V/0150/2011
Ergebnis des am 29.09.2010 beschlossenen Prüfauftrages zur Durchführung des Promenadenflohmarktes ab der Saison 2011
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Berichtsvorlage
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V/0150/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ergebnis des am 29.09.2010 beschlossenen Prüfauftrages zur Durchführung des Promenadenflohmarktes ab der Saison 2011 Beratungsfolge 15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 22.03.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht 29.03.2011 Werksausschuss Münster Marketing Bericht 06.04.2011 Hauptausschuss Bericht Bericht: Mit der Vorlage V/0562/2010 wurde dem Rat der Stadt Münster über die Auswirkungen durch Veränderungen beim Promenadenflohmarkt und die Resonanz der Bevölkerung berichtet. Dieser Bericht wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.09.2010 zur Kenntnis ge- nommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die nachfolgenden Punkte für die Saison 2011 konstruktiv zu prüfen und dem Hauptausschuss erneut zu berichteten. Die Prüfung wurde auch beeinflusst durch die Erlasslage nach den Ereignissen im Umfeld der Love-Parade in Duis- burg. 2. a Nachtflohmarkt: Voraussetzungen für die Durchführung eines Nachtflohmarktes auf der Promenade: In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, die Aufstellflächen auf der Promenade auszuw eiten und die (unbeleuchteten) Wiesen- bereiche aufzugeben. Auch sollte geprüft werden, ob es notwendig ist, gefährliche Stellen wie unbeleuchtete Treppenaufgänge zu sperren oder dort Leuchten aufzu- stellen. Ggf. sind die Kosten darzuste llen. In Rücksprache mit dem Gemeindeun- fallverband soll zuvor eine rechtliche Ei nschätzung der Verkehrssicherungspflicht bei der Zulassung des Nachtflohmarktes erteilt werden. Zu den einzelnen Problemfeldern liegen zwischenzeitlich die Stellungnahmen der angefrag- ten Stellen vor. Vorlagen-Nr.: V/0150/2011 Auskunft erteilt: Herr Koch Ruf: 492 32 10 E-Mail: KochH@stadt-muenster.de Datum: 08.03.2011 Öffentliche Berichtsvorlage - 2 - V/0150/2011 Rechtliche Einschätzung des kommunalen Schadenausgleiches westdeutscher Städ- te (ksa) Mit Schriftsatz vom 14.01.2011 führt der Kommunale Schadenausgleich westdeutscher Städte (ksa) aus, dass er grundsätzlich einen Veranstalterhaftpflichtdeckungsschutz zu- sagt. Mit diesem Deckungsschutz sind gesetzliche Haftpflichtrisiken, die anlässlich der Sonderveranstaltung „Nachtflohmarkt„ gegen das Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH entstehen können, deckungsfähig. Dieser Deckungsschutz erstreckt sich insbesondere auf Schadenfälle, die auf einer Verletzung der Organisations- oder Ver- kehrssicherungspflicht sowie auf der Veranstalterverantwortung beruhen. In personeller Hinsicht ist das Haftpflichtrisiko der von der Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Mitarbeiter erfasst. Weiter stellt der ksa ausdrücklich fest, dass er im Rahmen der zu ergreifenden verkehrssi- chernden Maßnahmen zur Sicherstellung des Deckungsschutzes eine ausreichende Be- leuchtung der Promenade und auch, sofern sie genutzt werden, der Wiesenbereiche sowie der Zuwegungen für zwingend erforderlich hält. Ausleuchtung des Flohmarktes, Nachtflohmarkt in der Promenade Das Tiefbauamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass in der Stadt Münster die Dimensio- nierung der Straßenbeleuchtung in Anlehnung an die DIN 13201 erfolgt. Im Bereich der Promenade zwischen Gerichtstraße und dem Kreuzungsbereich der Straßen Am Stadtgra- ben/Weseler Straße stehen im Abstand von ca. 32 bis 35 m Bogenleuchten mit einer Licht- punkthöhe von 4,50 m. Diese sind jeweils mit einer 50 Watt Quecksilber-Dampflampe be- stückt. Für einen durch