Mandari Insight

V/0653/2023

Münster gemeinsam machen – mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ die mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster stärken

Vorlagen 14.02.2024

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Anlage 3 Leitorientierungen in Leichter Sprache

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Ansehen

Anlage 1 Projektbericht Leitfaden inklusive Beteiligung

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Verbindliche Kriterien inklusiver Beteiligung

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Ansehen

Anlage 3 Leitorientierungen in Leichter Sprache

5649 Zeichen

Seite 1 
Der Rat von der Stadt Münster hat am 9. Februar 2022 beschlossen: 
Leit-Orientierungen für eine Gute Öffentlichkeits-Beteiligung  
Hier lesen Sie die Zusammenfassung in Leichter Sprache. 
Münster gemeinsam machen  
So können alle Menschen in Münster mit-sprechen, mit-planen  
und mit-machen. 
 
Alle Menschen sind wichtig für Münster  
Die Menschen in Münster wissen: 
Wir sind wichtig für die Stadt. 
Das wissen auch die Vereine und Firmen in Münster. 
Alle achten darauf:  
Was passiert in Münster, 
Was passiert in meinem Stadt-Teil, 
Wie können alle gut in Münster leben und arbeiten.  
Deshalb sagt die Stadt Münster: 
Alle Menschen in Münster sollen mit-machen. 
Damit sich Münster gut entwickelt.

Seite 2 
Die Stadt Münster unterstützt die Mit-Arbeit  
von allen Menschen in Münster. 
Dabei ist wichtig: 
Alle sollen fair miteinander umgehen. 
Alle sollen Respekt vor den anderen haben. 
Alle Menschen sollen mit-machen können. 
Manche Menschen haben bisher nicht mit-geredet. 
Die sollen in Zukunft auch mit-machen können.  
Die Stadt Münster informiert dafür  
über ihre Arbeit. 
Die Verwaltung berichtet über wichtige Dinge. 
Gleich am Anfang von einer neuen Arbeit. 
Die Verwaltung schreibt im Internet: 
So können Sie bei diesen Dingen mit-machen. 
Die Stadt Münster erklärt ihre Arbeit genau. 
Die Verwaltung erklärt,  
• warum eine Arbeit wichtig ist, 
• was passieren soll und 
• wie sie die Arbeit macht. 
Vom Anfang bis zum Ende.

Seite 3 
Alle Menschen bekommen die wichtigen Informationen. 
Zum Beispiel:  
Eine Auto-Straße soll Fahrrad-Straße werden. 
Das erfahren dann  
• alle Menschen in Münster, 
• besonders die Menschen, die dort wohnen, 
• die Bezirks-Vertretung und  
• der Rat von Münster. 
Die Verwaltung schreibt alles übersichtlich auf. 
Und in gut verständlicher Sprache. 
Und die Verwaltung schreibt: 
Das haben wir schon geschafft. 
Und das müssen wir noch machen. 
Die Verwaltung schreibt das zum Beispiel: 
• in der Zeitung, 
• im Internet und 
• als Brief an die Anwohner und Anwohnerinnen. 
Die Stadt Münster macht Veranstaltungen. 
Dabei berichtet sie über ihre Arbeit. 
Und sie sagt: 
So können die Menschen mit-arbeiten. 
Alle Menschen können Fragen stellen.

Seite 4 
Die Verwaltung sagt: 
Diese Menschen und Firmen machen bei der geplanten Sache mit. 
Und das muss dabei unbedingt passieren. 
Und diese Gesetze sind dabei wichtig. 
So erfahren alle Menschen: 
Das tut die Stadt. 
Und das kann sie nicht tun. 
Die Gesetze sagen zum Beispiel: 
Wir sollen an die Zukunft denken.  
Und an das Klima. 
Daran denkt die Verwaltung bei ihrer Arbeit. 
Die Stadt Münster plant die Mit-Arbeit  
von den Menschen gut. 
Die Verwaltung überlegt:  
Wie können alle am besten mit-machen? 
Manchmal holt die Verwaltung auch Fach-Leute dafür. 
Und sie macht dafür Weiter-Bildung  
für die Menschen in der Verwaltung.

Seite 5 
Die Stadt Münster weiß: 
Manche Menschen haben kein Internet und  
sie lesen keine Zeitung.  
Oder die Menschen wissen gar nicht:  
Wir können mit-sprechen. 
Und es ist wichtig, dass wir mit-sprechen. 
Die Verwaltung überlegt: 
Wie können diese Menschen trotzdem mit-machen? 
Zum Beispiel:  
Die Verwaltung spricht mit Menschen in Vereinen. 
Oder auf dem Marktplatz. 
So können alle Menschen in Münster mit-machen. 
Die Stadt Münster sagt: 
Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  
sollen mit-machen. 
Die jungen Menschen sollen schon  
in ihren Freizeit-Einrichtungen mit-machen. 
Und in Schulen. 
Dabei können die jungen Menschen lernen: 
So können wir in der Stadt mit-machen.

Seite 6 
Die Stadt Münster zeigt: 
Die Verwaltung nimmt die Mit-Arbeit ernst. 
Die Verwaltung prüft die Vorschläge  
von den Menschen in Münster. 
Die Verwaltung überlegt:  
Welche Vorschläge sind gut für die Stadt? 
Sie sagt auch, warum die Vorschläge gut sind. 
Die Menschen im Rat und  
in den Bezirks-Vertretungen beschließen dann: 
Das soll die Stadt machen. 
Viele Gruppen und Vereine arbeiten  
ehren-amtlich in Münster. 
Sie arbeiten dafür, dass wir in Münster  
gut leben können. 
Die Stadt Münster unterstützt die ehren-amtliche Arbeit. 
Die Stadt Münster sagt: 
Die Stadt und die Stadt-Teile verändern sich ständig. 
Die Menschen dort sollen die Veränderung mit-planen. 
Damit sich ihr Stadtteil gut entwickelt.

Seite 7 
Die Stadt Münster sagt: 
Die Verwaltung und die Menschen  
sollen zusammen-arbeiten. 
Damit sich die ganze Stadt gut entwickelt. 
Die Menschen sollen mit-planen können. 
Aber sie sollen auch mit-arbeiten können. 
Dann kann sich ihr Stadt-Teil besser entwickeln. 
Die Stadt Münster möchte ihre Arbeit  
immer besser machen. 
Deshalb prüft sie: 
Wie beteiligen sich die Menschen in Münster? 
Was kann die Stadt besser machen? 
Manche Dinge macht die Stadt nicht selber. 
Zum Beispiel:  
Wohnungen und Büros bauen. 
Das machen Firmen. 
Dann sorgt die Stadt Münster dafür, 
dass diese Firmen auch die Menschen gut informieren. 
Und mit-planen lassen.

Seite 8 
So soll es weiter-gehen: 
Die Menschen in Münster sollen immer besser  
mit-machen können. 
Dieser Beschluss ist nur der Anfang. 
Die Verwaltung soll immer weiter mit den Menschen sprechen. 
Dann wird die Mit-Arbeit immer besser werden. 
 
 
 
Nach diesen Regeln in schwerer Sprache arbeitet die Stadt Münster: 
Leit-Orientierungen für eine gute Öffentlichkeits-Beteiligung – 
Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster  
Bilder:  
© Lebenshilfe Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 
2013 
Bild Computer mit Internet: 
© Valuing People clipart collection 
http://www.inspiredservices.org.uk/inspiredpics/ 
Übertragen in Leichte Sprache und geprüft: Holtz & Faust Münster

Anlage 1 Projektbericht Leitfaden inklusive Beteiligung

75459 Zeichen

Stadtplanungsamt
Integriertes Entwicklungskonzept  
für den Stadtteil Münster-Coerde
Stadtplanungsamt
Münster gemeinsam machen - 
Öffentlichkeitsbeteiligung stärken
Projektbericht  
Leitfaden Inklusive Beteiligung
Beiträge zur Stadtforschung, Stadtentwicklung, Stadtplanung 3/2023 
Verbindliche Kriterien und weitere Empfehlungen

Bearbeitung:  
STADTRAUMKONZEPT GmbH 
Sofie Eichner, Susanne Fasselt, Bianca Weid 
Huckarder Straße 12 44147 Dortmund 
Fon 0231 / 9999 37 -0Fax 0231 / 53 23 -445 
info@stadtraumkonzept.de www.stadtraumkonzept.de 
Auftraggeberin:  
Stadt Münster 
Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft 
Stadtplanungsamt 
Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt 
Ansprechp ersonen : 
Marc Gottwald -Kobras , Prof. Dr. Thomas Hauff 
zukunft@stadt -muenster.de muensterzukunft.de 
in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Stadt Münster für Menschen mit Behinderung 
Doris Rüter, Sozialamt 
Mit freundlicher Unterstützung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderung en (KIB) der Stadt Münster 
2

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Inhaltsverzeichnis 
1. Ei nleitung  ........................................................................................................................ 4  
2. Da
s  Projekt  ..................................................................................................................... 8  
3. Statement
s und Einblicke aus dem Projekt  ................................................... 13  
4. Ver
bindliche Kriterien für inklusive Beteiligung ........................................... 15  
5. We
iterentwicklung der inklusiven Beteiligung in Münster...................... 25  
6. A
usblick  ........................................................................................................................ 30  
Anhang  
3

Projektbericht  
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
4 
 
1. Einleitung 
Nichts über uns ohne uns! 
Der Slogan: „Nichts über uns ohne uns!“ geht zurück auf die internationale Behinderten-
rechtsbewegung und hat schließlich die UN-Behindertenrechtskonvention maßgeblich ge-
prägt (siehe vor allem die Artikel 4 und 29). Er bringt die aktive Forderung von Menschen mit 
Behinderung nach Beteiligung auf eine griffige Formel. Das Übereinkommen über die Rechte 
von Menschen mit Behinderungen ist im Jahr 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Der Akti-
onsplan der Stadt Münster Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt1 benennt dazu die not-
wendigen Schritte für die lokale Umsetzung und das konkrete Ziel, die Teilhabemöglichkeiten 
von Menschen mit Behinderung am öffentlichen und politischen Leben in Münster kontinu-
ierlich weiterzuentwickeln. 
Im Zuge von Münsters Zukunftsprozess hieß eine zentrale Aufgabe für die Stadtentwicklung: 
„Beteiligung weiter denken!“. In der Bürgerumfrage 2018 und in Interviews mit Schlüsselper-
sonen trat dabei zu Tage, dass verschiedene Gruppen der Stadtgesellschaft von den gängi-
gen Beteiligungsangeboten nicht gut erreicht werden, darunter vorrangig Menschen mit Be-
hinderung. Daher sind die Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kom-
munikation, Partizipation und Koproduktion in Münster entstanden, die der Rat der Stadt am 
9. Februar 2022 in Kraft gesetzt hat. Sie liegen auch in Leichter Sprache vor: Münster gemein-
sam machen – So können alle Menschen in Münster mit-sprechen, mit-planen und mit-ma-
chen2.  
Hier verpflichtet die Stadt sich:  
Alle Menschen sind wichtig für Münster  
Die Menschen in Münster wissen:  
Wir sind wichtig für die Stadt.  
Das wissen auch die Vereine und Firmen in Münster.  
Alle achten darauf:  
Was passiert in Münster,  
was passiert in meinem Stadt-Teil,  
wie können alle gut in Münster leben und arbeiten.  
Deshalb sagt die Stadt Münster:  
Alle Menschen in Münster sollen mit-machen.  
Damit sich Münster gut entwickelt. 
 
1 Zum Aktionsplan und weiteren Informationen zu Gleichstellung und Teilhabe:  
https://www.stadt-muenster.de/sozialamt/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung-und-teilhabe 
2 Zu den Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung, auch in Leichter Sprache:  
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen

Dieser Bericht beschreibt, wie das konkret gelingen kann. Zentrales Ergebnis des Projektes 
sind dabei die neu entwickelten Verbindlichen Kriterien für inklusive Beteiligung in Münster 
(Kapitel 4) und weitere Empfehlungen für die perspektivische Weiterentwicklung (Kapitel 5). 
Was  kann  gute Beteiligung leisten?  
 
   
 
 
 
   
   
  
   
 
 
   
 
  
   
   
   
 
  
 
       
 
Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Wer die Möglichkeit hat, sich gemäß den eigenen Kräften und Interessen in die Projekte der 
Stadtplanung und andere öffentliche Vorhaben einzubringen, qualifiziert diese mit Ideen und 
Wissen, aber auch mit Kritik. Möglichkeiten für Engagement und eine gute Beteiligung sind 
eine wesentliche Bedingung für die Gestaltung einer inklusiveren Lebenswelt für Alle, eine 
gute Verwaltung und gelebte Demokratie! Beteiligung und Engagement fördern die Akzep-
tanz von städtebaulicher Entwicklung und die Verbundenheit mit der eigenen Stadt und dem 
eigenen Quartier oder Stadtteil. Schließlich stärkt eine gute Beteiligung die Mitverantwortung 
und Eigeninitiative der Beteiligten. Die Aushandlung von Lösungen und der Umgang mit not-
wendigen Kompromissen werden eingeübt. 
Warum muss  Beteiligung  in der  Stadtentwicklung  inklusiver  werden?  
In den Städten und Gemeinden, nahe am Lebensalltag der Menschen, wird öffentliches Pla-
nen und Bauen erfahrbar und konkret. Gerade in einem dynamischen Umfeld wie in Münster 
bieten sich damit regelmäßig Chancen, physische Barrieren abzubauen und Neues zu probie-
ren, zum Beispiel breitere Radwege für Lasten- und Dreiräder. Aber dazu muss die Partizipa-
tion selbst barrierefreier werden: Inklusive Beteiligung ist eine der zentralen Aufgaben, die 
sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention für die Kommunen und so auch für die Stadt 
Münster ergeben, und ein Benchmark für gute Öffentlichkeitsbeteiligung. 
Sie erfordert Anpassungen in allen Bereichen der (planenden) Verwaltung und betrifft sowohl 
Planungsprozesse als auch Strukturen und Gremien, mit deren Hilfe Beteiligung organisiert 
wird. Um neue Routinen zu entwickeln, braucht es auch zusätzliche Ressourcen, zum Beispiel 
für Hilfsmittel und -leistungen. Deutlich höhere Anforderungen stellt jedoch der Lernprozess 
an die umsetzenden Personen, indem Erfahrungen aus inklusiver Beteiligung in die Planungs-
prozesse integriert und dadurch neue Standards etabliert werden. 
Die gute Nachricht lautet: Hier sind bereits viele Erfahrungen gesammelt worden und es gibt 
gute Beteiligung, die ganz unterschiedliche Menschen erreicht3. Aber es muss noch mehr 
möglich werden, denn die Hürden, sich aktiv an Stadtentwicklung zu beteiligen, sind gerade 
bei Unerfahrenen hoch. Bei größeren persönlichen Beeinträchtigungen müssen wir noch viel 
mehr tun, um es Menschen leicht zu machen! Das können kommunale Konzepte mit verbind-
lichen Vorgaben und nützlichen Hinweisen fördern. 
3 Siehe dazu das MünsterZukunft Magazin No 2 MünsterBeteiligung: 
https://www.muensterzukunft.de/mission/zwischenergebnisse.html 
5

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Was  leistet die ser  Projektbericht?  
Dieser Projektbericht soll genau das leisten: er enthält verbindliche Vorgaben der Stadt 
Münster und Weiteres. Erarbeitet wurde er von Menschen mit Behinderung, die als Beteili-
gungspilotinnen und -piloten in Münster unterwegs waren (mehr Informationen dazu in Kapi-
tel 2). Erarbeitet wurden Kriterien für eine barrierefreie Öffentlichkeitsbeteiligung, die ver-
bindlich einzuhalten sind (siehe Kapitel 4 und Checkliste im Anhang). Die Münsteranerin-
nen und Münsteraner sollen sich darauf verlassen können. Daran anknüpfend wurden weitere 
Empfehlungen entwickelt, die den Weg bereiten sollen, weiter dazu zu lernen und Beteili-
gung für Alle kontinuierlich weiterzuentwickeln (siehe Kapitel 5). 
An  wen  richtet sich  der  Leitfaden  und wie kann  er  weiterentwickelt  werden?  
Verwendet werden soll der Leitfaden in erster Linie von Mitarbeitenden der Verwaltung und 
denjenigen, die in ihrem Auftrag Beteiligung anbieten und mitgestalten, also zum Beispiel 
beauftragten Unternehmen oder freiberuflich Tätigen. Dies gilt auch für öffentliche oder pri-
vate Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger, die in Absprache mit der Stadt Münster Be-
teiligung für eigene Projekte anbieten. Dabei sind die Kriterien in Kapitel 4 beziehungs-
weise der angehängten Checkliste verbindlich und die weiteren Hinweise in Kapitel 5 wer-
den empfohlen! 
Aber auch anderen Interessierten steht es frei, den Leitfaden zur Veranstaltungsplanung zu 
nutzen, zu testen und/oder weiterzudenken. Dieser ist als lernendes Dokument zu verste-
hen. Konkrete Hinweise für mögliche Aktualisierungen sind sehr willkommen (siehe An-
sprechpersonen der Stadt Münster im Impressum). So fehlen im Leitfaden zum Beispiel heute 
noch Standards für digitale und hybride Formen der Beteiligung. Die Weiterentwicklung wird 
vor allem auf der Evaluation von Beteiligungsmaßnahmen und den Rückmeldungen der 
Teilnehmenden beruhen. Teilnehmenden eine Möglichkeit zur Rückmeldung zu geben ist da-
bei als verbindliches Kriterium in Kapitel 4 festgeschrieben. 
Wie soll der  Leitfaden  genutzt  werden?  
Der Leitfaden beschreibt, wie im Rahmen von Beteiligungsprozessen Veranstaltungen ge-
plant und durchgeführt werden sollen, damit möglichst viele unterschiedliche Menschen 
das Angebot auch wahrnehmen können. Dabei orientieren sich die Kriterien an drei Phasen: 
vor, während und nach der Veranstaltung. 
Im Mittelpunkt steht dabei die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung (oder Befragung 
oder Begehung und so weiter), die gut vorbereitet, kommunikativ begleitet und auch im 
Nachgang aufbereitet und resümiert werden soll4. 
4 Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem Vorhaben, die oft mehrere einzelne Beteiligungsangebote umfasst, ist 
als ein Prozess zu verstehen, für den in der Regel ein vorausschauendes Beteiligungskonzept erstellt wird (siehe 
dazu auch die Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung unter 4. Qualitätsstandards für Kommuni-
kation und mitgestaltende Beteiligung). Es war im Rahmen des Projektzeitraums für den Leitfaden „Inklusive Beteili-
gung“ aber organisatorisch nicht möglich, einen Beteiligungsprozess über mehrere Phasen und Veranstaltungen 
hinweg zu begleiten und zu untersuchen. 
6

