V/0288/2012/1
Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW "Einführung einer Flächenverbrauchsbremse"
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Anlage Ergänzungsvorlage
1739 Zeichen
Vorlage V/0288/2012/1. Erg. Anlage SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münstsr Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de Münster, den 20. Nov. 2012 Änderungsantrag zur Vorlage V/0288/2012: „Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß 8 24 GO NRW zur Thematik Flächenverbrauch" Der AUB möge beschließen: 1. Die Stadt Münster beteiligt sich in 2013 an der Nachfolge des Programms „Meilenstein 2012" des Landes Nordrhein Westfalen (Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.) , in dessen Rahmen eine Zertifizierung der Flächensparenden Kommune erfolgt und Anreize geschaffen werden, sich dezidiert für eine nachhaltige Flächenentwicklung einzusetzen. 2. Der vereinbarte durchschnittliche jährliche Zielwert von rund 30 ha (Bund / Land) der SuV soll nicht überschritten werden. Eine Überschreitung ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Einwohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden zu können. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungs- markt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür Sorge zu tragen, dass das eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. 4. Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausschußberatungen ein qualifiziertes Berichts- wesen zur Thematik „Flächensparende Kommune Münster“ aufzubauen. Begründung: Erfolgt mündlich Christine Farwick Holger Wigger Thomas Fastermann Martin Rettig Jonas Rilinger
Hauptvorlage V/0288/2012 mit Anlagen
69867 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0288/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Dr. Hauff
Ruf:
Betrifft
"Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020" für die
Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW zur
Thematik "Flächenverbrauch"
Beratungsfolge
28.08.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
30.08.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
19.09.2012 Hauptausschuss Vorberatung
19.09.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt den in Anlage 1 vorgelegten Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung
der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Zieljahr 2020 zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt den in Anlage 2 vorgelegten Maßnahmenkatalog, in dem zur Zielerreichung
notwendige Einzelmaßnahmen benannt werden, zur Kenntnis.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in Anlage 1 vorgeschlagenen Zielwert für die Ent-
wicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Jahr 2020 einschließlich der
Hinweise zu den methodischen Restriktionen des Indikators (Anlage 3) für die Fortschrei-
bung der Umweltdaten Münster zu verwenden.
4. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung des Landschaftsbeirats bei
der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster gemäß § 24 GO NRW (Anlage 4) zur
Thematik „Flächenverbrauch“ erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ver-
bunden. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen ist in ge-
sonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann die finanziellen Auswirkungen zu beziffern
sind.
492 6135
E-Mail:
HauffTho@stadt-muenster.de
Datum:
27.07.2012
V/0288/2012
- 2 -
Begründung:
- Auftrag:
Der Rat der Stadt Münster hat am 16.02.2011 die „Umweltdaten Münster 2009“ beraten (vgl.
V/0697/2010 und V/0697/2010/1). Dabei wurde beschlossen, die in den Umweltdaten verwendeten
Ziele zu erweitern, in dem für die einzelnen Umweltmedien eigene Ziele formuliert werden, insofern
nicht schon rechtlich verbindliche quantitative Ziele existieren. Zugleich soll von der Verwaltung –
gemeinsam mit den Zielwerten – ein Maßnahmenkatalog vorgelegt werden, der die zur Zielerrei-
chung notwendigen konkreten Einzelmaßnahmen beschreibt sowie Adressaten der Maßnahmen
und Kosten benennt.
Für das Umweltmedium „Boden/Fläche“ wurde in den Umweltdaten 2009 die „Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche“ als Indikator verwendet, um die Entwicklung der Flächennutzung zu dokumentieren.
Als Vergleichsmaßstab wurde das Flächenreduktionsziel des Landes Nordrhein-Westfalen heran-
gezogen, das sich wiederum aus dem Flächenreduktionsziel des Bundes ableitet. Auf die Festle-
gung eines quantitativen Ziels für die weitere Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in
Münster wurde in den Umweltdaten 2009 unter Verweis auf die hiermit verbundene unverhältnis-
mäßige Einschränkung der bauleitplanerischen Handlungsspielräume allerdings verzichtet (vgl.
V/0697/2010/1, S. 3). Gemäß dem o. g. Ratsbeschluss wird mit dieser Vorlage nunmehr ein Ziel-
wert abgeleitet und zur Verwendung in den Umweltdaten vorgeschlagen.
- Nutzung des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV-Fläche)
Als Grundlage zur Ermittlung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) dienen das Liegen-
schaftskataster und das ihm zugrunde liegende Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten.
Die SuV-Fläche setzt sich aus folgenden Nutzungsarten zusammen: Gebäude- und Freifläche,
Betriebsfläche ohne Abbauland, Verkehrsflächen, Erholungsflächen, Friedhofsfläche (vgl. Anlage
3, S. 1). Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wird somit durch die Zusammenfassung unterschiedli-
cher Nutzungsarten gebildet und enthält damit sowohl bebaute Fläche als auch unbebaute Frei-
und Grünflächen.
Der Anteil der SuV-Fläche am Stadtgebiet von Münster beträgt 33,0 % (31.12.2011). In den letzten
10 Jahren (31.12.2001 – 31.12.2011) hat die SuV-Fläche rechnerisch in Münster um 940 ha (+ 3,1
Prozentpunkte) zugenommen. Aufgrund von Umwidmungen und Neubewertungen in der Vergabe
der Nutzungsarten ist der Anstieg der SuV-Fläche im letzten Jahrzehnt als methodisch überhöht
einzustufen. Das Maß der Überschätzung konnte gutachterlich nicht quantifiziert werden (vgl. An-
lage 3, S. 2-4). Auch in den Jahren 2010 und 2011 erfolgten umfangreiche Umschlüsselungen (z.
B. im Zusammenhang mit der Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystems / ALKIS) ohne reale Nutzungsveränderungen, was bei der Interpretation der
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche anhand der Werte des Liegenschaftskatasters zu
berücksichtigen ist.
- Anregung des Landschaftsbeirats gemäß § 24 GO NRW zum „Flächenverbrauch“
In seiner Sitzung am 07.03.2012 hat der Landschaftsbeirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
der Stadt Münster eine Resolution zur Thematik des „Flächenverbrauchs“ beschlossen (vgl. Anla-
ge 4), die die Verwaltung als Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen betrachtet (Nr. 36/2012) und in der Sitzung des Rates am 09.05.2012 bekannt
gegeben hat (V/0358/2012/1. Erg.).
Mit seinem Beschluss beantragt der Landschaftsbeirat, dass der Rat der Stadt Münster eine
Selbstverpflichtung dahingehend abgibt, dass künftig neue Wohnbau-, Gewerbe- und Verkehrsflä-
chen unter Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts-, Wald- und anderer Freiflächen nur bei
zwingendem Bedürfnis geplant werden und dass eine solche Inanspruchnahme mittelfristig voll-
ständig eingestellt wird. Zudem soll im Interesse künftiger Generationen analog zur Schulden-
bremse eine Flächenverbrauchsbremse eingeführt werden (vgl. Anlage 4).
Da diese Anregung in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Festlegung eines Ziel-
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werts für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 steht, wird vorge-
schlagen, im Rahmen der vorliegenden Vorlage auch einen Beschluss über diese Anregung Nr.
36/2012 zum „Flächenverbrauch“ zu fassen.
- Bearbeitung der Aufgabenstellung
Vor diesem Hintergrund wird gemäß dem Auftrag des Rates orientiert an den Flächenreduktions-
zielen des Bundes und der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sowie den Zielsetzungen des Lan-
des Nordrhein-Westfalen, die u. a. auch Gegenstand des neuen Landesentwicklungsplans NRW
2025 sein werden, ein Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster
für das Zieljahr 2020 abgeleitet und zur Verwendung für die Umweltdaten Münster vorgeschlagen
(vgl. Beschlusspunkt 1 und Anlage 1).
Der vorgeschlagene Zielwert wird mit Hilfe der im Entwurf des Regionalplans Münsterland für die
Stadt Münster ermittelten Bedarfe an Allgemeinen Siedlungsbereichen und an Gewerbe- und In-
dustrieansiedlungsbereichen (V/0232/2011) sowie anhand der Entwicklung der Siedlungs- und
Verkehrsfläche in Münster im Zeitraum von 1994 – 2011 einer Plausibilitätsprüfung unterzogen.
Beschlusspunkt 2 beschäftigt sich mit dem ebenfalls vom Rat beauftragten Maßnahmenkatalog,
der zur Zielerreichung notwendige Einzelmaßnahmen aufzeigt (vgl. Anlage 2).
Angesichts der methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ist es
bei der Verwendung des Zielwerts geboten, die methodischen Grenzen der Aussagekraft des Indi-
kators zu berücksichtigen und zu kommunizieren. Hierzu werden in Anlage 3 weitergehende Erläu-
terungen gegeben. Hierzu wird auf den „Bericht zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflä-
chen in der Stadt Münster zum Stand Ende 2010“ zurückgegriffen, der als Teil der Vorlage „Stel-
lungnahme der Stadt Münster zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland“ (vgl.
V/0232/2011, Anl. 1) dem Rat bereits vorgelegen hat.
Abschließend erfolgen die inhaltliche Kommentierung der Anregung des Landschaftsbeirats zum
„Flächenverbrauch“ und die Begründung des Beschlussvorschlages zu dieser Anregung (vgl. Be-
schlusspunkt 4).
Zu Beschlusspunkt 1: Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der Siedlungs- und
Verkehrsfläche für das Jahr 2020
- Ableitung eines Zielwerts anhand der Reduzierungsziele des Bundes und des Landes
NRW
In Anlehnung an die politischen Reduktionsziele des Bundes (30 ha/Tag bei 81,7 Mio. Ew.) und
des Landes NRW (5 ha/Tag bei 17,8 Mio. Ew.) für die weitere Entwicklung der Siedlungs- und
Verkehrsfläche für das Zieljahr 2020 würde sich für Münster anhand einer Einwohnerzahl von
296.440 Ew. (31.12.2011) anteilsmäßig zunächst ein Wert von 0,083 ha/Tag, d. h. von ca. 30,3 ha
pro Jahr ergeben. Dieser Wert lässt aber die Funktionen von Münster als Oberzentrum und die
positiven Prognosen im Bereich der Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung unberücksichtigt.
