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V/0150/2011

Ergebnis des am 29.09.2010 beschlossenen Prüfauftrages zur Durchführung des Promenadenflohmarktes ab der Saison 2011

Vorlagen 09.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 10

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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V/0150/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnis des am 29.09.2010 beschlossenen Prüfauftrages zur Durchführung des 
Promenadenflohmarktes ab der Saison 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Bericht
06.04.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit der Vorlage V/0562/2010 wurde dem Rat der Stadt Münster über die Auswirkungen durch 
Veränderungen beim Promenadenflohmarkt und die Resonanz der Bevölkerung berichtet.   
Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2010 zur Kenntnis ge-
nommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nachfolgenden Punkte für die Saison 
2011 konstruktiv zu prüfen und dem Hauptausschuss erneut zu berichteten. Die Prüfung wurde 
auch beeinflusst durch die Erlasslage nach den Ereignissen im Umfeld der Love-Parade in Duis-
burg.  
 
2. a Nachtflohmarkt: Voraussetzungen für die Durchführung eines Nachtflohmarktes 
auf der Promenade: In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, die 
Aufstellflächen auf der Promenade auszuw eiten und die (unbeleuchteten) Wiesen-
bereiche aufzugeben. Auch sollte geprüft werden, ob es notwendig ist, gefährliche 
Stellen wie unbeleuchtete Treppenaufgänge zu sperren oder dort Leuchten aufzu-
stellen. Ggf. sind die Kosten darzuste llen. In Rücksprache mit dem Gemeindeun-
fallverband soll zuvor eine rechtliche Ei nschätzung der Verkehrssicherungspflicht 
bei der Zulassung des Nachtflohmarktes erteilt werden. 
 
Zu den einzelnen Problemfeldern liegen zwischenzeitlich die Stellungnahmen der angefrag-
ten Stellen vor. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0150/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Koch 
Ruf: 
492 32 10 
E-Mail: 
KochH@stadt-muenster.de 
Datum: 
08.03.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

- 2 - 
V/0150/2011 
 
 
Rechtliche Einschätzung des kommunalen Schadenausgleiches westdeutscher Städ-
te (ksa) 
Mit Schriftsatz vom 14.01.2011 führt der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher 
Städte (ksa) aus, dass er grundsätzlich einen Veranstalterhaftpflichtdeckungsschutz zu-
sagt. Mit diesem Deckungsschutz sind gesetzliche Haftpflichtrisiken, die anlässlich der 
Sonderveranstaltung „Nachtflohmarkt„ gegen das Messe- und Congresscentrum Halle 
Münsterland GmbH entstehen können, deckungsfähig. Dieser Deckungsschutz erstreckt 
sich insbesondere auf Schadenfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- oder Ver-
kehrssicherungspflicht sowie auf der Veranstalterverantwortung beruhen.  
In personeller Hinsicht ist das Haftpflichtrisiko der von der Messe- und Congresscentrum 
Halle Münsterland GmbH mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter 
erfasst.  
Weiter stellt der ksa ausdrücklich fest, dass er im Rahmen der zu ergreifenden verkehrssi-
chernden Maßnahmen zur Sicherstellung des Deckungsschutzes eine ausreichende Be-
leuchtung der Promenade und auch, sofern sie genutzt werden, der Wiesenbereiche sowie 
der Zuwegungen für zwingend erforderlich hält.  
 
Ausleuchtung des Flohmarktes, Nachtflohmarkt in der Promenade 
Das Tiefbauamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass in der Stadt Münster die Dimensio-
nierung der Straßenbeleuchtung in Anlehnung an die DIN 13201 erfolgt. Im Bereich der 
Promenade zwischen Gerichtstraße und dem Kreuzungsbereich der Straßen Am Stadtgra-
ben/Weseler Straße stehen im Abstand von ca. 32 bis 35 m Bogenleuchten mit einer Licht-
punkthöhe von 4,50 m. Diese sind jeweils mit einer 50 Watt Quecksilber-Dampflampe be-
stückt.  
Für einen durch Fußgänger hoch frequentierten Bereich (etwa eine Fußgängerzone) ist 
mind. eine horizontalen Beleuchtungsstärke von 10 Lux erforderlich. Mit den vorhandenen 
Straßenleuchten ist dieser Wert nicht zu erreichen, insbesondere auch deshalb nicht, da 
durch die Verschattung, die auf den starken Baumbewuchs in der Promenade zurückzufüh-
ren ist, während der Sommermonate die vorhandene Beleuchtung in ihrer Auswirkung noch 
reduziert wird.  
 