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Für alle Phasen gilt, dass ein geeigneter Mix aus atmosphärischen, kommunikativen, konzep-
tionellen und technischen Maßnahmen und Unterstützungsleistungen zur Anwendung kom-
men soll. Das Ziel guter Partizipation ist es, dass alle verstehen, worum es geht, die ge-
wünschten Informationen erhalten, diese nachvollziehen und ihren Beitrag einbringen kön-
nen. 
Abbildung 1 – Gute Öffentlichkeitsbeteiligung vor, während, nach einer Veranstaltung 
7

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
2. Das Projekt 
Beteiligungspilotinnen und -piloten für die Stadt Münster 
Wie inklusiv5 ist Beteiligung in der Stadt Münster heute und welche Veränderungen sind nö-
tig, um mehr Menschen die Möglichkeit zur Mitgestaltung zu geben? Das war die Ausgangs-
frage des Projekts zur Erarbeitung dieses Leitfadens. Beantwortet werden konnte diese Frage 
nur durch die Mitwirkung derjenigen Menschen, die Barrieren bei der Mitgestaltung der Stadt 
Münster erfahren: „Nichts über uns ohne uns!“. Für dieses Projekt hieß das, die Basis der Ent-
wicklung von Kriterien für eine inklusivere Beteiligung können nur die tatsächlichen Erfahrun-
gen von Menschen mit Behinderung sein. 
Die Stadt Münster und STADTRAUMKONZEPT sind 
deswegen aktiv auf die Suche gegangen nach Men-
schen, die Lust haben, Erfahrungen in Beteiligungs-
veranstaltungen zu sammeln, diese festzuhalten und 
zu teilen. Ziel war es, eine Gruppe von Menschen zu 
finden, die in ihrem Alltag durch eine Behinderung 
auf verschiedene Barrieren stoßen und unterschied-
lich viele Erfahrungen mit Bürgerinnen- und Bürger-
beteiligung und Selbstvertretung ihrer Rechte in Gre-
mien haben. Wir haben sie wegen der Pionierleistung 
ihrer ehrenamtlichen Arbeit Beteiligungspilotinnen 
und -piloten genannt. 
Informiert und gesucht wurden sie über bekannte 
Netzwerke (Vereine, Verbände, Einrichtungen) im 
Umfeld der Kommission zur Förderung der Inklusion 
von Menschen mit Behinderungen (KIB) der Stadt 
Münster, aber auch über die Presse. Im Zeitraum zwischen Mai und September 2022 sollten 
die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten verschiedene Beteiligungsveranstaltungen 
und -angebote besuchen und testen, wie gut sie dort zurechtkommen und sich einbringen 
können. Begleitet hat das Projekt ein Beirat aus erfahrenen Mitgliedern der KIB und der Regi-
onalkonferenz6, einer Vertreterin der wissenschaftlichen Teilhabeforschung und Verwaltungs-
5 Für dieses Projekt lag der Fokus auf den Barrieren, die Menschen mit Behinderung bei Beteiligungs- und Pla-
nungsprozessen ausschließen. Insgesamt verfolgt die Stadt Münster in der Weiterentwicklung ihrer Öffentlich-
keitsbeteiligung einen inklusiven Ansatz im weiteren Sinne: Alle Gruppen, die bislang in die Beteiligungsangebote 
offenbar nicht gut einbezogen sind und deren Stimme entsprechend nicht ausreichend gehört wird, sollen zukünf-
tig besser erreicht werden. Dazu sind verschiedene zielgruppengerechte Ansätze vorgesehen. Parallel wurde bei-
spielsweise gemeinsam mit der Smart City im Projekt ePart MS-Lab untersucht, wie Kinder und Jugendliche mit 
digitalen Mitteln für Mitgestaltung in der Stadtentwicklung gewonnen werden können. 
6 Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung 
Abbildung 2 – Informationsblatt mit Kon-
taktdaten und einer Erklärung des Pro-
jekts in verständlicher Sprache 
8

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
beschäftigten aus dem barrierefreien Gestalten, Öffentlichkeitsbeteiligung und Planungskom-
munikation. Somit hat sich der Beirat aus engagierten Menschen mit und ohne Behinderung 
zusammengesetzt. 
Wie Veranstaltungen testen und auswerten? 
Insgesamt 39 Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten waren im Projekt dabei – 
23 Frauen und 16 Männer unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Formen von 
Behinderung. In drei Workshops hatte die Gruppe Gelegenheit sich kennenzulernen und sich 
mit den Aufgaben als Beteiligungspilotin oder Beteiligungspilot vertraut zu machen. Alle Teil-
nehmenden haben in diesen drei Workshops Arbeitsmaterial erhalten, an dem sie sich bei der 
Überprüfung der Veranstaltungen und Formate orientieren konnten. Dieser für das Projekt 
entwickelte Kompass enthält Leitsätze, was vor, während und nach einer Veranstaltung wich-
tig ist, um sich gut beteiligen zu können (siehe Infokasten).7 
Abbildung 3 – Workshop der Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten 
Auf dieser Grundlage haben die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten in Form einer 
Evaluation ihre Erfahrungen festgehalten: Wo konnte ich mich gut beteiligen und meine Per-
spektive einbringen und  wo bin ich auf Barrieren gestoßen? Übermitteln konnten sie diese 
Erfahrungen anschließend auf vielen verschiedenen Wegen: handschriftlich  per Post  im vor-
frankierten Rückumschlag, per Sprachnachricht, per Telefon oder per E-Mail und  mit Fotos.  
Diese Erfahrungsberichte sind das Fundament, ohne sie gäbe es keine Kriterien  oder Empfeh-
lungen. Um dieses Fundament zu schaffen,  haben die Beteiligungspilotinnen und Beteili-
gungspiloten viel private Zeit investiert und sich mutig auf teilweise unbekanntes Terrain be-
geben. Dafür danken wir ihnen  ausdrücklich.  
  
7 Diese Kriterien wurden abgeleitet aus den Leitorientierungen für Gute Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Müns-
ter und Publikationen speziell zur Partizipation von Menschen mit Behinderung, z.B. Leitfäden anderer Kommunen. 
9

Welche Veranstaltungen wurden überprüft?
Bei den Beteiligungs Veranstaltungen wurde darauf geachtet, dass diese möglichst unter-
schiedlich sind:
• Sie fanden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Planungsprozessen statt.
• Sie umfassten ganz unterschiedlich große Planungs Räumen, von einzelnen Plätzen 
bis zur Gesamtstadt.
• Sie bearbeiteten ganz unterschiedliche Themen mit ganz unterschiedlichen Metho-
den.
In Münster existiert noch kein zentrales Internet Beteiligungsportal, das alle Beteiligungs-
möglichkeiten listet. Um die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten gut über die un-
terschiedlichen Angebote informieren zu können, wurde eine eigene Website im Angebot 
des Zukunftsprozesses unter „www.muensterzukunft.de  eingerichtet, die alle relevanten Da
ten chronologisch und übersichtlich bereitstellte und regelmäßig aktualisiert wurde. Zusätz
lich wurden die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten regelmäßig per Mail über ak-
tuelle Veranstaltungen informiert. Bei der Anmeldung und dem Besuch wurde nur bei Bedarf 
unterstützt, um auch hier die tatsächlichen Barrieren identifizieren zu können. Für Rückfragen 
und weitere Unterstützungsbedarfe gab es im Hintergrund immer Ansprechpartnerinnen und 
Ansprechpartner bei STADTRAUMKONZEPT und der Stadt Münster, so dass sichergestellt 
war, dass ein Besuch der Veranstaltungen auch möglich ist.
Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Leitsätze aus dem Kompass zur Unterstützung der Beteiligungspilotinnen und Beteili-
gungspiloten: 
Vor der Veranstaltung Während der Nach der Veranstaltung 
Veranstaltung 
-
Ich war gut über die Veran- Ich wurde gut über den Ab- Ich weiß, was die Ergebnisse 
staltung informiert. Zum Bei- lauf informiert. Ich wusste der Veranstaltung sind. 
-spiel über den Anlass und zum Beispiel wer gerade 
das Ziel der Veranstaltung. spricht. Ich wusste, was das 
Ziel der Veranstaltung ist. 
Ich fühlte mich angespro- Ich konnte der Veranstal- Ich weiß, was mit den Ergeb-
-chen von der Veranstaltung. tung gut folgen. Ich wusste nissen passiert. 
Ich habe Lust gehabt, die zum Beispiel warum etwas 
Veranstaltung zu besuchen. passiert. 
“ -
Ich habe die Veranstaltung Ich konnte meine Sichtweise Ich weiß, wie ich mich weiter -
gut erreicht und gefunden. gut einbringen. einbringen kann. 
Ich konnte meine Meinung 
sagen. 
Ich konnte gut mitgestalten. 
10

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Die Pilotinnen und Piloten konnten frei wählen, welche Veranstaltungen sie im Projektzeit-
raum besuchen wollten. Da es in Münster keine zentrales Beteiligungsportal gibt, wurde spe-
ziell für dieses Projekt eine Info-Seite mit allen aktuellen Beteiligungsangeboten für sie einge-
richtet und laufend gepflegt, deren Adresse nur ihnen bekannt war. 
Abbildung 4 - Informationen und Beteiligungskalender in Münsters Zukunftsportal 
Insgesamt wurden sieben Beteiligungsveranstaltungen durch Beteiligungspilotinnen und Be-
teiligungspiloten überprüft. Zwei Veranstaltungen wurden als Gruppe, begleitet durch 
STADTRAUMKONZEPT  und einen Projektverantwortlichen der Stadt Münster,  besucht. Der 
gemeinsame Erfahrungsaustausch war wichtig für die Entwicklung gemeinsamer Kriterien  
trotz unterschiedlicher Barrieren und Einschränkungen.  
  
11

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Wie werden aus Erfahrungsberichten neue Qualitäten für eine inklusive Beteiligung? 
Abbildung 5 – Von Erfahrungen zu verbindlichen Kriterien 
Die Erfahrungen wurden auf den oben genannten, ganz verschiedenen Wegen –  durch die 
Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten  berichtet,  durch das begleitende Büro  ausge-
wertet und in verbindliche Kriterien  und Empfehlungen für eine inklusivere  Beteiligung über-
setzt. In der regelmäßigen Runde der Projektbeteiligten gab es umfassende Diskussionen 
zum aktuellen Stand inklusiver Beteiligung bei der Stadt Münster und der Umsetzbarkeit der 
vorgeschlagenen Maßnahmen in der Verwaltungspraxis.  
Um sicher zu gehen, dass sich die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten mit ihren  
Erfahrungen in den übersetzten Ergebnissen wiederfinden, wurden diese in einem abschlie-
ßenden Workshop gemeinsam diskutiert und überarbeitet. Die  Zwischenergebnisse wurden 
in einer Sitzung des Projektbeirates im Wesentlichen mit den Perspektiven der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) und der wissenschaftli-
chen Teilhabeforschung  weiter qualifiziert.  Einige der Teilnehmenden erklärten sich bereit, als 
Redaktionsteam den Bericht vor Fertigstellung noch einmal aus ihrer Sicht zu prüfen. In ei-
nem letzten Schritt wurden die Ergebnisse dem Projektbeirat vorgestellt. Der fertige Projekt-
bericht ist das gemeinsame  Werk vieler engagierter Menschen.  
12

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
3. Statements und Einblicke aus dem Projekt 
Viele der Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten hatten nur wenige Erfahrungen mit 
der Teilnahme an Beteiligungsveranstaltungen und darin, sich als Bürgerin oder Bürger in Pla-
nungsprozesse einzubringen. Das war durchaus gewünscht und hat bei der Ansprache eine 
Rolle gespielt. Es war dennoch überraschend, dass die Kenntnis darüber, dass bei vielen Vor-
haben allen Bürgerinnen und Bürgern eine Beteiligung möglich ist, gering ausgeprägt war. 
Diese grundlegende Informationslücke fällt inzwischen auch bei anderen Gruppen auf. Neben 
den konkreten Projektergebnissen in Form von Kriterien und Empfehlungen (Kapitel 4 und 
Kapitel 5) ist ein Effekt des Projekts, dass die Beteiligungspilotinnen und Beteiligungspiloten 
Erfahrungen damit machen konnten, sich aktiv in Planungsprozesse einzubringen und ihre 
Stadt mitzugestalten. Mehr Menschen über das Recht und die Möglichkeiten aufzuklären, 
sich aktiv in die Gestaltung der eigenen Stadt einzubringen, war ein erklärtes Ziel dieses Pro-
jekts, das sich auch in den verbindlichen Kriterien und den Empfehlungen wiederfindet. 
Einen Einblick in diese Erfahrungen geben die folgenden Statements und Bilder: 
Erfahrungen mit Barrieren vor Ort 
„Manches ist schwer zu verstehen, und das mit der Karte war schwer zu handhaben. Man sollte 
auch die Infos neben die Karte schreiben.“ 
„Wo ich sehr enttäuscht war, war die Veranstaltung selber. Der erste Referent hat sich leider 
nicht mit seinem Namen vorgestellt, sondern der Name wurde an die Wand angestrahlt. Das 
war auch so beim zweiten Referenten so. Daher wusste ich leider nicht, wer vorne stand.“ – Er-
fahrung einer blinden Beteiligungspilotin 
„Keine Möglichkeit, die Kellerräume oder den oberen Bereich zu besichtigen. Keine Möglichkeit, 
hinters Haus zu gelangen um die Terrasse zu befahren mit Rollstuhl. Beim Mitmachprojekt wa-
ren die angebrachten Zettel etwas zu weit oben, um aus dem Rollstuhl selbstständig daran zu 
kommen. Nur mit Assistenz möglich.“ – Erfahrung einer Beteiligungspilotin im Rollstuhl 
13

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Aber Beteiligung begeistert! 
„Spannend zu erleben und mitzugestalten, was man aus einem bestehenden Ort machen kann 
und wie dieser gestaltet wird und die Möglichkeit gegeben wird, diesen Ort zu besichtigen.“ 
Abbildung 6 – Spaziergang am Kanal in Münster im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung in der Halle 
Münsterland (02.09.2022, Münster Modellquartiere 3-5) 
„Auf jeden Fall bin ich gespannt auf die weiteren Angebote der Stadt zur inklusiven Beteili-
gung.“   
„Und ich  habe dabei Neues gelernt. Zum Beispiel, dass  die unterschiedlichen  Vorstellungen  von  
‚Barrierefreiheit‘  nicht immer  miteinander  verträglich  sind.“   
         
Abbildung 7 – Gemeinsamer Besuch einer Beteiligungsveranstaltung in der Halle Münsterland (02.09.2022, 
Münster Modellquartiere 3-5) 
14

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
4. Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung 
Bei Planungs- und Realisierungsprozessen zu städtischen Vorhaben sind gute Kommunika-
tion und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Nebensache. Die 2022 vom Rat der Stadt beschlos-
senen "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“8 fordern dazu auf „jeweils 
ein grundlegendes Beteiligungskonzept“ zu haben. 
Im Sinne des Projektes ist dieser Leitfaden darauf ausgelegt, sich insbesondere an Menschen 
mit Behinderung und ihren Bedürfnissen zu orientieren und zukünftige Beteiligungskonzepte 
dementsprechend zu qualifizieren. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von 
ihren persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Gelegenheit zu geben, die eigenen In-
teressen, Fragen und Bedürfnisse einzubringen. 
Um dies zu gewährleisten, gelten nachfolgende verbindliche Kriterien (auch in Form einer 
Checkliste im Anhang) für diejenigen, die Beteiligungsprozesse und/oder die Planung, Durch-
führung und Nachbereitung von einzelnen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der 
Stadt Münster verantworten oder mitgestalten. 
Inklusive  Beteiligung in  der  Stadt Münster  anhand verbindlicher  Kriterien  gestalten  
▪ Prozesse i nklusiv gestalten  
→  In der Regel werden  anlässlich eines Vorhabens (zum Beispiel  Umbau eines  zukünfti-
gen  Stadtteilzentrums)  mehrere Angebote  geplant, um  Bürgerinnen und Bürger zu 
beteiligen:  Standard ist heute in der Regel schon,  zumindest 1 Präsenzveranstaltung 
anzubieten und  1 digitale Beteiligungsmöglichkeit  (zum Beispiel für diejenigen, die  
erstere  nicht wahrnehmen konnten). Auch ist mit weiteren Anregungen auf verschie-
denen Wegen zu rechnen, sobald ein Vorhaben bekannt  wird. Dabei ist sicherzustel-
len, dass Menschen mit Behinderung  angemessene  Möglichkeiten eröffnet  werden, 
Vorhaben und Verfahren nachzuvollziehen und sich einzubringen.  
→  Es werden Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaf-
fen und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege 
(insbesondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, Sprechzeiten) benannt.  
→  Standard ist auch, der Öffentlichkeit im weiteren Verlauf zurück zu spiegeln, welche 
Anregungen aus der Beteiligung hervorgegangen sind und inwieweit diese aufgegrif-
fen wurden. Die  Information politischer Gremien über öffentliche Sitzungsvorlagen 
genügt diesem Anspruch nicht. Gerade bei größeren Vorhaben und mehrstufigen 
Prozessen ist auch dieser Schritt sinnvollerweise nicht als reine Information, sondern 
interaktiv zu gestalten.  
8 vergleiche Stadt Münster: "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizi-
pation und Koproduktion in Münster", online unter: 
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen 
15

