V/0117/2019/1
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit und Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Ergebnis des Wettbewerbs
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Beschlussvorlage
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V/0117/2019/1 V/0117/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit und Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle - Ergebnis des Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen Beratungsfolge 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Ergebnis des nicht offenen Architektenwettbewerbes und des im Anschluss erfolgten Vergabeverfahrens der Architektenleistungen für die bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit und Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle an der Erich-Klausener-Schule wird zur Kennt- nis genommen. (s. Anlage 1 - Wettbewerbsprotokoll/Dokumentation). 2. Aus beiden Verfahren ist das Architekturbüro Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA aus Münster als Sieger hervorgegangen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf Grundlage der Angebotsplanung des Architekturbüros Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen. Der Beschluss zur Beauftragung der Archi- tektenleistungen wird auf der Grundlage der nichtöffentlichen Vorlage Nr. V/0118/2019 herbeige- führt. II. Finanzielle Auswirkungen: 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme lt. Errichtungsbeschluss Vorlage V/0845/2017/1 (Baukosten und Be schaffungen) für die bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit Baukosten in Höhe von 9.700.000 € und für die Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle Baukosten in Höhe von 4.956.370 € anfallen. In Summe stehen somit 14.656.370 € zur Verf ü- gung. Die Folgekosten in Höhe von 778.690 € sind separat ermittelt (siehe Anlage). Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die Finanzierung der o. g. Sachentscheidung ist in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage V/0118 /2019 dargelegt. Amt für Immobilienmanagement 02.04.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Uphaus Telefon: 492-2497 Uphaus@stadt-muenster.de - 2 - V/0117/2019/1 Begründung: In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 12.03.2019 wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass der letzte Satz des Beschlusspunktes 4 „Die Folgekosten in Höhe von 778.690 € sind separat ermittelt (siehe Anlage)“ ein redaktioneller Fehler sei und gestrichen werden müsse. Die Folgelastenberechnung wird nach der Planungsphase grundsätzlich mit der Vorlage zur Baube- schlussfassung vorgelegt. Des Weiteren ist in der Vorlage die „Anlage 2 – Folgelasten“ zwar aufgelistet, aber aus o. g. Gründen nicht beigefügt worden. Im Beschlusspunkt 4. der Vorlage ist des Weiteren die Summe „9.700.00 €“ genannt. Dies ist ein re- daktioneller Fehler. Die Summe lautet „9.700.000 €“. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0117/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37