V/0832/2010
Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 04,03 "Westfälische Schule für Musik und Förderung der e.V.-Musikschulen") hier: Rahmenbedingungen der Förderung ab 2011 / Neue Finanzformel
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Anlage 1 zur Vorlage.xls_1
2819 Zeichen
ANLAGE 1 Bevölkerung Stand: 31.12.2009 Stadtteil 0 - 24 Jahre WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt 11 Aegidii 310 100,00% 100,00% 310 0 0 0 0 310 12 Überwasser 366 100,00% 100,00% 366 0 0 0 0 366 13 Dom 500 100,00% 100,00% 500 0 0 0 0 500 14 Buddenturm 540 100,00% 100,00% 540 0 0 0 0 540 15 Martini 320 100,00% 100,00% 320 0 0 0 0 320 21 Pluggendorf 999 100,00% 100,00% 999 0 0 0 0 999 22 Josef 1.844 100,00% 100,00% 1.844 0 0 0 0 1.844 23 Bahnhof 335 100,00% 100,00% 335 0 0 0 0 335 24 Hansaplatz 1.480 100,00% 100,00% 1.480 0 0 0 0 1.480 25 Mauritz-West 1.309 100,00% 100,00% 1.309 0 0 0 0 1.309 26 Schlachthof 1.186 100,00% 100,00% 1.186 0 0 0 0 1.186 27 Kreuz 2.815 100,00% 100,00% 2.815 0 0 0 0 2.815 28 Neutor 1.314 100,00% 100,00% 1.314 0 0 0 0 1.314 29 Schloss 431 100,00% 100,00% 431 0 0 0 0 431 31 Aaseestadt 1.151 100,00% 100,00% 1.151 0 0 0 0 1.151 32 Geist 2.153 100,00% 100,00% 2.153 0 0 0 0 2.153 33 Schützenhof 1.650 100,00% 100,00% 1.650 0 0 0 0 1.650 34 Düesberg 1.627 100,00% 100,00% 1.627 0 0 0 0 1.627 43 Hafen 234 100,00% 100,00% 234 0 0 0 0 234 44 Herz-Jesu 1.110 100,00% 100,00% 1.110 0 0 0 0 1.110 45 Mauritz-Mitte 2.170 100,00% 100,00% 2.170 0 0 0 0 2.170 46 Rumphorst 2.137 100,00% 100,00% 2.137 0 0 0 0 2.137 47 Uppenberg 2.174 100,00% 100,00% 2.174 0 0 0 0 2.174 51 Gievenbeck 7.015 50,00% 50,00% 100,00% 3.508 0 3.508 0 0 7.016 52 Sentrup 2.537 100,00% 100,00% 2.537 0 0 0 0 2.537 54 Mecklenbeck 2.810 30,00% 30,00% 40,00% 100,00% 843 843 0 1.124 0 2.810 56 Albachten 1.714 100,00% 100,00% 0 1.714 0 0 0 1.714 57 Roxel 2.258 100,00% 100,00% 0 0 0 2.258 0 2.258 58 Nienberge 1.644 100,00% 100,00% 0 0 1.644 0 0 1.644 61 Coerde 3.123 100,00% 100,00% 3.123 0 0 0 0 3.123 62 Kinderhaus-Ost 1.254 100,00% 100,00% 1.254 0 0 0 0 1.254 63 Kinderhaus-West 3.031 100,00% 100,00% 3.031 0 0 0 0 3.031 68 Sprakel 799 100,00% 100,00% 799 0 0 0 0 799 71 Mauritz-Ost 2.234 100,00% 100,00% 2.234 0 0 0 0 2.234 76 Gelmer-Dyckburg 903 100,00% 100,00% 903 0 0 0 0 903 77 Handorf 2.109 100,00% 100,00% 2.109 0 0 0 0 2.109 81 Gremmendorf-West 1.349 100,00% 100,00% 1.349 0 0 0 0 1.349 82 Gremmendorf-Ost 1.767 60,00% 40,00% 100,00% 1.060 0 0 0 707 1.767 86 Angelmodde 1.979 30,00% 70,00% 100,00% 594 0 0 0 1.385 1.979 87 Wolbeck 2.242 100,00% 100,00% 0 0 0 0 2.242 2.242 91 Berg Fidel 1.530 100,00% 100,00% 1.530 0 0 0 0 1.530 95 Hiltrup-Ost 1.578 100,00% 100,00% 1.578 0 0 0 0 1.578 96 Hiltrup-Mitte 2.278 100,00% 100,00% 2.278 0 0 0 0 2.278 97 Hiltrup-West 2.654 100,00% 100,00% 2.654 0 0 0 0 2.654 98 Amelsbüren 1.655 100,00% 100,00% 1.655 0 0 0 0 1.655 Summe 76.618 100,00% 61.194 2.557 5.152 3.382 4.334 76.619 Prozentanteil 79,87% 3,34% 6,72% 4,41% 5,66% 100,00% %-Anteile Schulen Relevante Personen
Beschlussvorlage
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V/0832/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Förderung Musikschularbeit (Produktgruppe 04,03 "Westfälische Schule für Musik und Förderung der e.V.-Musikschulen") hier: Rahmenbedingungen der Förderung ab 2011 / Neue Finanzformel Beratungsfolge 16.11.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 08.12.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Zur qualitativen und organisatorischen Weiterentwicklung der Musikschullandschaft in Münster wird eine Finanzformel für alle öffentlich geförderten Musikschulen in Münster entwickelt, die sowohl eine gerechte Verteilung der Musikschulangebote auf die verschiedenen Stadtbezirke als auch ein stadtweit vergleichbares Angebot sicherstellt. 