Daher werden folgende Zuschläge zur Bedarfsdeckung und Flächenvorsorge bei der Ermittlung
des Zielwerts vorgeschlagen:
• Zuschlag für die Funktion Münsters als Oberzentrum (z. B. Flächen für Bildungseinrichtungen
mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung, Flächen für die Entwicklung der Hochschulen
und außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen, Flächen für Dienstleistungs- und Ge-
sundheitseinrichtungen mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung etc.): + 10 %
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des prognostizierten Einwohnerwachstums (inkl. der notwendi-
gen Wohnfolgeinfrastruktur): + 10 %
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des erwarteten Beschäftigtenwachstums: + 10 %
Unter Einbeziehung dieser Zuschläge ergäbe sich ein rechnerischer Zielwert von 39,4 ha/Jahr für
die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster im Jahr 2020.
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- Plausibilitätsprüfung anhand des Entwurfs des Regionalplans Münsterland
Zur Plausibilitätsprüfung werden der im Entwurf des Regionalplans Münsterland dargestellte Sied-
lungsflächenbedarf für Münster und der Beschluss des Rates vom 13.07.2011 zur Stellungnahme
der Stadt Münster zu diesem Entwurf herangezogen (vgl. V/0232/2011). Nach den in Anlage 1
dargelegten Berechnungen ergäbe sich auf dieser Basis rein rechnerisch eine maximale jährliche
Flächeninanspruchnahme von ca. 38,7 ha für jedes der 16 Planungsjahre des Siedlungsflächen-
mengengerüstes (01.01.2009 – 01.01.2025).
Damit würde der errechnete Zielwert für die Entwicklung der SuV-Fläche, der die oberzentralen
Funktionen von Münster und die positiven Entwicklungsprognosen angemessen berücksichtigt,
durch den im Entwurf des Regionalplans Münsterland für Münster dargestellten Siedlungsflächen-
bedarf grundsätzlich bestätigt.
- Plausibilitätsprüfung anhand der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Zeit-
raum 1994 - 2011
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster
im Zeitraum 1994 – 2011. Hieran wird deutlich, dass die Spanne der jährlichen Zunahmen der
Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in diesem Zeitraum zwischen 183 ha/Jahr (1998) und
31 ha/Jahr (1999) lag. In den letzten 5 Jahren lagen die Werte für die Entwicklung der SuV-Fläche
jeweils zum Teil deutlich über dem errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr, wobei das SuV-
Flächenwachstum in diesen Jahren zu großen Teilen auf eine Zunahme der Erholungsflächen zu-
rückging (2008: + 128 ha, 2009: + 93 ha, 2011: + 82 ha). Zu diesem Anstieg der Erholungsflächen
haben jedoch nicht nur reale Umnutzungen geführt, sondern auch Umschlüsselungen im Rahmen
der Fortführung des Liegenschaftskatasters.
Auch unter Einbezug der methodisch bedingten Überhöhung des Wachstums der SuV-Fläche dürf-
ten jedoch auf allen Feldern der ressourcenschonenden Stadtentwicklung erhebliche Anstrengun-
gen notwendig werden, um den errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr zu erreichen.
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- u. Verkehrsfläche der
Jahre 1994-2011 mit Zielwert 2020 - nach Flächennutzungsarten
- 75
- 50
- 25
0
+ 25
+ 50
+ 75
+ 100
+ 125
+ 150
+ 175
+ 200
19 9 4 19 9 5 19 9 6 19 9 7 19 9 8 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 201 0 201 1 2020
Gebäude- und Freifläche Betriebsf läche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+
117
+ 63
+ 156
+ 39
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- Vorschlag für den Zielwert
Vor dem Hintergrund der beiden Plausibilitätsprüfungen wird in Umsetzung des Ratsbeschlusses
zur Vorlage V/0697/2010/1 zur Verwendung in den Umweltdaten Münster ein Zielwert von 39
ha/Jahr für die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 vorgeschlagen.
Dieser Wert steht im Einklang mit den Darstellungen des Entwurfs des Regionalplans Münsterland,
wird aber angesichts der Zunahme der SuV-Fläche im letzten Jahrzehnt nur durch erhebliche An-
strengungen zu erreichen sein.
Zu Beschlusspunkt 2: Vorschlag eines Maßnahmenkatalogs mit zur Zielerreichung notwen-
digen Einzelmaßnahmen
Münster verfolgt bereits seit langem eine klare Priorisierung der Innenentwicklung. Die Chancen
der Konversion von Militär-, Post- und Ge werbebrachen wurden konsequent genutzt. Vorhaben
der inneren Entwicklung wurden von der Verwal tung im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt,
teilweise auch initiiert wie z. B. bei der Bebauung Schulstraße/Kreuzviertel („Junges Quartier für
das Wohnen im Alter“). Eine intensive Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten der Innenent-
wicklung fand bereits im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Städte der Zukunft“ (1997 – 2000)
statt. Angesichts der Kompetenzen und Erfahrungen mit einem haushälterischen Flächenmana-
gement wurde die Stadt Münster 2006 daher auch vom Umweltministerium des Landes Nordrhein-
Westfalen gebeten, in der „Allianz für die Fläche“ mitzuwirken.
Gleichwohl zeigt der Blick auf die bisherige, allerdings nicht unerheblich durch Umwidmungen be-
einflusste Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster, dass der vorgeschlagene
Wert von 39 ha pro Jahr große weitere Anstrengungen erfordern wird. Dieses Ziel wird nur durch
die weiterhin konsequente Verfolgung von Maßnahmen einer ressourcenschonenden Flächenent-
wicklung zu erreichen sein. Gemäß dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0697/2010/1 werden in An-
lage 2 entsprechende Maßnahmen aufgelistet. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erfor-
derlichen Einzelmaßnahmen ist in gesonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann auch die
finanziellen Auswirkungen zu beziffern sind.
Gegenwärtig lassen sich schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen benennen, an denen die Ver-
waltung bereits mit Nachdruck arbeitet:
• Wiedernutzung der von den britischen Stationierungskräften bis Ende 2013 aufgegebenen
Kasernenflächen (York-Kaserne/50,1 ha; Oxford-Kaserne/26,2 ha) und der frei gezogenen
Wohnstandorte (mit ca. 800 Wohnungen auf ca. 36,5 ha Grundstücksflächen) (vgl. Vorl.
V/0111/2012 und V/0111/2012/1. Erg.)
• Umstrukturierung des Bereiches zwischen Meck mannweg und Schwarzer Kamp (ca. 7,7 ha) –
aufgrund der Aufgabe des Firmenstandorts Beresa, der Verlagerung der Sportanlagen und
des Abrisses früherer Wohnungslosenunterkünfte - zu einem attraktiven Wohnquartier für ver-
schiedene Wohnansprüche und Lebensstile (vgl. V/0554/2010 und Dokumentation des Städ-
tebaulichen Realisierungswettbewerbs „Meckmannweg / Schwarzer Kamp“)
• Weitgehende Umnutzung der ehemaligen OSMO-Flächen nördlich des Stadthafens 1 (ca. 4,5
ha) in ein innerstädtisches Wohnquartier (vgl. V/0800/2011 sowie V/0430/2012)
• Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten Bereichs zwischen Hörsterstraße / Sonnen-
straße / Korduanenstraße /Bült (Umfang der potenziellen Bauflächen ca. 1,5 ha) (vgl. Vorl.
V/0035/2012 in Verbindung mit dem Beschluss des Rates v. 27.06.2012)
• Weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen gemäß Vorlage V/0006/2011:
Erfassung von Entwicklungspotenzialen und deren Bewertung hinsichtlich der Aktivierungs-
möglichkeiten, modellhafte Erprobung von Aktivierungs- und Prozessstrategien in zwei Quar-
tieren (Bahnhofsviertel vgl. V/0445/2012, Hiltrup-Ost)
Bei den genannten Maßnahmen, die alleine bereits ca. 127 ha an städtebaulicher Wiedernutzung
umfassen, handelt es sich keinesfalls um eine abschließende Aufzählung. Die forcierte Nutzung
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der Innenentwicklungspotenziale ist eine Daueraufgabe, die entsprechend den dann vorhandenen
Potenzialen (z. B. Wiedernutzung freiwerdender Flächen im Zuge der Bundeswehrreform), den zur
Verfügung stehenden Ressourcen und den parlamentarischen Zielsetzungen mit hoher Priorität
fortzuführen ist.
Zu Beschlusspunkt 3: Verwendung des vorgeschlagenen Zielwerts für die Entwicklung der
Siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 2020 unter Berücksichtigung der Hinweise zu den
methodischen Restriktionen des Indikators
Bereits im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Münster zum Entwurf des Regionalplans Müns-
terland sind die Aussagefähigkeit des weitverbreiteten Schlüsselindikators „Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche“ und dessen methodischen Restriktionen aufgezeigt worden (vgl. V/0232/2011, Anl. 1).
Da diese Einschränkungen hinsichtlich der Aussagekraft des Indikators auch bei dessen Verwen-
dung in den Umweltdaten Münster zu berücksichtigen sind, wird der „Bericht zur Entwicklung der
Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster“ für die vorliegende Vorlage als Anlage 3
genutzt.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass als Datengrundlagen für
Aussagen über die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche die Nutzungsarten des amtli-
chen Liegenschaftskatasters genutzt werden, das originär für andere Zwecke geführt wird. Neben
den tatsächlichen Nutzungsveränderungen bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen
und Neuzuordnungen ab, die die Bewertung von Zeitreihen erschweren. Dies führt dazu, dass die
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster im letzten Jahrzehnt durch einen me-
thodisch bedingten Zuwachs an Erholungsflächen verzerrt wurde, der im Falle der Umschlüsse-
lungen nicht auf realen Nutzungsveränderungen basiert.
