V/0588/2018
Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0588/2018 Kurzüberblick Mit der Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums reagiert die Stadt Münster auf die bestehenden und künftigen Herausforderungen in der Migrationsarbeit. Entsprechend der festgestellten Bedarfe und der Förderintention des Landes NRW sollen Lehr- kräfte und Verantwortliche in den Unternehmen unterstützt werden, um den Schülerinnen und Schülern mit Migrationsvorgeschichte für den Übergang von der Schule in den Beruf bessere Anschlussperspektiven zu ermöglichen. Zusätzlich soll das bisherige Angebot der niedrigschwelligen Sprachmittlung erweitert werden. Der Sachkostenzuschuss des Landes ermöglicht die Akquise und Qualifizierung von Personen, die u. a. in den Bereichen Gesundheit, Arbeit und Soziales Sprachmittlungen anbieten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die im Produkt 01.16.01 (Konzeptentwicklung, Controlling Migration und Integration) formulierten Ziele „Für Schulleitungen und Lehrkräfte werden Qualifizierungsmaßnahmen, Beratungen und Sprachbildungsnetzwerke angeboten.“ „Die Stadtverwaltung sowie externe Unternehmen und Organisationen werden durch Fachgespräche und Fachveranstaltungen für die migrationsgesellschaftliche Öffnung sen- sibilisiert.“ und „Der Pool der Übersetzerinnen und Übersetzer wird sprachdifferenziert erweitert.“ verfolgt. Die beabsichtigte Erweiterung des KI ist als „Besonderheit im Planjahr 2019“ für die Produktgrup- pe 0116 berücksichtigt. Die Maßnahmen knüpfen an die bisherige Arbeit des KI an, sollen ab 2019 umgesetzt werden und dauerhaft bestehen bleiben. Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen sind das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW sowie das Migrationsleit- bild der Stadt Münster (V/0193/2014). Die finanziellen Auswirkungen sind nicht beeinflussbar. Die tatsächlichen Personalaufwendungen werden aber voraussichtlich deutlich unterhalb der kalkulierten Beträge liegen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage sollen weitere Maßnahmen im Querschnittsthema „Migration“ ermöglicht werden, um die jeweiligen Fachkräfte in den Bildungsinstitutionen und auf dem Arbeitsmarkt zu unterstüt- zen und die Voraussetzungen für die weitere migrationsgesellschaftliche Öffnung zu verbessern. In allen Qualifizierungen wird diversityspezifisches Wissen vermittelt, so dass die Vorlage auch Relevanz für die Gleichstellung, Demografie und Inklusion hat. Auch die angestrebten Verbesserungen der Bildungschancen haben positive Wirkung auf die Perspektiven in den Querschnittsthemen.
Beschlussvorlage
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V/0588/2018 V/0588/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums Münster Beratungsfolge 11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Vorberatung 18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government Vorberatung 26.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.09.2018 Integrationsrat Anhörung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das Kommunale Integrationszentrum beim Land Nor d- rhein-Westfalen die Förderung für zwei zusätzliche Vollzeit-Personalstellen zu beantragen. 2. Unter der Bedingung einer erfolgreichen Antragstellung werden im Kommunalen Integration s- zentrum (Teilergebnisplan PG 0116) zwei zusätzliche Stellen (Sachbearbeiter/ -in Verwaltung, Verwaltungsfachkraft, sozialpädagogische/sozialwissenschaftliche Fachkraft - EGr. 09b bzw. S 12 *) eingerichtet. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, durch das K ommunale Integrationszentrum beim Land N ord- rhein-Westfalen die Abordnung einer zusätzlichen Lehrkraft zu veranlassen. *Die endgültige Eingruppierung erfolgt durch die Stellenbewertung anhand der Stellenbeschreibung. Dezernat IV/Kommunales Integrationszentrum 29.08.