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V/0588/2018

Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster

Vorlagen 27.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 18

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3191 Zeichen

Anlage A zur V/0588/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums reagiert die Stadt Münster auf die 
bestehenden und künftigen Herausforderungen in der Migrationsarbeit. 
Entsprechend der festgestellten Bedarfe und der Förderintention des Landes NRW sollen Lehr-
kräfte und Verantwortliche in den Unternehmen unterstützt werden, um den Schülerinnen und 
Schülern mit Migrationsvorgeschichte für den Übergang von der Schule in den Beruf bessere 
Anschlussperspektiven zu ermöglichen. 
Zusätzlich soll das bisherige Angebot der niedrigschwelligen Sprachmittlung erweitert werden. 
Der Sachkostenzuschuss des Landes ermöglicht die Akquise und Qualifizierung von Personen, 
die u. a. in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Soziales Sprachmittlungen anbieten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die im Produkt 01.16.01 (Konzeptentwicklung, Controlling Migration und 
Integration) formulierten Ziele 
 „Für Schulleitungen und Lehrkräfte werden Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungen und 
Sprachbildungsnetzwerke angeboten.“ 
 „Die Stadtverwaltung sowie externe Unternehmen und Organisationen werden durch 
Fachgespräche und Fachveranstaltungen für die migrationsgesellschaftliche Öffnung sen-
sibilisiert.“ und 
 „Der Pool der Übersetzerinnen und Übersetzer wird sprachdifferenziert erweitert.“ 
verfolgt. 
 
Die beabsichtigte Erweiterung des KI ist als „Besonderheit im Planjahr 2019“ für die Produktgrup-
pe 0116 berücksichtigt. 
 
Die Maßnahmen knüpfen an die bisherige Arbeit des KI an, sollen ab 2019 umgesetzt werden 
und dauerhaft bestehen bleiben. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw.

Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen sind das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sowie das Migrationsleit-
bild der Stadt Münster (V/0193/2014). 
Die finanziellen Auswirkungen sind nicht beeinflussbar. Die tatsächlichen Personalaufwendungen 
werden aber voraussichtlich deutlich unterhalb der kalkulierten Beträge liegen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage sollen weitere Maßnahmen im Querschnittsthema „Migration“ ermöglicht werden, 
um die jeweiligen Fachkräfte in den Bildungsinstitutionen und auf dem Arbeitsmarkt zu unterstüt-
zen und die Voraussetzungen für die weitere migrationsgesellschaftliche Öffnung zu verbessern. 
In allen Qualifizierungen wird diversityspezifisches Wissen vermittelt, so dass die Vorlage auch 
Relevanz für die Gleichstellung, Demografie und Inklusion hat. 
Auch die angestrebten Verbesserungen der Bildungschancen haben positive Wirkung auf die 
Perspektiven in den Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

14666 Zeichen

V/0588/2018 
V/0588/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Vorberatung 
   26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.09.2018 Integrationsrat Anhörung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das Kommunale Integrationszentrum beim Land Nor d-
rhein-Westfalen die Förderung für zwei zusätzliche Vollzeit-Personalstellen zu beantragen. 
 
2. Unter der Bedingung einer erfolgreichen Antragstellung werden im Kommunalen Integration s-
zentrum (Teilergebnisplan PG 0116) zwei zusätzliche Stellen (Sachbearbeiter/ -in Verwaltung, 
Verwaltungsfachkraft, sozialpädagogische/sozialwissenschaftliche Fachkraft - EGr. 09b bzw. S 
12 *) eingerichtet. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das K ommunale Integrationszentrum beim Land N ord-
rhein-Westfalen die Abordnung einer zusätzlichen Lehrkraft zu veranlassen.  
 
*Die endgültige Eingruppierung erfolgt durch die Stellenbewertung anhand der Stellenbeschreibung. 
Dezernat IV/Kommunales 
Integrationszentrum 
 
29.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Reckfort 
Telefon: 492-7080 
Reckfort@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0588/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0116 Migrations- und 
Integrationsmanagement 
   
  Erträge    
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
2019 ff. 
 