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
→  Es wird  frühzeitig und gebündelt an einer zentralen Stelle im städtischen Internetan-
gebot und  zugleich analog kommuniziert, wann und in welcher Form sich die  Bürge-
rinnen und Bürger im Laufe des Verfahrens voraussichtlich beteiligen können. Dabei  
sollten ausreichende Vorlaufzeiten beachtet werden –  die Planung des Alltags ist ge-
rade  für Menschen mit Behinderung  anspruchsvoll.  
→  Bei Veröffentlichungen oder digitaler, schriftlicher Beteiligung (wie beispielsweise 
auch Befragungen) sind einfache Sprache, klare Erläuterungen und Fragen und eine 
kontrastreiche Gestaltung sowie die Umsetzung  als barrierefreie Dokumente  und  
Web-Angebote  (nutzbar für Screenreader,  zum  Beispiel  barrierefreie PDF-Dateien) si-
chergestellt.  
→  Dabei stellt sich frühzeitig die Frage, ob Menschen mit Behinderung von einem Vor-
haben potenziell besonders betroffen sind, beispielsweise  weil etwas in einem  von 
vielen Menschen genutzten Zentrumsbereich verändert wird und/oder sie im Einzugs-
gebiet leben oder arbeiten, zum Beispiel  als Wohngruppe in einem Quartier. Es gilt, 
die entsprechenden Interessensgruppen zu identifizieren, frühzeitig zu kontaktieren  
und im Verfahren informiert zu halten. Hierbei kann die KIB
9  beziehungsweise  deren 
Geschäftsstelle helfen. Gegebenenfalls  sind besondere Angebote für die  Zielgruppe 
zu gestalten (siehe unten).  
→  Presse und  Medien, die  regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und  Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise  konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der 
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert.  
→  Für die Finanzierung der Beteiligung wird ein Kostenplan erstellt. Beim Beteiligungs-
budget werden vorab Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit (zum  Beispiel  Ge-
bärdendolmetschen, Übersetzungen in Leichte  Sprache, barrierefreie  Dokumente und 
so weiter) berücksichtigt.   
→  Bei externen Beauftragungen (siehe  auch unten) wird im Rahmen der Auftragsvergabe 
frühzeitig eine inklusivere Beteiligung verankert, dazu ist  dieser Leitfaden bereits als 
Anlage zur Ausschreibung beizufügen. Der Leitfaden  ist in allen Planungsphasen Be-
standteil des Auftrages.  
▪ Planung von  Präsenzveranstaltungen  
→  Es gilt, noch einmal die Perspektive von denjenigen einzunehmen, die zum  ersten Mal 
Kontakt zum Vorhaben bekommen: Beteiligungsgegenstand („Worum geht es eigent-
lich?“) und  Entscheidungsspielräume der Beteiligung, z.B. die Bewertung von Pla-
nungsalternativen, werden  in alltagsnaher Sprache grundlegend erklärt.  
→  Ausreichende  Pausenzeiten und/oder offene  Phasen ohne Input  oder Methodenein-
satz sind vorgesehen.   
9 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen 
der Stadt Münster (KIB), Info: https://www.muenster-barrierefrei.de/Info-KIB-Stand-01.10.2021.2.pdf 
16

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
→  Es werden niedrigschwellige Methoden eingesetzt, die davon ausgehen, dass Teilneh-
mende, die weder selber schreiben noch lesen möchten  oder können, Alternativen 
haben  und/oder aktiv Unterstützung erhalten (siehe unten zu Lotsinnen und Lotsen).   
→  Bei der Planung  wird eingeschätzt, ob es angesichts des Veranstaltungszwecks und 
der Zielgruppen notwendig ist, zusätzlich spezifische Formate und Termine für Men-
schen mit Behinderung anzusetzen –  das kann unmittelbar vor oder während der Ver-
anstaltung für die breite  Öffentlichkeit erfolgen oder zu einem anderen  Termin.  
→  Diese Formate sind so gestaltet, dass sie es insbesondere Menschen, die keine Erfah-
rung mit Planungsbeteiligung haben, möglich machen,  teilzunehmen. Das Angebot 
solcher spezifischen Formate  ist Teil der Veranstaltungsplanung.  Diese  können  auch 
angebunden an Gremien (wie zum  Beispiel  die KIB oder eine ihrer Arbeitsgruppen) 
oder in vertrauten Umgebungen der Zielgruppe  (zum Beispiel  in  entsprechenden  so-
zialen  Einrichtungen oder Treffpunkten)  stattfinden.   
→  Dazu sollen  Einführungen in das Beteiligungsthema in einfacher  Sprache und Führun-
gen durch Ausstellungen zur Veranstaltung oder das Plangebiet gehören.  
→  Die KIB  wird  über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung über das geplante 
Beteiligungsangebot rechtzeitig schriftlich informiert (Ort, Ziel, Ablauf) und kann bera-
ten oder Rückmeldung an die Verantwortlichen geben.  
→  Es sind Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaffen 
und veröffentlicht. Dabei  sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (ins-
besondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, gegebenenfalls  Sprechzeiten) be-
nannt.  
→  Interessierten, die am angebotenen Format vor Ort nicht teilnehmen können oder 
wollen, wird  per geeigneter Online-Beteiligung  oder im telefonischen oder persönli-
chen Gespräch  eine alternative Möglichkeit angeboten.  
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Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Abbildung 8: Feedback-Veranstaltung in Münsters Musikhalle Jovel (Miriam Juschkat) 
▪ Beauftragungen  
→  Im Rahmen der externen Auftragsvergabe wird eine inklusivere Beteiligung verankert 
(dazu ist  dieser Leitfaden  bereits Anlage zur Ausschreibung). Der Leitfaden  ist in allen 
Planungsphasen Bestandteil des Auftrages.  
→  Die Bereitstellung von Fachwissen, Ausstattung und personeller Unterstützung (zum  
Beispiel  Lotsenfunktion, siehe unten) für eine inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung ist 
geplant und bei den zuständigen Stellen (gegebenenfalls  extern) angefragt bzw. ver-
bindlich beauftragt.  
→  Externe  Beauftragte ohne inhaltliche Aufgaben, aber mit Gäste-Kontakt (Catering, Si-
cherheitsdienst  und so weiter) erhalten die Checkliste im  Anhang zur Beachtung als 
Anlage  zur Beauftragung.  
→  Mit Beauftragten, Kooperationspartnerinnen und  -partnern und  gegebenenfalls  Mit-
wirkenden, die eine Lotsenfunktion übernehmen sollen, wird die Beteiligung anhand 
des Leitfadens  vor dem öffentlichen Termin gemeinsam vorbereitet und das Vorgehen 
entsprechend verabredet. Dabei  werden Methodeneinsatz, Zeit- und Ablaufplanung, 
Stellplan, Moderation und Beiträge im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft und ge-
gebenenfalls  angepasst (zum Beispiel  angemessener Umfang der Folien, einfache 
Sprache  und so weiter).   
18

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
▪ Einladung und Öffentlichkeitsarbeit  
→  Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatorinnen  und Multiplikatoren  aus dem Feld der 
Arbeit mit und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung mit räumlichem oder in-
haltlichem Bezug zum  Planungsvorhaben werden vorab auf das Beteiligungsangebot  
hingewiesen. Dabei  wird der Bedarf an zusätzlichem Informationsmaterial abgefragt  
und dieses (gegebenenfalls  vorab) zur Verfügung gestellt.  
→  Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig über  
- Ziel, Ort und Zeit  
- Adressatinnen  und Adressaten, Barrierefreiheit und Rahmenbedingungen  
- Anreise, Möglichkeiten zur Anmeldung und Ansprechpersonen sowie   
- den möglichen persönlichen Nutzen der Beteiligungsmaßnahme  (Was kann sich für 
mich durch die Teilnahme verändern?)  informiert. Dazu werden neben einer zentralen 
Veröffentlichung im Internetangebot der Stadt Münster immer auch weitere Kanäle 
genutzt:  Info-Mail an entsprechende Verteiler oder zuvor identifizierte Akteurinnen  
und Akteure und Multiplikatorinnen  und  Multiplikatoren, Flyer, Plakate, Anschreiben  
im räumlichen Umfeld oder Pressemeldung  (barrierefreie Dokumente!) (siehe Infokas-
ten).  
→  Flyer, Plakate und andere analoge Informationsmittel sind kontrastreich mit geeigne-
ter Schrift (serifenfrei) gestaltet, in einfacher Sprache (siehe  Infokasten) und gegebe-
nenfalls  auch mehrsprachig gehalten. Sie sprechen die Menschen direkt an und ver-
mitteln  dabei den Grad der Gestaltbarkeit der Planungen durch die jeweilige Beteili-
gung.  
→  Presse und  Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und  Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise  konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der 
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert.  Dabei werden sie dazu 
motiviert  Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung auch zu veröffentlichen.  
→  Zur Anmeldung wird ein einheitliches Anmeldeformular (siehe  Anhang)  genutzt, das 
Angaben zu persönlichen  Unterstützungsbedarfen gezielt abfragt. Es werden Vorkeh-
rungen getroffen, benötigte Unterstützungsleistungen tatsächlich bereitstellen zu 
können, insbesondere  Vorbuchung von Übersetzung in deutsche Gebärdensprache 
(extern, mindestens  sechs Wochen Vorlauf
10) und  technischen Hilfsmitteln (in der Re-
gel  intern verfügbar11). Dafür kann eine verkürzte Anmeldefrist für Menschen mit Un-
terstützungsbedarf nötig sein.  
→  Ist für die Veranstaltung keine Anmeldung erforderlich,  sollte folgende Anmerkung 
hinzugefügt werden: Die Veranstaltung ist  barrierearm zugänglich. Sollten  Sie ei nen  
Bedarf für ba rrierefreie Sprache oder  ähnliches haben, können  Sie sich unter  folgenden  
10 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zu Gebärdensprachdolmetschenden im Intranet 
11 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zur technischen Hörunterstützung im Intranet 
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Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Kontaktdaten  melden.  Kontaktdaten werden entsprechend ergänzt. Der barrierearme 
Zugang ist durch die Umsetzung dieser Kriterien sichergestellt.  
→  Der Bedarf an  Maßnahmen zur Barrierefreiheit  wird frühzeitig ausgewertet, so dass 
zusätzliche Hilfsangebote bedarfsgerecht organisiert werden können.  
 
Barrierefreie  Dokumente und einfache Sprache  
 
Gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und ihrer deutschen Umsetzung  müssen  öffentliche 
Stellen  spätestens  seit September  2020 ihre Webseiten  und digitalen  Veröffentlichun-
gen barrierefrei zur  Verfügung stellen. Dies betrifft auch die Stadt Münster.  
Die Erstellung barrierefreier Dokumente  ist in der Stadtverwaltung Münster dezentral im  
jeweiligen Amt geregelt. Dabei geht es primär darum, dass Text und Bild zu Vorlese-Apps 
für Sehbehinderte  kompatibel sind. Weitere Informationen  dazu zum  Beispiel  im  
Leitfaden barrierefrei des DVBS e.V.: https://leitfaden-barrierefrei.dvbs-on-
line.de/mod/book/view.php?id=154&chapterid=341  
 
Einfache Sprache  gelingt mit etwas Übung auch Verwaltungsbeschäftigten: Es geht da-
rum, aussagekräftige und kurze Sätze zu bilden. Es wird alltagsnah formuliert und auf 
Fremdwörter verzichtet. Das ist auch gut für Kinder und andere, die (noch) nicht so gut  
deutsch lesen oder sprechen. Texte werden für Alle besser verständlich, wenn sie nicht zu 
viele Details enthalten.  Manches wird besser später mündlich erklärt.  
Leichte Sprache  ist eine besondere Form einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven 
Einschränkungen, die zudem mit Symbolbildern unterstützt wird. Hierfür braucht es eine 
zertifizierte Übersetzung. Das Ergebnis wird Betroffenen vorgelegt, die dieses testen und  
schließlich freigeben.  
 
▪ Anreise  
→  Bei Beteiligungsveranstaltungen wird ein Raum beziehungsweise  Standort gewählt, 
der für alle Menschen, insbesondere die identifizierten Zielgruppen gut erreichbar, 
zentral gelegen, zugänglich und bestenfalls für viele schon vertraut ist (zum Beispiel  
im Quartiers- und Stadtteilkontext).  
→  Es erfolgt eine gründliche Begehung. Dabei  werden Verkehrsanbindung und Zuwe-
gung mit betrachtet, bei  Abendveranstaltungen auch bei Dunkelheit. Die notwendige 
Beschilderung vor Ort wird geplant und hergestellt. Zusätzliche Blanko-Beschilderung 
kann ad hoc angepasst werden.  
→  Der Veranstaltungsort ist insbesondere im Umweltverbund  
→  per Dreirad/Fahrrad,  
→  zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,  
→  mit dem ÖPNV in zumutbarer Entfernung barrierefrei und gut erreichbar.  
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Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
→  Die Wegbeschreibungen für eine barrierefreie An- und Abreise (einschließlich Hinwei-
sen zu Behindertenparkplätzen, Haltestellen, dem  Weg von der Haltestelle  zum Ge-
bäude) stehen textlich und als Karte zur Verfügung.  
 
▪ Veranstaltungsort,  Eignung und  Gestaltung  
→  Der Raum wird bei einem Ortstermin anhand der Veranstaltungsplanung  frühzeitig 
auf die Barrierefreiheit und notwendige Maßnahmen zur Herstellung derselben über-
prüft. Die  Immobilienverantwortlichen werden informiert, dass die Möglichkeit der 
Mitnahme von Assistenzhunden gesetzlich garantiert wird.  
→  Der Veranstaltungsort hat mindestens einen gut auffindbaren barrierefreien Zugang. 
Gegebenenfalls  ist dieser für die Veranstaltung herzustellen. Hintertür- und Umweglö-
sungen für Mobilitätseingeschränkte  sind zu vermeiden.  
→  Alle für den Veranstaltungszweck zwingend zu nutzenden Räumlichkeiten (Arbeits-
gruppen-Räume, Ausstellung, Toiletten, Cateringbereich, Podium) sind stufen- und  
stolperfrei benutzbar. Gegebenenfalls  ist dies für die Veranstaltung herzustellen (Ein-
satz von Kabelbrücken, Matten, provisorischen Rampen  oder ähnlichem  bei Bedarf). In 
Ausnahmefällen (zum Beispiel  historische Bestandsgebäude vor Sanierung) sind die 
nicht für alle zugänglichen Bereiche anderweitig zugänglich zu machen (zum Beispiel  
per Videorundgang).  
→  Das Veranstaltungsteam überzeugt sich im Zuge  der Vorbesichtigung und noch ein-
mal vor Veranstaltungsbeginn von Ausschilderung, Lage und Zustand der Rettungs-
wege, insbesondere aus Sicht mobilitätseingeschränkter und sensorisch beeinträchtig-
ter Menschen. Es werden in Kooperation mit den Immobilienverantwortlichen ein 
Notfallplan / Sicherheitskonzept skizziert und vor Veranstaltungsbeginn mit dem ge-
samten Team des Abends in einer Einsatzbesprechung eine Aufgabenverteilung für 
Notfälle vereinbart.  
→  Wichtig: Für den Fall der Entfluchtung wird durch einzelne beauftragte Personen si-
chergestellt, dass niemand im  Gefahrenbereich zurückbleibt (insbesondere  Sanitär-
räume, Ruheräume). Auch für besonders vulnerable Gruppen oder Personen ohne 
ausreichende eigene Assistenz (zum Beispiel  Hochbetagte) werden gezielte Abspra-
chen getroffen, um  diese im Gefahrenfall von ihren  Plätzen wegzuführen.  
→  Es gibt frei wählbare Rollstuhlplätze und insbesondere  in Aufenthalts- und  Pausenbe-
reichen unterfahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu Stehtischen).  
→  Es gibt eine Ruhezone am Veranstaltungsort, die die Möglichkeit bietet,  sich zurück-
zuziehen, sich zu setzen und gegebenenfalls  Medikamente oder ähnliches  einzuneh-
men. Dazu wird möglichst ein schall- und sichtgeschützter Bereich genutzt und ent-
sprechend ausgestattet. Auf das Angebot wird deutlich hingewiesen, so dass dieser 
gut auffindbar ist.   
21

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
▪ Hilfsmittel  
→  Bei Beteiligungsveranstaltungen gibt es auf dem  Gelände und in Gebäuden Orientie-
rungshilfen zu zentralen  Orten der Veranstaltung (zum Beispiel Ausschilderung  mit 
Piktogrammen, farblichen  Markierungen) und Hinweise in einfacher Sprache zu wich-
tigen Informationen (Datenschutz und Fotografie, gewünschte Aktivitäten  zum Bei-
spiel  schriftliche Äußerung an Stellwänden, Ausfüllen von Fragebögen).  
→  Bei entsprechend vorab angemeldeten  Bedarfen (siehe oben  Einladung und Öffent-
lichkeitsarbeit) und bei größeren Veranstaltungen (> 30 Personen) ohne Anmelde-
möglichkeit  werden zusätzliche technische Hilfsmittel und weitere Unterstützungsan-
gebote bereitgestellt. Dazu gehören aktuell zum  Beispiel  (mobile) induktive Höranla-
gen und Gebärdensprachdolmetschdienste.  
→  Ansprechpersonen sind gut zu erkennen, zum  Beispiel  mittels eines gut sichtbaren 
Namensschildes, Ansteckbuttons, einer Weste oder ähnlichem (siehe  auch unten zu 
Lotsinnen und Lotsen).  
▪ Veranstaltungsablauf  
→  Inklusive Beteiligung erfordert Offenheit, Verständnis und Zeit zum  Zuhören, die bei  
Veranstaltungen von den organisatorisch Verantwortlichen nicht unbedingt aufge-
bracht werden können. Als ein Schlüsselelement wird der Einsatz von zusätzlichen so-
genannten  „Beteiligungslotsinnen  und  -lotsen“ nur zu diesem Zweck angesehen.  
→  Lotsinnen und Lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmende), die an einem gut erkennbaren zent-
ralen Platz am Veranstaltungsort zu finden und mittels Button/Weste oder ähnlichem  
zu erkennen sind, unterstützen bei der Orientierung, bei einzelnen Methoden der Be-
teiligung (zum Beispiel  Post-its beschreiben), dem Catering und in Notfällen. Vor Be-
teiligungsmaßnahmen, bei denen Lotsinnen und Losen eingesetzt werden, erfolgt 
eine Einweisung  zu Zielen, Ablauf und zu kompensierenden Barrieren, organisiert 
durch die Verantwortlichen.  
→  Die technischen Hilfsmittel zur Barrierefreiheit werden zweckgemäß eingesetzt und  
können bedient werden (zum Beispiel  Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen können  
bei dem Auf- und Abbau unterstützen.  
→  Alle Mitwirkenden, insbesondere die Moderation, werden vorab gut informiert und  
angehalten, während der Veranstaltung Hinweise zum Ablauf klar, verständlich und  
transparent  zu kommunizieren, durch alltagsnahe Sprache, Wiederholung und  klare  
Hinweise auf  verbliebene Barrieren.  
→  Mit inhaltlichen und organisatorischen Hinweisen von Teilnehmenden, die nicht den 
Beteiligungsgegenstand und die aktuelle Veranstaltung betreffen, wird ein konstrukti-
ver und zugewandter Umgang gesucht. Gegebenenfalls  können Aspekte in nachgela-
gerten Einzelgesprächen vertieft und/oder in einem Themenspeicher gesammelt wer-
22

