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V/0144/2019

Ausschreibung "Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien"

Vorlagen 06.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 11

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1509 Zeichen

Anlage A zur V/0144/2019 
Kurzüberblick 
 
Ausschreibung der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit Anhebung des 
Stellenwertes  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Weiterführung der wichtigen und hervorragenden Arbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und 
Familien als Beitrag zur Familienfreundlichkeit und der sozialen Balance in der Stadtgesellschaft. 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0601 Bezeichnung der PG Förderung von Kindern in Perso-
nalbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
B“ -  jährliche durchschnittliche Personalkosten  163.130  €. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein-
fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, 
- auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), 
- und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Vorlage Anlage Ausschreibungstext.docx

4571 Zeichen

Anlage 1 Vorlage V/0144/2019 
 
 
 
Münster in 
Westfalen 
muenster .de   
 
 
Münster ist mit mehr als 310.000 Einwohnerinnen und  Einwohnern als wachsende Stadt ein 
bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort und Sitz zahlreicher Institutionen. Als 
weltoffene Kongressstadt zeichnet sich Münster durc h einen hohen Kultur- und Freizeitwert 
aus. Die mehr als 50.000 Studierenden prägen Münster als junge und internationale Stadt.  
 
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Führungspersönlichkeit für die 
 
 
Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (m/w/d) 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mi t seinen rund 2.000 Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeitern einen breit gefächerten Aufgabenkatalog in allen Bereichen der Kinder- und 
Jugendhilfe, der auch den Betrieb von rund 30 städtischen Kindertageseinrichtungen und die 
Trägerschaft des Großteils der Offenen Ganztagsschu len in Münster umfasst. Die Stärkung 
der Familien durch die Implementierung der Präventi onsmaxime der Stadt Münster in allen 
städtischen Handlungsprogrammen ist Bestandteil dieser Aufgabenerfüllung. 
 
Der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und F amilien sind neben den fünf 
Abteilungsleiter/-innen das Sekretariat sowie die S tabstellen Jugendhilfeplanung, 
Bildungsmonitoring und Fachcontrolling direkt zugeordnet. 
 
Ihre Kernaufgaben  sind neben der Leitung des Amtes 
 
• Gesamtverantwortung für alle Aufgaben der Jugendhi lfe 
• strategische Ausrichtung und fachliche Weiterentwi cklung des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
• konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und J ugendhilfe in Münster 
• Mitwirkung an der Fortentwicklung der integrierten  Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung 
• vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Träg ern der Jugendhilfe 
• Weiterentwicklung der Kooperation mit den Verbände n der freien Wohlfahrtspflege, 
Initiativen und Gruppen 
• Vertretung des Amtes gegenüber anderen Institution en, Behörden, Verbändern, Trägern, 
Initiativen und Gruppen sowie in den relevanten örtlichen und überörtlichen Gremien 
 
 
Wir erwarten von Ihnen  
 
• abgeschlossenes Studium - vorzugweise in den Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, 
Sozial- und Erziehungswissenschaften oder der sozialen Arbeit  
 
oder 
 
 die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 Ei nstiegsamt 2 (ehemaliger höherer 
nichttechnischer Verwaltungsdienst)

• herausragende durch berufliche Erfahrung erworbene Kenntnisse im Aufgabenbereich der 
Kinder- und Jugendhilfe  
• mehrjährige Führungserfahrung in großen Organisationseinheiten mit komplexen 
Themenstellungen und mit Ergebnis- und Leitungsverantwortung  
• hohe Sozial- und Führungskompetenz  
• Entscheidungsfreude und die Fähigkeit zum konzeptionellen, strategischen und 
praktischen Denken  
• die Fähigkeit und Bereitschaft, gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen, 
die Notwendigkeit von Veränderungen zu erkennen sowie organisatorische und inhaltliche 
Weiterentwicklungen zu betreiben  
• die Fähigkeit, intensiv mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den politischen Gremien 
und weiteren Kooperationspartnern konstruktiv zusammenzuarbeiten  
 
Ihr Arbeitsstil ist geprägt  durch Ihre 
 
• herausragende Kommunikationsfähigkeit, Ihr Durchse tzungsvermögen und 
Verhandlungsgeschick 
• die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit auc h bei unterschiedlichen Positionen 
• hohe Einsatzbereitschaft und besonderes Engagement  
 
 
Die Stelle ist nach B 2 Landesbeamtengesetz NRW bew ertet. Beschäftigte werden 
entsprechend außertariflich eingruppiert. 
 
Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von  Frauen und Männern ausdrücklich 
unabhängig von Behinderung, kultureller und soziale r Herkunft, Alter, Religion, 
Weltanschauung oder sexueller Identität.  
Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt 
berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.  
Die Stelle ist teilbar. 
 