Die zusätzliche Ausleuchtung der Promenade ist mit Standleuchten der Modelle Apollo light 
der Fa. Giefers Elektrik oder das Modell Power Moon Slider der Fa. Power Moon Germany 
möglich.  
Apollo light wird z. Z. von der Stadtwerke Münster GmbH mit positiven Erfahrungen einge-
setzt. Da die Leuchten in der Regel mit einem Dreibein als Aufstellvorrichtung versehen 
sind, sind diese aus Sicherheitsgründen mit geschlossenen Absperrzäunen einzuzäunen. 
Eine weitere Lichtquelle sind Strahler, die in Bäumen befestigt werden können (z. B. Modell 
Nora Light mit 4 x 36 Watt). 
 
Für alle vorgenannten Leuchten ist ein Stromanschluss mit 230 Volt erforderlich. Wegen 
der Länge des Promenadenteilstückes zwischen  der Gerichtsstraße und dem Kreuzungs-
bereich Am Stadtgraben/Weseler Str. (ca. 700 m) sind ggf. mehrere Stromquellen erforder-
lich, die das temporäre Aufstellen mehrerer Stromverteilerkästen bedingen. 
 
Ausleuchtung der Treppenanlagen. 
Hier wird eine Ausleuchtung nach DIN DN12462-2 empfohlen, d.h. eine Ausleuchtung mit 
20 Lux.  Eine Sperrung der Treppenaufgänge und –abgänge ist mit Blick auf die in einem 
ein Sicherheitskonzept nachzuweisenden Flucht- und Rettungswege nicht möglich.  
 
Sicherheitskonzepte  
Vor dem Hintergrund der Ereignisse der Loveparade 2010 in Duisburg hat das Ministerium 
für Inneres und Kommunales des Landes NRW am 11.08.2010 (AZ. 71/38.05.01) ein „Ge-
nehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen“ festgelegt. Hiernach ist für Veranstaltun-
gen mit 5000 erwarteten Besuchern und mehr, die sich gleichzeitig auf dem Veranstal-
tungsgelände aufhalten, ein Sicherheitskonzept zu erstellen.

- 3 - 
V/0150/2011 
 
Diese Vorgabe gilt nicht nur für einen Nachtflohmarkt, sondern für alle Flohmärkte, wie sie 
auf der Promenade von dem Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH ver-
anstaltet werden. Um das Sicherheitskonzept zu realisieren, können je Flohmarkt bis zu 
25.000 € zusätzliche Kosten anfallen. 
Das vom Messe- und Congresscentrum Halle M ünsterland GmbH vorgelegte Sicherheits-
konzept befindet sich seit dem 01.03.2011 im Abstimmungsverfahren mit den zu beteili-
genden Behörden. Nur wenn hier ein Einvernehmen über das vorgelegte Sicherheitskon-
zept erzielt werden kann, ist die Durchführung der geplanten Flohmärkte am 21. Mai, 18. 
Juni, 16. Juli, 20. August und 17. September 2011 möglich. 
 
2.b Gebühren: Klärung der gültigen Beschl usslage (Inhalt des Ratsbeschlusses von 
1993) in den zuständigen Gremien. Sofern das aktuell eingeführte Gebührensystem 
beibehalten werden kann, soll die Verwaltung prüfen, ob eine Reduzierung oder ein 
Erlass der Standgebühren an den ‘Münsterpass’ gekoppelt werden kann.  
 
Die Nutzung des Promenadenbereiches ehem. Lindenhof/Stadtgraben sowie der Grünflä-
chen im Bereich der Westdeutschen Landesbank hat standgeldfrei zu erfolgen Ratsbe-
schluss.  
 