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
den. Gegebenenfalls  wird auf thematisch offene Beteiligungsmöglichkeiten (zum Bei-
spiel  nach § 24 GO oder über die KIB-Arbeitsgruppen) nachvollziehbar hingewiesen, 
siehe beispielsweise  das  städtische Internetangebot unter:   
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung.html  
→  Während der Veranstaltung gibt es immer ein einfaches Verfahren, mit dem Rückmel-
dungen im Sinne einer Evaluation gegeben werden können. Die Ergebnisse werden 
ausgewertet und fließen in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusi-
ver Beteiligung insgesamt ein.  
▪ Moderation  
Der Moderation, die oft extern geleistet  wird (siehe  auch Beauftragung), kommt  eine beson-
dere Rolle zu, den inklusiven Charakter eines Beteiligungsprozesses beziehungsweise  einer 
Veranstaltung  zu leben und zu vermitteln. Sie wird von der Öffentlichkeit als Gastgeberin 
wahrgenommen.  
→  Sie soll die Räumlichkeiten vorstellen.  
→  Sie soll den Ablauf mit Pausenzeiten vorstellen.  
→  Sie soll die Rolle der Beteiligungslotsinnen und -lotsen vorstellen.  
→  Sie soll nicht zu vermeidende Barrieren kommunizieren.  
→  Sie soll die Ziele der Veranstaltung und (Zwischen-)Ergebnisse wiederholen und in  
möglichst einfacher Sprache zusammenfassen.  
→  Sie ist dafür verantwortlich, dass Rednerinnen und Redner und Podiumsgäste Hilfs-
mittel (zum Beispiel  FM-Anlage) korrekt anwenden, in alltagsnaher Sprache und ange-
messenem Tempo Inhalte vermitteln und Raum für Rückfragen gegeben ist.  
→  Sie ist dafür verantwortlich, dass Abbildungen für sehbehinderte Menschen beschrie-
ben werden.  
→  Sie muss  wissen, welche Informationen im Notfall  an das Publikum zu geben sind.  
▪ Nachgehende  Information  
→  Die Öffentlichkeit wird nach der Beteiligungsveranstaltung über die Ergebnisse  infor-
miert, weitere Beteiligungsangebote sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpart-
ner werden aufgelistet. Dazu werden neben der städtischen Homepage immer auch 
weitere Kanäle genutzt: Info-Mail (siehe oben), Flyer, Plakate, Anschreiben im räumli-
chen Umfeld und/oder Pressemeldung (barrierefreies Dokument).  
→  Die Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstaltenden bleiben mindestens drei Monate 
offen. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (immer per Tele-
fon plus E-Mail- oder Postadresse) zu benennen.   
→  Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatoren aus dem Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe 
von Menschen mit Behinderung, die gezielt für die Veranstaltung angesprochen wur-
den, werden auch gezielt über die Ergebnisse,  Nachfolgeveranstaltungen und politi-
sche Beschlüsse informiert. Dies geschieht unabhängig von der Teilnahme.  
23

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
▪ Bei diesen gezielt angesprochenen Akteurinnen  und Akteuren  und Multiplikatoren bezie-
hungsweise  in den Netzwerken wird (unabhängig von der Teilnahme) nachgefragt, inwie-
weit das Beteiligungsangebot annehmbar und geeignet war und ob beziehungsweise  wel-
che Verbesserungen nötig sind. Diese Informationen sollten,  in Erweiterung der Evaluation 
ebenfalls in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusiver Beteiligung ins-
gesamt einfließen.  
▪ Pflege dieses  Kriterienkatalogs  
→  Auf Basis der Anwendungserfahrungen und Evaluationsergebnisse werden diese ver-
bindlichen Anforderungen  in mindestens zweijährigem Abstand grundlegend über-
prüft und wo nötig fortgeschrieben.   
  
24

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
5. Weiterentwicklung der inklusiven Beteiligung in Münster 
Die verpflichtenden Kriterien in Kapitel 4 sind anspruchsvoll, aber sofort anwendbar und zum 
guten Teil schon erprobte Praxis – das hat auch der Einsatz der Beteiligungspilotinnen und 
-piloten gezeigt. Um sie routiniert wirksam werden zu lassen, braucht es jedoch nicht nur Kri-
terienkataloge, sondern auch wachsendes Wissen, personelle und technische Ressourcen so-
wie letztlich positive Erfahrungen, also gute Bedingungen für eine immer bessere Umsetzung. 
Inklusive Beteiligung steht für ein gelingendes Miteinander in einer vielfältigen Stadt. Wie das 
mittelfristig auf eine noch bessere Grundlage gestellt werden kann, versuchen die nachfol-
genden Empfehlungen an die Stadt Münster zu konkretisieren. 
Qualifizierung, Kriterien und Strukturen einer inklusiven Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Interessen von Menschen mit Behinderung zu erfassen, funktioniert nicht immer prob-
lemlos und erfordert immer wieder Lernbereitschaft und situative Offenheit. Aber: gute Betei-
ligung bedeutet, alle Interessen sollen artikuliert werden dürfen, sie sollen aufgenommen und 
verstanden sein. Das muss sich in der Haltung derjenigen, die Öffentlichkeitsbeteiligung ge-
stalten, widerspiegeln. Die inklusivere Stadt Münster schafft eine Atmosphäre bei der Beteili-
gung, die Unterschiedlichkeit geduldig zulässt und die Hemmschwelle sich einzubringen 
durch gezieltes Vorgehen bewusst senkt. Dazu stärkt sie das Wissen derjenigen, die Beteili-
gung umsetzen und unterstützt die inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung der Fachämter und 
anderer Stellen mittels zentraler Angebote und durch einen Pool von geschulten Beteili-
gungslotsinnen und -lotsen. Das Handeln der Stadt Münster wird im Sinne einer wachsenden 
Beteiligungskultur überprüft und angepasst, gute Erfahrungen werden übertragen. 
→ Die Verantwortlichen für inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung haben ein „Gesicht“, mit 
dem sie als Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderung einrichtungs- und the-
menübergreifend erkennbar sind. Nach innen – in die Verwaltung hinein – beraten sie 
zur Anwendung dieses Leitfadens.  
→  Alle, die in ihrem Bereich Beteiligungsprozesse verantwortlich gestalten oder daran 
mitwirken, sollen für eine inklusivere und empathische Haltung sensibilisiert werden. 
Dazu bietet die  Stadt Münster im Rahmen ihrer betriebseigenen Fortbildungsmöglich-
keiten entsprechende Angebote an.  
→  Mitarbeitende der Verwaltung, Studierende oder Ehrenamtliche  können sich freiwillig 
als Beteiligungslotsinnen und -lotsen schulen und erfassen lassen (Pool). Sie werden 
in Veranstaltungen eingesetzt, um die operative Umsetzung der inklusiveren Beteili-
gung sicherzustellen und auf besondere Anforderungen beziehungsweise  auf Fragen 
oder Unsicherheiten einzugehen (siehe  Kapitel  4). Lotsinnen  und Lotsen werden  darin  
geschult, einfach zu kommunizieren. Sie kennen grundlegend Ziel, Ablauf und Rah-
menbedingungen der Prozesse, Veranstaltungen  und Vorhaben, so dass sie kompe-
tent, empathisch und verlässlich unterstützen können. Als zusätzliches Servicepersonal 
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Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
werden Lotsinnen und Lotsen abhängig vom Veranstaltungsformat in einem Perso-
nenschlüssel von in der Regel 1:30 zu den erwarteten Gästen insgesamt eingesetzt 
(Richtwert).  
→  Interessierte Mitarbeitende,  die regelmäßig Öffentlichkeitsbeteiligung organisieren  
oder koordinieren, bilden einen verwaltungsinternen Qualitätszirkel, in dem sie sich in  
regelmäßigen Abständen über die eingesetzten Methoden und Praxiserfahrungen 
austauschen. Der Qualitätszirkel dient auch der (Weiter-)Entwicklung und dem Aus-
tausch von Materialien und Wissensbeständen (zum Beispiel  einheitliches Anmelde-
formular, Orientierungsplan in Leichter Sprache, Liste sehr gut geeigneter Veranstal-
tungsorte  und Weiteres).   
→  Im Rahmen eines jährlichen Austauschs über Methoden werden Externe, insbesondere 
Menschen mit Behinderung aus dem Projektkontext  dieses Leitfadens (Ehrenamtliche 
und Beiratsmitglieder)  und den Selbstvertretungsstrukturen hinzugezogen, um den 
Austausch zu erweitern. Das Treffen dient dazu, unterschiedliche Beteiligungsinstru-
mente vorzustellen und  zu bewerten, um darauf aufbauend die Übertragung und den 
Erfahrungstransfer/Fortbildungsangebote zu sichern. Der Qualitätszirkel erhält eine 
Geschäftsführung (Einladung, Materialsammlung oder ähnliches), die für diese Auf-
gabe in geringem Umfang Ressourcen einsetzen kann.  
→  Die Fortschreibung dieses Leitfadens  (siehe auch Kapitel 4)  wird von den Mitgliedern 
des Qualitätszirkels angestoßen und begleitet. Sie bringen die Erfahrungen mit der 
bisherigen Beteiligung und der Anwendung des Leitfadens  mit und nutzen die Rück-
meldungen aus den Beteiligungsverfahren, die sie durchführen. Die Fortschreibung  
sollte die jetzigen Kriterien anwendungsorientiert  weiter qualifizieren  und  den Leitfa-
den  inhaltlich erweitern, zum Beispiel  um Standards für digitale Beteiligung, die Betei-
ligung von Kindern, Jugendlichen und Familien und Weiteres.  Neu erkennbare Bedarfe 
und Schwerpunktsetzungen sind zu diskutieren.  
  
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Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Erreichen  und Gewinnen  von Beteiligungsinteressierten  
Die Stadt  Münster erreicht, ermutigt und unterstützt Menschen mit Behinderung immer bes-
ser  darin, ihr Recht auf Beteiligung wahrzunehmen. Dazu informiert die Stadt Münster früh-
zeitig und bedarfsgerecht über Planungen, Beteiligungsmöglichkeiten und deren Rahmenbe-
dingungen. Sie nutzt dazu verschiedene  Kommunikationswege, Formate und Gremien.  
Kommunale Beteiligungsportale  
Es ist heute üblich, dass Kommunen alle aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten und  eventuell 
interessante verwandte Angebote in einem zentralen Beteiligungsportal bündeln. Diese ha-
ben oft sehr einladende „sprechende“ Namen und Internetadressen wie  „Frankfurt fragt  
mich“,  „MEINung für KÖLN“ oder auch „Talbeteiligung“ (für Wuppertal). Hier gibt es oft direkt 
digitale Beteiligungsmöglichkeiten, Veranstaltungseinladungen und Infos über umfangrei-
chere Beteiligungsprozesse (inklusive der Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen). 
Auch ist oft eine Registrierung möglich, um sich beizeiten zu Vorhaben in  bestimmten The-
menfeldern oder Stadträumen informieren  zu lassen („Planning Alert“). Gerade für Menschen 
mit Behinderung ist im Projekt deutlich geworden, dass schon die bloßen Informationen über 
das Ob  von Beteiligungsmöglichkeiten sie nicht erreichen. Und es ist klargeworden, dass sie 
es nicht leisten können, für ihre tatsächliche Teilhabe essenzielle Informationen über das Wie, 
wann  und  wo  der Beteiligungsangebote von Webseiten verschiedener Ämter oder Projekt-
webseiten zusammenzusuchen.  
 
Abbildung 9: Logo der Wolfsburger Plattform “MeinWolfsburg” für Beteiligung und Engagement! 
Über ein öffentliches Beteiligungsportal, zum Beispiel  unter dem Namen „Münster gemein-
sam machen“, und gut recherchierte und gepflegte institutionelle Verteiler werden mehr 
Menschen erreicht und können gezielt für Beteiligung gewonnen werden.  
→  Netzwerke von Menschen  mit Behinderung, unter anderem  Initiativen, Vereine, 
Selbsthilfegruppen, Wohngruppen, Arbeitsstätten, inklusive Schulen und Ausbildungs-
stätten mit örtlichem oder inhaltlichem Bezug zum Beteiligungsanlass werden identifi-
ziert und entsprechende Verteiler geschaffen.  
→  Über die Verteiler wird das Angebot gemacht, sich persönlich auf einer Plattform zu 
registrieren, um regelmäßig über Öffentlichkeitsbeteiligung informiert und angefragt 
zu werden. Bei den Kontaktwegen zu dieser Plattform sollte die Möglichkeiten gege-
ben sein, persönlich Kontakte zu festen Ansprechpersonen aufnehmen zu können. Die  
27

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
Plattform muss regelmäßig beworben werden (zum Beispiel  auf Bildschirmen in Bus-
sen oder öffentlichen Gebäuden) und  das Team hinter dem digitalen Angebot sollte  
sich den Menschen auch persönlich bekannt machen. Adressatinnen und Adressaten 
sollten aktiv, individuell und gezielt angesprochen werden.  
→  Die Expertise bestehender Gremien der Mitwirkung mit vielen Teilnehmenden mit Be-
hinderung (insbesondere der KIB), die sich regelmäßig mit Beteiligung, Planung und 
Umsetzung beschäftigen, wird bei der Entwicklung von Beteiligungsmaßnahmen mit 
einbezogen  (zum Beispiel  beim Vortest von Fragebögen).  
→  Institutionalisierte Beteiligungsmöglichkeiten in bestehenden Gremien der Mitwir-
kung, an denen noch keine Menschen mit Behinderung teilnehmen  (zum  Beispiel  dem 
Jugendrat), werden in den Netzwerken der Behindertenhilfe bekannter gemacht.  
→  Für Beteiligungsangebote werden bekannte, gut  erreichbare  und  gut ausgestattete  
Orte als wiederkehrende Treffpunkte gewählt (zum Beispiel  Stadthäuser, Stadtteilbü-
ros).  
Ausstattung und Bedingungen  für Be teiligung  verbessern  
Die inklusivere Stadt  Münster verändert ihre Kultur der Beteiligung stetig und verlässlich. Die  
Leitorientierungen für gute Öffentlichkeitsbeteiligung  gelten für alle. Dafür müssen die ent-
sprechenden Bedingungen verbessert werden. Dazu gehören technische Ausstattungen, Ma-
terialien und fachliche Unterstützung durch Dritte, aber auch Präsenz in den Stadtteilen und  
Quartieren und barrierefreie Infrastrukturen.  
→  Für Beteiligungsverantwortliche stehen Ausstattung und Beratung  für die Umsetzung 
barrierefreier Beteiligung zur Verfügung, zum  Beispiel  eine FM-Anlage
12  für Menschen 
mit Hörschwierigkeiten an allen größeren Verwaltungsstandorten. Über eine Liste von 
Bezugsquellen (intern und extern) können diese möglichst einfach bezogen werden. 
Dazu sind gegebenenfalls  Rahmenverträge zu schließen, die die Vergabeseite verein-
fachen. Zusätzliche Ressourcenbedarfe, zum Beispiel  für Gebärdendolmetscherinnen  
und Gebärdendolmetscher, werden in der Finanzplanung für Öffentlichkeitsbeteili-
gung beziehungsweise  Planungsprozesse berücksichtigt.  
→  Dort wo Quartiersmanagement, Stadtteilzentren oder Gemeinwesenarbeit im Auftrag 
der Stadt Münster vor Ort sind, fungieren diese auch als Anlaufstellen für beteili-
gungsinteressierte Menschen (mit und ohne Behinderung). Die dort Tätigen erhalten 
ebenfalls entsprechende Schulungen, Unterstützung und Zugang zu Mitteln für die 
inklusivere Beteiligung im Alltag.   
12 Drahtlose Signalübertragungsanlagen, die Signale mit frequenzmodulierten Funksignalen (FM) übertragen. 
28

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
→  Mit öffentlichen Investitionen in Infrastrukturen, die (auch) der Beteiligung und Teil-
habe von Menschen mit Behinderung dienen, zum Beispiel  induktiven Höranlagen in  
städtischen Veranstaltungsräumen in den Stadtteilen, wird die Barrierefreiheit verbes-
sert beziehungsweise  hergestellt.  
→  Die Ausstattungshinweise in diesem  Leitfaden  werden fortgeschrieben.  
  
