V/0144/2019
Ausschreibung "Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0144/2019 Kurzüberblick Ausschreibung der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit Anhebung des Stellenwertes Ziele/Teilziele/Zielerreichung Weiterführung der wichtigen und hervorragenden Arbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien als Beitrag zur Familienfreundlichkeit und der sozialen Balance in der Stadtgesellschaft. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0601 Bezeichnung der PG Förderung von Kindern in Perso- nalbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein B“ - jährliche durchschnittliche Personalkosten 163.130 €. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ebenso sollte zur Umsetzung des zweiten Teils der NaSa-Sofortmaßnahme zumindest durch Ein- fordern eines erläuternden Satzes abgefragt werden, - auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aufgabe beruht (Gesetz, Ratsbeschluss, etc.), - und ob und in welchem Anteil die finanziellen Auswirkungen in ihrer Höhe beeinflussbar sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Vorlage Anlage Ausschreibungstext.docx
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Anlage 1 Vorlage V/0144/2019 Münster in Westfalen muenster .de Münster ist mit mehr als 310.000 Einwohnerinnen und Einwohnern als wachsende Stadt ein bedeutender Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort und Sitz zahlreicher Institutionen. Als weltoffene Kongressstadt zeichnet sich Münster durc h einen hohen Kultur- und Freizeitwert aus. Die mehr als 50.000 Studierenden prägen Münster als junge und internationale Stadt. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Führungspersönlichkeit für die Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien (m/w/d) Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mi t seinen rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen breit gefächerten Aufgabenkatalog in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, der auch den Betrieb von rund 30 städtischen Kindertageseinrichtungen und die Trägerschaft des Großteils der Offenen Ganztagsschu len in Münster umfasst. Die Stärkung der Familien durch die Implementierung der Präventi onsmaxime der Stadt Münster in allen städtischen Handlungsprogrammen ist Bestandteil dieser Aufgabenerfüllung. Der Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und F amilien sind neben den fünf Abteilungsleiter/-innen das Sekretariat sowie die S tabstellen Jugendhilfeplanung, Bildungsmonitoring und Fachcontrolling direkt zugeordnet. Ihre Kernaufgaben sind neben der Leitung des Amtes • Gesamtverantwortung für alle Aufgaben der Jugendhi lfe • strategische Ausrichtung und fachliche Weiterentwi cklung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien • konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und J ugendhilfe in Münster • Mitwirkung an der Fortentwicklung der integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den freien Träg ern der Jugendhilfe • Weiterentwicklung der Kooperation mit den Verbände n der freien Wohlfahrtspflege, Initiativen und Gruppen • Vertretung des Amtes gegenüber anderen Institution en, Behörden, Verbändern, Trägern, Initiativen und Gruppen sowie in den relevanten örtlichen und überörtlichen Gremien Wir erwarten von Ihnen • abgeschlossenes Studium - vorzugweise in den Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Sozial- und Erziehungswissenschaften oder der sozialen Arbeit oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 Ei nstiegsamt 2 (ehemaliger höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst) • herausragende durch berufliche Erfahrung erworbene Kenntnisse im Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe • mehrjährige Führungserfahrung in großen Organisationseinheiten mit komplexen Themenstellungen und mit Ergebnis- und Leitungsverantwortung • hohe Sozial- und Führungskompetenz • Entscheidungsfreude und die Fähigkeit zum konzeptionellen, strategischen und praktischen Denken • die Fähigkeit und Bereitschaft, gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge wahrzunehmen, die Notwendigkeit von Veränderungen zu erkennen sowie organisatorische und inhaltliche Weiterentwicklungen zu betreiben • die Fähigkeit, intensiv mit den freien Trägern der Jugendhilfe, den politischen Gremien und weiteren Kooperationspartnern konstruktiv zusammenzuarbeiten Ihr Arbeitsstil ist geprägt durch Ihre • herausragende Kommunikationsfähigkeit, Ihr Durchse tzungsvermögen und Verhandlungsgeschick • die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit auc h bei unterschiedlichen Positionen • hohe Einsatzbereitschaft und besonderes Engagement Die Stelle ist nach B 2 Landesbeamtengesetz NRW bew ertet. Beschäftigte werden entsprechend außertariflich eingruppiert. Die Stadt Münster fördert in vielfältiger Hinsicht aktiv die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und soziale r Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Stelle ist teilbar. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Christiane Köhling vom Personal- und Organisationsamt (Tel. 02 51/4 92-1106, E-Mail: koehling@stadt-muenster.de) zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte auf dem Postweg oder per Mail unter Angabe der Ausschreibungsnummer 13-016/19 bis zum xxxx an: Stadt Münster Der Oberbürgermeister Personal- und Organisationsamt Frau Christiane Köhling 48127 Münster