Auch aktuell sind Umwidmungen und damit ver bundene „inhaltliche Verzerrungen“ im Zuge der
geplanten Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) zu beo-
bachten. Im ALKIS dürfen verschiedene Nutzungsartenschlüssel (z. B. für Schutzflächen und mili-
tärisches Übungsgelände) nicht mehr verwendet werden, so dass eine Umschlüsselung in andere
Nutzungen erfolgen musste. Beispielsweise wurde im Jahr 2011 die Nutzungsart „Übungsgelände“
(622 ha) eliminiert und ihrer realen Bodennutzung bzw. Vegetation (v. a. Heide oder Wald) zuge-
ordnet. Hieraus resultiert u. a. über die Zunahme der Heideflächen (+ 241 ha) ein rechnerischer
Anstieg der landwirtschaftlichen Flächen (+ 63 ha).
Da auch bei anderen Nutzungsarten durchaus umfangreiche Umschlüsselungen ohne reale Nut-
zungsveränderungen erfolgten (z.B. im Jahr 2010 die Umschlüsselung von 28 ha aus der Katego-
rie „Waldfläche“ in die Kategorie „Gebäude- und Freifläche – öffentliche Zwecke“), wäre es gebo-
ten, die Aussagen des Indikators „Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ durch die Hin-
zuziehung von Luftbildauswertungen zu qualifizieren. Ein entsprechender Prüfauftrag ist auf dem
beigefügten Maßnahmenkatalog (Anlage 2) formuliert. Ebenso sind aufgrund der eingeschränkten
Aussagekraft des Indikators SuV-Flächen ergänzende qualitative Indikatoren notwendig, um zu
sachgerechten Aussagen der Flächenentwicklung zu kommen. Vorschläge hierzu enthält die Anla-
ge 3 (S. 5-6).
Zu Beschlusspunkt 4: Anregung des Landschaftsbeirats der Stadt Münster gemäß § 24 GO
NRW zum „Flächenverbrauch“
Die Anregung des Landschaftsbeirats zum „Flächenverbrauch“ umfasst drei Punkte (vgl. Anlage
4):
• Selbstverpflichtung des Rates, dass künftig neue Wohnbau-, Gewerbe- und Verkehrsflächen
unter Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts-, Wald- und anderer Freiflächen nur bei
zwingendem Bedürfnis geplant werden
• Mittelfristig die Inanspruchnahme bisheriger Landwirtschafts-, Wald- und anderer Freiflächen
für Siedlungs- und Verkehrszwecke vollständig einzustellen
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• Im Interesse künftiger Generationen eine Flächenverbrauchsbremse einzuführen
Hinsichtlich dieser Anregung ist zunächst darauf zu verweisen, dass die Stadt Münster bereits seit
langem in ihrer vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung den Vorrang der Innenentwick-
lung vor der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke verankert hat (vgl. die Be-
gründung zu Beschlusspunkt 1 in V/0006/2011). Damit wird dem vom Baugesetzbuch (BauGB) in
§ 1a (2) geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden in hohem Maße
Rechnung getragen. Ebenso ist für die Aufstellung der Bauleitpläne gemäß BauGB § 1a (2) hand-
lungsleitend, dass landwirtschaftliche, Wald- oder sonstige Freiflächen nur in dem notwendigen
Umfang umgenutzt werden, um angemessen auf die sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen
zu reagieren.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforde-
rungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang zu brin-
gen (BauGB § 1, Abs. 5). Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander gerecht durch Entscheidung des Rates abzuwägen
(BauGB § 1, Abs. 7). Damit ist die beantragte Selbstverpflichtung des Rates, dass Freiflächen nur
bei zwingenden Bedürfnissen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen werden,
aufgrund der gesetzlichen Regelungen des Baugesetzbuches entbehrlich.
Bezüglich der beantragten mittelfristigen vollständigen Einstellung der Inanspruchnahme von Frei-
flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist zu berücksichtigen, dass Münster zu den prosperie-
renden Standorten in Nordrhein-Westfalen gehört. Die positiven Prognosen im Bereich der Bevöl-
kerungs- und Beschäftigungsentwicklung sind von der Bezirksregierung Münster in der Fortschrei-
bung des Regionalplans in einem abgewogenen Mengengerüst unter Berücksichtigung ökologi-
scher, sozialer und ökonomischer Ziele zusammengeführt worden. Demnach wird auch bis 2025 –
trotz aller Anstrengungen im Rahmen der Innenentwicklung – die Inanspruchnahme des unbebau-
ten, vor allem landwirtschaftlich genutzten Freiraums in Münster in den notwendigen Umfang für
Siedlungszwecke erfolgen müssen (vgl. V/0232/2011).
Dass der Rat der Stadt Münster einer ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung einen hohen
Stellenwert einräumt, wird auch daran deutlich, dass der Rat mit seinem Beschluss zum Entwurf
der Fortschreibung des Regionalplans im Juli 2 011 deutlich hinter den quantitativen Spielräumen
für eine weitere Siedlungsentwicklung in Münster zurückgeblieben ist, die der von der Bezirksre-
gierung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans beinhaltete (vgl. V/0232/2011).
Die konkrete Umsetzung des entsprechend dem Besch luss des Rates der Stadt Münster voraus-
sichtlich eingeräumten regionalplanerischen Handlungsrahmens zur künftigen Entwicklung neuer
Siedlungsflächen in Münster, den der fortgeschriebene Regionalplan Münsterland der Stadt Müns-
ter bieten wird, wird in den nächsten Jahren stets bedarfsbezogen auf der Grundlage noch durch-
zuführender, erforderlicher bauleitplanerischer Verfahren erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass
die Inanspruchnahme von Freiflächen nur in dem notwendigen Umfang erfolgt, eine „Flächen-
verbrauchsbremse“ ist in diesem Zusammenhang daher entbehrlich. Eine Einstellung der Inan-
spruchnahme des Freiraums wird jedoch bis 2025 aufgrund der sozialen, wirtschaftlichen und
oberzentralen Anforderungen nicht erfolgen können, wie der Entwurf der Forschreibung des Regi-
onalplans Münsterland und die vom Rat der Stadt Münster hierzu beschlossene Stellungnahme
zeigen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
V/0288/2012
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V/0288/2012
Anlagen:
Anlage 1: Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das
Jahr 2020 zur Verwendung für die Umweltdaten Münster
Anlage 2: Maßnahmenkatalog mit zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen
Anlage 3: Bericht zur Entwicklung der „Siedlungs- und Verkehrsflächen“ in Münster (und zu den
methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“)
Anlage 4: Resolution des Landschaftsbeirats zur Thematik „Flächenverbrauch“ (Anregung gemäß
GO § 24 NRW Nr. 36/2012)
Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der S iedlungs- und
Verkehrsfläche (SuV-Fläche) für das Jahr 2020 zur V erwendung für
die Umweltdaten Münster
1. Aufgabenstellung
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 16.02.2011 sollen für die in den Umweltdaten
2009 aufgeführten Umweltmedien/-ressourcen quantita tive Zielwerte formuliert und
die zur Zielerreichung notwendigen Einzelmaßnahmen beschrieben werden.
Für das Thema „Boden/Flächenverbrauch“ wurde in den Umweltdaten 2009 als Indi-
kator die Siedlungs- und Verkehrsfläche herangezoge n. Zur Einschätzung der Ent-
wicklung wurden anhand des 5-ha-Flächenreduktionszi els des Landes NRW, d. h.
der angestrebten Verringerung der Zunahme der SuV-F läche von heute ca. 15
ha/Tag in NRW auf 5 ha pro Tag im Jahr 2020 bereits Orientierungswerte für Müns-
ter formuliert. Diese wurden unter Rückgriff auf Fl äche und Einwohnerzahl Münsters
abgeleitet. Auf die Festlegung eines quantitativen Ziels wurde in den Umweltdaten
Münster 2009 allerdings unter Verweis auf die hierm it verbundene unverhältnismäßi-
ge Einschränkung der bauleitplanerischen Handlungss pielräume verzichtet (vgl.
V/0697/2010/1, S. 3).
Angesichts der Aufgabenstellung laut Ratsbeschluss zur Vorlage V/0697/2010/1 wird
im Folgenden ein Zielwert für das Jahr 2020 für die Stadt Münster abgeleitet. Der
errechnete Zielwert wird mit Hilfe des im Entwurf d es Regionalplans Münsterland für
die Stadt Münster bis 2025 ermittelten Flächenbedar fs und anhand der Entwicklung
der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1994 – 2011 in Mü nster einer Plausibilitätsprü-
fung unterzogen.
Angesichts der methodischen Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrs-
fläche“ erscheint es bei Nutzung des Zielwerts drin gend geboten, die methodischen
Grenzen der Aussagekraft des Indikators angemessen zu berücksichtigen und zu
kommunizieren (vgl. Vorl. V/0232/2011, Anl. 1). Hie rzu werden im Folgenden eben-
falls entsprechende Hinweise gegeben. Weitergehende Ausführungen und Erläute-
rungen zu dieser Thematik sind der Anlage 3 dieser Vorlage zu entnehmen.
2. Ableitung eines Zielwerts für die Entwicklung de r SuV-Fläche in Münster für
das Zieljahr 2020 aus dem Flächenreduktionsziel des Landes NRW
In Anlehnung an die politischen Reduktionsziele des Bundes (30 ha/Tag bei 81,7
Mio. Ew.) und des Landes NRW (5 ha/Tag bei 17,8 Mio. Ew.) für die weitere Entwick-
lung der Flächeninanspruchnahme würde sich für Müns ter anhand einer Einwohner-
zahl von 296.440 Ew. (31.12.2011) anteilsmäßig zunä chst ein Wert von 0,083
ha/Tag, d. h. ca. 30,3 ha pro Jahr ergeben.
Allerdings wäre eine undifferenzierte Übernahme des Flächenreduktionsziels ohne
Berücksichtigung der oberzentralen Funktionen von M ünster, der Einwohner- und
Vorlage V/0288/2012
Anlage 1
2
Beschäftigtendynamik und der positiven Entwicklungs prognosen für die Stadt Müns-
ter nicht zielführend. Ansonsten würde Münster rech nerisch mit Städten und Regio-
nen gleichgesetzt, die heute schon einen Bevölkerun gsrückgang erfahren oder für
die ein deutlicher Bevölkerungsrückgang prognostizi ert wird. Ebenso würde Münster
rechnerisch wie ein Grund- oder ein Mittelzentrum behandelt und die Übernahme von
oberzentralen Funktionen bliebe im Rahmen der Fläch enentwicklung unberücksich-
tigt.
