusive Ansatz. Hierzu wurden zunächst allgemeine Grundsätze und Qualitätsstandards in Form der „Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ entwickelt – unter dem Leitmotiv „Kom- munikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“. Diese liegen auch in Leichter Sprache vor (Anlage 3). Das Ziel der Kooperation und Koproduktion mit Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt- gesellschaft insgesamt prägte schließlich auch das Motto „MünsterZukünfte gemeinsam machen“. Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung mit seinem Beschluss zu V/0553/2021 vom 09.02.2022 unter 6. konkret beauftragt, „dafür Sorge zu tragen, dass [...] auch Bevölkerungsgruppen, die durch die gängigen Verfahren nicht gut erreicht werden, auf geeignete Weise einbezogen werden“. Die Ver- besserungspotenziale und Zugangsschranken sind für verschiedene Gruppen sicher unterschiedlich; für Kinder und Jugendliche (Ansätze für diese Gruppe wurde parallel in einem anderen Projekt mit dem Deutschen Institut für Urbanistik untersucht) sind es beispielsweise andere als für Menschen mit Behinderung oder solche mit Migrationsvorgeschichte. Hierzu liegen bundesweit Erfahrungen vor, die zeigen, dass „schwer erreichbare Zielgruppen“ kein lokalspezifisches Phänomen sind (s. z.B. https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/themen- diskurse/schwer-erreichbare-zielgruppen/). Die Ansatzpunkte für Verbesserungen hängen allerdings von lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten ab. Dies wurde für Münster in einem partizipativen Projekt zunächst für und mit Menschen mit Behinderung untersucht, dabei konnte auf die freundliche Unterstützung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und der zuständigen Beauftragten für Menschen mit Behinderung gesetzt werden. So entstanden ist der neue „Leitfaden Inklusive Beteiligung“, der hiermit vorgelegt wird (Anlage 1). - 3 - V/0653/2023 Zu 1. Der Rat hat mit dem Beschluss zu V/0553/2023 die Verwaltung beauftragt, dafür zu sorgen, „dass im Sinne eines inklusiven Ansatzes analoge und digitale Beteiligungsangebote so gestaltet werden, dass sie grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar und zugänglich sind“. Mit dem „Leitfaden In- klusive Beteiligung“ liegt nun erstmals ein münsterspezifischer Kriterienkatalog vor, der nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für Alle die Zugänglichkeit von Beteiligungsangeboten nachhal- tig verbessern soll. Die partizipative Entwicklung der Handreichung, die Begegnung von Freiwilligen und Beteiligungsverantwortlichen sowie die interne und öffentliche Thema tisierung der Verbesse- rungspotenziale haben bereits zur Stärkung dieser zentralen Qualität guter Partizipation beigetragen. Im Projektbericht heißt es hierzu: „ Möglichkeiten für Engagement und eine gute Beteiligung sind eine wesentliche Bedingung für die G estaltung einer inklusiveren Lebenswelt für Alle, eine gute Verwal- tung und gelebte Demokratie!“ (Anlage 1, S. 5). Zu 2. Im Projektverlauf fiel rasch die Entscheidung, dass nur Betroffene wirklich beurteilen können, wie ge- eignet und zugänglich Beteiligung sangebote in Münster für Menschen mit Behinderung sind. Pate stand hier auch der Grundsatz der UN -Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns!“. Erfreulicherweise konnten durch Unterstützung und über die Netzwerke der Kommission zur Förde- rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster Freiwillige gewonnen werden, insgesamt 39 Personen: 23 Frauen und 16 Männer nahmen teil. Sie wurden von dem für das Projekt beauftragten F achbüro in Work- shops auf die Aufgabe vorbereitet und mit einem kleinen Kriterienkatalog ausgerüstet. Sie haben dann – selbstständig oder in einzelnen Fällen in der Gruppe und begleitet – allgemeine Angebote der Stadt Münster zur breiten Bürgerbeteiligung besucht und bewertet. Dabei ist frühzeitig deutlich geworden, dass diese Möglichkeit bei ihnen so gut wie nicht bekannt war und wie fordernd es für manche von ihnen schon sein kann, solche Termine in ihren Alltag zu integrieren und bislang i.d.R. unbekannte Orte in der Stadt aufzusuchen. Aufgrund ihrer Pionierarbeit wurden sie im Projekt- kontext „Beteiligungspilotinnen und -piloten“ genannt. In einem Abschlussworkshop wurden ihnen die wichtigsten Erkenntnisse aus der Auswertung ihrer Rückmeldungen vorgestel lt, mit ihnen diskutiert und gemeinsam erste Empfehlungen für eine gute Verwaltungspraxis zur Inklusiven Beteiligung for- muliert. Das Projekt wurde durch einen temporären Fachbeirat begleitet, der Mitglieder und Vorsitzenden der KIB, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung sowie aus Wissenschaft und Verwaltung umfasste. Die Entwicklungen der Kriterien und Empfehlungen sowie der Projektver- lauf wurden durch das Gremium in mehreren Sitzungen kritisch diskutiert. Das gesamte Vorgehen ist in Kapitel 2 des Projektberichts geschildert (Anlage 1). Allen Engagierten ist ausdrücklich zu danken. Zu 3. Kernanliegen dieser Vorlage ist, die im Projekt methodisch mit und von Betroffenen entwickelten „Verbindlichen Kriterien für inklusive Beteiligung“ (Anlage 2, inkl. Checkliste in komprimierter Form) für städtische Angebote in Kraft zu setzen und so für die Zukunft entsprechende Qualitätsstandards zu etablieren. Verwaltungsintern werden von den projektbeteiligten Dezernaten geeignete und zielfüh- rende Schritte zur Bekanntmachung und breiten Umsetzung unternommen. Die Stadt Münster gibt diese verbindlichen Kriterien an Unterauftragnehmerinnen weiter. Sie wirkt auch überall, wo sie nicht die Verantwortung für Beteiligungsangebote trägt, also bei pr ivaten und öffentlichen Planungs- und Vorhabenträgern (z.B. von Bund und Land) darauf hin, dass diese bei Projekten im Stadtgebiet die Kriterien/Checkliste entsprechend anwenden. Die Kriterienliste ist nicht abschließend, sondern als dynamisches Dokument zu verstehen (siehe unten). - 4 - V/0653/2023 Abbildung 1: Ansatzpunkte für eine inklusive