Auszug aus dem Ratsbeschluss vom 10.02.1993: 
 
 
„4. Die Organisation der Flohmärkte soll auch zukünftig grundsätzlich nach dem bewährten 
System der standgeldpflichtigen Nutzung des Promenadenteils Hindenburgplatz und der 
standgeldfreien Nutzung des Promenadenbereichs Lindenhof/Stadtgraben sowie der Grün-
flachen im Bereich des WestLB erfolgen (sog. Kinderflohmarkt).“ 
 
Da ein Standgeld von der Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH nicht er-
hoben werden darf, erübrigt sich diesbezüglich auch die Frage nach einer Ermäßigung oder 
Befreiung.  
Der im Rahmen der Einführung des neuen Flohmarktkonzeptes (mit Buchung der Stand-
plätze über das Internet gegen Zahlung einer Buchungsgebühr) eingeführten Buchungsge-
bühr hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 13.04.2010 zugestimmt, da es sich 
nicht um ein Standgeld handelt, sondern lediglich um eine Buchungsgebühr, die den Ver-
zicht auf Standgebühren durch Ratsbeschluss von 1993 nicht tangiert. 
Über eine Ermäßigung oder Befreiung von der Buchungsgebühr entscheidet somit das 
Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH im Rahmen der ihr übertragenen 
Organisation und Durchführung.  
 
Bezüglich einer angeregten Kopplung an den „Münsterpass“ ist anzumerken, dass die bei 
einem Flohmarkt erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von (Vermögens-)Gegenständen 
möglicherweise auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII angerechnet werden könn-
ten und evtl. entsprechende Mitteilungspflichten der Münsterpassinhaber bestehen. Für Be-
zieher von Grundleistungen nach AsylbLG ist dies der Fall.  
 
2. c  Anmeldeverfahren: Die inzwischen erfolgte Ergänzung der Internet-Anmeldung 
durch eine schriftliche Möglichkeit wird be grüßt. Dennoch sollte an einer weiteren 
nutzerfreundlichen Verbesserung gearbeitet  werden.  Ziel sollte es sein, grund-
sätzlich allen Interessenten – so auch denj enigen, die nicht über einen Internetzu-
gang verfügen - eine Anmeldung zu ermöglichen. Zu prüfen ist auch eine Vergabe 
der Standplätze nach dem Zufalls- bzw. Losprinzip um die Unstimmigkeiten und 
technischen Schwierigkeiten bei der bish erigen Vergabe nach dem Windhundprin-
zip zu vermeiden.

- 4 - 
V/0150/2011 
 
Das Anmeldeverfahren wurde in der Flohmarktsaison 2010 kontinuierlich angepasst und 
modifiziert. Das aktuelle Verfahren entspricht Ziffer 2. c des Beschlusses des Hauptaus-
schusses vom 29.09.2010. Die Vergabe der Standplätze erfolgt in 2011 wie vorgeschlagen 
nach dem Zufalls- und Losprinzip. 
 
2. d  Flächen: Es ist zu prüfen, inwieweit weitere Teile der Promenade in den Flohmarkt 
einbezogen und ggf. Wiesenflächen aufgeg eben werden können. Möglicherweise 
können zusätzliche Promenadenflächen angeboten werden. Zu prüfen ist, ob es 
hier einen anmeldefreien Bereich geben ka nn, für den es allerdings in der Gebüh-
renfrage keine Ausnahmeregelung geben soll.   
 