Die Bedeutung von Münster als Arbeitsplatz- und Bil dungszentrum im Münsterland
zeigt sich gut an dem positiven Pendlersaldo (+ 107 .302 Pendler). So pendelten
nach der letzten verfügbaren Pendlerrechnung (2008) 146.082 Berufs- und Ausbil-
dungspendler nach Münster ein, während die Zahl der Auspendler demgegenüber
lediglich bei 38.780 lag.
Für eine differenzierte Ableitung des Flächenredukt ionsziels sind deshalb auch die
Funktion von Münster als solitäres Oberzentrum und die positiven Prognosen im Be-
reich der Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung e inzubeziehen. Daher werden
folgende Zuschläge zur Bedarfsdeckung und zur Fläch envorsorge für die Ermittlung
des Zielwerts vorgeschlagen:
• Zuschlag für die oberzentralen Funktionen von Müns ter (z.B. Flächen für Bil-
dungseinrichtungen mit regionaler und überregionale r Ausstrahlung, für die Ent-
wicklung der Hochschulen und außeruniversitären Wis senschaftseinrichtungen,
für Flächen für Dienstleistungs- und Gesundheitsein richtungen mit regionaler und
überregionaler Ausstrahlung etc.): + 10 %
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des prognostizierten E inwohnerwachstums ein-
schließlich der notwendigen Wohnfolgeinfrastruktur (prognostiziertes Bevölke-
rungswachstum 31.12.2008 – 31.12.2030 nach IT.NRW + 5, 2 %)
1: + 10 %
• Zuschlag zur Bedarfsdeckung des erwarteten Beschäf tigtenwachstums (nach den
Berechnungen im Entwurf des Regionalplans Münsterla nd ergibt sich für Münster
bis 2025 ein Bedarf an Gewerbe- und Industrienansie dlungsbereichen/GIB von
260 ha): + 10 %
Unter Einbeziehung dieser Zuschläge ergäbe sich ein Zielwert von 39,4 ha/Jahr für
die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster im Jahr 2020 .
3. Plausibilitätsprüfung anhand des Entwurfs des Regionalplans Münsterland
Zur Plausibilitätsprüfung für den vorstehend errech neten Zielwert für die weitere Zu-
nahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Jahr 202 0 wird das Siedlungsflächen-
mengengerüst des Entwurfs des Regionalplans Münster land als Grundlage herange-
zogen. Gemäß dem Entwurf des Regionalplans wurde für die Stadt Münster bis 2025
ein Flächenbedarf von 956 ha ermittelt (vgl. Vorlage V/0232/2011).
1 Die aktualisierte Bevölkerungsprognose von IT.NRW aus dem Juni 2012 weist für Münster für den
Zeitraum 2011 – 2030 sogar ein Wachstum von 16,8 % aus. Der Entwurf des Regionalplans und sein
Mengengerüst aus dem September 2010 basieren auf der vorherigen IT.NRW-Prognose 2008 – 2030.
3
• Abzüglich des Reserveflächenanteils der Stadt Müns ter am GIB AirportPark FMO
(59,2 ha) ergibt sich ein Flächenbedarf von 896,8 ha.
• Hiervon wird der im Entwurf des Regionalplans Müns terland für Münster gemäß
dem Ratsbeschluss vom 13.07.2011 noch nicht verorte te und dargestellte Flä-
chenanteil von 72 ha abgezogen. Es verbleiben ca. 825 ha.
• Von dieser Größenordnung wird analog zur Flächener mittlung für Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiche (GIB) im Münsterland d er regionalplanerische Flexi-
bilitätszuschlag von 25 % abgezogen. Dann verbleiben ca. 619 ha.
• Pauschal auf die 16 Planungsjahre des Siedlungsflä chenmengengerüsts
(01.01.2009 – 01.01.2025) umgelegt, ergäbe sich rec hnerisch eine maximale jähr-
liche Flächeninanspruchnahme von ca. 38,7 ha .
Damit würde der errechnete Zielwert für die Entwick lung der SuV-Fläche, der die
oberzentralen Funktionen von Münster und die positi ven Entwicklungsprognosen an-
gemessen berücksichtigt, durch den im Entwurf des R egionalplans für Münster dar-
gestellten Siedlungsflächenbedarf grundsätzlich bestätigt.
4. Plausibilitätsprüfung anhand der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrs-
fläche in Münster im Zeitraum 1994 - 2011
Für eine weitere Plausibilitätsprüfung wird der err echnete Zielwert von 39,4 ha/Jahr
der bisherigen Entwicklung der Siedlungs- und Verke hrsfläche in Münster gegen-
übergestellt. Wie die nachstehende Abbildung zeigt, lag die Spanne der jährlichen
Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläc he) in Münster im Zeitraum
1994 - 2011 zwischen 183 ha/Jahr (1998) und 31 ha/J ahr (1999). In den letzten 5
Jahren lagen die Werte für die Entwicklung der SuV- Fläche zum Teil deutlich über
dem errechneten Zielwert von 39,4 ha/Jahr.
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- u. Verke hrsfläche der
Jahre 1994-2011 mit Zielwert 2020 - nach Flächennu tzungsarten
- 75
- 50
- 25
0
+ 25
+ 50
+ 75
+ 100
+ 125
+ 150
+ 175
+ 200
1 994 1 995 1 996 1 997 1 998 1 999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 200 6 2007 2008 2009 201 0 201 1 2020
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+
117
+ 63
+ 156
+ 39
4
Damit erscheint der errechnete Zielwert von ca. 39, 4 ha/Jahr angesichts der bisheri-
gen Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche i n Münster zwar nicht unerreich-
bar, allerdings dürften auch unter Einbezug der met hodisch bedingten Überhöhung
des Wachstums der SuV-Flächen erhebliche Anstrengun gen auf allen Feldern der
ressourcenschonenden Stadtentwicklung notwendig werden.
5. Methodische Restriktionen des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“
Wie bereits im Rahmen der Stellungnahme der Stadt M ünster zum Entwurf des Re-
gionalplans ausgeführt (V/0232/2011, Anl. 1), ist d er Indikator „Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche“ zwar weit verbreitet, die Aussagekraft ist aber durch methodische Re-
striktionen eingeschränkt, die bei Verwendung des I ndikators zu beachten sind (vgl.
Anlage 3 der Vorlage):
• Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Siedlung s- und Verkehrsfläche durch die
Zusammenfassung verschiedener Nutzungsarten des Lie genschaftskatasters ge-
bildet wird. Dies sollte bei der Verwendung der Dat en jeweils auch durch eine dif-
ferenzierte grafische Darstellung der Flächennutzun gsarten, die auch die vorste-
hende Abbildung zeigt, deutlich gemacht werden. Die se differenzierte Darstellung
wäre auch für die Umweltdaten Münster anzustreben.
• Die differenzierte Darstellung der SuV-Flächenentw icklung verdeutlicht, dass der
Zuwachs der SuV-Flächen in Münster in den letzten J ahren zu einem großen Teil
in der Zunahme der Erholungsflächen begründet lag ( 2008: 128 ha, 2009: 93 ha,
2011: 82 ha). Dabei ist allerdings zu berücksichtig en, dass sich hierin nicht nur re-
ale Ausdehnungen der Erholungsflächen widerspiegeln , sondern auch Umschlüs-
selungen von Flächen zu einem Anstieg geführt haben.
• Da auch Erholungsflächen und gebäudebezogenen Frei flächen (z. B. Gärten) zur
SuV-Fläche gehören, darf diese nicht mit „versiegel ter Fläche“ gleichgesetzt wer-
den. Im Landesdurchschnitt beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der SuV-
Fläche 58 % (vgl. Anlage 3, S. 2), für Münster lieg en keine entsprechenden Werte
vor.
• Grundsätzlich war die amtliche Flächenstatistik ni cht nur in der Vergangenheit
durch Umwidmungen und Neuzuordnungen beeinflusst, s ondern auch aktuell
bringt die Einführung des Amtlichen Liegenschaftska taster-Informationssystems
die Eliminierung bestimmter Nutzungsarten (z. B. Üb ungsgelände, Schutzflächen)
mit sich. Hierdurch wird den Nachvollzug der realen Flächennutzungsveränderun-
gen und damit eine Einschätzung der realen Zunahme der SuV-Fläche erschwert
(vgl. Anlage 3, S. 2-4).
Beispielsweise lässt sich die Zunahme der „Gebäude- und Freifläche“ im Jahr
2010 um ca. 50 h um mehr als die Hälfte darauf zurü ckführen, dass eine Fläche
mit ca. 28 ha aufgrund ihrer Prägung nun der Kategorie „Gebäude- und Freifläche“
– öffentliche Zwecke“ zugeordnet wurde, nachdem sie bisher in der Kategorie
„Waldfläche“ geführt wurde. Hier ist es nicht zu einer realen Nutzungsveränderung
gekommen. Daher sind eine kritische Reflektion der Werte der Flächenstatistik,
die Hinzuziehung weiterer Quellen (z.B. von Luftbil dern) (vgl. Anlage 2) und die
Hinzuziehung ergänzender qualitativer Indikatoren unerlässlich (vgl. Anlage 3).
5
6. Vorschlag für einen Zielwert „Zunahme SuV-Fläche “ für das Zieljahr 2020
und Benennung notwendiger Maßnahmen
Trotz methodischer Restriktionen, die die Aussagefä higkeit des Indikators SuV-
Fläche beeinträchtigen, wird in Umsetzung des Ratsb eschlusses zur Vorlage
V/0697/2010/1 ein Zielwert von 39 ha/Jahr für die Z unahme der Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche in Münster für das Jahr 2020 vorgeschlagen. Dieser Wert steht im Ein-
klang mit den Darstellungen des Entwurfs des Regionalpans Münsterland.
Gleichzeitig zeigt ein Blick auf die bisherige, all erdings nicht unerheblich durch Um-
widmungen beeinflusste Zunahme der Siedlungs- und V erkehrsflächen in Münster,
dass ein Wert von 39 ha/Jahr nur mit erheblichen An strengungen auf allen Hand-
lungsfeldern einer ressourcenschonenden Stadtentwic klung zu erreichen sein wird.