29

Projektbericht 
Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien und Empfehlungen für die Stadt Münster 
6. Ausblick 
Mit diesem Projektbericht und den hier entwickelten verbindlichen Kriterien und Empfehlun-
gen des Leitfadens Inklusive Beteiligung Münster, liegt ein Konzept vor, das anspruchsvoll, 
aber nicht weitreichend genug ist. Denn die hier festgehaltenen Kriterien fokussieren sich da-
rauf, Beteiligungsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung zu öffnen und zugänglicher 
zu machen. In der Münsteraner Stadtgesellschaft gibt es aber noch viele weitere Gruppen, die 
zu wenig Gelegenheit haben, ihre Perspektive einzubringen. Klassische Kommunikationswege 
und Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung erreichen auch andere „stille“ Gruppen nicht aus-
reichend und lassen ihre Ideen und Kritikpunkte, ihre Perspektiven und Potenziale ungehört. 
Dennoch hat die Stadt Münster mit diesem Projekt einen großen Schritt getan, um Möglich-
keiten auszuloten, ihre Öffentlichkeitsbeteiligung inklusiver zu gestalten. Mit einer konse-
quenten Umsetzung der hier festgeschriebenen Kriterien und Empfehlungen können Struktu-
ren und Verantwortlichkeiten geschaffen werden, die die Beteiligung der Öffentlichkeit in 
Münster weiter verbessern. Hier gilt es anzusetzen, umzusetzen und Erfahrungen zu sam-
meln. Der Dialogprozess mit den Menschen, an die sich die Beteiligung richtet, muss fortge-
setzt werden. Die dafür notwendigen Prozesse in den Planungsverfahren, der technischen 
Ausstattung und der Weiterentwicklung von Know-how und Sensibilität erfordern ein klares 
politisches Bekenntnis zur inklusiven Beteiligung. 
Den Beteiligungspilotinnen und -piloten und allen Engagierten und Interessierten in Münster 
wünschen wir, dass sie Wege finden und sich bahnen, um ihre Perspektiven weiterhin in die 
Stadtentwicklung einzubringen. Wir freuen uns, wenn dieser Projektbericht dazu einen Betrag 
leisten kann. 
30

Anhang 
• Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Vorlage für ein einheitliches Anmeldeformular
• Mitglieder des Beirates zum Projekt Leitfaden Inklusive Beteiligung 2022/23
• Selbstverständnis der Beteiligungspilot*innen
• Kompass für Beteiligungspilot*innen
• Ablauf für Beteiligungspilot*innen
31

Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Prozesse inklusiv gestalten 
Zu einem Vorhaben werden verschiedene 
Beteiligungsmöglichkeiten geplant (Prä-
senz und digital). 
Beteiligungsangebote sind frühzeitig an 
einer zentralen Stelle im städtischen Inter-
netauftritt und auch auf mindestens einem 
anderen Weg kommuniziert. 
Es sind mindestens zwei direkte Kontakt-
wege zu Verantwortlichen der Beteiligung 
öffentlich ersichtlich bereitgestellt, darun-
ter unter anderem Telefonkontakt. 
Bei Veröffentlichungen, digitaler oder 
schriftlicher Beteiligung sind einfache 
Sprache, klare Erläuterungen sowie die 
allgemeine Barrierefreiheit des Dokuments 
sichergestellt. 
Relevante Interessensgruppen wurden 
frühzeitig kontaktiert und werden im Ver-
fahren informiert gehalten. 
Bei der Finanzierungsplanung werden vor-
ab Kosten für die Herstellung der Barriere-
freiheit und niedrigschwellige Beteiligung 
berücksichtigt. 
Bei externen Auftragsnehmerinnen und 
Auftragnehmern wird im Rahmen der Auf-
tragsvergabe eine inklusivere Beteiligung 
verankert (siehe Beauftragung). 
Pressevertreterinnen und -vertreter sind 
über Ziele und Anstrengungen bezüglich 
inklusiverer Beteiligung informiert. 
Beauftragung 
Externes Fachwissen, Ausstattung und per-
sonelle Unterstützung für eine inklusivere
Öffentlichkeitsbeteiligung ist eingeplant, 
angefragt bzw. verbindlich beauftragt. 
Insbesondere externe Moderation und 
Gastrednerinnen und -redner werden ent-
sprechend beauftragt und instruiert. 
Die Checkliste und/oder der Leitfaden 
wird an weitere Beteiligte wie zum Beispiel 
Catering weitergegeben. 
Die Beteiligung und das Vorgehen werden 
anhand des Leitfadens gemeinsam mit 
Beauftragten, Kooperationspartnern und 
Kooperationspartnerinnen und gegebe-
nenfalls Lotsen und Lotsinnen vorbereitet. 
Planung von Präsenzveranstaltungen 
Die KIB wird rechtzeitig über das geplante 
Beteiligungsangebot informiert. 
Es gibt zusätzlich eine Möglichkeit zur On-
line-Beteiligung. 
Ausreichende Pausenzeiten sind einge-
plant. 
Es werden niedrigschwellige Methoden 
mit Alternativen für Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer, welche weder schreiben noch 
lesen möchten, angeboten.
Es gibt Einführungen in das Beteiligungs-
thema in Leichter Sprache und Führungen 
durch das Plangebiet oder zugehörige 
Ausstellungen. 
Gegebenenfalls nötige zusätzliche Formate 
und Termine für Menschen mit Ein-
schränkungen werden berücksichtigt und 
angeboten. 
Beteiligungsformate sind auch für Laiinnen 
und Laien leicht zugänglich. 
Einladung und Öffentlichkeitsarbeit
Einrichtungen und Netzwerke aus dem 
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von 
Menschen mit Behinderung mit Bezug 
zum Vorhaben sind auf das Beteiligungs-
angebot hingewiesen. 
Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig und 
über mehrere Kanäle auch über die 
Rahmenbedingungen der Beteiligungs-
maßnahme informiert (zum Beispiel 
Barrierefreiheit des Geländes, Gebärden-
übersetzung usw.). 
Flyer, Plakate und andere analoge In-
formationsmittel sind kontrastreich mit 
geeigneter Schrift (serifenfrei) in einfacher 
Sprache und gegebenenfalls mehrsprachig 
gestaltet. 
Pressevertreterinnen und Pressevertreter 
sind auch über Rahmenbedingungen be-
züglich inklusiver Beteiligung informiert. 
Für die Anmeldung wird ein einheitliches 
Anmeldeformular genutzt (siehe Anhang). 
Unterstützungsbedarfe können hier angege-
ben werden. 
Bedarfe an Unterstützungsleistungen 
werden frühzeitig auswertet und entspre-
chend organisiert. 
Die Einladung erhält auch Hinweise zur 
barrierefreien Anreise (siehe Anreise). 
Anreise 
Der Veranstaltungsort ist für alle Bevöl-
kerungsgruppen gut erreichbar, zentral 
gelegen sowie zugänglich und bestenfalls 
für viele schon vertraut , zum Beispiel im 
Kontext des Quartiers, in dem das Vorha-
ben geplant ist.. 
Die Rahmenbedingungen am Veranstal-
tungsort, inklusive Verkehrsanbindung und 
Zuwegung werden überprüft (gegebenen-
falls) auch bei Dunkelheit. 
Gute Auffindbarkeit aus Sicht der Nutze-
rinnen und Nutzer prüfen: Gegebenenfalls 
notwendige Beschilderung vor Ort wird 
geplant und angefertigt. 
Der Veranstaltungsort ist insbesondere im 
Umweltverbund 
►per Dreirad/Fahrrad,
►zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
►mit dem ÖPNV
in zumutbarer Entfernung, barrierefrei und 
gut erreichbar. 
Vor der Veranstaltung Kopiervorlage

Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Veranstaltungsort, Eignung, 
Gestaltung 
Der Raum wird bei einem Ortstermin früh-
zeitig auf die Barrierefreiheit und notwen-
dige Maßnahmen zur Herstellung dersel-
ben überprüft. 
Es gibt mindestens einen gut auffindbaren 
und ohne Umwege erreichbaren barriere-
freien Zugang. Gegebenenfalls wird dieser 
für die Veranstaltung hergestellt. 
Alle für den Veranstaltungszweck zwin-
gend zu nutzenden Räumlichkeiten sind 
stufen- und stolperfrei benutzbar. Gege-
benenfalls wird dies für die Veranstaltung 
hergestellt. 
Ausschilderung, Lage und Zustand der 
Rettungswege werden unter Berücksichti-
gung der verschiedenen Einschränkungen 
überprüft. 
Wichtig: Einzelne beauftragte Personen 
stellen im Fall der Entfluchtung sicher, dass 
niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt. 
Frei wählbare Rollstuhlplätze und unter-
fahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu 
Stehtischen) sind vorhanden. 
Ruhige Zonen am Veranstaltungsort, die 
die Möglichkeit bieten sich zurückzuzie-
hen, sind vorhanden und ausgeschildert. 
Hilfsmittel 
Es sind Orientierungshilfen auf dem Ge-
lände und in Gebäuden installiert. 
Zusätzliche technische Hilfsmittel und 
Gebärdensprachdolmetscherinnen und 
-dolmetscher sind nach Bedarf vorhanden. 
Veranstaltungsablauf 
Beteiligungslotsinnen und Beteiligungs-
lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmerinnen oder 
Teilnehmer) zur Unterstützung und zum 
Zuhören sind eingewiesen, vor Ort ersicht-
lich und ansprechbar. 
Die technischen Hilfsmittel zur Barriere-
freiheit sind zweckgemäß eingesetzt und 
können bedient werden (zum Beispiel 
Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen 
können bei dem Auf- und Abbau besten-
falls unterstützen. 
Alle Mitwirkenden sind angehalten, 
während der Veranstaltung Hinweise zum 
Ablauf klar, verständlich und transparent 
zu kommunizieren. 
Alle Mitwirkenden reagieren konstruktiv 
und zugewandt auf inhaltliche und organi-
satorische Hinweise, die nicht den Beteili-
gungsgegenstand betreffen. 
Rückmeldungen zur Veranstaltung können 
innerhalb eines einfachen Verfahrens ge-
geben werden (Evaluation). 
Die Rückmeldungen werden ausgewertet 
und bei weiteren Beteiligungsplanungen 
berücksichtigt. 
Moderation 
Die Moderation stellt die Räumlichkeiten 
vor. 
Die Moderation stellt den Programmablauf 
und die Pausenzeiten vor. 
Die Moderation stellt die Beteiligungslot-
sinnen und Beteiligungslotsen und deren 
Funktion vor. 
Die Moderation weist auf eventuell nicht 
zu vermeidende Barrieren hin. 
Die Moderation wiederholt die Ziele der 
Veranstaltung, die Zwischenergebnisse 
sowie die Ergebnisse und fasst diese in 
einfacher Sprache zusammen. 
Die Moderation achtet auf angemesse-
nes Tempo, alltagsnahe Sprache und die 
korrekte Anwendung von Hilfsmitteln auf 
dem Podium und achtet auf Raum für 
Rückfragen. 
Die Moderation beschreibt Abbildungen 
für Menschen mit Sehbehinderung bezie-
hungsweise. hält Vortragende dazu an. 
Die Moderation kennt Informationen für 
den Notfall und gibt sie gegebenenfalls an 
das Publikum weiter. 
Nachgehende Informationen 
Die Öffentlichkeit ist über mehrere Kanäle 
über Ergebnisse, weitere Veranstaltungen 
und Ansprechpartnerinnen und Ansprech-
partner informiert. 
Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstal-
tenden sind mindestens drei Monate, über 
zwei verlässliche Kontaktwege, darunter 
Telefon, offen. 
Einrichtungen und Netzwerke aus dem 
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von 
Menschen mit Behinderung, mit Bezug 
zum Vorhaben werden gezielt über Ergeb-
nisse und Folgeveranstaltungen informiert. 
Gezielt angesprochene Multiplikatorinnen 
und Multiplikatoren und Netzwerke wer-
den nach nötigen Verbesserungen gefragt. 
Während der Veranstaltung Nach der Veranstaltung

Stadt Münster Stadtplanungsamt – Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung, Wissenschaftsstadt 
Mitglieder des Beirates zum 
Projekt Leitfaden Inklusive Beteiligung 2022/23 
Anrede Name Institution und Rolle (Auswahl) 
Herr Michael Angly Sprecher der Gruppe "Wir Menschen mit Lern-
schwierigkeiten" (WiM) 
Herr Dr. Gerhard Bonn Ordentliches Mitglied der Kommunalen Senioren-
vertretung, ordentliches Mitglied der Kommission 
zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen 
zugleich Beteiligungspilot*in 
Frau Elke Falk Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen der Stadt Münster 
Frau Meike Janssen Stadt Münster Stadtplanungsamt / Öffentlichkeits-
arbeit, Planungskommunikation 
Herr Karsten Kirschke Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen / FSP – Für Soziale Teilhabe und Psychische 
Gesundheit e.V. 
zugleich Beteiligungspilot*in 
Frau Clara Lenkeit (geb. 
Schmersträter) 
Stellv. Mitgl. Kommission zur Förderung der Inklu-
sion von Menschen mit Behinderungen / JIPA e.V. 
Herr Hanno Liesner Ordentliches Mitglied der Regionalkonferenz zur 
Weiterentwicklung der Lebenswelten von Men-
schen mit geistiger Behinderung / Funky e.V. Vor-
standsvorsitzender 
Frau Julia Roos KatHO NRW Standort Münster Institut für Teilha-
beforschung 
Frau Ursula Roßmöller Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen 
zugleich Beteiligungspilot*in 
Frau Doris Rüter Beauftragte der Stadt Münster für Menschen mit 
Behinderung / Stadt Münster Sozialamt 
Frau Katharina Thomalla Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau / Öf-
fentlichkeitsbeteiligung Fahrradbüro 
Frau Jeannette Thier Beratendes Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen / Ev. fabi münster: Begleitung Gruppe "Wir 
Menschen mit Lernschwierigkeiten" (WiM) 
Frau Petra Töns Ordentliches Mitglied der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderun-
gen zugleich Beteiligungspilot*in 
Frau Christel Vissing Stadt Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Be-
auftragte für bauliche Barrierefreiheit 
Frau Sonja Walijy Stellv. Vorsitzende Integrationsrat / Beratendes 
Mitglied der Kommission zur Förderung der Inklu-
sion von Menschen mit Behinderungen 
Ratsherr Harald Wölter Vorsitzender der Kommission zur Förderung der 
Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Mit-
glied des Rates der Stadt Münster

Ich bin ein*e Beteiligungspilot*in. 
Als Beteiligungspilot*in bin ich wichtig für die Stadt Münster. 
Ich besuche und beobachte die Beteiligungs-
Veranstaltungen, zu denen ich mich angemeldet habe. 
Alle sollen sich beteiligen können. Ich muss aber nicht 
mitdiskutieren. 
Ich bewerte die Beteiligungs-Veranstaltung. Ich nehme auf, 
was gut und nicht gut gelaufen ist. Hierbei achte ich vor allem 
auf Inklusion. 
Ich notiere mir meine Eindrücke. Dazu nutze ich den Kompass. 
Ich gebe sie an STADTRAUMKONZEPT weiter.

Kompass für Beteiligungspilot*innen 
Dieser Kompass wird aufgefüllt von: 
Ich achte besonders auf:

Vor der Veranstaltung 
Das ist vor der Veranstaltung wichtig: 
Ich war gut über die Veranstaltung informiert. Zum Beispiel über den Anlass und 
das Ziel der Veranstaltung. 
Ich fühlte mich angesprochen von der Veranstaltung. Ich habe Lust gehabt die 
Veranstaltung zu besuchen. 
Ich habe die Veranstaltung gut erreicht und gefunden. 
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen 
oder behindert hat.)

Während der Veranstaltung 
Das ist während der Veranstaltung wichtig: 
Ich wurde gut über den Ablauf informiert. Ich wusste zum Beispiel wer gerade 
spricht. Ich wusste was das Ziel der Veranstaltung ist. 
Ich konnte der Veranstaltung gut folgen. Ich wusste zum Beispiel warum etwas 
passiert. 
Ich konnte meine Sichtweise gut einbringen. 
Ich konnte meine Meinung sagen. 
Ich konnte gut mitbestimmen. 
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen 
oder behindert hat.)

Während der Veranstaltung 
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen 
oder behindert hat.)

Nach der Veranstaltung 
Das ist nach der Veranstaltung wichtig: 
Ich weiß was die Ergebnisse der Veranstaltung sind. 
Ich weiß, was mit den Ergebnissen passiert. 
Ich weiß, wie ich mich weiter einbringen kann. 
Das sind meine Erfahrungen. (Wichtig ist zu schreiben warum etwas geholfen 
oder behindert hat.)

Abschließend ganz allgemein 
Geholfen hat mir: 
Behindert hat mich:

Stadt Münster, Stadtplanungsamt 2023

Beschlussvorlage

14117 Zeichen

V/0653/2023 
V/0653/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Münster gemeinsam machen – mit dem „Leitfaden Inklusive Beteiligung„ die mitgestaltende 
Öffentlichkeitsbeteiligung in Münster stärken 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.03.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Vorberatung 
   13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar-
beitsförderung 
Vorberatung 
   18.03.2024 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung 
   17.04.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   18.04.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   24.04.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   24.04.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die weitere Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung für alle Bevölkerungsgruppen im Sinne ei-
nes inklusiven Ansatzes durch den neuen „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ (Anlage 1) wird 
begrüßt. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ in einem partizipa-
tiven Prozess mit Menschen mit Behinderung entwickelt wurde.  Das große Engagement der 
ehrenamtlichen „Beteiligungspilotinnen und -piloten“ sowie des begleitenden temporären 
Fachbeirats wird gewürdigt. 
 
3. Die im Projektbericht als Leitfaden und Checkliste formulierten „verbindlichen Kriterien für in-
klusive Beteiligung“ (Anlage 2) werden bei der Stadt Münster eingeführt. Externen Vorhaben-
trägern wird dieses Konzept für ihre Angebote empfohlen. 
 
Stadtplanungsamt 
 
28.02.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Gottw ald-Kobras 
Telefon: 492-6137 
Gottw ald-Kobras@stadt-
muenster.de 
 
Herr Prof. Dr. Hauff  
Telefon: 492-6135 
HauffTho@stadt- 
muenster.de

- 2 - 
V/0653/2023 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung von neuen mobilen Anlagen zur Hörunter-
stützung (kompakte FM-Anlagen) zu prüfen, um deren Einsatz durch die Fachämter bei de-
zentralen Beteiligungsveranstaltungen zu erleichtern und so die Zugänglichkeit für Menschen 
mit Höreinschränkungen zu verbessern. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung der Umsetzung des „Leitfadens Inklusive Betei-
ligung“ eine gut anwendbare, niedrigschwellige Evaluation der Beteiligungsangebote der Stadt 
Münster zu etablieren und hierzu in 2025 zu berichten. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Projektbericht formulierten „weiteren Empfehlungen“ 
(Anlage 1, Kapitel 5) mit den Evaluationsergebnissen abzugleichen und zu prüfen, zum Bei-
spiel hinsichtlich der Schulung sogenannter Beteiligungslotsinnen und -lotsen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zunächst keine. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage und Zielstellung: 
Im Prozess der MünsterZukünfte wurde als Querschnittsaufgabe integriert bearbeitet, „wie eine ver-
bindliche und systematische Bürgerbeteiligung als Instrument des Verwaltungshandelns etabliert 
werden kann“. Ein zentraler Befund der Standortbestimmung war, dass verschiedene Gruppen der 
Stadtgesellschaft mit den bisher  gängigen Beteiligungsformaten in der Regel weniger gut erreicht 
werden. Andererseits wurde bereits eine Vielzahl innovativer Beteiligungsangebote erprobt (siehe 
V/0553/2021, insbesondere Anlage 1).  
 