Fußgänger hoch frequentierten Bereich (etwa eine Fußgängerzone) ist mind. eine horizontalen Beleuchtungsstärke von 10 Lux erforderlich. Mit den vorhandenen Straßenleuchten ist dieser Wert nicht zu erreichen, insbesondere auch deshalb nicht, da durch die Verschattung, die auf den starken Baumbewuchs in der Promenade zurückzufüh- ren ist, während der Sommermonate die vorhandene Beleuchtung in ihrer Auswirkung noch reduziert wird. Die zusätzliche Ausleuchtung der Promenade ist mit Standleuchten der Modelle Apollo light der Fa. Giefers Elektrik oder das Modell Power Moon Slider der Fa. Power Moon Germany möglich. Apollo light wird z. Z. von der Stadtwerke Münster GmbH mit positiven Erfahrungen einge- setzt. Da die Leuchten in der Regel mit einem Dreibein als Aufstellvorrichtung versehen sind, sind diese aus Sicherheitsgründen mit geschlossenen Absperrzäunen einzuzäunen. Eine weitere Lichtquelle sind Strahler, die in Bäumen befestigt werden können (z. B. Modell Nora Light mit 4 x 36 Watt). Für alle vorgenannten Leuchten ist ein Stromanschluss mit 230 Volt erforderlich. Wegen der Länge des Promenadenteilstückes zwischen der Gerichtsstraße und dem Kreuzungs- bereich Am Stadtgraben/Weseler Str. (ca. 700 m) sind ggf. mehrere Stromquellen erforder- lich, die das temporäre Aufstellen mehrerer Stromverteilerkästen bedingen. Ausleuchtung der Treppenanlagen. Hier wird eine Ausleuchtung nach DIN DN12462-2 empfohlen, d.h. eine Ausleuchtung mit 20 Lux. Eine Sperrung der Treppenaufgänge und –abgänge ist mit Blick auf die in einem ein Sicherheitskonzept nachzuweisenden Flucht- und Rettungswege nicht möglich. Sicherheitskonzepte Vor dem Hintergrund der Ereignisse der Loveparade 2010 in Duisburg hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW am 11.08.2010 (AZ. 71/38.05.01) ein „Ge- nehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen“ festgelegt. Hiernach ist für Veranstaltun- gen mit 5000 erwarteten Besuchern und mehr, die sich gleichzeitig auf dem Veranstal- tungsgelände aufhalten, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. - 3 - V/0150/2011 Diese Vorgabe gilt nicht nur für einen Nachtflohmarkt, sondern für alle Flohmärkte, wie sie auf der Promenade von dem Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH ver- anstaltet werden. Um das Sicherheitskonzept zu realisieren, können je Flohmarkt bis zu 25.000 € zusätzliche Kosten anfallen. Das vom Messe- und Congresscentrum Halle M ünsterland GmbH vorgelegte Sicherheits- konzept befindet sich seit dem 01.03.2011 im Abstimmungsverfahren mit den zu beteili- genden Behörden. Nur wenn hier ein Einvernehmen über das vorgelegte Sicherheitskon- zept erzielt werden kann, ist die Durchführung der geplanten Flohmärkte am 21. Mai, 18. Juni, 16. Juli, 20. August und 17. September 2011 möglich. 2.b Gebühren: Klärung der gültigen Beschl usslage (Inhalt des Ratsbeschlusses von 1993) in den zuständigen Gremien. Sofern das aktuell eingeführte Gebührensystem beibehalten werden kann, soll die Verwaltung prüfen, ob eine Reduzierung oder ein Erlass der Standgebühren an den ‘Münsterpass’ gekoppelt werden kann. Die Nutzung des Promenadenbereiches ehem. Lindenhof/Stadtgraben sowie der Grünflä- chen im Bereich der Westdeutschen Landesbank hat standgeldfrei zu erfolgen Ratsbe- schluss. Auszug aus dem Ratsbeschluss vom 10.02.1993: „4. Die Organisation der Flohmärkte soll auch zukünftig grundsätzlich nach dem bewährten System der standgeldpflichtigen Nutzung des Promenadenteils Hindenburgplatz und der standgeldfreien Nutzung des Promenadenbereichs Lindenhof/Stadtgraben sowie der Grün- flachen im Bereich des WestLB erfolgen (sog. Kinderflohmarkt).