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Reckfort Telefon: 492-7080 Reckfort@stadt-muenster.de - 2 - V/0588/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0116 Migrations- und Integrationsmanagement Erträge Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 ff. 150.000,00 Personal- und Sach- kostenzuschuss des Landes Aufwendungen Zeile 11 Personalaufwendungen 2019 ff. 123.600,00 1 Stelle EGr. 09b + 1 Stelle S 12 Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2019 ff. 50.000,00 für den Sprachmitt- ler/innenpool Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2019 ff. 19.400,00 Arbeitsplatzkosten Summe der Aufwendungen 2019 ff. 193.000,00 Saldo: Erträge - Aufwendungen 2019 ff. - 43.000,00 Ergänzende Hinweise: 1. Im Teilhabe - und Integrationsgesetz NRW wurde zur Erweiterung der Kommunalen Integrationszentren ( KI´en) der Umfang der Regelfinanzierung geändert. Für zwei zusätzliche Vollzeitstellen des kommunalen Dienstes im KI Münster gewährt das Land NRW eine unbefristete Zuwendung für Personal - und Sa chkosten in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro je Stelle). Die beiden Vollzeitstellen sol len zum 01.01.2019 eingerichtet werden. Nach den Förderrichtlinien des Landes NRW sind nur die tatsächlichen Personalausgaben förderfähig. Da nach bisheriger Erfahrung die Stellen mit Berufseinsteigerinnen und -einsteigern besetzt werden, liegen die Personalausgaben zum Beschäftigungsbeginn in der Regel unterhalb der Fördergrenze und werden somit von den Landeszuwendungen gedeckt. Für die Kalkulation in dieser Vorlage wurden den verwaltungsinternen Vorgaben entsprechend die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Münster angesetzt , die den Förderrahmen um 23.600 Euro überschreiten und im fiktiven Saldo berücksichtigt wurden. Ebenso wurden als Arbeitsplatzkosten die vollen von der KGSt ermittelten Standard - Pauschalen in Höhe von 9.700 Euro je Arbeitsplatz angesetzt. Tatsächlich trägt das KI die Geschäfts- und Telekommunikationskosten aus dem vorhandenen Budget, so dass lediglich neue Aufwendungen in Höhe von 8.065 € je Arbeitsplatz entstehen. Die zusätzlichen Erträge und Aufwendungen für die zwei Vollzeitstellen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 nicht veranschlagt. Die notwendigen Finanzierungsbedarfe werden durch Veränderungsblätter im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2019 eingebracht. - 3 - V/0588/2018 2. Zusätzlich erhält das KI eine Sachausgabenpauschale in Höhe von 50.000 Euro für die Ei n- richtung eines niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerpools. Dieser soll mit einer der neuen Fachkräfte-Stellen umgesetzt werden. Die Pauschale kann nur für Kosten im Zusammenhang mit dem Pool in Anspruch genommen werden. Auch kann sie nicht an Dritte weitergeleitet werden. 3. Eine unbesetzte Lehrerstelle wird im Rahmen einer Abordnung durch das Land besetzt und verursacht keine Personalkosten. Begründung: Durch die bekannten Entwicklungen in den letzten Jahren leben immer mehr Menschen mit Fluchtg e- schichte in Münster. Die Stadt Münster steht in der Integrationsarbeit für Geflüchtete und Menschen mit Migrationsvorgeschichte aktuell und in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Hierbei rücken insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene mit Fluchtgeschichte in den Fokus der Integrationsarbeit, da sie vielfach über unterbrochene Bildungsbiografien verfügen. Der L andtag Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die Kommunalen Integrationszentren (KI´en) in ihrer Infrastruktur zu stärken. Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein -Westfalen kann Zuwendungen für den personellen Ausbau der KI´en sowie eine Pauschale in Höhe von 50.000 Euro für die Einrichtung niedrigschwelliger Sprachmittlerdienste gewähren. Zusätzlich können weitere Lehrkräfte in die KI´en abgeordnet werden. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW und di e Förderrichtlinien sehen für die Stadt Münster als kreisfreie Stadt Zuwendungen in Höhe von jeweils 50.000 Euro für zwei weitere Personalstellen, die Pauschale für die Einrichtung des Sprachmittlerinnen - und Sprachmittlerpools sowie die Abordnung von zusätzlichen Lehrkräften vor. Ein Ziel der Erweiterung der KI´en ist, die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Intensivierung der Zusammenarbeit der Akteure vor Ort erfolgreicher zu gestalten. Darüber hinaus sollen neue Ansätze der interkulturellen Familienarbeit und die Begleitung in der früh- kindlichen Bildung implementiert und erprobt sowie die interkulturelle Schul - und Unterrichtsentwick- lung weiter ausgebaut werden. Zusätzlich