1918/2026
Beantwortung einer Anfrage der FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen betreffend "Machbarkeit eines sicheren Flussbades in Rodenkirchen im Zuge der Olympiabewerbung" (AN/0845/2026)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 1918/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 Beantwortung einer Anfrage der FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen betreffend "Machbarkeit eines sicheren Flussbades in Rodenkirchen im Zuge der Olympiabewerbung" (AN/0845/2026) Die Verwaltung nimmt zu den in der o.g. Anfrage der FDP-KGS-Fraktion BV Köln Rodenkir- chen betreffend „Machbarkeit eines sicheren Flussbades in Rodenkirchen im Zuge der Olympiabewerbung“ gestellten Fragen 1. Rodenkirchen gilt aufgrund seiner flachen Sandbucht als vergleichsweise „sicherer“ Bereich, da dieser Abschnitt früher offiziell als Wasserski-Strecke sowie als Strandbad ausgewiesen war. Welche technischen, wasserrechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um an der Rodenkirchener Riviera ein siche- res Flussbad einzurichten? 2. Gibt es bereits Untersuchungen oder Konzepte zur Nutzung des Rheins als gesicher- ten Schwimm- oder Wettkampfort im Rahmen einer Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036? - Wenn ja bitte erläutern Sie die Pläne. 3. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich die Möglichkeit, Schwimm- und Triathlon- Wettbewerbe im Rhein auszutragen, insbesondere vor dem Hintergrund bestehender Veranstaltungen wie des Köln Triathlons sowie möglicher olympischer Wettbewerbe im Rahmen einer Kölner Olympiabewerbung? 4. Welche Erfahrungen aus den Olympischen Spielen in Paris hinsichtlich der Nutzung der Seine könnten auf Köln und den Rhein übertragen werden, und welcher langfris- tige Nutzen könnte sich im Falle einer Olympiade 2036 in Köln für eine öffentliche Nachnutzung der Infrastruktur als Flussbad für die Bevölkerung ergeben? 5. Könnten bauliche Sicherheitsmaßnahmen, wie sie beispielsweise in Schweizer Fluss- bädern („Badis“), oder am Street-Beach in Brisbane (Olympiastadt 2032) umgesetzt wurden, grundsätzlich auch am Rhein in Köln realisiert werden, und wurde dies seitens der Verwaltung bereits geprüft? wie folgt Stellung: 2 Zu 1. Die Verwaltung hat zuständigkeitshalber sowohl das Wasserstraßen- und Schifffartsamt Rhein als auch die DLRG Köln um Stellungnahme gebeten. Das Wasserstraßen- und Schifffartsamt Rhein teilt hierzu folgendes mit: „Grundsätzlich bedarf die Errichtung einer Anlage an einer Bundeswasserstraße einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung nach §31 WaStrG. Neben der ssG bedarf es idR auch einer wasserrechtlichen Genehmigung nach WHG bei der BezReg Köln. Da der Rhein im Eigentum des Bundes steht wäre zu dem auch ein Nutzungsvertrag mit dem WSA Rhein abzuschließen.“ Die DLRG Köln teilt hierzu folgendes mit: „Durch eine vorgesetzte Filteranlage müsste für eine angemessene Wasserqualität gesorgt werden. Der technische Betrieb erfordert ein hohes Maß an Personal. Ebenfalls personalin- tensiv wäre die Überwachung des Badebereiches.“ Zu 2. Im Rahmen der bisherigen Arbeiten zur Bewerbung KölnRheinRuhr sind seitens der Stadt Köln keine gesonderten Machbarkeitsstudien oder vertieften Konzepte für Schwimm- oder Wettkampfstätten unmittelbar im Rhein auf Kölner Stadtgebiet beauftragt worden. Die öffentlich kommunizierten Konzeptionen von Land NRW und DOSB sehen die olympi- schen und paralympischen Wettkämpfe vor allem in bestehenden Stadien, Arenen, Seen und Regattabahnen der Region vor; der Rhein in Köln ist dort bislang nicht als eigenständige Kernwettkampfstätte ausgewiesen. Für das Marathonschwimmen ist aktuell der Fühlinger See in Köln als Standort vorgesehen. Vor diesem Hintergrund liegen aktuell keine über die allgemein bekannten Veranstaltungsfor- mate hinausgehenden Untersuchungen zur Nutzung des Rheins als gesicherten olympischen Schwimm- oder Wettkampfort vor. Mögliche Überlegungen zu einem Flussbad oder zu weitergehenden Wettkampfnutzungen im Rhein wären gegebenenfalls Gegenstand eines eigenen Prüfauftrags mit Beteiligung der zu- ständigen Wasser, Verkehrs- und Sicherheitsbehörden. Zu 3. Köln verfügt mit Veranstaltungen wie dem Köln Triathlon über Erfahrungen mit Schwimmstre- cken im Rhein, die auf Grundlage detaillierter Sicherheits- und Genehmigungskonzepte durch- geführt