“ Da ein Standgeld von der Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH nicht er- hoben werden darf, erübrigt sich diesbezüglich auch die Frage nach einer Ermäßigung oder Befreiung. Der im Rahmen der Einführung des neuen Flohmarktkonzeptes (mit Buchung der Stand- plätze über das Internet gegen Zahlung einer Buchungsgebühr) eingeführten Buchungsge- bühr hat der Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 13.04.2010 zugestimmt, da es sich nicht um ein Standgeld handelt, sondern lediglich um eine Buchungsgebühr, die den Ver- zicht auf Standgebühren durch Ratsbeschluss von 1993 nicht tangiert. Über eine Ermäßigung oder Befreiung von der Buchungsgebühr entscheidet somit das Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH im Rahmen der ihr übertragenen Organisation und Durchführung. Bezüglich einer angeregten Kopplung an den „Münsterpass“ ist anzumerken, dass die bei einem Flohmarkt erzielten Einnahmen aus dem Verkauf von (Vermögens-)Gegenständen möglicherweise auf Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII angerechnet werden könn- ten und evtl. entsprechende Mitteilungspflichten der Münsterpassinhaber bestehen. Für Be- zieher von Grundleistungen nach AsylbLG ist dies der Fall. 2. c Anmeldeverfahren: Die inzwischen erfolgte Ergänzung der Internet-Anmeldung durch eine schriftliche Möglichkeit wird be grüßt. Dennoch sollte an einer weiteren nutzerfreundlichen Verbesserung gearbeitet werden. Ziel sollte es sein, grund- sätzlich allen Interessenten – so auch denj enigen, die nicht über einen Internetzu- gang verfügen - eine Anmeldung zu ermöglichen. Zu prüfen ist auch eine Vergabe der Standplätze nach dem Zufalls- bzw. Losprinzip um die Unstimmigkeiten und technischen Schwierigkeiten bei der bish erigen Vergabe nach dem Windhundprin- zip zu vermeiden. - 4 - V/0150/2011 Das Anmeldeverfahren wurde in der Flohmarktsaison 2010 kontinuierlich angepasst und modifiziert. Das aktuelle Verfahren entspricht Ziffer 2. c des Beschlusses des Hauptaus- schusses vom 29.09.2010. Die Vergabe der Standplätze erfolgt in 2011 wie vorgeschlagen nach dem Zufalls- und Losprinzip. 2. d Flächen: Es ist zu prüfen, inwieweit weitere Teile der Promenade in den Flohmarkt einbezogen und ggf. Wiesenflächen aufgeg eben werden können. Möglicherweise können zusätzliche Promenadenflächen angeboten werden. Zu prüfen ist, ob es hier einen anmeldefreien Bereich geben ka nn, für den es allerdings in der Gebüh- renfrage keine Ausnahmeregelung geben soll. Eine Ausweitung des Flohmarktes auf weitere Teile der Promenade wurde in mehreren Le- serbriefen vorgeschlagen und ist auch Inhalt einer Anregung gem. § 24 GO (Nr. 90/2010). Eine Ausweitung / Ausdehnung des Flohmarkes, gleich ob in den Promenadenbereich in nordöstliche oder südöstliche Richtung, ist jeweils verbunden mit einer Sondernutzung von gewidmeten Wegeflächen der Promenade (Fußgänger- und Fahrradverkehr). Für diese Ab- schnitte der Promenade wäre eine mit zusätzlichen Kosten verbundene Sondernutzungser- laubnis und hinsichtlich der Nutzung von städtischen Privatflächen eine Anpassung der ver- traglichen Rahmenbedingungen erforderlich. Eine Ausweitung über den Kreuzungsbereich der Straßen Am Stadtgraben und Aegidiistra- ße erfordert eine zusätzliche Sicherung der Fußgängerüberwege mit „Verkehrshelfern“. Die aktuellen Stundensätze liegen bei ca. 15,00 €. Da insgesamt sechs Posten für Absicherung dieses Kreuzungsbereichs benötigt werden, dürften hierfür je Flohmarkt etwa 1.170,00 € (13 Stunden x 6 x 15,00 €) an Kosten entstehen. Eine Ausdehnung des Flohmarktes bedarf einer weiteren Gewichtung innerhalb des durch die Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH zu erstellenden Sicherheits- konzeptes. 