unterstützt die Erweiterung die angestrebte weitere K ooperation mit dem Sozialamt und der Ausländerbehörde im Projekt „Einwanderung gestalten NRW“, zu dessen Fortführung noch eine Beschlussvorlage vorgelegt wird. Das KI hat vorbehaltlich der Erweiterung die Federführung zur U m- setzung verschiedener Projektakt ivitäten übernommen, bei denen einerseits die Sensibilisierung der Stadtgesellschaft, von Ämtern und Behörden und andererseits der Aufbau eines Pools von Sprach- mittlerinnen und -mittlern im Fokus steht. Darüber hinaus ergeben sich auch im Themenfeld Übe r- gang Schule-Beruf Anknüpfungspunkte. Übergang Schule-Beruf Jugendliche mit Migrationsvorgeschichte sind eine heterogene Gruppe, die in allen gesellschaftlichen Milieus vertreten und keineswegs per se benachteiligt oder unterstützungsbedürftig sind. Dennoch existieren für sie Benachteiligungen, Erfahrungen mit Ausgrenzung und ein Umgang mit Unsicherhe i- ten und Strukturen, die die gleichberechtigte Teilhabe erschweren oder gar verhindern können. Das Land NRW hat in 2016 zur gegenwärtigen und künftigen Zusamme narbeit der Kommunalen Ko- ordinierungsstellen und der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ mit den KI’en abg e- fragt. In einem gemeinsamen Gespräch stellten die Mitarbeiterinnen der beteiligten Stellen in Münster den Bedarf für ein migrationssensi bles Konzept zur Übergangsgestaltung fest. Bei ausreichender Personalressource soll eine migrationssensible Ausrichtung der Übergangsgestaltung in die Arbeitsa- genda der Folgejahre gesetzt werden. - 4 - V/0588/2018 Mit der vorgesehenen personellen Erweiterung kann das KI Mün ster künftig auch in dem Bereich „Übergang Schule-Beruf“ arbeiten. Dadurch wäre hier sowohl die Unterstützung der Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen im Sinne einer interkulturellen Schulentwicklung (Vorgabe für die zusätzl i- chen Lehrkräfte), die Verb esserung der Anschlussperspektiven sowie die Unterstützung von Ausbi l- dungsbetrieben, Kammern und weiteren Arbeitsmarktakteuren zur interkulturellen Öffnung möglich. So soll über die zusätzlichen Lehrkräfte beispielsweise die Implementierung von „Alphaport folio“, ein Selbstlernprogramm in acht Sprachen der Westfälischen Wilhelms -Universität, Dr. Alexis Feldmeier, die Lehrkräfte in den Schulen dabei unterstützen, die Kompetenzen der neuzugewanderten Schül e- rinnen und Schüler trotz Sprachbarrieren besser zu erkennen. „Alphaportfolio“ ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, ihre Deutschkenntnisse berufsbezogen weiterzuentwickeln. Die deutsche Version wird als „Folie“ über die z.B. arabische Version gelegt, so dass die Lehrkraft den aktuellen Arbeits - und Wissensstand der Schülerinnen und Schüler erkennt. Die Lehrkraft erhält zusätzliche Informationen für die Beratungsgespräche mit den Schülerinnen und Schüler und kann die Potentiale besser in den Blick nehmen. Hier können bei Bedarf zusätzlich e h- renamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer, künftig auch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler für den einmaligen Einsatz in der Schule am KI angefragt werden. So kann auch die Einbindung von E l- tern zur Unterstützung der Übergangsgestaltung ihrer Kinder besser umgesetzt werden. Nach den Erfahrungen des KI in den Beratungen an Schulen wird von diesen bzw. von den Lehrkräften eine bessere Elternmitwirkung gerade von migrantischen/neu zugewanderten Eltern gewünscht. Neben den schulischen Maßnahmen sollen durch die sozialpäd agogische/sozialwissenschaftliche Fachkraft die Verantwortlichen in den Unternehmen für die Zusammenarbeit mit den migrant i- schen/neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern sensibilisiert werden. In den Gesprächen mit Kammern und städtischen Arbeitsmarktakteuren des Jobcenters sind folgende Themen mit Handlungsbedarf genannt worden: - Weiterbildung (interkulturelle Sensibilisierung) von Ausbilderinnen und Ausbildern und interkul- turelle Öffnung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (Wissensvermittlung in kurzen Intervallen nach dem Motto „Wussten Sie schon …?