Eine Ausweitung des Flohmarktes auf weitere Teile der Promenade wurde in mehreren Le-
serbriefen vorgeschlagen und ist auch Inhalt einer Anregung gem. § 24 GO (Nr. 90/2010). 
Eine Ausweitung / Ausdehnung des Flohmarkes, gleich ob in den Promenadenbereich in 
nordöstliche oder südöstliche Richtung, ist jeweils verbunden mit einer Sondernutzung von 
gewidmeten Wegeflächen der Promenade (Fußgänger- und Fahrradverkehr). Für diese Ab-
schnitte der Promenade wäre eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Sondernutzungser-
laubnis und hinsichtlich der Nutzung von städtischen Privatflächen eine Anpassung der ver-
traglichen Rahmenbedingungen erforderlich. 
Eine Ausweitung über den Kreuzungsbereich der Straßen Am Stadtgraben und Aegidiistra-
ße erfordert  eine zusätzliche Sicherung der Fußgängerüberwege mit „Verkehrshelfern“. Die 
aktuellen Stundensätze liegen bei ca. 15,00 €. Da insgesamt sechs Posten für Absicherung 
dieses Kreuzungsbereichs benötigt werden, dürften hierfür je Flohmarkt etwa  1.170,00 € 
(13 Stunden  x 6 x 15,00 €) an Kosten entstehen. 
Eine Ausdehnung des Flohmarktes bedarf einer weiteren Gewichtung innerhalb des durch 
die Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH zu erstellenden Sicherheits-
konzeptes. 
 
2. e Bürgerbeteiligung: Die beteiligten Einrichtungen der Stadt werden gebeten, zur 
Vorbereitung neuer Spielregeln für 2011 da s Gespräch mit der Bürgerschaft bzw. 
den Beschickern zu suchen. Dabei sollte au ch die Bürgerinitiative ‘Rettet den Pro-
menadenflohmarkt’ einbezogen werden. Mö glicherweise sind auch regelmäßige 
Gesprächsrunden sinnvoll, um zu einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu 
kommen.“ 
 
Die Bürgerinitiative „Rettet den Promenadenflohmarkt“ wurde in die Erstellung eines Mei-
nungsbildes zur Optimierung des Flohmarktes einbezogen. Am 14.02.2011 fand auf Einla-
dung der Geschäftsführung des Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH 
ein Beteiligungsgespräch statt. Danach wurde der Bürgerinitiative die Teilnahme von zwei 
Vertretern bei der Erstellung der Konzeption dieser Berichtsvorlage angeboten. Diese Erör-
terung fand am 28.02.2011 statt. Die Bürgerinitiative „Rettet den Promenadenflohmarkt“ 
sieht sich in erster Linie als Lobby für die Einführung eines Nachtflohmarktes und hat dies 
auch permanent im öffentlichen Meinungsbild vertreten. 
In der folgenden Übersicht sind wesentliche Vorschläge der Bürgerinitiative und die Um-
setzbarkeit dargestellt:

- 5 - 
V/0150/2011 
 
Flohmarkttyp pro contra 
   
Tagesflohmarkt   
Kein Anmeldeverfahren 
"Alles so wie früher" im 
Sinne der Bürger-
initiative (Stand 2009 
vor Einführung des ak-
tuellen Flohmarkt-
konzeptes) 
 
Entspricht dem Wunsch der 
Bürgerinitiative 
-Platzbedarf und Platzwahl 
 der Verkäufer kann 
 individuell bestimmt werden 
-Begegnung und 
 Kommunikation werden 
 gefördert 
-genug Platz für alle 
-Verkäufer müssen nicht mit 
 gepacktem Auto wieder 
 zurückfahren 
-Beschluss des Haupt-
ausschusses vom 29.09.2010 
Ziffer 2.c 
-Ordnerpersonal wäre nicht 
  mehr "Herr der Lage" bei gro- 
  ßem Run auf freie Flächen  
-Zustände wie 2009 und Vor- 
 jahr (Reservieren / Besetzen 
 der Flächen an Vortagen 
-Sicherheits- und Haftungs- 
 probleme  
-attraktiv für verdeckte semi- 
 professionelle Beschicker 
   
Promenadenteil mit 
Anmeldung / Wiese wie 
früher, nach dem. 
"Windhundprinzip", d.h. 
ohne Anmeldung, keine 
Aufplanung und Parzel-
lierung, nur Ausweisen 
der Flucht- und Ret-
tungswege 
 
-freier Zugang für die Wiese 
-„Nachbarschaften“ organi- 
 sieren sich selbst, ge-  
 wachsene und bekannte  
 Strukturen bleiben erhalten 
 