2. Diese Finanzformel richtet sich an folgenden Parametern aus: • Künftig gibt es für die Finanzierung ein gemeinsames Budget für die Städtische Musikschu- le und die 4 e.V.-Musikschulen Albachten, Nienberge, Roxel und Wolbeck. • Wesentlicher Orientierungspunkt ist die Ausrichtung an der Bevölkerungsversorgung der unter 24–jährigen entsprechend der festgelegten Stadtteilzuordnungen. • Weitere Parameter für die Mittelzuweisung sind: • die Schülerzahlen (es werden die Schülerzahlen der Musikschulangebote - außerhalb von regelschulischen Angeboten berücksichtigt; unberücksichtigt bleiben hierbei Schüler/innen aus dem Projektbereich bzw. Angebote im Rah- men von ganztägigen Angeboten / AGs usw..) • für jede Musikschule gibt es einen einheitlichen Sockelbetrag. • In einem ersten Schritt sollen die Abweichungen von der bisherigen Förderung maximal 10 %, höchstens aber 30.000 €, betragen (Basis: Rechnungsergebnis 2009; ohne Berücksich- tigung etwaiger weiterer Beschlüsse zur Konsolidierung). Vorlagen-Nr.: V/0832/2010 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 04.11.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0832/2010 3. Es erfolgt eine eindeutige Zuordnung von Stadtteilen zu Musikschulen entsprechend der Über- sicht in der Anlage 1. Innerhalb des jeweiligen Stadtteils übernimmt die entsprechende Musik- schule die Stadtteilversorgung incl. der Angebote in Regelschulen, soweit sie im Rahmen die- ser Finanzformel Berücksichtigung finden. In Überschneidungsbereichen erfolgt eine Abstim- mung zwischen den beteiligten Musikschulen. 4. Die Verwaltung wird dem Rat im 1. Quartal 2011 einen konkreten Verteilungsvorschlag vorle- gen, sodass eine Umsetzung ab dem Kalenderjahr 2011 erfolgen kann. 5. Die Förderung der e.V.-Musikschulen im Jahr 2010 erfolgt auf der Basis der Verteilung in 2009. Folgekosten: Es entstehe n keine zusätzlichen Kosten oder Folgekosten. Die Mittelverteilung basiert auf den in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellten Gesamtmitteln der Produktgruppe 0403. Begründung: Zu 1.: Derzeit agieren 5 Musikschulen, entweder städtisch getragen oder gefördert, im Stadtgebiet. Wenngleich jede Musikschule isoliert betrachtet und auf das jeweilige Stadtgebiet bezogen gute Arbeit leistet und auch wirtschaftlich mit Ressourcen umgeht, bleibt doch die Feststellung, dass es bezogen auf das gesamte Stadtgebiet unterschiedliche Standards, Leistungen und Preise gibt. Die Verteilung der Musikschulen und Musikschulangebote auf das Stadtgebiet ist nicht bedarfs- son- dern angebotsorientiert. Darüber hinaus gibt es koordinierende Aufgaben, die nur stadtteilübergrei- fend bzw. stadtweit wahrgenommen werden können. Weiterhin existieren Aufgaben und Projekte von stadtzentraler Bedeutung, für deren Durchführung die infrastrukturellen Möglichkeiten einer Großstadtmusikschule erforderlich sind (z. B. Jugend musiziert, WDR-Musikfest, NRW-Projekt „Jedem Kind seine Stimme“). Die Förderstruktur der 4 e.V.-Musikschulen basiert auf historisch festgelegten, inzwischen in Teilen geänderten Rahmenbedingungen. Auch die unterschiedliche institutionelle Ausrichtung der e.V.