Im Rahmen einer weiterhin forcierten Innenentwicklu ng lassen sich zurzeit schwer-
punktmäßig folgende Maßnahmen benennen, wie z. B.
• Wiedernutzung der Konversionsflächen und der freiw erdenden britischen Wohn-
standorte (vgl. V/0111/2012 und V/0111/2012/1. Erg.),
• Umstrukturierung des Bereiches zwischen Meckmannwe g und Schwarzer Kamp
zu einem attraktiven Wohnquartier (vgl. V/0554/2010),
• weitgehende Wiedernutzung der ehemaligen OSMO-Fläc hen für innerstädtisches
Wohnen (vgl. V/0800/2011 sowie V/0430/2012),
• Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten Bere iches zwischen Hörster Stra-
ße / Sonnenstraße / Korduanenstraße / Bült (vgl. Be schluss des Rates v.
27.06.2012 zur Vorl. V/0035/2012),
• Weitere systematische Stärkung der inneren Entwick lung für „Neues Wohnen im
Bestand“ (vgl. V/0006/2011, V/0445/2012).
Diese zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen sind in Anlage 2 ausführlicher
beschrieben. Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine abschließende Aufzählung.
Die Entwicklung weiterer Maßnahmen der Innenentwick lung ist nach BauGB § 1a (2)
ist eine Daueraufgabe, die entsprechend den vorhandenen Potenzialen, den zur Ver-
fügung stehenden Ressourcen und den parlamentarisch en Prioritätensetzungen fort-
zuführen ist.
Bei einer Veröffentlichung des vorgeschlagenen Ziel werts ist es unerlässlich, auch
die methodischen Restriktionen des Indikators „Sied lungs- und Verkehrsfläche“ ge-
mäß Anlage 1 der Vorlage V/0232/2011 darzustellen ( = Anlage 3 dieser Vorlage).
Eine wesentliche Grundlage für eine differenzierte Verwendung des Indikators bildet
eine grafische Darstellung der Entwicklung der unterschiedlichen Flächennutzungsar-
ten.
Darüber hinaus sollten die Aussagen des Indikators „Entwicklung der SuV-Fläche“
durch die Hinzuziehung von Luftbildauswertungen qua lifiziert werden. Anhand der
laufenden Arbeit im Vermessungs- und Katasteramt li eßen sich hier möglicherweise
ohne großen Aufwand entsprechende Erkenntnisse gewi nnen. Ein entsprechender
Prüfauftrag ist auf dem beigefügten Maßnahmenblatt formuliert (vgl. Anlage 2).
1
Umweltmedium:
Boden / Fläche
Indikator:
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche
Ziel:
Reduktion der Zunahme der Siedlungs- und
Verkehrsfläche auf 39 ha/Jahr im Jahr 2020
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
Wiedernutzung der von den britischen
Stationierungskräften ab Spätsommer/Herbst
2012 bis Ende 2013 aufgegebenen
Kasernenflächen (York-Kaserne/50,1 ha; Oxford-
Kaserne/26,2 ha) und der leer gezogenen
Wohnstandorte (mit ca. 800 Wohnungen auf ca.
36,5 ha Grundstücksfläche):
Die vom Abzug der britischen Stationierungskräfte
betroffenen Liegenschaften wurden bereits in der
Vorlage V/0458/2011 dargestellt. Mit Beschluss der
Vorlage V/0111/2012/1. Erg. wurde die Verwaltung
beauftragt, für die Bereiche der York-Kaserne in
Gremmendorf und der Oxford-Kaserne in Gievenbeck
unter frühzeitiger Einbindung der Bürgerschaft bis
Ende 2012 räumliche Strukturkonzepte für eine zivile
Nachfolgenutzung den zuständigen
parlamentarischen Gremien zum Beschluss
vorzulegen. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt,
für die 18 Wohnstandorte der britischen
Stationierungskräfte im dritten Quartal 2012 ein
gesamtstädtisches Entwicklungskonzept unter
Berücksichtigung städtebaulicher und
wohnungsstrategischer Aspekte zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Auf der Grundlage der Vorlage V/0111/2012/1. Erg.
Stadt Münster, Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA)
Auf Grundlage der Vorlage
V/0111/2012/1. Erg. und
des Beschlusses des
Rates vom 21.03.2012
werden die finanziellen
Aufwendungen der Stadt
Münster für die interne und
externe Begleitung des
Konversionsprozesses in
den Jahren 2012 bis 2015
auf 901.730 € beziffert. Die
zur Finanzierung der
Personal- und Sachkosten
erforderlichen Mittel sollen
durch Verlagerung und
Umschichtung
haushaltsneutral zur
Verfügung gestellt werden,
hilfsweise auch durch
Refinanzierung gemäß der
Konversionsvereinbarung.
Ob ggf. auch Finanzmittel
für den Erwerb von
Konversionsliegenschaften
Kosten/Belastungen für
Dritte sind zurzeit nicht
zu beziffern.
Stadt Münster und BImA
werden auf Basis der
Konversionsvereinbarung
im Rahmen
weitergehender
Vereinbarungen
einvernehmliche
Regelungen zu den
Aufgaben- und
Kostenverteilungen
abschließen.
Die grundsätzliche
Wahrnehmung der
Eigentümerfunktion der
BImA bis zum Verkauf
der Liegenschaften
umfasst insbesondere
die Aufgaben der
Kampfmittelsondierung
und –räumung sowie der
Altlastenermittlung und –
sanierung im Rahmen
V/0288/2012
Anlage 2
2
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
wurde bereits mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) eine
Konversionsvereinbarung abgeschlossen, auf deren
Grundlage die Konversion in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit durchgeführt werden soll. In der
Konversionsvereinbarung werden auch perspektivisch
bereits die möglichen Konsequenzen der
Bundeswehrreform für Münster angesprochen. Die
Flächen, die die Bundeswehr freigeben wird, stehen
noch nicht abschließend fest. Diese sollen zu
gegebener Zeit in einem ergänzenden Nachtrag zur
Konversionsvereinbarung benannt werden. Hiermit
läge dann auch eine Grundlage für eine zivile
Nachnutzung dieser Flächen vor.
aufzubringen sind, ist
derzeit noch nicht
absehbar.
der gesetzlichen
Vorgaben.
Umstrukturierung des Bereiches zwischen
Meckmannweg und Schwarzer Kamp (ca. 7,7 ha) –
zu einem attraktiven Wohnquartier für
verschiedene Wohnansprüche und Lebensstile:
Der Bereich nördlich der Weseler Straße zwischen
Meckmannweg und Schwarzer Kamp war über
Jahrzehnte durch ein Nebeneinander von
gewerblichen Nutzungen, dem Kraftfahrzeughandel
und –service sowie der Wäscherei, dem Sportplatz
des 1. FC Mecklenbeck und den
Obdachlosenunterkünften entlang des
Meckmannweges und am Ende der Straße
„Schwarzer Kamp“ geprägt. Aufgrund der Verlagerung
der Sportanlagen, der Aufgabe des Firmenstandorts
Beresa und des Abrisses früherer
Wohnungslosenunterkünfte besteht die Möglichkeit, in
städtebaulich integrierter Lage auf einem
Neuordnungsbereich von ca. 7,7 ha ein attraktives
Stadt Münster, Firma Beresa, private
Flächeneigentümer
Zurzeit noch nicht zu
beziffern.
Kosten/Belastungen für
Dritte sind zurzeit noch
nicht zu beziffern.
3
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
Wohnquartier zu entwickeln. Die planungsrechtliche
Entwicklung zum Wohngebiet hat der Rat mit dem
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan und dem
Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans
am 29.09.2010 eingeleitet (vgl. V/0554/2010).
Zwischen Sommer und Herbst 2011 wurde ein
städtebaulicher Realisierungswettbewerb gemeinsam
von Stadt Münster und der Firma Beresa
durchgeführt, um eine optimale Grundlage für
städtebauliche Entwicklung des
Umstrukturierungsgebiets zu schaffen (vgl.
Dokumentation des Städtebaulichen
Realisierungswettbewerbs „Meckmannweg /
Schwarzer Kamp“ März 2012).
Der Entwurf des ersten Preisträgers aus dem
städtebaulichen Wettbewerb „Meckmannweg /
Schwarzer Kamp“ und dessen überarbeitete Fassung,
die als Grundlagen für die Aufstellung des
Bebauungsplans dienen, wurden 19.06.2012 in einer
Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Weitgehende Umnutzung der ehemaligen OSMO-
Flächen nördlich des Stadthafens 1 (ca. 4,5 ha) in
ein innerstädtisches Wohnquartier:
Am 14.12.2011 ist vom Hauptausschuss eine
geänderte Fassung des von der Verwaltung
vorgelegten aktualisierten Masterplans „Stadthäfen“
beschlossen worden (V/0800/2011). Hiermit wurde
die Zielvorstellung einer weitgehenden Entwicklung
des ehemaligen OSMO-Geländes in neues
Wohnquartier bestätigt.
Am 03.05.2012 hat der Ausschuss für Stadtplanung,
Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die
Stadt Münster,
Grundstückseigentümer
Zurzeit noch nicht zu
beziffern
Zurzeit noch nicht zu
beziffern
4
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
Freigabe des fortgeschriebenen Masterplans für die
Bürgerbeteiligung erteilt. Die geplante
Informationsveranstaltung, die am 05.07.2012
stattgefunden hat, diente zugleich als frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
im Bereich des Stadthafens 1 für die auf Basis des
aktualisierten Masterplans vorzunehmenden
Bauleitplanverfahren.
Am 27.06.2012 hat der Rat zur Anpassung des
geltenden Planungsrechts an die neuen Ziele des
Masterplans Stadthäfen Münster die Änderung des
Flächennutzungsplans und die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 541 beschlossen (vgl.
V/0430/2012).
Entwicklung des bisher als Parkraum genutzten
Bereichs zwischen Hörsterstraße / Sonnenstraße /
Korduanenstraße /Bült (vgl. Vorl. V/0035/2012 in
Verbindung mit dem Beschluss des Rates v.