2. e Bürgerbeteiligung: Die beteiligten Einrichtungen der Stadt werden gebeten, zur Vorbereitung neuer Spielregeln für 2011 da s Gespräch mit der Bürgerschaft bzw. den Beschickern zu suchen. Dabei sollte au ch die Bürgerinitiative ‘Rettet den Pro- menadenflohmarkt’ einbezogen werden. Mö glicherweise sind auch regelmäßige Gesprächsrunden sinnvoll, um zu einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zu kommen.“ Die Bürgerinitiative „Rettet den Promenadenflohmarkt“ wurde in die Erstellung eines Mei- nungsbildes zur Optimierung des Flohmarktes einbezogen. Am 14.02.2011 fand auf Einla- dung der Geschäftsführung des Messe- und Congresscentrum Halle Münsterland GmbH ein Beteiligungsgespräch statt. Danach wurde der Bürgerinitiative die Teilnahme von zwei Vertretern bei der Erstellung der Konzeption dieser Berichtsvorlage angeboten. Diese Erör- terung fand am 28.02.2011 statt. Die Bürgerinitiative „Rettet den Promenadenflohmarkt“ sieht sich in erster Linie als Lobby für die Einführung eines Nachtflohmarktes und hat dies auch permanent im öffentlichen Meinungsbild vertreten. In der folgenden Übersicht sind wesentliche Vorschläge der Bürgerinitiative und die Um- setzbarkeit dargestellt: - 5 - V/0150/2011 Flohmarkttyp pro contra Tagesflohmarkt Kein Anmeldeverfahren "Alles so wie früher" im Sinne der Bürger- initiative (Stand 2009 vor Einführung des ak- tuellen Flohmarkt- konzeptes) Entspricht dem Wunsch der Bürgerinitiative -Platzbedarf und Platzwahl der Verkäufer kann individuell bestimmt werden -Begegnung und Kommunikation werden gefördert -genug Platz für alle -Verkäufer müssen nicht mit gepacktem Auto wieder zurückfahren -Beschluss des Haupt- ausschusses vom 29.09.2010 Ziffer 2.c -Ordnerpersonal wäre nicht mehr "Herr der Lage" bei gro- ßem Run auf freie Flächen -Zustände wie 2009 und Vor- jahr (Reservieren / Besetzen der Flächen an Vortagen -Sicherheits- und Haftungs- probleme -attraktiv für verdeckte semi- professionelle Beschicker Promenadenteil mit Anmeldung / Wiese wie früher, nach dem. "Windhundprinzip", d.h. ohne Anmeldung, keine Aufplanung und Parzel- lierung, nur Ausweisen der Flucht- und Ret- tungswege -freier Zugang für die Wiese -„Nachbarschaften“ organi- sieren sich selbst, ge- wachsene und bekannte Strukturen bleiben erhalten -Alle, die keinen Stand per Anmeldung bekommen wollen auf die Wiese -Ordnerpersonal wäre nicht mehr "Herr der Lage" bei gro- ßem Run auf freie Flächen -Zustände wie 2009 und Vor- jahr (Reservieren / Besetzen der Flächen an Vortagen -Sicherheits- und Haftungs- probleme -Attraktivste Standorte für Privilegierte, die an der Online-Anmeldung teilnehmen -attraktiv für verdeckte semi- professionelle Beschicker -Plätze werden auf dem Schwarzmarkt gehandelt Anmeldung im Zeit- fenster mit Losver- fahren unabhängig vom Wohnsitz -Überlastung des Servers wird vermieden -Steigerung der Benutzerfreundlichkeit -Anmeldung über einen längeren Zeitraum möglich -Chancengleichheit ist gegeben -Keine direkte Standzusage -Personen von außerhalb nehmen Münsteraner/innen die Plätze weg Anmeldung im Zeit- fenster mit Losver- fahren für in Münster gemeldete Personen -Überlastung des Servers wird vermieden -Steigerung der Benutzer- freundlichkeit -Anmeldung über einen längeren Zeitraum möglich -Chancengleichheit ist gegeben -Steigerung der Zulassungs- chancen für Münsteraner- -Keine direkte Standzusage -Bewerber, die außerhalb von Münster wohnen, werden nicht mehr zugelassen - 6 - V/0150/2011 innen u. Münsteraner um 100 %, da zur Zeit nur 50% der Flohmarktbeschicker in Münster wohnen Nachtflohmarkt pro contra "Alles so wie früher" im Sinne der Bürger- initiative (Stand 2009 vor Einführung des ak- tuellen Flohmarkt- konzeptes) Entspricht dem Wunsch der Bürgerinitiative -Kinder könnten auf dem Flohmarkt schlafen und müssten nicht mitten in der Nacht geweckt werden -Münster profitiert von Touristen, die das Wochen- ende