- Musikschulen (freie Träger) und der WSfM (städtisches Amt) machte insbesondere bei zurücklie- genden Konsolidierungsrunden eine Gleichbehandlung nahezu unmöglich. Ebenso betraf dies eine an Zielen und Kennzahlen orientierte politische Steuerungsmöglichkeit. Außerdem legt das Land NRW bei der Musikschulförderung mittlerweile erhebliches Gewicht auf folgenden Grundsatz: Musikschulen müssen als gemeinnützig anerkannt sein und darüber hinaus die Versorgung eines Einzugsbereichs in Vertretung einer kommunalen Musikschule übernehmen, bei der sie erhebliche kommunale Förderung erhalten. Aufgrund dieser Ausgangslage besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf den effektiven Ressour- ceneinsatz, die Steuerung der Musikschulangebote stadtweit und auf eine gerechte Verteilung im Stadtgebiet. In Anerkennung der gewachsenen Strukturen und guten Leistungen der e.V.-Musikschulen in ihren Stadtteilen aber auch wegen der für Landeszuwendungen erforderlichen eindeutigen Zuordnung der Aufgaben innerhalb des Stadtgebietes soll die künftige Förderung stark an einer stadtteilorien- tierten Versorgungsquote -die perspektivisch sowohl als Zielvorgabe vorzusehen ist als auch die Steuerung ermöglicht- ausgerichtet werden. Aus Sicht der Verwaltung sind für die neue Finanzformel im Wesentlichen folgende Ziele hand- lungsleitend: - 3 - V/0832/2010 • Sicherstellung eines stadtweit vergleichbaren Angebotes im Hinblick auf Qualität und Preis der Musikschulangebote • Gerechte Verteilung der Angebote auf alle Stadtbezirke / gleiche Zugangsmöglichkeiten auch für Einwohnerinnen und Einwohner in Stadtteilen, in denen keine eigene Musikschule existiert • Transparenz unter den Musikschulen bei der Frage der Verteilung der öffentlichen Ressourcen • Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Angebote durch ein systematisches Quali- tätsmanagement • Schaffung von Steuerungsmöglichkeiten für Politik und Verwaltung im Hinblick auf die demo- grafische Entwicklung und sich verändernde individuelle Förderbedarfe oder auch Schwer- punkte in verschiedenen Stadtteilen • Sicherstellung der Identität von Musikschulen vor Ort • Erhaltung und Weiterentwicklung der spezifischen Möglichkeiten einer Großstadt-Musikschule in Bezug auf innovative Modellprojekte, stadtzentrale Musikprojekte, Ensemble-Arbeit und überregionale Vernetzung • Vermeidung von Parallelaufwand oder Doppelförderung Zu 2.: Bezüglich der Konzeptentwicklung hat es bereits verschiedene Gespräche zwischen allen Beteilig- ten gegeben. Hierbei wurden verschiedene Ideen entwickelt, welche Parameter für die Bemessung der Zuschüsse zu berücksichtigen sind. Auch nach mehreren Gesprächsrunden zeigte sich, dass die doch sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten einen von allen Musikschulen ge- meinsam getragenen Fördermodus nicht erkennen ließen. Der jetzt unterbreitete Vorschlag wird dennoch von der Mehrheit der Musikschulen getragen und ist nach Einschätzung der Verwaltung geeignet, die formulierten Ziele zu erreichen. Er bildet zudem eine gute und auch für die Schulen verlässliche Grundlage für die weiteren Planungen. Eine verbindliche eindeutige Gewichtung sollte noch in den weiteren Gesprächen und nach Vorliegen aktueller Zahlen bzw. unter Berücksichti- gung des verfügbaren Budgets für 2011 vorgenommen werden. In den nachfolgend aufgeführten Parametern sind deshalb noch Spielräume in gewissen Bandbrei- ten vorgesehen, die in Gesprächen mit allen Musikschulen auszufüllen sind. Gleiches gilt für die Frage von Übergangsregelungen. Nach dem Etatentwurf ist für 2011 ein Zuschuss für die Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der e.V.