werden. Diese Erfahrungen zeigen, dass Schwimm- und Triathlon-Wettbewerbe im Rhein unter stren- gen wasserrechtlichen, verkehrs- und sicherheitsbezogenen Auflagen grundsätzlich möglich sind, zugleich aber mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden bleiben. Für olympische Wettbewerbe im Rahmen der Bewerbung KölnRheinRuhr liegt der Schwer- punkt der aktuellen Konzeptstände jedoch auf bestehenden Arenen und stehenden Gewäs- sern; eine eigenständige fachliche Bewertung des Kölner Rheinabschnitts als Austragungsort olympischer Schwimm- oder Triathlonwettkämpfe ist bislang nicht vorgenommen worden. Zu 4. In Paris wurden für die Nutzung der Seine als Wettkampf- und späteres Badegewässer um- fangreiche Investitionen u. a. in Kläranlagen, Abwassersysteme und Regenrückhaltung getä- tigt, um die Wasserqualität dauerhaft zu verbessern. 3 Zentrale Elemente sind ein engmaschiges Monitoring der Wasserqualität, die Vermeidung un- geklärter Einleitungen bei Starkregen sowie zusätzliche Desinfektions- und Reinigungsstufen, bevor Wasser in den Fluss gelangt. Zudem hat Paris klar definierte, zeitlich begrenzte Badestellen ausgewiesen und die Nutzung an transparente Signal- und Sicherheitskonzepte geknüpft. Übertragbar wären auf Köln insbesondere der integrierte Ansatz aus Abwasserinfrastruktur, Wasserqualitätsmonitoring und klar geregelten Badezonen; ein solcher Ansatz würde jedoch auch hier substanzielle Investitionen und eine enge Abstimmung mit Wasserwirtschaft, Schiff- fahrt und Gesundheitsbehörden voraussetzen. Für die Bewerbung KölnRheinRuhr liegt der aktuelle Schwerpunkt der öffentlichen Planungs- kommunikation auf der Nutzung vorhandener Bäder-, Seen- und Sportstätteninfrastruktur; ein spezifisches, beschlussmäßig hinterlegtes Projekt zur Umrüstung des Rheins in Köln für einen dauerhaften Flussbadebetrieb gibt es derzeit nicht. Langfristig könnte eine entsprechend geprüfte und realisierte Infrastruktur zusätzliche wohnor- tnahe Freizeit- und Bewegungsangebote schaffen und die Aufenthaltsqualität am Rhein erhö- hen; konkrete Standort-, Finanzierungs- und Betreiberkonzepte liegen dafür aber noch nicht vor. Zu 5. Ob bauliche Sicherheitsmaßnahmen, wie sie beispielsweise in Schweizer Flussbädern („Ba- dis“), oder am Street-Beach in Brisbane (Olympiastadt 2032) umgesetzt wurden, grundsätzlich auch am Rhein in Köln realisiert werden können, wurde seitens der Verwaltung nicht geprüft. Die Verwaltung hat jedoch sowohl das Wasserstraßen- und Schifffartsamt Rhein als auch die DLRG Köln um Stellungnahme hierzu gebeten. Das Wasserstraßen- und Schifffartsamt Rhein teilt hierzu folgendes mit: „Die Schifffahrt darf grundsätzlich überall dort fahren, wo die vorhandene Wassertiefe für das jeweilige Fahrzeug ausreichend ist. Dadurch kann es vorkommen, dass Schiffe auch unmittel- bar an vermeintlich sicheren Buchten oder Uferbereichen vorbeifahren. Der dabei entste- hende Sog sowie der Wellenschlag können Personen und Gegenstände in die Strömung zie- hen und stellen daher ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Bauliche Anlagen wie beispielsweise ein Badeschiff können ein höheres Maß an Sicherheit bieten. Allerdings erschweren die am Rhein möglichen Wasserstandsschwankungen von mehr als 10 Metern die Wahl eines geeigneten und dauerhaft nutzbaren Standortes erheblich. Auch eine bauliche Abtrennung von Buhnenfeldern ist nicht möglich, da die Buhnen für die Stromregulierung des Rheins von wesentlicher Bedeutung sind. Würden die Buhnen miteinan- der verbunden oder die Buhnenfelder abgesperrt, würde sich die Fließgeschwindigkeit in die- sem Bereich erhöhen. Dies hätte Erosionsprozesse zur Folge. Gleichzeitig würden sich die abgetragenen Sedimente stromabwärts wieder ablagern, wodurch Untiefen entstehen könn- ten. Dies würde die Schifffahrt beeinträchtigen und den Unterhaltungsaufwand für die Wasser- straße erhöhen.“ Die DLRG Köln teilt hierzu folgendes mit: „Andere Flussbäder liegen nicht an einer vielbefahrenen Bundeswasserstraße und können da- her nicht mit den am Rhein in Rodenkirchen vorliegenden Gegebenheiten verglichen werden. Eine mögliche Prüfung der Umsetzbarkeit müsste auf wissenschaftlicher Basis erfolgen.“
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 1918/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.07.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 10:05