Beteiligung im partizipativen Prozess (StadtRaumKonzept) Zu 4. Der Projektverlauf und der Kontakt der Beteiligungspilotinnen und -piloten (und des Projektteams) mit den für die getesteten Beteiligungsangebote zuständigen Verwaltungsbeschäftigten haben zu Lerner- fahrungen auf allen Seiten geführt. Ein verwaltungsinterner Befund ist, dass die Ausstattung mit und Verfügbarkeit von gängigen Hilfsmitteln verbessert werden könnte. So sind die vorhandenen Anlagen zur Hörunterstützung für die Ämter von Planungs- und Umweltdezernat, die viel Öffentlichkeitsbeteili- gung anbieten, nur schwer erreichbar und schlecht transportabel; neuere am Markt erhältliche Model- le mobiler FM-Anlagen erscheinen geeigneter. Diese Hilfsmittel dürften im Zuge des demografischen Wandels und zunehmender Anteile Hochbetagter an Bedeutung gewinnen. Die zusätzliche Neube- schaffung und der Ersatz älterer Geräte sowie die Ausstattung der vers chiedenen großen Verwal- tungsstandorte auch zum mobilen Einsatz wären zu prüfen. Dabei sollen die KIB und der DSB Müns- ter (Verein der Hörbehinderten Münster und Münsterland) einbezogen werden. Es sollen für die Bera- tungen zum Haushalt 2025 Vorschläge vorgelegt werden. Zu 5. und 6. Mit dem Beschluss zu V/0553/2021 vom 09.02.2022 hat der Rat der Stadt Münster unter 7. die Ver- waltung bereits beauftragt, „partizipatorische Verfahren für die Evaluation der bisherigen Münsteraner Prozesse der mitgestaltenden Öffe ntlichkeitsbeteiligung zu entwickeln“. Hierzu wurden bereits ver- schiedene spezifische Evaluationsschritte initiiert (z.B. Evaluation von Stadtforen, wissenschaftliche Begleitung von Modellvorhaben digitaler Kinder- und Jugendbeteiligung ePart MS-Lab). Es gilt damit nachzuzeichnen, wie es gelingt, die mit dieser Vorlage vorgelegten Standards inklusiver Beteiligung zur Anwendung zu bringen und zu etablieren. Die Evaluationen müssen datensicher und – sowohl für die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner als auch die im Einzelnen verant- wortlichen Verwaltungsbeschäftigten – niedrigschwellig und unkompliziert nutzbar sein. Hier bieten sich heute digitale Methoden an, ggf. müssen jedoch unter Inklusionsaspekten auch noch verschie- dene analoge Alternativen bzw. Hilfen zum Ausfüllen vorgehalten werden. Teilnehmenden eine ge- eignete Möglichkeit der Rückmeldung zu geben, ist im Leitfaden verbindlich festgehalten. Das beauftragte Fachbüro hat die neu entwickelten „verbindlichen Kriterien“ (Anlage 2) als unmittel- bar umsetzbar beurteilt (Anlage 1, S. 25 oben). Dies wäre im Rahmen der beabsichtigten breiten Eva- luation von Beteiligungsangeboten begleitend nachzuhalten. - 5 - V/0653/2023 Darüber hinaus wurden „weitere Empfehlungen“ (Anlage 1, Kapitel 5, ab Seite 25) formuliert, die aus den Projekterfahrungen heraus knappe Hinweise für die zukünftige Erweiterung verbindlicher Krite- rien, aber auch die Weiterentwicklung interner Prozesse und Strukturen geben, zum Beispiel: Benennung von Ansprechpersonen für inklusive Beteiligung nach innen und außen, Schulung von Mitarbeitenden und Beteiligungslotsinnen und -lotsen, Bildung eines verwaltungsinternen Qualitätszirkels, Zusammenstellung von Verteilern von potenziell interessierten Einrichtungen, Gruppen und Netzwerken für und von Menschen mit Behinderung, Einbezug der KIB und anderer Gremien in die Konzeption von Beteiligung oder Einbindung von Quartiersmanagements und Stadtteiltreffpunkten. Diese Empfehlungen sind im Rahmen der Evaluation mit zu berücksichtigen und weiterzuverfolgen. Dies ist a uch als erster Ansatz für die fundierte zukünftige Fortschreibung des „Leitfadens Inklusive Beteiligung“ zu sehen, der als „lernendes Dokument“ zu verstehen ist. Die Erfahrungen und Empfehlungen aus dem partizipativen Projekt „Leitfaden Inklusive Beteili gung“ werden in die allgemeinen Schritte zur systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteili- gung für Münster (s.o.) einfließen. Dies betrifft beispielsweise auch die Einrichtung eines nied- rigschwelligen zentralen Beteiligungsportals im Internetangebot der Stadt, das alle Partizipationsmög- lichkeiten immer aktuell bündelt (vgl. Anlage 1, S. 27). i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Projektbericht „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ Anlage 2: Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung / Checkliste (Auszug aus Anl. 1) Anlage 3: Leit-Orientierungen für eine Gute Öffentlichkeits-Beteiligung in Leichter Sprache
Anlage A
4839 Zeichen
Anlage A zur V/0653/2023 Kurzüberblick Mit ihrem Zukunftsprozess hat die Stadt Münster sich auf den Weg gemacht, systematisch eine mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher zu stellen, gerade im dynamischen Bereich der Stadtentwicklung. Zentral ist dabei der sogenannte „inklusive Ansatz“, d.h. Gruppen der Stadtge- sellschaft, die bislang nicht gut erreicht werden, aktiv einzubinden. Ein wichtiger Baustein ist der neue „Leitfaden Inklusive Beteiligung“, der von und mit Menschen mit Behinderung entwickelt wurde und jetzt vorliegt. Er definiert „Kriterien für eine inklusive Beteiligung“, die für die Stadt Münster verbindlich in Kraft gesetzt werden sollen und benennt weitere Handlungsansätze und Schritte. Damit wird auch ein Beitrag geleistet zum Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklu- siven Stadt“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Beschluss zu V/0609/2022 hat der Rat der Stadt folgende stadtstrategische Handlungs- schwerpunkte benannt: Klimaneutralität Leistbares, nachhaltiges Wohnen Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung Diese „Handlungsfelder sind als dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten in einem mittelfristigen Zeitraum für die Verwaltung zu verstehen [...]