in Münster bleiben -kein Haftungsschutz durch ksa -Anforderungen des Sicher- heitskonzepts werden nicht berücksichtigt -Kosten für Ordnerpersonal (Wege freihalten) -Beschwerden der Anwohner (Lärm, Müll, Fäkalien) -Übernachten (Zelten) auf der Promenade und den angren- zenden Wiesen nicht erlaubt Verkaufszeiten am Frei- tag von 18-24 Uhr und am Samstag von 06-18 Uhr; kein Nachtverkauf (zwischen 24 und 6 Uhr) -Familien / Gruppen könnten gemeinsam Plätze suchen, sich gegenseitig Unter- stützen -Erhaltung des Flairs und der Kultur -Einzigartigkeit; Alleinstel- lungsmerkmal -Zelten, Musik, Grillen, Sozialkultur "Nachthappening" -Standplätze könnten zwei- mal vergeben werden (Feitag und Samstag) dadurch mehr Beschicker u. gleichzeitig höhere Attraktivität für Käufer -Trennung der zwei Veranstal- tungen rechtlich nicht möglich, daher Beleuchtung erforder- lich, d.h. Mehrkosten -kein Haftungsschutz durch ksa -negativer Einfluss auf den bestehenden gewerblichen Teil auf dem Hindenburgplatz -Beschwerden der Anwohner (Lärm, Müll, Fäkalien) -Übernachten (Zelten) auf der Promenade und den angren- zenden Wiesen nicht erlaubt -Verkaufszeiten nicht über- prüfbar / steuerbar -Kosten für Ordnerpersonal (Wege freihalten) Nachtflohmarkt mit aus- reichender Beleuch- tung -Haftung durch ksa ist gege- ben -Anforderungen ans Sicher- heitskonzept wären erfüllt -vorhandene Beleuchtung könnte integriert werden (unter Laterne 10 Lux, Mittig der Promenade 5 Lux, gegenüberliegend 0,2 Lux) -Familien / Gruppen könnten gemeinsam Plätze suchen, sich gegenseitig -Kosten für die Infrastruktur 40.000 € (Beleuchtung, Organisation, Absperrungen, Personal etc.) je Nachtflohmarkt -Flair, Kultur, Atmosphäre las- sen sich mit Beleuchtung etc. nur bedingt herstellen -Übernachten (Zelten) auf der Promenade und den angren- zenden Wiesen nicht erlaubt - 7 - V/0150/2011 unterstützen -Erhaltung des Flairs und der Kultur -Einzigartigkeit; Alleinstel- lungsmerkmal -Zelten, Musik, Grillen, Sozialkultur "Nachthappe- ning" -Standplätze könnten zwei- mal vergeben werden (Feitag und Samstag) dadurch mehr Beschicker u. gleichzeitig höhere Attraktivität für Käufer Nachtflohmarkt auf er- weiterter Promenade ohne Wiese mit aus- reichender Beleuchtung siehe oben siehe oben Nachtflohmarkt mit fest- installierter Beleuch- tung (zusätzlich zur vorhandenen Beleuch- tung) -Nachtflohmarkt könnte regelmäßig durchgeführt werden -Kosten für die Installation der Beleuchtungsanlage -Promenade steht unter Denk- malschutz -Flair, Kultur, Atmosphäre las- sen sich mit Beleuchtung etc. nur bedingt herstellen Erweiterung pro contra Ausdehnung auf weite- re Promenaden- abschnitte -Ausweitung des Angebots -Mehr Beschicker, dadurch bessere Deckung des Bedarfs bei Verkäufern und Besuchern -Verteilung der Verkehrs- Ströme -mehr Parkmöglichkeiten -Beschicker können ohne Auto Standplätze beziehen -Entzerrung der Käufer- Massen; weniger Menschen pro qm erhöht die Sicherheit -Beschwerden der Anwohner (Lärm, Müll, Fäkalien) -Kosten für Personal zur Si- cherung der Straßenüber- querungen Ausdehnung auf weite- re Promenaden- abschnitte bei gleich- zeitiger Aufgabe der Wiesenbereiche siehe oben siehe oben - 8 - V/0150/2011 Gesamte Promenade bei gleichzeitiger Auf- gabe der Wiesenbe- reiche siehe oben -Beschwerden der Anwohner (Lärm, Müll, Fäkalien) -für den Veranstalter nicht mehr kontrollierbar -Kosten für zusätzliches Ord- nerpersonal -Kosten für Personal bei Stra- ßenüberquerungen -Verkehrsbehinderung für "Samstagseinkäufer" I. V. Dr. Heinrichs Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Gerichtsstraße
- Am Stadtgraben
- Weseler Straße
- Promenade 5
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0150/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37