27.06.2012):
Mit der Vorlage V/0035/2012 hat die Verwaltung
vorgeschlagen, den zurzeit als Parkraum genutzten
Bereich vorrangig als innerstädtische Wohnbaufläche
zu entwickeln. Die Entwicklung des gesamten
Quartiers soll im Rahmen eines auszulobenden
städtebaulichen Realisierungswettbewerbs untersucht
werden. Die Wettbewerbsinhalte sollten mit dem
privaten Eigentümer der östlichen Grundstücksfläche
abgestimmt werden. Die potenzielle Baufläche hat
einen Umfang von ca. 1,5 ha.
Am 27.06.2012 hat der Rat beschlossen, die
Beratung der Vorlage V/0035/2012 bis zum
Jahresende 2012 zu schieben und den bisher als
Parkraum genutzten Bereich zwischen Hörsterstraße /
Stadt Münster, Privater
Grundstückseigentümer
Politik und Verwaltung
Die Grundsatzbeschlüsse
der Verfahrensvorlage
V/0035/2012 hätten die
Kosten für einen
Wettbewerb zur Folge.
Weitere Kosten sind
zurzeit noch nicht zu
beziffern.
Keine Belastung des
städtischen Haushalts
Zurzeit noch nicht zu
beziffern.
5
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
Sonnenstraße / Korduanenstraße /Bült alternativ zur
Wohnbebauung hinsichtlich einer möglichen
Mischnutzung von Wohnen-Kultur-Dienstleistungen
zu prüfen. Maßgabe hierfür ist, dass eine Belastung
des städtischen Haushalts nicht stattfinden darf. Es
wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und
Vertretern von Politik und Verwaltung gebildet, die bis
zum Jahreswechsel konkrete
Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Weitere Stärkung der inneren Entwicklung im
Bereich Wohnen gemäß Vorlage V/0006/2011:
In der Vorlage wird verdeutlicht, dass Potenziale der
inneren Entwicklung aus der Konversion von Militär-,
Post-, Gewerbeflächen bisher in Münster konsequent
genutzt wurden. Eine forcierte Förderung des
Wohnens in bereits bebauten Gebieten erfordert
daher eine systematische Erfassung der
Entwicklungspotenziale und deren Bewertung
hinsichtlich der Aktivierungsmöglichkeiten. Der
Aufbau des Potenzialkatasters wird anhand von 2
Modellquartieren (Bahnhofs-Quartier, Hiltrup-Ost)
erprobt.
Des Weiteren werden anhand dieser beiden Quartiere
ebenfalls Aktivierungs-und Prozessstrategien für
„Neues Wohnen im Bestand“ modellhaft erprobt.
Nach Abschluss der Erprobungsphase ist über die
Übertragung der Strategien auf weitere Quartiere in
Münster zu entscheiden.
Mit der Vorlage V/0445/2012 wurde über die
modellhafte Erprobung von Aktivierungs- und
Prozessstrategien für „Neues Wohnen im Bestand“ im
Bahnhofsviertel berichtet.
Stadt Münster, Private Grundstücks-
und Immobilieneigentümer
Die benötigten Mittel für
den Aufbau des
Potenzialkatasters können
abschließend erst nach
Ende der Modellphase
beziffert werden.
Ob und in welcher Höhe
Mittel für weitere
Aktivierungs- und
Prozessstrategien benötigt
werden, kann erst nach
Auswertung der
Erprobungsphase beziffert
werden.
Zurzeit noch nicht zu
beziffern.
6
Zur Zielerreichung erforderliche
Einzelmaßnahmen
Adressaten, verpflichtete
Personen und Institutionen
Kosten / Belastungen
für die Stadt Münster
Kosten / Belastungen
für Dritte
Qualifizierung des Flächenmonitorings:
Aufgrund der bekannten methodischen Restriktionen
des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ sind
dessen Aussagen hinsichtlich einer realen
Veränderung der Flächennutzung durch die
Hinzuziehung weiterer Quellen (z.B. Luftbilder) zu
validieren. Es ist zu prüfen, inwieweit entsprechende
Informationen aus laufenden Verwaltungsprozessen
(z.B. Fortschreibung der Deutschen Grundkarte oder
auch des Stadtplans) ohne zusätzlichen Aufwand
gewonnen werden können.
Fachämter der Stadt Münster
(Vermessungs- und Katasteramt; Amt
für Stadtentwicklung, Stadtplanung,
Verkehrsplanung; Amt für
Grünflächen und Umweltschutz)
Erst nach Abschluss der
Prüfung zu beziffern.
Kosten/Belastungen für
Dritte fallen aus heutiger
Sicht nicht an.
(Vorlage 0232/2011
An
lage 1)
Be
richt zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Stadt Münster zum
Stand Ende 2010
1. Siedlungs- und Verkehrsfläche: Schlüsselindikator mit methodischen Restriktionen
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist ein weitverbreiteter Schlüsselindikator, der genutzt
wird, um die Inanspruchnahme von bisher anderweitig genutzten Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke nachzuvollziehen. So thematisiert die Fortschreibung des Regionalplans
Münster die Flächeninanspruchnahme in den Kommunen des Münsterlands anhand der
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Datenanhang, IX.1/Punkt 2). Auch die Stadt
Münster nutzt diesen Indikator. In den Umweltdaten Münster 2009 wird er als Maßstab für
„den Flächenverbrauch und die Versiegelung“ (vgl. Vorl. V/0697/2010) verwendet, in der
Fortschreibung des Nachhaltigkeitsberichts dient die Entwicklung der Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche als Indikator für nachhaltige Entwicklung (vgl. Jahres-Statistik 2009, Kap. 17).
Der Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ ist insofern auch von besonderer Bedeutung,
da er auf Bundes- und Landesebene zur politischen Zielfindung und Prüfung der Zielerrei-
chung eingesetzt wird. Ziel der Bundesregierung ist es, die Flächeninanspruchnahme für
Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 ha/Tag bis 2020 zu reduzieren. Hierauf aufbauend
hat das Land Nordrhein-Westfalen als politische Zielbestimmung die Reduktion des Zuwach-
ses an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 5 ha/Tag bis 2020 formuliert und hierzu u. a. die
„Allianz für die Fläche“ gegründet. Hierin wirkt auch die Stadt Münster aufgrund der Erfah-
rungen im Flächenmanagement mit.
Mit Beschluss der Vorlage „Umweltdaten Münster 2009“ am 16.02.2011 (vgl. V/0697/2010/1.
Erg.) wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, bei der Fortschreibung der Umweltdaten
quantitative Zielwerte zu erarbeiten. Im Bereich der Flächeninanspruchnahme wird auch hier
ein Rückgriff auf die Siedlungs- und Verkehrsfläche erfolgen müssen.
Obwohl der Indikator somit weite Anwendung findet, besteht in Fachkreisen Einvernehmen,
dass die Nutzung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Zwecke der Erfolgskontrolle auf-
grund methodischer Restriktionen nicht unreflektiert erfolgen darf. Zunächst ist zu beachten,
dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche durch die Zusammenfassung verschiedener Nut-
zungen gebildet wird.
Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören folgende „Flächennutzungsarten“:
• Gebäude- und Freifläche : Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebauten
Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z.B. Gärten)
• Betriebsfläche ohne Abbauland: Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden
• Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsbegleitflächen)
• Erholungsflächen: Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung (z.B. Grünanla-
gen) dienen
• Friedhofsfläche
Diese Auflistung macht deutlich, dass die Siedlungs- und Verkehrsfläche keineswegs mit
„versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden kann, da sie nicht bebaute und damit auch nicht
versiegelte Frei- und Grünflächen umfasst. Demzufolge wird in den Umweltdaten 2009 deut-
lich darauf hingewiesen, dass der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster
2
2008/2009 wesentlich auf die Zunahme an Erholungsflä chen zurückgeht. Nach aktuellen
Untersuchungen beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrs-
fläche für Nordrhein-Westfalen 58 % (vgl. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-
schutz Nordrhein-Westfalen 20101). Für Münster liegen zurzeit keine aktuellen Werte vor.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt, dass als Daten-
grundlage die Nutzungsarten des amtlichen Liegenschaftskatasters genutzt werden, die ori-
ginär für andere Zwecke geführt werden. Neben den tatsächlichen Nutzungsveränderungen
bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen und Neuzuordnungen ab, die die Be-
wertung von Zeitreihen erschweren. Diese Problematik spricht auch die Fortschreibung des
Regionalplans Münsterland an, in dem auf Auswertungsprobleme infolge von Zuordnungs-
fehlern bei Flächenerfassungen bzw. Flächenumwidmungen verwiesen wird (vgl. Bezirksre-
gierung Münster 2010, Datenanhang, IX.1/Punkt 2).
Aufgrund der Diskussionen um die Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
che“ hat das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 das Gutachten „Datengrundlagen zur
Siedlungsentwicklung“ vergeben
2. In dieses Gutachten war auch Münster als Fallbeispiel
einbezogen. Die Gutachter kommen für den Zeitraum 2000 – 2008 grundsätzlich zu dem
Ergebnis, dass die Inanspruchnahme von vormals unbebauten Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke aufgrund der verfügbaren Daten der amtlichen Flächenstatistik zweifelsfrei
überschätzt wird, ohne dass das Maß der Überschätzung quantitativ beziffert werden kann
(vgl. Siedentop/Fina 2010, Abschlussbericht, S. 4).
Für Münster ziehen die Gutachter folgendes Fazit: „Die Flächenstatistik in Münster basiert
auf Daten, die im Beobachtungszeitraum bis 2007 von der Umstellung des Katasters in das
ALK-Format beeinflusst waren. Dadurch kommt es zu Umwidmungen und Neubewertungen
in der Vergabe der Nutzungsarten, […]. Die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung wird
dadurch vor allem durch den erhöhten Zuwachs von Erholungsflächen verzerrt“ (vgl. Sieden-
top/Fina 2010, Materialband, S. 52).
Damit bleibt festzuhalten:
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche wird weitverbreitet – wie auch bei der Fortschreibung
des Regionalplans Münsterland - als Schlüsselindikator verwendet.
• Die Siedlungs- und Verkehrsfläche besteht aus unterschiedlichen Flächenarten und ent-
hält bebaute und nicht bebaute Flächen (z.B. Erholungsflächen).