“. Dabei ist zu beachten, dass die drei erstgenannten Ziele die wesentlichen Maßstäbe der weiter- hin dynamischen Stadtentwicklung darstellen und die Planungen und Maßnahmen der Stadt Münster in einem mittelfristigen Zeitraum bis zur angestrebten Klimaneutralität leiten werden. Ganz wesentlich kommt es dabei auf den Einbezug und die Mitwirkungsbereitschaft der Bürge- rinnen und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure der Stadtgesellschaft an. Es gilt, „Gute Stan- dards“ für Öffentlichkeitsbeteiligung umzusetzen und entsprechende Möglichkeiten zur Umgestal- tung zu eröffnen (V/0553/2021 in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 09.02.2022). Der Leitfaden Inklusive Beteiligung leistet zudem ab sofort einen wesentlichen Beitrag zum Ziel „Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung“, in dem er die Perspektiven von Menschen mit Behin- derung für die Stadtentwicklung ernst nimmt und erschließt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0901 Bezeichnung der PG Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die Umsetzung der „verbindlichen Kriterien einer inklusiven Beteiligung“ (Beschlusspunkt 3.) er- folgt zunächst aufkommensneutral. Zukünftige Bedarfe für Hilfsmittel und z.B. freie Budgets zur unkomplizierten Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen für den Haushalt 2025 geprüft werden; s. Beschlusspunkte 4.-6. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und UN-Behindertenrechtskonvention, die die UN-Menschenrechtsabkommen mit Blick auf diese Zielgruppe konkretisiert, ist für Menschen mit Behinderung der Zugang zur Wahrnehmung bürgerlicher Rechte zu gewährleisten und soweit möglich Chancengleichheit herzustellen. Die Stadt Münster hat sich dem besonders verpflichtet und wirkt gemäß Beschluss zu V/0125/2013 „darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maß- nahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksich- tigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt“. Dazu wurde die Ver- waltung verpflichtet, „bei allen städtischen Maßnahmen, insbesondere bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Grundsatzplanungen, Projekten und neuen Angeboten, das Leitziel der Inklusion zu berücksichtigen“. Das ist im Rahmen der MünsterZukünfte und hier insbesondere der systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen unmittelbar zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen inklusionspolitischen Zielen der Stadt Münster bei. Sie berücksichtigen, dass im Zuge der demographischen Entwicklung zunehmend breitere Kreise der Bevölkerung von altersbedingten Einschränkungen betroffen sein können. Sie verbessern den Zugang zu städtischen Angeboten auch für Menschen mit noch niedrigem Sprachniveau im Deutschen.
Anlage 2 Verbindliche Kriterien inklusiver Beteiligung
32381 Zeichen
Leitfaden Inklusive Beteiligung –
Verbindliche Kriterien für die Stadt Mün
ster
Unveränderter Auszug aus dem Projektbericht Leitfaden Inklusive Beteiligung , Kapitel 4
Dortmund / Münster, Januar 2024
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
2
4. Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung
Bei Planungs-und Realisierungsprozessen zu städtischen Vorhaben sind gute Kommunikation
und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Nebensache. Die 2022 vom Rat der Stadt beschlossenen
"Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“8 fordern dazu auf „jeweils ein
grundlegendes Beteiligungskonzept“ zu haben.
Im Sinne des Projektes ist dieser Leitfaden darauf ausgelegt, sich insbesondere an Menschen
mit Behinderung und ihren Bedürfnissen zu orientieren und zukünftige Beteiligungskonzepte
dementsprechend zu qualifizieren. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von
ihren persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Gelegenheit zu geben, die eigenen In-
teressen, Fragen und Bedürfnisse einzubringen.
Um dies zu gewährleisten, gelten nachfolgende verbindliche Kriterien (auch in Form einer
Checkliste im Anhang) für diejenigen, die Beteiligungsprozesse und/oder die Planung, Durch-
führung und Nachbereitung von einzelnen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der
Stadt Münster verantworten oder mitgestalten.
Inklusive Beteiligung in der Stadt Münster anhand verbindlicher Kriterien gestalten
Prozesse inklusiv gestalten
→ In der Regel werden anlässlich eines Vorhabens (zum Beispiel Umbau eines zukünfti-
gen Stadtteilzentrums) mehrere Angebote geplant, um Bürgerinnen und Bürger zu
beteiligen: Standard ist heute in der Regel schon, zumindest 1 Präsenzveranstaltung
anzubieten und 1 digitale Beteiligungsmöglichkeit (zum Beispiel für diejenigen, die
erstere nicht wahrnehmen konnten). Auch ist mit weiteren Anregungen auf verschie-
denen Wegen zu rechnen, sobald ein Vorhaben bekannt wird. Dabei ist sicherzustel-
len, dass Menschen mit Behinderung angemessene Möglichkeiten eröffnet werden,
Vorhaben und Verfahren nachzuvollziehen und sich einzubringen.
→ Es werden Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaf-
fen und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege
(insbesondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, Sprechzeiten) benannt.
→ Standard ist auch, der Öffentlichkeit im weiteren Verlauf zurück zu spiegeln, welche
Anregungen aus der Beteiligung hervorgegangen sind und inwieweit diese aufgegrif-
fen wurden. Die Information politischer Gremien über öffentliche Sitzungsvorlagen
genügt diesem Anspruch nicht. Gerade bei größeren Vorhaben und mehrstufigen Pro-
zessen ist auch dieser Schritt sinnvollerweise nicht als reine Information, sondern in-
teraktiv zu gestalten.
8 vergleiche Stadt Münster: "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizi-
pation und Koproduktion in Münster", online unter:
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
3
→ Es wird frühzeitig und gebündelt an einer zentralen Stelle im städtischen Internetan-
gebot und zugleich analog kommuniziert, wann und in welcher Form sich die Bürge-
rinnen und Bürger im Laufe des Verfahrens voraussichtlich beteiligen können. Dabei
sollten ausreichende Vorlaufzeiten beachtet werden – die Planung des Alltags ist ge-
rade für Menschen mit Behinderung anspruchsvoll.