-Musikschulen“ von 2.486.470,- € (Ergebnisplan) sowie 26.160,- € (Finanzplan) veranschlagt (siehe Haushaltsplan 2011, Band 2, Seiten 94 / 96); insgesamt somit 2.512.630,- €. Hierin sind 521.130,- € für stadtzentrale Aufgaben bzw. für Gebäude- und Ausstat- tungskosten für das Gebäude „Himmelreichallee“ enthalten, sodass im Rahmen der Finanzformel ein Betrag von 1.991.500,- € verteilt werden kann. Parameter für die Verteilung sind ein Sockelbetrag, der Anteil der Bevölkerung bis 24 Jahre der zugeordneten Stadtteile und die berücksichtigte Schülerzahl. Orientiert werden sollen die Zu- schüsse an den nachfolgenden Bandbreiten: Sockelbetrag Bevölkerung Schüler Anteil Betrag Anteil Betrag Anteil Betrag 15% 298.725 € 55% 1.095.325 € 10% 199.150 € 20% 398.300 € 65% 1.294.475 € 15% 298.725 € - 4 - V/0832/2010 Um keine existenzgefährdenden Abweichungen zum Ergebnis zu haben, wird zunächst eine Ab- weichung auf maximal 30.000,- € bzw. 10 % (ohne Berücksichtigung etwaiger Beschlüsse zur Konsolidierung) begrenzt. Zu 3.: Um eine Planungssicherheit zu gewährleisten und insbesondere unwirtschaftliches Nebeneinander von Angeboten zu vermeiden, wird eine Stadtteilzuordnung vorgenommen. Nur so ist perspekti- visch auch eine Zielvorgabe (Versorgungsquote/n) und eine Steuerung möglich. Es erfolgt folgende Aufteilung der Stadtteile (detaillierte Liste siehe Anlage 1): Stadtteil WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt 51 Gievenbeck 50,00% 50,00% 100,00% 54 Mecklenbeck 30,00% 30,00% 40,00% 100,00% 56 Albachten 100,00% 100,00% 57 Roxel 100,00% 100,00% 58 Nienberge 100,00% 100,00% 82 Gremmendorf-Ost 60,00% 40,00% 100,00% 86 Angelmodde 30,00% 70,00% 100,00% 87 Wolbeck 100,00% 100,00% Alle anderen Stadtteile 100,00 % 100,00% Die Zuordnung führt auf der Basis der Bevölkerungszahlen 31.12.2009 zu folgender Verteilung (Anzahl der wohnberechtigten Bevölkerung unter 24 Jahren: Stadtteil WSfM Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt 51 Gievenbeck 3.508 0 3.508 0 0 7.016 54 Mecklenbeck 843 843 0 1.124 0 2.810 56 Albachten 0 1.714 0 0 0 1.714 57 Roxel 0 0 0 2.258 0 2.258 58 Nienberge 0 0 1.644 0 0 1.644 82 Gremmendorf-Ost 1.060 0 0 0 707 1.767 86 Angelmodde 594 0 0 0 1.385 1.979 87 Wolbeck 0 0 0 0 2.242 2.242 Andere Stadtteile 55.189 0 0 0 0 55.189 gesamt 61.194 2.557 5.152 3.382 4.334 76.619 gesamt (%) 79,87% 3,34% 6,72% 4,41% 5,66% 100,00% Soweit Musikschulen derzeit Angebote in nicht „ihrem“ Stadtteil zugeordneten Regelschulen ma- chen, werden diese sukzessive zurückgeführt bzw. verlagert. Im Rahmen dieser Übergangsrege- lungen werden die entsprechenden Schülerzahlen zunächst noch mit berücksichtigt. - 5 - V/0832/2010 Zu 4.: Unter Berücksichtigung der für 2011 festgelegten Haushaltsmittel wird die Verwaltung in gemein- samen Gesprächen mit den Musikschulen die Finanzformel innerhalb der Bandbreiten konkretisie- ren. Ein konkreter Verteilungsvorschlag für 2011 wird dem Rat im 1. Quartal des Jahres 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 5.: Da es zu keiner einvernehmlichen Lösung für einen veränderten Verteilungsvorschlag für 2010 gekommen ist, wird die Zuweisung trotz geäußerter Vorbehalte einiger e.V.-Musikschulen analog zu 2009 vorgenommen. Sie stellt sich wie folgt dar: Position Albachten Nienberge Roxel Wolbeck gesamt Zuschuss 2009 (€) 139.019,75 € 230.271,15 € 165.791,71 € 159.927,39 € 695.010,00 € Zuschuss 2009 (%) 20,00% 33,13% 23,85% 23,01% 100,00% Eine nachträgliche Veränderung der Zuschüsse für 1 Jahr durch die Verwaltung erscheint mit Blick auf die neu entwickelte Finanzformel, die auch Kompromisse zwischen den Schulen erforderlich macht, nicht zielführend. I. V. gez. Dr. Hanke Anlage: Tabelle
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Himmelreichallee
- Hansaplatz 1
- Pluggendorf 999
- Kinderhaus
- Neutor 1
- Düesberg 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0832/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37