-Alle, die keinen Stand per 
 Anmeldung bekommen wollen 
 auf die Wiese 
-Ordnerpersonal wäre nicht 
  mehr "Herr der Lage" bei gro- 
  ßem Run auf freie Flächen  
-Zustände wie 2009 und Vor- 
 jahr (Reservieren / Besetzen 
 der Flächen an Vortagen 
-Sicherheits- und Haftungs- 
 probleme  
-Attraktivste Standorte für 
 Privilegierte, die an der 
 Online-Anmeldung teilnehmen
-attraktiv für verdeckte semi- 
 professionelle Beschicker 
-Plätze werden auf dem  
 Schwarzmarkt gehandelt  
   
Anmeldung im Zeit-
fenster mit Losver-
fahren unabhängig vom 
Wohnsitz 
 
-Überlastung des Servers 
wird vermieden 
-Steigerung der  
 Benutzerfreundlichkeit 
-Anmeldung über einen   
 längeren Zeitraum möglich 
-Chancengleichheit ist  
 gegeben 
 
-Keine direkte Standzusage 
-Personen von außerhalb 
 nehmen Münsteraner/innen 
 die Plätze weg 
 
   
Anmeldung im Zeit-
fenster mit Losver-
fahren für in Münster 
gemeldete Personen 
 
-Überlastung des Servers 
wird vermieden 
-Steigerung der Benutzer- 
 freundlichkeit 
-Anmeldung über einen 
 längeren Zeitraum möglich 
-Chancengleichheit ist 
 gegeben 
-Steigerung der Zulassungs- 
 chancen für Münsteraner- 
-Keine direkte Standzusage 
-Bewerber, die außerhalb von 
 Münster wohnen, werden  
 nicht  mehr zugelassen

- 6 - 
V/0150/2011 
 
 innen u. Münsteraner um 
 100 %, da zur Zeit nur 50% 
 der Flohmarktbeschicker in 
 Münster wohnen 
 
   
 
 
  
Nachtflohmarkt pro contra 
   
"Alles so wie früher" im 
Sinne der Bürger-
initiative (Stand 2009 
vor Einführung des ak-
tuellen Flohmarkt-
konzeptes) 
 
Entspricht dem Wunsch der 
Bürgerinitiative 
-Kinder könnten auf dem  
 Flohmarkt schlafen und  
 müssten nicht mitten in der 
 Nacht geweckt werden 
-Münster profitiert von  
 Touristen, die das Wochen- 
 ende in Münster bleiben  
-kein Haftungsschutz durch 
 ksa  
-Anforderungen des Sicher- 
 heitskonzepts werden nicht 
 berücksichtigt  
 -Kosten für Ordnerpersonal 
  (Wege freihalten) 
 -Beschwerden der Anwohner 
  (Lärm, Müll, Fäkalien) 
 -Übernachten (Zelten) auf der 
  Promenade und den angren- 
  zenden Wiesen nicht erlaubt  
 
   
Verkaufszeiten am Frei-
tag von 18-24 Uhr und 
am Samstag von 06-18 
Uhr; kein Nachtverkauf 
(zwischen 24 und 6 
Uhr) 
 
-Familien / Gruppen könnten 
 gemeinsam Plätze suchen, 
 sich gegenseitig Unter- 
 stützen 
-Erhaltung des Flairs und der 
 Kultur 
-Einzigartigkeit; Alleinstel-
lungsmerkmal 
-Zelten, Musik, Grillen, 
 Sozialkultur 
"Nachthappening" 
-Standplätze könnten zwei- 
 mal vergeben werden 
 (Feitag und Samstag) 
 dadurch mehr Beschicker u.  
 gleichzeitig höhere 
 Attraktivität für Käufer 
-Trennung der zwei Veranstal- 
 tungen rechtlich nicht möglich,
 daher Beleuchtung erforder- 
 lich, d.h. Mehrkosten  
-kein Haftungsschutz durch 
 ksa  
-negativer Einfluss auf den 
 bestehenden gewerblichen 
 Teil auf dem Hindenburgplatz  
-Beschwerden der Anwohner 
 (Lärm, Müll, Fäkalien)  
-Übernachten (Zelten) auf der 
 Promenade und den angren- 
 zenden Wiesen nicht erlaubt  
-Verkaufszeiten nicht über- 
 prüfbar / steuerbar 
-Kosten für Ordnerpersonal 
 (Wege freihalten) 
 