• Die amtliche Flächenstatistik bildet nicht nur reale Nutzungsveränderungen ab, sondern
ist durch Umwidmungen und Neuzuordnungen beeinflusst, die einen Zeitreihenvergleich
beeinträchtigen.
• Die Umwidmungen und Neuzuordnungen im Münsteraner Liegenschaftskataster haben
dazugeführt, dass in Münster die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in ein-
zelnen Jahren durch einen methodisch bedingten Zuwachs an Erholungsflächen verzerrt
wird.
1 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz N ordrhein-Westfalen/LANUV NRW (2010):
Flächenentwicklung in Nordrhein-Westfalen – Berichtsjahr 2009 (Kurzbericht). Recklinghausen
(Masch.).
2 Institut für Raumordnung und Entwicklungsplanung de r Universität Stuttgart (IREUS) – Stefan Sie-
dentop/Stefan Fina (2010): Datengrundlagen zur Siedlungsentwicklung. Abschlussbericht und Mate-
rialband. Stuttgart. 2010. Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und
Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
3
2. Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster 1994 - 2010
Die verfügbaren Daten aus der Landesdatenbank (it.nrw) vermitteln folgendes Bild über die
Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Münster im Geltungszeitraum des gülti-
gen Regionalplans Münsterland (genehmigt 1998).
Wie die nachstehende Abbildung verdeutlicht, weist die Flächenstatistik für die Jahre 1994 –
1998 Zunahmen der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) für einzelne Jahre von
über 100 ha aus, die dann in den Jahren 1999 – 2001 auf unter 40 ha pro Jahr zurückgin-
gen. In der Periode 2002 – 2007 lag die jährliche Zunahme der SuV-Fläche zwischen 60 und
95 ha. Für die Jahre 2008 und 2009 zeigt sich eine „sprunghafte“ Erhöhung auf 178 ha bzw.
117 ha. Für 2010 wird ein ebenso deutlicher Rückgang der Zunahme der SuV-Fläche auf 63
ha ausgewiesen.
Ein Blick auf die Entwicklung der einzelnen Flächennutzungsarten macht zunächst deutlich,
dass der Anstieg der SuV-Flächen stark von der Zunahme der Erholungsflächen getragen
wird. Beispielsweise machte die Zunahme der Erholungsflächen in den Jahren 2000, 2004,
2008 und 2009 mehr als 50 % des Gesamtanstiegs der SuV-Flächen aus. Insbesondere
auch der „sprunghafte Anstieg“ der SuV-Flächen 2008 und 2009 geht auf das Anwachsen
der Kategorie „Erholungsflächen“ zurück.
Neben realen Flächenumnutzungen, wie z.B. durch den Bau eines großflächigen Golfplatzes
in Hiltrup, spiegeln sich hierin auch Neuzuordnungen und Umwidmungen im Liegenschafts-
kataster wider. Beispielsweise führten Neuzuordnungen auf der Grundlage von Luftbildern in
den Jahren 2008 und 2009 zu einem rechnerischen Anstieg der Erholungsfläche. Dieser
rechnerische Anstieg betrifft auch den Zeitraum vor 2007, in dem es zu Neuzuordnungen
von Flächen im Rahmen der Digitalisierung der Liegenschaftskarte kam (vgl. Siedentop/Fina
2010).
Stadt Münster - Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche
der Jahre 1994 - 2010 - nach Flächennutzungsarten
- 75
- 50
- 25
0
+ 25
+ 50
+ 75
+ 100
+ 125
+ 150
+ 175
+ 200
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 117
+ 63
4
Damit ist festzuhalten, dass das Bild über die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in
Münster durch den erhöhten Zuwachs von Erholungsflächen verzerrt wird. Nach Aussage
von Siedentop/Fina (2010) lässt sich der Anteil des Zuwachses der SuV-Flächen, der nicht
auf reale Flächenveränderungen zurückgeht, jedoch nicht quantifizieren.
Auch die Betrachtung der weiteren Flächennutzungsarten der SuV-Flächen, wie „Verkehrs-
flächen“ und „Gebäude- und Freiflächen“ macht deutlich, welchen Einfluss Umwidmungen
und Neuzuordnungen auf die Entwicklung der SuV-Fläche haben. Dies soll exemplarisch für
das Jahr 2010 verdeutlicht werden (vgl. vorstehende Abbildung).
Für die Kategorie „Verkehrsflächen“ wird ein Rückgang von 12 ha ausgewiesen. Hierbei
handelt es sich jedoch nicht um eine reale Flächennutzungsveränderung, sondern vielmehr
um eine Neuzuordnung von Teilen der Verkehrsbegleitfläche entsprechend den realen Nut-
zungen in „Gehölz“. Die Zunahme der „Gebäude- und Freifläche“ 2010 um ca. 50 h lässt sich
zur Hälfte darauf zurückführen, dass eine Fläche mit ca. 28 ha aufgrund ihrer Prägung nun
der Kategorie „Gebäude- und Freifläche“ – öffentliche Zwecke“ zugeordnet wurde, nachdem
sie bisher in der Kategorie „Waldfläche“ geführt wurde. Auch hier ist es nicht zu einer realen
Nutzungsveränderung gekommen.
Damit lässt sich festhalten:
• In Münster haben zweifelsohne die SuV-Flächen im Betrachtungszeitraum zugenommen.
Rein rechnerisch lag die Zunahme zwischen dem „Tiefstwert“ 31 ha (1999) und dem
„Höchstwert“ 183 ha (1998). Bezogen auf den Gesamtzeitraum 1994 – 2010 ist die SuV-
Fläche in Münster um 17 % angestiegen. Wie eine Auswertung des Landesamtes für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen/LANUV zeigt, lag Münster mit
dieser prozentualen Zunahme eher im „Mittelfeld“ der nordrhein-westfälischen Kommu-
nen
3. So hat in 27 Kommunen in NRW die Siedlungs- und Verkehrsfläche 1996 – 2009
um mehr als 30 % zugenommen4.
• Wesentliche Anteile der Zunahme der SuV-Fläche entfallen auf den Anstieg der Erho-
lungsflächen, der wiederum – gutachterlich bestätigt – durch Neuzuordnungen und Um-
widmungen überzeichnet ist.
• Auch die Entwicklung der weiteren Flächenkategorien, wie „Gebäude- und Freifläche“ und
„Verkehrsfläche“, ist methodisch beeinflusst. Aktuell lässt sich dies auch für das Jahr 2010
eindeutig nachweisen.
• Das Bild, das die amtliche Flächenstatistik zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrs-
flächen in Münster zeichnet, ist somit mit deutlichen Einschränkungen behaftet.
• Wie sich eindeutig nachweisen lässt, gehen Änderungen im Liegenschaftskataster nicht
zwingend mit realen Nutzungsveränderungen einher, sondern bilden zunächst Aktivitäten
im Rahmen der fachlichen Aufgaben des Vermessungs- und Katasteramtes ab. Achtsam-
keit ist immer dann bei der Interpretation der Daten geboten, wenn „Sprünge“ auftreten.
Beispielsweise wird für das Jahr 2010 eine Zunahme an „Landwirtschaftlicher Fläche“
ausgewiesen, die genauso wie die „überhöhten“ Abnahmen 2008/2009 auf Neuzuordnun-
gen ohne reale Flächennutzungsveränderungen zurückgeht. Hintergrund ist die geplante
Einführung von ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem). In ALKIS
dürfen verschiedene Nutzungsartenschlüssel (z. B. für Schutzflächen und militärisches
3 Vgl. Fußnote 1/LANUV NRW (2010, S. 3): Abbildung „Ent wicklung der Siedlungs- und Verkehrsflä-
che in den Gemeinden (1996 – 2009)“.
4 Ebenda, S. 3.
5
Übungsgelände) nicht mehr verwendet werden, so dass eine Umschlüsselung in andere
Nutzungen, z. B. Landwirtschaft, erfolgen musste.
• Vor diesem Hintergrund wären für tragfähigere Aussagen über die Veränderung der Flä-
chennutzung vermutlich Befliegungen und Luftbildauswertungen zu verschiedenen Zeit-
schnitten notwendig. Entsprechende Ergebnisse liegen für Münster zurzeit nicht vor.
3. Ergänzende qualitative Betrachtungen zur Flächenentwicklung in Münster
Aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsflä-
chenentwicklung“ empfiehlt das Gutachten „Datengrundlagen zur Siedlungsentwicklung“ von
Siedentop/Fina (2010), ergänzend zu den quantitativen Betrachtungen anhand der SuV-
Fläche qualitative Informationen zur Flächenentwicklung zu nutzen. Diese, von den Gutach-
tern für das Land Nordrhein-Westfalen vorgeschlagenen Indikatoren sollen für Münster im
Folgenden herangezogen werden, um die Flächenentwicklung differenzierter zu beschrei-
ben:
• Entwicklung der Einwohner und der Beschäftigen
Aussagen zur Flächenentwicklung können nicht isoliert getroffen werden, sondern sind im-
mer in Beziehung zur Einwohner- und Beschäftigtenentwicklung zu setzen. Daher ist für
Münster zu berücksichtigen, dass Münster in Nordrhein-Westfalen vom 31.12.1995 bis zum
30.06.2010 einen der höchsten Zuwächse an sozialversicherungspflichtig Beschäftigen zu
verzeichnen hatte (+ 21.189 Beschäftigte = + 17,8 %). Ebenso ist die Zahl der Wohnberech-
tigen Bevölkerung zwischen dem 31.12.1995 und dem 31.12.2010 um 5.548 Personen (+ 2
%) gestiegen. Münster gehört somit zu den dynamischen Standorten in Nordrhein-Westfalen,
was bei Aussagen zur Flächenentwicklung zu berücksichtigen ist.
• Recycling von Brachflächen
In Münster hatte die Wiedernutzung von Militär- und Gewerbebrachen immer einen hohen
Stellenwert. Die Konversionsstrategie der Stadt Münster wurde mehrfach belobigt. Insge-
samt hat Münster ab 1997 nahezu 150 ha an Konversionsflächen im Rahmen der Sied-
lungsentwicklung für Wohn-, Gewerbe- und Hochschulzwecke reaktiviert (Gewerbepark Lod-
denheide, Leonardo-Campus, Lincoln-Quartier, Quartier Meerwiese, Prins-Claus-Quartier,
Speicherstadt, Gartensiedlung Weißenburg).