→ Bei Veröffentlichungen oder digitaler, schriftlicher Beteiligung (wie beispielsweise
auch Befragungen) sind einfache Sprache, klare Erläuterungen und Fragen und eine
kontrastreiche Gestaltung sowie die Umsetzung als barrierefreie Dokumente und
Web-Angebote (nutzbar für Screenreader, zum Beispiel barrierefreie PDF-Dateien) si-
chergestellt.
→ Dabei stellt sich frühzeitig die Frage, ob Menschen mit Behinderung von einem Vor-
haben potenziell besonders betroffen sind, beispielsweise weil etwas in einem von
vielen Menschen genutzten Zentrumsbereich verändert wird und/oder sie im Einzugs-
gebiet leben oder arbeiten, zum Beispiel als Wohngruppe in einem Quartier. Es gilt,
die entsprechenden Interessensgruppen zu identifizieren, frühzeitig zu kontaktieren
und im Verfahren informiert zu halten. Hierbei kann die KIB9 beziehungsweise deren
Geschäftsstelle helfen. Gegebenenfalls sind besondere Angebote für die Zielgruppe
zu gestalten (siehe unten).
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert.
→ Für die Finanzierung der Beteiligung wird ein Kostenplan erstellt. Beim Beteiligungs-
budget werden vorab Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit (zum Beispiel Ge-
bärdendolmetschen, Übersetzungen in Leichte Sprache, barrierefreie Dokumente und
so weiter) berücksichtigt.
→ Bei externen Beauftragungen (siehe auch unten) wird im Rahmen der Auftragsvergabe
frühzeitig eine inklusivere Beteiligung verankert, dazu ist dieser Leitfaden bereits als
Anlage zur Ausschreibung beizufügen. Der Leitfaden ist in allen Planungsphasen Be-
standteil des Auftrages.
Planung von Präsenzveranstaltungen
→ Es gilt, noch einmal die Perspektive von denjenigen einzunehmen, die zum ersten Mal
Kontakt zum Vorhaben bekommen: Beteiligungsgegenstand („Worum geht es eigent-
lich?“) und Entscheidungsspielräume der Beteiligung, z.B. die Bewertung von Pla-
nungsalternativen, werden in alltagsnaher Sprache grundlegend erklärt.
9 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
der Stadt Münster (KIB), Info: https://www.muenster-barrierefrei.de/Info-KIB-Stand-01.10.2021.2.pdf
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
4
→ Ausreichende Pausenzeiten und/oder offene Phasen ohne Input oder Methodenein-
satz sind vorgesehen. Ausreichende Pausenzeiten und/oder offene Phasen ohne Input
oder Methodeneinsatz sind vorgesehen.
→ Es werden niedrigschwellige Methoden eingesetzt, die davon ausgehen, dass Teilneh-
mende, die weder selber schreiben noch lesen möchten oder können, Alternativen ha-
ben und/oder aktiv Unterstützung erhalten (siehe unten zu Lotsinnen und Lotsen).
→ Bei der Planung wird eingeschätzt, ob es angesichts des Veranstaltungszwecks und
der Zielgruppen notwendig ist, zusätzlich spezifische Formate und Termine für Men-
schen mit Behinderung anzusetzen – das kann unmittelbar vor oder während der Ver-
anstaltung für die breite Öffentlichkeit erfolgen oder zu einem anderen Termin.
→ Diese Formate sind so gestaltet, dass sie es insbesondere Menschen, die keine Erfah-
rung mit Planungsbeteiligung haben, möglich machen, teilzunehmen. Das Angebot
solcher spezifischen Formate ist Teil der Veranstaltungsplanung. Diese können auch
angebunden an Gremien (wie zum Beispiel die KIB oder eine ihrer Arbeitsgruppen) o-
der in vertrauten Umgebungen der Zielgruppe (zum Beispiel in entsprechenden sozia-
len Einrichtungen oder Treffpunkten) stattfinden.
→ Dazu sollen Einführungen in das Beteiligungsthema in einfacher Sprache und Führun-
gen durch Ausstellungen zur Veranstaltung oder das Plangebiet gehören. → Die KIB
wird über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung über das geplante Beteili-
gungsangebot rechtzeitig schriftlich informiert (Ort, Ziel, Ablauf) und kann beraten o-
der Rückmeldung an die Verantwortlichen geben.
→ Es sind Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaffen
und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (ins-
besondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, gegebenenfalls Sprechzeiten) be-
nannt.
→ Interessierten, die am angebotenen Format vor Ort nicht teilnehmen können oder
wollen, wird per geeigneter Online-Beteiligung oder im telefonischen oder persönli-
chen Gespräch eine alternative Möglichkeit angeboten.
Beauftragungen
→ Im Rahmen der externen Auftragsvergabe wird eine inklusivere Beteiligung verankert
(dazu ist dieser Leitfaden bereits Anlage zur Ausschreibung). Der Leitfaden ist in alle
Planungsphasen Bestandteil des Auftrages.
→ Die Bereitstellung von Fachwissen, Ausstattung und personeller Unterstützung (zum
Beispiel Lotsenfunktion, siehe unten) für eine inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung ist
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
5
geplant und bei den zuständigen Stellen (gegebene falls extern) angefragt bzw. ver-
bindlich beauftragt.
→ Externe Beauftragte ohne inhaltliche Aufgaben, aber mit Gäste-Kontakt (Catering, Si-
cherheitsdienst und so weiter) erhalten die Checkliste im Anhang zur Beachtung als
Anlage zur Beauftragung.
→ Mit Beauftragten, Kooperationspartnerinnen und -partnern und gegebenenfalls Mit-
wirkenden, die eine Lotsenfunktion übernehmen sollen, wird die Beteiligung anhand
des Leitfadens vor dem öffentlichen Termin gemeinsam vorbereitet und das Vorgehen
entsprechend verabredet. Dabei werden Methodeneinsatz, Zeit- und Ablaufplanung,
Stellplan, Moderation und Beiträge im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft und ge-
gebenenfalls angepasst (zum Beispiel angemessener Umfang der Folien, einfache
Sprache und so weiter)
Einladung und Öffentlichkeitsarbeit
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Feld der
Arbeit mit und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung mit räumlichem oder in-
haltlichem Bezug zum Planungsvorhaben werden vorab auf das Beteiligungsangebot
hingewiesen. Dabei wird der Bedarf an zusätzlichem Informationsmaterial abgefragt
und dieses (gegebenenfalls vorab) zur Verfügung gestellt.
→ Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig über
- Ziel, Ort und Zeit
- Adressatinnen und Adressaten, Barrierefreiheit und Rahmenbedingungen
- Anreise, Möglichkeiten zur Anmeldung und Ansprechpersonen sowie
- den möglichen persönlichen Nutzen der Beteiligungsmaßnahme (Was kann sich für
mich durch die Teilnahme verändern?) informiert. Dazu werden neben einer zentralen
Veröffentlichung im Internetangebot der Stadt Münster immer auch weitere Kanäle
genutzt: Info-Mail an entsprechende Verteiler oder zuvor identifizierte Akteurinnen
und Akteure und Multiplikatorinnen u Multiplikatoren, Flyer, Plakate, Anschreiben im
räumlichen Umfeld oder Pressemeldung (barrierefreie Dokumente!) (siehe Infokasten)
→ Flyer, Plakate und andere analoge Informationsmittel sind kontrastreich mit geeigne-
ter Schrift (serifenfrei) gestaltet, in einfacher Sprache (siehe Infokasten) und gegebe-
nenfalls auch mehrsprachig gehalten. Sie sprechen die Menschen direkt an und ver-
mitteln dabei den Grad der Gestaltbarkeit der Planungen durch die jeweilige Beteili-
gung.
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- u Baumaßnahmen
der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses bezie-
hungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
6
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert. Dabei werden sie dazu
motiviert Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung auch zu veröffentlichen.
→ Zur Anmeldung wird ein einheitliches Anmeldeformular (siehe Anhang) genutzt, das
Angaben zu persönlichen Unterstützungsbedarfen gezielt abfragt. Es werden Vorkeh-
rungen getroffen, benötigte Unterstützungsleistungen tatsächlich bereitstellen zu
können, insbesondere Vorbuchung von Übersetzung in deutsche Gebärdensprache
(extern, mindestens sechs Wochen Vorlauf10) technischen Hilfsmitteln (in der Regel in-
tern verfügbar11). Dafür kann eine verkürzte Anmeldefrist für Menschen mit Unterstüt-
zungsbedarf nötig sein.
→ Ist für die Veranstaltung keine Anmeldung erforderlich, sollte folgende Anmerkung
hinzugefügt werden: Die Veranstaltung ist barrierearm zugänglich. Sollten Sie einen
Bedarf für barrierefreie Sprache oder ähnliches haben, können Sie sich unter folgenden
Kontaktdaten melden. Kontaktdaten werden entsprechend ergänzt. Der barrierearme
Zugang ist durch die Umsetzung dieser Kriterien sichergestellt.
→ Der Bedarf an Maßnahmen zur Barrierefreiheit wird frühzeitig ausgewertet, so dass
zusätzliche Hilfsangebote bedarfsgerecht organisiert werden können.
Barrierefreie Dokumente und einfache Sprache
Gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und ihrer deutschen Umsetzung müssen öffentliche
Stellen spätestens seit September 2020 ihre Webseiten und digitalen Veröffentlichun-
gen barrierefrei zur Verfügung stellen. Dies betrifft auch die Stadt Münster.
Die Erstellung barrierefreier Dokumente ist in der Stadtverwaltung Münster dezentral im
jeweiligen Amt geregelt. Dabei geht es primär darum, dass Text und Bild zu Vorlese-Apps
für Sehbehinderte kompatibel sind. Weitere Informationen dazu zum Beispiel im
Leitfaden barrierefrei des DVBS e.V.: https://leitfaden-barrierefrei.dvbs-on-
line.de/mod/book/view.php?id=154&chapterid=341
Einfache Sprache gelingt mit etwas Übung auch Verwaltungsbeschäftigten: Es geht da-
rum, aussagekräftige und kurze Sätze zu bilden. Es wird alltagsnah formuliert und auf
Fremdwörter verzichtet. Das ist auch gut für Kinder und andere, die (noch) nicht so gut
deutsch lesen oder sprechen. Texte werden für Alle besser verständlich, wenn sie nicht zu
viele Details enthalten. Manches wird besser später mündlich erklärt.
Leichte Sprache ist eine besondere Form einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven
Einschränkungen, die zudem mit Symbolbildern unterstützt wird. Hierfür braucht es eine
zertifizierte Übersetzung. Das Ergebnis wird Betroffenen vorgelegt, die dieses testen und
schließlich freigeben.
10 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zu Gebärdensprachdolmetschenden im Intranet
11 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zur technischen Hörunterstützung im Intranet
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
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Anreise
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen wird ein Raum beziehungsweise Standort gewählt,
der für alle Menschen, insbesondere die identifizierten Zielgruppen gut erreichbar,
zentral gelegen, zugänglich und bestenfalls für viele schon vertraut ist (zum Beispiel
im Quartiers- und Stadtteilkontext). → Es erfolgt eine gründliche Begehung. Dabei
werden Verkehrsanbindung und Zuwegung mit betrachtet, bei Abendveranstaltungen
auch bei Dunkelheit. Die notwendige Beschilderung vor Ort wird geplant und herge-
stellt. Zusätzliche Blanko-Beschilderung kann ad hoc angepasst werden.
→ Der Veranstaltungsort ist insbesondere im Umweltverbund
→ per Dreirad/Fahrrad,
→ zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
→ mit dem ÖPNV in zumutbarer Entfernung barrierefrei und gut erreichbar.
→ Die Wegbeschreibungen für eine barrierefreie An- und Abreise (einschließlich Hinwei-
sen zu Behindertenparkplätzen, Haltestellen, dem Weg von der Haltestelle zum Ge-
bäude) stehen textlich und als Karte zur Verfügung.
Veranstaltungsort, Eignung und Gestaltung
→ Der Raum wird bei einem Ortstermin anhand der Veranstaltungsplanung frühzeitig
auf die Barrierefreiheit und notwendige Maßnahmen zur Herstellung derselben über-
prüft. Die Immobilienverantwortlichen werden informiert, dass die Möglichkeit der
Mitnahme von Assistenzhunden gesetzlich garantiert wird.
