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V/0117/2019/1

Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit und Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle, Ergebnis des Wettbewerbs

Vorlagen 28.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2900 Zeichen

V/0117/2019/1 
V/0117/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erich-Klausener-Schule, bauliche Erweiterung zur 4-Zügigkeit und Errichtung einer ebenerdigen 
Zweifachsporthalle 
- Ergebnis des Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Ergebnis des nicht offenen Architektenwettbewerbes und des im Anschluss erfolgten 
Vergabeverfahrens der Architektenleistungen für die bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit und 
Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle an der Erich-Klausener-Schule wird zur Kennt-
nis genommen. (s. Anlage 1 - Wettbewerbsprotokoll/Dokumentation). 
 
2. Aus beiden Verfahren ist das Architekturbüro Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA aus 
Münster als Sieger hervorgegangen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf 
Grundlage der Angebotsplanung des Architekturbüros Hartig Meyer Wömpner Architekten BDA 
zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen.  Der Beschluss zur Beauftragung der  Archi-
tektenleistungen wird auf der Grundlage der nichtöffentlichen Vorlage Nr. V/0118/2019 herbeige-
führt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme lt. Errichtungsbeschluss Vorlage 
V/0845/2017/1 (Baukosten und Be schaffungen) für die bauliche Erweiterung zur 4 -Zügigkeit 
Baukosten in Höhe von 9.700.000 € und für die Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle 
Baukosten in Höhe von 4.956.370 € anfallen. In Summe stehen somit 14.656.370 € zur Verf ü-
gung. Die Folgekosten in Höhe von 778.690 € sind separat ermittelt (siehe Anlage). 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 veranschlagt. Die 
Finanzierung der o. g. Sachentscheidung ist in der nichtöffentlichen Beschlussvorlage V/0118 /2019 
dargelegt.  
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
02.04.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Uphaus 
Telefon: 492-2497 
Uphaus@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0117/2019/1 
Begründung: 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 12.03.2019 wurde von der Verwaltung darauf 
hingewiesen, dass der letzte Satz des Beschlusspunktes 4 „Die Folgekosten in Höhe von 778.690 € 
sind separat ermittelt (siehe Anlage)“ ein redaktioneller Fehler sei und gestrichen werden müsse. Die 
Folgelastenberechnung wird nach der Planungsphase grundsätzlich mit der Vorlage zur Baube-
schlussfassung vorgelegt.  
Des Weiteren ist in der Vorlage die „Anlage 2 – Folgelasten“ zwar aufgelistet, aber aus o. g. Gründen 
nicht beigefügt worden.  
 
Im Beschlusspunkt 4. der Vorlage ist des Weiteren die Summe „9.700.00 €“ genannt. Dies ist ein re-
daktioneller Fehler. Die Summe lautet „9.700.000 €“. 
 
 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0117/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
28.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37