150.000,00 Personal- und Sach-
kostenzuschuss des 
Landes 
  Aufwendungen    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 123.600,00 1 Stelle EGr. 09b + 
1 Stelle S 12 
Zeile 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienstleistungen 
2019 ff. 50.000,00 für den Sprachmitt-
ler/innenpool 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2019 ff. 19.400,00 Arbeitsplatzkosten 
Summe der 
Aufwendungen 
  2019 ff. 193.000,00  
Saldo: Erträge - 
Aufwendungen 
  2019 ff. - 43.000,00  
 
Ergänzende Hinweise: 
 
1. Im Teilhabe - und Integrationsgesetz NRW wurde zur Erweiterung der Kommunalen 
Integrationszentren ( KI´en) der Umfang der Regelfinanzierung geändert. Für zwei 
zusätzliche Vollzeitstellen des kommunalen Dienstes im KI Münster gewährt das Land NRW 
eine unbefristete Zuwendung für Personal - und Sa chkosten in Höhe von 100.000 Euro 
(50.000 Euro je Stelle). Die beiden Vollzeitstellen sol len zum 01.01.2019  eingerichtet 
werden. Nach den Förderrichtlinien des Landes NRW sind nur die tatsächlichen 
Personalausgaben förderfähig.  Da nach bisheriger Erfahrung  die Stellen mit 
Berufseinsteigerinnen und -einsteigern besetzt werden, liegen die Personalausgaben zum 
Beschäftigungsbeginn in der Regel unterhalb der Fördergrenze und werden somit von den 
Landeszuwendungen gedeckt. 
 
Für die Kalkulation in dieser Vorlage wurden den verwaltungsinternen Vorgaben 
entsprechend die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Münster angesetzt , die den 
Förderrahmen um 23.600 Euro überschreiten und im fiktiven Saldo berücksichtigt wurden. 
 
Ebenso wurden als Arbeitsplatzkosten die  vollen von der KGSt ermittelten Standard -
Pauschalen in Höhe von 9.700 Euro je Arbeitsplatz angesetzt. Tatsächlich trägt das KI die 
Geschäfts- und Telekommunikationskosten aus dem vorhandenen Budget, so dass lediglich 
neue Aufwendungen in Höhe von 8.065 € je Arbeitsplatz entstehen. 
 
Die zusätzlichen Erträge und Aufwendungen für die zwei Vollzeitstellen sind im 
Haushaltsplanentwurf 2019 nicht veranschlagt. Die notwendigen Finanzierungsbedarfe 
werden durch Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2019 
eingebracht.

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V/0588/2018 
2. Zusätzlich erhält das KI eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 50.000 Euro für die Ei n-
richtung eines niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerpools. Dieser soll mit 
einer der neuen Fachkräfte-Stellen umgesetzt werden. Die Pauschale kann nur für Kosten im 
Zusammenhang mit dem Pool in Anspruch genommen werden. Auch kann sie nicht an Dritte 
weitergeleitet werden. 
 
3. Eine unbesetzte Lehrerstelle wird im Rahmen einer Abordnung durch das Land besetzt und 
verursacht keine Personalkosten. 
 
Begründung: 
 
Durch die bekannten Entwicklungen in den letzten Jahren leben immer mehr Menschen mit Fluchtg e-
schichte in Münster. Die Stadt Münster steht in der Integrationsarbeit für Geflüchtete und Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte aktuell und in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. 
Hierbei rücken insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchtgeschichte in den Fokus 
der Integrationsarbeit, da sie vielfach über unterbrochene Bildungsbiografien verfügen. 
 
Der L andtag Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die Kommunalen Integrationszentren (KI´en) in 
ihrer Infrastruktur zu stärken. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) 
des Landes Nordrhein -Westfalen kann Zuwendungen für den personellen Ausbau der KI´en sowie 
eine Pauschale in Höhe von 50.000 Euro für die Einrichtung niedrigschwelliger Sprachmittlerdienste 
gewähren. Zusätzlich können weitere Lehrkräfte in die KI´en abgeordnet werden. 
 
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW und di e Förderrichtlinien sehen für die Stadt Münster als 
kreisfreie Stadt Zuwendungen in Höhe von jeweils 50.000 Euro für zwei weitere Personalstellen, die 
Pauschale für die Einrichtung des Sprachmittlerinnen - und Sprachmittlerpools sowie die Abordnung 
von zusätzlichen Lehrkräften vor. 
 
Ein Ziel der Erweiterung der KI´en ist, die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
durch die Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure vor Ort erfolgreicher zu gestalten. 
 
Darüber hinaus sollen neue Ansätze der interkulturellen Familienarbeit und die Begleitung in der früh-
kindlichen Bildung implementiert und erprobt sowie die interkulturelle Schul - und Unterrichtsentwick-
lung weiter ausgebaut werden. 
 