→ Der Veranstaltungsort hat mindestens einen gut auffindbaren barrierefreien Zugang.
Gegebenenfalls ist dieser für die Veranstaltung herzustellen. Hintertür- und Umweglö-
sungen für Mobilitätseingeschränkte sind zu vermeiden.
→ Alle für den Veranstaltungszweck zwingend zu nutzenden Räumlichkeiten (Arbeits-
gruppen-Räume, Ausstellung, Toiletten, Cateringbereich, Podium) sind stufen- und
stolperfrei benutzbar. Gegebenenfalls ist dies für die Veranstaltung herzustellen (Ein-
satz von Kabelbrücken, Matten, provisorischen Rampen oder ähnlichem bei Bedarf). In
Ausnahmefällen (zum Beispiel historische Bestandsgebäude vor Sanierung) sind die
nicht für alle zugänglichen Bereiche anderweitig zugänglich zu machen (zum Beispiel
per Videorundgang).
→ Das Veranstaltungsteam überzeugt sich im Zuge der Vorbesichtigung und noch ein-
mal vor Veranstaltungsbeginn von Ausschilderung, Lage und Zustand der Rettungs-
wege, insbesondere aus Sicht mobilitätseingeschränkter und sensorisch beeinträchtig-
ter Menschen. Es werden in Kooperation mit den Immobilienverantwortlichen ein
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
8
Notfallplan / Sicherheitskonzept skizziert und vor Veranstaltungsbeginn mit dem ge-
samten Team des Abends in einer Einsatzbesprechung eine Aufgabenverteilung für
Notfälle vereinbart.
→ Wichtig: Für den Fall der Entfluchtung wird durch einzelne beauftragte Personen si-
chergestellt, dass niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt (insbesondere Sanitär-
räume, Ruheräume). Auch für besonders vulnerable Gruppen oder Personen ohne
ausreichende eigene Assistenz (zum Beispiel Hochbetagte) werden gezielte Abspra-
chen getroffen, um diese im Gefahrenfall von ihren Plätzen wegzuführen.
→ Es gibt frei wählbare Rollstuhlplätze und insbesondere in Aufenthalts- und Pausenbe-
reichen unterfahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu Stehtischen).
→ Es gibt eine Ruhezone am Veranstaltungsort, die die Möglichkeit bietet, sich zurück-
zuziehen, sich zu setzen und gegebenenfalls Medikamente oder ähnliches einzuneh-
men. Dazu wird möglichst ein schall- und sichtgeschützter Bereich genutzt und ent-
sprechend ausgestattet. Auf das Angebot wird deutlich hingewiesen, so dass dieser
gut auffindbar ist.
Hilfsmittel
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen gibt es auf dem Gelände und in Gebäuden Orientie-
rungshilfen zu zentralen Orten der Veranstaltung (zum Beispiel Ausschilderung mit
Piktogrammen, farblichen Markierungen) und Hinweise in einfacher Sprache zu wich-
tigen Informationen (Datenschutz und Fotografie, gewünschte Aktivitäten zum Bei-
spiel schriftliche Äußerung an Stellwänden, Ausfüllen von Fragebögen).
→ Bei entsprechend vorab angemeldeten Bedarfen (siehe oben Einladung und Öffent-
lichkeitsarbeit) und bei größeren Veranstaltungen (> 30 Personen) ohne Anmelde-
möglichkeit werden zusätzliche technische Hilfsmittel und weitere Unterstützungsan-
gebote bereitgestellt. Dazu gehören aktuell zum Beispiel (mobile) induktive Höranla-
gen und Gebärdensprachdolmetschdienste.
→ Ansprechpersonen sind gut zu erkennen, zum Beispiel mittels eines gut sichtbaren
Namensschildes, Ansteckbuttons, einer Weste oder ähnlichem (siehe auch unten zu
Lotsinnen und Lotsen).
Veranstaltungsablauf
→ Inklusive Beteiligung erfordert Offenheit, Verständnis und Zeit zum Zuhören, die bei
Veranstaltungen von den organisatorisch Verantwortlichen nicht unbedingt aufge-
bracht werden können. Als ein Schlüsselelement wird der Einsatz von zusätzlichen so-
genannten „Beteiligungslotsinnen und -lotsen“ nur zu diesem Zweck angesehen.
→ Lotsinnen und Lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmende), die an einem gut erkennbaren zent-
ralen Platz am Veranstaltungsort zu finden und mittels Button/Weste oder ähnlichem
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
9
zu erkennen sind, unterstützen bei der Orientierung, bei einzelnen Methoden der Be-
teiligung (zum Beispiel Post-its beschreiben), dem Catering und in Notfällen. Vor Be-
teiligungsmaßnahmen, bei denen Lotsinnen und Losen eingesetzt werden, erfolgt
eine Einweisung zu Zielen, Ablauf und zu kompensierenden Barrieren, organisiert
durch die Verantwortlichen.
→ Die technischen Hilfsmittel zur Barrierefreiheit werden zweckgemäß eingesetzt und
können bedient werden (zum Beispiel Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen können
bei dem Auf- und Abbau unterstützen.
→ Alle Mitwirkenden, insbesondere die Moderation, werden vorab gut informiert und
angehalten, während der Veranstaltung Hinweise zum Ablauf klar, verständlich und
transparent zu kommunizieren, durch alltagsnahe Sprache, Wiederholung und klare
Hinweise auf verbliebene Barrieren.
→ Mit inhaltlichen und organisatorischen Hinweisen von Teilnehmenden, die nicht den
Beteiligungsgegenstand und die aktuelle Veranstaltung betreffen, wird ein konstrukti-
ver und zugewandter Umgang gesucht. Gegebenenfalls können Aspekte in nachgela-
gerten Einzelgesprächen vertieft und/oder in einem Themenspeicher gesammelt wer-
den. Gegebenenfalls wird auf thematisch offene Beteiligungsmöglichkeiten (zum Bei-
spiel nach § 24 GO oder über die KIB-Arbeitsgruppen) nachvollziehbar hingewiesen,
siehe beispielsweise das städtische Internetangebot unter:
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung.html
→ Während der Veranstaltung gibt es immer ein einfaches Verfahren, mit dem Rückmel-
dungen im Sinne einer Evaluation gegeben werden können. Die Ergebnisse werden
ausgewertet und fließen in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusi-
ver Beteiligung insgesamt ein.