Aufgrund der Wirtschaftsstruktur von Münster existieren gewerbliche Brachen nur in ver-
gleichsweise geringem Umfang. Hinzuweisen ist auf die Wiedernutzung des ehemaligen
Schlachthofgeländes und des Geländes der ehemaligen Germania-Brauerei. Hinzu kommt
die eingeleitete Umstrukturierung des ehemaligen Hafengebietes, die zurzeit auf Grundlage
des Hafenforums perspektivisch weiter fortgeschrieben werden soll. Mit einem entsprechend
fortgeschriebenen „Masterplan Stadthäfen“ sollen Zielvorgaben für die Umwandlung dieses
insgesamt ca. 100 ha großen Bereiches formuliert werden.
Bezogen auf die Fortschreibung des Regionalplans ist zudem darauf hinzuweisen, dass die
noch vom britischen Militär genutzten Kasernenflächen in Gremmendorf und Gievenbeck
(insg. ca. 76 ha) bereits den Siedlungsflächenreserven der Stadt Münster zugerechnet wur-
den.
6
• Flächeninanspruchnahme in schutzwürdigen Bereichen
Bereits in der Vergangenheit wurden im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen,
die in einem Wasserschutzgebiet - Zone III - liegen, nur in Einzelfällen aufgrund von beson-
deren stadtstrukturellen oder stadtentwicklungspolitischen Gründen als Neubaugebiete ent-
wickelt. Bei der Fortschreibung des Regionalplans hat die Verwaltung nun grundsätzlich da-
von abgesehen, zukünftige Siedlungsflächen zu benennen, die in einer Wasserschutzzone
liegen. Damit wird der Bedeutung der Grundwasserneubildung durch Niederschläge auf un-
versiegelten Flächen in besonderem Maße Rechnung betragen.
• Bautätigkeit in der Innenentwicklung
Für die Vorlage V/0006/2011 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung
im Bereich Wohnen“ wurde der sog. „Innenentwicklungsraum Wohnen“ abgegrenzt. Dieser
basiert auf den im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen, soweit in integrierter
Lage und mit baulicher Vornutzung, sowie den gemischten Bauflächen im Flächennutzungs-
plan, soweit in integrierter Lage und mit einem deutlichen Anteil Wohnen (vgl. Vorlage
V/0006/2011, Anlage 2).
Eine Auswertung der Baustatistik für diesen Bereich für den Zeitraum 2001 – 2010 macht
deutlich, dass in diesem, so definierten „Innenentwicklungsraum Wohnen“ 89,2 % aller Woh-
nungsbaufertigstellungen in Münster erfolgten. Bezogen auf den fußläufigen Einzugsbereich
um die Zentren (500 m-Radius) liegt der Anteil der Wohnungsbaufertigstellungen bei 66,2 %.
Diese Werte belegen, welche große Bedeutung die Innenentwicklung zwischen 2001 und
2010 in Münster bereits einnahm.
Zusammenfassend lässt sich anhand der ergänzenden qualitativen Indikatoren festhalten:
• Münster gehört zu den wachstumsstärksten Städten in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Einpendler ist von 1995 bis 2009 auf 68.581 Einpendler,
d.h. um 17.901 Einpendler (+ 35,3 %) gestiegen. Auch aus ökologischen Gründen muss
es daher Ziel von Münster sein, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass für die
in Münster nachfragenden Haushalte ein entsprechendes Wohnungsangebot zur Verfü-
gung steht.
• Die Stadt Münster hat den Grundsatz des Flächenrecyclings bei der Wiedernutzung ehe-
maliger Militärflächen erfolgreich umgesetzt und strebt dies auch zukünftig an. Beleg dafür
ist die Aufnahme der noch bestehenden britischen Militärflächen als Siedlungsreserven
der Stadt bei der Fortschreibung des Regionalplans.
• Auch der hohe Anteil der Wohnungsbaufertigstellungen im Innentwicklungsraum „Woh-
nen“ macht ebenfalls deutlich, wie stark die Innenentwicklung in Münster in der Laufzeit
des gültigen Regionalplans bereits umgesetzt worden ist. Mit der Vorlage V/0006/2011
werden zudem weitere Bausteine für die Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich
„Wohnen“ aufgezeigt.
• Der quantitative Indikator „Siedlungs- und Verkehrsfläche“, der zudem mit nachweisbaren
methodischen Schwächen behaftet ist, reicht somit zur Beurteilung der Siedlungsflächen-
entwicklung nicht aus und muss durch die vorstehenden qualitativen Indikatoren ergänzt
werden.
• Die Verwaltung strebt daher an, auch zukünftig das städtische Siedlungsflächenmonito-
ring um aussagekräftige qualitative Indikatoren zu ergänzen, um zu einem sachgerechten
Bild der Flächenentwicklung zu kommen.
Ergänzungsvorlage Beschluss
5694 Zeichen
V/0288/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft "Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche für das Jahr 2020" für die Umweltdaten Münster und Anregung des Landschaftsbeirates gemäß § 24 GO NRW zur Thematik "Flächenverbrauch" Beratungsfolge 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in Anlage 1 der Hauptvorlage vorgelegten Vorschlag eines Zielwerts für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster für das Ziel jahr 2020 zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt den in Anlage 2 der Hauptvorlage vorgelegten Maßnahmenkatalog, in dem zur Zielerreichung notwendige Einzelmaßnahmen benannt werden, zur Kenntnis. 3. Der vereinbarte durchschnittliche jährliche Zielwert von rund 30 ha (Bun d/Land) der SuV (Siedlungs- und Verkehrsfläche) soll nicht überschritten werden. Eine Überschre i- tung ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Funktionen, der Bedarfe aus Einwohnerentwicklung und aus Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht werden zu können. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den in Anlage 1 im Beschlusspunkt 3 vorgeschlage- nen Zielwert für die Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster für das Jahr 2020 einschließlich der Hinweise zu den methodischen Restriktionen des Indikators (Anl a- ge 3 der Hauptvorlage) für die Fortschreibung der Umweltdaten Münster zu verwenden. 5. Die Stadt Münster beteiligt sich in 2013 an der Nachfolge des Programms „Meile n- stein 2012“ des Landes Nordrhein Westfalen (Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V.), in dessen Rahmen eine Zertifizierung der Flächensparenden Kommune erfolgt und Anreize geschaffen werden, sich dezidiert für eine nachhaltige Fläche n- entwicklung einzusetzen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, angesichts der angespannten Lage auf dem Wo h- nungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Vorlagen-Nr.: V/0288/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Dr. Hauff Ruf: 492 6135 E-Mail: HauffTho@stadt-muenster.de Datum: 28.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0288/2012/1 7. Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausschussberatungen ein qualifiziertes B e- richtswesen zur Thematik „Flächensparende Kommune Münster“ aufzubauen. 8. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist die Anregung des Landschaftsbeirats bei der Unteren Landsch aftsbehörde der Stadt Münster gemäß § 24 GO NRW (Anlage 4 der Hauptvorlage) zur Thematik „Flächenverbrauch“ erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen ve r- bunden. Über die Umsetzung der zur Zielerreichung erforderlichen Einzelmaßnahmen ist in g e- sonderten Vorlagen zu entscheiden, in denen dann die finanziellen Auswirkungen zu beziffern sind. Hinsichtlich des neuen Beschlusspunktes 5 wird darauf hingewiesen, dass die finanzi- ellen Modalitäten der Nachfolge des P rogramms „Meilenstein 2012“ noch nicht bekannt sind. Damit können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen zu den finanziellen Au s- wirkungen getroffen werden. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt u nd Bauwesen am 20.11.2012 sowie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 22.11.2012 wu r- de jeweils der beigefügte Änderungsantrag der SPD -Fraktion beschlossen (vgl. Anlage dieser E r- gänzungsvorlage). Die Änderungen des Beschlusstextes sind in Fettschrift kenntlich gemacht. Der Änderungsantrag bekräftigt das Anliegen der Verwaltung, die Inanspruchnahme von Freifl ä- chen für Siedlungs- und Verkehrszwecke weiter zu reduzieren, erkennt zugleich aber ausdrücklich die Notwendigkeit an, den oberzentralen Funktionen Münsters sowie dem aus der Einwohner - und Beschäftigtenentwicklung resultierenden Bedarf angemessen Rechnung tragen zu können (neuer Beschlussvorschlag 3). Der neue Beschlussvorschlag 6 unterstreicht, dass die Belange einer sozi- alverantwortlichen Wohnungsversorgung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die Begründung zur Hauptvorlage zeigt auf, dass bereits das Erreichen des Zielwerts von 39 ha für die jährliche Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche, der die spezifischen Funktionen von Münster kalkulatorisch einrechnet, erhebliche Anstrengungen erfordert. Der mit dem Änd e- rungsantrag vorgeschlagene Zielwert von 30 ha/Jahr, der sich am Durchschnittswert des Bundes und des Landes NRW orientiert, ist a ls sehr ambitioniert einzuschätzen und wird nur mit entspr e- chend intensiven Anstrengungen angestrebt werden können. Eine Beteiligung an der Nachfolge des Programms „Meilenstein 2012“ des Landes Nordrhein - Westfalen, die der neue Beschlussvorschlag 5 vorsi eht, kann wichtige Impulse liefern und zudem auch nach außen die Anstrengungen der Stadt Münster im Rahmen einer flächenschonenden Entwicklung dokumentieren. Die Verwaltung wird nach Veröffentlichung und Prüfung der Au s- schreibungskonditionen die erforderli chen Beschlüsse herbeiführen. Die Bedeutung eines qualif i- zierten Berichtswesens (neuer Beschlussvorschlag 7) ergibt sich aus der in der Hauptvorlage au f- gezeigten eingeschränkten Aussagekraft des Indikators „Siedlungs- und Verkehrsfläche“. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2012 - 3 - V/0288/2012/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (9)
- Münzstraße 15
- Hörsterstraße
- Korduanenstraße
- Sonnenstraße
- Weseler Straße
- Schwarzer Kamp
- Meckmannweg
- Leonardo-Campus
- Schulstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0288/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37