Beschlussvorlage
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V/0144/2019 V/0144/2019 öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausschreibung "Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien" Beratungsfolge 27.03.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Ausschreibungsentwurf (Anlage 1) für die Stelle „Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien“ zur Kenntnis. Die Stelle wird verwaltungsintern und extern ausgeschrieben. Ziel ist es, sie zum 01.11.2019 zu besetzen. 2. Die Stelle „Leiter/-in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien“ wird abweichend von der Ausweisung im Stellenplan 2019 nach B 2 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) angehoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stelle „Leitung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien““ ist im Stellenplan nach A 16 LBesG NRW ausgewiesen. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich in A 16 LBesG NRW auf 147.840 € (Durchschnittssatz der Personalkosten 2018 für die Stadt Münster). In B 2 LBesG NRW belaufen sich diese jährlichen Personalkosten auf 163.130 €. III. Finanzierung/ Mittelbereitstellung Die Personalkosten sind im Haushalt für A 16 LBesG NRW für die Planstelle 51.00.0001 kalkuliert. Die durch die Ausweisung nach B 2 LBesG NRW entstehenden Mehrkosten i.H.v. 15.290 € auf der Grundlage des Durchschnittsatzes der Personalkosten 2018 werden im Jahr 2019 über den ge- Personal- und Organisationsamt 14.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Köhling Telefon: 492 11 06 Koehling@stadt- muenster.de - 2 - V/0144/2019 samtstädtischen Personalkostenetat finanziert und bei Aufstellung des Haushaltsplans/ Stellenplans 2020 entsprechend kalkuliert. Begründung: Im Zuge der Überlegungen zur anstehenden Ausschreibung und Nachbesetzung der Stelle „ Leiter/- in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien “ hat der Obe rbürgermeister entschieden, das Amt 51 mit allen bisherigen Zuständigkeiten / Aufgabenbereichen als Organisationseinheit weiterzu- führen. Der Stellenwert soll von bisher A 16 LBesG NRW auf eine B -Besoldung angehoben we r- den. Gemäß § 19 LBesG NRW sind die Funktionen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und den Ämtern zuzuordnen. Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden. Die Landesbesoldungsordnung (Anlage 1 zu § 22 LBesG NRW) sieht für Leitende Direkt o- ren als Leitung eines großen und bedeutenden Amtes der Verwaltung in einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern/innen die Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW vor. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist mit gut 2.000 Mitarbeiter/ -innen – das sind knapp 30 % der Gesamtbeschäftigten - das mit deutlichem Abstand größte Amt der Stadtverwaltung. Die dort wahrgenommenen Aufgaben, von der Kindertagesbetreuung über die offenen Ganztagssch u- len, Jugendhilfe, Bezirkssozialarbeit, Kinderschutz bis hin zu Unterhaltsvorschüssen und Schwange- renberatung haben ohne Zweifel auch die geforderte Bedeutung. Die Musterbewertung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsm anagement (KGSt) sowie die eigene Bewertung des Personal - und Organisationsamtes sehen für die Leitung des A m- tes für Kinder, Jugendliche und Familien den Stellenwert B 2 LBesG NRW vor. Es ist daher von e i- nem objektiv höheren Stellenwert auszugehen, als er derzeit ausgewiesen ist. Die Verwaltung hatte die Hebung der Stelle nach B 2 LBesG NRW bereits mit früheren Stellenpla n- entwürfen vorgeschlagen. In die durch den Rat beschlossenen Fassungen hat dies jeweils keinen Eingang gefunden. Um die qualitativ hoch wertige und über Münster hinaus anerkannt hervorragende Arbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien auch in Zukunft sicher zu stellen, ist es auch vor dem Hinte r- grund der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt aus der Sicht der Verwaltung ge boten, die Leitung mit einem Wert nach B 2 LBesG NRW auszuschreiben. I.V. Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: 1
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0144/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37