Als ein zentraler Handlungsansatz kristallisierte sich demzufolge heraus, die Vielfalt der Perspektiven 
und damit auch die Legitimation un d Qualität der Beteiligungsergebnisse zu vergrößern, indem die 
bisher „stillen“ Gruppen regelmäßig besser eingebunden werden, der sogenannte inklusive Ansatz. 
Hierzu wurden zunächst allgemeine Grundsätze und Qualitätsstandards in Form der 
„Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“ entwickelt – unter dem Leitmotiv „Kom-
munikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“. Diese liegen auch in Leichter Sprache vor 
(Anlage 3). Das Ziel der Kooperation und Koproduktion mit Bürgerinnen und Bürgern und der Stadt-
gesellschaft insgesamt prägte schließlich auch das Motto „MünsterZukünfte gemeinsam machen“. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat die Verwaltung mit seinem Beschluss zu V/0553/2021 vom 09.02.2022 
unter 6. konkret beauftragt, „dafür Sorge zu tragen, dass [...] auch Bevölkerungsgruppen, die durch 
die gängigen Verfahren nicht gut erreicht werden, auf geeignete Weise einbezogen werden“. Die Ver-
besserungspotenziale und Zugangsschranken sind für verschiedene Gruppen sicher unterschiedlich; 
für Kinder und Jugendliche (Ansätze für diese Gruppe wurde parallel in einem anderen Projekt mit 
dem Deutschen Institut für Urbanistik untersucht) sind es beispielsweise andere als für Menschen mit 
Behinderung oder solche mit Migrationsvorgeschichte.  
 
Hierzu liegen bundesweit Erfahrungen vor, die zeigen, dass „schwer erreichbare Zielgruppen“ kein 
lokalspezifisches Phänomen sind (s. z.B. https://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/themen-
diskurse/schwer-erreichbare-zielgruppen/). Die Ansatzpunkte für Verbesserungen hängen allerdings 
von lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten ab. Dies wurde für Münster in einem partizipativen 
Projekt zunächst für und mit Menschen mit Behinderung untersucht, dabei konnte auf die freundliche 
Unterstützung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
und der zuständigen Beauftragten für Menschen mit Behinderung gesetzt werden. 
 
So entstanden ist der neue „Leitfaden Inklusive Beteiligung“, der hiermit vorgelegt wird (Anlage 1).

- 3 - 
V/0653/2023 
 
Zu 1. 
Der Rat hat mit dem Beschluss zu V/0553/2023 die Verwaltung beauftragt, dafür zu sorgen, „dass im 
Sinne eines inklusiven Ansatzes analoge und digitale Beteiligungsangebote so gestaltet werden, dass 
sie grundsätzlich für alle Bevölkerungsgruppen nutzbar und zugänglich sind“. Mit dem „Leitfaden In-
klusive Beteiligung“ liegt nun erstmals ein münsterspezifischer Kriterienkatalog vor, der nicht nur für 
Menschen mit Behinderung, sondern für Alle die Zugänglichkeit von Beteiligungsangeboten nachhal-
tig verbessern soll. Die partizipative Entwicklung der Handreichung, die Begegnung von Freiwilligen 
und Beteiligungsverantwortlichen sowie die interne und öffentliche Thema tisierung der Verbesse-
rungspotenziale haben bereits zur Stärkung dieser zentralen Qualität guter Partizipation beigetragen. 
Im Projektbericht heißt es hierzu: „ Möglichkeiten für Engagement und eine gute Beteiligung sind eine 
wesentliche Bedingung für die G estaltung einer inklusiveren Lebenswelt für Alle, eine gute Verwal-
tung und gelebte Demokratie!“ (Anlage 1, S. 5). 
 
Zu 2.  
Im Projektverlauf fiel rasch die Entscheidung, dass nur Betroffene wirklich beurteilen können, wie ge-
eignet und zugänglich Beteiligung sangebote in Münster für Menschen mit Behinderung sind. Pate 
stand hier auch der Grundsatz der UN -Behindertenrechtskonvention „Nichts über uns ohne uns!“. 
Erfreulicherweise konnten durch Unterstützung und über die Netzwerke der Kommission zur Förde-
rung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) sowie der Beauftragten für Menschen mit 
Behinderung der Stadt Münster Freiwillige gewonnen werden, insgesamt 39 Personen: 23 Frauen 
und 16 Männer nahmen teil. Sie wurden von dem für das Projekt beauftragten F achbüro in Work-
shops auf die Aufgabe vorbereitet und mit einem kleinen Kriterienkatalog ausgerüstet.  
 
Sie haben dann – selbstständig oder in einzelnen Fällen in der Gruppe und begleitet – allgemeine 
Angebote der Stadt Münster zur breiten Bürgerbeteiligung besucht und bewertet. Dabei ist frühzeitig 
deutlich geworden, dass diese Möglichkeit bei ihnen so gut wie nicht bekannt war und wie fordernd es 
für manche von ihnen schon sein kann, solche Termine in ihren Alltag zu integrieren und bislang 
i.d.R. unbekannte Orte in der Stadt aufzusuchen. Aufgrund ihrer Pionierarbeit wurden sie im Projekt-
kontext „Beteiligungspilotinnen und -piloten“ genannt. In einem Abschlussworkshop wurden ihnen die 
wichtigsten Erkenntnisse aus der Auswertung ihrer Rückmeldungen vorgestel lt, mit ihnen diskutiert 
und gemeinsam erste Empfehlungen für eine gute Verwaltungspraxis zur Inklusiven Beteiligung for-
muliert.  
 
Das Projekt wurde durch einen temporären Fachbeirat begleitet, der Mitglieder und Vorsitzenden der 
KIB, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderung sowie aus Wissenschaft 
und Verwaltung umfasste. Die Entwicklungen der Kriterien und Empfehlungen sowie der Projektver-
lauf wurden durch das Gremium in mehreren Sitzungen kritisch diskutiert. Das gesamte Vorgehen ist 
in Kapitel 2 des Projektberichts geschildert (Anlage 1). Allen Engagierten ist ausdrücklich zu danken.  
 
Zu 3.  
Kernanliegen dieser Vorlage ist, die im Projekt methodisch mit und von Betroffenen entwickelten 
„Verbindlichen Kriterien für inklusive Beteiligung“ (Anlage 2, inkl. Checkliste in komprimierter Form) 
für städtische Angebote in Kraft zu setzen und so für die Zukunft entsprechende Qualitätsstandards 
zu etablieren. Verwaltungsintern werden von den projektbeteiligten Dezernaten geeignete und zielfüh-
rende Schritte zur Bekanntmachung und breiten Umsetzung unternommen. Die Stadt Münster gibt 
diese verbindlichen Kriterien an Unterauftragnehmerinnen weiter. Sie wirkt auch überall, wo sie nicht 
die Verantwortung für Beteiligungsangebote trägt, also bei pr ivaten und öffentlichen Planungs- und 
Vorhabenträgern (z.B. von Bund und Land) darauf hin, dass diese bei Projekten im Stadtgebiet die 
Kriterien/Checkliste entsprechend anwenden. Die Kriterienliste ist nicht abschließend, sondern als 
dynamisches Dokument zu verstehen (siehe unten).

- 4 - 
V/0653/2023 
 
 
Abbildung 1: Ansatzpunkte für eine inklusive Beteiligung im partizipativen Prozess (StadtRaumKonzept)  
 
Zu 4. 
Der Projektverlauf und der Kontakt der Beteiligungspilotinnen und -piloten (und des Projektteams) mit 
den für die getesteten Beteiligungsangebote zuständigen Verwaltungsbeschäftigten haben zu Lerner-
fahrungen auf allen Seiten geführt. Ein verwaltungsinterner Befund ist, dass die Ausstattung mit und 
Verfügbarkeit von gängigen Hilfsmitteln verbessert werden könnte. So sind die vorhandenen Anlagen 
zur Hörunterstützung für die Ämter von Planungs- und Umweltdezernat, die viel Öffentlichkeitsbeteili-
gung anbieten, nur schwer erreichbar und schlecht transportabel; neuere am Markt erhältliche Model-
le mobiler FM-Anlagen erscheinen geeigneter. Diese Hilfsmittel dürften im Zuge des demografischen 
Wandels und zunehmender Anteile Hochbetagter an Bedeutung gewinnen. Die zusätzliche Neube-
schaffung und der Ersatz älterer Geräte sowie die Ausstattung der vers chiedenen großen Verwal-
tungsstandorte auch zum mobilen Einsatz wären zu prüfen. Dabei sollen die KIB und der DSB Müns-
ter (Verein der Hörbehinderten Münster und Münsterland) einbezogen werden. Es sollen für die Bera-
tungen zum Haushalt 2025 Vorschläge vorgelegt werden. 
 
Zu 5. und 6. 
Mit dem Beschluss zu V/0553/2021 vom 09.02.2022 hat der Rat der Stadt Münster unter 7. die Ver-
waltung bereits beauftragt, „partizipatorische Verfahren für die Evaluation der bisherigen Münsteraner 
Prozesse der mitgestaltenden Öffe ntlichkeitsbeteiligung zu entwickeln“. Hierzu wurden bereits ver-
schiedene spezifische Evaluationsschritte initiiert (z.B. Evaluation von Stadtforen, wissenschaftliche 
Begleitung von Modellvorhaben digitaler Kinder- und Jugendbeteiligung ePart MS-Lab).  
 
Es gilt damit nachzuzeichnen, wie es gelingt, die mit dieser Vorlage vorgelegten Standards inklusiver 
Beteiligung zur Anwendung zu bringen und zu etablieren. Die Evaluationen müssen datensicher und 
– sowohl für die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner als auch die im Einzelnen verant-
wortlichen Verwaltungsbeschäftigten – niedrigschwellig und unkompliziert nutzbar sein. Hier bieten 
sich heute digitale Methoden an, ggf. müssen jedoch unter Inklusionsaspekten auch noch verschie-
dene analoge Alternativen bzw. Hilfen zum Ausfüllen vorgehalten werden. Teilnehmenden eine ge-
eignete Möglichkeit der Rückmeldung zu geben, ist im Leitfaden verbindlich festgehalten. 
Das beauftragte Fachbüro hat die neu entwickelten „verbindlichen Kriterien“ (Anlage 2) als unmittel-
bar umsetzbar beurteilt (Anlage 1, S. 25 oben). Dies wäre im Rahmen der beabsichtigten breiten Eva-
luation von Beteiligungsangeboten begleitend nachzuhalten.

- 5 - 
V/0653/2023 
 
Darüber hinaus wurden „weitere Empfehlungen“ (Anlage 1, Kapitel 5, ab Seite 25) formuliert, die aus 
den Projekterfahrungen heraus knappe Hinweise für die zukünftige Erweiterung verbindlicher Krite-
rien, aber auch die Weiterentwicklung interner Prozesse und Strukturen geben, zum Beispiel: 
 
 Benennung von Ansprechpersonen für inklusive Beteiligung nach innen und außen, 
 Schulung von Mitarbeitenden und Beteiligungslotsinnen und -lotsen, 
 Bildung eines verwaltungsinternen Qualitätszirkels, 
 Zusammenstellung von Verteilern von potenziell interessierten Einrichtungen, Gruppen 
und Netzwerken für und von Menschen mit Behinderung, 
 Einbezug der KIB und anderer Gremien in die Konzeption von Beteiligung oder 
 Einbindung von Quartiersmanagements und Stadtteiltreffpunkten. 
 
Diese Empfehlungen sind im Rahmen der Evaluation mit zu berücksichtigen und weiterzuverfolgen. 
Dies ist a uch als erster Ansatz für die fundierte zukünftige Fortschreibung des „Leitfadens Inklusive 
Beteiligung“ zu sehen, der als „lernendes Dokument“ zu verstehen ist. 
 
 
Die Erfahrungen und Empfehlungen aus dem partizipativen Projekt „Leitfaden Inklusive Beteili gung“ 
werden in die allgemeinen Schritte zur systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteili-
gung für Münster (s.o.) einfließen. Dies betrifft beispielsweise auch die Einrichtung eines nied-
rigschwelligen zentralen Beteiligungsportals im Internetangebot der Stadt, das alle Partizipationsmög-
lichkeiten immer aktuell bündelt (vgl. Anlage 1, S. 27). 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat  
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Projektbericht „Leitfaden Inklusive Beteiligung“ 
Anlage 2: Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung / Checkliste (Auszug aus Anl. 1) 
Anlage 3: Leit-Orientierungen für eine Gute Öffentlichkeits-Beteiligung in Leichter Sprache

Anlage A

4839 Zeichen

Anlage A zur V/0653/2023 
Kurzüberblick 
Mit ihrem Zukunftsprozess hat die Stadt Münster sich auf den Weg gemacht, systematisch eine 
mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher zu stellen, gerade im dynamischen Bereich der 
Stadtentwicklung. Zentral ist dabei der sogenannte „inklusive Ansatz“, d.h. Gruppen der Stadtge-
sellschaft, die bislang nicht gut erreicht werden, aktiv einzubinden. Ein wichtiger Baustein ist der 
neue „Leitfaden Inklusive Beteiligung“, der von und mit Menschen mit Behinderung entwickelt 
wurde und jetzt vorliegt. Er definiert „Kriterien für eine inklusive Beteiligung“, die für die Stadt 
Münster verbindlich in Kraft gesetzt werden sollen und benennt weitere Handlungsansätze und 
Schritte. Damit wird auch ein Beitrag geleistet zum Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklu-
siven Stadt“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dem Beschluss zu V/0609/2022 hat der Rat der Stadt folgende stadtstrategische Handlungs-
schwerpunkte benannt: 
 
 Klimaneutralität 
 
 Leistbares, nachhaltiges Wohnen 
 
 Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität 
 
 Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung 
 
Diese „Handlungsfelder sind als dezernats- und ämterübergreifende Arbeitsprioritäten in einem 
mittelfristigen Zeitraum für die Verwaltung zu verstehen [...]“. 
 
Dabei ist zu beachten, dass die drei erstgenannten Ziele die wesentlichen Maßstäbe der weiter-
hin dynamischen Stadtentwicklung darstellen und die Planungen und Maßnahmen der Stadt 
Münster in einem mittelfristigen Zeitraum bis zur angestrebten Klimaneutralität leiten werden. 
 
Ganz wesentlich kommt es dabei auf den Einbezug und die Mitwirkungsbereitschaft der Bürge-
rinnen und Bürger sowie Akteurinnen und Akteure der Stadtgesellschaft an. Es gilt, „Gute Stan-
dards“ für Öffentlichkeitsbeteiligung umzusetzen und entsprechende Möglichkeiten zur Umgestal-
tung zu eröffnen (V/0553/2021 in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 09.02.2022).  
 
Der Leitfaden Inklusive Beteiligung leistet zudem ab sofort einen wesentlichen Beitrag zum Ziel 
„Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung“, in dem er die Perspektiven von Menschen mit Behin-
derung für die Stadtentwicklung ernst nimmt und erschließt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG  
0901 
Bezeichnung der PG  
Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Die Umsetzung der „verbindlichen Kriterien einer inklusiven Beteiligung“ (Beschlusspunkt 3.) er-
folgt zunächst aufkommensneutral. Zukünftige Bedarfe für Hilfsmittel und z.B. freie Budgets zur 
unkomplizierten Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung in der 
Öffentlichkeitsbeteiligung sollen für den Haushalt 2025 geprüft werden; s. Beschlusspunkte 4.-6. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und UN-Behindertenrechtskonvention, die 
die UN-Menschenrechtsabkommen mit Blick auf diese Zielgruppe konkretisiert, ist für Menschen 
mit Behinderung der Zugang zur Wahrnehmung bürgerlicher Rechte zu gewährleisten und soweit 
möglich Chancengleichheit herzustellen. Die Stadt Münster hat sich dem besonders verpflichtet 
und wirkt gemäß Beschluss zu V/0125/2013 „darauf hin, dass die Ziele, Grundsätze und Maß-
nahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksich-
tigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt“. Dazu wurde die Ver-
waltung verpflichtet, „bei allen städtischen Maßnahmen, insbesondere bei der Entwicklung und 
Weiterentwicklung von Grundsatzplanungen, Projekten und neuen Angeboten, das Leitziel der 
Inklusion zu berücksichtigen“. Das ist im Rahmen der MünsterZukünfte und hier insbesondere der 
systematischen Weiterentwicklung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen unmittelbar zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention und den damit verbundenen inklusionspolitischen Zielen der Stadt 
Münster bei. Sie berücksichtigen, dass im Zuge der demographischen Entwicklung zunehmend 
breitere Kreise der Bevölkerung von altersbedingten Einschränkungen betroffen sein können. Sie 
verbessern den Zugang zu städtischen Angeboten auch für Menschen mit noch niedrigem 
Sprachniveau im Deutschen.