Zusätzlich unterstützt die Erweiterung die angestrebte weitere K ooperation mit dem Sozialamt und 
der Ausländerbehörde im Projekt „Einwanderung gestalten NRW“, zu dessen Fortführung noch eine 
Beschlussvorlage vorgelegt wird. Das KI hat vorbehaltlich der Erweiterung die Federführung zur U m-
setzung verschiedener Projektakt ivitäten übernommen, bei denen  einerseits die Sensibilisierung der 
Stadtgesellschaft, von Ämtern und Behörden und andererseits der Aufbau eines Pools von Sprach-
mittlerinnen und -mittlern im Fokus steht. Darüber hinaus ergeben sich auch im Themenfeld Übe r-
gang Schule-Beruf Anknüpfungspunkte. 
 
Übergang Schule-Beruf 
 
Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte sind eine heterogene Gruppe, die in allen gesellschaftlichen 
Milieus vertreten und keineswegs per se benachteiligt oder unterstützungsbedürftig  sind. Dennoch  
existieren für sie Benachteiligungen, Erfahrungen mit Ausgrenzung und ein Umgang mit Unsicherhe i-
ten und Strukturen, die die gleichberechtigte Teilhabe erschweren oder gar verhindern können. 
 
Das Land NRW hat in 2016 zur gegenwärtigen und künftigen Zusamme narbeit der Kommunalen Ko-
ordinierungsstellen und der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit den KI’en abg e-
fragt. In einem gemeinsamen Gespräch stellten die Mitarbeiterinnen der beteiligten Stellen in Münster 
den Bedarf für ein migrationssensi bles Konzept zur Übergangsgestaltung fest. Bei ausreichender 
Personalressource soll eine migrationssensible Ausrichtung der Übergangsgestaltung in die Arbeitsa-
genda der Folgejahre gesetzt werden.

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V/0588/2018 
Mit der vorgesehenen personellen Erweiterung kann das KI Mün ster künftig auch in dem Bereich 
„Übergang Schule-Beruf“ arbeiten. Dadurch wäre hier sowohl die Unterstützung der Lehrkräfte an den 
weiterführenden Schulen im Sinne einer interkulturellen Schulentwicklung (Vorgabe für die zusätzl i-
chen Lehrkräfte), die Verb esserung der Anschlussperspektiven sowie die Unterstützung von Ausbi l-
dungsbetrieben, Kammern und weiteren Arbeitsmarktakteuren zur interkulturellen Öffnung möglich. 
 
So soll über die zusätzlichen Lehrkräfte beispielsweise die Implementierung von „Alphaport folio“, ein 
Selbstlernprogramm in acht Sprachen der Westfälischen Wilhelms -Universität, Dr. Alexis Feldmeier, 
die Lehrkräfte in den Schulen dabei unterstützen, die Kompetenzen der neuzugewanderten Schül e-
rinnen und Schüler trotz Sprachbarrieren besser zu erkennen. 
 
„Alphaportfolio“ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Deutschkenntnisse berufsbezogen 
weiterzuentwickeln. Die deutsche Version wird als „Folie“ über die z.B. arabische Version gelegt, so 
dass die Lehrkraft den aktuellen Arbeits - und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler erkennt. 
Die Lehrkraft erhält zusätzliche Informationen für die Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und 
Schüler und kann die Potentiale besser in den Blick nehmen. Hier können bei Bedarf zusätzlich e h-
renamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer, künftig auch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für 
den einmaligen Einsatz in der Schule am KI angefragt werden. So kann auch die Einbindung von E l-
tern zur Unterstützung der Übergangsgestaltung ihrer Kinder besser umgesetzt werden. Nach den 
Erfahrungen des KI in den Beratungen an Schulen wird von diesen bzw. von den Lehrkräften eine 
bessere Elternmitwirkung gerade von migrantischen/neu zugewanderten Eltern gewünscht. 
 
Neben den schulischen Maßnahmen sollen durch die sozialpäd agogische/sozialwissenschaftliche 
Fachkraft die Verantwortlichen in den Unternehmen für die Zusammenarbeit mit den migrant i-
schen/neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sensibilisiert werden. 
 
In den Gesprächen mit Kammern und städtischen Arbeitsmarktakteuren des Jobcenters sind folgende 
Themen mit Handlungsbedarf genannt worden: 
- Weiterbildung (interkulturelle Sensibilisierung) von Ausbilderinnen und Ausbildern und interkul-
turelle Öffnung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (Wissensvermittlung in kurzen 
Intervallen nach dem Motto „Wussten Sie schon …?“) 
- Kontaktgestaltung zu migrantischen Eltern, Elternansprache, Einbindung/Kooperation der E l-
tern mit Unterstützung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern 
- Kontaktgestaltung von Unternehmen und migrantischen/neu zugewanderten Schülerinnen und 
Schülern (Matching) 
- berufsbezogener Spracherwerb („Alphaportfolio“). 
 