   
Nachtflohmarkt mit aus-
reichender Beleuch-
tung 
 
-Haftung durch ksa ist gege-
ben  
-Anforderungen ans Sicher- 
 heitskonzept wären erfüllt 
-vorhandene Beleuchtung 
 könnte integriert werden 
 (unter Laterne 10 Lux, Mittig 
 der  Promenade 5 Lux, 
 gegenüberliegend 0,2 Lux)  
-Familien / Gruppen könnten 
 gemeinsam Plätze suchen, 
 sich gegenseitig 
-Kosten für die Infrastruktur 
 40.000 € (Beleuchtung,  
 Organisation,  
 Absperrungen, Personal  
 etc.) je Nachtflohmarkt   
-Flair, Kultur, Atmosphäre las- 
 sen sich mit Beleuchtung  
 etc. nur bedingt herstellen  
-Übernachten (Zelten) auf der 
 Promenade und den angren- 
 zenden Wiesen nicht erlaubt

- 7 - 
V/0150/2011 
 
 unterstützen 
-Erhaltung des Flairs und der 
 Kultur 
-Einzigartigkeit; Alleinstel-
lungsmerkmal 
-Zelten, Musik, Grillen, 
 Sozialkultur "Nachthappe-
ning" 
-Standplätze könnten zwei- 
 mal vergeben werden 
 (Feitag und Samstag) 
 dadurch mehr Beschicker u.  
 gleichzeitig höhere 
 Attraktivität für Käufer 
 
 
   
Nachtflohmarkt auf er-
weiterter Promenade 
ohne Wiese mit aus-
reichender Beleuchtung 
 
siehe oben siehe oben 
   
Nachtflohmarkt mit fest-
installierter Beleuch-
tung (zusätzlich zur 
vorhandenen Beleuch-
tung) 
 
-Nachtflohmarkt könnte 
 regelmäßig durchgeführt 
 werden 
 
-Kosten für die Installation der 
 Beleuchtungsanlage 
-Promenade steht unter Denk- 
 malschutz 
-Flair, Kultur, Atmosphäre las- 
 sen sich mit Beleuchtung etc. 
 nur bedingt herstellen 
 
   
Erweiterung pro contra 
   
Ausdehnung auf weite-
re Promenaden-
abschnitte 
 
-Ausweitung des Angebots 
-Mehr Beschicker, dadurch 
 bessere Deckung des 
 Bedarfs bei Verkäufern und 
 Besuchern 
-Verteilung der Verkehrs- 
 Ströme 
-mehr Parkmöglichkeiten 
-Beschicker können ohne 
 Auto Standplätze beziehen 
-Entzerrung der Käufer- 
 Massen; weniger Menschen 
 pro qm erhöht die Sicherheit 
 
-Beschwerden der Anwohner 
 (Lärm, Müll, Fäkalien) 
-Kosten für Personal zur Si- 
 cherung der Straßenüber- 
 querungen 
 
   
Ausdehnung auf weite-
re Promenaden-
abschnitte bei gleich-
zeitiger Aufgabe der 
Wiesenbereiche 
 
siehe oben siehe oben

- 8 - 
V/0150/2011 
 
Gesamte Promenade 
bei gleichzeitiger Auf-
gabe der Wiesenbe-
reiche 
 
siehe oben -Beschwerden der Anwohner 
 (Lärm, Müll, Fäkalien) 
-für den Veranstalter nicht 
 mehr kontrollierbar 
-Kosten für zusätzliches Ord- 
 nerpersonal 
-Kosten für Personal bei Stra- 
 ßenüberquerungen 
-Verkehrsbehinderung für 
  "Samstagseinkäufer" 
 
 
 
I. V. 
 
 
Dr. Heinrichs 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gerichtsstraße
  • Am Stadtgraben
  • Weseler Straße
  • Promenade 5

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0150/2011
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37