Anlage 2 Verbindliche Kriterien inklusiver Beteiligung

32381 Zeichen

Leitfaden Inklusive Beteiligung –  
Verbindliche Kriterien für die Stadt Mün
 
 
ster 
 
 
 
 
 
 
Unveränderter Auszug aus dem Projektbericht Leitfaden Inklusive Beteiligung , Kapitel 4 
 
Dortmund / Münster, Januar 2024

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
2 
 
4. Verbindliche Kriterien für inklusive Beteiligung 
Bei Planungs-und Realisierungsprozessen zu städtischen Vorhaben sind gute Kommunikation 
und Öffentlichkeitsbeteiligung keine Nebensache. Die 2022 vom Rat der Stadt beschlossenen 
"Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung“8 fordern dazu auf „jeweils ein 
grundlegendes Beteiligungskonzept“ zu haben.  
Im Sinne des Projektes ist dieser Leitfaden darauf ausgelegt, sich insbesondere an Menschen 
mit Behinderung und ihren Bedürfnissen zu orientieren und zukünftige Beteiligungskonzepte 
dementsprechend zu qualifizieren. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von 
ihren persönlichen Fähigkeiten und Einschränkungen Gelegenheit zu geben, die eigenen In-
teressen, Fragen und Bedürfnisse einzubringen.  
Um dies zu gewährleisten, gelten nachfolgende verbindliche Kriterien (auch in Form einer 
Checkliste im Anhang) für diejenigen, die Beteiligungsprozesse und/oder die Planung, Durch-
führung und Nachbereitung von einzelnen Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung der 
Stadt Münster verantworten oder mitgestalten. 
Inklusive Beteiligung in der Stadt Münster anhand verbindlicher Kriterien gestalten 
 Prozesse inklusiv gestalten 
→ In der Regel werden anlässlich eines Vorhabens (zum Beispiel Umbau eines zukünfti-
gen Stadtteilzentrums) mehrere Angebote geplant, um Bürgerinnen und Bürger zu 
beteiligen: Standard ist heute in der Regel schon, zumindest 1 Präsenzveranstaltung 
anzubieten und 1 digitale Beteiligungsmöglichkeit (zum Beispiel für diejenigen, die 
erstere nicht wahrnehmen konnten). Auch ist mit weiteren Anregungen auf verschie-
denen Wegen zu rechnen, sobald ein Vorhaben bekannt wird. Dabei ist sicherzustel-
len, dass Menschen mit Behinderung angemessene Möglichkeiten eröffnet werden, 
Vorhaben und Verfahren nachzuvollziehen und sich einzubringen.  
→ Es werden Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaf-
fen und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege 
(insbesondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, Sprechzeiten) benannt. 
→ Standard ist auch, der Öffentlichkeit im weiteren Verlauf zurück zu spiegeln, welche 
Anregungen aus der Beteiligung hervorgegangen sind und inwieweit diese aufgegrif-
fen wurden. Die Information politischer Gremien über öffentliche Sitzungsvorlagen 
genügt diesem Anspruch nicht. Gerade bei größeren Vorhaben und mehrstufigen Pro-
zessen ist auch dieser Schritt sinnvollerweise nicht als reine Information, sondern in-
teraktiv zu gestalten.   
                                                 
8 vergleiche Stadt Münster: "Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung – Kommunikation, Partizi-
pation und Koproduktion in Münster", online unter:  
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung/leitorientierungen

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
3 
 
→ Es wird frühzeitig und gebündelt an einer zentralen Stelle im städtischen Internetan-
gebot und zugleich analog kommuniziert, wann und in welcher Form sich die Bürge-
rinnen und Bürger im Laufe des Verfahrens voraussichtlich beteiligen können. Dabei 
sollten ausreichende Vorlaufzeiten beachtet werden – die Planung des Alltags ist ge-
rade für Menschen mit Behinderung anspruchsvoll.  
→ Bei Veröffentlichungen oder digitaler, schriftlicher Beteiligung (wie beispielsweise 
auch Befragungen) sind einfache Sprache, klare Erläuterungen und Fragen und eine 
kontrastreiche Gestaltung sowie die Umsetzung als barrierefreie Dokumente und 
Web-Angebote (nutzbar für Screenreader, zum Beispiel barrierefreie PDF-Dateien) si-
chergestellt.  
→ Dabei stellt sich frühzeitig die Frage, ob Menschen mit Behinderung von einem Vor-
haben potenziell besonders betroffen sind, beispielsweise weil etwas in einem von 
vielen Menschen genutzten Zentrumsbereich verändert wird und/oder sie im Einzugs-
gebiet leben oder arbeiten, zum Beispiel als Wohngruppe in einem Quartier. Es gilt, 
die entsprechenden Interessensgruppen zu identifizieren, frühzeitig zu kontaktieren 
und im Verfahren informiert zu halten. Hierbei kann die KIB9 beziehungsweise deren 
Geschäftsstelle helfen. Gegebenenfalls sind besondere Angebote für die Zielgruppe 
zu gestalten (siehe unten).  
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- und Baumaßnah-
men der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses be-
ziehungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der 
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert.  
→ Für die Finanzierung der Beteiligung wird ein Kostenplan erstellt. Beim Beteiligungs-
budget werden vorab Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit (zum Beispiel Ge-
bärdendolmetschen, Übersetzungen in Leichte Sprache, barrierefreie Dokumente und 
so weiter) berücksichtigt.  
→ Bei externen Beauftragungen (siehe auch unten) wird im Rahmen der Auftragsvergabe 
frühzeitig eine inklusivere Beteiligung verankert, dazu ist dieser Leitfaden bereits als 
Anlage zur Ausschreibung beizufügen. Der Leitfaden ist in allen Planungsphasen Be-
standteil des Auftrages. 
 Planung von Präsenzveranstaltungen 
→ Es gilt, noch einmal die Perspektive von denjenigen einzunehmen, die zum ersten Mal 
Kontakt zum Vorhaben bekommen: Beteiligungsgegenstand („Worum geht es eigent-
lich?“) und Entscheidungsspielräume der Beteiligung, z.B. die Bewertung von Pla-
nungsalternativen, werden in alltagsnaher Sprache grundlegend erklärt.  
                                                 
9 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen  
der Stadt Münster (KIB), Info: https://www.muenster-barrierefrei.de/Info-KIB-Stand-01.10.2021.2.pdf

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
4 
 
→ Ausreichende Pausenzeiten und/oder offene Phasen ohne Input oder Methodenein-
satz sind vorgesehen. Ausreichende Pausenzeiten und/oder offene Phasen ohne Input 
oder Methodeneinsatz sind vorgesehen.  
→ Es werden niedrigschwellige Methoden eingesetzt, die davon ausgehen, dass Teilneh-
mende, die weder selber schreiben noch lesen möchten oder können, Alternativen ha-
ben und/oder aktiv Unterstützung erhalten (siehe unten zu Lotsinnen und Lotsen).  
→ Bei der Planung wird eingeschätzt, ob es angesichts des Veranstaltungszwecks und 
der Zielgruppen notwendig ist, zusätzlich spezifische Formate und Termine für Men-
schen mit Behinderung anzusetzen – das kann unmittelbar vor oder während der Ver-
anstaltung für die breite Öffentlichkeit erfolgen oder zu einem anderen Termin.  
→ Diese Formate sind so gestaltet, dass sie es insbesondere Menschen, die keine Erfah-
rung mit Planungsbeteiligung haben, möglich machen, teilzunehmen. Das Angebot 
solcher spezifischen Formate ist Teil der Veranstaltungsplanung. Diese können auch 
angebunden an Gremien (wie zum Beispiel die KIB oder eine ihrer Arbeitsgruppen) o-
der in vertrauten Umgebungen der Zielgruppe (zum Beispiel in entsprechenden sozia-
len Einrichtungen oder Treffpunkten) stattfinden.  
→ Dazu sollen Einführungen in das Beteiligungsthema in einfacher Sprache und Führun-
gen durch Ausstellungen zur Veranstaltung oder das Plangebiet gehören. → Die KIB 
wird über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung über das geplante Beteili-
gungsangebot rechtzeitig schriftlich informiert (Ort, Ziel, Ablauf) und kann beraten o-
der Rückmeldung an die Verantwortlichen geben.  
→ Es sind Kontaktmöglichkeiten zu den Verantwortlichen für die Beteiligung geschaffen 
und veröffentlicht. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (ins-
besondere Telefon und E-Mailadresse, Briefadresse, gegebenenfalls Sprechzeiten) be-
nannt.  
→ Interessierten, die am angebotenen Format vor Ort nicht teilnehmen können oder 
wollen, wird per geeigneter Online-Beteiligung oder im telefonischen oder persönli-
chen Gespräch eine alternative Möglichkeit angeboten.  
 Beauftragungen 
→ Im Rahmen der externen Auftragsvergabe wird eine inklusivere Beteiligung verankert 
(dazu ist dieser Leitfaden bereits Anlage zur Ausschreibung). Der Leitfaden ist in alle 
Planungsphasen Bestandteil des Auftrages.  
→ Die Bereitstellung von Fachwissen, Ausstattung und personeller Unterstützung (zum 
Beispiel Lotsenfunktion, siehe unten) für eine inklusivere Öffentlichkeitsbeteiligung ist

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
5 
 
geplant und bei den zuständigen Stellen (gegebene falls extern) angefragt bzw. ver-
bindlich beauftragt.  
→ Externe Beauftragte ohne inhaltliche Aufgaben, aber mit Gäste-Kontakt (Catering, Si-
cherheitsdienst und so weiter) erhalten die Checkliste im Anhang zur Beachtung als 
Anlage zur Beauftragung.  
→ Mit Beauftragten, Kooperationspartnerinnen und -partnern und gegebenenfalls Mit-
wirkenden, die eine Lotsenfunktion übernehmen sollen, wird die Beteiligung anhand 
des Leitfadens vor dem öffentlichen Termin gemeinsam vorbereitet und das Vorgehen 
entsprechend verabredet. Dabei werden Methodeneinsatz, Zeit- und Ablaufplanung, 
Stellplan, Moderation und Beiträge im Hinblick auf Barrierefreiheit überprüft und ge-
gebenenfalls angepasst (zum Beispiel angemessener Umfang der Folien, einfache 
Sprache und so weiter)  
 Einladung und Öffentlichkeitsarbeit 
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Feld der 
Arbeit mit und Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung mit räumlichem oder in-
haltlichem Bezug zum Planungsvorhaben werden vorab auf das Beteiligungsangebot 
hingewiesen. Dabei wird der Bedarf an zusätzlichem Informationsmaterial abgefragt 
und dieses (gegebenenfalls vorab) zur Verfügung gestellt.  
→ Die Öffentlichkeit wird rechtzeitig über  
- Ziel, Ort und Zeit  
- Adressatinnen und Adressaten, Barrierefreiheit und Rahmenbedingungen  
- Anreise, Möglichkeiten zur Anmeldung und Ansprechpersonen sowie  
- den möglichen persönlichen Nutzen der Beteiligungsmaßnahme (Was kann sich für 
mich durch die Teilnahme verändern?) informiert. Dazu werden neben einer zentralen 
Veröffentlichung im Internetangebot der Stadt Münster immer auch weitere Kanäle 
genutzt: Info-Mail an entsprechende Verteiler oder zuvor identifizierte Akteurinnen 
und Akteure und Multiplikatorinnen u Multiplikatoren, Flyer, Plakate, Anschreiben im 
räumlichen Umfeld oder Pressemeldung (barrierefreie Dokumente!) (siehe Infokasten)  
→ Flyer, Plakate und andere analoge Informationsmittel sind kontrastreich mit geeigne-
ter Schrift (serifenfrei) gestaltet, in einfacher Sprache (siehe Infokasten) und gegebe-
nenfalls auch mehrsprachig gehalten. Sie sprechen die Menschen direkt an und ver-
mitteln dabei den Grad der Gestaltbarkeit der Planungen durch die jeweilige Beteili-
gung. 
→ Presse und Medien, die regelmäßig über Beteiligungs-, Planungs- u Baumaßnahmen 
der Stadt Münster berichten, werden im Kontext eines Beteiligungsprozesses bezie-
hungsweise konkreter Veranstaltungen auch über die Ziele und Anstrengungen der

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
6 
 
Stadt Münster bezüglich inklusiverer Beteiligung informiert. Dabei werden sie dazu 
motiviert Informationen zur Barrierefreiheit der Veranstaltung auch zu veröffentlichen.  
→ Zur Anmeldung wird ein einheitliches Anmeldeformular (siehe Anhang) genutzt, das 
Angaben zu persönlichen Unterstützungsbedarfen gezielt abfragt. Es werden Vorkeh-
rungen getroffen, benötigte Unterstützungsleistungen tatsächlich bereitstellen zu 
können, insbesondere Vorbuchung von Übersetzung in deutsche Gebärdensprache 
(extern, mindestens sechs Wochen Vorlauf10) technischen Hilfsmitteln (in der Regel in-
tern verfügbar11). Dafür kann eine verkürzte Anmeldefrist für Menschen mit Unterstüt-
zungsbedarf nötig sein.  
→ Ist für die Veranstaltung keine Anmeldung erforderlich, sollte folgende Anmerkung 
hinzugefügt werden: Die Veranstaltung ist barrierearm zugänglich. Sollten Sie einen 
Bedarf für barrierefreie Sprache oder ähnliches haben, können Sie sich unter folgenden 
Kontaktdaten melden. Kontaktdaten werden entsprechend ergänzt. Der barrierearme 
Zugang ist durch die Umsetzung dieser Kriterien sichergestellt.  
→ Der Bedarf an Maßnahmen zur Barrierefreiheit wird frühzeitig ausgewertet, so dass 
zusätzliche Hilfsangebote bedarfsgerecht organisiert werden können. 
Barrierefreie Dokumente und einfache Sprache 
 
Gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 und ihrer deutschen Umsetzung müssen öffentliche 
Stellen spätestens seit September 2020 ihre Webseiten und digitalen Veröffentlichun-
gen barrierefrei zur Verfügung stellen. Dies betrifft auch die Stadt Münster. 
Die Erstellung barrierefreier Dokumente ist in der Stadtverwaltung Münster dezentral im 
jeweiligen Amt geregelt. Dabei geht es primär darum, dass Text und Bild zu Vorlese-Apps 
für Sehbehinderte kompatibel sind. Weitere Informationen dazu zum Beispiel im 
Leitfaden barrierefrei des DVBS e.V.: https://leitfaden-barrierefrei.dvbs-on-
line.de/mod/book/view.php?id=154&chapterid=341 
 
Einfache Sprache gelingt mit etwas Übung auch Verwaltungsbeschäftigten: Es geht da-
rum, aussagekräftige und kurze Sätze zu bilden. Es wird alltagsnah formuliert und auf 
Fremdwörter verzichtet. Das ist auch gut für Kinder und andere, die (noch) nicht so gut 
deutsch lesen oder sprechen. Texte werden für Alle besser verständlich, wenn sie nicht zu 
viele Details enthalten. Manches wird besser später mündlich erklärt.  
Leichte Sprache ist eine besondere Form einfacher Sprache für Menschen mit kognitiven 
Einschränkungen, die zudem mit Symbolbildern unterstützt wird. Hierfür braucht es eine 
zertifizierte Übersetzung. Das Ergebnis wird Betroffenen vorgelegt, die dieses testen und 
schließlich freigeben.  
                                                 
10 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zu Gebärdensprachdolmetschenden im Intranet 
11 Für städtische Beschäftigte gibt es Informationen zur technischen Hörunterstützung im Intranet

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
7 
 
 Anreise  
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen wird ein Raum beziehungsweise Standort gewählt, 
der für alle Menschen, insbesondere die identifizierten Zielgruppen gut erreichbar, 
zentral gelegen, zugänglich und bestenfalls für viele schon vertraut ist (zum Beispiel 
im Quartiers- und Stadtteilkontext). → Es erfolgt eine gründliche Begehung. Dabei 
werden Verkehrsanbindung und Zuwegung mit betrachtet, bei Abendveranstaltungen 
auch bei Dunkelheit. Die notwendige Beschilderung vor Ort wird geplant und herge-
stellt. Zusätzliche Blanko-Beschilderung kann ad hoc angepasst werden.  
→ Der Veranstaltungsort ist insbesondere im Umweltverbund 
→ per Dreirad/Fahrrad, 
→ zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator, 
→ mit dem ÖPNV in zumutbarer Entfernung barrierefrei und gut erreichbar. 
→ Die Wegbeschreibungen für eine barrierefreie An- und Abreise (einschließlich Hinwei-
sen zu Behindertenparkplätzen, Haltestellen, dem Weg von der Haltestelle zum Ge-
bäude) stehen textlich und als Karte zur Verfügung. 
 Veranstaltungsort, Eignung und Gestaltung 
→ Der Raum wird bei einem Ortstermin anhand der Veranstaltungsplanung frühzeitig 
auf die Barrierefreiheit und notwendige Maßnahmen zur Herstellung derselben über-
prüft. Die Immobilienverantwortlichen werden informiert, dass die Möglichkeit der 
Mitnahme von Assistenzhunden gesetzlich garantiert wird.  
→ Der Veranstaltungsort hat mindestens einen gut auffindbaren barrierefreien Zugang. 
Gegebenenfalls ist dieser für die Veranstaltung herzustellen. Hintertür- und Umweglö-
sungen für Mobilitätseingeschränkte sind zu vermeiden.  
→ Alle für den Veranstaltungszweck zwingend zu nutzenden Räumlichkeiten (Arbeits-
gruppen-Räume, Ausstellung, Toiletten, Cateringbereich, Podium) sind stufen- und 
stolperfrei benutzbar. Gegebenenfalls ist dies für die Veranstaltung herzustellen (Ein-
satz von Kabelbrücken, Matten, provisorischen Rampen oder ähnlichem bei Bedarf). In 
Ausnahmefällen (zum Beispiel historische Bestandsgebäude vor Sanierung) sind die 
nicht für alle zugänglichen Bereiche anderweitig zugänglich zu machen (zum Beispiel 
per Videorundgang).  
→ Das Veranstaltungsteam überzeugt sich im Zuge der Vorbesichtigung und noch ein-
mal vor Veranstaltungsbeginn von Ausschilderung, Lage und Zustand der Rettungs-
wege, insbesondere aus Sicht mobilitätseingeschränkter und sensorisch beeinträchtig-
ter Menschen. Es werden in Kooperation mit den Immobilienverantwortlichen ein