Im Ergebnis ist hier eine Doppelstrategie vorgesehen, die die Lehrkräfte und gleichzeitig die Unte r-
nehmen unterstützt, neue Handlungsstrate gien zu nutzen, die an den Potenzialen der Jugendl i-
chen/jungen Erwachsenen ausgerichtet sind. 
 
Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerpool 
 
Unterstützend zur bisherigen Tätigkeit soll durch die zweite sozialpädagog i-
sche/sozialwissenschaftliche Fachkraft mit der Sachkostenpauschale ein Sprachmittlerinnen- und 
Sprachmittlerpool eingerichtet werden. Denn f ür eine gelingende Integrationsarbeit vor Ort ist eine 
erfolgreiche Kommunikation erforderlich. Daher ist es wesentl ich, Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte bei fehlenden Deutschsprachkenntnissen zu unterstützen, um Sprachbarrieren abzubauen 
und dadurch einen besseren Zugang zu den Regeldiensten zu gewährleisten. 
 
Neben den professionellen Dolmetscherdiensten gibt es in Münster einige niedrigschwellige Angebo-
te zur Sprachmittlung. Im Bildungsbereich existieren Angebote wie z.B. di e Sprach- und Kulturmittle-
rinnen und -mittler an Kitas und Schulen. Ihren Einsatz koordiniert und finanziert das Amt für Schule  
und Weiterbildung beziehungsweise an den Kitas das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der 
Stadt Münster.

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Das Angebot der ehrenamtlichen Übersetzerinnen und Übersetzer des Kommunalen Integration s-
zentrums richtet sich an M ünstersche Bildungseinrichtungen wie z.B. S chulen, Kitas und Einrichtu n-
gen der Kinder - und Jugendhilfe. Diese können bei vorhandenen Sprachbarrieren in einfachen Ge-
sprächen mit zugewanderten Eltern  die niedrigschwelligen Übersetzungstätigkeiten kostenfrei in A n-
spruch nehmen. 
Die psychosoziale Flüch tlingshilfe „Refugio“ bildet sogenannte „Sprach - und Kulturmittlerinnen  und     
-mittler“ für ihre eigenen Beratungs - und Therapieangebote für psychisch belastete Geflüchtete aus. 
Für den therapeutischen und medizinischen Kontext ergibt sich ein  steigender Bedarf an Sprachmitt-
lerinnen und Sprachmittlern, der sich unter anderem durch zahlreiche Anfragen an das KI äußert.  
Dieser Bedarf lässt sich weder durch die bestehenden Angebote des KI noch durch die o.g. anderen 
kommunalen Angebote abdecken. Der geplant e Aufbau und die Koordination von niedrigschwelligen 
Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerdiensten für die Regeldienste schafft hier Abhilfe.  
Zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeiten müssen niedrigschwellige Sprachmittlerinnen und Sprachmittler 
umfangreich qualifiziert und begleitet werden. Die Qualifizierung soll Grundlagen sowie  fach- und ge-
schlechtsspezifisches Wissen vermitteln und in modularisierter Form angeboten werden. Je nach 
Interesse und Kompetenzen können die niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ein 
bis drei Einsatzbereiche/Themenfelder (z. B. Gesundheit, Arbeit, Soziales u.w.) auswählen und die 
entsprechenden Qualifizierungsbausteine besuchen. 
Darüber hinaus soll der Pool auch bestimmte Zielgruppen, beispielsweise im Rahmen des  Projektes 
„Einwanderung gestalten NRW“, bedienen. 
Der Aufbau und die Koordination von niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerdiens-
ten umfasst folgende Aufgaben: 
 Akquise von Interessentinnen und Interessenten 
 Aufbau eines Pools in Rücksprache mit den kommunalen Akteuren 
 Vernetzung und Kooperation mit den zuständigen Fachämtern 
 Koordination der Angebote 
 Konzeption, Organisation und Durchführung der Qualifizierung in Kooperation mit den jeweil i-
gen Fachämtern der  Regeldienste 
 regelmäßige Begleitung und Beratung 
 Vermittlung und Dokumentation der Einsätze  
 Verwaltung der Aufwandsentschädigungen. 
 
Durch die Sachausgabenpauschale soll u.a. den  geschulten niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen 
und Sprachmittlern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Kosten sollen aufgeteilt we r-
den in etwa 25 % für Qualifizierung und Coaching sowie ca. 75 % für die Aufwandsentschädigung. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (7)

11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2018 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0588/2018
Typ
Vorlagen
Datum
27.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37