V/0669/2019/1
"Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022"
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0669/2019/1 V/0669/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" Beratungsfolge 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt das, vom Beirat Global Nachhaltige Kommune (GNK -Beirat) einstimmig empfoh- lenen Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 in der vorliegenden modifizierten Beschlussempfe h- lung (siehe Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und ergänzt: eine Ergänzung zur Maßnahme U10 (Anlage 1, S.38): Bei der Aufzählung der Projekte das Projekt „blühendes Band durch Bauernhand“ zu e r- gänzen. eine Ergänzung zur Maßnahme K3 (Anlage 1, S.51): Ausbau von Biogasanlagen „auf der Grundlage der Vergärung von Wirtschaftsdünger“ 2. Der Rat beauf tragt die Verwaltung, die anstehenden Schritte für die jeweiligen Maßnahmen - umsetzungen einzuleiten (siehe Anlage 1, Seite 2: Verfahrensempfehlung). 3. Weiterhin nimmt der Rat die vom GNK -Beirat und dem verwaltungsinternem Kernteam als Schlüsselprojekte für die jeweiligen Teilstrategien empfohlene Liste (s. Anlage 2) zur Kenntnis. 4. Der Rat beschließt, den über das GNK -Projekt initiierten Nachhaltigkeitsprozess zu verstetigen und beauftragt die Verwaltung, die nächsten Verfahrensschritte umzusetzen (s. Anlage 3). 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für das zukünftige umsetzungs - und wirkungsori- entierte Monitoringsystem zur Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 zu erarbeiten und dem Rat vorzulegen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 03.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Höper, Frau Sander, Herr Goldbeck, Herr Kentrup Telefon: 492-6761 Hoeper@stadt-muenster.de Sander@stadt-muenster.de Goldbeck@stadt- muenster.de Kentrup@stadt-muenster.de - 2 - V/0669/2019/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1401 Übergr. Umweltschutz, Klima, Nachhaltigkeit, Immission, Boden, Abfall Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2019 ff. 50.000 Sachmittel Nachhaltigkeit Für übergreifende und koordinierende Maßnahmen des Nachhaltigkeitsprozesses sind jährliche Mittel in Höhe von 50.000 € im Teilergebnisplan 1401 eingestellt. Weitere, für die Umsetzung des Maßnahmenprogramms erforderliche Haushaltsmittel, sind in den jeweiligen Teilplänen veran- schlagt bzw. wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 ff angemeldet (siehe Anlage 1, Spalte „Finanzmittel“, Kennzeichnung „A“). Darüber hinaus sind Maßnahmen aufgenommen worden, deren Sach- und/oder Personalkosten derzeit noch nicht in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurden und die für ihre Umsetzung weite- rer entsprechender politischer Beschlüsse bedürfen (siehe Anlage 1, Spalte „Finanzmittel“, Kenn- zeichnung „B“). So werden beispielsweise erste Kostenschätzungen für Maßnahmen zur Umset- zung des Handlungskonzepts Klimaanpassung in der gesonderten Vorlage V/0799/2019 im Herbst vorgelegt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Zum Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Ratsfraktion vom 18.11 20109: Die unter I. Sachentscheidung unter Punkt 1. hinzugefügte Änderung zur Maßnahme L12 sowie die jeweilige Ergänzung zu U10 und K3 wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Kli- maschutz und Bauwesen am 19.11.2019 einstimmig und in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 21.11.2019, in der Sitzung des Sportaus- schusses am 26.11.2019 und im Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government am 28.11.2019 mehrheitlich beschlossen Die Verwaltung schließt sich den geänderten Beschlussfassungen zu U10 und zu K3 an und emp- fiehlt, den Punkt L12 nicht zu ändern. Die Verwaltung nimmt zu L12 wie folgt Stellung: Mit dem Ziel einer