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
8 
 
Notfallplan / Sicherheitskonzept skizziert und vor Veranstaltungsbeginn mit dem ge-
samten Team des Abends in einer Einsatzbesprechung eine Aufgabenverteilung für 
Notfälle vereinbart.  
→ Wichtig: Für den Fall der Entfluchtung wird durch einzelne beauftragte Personen si-
chergestellt, dass niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt (insbesondere Sanitär-
räume, Ruheräume). Auch für besonders vulnerable Gruppen oder Personen ohne 
ausreichende eigene Assistenz (zum Beispiel Hochbetagte) werden gezielte Abspra-
chen getroffen, um diese im Gefahrenfall von ihren Plätzen wegzuführen.  
→ Es gibt frei wählbare Rollstuhlplätze und insbesondere in Aufenthalts- und Pausenbe-
reichen unterfahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu Stehtischen).  
→ Es gibt eine Ruhezone am Veranstaltungsort, die die Möglichkeit bietet, sich zurück-
zuziehen, sich zu setzen und gegebenenfalls Medikamente oder ähnliches einzuneh-
men. Dazu wird möglichst ein schall- und sichtgeschützter Bereich genutzt und ent-
sprechend ausgestattet. Auf das Angebot wird deutlich hingewiesen, so dass dieser 
gut auffindbar ist.  
 Hilfsmittel  
→ Bei Beteiligungsveranstaltungen gibt es auf dem Gelände und in Gebäuden Orientie-
rungshilfen zu zentralen Orten der Veranstaltung (zum Beispiel Ausschilderung mit 
Piktogrammen, farblichen Markierungen) und Hinweise in einfacher Sprache zu wich-
tigen Informationen (Datenschutz und Fotografie, gewünschte Aktivitäten zum Bei-
spiel schriftliche Äußerung an Stellwänden, Ausfüllen von Fragebögen).  
→ Bei entsprechend vorab angemeldeten Bedarfen (siehe oben Einladung und Öffent-
lichkeitsarbeit) und bei größeren Veranstaltungen (> 30 Personen) ohne Anmelde-
möglichkeit werden zusätzliche technische Hilfsmittel und weitere Unterstützungsan-
gebote bereitgestellt. Dazu gehören aktuell zum Beispiel (mobile) induktive Höranla-
gen und Gebärdensprachdolmetschdienste. 
→ Ansprechpersonen sind gut zu erkennen, zum Beispiel mittels eines gut sichtbaren 
Namensschildes, Ansteckbuttons, einer Weste oder ähnlichem (siehe auch unten zu 
Lotsinnen und Lotsen). 
 Veranstaltungsablauf 
→ Inklusive Beteiligung erfordert Offenheit, Verständnis und Zeit zum Zuhören, die bei 
Veranstaltungen von den organisatorisch Verantwortlichen nicht unbedingt aufge-
bracht werden können. Als ein Schlüsselelement wird der Einsatz von zusätzlichen so-
genannten „Beteiligungslotsinnen und -lotsen“ nur zu diesem Zweck angesehen. 
→ Lotsinnen und Lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmende), die an einem gut erkennbaren zent-
ralen Platz am Veranstaltungsort zu finden und mittels Button/Weste oder ähnlichem

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
9 
 
zu erkennen sind, unterstützen bei der Orientierung, bei einzelnen Methoden der Be-
teiligung (zum Beispiel Post-its beschreiben), dem Catering und in Notfällen. Vor Be-
teiligungsmaßnahmen, bei denen Lotsinnen und Losen eingesetzt werden, erfolgt 
eine Einweisung zu Zielen, Ablauf und zu kompensierenden Barrieren, organisiert 
durch die Verantwortlichen. 
→ Die technischen Hilfsmittel zur Barrierefreiheit werden zweckgemäß eingesetzt und 
können bedient werden (zum Beispiel Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen können 
bei dem Auf- und Abbau unterstützen.  
→ Alle Mitwirkenden, insbesondere die Moderation, werden vorab gut informiert und 
angehalten, während der Veranstaltung Hinweise zum Ablauf klar, verständlich und 
transparent zu kommunizieren, durch alltagsnahe Sprache, Wiederholung und klare 
Hinweise auf verbliebene Barrieren. 
→ Mit inhaltlichen und organisatorischen Hinweisen von Teilnehmenden, die nicht den 
Beteiligungsgegenstand und die aktuelle Veranstaltung betreffen, wird ein konstrukti-
ver und zugewandter Umgang gesucht. Gegebenenfalls können Aspekte in nachgela-
gerten Einzelgesprächen vertieft und/oder in einem Themenspeicher gesammelt wer-
den. Gegebenenfalls wird auf thematisch offene Beteiligungsmöglichkeiten (zum Bei-
spiel nach § 24 GO oder über die KIB-Arbeitsgruppen) nachvollziehbar hingewiesen, 
siehe beispielsweise das städtische Internetangebot unter:  
https://www.stadt-muenster.de/buergerbeteiligung.html 
→ Während der Veranstaltung gibt es immer ein einfaches Verfahren, mit dem Rückmel-
dungen im Sinne einer Evaluation gegeben werden können. Die Ergebnisse werden 
ausgewertet und fließen in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung inklusi-
ver Beteiligung insgesamt ein. 
 Moderation 
Der Moderation, die oft extern geleistet wird (siehe auch Beauftragung), kommt eine beson-
dere Rolle zu, den inklusiven Charakter eines Beteiligungsprozesses beziehungsweise einer 
Veranstaltung zu leben und zu vermitteln. Sie wird von der Öffentlichkeit als Gastgeberin 
wahrgenommen. 
→ Sie soll die Räumlichkeiten vorstellen. 
→ Sie soll den Ablauf mit Pausenzeiten vorstellen. 
→ Sie soll die Rolle der Beteiligungslotsinnen und -lotsen vorstellen. 
→ Sie soll nicht zu vermeidende Barrieren kommunizieren. 
→ Sie soll die Ziele der Veranstaltung und (Zwischen-)Ergebnisse wiederholen und in 
möglichst einfacher Sprache zusammenfassen.

Leitfaden Inklusive Beteiligung – Verbindliche Kriterien für die Stadt Münster 
10 
 
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Rednerinnen und Redner und Podiumsgäste Hilfs-
mittel (zum Beispiel FM-Anlage) korrekt anwenden, in alltagsnaher Sprache und ange-
messenem Tempo Inhalte vermitteln und Raum für Rückfragen gegeben ist. 
→ Sie ist dafür verantwortlich, dass Abbildungen für sehbehinderte Menschen beschrie-
ben werden. 
→ Sie muss wissen, welche Informationen im Notfall an das Publikum zu geben sind. 
 Nachgehende Information 
→ Die Öffentlichkeit wird nach der Beteiligungsveranstaltung über die Ergebnisse infor-
miert, weitere Beteiligungsangebote sowie Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpart-
ner werden aufgelistet. Dazu werden neben der städtischen Homepage immer auch 
weitere Kanäle genutzt: Info-Mail (siehe oben), Flyer, Plakate, Anschreiben im räumli-
chen Umfeld und/oder Pressemeldung (barrierefreies Dokument).  
→ Die Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstaltenden bleiben mindestens drei Monate 
offen. Dabei sind mindestens zwei direkte, verlässliche Kontaktwege (immer per Tele-
fon plus E-Mail- oder Postadresse) zu benennen.  
→ Einrichtungen, Netzwerke, Multiplikatoren aus dem Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe 
von Menschen mit Behinderung, die gezielt für die Veranstaltung angesprochen wur-
den, werden auch gezielt über die Ergebnisse, Nachfolgeveranstaltungen und politi-
sche Beschlüsse informiert. Dies geschieht unabhängig von der Teilnahme. 
→ Bei diesen gezielt angesprochenen Akteurinnen und Akteuren und Multiplikatoren 
beziehungsweise in den Netzwerken wird (unabhängig von der Teilnahme) nachge-
fragt, inwieweit das Beteiligungsangebot annehmbar und geeignet war und ob bezie-
hungsweise welche Verbesserungen nötig sind. Diese Informationen sollten, in Erwei-
terung der Evaluation ebenfalls in die weitere Prozessplanung und die Verbesserung 
inklusiver Beteiligung insgesamt einfließen. 
 Pflege dieses Kriterienkatalogs 
→ Auf Basis der Anwendungserfahrungen und Evaluationsergebnisse werden diese ver-
bindlichen Anforderungen in mindestens zweijährigem Abstand grundlegend über-
prüft und wo nötig fortgeschrieben.  
  Anhang 
 Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung

Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Prozesse inklusiv gestalten 
Zu einem Vorhaben werden verschiedene 
Beteiligungsmöglichkeiten geplant (Prä-
senz und digital). 
Beteiligungsangebote sind frühzeitig an 
einer zentralen Stelle im städtischen Inter-
netauftritt und auch auf mindestens einem 
anderen Weg kommuniziert. 
Es sind mindestens zwei direkte Kontakt-
wege zu Verantwortlichen der Beteiligung 
ö昀昀entlich ersichtlich bereitgestellt, darun-
ter unter anderem Telefonkontakt. 
Bei Verö昀昀entlichungen, digitaler oder 
schriftlicher Beteiligung sind einfache 
Sprache, klare Erläuterungen sowie die 
allgemeine Barrierefreiheit des Dokuments 
sichergestellt. 
Relevante Interessensgruppen wurden 
frühzeitig kontaktiert und werden im Ver-
fahren informiert gehalten. 
Bei der Finanzierungsplanung werden vor-
ab Kosten für die Herstellung der Barriere-
freiheit und niedrigschwellige Beteiligung 
berücksichtigt. 
Bei externen Auftragsnehmerinnen und 
Auftragnehmern wird im Rahmen der Auf-
tragsvergabe eine inklusivere Beteiligung 
verankert (siehe Beauftragung). 
Pressevertreterinnen und -vertreter sind 
über Ziele und Anstrengungen bezüglich 
inklusiverer Beteiligung informiert. 
Beauftragung 
Externes Fachwissen, Ausstattung und per-
sonelle Unterstützung für eine inklusivere
Ö昀昀entlichkeitsbeteiligung ist eingeplant, 
angefragt bzw. verbindlich beauftragt. 
Insbesondere externe Moderation und 
Gastrednerinnen und -redner werden ent-
sprechend beauftragt und instruiert. 
Die Checkliste und/oder der Leitfaden 
wird an weitere Beteiligte wie zum Beispiel 
Catering weitergegeben. 
Die Beteiligung und das Vorgehen werden 
anhand des Leitfadens gemeinsam mit 
Beauftragten, Kooperationspartnern und 
Kooperationspartnerinnen und gegebe-
nenfalls Lotsen und Lotsinnen vorbereitet. 
Planung von Präsenzveranstaltungen 
Die KIB wird rechtzeitig über das geplante 
Beteiligungsangebot informiert. 
Es gibt zusätzlich eine Möglichkeit zur On-
line-Beteiligung. 
Ausreichende Pausenzeiten sind einge-
plant. 
Es werden niedrigschwellige Methoden 
mit Alternativen für Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer, welche weder schreiben noch 
lesen möchten, angeboten.
Es gibt Einführungen in das Beteiligungs-
thema in Leichter Sprache und Führungen 
durch das Plangebiet oder zugehörige 
Ausstellungen. 
Gegebenenfalls nötige zusätzliche Formate 
und Termine für Menschen mit Ein-
schränkungen werden berücksichtigt und 
angeboten. 
Beteiligungsformate sind auch für Laiinnen 
und Laien leicht zugänglich. 
Einladung und Ö昀昀entlichkeitsarbeit
Einrichtungen und Netzwerke aus dem 
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von 
Menschen mit Behinderung mit Bezug 
zum Vorhaben sind auf das Beteiligungs-
angebot hingewiesen. 
Die Ö昀昀entlichkeit wird rechtzeitig und 
über mehrere Kanäle auch über die 
Rahmenbedingungen der Beteiligungs-
maßnahme informiert (zum Beispiel 
Barrierefreiheit des Geländes, Gebärden-
übersetzung usw.). 
Flyer, Plakate und andere analoge In-
formationsmittel sind kontrastreich mit 
geeigneter Schrift (serifenfrei) in einfacher 
Sprache und gegebenenfalls mehrsprachig 
gestaltet. 
Pressevertreterinnen und Pressevertreter 
sind auch über Rahmenbedingungen be-
züglich inklusiver Beteiligung informiert. 
Für die Anmeldung wird ein einheitliches 
Anmeldeformular genutzt (siehe Anhang). 
Unterstützungsbedarfe können hier angege-
ben werden. 
Bedarfe an Unterstützungsleistungen 
werden frühzeitig auswertet und entspre-
chend organisiert. 
Die Einladung erhält auch Hinweise zur 
barrierefreien Anreise (siehe Anreise). 
Anreise 
Der Veranstaltungsort ist für alle Bevöl-
kerungsgruppen gut erreichbar, zentral 
gelegen sowie zugänglich und bestenfalls 
für viele schon vertraut , zum Beispiel im 
Kontext des Quartiers, in dem das Vorha-
ben geplant ist.. 
Die Rahmenbedingungen am Veranstal-
tungsort, inklusive Verkehrsanbindung und 
Zuwegung werden überprüft (gegebenen-
falls) auch bei Dunkelheit. 
Gute Au昀케ndbarkeit aus Sicht der Nutze-
rinnen und Nutzer prüfen: Gegebenenfalls 
notwendige Beschilderung vor Ort wird 
geplant und angefertigt. 
Der Veranstaltungsort ist insbesondere im 
Umweltverbund 
►per Dreirad/Fahrrad,
►zu Fuß, mit Rollstuhl und Rollator,
►mit dem ÖPNV
in zumutbarer Entfernung, barrierefrei und 
gut erreichbar. 
Vor der Veranstaltung Kopiervorlage

Leitfaden Inklusive Beteiligung: Checkliste verbindlicher Kriterien der Öffentlichkeitsbeteiligung 
Veranstaltungsort, Eignung, 
Gestaltung 
Der Raum wird bei einem Ortstermin früh-
zeitig auf die Barrierefreiheit und notwen-
dige Maßnahmen zur Herstellung dersel-
ben überprüft. 
Es gibt mindestens einen gut au昀케ndbaren 
und ohne Umwege erreichbaren barriere-
freien Zugang. Gegebenenfalls wird dieser 
für die Veranstaltung hergestellt. 
Alle für den Veranstaltungszweck zwin-
gend zu nutzenden Räumlichkeiten sind 
stufen- und stolperfrei benutzbar. Gege-
benenfalls wird dies für die Veranstaltung 
hergestellt. 
Ausschilderung, Lage und Zustand der 
Rettungswege werden unter Berücksichti-
gung der verschiedenen Einschränkungen 
überprüft. 
Wichtig: Einzelne beauftragte Personen 
stellen im Fall der Ent昀氀uchtung sicher, dass 
niemand im Gefahrenbereich zurückbleibt. 
Frei wählbare Rollstuhlplätze und unter-
fahrbare Tische mit Stühlen (zusätzlich zu 
Stehtischen) sind vorhanden. 
Ruhige Zonen am Veranstaltungsort, die 
die Möglichkeit bieten sich zurückzuzie-
hen, sind vorhanden und ausgeschildert. 
Hilfsmittel 
Es sind Orientierungshilfen auf dem Ge-
lände und in Gebäuden installiert. 
Zusätzliche technische Hilfsmittel und 
Gebärdensprachdolmetscherinnen und 
-dolmetscher sind nach Bedarf vorhanden. 
Veranstaltungsablauf 
Beteiligungslotsinnen und Beteiligungs-
lotsen (ca. 1 je 30 Teilnehmerinnen oder 
Teilnehmer) zur Unterstützung und zum 
Zuhören sind eingewiesen, vor Ort ersicht-
lich und ansprechbar. 
Die technischen Hilfsmittel zur Barriere-
freiheit sind zweckgemäß eingesetzt und 
können bedient werden (zum Beispiel 
Höranlage). Die Lotsinnen und Lotsen 
können bei dem Auf- und Abbau besten-
falls unterstützen. 
Alle Mitwirkenden sind angehalten, 
während der Veranstaltung Hinweise zum 
Ablauf klar, verständlich und transparent 
zu kommunizieren. 
Alle Mitwirkenden reagieren konstruktiv 
und zugewandt auf inhaltliche und organi-
satorische Hinweise, die nicht den Beteili-
gungsgegenstand betre昀昀en. 
Rückmeldungen zur Veranstaltung können 
innerhalb eines einfachen Verfahrens ge-
geben werden (Evaluation). 
Die Rückmeldungen werden ausgewertet 
und bei weiteren Beteiligungsplanungen 
berücksichtigt. 
Moderation 
Die Moderation stellt die Räumlichkeiten 
vor. 
Die Moderation stellt den Programmablauf 
und die Pausenzeiten vor. 
Die Moderation stellt die Beteiligungslot-
sinnen und Beteiligungslotsen und deren 
Funktion vor. 
Die Moderation weist auf eventuell nicht 
zu vermeidende Barrieren hin. 
Die Moderation wiederholt die Ziele der 
Veranstaltung, die Zwischenergebnisse 
sowie die Ergebnisse und fasst diese in 
einfacher Sprache zusammen. 
Die Moderation achtet auf angemesse-
nes Tempo, alltagsnahe Sprache und die 
korrekte Anwendung von Hilfsmitteln auf 
dem Podium und achtet auf Raum für 
Rückfragen. 
Die Moderation beschreibt Abbildungen 
für Menschen mit Sehbehinderung bezie-
hungsweise. hält Vortragende dazu an. 
Die Moderation kennt Informationen für 
den Notfall und gibt sie gegebenenfalls an 
das Publikum weiter. 
Nachgehende Informationen 
Die Ö昀昀entlichkeit ist über mehrere Kanäle 
über Ergebnisse, weitere Veranstaltungen 
und Ansprechpartnerinnen und Ansprech-
partner informiert. 
Kontaktmöglichkeiten zu den Veranstal-
tenden sind mindestens drei Monate, über 
zwei verlässliche Kontaktwege, darunter 
Telefon, o昀昀en. 
Einrichtungen und Netzwerke aus dem 
Feld der Arbeit mit und Selbsthilfe von 
Menschen mit Behinderung, mit Bezug 
zum Vorhaben werden gezielt über Ergeb-
nisse und Folgeveranstaltungen informiert. 
Gezielt angesprochene Multiplikatorinnen 
und Multiplikatoren und Netzwerke wer-
den nach nötigen Verbesserungen gefragt. 
Während der Veranstaltung Nach der Veranstaltung

Beratungsverlauf (7)

06.03.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.03.2024 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.05.2024 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0653/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.02.2024
Erstellt
26.10.2023 10:05