Moderation
Der Moderation, die oft extern geleistet wird (siehe auch Beauftragung), kommt eine beson-
dere Rolle zu, den inklusiven Charakter eines Beteiligungsprozesses beziehungsweise einer
Veranstaltung zu leben und zu vermitteln. Sie wird von der Öffentlichkeit als Gastgeberin
wahrgenommen.
→ Sie soll die Räumlichkeiten vorstellen.
→ Sie soll den Ablauf mit Pausenzeiten vorstellen.
→ Sie soll die Rolle der Beteiligungslotsinnen und -lotsen vorstellen.
→ Sie soll nicht zu vermeidende Barrieren kommunizieren.
→ Sie soll die Ziele der Veranstaltung und (Zwischen-)Ergebnisse wiederholen und in
möglichst einfacher Sprache zusammenfassen.
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster
10
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Rednerinnen und Redner und Podiumsgäste Hilfs-
mittel (zum Beispiel FM-Anlage) korrekt anwenden, in alltagsnaher Sprache und ange-
messenem Tempo Inhalte vermitteln und Raum für Rückfragen gegeben ist.
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Abbildungen für sehbehinderte Menschen beschrie-
ben werden.
→ Sie muss wissen, welche Informationen im Notfall an das Publikum zu geben sind.
Nachgehende Information
→ Die Öffentlichkeit wird nach der Beteiligungsveranstaltung über die Ergebnisse infor-
miert, weitere Beteiligungsangebote sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpart-
ner werden aufgelistet. Dazu werden neben der städtischen Homepage immer auch
weitere Kanäle genutzt: Info-Mail (siehe oben), Flyer, Plakate, Anschreiben im räumli-
chen Umfeld und/oder Pressemeldung (barrierefreies Dokument).
→ Die Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstaltenden bleiben mindestens drei Monate
offen. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (immer per Tele-
fon plus E-Mail- oder Postadresse) zu benennen.
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatoren aus dem Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe
von Menschen mit Behinderung, die gezielt für die Veranstaltung angesprochen wur-
den, werden auch gezielt über die Ergebnisse, Nachfolgeveranstaltungen und politi-
sche Beschlüsse informiert. Dies geschieht unabhängig von der Teilnahme.
→ Bei diesen gezielt angesprochenen Akteurinnen und Akteuren und Multiplikatoren
beziehungsweise in den Netzwerken wird (unabhängig von der Teilnahme) nachge-
fragt, inwieweit das Beteiligungsangebot annehmbar und geeignet war und ob bezie-
hungsweise welche Verbesserungen nötig sind. Diese Informationen sollten, in Erwei-
terung der Evaluation ebenfalls in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung
inklusiver Beteiligung insgesamt einfließen.
Pflege dieses Kriterienkatalogs
→ Auf Basis der Anwendungserfahrungen und Evaluationsergebnisse werden diese ver-
bindlichen Anforderungen in mindestens zweijährigem Abstand grundlegend über-
prüft und wo nötig fortgeschrieben.
Anhang
Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Prozesse inklusiv gestalten
Zu einem Vorhaben werden verschiedene
Beteiligungsmöglichkeiten geplant (Prä-
senz und digital).
Beteiligungsangebote sind frühzeitig an
einer zentralen Stelle im städtischen Inter-
netauftritt und auch auf mindestens einem
anderen Weg kommuniziert.
Es sind mindestens zwei direkte Kontakt-
wege zu Verantwortlichen der Beteiligung
ö昀昀entlich ersichtlich bereitgestellt, darun-
ter unter anderem Telefonkontakt.
Bei Verö昀昀entlichungen, digitaler oder
schriftlicher Beteiligung sind einfache
Sprache, klare Erläuterungen sowie die
allgemeine Barrierefreiheit des Dokuments
sichergestellt.
Relevante Interessensgruppen wurden
frühzeitig kontaktiert und werden im Ver-
fahren informiert gehalten.
Bei der Finanzierungsplanung werden vor-
ab Kosten für die Herstellung der Barriere-
freiheit und niedrigschwellige Beteiligung
berücksichtigt.
Bei externen Auftragsnehmerinnen und
Auftragnehmern wird im Rahmen der Auf-
tragsvergabe eine inklusivere Beteiligung
verankert (siehe Beauftragung).
Pressevertreterinnen und -vertreter sind
über Ziele und Anstrengungen bezüglich
inklusiverer Beteiligung informiert.
Beauftragung
Externes Fachwissen, Ausstattung und per-
sonelle Unterstützung für eine inklusivere
Ö昀昀entlichkeitsbeteiligung ist eingeplant,
angefragt bzw. verbindlich beauftragt.
Insbesondere externe Moderation und
Gastrednerinnen und -redner werden ent-
sprechend beauftragt und instruiert.
Die Checkliste und/oder der Leitfaden
wird an weitere Beteiligte wie zum Beispiel
Catering weitergegeben.
Die Beteiligung und das Vorgehen werden
anhand des Leitfadens gemeinsam mit
Beauftragten, Kooperationspartnern und
Kooperationspartnerinnen und gegebe-
nenfalls Lotsen und Lotsinnen vorbereitet.
Planung von Präsenzveranstaltungen
Die KIB wird rechtzeitig über das geplante
Beteiligungsangebot informiert.
Es gibt zusätzlich eine Möglichkeit zur On-
line-Beteiligung.
Ausreichende Pausenzeiten sind einge-
plant.
Es werden niedrigschwellige Methoden
mit Alternativen für Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, welche weder schreiben noch
lesen möchten, angeboten.
Es gibt Einführungen in das Beteiligungs-
thema in Leichter Sprache und Führungen
durch das Plangebiet oder zugehörige
Ausstellungen.
Gegebenenfalls nötige zusätzliche Formate
und Termine für Menschen mit Ein-
schränkungen werden berücksichtigt und
angeboten.
Beteiligungsformate sind auch für Laiinnen
und Laien leicht zugänglich.
Einladung und Ö昀昀entlichkeitsarbeit
Einrichtungen und Netzwerke aus dem
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung mit Bezug
zum Vorhaben sind auf das Beteiligungs-
angebot hingewiesen.