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Christiane Köhling vom Personal- und Organisationsamt 
(Tel. 02 51/4  92-1106,  E-Mail: koehling@stadt-muenster.de) zur Verfügung. 
 
Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte auf 
dem Postweg oder per Mail  unter Angabe der Ausschreibungsnummer 13-016/19 bis 
zum xxxx an: 
 
Stadt Münster  
Der Oberbürgermeister 
Personal- und Organisationsamt 
Frau Christiane Köhling 
48127 Münster

Beschlussvorlage

4338 Zeichen

V/0144/2019 
V/0144/2019 
 
 
öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausschreibung "Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Ausschreibungsentwurf (Anlage 1) für die Stelle „Leiter/-in des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien“ zur Kenntnis. Die Stelle wird verwaltungsintern und extern 
ausgeschrieben. Ziel ist es, sie zum 01.11.2019 zu besetzen. 
 
2. Die Stelle „Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien“ wird abweichend von 
der Ausweisung im Stellenplan 2019 nach B 2 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG 
NRW) angehoben.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Stelle „Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien““ ist im Stellenplan nach A 16 
LBesG NRW ausgewiesen. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich in A 16 LBesG NRW auf 
147.840  € (Durchschnittssatz der Personalkosten 2018 für die Stadt Münster). In B 2 LBesG NRW 
belaufen sich diese jährlichen Personalkosten auf 163.130  €.  
 
 
III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung  
 
Die Personalkosten sind im Haushalt für A 16 LBesG NRW  für die Planstelle 51.00.0001 kalkuliert. 
Die durch die Ausweisung nach B 2 LBesG NRW entstehenden Mehrkosten i.H.v. 15.290 € auf der 
Grundlage des Durchschnittsatzes der Personalkosten 2018 werden im Jahr 2019 über den ge-
Personal- und 
Organisationsamt 
 
14.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Köhling 
Telefon: 492 11 06 
Koehling@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0144/2019 
samtstädtischen Personalkostenetat finanziert und bei Aufstellung des Haushaltsplans/ Stellenplans 
2020 entsprechend kalkuliert. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Zuge der Überlegungen zur anstehenden Ausschreibung und Nachbesetzung der Stelle „ Leiter/-
in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien “ hat der Obe rbürgermeister entschieden, das 
Amt 51 mit allen bisherigen Zuständigkeiten / Aufgabenbereichen als Organisationseinheit weiterzu-
führen.  Der Stellenwert soll von bisher A 16 LBesG NRW auf eine B -Besoldung angehoben we r-
den.  
 
Gemäß § 19 LBesG  NRW sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und 
Richter nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und den Ämtern 
zuzuordnen. Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen 
werden. Die Landesbesoldungsordnung (Anlage 1 zu § 22 LBesG NRW) sieht für Leitende Direkt o-
ren als Leitung eines großen und bedeutenden Amtes der Verwaltung in einer Stadt mit mehr als 
100.000 Einwohnern/innen die Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW vor.  
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit gut 2.000 Mitarbeiter/ -innen – das sind knapp 
30 % der Gesamtbeschäftigten - das mit deutlichem Abstand größte Amt der Stadtverwaltung. Die 
dort wahrgenommenen Aufgaben, von der Kindertagesbetreuung über die offenen Ganztagssch u-
len, Jugendhilfe, Bezirkssozialarbeit, Kinderschutz bis hin zu Unterhaltsvorschüssen und Schwange-
renberatung haben ohne Zweifel auch die geforderte Bedeutung.  
 
Die Musterbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsm anagement (KGSt)  
sowie die eigene Bewertung des Personal - und Organisationsamtes sehen für die Leitung des A m-
tes für Kinder, Jugendliche und Familien den Stellenwert B 2 LBesG NRW vor. Es ist daher von e i-
nem objektiv höheren Stellenwert auszugehen, als er derzeit ausgewiesen ist. 
 
Die Verwaltung hatte die Hebung der Stelle nach B 2 LBesG NRW bereits mit früheren Stellenpla n-
entwürfen vorgeschlagen. In die durch den Rat beschlossenen Fassungen hat dies jeweils keinen 
Eingang gefunden. 
 
Um die qualitativ hoch wertige und über Münster hinaus anerkannt hervorragende Arbeit des Amtes 
für Kinder, Jugendliche und Familien auch in Zukunft sicher zu stellen, ist es auch vor dem Hinte r-
grund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt aus der Sicht der Verwaltung ge boten, die 
Leitung mit einem Wert nach B 2 LBesG NRW auszuschreiben. 
 
 
 
I.V. 
 
 
Gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 1

Beratungsverlauf (4)

27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0144/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37