“) - Kontaktgestaltung zu migrantischen Eltern, Elternansprache, Einbindung/Kooperation der E l- tern mit Unterstützung von Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern - Kontaktgestaltung von Unternehmen und migrantischen/neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern (Matching) - berufsbezogener Spracherwerb („Alphaportfolio“). Im Ergebnis ist hier eine Doppelstrategie vorgesehen, die die Lehrkräfte und gleichzeitig die Unte r- nehmen unterstützt, neue Handlungsstrate gien zu nutzen, die an den Potenzialen der Jugendl i- chen/jungen Erwachsenen ausgerichtet sind. Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerpool Unterstützend zur bisherigen Tätigkeit soll durch die zweite sozialpädagog i- sche/sozialwissenschaftliche Fachkraft mit der Sachkostenpauschale ein Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerpool eingerichtet werden. Denn f ür eine gelingende Integrationsarbeit vor Ort ist eine erfolgreiche Kommunikation erforderlich. Daher ist es wesentl ich, Menschen mit Migrationsvorg e- schichte bei fehlenden Deutschsprachkenntnissen zu unterstützen, um Sprachbarrieren abzubauen und dadurch einen besseren Zugang zu den Regeldiensten zu gewährleisten. Neben den professionellen Dolmetscherdiensten gibt es in Münster einige niedrigschwellige Angebo- te zur Sprachmittlung. Im Bildungsbereich existieren Angebote wie z.B. di e Sprach- und Kulturmittle- rinnen und -mittler an Kitas und Schulen. Ihren Einsatz koordiniert und finanziert das Amt für Schule und Weiterbildung beziehungsweise an den Kitas das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. - 5 - V/0588/2018 Das Angebot der ehrenamtlichen Übersetzerinnen und Übersetzer des Kommunalen Integration s- zentrums richtet sich an M ünstersche Bildungseinrichtungen wie z.B. S chulen, Kitas und Einrichtu n- gen der Kinder - und Jugendhilfe. Diese können bei vorhandenen Sprachbarrieren in einfachen Ge- sprächen mit zugewanderten Eltern die niedrigschwelligen Übersetzungstätigkeiten kostenfrei in A n- spruch nehmen. Die psychosoziale Flüch tlingshilfe „Refugio“ bildet sogenannte „Sprach - und Kulturmittlerinnen und -mittler“ für ihre eigenen Beratungs - und Therapieangebote für psychisch belastete Geflüchtete aus. Für den therapeutischen und medizinischen Kontext ergibt sich ein steigender Bedarf an Sprachmitt- lerinnen und Sprachmittlern, der sich unter anderem durch zahlreiche Anfragen an das KI äußert. Dieser Bedarf lässt sich weder durch die bestehenden Angebote des KI noch durch die o.g. anderen kommunalen Angebote abdecken. Der geplant e Aufbau und die Koordination von niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerdiensten für die Regeldienste schafft hier Abhilfe. Zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeiten müssen niedrigschwellige Sprachmittlerinnen und Sprachmittler umfangreich qualifiziert und begleitet werden. Die Qualifizierung soll Grundlagen sowie fach- und ge- schlechtsspezifisches Wissen vermitteln und in modularisierter Form angeboten werden. Je nach Interesse und Kompetenzen können die niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen und Sprachmittler ein bis drei Einsatzbereiche/Themenfelder (z. B. Gesundheit, Arbeit, Soziales u.w.) auswählen und die entsprechenden Qualifizierungsbausteine besuchen. Darüber hinaus soll der Pool auch bestimmte Zielgruppen, beispielsweise im Rahmen des Projektes „Einwanderung gestalten NRW“, bedienen. Der Aufbau und die Koordination von niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen- und Sprachmittlerdiens- ten umfasst folgende Aufgaben: Akquise von Interessentinnen und Interessenten Aufbau eines Pools in Rücksprache mit den kommunalen Akteuren Vernetzung und Kooperation mit den zuständigen Fachämtern Koordination der Angebote Konzeption, Organisation und Durchführung der Qualifizierung in Kooperation mit den jeweil i- gen Fachämtern der Regeldienste regelmäßige Begleitung und Beratung Vermittlung und Dokumentation der Einsätze Verwaltung der Aufwandsentschädigungen. Durch die Sachausgabenpauschale soll u.a. den geschulten niedrigschwelligen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. Die Kosten sollen aufgeteilt we r- den in etwa 25 % für Qualifizierung und Coaching sowie ca. 75 % für die Aufwandsentschädigung. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0588/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37