V/0810/2009
Bebauungsplan Nr. 533 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0810-2009-Anlage-Plangebiet
226 Zeichen
Anlage
zur Vorlage Nr. V/0810/2009
Bebauungsplan Nr. 533 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)
Plangebiet Maßstab 1:5000
ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
2702 Zeichen
V/0810/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.01.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 03.02.2010 Hauptausschuss Vorberatung 03.02.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Ausbau der Eschstraße zwischen der Straße Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck ist gemäß § 2 (1) BauGB ein Bebauungsplan unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 2768, 3238 Gemarkung Wolbeck-Kspl., Flur 13, Teile der Flurstücke 71, 72, 73, 74, 76, 79, 80, 150, 213, 712, 715, 740, 777, 976 II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt angebunden wird. Die Esch- straße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsum- gehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Ausbau der Eschstraße zwi- schen Silberbrink und der Ortsumgehung erforderlich. Zur Verwirklichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0810/2009 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Husmann Ruf: 492 61 57 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 14.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0810/2009 Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) erteilte in der Sitzung am 24.09.2009 seine Zustimmung zur Freigabe für die Bürgerbeteiligung. Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördli- cher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Bebauungspla- nes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Abgrenzung des aufzustellenden Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Eschstraße
- Umgehungsstraße
- Silberbrink
- Goldbrink
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0810/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.11.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37