Die Ö昀昀entlichkeit wird rechtzeitig und
über mehrere Kanäle auch über die
Rahmenbedingungen der Beteiligungs-
maßnahme informiert (zum Beispiel
Barrierefreiheit des Geländes, Gebärden-
übersetzung usw.).
Flyer, Plakate und andere analoge In-
formationsmittel sind kontrastreich mit
geeigneter Schrift (serifenfrei) in einfacher
Sprache und gegebenenfalls mehrsprachig
gestaltet.
Pressevertreterinnen und Pressevertreter
sind auch über Rahmenbedingungen be-
züglich inklusiver Beteiligung informiert.
Für die Anmeldung wird ein einheitliches
Anmeldeformular genutzt (siehe Anhang).
Unterstützungsbedarfe können hier angege-
ben werden.
Bedarfe an Unterstützungsleistungen
werden frühzeitig auswertet und entspre-
chend organisiert.
Die Einladung erhält auch Hinweise zur
barrierefreien Anreise (siehe Anreise).
Anreise
Der Veranstaltungsort ist für alle Bevöl-
kerungsgruppen gut erreichbar, zentral
gelegen sowie zugänglich und bestenfalls
für viele schon vertraut , zum Beispiel im
Kontext des Quartiers, in dem das Vorha-
ben geplant ist..
Die Rahmenbedingungen am Veranstal-
tungsort, inklusive Verkehrsanbindung und
Zuwegung werden überprüft (gegebenen-
falls) auch bei Dunkelheit.
Gute Au昀케ndbarkeit aus Sicht der Nutze-
rinnen und Nutzer prüfen: Gegebenenfalls
notwendige Beschilderung vor Ort wird
geplant und angefertigt.
Der Veranstaltungsort ist insbesondere im
Umweltverbund
►per Dreirad/Fahrrad,
►zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
►mit dem ÖPNV
in zumutbarer Entfernung, barrierefrei und
gut erreichbar.
Vor der Veranstaltung Kopiervorlage
Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
Veranstaltungsort, Eignung,
Gestaltung
Der Raum wird bei einem Ortstermin früh-
zeitig auf die Barrierefreiheit und notwen-
dige Maßnahmen zur Herstellung dersel-
ben überprüft.
Es gibt mindestens einen gut au昀케ndbaren
und ohne Umwege erreichbaren barriere-
freien Zugang. Gegebenenfalls wird dieser
für die Veranstaltung hergestellt.
Alle für den Veranstaltungszweck zwin-
gend zu nutzenden Räumlichkeiten sind
stufen- und stolperfrei benutzbar. Gege-
benenfalls wird dies für die Veranstaltung
hergestellt.
Ausschilderung, Lage und Zustand der
Rettungswege werden unter Berücksichti-
gung der verschiedenen Einschränkungen
überprüft.
Wichtig: Einzelne beauftragte Personen
stellen im Fall der Ent昀氀uchtung sicher, dass
niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt.
Frei wählbare Rollstuhlplätze und unter-
fahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu
Stehtischen) sind vorhanden.
Ruhige Zonen am Veranstaltungsort, die
die Möglichkeit bieten sich zurückzuzie-
hen, sind vorhanden und ausgeschildert.
Hilfsmittel
Es sind Orientierungshilfen auf dem Ge-
lände und in Gebäuden installiert.
Zusätzliche technische Hilfsmittel und
Gebärdensprachdolmetscherinnen und
-dolmetscher sind nach Bedarf vorhanden.
Veranstaltungsablauf
Beteiligungslotsinnen und Beteiligungs-
lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmerinnen oder
Teilnehmer) zur Unterstützung und zum
Zuhören sind eingewiesen, vor Ort ersicht-
lich und ansprechbar.
Die technischen Hilfsmittel zur Barriere-
freiheit sind zweckgemäß eingesetzt und
können bedient werden (zum Beispiel
Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen
können bei dem Auf- und Abbau besten-
falls unterstützen.
Alle Mitwirkenden sind angehalten,
während der Veranstaltung Hinweise zum
Ablauf klar, verständlich und transparent
zu kommunizieren.
Alle Mitwirkenden reagieren konstruktiv
und zugewandt auf inhaltliche und organi-
satorische Hinweise, die nicht den Beteili-
gungsgegenstand betre昀昀en.
Rückmeldungen zur Veranstaltung können
innerhalb eines einfachen Verfahrens ge-
geben werden (Evaluation).
Die Rückmeldungen werden ausgewertet
und bei weiteren Beteiligungsplanungen
berücksichtigt.
Moderation
Die Moderation stellt die Räumlichkeiten
vor.
Die Moderation stellt den Programmablauf
und die Pausenzeiten vor.
Die Moderation stellt die Beteiligungslot-
sinnen und Beteiligungslotsen und deren
Funktion vor.
Die Moderation weist auf eventuell nicht
zu vermeidende Barrieren hin.
Die Moderation wiederholt die Ziele der
Veranstaltung, die Zwischenergebnisse
sowie die Ergebnisse und fasst diese in
einfacher Sprache zusammen.
Die Moderation achtet auf angemesse-
nes Tempo, alltagsnahe Sprache und die
korrekte Anwendung von Hilfsmitteln auf
dem Podium und achtet auf Raum für
Rückfragen.
Die Moderation beschreibt Abbildungen
für Menschen mit Sehbehinderung bezie-
hungsweise. hält Vortragende dazu an.
Die Moderation kennt Informationen für
den Notfall und gibt sie gegebenenfalls an
das Publikum weiter.
Nachgehende Informationen
Die Ö昀昀entlichkeit ist über mehrere Kanäle
über Ergebnisse, weitere Veranstaltungen
und Ansprechpartnerinnen und Ansprech-
partner informiert.
Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstal-
tenden sind mindestens drei Monate, über
zwei verlässliche Kontaktwege, darunter
Telefon, o昀昀en.
Einrichtungen und Netzwerke aus dem
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von
Menschen mit Behinderung, mit Bezug
zum Vorhaben werden gezielt über Ergeb-
nisse und Folgeveranstaltungen informiert.
Gezielt angesprochene Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren und Netzwerke wer-
den nach nötigen Verbesserungen gefragt.
Während der Veranstaltung Nach der Veranstaltung
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0653/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.02.2024
- Erstellt
- 26.10.2023 10:05