gesunden Ernährung für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Münster schreibt das Amt für Schule und Weiterbildung in enger Zusammenarbeit mit den Ökotropho- loginnen des Amtes Gesundheits - und Veterinäramts die Mittagsverpflegung an Grund - und weiter- führenden städtischen Schulen aus. Ein wesentlicher und expliziter Punkt des L eistungsverzeichnisses der Ausschreibungen befasst sich mit dem Thema Nachhaltigkeit. So müssen bis dato die Anbieter bei ihren Verpflegungskonzepten mindestens 20% Anteil an pflanzli- chen und tierischen Produkten aus zertifizierter ökologischer Erzeugung n achweisen. Eingesetzte Milch oder Milchprodukte sollen aus gentechnikfreier Erzeugung kommen. - 3 - V/0669/2019/1 Zudem weist das Leistungsverzeichnis aus, dass die Stadt Münster Wert auf den Einsatz saisonaler Produkte legt. Das Angebot an Obst und Gemüse ist entsprechend d em Kalender mit Blick auf das Angebot aus heimischem Anbau auszurichten. In heimisch angebotsarmen Zeiten kann auch auf überregionale Angebote ausgewichen werden. Ebenso wird die Regionalität in der Verwendung der Lebensmittel berücksichtigt: Regionale Produkte sind bevorzugt einzusetzen, d.h. bei der Beschaffung der Waren sollte kurzen Transportwegen schon ab der Herstellung eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Obst, Gemüse, Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchp rodukte sowie Ge- treide und Getreideprodukte - wenn möglich - in der Region erzeugt und eingekauft werden. Da der Begriff „Region“ nicht eindeutig definiert ist, gibt die Stadt Münster als Orientierungswert einen Umkreis von maximal 100 km um den Produktionsstandort des Dienstleisters an. Allerdings ist das Kriterium „Regionalität“ nicht ausschreibungssicher zu formulieren. Die vergaberechtlich zwingend europaweiten Ausschreibungen der Mittagsverpflegung dürfen nicht über Vorgaben zur maximalen Distanz zum Leistungsort begrenzt werden. Mit der Formulierung des Änderungsantrages „möglichst auf regionale Produkte zurückzugreifen“ kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass die recht s- sichere Anwendung aller Kriterien und damit auch der Einsatz zertif izierter ökologischer Produkte gefährdet wird. Mit dem bisher vorgegebenen Mindestwert ist über das Leistungsverzeichnis ein hoher Qualitätssta n- dard der Ernährung in Münsters Schulen gesichert und wird dem Nachhaltigkeitsgedanken, soweit dies mit den ges etzlichen Vergaberegeln in Einklang zu bringen war, Rechnung getragen. Im Erge b- nis und nach den Erfahrungen der letzten Jahre trägt es dazu bei, dass möglichst 20 % der pflanzl i- chen und tierischen Produkte aus möglichst regionaler zertifizierter ökologisch er Erzeugung sta m- men. Zum Änderungsantrag der SPD-Ratsfraktion vom 17.09.2019: Weiterhin hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2019 unter I. Sachentscheidung unter Punkt 1. Änderungen zu dem strategischen Entwicklungsziel 1.1 sowie zu dem ope rativen Ziel A des strategisches Entwicklungsziels 5.1.1. einstimmig beschlossen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Münster, die von der SPD -Fraktion eingebrachten und vom Kulturausschuss beschlossenen Änderungen derzeit nicht zu übernehmen, da G egenstand der vorliegenden Beschlussvorlage nicht die Überarbeitung der Ziele sondern das Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ist. Es basiert auf den, zuvor vom GNK -Beirat entwickelten und bereits vom Ra t der Stadt Münster am 12.12.2018 beschlossenen operativen Zielen (Vorlage V/0515/2018: Nachhaltigkeitsstrategie – Teil II) bzw. den am 18.10.2017 beschlossenen strategischen Entwicklungszielen (Vorlage V/0648/2017: Nachhaltigkeitsstrategie – Teil I). Aus Sicht der Verwaltung wird grundsätzlich auch die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Ziele empfohlen – allerdings nicht zu diesem Zeitpunkt. So schlägt die Verwaltung unter dem B e- schlusspunkt 4 (mit Konkretisierung in der Anlage 3, Punkt a .) vor, für das Nachhaltigkeitsmanag e- ment einen Vierjahresturnus einzuführen. Demzufolge wären die anstehenden derzeitigen Prozes s- schritte der Beschluss und die Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2019 – 2022, die Verstet i- gung des GNK-Beirats sowie der Aufbau des Monitorrings. Eine Weiterentwicklung/Überarbeitung der strategischen und operativen Ziele würde demnach voraussichtlich im Jahr 2022 anstehen. Dann wird der Stand der Zielerreichung sowie alle Anregungen zu der Formulierung der Ziele übe r- prüft und eine Neuausrichtung vorgeschlagen. - 4 - V/0669/2019/1 In Vertretung gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: - Anlage 1: Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Ratsfraktion - Anlage 2: Änderungsantrag der SPD-Ratfraktion
0669 - 1 Anl. 1Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fragtionen CDU und Bündnis 90 Die Grünen zur Vorlage V_0669_2019
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cDU Ratsfraktion Ms) Änderungs- und Ergänzungsantrag zur Vorlage 0669/2019 "Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022" Anlage 1: Beschluss- und Verfahrensempfehlung der Verwaltung zum Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 Der Ausschuss AUKB möge beschließen: Änderungsantrag zu L12 (Mindestens) Möglichst 20%...... aus möglichst regionaler zertifizierter ökologischer, Erzeugung Begründung: auch im 2. Absatz zur Herkunft der Milchprodukte steht „möglichst“, dies ist umsetzbarer und gibt regionaler Erzeugung eine Chance. Regionale Produkte sind ökologisch produzierten Produkten aus entfernten Regionen vorzuziehen. Ergänzungsantrag zu U10 Bei der Aufzählung der Projekte bitte „blühendes Band durch Bauernhand“ ergänzen Ergänzungsantrag S.51 K3 Ausbau von Biogasanlagen auf der Grundlage der Vergärung von Wirtschaftsdünger Begründung: nachweislich leisten Biogasanlagen, welche Wirtschaftsdünger vergären, einen wichtigen Beitrag zur Verminderung des Co2 Ausstoßes. j Münster, 18.11.2019 gez. Baumann gez. Joksch und Fraktion und Fraktion
0669-1 Anl. 2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage V_0669_2019
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Änderungsantrag zur Vorlage V/0669/2019: spo-Fraktion - — „Global Nachhaltige, Kommune in NRW (GNK)“ —'Nachhaltig- im Rat der Stadt Münster keitsstrategie Münster 2030 - Teil 3: „Maßnahmenprogramm Bahnhofstraße 9 2019 -— 2022“ 48143 Mühster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 in www.spd-muenster.de 17.09.2019 Der Kulturausschuss möge beschließen: l. Sachentscheidung: Strategisches Entwicklungsziel 1.1- Ergänze wie folgt: Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. Das gilt ausdrücklich und insbesondere.auch für Kinder. j Strategisches Entwicklungsteilziel 5.1.1., Operatives Ziel A- Ergänze wie folgt: Die Stadt Münster setzt sich aktiv dafür ein, Schulen und außerschulische Bildungseinrichtungen in die lage zu versetzen, über die eigentlichen Aufgaben hinaus, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen orientierendes Wissen und Erlebnisse in den Bereichen Umwelt, Naturwissenschaft, Zivilisation, Musik, Sport, Kunst, Ethik, Kultur und Globale Zusammenhänge zu vermitteln. Insbesondere geht es hierbei um die Befähigungen der Menschen, die Welt rational und emotional zu erleben, zu erkennen, zu gestalten und so ein zufriedenes und zugleich verantwortungsvolles Leben führen zu können. _ Begründung: Erfolgt mündlich. gez. Beate Vilhjalmsson, Marius Herwig, Dr. Corrielia Jäger, Philipp Gabriel, Noah-Börnhorst
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- V/0669/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37